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(VA) und der schriftlichen Schlussprüfung - Gewerbliche ...

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Ausbildung<br />

Schlussqualifikation<br />

Qualifikationsverfahren allgemeine schulische Bildung<br />

W 501<br />

Version 16<br />

Weisungen zur Durchführung <strong>der</strong> Vertiefungsarbeit (<strong>VA</strong>) <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>schriftlichen</strong><br />

Schlussprüfung bei Berufen mit EFZ<br />

Einleitung<br />

Die GBC-Richtlinien stützen sich auf die Richtlinien <strong>der</strong> Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-<br />

Konferenz (DBK) vom 6. Juni 1997. Diese wurden als Arbeitsgr<strong>und</strong>lage erstellt <strong>und</strong> sollen weitgehend<br />

eingehalten werden.<br />

Diese Richtlinien gelten ohne Einschränkung für die 3- <strong>und</strong> 4-jährigen EFZ-Ausbildungen.<br />

Die Richtlinien dienen unserer Schule als gemeinsamer Rahmen, um für alle Lernenden qualitativ <strong>und</strong> quantitativ<br />

gleichwertige Voraussetzungen für die <strong>VA</strong> <strong>und</strong> die schriftliche Schlussprüfung zu schaffen. Die einzelnen Teams<br />

<strong>der</strong> Lehrpersonen setzen weitere Parameter für ihre Klassen fest, welche jedoch diesen allgemeingültigen<br />

Richtlinien nicht zuwi<strong>der</strong>laufen dürfen.<br />

Die <strong>VA</strong> wird durch die unterrichtenden Lehrpersonen begleitet <strong>und</strong> bewertet. Das Prüfungsgespräch wird ebenso<br />

durch die unterrichtende Lehrperson vorbereitet <strong>und</strong> durchgeführt. Für die Präsentation <strong>der</strong> <strong>VA</strong> <strong>und</strong> das<br />

anschliessende Prüfungsgespräch werden Experten beigezogen. Diese sind in <strong>der</strong> Regel Lehrpersonen <strong>der</strong><br />

GBC <strong>und</strong> werden durch den Chefexperten / die Chefexpertin QV ABU bestimmt. Funktion des Experten / <strong>der</strong><br />

Expertin bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> <strong>VA</strong>:<br />

- Ist verantwortlich für das Zeitmanagement (unterbricht die Präsentation des/<strong>der</strong> Lernenden, falls die<br />

Neun-Minuten-Grenze überschritten wird, Möglichkeit für Schlusssatz wird noch gegeben) → Abzug für<br />

Nichteinhaltung <strong>der</strong> vorgegebenen Zeit gemäss Beurteilungsblatt 2 (W 505)!<br />

- Hat am Schluss <strong>der</strong> Auswertung die Möglichkeit, Fragen zu stellen (ein Einbezug in die Bewertung liegt<br />

im Ermessen des Examinators)<br />

- Gewährleistet einen fairen Prüfungsverlauf<br />

- Zuteilung <strong>der</strong> Punkte gemäss Beurteilungsblatt 2 erfolgt gemeinsam (bei Uneinigkeit gilt <strong>der</strong> Mittelwert<br />

zwischen den beiden Vorschlägen)<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz „gleicher Experte für gleiche Klasse“ ist anzustreben. Anzahl Prüflinge pro Halbtag: 6 bis 8.<br />

Der Experteneinsatz soll im Verhältnis zum Pensum <strong>der</strong> Lehrpersonen erfolgen. Für Turnlehrpersonen, die ABU<br />

erteilen, ist ihr Pensum „ABU <strong>und</strong> T+S“ massgebend, da sie in <strong>der</strong> <strong>VA</strong>-Prüfungswoche vom Turnunterricht befreit<br />

sind. Ein allfälliger Mehrbedarf an Experten wird vom Prüfungsobmann gleichförmig auf Lehrpersonen verteilt<br />

(z.B. Liste führen, kommunizieren).<br />

Die <strong>VA</strong>, bestehend aus den beiden Teilen Produkt <strong>und</strong> Auswertung, ergibt die erste Positionsnote (1/3) des<br />

Qualifikationsverfahrens.<br />

Die zweite Positionsnote (1/3) wird für die schriftliche Schlussprüfung erteilt.<br />

Die dritte Positionsnote (Erfahrungsnote, 1/3) stellt das Mittel aus den Semesterzeugnissen dar. Für die zwei<br />

letzten Semester wird eine Erfahrungsnote (Jahresnote) erteilt. Im Zeugnis trägt die Lehrperson im zweitletzten<br />

