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Projekt „Abschlussprüfung“<br />

R E F E R E N T :<br />

M A S T E R O F T A X A T I O N<br />

W P / S T B P R O F . D R . H. R. SKOPP<br />

HS LANDSHUT<br />

1<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Ihr Referent<br />

2<br />

Name:<br />

Beruf:<br />

<strong>Prof</strong>. Dr. Hanns Robby Skopp<br />

Hochschullehrer, WP, StB<br />

Beruflicher Wer<strong>de</strong>gang:<br />

1978: Abitur<br />

1979-1985: Studium <strong>de</strong>r Betriebswirtschaftslehre und<br />

Rechtswissenschaften<br />

1985-1989: Promotion an <strong>de</strong>r Philipps-Universität zu Marburg<br />

(berufsbegl.)<br />

1985-1988: Tätigkeit in mittelständischer Steuerberatungskanzlei<br />

1988-1992: WP-Ausbildung bei einer späteren Big Four – Gesellschaft in<br />

Frankfurt am Main<br />

Seit 1992:<br />

Seit 2000:<br />

Partner in eigener WP-StB-RA-Sozietät in Straubing<br />

<strong>Prof</strong>essor an <strong>de</strong>r HS Landshut, Lehrbereich WP und<br />

Rechnungswesen, Prüfer beim WP-Examen<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Unser Programm<br />

1. Vorstellung <strong>de</strong>s Projekts<br />

2. Theoretischer Unterbau<br />

3. Vorstellung <strong>de</strong>s Falles<br />

4. Ihre Aufgabe<br />

5. Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

6. Leistungsnachweis<br />

3<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Unsere Ziele<br />

• Am En<strong>de</strong> unserer Zusammenarbeit kennen Sie…<br />

◦ ..das Betätigungsfeld von Wirtschaftsprüfern (WPs),<br />

◦ ..die rechtlichen Grundlagen für gesetzlich vorgeschriebene<br />

Prüfungen von Jahresabschlüssen,<br />

◦ ..die wesentlichen berufsständischen Vorgaben für WP,<br />

◦ ..die hierzu gehören<strong>de</strong>n Prozesse.<br />

• Sie kennen ebenfalls die Instrumente, <strong>de</strong>ren sich WP<br />

bei <strong>de</strong>r Prüfung von Jahresabschlüssen bedienen.<br />

• Sie können einen komplexen Sachverhalt<br />

(Prüfungsfall) lösen und als Projektarbeit einen<br />

Prüfungsbericht erstellen.<br />

4<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


1. Vorstellung <strong>de</strong>s Projekts<br />

• Vor Ihnen liegt eine Fülle von Papieren. Diese<br />

enthalten:<br />

◦ Gesetzestexte<br />

◦ Prüfungsstandards<br />

◦ Einen Musterfall<br />

◦ Prüfungschecklisten<br />

• Ihre Aufgabe zunächst: lesen Sie <strong>de</strong>n Musterfall.<br />

5<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


1. Das Projekt<br />

6<br />

Vor Ihnen liegt <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>de</strong>s Autohauses Burger<br />

GmbH zum 31.12.2011. Herr Burger ist alleiniger<br />

Gesellschafter. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung<br />

verpachtet er das Betriebsgrundstück mit Verkaufsräumen,<br />

Büros, Werkstatt und Stellplätzen an die Burger GmbH.<br />

Hierfür erhält er eine angemessene Pachtzahlung. Als<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r Burger GmbH bezieht Herr Burger ein<br />

Gehalt von 240 T€ p.a.. Weitere Firmen sind die Burger<br />

Autoleasing GmbH und die Burger Auto s.r.o. in Plzen.<br />

Zwischen <strong>de</strong>n Gesellschaften bestehen Geschäftsbeziehungen.<br />

Alleiniger Gesellschafter auch dieser Gesellschaften ist Herr<br />

Burger. Der Prüfungsauftrag datiert vom 10.12.2011. Der<br />

Abschluss ist als Anlage beigefügt. Auszüge <strong>de</strong>s Lageberichts<br />

sind ebenfalls enthalten.<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


1. Das Projekt: Fragestellungen<br />

• Ist die Autohaus Burger GmbH prüfungspflichtig?<br />

• Wenn ja, wann kann <strong>de</strong>r WP <strong>de</strong>n Prüfungsauftrag<br />

annehmen?<br />

• Ist eine Prüfungsplanung erfor<strong>de</strong>rlich und wenn ja,<br />

wie ist diese auszugestalten?<br />

• Sehen Sie Probleme bei <strong>de</strong>r Prüfungsdurchführung?<br />

• Welchen Prüfungsvermerk erteilen Sie?<br />

• Wie und an wen erfolgt Ihre Berichterstattung?<br />

7<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: Was macht <strong>de</strong>r WP ?<br />

