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Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV

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<strong>P+R</strong> <strong>Anlagen</strong> – <strong>Planen</strong>, <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreiben</strong><br />

30<br />

Die Kontrolle der<br />

Zweckbindung ist Auflage<br />

des Zuwendungsgebers<br />

müssen entweder Ersatzstellplätze in<br />

Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber<br />

an anderer Stelle geschaffen<br />

oder die beanspruchten Fördergelder<br />

zurückbezahlt werden.<br />

5.3.2 Unentgeltliche Bereitstellung<br />

Geförderte <strong>P+R</strong> <strong>Anlagen</strong> sind den<br />

Pendlern gr<strong>und</strong>sätzlich gebührenfrei<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

In Einzelfällen kann es insbesondere<br />

aus gesamtverkehrlichen Gründen<br />

sinnvoll sein, Parkentgelte zu erheben.<br />

So sind z.B. fast alle <strong>P+R</strong> Plätze innerhalb<br />

der Landeshauptstadt München<br />

5.4 Betriebsorganisation<br />

5.4.1 Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Für die Organisation des Betriebs stehen<br />

den Kommunen verschiedene<br />

Möglichkeiten offen. Welche Lösung<br />

hierbei die sinnvollste ist, hängt zum<br />

einen von der Größe <strong>und</strong> Organisation<br />

des <strong>P+R</strong> Platzes, vor allem aber auch<br />

von der Organisations- <strong>und</strong> Mitarbeiterstruktur<br />

sowie von zahlreichen anderen<br />

kommunenspezifischen Kriterien<br />

ab. Folgende Organisationswege<br />

stehen den Kommunen offen:<br />

• Regiebetrieb<br />

• Eigenbetrieb<br />

• Selbständiges Kommunalunternehmen<br />

• Privatrechtliche Organisation wie<br />

GmbH<br />

entgeltpflichtig. Die Entgeltpflicht hat<br />

hier zum Ziel, die <strong>P+R</strong> Verkehre möglichst<br />

gleichmäßig über die vorhandenen<br />

<strong>Anlagen</strong> zu verteilen, die zweckentsprechende<br />

Nutzung zu unterstützen<br />

<strong>und</strong> die Pendler möglichst<br />

weit außerhalb der Kernstadt zum<br />

Umstieg auf den öffentlichen Verkehr<br />

zu bewegen. Dementsprechend ist die<br />

Tarifstruktur der Münchner <strong>P+R</strong> Plätze<br />

in zwei Zonen gestaffelt <strong>und</strong> wird zum<br />

Zentrum hin teurer.<br />

Für die Erhebung von Entgelt ist auf<br />

geförderten Stellplätzen in jedem Fall<br />

eine Zustimmung der Bewilligungsbehörde<br />

einzuholen.<br />

Zur konkreten Entscheidungsfindung<br />

ist eine kommunal- <strong>und</strong> steuerrechtliche<br />

Unterstützung empfehlenswert.<br />

Regiebetrieb<br />

Insbesondere bei kleinen <strong>Anlagen</strong><br />

bleibt der Betrieb einer <strong>P+R</strong> Anlage<br />

häufig in der Hand der Kommune als<br />

Teil der Kommunalverwaltung. Dies<br />

bedeutet, dass in der Regel der örtliche<br />

Bauhof die Leistungen Reinigung,<br />

Winterdienst, Grünpflege, Instandsetzungsarbeiten<br />

etc. übernimmt.<br />

Die Ahndung sowie die allgemeinen<br />

Verwaltungstätigkeiten werden<br />

zumeist von den Verwaltungsangestellten<br />

übernommen, wobei es sich<br />

empfiehlt, diese Aufgaben in die Hand<br />

eines „<strong>P+R</strong> Beauftragten“ zu geben,<br />

der den Überblick über alle Belange

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