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ern erhalten. Die Einnahmelücke<br />
wird ausgeglichen, indem ab 2012 alle<br />
Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung<br />
der Emissionszertifikate<br />
unmittelbar in den Fonds fließen. Die<br />
Emissionszertifikate legen die Ausstoßmengen<br />
von Treibhausgasen fest.<br />
So sollen dem Fonds bereits ab 2013<br />
jährliche Einnahmen von drei Milliarden<br />
Euro zur Verfügung stehen.<br />
Die entsprechende gesetzliche Änderung<br />
der Finanzierung des Energieund<br />
Klimafonds hat auch im Bundesrat<br />
grünes Licht erhalten. Der Bundestag<br />
hatte die Novelle am 30. Juni verabschiedet.<br />
Sie ist Teil des vom<br />
Bundeskabinett am 6. Juni beschlossenen<br />
Energiepakets.<br />
Der Energie- und Klimafonds soll u.a.<br />
CO 2 -Gebäudesanierung finanzieren:<br />
Um die Sanierungsrate zu erhöhen,<br />
will die Regierung das CO 2 -KfW-Gebäudesanierungsprogramm<br />
auf 1,5<br />
Milliarden Euro aufstocken.<br />
Soziale Wohnraumförderung<br />
fortfü h ren!<br />
Seit Übergang der sozialen Wohnraumförderung<br />
auf die Länder im Zuge<br />
der Föderalismusreform I (2006) erhalten<br />
die Bundesländer Kompensationsmittel<br />
als Ausgleich für den Wegfall<br />
der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen.<br />
Diese Mittel in Höhe von<br />
jährlich 518,2 Mio. € bis zum Jahr 2013<br />
werden aus dem Bundeshaushalt gezahlt<br />
und sind zweckgebunden für investive<br />
Zwecke der Wohnraumförderung<br />
einzusetzen. Das Grundgesetz<br />
bestimmt, dass Bund und Länder bis<br />
Ende 2013 überprüfen, in welcher Höhe<br />
die Finanzierungsmittel noch angemessen<br />
und erforderlich sind.<br />
Das Gutachten, das im Auftrag des<br />
BMVBS erarbeitet wurde, liefert die<br />
fachlichen Grundlagen zur Beurteilung<br />
der Angemessenheit und Erforderlichkeit<br />
der Kompensationsmittel<br />
für die Wohnraumförderung der Länder<br />
im Zeitraum von 2014 bis 2019.<br />
Fazit des Gutachtens ist, dass es ohne<br />
soziale Wohnraumförderung im mindestens<br />
bisherigen Umfang im Zeitraum<br />
2014 bis 2019 insbesondere in<br />
Wachstumsregionen zu einer erheblichen<br />
Verknappung von bedarfsgerechten<br />
Wohnungen für Zielgruppenhaushalte,<br />
also preiswerter und zu-<br />
gleich barrierefreier und/oder energetisch<br />
sanierter Wohnungen kommt.<br />
Schließlich sind die Ziele der Bundesregierung<br />
bezüglich der Anpassung an<br />
den demografischen Wandel und das<br />
Gelingen der Energiewende ohne eine<br />
Fortführung der Förderung nicht zu<br />
erreichen.<br />
Da die Höhe der Kompensationsmittel<br />
zum Stand 01.01.2007 für angemessen<br />
erachtet wurde, ist bei einem steigenden<br />
Bedarf ein gleich bleibendes Niveau<br />
ebenfalls als angemessen einzustufen.<br />
Die Länder haben den wachsenden<br />
Bedarf bereits in den vergangenen<br />
Jahren erkannt und darauf reagiert,<br />
indem sie die soziale Wohnraumförderung<br />
intensiviert haben. Sie haben verlässliche<br />
Planungsbedingungen für die<br />
Wohnungswirtschaft und die Kommu-<br />
<strong>Bau</strong> <strong>Saar</strong><br />
nen geschaffen und seit der Föderalismusreform<br />
die Summe der bewilligten<br />
Fördermittel in Anbetracht des wachsenden<br />
Bedarfs auf ungefähr die doppelte<br />
Höhe der Kompensationsmittel<br />
angehoben, sich also selbst stark finanziell<br />
engagiert.<br />
Seit 2007 hat sich in der sozialen<br />
Wohnraumförderung Kontinuität und<br />
Planungssicherheit eingestellt, was die<br />
mittelfristige Verfügbarkeit von Mitteln<br />
und Teilprogrammen betrifft. Ein<br />
Verzicht auf die Zweckbindung der<br />
Kompensationsmittel ab 2014 ist hiermit<br />
nicht vereinbar. Daher ist die<br />
Zweckbindung der Kompensationsmittel<br />
auch ab 2014 in geeigneter<br />
Form beizubehalten, um den bestimmungsgemäßen<br />
Einsatz der Mittel<br />
auch weiterhin zu gewährleisten.<br />
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