• Was macht eigentlich ein Wirtschaftsprüfer?<br />

• Hierzu die Ausführungen zum Berufsstand durch die<br />

Wirtschaftsprüferkammer:<br />

http://www.wpk.<strong>de</strong>/beruf-wp-vbp/allgemeines.asp<br />

• Siehe hierzu Youtube:<br />

• Was sind die genauen Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r:<br />

http://www.wpk.<strong>de</strong>/beruf-wpvbp/taetigkeitsfel<strong>de</strong>r.asp<br />

• Wie wird man Wirtschaftsprüfer?<br />

http://www.wpk.<strong>de</strong>/examen/allgemeines.asp<br />

8<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: was macht <strong>de</strong>r WP ?<br />

9<br />

• Was machen WP?<br />

Was machen Wirtschaftsprüfer/-innen und vereidigte Buchprüfer/-innen? Am bekanntesten ist die Tätigkeit <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers in seiner Funktion als Jahresabschlussprüfer<br />

von Kapitalgesellschaften, die <strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen. Außer<strong>de</strong>m sind Unternehmen beziehungsweise Konzerne einer gewissen Größe und Unternehmen bestimmter<br />

Wirtschaftszweige (wie Banken, Versicherungen und Betriebe <strong>de</strong>r öffentlichen Hand) verpflichtet, jährlich ihre Abschlüsse prüfen zu lassen.<br />

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht <strong>de</strong>r gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch trotz<strong>de</strong>m ihre Abschlüsse von unseren Mitglie<strong>de</strong>rn auf<br />

freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle o<strong>de</strong>r zur Vorlage bei Außenstehen<strong>de</strong>n, zum Beispiel Kreditinstituten, haben.<br />

Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie <strong>de</strong>ren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und<br />

Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>nn<br />

<strong>de</strong>n Stakehol<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt die Aufsichtsgremien <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n in ihrer Kontrollfunktion<br />

unterstützt.<br />

Mit <strong>de</strong>r Abschlussprüfung gibt <strong>de</strong>r Prüfer ein Urteil darüber ab, ob <strong>de</strong>r Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften und <strong>de</strong>m sie ergänzen<strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>r<br />

Satzung entspricht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) eingehalten wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Abschluss ein <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild <strong>de</strong>r Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage <strong>de</strong>s Unternehmens vermittelt wird im Lagebericht die Chancen und Risiken <strong>de</strong>r künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.<br />

Der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer dokumentiert sein Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk, <strong>de</strong>m sogenannten Testat. Fällt das Prüfungsurteil positiv aus, erteilt <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Das Testat kann jedoch auch eingeschränkt o<strong>de</strong>r verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />

Nur <strong>de</strong>r Bestätigungsvermerk wird veröffentlicht. Inhaltliche Be<strong>de</strong>nken darf <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer wegen <strong>de</strong>r ihm obliegen<strong>de</strong>n Schweigepflicht nicht publik machen, son<strong>de</strong>rn diese nur über <strong>de</strong>n<br />

Prüfungsbericht <strong>de</strong>m Aufsichtsrat <strong>de</strong>s Unternehmens zur Kenntnis bringen beziehungsweise ihm die problematischen Sachverhalte mitteilen.<br />

Der Bestätigungsvermerk wird in <strong>de</strong>r Regel zusammen mit <strong>de</strong>r Bilanz, <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung, <strong>de</strong>m Anhang und <strong>de</strong>m Lagebericht veröffentlicht, während <strong>de</strong>r Prüfungsbericht vertraulich und nur<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung, <strong>de</strong>m Aufsichtsrat und <strong>de</strong>n Gesellschaftern <strong>de</strong>r Unternehmen zugänglich ist.<br />

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung <strong>de</strong>r Unternehmensabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer ist keine Vollprüfung sämtlicher Geschäftsvorgänge eines abgelaufenen Jahres.<br />

Vielmehr legt <strong>de</strong>r Prüfer eigenverantwortlich, auf Grundlage seiner Erfahrung, seiner Kenntnis und seines Verständnisses <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>s zu prüfen<strong>de</strong>n Unternehmens, Prüfungsfel<strong>de</strong>r fest. In<br />

diesen Prüfungsfel<strong>de</strong>rn, die einem risikoorientierten Prüfungsansatz folgen, wird durch Stichproben die korrekte Abbildung <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit im Jahresabschluss überprüft.<br />

Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen ist <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer <strong>de</strong>r qualifizierte Berater ("trusted business advisor") seiner Mandanten auf <strong>de</strong>n Gebieten <strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation. Als Unternehmensberater im weiteren Sinne hat er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und auch wirtschaftsrechtliche Aufgaben seiner<br />

