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HGB-Jahresabschluss - Prof-skopp.de

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<strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong>Das neue BilanzrechtHandout<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut1


1. Der <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong>?Zusammenhang zwischen Han<strong>de</strong>ls- und SteuerbilanzAlle Unternehmen, unabhängig von Rechtsform, haben han<strong>de</strong>lsrechtlichen <strong>Jahresabschluss</strong>aufzustellenEK und PersGes haben JA nicht zu veröffentlichen und sind sich nicht bewusst, dass erstHan<strong>de</strong>lsbilanz zu erstellen ist, aus <strong>de</strong>r sich Steuerbilanz ableitetSteuerbilanz wird für FA aufgestellt, die han<strong>de</strong>lsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften undhan<strong>de</strong>lsrechtliche GoB berücksichtigtSteuerbilanz v. Nichtkapitalgesellschaften ist außer FA nur EK‘s und Gesellschaftern <strong>de</strong>r PersGeszugänglichWertansätze d. Steuerbilanz sind v. a. durch steuerbilanzpolitische Entscheidungen bestimmt, dieprimär darauf gerichtet sind, die Zielgröße Gewinn vor Steuern zu beeinflussen, d. h. in <strong>de</strong>n meistenFällen zu verringernVerlangt Bank Vorlage eines <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong>es kann diese Han<strong>de</strong>lsbilanz erheblich von <strong>de</strong>rSteuerbilanz abweichenEs zeigt sich also selbst bei Nichtkapitalgesellschaften, dass Han<strong>de</strong>ls- u. Steuerbilanzauseinan<strong>de</strong>rgedriftet sindWichtig: Der <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong> kann sich bereits bei diesen Rechtsformen erheblich von <strong>de</strong>rSteuerbilanz unterschei<strong>de</strong>n. Die viel beschworene Einheitsbilanz, die Han<strong>de</strong>ls- und Steuerbilanzzugleich ist, existiert selbst bei <strong>de</strong>n Nichtkapitalgesellschaften nicht mehr.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut2


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussFür KapGes und GmbH & Co. KG ist nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG Einheitsbilanz faktisch unmöglichAuch Maßgeblichkeitsprinzip än<strong>de</strong>rt nichts, wonach <strong>de</strong>r nach han<strong>de</strong>lsrechtlichenRechnungslegungsvorschriften aufgestellte <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong> auch Grundlage für Steuerbilanz bil<strong>de</strong>t<strong>HGB</strong>-JA unterschei<strong>de</strong>t sich in zahlreichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen grundlegend von<strong>de</strong>r Steuerbilanz, z. B.:Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Gegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s AnlagevermögensUnterschiedliche Abschreibung <strong>de</strong>s entgeltlich erworbenen FirmenwertsAufhebung <strong>de</strong>r umgekehrten MaßgeblichkeitBewertung <strong>de</strong>r RückstellungenBewertung <strong>de</strong>r PensionsrückstellungenAktive und passive latente SteuernAusschüttungssperrenKapGes ist verpflichtet, <strong>HGB</strong>-JA im Unternehmensregister offenzulegen, <strong>de</strong>r im Web von je<strong>de</strong>rmanneingesehen wer<strong>de</strong>n kannWichtig: Eine GmbH o<strong>de</strong>r GmbH & Co. KG kommt <strong>de</strong>mnach in Zukunft kaum darum herum, neben <strong>de</strong>rSteuerbilanz einen eigenständigen <strong>HGB</strong>-JA aufzustellen, die sich erheblich voneinan<strong>de</strong>r unterschei<strong>de</strong>n.Die bisher bei vielen KapGes existieren<strong>de</strong> Wahlmöglichkeit, Einheitsbilanz o<strong>de</strong>r eigenständiger <strong>HGB</strong>-JAneben <strong>de</strong>r Steuerbilanz, ist damit nicht mehr gegeben<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut3


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussZusammenhang zwischen Han<strong>de</strong>ls- und SteuerbilanzLaufen<strong>de</strong> Buchführung – InventurHauptabschlussübersicht / BetriebsübersichtHan<strong>de</strong>lsbilanzKorrekturen gemäß § 60 Abs. 2 EinkommensteuerdurchführungsverordnungSteuerbilanz<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut4


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussDas vereinheitlichte, europäische BilanzrechtRechtsgrundlage für vereinheitlichtes, europäisches Bilanzrecht ist die 4. EG-Bilanzrechtlinie, die vonsämtlichen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wer<strong>de</strong>n mussZielsetzungen gehen aus Präambel <strong>de</strong>r 4. EG-Bilanzrichtlinie hervor zwei Ziele:1. ZielsetzungKoordinierung <strong>de</strong>r nationalen einzelstaatlichen Vorschriften <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaften über:die Glie<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Jahresabschluss</strong>es<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Lageberichtsdie Bewertungsmetho<strong>de</strong>nDie Offenlegung <strong>de</strong>s <strong>Jahresabschluss</strong>esDieses Ziel ist nur zum Teil verwirklicht wor<strong>de</strong>n, da die 4. EG-Bilanzrichtlinie <strong>de</strong>n Einzelstaaten 76Wahlrechte zur Bilanzierung und Bewertung eingeräumt hat, von <strong>de</strong>nen kräftig Gebrauchtgemacht wur<strong>de</strong>.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut5


Der <strong>HGB</strong> - Abschluss2. ZielsetzungSicherstellung, dass <strong>de</strong>r <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union ein<strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild <strong>de</strong>rVermögenslage,Finanzlage undErtragslage<strong>de</strong>s Unternehmens vermittelt.Mit dieser Zielsetzung sollte erreicht wer<strong>de</strong>n, dass die JA <strong>de</strong>r KapGes innerhalb <strong>de</strong>r EU miteinan<strong>de</strong>rverglichen wer<strong>de</strong>n könnenZiel <strong>de</strong>r Präambel wur<strong>de</strong> zum größten Teil verfehlt, da trotz europaweiter Umsetzung zweiunterschiedliche Bilanzwelten aufeinan<strong>de</strong>r prallten hier die angloamerikanische Bilanzauffassung mit<strong>de</strong>m Grundgedanken <strong>de</strong>s fair view und dort die Bilanzauffassung in Dtl., mit Grundgedanken <strong>de</strong>rVorsicht und <strong>de</strong>s Gläubigerschutzes<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut6


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussDer <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong> nach <strong>de</strong>m Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)Umsetzung <strong>de</strong>r 4. EG-Bilanzrichtlinie in unser <strong>de</strong>utsches Bilanzrecht wur<strong>de</strong> über das BiRiLiG im <strong>HGB</strong>vollzogenDrittes Buch <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong> enthält Rechnungslegungseinheitsgesetz, obwohl es offiziell so nichtbezeichnet wirdTatsächlich enthält <strong>HGB</strong> die wesentlichen Rechnungslegungsvorschriften, während Spezialgesetzenur noch wenige Bilanzierungsvorschriften enthaltenDas dritte Buch <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong> ist zweigeteilt:1. Der erste Teil, <strong>de</strong>r sogenannte Kaufmannsteil, <strong>de</strong>r die §§ 238 bis 263 <strong>HGB</strong> umfasst, enthält dieMinimalanfor<strong>de</strong>rungen, die an Buchführung und Bilanzierung zu stellen sind, für alleRechtsformen.2. Der zweite Teil, <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Teil, <strong>de</strong>r die §§ 264 bis aktuell 335 <strong>HGB</strong> umfasst, enthält dieergänzen<strong>de</strong>n Rechnungslegungsvorschriften für die KapGes und die GmbH & Co. KG Praktische Anwendung <strong>de</strong>s Gesetzes lässt sich beispielhaft an <strong>de</strong>m Begriff „JA“ darstellen. § 242 (3)<strong>HGB</strong> <strong>de</strong>finiert JA als Duo (= Bilanz und GuV). Für KapGes wird durch § 264 (1) <strong>de</strong>r JA zu Trio(= JA um Anhang erweitern, GuV, Lagebericht)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut7


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussDer internationale JA nach IFRS als Vorlage für <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JASeit 2005 müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in <strong>de</strong>r EU ihren JA nach IFRS(= International Financial Reporting Standards) erstellenOffenlegungspflichtige KapGes können für Offenlegungszwecke einen IFRS-Einzelabschluss erstellen,welcher nicht von <strong>de</strong>r Verpflichtung, gleichzeitig einen <strong>HGB</strong>-JA aufzustellen entbin<strong>de</strong>tKapGes wird Möglichkeit eröffnet, sich mit offengelegten IFRS-Einzelabschluss <strong>de</strong>m Publikum alsUnternehmen mit internationaler Prägung zu präsentierenWas ist ein IFRS-Einzeljahresabschluss?Inhalt und Umfang <strong>de</strong>r IFRSIFRSEinzelstandardsIAS / IFRSdurchnummeriertFrameworkKozeptionelleGrundlage<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH LandshutInterpretationsInhalt / AuslegungErgänzung8


