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Jeder Einzelne: An Bord hat jedes Besatzungsmitglied einen wichtigen Job.<br />
Anforderungen:<br />
Jedes Schiff stellt<br />
andere Ansprüche, wie<br />
z. B. hier eine RoPax-Fähre.<br />
Schiffsmechaniker/-in<br />
Die Karriere in der Seeschiff-Fahrt kann<br />
wie auch oft an Land auf unterschiedlichen<br />
Wegen gestartet werden. Die Ausbildung<br />
zum Schiffsmechaniker bzw. zur<br />
Schiffsmechanikerin ist der Einstiegsweg,<br />
der allen Schulabgängern möglich ist.<br />
Innerhalb von drei Jahren können die<br />
Auszubildenden ihren Facharbeiterbrief<br />
erwerben. In einigen Fällen kann die<br />
Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt<br />
werden. Vermittelt werden sowohl Fähigkeiten<br />
für den Decks- als auch Maschinendienst.<br />
Der Quereinstieg ist nur<br />
beschränkt möglich und stellt diverse<br />
Anforderungen mit Praktika und Lehrgängen.<br />
So können nur Facharbeiter aus<br />
Metall- oder Elektroberufen den Seiteneinstieg<br />
angehen. Zeitsoldaten der Marine<br />
in bestimmten Verwendungsreihen<br />
können ebenfalls einen Quereinstieg<br />
wagen. Sie benötigen häufig nur ein<br />
Praktikum von drei Monaten an Bord.<br />
Technische Schiffsoffiziere<br />
Technische Schiffsoffiziere benötigen ein<br />
entsprechendes Befähigungszeugnis zum<br />
Technischen Wachoffizier. Dieses kann<br />
auf verschiedenen Wegen je nach Schulabschluss<br />
über Berufsfachschule, Fachschule<br />
oder Fachhochschule mit der<br />
Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik erworben<br />
werden. Schiffsmechaniker/innen<br />
können z. B. nach der Ausbildung<br />
zwei Jahre eine Fachschule, oder mit<br />
Abitur/Fachhochschulreife drei Jahre<br />
eine Fachhochschule besuchen, um die<br />
Befähigung zu erhalten.<br />
Verfügt ein Technischer Wachoffizier<br />
über eine Fahrtzeit von mindestens<br />
zwölf Monaten, erhält er das Befähigungszeugnis<br />
zum Zweiten Technischen<br />
Offizier. Nach mehreren Jahren Fahrzeit<br />
kann der Reeder den Technischen Offizier<br />
bei entsprechender Persönlichkeit,<br />
fachlicher Qualifikation und Erfahrung<br />
sowie dem passenden Befähigungszeugnis<br />
zum so genannten Chief, dem Leiter<br />
bzw. der Leiterin der Maschinenanlage,<br />
ernennen.