Semester anstelle einer Note die Bemerkung <strong>VA</strong> in den Lernbereichen Gesellschaft <strong>und</strong><br />

Sprache/Kommunikation ein.<br />

Ziele / Kriterien<br />

Die <strong>VA</strong> umfasst zielorientiertes Arbeiten innerhalb mehrerer Schulhalbtage im letzten Schuljahr. Sie bezweckt,<br />

die Zielerreichung des Unterrichts im Bereich <strong>der</strong> Sprach-, Sach-, Selbst-, Sozial- <strong>und</strong> Methodenkompetenz<br />

gemäss Rahmenlehrplan unter Beweis zu stellen.<br />

Die schriftliche Schlussprüfung bezweckt vorrangig, die Zielerreichung in <strong>der</strong> Sachkompetenz im Lernbereich<br />

„Gesellschaft“ sowie <strong>der</strong> Methodenkompetenz im Bereich „Sprache <strong>und</strong> Kommunikation“ zu überprüfen.<br />

erstellt:<br />

Bertogg, Felix /<br />

04.10.2002<br />

geprüft:<br />

Florin, Ueli /<br />

15.12.2014<br />

freigegeben:<br />

Takacs, Peter /<br />

15.12.2014<br />

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Ausbildung<br />

Schlussqualifikation<br />

Qualifikationsverfahren allgemeine schulische Bildung<br />

W 501<br />

Version 16<br />

Für die Vertiefungsarbeit (<strong>VA</strong>) <strong>und</strong> die schriftliche Schlussprüfung (SP) sind folgende formale<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen:<br />

A. Vertiefungsarbeit<br />

1. Die <strong>VA</strong> wird im letzten Lehrjahr, spätestens aber bis zu den Frühlingsferien, durchgeführt.<br />

2. Die Schulleitung bestimmt anfangs Schuljahr den Zeitpunkt <strong>der</strong> Auswertung (Präsentation <strong>und</strong><br />

Prüfungsgespräch) <strong>der</strong> <strong>VA</strong>. Diese Prüfungswoche findet zwischen den Frühlingsferien <strong>und</strong> <strong>der</strong> Woche<br />

Qualifikationsverfahren statt.<br />

3. Für die <strong>VA</strong> sind 25 - 28 Lektionen einzusetzen (inkl. Einführung <strong>und</strong> Vorarbeiten).<br />

4. Die <strong>VA</strong> kann in Partner- o<strong>der</strong> Einzelarbeit ausgeführt werden.<br />

5. Die <strong>VA</strong> umfasst 8 - 20 A4-Textseiten (bezogen auf Vorwort, Hauptteil <strong>und</strong> Schlusswort). Die Lehrperson<br />

bestimmt individuell auf ihre Klasse bezogen die Seitenzahl in diesem Rahmen.<br />

Bei Partnerarbeiten wird eine entsprechend höhere Anzahl Textseiten erwartet. Beilagen sind zusätzlich zur erwähnten Anzahl A4-<br />

Seiten möglich. Die <strong>VA</strong> kann handschriftlich o<strong>der</strong> mit Computer verfasst werden.<br />

Die <strong>VA</strong> wird im Doppel abgegeben (Original plus Kopie). Alle Korrekturen erfolgen in <strong>der</strong> Kopie.<br />

6. Bewertet werden zwei Elemente (Unterpositionen) :<br />

a) Produkt (Konzept, Arbeitsprozess <strong>und</strong> Produkt)<br />

Bei einer Partnerarbeit wird das Produkt als Einheit mit gleicher Note für beide Partner beurteilt. Das entsprechende Beurteilungsblatt<br />

ist verbindlich (im Schulführungshandbuch).<br />

b) Auswertung (Präsentation <strong>und</strong> Prüfungsgespräch)<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> <strong>VA</strong> dauert pro Kandidat o<strong>der</strong> Kandidatin 15 Minuten.<br />

Im Falle von Partnerarbeiten ist die Unterposition Auswertung als Einzelleistung zu bewerten. Das entsprechende Beurteilungsblatt im<br />

Schulführungshandbuch ist verbindlich.<br />

Die Unterpositionsnoten <strong>und</strong> die Positionsnote <strong>der</strong> <strong>VA</strong> muss auf Anfrage <strong>der</strong> Lernenden hin durch die Lehrperson nach Abschluss<br />

aller ABU -Teilprüfungen bekannt gegeben werden.<br />

7. Das Original <strong>der</strong> <strong>VA</strong> wird den Lernenden am Schluss des Prüfungsgesprächs zurückgegeben.<br />