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussIFRS = kapitalmarktorientierte BilanzierungsregelnUmfassen Standards und Interpretationen, die vom IASB aufgestellt wer<strong>de</strong>n:Einen Großteil <strong>de</strong>r IFRS bil<strong>de</strong>n die IAS (= International Accounting Standards), die in <strong>de</strong>r Zeitzwischen 1973 und 2001 von <strong>de</strong>m IASC (=International Accounting Standards Comittee)herausgegeben wur<strong>de</strong>n.Nach 2001 übernahm das IASB alle IAS und entwickelte sie fort. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nurnoch die IFRS.Struktur <strong>de</strong>r IFRS umfasst breiten Rahmen von Bilanzierungsregeln und spezielle Regeln für dieEinzelfallgestaltungGrundlage d. IFRS = Framework (konzeptionelle Ausrichtung aller Bilanzierungsregeln)Übergeordnetes Ziel <strong>de</strong>r IFRS: <strong>de</strong>m potenziellen Investor Informationen über die wahre Ertragslageeines Unternehmens zu vermittelnUm Ziel zu erreichen, enthält Framework folgen<strong>de</strong> grundlegen<strong>de</strong> Annahmen und Anfor<strong>de</strong>rungen:<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut9


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussBasisannahmen Grundsatz <strong>de</strong>r Unternehmensfortführung (going concern principle); Dieses Prinzip besagt, dass dasUnternehmen auf Dauer, d. h. für die vorhersehbare Zukunft, als leben<strong>de</strong>s Unternehmen fortgeführtwird. Grundsatz <strong>de</strong>r perio<strong>de</strong>ngerechten Gewinnermittlung (accrual basis of accounting); Dieses Prinzipbesagt, dass <strong>de</strong>r Gewinn in <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> auszuweisen ist, in <strong>de</strong>r er erzielt wird, unabhängig davon, obEinnahmen o<strong>de</strong>r Ausgaben fließenDiese Basisannahmen gelten auch für <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JA, allerdings mit Einschränkungen, da dieser zugleich dierechtliche Grundlage für die Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip) und fürAusschüttungsentscheidungen <strong>de</strong>r Gesellschafter darstellt.Qualitative Anfor<strong>de</strong>rungen Verständlichkeit (un<strong>de</strong>rstandability) Relevanz (relevance); Dieses Prinzip besagt, dass nur entscheidungsorientierte Informationenausgewiesen wer<strong>de</strong>n müssen. Damit wird <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Wesentlichkeit (materiality principle)entsprochen. Verlässlichkeit (reliability); Dieses Prinzip besagt, dass je<strong>de</strong> Information glaubwürdig, wertneutral undvollständig darzustellen ist Vergleichbarkeit (comparability); Dieses Prinzip besagt, dass die Informationen so darzustellen sind,dass zwei IFRS-Abschlüsse eines Unternehmens verschie<strong>de</strong>ner Perio<strong>de</strong>n (=innerbetrieblicherZeitvergleich) und mehrere Abschlüsse unterschiedlicher Unternehmen (= zwischenbetrieblicherVergleich) miteinan<strong>de</strong>r verglichen wer<strong>de</strong>n können.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut10


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussNeben <strong>de</strong>m Framework enthalten die IFRS:Einzelstandards (zuerst IAS und ab 2001 IFRS); Sie sind fortlaufend durchnummeriert und beinhaltenRegeln zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Erläuterung <strong>de</strong>r Posten <strong>de</strong>r RechnungslegungInterpretations; Sie wur<strong>de</strong>n bis 2001 als SICs von <strong>de</strong>m Standing Interpretations Committeeherausgegeben. Nach 2001 wer<strong>de</strong>n sie als IFRICs von <strong>de</strong>m jetzigen International ReportingInterpretations Committee veröffentlicht. Die Interpretations konkretisieren und ergänzen dieEinzelstandards.Pflicht für kapitalmarktorienterte KapGes einen IFRS-Abschluss zu erstellen, jedoch nicht für übrigekapitalmarktorientierte KapGesFür Offenlegung im Unternehmensregister kann IFRS-JA erstellt wer<strong>de</strong>n, <strong>HGB</strong>-JA muss danebenaufgestellt wer<strong>de</strong>nIFRS-JA bil<strong>de</strong>t Vorbild für <strong>HGB</strong>-JA; dieser strebt durch das BilMoG eine Annäherung <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong>-JA an <strong>de</strong>nIFRS-JA an<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut11


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussDas neue <strong>HGB</strong>-JA unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s BilMoGNeuer <strong>HGB</strong>-JA soll nach Willen <strong>de</strong>s Gesetzgebers eine mit <strong>de</strong>m IFRS-JA vergleichbare, abereinfachere undkostengünstigereAlternative darstellen.Das be<strong>de</strong>utet, dass in Bezug auf <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JAeine Annäherung an <strong>de</strong>n internationalen JA nach IFRS angestrebt wirddie Informationsfunktion für die JA-Adressaten stärker in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund und dieGläubigerschutzfunktion etwas in <strong>de</strong>n Hintergrund gedrückt wird, so dass bei<strong>de</strong> Funktionen zumin<strong>de</strong>stauf gleicher Ebene stehen.Um Ziele zu erreichen wur<strong>de</strong> mit BilMoG die seit zwanzig Jahren umfassendste Reform d. <strong>de</strong>utschenBilanzrechts auf <strong>de</strong>n Weg gebrachtEs bleibt festzuhalten, dass neuer <strong>HGB</strong>-JA die Grundlage für die Steuerbilanz und dieAusschüttungsentscheidungen d. Gesellschafter bil<strong>de</strong>t<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut12


Der <strong>HGB</strong> - AbschlussIn <strong>de</strong>r offiziellen Begründung zum BilMoG wird konstatiert:Der <strong>HGB</strong>-JA bil<strong>de</strong>t die Grundlage <strong>de</strong>r Gewinnausschüttung einer KapGesDer <strong>HGB</strong>-JA bewahrt die Vorzüge <strong>de</strong>r Maßgeblichkeit, wonach die Han<strong>de</strong>lsbilanz die Grundlage für dieAufstellung <strong>de</strong>r Steuerbilanz bil<strong>de</strong>tDer <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong> enthält die Eckpfeiler <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen RechnungslegungDer <strong>HGB</strong>-JA bewahrt das System <strong>de</strong>r GoB, wie in § 243 (1) <strong>HGB</strong> (Aufstellungsgrundsatz) gefor<strong>de</strong>rt.Darunter sind z. B. das Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Stichtagsprinzip zu verstehen. Es wirdfestgestellt, dass es hierzu keine alternativen Gestaltungsmöglichkeiten gibtTheoretisch mögen diese Feststellungen zutreffen, in Praxis sind zu relativierenDurch zahlreiche geän<strong>de</strong>rte und/o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lsrechtliche Normen ist es künftig faktischunmöglich, eine Einheitsbilanz aufzustellenZwei Bilanzen sind aufzustellen, eine Steuerbilanz f. FA und ein <strong>HGB</strong>-JA, <strong>de</strong>r im Unternehmensregisteroffengelegt wer<strong>de</strong>n mussGoB bleiben weiterhin gültig, da Informationsfunktion im Mittelpunkt ergeben sich Verän<strong>de</strong>rungenFor<strong>de</strong>rung, dass kapitalmarktorientierte KapGes nur noch IFRS-JA erstellen sollen, ist abzulehnen, <strong>de</strong>nnwenn IFRS sich nicht durchsetzen, wäre es ein schwerer Fehler<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut13


2. Der <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong>als Dreiteilung<strong>HGB</strong>-JA eine KapGes und GmbH & Co. KG besteht aus drei Teilen, die eine Einheit bil<strong>de</strong>n:BilanzGewinn- und VerlustrechnungAnhangAnhang ist integraler Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong>-JALagebericht von mittelgroßen und großen KapGesBilanz und GuV sind i. d. R. knapp gehalten und durch mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r umfangreichen Anhangerläutert<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut14


BilanzBilanz§ 266 (2) und (§) <strong>HGB</strong> enthält Glie<strong>de</strong>rungsschema <strong>de</strong>r BilanzKleine KapGes braucht bloß verkürzte Bilanz aufstellen nach Großbuchstaben und römischen Ziffern,Aufglie<strong>de</strong>rung nach arabischen Ziffern kann unterbleibenBei je<strong>de</strong>m Bilanzposten sind Vorjahresbeträge anzugeben, wenn im laufen<strong>de</strong>n GeschäftsjahrBilanzpositionen nicht mit Vorjahresbeträgen vergleichbar, Erläuterung und Angabe in AnhangLeerpositionen müssen nicht ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, außer Beträge im Vorjahr vorhan<strong>de</strong>nEinmal gewählte Form muss beibehalten wer<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen sind im Anhang anzugeben und zubegrün<strong>de</strong>nBei grundsätzlicher Beibehaltung <strong>de</strong>s jeweils vorgeschriebenen Glie<strong>de</strong>rungsschemas <strong>de</strong>r Bilanz dürfenBilanzpositionen weiter unterglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, z. B. kann die Position „an<strong>de</strong>re Anlagen, BGA“ ersetztwer<strong>de</strong>n durch:WerkzeugeAn<strong>de</strong>re BetriebsausstattungFuhrparkGeschäftsausstattung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut15