Mandanten zu berücksichtigen und zu lösen. EDV-Kenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für die verantwortungsvolle und effiziente Berufsausübung. Als qualifizierter steuerlicher Berater ist <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in gleichem Umfang wie <strong>de</strong>r Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen vor <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n und Finanzgerichten befugt. In Anbetracht <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n<br />

Fülle und <strong>de</strong>r Komplexität steuerrechtlicher Vorschriften ist die Bearbeitung und Betreuung von steuerlichen Angelegenheiten im Interesse <strong>de</strong>s jeweiligen Mandanten neben <strong>de</strong>r prüfen<strong>de</strong>n und<br />

wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Tätigkeit das wesentliche Tätigkeitsfeld <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Treuhän<strong>de</strong>r (z. B. Vermögensverwalter,<br />

Testamentsvollstrecker) und als Gutachter und Sachverständiger (z. B. bei Gericht) tätig. Aufgrund seiner Ausbildung ist er berechtigt, in Angelegenheiten, mit <strong>de</strong>nen er beruflich befasst ist, auch die<br />

rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit seinen unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen.<br />

Wie vorstehend beschrieben umfasst das Berufsbild unserer Mitglie<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, also eine Fülle von Aufgaben beziehungsweise Dienstleistungen, die von <strong>de</strong>r<br />

Be<strong>de</strong>utung und <strong>de</strong>m Umfang her generell gleichwertig sind, auch wenn im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten überwiegen.<br />

Der Umfang <strong>de</strong>r Prüfungsbefugnis <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer unterschei<strong>de</strong>t sich. Die gesetzliche Prüfungsbefugnis <strong>de</strong>r vereidigten Buchprüfer beschränkt sich auf mittelgroße<br />

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbH ein, die bereits aufgrund an<strong>de</strong>rer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz)<br />

prüfungspflichtig sind (§ 316 Abs. 1 HGB). In allen an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschie<strong>de</strong> zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: Tätigkeit <strong>de</strong>s WP<br />

Was sind die Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r im Einzelnen?<br />

• Wirtschaftsprüfung Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH, AG, KG);<br />

10<br />

• Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;<br />

• Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen);<br />

• Son<strong>de</strong>rprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von<br />

Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);<br />

• Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.<br />

• Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie <strong>de</strong>ren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und<br />

Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>nn<br />

• <strong>de</strong>n Stakehol<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt<br />

• die Aufsichtsgremien <strong>de</strong>r Unternehmen wer<strong>de</strong>n in ihrer Kontrollfunktion unterstützt. Die gesetzlich (§ 316 Abs. 1 HGB) eingeräumte Prüfungsbefugnis <strong>de</strong>r vereidigten Buchprüfer, die gleichfalls Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüferkammer sind, beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund<br />

an<strong>de</strong>rer gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschie<strong>de</strong> zwischen Wirtschaftsprüfern und<br />

vereidigten Buchprüfern.<br />

• Steuerberatung Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen;<br />

• Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>n Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;<br />

• Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie internationalen Recht;<br />

• Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>r<br />

Steuerbelastungsminimierung;<br />

• Wahl <strong>de</strong>r Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;<br />

• Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung <strong>de</strong>r Unternehmensnachfolge;<br />

• Aufbau von nationalen und internationalen Holdinggesellschaften, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften usw. unter steuerlichen Aspekten,<br />

Beratung bei Fragen <strong>de</strong>s Zoll- und Abgabenrechts, · steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate).<br />

• Treuhandtätigkeit Verwaltung frem<strong>de</strong>n Vermögens (z. B. Gesellschafterrechte und Gesellschafteranteile, Betreuung von Kreditsicherheiten);<br />

• Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter , Nachlasspfleger;<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: Tätigkeit <strong>de</strong>s WP<br />

• Insolvenzverwalter, Vergleichsverwalter, Liquidator.<br />

• Wirtschafts- und Unternehmensberatung Existenzgründungsberatung;<br />

11<br />

• Organisationsberatung;<br />

• Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;<br />

• Finanz- und Liquiditätsplanung;<br />

• Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;<br />

• Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;<br />

• Ergebnisverbesserungsanalysen;<br />

• Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;<br />

• Buchhaltungsservice mittels DATEV und an<strong>de</strong>rer Software (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und<br />

Gehaltsbuchführung).<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: wie wird man WP?<br />

12<br />

• Die Bestellung als Wirtschaftsprüfer setzt <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r persönlichen und fachlichen<br />

Eignung in einem Zulassungs- und in einem Prüfungsverfahren voraus. Seit <strong>de</strong>m 1. Januar<br />

