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Die Vereine melden - Harrislee

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4<br />

• Ablesen der Zählerstände<br />

für den zweiten Wasserzähler •<br />

Sicher haben Sie, liebe Haus- und Gartenbesitzer(innen),<br />

Ihre Gärten inzwischen „winterfest“ gemacht.<br />

Wir hoffen, dass Sie dabei auch an das Ablesen<br />

des Zählerstandes Ihres zweiten Wasserzählers<br />

für das Gartenwasser gedacht und den Stand dem<br />

gemeindlichen Steueramt zur Berücksichtigung bei<br />

der anstehenden Jahreshauptveranlagung für 2007<br />

mitgeteilt haben.<br />

Sollte dieses bisher nicht geschehen sein, haben Sie<br />

die Möglichkeit, den Zählerstand bis spätestens<br />

Ende Dezember unter den Telefonnummern<br />

706-141 (Frau Rasmussen)<br />

oder 706-142 (Frau Matzen)<br />

mitzuteilen.<br />

Herzlichen Dank<br />

PPPPPPPPPPPPP<br />

• Mitteilung aus dem Steueramt<br />

zur Veranlagung der Grundsteuer •<br />

Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst<br />

genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Viele<br />

Grundstückseigentümer hatten unter Berufung auf<br />

die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 eingereichte<br />

Verfassungsbeschwerde Widerspruch gegen<br />

die Grundsteuerfestsetzung eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat mit Beschluss vom 21.06.06<br />

die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.<br />

Das gleiche gilt auch für die Verfassungsbeschwerde<br />

(Az.: 1 BvR 311/06), mit der die Grundsteuer<br />

einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen<br />

werden sollte. Auch sie ist nicht zur Entscheidung<br />

angenommen worden.<br />

Mit Urteil vom 19.07.2006 (Az.: II R 81/05) hat nun<br />

auch der Bundesfinanzhof entschieden, dass selbst<br />

genutzte Einfamilienhäuser nicht von der Grundsteuer<br />

zu befreien sind.<br />

Alle Anträge oder Widersprüche, die sich auf die<br />

vorgenannten Verfahren bezogen haben, sind damit<br />

gegenstandslos geworden. <strong>Die</strong> Widerspruchsführer<br />

werden von der Gemeinde nicht gesondert angeschrieben.<br />

Kurznachrichten<br />

• Sammelstellen für<br />

„ausgediente“ Tannenbäume •<br />

Wenn die Festtage vorüber und die letzten Weihnachtslieder<br />

verklungen sind, können die abgeschmückten<br />

Tannenbäume wieder an folgenden<br />

Sammelstellen abgelegt werden, bei denen es sich<br />

um die gleichen Stellen wie im Vorjahr handelt:<br />

• Spielplatz Osterlükken<br />

• Spielplatz Moorweide<br />

• Parkplatz Käthe-Haken-Straße/Ecke Hedwig-Marggraff-Straße<br />

• Parkplatz vor der Sporthalle am Holmberg<br />

• Parkplatz vor dem Ev. Gemeindezentrum am Musbeker<br />

Weg<br />

• Fernheizstation in Slukefter (neben dem Kinderspielplatz)<br />

• Parkplatz Strandpavillon Wassersleben<br />

• Platz am Feuerwehrgerätehaus in Kupfermühle<br />

• Grundstück der ehemaligen Schule in Niehuus<br />

• Ecke Berghofstraße/Westerstraße (Rasenfläche)<br />

In der Zeit von Mittwoch, 27. Dezember 2006, bis<br />

Montag, 15. Januar 2007, können Sie Ihre Tannenbäume<br />

an den geschilderten Plätzen ablegen, wo sie<br />

dann von Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs<br />

eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.<br />

Aus gegebenem Anlass geben wir gern eine Bitte<br />

des Bauhofes an Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

weiter:<br />

Bitte laden Sie keinen Müll, kein Plastik und keine<br />

Grünabfälle auf den Sammelstellen ab, diese<br />

sind nur für das Entsorgen von Tannenbäumen<br />

eingerichtet!

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