GuVGewinn- und VerlustrechnungGuV kann nach Gesamtkostenverfahren (Produktionsrechnung) o<strong>de</strong>r Umsatzkostenverfahren(Umsatzrechnung) in Staffelform aufgestellt wer<strong>de</strong>n Glie<strong>de</strong>rungsschema ist für alle drei Betriebsgrößeni<strong>de</strong>ntischKleine und mittelgroße KapGes haben gem. § 276 <strong>HGB</strong> die Möglichkeit, die Positionen1 bis 5 (§ 275 Abs. 2 <strong>HGB</strong>, Gesamtkostenverfahren)1 bis 3 und 6 ( § 275 Abs. 3 <strong>HGB</strong>, Umsatzkostenverfahrenzu <strong>de</strong>r Position Rohergebnis zusammenzufassen.GuV nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 <strong>HGB</strong>)Gesamtkostenverfahren (= Produktionsrechnung aus Sicht eines Herstellers) ist dadurch charakterisiert, dassauf <strong>de</strong>r ErtragsseiteUmsatzerlöse+/- Bestandsverän<strong>de</strong>rungen, bewertet zu Herstellungskosten+ an<strong>de</strong>re aktivierte Eigenleistungen, bewertet zu Herstellungskosten= Gesamtleistungausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut16


GuVDer so ermittelten Gesamtleistung stehen auf <strong>de</strong>r Aufwandsseite sämtliche im Geschäftsjahr entstan<strong>de</strong>nenAufwendungen, geglie<strong>de</strong>rt nach Aufwandsarten, gegenüber: Materialaufwand (Position 5) Personalaufwand (Position 6) Abschreibungen (Position 7) Sonstige betriebliche Aufwendungen (Position 8)Die GuV nach <strong>de</strong>m Gesamtkostenverfahren weist folgen<strong>de</strong> Grundstruktur auf:Gesamtleistung (Position 1 – 3)+ sonstige betriebliche Erträge (Position 4)- Materialaufwand (Position 5)= Rohergebnis als Zwischensumme- Personalaufwand (Position 6)- Abschreibungen (Position 7)- Sonstige betriebliche Aufwendungen (Position 8)= Betriebsergebnis (EBIT) als Zwischensumme+/- Finanzergebnis (Positionen 9 – 13)= Ergebnis <strong>de</strong>r gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Position 14)+/- außeror<strong>de</strong>ntliches Ergebnis (Positionen 15 – 17)- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Position 18)- Sonstige Steuern (Position 19)= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Position 20)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut17


GuVGesetzliches Glie<strong>de</strong>rungsschema sieht we<strong>de</strong>r für Rohergebnis noch für Betriebsergebnis Zwischensummevor Zwischensumme ist notwendig, um Ertragslage eines Unternehmens beurteilen zu könnenFinanzergebnis wird von Betriebsergebnis, das operativen Gewinn darstellt, abgegrenztAußeror<strong>de</strong>ntliches Ergebnis zählt zu neutralem Ergebnis, das auch von Betriebsergebnis abgegrenzt wirdJahresüberschuss stellt versteuerten Gewinn vor Gewinnverwendung darJahresfehlbetrag be<strong>de</strong>utet, dass KapGes im Geschäftsjahr Verlust ausweisen mussGuV nach Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 <strong>HGB</strong>)Umsatzrechnung ist dadurch charakterisiert, dass von Umsatzerlösen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m Geschäftsjahrverkauften (abgesetzten) Produkte ausschließlich die Herstellungskosten dieser abgesetzten Produkteabgezogen wer<strong>de</strong>n:Umsatzerlöse, bewertet zu Verkaufspreisen- Volle Herstellungskosten <strong>de</strong>r abgesetzten Produkte= Rohergebnis (Bruttoergebnis)- Volle Verwaltungs- und Vertriebskosten= Gewinn<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut18


GuVAufwendungen, die für eine evtl. Bestandserhöhung anfallen und Erträge, die aufgrund dieserAufwendungen entstan<strong>de</strong>n sind, wer<strong>de</strong>n miteinan<strong>de</strong>r saldiertSelbes bei an<strong>de</strong>ren aktivierten EigenleistungenIm Glie<strong>de</strong>rungsschema nach Gesamtkostenverfahren wer<strong>de</strong>n Aufwendungen für abgesetzte und aufLager genommene Leistungen nach Aufwandsarten: Materialaufwand, Personalaufwand,Abschreibungsaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen geglie<strong>de</strong>rtGlie<strong>de</strong>rungsschema nach Umsatzkostenverfahren = Glie<strong>de</strong>rung nach Funktionsbereiche:HerstellungVertriebAllgemeine VerwaltungEventuell Forschung und EntwicklungGesamtkostenverfahrensglie<strong>de</strong>rung = woher stammt jeweiliger AufwandUmsatzkostenverfahrensglie<strong>de</strong>rung = für welche Funktionsbereiche sind Aufwendungen entstan<strong>de</strong>nUmsatzkosten-GuV kann nicht aus Kontenplänen <strong>de</strong>r FiBu hergeleitet wer<strong>de</strong>nDa Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r betrieblichen Aufwendungen nach Funktionsbereiche, muss Unternehmen überKostenstellen- und Kostenträgerrechnung verfügen wenn vorhan<strong>de</strong>n, Aufteilung auf drei, evtl. vierFunktionsbereiche Produktion, Vertrieb, Verwaltung, Forschung und Entwicklung (F&E) verteilt wer<strong>de</strong>n<strong>HGB</strong>-JA verlangt f. Ermittlung <strong>de</strong>r HK Vollkostenrechnung verlangt, muss bei UmsatzkostenverfahrenBetriebsabrechungsbogen (BAB) vorhan<strong>de</strong>n <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, sein FH Landshut19


GuVErfolgsspaltungBei<strong>de</strong> Glie<strong>de</strong>rungsschemata <strong>de</strong>r GuV haben die Aufgabe nach folgen<strong>de</strong>n Erfolgsquellen aufzuteilenBetriebsergebnis (EBIT)FinanzergebnisAußeror<strong>de</strong>ntliches ErgebnisBetriebsergebnis und Finanzergebnis wird zu Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeitzusammengefasst, das von außeror<strong>de</strong>ntlichem Ergebnis abgegrenzt wirdBetriebsergebnis = sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenErträge und Aufwendungen sind nur dann außeror<strong>de</strong>ntlich, wennBetriebsfremd (unusual) undSelten (infrequent) Durch diese Abgrenzung nur noch wenige Geschäftsfälle außerhalb d. Geschäftstätigkeit, z. B.Schenkungen und verlorene Zuschüsse, die das Unternehmen erhalten hat, um Jahresfehlbetrag auszugleichenGeldbußen, wenn sie wesentlich und ungewöhnlich sindZuschreibungen aufgrund einer BPAufgabe eines ganzen GeschäftszweigesEnteignungenVeräußerung eines Teilbereichs, …<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut20


GuVKatalog d. Positionen f. außeror<strong>de</strong>ntliches Ergebnis relativ kleinGenannte Positionen sind hinsichtlich Betrag und Art im Anhang zu erläuternErgebnisverwendungLetzte Position <strong>de</strong>r GuV ist Jahresüberschuss/JahresfehlbetragErgebnisverwendung (=Überleitung zu Bilanzgewinn / -verlust) ist für AG verbindlich geregeltBei Gesamtkostenverfahren stellt sich Überleitung wie folgt dar:20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag21. Gewinnvortrag (+) / Verlustvortrag (-) aus <strong>de</strong>m Vorjahr22. Entnahmen aus <strong>de</strong>r Kapitalrücklage (+)23. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (+)a) aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rücklageb) aus <strong>de</strong>r Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternehmenc) aus satzungsmäßigen Rücklagend) aus an<strong>de</strong>ren Gewinnrücklagen24. Einstellung in Gewinnrücklagen (-)a) in die gesetzliche Rücklageb) in die Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternhmenc) in satzungsmäßigen Rücklagend) in an<strong>de</strong>re Gewinnrücklagen25 Bilanzgewinn / Bilanzverlust (=)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH LandshutGmbH wird sich diese gesetzliche Regelung zu eigen machen21


AnhangAnhangAnhang ist dritter integraler BestandteilAufgabe: Bilanz und GuV erläutern und ergänzen<strong>de</strong> Infos über Vermögens-, Finanz- und Ertragslageeiner KapGes zu vermittelnA. Allgemeine ErläuterungenGlie<strong>de</strong>rungsvorschlag: Strukturierung <strong>de</strong>s AnhangsIn diesem Teil <strong>de</strong>s Anhangs wer<strong>de</strong>n diejenigen Angaben gemacht, die sich mit Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Darstellung<strong>de</strong>s JA und mit Fragen von eventuellen Störungen <strong>de</strong>r Vergleichbarkeit zweier aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>r JA befassenB. Angaben zur Aktivseite <strong>de</strong>r BilanzC. Angaben zur Passivseite <strong>de</strong>r BilanzD. Angaben zur GuVE. Ergänzen<strong>de</strong> Angaben und ErläuterungenIn diesem Teil <strong>de</strong>s Anhangs wer<strong>de</strong>n die Anhangsvorschriften berücksichtigt, die eine Berichtspflichtüber Tatbestän<strong>de</strong> auslösen, die über die Bilanz und die GuV hinausgehen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut22


AnhangKein verbindliches Glie<strong>de</strong>rungsschema für Gestaltung <strong>de</strong>s Anhangs Eröffnung eines erheblichenbilanzpolitischen SpielraumsGrundsatz <strong>de</strong>r Darstellungsstetigkeit: einmal gewählte Strukturierung beibehaltenGroße KapGes müssen sämtliche im Gesetz verlangte Anhangsangaben machen, die auf jeweiligesUnternehmen zutreffen; Erleichterungen bei kleiner (z. B. Keine Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r UErl nachTätigkeitsberiechen o<strong>de</strong>r geographisch bestimmten Märkten) und mittelgroßer KapGes (z. B. NurAngaben von Art und Zweck, aber keine Angaben über Risiken und Vorteile von nicht bilanziertenGeschäften).<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut23


