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Projekt „Abschlussprüfung“<br />
R E F E R E N T :<br />
M A S T E R O F T A X A T I O N<br />
W P / S T B P R O F . D R . H. R. SKOPP<br />
HS LANDSHUT<br />
1<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Ihr Referent<br />
2<br />
Name:<br />
Beruf:<br />
<strong>Prof</strong>. Dr. Hanns Robby Skopp<br />
Hochschullehrer, WP, StB<br />
Beruflicher Wer<strong>de</strong>gang:<br />
1978: Abitur<br />
1979-1985: Studium <strong>de</strong>r Betriebswirtschaftslehre und<br />
Rechtswissenschaften<br />
1985-1989: Promotion an <strong>de</strong>r Philipps-Universität zu Marburg<br />
(berufsbegl.)<br />
1985-1988: Tätigkeit in mittelständischer Steuerberatungskanzlei<br />
1988-1992: WP-Ausbildung bei einer späteren Big Four – Gesellschaft in<br />
Frankfurt am Main<br />
Seit 1992:<br />
Seit 2000:<br />
Partner in eigener WP-StB-RA-Sozietät in Straubing<br />
<strong>Prof</strong>essor an <strong>de</strong>r HS Landshut, Lehrbereich WP und<br />
Rechnungswesen, Prüfer beim WP-Examen<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Unser Programm<br />
1. Vorstellung <strong>de</strong>s Projekts<br />
2. Theoretischer Unterbau<br />
3. Vorstellung <strong>de</strong>s Falles<br />
4. Ihre Aufgabe<br />
5. Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
6. Leistungsnachweis<br />
3<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Unsere Ziele<br />
• Am En<strong>de</strong> unserer Zusammenarbeit kennen Sie…<br />
◦ ..das Betätigungsfeld von Wirtschaftsprüfern (WPs),<br />
◦ ..die rechtlichen Grundlagen für gesetzlich vorgeschriebene<br />
Prüfungen von Jahresabschlüssen,<br />
◦ ..die wesentlichen berufsständischen Vorgaben für WP,<br />
◦ ..die hierzu gehören<strong>de</strong>n Prozesse.<br />
• Sie kennen ebenfalls die Instrumente, <strong>de</strong>ren sich WP<br />
bei <strong>de</strong>r Prüfung von Jahresabschlüssen bedienen.<br />
• Sie können einen komplexen Sachverhalt<br />
(Prüfungsfall) lösen und als Projektarbeit einen<br />
Prüfungsbericht erstellen.<br />
4<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
1. Vorstellung <strong>de</strong>s Projekts<br />
• Vor Ihnen liegt eine Fülle von Papieren. Diese<br />
enthalten:<br />
◦ Gesetzestexte<br />
◦ Prüfungsstandards<br />
◦ Einen Musterfall<br />
◦ Prüfungschecklisten<br />
• Ihre Aufgabe zunächst: lesen Sie <strong>de</strong>n Musterfall.<br />
5<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
1. Das Projekt<br />
6<br />
Vor Ihnen liegt <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>de</strong>s Autohauses Burger<br />
GmbH zum 31.12.2011. Herr Burger ist alleiniger<br />
Gesellschafter. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung<br />
verpachtet er das Betriebsgrundstück mit Verkaufsräumen,<br />
Büros, Werkstatt und Stellplätzen an die Burger GmbH.<br />
Hierfür erhält er eine angemessene Pachtzahlung. Als<br />
Geschäftsführer <strong>de</strong>r Burger GmbH bezieht Herr Burger ein<br />
Gehalt von 240 T€ p.a.. Weitere Firmen sind die Burger<br />
Autoleasing GmbH und die Burger Auto s.r.o. in Plzen.<br />
Zwischen <strong>de</strong>n Gesellschaften bestehen Geschäftsbeziehungen.<br />
Alleiniger Gesellschafter auch dieser Gesellschaften ist Herr<br />
Burger. Der Prüfungsauftrag datiert vom 10.12.2011. Der<br />
Abschluss ist als Anlage beigefügt. Auszüge <strong>de</strong>s Lageberichts<br />
sind ebenfalls enthalten.<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
1. Das Projekt: Fragestellungen<br />
• Ist die Autohaus Burger GmbH prüfungspflichtig?<br />
• Wenn ja, wann kann <strong>de</strong>r WP <strong>de</strong>n Prüfungsauftrag<br />
annehmen?<br />
• Ist eine Prüfungsplanung erfor<strong>de</strong>rlich und wenn ja,<br />
wie ist diese auszugestalten?<br />
• Sehen Sie Probleme bei <strong>de</strong>r Prüfungsdurchführung?<br />
• Welchen Prüfungsvermerk erteilen Sie?<br />
• Wie und an wen erfolgt Ihre Berichterstattung?<br />
7<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: Was macht <strong>de</strong>r WP ?<br />
• Was macht eigentlich ein Wirtschaftsprüfer?<br />
• Hierzu die Ausführungen zum Berufsstand durch die<br />
Wirtschaftsprüferkammer:<br />
http://www.wpk.<strong>de</strong>/beruf-wp-vbp/allgemeines.asp<br />
• Siehe hierzu Youtube:<br />
• Was sind die genauen Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r:<br />
http://www.wpk.<strong>de</strong>/beruf-wpvbp/taetigkeitsfel<strong>de</strong>r.asp<br />
• Wie wird man Wirtschaftsprüfer?<br />
http://www.wpk.<strong>de</strong>/examen/allgemeines.asp<br />
8<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: was macht <strong>de</strong>r WP ?<br />
