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Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV

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2.4 Notwendige Fachgutachten<br />

Unabhängig vom gewählten Planungsweg<br />

sind auch für die <strong>P+R</strong> Planung<br />

die relevanten Fachgutachten<br />

einzuholen. Das können je nach Einzelfall<br />

Verkehrsgutachten (siehe auch<br />

Kapitel 1.1.3), Immissionsschutzgut­<br />

2.5 Baugenehmigung<br />

Sofern die Schaffung von Baurecht<br />

über Planfeststellung bzw. Plangenehmigung<br />

gewählt wurde, ist ein zusätzlicher<br />

Baugenehmigungsantrag nicht<br />

erforderlich. Der ausgesprochene Planfeststellungsbeschluss<br />

beinhaltet<br />

bereits die Genehmigung. Dies gilt<br />

auch bei ebenerdigen <strong>Anlagen</strong>, die<br />

achten (Lärmschutz, Erschütterungsschutz),<br />

Baugr<strong>und</strong>gutachten bzw. Gutachten<br />

über Altlasten <strong>und</strong> Kampfmittel<br />

sein. Ein Umweltbericht ist<br />

regelmäßig zu erstellen.<br />

als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt<br />

sind. Befindet sich das Gr<strong>und</strong>stück<br />

im Eigentum einer Kommune,<br />

so ist der Baugenehmigungsantrag<br />

bei der unteren Bauaufsichtsbehörde<br />

erforderlich. Die Inhalte müssen den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

entsprechen.<br />

Planungsrecht<br />

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