AnhangErweiterung <strong>de</strong>s Anhangs durch das BilMoGDas BilMoG hat <strong>de</strong>n Anhang durch zahlreiche Ergänzungen in § 285 <strong>HGB</strong> in seiner Be<strong>de</strong>utung wesentlichgestärkt. Die Checkliste (nächste Folie) fasst Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen zusammen.Durch die Nutzung <strong>de</strong>s durch das BilMoG erweiterten Anhangs gewinnt auch <strong>de</strong>r externe Bilanzleser einzuverlässigeres Bild über die tatsächlichen Verhältnisse <strong>de</strong>r Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einesUnternehmens.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut24


<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut25


<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut26


<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut27


LageberichtLageberichtGeschäftsführung einer mittelgroßen o<strong>de</strong>r großen KapGes muss Lagebericht aufstellen und offenlegen,ebenfalls GmbH & Co. KG; kleine KapGes braucht keinen Lagebericht aufstellenLB soll Grundsatz <strong>de</strong>s true and fair view zu erfüllen: soll <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>sBild vermittelnMin<strong>de</strong>stinhalt eines Lageberichts:Bericht über <strong>de</strong>n Geschäftsverlauf <strong>de</strong>r KapGesBericht über die Lage <strong>de</strong>r KapGesBericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken <strong>de</strong>r KapGesLagebericht soll Bilanzleser eine eigene Beurteilung <strong>de</strong>s Geschäftsverlaufs im abgelaufenenGeschäftsjahr und <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r KapGes ermöglichenMögliche Informationen zum Geschäftsverlauf und zur Lage <strong>de</strong>r GesellschaftGesamtwirtschaftliche Entwicklung in Dtl.BranchenentwicklungBeschaffungspreise für Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeProduktionsprogramm…Informationen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen u. Risiken, Inhaltekönnen sein:ProduktionStilllegung von ProduktionsanlagenUmsatzentwicklung…<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut28


LageberichtDarüber hinaus sind im Lagebericht Zusatzangaben zu machen:Bericht über die Vorgänge von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung, di nach <strong>de</strong>m Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres eingetreten sindBericht über die Risikomanagementziele und –metho<strong>de</strong>nBericht über <strong>de</strong>n Bereich Forschung und EntwicklungBericht über bestehen<strong>de</strong> Zweignie<strong>de</strong>rlassungenBericht über die Grundzüge <strong>de</strong>s Vergütungssystems für die Organe, sofern es sich um eine AG han<strong>de</strong>ltBericht über Vorgänge von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung, die nach <strong>de</strong>m Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahreseingetreten sind:Marktän<strong>de</strong>rungenBeschaffungspreiseProduktionsbereichRechtliche VerhältnisseKun<strong>de</strong>nBericht über die Risikomanagementziele und –metho<strong>de</strong>nExistiert Risikoinventar?InformationstechnologieUmweltmanagement<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut29


LageberichtBericht über <strong>de</strong>n Bereich Forschung und EntwicklungNur für Unternehmen, die tatsächlich F&E betreibenWie weit Infos gehen, hängt vom Unternehmen und <strong>de</strong>r bei zu tiefen Infos zu erwarten<strong>de</strong>n KonkurrenzInhalte <strong>de</strong>s LB über F&E können sein:ForschungseinrichtungenMitarbeiterForschungsaufwandForschungszielePatenteBericht über bestehen<strong>de</strong> Zweignie<strong>de</strong>rlassungen (zu berichten sind über Nie<strong>de</strong>rlassungen im In- undAusland, sofern HR-Eintrag besteht).Gegenstand und Sitz, ggf. Land einer Zweignie<strong>de</strong>rlassungEinrichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im BerichtsjahrBloße Ortsangabe reicht nicht aus. Es ist vielmehr eine Berichterstattung über wesentliche wirtschaftliche Eckdaten<strong>de</strong>r einzelnen Zweignie<strong>de</strong>rlassungen erfor<strong>de</strong>rlich (z. B. Umsatz, Vertriebsprogramme, wesentliche Investitionen,beschäftigte Mitarbeiter).Kapitalmarktorientierte KapGes müssen im LB die wesentlichen Merkmale <strong>de</strong>s IKS und RisikMS imHinblick auf <strong>de</strong>n Rechnungslegungsprozess beschreibenBesteht kein IKS und RiskMS Vermerk im LB<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut30


OffenlegungIm Durchschnitt sind publizierte JA wie folgt geglie<strong>de</strong>rt:LageberichtBilanzGuVAnhangLagebericht leitet offengelegten JA ein und wird externen Bilanzleser in einer mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r tiefenGlie<strong>de</strong>rung als Erstes präsentiert.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut31


OffenlegungOffenlegungGesetzliche Vertreter haben JA spätestens vor Ablauf von zwölf Monaten <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Abschlussstichtagnachfolgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres mit Bestätigungsvermerk zu <strong>de</strong>m elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeigereinzureichenKapGes müssen JA einreichen unter www.ebun<strong>de</strong>sanzeiger.<strong>de</strong>Kosten für Einreichung sind wie folgt gestaffelt:50 EUR für kleine KapGes70 EUR für mittelgroße KapGesGrundpreis plus Zeichenpreis für große KapGesBei Nichterfüllung Ordnungsgeld von min<strong>de</strong>stens 2.500,-- €, höchstens 25.000,-- + VerfahrenskostenNach 6 Wochen immer noch nicht eingereicht, noch mal OrdnungsgeldOffengelegter JA kann von je<strong>de</strong>rmann eingesehen wer<strong>de</strong>nInteressierte Bilanzadressaten, die JA im Unternehmensregister einsehen wollen, können unter an<strong>de</strong>remzählen:LieferantenKun<strong>de</strong>nKonkurrentenEigene ArbeitnehmerKreditauskunftsbüros<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut32


OffenlegungMittelgroße KapGes können nur in für kleine KapGes vorgeschriebene Form veröffentilchen, müssenfehlen<strong>de</strong> Positionen in Bilanz aber im Anhang ausweisenBetriebsgrößenklassenUmfang <strong>de</strong>r Offenlegung hängt von Größe <strong>de</strong>r KapGes ab:Kleine GesellschaftenBilanzsumme 250 im Jahresdurchschnitt<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut33


OffenlegungWenn zwei von drei <strong>de</strong>r vorgenannten Betriebsgrößenmerkmale an zwei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n JA-Stichtagen über- o<strong>de</strong>r unterschritten wur<strong>de</strong>n, wird das Unternehmen in eine höhere o<strong>de</strong>r niedrigereBetriebsgrößenklasse eingestuftEvtl. weitreichen<strong>de</strong> Folgen: überschreitet kleine KapGes Schwelle zur mittelgroßen KapGes wird sieprüfungspflichtig erhebliche Mehrkosten!Bei knapper Überschreitung Versuch durch bilanzpolitische Maßnahmen unter die Schwelle zu kommen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut34


OffenlegungUmfang <strong>de</strong>r OffenlegungUmfang hängt von Betriebsgrößenklasse abAm wenigsten braucht kleine KapGes offen zu legen (verkürzte Bilanz und Anhang, welcher die GuVbetreffen<strong>de</strong>n Angaben nicht enthalten muss)Kurzer Ausschnitt <strong>de</strong>r Erleichterungen bei Offenlegung u. darüber hinaus f. kleine KapGes:Keine Verpflichtung zur Aufstellung eines LageberichtsKeine Verpflichtung zur Prüfung durch einen APVerlängerte Aufstellungsfrist für JA…Größenabhängige Erleichterungen f. mittelgroße KapGes fin<strong>de</strong>n sich in § 327 <strong>HGB</strong>Mittelgroße KapGes Veröffentlichung wie kleine KapGes, im Anhang Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r verkürztenBilanzpostenKapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen IFRS-Abschluss erstellen, EU nur JA-TrioDurch BilMoG müssen alle kapitalmarktorientierte KapGes in Bezug auf han<strong>de</strong>lsrechtlicheBerichterstattungspflichten gleichgestellt wer<strong>de</strong>nKapitalmarktorientierte EU sind verpflichtetEinen Eigenkapitalspiegel undEine Kapitalflussrechnungaufzustellen und offenzulegen.Möglichkeit, JA um Segmentbericht zu erweitern<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut35