9<br />
• Was machen WP?<br />
Was machen Wirtschaftsprüfer/-innen und vereidigte Buchprüfer/-innen? Am bekanntesten ist die Tätigkeit <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers in seiner Funktion als Jahresabschlussprüfer<br />
von Kapitalgesellschaften, die <strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen. Außer<strong>de</strong>m sind Unternehmen beziehungsweise Konzerne einer gewissen Größe und Unternehmen bestimmter<br />
Wirtschaftszweige (wie Banken, Versicherungen und Betriebe <strong>de</strong>r öffentlichen Hand) verpflichtet, jährlich ihre Abschlüsse prüfen zu lassen.<br />
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht <strong>de</strong>r gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch trotz<strong>de</strong>m ihre Abschlüsse von unseren Mitglie<strong>de</strong>rn auf<br />
freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle o<strong>de</strong>r zur Vorlage bei Außenstehen<strong>de</strong>n, zum Beispiel Kreditinstituten, haben.<br />
Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie <strong>de</strong>ren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und<br />
Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>nn<br />
<strong>de</strong>n Stakehol<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt die Aufsichtsgremien <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n in ihrer Kontrollfunktion<br />
unterstützt.<br />
Mit <strong>de</strong>r Abschlussprüfung gibt <strong>de</strong>r Prüfer ein Urteil darüber ab, ob <strong>de</strong>r Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften und <strong>de</strong>m sie ergänzen<strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>r<br />
Satzung entspricht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) eingehalten wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Abschluss ein <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild <strong>de</strong>r Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage <strong>de</strong>s Unternehmens vermittelt wird im Lagebericht die Chancen und Risiken <strong>de</strong>r künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.<br />
Der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer dokumentiert sein Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk, <strong>de</strong>m sogenannten Testat. Fällt das Prüfungsurteil positiv aus, erteilt <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Das Testat kann jedoch auch eingeschränkt o<strong>de</strong>r verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />
Nur <strong>de</strong>r Bestätigungsvermerk wird veröffentlicht. Inhaltliche Be<strong>de</strong>nken darf <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer wegen <strong>de</strong>r ihm obliegen<strong>de</strong>n Schweigepflicht nicht publik machen, son<strong>de</strong>rn diese nur über <strong>de</strong>n<br />
Prüfungsbericht <strong>de</strong>m Aufsichtsrat <strong>de</strong>s Unternehmens zur Kenntnis bringen beziehungsweise ihm die problematischen Sachverhalte mitteilen.<br />
Der Bestätigungsvermerk wird in <strong>de</strong>r Regel zusammen mit <strong>de</strong>r Bilanz, <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung, <strong>de</strong>m Anhang und <strong>de</strong>m Lagebericht veröffentlicht, während <strong>de</strong>r Prüfungsbericht vertraulich und nur<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung, <strong>de</strong>m Aufsichtsrat und <strong>de</strong>n Gesellschaftern <strong>de</strong>r Unternehmen zugänglich ist.<br />
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung <strong>de</strong>r Unternehmensabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer ist keine Vollprüfung sämtlicher Geschäftsvorgänge eines abgelaufenen Jahres.<br />
Vielmehr legt <strong>de</strong>r Prüfer eigenverantwortlich, auf Grundlage seiner Erfahrung, seiner Kenntnis und seines Verständnisses <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>s zu prüfen<strong>de</strong>n Unternehmens, Prüfungsfel<strong>de</strong>r fest. In<br />
diesen Prüfungsfel<strong>de</strong>rn, die einem risikoorientierten Prüfungsansatz folgen, wird durch Stichproben die korrekte Abbildung <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit im Jahresabschluss überprüft.<br />
Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen ist <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer <strong>de</strong>r qualifizierte Berater ("trusted business advisor") seiner Mandanten auf <strong>de</strong>n Gebieten <strong>de</strong>r<br />
wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation. Als Unternehmensberater im weiteren Sinne hat er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und auch wirtschaftsrechtliche Aufgaben seiner<br />
