17.05.2015 Aufrufe

IDW S 1 idF 2008 - Prof-skopp.de

IDW S 1 idF 2008 - Prof-skopp.de

IDW S 1 idF 2008 - Prof-skopp.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

<strong>IDW</strong> Standard:<br />

Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

(<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong>)<br />

(Stand: 02.04.<strong>2008</strong>) 1<br />

1. Vorbemerkungen ........................................................................................................... 3<br />

2. Begriffliche Grundlagen ................................................................................................. 3<br />

2.1. Inhalt <strong>de</strong>s Unternehmenswerts ............................................................................. 3<br />

2.2. Bewertungsanlässe .............................................................................................. 4<br />

2.3. Funktionen <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers ....................................................................... 5<br />

2.4. Wert und Preis von Unternehmen und Unternehmensanteilen ............................. 5<br />

3. Relevanz von Börsenkursen .......................................................................................... 6<br />

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten ................................................... 7<br />

4.1. Maßgeblichkeit <strong>de</strong>s Bewertungszwecks ............................................................... 7<br />

4.2. Bewertung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Unternehmenseinheit .......................................... 7<br />

4.3. Stichtagsprinzip .................................................................................................... 7<br />

4.4. Bewertung <strong>de</strong>s betriebsnotwendigen Vermögens ................................................. 8<br />

4.4.1. Grundlagen <strong>de</strong>r Ermittlung finanzieller Überschüsse ................................. 8<br />

4.4.1.1. Zahlungsstromorientierung ....................................................... 8<br />

4.4.1.2. Ertragsteuerliche Einflüsse ....................................................... 8<br />

4.4.2. Finanzielle Überschüsse bei Ermittlung eines objektivierten<br />

Unternehmenswerts .................................................................................. 9<br />

4.4.2.1. Zum Stichtag bereits eingeleitete o<strong>de</strong>r im<br />

Unternehmenskonzept dokumentierte Maßnahmen .................. 9<br />

4.4.2.2. So genannte unechte Synergieeffekte .................................... 10<br />

4.4.2.3. Ausschüttungsannahme.......................................................... 10<br />

4.4.2.4. Managementfaktoren .............................................................. 10<br />

4.4.2.5. Ertragsteuern <strong>de</strong>r Unternehmenseigner .................................. 11<br />

4.4.3. Finanzielle Überschüsse bei Ermittlung subjektiver<br />

Entscheidungswerte................................................................................ 12<br />

4.4.3.1. Geplante, aber zum Stichtag noch nicht eingeleitete<br />

o<strong>de</strong>r noch nicht im Unternehmenskonzept<br />

dokumentierte Maßnahmen .................................................... 12<br />

4.4.3.2. So genannte echte Synergieeffekte ........................................ 12<br />

4.4.3.3. Finanzierungsannahmen ......................................................... 13<br />

4.4.3.4. Managementfaktoren .............................................................. 13<br />

4.4.3.5. Ertragsteuern <strong>de</strong>r Unternehmenseigner .................................. 14<br />

4.5. Bewertung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens ...................................... 14<br />

4.6. Unbeachtlichkeit <strong>de</strong>s (bilanziellen) Vorsichtsprinzips .......................................... 14<br />

1<br />

Verabschie<strong>de</strong>t vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) am<br />

02.04.<strong>2008</strong>. Billigen<strong>de</strong> Kenntnisnahme durch <strong>de</strong>n HFA am 30.05.<strong>2008</strong>. Die Neufassung <strong>de</strong>s <strong>IDW</strong> Standards 1<br />

dient im Wesentlichen <strong>de</strong>r Anpassung <strong>de</strong>r Grundsätze zur Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten<br />

an die Neuregelungen <strong>de</strong>r Unternehmensteuerreform <strong>2008</strong>. Der Bun<strong>de</strong>srat hat <strong>de</strong>r Unternehmensteuerreform<br />

<strong>2008</strong> am 06.07.2007 zugestimmt. Die Neuerungen sind damit für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte<br />

hinreichend konkretisiert und für Bewertungsstichtage ab <strong>de</strong>m 07.07.2007 zu berücksichtigen.<br />

1<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

4.7. Nachvollziehbarkeit <strong>de</strong>r Bewertungsansätze ...................................................... 15<br />

5. Prognose <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse ....................................................... 15<br />

5.1. Informationsbeschaffung .................................................................................... 15<br />

5.2. Vergangenheitsanalyse ...................................................................................... 16<br />

5.3. Planung und Prognose (Phasenmetho<strong>de</strong>) .......................................................... 16<br />

5.4. Plausibilitätsbeurteilung <strong>de</strong>r Planungen .............................................................. 17<br />

5.5. Verwendung verlässlicher Bewertungsunterlagen .............................................. 18<br />

6. Kapitalisierung <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse ............................................... 18<br />

6.1. Grundlagen ........................................................................................................ 18<br />

6.2. Berücksichtigung <strong>de</strong>s Risikos ............................................................................. 18<br />

6.3. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Kapitalisierungszinssatz .......... 19<br />

6.4. Berücksichtigung wachsen<strong>de</strong>r finanzieller Überschüsse..................................... 20<br />

6.5. Brutto- o<strong>de</strong>r Nettokapitalisierung ........................................................................ 21<br />

7. Bewertungsverfahren .................................................................................................. 21<br />

7.1. Anwendung von Ertragswert- o<strong>de</strong>r DCF-Verfahren ............................................ 21<br />

7.2. Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts nach <strong>de</strong>m Ertragswertverfahren ................. 22<br />

7.2.1. Grundsätzliches Vorgehen ...................................................................... 22<br />

7.2.2. Ermittlung <strong>de</strong>r Ertragsüberschüsse aus <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen<br />

Vermögen ............................................................................................... 22<br />

7.2.2.1. Bereinigung <strong>de</strong>r Vergangenheitserfolgsrechnung.................... 22<br />

7.2.2.2. Planung <strong>de</strong>r Aufwendungen und Erträge ................................ 22<br />

7.2.2.3. Finanzplanung und Zinsprognose ........................................... 23<br />

7.2.3. Ermittlung <strong>de</strong>r Überschüsse aus nicht betriebsnotwendigem<br />

Vermögen ............................................................................................... 23<br />

7.2.4. Ermittlung <strong>de</strong>s Kapitalisierungszinssatzes .............................................. 23<br />

7.2.4.1. Kapitalisierungszinssatz bei <strong>de</strong>r Ermittlung objektivierter<br />

Unternehmenswerte ................................................................ 23<br />

7.2.4.2. Kapitalisierungszinssatz bei <strong>de</strong>r Ermittlung subjektiver<br />

Entscheidungswerte ................................................................ 25<br />

7.3. Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts nach <strong>de</strong>n DCF-Verfahren ........................... 25<br />

7.3.1. Überblick ............................................................................................... 25<br />

7.3.2. Das Konzept <strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten (WACC-Ansatz) .................. 26<br />

7.3.2.1. Grundsätzliches Vorgehen ...................................................... 26<br />

7.3.2.2. Bestimmung <strong>de</strong>r künftigen Free Cashflows ............................. 26<br />

7.3.2.3. Ermittlung <strong>de</strong>s Residualwerts .................................................. 27<br />

7.3.2.4. Wert <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens .................... 27<br />

7.3.2.5. Ermittlung <strong>de</strong>r Kapitalkosten ................................................... 27<br />

7.3.3. Das Konzept <strong>de</strong>s angepassten Barwerts (APV-Ansatz) .......................... 28<br />

7.3.4. Das Konzept <strong>de</strong>r direkten Ermittlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s Eigenkapitals<br />

(Equity-Ansatz) ....................................................................................... 28<br />

7.3.5. Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen Ertragsteuern <strong>de</strong>r<br />

Unternehmenseigner .............................................................................. 28<br />

7.4. Ermittlung von Liquidationswerten ...................................................................... 28<br />

7.5. Anhaltspunkte für Plausibilitätsbeurteilungen ..................................................... 29<br />

7.5.1. Börsenpreis ............................................................................................ 29<br />

7.5.2. Vereinfachte Preisfindungen ................................................................... 29<br />

2<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

8. Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung ....................................................... 29<br />

8.1. Bewertung wachstumsstarker Unternehmen ...................................................... 29<br />

8.2. Bewertung ertragsschwacher Unternehmen ....................................................... 30<br />

8.2.1. Grundsätzliches ...................................................................................... 30<br />

8.2.2. Unternehmen mit nicht vorrangig finanzieller Zielsetzung ....................... 30<br />

8.3. Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen ............................................. 31<br />

8.3.1. Abgrenzung <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts ....................................................... 31<br />

8.3.2. Bestimmung <strong>de</strong>s Unternehmerlohns ....................................................... 32<br />

8.3.3. Eingeschränkte Informationsquellen ....................................................... 32<br />

8.3.3.1. Bereinigung <strong>de</strong>r Vergangenheitsergebnisse............................ 32<br />

8.3.3.2. Analyse <strong>de</strong>r Ertragskraft.......................................................... 32<br />

8.3.4. Vereinfachte Preisfindungen ................................................................... 33<br />

8.4. Substanzwert ..................................................................................................... 33<br />

9. Dokumentation und Berichterstattung.......................................................................... 34<br />

9.1. Arbeitspapiere .................................................................................................... 34<br />

9.2. Bewertungsgutachten ......................................................................................... 34<br />

1. Vorbemerkungen<br />

1 Dieser <strong>IDW</strong> Standard legt vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r in Theorie, Praxis und Rechtsprechung<br />

entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach <strong>de</strong>nen Wirtschaftsprüfer<br />

Unternehmen bewerten. Die Ausführungen stellen wesentliche allgemeine<br />

Grundsätze dar. Je<strong>de</strong>r Bewertungsfall verlangt seine eigene fachgerechte Problemlösung.<br />

Insoweit können die Grundsätze nur <strong>de</strong>n Rahmen festlegen, in <strong>de</strong>m die<br />

eigenverantwortliche Lösung im Einzelfall liegen muss.<br />

2 Fälle vertraglicher o<strong>de</strong>r auftragsgemäßer Wertfeststellungen, die sich nach abweichen<strong>de</strong>n<br />

vorgegebenen Regelungen richten, bleiben von diesem <strong>IDW</strong> Standard unberührt.<br />

So können beispielsweise durch <strong>de</strong>n Bewertungsauftrag an<strong>de</strong>re Bewertungsverfahren,<br />

die Berücksichtigung nicht finanzieller Ziele, Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s<br />

Prognoseverfahrens o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re von diesem <strong>IDW</strong> Standard abweichen<strong>de</strong> Vorgaben<br />

umschrieben sein.<br />

3 Dieser <strong>IDW</strong> Standard ersetzt <strong>de</strong>n <strong>IDW</strong> Standard: Grundsätze zur Durchführung von<br />

Unternehmensbewertungen (<strong>IDW</strong> S 1) i.d.F. vom 18.10.2005. 2<br />

2. Begriffliche Grundlagen<br />

2.1. Inhalt <strong>de</strong>s Unternehmenswerts<br />

4 Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter <strong>de</strong>r Voraussetzung ausschließlich<br />

finanzieller Ziele durch <strong>de</strong>n Barwert <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Eigentum an <strong>de</strong>m Unternehmen<br />

verbun<strong>de</strong>nen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner (Nettoeinnahmen als<br />

Saldo von Ausschüttungen bzw. Entnahmen, Kapitalrückzahlungen und Einlagen).<br />

Zur Ermittlung dieses Barwerts wird ein Kapitalisierungszinssatz verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r die<br />

Rendite aus einer zur Investition in das zu bewerten<strong>de</strong> Unternehmen adäquaten<br />

2<br />

WPg 2005, S. 1303, FN-<strong>IDW</strong> 2005, S. 690.<br />

3<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

Alternativanlage repräsentiert. Demnach wird <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Unternehmens allein aus<br />

seiner Ertragskraft, d.h. seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner<br />

zu erwirtschaften, abgeleitet.<br />

5 Dieser Wert ergibt sich grundsätzlich aus <strong>de</strong>n finanziellen Überschüssen, die bei<br />

Fortführung <strong>de</strong>s Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen<br />

Vermögens erwirtschaftet wer<strong>de</strong>n (Zukunftserfolgswert). Nur für <strong>de</strong>n Fall, dass<br />

<strong>de</strong>r Barwert <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation <strong>de</strong>s gesamten<br />

Unternehmens ergeben (Liquidationswert), <strong>de</strong>n Fortführungswert übersteigt, kommt<br />

<strong>de</strong>r Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht.<br />

6 Dagegen kommt <strong>de</strong>m Substanzwert bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts keine<br />

eigenständige Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

7 Der Unternehmenswert wird grundsätzlich als Zukunftserfolgswert ermittelt. In <strong>de</strong>r<br />

Unternehmensbewertungspraxis haben sich als gängige Verfahren das Ertragswertverfahren<br />

(vgl. Abschn. 7.2.) und die Discounted Cash Flow-Verfahren<br />

(vgl. Abschn. 7.3.) herausgebil<strong>de</strong>t.<br />

2.2. Bewertungsanlässe<br />

8 Die Anlässe für Unternehmensbewertungen können sich im Zusammenhang mit<br />

unternehmerischen Initiativen, aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r externen Rechnungslegung, aus<br />

gesellschaftsrechtlichen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Vorschriften bzw. vertraglichen<br />

Vereinbarungen o<strong>de</strong>r aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n ergeben.<br />

9 Unternehmensbewertungen wer<strong>de</strong>n bei vielfältigen Anlässen unternehmerischer<br />

Initiativen, wie z.B. Kauf o<strong>de</strong>r Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Zuführungen<br />

von Eigen- o<strong>de</strong>r Fremdkapital, Sacheinlagen (einschließlich <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>s<br />

ganzen Gesellschaftsvermögens), Börsengang, Management Buy Out o<strong>de</strong>r im<br />

Rahmen von wertorientierten Managementkonzepten vorgenommen.<br />

10 Unternehmen sind ferner ggf. unter Anwendung spezieller Bewertungsstandards 3<br />

regelmäßig für Zwecke <strong>de</strong>r externen Rechnungslegung (z.B. Kaufpreisallokation<br />

und Impairmenttest) und aus steuerrechtlichen Grün<strong>de</strong>n (z.B. konzerninterne Umstrukturierung)<br />

zu bewerten.<br />

11 Bewertungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen ergeben sich insbeson<strong>de</strong>re<br />

aus <strong>de</strong>n aktienrechtlichen Regelungen zum Abschluss von Unternehmensverträgen<br />

bzw. zur Einglie<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r zum Squeeze Out (Ermittlung <strong>de</strong>s angemessenen<br />

Ausgleichs, <strong>de</strong>r Abfindung in Aktien sowie <strong>de</strong>r Barabfindung). Darüber hinaus<br />

sieht z.B. das Umwandlungsgesetz die Ermittlung von Barabfindungen sowie von<br />

Umtauschverhältnissen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Verschmelzungsbzw.<br />

Spaltungsberichts vor.<br />

3<br />

Vgl. <strong>IDW</strong> Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung <strong>de</strong>r Grundsätze <strong>de</strong>s <strong>IDW</strong> S 1 bei <strong>de</strong>r Bewertung<br />

von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines han<strong>de</strong>lsrechtlichen Jahresabschlusses<br />

(<strong>IDW</strong> RS HFA 10), WPg 2005, S. 1322, FN-<strong>IDW</strong> 2005, S. 718 sowie <strong>IDW</strong> Stellungnahme zur Rechnungslegung:<br />

Bewertungen bei <strong>de</strong>r Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen<br />

nach IFRS (<strong>IDW</strong> RS HFA 16), WPg 2005, S. 1415, FN-<strong>IDW</strong> 2005, S. 721.<br />

4<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

Bewertungen auf vertraglicher Grundlage erfolgen insbeson<strong>de</strong>re beim Eintritt und<br />

Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft, bei Erbauseinan<strong>de</strong>rsetzungen<br />

und Erbteilungen sowie bei Abfindungsfällen im Familienrecht. 4<br />

2.3. Funktionen <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers<br />

12 Bei <strong>de</strong>r Bewertung von Unternehmen kann <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Funktionen tätig wer<strong>de</strong>n:<br />

· Neutraler Gutachter<br />

In <strong>de</strong>r Funktion als neutraler Gutachter wird <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger<br />

tätig, <strong>de</strong>r mit nachvollziehbarer Methodik einen von <strong>de</strong>n individuellen<br />

Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

– <strong>de</strong>n objektivierten Unternehmenswert – ermittelt.<br />

· Berater<br />

In <strong>de</strong>r Beratungsfunktion ermittelt <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer einen subjektiven Entscheidungswert,<br />

<strong>de</strong>r z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor<br />

für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) o<strong>de</strong>r ein Verkäufer<br />

min<strong>de</strong>stens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation<br />

durch die Transaktion nicht zu verschlechtern.<br />

· Schiedsgutachter/Vermittler<br />

In <strong>de</strong>r Schiedsgutachter-/Vermittlerfunktion wird <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer tätig, <strong>de</strong>r in<br />

einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen subjektiven<br />

Wertvorstellungen <strong>de</strong>r Parteien einen Einigungswert als Schiedsgutachter feststellt<br />

o<strong>de</strong>r als Vermittler vorschlägt.<br />

2.4. Wert und Preis von Unternehmen und Unternehmensanteilen<br />

13 Während sich <strong>de</strong>r Unternehmenswert als Gesamtwert <strong>de</strong>s Unternehmens auf alle<br />

Unternehmenseigner bezieht, entspricht <strong>de</strong>r Wert eines Unternehmensanteils <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Anteil eines Unternehmenseigners am Unternehmen.<br />

