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DIE WIRTSCHAFT April 2015

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22 GELD &GESCHÄFT<br />

STIFTUNG VON A–Z<br />

-Anstaltsträgerstiftungen: Sie<br />

verwirklichen ihren Zweck in der<br />

Regel vornehmlich durch von ihnen<br />

betriebene Einrichtungen wie<br />

Krankenhäuser, Museen oder Forschungszentren.<br />

-Bürgerstiftungen: Sie sind gemeinnützige<br />

Stiftungen von Bürgern<br />

für Bürger, deren Stiftungszweck<br />

möglichst breit gefasst ist<br />

und dessen Verwirklichung in<br />

einem geografisch begrenzten<br />

Raum erfolgt. Es gibt über 200<br />

Bürgerstiftungen.<br />

-Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen<br />

Rechts: Sie ist das klassische<br />

Instrument zur Verwirklichung<br />

eines auf Dauer angelegten<br />

Zwecks und untersteht der staatlichen<br />

Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen<br />

regelt<br />

das Bürgerliche Gesetzbuch in<br />

den §§ 80 ff.<br />

-Unternehmensverbundene Stiftung:<br />

Sie halten wesentliche Anteile<br />

anUnternehmen oder betreiben<br />

selbst ein Unternehmen. Als<br />

Instrument zur Regelung der<br />

Unternehmensnachfolge gefragt.<br />

-Treuhandstiftungen: Eine Treuhandstiftung<br />

wird durch einen<br />

Vertrag zwischen dem Stifter und<br />

dem Treuhänder als Träger der<br />

Stiftung errichtet. Der Bundesverband<br />

Deutscher Stiftungen schätzt<br />

die Zahl der in Deutschland bestehenden<br />

Treuhandstiftungen auf<br />

etwa 20000.<br />

-Zustiftung: Unter einer Zustiftung<br />

versteht man eine Zuwendung<br />

in den Vermögensstock<br />

einer bereits bestehenden Stiftung.<br />

ph<br />

Wirklich Gutes bewirken<br />

Stiftungsgründungen können auch für Mittelständler ein sinnvolles Instrument sein.<br />