2004 ist die Wirtschaftsprüferkammer bun<strong>de</strong>sweit für diese Verfahren zuständig. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt lag die Durchführung <strong>de</strong>r Zulassungs- und Prüfungsverfahren in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

• Die Wirtschaftsprüferkammer hat eine „Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüferkammer“ (Prüfungsstelle) eingerichtet. Die Prüfungsstelle ist eine<br />

selbstständige Verwaltungseinheit bei <strong>de</strong>r Kammer und bezieht in die Durchführung ihrer<br />

Aufgaben die Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstellen <strong>de</strong>r WPK ein.<br />

• Das Wirtschaftsprüferexamen wird bun<strong>de</strong>seinheitlich durchgeführt. Unabhängig von <strong>de</strong>m Ort,<br />

an <strong>de</strong>m die Prüfung abgelegt wird, sind dieselben Aufsichtsarbeiten zu bearbeiten. Über die<br />

Auswahl <strong>de</strong>r einheitlichen Klausurthemen entschei<strong>de</strong>t die Aufgabenkommission, die unter <strong>de</strong>m<br />

Vorsitz einer Vertreterin eines Lan<strong>de</strong>swirtschaftsministeriums mit <strong>de</strong>m Leiter <strong>de</strong>r<br />

Prüfungsstelle, einem Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaft, einem Mitglied mit Befähigung zum<br />

Richteramt, zwei Hochschullehrern für Betriebswirtschaftslehre, zwei Wirtschaftsprüfern und<br />

einem Vertreter <strong>de</strong>r Finanzverwaltung besetzt ist.<br />

• Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer wird zweimal jährlich durchgeführt. Die schriftlichen und<br />

mündlichen Prüfungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel am Sitz <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstellen <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüferkammer statt. An die Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstellen sind auch die Anträge auf<br />

Zulassung zu <strong>de</strong>r Prüfung zu richten.<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: Organisation<br />

• Wie ist eine WP – Praxis zu organisieren?<br />

◦ Bitte nehmen Sie die VO 1 / 2006 zur Hand.<br />

• Bitte strukturieren Sie auf Basis <strong>de</strong>r VO 1/2006 die<br />

◦ Anfor<strong>de</strong>rungen an die Praxisorganisation <strong>de</strong>r WP-Praxis<br />

◦ Die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung<br />

◦ Die Qualitätssicherung<br />

• Lernhilfe:<br />

http://www.prof<strong>skopp</strong>.<strong>de</strong>/uploads/File/VO12006.pdf<br />

13<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: JAP<br />

• WP = Erbsenzähler?<br />

• WPK: „Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen<br />

dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer<br />

und vereidigte Buchprüfer sowie <strong>de</strong>ren Berufsgesellschaften<br />

(Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und<br />

Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser<br />

ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen<br />

öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen<br />

Beitrag zum Funktionieren <strong>de</strong>r Wirtschaft..“<br />

• JAP =Prüfung i.S.v. § 2 Abs. 1 WPO<br />

=> betriebswirtschaftliche Prüfung !!<br />

14<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: JAP<br />

15<br />

• Ok, Sie wissen jetzt, warum eine Jahresabschlussprüfung (JAP) durchzuführen ist.<br />

• Die Jahresabschlussprüfung ist eine auf <strong>de</strong>n Jahresabschluss eines<br />

Unternehmens bezogene Wirtschaftsprüfung.<br />

• Theoretischer Ansatz: Die Jahresabschlussprüfung ist in <strong>de</strong>r Theorie <strong>de</strong>r Vergleich<br />

eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das Ist-Objekt ist dabei <strong>de</strong>r vom<br />

Unternehmen aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht, das Soll-Objekt das auf<br />

Grundlage <strong>de</strong>r dokumentierten realen Sachverhalte und Anwendung <strong>de</strong>r Normen<br />

durch <strong>de</strong>n Prüfer zusammengestellte Ergebnis. Durch Vergleich <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Objekte<br />

und Klärung <strong>de</strong>r Unterschie<strong>de</strong> gelangt <strong>de</strong>r Prüfer zu einem Prüfungsergebnis,<br />

welches er beispielsweise durch <strong>de</strong>n Bestätigungsvermerk und durch <strong>de</strong>n Prüfungsbericht<br />

kundtut. Der Jahresabschluss wird auf die Einhaltung von Gesetzen, die<br />

Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hin geprüft. Der zu prüfen<strong>de</strong> Abschluss<br />

wird mit einem Bestätigungs- o<strong>de</strong>r einem Versagungsvermerk abschließend<br />

eingeschätzt.<br />

• Ziel <strong>de</strong>r Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften<br />

eingehalten wur<strong>de</strong>n. Ziel ist es hingegen nicht, die Bonität <strong>de</strong>s geprüften<br />