Mandanten zu berücksichtigen und zu lösen. EDV-Kenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für die verantwortungsvolle und effiziente Berufsausübung. Als qualifizierter steuerlicher Berater ist <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in gleichem Umfang wie <strong>de</strong>r Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen vor <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n und Finanzgerichten befugt. In Anbetracht <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n<br />
Fülle und <strong>de</strong>r Komplexität steuerrechtlicher Vorschriften ist die Bearbeitung und Betreuung von steuerlichen Angelegenheiten im Interesse <strong>de</strong>s jeweiligen Mandanten neben <strong>de</strong>r prüfen<strong>de</strong>n und<br />
wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Tätigkeit das wesentliche Tätigkeitsfeld <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Treuhän<strong>de</strong>r (z. B. Vermögensverwalter,<br />
Testamentsvollstrecker) und als Gutachter und Sachverständiger (z. B. bei Gericht) tätig. Aufgrund seiner Ausbildung ist er berechtigt, in Angelegenheiten, mit <strong>de</strong>nen er beruflich befasst ist, auch die<br />
rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit seinen unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen.<br />
Wie vorstehend beschrieben umfasst das Berufsbild unserer Mitglie<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, also eine Fülle von Aufgaben beziehungsweise Dienstleistungen, die von <strong>de</strong>r<br />
Be<strong>de</strong>utung und <strong>de</strong>m Umfang her generell gleichwertig sind, auch wenn im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten überwiegen.<br />
Der Umfang <strong>de</strong>r Prüfungsbefugnis <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer unterschei<strong>de</strong>t sich. Die gesetzliche Prüfungsbefugnis <strong>de</strong>r vereidigten Buchprüfer beschränkt sich auf mittelgroße<br />
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbH ein, die bereits aufgrund an<strong>de</strong>rer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz)<br />
prüfungspflichtig sind (§ 316 Abs. 1 HGB). In allen an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschie<strong>de</strong> zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: Tätigkeit <strong>de</strong>s WP<br />
Was sind die Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r im Einzelnen?<br />
• Wirtschaftsprüfung Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH, AG, KG);<br />
10<br />
• Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;<br />
• Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen);<br />
• Son<strong>de</strong>rprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von<br />
Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);<br />
• Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.<br />
• Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie <strong>de</strong>ren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und<br />
Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>nn<br />
• <strong>de</strong>n Stakehol<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt<br />
• die Aufsichtsgremien <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n in ihrer Kontrollfunktion unterstützt. Die gesetzlich (§ 316 Abs. 1 HGB) eingeräumte Prüfungsbefugnis <strong>de</strong>r vereidigten Buchprüfer, die gleichfalls Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüferkammer sind, beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund<br />
an<strong>de</strong>rer gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschie<strong>de</strong> zwischen Wirtschaftsprüfern und<br />
vereidigten Buchprüfern.<br />
• Steuerberatung Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen;<br />
• Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>n Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;<br />
• Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie internationalen Recht;<br />
• Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>r<br />
Steuerbelastungsminimierung;<br />
• Wahl <strong>de</strong>r Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;<br />
• Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung <strong>de</strong>r Unternehmensnachfolge;<br />
• Aufbau von nationalen und internationalen Holdinggesellschaften, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften usw. unter steuerlichen Aspekten,<br />
Beratung bei Fragen <strong>de</strong>s Zoll- und Abgabenrechts, · steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate).<br />