Grundlagen <strong>de</strong>r Bilanzierung undBewertung im <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong>Maßgeblichkeitsprinzip und umgekehrte MaßgeblichkeitWertansätze in <strong>HGB</strong>-JA sind zugleich Wertansätze in Steuerbilanz§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG: Gewerbetreiben<strong>de</strong>, die buchführungspflichtig sind, haben Betriebsvermögenanzusetzen, das nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen GoB anzusetzen ist, es sei <strong>de</strong>nn, im Rahmen <strong>de</strong>r Ausübungeines steuerlichen Wahlrechts wird o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rer Ansatz gewährtMaßgeblichkeitsprinzip bezieht sich sowohl auf Bilanzierung als auch auf BewertungVor BilMoG kehrte sich Maßgeblichkeitsprinzip um: resultierte aus Tatsache, dass Bilanz- o<strong>de</strong>rWertansätze in <strong>de</strong>r Steuerbilanz, die zu Steuerreduzierung führten, wie steuerliche Son<strong>de</strong>rabschreibung,nur in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n konnten, wenn sie in gleicher Weise im <strong>HGB</strong>-JA vorgenommenwur<strong>de</strong>nZwang <strong>de</strong>r Unternehmen, die Steuervorteile nutzen wollten, <strong>HGB</strong>-Bilanz auf Steuerbilanz ausrichtenHan<strong>de</strong>lsbilanz wur<strong>de</strong> dadurch <strong>de</strong>formiertBilMoG hob umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip aufNeuer § 5 Abs. 1 S. 1 EStG: Gewerbetreiben<strong>de</strong>, die buchführungspflichtig sind, haben das BV nach <strong>de</strong>nhan<strong>de</strong>lsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung anzusetzen, „es sei <strong>de</strong>nn, im Rahmen<strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s steuerrechtlichen Wahlrechts wird o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong> ein an<strong>de</strong>rer Ansatz gewählt.“Somit ist klargestellt, dass steuerrechtliche Wahlrechte unabhängig von <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichenVorgehensweise ausgeübt wer<strong>de</strong>n können<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut36


MaßgeblichkeitWeg ist frei gemacht, nur auf Steuerrecht basieren<strong>de</strong> Posten u. Ansätze aus <strong>HGB</strong>-JA zu entfernenAufhebung führte zur Streichung, dass steuerliche Son<strong>de</strong>rabschreibungen nur vorgenommen wer<strong>de</strong>nkonnten, wenn diese in i<strong>de</strong>ntischer Höhe im <strong>HGB</strong>-JA erfolgenWird Maßgeblichkeitsprinzip durchbrochen, d. h. Vermögensgegenstän<strong>de</strong> (WG) wer<strong>de</strong>n nichthan<strong>de</strong>lsrechtlich maßgeben<strong>de</strong>n Wert in <strong>de</strong>r Steuerbilanz ausgewiesen, müssen dies f. steuerliche Zweckein lf<strong>de</strong>. Verzeichnisse aufgenommen wer<strong>de</strong>n, di folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:Tag <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r HerstellungAnschaffungskosten o<strong>de</strong>r HerstellungskostenVorschrift <strong>de</strong>s ausgeübten steuerlichen WahlrechtsVorgenommene Abschreibungen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut37


BilanzierungsgrundsätzeBilanzierungsgrundsätzeGoB schließen als Teilbereiche die Grundsätze <strong>de</strong>r Inventur und <strong>de</strong>r Bilanzierung mit ein. Sie umfassen:Rechtsnormen (= kodifizierte GoB im Han<strong>de</strong>lsrecht, Steuerrecht, AktG)Han<strong>de</strong>lsbräuche (Praktische Übung or<strong>de</strong>ntlicher Kaufleute)Han<strong>de</strong>lsrechtsprechung und ihre KommentierungSteuerrechtsprechung und ihre KommentierungErkenntnisse <strong>de</strong>r BWLGoB haben doppelte Funktion zu erfüllenSie müssen die Rechnungslegungsvorschriften im <strong>HGB</strong> und in <strong>de</strong>n Steuergesetzen ergänzen, soweit sie in Bezug auf<strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JA o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n steuerrechtlichen JA Fragen offenlassen.Sie dienen dazu, Rechtsnormen im Han<strong>de</strong>lsrecht und im Steuerrecht anzulegen, wenn diese auslegungsbedürftigsind.Auf GoB wird in han<strong>de</strong>lsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausdrücklich hingewiesenGoB umfassen in gewissem Umfang Rechtsnormen; drittes Buch <strong>HGB</strong> im Kaufmannsteil und speziellerTeil enthält zahlreiche GoB und Bilanzierung, wie nachfolgend gezeigtGoB wan<strong>de</strong>ln sich in <strong>de</strong>m Maße, wie sich Auffassung <strong>de</strong>r BWL über Buchführung und Bilanzierungwan<strong>de</strong>lt<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut38


BilanzierungsgrundsätzeGrundsatz <strong>de</strong>s true and fair view (angloamerikanischer Bilanzierungsgrundsatz)JA einer KapGes hat unter Beachtung <strong>de</strong>r GoB ein <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild<strong>de</strong>rVermögenslageFinanzlageErtragslage<strong>de</strong>s Unternehmens zu vermittelnDurchdringt alle an<strong>de</strong>ren Bestimmungen und ist übergeordnet übergeordnete GeneralnormAlle Bilanzierungsregeln haben sich weitgehend danach zu richtenEs soll ein wirtschaftlich wahrer JA aufgestellt wer<strong>de</strong>nDie Darstellung nach true and fair view schließt ausdrücklich die Finanzlage einer KapGes mit ein<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut39


BilanzierungsgrundsätzeGrundsatz <strong>de</strong>r Wesentlichkeit (materiality principle)Alle wesentlichen Infos für Beurteilung müssen vermittelt wer<strong>de</strong>n, unwesentliche weggelassenWas wesentlich und unwesentlich ist, hängt vom Jahresergebnis ab 5 – 10 % <strong>de</strong>s Jahresergebnissessind wesentlichEbenso wesentlich ist, wenn innerhalb einer Bilanzposition diese zu mehr als 50 % auf eine bestimmtePosition zurückzuführen istGrundsatz <strong>de</strong>r formalen BilanzkontinuitätBeibehaltung <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rungsschemata aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>r BilanzenInnerbetrieblicher Zeitvergleich mit Hilfe <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong>-JAGleich bleiben<strong>de</strong> Abgrenzung und Bezeichnung einzelner BilanzpostenÄn<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bilanz ist nur zulässig, wenn Vergrößerung <strong>de</strong>s Unternehmens, Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sFertigungsprogramms und dgl.Sonstige BilanzierungsgrundsätzeGrundsatz <strong>de</strong>r BilanzklarheitGrundsatz <strong>de</strong>r fristgerechten AufstellungGrundsatz <strong>de</strong>r Vollständigkeit Grundsatz <strong>de</strong>s Verbots <strong>de</strong>r Saldierung Grundsatz <strong>de</strong>r Bilanzi<strong>de</strong>ntität <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut40


BewertungsgrundsätzeBewertungsgrundsätzeUnterschied bei Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n zwischen mengenmäßigen Ermittlung (körperlicheBestandsaufnahme = Inventur o<strong>de</strong>r Fortschreibung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge = permanente Inventur) undBewertung (<strong>de</strong>n festgestellten Mengen bestimmte Geldbeträge zuordnen)Solche Bewertung entfällt bei Bilanzposten wie Kasse, RAP, RücklagenGrundsatz <strong>de</strong>r Unternehmensfortführung (going concern principle)Unterstellung bei bestimmten Bilanzposten, dass Unternehmen weitergeführt wirdUnterstellung ist nur zu unterbrechen bei Sanierungsbilanz, Überschuldungsbilanz o<strong>de</strong>r VergleichsbilanzIn solchen Fällen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bewertungsverfahren evtl. zwingend notwendigGrundsatz <strong>de</strong>r EinzelbewertungJe<strong>de</strong>r Vermögensgegenstand in Bilanz ist einzeln zu erfassen und zu bewertenVerhin<strong>de</strong>rt, dass Wertmin<strong>de</strong>rungen bei einem Bilanzposten durch Wertsteigerungen bei einem an<strong>de</strong>renBilanzposten kompensiert wer<strong>de</strong>n<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut41


StetigkeitGrundsatz <strong>de</strong>r DarstellungsstetigkeitDie auf <strong>de</strong>n vorgehen<strong>de</strong>n JA angewandten JA sind beizubehaltenGesetzgeber hat Bewertungsstetigkeit verstärkt, um die Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r JA noch besser zu sichernBeibehaltung einmal gewählter Bewertungsmetho<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utet z. B.:Die Herstellungskosten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r gleichen Art und Weise ermitteltDie ND für i<strong>de</strong>ntische materielle Anlagegüter bleibt gleichKulanzrückstellungen wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m gleichen Verfahren bewertetDie Pauschalbewertung <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsbestan<strong>de</strong>s erfolgt nach <strong>de</strong>m gleichen Verfahren usw.Von diesem Grundsatz <strong>de</strong>r Darstellungsstetigkeit darf nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen abgewichenwer<strong>de</strong>n, z. B.:Än<strong>de</strong>rung von Gesetzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls-SteuerrechtssprechungWesentliche Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Finanz und KapitalstrukturVöllig an<strong>de</strong>re Einschätzung <strong>de</strong>r UnternehmenslageÜbergang o<strong>de</strong>r Verzicht auf Bewertungsvereinfachungsverfahren (z. B. Festwert, Lifo, Fifo, Durchschnittsmetho<strong>de</strong>)Einleitung von Sanierungsmaßnahmen, usw.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut42