Die Kopie <strong>der</strong> <strong>VA</strong> wird durch das Sekretariat <strong>der</strong> GBC bis Ende <strong>der</strong> Beschwerdefrist aufbewahrt. Anschliessend wird die Kopie<br />

vernichtet.<br />

Die <strong>VA</strong>-Kopie kann we<strong>der</strong> von Lernenden noch Lehrpersonen nach Ablauf <strong>der</strong> Beschwerdefrist vom Sekretariat zurückgefor<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

8. Die für die <strong>VA</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Beurteilungskriterien sowie das Merkblatt (siehe Schulführungshandbuch)<br />

sind allen Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten schriftlich zum Arbeitsbeginn abzugeben.<br />

erstellt:<br />

Bertogg, Felix /<br />

04.10.2002<br />

geprüft:<br />

Florin, Ueli /<br />

15.12.2014<br />

freigegeben:<br />

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Ausbildung<br />

Schlussqualifikation<br />

Qualifikationsverfahren allgemeine schulische Bildung<br />

W 501<br />

Version 16<br />

9. Die Bewertung <strong>der</strong> Vertiefungsarbeit erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich durch die unterrichtende Lehrperson<br />

(= Examinator / Examinatorin).<br />

Ist die Bewertung <strong>der</strong> Unterposition Produkt ungenügend o<strong>der</strong> bei Problemfällen, ist ein Experte / eine<br />

Expertin beizuziehen. Dieser Experte / diese Expertin wird vom Chefexperten Qualifikationsverfahren ABU<br />

zugeteilt.<br />

Abgeschriebene Arbeiten (Plagiate) werden mit <strong>der</strong> Note 1 bewertet. Als Plagiat gilt, wenn mindestens 80%<br />

abgeschrieben worden sind (bezogen auf Vorwort, Hauptteil <strong>und</strong> Schlusswort). Ob die Quelle angegeben<br />

worden ist o<strong>der</strong> nicht, spielt dabei keine Rolle.<br />

Der Kandidat / die Kandidatin wird nicht zur Auswertung zugelassen. Im Zweifelsfall entscheidet die<br />

kantonale Prüfungskommission auf Antrag <strong>der</strong> Schulleitung. Die notwendigen Informationen <strong>und</strong> Fakten für<br />

den Entscheid sind von <strong>der</strong> Lehrperson zu bringen.<br />

Zum Teil abgeschriebene Arbeiten (Teilplagiate) werden unter dem Kriterium „Eigenleistung“ des<br />

Beurteilungsblatts 1 geahndet. Zudem bezieht sich die Beurteilung <strong>der</strong> Sprache ausschliesslich auf den<br />

nicht abgeschriebenen Teil <strong>der</strong> Arbeit.<br />

Reicht ein Lernen<strong>der</strong> / eine Lernende bis zum 1. Mai keine Vertiefungsarbeit ein, so wird er / sie nicht zur<br />

Schlussprüfung (SP) zugelassen <strong>und</strong> bekommt somit kein Fähigkeitszeugnis.<br />

Bei <strong>der</strong> Unterposition Präsentation <strong>und</strong> Prüfungsgespräch ist immer ein Experte / eine Expertin<br />

beizuziehen. Der Obmann Qualifikationsverfahren regelt den Einsatz <strong>der</strong> Experten.<br />

10. Die Lehrperson setzt den Abgabetermin <strong>der</strong> <strong>VA</strong> fest <strong>und</strong> teilt ihn den Kandidaten / Kandidatinnen schriftlich<br />

mit.<br />

Arbeiten, die nicht zum gesetzten Termin eintreffen, werden mit <strong>der</strong> Note 1 gewertet. Die Kandidaten /<br />

Kandidatinnen werden in diesem Fall nicht mehr zur Auswertung zugelassen <strong>und</strong> die Lehrperson setzt eine<br />

Nachfrist (1. Mai).<br />

In begründeten Fällen kann die Schulleitung den von <strong>der</strong> Lehrperson gesetzten ersten Abgabetermin<br />

verlängern. Das dafür notwendige schriftliche Gesuch muss vor dem Abgabetermin bei <strong>der</strong> Schulleitung<br />

eintreffen.<br />

11. Die <strong>VA</strong> kann ausser in Deutsch auch in Französisch, Italienisch o<strong>der</strong> Romanisch abgefasst werden. Das<br />

dafür notwendige Gesuch muss zu Beginn <strong>der</strong> <strong>VA</strong>-Erarbeitung schriftlich an die Schulleitung gestellt<br />

werden. Die Präsentation <strong>der</strong> Arbeit erfolgt in deutscher Sprache. Die vom Prüfungsobmann bestimmte<br />