Der Wert für einen Unternehmensanteil kann direkt o<strong>de</strong>r indirekt ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r direkten Anteilsbewertung wird <strong>de</strong>r Anteilswert direkt aus <strong>de</strong>n Zahlungsströmen<br />

zwischen <strong>de</strong>m Unternehmen und <strong>de</strong>m einzelnen Anteilseigner abgeleitet.<br />

Bei <strong>de</strong>r indirekten Anteilsbewertung wird <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Unternehmensanteils aus<br />

<strong>de</strong>m Gesamtwert <strong>de</strong>s Unternehmens abgeleitet.<br />

Der objektivierte Wert <strong>de</strong>s Unternehmensanteils entspricht <strong>de</strong>m quotalen Wertanteil<br />

am objektivierten Gesamtwert <strong>de</strong>s Unternehmens. Der subjektive Wert eines Unternehmensanteils<br />

beinhaltet die Einschätzung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>r Beteiligung an einem<br />

Unternehmen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r individuellen persönlichen Verhältnisse<br />

und Ziele <strong>de</strong>s (jeweiligen) Anteilseigners; Bewertungsparameter sind <strong>de</strong>shalb neben<br />

4<br />

Vgl. <strong>IDW</strong> Stellungnahme HFA 2/1995: Zur Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht, WPg 1995,<br />

S. 522, FN-<strong>IDW</strong> 1995, S. 309.<br />

5<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

<strong>de</strong>r Anteilsquote insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>ne Einfluss <strong>de</strong>s Anteilseigners<br />

auf die Unternehmenspolitik sowie erwartete Synergieeffekte.<br />

Der Preis für Unternehmen und Unternehmensanteile bil<strong>de</strong>t sich auf freien Kapitalmärkten<br />

aus Angebot und Nachfrage. Er wird wesentlich von <strong>de</strong>r Nutzenschätzung<br />

(Grenznutzen) <strong>de</strong>r jeweiligen Käufer und Verkäufer bestimmt und kann je nach <strong>de</strong>m<br />

mengenmäßigen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sowie <strong>de</strong>n Einflussmöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Unternehmenseigner auf die Unternehmenspolitik (Alleineigentum,<br />

qualifizierte o<strong>de</strong>r einfache Mehrheit, Sperrminorität o<strong>de</strong>r Streubesitz) mehr o<strong>de</strong>r<br />

weniger stark von <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s gesamten Unternehmens o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m quotalen Anteil<br />

am Unternehmensgesamtwert abweichen.<br />

Tatsächlich gezahlte Preise für Unternehmen und Unternehmensanteile können –<br />

sofern Vergleichbarkeit mit <strong>de</strong>m Bewertungsobjekt und hinreichen<strong>de</strong> Zeitnähe gegeben<br />

sind – zur Beurteilung <strong>de</strong>r Plausibilität von Unternehmenswerten und Anteilswerten<br />

dienen, sie ersetzen aber keine Unternehmensbewertung.<br />

3. Relevanz von Börsenkursen<br />

14 Der nach <strong>de</strong>n in diesem <strong>IDW</strong> Standard dargestellten Grundsätzen ermittelte Unternehmenswert<br />

bzw. Wert von Unternehmensanteilen ist zu unterschei<strong>de</strong>n von Börsenkursen<br />

bzw. einer auf Basis von Börsenkursen ermittelten Börsenkapitalisierung<br />

(Anzahl <strong>de</strong>r Aktien multipliziert mit <strong>de</strong>m Börsenkurs): So beruhen Unternehmensbewertungen<br />

auf <strong>de</strong>tailliert analysierten Daten zum Bewertungsobjekt, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r i.d.R. <strong>de</strong>m Kapitalmarkt und einer breiteren Öffentlichkeit nicht zugänglichen<br />

Planungsrechnung und <strong>de</strong>m Unternehmenskonzept.<br />

15 Sofern für Unternehmensanteile Börsenkurse zur Verfügung stehen, sind diese bei<br />

Unternehmensbewertungen zur Plausibilitätsbeurteilung <strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

dieses <strong>IDW</strong> Standards ermittelten Unternehmens- o<strong>de</strong>r Anteilswerts heranzuziehen.<br />

Hierbei sind beson<strong>de</strong>re Einflüsse, die sich möglicherweise auf die Börsenpreisbildung<br />

ausgewirkt haben, sorgfältig zu analysieren und darzustellen (z.B. geringer<br />

Anteil börsengehan<strong>de</strong>lter Anteile, beson<strong>de</strong>re Marktsituationen).<br />

Sachlich nicht begründbare wesentliche Abweichungen zwischen <strong>de</strong>m ermittelten<br />

Zukunftserfolgswert und <strong>de</strong>m Börsenkurs sollten zum Anlass genommen wer<strong>de</strong>n,<br />

die <strong>de</strong>r Bewertung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Ausgangsdaten und Prämissen kritisch zu<br />

überprüfen.<br />

16 Bei einigen speziellen Unternehmensbewertungsanlässen (z.B. Abfindung und Ausgleich<br />

gemäß §§ 304, 305 AktG, § 320b AktG sowie §§ 327a f. AktG) ist <strong>de</strong>r Verkehrswert<br />

von börsennotierten Aktien nach <strong>de</strong>r höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

nicht ohne Rücksicht auf <strong>de</strong>n Börsenkurs zu ermitteln. 5 Grundsätzlich ist das Ertragswertverfahren<br />

auch in diesen Bewertungsanlässen höchstrichterlich anerkannt. Sofern<br />

in diesen Fällen <strong>de</strong>r Ertragswert aber unter <strong>de</strong>m Börsenkurs liegt, ist <strong>de</strong>r Börsenkurs<br />

als Min<strong>de</strong>stgröße heranzuziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn <strong>de</strong>r Börsenkurs –<br />

z.B. bei fehlen<strong>de</strong>r Marktgängigkeit o<strong>de</strong>r Manipulation <strong>de</strong>s Börsenkurses – nicht <strong>de</strong>m<br />

5<br />

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.1999 – 1 BvR 1613/94, DB 1999, S. 1693.<br />

6<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

Verkehrswert <strong>de</strong>r Aktien entspricht. 6 Stets ist beim Heranziehen <strong>de</strong>s Börsenkurses<br />

auf einen geeigneten Durchschnittskurs abzustellen.<br />

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten<br />

4.1. Maßgeblichkeit <strong>de</strong>s Bewertungszwecks<br />

17 In Abhängigkeit vom zu ermitteln<strong>de</strong>n Unternehmenswert (objektivierter Unternehmenswert,<br />

subjektiver Entscheidungswert, Einigungswert) ergeben sich<br />

i.d.R. unterschiedliche Annahmen über die Prognose und Diskontierung <strong>de</strong>r künftigen<br />

finanziellen Überschüsse, Art und Umfang einzubeziehen<strong>de</strong>r Synergien sowie<br />

zu persönlichen Verhältnissen <strong>de</strong>r Anteilseigner bzw. <strong>de</strong>ren anlassbezogener Typisierung.<br />

Daher setzt eine sachgerechte Unternehmenswertermittlung voraus, dass<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Auftragserteilung festgelegt wird, in welcher Funktion <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

tätig wird, um daraus die <strong>de</strong>m jeweiligen Bewertungszweck entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Annahmen und Typisierungen herleiten zu können.<br />

4.2. Bewertung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Unternehmenseinheit<br />

18 Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen<br />

Werten, durch <strong>de</strong>ren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet<br />

wer<strong>de</strong>n sollen. Der Wert eines Unternehmens wird <strong>de</strong>shalb nicht durch die Werte<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Bestandteile <strong>de</strong>s Vermögens und <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n bestimmt, son<strong>de</strong>rn<br />

durch das Zusammenwirken aller Werte.<br />

19 Bei <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts ist die Gesamtheit aller zusammenwirken<strong>de</strong>n<br />

Bereiche eines Unternehmens, wie z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen<br />

bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und<br />

Management zu erfassen, da alle Unternehmensbereiche gemeinsam zu <strong>de</strong>n zukünftigen<br />

finanziellen Überschüssen beitragen (Gesamtbewertung). Das Bewertungsobjekt<br />

muss nicht mit <strong>de</strong>r rechtlichen Abgrenzung <strong>de</strong>s Unternehmens i<strong>de</strong>ntisch<br />

sein; zugrun<strong>de</strong> zu legen ist vielmehr das nach wirtschaftlichen Kriterien <strong>de</strong>finierte<br />

Bewertungsobjekt (z.B. Konzern, Betriebsstätte, strategische Geschäftseinheit).<br />

20 Zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts bei <strong>de</strong>r Bewertung<br />

von kleinen und mittelgroßen Unternehmen vgl. Abschn. 8.3.1.<br />

21 Bei <strong>de</strong>r Bewertung von Unternehmen ist grundsätzlich zwischen betriebsnotwendigem<br />

Vermögen und nicht betriebsnotwendigem Vermögen zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

4.3. Stichtagsprinzip<br />

22 Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf <strong>de</strong>n Bewertungsstichtag zu ermitteln.<br />

23 Die Erwartungen <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Bewertung interessierten Parteien über die künftigen<br />

finanziellen Überschüsse sowohl <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts als auch <strong>de</strong>r bestmögli-<br />

6<br />

Vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2001 – II ZB 15/00, DB 2001, S. 969.<br />

7<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

chen Alternativinvestition hängen von <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r im Zeitablauf zufließen<strong>de</strong>n<br />

Informationen ab. Bei Auseinan<strong>de</strong>rfallen <strong>de</strong>s Bewertungsstichtags und <strong>de</strong>s Zeitpunkts<br />

<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Bewertung ist daher nur <strong>de</strong>r Informationsstand zu berücksichtigen,<br />

<strong>de</strong>r bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätte erlangt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Informationsstand über die Ertragsteuerbelastung<br />

<strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse, d.h. maßgeblich ist das am Bewertungsstichtag<br />

gelten<strong>de</strong> bzw. das mit Wirkung für die Zukunft vom Gesetzgeber beschlossene<br />

Steuerrecht.<br />

4.4. Bewertung <strong>de</strong>s betriebsnotwendigen Vermögens<br />

4.4.1. Grundlagen <strong>de</strong>r Ermittlung finanzieller Überschüsse<br />

4.4.1.1. Zahlungsstromorientierung<br />

24 Die zur Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts abzuzinsen<strong>de</strong>n Nettoeinnahmen <strong>de</strong>r<br />

Unternehmenseigner ergeben sich vorrangig aufgrund <strong>de</strong>s Anspruchs <strong>de</strong>r Unternehmenseigner<br />

auf Ausschüttung bzw. Entnahme <strong>de</strong>r vom Unternehmen erwirtschafteten<br />

finanziellen Überschüsse abzüglich von zu erbringen<strong>de</strong>n Einlagen <strong>de</strong>r<br />

Eigner. Ferner sind weitere mit <strong>de</strong>m Eigentum am Unternehmen verbun<strong>de</strong>ne Zahlungsstromverän<strong>de</strong>rungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

25 Die Nettoeinnahmen <strong>de</strong>r Unternehmenseigner hängen in erster Linie von <strong>de</strong>r Fähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften. Eine Unternehmensbewertung<br />

setzt daher die Prognose <strong>de</strong>r entziehbaren künftigen finanziellen<br />

Überschüsse <strong>de</strong>s Unternehmens voraus. Wertbestimmend sind aber nur diejenigen<br />

finanziellen Überschüsse <strong>de</strong>s Unternehmens, die als Nettoeinnahmen in <strong>de</strong>n<br />

Verfügungsbereich <strong>de</strong>r Eigentümer gelangen (Zuflussprinzip).<br />

26 Zur Ermittlung <strong>de</strong>r Nettoeinnahmen <strong>de</strong>r Unternehmenseigner sind die Thesaurierungen<br />

finanzieller Überschüsse <strong>de</strong>s Unternehmens sowie die Verwendung nicht<br />

ausgeschütteter Beträge zu berücksichtigen. Diese Beträge können zur Investition,<br />

zur Tilgung von Fremdkapital o<strong>de</strong>r zur Rückführung von Eigenkapital verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Dabei sind die Nebenbedingungen <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Ausschüttungsfähigkeit<br />

und <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Ausschüttungen zu beachten.<br />

27 Eine ordnungsgemäße Unternehmensbewertung setzt aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmte<br />

Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Finanzplanungen voraus.<br />

Hierbei können ergänzen<strong>de</strong> Rechnungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r steuerlichen Bemessungsgrundlagen<br />

notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />

4.4.1.2. Ertragsteuerliche Einflüsse<br />

28 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe <strong>de</strong>r Nettozuflüsse an <strong>de</strong>n Investor<br />

bestimmt, die er zu seiner freien Verfügung hat. Diese Nettozuflüsse sind unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r inländischen und ausländischen Ertragsteuern <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

und grundsätzlich <strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Eigentums am Unternehmen entstehen<strong>de</strong>n<br />

persönlichen Ertragsteuern <strong>de</strong>r Unternehmenseigner zu ermitteln.<br />

8<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

4.4.2. Finanzielle Überschüsse bei Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts<br />

29 Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert<br />

aus Sicht <strong>de</strong>r Anteilseigner dar. Dieser ergibt sich bei Fortführung<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens auf Basis <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Unternehmenskonzepts und mit allen<br />

realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen <strong>de</strong>r Marktchancen, -risiken und<br />

finanziellen Möglichkeiten <strong>de</strong>s Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Wertrelevanz <strong>de</strong>r persönlichen Ertragsteuern sind zur Ermittlung <strong>de</strong>s objektivierten<br />

Unternehmenswerts anlassbezogene Typisierungen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Verhältnisse <strong>de</strong>r Anteilseigner erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

30 Häufig ist <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter zur Ermittlung eines objektivierten<br />

Unternehmenswerts im Rahmen unternehmerischer Initiativen tätig, bei <strong>de</strong>nen<br />

die Bewertung als objektivierte Informationsgrundlage (z.B. für Kaufpreisverhandlungen,<br />

Fairness Opinions, Kreditwürdigkeitsprüfungen) dient. Im Hinblick auf<br />

das Informationsbedürfnis und die Informationserwartungen <strong>de</strong>r Adressaten <strong>de</strong>r<br />

Bewertung sowie vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Internationalisierung <strong>de</strong>r Kapitalmärkte<br />

und <strong>de</strong>r Unternehmenstransaktionen ist in diesen Fällen eine mittelbare Typisierung<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Verhältnisse <strong>de</strong>r Anteilseigner sachgerecht. Hierbei wird die Annahme<br />

getroffen, dass die Nettozuflüsse aus <strong>de</strong>m Bewertungsobjekt und aus <strong>de</strong>r Alternativinvestition<br />

in ein Aktienportfolio auf <strong>de</strong>r Anteilseignerebene einer vergleichbaren<br />

persönlichen Besteuerung unterliegen. Im Bewertungskalkül wird dann auf eine<br />

explizite Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse und <strong>de</strong>s Kapitalisierungszinssatzes verzichtet.<br />

31 Bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen (z.B. Squeeze<br />

Out) wird <strong>de</strong>r objektivierte Unternehmenswert im Einklang mit <strong>de</strong>r langjährigen Bewertungspraxis<br />

und <strong>de</strong>utschen Rechtsprechung aus <strong>de</strong>r Perspektive einer inländischen<br />

unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner ermittelt.<br />

Bei dieser Typisierung sind <strong>de</strong>mgemäß zur unmittelbaren Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Ertragsteuern sachgerechte Annahmen zu <strong>de</strong>ren Höhe sowohl bei <strong>de</strong>n finanziellen<br />

Überschüssen als auch beim Kapitalisierungszinssatz zu treffen.<br />

4.4.2.1. Zum Stichtag bereits eingeleitete o<strong>de</strong>r im Unternehmenskonzept dokumentierte<br />

Maßnahmen<br />

32 Die Bewertung eines Unternehmens basiert auf <strong>de</strong>r am Bewertungsstichtag vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Ertragskraft. Grundsätzlich beruht die vorhan<strong>de</strong>ne Ertragskraft auf <strong>de</strong>n zum<br />

Bewertungsstichtag vorhan<strong>de</strong>nen Erfolgsfaktoren. Die bewertbare Ertragskraft beinhaltet<br />

die Erfolgschancen, die sich zum Bewertungsstichtag aus bereits eingeleiteten<br />

Maßnahmen o<strong>de</strong>r aus hinreichend konkretisierten Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

bisherigen Unternehmenskonzepts und <strong>de</strong>r Marktgegebenheiten ergeben. Mögliche,<br />

aber noch nicht hinreichend konkretisierte Maßnahmen (z.B. Erweiterungsinvestitionen/Desinvestitionen)<br />

sowie die daraus vermutlich resultieren<strong>de</strong>n finanziellen<br />

Überschüsse sind danach bei <strong>de</strong>r Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte<br />

unbeachtlich.<br />

9<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

4.4.2.2. So genannte unechte Synergieeffekte<br />

33 Unter Synergieeffekten versteht man die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse,<br />

die durch <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Verbund zweier o<strong>de</strong>r mehrerer Unternehmen entstehen<br />

und von <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r isoliert entstehen<strong>de</strong>n Überschüsse abweichen.<br />