Unternehmens zu bestätigen (siehe auch: Erwartungslücke).<br />

• Die Haftung <strong>de</strong>s Abschlussprüfers ist gesetzlich beschränkt.<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


2. Theoretischer Unterbau: JAP<br />

16<br />

• Die gesetzliche Abschlussprüfung fin<strong>de</strong>t ihre Grundlage in § 316<br />

HGB. Demnach sind alle mittelgroßen und großen<br />

Kapitalgesellschaften verpflichtet, <strong>de</strong>n Jahresabschluss durch einen<br />

Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Abschlussprüfer können<br />

Wirtschaftsprüfer, in einigen Fällen auch vereidigte Buchprüfer<br />

sein. Nicht prüfungspflichtige Unternehmen können sich einer<br />

freiwilligen Abschlussprüfung unterziehen, beispielsweise um<br />

bessere Konditionen für Bankkredite zu erhalten.<br />

• Die Prüfung umfasst neben <strong>de</strong>m Jahresabschluss<br />

(stichtagsbezogene Betrachtungsweise) auch die Buchführung. Es<br />

soll festgestellt wer<strong>de</strong>n, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie<br />

ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Satzung beachtet wor<strong>de</strong>n sind (§ 317 Abs. 1 HGB).<br />

• Die Prüfung <strong>de</strong>s Lageberichtes soll die Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

Jahresabschluss sowie mit <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnissen aufzeigen und dabei eine zutreffen<strong>de</strong> Vorstellung von<br />

<strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>s Unternehmens vermitteln (§ 317 Abs. 2 HGB).<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Aufgabe<br />

• Bitte erarbeiten Sie auf Basis <strong>de</strong>s Gesetzes die<br />

Prüfungspflicht. Beantworten Sie dabei folgen<strong>de</strong><br />

Fragen:<br />

◦ Welche Gesellschaften sind prüfungspflichtig?<br />

◦ Wer darf welche Gesellschaften prüfen?<br />

17<br />

◦ Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn keine Prüfung von<br />

Jahresabschlüssen erfolgt?<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Aufgabe<br />

Ihre Antworten:<br />

• Prüfungspflicht<br />

18<br />

• Prüfer<br />

• Konsequenzen bei nicht erfolgter Prüfung<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Gegenstand <strong>de</strong>r JAP<br />

• Gesetzlich formulierter Gegenstand: § 317 HGB<br />

19<br />

• Aufgabe: erarbeiten Sie <strong>de</strong>n gesetzlichen Gegenstand<br />

und das Ziel <strong>de</strong>r Abschlussprüfung.<br />

• Berufsständische Vorgaben: IDW PS 200<br />

• Aufgabe: Bitte erarbeiten Sie die vom Berufsstand<br />

vorgegebenen Ziele und Prüfungsgegenstän<strong>de</strong>.<br />

• Sicherheit <strong>de</strong>r Prüfungsaussagen: wie äußert sich <strong>de</strong>r<br />

Berufsstand hierzu?<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Prüfung<br />

• Bitte lesen Sie hierzu IDW PS 200 und 201.<br />

• Erarbeiten Sie die Grundsätze für die Durchführung<br />

von Jahresabschlussprüfungen und stellen Sie diese<br />

kurz vor.<br />

20<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Prozess<br />

Darstellung <strong>de</strong>s Prüfungsprozesses<br />

21<br />

Auftragsannahme Auftragsplanung Auftragsdurchführung Qualitätssicherung<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Auftragsannahme<br />

22<br />

• Am En<strong>de</strong> dieses Kapitels sollten Sie folgen<strong>de</strong> Fragen<br />

beantworten können:<br />

◦ Welche gesetzliche Regelungen zur Auftragsannahme durch<br />

<strong>de</strong>n Abschlussprüfer gibt es?<br />

◦ Welche berufsrechtlichen Regelungen sind hierzu zu<br />

beachten?<br />

◦ Welche betriebswirtschaftlichen Aspekte sind für die<br />

Auftragsannahme entschei<strong>de</strong>nd?<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Auftragsannahme<br />

• Gesetzliche Regelungen: bitte lesen Sie:<br />

◦ § 319 HGB<br />

◦ § 319 a HGB<br />

◦ § 319 b HGB<br />

◦ §§ 20-24 BS WP/vBP<br />

• Berufsständische Regelungen: bitte lesen Sie:<br />

◦ IDW PS 220<br />

◦ IDW PS 230<br />

◦ Skopp: Skript „Auftragsannahme“ :www.prof-<strong>skopp</strong>.<strong>de</strong><br />

