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Saar Bau Report - AGV Bau Saar

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ern erhalten. Die Einnahmelücke<br />

wird ausgeglichen, indem ab 2012 alle<br />

Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung<br />

der Emissionszertifikate<br />

unmittelbar in den Fonds fließen. Die<br />

Emissionszertifikate legen die Ausstoßmengen<br />

von Treibhausgasen fest.<br />

So sollen dem Fonds bereits ab 2013<br />

jährliche Einnahmen von drei Milliarden<br />

Euro zur Verfügung stehen.<br />

Die entsprechende gesetzliche Änderung<br />

der Finanzierung des Energieund<br />

Klimafonds hat auch im Bundesrat<br />

grünes Licht erhalten. Der Bundestag<br />

hatte die Novelle am 30. Juni verabschiedet.<br />

Sie ist Teil des vom<br />

Bundeskabinett am 6. Juni beschlossenen<br />

Energiepakets.<br />

Der Energie- und Klimafonds soll u.a.<br />

CO 2 -Gebäudesanierung finanzieren:<br />

Um die Sanierungsrate zu erhöhen,<br />

will die Regierung das CO 2 -KfW-Gebäudesanierungsprogramm<br />

auf 1,5<br />

Milliarden Euro aufstocken.<br />

Soziale Wohnraumförderung<br />

fortfü h ren!<br />

Seit Übergang der sozialen Wohnraumförderung<br />

auf die Länder im Zuge<br />

der Föderalismusreform I (2006) erhalten<br />

die Bundesländer Kompensationsmittel<br />

als Ausgleich für den Wegfall<br />

der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen.<br />

Diese Mittel in Höhe von<br />

jährlich 518,2 Mio. € bis zum Jahr 2013<br />

werden aus dem Bundeshaushalt gezahlt<br />

und sind zweckgebunden für investive<br />

Zwecke der Wohnraumförderung<br />

einzusetzen. Das Grundgesetz<br />

bestimmt, dass Bund und Länder bis<br />

Ende 2013 überprüfen, in welcher Höhe<br />

die Finanzierungsmittel noch angemessen<br />

und erforderlich sind.<br />

Das Gutachten, das im Auftrag des<br />

BMVBS erarbeitet wurde, liefert die<br />

fachlichen Grundlagen zur Beurteilung<br />

der Angemessenheit und Erforderlichkeit<br />

der Kompensationsmittel<br />

für die Wohnraumförderung der Länder<br />

im Zeitraum von 2014 bis 2019.<br />

Fazit des Gutachtens ist, dass es ohne<br />

soziale Wohnraumförderung im mindestens<br />

bisherigen Umfang im Zeitraum<br />

2014 bis 2019 insbesondere in<br />

Wachstumsregionen zu einer erheblichen<br />

Verknappung von bedarfsgerechten<br />

Wohnungen für Zielgruppenhaushalte,<br />

also preiswerter und zu-<br />

gleich barrierefreier und/oder energetisch<br />

sanierter Wohnungen kommt.<br />

Schließlich sind die Ziele der Bundesregierung<br />

bezüglich der Anpassung an<br />

den demografischen Wandel und das<br />

Gelingen der Energiewende ohne eine<br />

Fortführung der Förderung nicht zu<br />

erreichen.<br />

Da die Höhe der Kompensationsmittel<br />

zum Stand 01.01.2007 für angemessen<br />

erachtet wurde, ist bei einem steigenden<br />

Bedarf ein gleich bleibendes Niveau<br />

ebenfalls als angemessen einzustufen.<br />

Die Länder haben den wachsenden<br />

Bedarf bereits in den vergangenen<br />

Jahren erkannt und darauf reagiert,<br />

indem sie die soziale Wohnraumförderung<br />

intensiviert haben. Sie haben verlässliche<br />

Planungsbedingungen für die<br />

Wohnungswirtschaft und die Kommu-<br />

<strong>Bau</strong> <strong>Saar</strong><br />

nen geschaffen und seit der Föderalismusreform<br />

die Summe der bewilligten<br />

Fördermittel in Anbetracht des wachsenden<br />

Bedarfs auf ungefähr die doppelte<br />

Höhe der Kompensationsmittel<br />

angehoben, sich also selbst stark finanziell<br />

engagiert.<br />

Seit 2007 hat sich in der sozialen<br />

Wohnraumförderung Kontinuität und<br />

Planungssicherheit eingestellt, was die<br />

mittelfristige Verfügbarkeit von Mitteln<br />

und Teilprogrammen betrifft. Ein<br />

Verzicht auf die Zweckbindung der<br />

Kompensationsmittel ab 2014 ist hiermit<br />

nicht vereinbar. Daher ist die<br />

Zweckbindung der Kompensationsmittel<br />

auch ab 2014 in geeigneter<br />

Form beizubehalten, um den bestimmungsgemäßen<br />

Einsatz der Mittel<br />

auch weiterhin zu gewährleisten.<br />

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