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Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV

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(b) die Möglichkeit, in zumutbarer<br />

Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu<br />

nehmen.<br />

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen<br />

kommt es nicht darauf an, ob der <strong>P+R</strong><br />

Nutzer mit dem Inhalt der Einstellbedingungen<br />

auch tatsächlich einverstanden<br />

ist. Bei diesen Massengeschäften<br />

des täglichen Lebens gilt das Abstellen<br />

des Fahrzeugs als vertragliche<br />

Akzeptierung der Einstellbedingungen.<br />

Die Kurzfassung an der Zufahrt soll<br />

den Nutzern verdeutlichen, dass sie<br />

eine <strong>P+R</strong> Anlage befahren, für die<br />

bestimmte Regelungen gelten. Außerdem<br />

sollen sie durch die Kurzfassung<br />

erkennen, wo sie die vollständigen<br />

Regelungen (Langfassung) einsehen<br />

können.<br />

Es kann nicht erwartet werden, dass<br />

die <strong>P+R</strong> Nutzer in der morgendlichen<br />

3.3 Benutzerfre<strong>und</strong>lichkeit<br />

Informationen <strong>und</strong> Planungshinweise<br />

zur Benutzerfre<strong>und</strong>lichkeit von <strong>P+R</strong><br />

Parkanlagen gibt der ADAC (www.<br />

adac.de/verkehr/verkehrsexperten).<br />

3.4 Ausführung <strong>und</strong> Vergaberecht<br />

Bei der Ausführung einer <strong>P+R</strong> Anlage<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich das Vergaberecht zu<br />

beachten. Dies betrifft nicht nur die<br />

Vergabe von Bewirtschaftungs-, Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Unterhaltsaufgaben, sondern<br />

in besonderem Maße auch die<br />

Vergabe von Bauleistungen.<br />

Die Vergabe von Bauleistungen muss<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nach VOB/A national<br />

ausgeschrieben werden. Sofern die<br />

Schätzung des gesamten Auftragswer­<br />

Eile den vollständigen Text der Einstellbedingungen<br />

lesen (es wäre im<br />

Sinne von § 305 Absatz 2 BGB „nicht<br />

zumutbar“). Ein <strong>P+R</strong> Nutzer, der mehrere<br />

Tage parken will, erfährt deshalb<br />

bereits an der Zufahrt, dass hier eine<br />

besondere Regelung gilt. Damit kann<br />

eher verlangt werden, dass er sich in<br />

dieser Situation tatsächlich anhand<br />

des Volltextes informiert.<br />

Als Standort für die Langfassung kommen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Bereiche in<br />

Frage: an der Zufahrt auf der Rückseite<br />

der Kurzfassung oder an den Ein- <strong>und</strong><br />

Ausgängen der <strong>P+R</strong> Anlage. In jedem<br />

Fall muss der Standort gut auffindbar<br />

<strong>und</strong> einfach erreichbar sein.<br />

Beispielhaft sind auf der Seite 22 die<br />

von der <strong>P+R</strong> Park & Ride GmbH verwendeten<br />

Einstellbedingungen für<br />

einen kostenpflichtigen Parkplatz ohne<br />

Videoüberwachungseinrichtungen<br />

abgebildet.<br />

Hier können sich Kommunen um die<br />

Auszeichnung „Benutzerfre<strong>und</strong>liche<br />

<strong>P+R</strong> Anlage“ bewerben.<br />

tes die Schwelle von 5.150.000 € erreicht<br />

(Stand Januar 2009), müssen die<br />

Bauleistungen europaweit ausgeschrieben<br />

werden. Dies gilt auch,<br />

wenn die Maßnahme in einzelnen<br />

Gewerken vergeben wird.<br />

Die Vergabe an einen Generalunternehmer<br />

oder gar Generalübernehmer<br />

ist unterhalb des EU-Schwellenwertes<br />

förderrechtlich problematisch.<br />

Objektplanung <strong>und</strong> Ausführung<br />

Beispiel für eine Kurzform der<br />

Einstellbedingungen<br />

Besonders benutzerfre<strong>und</strong>liche <strong>P+R</strong> <strong>Anlagen</strong><br />

können ausgezeichnet werden<br />

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