• Treuhandtätigkeit Verwaltung frem<strong>de</strong>n Vermögens (z. B. Gesellschafterrechte und Gesellschafteranteile, Betreuung von Kreditsicherheiten);<br />
• Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter , Nachlasspfleger;<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: Tätigkeit <strong>de</strong>s WP<br />
• Insolvenzverwalter, Vergleichsverwalter, Liquidator.<br />
• Wirtschafts- und Unternehmensberatung Existenzgründungsberatung;<br />
11<br />
• Organisationsberatung;<br />
• Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;<br />
• Finanz- und Liquiditätsplanung;<br />
• Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;<br />
• Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;<br />
• Ergebnisverbesserungsanalysen;<br />
• Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;<br />
• Buchhaltungsservice mittels DATEV und an<strong>de</strong>rer Software (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und<br />
Gehaltsbuchführung).<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: wie wird man WP?<br />
12<br />
• Die Bestellung als Wirtschaftsprüfer setzt <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r persönlichen und fachlichen<br />
Eignung in einem Zulassungs- und in einem Prüfungsverfahren voraus. Seit <strong>de</strong>m 1. Januar<br />
2004 ist die Wirtschaftsprüferkammer bun<strong>de</strong>sweit für diese Verfahren zuständig. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt lag die Durchführung <strong>de</strong>r Zulassungs- und Prüfungsverfahren in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
• Die Wirtschaftsprüferkammer hat eine „Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei<br />
<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüferkammer“ (Prüfungsstelle) eingerichtet. Die Prüfungsstelle ist eine<br />
selbstständige Verwaltungseinheit bei <strong>de</strong>r Kammer und bezieht in die Durchführung ihrer<br />
Aufgaben die Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstellen <strong>de</strong>r WPK ein.<br />
• Das Wirtschaftsprüferexamen wird bun<strong>de</strong>seinheitlich durchgeführt. Unabhängig von <strong>de</strong>m Ort,<br />
an <strong>de</strong>m die Prüfung abgelegt wird, sind dieselben Aufsichtsarbeiten zu bearbeiten. Über die<br />
Auswahl <strong>de</strong>r einheitlichen Klausurthemen entschei<strong>de</strong>t die Aufgabenkommission, die unter <strong>de</strong>m<br />
Vorsitz einer Vertreterin eines Lan<strong>de</strong>swirtschaftsministeriums mit <strong>de</strong>m Leiter <strong>de</strong>r<br />
Prüfungsstelle, einem Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaft, einem Mitglied mit Befähigung zum<br />
Richteramt, zwei Hochschullehrern für Betriebswirtschaftslehre, zwei Wirtschaftsprüfern und<br />
einem Vertreter <strong>de</strong>r Finanzverwaltung besetzt ist.<br />
• Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer wird zweimal jährlich durchgeführt. Die schriftlichen und<br />
mündlichen Prüfungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel am Sitz <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstellen <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsprüferkammer statt. An die Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstellen sind auch die Anträge auf<br />
Zulassung zu <strong>de</strong>r Prüfung zu richten.<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: Organisation<br />
• Wie ist eine WP – Praxis zu organisieren?<br />
◦ Bitte nehmen Sie die VO 1 / 2006 zur Hand.<br />
• Bitte strukturieren Sie auf Basis <strong>de</strong>r VO 1/2006 die<br />
◦ Anfor<strong>de</strong>rungen an die Praxisorganisation <strong>de</strong>r WP-Praxis<br />
◦ Die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung<br />
◦ Die Qualitätssicherung<br />
• Lernhilfe:<br />
http://www.prof<strong>skopp</strong>.<strong>de</strong>/uploads/File/VO12006.pdf<br />
13<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: JAP<br />
• WP = Erbsenzähler?<br />
• WPK: „Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen<br />
dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer<br />
und vereidigte Buchprüfer sowie <strong>de</strong>ren Berufsgesellschaften<br />
(Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und<br />
Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser<br />
ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen<br />
öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen<br />
Beitrag zum Funktionieren <strong>de</strong>r Wirtschaft..“<br />
• JAP =Prüfung i.S.v. § 2 Abs. 1 WPO<br />
=> betriebswirtschaftliche Prüfung !!<br />
14<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: JAP<br />
15<br />