Lehrperson korrigiert die Arbeit, stellt die Fragen für die Auswertung zusammen <strong>und</strong> führt diese auch<br />

durch (auf Deutsch). Experte / Expertin ist die Klassen-Lehrperson des / <strong>der</strong> Lernenden. Der<br />

Prüfungsobmann / die Prüfungsverantwortliche ist für eine gründliche Instruktion <strong>der</strong> zugezogenen<br />

Drittperson betreffend Korrektur, Zusammenstellung <strong>der</strong> Prüfungsfragen <strong>und</strong> Benotung <strong>der</strong> <strong>VA</strong> zuständig.<br />

B. Schriftliche Schlussprüfung<br />

1. Die schriftliche Schlussprüfung wird im Juni vor dem Lehrende durchgeführt.<br />

2. Die Schulleitung setzt die Rahmenbedingungen noch vor den Weihnachtsferien fest <strong>und</strong> informiert die<br />

Lehrpersonen.<br />

3. Zu den Rahmenbedingungen gehören Zeitpunkt <strong>und</strong> Art <strong>der</strong> Prüfung, Dauer, Themen, Anspruchsniveau,<br />

Aufgabentypen, Bewertungs-, Korrekturhinweise, Hilfsmittel <strong>und</strong> eine Terminliste. Die Teams wählen die<br />

Themen näher aus <strong>und</strong> teilen diese den Lernenden gemäss den Rahmenbedingungen mit.<br />

erstellt:<br />

Bertogg, Felix /<br />

04.10.2002<br />

geprüft:<br />

Florin, Ueli /<br />

15.12.2014<br />

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Takacs, Peter /<br />

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Schlussqualifikation<br />

Qualifikationsverfahren allgemeine schulische Bildung<br />

W 501<br />

Version 16<br />

4. Den Lehrpersonen steht für die SP ein Fragenpool zur Verfügung. Der Ressortverantwortliche allgemeine<br />

schulische Bildung ist für diesen Pool verantwortlich.<br />

5. Gestützt auf diese Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Schulleitung wählen die Lehrpersonen die Fragen aus dem<br />

Pool aus. Es dürfen nur Fragen aus dem Pool genommen werden. Jegliche Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fragestellung<br />

ist nicht erlaubt. Zulässig ist einzig das Weglassen von Teilfragen o<strong>der</strong> inhaltliche Aktualisierungen.<br />

6. Die Team-Unterlagen sind bis spätestens Mitte Mai <strong>der</strong> Schulleitung abzuliefern. Die Schulleitung wird alle<br />

Prüfungsaufgaben durch eine spezielle Gruppe hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit überprüfen lassen.<br />

7. Der Aufsatz wird in Deutsch abgefasst. Ausnahmsweise ist auch eine an<strong>der</strong>e schweizerische<br />

Landessprache (Romanisch, Italienisch <strong>und</strong> Französisch) zulässig. Der Chefexperte<br />

Qualifikationsverfahren ABU regelt die Korrektur <strong>der</strong> Arbeit.<br />

8. Die SP wird in <strong>der</strong> Regel vom Examinator korrigiert, falls die Anzahl <strong>der</strong> Prüfungsarbeiten 50 – 55 nicht<br />

übersteigt.<br />

Ab 50 – 55 Arbeiten kann <strong>der</strong> Examinator Lehrpersonen aus seinem Team allgemeine schulische Bildung<br />

für die Korrektur heranziehen, wobei <strong>der</strong> Examinator selber mindestens 50 –55 Prüfungen korrigiert.<br />

Wenn Examinatoren auf Korrekturunterstützung angewiesen sind, alle in seinem Team aber bereits 50-55<br />

Prüfungen zu korrigieren haben, bestimmt <strong>der</strong> Chefexperte QV ABU Lehrpersonen aus <strong>der</strong> Fachschaft<br />

ABU, die dem Examinator bei <strong>der</strong> Korrektur behilflich sind.<br />

Sind Lehrpersonen allgemeine schulische Bildung in <strong>der</strong> Woche des Qualifikationsverfahrens in <strong>der</strong> BM-<br />

Blockwoche engagiert, gelten für sie ebenfalls die oben genannten Abschnitte. Die Korrektur <strong>der</strong><br />

Abschlussprüfungen allgemeine schulische Bildung hat gegenüber dem Einsatz in <strong>der</strong> BM-Woche klar<br />

Vorrang.<br />

Chur, Dezember 2012<br />

<strong>Gewerbliche</strong> Berufsschule Chur<br />

Peter Andres, Direktor<br />

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