34 So genannte unechte Synergieeffekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich<br />

ohne Durchführung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bewertungsanlass zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Maßnahme<br />

realisieren lassen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s objektivierten Unternehmenswerts<br />

sind die Überschüsse aus unechten Synergieeffekten zu berücksichtigen; jedoch<br />

nur insoweit, als die Synergie stiften<strong>de</strong>n Maßnahmen bereits eingeleitet o<strong>de</strong>r im Unternehmenskonzept<br />

dokumentiert sind.<br />

4.4.2.3. Ausschüttungsannahme<br />

35 Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s objektivierten Unternehmenswerts ist von <strong>de</strong>r Ausschüttung<br />

<strong>de</strong>rjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die nach Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts und rechtlicher<br />

Restriktionen (z.B. Bilanzgewinn, ausschüttbares Jahresergebnis) zur Ausschüttung<br />

zur Verfügung stehen.<br />

36 Soweit die Planung zwei Phasen unterschei<strong>de</strong>t, ist die Aufteilung <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse auf Ausschüttungen und Thesaurierungen für die erste Phase <strong>de</strong>r<br />

Planung (Detailplanungsphase) (vgl. Abschn. 5.3.) auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s individuellen<br />

Unternehmenskonzepts und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r bisherigen und geplanten<br />

Ausschüttungspolitik, <strong>de</strong>r Eigenkapitalausstattung und <strong>de</strong>r steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

vorzunehmen. Sofern für die Verwendung thesaurierter Beträge keine<br />

Planungen vorliegen und auch die Investitionsplanung keine konkrete Verwendung<br />

vorsieht, ist eine sachgerechte Prämisse zur Mittelverwendung zu treffen. Unterliegen<br />

die thesaurierungsbedingten Wertzuwächse einer effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung,<br />

so ist dies bei <strong>de</strong>r Bewertung zu berücksichtigen.<br />

37 Im Rahmen <strong>de</strong>r zweiten Phase (vgl. Abschn. 5.3.) wird grundsätzlich angenommen,<br />

dass das Ausschüttungsverhalten <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens äquivalent<br />

zum Ausschüttungsverhalten <strong>de</strong>r Alternativanlage ist, sofern nicht Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

<strong>de</strong>r Branche, <strong>de</strong>r Kapitalstruktur o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten<br />

sind. Für die thesaurierten Beträge wird die Annahme einer kapitalwertneutralen<br />

Verwendung getroffen.<br />

4.4.2.4. Managementfaktoren<br />

38 Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s objektivierten Unternehmenswerts ist die <strong>de</strong>m Unternehmen<br />

innewohnen<strong>de</strong> und übertragbare Ertragskraft zu bewerten. Diese kann auch davon<br />

abhängig sein, ob das bisher für die Unternehmensentwicklung verantwortliche Management<br />

auch in Zukunft für das Unternehmen tätig wird.<br />

39 Das Verbleiben <strong>de</strong>s Managements o<strong>de</strong>r ein gleichwertiger Ersatz wird zur Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s objektivierten Unternehmenswerts i.d.R. unterstellt, sodass eine Eliminierung<br />

personenbezogener Einflüsse auf die finanziellen Überschüsse grundsätzlich nicht<br />

notwendig ist.<br />

10<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

40 Bei personenbezogenen Unternehmen sind jedoch in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Eigentümers<br />

begrün<strong>de</strong>te positive o<strong>de</strong>r negative Erfolgsbeiträge, die losgelöst vom bisherigen Eigentümer<br />

nicht realisiert wer<strong>de</strong>n können, bei <strong>de</strong>r Prognose künftiger finanzieller<br />

Überschüsse außer Betracht zu lassen. Soweit für die Mitarbeit <strong>de</strong>r Inhaber in <strong>de</strong>r<br />

bisherigen Ergebnisrechnung kein angemessener Unternehmerlohn berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n ist, sind die künftigen finanziellen Überschüsse entsprechend zu korrigieren.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Unternehmerlohns wird nach <strong>de</strong>r Vergütung bestimmt, die eine nichtbeteiligte<br />

Geschäftsführung erhalten wür<strong>de</strong>. Neben <strong>de</strong>m Unternehmerlohn kann<br />

auch fiktiver Lohnaufwand für bislang unentgeltlich tätige Familienangehörige <strong>de</strong>s<br />

Eigentümers zu berücksichtigen sein.<br />

41 Zu <strong>de</strong>n zu eliminieren<strong>de</strong>n Managementfaktoren gehören auch Einflüsse aus einem<br />

Unternehmensverbund o<strong>de</strong>r aus sonstigen Beziehungen personeller o<strong>de</strong>r familiärer<br />

Art zwischen <strong>de</strong>m Management <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens und dritten Unternehmen,<br />

die im Rahmen eines Eigentümerwechsels nicht mit übergehen wür<strong>de</strong>n.<br />

42 Steht die bisherige Unternehmensleitung künftig nicht mehr zur Verfügung und ist<br />

eine Unternehmensfortführung ohne die bisherige Unternehmensleitung nicht möglich,<br />

so ist regelmäßig davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r Unternehmenswert <strong>de</strong>m Liquidationswert<br />

entspricht. Dies gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Ertragswert aufgrund <strong>de</strong>r Berücksichtigung<br />

eines angemessenen Unternehmerlohns <strong>de</strong>n Liquidationswert unterschreitet.<br />

Im Familien- und Erbrecht können dagegen auch personenbezogene,<br />

nicht übertragbare Faktoren bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Ertragswerts einzubeziehen<br />

sein 7 .<br />

4.4.2.5. Ertragsteuern <strong>de</strong>r Unternehmenseigner<br />

43 Von <strong>de</strong>r Unternehmensbewertungstheorie und -praxis sowie <strong>de</strong>r Rechtsprechung ist<br />

die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern allgemein anerkannt<br />

(vgl. Tz. 28 – 31). Daher sind die wertrelevanten steuerlichen Verhältnisse <strong>de</strong>r<br />

Anteilseigner bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s objektivierten Unternehmenswertes im Bewertungskalkül<br />

sachgerecht zu typisieren.<br />

44 Die künftigen Nettozuflüsse wer<strong>de</strong>n bei unmittelbarer Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Ertragsteuern um diese gekürzt und mit einem ebenfalls durch die persönlichen<br />

Ertragsteuern beeinflussten Kapitalisierungszinssatz diskontiert. Die praktische<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Rahmen <strong>de</strong>r objektivierten<br />

Unternehmensbewertung erfor<strong>de</strong>rt daher grundsätzlich Typisierungen hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s effektiven persönlichen Steuersatzes <strong>de</strong>s Anteilseigners als<br />

Ausfluss seiner steuerlich relevanten Verhältnisse und Verhaltensweisen. So sind<br />

bei <strong>de</strong>r Bewertung von Kapitalgesellschaften bei differenzierter Effektivbesteuerung<br />

von Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und Veräußerungsgewinnen zusätzliche Annahmen, z.B. über <strong>de</strong>n<br />

Zeitraum <strong>de</strong>s Haltens <strong>de</strong>r Unternehmensanteile, zu treffen.<br />

45 Bei Unternehmensbewertungen im Rahmen von Unternehmensveräußerungen und<br />

an<strong>de</strong>ren unternehmerischen Initiativen ist eine mittelbare Typisierung (vgl. Tz. 30)<br />

sachgerecht, die davon ausgeht, dass im Bewertungsfall die persönliche Ertrag-<br />

7<br />

Vgl. <strong>IDW</strong> Stellungnahme HFA 2/1995, Abschn. III.4.<br />

11<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

steuerbelastung <strong>de</strong>r Nettozuflüsse aus <strong>de</strong>m zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmen <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Ertragsteuerbelastung <strong>de</strong>r Alternativinvestition in ein Aktienportfolio entspricht.<br />

Entsprechend dieser Annahme kann in diesen Fällen auf eine unmittelbare<br />

Berücksichtigung persönlicher Steuern bei <strong>de</strong>n finanziellen Überschüssen verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

46 Für Unternehmensbewertungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher o<strong>de</strong>r vertraglicher<br />

Vorschriften, insbeson<strong>de</strong>re zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs bei Verlust<br />

von Eigentums- und Gesellschafterrechten, z.B. Squeeze Out, sind wegen <strong>de</strong>r Typisierung<br />

einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als<br />

Anteilseigner (vgl. Tz. 31) weitergehen<strong>de</strong> Analysen zu <strong>de</strong>n effektiven Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r persönlichen Steuern auf die künftigen Nettozuflüsse und <strong>de</strong>n Kapitalisierungszinssatz<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Die dabei getroffenen Annahmen sind in <strong>de</strong>r Berichterstattung<br />

zu erläutern.<br />

47 Die Bewertung eines Einzelunternehmens o<strong>de</strong>r einer Personengesellschaft erfor<strong>de</strong>rt<br />

stets eine Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern, wenn – wie im Fall <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Steuersystems – die persönliche Einkommensteuer teilweise o<strong>de</strong>r ganz an<br />

die Stelle <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Alternativrendite bereits berücksichtigten Unternehmensteuer<br />

tritt.<br />

4.4.3. Finanzielle Überschüsse bei Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte<br />

48 Im Rahmen <strong>de</strong>r Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte ersetzt <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

in <strong>de</strong>r Beratungsfunktion die bei <strong>de</strong>r Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Typisierungen durch individuelle auftraggeberbezogene Konzepte<br />

bzw. Annahmen.<br />

4.4.3.1. Geplante, aber zum Stichtag noch nicht eingeleitete o<strong>de</strong>r noch nicht im Unternehmenskonzept<br />

dokumentierte Maßnahmen<br />

49 Bei <strong>de</strong>r Ermittlung eines subjektiven Entscheidungswerts für <strong>de</strong>n potenziellen Erwerber<br />

eines Unternehmens sind auch solche strukturverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Vorhaben sowie<br />

bereits erkannte und realisierbare Möglichkeiten zu berücksichtigen, die (noch)<br />

nicht Bestandteil <strong>de</strong>s zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts<br />

sind. Dies können z.B. vom Erwerber beabsichtigte Erweiterungsinvestitionen,<br />

Desinvestitionen, Bereinigungen <strong>de</strong>s Produktprogramms o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

strategischen Geschäftsfel<strong>de</strong>r sein, <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf die künftigen finanziellen<br />

Überschüsse <strong>de</strong>n Grenzpreis eines Erwerbers beeinflussen. Der Barwert <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse aus <strong>de</strong>r rentabelsten Nutzung <strong>de</strong>s Betriebs, die unter <strong>de</strong>n<br />

voraussichtlichen individuellen Verhältnissen <strong>de</strong>s Erwerbers möglich ist, bestimmt<br />

üblicherweise <strong>de</strong>ssen subjektiven Wert.<br />

4.4.3.2. So genannte echte Synergieeffekte<br />

50 Für die Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte potenzieller Käufer ist es unerheblich,<br />

ob zu erwarten<strong>de</strong> Synergieeffekte und die zu ihrer Erschließung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Maßnahmen bereits eingeleitet sind o<strong>de</strong>r nicht. In <strong>de</strong>n subjektiven Entschei-<br />

12<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

dungswert eines Kaufinteressenten sind sowohl unechte als auch echte, sich erst<br />

mit Durchführung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bewertungsanlass zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Maßnahme ergeben<strong>de</strong>,<br />

Synergieeffekte in vollem Umfang einzubeziehen.<br />

51 Für <strong>de</strong>n subjektiven Entscheidungswert <strong>de</strong>s Verkäufers bzw. <strong>de</strong>r bisherigen Unternehmenseigner<br />

sind mögliche Synergieeffekte für die Ermittlung <strong>de</strong>r Preisuntergrenze<br />

nur insoweit relevant, als sie ohne die Veräußerung realisierbar sind<br />

(sog. unechte Synergieeffekte) und für <strong>de</strong>n Verkäufer nach <strong>de</strong>r Transaktion wegfallen<br />

wür<strong>de</strong>n.<br />

4.4.3.3. Finanzierungsannahmen<br />

52 Für <strong>de</strong>n Unternehmenseigner o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n potenziellen Erwerber <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

können vom maßgeblichen Unternehmenskonzept zum Bewertungsstichtag abweichen<strong>de</strong><br />

Finanzierungsmöglichkeiten (Kapitalstruktur) <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts zu einer<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts führen.<br />

53 Falls <strong>de</strong>r Eigentümer o<strong>de</strong>r Erwerber beispielsweise Fremdkapital zu günstigeren<br />

Konditionen erhalten kann, als sie <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Krediten zugrun<strong>de</strong> liegen, wird er<br />

soweit wie möglich Altkredite tilgen und zinsgünstigere Neukredite aufnehmen, sodass<br />

sein subjektiver Entscheidungswert gegenüber <strong>de</strong>m objektivierten Wert infolge<br />

geringerer Zinsbelastungen höher ist.<br />

54 Aufgrund einer an<strong>de</strong>ren Risikoeinstellung o<strong>de</strong>r infolge <strong>de</strong>r Einbringung <strong>de</strong>s Zielunternehmens<br />

in einen Unternehmensverbund kann eine verän<strong>de</strong>rte Kapitalstruktur<br />

(Verschuldungsgrad) angestrebt wer<strong>de</strong>n. Neben <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n subjektiven Finanzierungsannahmen<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers entstehen<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse sind auch die Auswirkungen eines verän<strong>de</strong>rten Finanzierungsrisikos<br />

auf <strong>de</strong>n Kapitalisierungszinssatz bei <strong>de</strong>r Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte<br />

zu beachten.<br />

55 Ausgehend von <strong>de</strong>r individuell getroffenen Ausschüttungsannahme ist ferner insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r vom Auftraggeber geplante Umfang <strong>de</strong>r Innenfinanzierung durch Einbehaltung<br />

finanzieller Überschüsse sowie die Kapitalzuführung durch die Eigenkapitalgeber<br />

zu berücksichtigen.<br />

4.4.3.4. Managementfaktoren<br />

56 Aus <strong>de</strong>r Sicht eines Käufers ist allein ausschlaggebend, welche finanziellen Überschüsse<br />

mit <strong>de</strong>r von ihm tatsächlich geplanten Besetzung <strong>de</strong>r Geschäftsführung voraussichtlich<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n. Dabei sind soweit wie möglich alle künftigen finanziellen<br />

Auswirkungen, z.B. auch aufgrund <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsführungsorganisation,<br />

zu berücksichtigen.<br />

57 Der Grenzpreis eines potenziellen Verkäufers berücksichtigt nicht nur die übertragbare<br />

Ertragskraft <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts, son<strong>de</strong>rn z.B. auch persönliche Erfolgsfaktoren.<br />

13<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

4.4.3.5. Ertragsteuern <strong>de</strong>r Unternehmenseigner<br />

58 Der Bewertung ist die tatsächliche Steuerbelastung <strong>de</strong>r Unternehmenseigner zugrun<strong>de</strong><br />

zu legen, soweit diese bekannt ist. Im Einzelfall kann auch eine Typisierung<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Verhältnisse sachgerecht sein.<br />

4.5. Bewertung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens<br />

59 Neben <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen Vermögen verfügt ein Unternehmen häufig auch<br />

über nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Solche Vermögensteile können frei veräußert<br />

wer<strong>de</strong>n, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird<br />

(funktionales Abgrenzungskriterium).<br />

60 Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s gesamten Unternehmens zum Zukunftserfolgswert müssen<br />

die nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstän<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />

Schul<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung ihrer bestmöglichen Verwertung und unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verwendung freigesetzter Mittel geson<strong>de</strong>rt bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Liquidationswert dieser Vermögensgegenstän<strong>de</strong> unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Auswirkungen einer Veräußerung <strong>de</strong>n Barwert ihrer finanziellen<br />

Überschüsse bei Verbleib im Unternehmen übersteigt, stellt nicht die an<strong>de</strong>renfalls<br />

zu unterstellen<strong>de</strong> Fortführung <strong>de</strong>r bisherigen Nutzung, son<strong>de</strong>rn die Liquidation die<br />

vorteilhaftere Verwertung dar. Für die Ermittlung <strong>de</strong>s Gesamtwerts ist dann <strong>de</strong>r Liquidationswert<br />

<strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse <strong>de</strong>s betriebsnotwendigen Vermögens hinzuzufügen.<br />

61 Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens mit <strong>de</strong>m Liquidationswert<br />

sind die Kosten <strong>de</strong>r Liquidation von <strong>de</strong>n Liquidationserlösen abzusetzen<br />

sowie die steuerlichen Folgen auf Unternehmensebene zu berücksichtigen. Inwieweit<br />

Steuern auf <strong>de</strong>r Eigentümerebene zu berücksichtigen sind, hängt von <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />

Verwendung <strong>de</strong>r erzielten Erlöse ab. Soweit nicht mit einer sofortigen<br />

Liquidation zu rechnen ist, muss ein Liquidationskonzept entwickelt, ein angemessener<br />

Liquidationszeitraum angesetzt und <strong>de</strong>r Liquidationserlös abzüglich <strong>de</strong>r Kosten<br />

<strong>de</strong>r Liquidation auf <strong>de</strong>n Bewertungsstichtag abgezinst wer<strong>de</strong>n.<br />