• Ok, Sie wissen jetzt, warum eine Jahresabschlussprüfung (JAP) durchzuführen ist.<br />
• Die Jahresabschlussprüfung ist eine auf <strong>de</strong>n Jahresabschluss eines<br />
Unternehmens bezogene Wirtschaftsprüfung.<br />
• Theoretischer Ansatz: Die Jahresabschlussprüfung ist in <strong>de</strong>r Theorie <strong>de</strong>r Vergleich<br />
eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das Ist-Objekt ist dabei <strong>de</strong>r vom<br />
Unternehmen aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht, das Soll-Objekt das auf<br />
Grundlage <strong>de</strong>r dokumentierten realen Sachverhalte und Anwendung <strong>de</strong>r Normen<br />
durch <strong>de</strong>n Prüfer zusammengestellte Ergebnis. Durch Vergleich <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Objekte<br />
und Klärung <strong>de</strong>r Unterschie<strong>de</strong> gelangt <strong>de</strong>r Prüfer zu einem Prüfungsergebnis,<br />
welches er beispielsweise durch <strong>de</strong>n Bestätigungsvermerk und durch <strong>de</strong>n Prüfungsbericht<br />
kundtut. Der Jahresabschluss wird auf die Einhaltung von Gesetzen, die<br />
Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hin geprüft. Der zu prüfen<strong>de</strong> Abschluss<br />
wird mit einem Bestätigungs- o<strong>de</strong>r einem Versagungsvermerk abschließend<br />
eingeschätzt.<br />
• Ziel <strong>de</strong>r Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften<br />
eingehalten wur<strong>de</strong>n. Ziel ist es hingegen nicht, die Bonität <strong>de</strong>s geprüften<br />
Unternehmens zu bestätigen (siehe auch: Erwartungslücke).<br />
• Die Haftung <strong>de</strong>s Abschlussprüfers ist gesetzlich beschränkt.<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
2. Theoretischer Unterbau: JAP<br />
16<br />
• Die gesetzliche Abschlussprüfung fin<strong>de</strong>t ihre Grundlage in § 316<br />
HGB. Demnach sind alle mittelgroßen und großen<br />
Kapitalgesellschaften verpflichtet, <strong>de</strong>n Jahresabschluss durch einen<br />
Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Abschlussprüfer können<br />
Wirtschaftsprüfer, in einigen Fällen auch vereidigte Buchprüfer<br />
sein. Nicht prüfungspflichtige Unternehmen können sich einer<br />
freiwilligen Abschlussprüfung unterziehen, beispielsweise um<br />
bessere Konditionen für Bankkredite zu erhalten.<br />
• Die Prüfung umfasst neben <strong>de</strong>m Jahresabschluss<br />
(stichtagsbezogene Betrachtungsweise) auch die Buchführung. Es<br />
soll festgestellt wer<strong>de</strong>n, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie<br />
ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Satzung beachtet wor<strong>de</strong>n sind (§ 317 Abs. 1 HGB).<br />
• Die Prüfung <strong>de</strong>s Lageberichtes soll die Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Jahresabschluss sowie mit <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnissen aufzeigen und dabei eine zutreffen<strong>de</strong> Vorstellung von<br />
<strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>s Unternehmens vermitteln (§ 317 Abs. 2 HGB).<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Aufgabe<br />
• Bitte erarbeiten Sie auf Basis <strong>de</strong>s Gesetzes die<br />
Prüfungspflicht. Beantworten Sie dabei folgen<strong>de</strong><br />
Fragen:<br />
◦ Welche Gesellschaften sind prüfungspflichtig?<br />
◦ Wer darf welche Gesellschaften prüfen?<br />
17<br />
◦ Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn keine Prüfung von<br />
Jahresabschlüssen erfolgt?<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Aufgabe<br />
Ihre Antworten:<br />
• Prüfungspflicht<br />
18<br />
• Prüfer<br />
• Konsequenzen bei nicht erfolgter Prüfung<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Gegenstand <strong>de</strong>r JAP<br />
• Gesetzlich formulierter Gegenstand: § 317 HGB<br />
19<br />
• Aufgabe: erarbeiten Sie <strong>de</strong>n gesetzlichen Gegenstand<br />
und das Ziel <strong>de</strong>r Abschlussprüfung.<br />
• Berufsständische Vorgaben: IDW PS 200<br />
• Aufgabe: Bitte erarbeiten Sie die vom Berufsstand<br />
vorgegebenen Ziele und Prüfungsgegenstän<strong>de</strong>.<br />
• Sicherheit <strong>de</strong>r Prüfungsaussagen: wie äußert sich <strong>de</strong>r<br />
Berufsstand hierzu?<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Prüfung<br />
• Bitte lesen Sie hierzu IDW PS 200 und 201.<br />
• Erarbeiten Sie die Grundsätze für die Durchführung<br />
von Jahresabschlussprüfungen und stellen Sie diese<br />
kurz vor.<br />
20<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Prozess<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Prüfungsprozesses<br />