23<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Auftragsannahme<br />

Aufgabe:<br />

• Führen Sie die gesetzlichen Regelungen zur<br />

Auftragsannahme auf.<br />

• Führen Sie die berufsständischen Regelungen an.<br />

• Diskutieren Sie <strong>de</strong>n Begriff „Unabhängigkeit und<br />

Unbefangenheit“<br />

• Was ist ein „Auftragsbestätigungsschreiben“<br />

24<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Planung<br />

• § 24a Abs. 1 BS WP/vBP: „ WP/vBP haben von <strong>de</strong>r<br />

Auftragsannahme an dafür Sorge zu tragen, dass ein <strong>de</strong>n<br />

tatsächlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s zu prüfen<strong>de</strong>n<br />

Unternehmens angemessener und ordnungsmäßiger<br />

Prüfungsablauf in sachlicher, personeller und zeitlicher<br />

Sicht gewährleistet ist.“<br />

• Berufsständische Vorgabe: IDW PS 240 „Grundsätze <strong>de</strong>r<br />

Planung von Abschlussprüfungen“<br />

25<br />

Be<strong>de</strong>utung von Risiko und Wesentlichkeit!!<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

10.-12. Febr. 2012


Theoretischer Unterbau: Planung<br />

• Der Risikoorientierte Prüfungsansatz (ROPA)<br />

◦ Normiert in IDW PS 261<br />

◦ Zwei Komponenten<br />

÷ Risiko<br />

÷ Wesentlichkeit<br />

÷ Individuelle Verhältnisse<br />

◦ Prüfungsansatz:<br />

÷ IDW PS 250: Wesentlichkeit<br />

÷ IDW PS 255: Nahestehen<strong>de</strong> Personen<br />

÷ IDW PS 261: Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken<br />

÷ IDW PS 270: Going Concern<br />

26<br />

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Theoretischer Unterbau: Planung<br />

27<br />

ROPA als<br />

Herzstück<br />

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Theoretischer Unterbau: Planung<br />

• Fragestellungen bei <strong>de</strong>r Definition von Risiken:<br />

28<br />

◦ Welche Risiken sind wesentlich im Sinne einer Beeinflussung<br />

<strong>de</strong>s True and Fair View i.S.v. § 264 Abs. 2 HGB?<br />

◦ Wie wirken sich diese Risiken auf die Prüfung <strong>de</strong>s<br />

Jahresabschlusses aus?<br />

◦ Wie wirken sich diese Risiken auf die Berichterstattung <strong>de</strong>s<br />

Abschlussprüfers aus?<br />

◦ Wie wirken sich diese Risiken auf das Prüfungsurteil <strong>de</strong>s<br />

Abschlussprüfers aus?<br />

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Theoretischer Unterbau: Planung<br />

• Fragestellungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Wesentlichkeit:<br />

29<br />

◦ Wie wirkt sich die Wesentlichkeit auf das Prüfungsrisiko aus?<br />

◦ Wie <strong>de</strong>finiert man die Wesentlichkeit hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Be<strong>de</strong>utung auf <strong>de</strong>n Aussagewert <strong>de</strong>r Rechnungslegung?<br />

◦ Wie sind quantitative und qualitative Aspekte <strong>de</strong>r<br />

Wesentlichkeit zu <strong>de</strong>finieren?<br />

◦ Was sind entscheidungserhebliche Sachverhalte im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Wesentlichkeit?<br />

=> Siehe hierzu Skopp-Skript „ROPA“ und „Wesentlichkeit“<br />

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Theoretischer Unterbau: Planung<br />

• Theoretische Überlegungen zum Risiko:<br />

◦ Inhärentes Risiko und Kontrollrisiko als Fehlerrisiko<br />

◦ Ent<strong>de</strong>ckungsrisiko<br />

• ROPA => IDW PS 261 TZ 10-12:<br />

◦ Fehlerrisiken<br />

÷ Be<strong>de</strong>utsame Risiken<br />

30<br />

÷ Risiken, bei <strong>de</strong>nen aussagebezogene Prüfungshandlungen nicht<br />

ausreichen<br />

• Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s internen Kontrollsystems für <strong>de</strong>n<br />

Prüfungsansatz<br />

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Aufgabe:<br />

Theoretischer Unterbau: Planung<br />

31<br />

• Erarbeiten Sie auf Basis <strong>de</strong>s IDW PS 240 <strong>de</strong>n ROPA.<br />

• Fin<strong>de</strong>n Sie Beispiele für:<br />

◦ Inhärente Risiken<br />

◦ Kontrollrisiken<br />

◦ Ent<strong>de</strong>ckungsrisiken<br />

• Was versteht man unter Toleranzwesentlichkeit?<br />

• Welche Be<strong>de</strong>utung hat das IKS für die<br />

Prüfungsplanung?<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Die Prüfung erfolgt auf Basis <strong>de</strong>r Prüfungsplanung.<br />

