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Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV

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des <strong>P+R</strong> Platzes behält <strong>und</strong> somit zum<br />

Hauptansprechpartner wird. Auch in<br />

diesem Fall wird die erforderliche Kontrollleistung<br />

häufig an externe Dienstleister,<br />

z.B. die kommunale Verkehrsüberwachung<br />

oder spezialisierte Unternehmen<br />

vergeben.<br />

Eigenbetrieb<br />

Auch bei eigener Leistungserbringung<br />

durch die Kommune kann es sinnvoll<br />

sein, die Betriebsführung der <strong>P+R</strong> Anlage<br />

als kommunalen Eigenbetrieb zu<br />

organisieren. Die Führung der Anlage<br />

<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Kosten<br />

als Sondervermögen außerhalb des<br />

gemeindlichen Haushaltsplans ermöglicht<br />

Kostentransparenz. Dies<br />

kann dann wichtig werden, wenn<br />

beispielsweise eine interkommunale<br />

Kooperation (siehe Kapitel 7.2.2) angestrebt<br />

wird.<br />

Selbständiges<br />

Kommunalunternehmen<br />

Sofern die Kommune die Organisation<br />

der <strong>P+R</strong> Anlage zusätzlich mit eigenen<br />

Rechten <strong>und</strong> Pflichten ausstatten will,<br />

kommt das selbständige Kommunalunternehmen<br />

in Betracht.<br />

Privatrechtliche Organisation wie z.B.<br />

eine gemeindeeigene GmbH<br />

Den Kommunen steht es frei, die <strong>P+R</strong><br />

Anlage als privatrechtliches Unternehmen<br />

zu führen (gemeindeeigene<br />

GmbH oder GmbH & Co. KG), die z.B.<br />

bei Vorhandensein mehrerer gemeindeeigener<br />

Parkierungsanlagen (auch<br />

„Nicht-<strong>P+R</strong>“ <strong>Anlagen</strong>) sinnvoll sein<br />

kann. Dies kann unter Umständen<br />

steuerliche Vorteile haben.<br />

Vergabe von Leistungen des Betriebs<br />

Unabhängig davon, welche Rechtsform<br />

für die Umsetzung der <strong>P+R</strong> Anlage<br />

gewählt wurde, kann der Betrieb<br />

der <strong>P+R</strong> Anlage vergeben werden. Der<br />

Auftragnehmer übernimmt die ver­<br />

traglich vereinbarten Aufgaben dann<br />

entweder als Treuhänder oder aber<br />

in eigener Verantwortung gegen ein<br />

zu vereinbarendes Entgelt.<br />

Sofern der Betrieb der <strong>P+R</strong> Anlage<br />

vergeben wird, ist das Vergaberecht<br />

zu beachten. Aufträge über Bewirtschaftungs-,<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Unterhaltsaufgaben<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich ausschreibungspflichtig.<br />

Erreicht die geschätzte<br />

Auftragssumme den Schwellenwert<br />

von 206.000 € ist der Auftrag europaweit<br />

auszuschreiben. Unterhalb des<br />

Schwellenwerts erfolgt die Ausschreibung<br />

national.<br />

Dabei muss bedacht werden, dass die<br />

Vergabe über einen längeren Zeitraum<br />

erfolgt, so dass das Volumen des Auftrages<br />

über die beabsichtigte Vertragslaufzeit<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Die angestrebte Vertragslaufzeit einer<br />

Vergabe von Bewirtschaftungs-, Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Unterhaltsleistungen sollte<br />

eine Dauer von maximal 20 Jahren<br />

(einschließlich Option) nicht überschreiten,<br />

da dies wegen der Beschränkung<br />

des freien Dienstleistungsverkehrs<br />

dem Wettbewerbsrecht<br />

entgegen läuft.<br />

Lohnend kann die Überlegung sein,<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb einer <strong>P+R</strong> Anlage<br />

gemeinsam zu vergeben. Damit ist der<br />

spätere Betreiber automatisch an einer<br />

Betriebskosten sparenden <strong>und</strong> Betriebsabläufe<br />

optimierenden Bauausführung<br />

interessiert.<br />

Problematisch ist derzeit noch, dass<br />

es für die kombinierte Leistung von<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb noch wenig Anbieter<br />

gibt. Da dies aber ein zunehmend<br />

interessanter Markt ist, werden sich<br />

vermehrt Unternehmen etablieren<br />

<strong>und</strong> zur nötigen Marktkonkurrenz<br />

beitragen.<br />

Betrieb<br />

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