62 Soweit <strong>de</strong>n nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen Schul<strong>de</strong>n zuzurechnen<br />

sind, müssen die aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Vermögensteile zu erzielen<strong>de</strong>n Liquidationserlöse<br />

um die bei <strong>de</strong>r Ablösung <strong>de</strong>r zugehörigen Schul<strong>de</strong>n anfallen<strong>de</strong>n Ausgaben<br />

gekürzt wer<strong>de</strong>n.<br />

63 Wird Vermögen, das <strong>de</strong>r Kreditsicherung dient, als nicht betriebsnotwendiges Vermögen<br />

ausgeson<strong>de</strong>rt, ist zu beachten, dass eine Entnahme zur Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Finanzierungssituation (z.B. <strong>de</strong>r Finanzierungskonditionen) <strong>de</strong>s Unternehmens führen<br />

kann.<br />

4.6. Unbeachtlichkeit <strong>de</strong>s (bilanziellen) Vorsichtsprinzips<br />

64 In <strong>de</strong>r Funktion als neutraler Gutachter o<strong>de</strong>r als Schiedsgutachter hat <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

das Gebot <strong>de</strong>r Unparteilichkeit zu beachten. Das für die han<strong>de</strong>lsrechtliche<br />

Bilanzierung verbindliche Vorsichtsprinzip bringt eine ungleiche Gewichtung<br />

<strong>de</strong>r z.T. gegenläufigen Interessen von Gläubigern (Kapitalerhaltung durch Ausschüt-<br />

14<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

tungssperren) und Unternehmenseignern (Ausschüttung erwirtschafteter Gewinne)<br />

zugunsten <strong>de</strong>s Gläubigerschutzes zum Ausdruck und darf <strong>de</strong>shalb nicht berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die ungewisse künftige Entwicklung darf nicht in einer Weise in <strong>de</strong>n ermittelten Unternehmenswert<br />

einfließen, die eine <strong>de</strong>r beteiligten Parteien – das wären bei „vorsichtiger<br />

Schätzung“ <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse <strong>de</strong>r Verkäufer bzw. die<br />

abzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter – einseitig benachteiligt.<br />

65 Die Unbeachtlichkeit <strong>de</strong>s (bilanziellen) Vorsichtsprinzips be<strong>de</strong>utet nicht, dass von<br />

einer Risikoneutralität <strong>de</strong>s Investors auszugehen ist (vgl. Abschn. 6.2.).<br />

4.7. Nachvollziehbarkeit <strong>de</strong>r Bewertungsansätze<br />

66 Gutachtlich ermittelte Unternehmenswerte basieren regelmäßig auf einer Vielzahl<br />

von Prämissen, die erheblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis haben. Dem<br />

Grundsatz <strong>de</strong>r Klarheit <strong>de</strong>r Berichterstattung entsprechend hat <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

in seinem Bewertungsgutachten <strong>de</strong>utlich zu machen, auf welchen wesentlichen Annahmen<br />

und Typisierungen <strong>de</strong>r von ihm ermittelte Unternehmenswert beruht<br />

(vgl. Abschn. 9.2.).<br />

67 Aus <strong>de</strong>r Berichterstattung muss hervorgehen, ob es sich bei <strong>de</strong>n getroffenen Annahmen<br />

um solche <strong>de</strong>s Gutachters, <strong>de</strong>s Managements <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens<br />

o<strong>de</strong>r sachverständiger Dritter han<strong>de</strong>lt.<br />

5. Prognose <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse<br />

68 Kernproblem einer je<strong>de</strong>n Unternehmensbewertung ist die Prognose <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse aus <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen Vermögen. Sie erfor<strong>de</strong>rt eine umfangreiche<br />

Informationsbeschaffung und darauf aufbauen<strong>de</strong> vergangenheits-, stichtagsund<br />

zukunftsorientierte Unternehmensanalysen, die durch Plausibilitätsüberlegungen<br />

im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Wi<strong>de</strong>rspruchsfreiheit zu überprüfen<br />

sind.<br />

5.1. Informationsbeschaffung<br />

69 Die inhaltliche Qualität einer Unternehmensanalyse wird durch Qualität und Umfang<br />

<strong>de</strong>r verfügbaren Informationen bestimmt.<br />

70 Für die Prognose <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse sind grundsätzlich unternehmensund<br />

marktorientierte zukunftsbezogene Informationen erfor<strong>de</strong>rlich. 8 Vergangenheitsund<br />

stichtagsbezogene Informationen sind nur insoweit von Be<strong>de</strong>utung, als sie als<br />

Grundlage für die Schätzung künftiger Entwicklungen o<strong>de</strong>r für die Vornahme von<br />

Plausibilitätsbeurteilungen dienen können.<br />

8<br />

Bei <strong>de</strong>r Informationsbeschaffung kann <strong>de</strong>r vom Arbeitskreis „Unternehmensbewertung“ entwickelte Erhebungsbogen<br />

zur Unternehmensbewertung herangezogen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r <strong>IDW</strong> Verlag GmbH, Postfach<br />

320580, 40420 Düsseldorf, erhältlich ist.<br />

15<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

71 Als unternehmensbezogene Informationen sind vor allem interne Planungsdaten<br />

sowie daraus entwickelte Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie<br />

Plan-Kapitalflussrechnungen heranzuziehen. Als marktbezogene Daten können<br />

insbeson<strong>de</strong>re Informationen über branchenspezifische Märkte und volkswirtschaftliche<br />

Zusammenhänge verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2. Vergangenheitsanalyse<br />

72 Die Vergangenheitsanalyse bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Ausgangspunkt für die Prognose künftiger<br />

Entwicklungen und für die Vornahme von Plausibilitätsüberlegungen.<br />

73 Zur Beurteilung <strong>de</strong>r bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen<br />

<strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens, sind in aller Regel Gewinn- und Verlustrechnungen,<br />

Kapitalflussrechnungen, Bilanzen und interne Ergebnisrechnungen heranzuziehen.<br />

Um die in <strong>de</strong>r Vergangenheit wirksamen Erfolgsursachen erkennbar zu<br />

machen, sind die Vergangenheitsrechnungen zu bereinigen.<br />

74 Da die bisherige leistungs- und finanzwirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Resultat <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit in bestimmten Märkten ist, müssen unternehmensbezogene<br />

Informationen über die erwiesene Ertragskraft sowie die Vermögens- und<br />

Finanzverhältnisse vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r vergangenen Markt- und Umweltentwicklungen<br />

(z.B. politische, gesamtwirtschaftliche und technische Entwicklungen,<br />

Branchenentwicklungen, Entwicklungen <strong>de</strong>r Märkte und <strong>de</strong>r Marktstellung <strong>de</strong>s Unternehmens)<br />

analysiert wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3. Planung und Prognose (Phasenmetho<strong>de</strong>)<br />

75 Aufbauend auf <strong>de</strong>r Vergangenheitsanalyse sind die künftigen finanziellen Überschüsse<br />

zu prognostizieren. Hierzu ist eine Analyse <strong>de</strong>r erwarteten leistungs- und<br />

finanzwirtschaftlichen Entwicklungen <strong>de</strong>s Unternehmens unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

erwarteten Markt- und Umweltentwicklungen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

76 Dabei lassen sich für einen gewissen Zeitraum (nähere erste Phase) voraussichtliche<br />

Entwicklungen <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse plausibler beurteilen und sicherer<br />

prognostizieren als für die späteren Jahre. Zwangsläufig ergibt sich damit ein Horizont<br />

für die Zukunftsbetrachtung, jenseits <strong>de</strong>ssen die Quantifizierung <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse nur noch auf globale Annahmen zu stützen ist. In <strong>de</strong>r Praxis hat es<br />

sich daher als hilfreich erwiesen, die finanziellen Überschüsse in unterschiedlichen<br />

Zukunftsphasen zu planen und zu prognostizieren. Die Phasen können in Abhängigkeit<br />

von Größe, Struktur und Branche <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens unterschiedlich<br />

lange Zeiträume umfassen.<br />

77 In <strong>de</strong>n meisten Fällen wird die Planung in zwei Phasen vorgenommen. Für die nähere<br />

erste Phase (Detailplanungsphase), die häufig einen überschaubaren Zeitraum<br />

von drei bis fünf Jahren umfasst, stehen <strong>de</strong>m Wirtschaftsprüfer zumeist hinreichend<br />

<strong>de</strong>taillierte Planungsrechnungen zur Verfügung. In dieser zeitlich näheren Phase<br />

wer<strong>de</strong>n die zahlreichen Einflussgrößen meist einzeln zur Prognose <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse veranschlagt. Insbeson<strong>de</strong>re längerfristige Investitions- o<strong>de</strong>r Produktlebenszyklen<br />

können eine Verlängerung <strong>de</strong>r Detailplanungsphase notwendig machen.<br />

16<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

78 Die Planungsjahre <strong>de</strong>r ferneren zweiten Phase basieren i.d.R. – ausgehend von <strong>de</strong>r<br />

Detailplanung <strong>de</strong>r ersten Phase – auf langfristigen Fortschreibungen von Tren<strong>de</strong>ntwicklungen.<br />

Dabei ist zu untersuchen, ob sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

<strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens nach <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten Planung<br />

im sog. Gleichgewichts- o<strong>de</strong>r Beharrungszustand befin<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r ob sich die jährlichen<br />

finanziellen Überschüsse zwar noch verän<strong>de</strong>rn, jedoch eine als konstant o<strong>de</strong>r<br />

mit konstanter Rate wachsend angesetzte Größe die sich än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n finanziellen<br />

Überschüsse (finanzmathematisch) angemessen repräsentiert.<br />

79 Wegen <strong>de</strong>s starken Gewichts <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse in <strong>de</strong>r zweiten Phase<br />

kommt <strong>de</strong>r kritischen Überprüfung <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Annahmen eine beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung zu. Dabei ist insbeson<strong>de</strong>re das Unternehmenskonzept mit <strong>de</strong>n erwarteten<br />

Rahmenbedingungen <strong>de</strong>s Marktes und Wettbewerbs und <strong>de</strong>ren Verän<strong>de</strong>rungen<br />

abzustimmen. Ferner sind Branchenkennzahlen (z.B. Umsatzrenditen) zu<br />

analysieren.<br />

Die Planansätze <strong>de</strong>r ersten Phase sind im Hinblick auf ihre Eignung als Bezugsgröße<br />

für die finanziellen Überschüsse <strong>de</strong>r zweiten Phase zu überprüfen, wobei insbeson<strong>de</strong>re<br />

folgen<strong>de</strong> ausgewählte Sachverhalte zu beachten und ggf. entsprechen<strong>de</strong><br />

Anpassungen vorzunehmen sind: Berücksichtigung wesentlicher und nachhaltiger<br />

Verän<strong>de</strong>rungen auf <strong>de</strong>m Absatz- und Beschaffungsmarkt, Analyse <strong>de</strong>s Produkt- und<br />

Marktpotenzials auf Ausgewogenheit im Produktlebenszyklus, Analyse <strong>de</strong>r Marktund<br />

Wettbewerbspositionierung <strong>de</strong>r Produkte und Leistungen im Hinblick auf noch<br />

nicht berücksichtigte zukünftige Marktchancen sowie Einbeziehung noch nicht berücksichtigter<br />

Kosten für die zukünftige Marktbearbeitung, Normalisierung wesentlicher<br />

Kostenkomponenten, wie z.B. Forschung und Entwicklung und Altersversorgung,<br />

Berücksichtigung nachhaltig wirken<strong>de</strong>r Kostensenkungs- und Restrukturierungsmaßnahmen.<br />

80 Aufgrund <strong>de</strong>r Fülle von Einflussfaktoren kann es sich empfehlen, mehrwertige Planungen,<br />

Szenarien o<strong>de</strong>r Ergebnisbandbreiten zu erstellen, um das Ausmaß <strong>de</strong>r Unsicherheit<br />

<strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse zu ver<strong>de</strong>utlichen und erste Anhaltspunkte<br />

für die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Unsicherheit im Rahmen <strong>de</strong>s Bewertungskalküls<br />

(vgl. Abschn. 6.2.) zu gewinnen.<br />

5.4. Plausibilitätsbeurteilung <strong>de</strong>r Planungen<br />

81 Die Prognose <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse ist auf ihre Plausibilität hin zu<br />

beurteilen.<br />

Die einzelnen Teilplanungen (insbeson<strong>de</strong>re Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

und Finanzplanungen) müssen aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt und in sich<br />

plausibel sein. Im Rahmen <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnungen ist<br />

auch zu beachten, dass die Entwicklungen einzelner Positionen zueinan<strong>de</strong>r im Zeitablauf<br />

nachvollziehbar sind. In <strong>de</strong>r Finanzplanung müssen die getroffenen Finanzierungsprämissen<br />

insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen Ausschüttungsverhaltens<br />

zutreffend umgesetzt sein.<br />

17<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

5.5. Verwendung verlässlicher Bewertungsunterlagen<br />

82 Der Wirtschaftsprüfer hat die Verlässlichkeit und Vollständigkeit <strong>de</strong>r Bewertungsgrundlagen<br />

zu beurteilen.<br />

83 Grundsätzlich sind die (bereinigten) Überschüsse <strong>de</strong>r Vergangenheit unter Verwendung<br />

geprüfter Jahresabschlüsse abzuleiten. Sofern die vorgelegten Jahresabschlüsse<br />

nicht geprüft sind, muss sich <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer von <strong>de</strong>r Verlässlichkeit<br />

<strong>de</strong>r wesentlichen Basisdaten überzeugen und seine hierzu getroffenen Feststellungen<br />

im Bewertungsgutachten darlegen (vgl. Abschn. 9.2.).<br />

84 Der Wirtschaftsprüfer hat von <strong>de</strong>m Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung einzuholen.<br />

9 Diese entbin<strong>de</strong>t jedoch nicht davon, dass sich <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer selbst<br />

ein Urteil über die Plausibilität <strong>de</strong>r Planungen und Prognosen zu bil<strong>de</strong>n hat.<br />

6. Kapitalisierung <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse<br />

6.1. Grundlagen<br />

85 Der Unternehmenswert (Zukunftserfolgswert) wird durch Diskontierung <strong>de</strong>r künftigen<br />

finanziellen Überschüsse auf <strong>de</strong>n Bewertungsstichtag ermittelt. In <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r<br />

Bewertungsfälle ist von einer unbegrenzten Lebensdauer <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens<br />

auszugehen. In bestimmten Fällen kann es aber auch sachgerecht<br />

sein, eine begrenzte Lebensdauer <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens anzunehmen.<br />

86 Bei unbegrenzter Lebensdauer <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens entspricht <strong>de</strong>r<br />

Unternehmenswert <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse aus <strong>de</strong>m<br />

betriebsnotwendigen Vermögen zuzüglich <strong>de</strong>s Barwerts <strong>de</strong>r künftigen finanziellen<br />

Überschüsse aus <strong>de</strong>m nicht betriebsnotwendigen Vermögen.<br />

87 Bei begrenzter Lebensdauer <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens ist <strong>de</strong>r Unternehmenswert<br />

zu berechnen als Summe aus <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r künftigen finanziellen<br />

Überschüsse aus <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen Vermögen (bis zur Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmens),<br />

<strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse aus <strong>de</strong>m nicht betriebsnotwendigen<br />

Vermögen (bis zur Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmens) und <strong>de</strong>m Barwert<br />

<strong>de</strong>r künftigen finanziellen Überschüsse, die aus <strong>de</strong>r Aufgabe (z.B. <strong>de</strong>r Liquidation)<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens resultieren.<br />

6.2. Berücksichtigung <strong>de</strong>s Risikos<br />

88 Die künftigen finanziellen Überschüsse können aufgrund <strong>de</strong>r Ungewissheit <strong>de</strong>r Zukunft<br />

nicht mit Sicherheit prognostiziert wer<strong>de</strong>n. Ein unternehmerisches Engagement<br />

ist stets mit Risiken und Chancen verbun<strong>de</strong>n. Die Übernahme dieser unternehmerischen<br />

Unsicherheit (<strong>de</strong>s Unternehmerrisikos) lassen sich Marktteilnehmer<br />

durch Risikoprämien abgelten; Theorie und Praxis gehen übereinstimmend davon<br />

9<br />

Das Muster einer Vollständigkeitserklärung zur Unternehmensbewertung ist bei <strong>de</strong>r <strong>IDW</strong> Verlag GmbH, Postfach<br />

320580, 40420 Düsseldorf, erhältlich.<br />

18<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

aus, dass die Wirtschaftssubjekte zukünftige Risiken stärker gewichten als zukünftige<br />

Chancen (Risikoaversion).<br />

89 Unter Berücksichtigung dieser Risikoeinstellung kann die Unsicherheit <strong>de</strong>r künftigen<br />

finanziellen Überschüsse grundsätzlich durch zwei Vorgehensweisen in die Bewertung<br />

eingehen: Als Abschlag vom Erwartungswert <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse (Sicherheitsäquivalenzmetho<strong>de</strong>,<br />

Ergebnisabschlagsmetho<strong>de</strong>) o<strong>de</strong>r als Zuschlag zum<br />

Kapitalisierungszinssatz (Zinszuschlagsmetho<strong>de</strong>, Risikozuschlagsmetho<strong>de</strong>). Für<br />

<strong>de</strong>n Fall negativer finanzieller Überschüsse kann die Unsicherheit grundsätzlich als<br />

Zuschlag zum Absolutbetrag <strong>de</strong>s Erwartungswerts <strong>de</strong>r negativen finanziellen Überschüsse<br />

(Sicherheitsäquivalenzmetho<strong>de</strong>) o<strong>de</strong>r als Abschlag vom Kapitalisierungszinssatz<br />

(Zinszuschlagsmetho<strong>de</strong>) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

