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1 Keltereien und Brennereien 1. Keltereien - beim NABU im Saarland

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2. Brennerei<br />

2.<strong>1.</strong> Allgemeines<br />

Das Brennereiwesen spielt für den Absatz von Obst, <strong>und</strong> besonders auch von Streuobst eine<br />

sehr große Rolle. Der Rückgang an <strong>Brennereien</strong> in der Region hat mit dem Rückgang an<br />

landwirtschaftlichen Betrieben sowie mit deren Spezialisierung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe zu tun. Gleichfalls sind auch die Trinkgewohnheiten verändert <strong>und</strong> überregional<br />

eingeführte Spirituosen scheinen den Konsumenten eher zu zusagen.<br />

Die Destillationsanlagen, welche meistens in den größeren landwirtschaftlichen Gehöften<br />

<strong>und</strong> Weinbaubetrieben installiert wurden, machten über die Jahrh<strong>und</strong>erte hinweg technische<br />

Entwicklungen mit, die von der pr<strong>im</strong>itiven direktbefeuerten Brennblase (ohne Wasserbad)<br />

mit kleinem Geisthut <strong>und</strong> kurzem, diagonal durch ein hölzernes Kühlfass führendes, gerades<br />

Kühlrohr bis zur heute bekannten technisch ausgereiften Brennereianlage mit<br />

Verstärkerkolonne reichten.<br />

Diese Konzentrierung von Obst ist gerade für den Hochstammobstbau eine sehr<br />

entgegenkommende Technik, kann man doch durch Überlagerung ertragsschwache <strong>und</strong> –<br />

starke Jahre besser ausgleichen. 100 Liter Apfelmaische kann auf ca. 3,5 Liter 100%igen<br />

Alkohol konzentriert werden.<br />

2.2. Organisation des Brennereiwesens<br />

2.2.<strong>1.</strong> Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> <strong>Saarland</strong><br />

2.2.<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Abfindungsbrennen<br />

Branntwein wird gr<strong>und</strong>sätzlich unter amtlichen Verschluss in Verschlussbrennereien<br />

hergestellt. Die gesamte Alkoholerzeugung wird über verplombte Sammelgefäße oder<br />

Messuhren erfasst.<br />

Eine Ausnahme stellt die Herstellung von Branntwein in Abfindungsbrennereien dar; sie sind<br />

nicht verschlossen. Es handelt sich hierbei um ein historisches Besitzstandrecht aus der zeit<br />

vor 1922. An die Stelle der amtlichen Feststellung der hergestellten Alkoholmenge tritt die<br />

amtliche Vorausschätzung. Gr<strong>und</strong>lage bildet der vom Brenner nach Art <strong>und</strong> Menge<br />

angemeldete Rohstoff <strong>und</strong> der für diesen Rohstoff festgesetzte amtliche Ausbeutesatz (z.B.<br />

100 Liter Äpfelmaische ergeben 3,6 Liter Alkohol).<br />

Abfindungsbrennereien sind Kleinbrennereien, die vor allem als Nebenerwerbsbetriebe zur<br />

Existenzsicherung kleinbäuerlicher <strong>und</strong> kleingewerblicher Betriebe beitragen.<br />

Am <strong>1.</strong> Oktober 1999 waren insgesamt 30.262 Abfindungsbrennereien, vor allem in Süd- <strong>und</strong><br />

Südwestdeutschland zugelassen.<br />

Von den vorhandenen Abfindungsbrennereien durften 22.506 nur Obst verarbeiten. Die Zahl<br />

der tatsächlich betriebenen Obstabfindungsbrennereien ändert sich wegen der<br />

unterschiedlichen Ernten von Jahr zu Jahr, <strong>im</strong> Betriebsjahr 1998/99 waren es 16.70<strong>1.</strong><br />

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