21<br />
Auftragsannahme Auftragsplanung Auftragsdurchführung Qualitätssicherung<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Auftragsannahme<br />
22<br />
• Am En<strong>de</strong> dieses Kapitels sollten Sie folgen<strong>de</strong> Fragen<br />
beantworten können:<br />
◦ Welche gesetzliche Regelungen zur Auftragsannahme durch<br />
<strong>de</strong>n Abschlussprüfer gibt es?<br />
◦ Welche berufsrechtlichen Regelungen sind hierzu zu<br />
beachten?<br />
◦ Welche betriebswirtschaftlichen Aspekte sind für die<br />
Auftragsannahme entschei<strong>de</strong>nd?<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Auftragsannahme<br />
• Gesetzliche Regelungen: bitte lesen Sie:<br />
◦ § 319 HGB<br />
◦ § 319 a HGB<br />
◦ § 319 b HGB<br />
◦ §§ 20-24 BS WP/vBP<br />
• Berufsständische Regelungen: bitte lesen Sie:<br />
◦ IDW PS 220<br />
◦ IDW PS 230<br />
◦ Skopp: Skript „Auftragsannahme“ :www.prof-<strong>skopp</strong>.<strong>de</strong><br />
23<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Auftragsannahme<br />
Aufgabe:<br />
• Führen Sie die gesetzlichen Regelungen zur<br />
Auftragsannahme auf.<br />
• Führen Sie die berufsständischen Regelungen an.<br />
• Diskutieren Sie <strong>de</strong>n Begriff „Unabhängigkeit und<br />
Unbefangenheit“<br />
• Was ist ein „Auftragsbestätigungsschreiben“<br />
24<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Planung<br />
• § 24a Abs. 1 BS WP/vBP: „ WP/vBP haben von <strong>de</strong>r<br />
Auftragsannahme an dafür Sorge zu tragen, dass ein <strong>de</strong>n<br />
tatsächlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s zu prüfen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmens angemessener und ordnungsmäßiger<br />
Prüfungsablauf in sachlicher, personeller und zeitlicher<br />
Sicht gewährleistet ist.“<br />
• Berufsständische Vorgabe: IDW PS 240 „Grundsätze <strong>de</strong>r<br />
Planung von Abschlussprüfungen“<br />
25<br />
Be<strong>de</strong>utung von Risiko und Wesentlichkeit!!<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Theoretischer Unterbau: Planung<br />
• Der Risikoorientierte Prüfungsansatz (ROPA)<br />
◦ Normiert in IDW PS 261<br />
◦ Zwei Komponenten<br />
÷ Risiko<br />
÷ Wesentlichkeit<br />
÷ Individuelle Verhältnisse<br />
◦ Prüfungsansatz:<br />
÷ IDW PS 250: Wesentlichkeit<br />
÷ IDW PS 255: Nahestehen<strong>de</strong> Personen<br />
÷ IDW PS 261: Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken<br />
÷ IDW PS 270: Going Concern<br />
26<br />
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Theoretischer Unterbau: Planung<br />
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ROPA als<br />
Herzstück<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
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Theoretischer Unterbau: Planung<br />
• Fragestellungen bei <strong>de</strong>r Definition von Risiken:<br />
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◦ Welche Risiken sind wesentlich im Sinne einer Beeinflussung<br />
<strong>de</strong>s True and Fair View i.S.v. § 264 Abs. 2 HGB?<br />
◦ Wie wirken sich diese Risiken auf die Prüfung <strong>de</strong>s<br />
Jahresabschlusses aus?<br />
◦ Wie wirken sich diese Risiken auf die Berichterstattung <strong>de</strong>s<br />
Abschlussprüfers aus?<br />
◦ Wie wirken sich diese Risiken auf das Prüfungsurteil <strong>de</strong>s<br />
Abschlussprüfers aus?<br />
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Theoretischer Unterbau: Planung<br />
• Fragestellungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Wesentlichkeit:<br />
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◦ Wie wirkt sich die Wesentlichkeit auf das Prüfungsrisiko aus?<br />
◦ Wie <strong>de</strong>finiert man die Wesentlichkeit hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Be<strong>de</strong>utung auf <strong>de</strong>n Aussagewert <strong>de</strong>r Rechnungslegung?<br />
◦ Wie sind quantitative und qualitative Aspekte <strong>de</strong>r<br />
Wesentlichkeit zu <strong>de</strong>finieren?<br />
◦ Was sind entscheidungserhebliche Sachverhalte im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Wesentlichkeit?<br />
=> Siehe hierzu Skopp-Skript „ROPA“ und „Wesentlichkeit“<br />
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Theoretischer Unterbau: Planung<br />
• Theoretische Überlegungen zum Risiko:<br />
◦ Inhärentes Risiko und Kontrollrisiko als Fehlerrisiko<br />
◦ Ent<strong>de</strong>ckungsrisiko<br />
• ROPA => IDW PS 261 TZ 10-12:<br />
◦ Fehlerrisiken<br />
÷ Be<strong>de</strong>utsame Risiken<br />
30<br />
÷ Risiken, bei <strong>de</strong>nen aussagebezogene Prüfungshandlungen nicht<br />
ausreichen<br />
• Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s internen Kontrollsystems für <strong>de</strong>n<br />
Prüfungsansatz<br />
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Aufgabe:<br />
Theoretischer Unterbau: Planung<br />
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• Erarbeiten Sie auf Basis <strong>de</strong>s IDW PS 240 <strong>de</strong>n ROPA.<br />
• Fin<strong>de</strong>n Sie Beispiele für:<br />
◦ Inhärente Risiken<br />
◦ Kontrollrisiken<br />
◦ Ent<strong>de</strong>ckungsrisiken<br />
• Was versteht man unter Toleranzwesentlichkeit?<br />
• Welche Be<strong>de</strong>utung hat das IKS für die<br />
Prüfungsplanung?<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Die Prüfung erfolgt auf Basis <strong>de</strong>r Prüfungsplanung.<br />
• Neue Erkenntnisse führen zu einer Anpassung <strong>de</strong>r<br />
Prüfungsplanung. Dies kann zu sachlichen, zeitlichen<br />
o<strong>de</strong>r personellen Verän<strong>de</strong>rungen führen.<br />
• Die Prüfungsdurchführung erfolgt auf Basis <strong>de</strong>finierter<br />
Prüffel<strong>de</strong>r. Diese wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n einzelnen Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s<br />
Prüfungsteams auf Basis ihrer Kenntnisse zugewiesen.<br />
Die Koordination erfolgt durch <strong>de</strong>n Prüfungsleiter.<br />
• Die Dokumentation erfolgt auf Basis von<br />
Arbeitspapieren. Diese wer<strong>de</strong>n meist elektronisch<br />
geführt.<br />
32<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Aufbauprüfung als Prüfung <strong>de</strong>s Sollsystems<br />
◦ Prozessorientierung z.B.:<br />
÷ Wareneinkauf<br />
÷ Warenverkauf<br />
÷ Organisation <strong>de</strong>s Rechnungswesens<br />
÷ Produktion<br />
÷ Personal<br />
÷ Materialwirtschaft<br />
• Funktionsprüfung als Zustandsbeschreibung <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Verhältnisse<br />
• Die Qualität <strong>de</strong>s IKS entschei<strong>de</strong>t über <strong>de</strong>n<br />
Prüfungsumfang<br />
33<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Analytische Prüfungshandlungen zum Abgleich <strong>de</strong>r<br />
eigenen Erwartungen <strong>de</strong>s Abschlussprüfers mit <strong>de</strong>n<br />
tatsächlichen Verhältnissen<br />
◦ Kennzahlen<br />
◦ Zeitreihen<br />
◦ Plausibilitätsprüfungen<br />
• Berufsständische Vorgaben: IDW PS 312<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Prüfung. Hierzu weitere<br />
berufsständische Verlautbarungen:<br />
◦ IDW PS 300: Anfor<strong>de</strong>rung an Prüfungsnachweise<br />
◦ IDW PS 301: Prüfung <strong>de</strong>r Vorratsinventur<br />
◦ IDW PS 302: Bestätigungen Dritter<br />
◦ IDW PS 303: Erklärung gesetzlicher Vertreter<br />
◦ IDW PS 314: Schätzwerte<br />
◦ IDW PS 315: Zeitwerte<br />
• Aussagen zur Verwertung von Arbeiten Dritter:<br />
◦ Interne Revision<br />
◦ Sachverständige<br />
◦ An<strong>de</strong>re Abschlussprüfer<br />
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• Prüfung <strong>de</strong>s IT-Systems als wesentliche IKS-Prüfung<br />
gem. IDW PS 330.<br />
• Beson<strong>de</strong>rheiten bei kleinen Unternehmen: IDW PH<br />
9.100.1<br />
• Unterschiedliche Ansprüche gemäß <strong>de</strong>r Größe und<br />
Komplexität <strong>de</strong>s zu prüfen<strong>de</strong>n Unternehmens<br />
• Dokumentationserfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r eigenen<br />
Prüfungsergebnisse unabdingbar: IDW PS 460.<br />
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• IT-gestützte Prüfungsunterstützung durch<br />
Prüfungssoftware<br />
◦ Checklisten<br />
◦ Berechnungen<br />
◦ Berichterstattung<br />
◦ Dokumentation<br />
• Bekannte Systeme:<br />
◦ DATEV AP comfort<br />
◦ Audicon<br />
◦ Review One<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Anfor<strong>de</strong>rung an die Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung<br />
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◦ Transparenz <strong>de</strong>r Dokumentation<br />
◦ Schlüssigkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
◦ Vollständigkeit<br />
◦ Klare Ergebnisse<br />
• Störung <strong>de</strong>r Prüfung<br />
◦ Prüfungshemmnisse<br />
◦ Fehler<br />
• Gesamtergebnis : Bestätigungsvermerk<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Prüfungsurteil = Bestätigungsvermerk<br />
• Gesetzliche Vorgabe gemäß § 322 HGB<br />
• Unterschiedliche Formen:<br />
◦ Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk<br />
◦ Eingeschränkter Bestätigungsvermerk<br />
◦ Versagung<br />
• Hinweise und Erweiterungen möglich<br />
• Berufsständische Regelung: IDW PS 400<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