90 Die national und international üblicherweise angewandte Zinszuschlagsmetho<strong>de</strong> hat<br />

<strong>de</strong>n Vorteil, dass sie sich auf empirisch beobachtbares Verhalten stützen kann und<br />

erlaubt damit eine marktorientierte Vorgehensweise bei <strong>de</strong>r Bemessung von Risikozuschlägen.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Problematik einer ein<strong>de</strong>utigen Abgrenzung sollte nicht zwischen<br />

unternehmensspeziellen und allgemeinen Risiken unterschie<strong>de</strong>n und das<br />

(gesamte) Unternehmerrisiko ausschließlich im Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Zähler <strong>de</strong>r Bewertungsformeln sind dann die Erwartungswerte anzusetzen.<br />

Planungsrechnungen <strong>de</strong>s Unternehmens sind entsprechend zu korrigieren,<br />

wenn sie an<strong>de</strong>re Werte wi<strong>de</strong>rspiegeln.<br />

91 Die konkrete Höhe <strong>de</strong>s Risikozuschlags wird in <strong>de</strong>r Praxis insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich<br />

unterschiedlicher Gra<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Risikoaversion nur mithilfe von Typisierungen und vereinfachen<strong>de</strong>n<br />

Annahmen festzulegen sein. Am Markt beobachtete Risikoprämien<br />

sind hierfür geeignete Ausgangsgrößen, die an die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Bewertungsfalls<br />

anzupassen sind. Eine bloße Übernahme beobachteter Risikoprämien<br />

schei<strong>de</strong>t grundsätzlich aus, weil sich das zu bewerten<strong>de</strong> Unternehmen in aller Regel<br />

hinsichtlich seiner – durch externe und interne Einflüsse (z.B. Standort-, Umweltund<br />

Brancheneinflüsse, Kapitalstruktur, Kun<strong>de</strong>nabhängigkeit, Produktprogramm)<br />

geprägten – spezifischen Risikostruktur von <strong>de</strong>n Unternehmen unterschei<strong>de</strong>t, für die<br />

Risikoprämien am Markt beobachtet wor<strong>de</strong>n sind. Darüber hinaus müssen für die<br />

Vergangenheit beobachtete Risikoprämien angepasst wer<strong>de</strong>n, wenn für die Zukunft<br />

an<strong>de</strong>re Einflüsse erwartet wer<strong>de</strong>n. Dabei hat <strong>de</strong>r unternehmensspezifische Risikozuschlag<br />

sowohl das operative Risiko aus <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r betrieblichen Tätigkeit als<br />

auch das vom Verschuldungsgrad beeinflusste Kapitalstrukturrisiko abzu<strong>de</strong>cken.<br />

92 Eine marktgestützte Ermittlung <strong>de</strong>s Risikozuschlags kann insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>r Basis<br />

<strong>de</strong>s Capital Asset Pricing Mo<strong>de</strong>l (CAPM) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Tax-Capital Asset Pricing Mo<strong>de</strong>l<br />

(Tax-CAPM) vorgenommen wer<strong>de</strong>n 10 .<br />

6.3. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Kapitalisierungszinssatz<br />

93 Die finanziellen Überschüsse aus <strong>de</strong>m Unternehmen sind mit <strong>de</strong>n aus einer gleichartigen<br />

Alternativinvestition in Unternehmen zu erzielen<strong>de</strong>n finanziellen Überschüs-<br />

10<br />

Zu Erläuterungen <strong>de</strong>s CAPM und <strong>de</strong>s Tax-CAPM im Hinblick auf die Anwendung bei Unternehmensbewertungen<br />

gemäß <strong>IDW</strong> S 1 vgl. WP Handbuch <strong>2008</strong>, Band II, 13. Aufl., Abschn. A. VI 2.<br />

19<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

sen zu vergleichen. Hierzu ist bei <strong>de</strong>r Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts<br />

typisierend auf Renditen eines Bün<strong>de</strong>ls von am Kapitalmarkt notierten<br />

Unternehmensanteilen (Aktienportfolio) als Ausgangsgröße abzustellen. Sofern die<br />

zu diskontieren<strong>de</strong>n finanziellen Überschüsse um persönliche Ertragsteuern vermin<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Kapitalisierungszinssatz ebenfalls unter unmittelbarer Berücksichtigung<br />

persönlicher Ertragsteuern anzusetzen.<br />

6.4. Berücksichtigung wachsen<strong>de</strong>r finanzieller Überschüsse<br />

94 Die finanziellen Überschüsse wer<strong>de</strong>n auch durch Preisän<strong>de</strong>rungen beeinflusst. Zu<br />

erwarten<strong>de</strong> Preissteigerungen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung im Rahmen<br />

einer Nominalrechnung berücksichtigt. Finanzielle Überschüsse und Kapitalisierungszinssatz<br />

sind in einer Nominalrechnung einschließlich erwarteter Preissteigerungen<br />

zu veranschlagen. Ebenso enthält <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sübliche risikofreie Zinssatz, <strong>de</strong>r<br />

bei <strong>de</strong>r Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts einen Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Kapitalisierungszinssatzes darstellt, eine Gel<strong>de</strong>ntwertungsprämie und ist damit eine<br />

Nominalgröße.<br />

95 Ferner können nicht nur Preissteigerungen, son<strong>de</strong>rn auch Mengen- und Strukturverän<strong>de</strong>rungen<br />

(Absatzausweitungen o<strong>de</strong>r -einbrüche, Kosteneinsparungen) Ursachen<br />

für Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r nominalen finanziellen Überschüsse sein.<br />

96 Für die Schätzung <strong>de</strong>s künftigen nominalen Wachstums <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse<br />

kann die erwartete Gel<strong>de</strong>ntwertungsrate daher nur ein erster Anhaltspunkt sein.<br />

Die Preissteigerungen, <strong>de</strong>nen sich das Unternehmen auf <strong>de</strong>n Beschaffungsmärkten<br />

gegenübersieht, können mehr o<strong>de</strong>r weniger stark von dieser Gel<strong>de</strong>ntwertungsrate<br />

abweichen und sind zu<strong>de</strong>m meist für die jeweiligen Einsatzfaktoren unterschiedlich<br />

hoch. Darüber hinaus kann nicht ohne Weiteres unterstellt wer<strong>de</strong>n, dass diese<br />

Preissteigerungen voll auf die Kun<strong>de</strong>n überwälzt wer<strong>de</strong>n können. Vielmehr ist im<br />

konkreten Bewertungsfall eine Annahme darüber zu treffen, ob und in welcher Höhe<br />

Preissteigerungen überwälzt wer<strong>de</strong>n können und darüber hinaus Mengen- und<br />

Strukturän<strong>de</strong>rungen zu erwarten sind.<br />

97 Während das Wachstum in <strong>de</strong>r Detailplanungsphase direkt in <strong>de</strong>r Unternehmensplanung<br />

und somit in <strong>de</strong>n finanziellen Überschüssen abgebil<strong>de</strong>t wird, erfor<strong>de</strong>rt die<br />

Ermittlung eines nachhaltigen Wachstums in <strong>de</strong>r zweiten Phase zunächst eine eingehen<strong>de</strong><br />

Analyse auf <strong>de</strong>r Basis langfristig zu prognostizieren<strong>de</strong>r Wachstumstrends<br />

und die Berücksichtigung <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Investitionserfor<strong>de</strong>rnisse.<br />

98 Wachsen die finanziellen Überschüsse unendlich lange mit konstanter Rate, ist zur<br />

Barwertermittlung <strong>de</strong>r erste finanzielle Überschuss dieser Reihe mit einem um die<br />

Wachstumsrate vermin<strong>de</strong>rten (nominalen, ggf. um persönliche Ertragsteuern gekürzten)<br />

Kapitalisierungszinssatz zu diskontieren.<br />

Bei <strong>de</strong>r Phasenmetho<strong>de</strong> sind daher zunächst die in <strong>de</strong>r Detailplanungsphase einzeln<br />

veranschlagten finanziellen Überschüsse mit einem – nur um persönliche Ertragsteuern<br />

gekürzten – nominalen Kapitalisierungszinssatz zu diskontieren, da ein<br />

Wachstum bereits in <strong>de</strong>n finanziellen Überschüssen abzubil<strong>de</strong>n ist. Erst die finanziellen<br />

Überschüsse <strong>de</strong>r ferneren Phase sind mit einem um einen Wachstumsabschlag<br />

gemin<strong>de</strong>rten – zuvor um persönliche Ertragsteuern gekürzten – Kapitali-<br />

20<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

sierungszinssatz auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beginns dieser Phase zu diskontieren; die<br />

weitere Abzinsung auf <strong>de</strong>n Bewertungsstichtag ist dann wie<strong>de</strong>rum mit <strong>de</strong>m – nur um<br />

persönliche Ertragsteuern gekürzten – nominalen Kapitalisierungszinssatz vorzunehmen.<br />

6.5. Brutto- o<strong>de</strong>r Nettokapitalisierung<br />

99 Der Unternehmenswert lässt sich rechentechnisch direkt (einstufig) durch Nettokapitalisierung<br />

ermitteln, in<strong>de</strong>m die um Fremdkapitalkosten vermin<strong>de</strong>rten finanziellen<br />

Überschüsse in einem Schritt diskontiert wer<strong>de</strong>n (Ertragswertverfahren, Equity-<br />

Ansatz als eine Variante <strong>de</strong>r DCF-Verfahren). Der Unternehmenswert lässt sich rechentechnisch<br />

aber auch indirekt (mehrstufig) durch Bruttokapitalisierung ermitteln,<br />

in<strong>de</strong>m einzelne Komponenten <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse mit unterschiedlichen<br />

Zinssätzen kapitalisiert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in<strong>de</strong>m nur die finanziellen Überschüsse aus <strong>de</strong>r<br />

Geschäftstätigkeit in einem Schritt diskontiert und anschließend um <strong>de</strong>n Marktwert<br />

<strong>de</strong>s Fremdkapitals gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Diese Betrachtungsweise liegt <strong>de</strong>m Konzept<br />

<strong>de</strong>s angepassten Barwerts (Adjusted Present Value-Ansatz, APV-Ansatz) und auch<br />

<strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital-<br />

Ansatz, WACC-Ansatz) zugrun<strong>de</strong>, die weitere Varianten <strong>de</strong>r DCF-Verfahren darstellen.<br />

Bei diesen Verfahren sind die einzelnen Komponenten <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse<br />

grundsätzlich mit einem risikoadäquaten Zinssatz zu kapitalisieren; Zähler<br />

und Nenner <strong>de</strong>r Bewertungsformeln müssen auch insoweit aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

100 Unabhängig davon, welche Bewertungsmetho<strong>de</strong> angewen<strong>de</strong>t wird, ist <strong>de</strong>r Einfluss<br />

<strong>de</strong>r Kapitalstruktur <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens auf die Kapitalisierungszinssätze<br />

zu berücksichtigen. Für die Bestimmung <strong>de</strong>r Kapitalstruktur sind sog. Marktwerte<br />

(d.h. beim Eigenkapital gutachtlich ermittelte Werte) und nicht Buchwerte relevant.<br />

Es ist davon auszugehen, dass ein hoher Verschuldungsgrad mit einem hohen<br />

finanziellen Risiko korreliert und ceteris paribus zu höheren Risikozuschlägen<br />

führt. Daher ist <strong>de</strong>r Risikozuschlag anzupassen, wenn sich die Kapitalstruktur im<br />

Zeitablauf än<strong>de</strong>rt. Wird <strong>de</strong>r Kapitalisierungszinssatz entsprechend Abschn. 6.2. kapitalmarktorientiert<br />

abgeleitet, sollte auch die Kapitalstruktur mittels eines Marktmo<strong>de</strong>lls<br />

(z.B. auf <strong>de</strong>m Modigliani-Miller-Theorem basieren<strong>de</strong> Arbitragemo<strong>de</strong>lle) im Risikozuschlag<br />

erfasst wer<strong>de</strong>n. Wird von dieser Vorgehensweise abgewichen, ist die<br />

statt<strong>de</strong>ssen gewählte Vorgehensweise zu erläutern und zu begrün<strong>de</strong>n. Auf die geson<strong>de</strong>rte<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kapitalstruktur <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts kann verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn sie <strong>de</strong>r Kapitalstruktur <strong>de</strong>r Alternativanlage nahezu entspricht und<br />

im Zeitablauf kaum schwankt.<br />

7. Bewertungsverfahren<br />

7.1. Anwendung von Ertragswert- o<strong>de</strong>r DCF-Verfahren<br />

101 Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren beruhen auf <strong>de</strong>r gleichen konzeptionellen<br />

Grundlage (Kapitalwertkalkül); in bei<strong>de</strong>n Fällen wird <strong>de</strong>r Barwert zukünftiger<br />

finanzieller Überschüsse ermittelt. Konzeptionell können sowohl objektivierte<br />

Unternehmenswerte als auch subjektive Entscheidungswerte mit bei<strong>de</strong>n<br />

21<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

Bewertungsverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n. Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw.<br />

-vereinfachungen, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Finanzierung, führen bei<strong>de</strong> Verfahren<br />

zu gleichen Unternehmenswerten. Beobachtet man in <strong>de</strong>r Praxis unterschiedliche<br />

Unternehmenswerte aufgrund <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Verfahren, so ist dies<br />

regelmäßig auf unterschiedliche Annahmen - insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich Zielkapitalstruktur,<br />

Risikozuschlag und sonstiger Plandaten – zurückzuführen.<br />

7.2. Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts nach <strong>de</strong>m Ertragswertverfahren<br />

7.2.1. Grundsätzliches Vorgehen<br />

102 Das Ertragswertverfahren ermittelt <strong>de</strong>n Unternehmenswert durch Diskontierung <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Unternehmenseignern künftig zufließen<strong>de</strong>n finanziellen Überschüsse, wobei<br />

diese üblicherweise aus <strong>de</strong>n für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die dabei zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Planungsrechnung kann nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

o<strong>de</strong>r nach an<strong>de</strong>ren Vorschriften (z.B. IFRS, US GAAP) aufgestellt sein.<br />

7.2.2. Ermittlung <strong>de</strong>r Ertragsüberschüsse aus <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen Vermögen<br />

7.2.2.1. Bereinigung <strong>de</strong>r Vergangenheitserfolgsrechnung<br />

103 Es ist sachgerecht, eine Bereinigung <strong>de</strong>r Vergangenheitserfolgsrechnung<br />

(vgl. Abschn. 5.2.) für die folgen<strong>de</strong>n wesentlichen Tatbestän<strong>de</strong> vorzunehmen:<br />

· Eliminierung <strong>de</strong>r Aufwendungen und Erträge <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen<br />

Vermögens<br />

· Bereinigung zur Ermittlung eines perio<strong>de</strong>ngerechten Erfolgsausweises<br />

· Bereinigung zum Ausgleich ausgeübter Bilanzierungswahlrechte<br />

· Bereinigung um personenbezogene und an<strong>de</strong>re spezifische Erfolgsfaktoren<br />

· Erfassung von Folgeän<strong>de</strong>rungen vorgenommener Bereinigungsvorgänge.<br />

7.2.2.2. Planung <strong>de</strong>r Aufwendungen und Erträge<br />

104 Da die bereinigten Vergangenheitsergebnisse unter Verwendung von Gewinn- und<br />

Verlustrechnungen ermittelt wer<strong>de</strong>n, empfiehlt es sich, die künftigen finanziellen<br />

Überschüsse ausgehend von <strong>de</strong>n Aufwands- und Ertragsplanungen für verschie<strong>de</strong>ne<br />

Planungsphasen zu prognostizieren.<br />

105 Soweit möglich wer<strong>de</strong>n Erfolgsanalysen <strong>de</strong>r einzelnen Produkte und Produktbereiche<br />

sowie Analysen <strong>de</strong>r Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen <strong>de</strong>r Aufwendungen und Erträge im<br />

Einzelnen vorgenommen, um daraus die Planungsrechnungen und Prognosen zu<br />

entwickeln. Hierfür kann es sinnvoll sein, eine Zuordnung <strong>de</strong>r Aufwands- und Ertragsrechnung<br />

nach Erfolgsbereichen vorzunehmen.<br />

106 Die künftigen Erträge eines Unternehmens umfassen in erster Linie die Umsatzerlöse.<br />

Für die Beurteilung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen angesetzten<br />

Umsatzerlöse ist im Allgemeinen auf die betriebliche Umsatzplanung <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

zurückzugreifen. Dabei ist insbeson<strong>de</strong>re festzustellen, wie die branchenbezogene<br />

konjunkturelle Entwicklung in <strong>de</strong>r Zukunft voraussichtlich sein wird, ob<br />

22<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

Anhaltspunkte für eine von <strong>de</strong>m Branchentrend abweichen<strong>de</strong> Unternehmensentwicklung<br />

bestehen und welche regelmäßig wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n saisonalen Einflüsse<br />

bei <strong>de</strong>r Prognose <strong>de</strong>s Absatzes berücksichtigt wur<strong>de</strong>n bzw. wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

107 Aufgabe <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers ist es, die geplante Absatzentwicklung und die ihr<br />

zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Prämissen unter Zuhilfenahme von Plausibilitätsüberlegungen<br />

und Sensitivitätsanalysen kritisch zu hinterfragen, um so die aus seiner Sicht erwartbare<br />

Entwicklung bei <strong>de</strong>r Planung anzusetzen.<br />

108 Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r geplanten Umsatzerlöse ist neben <strong>de</strong>r Plausibilität <strong>de</strong>r<br />

