Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV
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(b) die Möglichkeit, in zumutbarer<br />
Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu<br />
nehmen.<br />
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen<br />
kommt es nicht darauf an, ob der <strong>P+R</strong><br />
Nutzer mit dem Inhalt der Einstellbedingungen<br />
auch tatsächlich einverstanden<br />
ist. Bei diesen Massengeschäften<br />
des täglichen Lebens gilt das Abstellen<br />
des Fahrzeugs als vertragliche<br />
Akzeptierung der Einstellbedingungen.<br />
Die Kurzfassung an der Zufahrt soll<br />
den Nutzern verdeutlichen, dass sie<br />
eine <strong>P+R</strong> Anlage befahren, für die<br />
bestimmte Regelungen gelten. Außerdem<br />
sollen sie durch die Kurzfassung<br />
erkennen, wo sie die vollständigen<br />
Regelungen (Langfassung) einsehen<br />
können.<br />
Es kann nicht erwartet werden, dass<br />
die <strong>P+R</strong> Nutzer in der morgendlichen<br />
3.3 Benutzerfre<strong>und</strong>lichkeit<br />
Informationen <strong>und</strong> Planungshinweise<br />
zur Benutzerfre<strong>und</strong>lichkeit von <strong>P+R</strong><br />
Parkanlagen gibt der ADAC (www.<br />
adac.de/verkehr/verkehrsexperten).<br />
3.4 Ausführung <strong>und</strong> Vergaberecht<br />
Bei der Ausführung einer <strong>P+R</strong> Anlage<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich das Vergaberecht zu<br />
beachten. Dies betrifft nicht nur die<br />
Vergabe von Bewirtschaftungs-, Betriebs-<br />
<strong>und</strong> Unterhaltsaufgaben, sondern<br />
in besonderem Maße auch die<br />
Vergabe von Bauleistungen.<br />
Die Vergabe von Bauleistungen muss<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nach VOB/A national<br />
ausgeschrieben werden. Sofern die<br />
Schätzung des gesamten Auftragswer<br />
Eile den vollständigen Text der Einstellbedingungen<br />
lesen (es wäre im<br />
Sinne von § 305 Absatz 2 BGB „nicht<br />
zumutbar“). Ein <strong>P+R</strong> Nutzer, der mehrere<br />
Tage parken will, erfährt deshalb<br />
bereits an der Zufahrt, dass hier eine<br />
besondere Regelung gilt. Damit kann<br />
eher verlangt werden, dass er sich in<br />
dieser Situation tatsächlich anhand<br />
des Volltextes informiert.<br />
Als Standort für die Langfassung kommen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Bereiche in<br />
Frage: an der Zufahrt auf der Rückseite<br />
der Kurzfassung oder an den Ein- <strong>und</strong><br />
Ausgängen der <strong>P+R</strong> Anlage. In jedem<br />
Fall muss der Standort gut auffindbar<br />
<strong>und</strong> einfach erreichbar sein.<br />
Beispielhaft sind auf der Seite 22 die<br />
von der <strong>P+R</strong> Park & Ride GmbH verwendeten<br />
Einstellbedingungen für<br />
einen kostenpflichtigen Parkplatz ohne<br />
Videoüberwachungseinrichtungen<br />
abgebildet.<br />
Hier können sich Kommunen um die<br />
Auszeichnung „Benutzerfre<strong>und</strong>liche<br />
<strong>P+R</strong> Anlage“ bewerben.<br />
tes die Schwelle von 5.150.000 € erreicht<br />
(Stand Januar 2009), müssen die<br />
Bauleistungen europaweit ausgeschrieben<br />
werden. Dies gilt auch,<br />
wenn die Maßnahme in einzelnen<br />
Gewerken vergeben wird.<br />
Die Vergabe an einen Generalunternehmer<br />
oder gar Generalübernehmer<br />
ist unterhalb des EU-Schwellenwertes<br />
förderrechtlich problematisch.<br />
Objektplanung <strong>und</strong> Ausführung<br />
Beispiel für eine Kurzform der<br />
Einstellbedingungen<br />
Besonders benutzerfre<strong>und</strong>liche <strong>P+R</strong> <strong>Anlagen</strong><br />
können ausgezeichnet werden<br />
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