1 Keltereien und Brennereien 1. Keltereien - beim NABU im Saarland
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2. Brennerei<br />
2.<strong>1.</strong> Allgemeines<br />
Das Brennereiwesen spielt für den Absatz von Obst, <strong>und</strong> besonders auch von Streuobst eine<br />
sehr große Rolle. Der Rückgang an <strong>Brennereien</strong> in der Region hat mit dem Rückgang an<br />
landwirtschaftlichen Betrieben sowie mit deren Spezialisierung der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe zu tun. Gleichfalls sind auch die Trinkgewohnheiten verändert <strong>und</strong> überregional<br />
eingeführte Spirituosen scheinen den Konsumenten eher zu zusagen.<br />
Die Destillationsanlagen, welche meistens in den größeren landwirtschaftlichen Gehöften<br />
<strong>und</strong> Weinbaubetrieben installiert wurden, machten über die Jahrh<strong>und</strong>erte hinweg technische<br />
Entwicklungen mit, die von der pr<strong>im</strong>itiven direktbefeuerten Brennblase (ohne Wasserbad)<br />
mit kleinem Geisthut <strong>und</strong> kurzem, diagonal durch ein hölzernes Kühlfass führendes, gerades<br />
Kühlrohr bis zur heute bekannten technisch ausgereiften Brennereianlage mit<br />
Verstärkerkolonne reichten.<br />
Diese Konzentrierung von Obst ist gerade für den Hochstammobstbau eine sehr<br />
entgegenkommende Technik, kann man doch durch Überlagerung ertragsschwache <strong>und</strong> –<br />
starke Jahre besser ausgleichen. 100 Liter Apfelmaische kann auf ca. 3,5 Liter 100%igen<br />
Alkohol konzentriert werden.<br />
2.2. Organisation des Brennereiwesens<br />
2.2.<strong>1.</strong> Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> <strong>Saarland</strong><br />
2.2.<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Abfindungsbrennen<br />
Branntwein wird gr<strong>und</strong>sätzlich unter amtlichen Verschluss in Verschlussbrennereien<br />
hergestellt. Die gesamte Alkoholerzeugung wird über verplombte Sammelgefäße oder<br />
Messuhren erfasst.<br />
Eine Ausnahme stellt die Herstellung von Branntwein in Abfindungsbrennereien dar; sie sind<br />
nicht verschlossen. Es handelt sich hierbei um ein historisches Besitzstandrecht aus der zeit<br />
vor 1922. An die Stelle der amtlichen Feststellung der hergestellten Alkoholmenge tritt die<br />
amtliche Vorausschätzung. Gr<strong>und</strong>lage bildet der vom Brenner nach Art <strong>und</strong> Menge<br />
angemeldete Rohstoff <strong>und</strong> der für diesen Rohstoff festgesetzte amtliche Ausbeutesatz (z.B.<br />
100 Liter Äpfelmaische ergeben 3,6 Liter Alkohol).<br />
Abfindungsbrennereien sind Kleinbrennereien, die vor allem als Nebenerwerbsbetriebe zur<br />
Existenzsicherung kleinbäuerlicher <strong>und</strong> kleingewerblicher Betriebe beitragen.<br />
Am <strong>1.</strong> Oktober 1999 waren insgesamt 30.262 Abfindungsbrennereien, vor allem in Süd- <strong>und</strong><br />
Südwestdeutschland zugelassen.<br />
Von den vorhandenen Abfindungsbrennereien durften 22.506 nur Obst verarbeiten. Die Zahl<br />
der tatsächlich betriebenen Obstabfindungsbrennereien ändert sich wegen der<br />
unterschiedlichen Ernten von Jahr zu Jahr, <strong>im</strong> Betriebsjahr 1998/99 waren es 16.70<strong>1.</strong><br />
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