• Neue Erkenntnisse führen zu einer Anpassung <strong>de</strong>r<br />

Prüfungsplanung. Dies kann zu sachlichen, zeitlichen<br />

o<strong>de</strong>r personellen Verän<strong>de</strong>rungen führen.<br />

• Die Prüfungsdurchführung erfolgt auf Basis <strong>de</strong>finierter<br />

Prüffel<strong>de</strong>r. Diese wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n einzelnen Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s<br />

Prüfungsteams auf Basis ihrer Kenntnisse zugewiesen.<br />

Die Koordination erfolgt durch <strong>de</strong>n Prüfungsleiter.<br />

• Die Dokumentation erfolgt auf Basis von<br />

Arbeitspapieren. Diese wer<strong>de</strong>n meist elektronisch<br />

geführt.<br />

32<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Aufbauprüfung als Prüfung <strong>de</strong>s Sollsystems<br />

◦ Prozessorientierung z.B.:<br />

÷ Wareneinkauf<br />

÷ Warenverkauf<br />

÷ Organisation <strong>de</strong>s Rechnungswesens<br />

÷ Produktion<br />

÷ Personal<br />

÷ Materialwirtschaft<br />

• Funktionsprüfung als Zustandsbeschreibung <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Verhältnisse<br />

• Die Qualität <strong>de</strong>s IKS entschei<strong>de</strong>t über <strong>de</strong>n<br />

Prüfungsumfang<br />

33<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Analytische Prüfungshandlungen zum Abgleich <strong>de</strong>r<br />

eigenen Erwartungen <strong>de</strong>s Abschlussprüfers mit <strong>de</strong>n<br />

tatsächlichen Verhältnissen<br />

◦ Kennzahlen<br />

◦ Zeitreihen<br />

◦ Plausibilitätsprüfungen<br />

• Berufsständische Vorgaben: IDW PS 312<br />

34<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Prüfung. Hierzu weitere<br />

berufsständische Verlautbarungen:<br />

◦ IDW PS 300: Anfor<strong>de</strong>rung an Prüfungsnachweise<br />

◦ IDW PS 301: Prüfung <strong>de</strong>r Vorratsinventur<br />

◦ IDW PS 302: Bestätigungen Dritter<br />

◦ IDW PS 303: Erklärung gesetzlicher Vertreter<br />

◦ IDW PS 314: Schätzwerte<br />

◦ IDW PS 315: Zeitwerte<br />

• Aussagen zur Verwertung von Arbeiten Dritter:<br />

◦ Interne Revision<br />

◦ Sachverständige<br />

◦ An<strong>de</strong>re Abschlussprüfer<br />

35<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

36<br />

• Prüfung <strong>de</strong>s IT-Systems als wesentliche IKS-Prüfung<br />

gem. IDW PS 330.<br />

• Beson<strong>de</strong>rheiten bei kleinen Unternehmen: IDW PH<br />

9.100.1<br />

• Unterschiedliche Ansprüche gemäß <strong>de</strong>r Größe und<br />

Komplexität <strong>de</strong>s zu prüfen<strong>de</strong>n Unternehmens<br />

• Dokumentationserfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r eigenen<br />

Prüfungsergebnisse unabdingbar: IDW PS 460.<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• IT-gestützte Prüfungsunterstützung durch<br />

Prüfungssoftware<br />

◦ Checklisten<br />

◦ Berechnungen<br />

◦ Berichterstattung<br />

◦ Dokumentation<br />

• Bekannte Systeme:<br />

◦ DATEV AP comfort<br />

◦ Audicon<br />

◦ Review One<br />

37<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Anfor<strong>de</strong>rung an die Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung<br />

38<br />

◦ Transparenz <strong>de</strong>r Dokumentation<br />

◦ Schlüssigkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

◦ Vollständigkeit<br />

◦ Klare Ergebnisse<br />

• Störung <strong>de</strong>r Prüfung<br />

◦ Prüfungshemmnisse<br />

◦ Fehler<br />

• Gesamtergebnis : Bestätigungsvermerk<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Prüfungsurteil = Bestätigungsvermerk<br />

• Gesetzliche Vorgabe gemäß § 322 HGB<br />

• Unterschiedliche Formen:<br />

◦ Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk<br />

◦ Eingeschränkter Bestätigungsvermerk<br />

◦ Versagung<br />

• Hinweise und Erweiterungen möglich<br />

• Berufsständische Regelung: IDW PS 400<br />

39<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

• Berichterstattung durch <strong>de</strong>n Abschlussprüfer è<br />

Prüfungsbericht<br />

• Gesetzliche Vorgabe und Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />

Abschlussprüfers gem. § 322 HGB<br />

• Berufsständische Vorgaben gemäß IDW PS 450:<br />

◦ Klare Anfor<strong>de</strong>rungen an Inhalt und Verständlichkeit<br />

◦ Re<strong>de</strong>pflicht <strong>de</strong>s Abschlussprüfers<br />

◦ Darstellung <strong>de</strong>s Auftrages und <strong>de</strong>r Durchführung<br />