Entwicklung einzelner Aufwandsarten auch die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>r Kosten-<br />

Erlös-Relationen zu untersuchen.<br />

7.2.2.3. Finanzplanung und Zinsprognose<br />

109 Je<strong>de</strong> Ertragswertrechnung hat <strong>de</strong>m in aller Regel mehr o<strong>de</strong>r weniger schwanken<strong>de</strong>n<br />

Finanzierungsvolumen eines Unternehmens Rechnung zu tragen. Insoweit kommt<br />

<strong>de</strong>r Prognose <strong>de</strong>r Zinsaufwendungen und -erträge die Aufgabe zu, die Finanzierung<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens und ihre zukünftigen Verän<strong>de</strong>rungen auszudrücken.<br />

110 Je<strong>de</strong>r zusätzliche Finanzbedarf o<strong>de</strong>r -überschuss wirkt unmittelbar auf die Aufnahme<br />

o<strong>de</strong>r Rückzahlung von Fremdmitteln bzw. führt zu Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Aktivseite<br />

(z.B. beim Erwerb von Finanzanlagen aus einem Finanzüberschuss). Dies führt zu<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Zinsaufwendungen und -erträgen, die sich in <strong>de</strong>r Ertragsüberschussrechnung<br />

nie<strong>de</strong>rschlagen.<br />

111 Das Zinsergebnis leitet sich rechnerisch aus <strong>de</strong>m Bestand an verzinslichen Aktiva<br />

und Passiva sowie <strong>de</strong>n jeweiligen Zinssätzen ab. Aus Praktikabilitätsgrün<strong>de</strong>n kann<br />

das Zinsergebnis basierend auf einer saldierten Netto-Finanzposition und einem<br />

durchschnittlichen langfristigen Zinssatz abgeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

7.2.3. Ermittlung <strong>de</strong>r Überschüsse aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen<br />

112 Zur Wertermittlung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens vgl. Abschn. 4.5.<br />

7.2.4. Ermittlung <strong>de</strong>s Kapitalisierungszinssatzes<br />

113 Die finanziellen Überschüsse aus <strong>de</strong>m Unternehmen sind mit <strong>de</strong>m Kapitalisierungszinssatz<br />

auf <strong>de</strong>n Bewertungsstichtag abzuzinsen, um sie mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Investor zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong>n Anlagealternative vergleichbar zu machen.<br />

7.2.4.1. Kapitalisierungszinssatz bei <strong>de</strong>r Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte<br />

114 Der Kapitalisierungszinssatz repräsentiert die Rendite aus einer zur Investition in<br />

das zu bewerten<strong>de</strong> Unternehmen adäquaten Alternativanlage und muss <strong>de</strong>m zu kapitalisieren<strong>de</strong>n<br />

Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung<br />

äquivalent sein. Den Ausgangspunkt für die Bestimmung <strong>de</strong>r Rendite <strong>de</strong>r Alternativanlage<br />

bil<strong>de</strong>t die beobachtete Rendite einer Anlage in Unternehmensanteile. Dies<br />

23<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

gilt unabhängig von <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens, da diese<br />

Form <strong>de</strong>r Alternativanlage grundsätzlich allen Anteilseignern zur Verfügung steht.<br />

115 Als Ausgangsgrößen für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen insbeson<strong>de</strong>re<br />

Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen (in Form eines Aktienportfolios)<br />

in Betracht. Diese Renditen für Unternehmensanteile lassen sich grundsätzlich<br />

in einen Basiszinssatz und in eine von <strong>de</strong>n Anteilseignern aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Übernahme unternehmerischen Risikos gefor<strong>de</strong>rte Risikoprämie zerlegen.<br />

116 Für <strong>de</strong>n objektivierten Unternehmenswert ist bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s Basiszinssatzes<br />

von <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>süblichen Zinssatz für eine (quasi-)risikofreie Kapitalmarktanlage<br />

auszugehen. Daher wird für <strong>de</strong>n Basiszinssatz grundsätzlich auf die langfristig erzielbare<br />

Rendite öffentlicher Anleihen abgestellt.<br />

117 Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s Basiszinssatzes ist zu berücksichtigen, dass die Geldanlage<br />

im zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmen mit einer fristadäquaten alternativen Geldanlage<br />

zu vergleichen ist, sodass <strong>de</strong>r Basiszinssatz ein fristadäquater Zinssatz sein muss<br />

(Laufzeitäquivalenz). Sofern ein Unternehmen mit zeitlich unbegrenzter Lebensdauer<br />

bewertet wird, müsste daher als Basiszinssatz die am Bewertungsstichtag beobachtbare<br />

Rendite aus einer Anlage in zeitlich nicht begrenzte Anleihen <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Hand herangezogen wer<strong>de</strong>n. In Ermangelung solcher Wertpapiere empfiehlt<br />

es sich, <strong>de</strong>n Basiszins ausgehend von aktuellen Zinsstrukturkurven und zeitlich darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong>n Prognosen abzuleiten. Bei Unternehmen mit einer zeitlich begrenzten<br />

Lebensdauer ist ein für diese Frist gelten<strong>de</strong>r Zinssatz heranzuziehen.<br />

118 Aus <strong>de</strong>n am Kapitalmarkt empirisch ermittelten Aktienrenditen können mithilfe von<br />

Kapitalmarktpreisbildungsmo<strong>de</strong>llen (CAPM, Tax-CAPM) Risikoprämien abgeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

119 Aktienrenditen und Risikoprämien wer<strong>de</strong>n grundsätzlich durch persönliche Ertragsteuern<br />

beeinflusst. Das CAPM stellt ein Kapitalmarktmo<strong>de</strong>ll dar, in <strong>de</strong>m Kapitalkosten<br />

und Risikoprämien ohne die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungen von persönlichen<br />

Ertragsteuern erklärt wer<strong>de</strong>n. Eine Erklärung <strong>de</strong>r empirisch beobachtbaren Aktienrenditen<br />

erfolgt durch das Tax-CAPM, welches das CAPM um die explizite Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Wirkungen persönlicher Ertragsteuern erweitert. Sofern nach <strong>de</strong>n<br />

dargestellten Grundsätzen die Unternehmensbewertung ohne unmittelbare Berücksichtigung<br />

persönlicher Einkommensteuer erfolgt, können die hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Vorsteuerrenditen <strong>de</strong>r Alternativanlage anhand <strong>de</strong>s CAPM abgeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

120 Nach <strong>de</strong>m Tax-CAPM wer<strong>de</strong>n die erwarteten Renditen nach typisierter Ertragsteuer<br />

als Summe aus <strong>de</strong>m risikolosen Basiszinssatz nach Ertragsteuer und einer Risikoprämie<br />

nach Ertragsteuer, die mittels <strong>de</strong>s unternehmensindividuellen Betafaktors<br />

zu einer unternehmensindividuellen Risikoprämie transformiert wird, erklärt. Entspricht<br />

im Einzelfall das Risiko <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens <strong>de</strong>m Risiko <strong>de</strong>s<br />

herangezogenen Aktienportfolios, stimmt die Rendite <strong>de</strong>s Aktienportfolios nach Ertragsteuern<br />

mit <strong>de</strong>m Kapitalisierungszinssatz nach Steuern überein.<br />

121 Der unternehmensindividuelle Betafaktor ergibt sich als Kovarianz zwischen <strong>de</strong>n<br />

Aktienrenditen <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens o<strong>de</strong>r vergleichbarer Unternehmen<br />

und <strong>de</strong>r Rendite eines Aktienin<strong>de</strong>x, dividiert durch die Varianz <strong>de</strong>r Renditen<br />

<strong>de</strong>s Aktienin<strong>de</strong>x. Von Finanzdienstleistern wer<strong>de</strong>n auch Prognosen für Betafaktoren<br />

24<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

angeboten. Die Prognoseeignung von Betafaktoren ist im jeweiligen Einzelfall zu<br />

würdigen (Zukunftsausrichtung, Datenqualität, Angemessenheit im Hinblick auf die<br />

Kapitalstruktur, Übertragung ausländischer Betafaktoren).<br />

122 Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich bei unmittelbarer Berücksichtigung von persönlichen<br />

Steuern aus <strong>de</strong>m um die typisierte persönliche Ertragsteuer gekürzten<br />

Basiszinssatz und <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Tax-CAPM ermittelten Risikoprämie zusammen.<br />

Für die Unternehmensbewertung ohne unmittelbare Berücksichtigung<br />

persönlicher Ertragsteuern ergibt sich <strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kapitalisierungszinssatz<br />

als Summe aus (unversteuertem) Basiszinssatz und <strong>de</strong>m auf Basis <strong>de</strong>s CAPM abgeleiteten<br />

Risikozuschlag. In bei<strong>de</strong>n Fällen kann <strong>de</strong>r Erwartung wachsen<strong>de</strong>r finanzieller<br />

Überschüsse in <strong>de</strong>r zweiten Phase durch einen Wachstumsabschlag Rechnung<br />

zu tragen sein (vgl. Abschn. 6.4.).<br />

7.2.4.2. Kapitalisierungszinssatz bei <strong>de</strong>r Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte<br />

123 Bei <strong>de</strong>r Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte richtet sich <strong>de</strong>r Kapitalisierungszinssatz<br />

nach <strong>de</strong>n individuellen Verhältnissen <strong>de</strong>s jeweiligen Investors. Als Kapitalisierungszinssatz<br />

kommt dabei z.B. die individuelle Renditeerwartung <strong>de</strong>s Investors<br />

bei einer Alternativinvestition, <strong>de</strong>r Zinssatz zur Ablösung vorgesehener Kredite o<strong>de</strong>r<br />

ein Zinssatz, <strong>de</strong>r sich aus einer subjektiven Einschätzung <strong>de</strong>r Komponenten (Basiszinssatz,<br />

Risikozuschlag) ableitet, in Betracht. Auch in diesem Fall ist das Erfor<strong>de</strong>rnis<br />

<strong>de</strong>r Laufzeitäquivalenz zu beachten und ggf. ein Wachstumsabschlag zu berücksichtigen.<br />

7.3. Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts nach <strong>de</strong>n DCF-Verfahren<br />

7.3.1. Überblick<br />

124 DCF-Verfahren bestimmen <strong>de</strong>n Unternehmenswert durch Diskontierung von Cashflows.<br />

Die Cashflows stellen erwartete Zahlungen an die Kapitalgeber dar. Je nach<br />

Verfahren sind sie unterschiedlich <strong>de</strong>finiert (vgl. insbeson<strong>de</strong>re Abschn. 7.2.2.2.,<br />

7.3.3. und 7.3.4.). Während nach <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten<br />

(WACC-Ansatz) und nach <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>s angepassten Barwerts (APV-Ansatz)<br />

<strong>de</strong>r Marktwert <strong>de</strong>s Eigenkapitals sich indirekt als Differenz aus einem Gesamtkapitalwert<br />

und <strong>de</strong>m Marktwert <strong>de</strong>s Fremdkapitals ermittelt, wird nach <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r<br />

direkten Ermittlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s Eigenkapitals (Equity-Ansatz) <strong>de</strong>r Marktwert <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals durch Abzinsung <strong>de</strong>r um die Fremdkapitalkosten vermin<strong>de</strong>rten Cashflows<br />

mit <strong>de</strong>r Rendite <strong>de</strong>s Eigenkapitals („Eigenkapitalkosten“) berechnet. Das Konzept<br />

<strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten und das Konzept <strong>de</strong>s angepassten Barwerts gehen<br />

von einer Bruttokapitalisierung aus (Entity-Ansätze), das Konzept <strong>de</strong>r direkten<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s Eigenkapitals geht dagegen von einer Nettokapitalisierung<br />

aus (vgl. Abschn. 6.5.). Ungeachtet <strong>de</strong>r Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Rechentechnik führen<br />

die einzelnen DCF-Verfahren bei konsistenten Annahmen grundsätzlich zu übereinstimmen<strong>de</strong>n<br />

Ergebnissen.<br />

25<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

7.3.2. Das Konzept <strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten (WACC-Ansatz)<br />

7.3.2.1. Grundsätzliches Vorgehen<br />

125 Der Gesamtkapitalwert nach <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten ergibt sich<br />

durch Diskontierung <strong>de</strong>r Free Cashflows (vor Zinsen). Dabei wer<strong>de</strong>n die Free Cashflows<br />

<strong>de</strong>r ersten Phase <strong>de</strong>tailliert prognostiziert (vgl. Abschn. 5.3.). Für die sich daran<br />

anschließen<strong>de</strong> zweite Phase wird ein Residualwert angesetzt. Die Diskontierung<br />

erfolgt mit <strong>de</strong>n gewogenen Kapitalkosten. Zu <strong>de</strong>m Gesamtkapitalwert wird <strong>de</strong>r Wert<br />

<strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens hinzugerechnet.<br />

126 Der WACC-Ansatz unterstellt, dass <strong>de</strong>r Gesamtkapitalwert – abgesehen von Steuereinflüssen<br />

– unabhängig von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Finanzierung ist. In einem zweiten Schritt<br />

ist <strong>de</strong>r Gesamtkapitalwert auf das Eigen- und das Fremdkapital aufzuteilen. Den<br />

Marktwert <strong>de</strong>s Fremdkapitals erhält man, in<strong>de</strong>m die Free Cashflows an die Fremdkapitalgeber<br />

mit einem das Risikopotenzial dieser Zahlungsströme wi<strong>de</strong>rspiegeln<strong>de</strong>n<br />

Zinssatz diskontiert wer<strong>de</strong>n. Die Differenz aus Gesamtkapitalwert und Marktwert<br />

<strong>de</strong>s Fremdkapitals entspricht <strong>de</strong>m Marktwert <strong>de</strong>s Eigenkapitals (Unternehmenswert).<br />

7.3.2.2. Bestimmung <strong>de</strong>r künftigen Free Cashflows<br />

127 Die künftigen Free Cashflows sind jene finanziellen Überschüsse, die unter Berücksichtigung<br />

gesellschaftsrechtlicher Ausschüttungsgrenzen allen Kapitalgebern <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens zur Verfügung stehen. Die Free Cashflows stellen finanzielle Überschüsse<br />

nach Investitionen und Unternehmensteuern, jedoch vor Zinsen sowie nach<br />

Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Nettoumlaufvermögens dar. Thesaurierte Cashflows wer<strong>de</strong>n insoweit<br />

durch die Verän<strong>de</strong>rung entsprechen<strong>de</strong>r Bilanzposten berücksichtigt. Bei indirekter<br />

Ermittlung ergeben sich die Cashflows aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

jeweils wie folgt:<br />

Jahresergebnis<br />

+ Fremdkapitalzinsen<br />

- Unternehmensteuer-Ersparnis infolge <strong>de</strong>r Abzugsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Fremdkapitalzinsen (tax shield)<br />

+ Abschreibungen und an<strong>de</strong>re zahlungsunwirksame Aufwendungen<br />

- zahlungsunwirksame Erträge<br />

- Investitionsauszahlungen abzüglich Einzahlungen aus Desinvestitionen<br />

+/- Vermin<strong>de</strong>rung/Erhöhung <strong>de</strong>s Nettoumlaufvermögens<br />

= Free Cashflow<br />

128 Die Hinzurechnung <strong>de</strong>r Fremdkapitalzinsen kann sowohl Zinsen aufgrund einer expliziten<br />

Vereinbarung als auch implizite Zinsen (insbeson<strong>de</strong>re bei Pensionsverpflichtungen)<br />

umfassen. Letzteres setzt voraus, dass die Pensionsverpflichtungen als Bestandteil<br />

<strong>de</strong>s Fremdkapitals berücksichtigt wer<strong>de</strong>n und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Fremdkapitalkosten im Rahmen <strong>de</strong>r gewogenen Kapitalkosten erfasst wer<strong>de</strong>n. Die<br />

von <strong>de</strong>m Unternehmen gezahlten Unternehmensteuern wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

26<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

<strong>de</strong>r Free Cashflows abgezogen. Da <strong>de</strong>r Free Cashflow unter <strong>de</strong>r Annahme ermittelt<br />

wird, dass keine Gewinn min<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Fremdkapitalzinsen zu zahlen sind, ist die<br />

durch <strong>de</strong>n Abzug <strong>de</strong>r Fremdkapitalzinsen bewirkte Steuerersparnis (bei in- und ausländischen<br />

Ertragsteuern) im Jahresergebnis zu korrigieren.<br />

7.3.2.3. Ermittlung <strong>de</strong>s Residualwerts<br />

129 Der Residualwert wird unter <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r Fortführung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens ermittelt. Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten <strong>de</strong>r Fortführung bzw. Liquidation entgegenstehen – <strong>de</strong>r jeweils<br />

höhere Wert (vgl. Abschn. 7.4.).<br />

130 Der Fortführungswert entspricht <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r Free Cashflows nach Ablauf <strong>de</strong>s<br />