RealisationsprinzipDas RealisationsprinzipGewinne dürfen im JA erst dann ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, wenn sie realisiert sindRealisationsprinzip bestimmt Realisationszeitpunkt, d. h. <strong>de</strong>n Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m ein Gewinn alsverwirklicht anzusehen ist und damit <strong>de</strong>m Vermögen <strong>de</strong>s Unternehmens zugerechnet wird nach <strong>HGB</strong><strong>de</strong>r Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m Unternehmen geleistet o<strong>de</strong>r geliefert hatAnnahme beruft auf Überlegung, dass Unternehmen Leistung erbracht hat und damit Anspruch aufGegenleistung besitztGeschlossener Kaufvertrag o. ä. ist zwar noch nicht von bei<strong>de</strong>n Seiten erfüllt, das Risiko auf <strong>de</strong>n Gewinnbeschränkt sich nunmehr auf <strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>ingang und ist daher stark gemin<strong>de</strong>rtDrohen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz- o<strong>de</strong>r Gewährleistungsansprüche aufgrund <strong>de</strong>r erbrachten Leistung lassensich durch eine Rückstellung auffangen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut43


ImparitätsprinzipDas ImparitätsprinzipNoch nicht realisierte Gewinne dürfen zwar nicht ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, noch nicht realisierte Verlustemüssen in <strong>HGB</strong>-JA ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, wenn vorhersehbar o<strong>de</strong>r bestimmte Risiken erkennbar wer<strong>de</strong>nImparität = UngleichbehandlungInstrumente für die Berücksichtigung solcher noch nicht realisierter Verluste und Risiken sind vor allem:Außerplanmäßige AbschreibungenWertberichtigungen auf For<strong>de</strong>rungenBildung von RückstellungenAus Imparitätsprinzip leiten sich für Bewertung von VLL als spezielle Bewertungsgrundsätze ab:Das Nie<strong>de</strong>rstwertprinzipDas HöchstwertprinzipImparitätsprinzip dient <strong>de</strong>m Gläubigerschutz und Ziel <strong>de</strong>r Unternehmenssicherung, da in Bezug aufdrohen<strong>de</strong> Verluste eine Aufwandsantizipation verlangt wird, die Ausschüttung von zu hohen Gewinnenverhin<strong>de</strong>rtNicht realisierte Verluste, die <strong>de</strong>m bilanzieren<strong>de</strong>n Unternehmen erst zwischen <strong>de</strong>m Abschlussstichtag und<strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong>-JA bekannt wer<strong>de</strong>n, sind zu berücksichtigenWertaufhellungstheorie Wertbeeinflussen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> müssen bereits am Abschlussstichtagvorhan<strong>de</strong>n gewesen sein<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut44


BewertungsmaßstäbeBewertungsmaßstäbeAls Bewertungsmaßstäbe im <strong>HGB</strong>-JA dienen folgen<strong>de</strong> Wertmaßstäbe: Auf <strong>de</strong>r Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz:- Anschaffungskosten- Herstellungskosten- Börsenpreis- Marktpreis- Beizulegen<strong>de</strong>r Wert, soweit kein Marktpreis vorhan<strong>de</strong>nAuf <strong>de</strong>r Passivseite:- Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten- Erfüllungsbetrag bei Rückstellungen- Erfüllungsbetrag und Abzinsung für Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist- Erfüllungsbetrag, <strong>de</strong>r nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, bei Pensionsrückstellungen undAbzinsung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut45


AnschaffungskostenprinzipBewertung <strong>de</strong>r AnschaffungskostenDefinition AK siehe § 255 Abs. 1 <strong>HGB</strong>Anschaffungskosten setzen sich wie folgt zusammen:Anschaffungspreis+ Anschaffungsnebenkosten+ nachträgliche Anschaffungskosten- Anschaffungspreismin<strong>de</strong>rungen= AnschaffungskostenAnschaffungsnebenkosten sollen Vermögensgegenstand betriebsfähig machen. Zu NK zählen z.B.:EingangsfrachtenProvisionenPrämien <strong>de</strong>r TransportversicherungLagergel<strong>de</strong>rZölleAufwendungen für die Aufstellung und Montage von MaschinenGrun<strong>de</strong>rwerbsteuerBeurkundungsgebührenGutachterkosten<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut46


AnschaffungskostenprinzipAnschaffungsvorgang en<strong>de</strong>t mit Verbringung an endgültigen StandortWeitere Lagerkosten gehören dann zum Herstellungsbereich GemeinkostenZu aktivierungspflichtigen AK zählen NK nur dann, wenn sie zu Einzelkosten d. Anschaffung gehörenund nicht zu GemeinkostenErbringt Unternehmen selbst Leistung zu Inbetriebnahme, sind diese nicht AK hinzuzurechnenFür NK besteht Aktivierungspflicht; VoSt darf nicht in AK miteinbezogen wer<strong>de</strong>n Zu AK zählen auch nachträgliche Aufwendungen, die längere Zeit nach Anschaffung anfallen (z. B.nacherhobene Zölle, Reparaturen)Rabatte und Skonti vermin<strong>de</strong>rn AKZuschüsse Dritter (z. B. Staat) stellen im <strong>HGB</strong> JA Anschaffungskostenmin<strong>de</strong>rung darFinanzierungskosten zählen nicht zu AKFremdkapitalzinsen sind im <strong>HGB</strong>-JA dann unter AK zu aktivieren, wenn die Kredite dazu dienen,Neuanlagen mit längerer Bauzeit durch Anzahlungen und VZ zu finanzierenFür Disagio besteht Wahlrecht, ob als RAP aktiviert wird o<strong>de</strong>r als Betriebstaufwand in GuV abgesetztwirdAK von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s AV mit zeitlich begrenzter Nutzung (fortgeführte AK) bil<strong>de</strong>n im<strong>HGB</strong>-JA die Wertobergrenze, die nicht überschritten wer<strong>de</strong>n darf<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut47


HerstellungskostenBewertung <strong>de</strong>r HerstellungskostenWer<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong> nicht von Dritten erworben, son<strong>de</strong>rn selbst hergestellt, wieFertigerzeugnisseUnfertige ErzeugnisseIm Betrieb selbst genutzte Anlagen und Werkzeugetreten an die Stelle <strong>de</strong>r AK die HKSchwerer zu ermitteln als AK, da aus Kostenrechnung abgeleitetKostenrechnung hat an<strong>de</strong>res Ziel als <strong>HGB</strong>-JA, es sind z. B. Zusatzkosten wie kalk. Unternehmerlohn,kalk. Eigenkapitalzinsen, kalk. AfA, die in <strong>HGB</strong>-JA nicht aktiviert wer<strong>de</strong>n, in Kostenrechnung erfasstForschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht in die HK einbezogen wer<strong>de</strong>nFremdkapitalzinsen gehören grundsätzlich nicht zu HK, es besteht jedoch Aktivierungswahlrecht, wennnachweislich in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung einesVermögensgegenstan<strong>de</strong>s ein Kredit aufgenommen wird und die Zinsen auf Herstellungszeitraum diesesGegenstan<strong>de</strong>s entfallen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut48


HerstellungskostenHerstellungskosten umfassen folgen<strong>de</strong> Punkte:Materialeinzelkosten+ Materialgemeinkosten = MaterialkostenFertigungseinzelkosten+ Fertigungsgemeinkosten+ Son<strong>de</strong>reinzelkosten <strong>de</strong>r Fertigung + FertigungskostenUntergrenze (aktivierungspflichtig)= HerstellungskostenMaterialkosten+ Fertigungskosten+ Kosten <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltung+ angemessene Teile für SozialesObergrenze (aktivierbar) = Herstellungskosten<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut49


HerstellungskostenZu Son<strong>de</strong>reinzelkosten <strong>de</strong>r Fertigung zählen z. B. Kosten für Werkzeuge und Mo<strong>de</strong>lle, Patente undLizenzen, Energie und Entsorgung, F&E- KostenBisheriges Aktivierungswahlrecht <strong>de</strong>r Material- und Fertigungsgemeinkosten unter HK wur<strong>de</strong> durchBilMoG aufgehobenHK müssen für JA mit Hilfe einer Vollkostenrechnung ermittelt wer<strong>de</strong>n Zu Kosten <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltung, die aktiviert wer<strong>de</strong>n können aber nicht müssen, zählen u. a.folgen<strong>de</strong> Aufwendungen:GeschäftsleitungEinkauf und WareneingangBetriebsratPersonalbüroNachrichtenwesenAusbildungswesenRechnungswesen (z. B. Buchführung,…)FeuerwehrWerkschutzAllgemeine Fürsorge (z. B. Kantine, Essenszuschüsse)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut50


HerstellungskostenBewertung <strong>de</strong>r Entwicklungskosten als HK für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AVBisheriges Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AV wur<strong>de</strong>durch BilMoG gestrichenWahlrecht für Entwicklungskosten solcher Gegenstän<strong>de</strong>Aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand liegt vor, wennEinzeln durch Veräußerung verwertbar ist o<strong>de</strong>rDurch Verarbeitung, Verbrauch, Nutzungsüberlassungverwertet wer<strong>de</strong>n kannFür folgen<strong>de</strong> immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> erfolgt nach wie vor AktivierungsverbotMarkenDrucktitelVerlagsrechtKun<strong>de</strong>nlistenVergleichbare immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>Diese HK sind nicht zweifelsfrei <strong>de</strong>n HK zuzuordnen, sodass sie nicht selbstständig bewertet wer<strong>de</strong>nkönnenAbgrenzung <strong>de</strong>r Aufwendungen zwischen <strong>de</strong>n HK für <strong>de</strong>n immateriellen Vermögensgegenstand undAufwendungen f. Unternehmen als Ganzes, die sich im originären Firmenwert nie<strong>de</strong>rschlagen, ist nichtzweifelsfrei möglich<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut51


