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Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV

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Gr<strong>und</strong>stücksteilen für Werbetafeln,<br />

Nutzung der Dachfläche für Photovoltaik<br />

etc.<br />

Dabei muss beachtet werden, dass<br />

Investitionskosten, die sich auf eine<br />

ergänzende Nutzung beziehen, nicht<br />

gefördert werden können. Soll beispielsweise<br />

eine Photovoltaikanlage<br />

installiert werden, ist zwar das Dach<br />

auf dem Parkdeck förderfähig, ein<br />

ggf. aber erforderlicher statischer<br />

Mehraufwand bei der Dachkonstruktion<br />

für die Installationsfähigkeit der<br />

Photovoltaikanlage kann jedoch nicht<br />

gefördert werden. Dennoch dürften<br />

derlei Nutzungen zur ergänzenden<br />

Finanzierung interessant sein, da hier<br />

mit vergleichsweise geringem Kostenmehraufwand<br />

zusätzliche Einnahmen<br />

generiert werden können. Die Maßnahmen<br />

sind auch hier in jedem Fall<br />

mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen.<br />

Da die sich auf die ergänzende Nutzung<br />

beziehenden Investitionskosten<br />

nicht gefördert werden, ist die Höhe<br />

der potentiellen Einnahmen auch<br />

dann nicht förderschädlich, wenn<br />

hierdurch die anfallenden Betriebskosten<br />

überkompensiert werden.<br />

Finanzierung <strong>und</strong> Fördermöglichkeiten<br />

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