Detailprognosezeitraums. Dabei wer<strong>de</strong>n die gewogenen Kapitalkosten i.d.R. als<br />

konstant angenommen.<br />

131 Bei unterstellter Veräußerung <strong>de</strong>s Unternehmens ist <strong>de</strong>r voraussichtliche Veräußerungswert<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens als Ganzes abzüglich <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Kosten<br />

anzusetzen.<br />

7.3.2.4. Wert <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens<br />

132 Bezüglich <strong>de</strong>r Wertermittlung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens<br />

vgl. Abschn. 4.5.<br />

7.3.2.5. Ermittlung <strong>de</strong>r Kapitalkosten<br />

133 Die gewogenen Kapitalkosten hängen von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Eigen- und <strong>de</strong>r Fremdkapitalkosten<br />

sowie infolge <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Finanzierungsneutralität <strong>de</strong>r (Unternehmens-)Besteuerung<br />

vom Verschuldungsgrad (gemessen als Verhältnis <strong>de</strong>s<br />

Marktwerts <strong>de</strong>s Fremdkapitals zum Marktwert <strong>de</strong>s Eigenkapitals) ab. Sofern sich<br />

das Verhältnis <strong>de</strong>r Marktwerte von Fremdkapital und Eigenkapital in <strong>de</strong>r Zukunft<br />

voraussichtlich in wesentlichem Umfang än<strong>de</strong>rn wird, sind die gewogenen Kapitalkosten<br />

entsprechend anzupassen. Anpassungen sind darüber hinaus bei wesentlichen<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Eigenkapitalkosten und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fremdkapitalkosten erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

134 Die Kapitalkosten <strong>de</strong>r Fremdkapitalgeber errechnen sich als gewogener durchschnittlicher<br />

Kostensatz <strong>de</strong>r einzelnen Fremdkapitalformen. Bei nicht explizit verzinslichen<br />

Posten <strong>de</strong>s Fremdkapitals (insbeson<strong>de</strong>re Pensionsrückstellungen) ist ein<br />

Marktzins für fristadäquate Kredite heranzuziehen. Die Ertragsteuern (Gewerbesteuer,<br />

Definitiv-Körperschaftsteuer) sind abzusetzen.<br />

135 Zur Bestimmung <strong>de</strong>r Eigenkapitalkosten im Rahmen <strong>de</strong>r Ermittlung objektivierter<br />

Unternehmenswerte empfiehlt es sich, auf die für das Ertragswertverfahren dargestellten<br />

Grundsätze zurückzugreifen (vgl. Abschn. 7.2.4.1.).<br />

27<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

7.3.3. Das Konzept <strong>de</strong>s angepassten Barwerts (APV-Ansatz)<br />

136 Das Konzept <strong>de</strong>s angepassten Barwerts bestimmt <strong>de</strong>n Gesamtkapitalwert komponentenweise.<br />

Zunächst wird eine ausschließliche Eigenfinanzierung angenommen<br />

und somit <strong>de</strong>r Marktwert eines nicht verschul<strong>de</strong>ten Unternehmens ermittelt; anschließend<br />

wird <strong>de</strong>r Wertbeitrag <strong>de</strong>r Verschuldung berechnet. Die Summe aus <strong>de</strong>m<br />

Marktwert <strong>de</strong>s nicht verschul<strong>de</strong>ten Unternehmens und <strong>de</strong>m Wertbeitrag <strong>de</strong>r Verschuldung<br />

entspricht <strong>de</strong>m Gesamtkapitalwert, <strong>de</strong>r nach Min<strong>de</strong>rung um <strong>de</strong>n Marktwert<br />

<strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>r Fremdkapitalgeber <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s Eigenkapitals ergibt.<br />

137 Die Diskontierung <strong>de</strong>r Free Cashflows erfolgt mit <strong>de</strong>n Eigenkapitalkosten eines unverschul<strong>de</strong>ten<br />

Unternehmens; die Diskontierung <strong>de</strong>s Wertbeitrags <strong>de</strong>r Verschuldung<br />

erfolgt mit <strong>de</strong>m Fremdkapitalzinssatz, sofern die Steuervorteile so sicher sind wie<br />

das Fremdkapital.<br />

7.3.4. Das Konzept <strong>de</strong>r direkten Ermittlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s Eigenkapitals (Equity-<br />

Ansatz)<br />

138 Bei <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r direkten Ermittlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s Eigenkapitals wer<strong>de</strong>n die<br />

<strong>de</strong>n Eigentümern zufließen<strong>de</strong>n Überschüsse mit <strong>de</strong>n Eigenkapitalkosten (eines verschul<strong>de</strong>ten<br />

Unternehmens) diskontiert. Die Netto-Cashflows wer<strong>de</strong>n folglich um die<br />

perio<strong>de</strong>nspezifischen Zahlungen an die Fremdkapitalgeber gekürzt und mit <strong>de</strong>m<br />

Kapitalkostensatz abgezinst, <strong>de</strong>r sowohl das operative Risiko <strong>de</strong>s Unternehmens als<br />

auch das durch die Kapitalstruktur <strong>de</strong>s Unternehmens entstehen<strong>de</strong> Finanzierungsrisiko<br />

wi<strong>de</strong>rspiegelt.<br />

7.3.5. Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen Ertragsteuern <strong>de</strong>r Unternehmenseigner<br />

139 Auch bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung nach <strong>de</strong>n DCF-Verfahren bestimmt sich <strong>de</strong>r<br />

Wert <strong>de</strong>s Unternehmens für <strong>de</strong>n Unternehmenseigner nach <strong>de</strong>n ihm zufließen<strong>de</strong>n<br />

Nettoeinnahmen. Die für das Ertragswertverfahren gelten<strong>de</strong>n Grundsätze zur Berücksichtigung<br />

persönlicher Ertragsteuern fin<strong>de</strong>n gleichermaßen für die DCF-<br />

Verfahren Anwendung.<br />

7.4. Ermittlung von Liquidationswerten<br />

140 Insbeson<strong>de</strong>re bei schlechter Ergebnislage kann <strong>de</strong>r Barwert <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse,<br />

die sich bei Liquidation <strong>de</strong>s gesamten Unternehmens ergeben, <strong>de</strong>n Fortführungswert<br />

übersteigen. In diesem Falle bil<strong>de</strong>t grundsätzlich <strong>de</strong>r Liquidationswert<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens die Wertuntergrenze für <strong>de</strong>n Unternehmenswert; nur bei Vorliegen<br />

eines rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen Zwangs zur Unternehmensfortführung ist<br />

gleichwohl auf <strong>de</strong>n Fortführungswert <strong>de</strong>s Unternehmens abzustellen.<br />

141 Der Liquidationswert wird ermittelt als Barwert <strong>de</strong>r Nettoerlöse, die sich aus <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong> abzüglich Schul<strong>de</strong>n und Liquidationskosten<br />

ergeben. Dabei ist ggf. zu berücksichtigen, dass zukünftig entstehen<strong>de</strong> Ertragsteuern<br />

diesen Barwert min<strong>de</strong>rn.<br />

28<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

7.5. Anhaltspunkte für Plausibilitätsbeurteilungen<br />

7.5.1. Börsenpreis<br />

142 Liegen für Unternehmensanteile Börsenkurse vor, so sind diese zur Plausibilitätsbeurteilung<br />

<strong>de</strong>s nach vorstehen<strong>de</strong>n Grundsätzen ermittelten Unternehmens- o<strong>de</strong>r Anteilswerts<br />

heranzuziehen (vgl. im Einzelnen Abschn. 3.).<br />

7.5.2. Vereinfachte Preisfindungen<br />

143 Vereinfachte Preisfindungen (z.B. Ergebnismultiplikatoren, umsatz- o<strong>de</strong>r produktmengenorientierte<br />

Multiplikatoren) können im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bewertung nach <strong>de</strong>m Ertragswertverfahren<br />

bzw. nach <strong>de</strong>n DCF-Verfahren bieten.<br />

144 Insbeson<strong>de</strong>re im Zusammenhang mit kleinen und mittelgroßen Unternehmen wird in<br />

<strong>de</strong>r Praxis gelegentlich auf vereinfachte Preisfindungen für Unternehmen zurückgegriffen<br />

(vgl. Abschn. 8.3.4.). Diese können nicht an die Stelle einer Unternehmensbewertung<br />

treten.<br />

8. Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung<br />

145 Grundsätzlich ist die Ermittlung von Unternehmenswerten unabhängig von Art und<br />

Größe <strong>de</strong>s Unternehmens nach <strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen (vgl. Abschn. 4.) vorzunehmen.<br />

In Einzelfällen können jedoch Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung<br />

zu beachten sein. Bei Zugrun<strong>de</strong>legung ausschließlich finanzieller Ziele<br />

ist <strong>de</strong>r Unternehmenswert auch in diesen Fällen allein aus <strong>de</strong>r Eigenschaft <strong>de</strong>r Unternehmen<br />

abzuleiten, entziehbare finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften.<br />

8.1. Bewertung wachstumsstarker Unternehmen<br />

146 Wachstumsunternehmen sind häufig durch Produkt- und Leistungsinnovation, hohe<br />

Investitionen in Human- und Sachkapital, erhebliche Vorleistungen im Entwicklungs-,<br />

Produktions- und Absatzbereich, wachsen<strong>de</strong>n Kapitalbedarf und Einsatz von<br />

Risikokapital, dynamische Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Unternehmensorganisation und – damit<br />

verbun<strong>de</strong>n – progressiv steigen<strong>de</strong> Umsätze geprägt.<br />

147 Bei diesen Unternehmen liefern Vergangenheitsergebnisse im Regelfall keinen geeigneten<br />

Anhaltspunkt für die Prognose zukünftiger Entwicklungen und für die Vornahme<br />

von Plausibilitätsüberlegungen.<br />

148 Die Prognose <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Gleichgewichtso<strong>de</strong>r<br />

Beharrungszustands unterliegt erheblichen Unsicherheiten und Schwankungen,<br />

verbun<strong>de</strong>n mit einer hohen Sensitivität bezüglich <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Planungsparametern.<br />

Bei <strong>de</strong>r Wertfindung müssen daher insbeson<strong>de</strong>re die nachhaltige<br />

Markt- und Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>s Produkt- und Leistungsprogramms, die Ressourcenverfügbarkeit,<br />

die infolge <strong>de</strong>s Wachstums erfor<strong>de</strong>rlichen Anpassungsmaßnahmen<br />

<strong>de</strong>r internen Organisation und die Finanzierbarkeit <strong>de</strong>s Unternehmenswachstums<br />

analysiert wer<strong>de</strong>n. Schließlich müssen die Risikoprämie und <strong>de</strong>r Wachs-<br />

29<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

tumsabschlag die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r schnell wachsen<strong>de</strong>n Unternehmen hinreichend<br />

berücksichtigen.<br />

8.2. Bewertung ertragsschwacher Unternehmen<br />

8.2.1. Grundsätzliches<br />

149 Ein Unternehmen kann als ertragsschwach bezeichnet wer<strong>de</strong>n, wenn seine Kapitalverzinsung<br />

nachhaltig geringer als <strong>de</strong>r Kapitalisierungszinssatz ist. Eine andauern<strong>de</strong><br />

Ertragsschwäche kann zur Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung<br />

führen 11 .<br />

150 Bei <strong>de</strong>r Bewertung ertragsschwacher Unternehmen hat <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer daher<br />

neben <strong>de</strong>r Beurteilung von Fortführungskonzepten auch die Beurteilung von Zerschlagungskonzepten<br />

vorzunehmen, sofern Zerschlagungskonzepte im jeweiligen<br />

Einzelfall eine mögliche Handlungsalternative darstellen. Ist <strong>de</strong>r Barwert <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Überschüsse aus <strong>de</strong>r Zerschlagung (Liquidation) eines Unternehmens höher<br />

als <strong>de</strong>r Barwert <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse bei Fortführung eines Unternehmens,<br />

bil<strong>de</strong>t grundsätzlich <strong>de</strong>r Liquidationswert die Wertuntergrenze bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung<br />

(vgl. hierzu und zur Ermittlung von Liquidationswerten Abschn.<br />

7.4.).<br />

151 Wird bei <strong>de</strong>r Bewertung ertragsschwacher Unternehmen von <strong>de</strong>ren Fortführung<br />

ausgegangen, ist <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> zu legen<strong>de</strong>n Unternehmenskonzepts<br />

beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung beizumessen. Wird ein objektivierter Unternehmenswert<br />

ermittelt, sind nur bereits eingeleitete Maßnahmen o<strong>de</strong>r hinreichend konkretisierte<br />

Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>s bisherigen Unternehmenskonzepts zur Überwindung<br />

<strong>de</strong>r Ertragsschwäche zu berücksichtigen (vgl. Abschn. 4.4.2.1.), während<br />

ein subjektiver Entscheidungswert darüber hinaus auch geplante, aber noch nicht<br />

eingeleitete Maßnahmen o<strong>de</strong>r noch nicht im Unternehmenskonzept dokumentierte<br />

Maßnahmen beinhaltet (vgl. Abschn. 4.4.3.1.). Der Wirtschaftsprüfer hat die in <strong>de</strong>n<br />

Konzepten zur Überwindung <strong>de</strong>r Ertragsschwäche geplanten Maßnahmen sowie die<br />

vom Unternehmen geplanten finanziellen Überschüsse auf ihre Plausibilität und Realisierbarkeit<br />

hin zu untersuchen und darauf aufbauend die künftigen finanziellen<br />

Überschüsse <strong>de</strong>s Unternehmens zu prognostizieren (vgl. Abschn. 5.).<br />

8.2.2. Unternehmen mit nicht vorrangig finanzieller Zielsetzung<br />

152 Stehen bei einem Unternehmen mit unzureichen<strong>de</strong>r Rentabilität nicht finanzielle Zielsetzungen,<br />

son<strong>de</strong>rn Gesichtspunkte <strong>de</strong>r Leistungserstellung im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />

(z.B. Non-<strong>Prof</strong>it-Unternehmen), so ist als Wert <strong>de</strong>s Unternehmens aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s<br />

Leistungserstellers nicht <strong>de</strong>r Zukunftserfolgswert, son<strong>de</strong>rn ein Rekonstruktionswert<br />

maßgeblich (vgl. Abschn. 8.4.). Kann die <strong>de</strong>m zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmen vorge-<br />

11<br />

Vgl. <strong>IDW</strong> Stellungnahme FAR 1/1996: Empfehlungen zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen,<br />

WPg 1997, S. 22, FN-<strong>IDW</strong> 1996, S. 523 sowie <strong>IDW</strong> Prüfungsstandard: Empfehlungen zur Prüfung eingetretener<br />

o<strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>r Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen (<strong>IDW</strong> PS 800), WPg 1999, S. 250, FN-<strong>IDW</strong> 1999,<br />

S. 85, 2001, S. 189, liegt <strong>de</strong>rzeit als Entwurf einer Neufassung <strong>de</strong>s <strong>IDW</strong> Prüfungsstandards: Beurteilung eingetretener<br />

o<strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>r Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen (<strong>IDW</strong> EPS 800 n.F.), WPg Supplement<br />

1/<strong>2008</strong>, FN-<strong>IDW</strong> <strong>2008</strong>, S. 100, vor.<br />

30<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

gebene Leistungserstellung bei unverän<strong>de</strong>rtem laufen<strong>de</strong>n Nettobetriebsaufwand auch<br />

durch die Schaffung einer effizienteren Unternehmenssubstanz o<strong>de</strong>r -struktur erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Aufbau wesentlich geringere Ausgaben verursacht, so ist <strong>de</strong>r Rekonstruktionswert<br />

entsprechend niedriger anzusetzen. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen<br />

ist mit seinem Liquidationswert anzusetzen.<br />

153 Der Unternehmenszweck ist insbeson<strong>de</strong>re bei solchen Unternehmen vorrangig auf<br />

die Leistungserstellung ausgerichtet, die Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen Daseinsvorsorge<br />

erfüllen (z.B. in <strong>de</strong>r Wohnungs- und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r im Verkehrswesen) o<strong>de</strong>r<br />

karitativen Zwecken dienen. In <strong>de</strong>rartigen Fällen ist anzunehmen, dass die Leistungserstellung<br />

im öffentlichen bzw. gemeinnützigen Interesse liegt und auch unabhängig<br />

von einer unternehmerischen Betätigung erfolgen wür<strong>de</strong>. Auch bei unzureichen<strong>de</strong>r<br />

Ertragskraft kommt in diesen Fällen als Alternative zur Fortführung <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens nicht eine Liquidation infrage, son<strong>de</strong>rn eine an<strong>de</strong>rweitige entsprechen<strong>de</strong><br />

Investition außerhalb <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens.<br />

8.3. Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen<br />

154 Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen können<br />

sich – neben quantitativen Merkmalen – insbeson<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>r Tatsache ergeben,<br />

dass sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von <strong>de</strong>n<br />

Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges Management verfügen, sodass<br />

<strong>de</strong>r unternehmerischen Fähigkeit <strong>de</strong>r Eigentümer erhebliche Be<strong>de</strong>utung zukommt.<br />

155 Zur Berücksichtigung individueller persönlicher Verhältnisse bei <strong>de</strong>r Ermittlung eines<br />

Einigungswerts siehe Abschn. IV. <strong>de</strong>r <strong>IDW</strong> Stellungnahme HFA 2/1995.<br />

156 Bei <strong>de</strong>r Ermittlung eines Unternehmenswerts für kleine und mittelgroße Unternehmen<br />

ist beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Abgrenzung <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts, die<br />

Bestimmung <strong>de</strong>s Unternehmerlohns im Rahmen <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Managementfaktors<br />

und die Zuverlässigkeit <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Informationsquellen zu richten.<br />

8.3.1. Abgrenzung <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts<br />

157 Zur Ermittlung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Unternehmenseinheit i.S.d. Abschn. 4.2. ist bei<br />

personenbezogenen, von <strong>de</strong>n Eigentümern dominierten Unternehmen die Abgrenzung<br />

von betrieblicher und privater Sphäre von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung. Dabei können<br />

z.B. steuerliche Son<strong>de</strong>rbilanzen zur Ermittlung von nicht bilanziertem, aber betriebsnotwendigem<br />