HerstellungskostenAktivierungsverbot ist Ausdruck <strong>de</strong>s Vorsichtsprinzips, nicht zweifelsfrei zurechenbare Aufwendungensind aufwandswirksam zu erfassenBei <strong>de</strong>r Entwicklung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands anfallen<strong>de</strong> HK sindaktivierbarLt. Gesetz ist immaterieller Vermögensgegenstand bereits in Entwicklungsphase zu aktivierenKann Unternehmen nicht vorhersehen, dass immaterieller Vermögensgegenstand entsteht, kommt keineAktivierung in BetrachtBegriff Entwicklung ist vom Begriff Forschung abzugrenzen; unter Entwicklung ist zu verstehen:Anwendung von Forschungsergebnissen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern o<strong>de</strong>r Verfahreno<strong>de</strong>rWeiterentwicklung von Gütern und Verfahren mittels wesentlicher Än<strong>de</strong>rungenProduktinnovationen und VerfahrensinnovationenDer Begriff „Gut“ ist in diesem Zusammenhang in einem weiten Sinn zu verstehen. Darunter könnenfallen:MaterialienProdukteGeschützte RechteUngeschütztes Know-how o<strong>de</strong>r Dienstleistungen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut52


HersellungskostenAuch <strong>de</strong>r Begriff „Verfahren“ ist in einem weiten Sinne zu verstehen. Darunter können fallen:ProduktionsverfahrenHerstellungsverfahrenEntwickelte SystemeForschung ist eigenständige und planmäßige Such nach neuen Erkenntnissen o<strong>de</strong>r Erfahrungenallgemeiner Art, über <strong>de</strong>ren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichtengrundsätzlich keine Aussagen gemacht wer<strong>de</strong>n könnenErst ab Beginn <strong>de</strong>r Entwicklungsphase anfallen<strong>de</strong> HK dürfen aktiviert wer<strong>de</strong>nForschungsphase en<strong>de</strong>t z. B. wenn auf Erlangung neuer Erkenntnisse gerichtete Aktivitätenabgeschlossen sindAls Entwicklung sind auch Entwurf, Konstruktion und Betrieb einer Pilotanlage zu verstehen, die fürkommerzielle Nutzung ungeeignet ist, son<strong>de</strong>rn als Prototyp dientGrundsätzlich ist Zeitpunkt <strong>de</strong>s Übergangs vom systematischen Suchen zum Erproben und Testen <strong>de</strong>rgewonnenen Erkenntnisse o<strong>de</strong>r Fertigkeiten als Übergang von <strong>de</strong>r Forschung zur EntwicklunganzusehenIn Bezug auf Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aktivierung <strong>de</strong>r Entwicklungskosten für immateriellen Vermögensgegenstand<strong>de</strong>s AV ergibt sich folgen<strong>de</strong> Alternative:Wer<strong>de</strong>n die Entwicklungskosten mit Beginn <strong>de</strong>r Entwicklungsphase aktiviert o<strong>de</strong>rErst von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an, ab <strong>de</strong>m mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann, dass eineinzeln verwertbarer immaterieller Vermögensgegenstand zur Entstehung gelangt?<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut53


HerstellungskostenEine Aktivierung von Entwicklungskosten kommt auch bei einer wesentlichen Erweiterung einesimmateriellen Vermögensgegenstands <strong>de</strong>s AV in FrageKann Übergang von Forschungs- zu Entwicklungsphase nicht hinreichend nachvollziehbar und plausibeldargelegt wer<strong>de</strong>n, sind also Forschungs- und Entwicklungsphase nicht verlässlich zu trennen, sind alleangefallenen Aufwendungen entsprechend <strong>de</strong>m Vorsichtprinzip aufwandswirksam zu erfassenWenn in GuV nach Gesamtkostenverfahren nicht geson<strong>de</strong>rte Position gebil<strong>de</strong>t wird, sind Aufwendungenunter Materialaufwand und Personalaufwand zu erfassen, zeitgleich unter „an<strong>de</strong>re aktivierteEigenleistung“ wenn AV, „Bestandserhöhung“ wenn UVBei GuV nach Umsatzkostenverfahren in „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfassenMittelgroße und große KapGes müssen F&E-Aufwendungen getrennt nach Forschungs- undEntwicklungskosten, im Anhang angebenIm Lagebericht auf F&E-Aufw. Eingehen, aber keine Infos, die Wettbewerbsnachteile auslösen könnenpreisgebenFür Erträge aus <strong>de</strong>r Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AVbesteht AusschüttungssperreDie Folgebewertung von aktivierten Entwicklungskosten für selbst erstellte immaterielle VG <strong>de</strong>s AV regeltsich nach § 253 Abs. 1 S. 1 <strong>HGB</strong>, <strong>de</strong>r für diese VG planmäßige Abschreibungen for<strong>de</strong>rt beginnt abAbschluss <strong>de</strong>r HerstellungBei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertmin<strong>de</strong>rung kommt auch eine außerplanmäßigeAbschreibung in Frage <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut54


Aktivseite <strong>de</strong>r BilanzIm <strong>HGB</strong>-JA unterschei<strong>de</strong>t man zwischen Gegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Anlagevermögens und <strong>de</strong>s Umlaufvermögens.Als Anlagevermögens sind nur diejenigen Vermögensgegenstän<strong>de</strong> auszuweisen, die amAbschlussstichtag dazu bestimmt sind, <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb <strong>de</strong>s Unternehmens auf Dauer zu dienen.Die Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz umfasst folgen<strong>de</strong> Positionen:AnlagevermögenUmlaufvermögenAktive latente SteuernAktiven Unterschiedsbetrag aus <strong>de</strong>r VermögensverrechnungBewertungseinheiten,die in <strong>de</strong>n Punkten 5 bis 9 dargstellt wer<strong>de</strong>n.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut55


Bewertung <strong>de</strong>sAnlagevermögensFür die Bewertung <strong>de</strong>s AV wer<strong>de</strong>n im <strong>HGB</strong>-JA folgen<strong>de</strong> Vermögensgegenstän<strong>de</strong> unterschie<strong>de</strong>n:Anlagegegenstän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Nutzung zeitlich begrenzt istAnlagegegenstän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Nutzung zeitlich unbegrenzt istBegriff und Umfang <strong>de</strong>r selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n bereits ausführlicherläutert.Zu <strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Nutzung zeitlich begrenzt ist, zählen z. B.Gebäu<strong>de</strong>MaschinenEinrichtungsgegenstän<strong>de</strong>Immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die entgeltlich erworben wur<strong>de</strong>n (z. B. Patente, Lizenzen)Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>Zu <strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Nutzung zeitlich unbegrenzt ist, zählen vor allem:Grund und Bo<strong>de</strong>nBeteiligungenWertpapiere, soweit sie <strong>de</strong>m Betrieb dauernd dienen sollenLangfristige AusleihungenDie zeitliche Begrenzung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s AV ergibt sich durch die Nutzung o<strong>de</strong>r Verwendung. DieAbnutzung eines Vermögensgegenstan<strong>de</strong>s kann aber auch durch Fristablauf eintreten. Es kommt somit nichtunbedingt allein auf die Nutzung und Verwendung an. Aus diesem Grund wird für <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r Abschreibungnicht auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r Nutzung, <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, son<strong>de</strong>rn auf FH <strong>de</strong>n Landshut Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung 56abgestellt.


AbschreibungenAbschreibungenWertverzehr, <strong>de</strong>r durch Abschreibungen erfasst wird, kann unterschiedliche Ursachen haben:Verbrauchsbedingter, technischer WertverzehrWirtschaftlich bedingter WerteverzehrZeitlich bedingter WerteverzehrAbschreibungen, die diesen Werteverzehr erfassen, sind Aufwandspositionen in GuVAbschreibungen haben Aufgabe, ein <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild <strong>de</strong>rVermögens- und Ertragslage zu vermittelnWill man die Höhe <strong>de</strong>r planmäßigen Abschreibungen eines Vermögensgegenstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s AV im <strong>HGB</strong>-JAbestimmen, müssen ermittelt wer<strong>de</strong>n:AbschreibungsbasisNutzungsdauerAbschreibungsmetho<strong>de</strong>Für <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JA kommen in Praxis folgen<strong>de</strong> Abschreibungen in Betracht:Lineare AbschreibungDegressive AbschreibungLeistungsabschreibungProgressive Abschreibung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut57


AbschreibungenLineare AbschreibungBei <strong>de</strong>r linearen Abschreibung wird mit gleich bleiben<strong>de</strong>n Jahresbeträgen abgeschriebenProzentsatz richtet sich nach betriebsgewöhnlicher NDAK : ND = jährliche AbschreibungDegressive AbschreibungFin<strong>de</strong>t vor allem in Form <strong>de</strong>r arithmetisch <strong>de</strong>gressiven Abschreibung (Digitalabschreibung) AnwendungAbschreibungsquoten bil<strong>de</strong>n arithmetische Reihe, d. h. die Differenz aus zwei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>nAbschreibungsquoten konstantAbschreibungsbetrag wird in <strong>de</strong>r Weise errechnet, dass man zunächst einzelne Ziffern <strong>de</strong>r geschätztenND addiert und anschließend die AK o<strong>de</strong>r HK durch Summenwert dividiertLeistungsabschreibungLeistungsabschreibung unterstellt einen Werteverzehr gemäß <strong>de</strong>r wechseln<strong>de</strong>n Inanspruchnahme einesAnlagegegenstandsHöhe hängt von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Ausbringung (Leistung) <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> ab, so dass Schwankungen imBeschäftigungsgrad die Höhe <strong>de</strong>r Jahresabschreibung beeinflussen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut58