• Berichterstattung durch <strong>de</strong>n Abschlussprüfer è<br />
Prüfungsbericht<br />
• Gesetzliche Vorgabe und Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />
Abschlussprüfers gem. § 322 HGB<br />
• Berufsständische Vorgaben gemäß IDW PS 450:<br />
◦ Klare Anfor<strong>de</strong>rungen an Inhalt und Verständlichkeit<br />
◦ Re<strong>de</strong>pflicht <strong>de</strong>s Abschlussprüfers<br />
◦ Darstellung <strong>de</strong>s Auftrages und <strong>de</strong>r Durchführung<br />
◦ Wie<strong>de</strong>rgabe <strong>de</strong>s Bestätigungsvermerks<br />
◦ Pflicht- und fakultative Anlagen<br />
÷ Pflichtanlagen: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht<br />
÷ Fak. Anlagen: rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse,<br />
Erläuterungen zu einzelnen Posten <strong>de</strong>r Bilanz und GuV<br />
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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />
AUFGABE:<br />
1. Lesen Sie die gesetzlichen Vorschriften zur<br />
Prüfungsdurchführung<br />
2. Lesen Sie die angegebenen PS<br />
3. Formulieren Sie anhand eines selbst gewählten<br />
Beispiels ein Prüffeld. Stellen Sie die IKS-Prüfung<br />
hierzu dar. Welche aussagebezogenen<br />
Prüfungshandlungen hierzu wählen Sie?<br />
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3. Vorstellung <strong>de</strong>s Falles<br />
42<br />
• Nehmen Sie nochmals die ersten Angaben aus diesen<br />
Sli<strong>de</strong>s zur Hand und lesen Sie die rechtlichen<br />
Verhältnisse nach.<br />
• Nun fügen Sie <strong>de</strong>n Jahresabschluss hinzu. Machen<br />
Sie sich ein Bild von <strong>de</strong>n wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen<br />
• Jetzt lesen Sie <strong>de</strong>n Sachverhalt zum Fall. Hier fin<strong>de</strong>n<br />
Sie eine Fülle von zu erledigen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />
• Verteilen Sie die Aufgaben innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Prüfungsteams<br />
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3. Vorstellung <strong>de</strong>s Falles<br />
• Auf was es beim Fall ankommt: Praxisbezug!! In<br />
<strong>de</strong>r Praxis kommen Sie mit rein theoretischen<br />
Wissen nicht weiter. Nehmen Sie Ihre eigenen<br />
praktischen Erfahrungen und Ihr Wissen zur Hand<br />
und <strong>de</strong>nken Sie die Verhältnisse <strong>de</strong>s Falles durch.<br />
43<br />
• Sie können bei mir Zusatzinformationen abfragen<br />
(maximal 5), welche aber keine Lösungen beinhalten<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
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10.-12. Febr. 2012
4. Ihre Aufgabe<br />
• Nehmen Sie <strong>de</strong>n Fall zur Hand und lesen Sie in<br />
nochmals aufmerksam durch.<br />
• Organisieren Sie die Prüfung!<br />
• Dokumentieren Sie Ihre Ergebnisse!<br />
• Bearbeiten Sie die Fragestellungen präzise unter<br />
Angabe <strong>de</strong>r einschlägigen rechtlichen und<br />
berufsständischen Quellen.<br />
44<br />
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10.-12. Febr. 2012
5. Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
• Fassen Sie Ihre Prüfungsergebnisse zusammen.<br />
Gehen Sie dabei insbeson<strong>de</strong>re auf folgen<strong>de</strong> Aspekte<br />
ein:<br />
◦ Welche wesentlichen Risiken vermuten Sie?<br />
45<br />
◦ Welche Wesentlichkeit / Toleranzwesentlichkeiten haben Sie<br />
berechnet? Wie wirken sich Ihre Annahmen auf die<br />
Prüfungsdurchführung aus?<br />
• Berichten Sie Ihre Ergebnisse in Form einer<br />
Präsentation<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
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6. Leistungsnachweis<br />
• Am 12.02.2012 wer<strong>de</strong>n Sie einen mündlichen<br />
Vortrag in Form <strong>de</strong>r mündlichen WP-Prüfung<br />
halten.<br />
• Sie bekommen unterschiedliche Themenvorgaben<br />
gleichen Niveaus, welche Sie im Rahmen einer<br />
Zeitvorgabe selbständig vorbereiten. Hierzu ist eine<br />
schriftliche Glie<strong>de</strong>rung zu fertigen.<br />
• Der Vortrag soll maximal 7 Minuten dauern.<br />
• Gerne können Sie hierzu in Business – Outfit<br />
erscheinen.<br />
46<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
10.-12. Febr. 2012
Zum Schluss<br />
47<br />
Gerne können Sie mir eine Email schicken, wenn Sie<br />
noch weitere Fragen haben:<br />
www.h<strong>skopp</strong>@fh-landshut.<strong>de</strong><br />
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und weiterhin viel<br />
Erfolg!<br />
(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />
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