◦ Wie<strong>de</strong>rgabe <strong>de</strong>s Bestätigungsvermerks<br />

◦ Pflicht- und fakultative Anlagen<br />

÷ Pflichtanlagen: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht<br />

÷ Fak. Anlagen: rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse,<br />

Erläuterungen zu einzelnen Posten <strong>de</strong>r Bilanz und GuV<br />

40<br />

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Theoretischer Unterbau: P.-Durchführung<br />

AUFGABE:<br />

1. Lesen Sie die gesetzlichen Vorschriften zur<br />

Prüfungsdurchführung<br />

2. Lesen Sie die angegebenen PS<br />

3. Formulieren Sie anhand eines selbst gewählten<br />

Beispiels ein Prüffeld. Stellen Sie die IKS-Prüfung<br />

hierzu dar. Welche aussagebezogenen<br />

Prüfungshandlungen hierzu wählen Sie?<br />

41<br />

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3. Vorstellung <strong>de</strong>s Falles<br />

42<br />

• Nehmen Sie nochmals die ersten Angaben aus diesen<br />

Sli<strong>de</strong>s zur Hand und lesen Sie die rechtlichen<br />

Verhältnisse nach.<br />

• Nun fügen Sie <strong>de</strong>n Jahresabschluss hinzu. Machen<br />

Sie sich ein Bild von <strong>de</strong>n wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen<br />

• Jetzt lesen Sie <strong>de</strong>n Sachverhalt zum Fall. Hier fin<strong>de</strong>n<br />

Sie eine Fülle von zu erledigen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

• Verteilen Sie die Aufgaben innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Prüfungsteams<br />

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3. Vorstellung <strong>de</strong>s Falles<br />

• Auf was es beim Fall ankommt: Praxisbezug!! In<br />

<strong>de</strong>r Praxis kommen Sie mit rein theoretischen<br />

Wissen nicht weiter. Nehmen Sie Ihre eigenen<br />

praktischen Erfahrungen und Ihr Wissen zur Hand<br />

und <strong>de</strong>nken Sie die Verhältnisse <strong>de</strong>s Falles durch.<br />

43<br />

• Sie können bei mir Zusatzinformationen abfragen<br />

(maximal 5), welche aber keine Lösungen beinhalten<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

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4. Ihre Aufgabe<br />

• Nehmen Sie <strong>de</strong>n Fall zur Hand und lesen Sie in<br />

nochmals aufmerksam durch.<br />

• Organisieren Sie die Prüfung!<br />

• Dokumentieren Sie Ihre Ergebnisse!<br />

• Bearbeiten Sie die Fragestellungen präzise unter<br />

Angabe <strong>de</strong>r einschlägigen rechtlichen und<br />

berufsständischen Quellen.<br />

44<br />

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5. Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

• Fassen Sie Ihre Prüfungsergebnisse zusammen.<br />

Gehen Sie dabei insbeson<strong>de</strong>re auf folgen<strong>de</strong> Aspekte<br />

ein:<br />

◦ Welche wesentlichen Risiken vermuten Sie?<br />

45<br />

◦ Welche Wesentlichkeit / Toleranzwesentlichkeiten haben Sie<br />

berechnet? Wie wirken sich Ihre Annahmen auf die<br />

Prüfungsdurchführung aus?<br />

• Berichten Sie Ihre Ergebnisse in Form einer<br />

Präsentation<br />

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6. Leistungsnachweis<br />

• Am 12.02.2012 wer<strong>de</strong>n Sie einen mündlichen<br />

Vortrag in Form <strong>de</strong>r mündlichen WP-Prüfung<br />

halten.<br />

• Sie bekommen unterschiedliche Themenvorgaben<br />

gleichen Niveaus, welche Sie im Rahmen einer<br />

Zeitvorgabe selbständig vorbereiten. Hierzu ist eine<br />

schriftliche Glie<strong>de</strong>rung zu fertigen.<br />

• Der Vortrag soll maximal 7 Minuten dauern.<br />

• Gerne können Sie hierzu in Business – Outfit<br />

erscheinen.<br />

46<br />

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Zum Schluss<br />

47<br />

Gerne können Sie mir eine Email schicken, wenn Sie<br />

noch weitere Fragen haben:<br />

www.h<strong>skopp</strong>@fh-landshut.<strong>de</strong><br />

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und weiterhin viel<br />

Erfolg!<br />

(c) WP/StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp<br />

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