Leitfaden P+R Anlagen - Planen, Bauen und Betreiben - MVV
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des <strong>P+R</strong> Platzes behält <strong>und</strong> somit zum<br />
Hauptansprechpartner wird. Auch in<br />
diesem Fall wird die erforderliche Kontrollleistung<br />
häufig an externe Dienstleister,<br />
z.B. die kommunale Verkehrsüberwachung<br />
oder spezialisierte Unternehmen<br />
vergeben.<br />
Eigenbetrieb<br />
Auch bei eigener Leistungserbringung<br />
durch die Kommune kann es sinnvoll<br />
sein, die Betriebsführung der <strong>P+R</strong> Anlage<br />
als kommunalen Eigenbetrieb zu<br />
organisieren. Die Führung der Anlage<br />
<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Kosten<br />
als Sondervermögen außerhalb des<br />
gemeindlichen Haushaltsplans ermöglicht<br />
Kostentransparenz. Dies<br />
kann dann wichtig werden, wenn<br />
beispielsweise eine interkommunale<br />
Kooperation (siehe Kapitel 7.2.2) angestrebt<br />
wird.<br />
Selbständiges<br />
Kommunalunternehmen<br />
Sofern die Kommune die Organisation<br />
der <strong>P+R</strong> Anlage zusätzlich mit eigenen<br />
Rechten <strong>und</strong> Pflichten ausstatten will,<br />
kommt das selbständige Kommunalunternehmen<br />
in Betracht.<br />
Privatrechtliche Organisation wie z.B.<br />
eine gemeindeeigene GmbH<br />
Den Kommunen steht es frei, die <strong>P+R</strong><br />
Anlage als privatrechtliches Unternehmen<br />
zu führen (gemeindeeigene<br />
GmbH oder GmbH & Co. KG), die z.B.<br />
bei Vorhandensein mehrerer gemeindeeigener<br />
Parkierungsanlagen (auch<br />
„Nicht-<strong>P+R</strong>“ <strong>Anlagen</strong>) sinnvoll sein<br />
kann. Dies kann unter Umständen<br />
steuerliche Vorteile haben.<br />
Vergabe von Leistungen des Betriebs<br />
Unabhängig davon, welche Rechtsform<br />
für die Umsetzung der <strong>P+R</strong> Anlage<br />
gewählt wurde, kann der Betrieb<br />
der <strong>P+R</strong> Anlage vergeben werden. Der<br />
Auftragnehmer übernimmt die ver<br />
traglich vereinbarten Aufgaben dann<br />
entweder als Treuhänder oder aber<br />
in eigener Verantwortung gegen ein<br />
zu vereinbarendes Entgelt.<br />
Sofern der Betrieb der <strong>P+R</strong> Anlage<br />
vergeben wird, ist das Vergaberecht<br />
zu beachten. Aufträge über Bewirtschaftungs-,<br />
Betriebs- <strong>und</strong> Unterhaltsaufgaben<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich ausschreibungspflichtig.<br />
Erreicht die geschätzte<br />
Auftragssumme den Schwellenwert<br />
von 206.000 € ist der Auftrag europaweit<br />
auszuschreiben. Unterhalb des<br />
Schwellenwerts erfolgt die Ausschreibung<br />
national.<br />
Dabei muss bedacht werden, dass die<br />
Vergabe über einen längeren Zeitraum<br />
erfolgt, so dass das Volumen des Auftrages<br />
über die beabsichtigte Vertragslaufzeit<br />
zu berücksichtigen ist.<br />
Die angestrebte Vertragslaufzeit einer<br />
Vergabe von Bewirtschaftungs-, Betriebs-<br />
<strong>und</strong> Unterhaltsleistungen sollte<br />
eine Dauer von maximal 20 Jahren<br />
(einschließlich Option) nicht überschreiten,<br />
da dies wegen der Beschränkung<br />
des freien Dienstleistungsverkehrs<br />
dem Wettbewerbsrecht<br />
entgegen läuft.<br />
Lohnend kann die Überlegung sein,<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb einer <strong>P+R</strong> Anlage<br />
gemeinsam zu vergeben. Damit ist der<br />
spätere Betreiber automatisch an einer<br />
Betriebskosten sparenden <strong>und</strong> Betriebsabläufe<br />
optimierenden Bauausführung<br />
interessiert.<br />
Problematisch ist derzeit noch, dass<br />
es für die kombinierte Leistung von<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb noch wenig Anbieter<br />
gibt. Da dies aber ein zunehmend<br />
interessanter Markt ist, werden sich<br />
vermehrt Unternehmen etablieren<br />
<strong>und</strong> zur nötigen Marktkonkurrenz<br />
beitragen.<br />
Betrieb<br />
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