Vermögen und von damit korrespondieren<strong>de</strong>n künftigen finanziellen<br />

Überschüssen herangezogen wer<strong>de</strong>n. Wesentliche Bestandteile <strong>de</strong>s Anlagevermögens<br />

(insbeson<strong>de</strong>re Patente, Grundstücke) wer<strong>de</strong>n häufig im Privatvermögen<br />

gehalten. Demgemäß ist für Zwecke <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung darauf zu achten,<br />

dass diese entwe<strong>de</strong>r in die zu bewerten<strong>de</strong> Vermögensmasse eingebracht o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig<br />

(z.B. durch Berechnung von Miet-, Pacht- o<strong>de</strong>r Lizenzzahlungen) berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, ob sämtliche Aufwendungen<br />

und Erträge betrieblich veranlasst und vollständig im Rechnungswesen<br />

erfasst sind.<br />

31<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

158 Bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist häufig ein nach betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten angemessenes Eigenkapital nicht vorhan<strong>de</strong>n. Im Falle einer<br />

bei Nichtberücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen Haftung von Gesellschaftern zu niedrigen<br />

Eigenkapitalausstattung sind künftige Maßnahmen zur Stärkung <strong>de</strong>r Unternehmenssubstanz<br />

(z.B. Gewinnthesaurierungen, Kapitalerhöhungen) und <strong>de</strong>ren Auswirkungen<br />

auf die künftigen finanziellen Überschüsse zu berücksichtigen. Dabei ist<br />

beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund fehlen<strong>de</strong>n Zugangs zum Kapitalmarkt<br />

Rechnung zu tragen.<br />

159 Ist anstelle einer Stärkung <strong>de</strong>r Unternehmenssubstanz durch Maßnahmen <strong>de</strong>r Eigenfinanzierung<br />

vorgesehen, dass aus <strong>de</strong>m Privatbereich Sicherheiten zur Verfügung<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n, sind entsprechen<strong>de</strong> Aufwendungen für Avalprovisionen zu berücksichtigen.<br />

8.3.2. Bestimmung <strong>de</strong>s Unternehmerlohns<br />

160 Da bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Höhe <strong>de</strong>r künftigen finanziellen<br />

Überschüsse maßgeblich vom persönlichen Engagement und <strong>de</strong>n persönlichen<br />

Kenntnissen, Fähigkeiten und Beziehungen <strong>de</strong>r Eigentümer abhängig ist, hat die<br />

Bewertung <strong>de</strong>s Managementfaktors (Unternehmerlohn unter Berücksichtigung sämtlicher<br />

personenbezogener Wertfaktoren) beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung<br />

(vgl. Abschn. 4.4.2.4.).<br />

8.3.3. Eingeschränkte Informationsquellen<br />

8.3.3.1. Bereinigung <strong>de</strong>r Vergangenheitsergebnisse<br />

161 Bei <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Vergangenheitsergebnisse ist zu beachten, dass die Jahresabschlüsse<br />

kleiner und mittelgroßer Unternehmen oftmals betont steuerlich ausgerichtet<br />

sind. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Investitionen häufig nur in langen Intervallen<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Die Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>de</strong>r nächstzurückliegen<strong>de</strong>n<br />

Perio<strong>de</strong>n spiegeln dann die durchschnittlichen Ergebnisse möglicherweise<br />

nicht zutreffend wi<strong>de</strong>r und müssen entsprechend korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />

8.3.3.2. Analyse <strong>de</strong>r Ertragskraft<br />

162 Im Falle einer fehlen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht dokumentierten Unternehmensplanung hat <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüfer die Unternehmensleitung aufzufor<strong>de</strong>rn, speziell für die Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Unternehmensbewertung eine Planung für <strong>de</strong>n nächsten Zeitraum von ein bis fünf<br />

Jahren vorzulegen. Solche Planungsrechnungen sind im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit<br />

kritisch zu würdigen.<br />

163 Oft wird die Unternehmensleitung keine Planungsrechnung erstellen, son<strong>de</strong>rn lediglich<br />

allgemeine Vorstellungen über die künftige Entwicklung <strong>de</strong>s Unternehmens vortragen.<br />

Soweit diese nicht durch konkrete Anhaltspunkte bestätigt wer<strong>de</strong>n können,<br />

kann <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer nur aufgrund <strong>de</strong>r Vergangenheitsanalyse und <strong>de</strong>r von<br />

ihm hierbei festgestellten Entwicklungslinien eine Ertragsprognose erstellen. Es<br />

empfiehlt sich, in diesen Fällen eine Szenarioanalyse durchzuführen.<br />

32<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

8.3.4. Vereinfachte Preisfindungen<br />

164 In <strong>de</strong>r Praxis wird gelegentlich auf vereinfachte Preisfindungen für Unternehmen<br />

zurückgegriffen. Hierzu gehört insbeson<strong>de</strong>re die Anwendung von Ergebnismultiplikatoren<br />

sowie von umsatz- o<strong>de</strong>r produktmengenorientierten Multiplikatoren.<br />

165 Bei Anwendung von Ergebnismultiplikatoren ergibt sich <strong>de</strong>r Preis für das Unternehmen<br />

als Produkt eines als repräsentativ angesehenen Ergebnisses vor Steuern mit<br />

einem branchen- bzw. unternehmensspezifischen Faktor. Dieser ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

Ausdruck <strong>de</strong>r aktuellen Kapitalkosten, <strong>de</strong>r Risikoneigung potenzieller Erwerber sowie<br />

<strong>de</strong>s Verhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage auf <strong>de</strong>m Markt für Unternehmenstransaktionen.<br />

166 Umsatz- o<strong>de</strong>r produktmengenorientierte Multiplikatoren wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Praxis insbeson<strong>de</strong>re<br />

zur Ermittlung <strong>de</strong>r Marktpreise für kleinere Dienstleistungsunternehmen<br />

angewandt. Diese Marktpreise wer<strong>de</strong>n oftmals weitgehend durch <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s verkehrsfähigen<br />

Kun<strong>de</strong>nstamms geprägt. Auch <strong>de</strong>r Marktwert von freiberuflichen Praxen<br />

wird im Wesentlichen durch <strong>de</strong>n übertragbaren Mandantenstamm bestimmt.<br />

167 Vereinfachte Preisfindungen können Anhaltspunkte bei <strong>de</strong>r Plausibilitätskontrolle<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bewertung nach Ertragswert- o<strong>de</strong>r DCF-Verfahren bieten.<br />

Ergibt sich eine Differenz zwischen <strong>de</strong>m Zukunftserfolgswert und einem zur Plausibilitätskontrolle<br />

anhand einer vereinfachten Preisfindung ermittelten Preis für das<br />

Unternehmen, so kann dies ein Anlass sein, neben <strong>de</strong>n zur Plausibilitätskontrolle<br />

herangezogenen Größen auch die <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung zugrun<strong>de</strong> gelegten<br />

Ausgangsdaten und Prämissen kritisch zu überprüfen und – soweit dabei gewonnene<br />

bessere Erkenntnisse (z.B. in Bezug auf die Ertragserwartungen) dies erfor<strong>de</strong>rn<br />

– zu korrigieren. Zur Berücksichtigung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustan<strong>de</strong><br />

gekommener, stichtagsnaher Marktpreise bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung<br />

im Familien- und Erbrecht wird auf die <strong>IDW</strong> Stellungnahme HFA 2/1995, Abschn.<br />

III.4. verwiesen.<br />

168 Tritt <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer als Berater bei <strong>de</strong>r Ermittlung eines subjektiven Entscheidungswerts<br />

auf, kann <strong>de</strong>r Vergleich <strong>de</strong>s Zukunftserfolgswerts mit einem anhand einer<br />

vereinfachten Preisfindung bestimmten Marktpreis Anhaltspunkte für eine Empfehlung<br />

im Hinblick auf <strong>de</strong>n Kauf bzw. Verkauf <strong>de</strong>s Unternehmens geben.<br />

169 In seinem Bewertungsgutachten (vgl. Abschn. 9.2.) hat <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer klarzustellen,<br />

inwieweit und mit welchen Konsequenzen vereinfachte Preisfindungen eingesetzt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

8.4. Substanzwert<br />

170 Im Gegensatz zum Liquidationswert als Verkaufs- o<strong>de</strong>r Zerschlagungswert han<strong>de</strong>lt<br />

es sich bei <strong>de</strong>m Substanzwert um <strong>de</strong>n Gebrauchswert <strong>de</strong>r betrieblichen Substanz.<br />

Der Substanzwert ergibt sich als Rekonstruktions- o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert aller<br />

im Unternehmen vorhan<strong>de</strong>nen immateriellen und materiellen Werte (und Schul<strong>de</strong>n).<br />

Er ist insoweit Ausdruck vorgeleisteter Ausgaben, die durch <strong>de</strong>n Verzicht auf<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines i<strong>de</strong>ntischen Unternehmens erspart bleiben. Dem Alter <strong>de</strong>r Sub-<br />

33<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

stanz ist durch Abschläge vom Rekonstruktionsneuwert Rechnung zu tragen, die<br />

sich aus <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Restnutzungszeit zur Gesamtnutzungszeit <strong>de</strong>r Vermögensteile<br />

bzw. aus <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>s Restnutzungspotenzials zum Gesamtnutzungspotenzial<br />

ergeben (Rekonstruktionszeitwert). Aufgrund <strong>de</strong>r Schwierigkeiten,<br />

die sich in <strong>de</strong>r Praxis bei <strong>de</strong>r Ermittlung nicht bilanzierungsfähiger, vor allem immaterieller<br />

Werte ergeben, wird i.d.R. ein Substanzwert i.S. eines (Netto-) Teilrekonstruktionszeitwerts<br />

ermittelt.<br />

171 Dem Substanzwert, verstan<strong>de</strong>n als (Netto-)Teilrekonstruktionszeitwert, fehlt grundsätzlich<br />

<strong>de</strong>r direkte Bezug zu künftigen finanziellen Überschüssen. Daher kommt<br />

ihm bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts keine eigenständige Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

172 Substanzwerte sind vom Wirtschaftsprüfer nur dann zu ermitteln, wenn dies im Auftrag<br />

für das Bewertungsgutachten ausdrücklich festgelegt ist. Für die Ermittlung von<br />

Substanzwerten gelten sinngemäß die allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>r Maßgeblichkeit<br />

<strong>de</strong>s Bewertungszwecks (vgl. Abschn. 4.1.), <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Unternehmenseinheit<br />

(vgl. Abschn. 4.2.), <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten Bewertung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen<br />

Vermögens (vgl. Abschn. 4.5.), <strong>de</strong>r Unbeachtlichkeit <strong>de</strong>s (bilanziellen)<br />

Vorsichtsprinzips (vgl. Abschn. 4.6.) und <strong>de</strong>r Nachvollziehbarkeit <strong>de</strong>r Bewertungsansätze<br />

(vgl. Abschn. 4.7.) sowie das Stichtagsprinzip (vgl. Abschn. 4.3.).<br />

9. Dokumentation und Berichterstattung<br />

9.1. Arbeitspapiere<br />

173 Bei <strong>de</strong>r Ermittlung von Unternehmenswerten sind die berufsüblichen Grundsätze in<br />

Bezug auf die Anlage von Arbeitspapieren entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n 12 . Hierzu gehört<br />

auch die Einholung einer Vollständigkeitserklärung (vgl. Abschn. 5.5.).<br />

174 Die Arbeitspapiere müssen es einem sachkundigen Dritten ermöglichen, das Bewertungsergebnis<br />

nachzuvollziehen und die Auswirkungen <strong>de</strong>r getroffenen Annahmen<br />

auf <strong>de</strong>n Unternehmenswert abzuschätzen (intersubjektive Nachprüfbarkeit).<br />

9.2. Bewertungsgutachten<br />

175 Im Bewertungsgutachten muss <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer einen ein<strong>de</strong>utigen Unternehmenswert<br />

bzw. eine -wertspanne nennen und begrün<strong>de</strong>n. Die Berichterstattung verfolgt<br />

grundsätzlich das Ziel, <strong>de</strong>n Empfänger <strong>de</strong>s Gutachtens in die Lage zu versetzen,<br />

die Wertfindung und ihre Methodik, die getroffenen Annahmen, Grundsatzüberlegungen<br />

und Schlussfolgerungen mit vertretbarem Aufwand nachvollziehen<br />

und aus seiner Sicht würdigen zu können, sodass das Gutachten die Grundlage einer<br />

sachlichen Beurteilung bil<strong>de</strong>n kann. Einzelheiten und Überlegungen zur Unternehmensbewertung<br />

sind daher so ausführlich darzulegen, wie es <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Berichterstattung unter <strong>de</strong>r oben genannten Zielsetzung entspricht.<br />

12<br />

Vgl. Neufassung <strong>IDW</strong> Prüfungsstandard: Arbeitspapiere <strong>de</strong>s Abschlussprüfers (<strong>IDW</strong> PS 460 n.F. vom<br />

22.02.<strong>2008</strong>), WPg Supplement 2/<strong>2008</strong>, FN-<strong>IDW</strong> <strong>2008</strong>, S. 178.<br />

34<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

176 Aus <strong>de</strong>m Bewertungsgutachten muss ersichtlich sein, in welcher Funktion <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

die Bewertung vorgenommen hat und welches Wertkonzept (objektivierter<br />

Unternehmenswert, subjektiver Entscheidungswert, Einigungswert) <strong>de</strong>r Bewertung<br />

zugrun<strong>de</strong> liegt.<br />

177 Weiterhin ist eine angemessene Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise bei <strong>de</strong>r Unternehmensbewertung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Dabei ist auf das angewandte Bewertungsverfahren<br />

(Ertragswertverfahren, DCF-Verfahren) einzugehen. Ferner ist das Vorgehen<br />

bei <strong>de</strong>r Prognose und <strong>de</strong>r Diskontierung <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse darzustellen.<br />

Umfang und Qualität <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> gelegten Daten müssen ebenso wie <strong>de</strong>r Umfang<br />

von Schätzungen und Annahmen mit <strong>de</strong>n dahinter stehen<strong>de</strong>n Überlegungen ersichtlich<br />

sein. Insbeson<strong>de</strong>re ist entsprechend <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Klarheit <strong>de</strong>r Berichterstattung<br />

im Bewertungsgutachten <strong>de</strong>utlich zu machen, auf welchen wesentlichen<br />

Annahmen <strong>de</strong>r ermittelte Unternehmenswert beruht. Soweit Vereinfachungen für zulässig<br />

erachtet wer<strong>de</strong>n, sind auch diese zu erörtern.<br />

178 Gegebenenfalls vorgenommene Plausibilitätsbeurteilungen <strong>de</strong>s Bewertungsergebnisses<br />

anhand von Börsenkursen <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n Unternehmens sind darzustellen.<br />

In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Börsenkurs von Unternehmensanteilen grundsätzlich<br />

als Min<strong>de</strong>stwert heranzuziehen ist (vgl. Abschn. 3.), ist ausdrücklich auf <strong>de</strong>n<br />

Börsenkurs und <strong>de</strong>ssen Eignung einzugehen.<br />

179 Der Inhalt <strong>de</strong>s Gutachtens sollte im Wesentlichen Folgen<strong>de</strong>s umfassen:<br />

· Darstellung <strong>de</strong>r Bewertungsaufgabe<br />

– Auftraggeber<br />

– Auftrag (Bewertungsanlass; Funktion, in <strong>de</strong>r die Wertermittlung durchgeführt<br />

wird; zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>r Bewertungsstandard)<br />

· Darstellung <strong>de</strong>r angewandten Bewertungsgrundsätze und -metho<strong>de</strong>n<br />

· Beschreibung <strong>de</strong>s Bewertungsobjekts<br />

– rechtliche Grundlagen<br />

– wirtschaftliche Grundlagen<br />

– steuerliche Gegebenheiten<br />

· Darstellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewertung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Informationen<br />

– Vergangenheitsanalyse<br />

– Planungsrechnungen vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Annahmen<br />

– Verfügbarkeit und Qualität <strong>de</strong>r Ausgangsdaten (einschließlich Gutachten Dritter)<br />

– Plausibilitätsbeurteilung <strong>de</strong>r Planungen<br />

– Abgrenzung <strong>de</strong>r Verantwortung für übernommene Auskünfte<br />

· Darstellung <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s betriebsnotwendigen Vermögens<br />

– Ableitung <strong>de</strong>r erwarteten finanziellen Überschüsse<br />

- Überschüsse im Detailplanungszeitraum<br />

- nachhaltige Überschüsse <strong>de</strong>r ewigen Rente<br />

– Ableitung <strong>de</strong>s Kapitalisierungszinssatzes<br />

- Basiszinssatz<br />

35<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH


<strong>IDW</strong> S 1 i.d.F. <strong>2008</strong><br />

- Risikozuschlag<br />

- Wachstumsabschlag<br />

– Ermittlung <strong>de</strong>s Barwertes <strong>de</strong>r finanziellen Überschüsse<br />

· Darstellung <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten Bewertung <strong>de</strong>s nicht betriebsnotwendigen Vermögens<br />

· Unternehmenswert<br />

– ggf. Plausibilitätsbeurteilungen <strong>de</strong>s Bewertungsergebnisses<br />

· abschließen<strong>de</strong> Feststellungen.<br />

36<br />

© <strong>IDW</strong> Verlag GmbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!