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Vorlesung Buchführung / Bilanzierung - Prof-skopp.de

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Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und Verbindlichkeiten1. Ansatz <strong>de</strong>r RückstellungenPassivierungspflicht o<strong>de</strong>r Passivierungswahlrecht§ 249 I S.1 HGB:• Ungewisse Verbindlichkeiten- zivilrechtliche Verpflichtung- öffentlich – rechtl. Verpflichtung§ 249 I S.1 HGB:• Rückstellung für drohen<strong>de</strong>Verluste aus schweben<strong>de</strong>nGeschäften- Verpflichtungsüberhang- Beschaffung- Absatz- Dauerschuldverhältnisse§ 249 I S.3 HGB:• Instandhaltung > 3 Monate§ 249 II HGB:• genau umschriebeneAufwendungen:- nach ihrer Eigenart- f. laufen<strong>de</strong>s o. frühereGeschäftsjahre- am Abschlussstichtagwahrscheinlich o. sicher- hinsichtlich <strong>de</strong>r Höhe und<strong>de</strong>s Zeitpunkts ungewiss<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.4


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und Verbindlichkeiten1. Ansatz <strong>de</strong>r RückstellungenPassivierungspflicht§ 249 I S.2 Nr. 1 HGB:• Instandhaltung und Abraumbeseitigung:-Instandhaltung innerhalb von dreiMonaten <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres-Im nächsten Geschäftsjahr nachgeholteAufwendungen für Abraumbeseitigung§ 249 I S.2 Nr. 2 HGB:• Kulanzrückstellungen<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.5


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und Verbindlichkeiten2. Ausweis <strong>de</strong>r Rückstellungen§ 266 III B HGB1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;2. Steuerrückstellungen;3. sonstige Rückstellungen<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.7


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und Verbindlichkeiten2. Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen gesetzliche Grundlagen§ 253 I S.2 HGB: Sind Rückstellungen in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz inHöhe <strong>de</strong>s Betrags anzusetzen, <strong>de</strong>r nach vernünftigerkaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei sindauch Erkenntnisse einzubeziehen, die <strong>de</strong>mBilanzieren<strong>de</strong>n erst nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag bekanntwer<strong>de</strong>n. Rückstellungen dürfen nur dann abgezinstwer<strong>de</strong>n, wenn die zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Verpflichtungeinen Zinsanteil enthält.<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.8


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und VerbindlichkeitenBeispiel:Eine AG hat langfristig Büroräume angemietet. Ab April 08 will dieAG ihr eigenes Bürogebäu<strong>de</strong> nutzen. Sie kündigt daher <strong>de</strong>nMietvertrag für das <strong>de</strong>rzeit angemietete Bürogebäu<strong>de</strong> imNovember 07. Die Mietzahlungen betragen € 20.000.- netto. Einean<strong>de</strong>rweitige Nutzung <strong>de</strong>r Räume ist nicht möglich.• Was ist veranlaßt?Aufgabe:• Fin<strong>de</strong>n Sie ein Beispiel für Aufwandsrückstellungen mit„genau umschriebenen Aufwendungen“ !<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.9


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und Verbindlichkeiten1. Ansatz <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten§ 246 I HGB - Vollständigkeit:„Der Jahresabschluss hat sämtliche … Schul<strong>de</strong>n … zu enthalten (…)“<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.10


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und Verbindlichkeiten2. Ausweis <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten§ 266 III C HGB:1. Anleihen, davon konvertibel;2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;5. Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Annahme gezogener Wechsel und <strong>de</strong>rAusstellung eigener Wechsel;6. Verbindlichkeiten gegenüber verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen;7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen einBeteiligungsverhältnis besteht;8. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon imRahmen <strong>de</strong>r sozialen Sicherheit<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.11


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenspiegel• Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie kleineKapitalgesellschaften können Verbindlichkeiten insgesamt ineinem Posten zusammenfassen• Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben einenVerbindlichkeitenspiegel mit Vermerkpflicht in Bilanz o<strong>de</strong>rAnhang zu erstellen (§§ 285, 288 HGB)<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.13


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und VerbindlichkeitenNeben <strong>de</strong>n normalen Verbindlichkeiten sind weitereFinanzielle Verpflichtungen zu erfassen:Grund / HöheArt d. Ausw.Art <strong>de</strong>rfinanziellenVerpflichtungSicher Als BilanzpositionVerbindlichkeitenRückstellungenEher unsicher Als BilanzvermerkHaftungsverhältnisseUnsicherAls Angabe imAnhangSonstige finanzielleVerpflichtungen§ 249 HGB<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.14


Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und VerbindlichkeitenDanke!Fragen?<strong>Prof</strong>. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer<strong>Vorlesung</strong> <strong>Buchführung</strong>/<strong>Bilanzierung</strong> Unit 2.4.15

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