Stiftungen helfen, den Fortbestand<br />

eines Unternehmens langfristig zu<br />

sichern. Für Mittelständler sind sie<br />

außerdem eine attraktive Möglichkeit,<br />

ihre Nachfolge zu regeln und<br />

sich gemeinnützig zu engagieren.<br />

Um steuergünstig die Nachfolge<br />

zu regeln und die<br />

Kontinuität im Unternehmen<br />

zu sichern, brachte<br />

Peter Pohlmann seine<br />

1989 in Bergkamen gegründete Möbelhauskette<br />

Poco-Domäne in eine Stiftung<br />

ein. Das war 2008. Seine drei Kinder erklärten<br />

den Erbverzicht auf das Firmenvermögen<br />

–sie hatten andere Berufe gewählt.<br />

Pohlmann hatte sich für das Modell<br />

einer Doppelstiftung entschieden: 95<br />

Prozent der Unternehmensanteile übergab<br />

erandie gemeinnützige Peter-Pohlmann-Stiftung.<br />

Die verbleibenden fünf<br />

Prozent brachteerindie Tripos Familienstiftung<br />

ein. Dieser stehen die Kinder vor,<br />

gemeinsam haben sie in der Familienstiftung<br />

die Stimmrechte für das Unternehmen.<br />

So wie Pohlmann entscheiden sich viele<br />

mittelständische Unternehmer, die keinen<br />

Nachfolger finden, aber dennoch das<br />

Familienvermögen als Ganzes erhalten<br />

wollen: Nach Angaben des Bonner Instituts<br />

für Mittelstandsforschung (IfM)<br />

stand bis 2014 jährlich in 22 000 Familienunternehmen<br />

die Übergabe an. Experten<br />

schätzen, dass 86 Prozent der<br />

Übergaben altersbedingt und damit planbar<br />

sind. „Wer in den kommenden fünf<br />

Jahren die Nachfolgethematik angehen<br />

DAMIT IHRE KUNDEN<br />

IMMER AN SIE DENKEN!<br />

Hand in Hand: Deutschland steht bei den Stiftungen weltweit an der Spitze.<br />

muss, solltejetzt das Gespräch mit seiner<br />

Bank, seinem Steuerberater und seinem<br />

Rechtsanwalt suchen, um zu prüfen, ob<br />

eine Stiftungsgründung eine sinnvolle<br />

Lösung sein könnte“, empfiehlt Mirjam<br />

Schwink, Leiterin Stiftungsmanagement<br />

bei der Baden-Württembergischen Bank.<br />

Stiftungen sind Einrichtungen, denen ein<br />

Vermögen bestehend aus Kapital, Aktien,<br />

Kunstsammlungen, Immobilien oder Firmenanteilen<br />

für einen bestimmten<br />

Zweck dauerhaft und unwiderruflich gewidmet<br />

ist. Die Erträge des Stiftungsvermögens<br />

in Form vonZinsen, Dividenden,<br />

Pacht oder Mieten finanzieren die Stiftungsziele.<br />

Ein Unternehmen, das in eine<br />

Stiftung eingebracht ist, kann also weder<br />

verkauft noch zerschlagen werden.<br />

Erben und Mitarbeiter sind versorgt. Allerdings<br />

kann einmal in eine Stiftung eingebrachtes<br />

Vermögen auch nicht mehr<br />

entnommen werden, die Stiftung gehört<br />

nur noch sich selbst. Aktuell gibt es knapp<br />

über 20 000 rechtlich selbstständigeund<br />

damit vom Bundesverband Deutsche<br />

Stiftungen erfasste Stiftungen. Münster<br />

rangiert unter den deutschen Städten auf<br />

Rang elf. Das Deutsche Stiftungszentrum<br />

(DSZ) schätzt die<br />

Zahl der Stiftungen<br />

mit Unternehmensbezug<br />

–<br />

sei es, weil sie<br />

Unternehmenseigner<br />

sind oder<br />

von einem Unternehmen<br />

gegrün-<br />

„Der Stifter sollte für den Zweck<br />

der Stiftung brennen.“<br />

Stiftungsmanager Horst-Walter Görgen<br />

det wurden –bundesweit auf bis zu 2000.<br />

„In unserer individualistisch geprägten<br />

Gesellschaft wollen die Menschen selbst<br />

bestimmen, wo und wie ihr Vermögen<br />

wirkt –insbesonderewenn sie keine eigenen<br />

Kinder haben oder Streit im Erbfall<br />

verhindern wollen“, erklärt Professorin<br />

Annette Zimmer, Stiftungsexpertin am<br />

Institut für Politikwissenschaft der Universität<br />

Münster, den Trend zur Stiftungsgründung.<br />

Begünstigt hätten diese<br />

Entwicklung drei Faktoren: Das starke<br />

Anwachsen vonVermögenswerten in privater<br />

Hand, die Idee des Bürgerengagements<br />

und zwei Stiftungsreformgesetze.<br />

Letztere hätten dafür gesorgt, dass Stiftungen<br />

leichter gegründet würden und<br />

steuerlich attraktiver seien.<br />

Damit sich ein solcher Schritt für Mittelständler<br />

rechnet, sollteein Unternehmen<br />

Foto: Fotolia<br />

laut Schwink ein dreistelliges Umsatzvolumen<br />

haben. „Sonst steht der Verwaltungsaufwand<br />

in keinem Verhältnis zu<br />

den Erträgen, denn die Stiftungsgründung<br />

und die laufenden Arbeiten verursachen<br />

auch Kosten“, sagt sie. Außerdem<br />

brauche der Unternehmer bei einem solchen<br />

weitreichenden Schritt den Konsens<br />

in der Familie. Schließlich müssten die<br />

Erben notariell unterschreiben, dass sie<br />

auf ihren Pflichtteil verzichten und dem<br />

Unternehmen keine Liquidität entziehen.<br />

Im Gegenzug könnten sie den Anspruch<br />

auf regelmäßigeAusschüttungen bekommen.<br />

„Der Stifter solltefür den Zweck der Stiftung<br />

brennen“, rät Stiftungsmanager<br />

Horst-Walter Görgen. Diesen kann er im<br />

Rahmen der Satzung selbst bestimmen.<br />

Allerdings sollte sich ein Stiftungsgründer<br />

mit zu konkreten Vorgaben zurückhalten,<br />

denn ein<br />

gewisser Ent-<br />

scheidungsspiel-<br />

raum sei für die<br />

Arbeit der Stiftungsorgane<br />

notwendig,<br />

sagt<br />

Ralph van Kerkomvon<br />

der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

PKF Fasselt<br />

Schlage. Da eine Änderung des Stiftungszwecks<br />

nachträglich nur schwer möglich<br />

ist, wählen viele Stifter einen weitgefassten<br />

Zweck, wofür die Erträge des Stiftungsvermögens<br />

verwendet werden.<br />

Pohlmann entschied sich für einen Dreiklang<br />

aus Kultur, Forschung und Bildung:<br />

Seine Stiftung schüttet jährlich etwa<br />

100 000 Euro aus. Damit fördert sie<br />

einmal im Jahr eine große Veranstaltung<br />

im Konzerthaus in Dortmund, zeichnet<br />

Diplomarbeiten aus, die sich mit den Veränderungen<br />

der Gesellschaft und deren<br />

Auswirkungen auf den Handel befassen<br />

und unterstützt das Chancenwerk des<br />

Interkulturellen Bildungs- und Fördervereins<br />

für Schüler und Studenten IBFS<br />

e.V., in dem Migranten Nachhilfeunterricht<br />

bekommen.<br />

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20 784 STIFTUNGEN<br />

Ungeachtet der Niedrigzinsphase hält<br />

das Stiftungswachstum in Deutschland<br />

an: Mit 691 neu gegründeten<br />

Stiftungen im Jahr 2014 sind sogar<br />

deutlich mehr Stiftungen hinzugekommen<br />

als im Vorjahr (638). Dies<br />

gab der Bundesverband Deutscher<br />

Stiftungen in Berlin bekannt.<br />

Zum Ende des Jahres 2014 zählt der<br />

Dachverband insgesamt 20 784<br />

rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen<br />

Rechts. Deutschland behauptet sich<br />

damit weiter als stiftungsreichstes<br />

Land in Europa. Die Stiftungsdichte<br />

ist gestiegen: Auf 100 000 Bundesbürger<br />

kommen nun 26 Stiftungen.<br />

Quelle: www.stiftungen.org /Bundesverband<br />

Deutscher Stiftungen

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