Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV
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2.4 Notwendige Fachgutachten<br />
Unabhängig vom gewählten Planungsweg<br />
sind auch für die <strong>P+R</strong> Planung<br />
die relevanten Fachgutachten<br />
einzuholen. Das können je nach Einzelfall<br />
Verkehrsgutachten (siehe auch<br />
Kapitel 1.1.3), Immissionsschutzgut<br />
2.5 Baugenehmigung<br />
Sofern die Schaffung von Baurecht<br />
über Planfeststellung bzw. Plangenehmigung<br />
gewählt wurde, ist ein zusätzlicher<br />
Baugenehmigungsantrag nicht<br />
erforderlich. Der ausgesprochene Planfeststellungsbeschluss<br />
beinhaltet<br />
bereits die Genehmigung. Dies gilt<br />
auch bei ebenerdigen <strong>Anlagen</strong>, die<br />
achten (Lärmschutz, Erschütterungsschutz),<br />
Baugr<strong>und</strong>gutachten bzw. Gutachten<br />
über Altlasten <strong>und</strong> Kampfmittel<br />
sein. Ein Umweltbericht ist<br />
regelmäßig zu erstellen.<br />
als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt<br />
sind. Befindet sich das Gr<strong>und</strong>stück<br />
im Eigentum einer Kommune,<br />
so ist der Baugenehmigungsantrag<br />
bei der unteren Bauaufsichtsbehörde<br />
erforderlich. Die Inhalte müssen den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
entsprechen.<br />
Planungsrecht<br />
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