AbschreibungenProgressive Abschreibung Umkehrung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressiven Abschreibung Erhalt durch Umkehrung <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressivenQuotenFür Ermittlung <strong>de</strong>r Abschreibungen ist eine Anlagendatei erfor<strong>de</strong>rlich, die min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Datenenthalten sollte:Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungskosten <strong>de</strong>s Vermögensgegenstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s AVVoraussichtliche NDAbschreibungsmetho<strong>de</strong>Jährliche AbschreibungsquoteJährlicher RestwertBei i<strong>de</strong>ntischen Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n, die regelmäßig wie<strong>de</strong>rbeschafft wer<strong>de</strong>n, ist ND beizubehalten<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut59


AnlagengitterAnlagengitter (Anlagenspiegel)Im <strong>HGB</strong>-JA (außer bei kleinen KapGes) muss die Entwicklung <strong>de</strong>r einzelnen Posten <strong>de</strong>s AV imAnlagengitter in <strong>de</strong>taillierter Form dargestellt wer<strong>de</strong>nAnlagengitter ist entwe<strong>de</strong>r unmittelbar in Bilanz o<strong>de</strong>r Anhang auszuweisenAusweis von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung <strong>de</strong>s Geschäftsbetriebs imAnlagengitter wur<strong>de</strong> durch BilMoG ersatzlos gestrichenDas Anlagengitter umfass i. d. R. neun Spalten:Spalte 1Historische AK o<strong>de</strong>r HK sämtlicher im AV vorhan<strong>de</strong>ner Vermögensgegenstän<strong>de</strong> einschl. <strong>de</strong>r entgeltlicherworbenen und selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstän<strong>de</strong>Spalte 2Ausweis sämtlicher im GJ erfolgten Zugänge an Anlagegütern mit AK o<strong>de</strong>r HKAuch Pool zählt auch hierzuSpalte 3Ausweis sämtlicher Abgänge an Anlagegütern mit historischen AK o<strong>de</strong>r HKDazu gehören Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die durch Verkauf, Tausch, Untergang aufgrund höherer Gewaltaus Betriebsvermögen ausschei<strong>de</strong>n<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut60


AnlagengitterSpalte 4 Umbuchungen Ausweisän<strong>de</strong>rungen, wenn z. B. von Position „Anlagen im Bau“ auf „Gebäu<strong>de</strong>“umgebucht wirdSpalte 5Erfassung <strong>de</strong>r kumulierten AbschreibungenUmfassen sämtliche bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen einschl. <strong>de</strong>r Abschreibungen<strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n GJSpalte 6Abschreibungen <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n GJ auf die am Bilanzstichtag im BV befindlichen Anlagengegenstän<strong>de</strong>können ausgewiesen wer<strong>de</strong>nIst nicht Pflichtbestandteil <strong>de</strong>s AnlagengittersSpalte 7Ausweis <strong>de</strong>r ZuschreibungenSpalte 8Ausweis <strong>de</strong>r Restbuchwerte<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut61


AnlagengitterSpalte 9Ausweis <strong>de</strong>r Buchwerte sämtlicher Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die sich am Bilanzstichtag <strong>de</strong>s Vorjahres imBV befun<strong>de</strong>n habenDem Anlagengitter liegt folgen<strong>de</strong> Konzeption zu Grun<strong>de</strong>:In <strong>de</strong>r ersten Spalte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bilanzleser die Anlagegüter mit ihren historischen AK und HK gezeigtSpalte 5 zeigt die bis zum Bilanzstichtag insgesamt vorgenommenen kumulierten Abschreibungen auf dieseAnlagegüterSpalte 8 zeigt <strong>de</strong>m Bilanzleser, was die Anlagegüter am Bilanzstichtag noch wert sindSpalte 9 zeigt durch <strong>de</strong>n Vergleich mit <strong>de</strong>m Vorjahr, wie sich das Anlagevermögen gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahrverän<strong>de</strong>rt hat (Zu- o<strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>s BV)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut62


Bewertung <strong>de</strong>s AVBewertungsprinzipien bei Bewertung <strong>de</strong>s AnlagevermögensBilMoG hat mit neu gefasstem § 253 <strong>HGB</strong> für sämtliche Rechtsformen sowohl für AV als auch für UVBewertung vereinheitlicht JA unterschiedlicher Rechtsformen sollen besser miteinan<strong>de</strong>r verglichenwer<strong>de</strong>n könnenFür Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die dazu bestimmt sind, dauernd <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb zu dienen, giltfolgen<strong>de</strong>s:Anlagegegenstän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Nutzung zeitlich begrenzt ist, haben als Ausgangswert ihre AK o<strong>de</strong>r HK. In <strong>de</strong>rFolgebewertung sind die AK o<strong>de</strong>r HK planmäßig abzuschreibenAnlagegegenstän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist, haben als Ausgangswert ihre AKBei einer voraussichtlich dauern<strong>de</strong>n Wertmin<strong>de</strong>rung eines Anlageguts, unabhängig, ob zeitlich begrenzt o<strong>de</strong>r nichtbegrenzt, ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmenFür Finanzanlagen kann auch bei einer voraussichtlich nur vorübergehen<strong>de</strong>n Wertmin<strong>de</strong>rung eine außerplanmäßigeAbschreibung erfolgen (§ 253 Abs. 3 S. 4 <strong>HGB</strong>)Entfällt <strong>de</strong>r Grund für die voraussichtlich dauern<strong>de</strong> Wertmin<strong>de</strong>rung, muss eine Zuschreibung vorgenommen wer<strong>de</strong>n.Dabei han<strong>de</strong>lt es sich, wie bereits ausgeführt, um eine rechtsformunabhängige Zuschreibungspflicht (§ 253 Abs. 5)Bei einem entgeltlich erworbenen Firmenwert, <strong>de</strong>r wegen einer voraussichtlich dauern<strong>de</strong>n Wertmin<strong>de</strong>rungaußerplanmäßig abgeschrieben wur<strong>de</strong>, darf bei Wegfall dieses Grun<strong>de</strong>s keine Zuschreibung vorgenommen wer<strong>de</strong>n(§ 253 Abs. 5 S. 2 <strong>HGB</strong>)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut63


FirmenwertBewertung <strong>de</strong>s entgeltlich erworbenen FirmenwertsFirmenwert = Wert <strong>de</strong>s Unternehmens ist größer als SubstanzwertBeson<strong>de</strong>re Eigenschaften, die Firmenwert ausmachen (u. a. positives Firmenimage, günstigerStandort,…) führen zu einer überdurchschnittlichen Rendite <strong>de</strong>s eingesetzten KapitalsDie aufgrund <strong>de</strong>r vorgenannten Faktoren über <strong>de</strong>m Branchendurchschnitt liegen<strong>de</strong>n Gewinne einesUnternehmens haben einen Firmenwert zur FolgeUnterschied zwischen originären, selbst geschaffenen und entgeltlich erworbenen Firmenwert originärer Firmenwert ist nicht aktivierbar und daher auch nicht aktivierungspflichtigEntgeltlich erworbener Firmenwert ist nach Vollständigkeitsgebot aktivierungspflichtig durch BilMoGist vorher existieren<strong>de</strong>s Aktivierungswahlrecht gestrichenEntgeltlich erworbener Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwert gilt als zeitlich begrenzter nutzbarerVermögensgegenstandNach Legal<strong>de</strong>finition in § 246 Abs. 1 S. 3 <strong>HGB</strong> ist entgeltlich erworbener Firmenwert in <strong>de</strong>r Weise zuermitteln, dass von <strong>de</strong>m Kaufpreis die Zeitwerte (in <strong>de</strong>r Regel die fortgeführten AK o<strong>de</strong>r HK nachAuflösung evtl. stiller Reserven) <strong>de</strong>s übernommenen Vermögens und die übernommen Schul<strong>de</strong>nabgesetzt wer<strong>de</strong>n<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut64


FirmenwertAnhaltspunkte für die Schätzung einer längeren ND als fünf Jahre eines entgeltlich erworbenenFirmenwerts können nach <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung <strong>de</strong>s BilMoG sein:Die Art und die voraussichtliche Bestandsdauer <strong>de</strong>s erworbenen UnternehmensDie Stabilität und die Bestandsdauer <strong>de</strong>r Branche <strong>de</strong>s erworbenen UnternehmensDer Lebenszyklus <strong>de</strong>r Produkte <strong>de</strong>s erworbenen UnternehmensDie voraussichtliche Tätigkeit von wichtigen Mitarbeitern o<strong>de</strong>r Mitarbeitergruppen für das erworbene UnternehmenDie voraussichtliche Dauer <strong>de</strong>r Beherrschung <strong>de</strong>s erworbenen UnternehmensBei dauerhafter Wertmin<strong>de</strong>rung ist außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, bei Wegfall <strong>de</strong>sGrun<strong>de</strong>s jedoch keine Zuschreibung käme <strong>de</strong>r verbotenen Aktivierung eines originären selbstgeschaffenen Firmenwerts gleichNie<strong>de</strong>rstwertprinzip: Ist Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger als Buchwert, muss Abschreibung aufFirmenwert erfolgenDieser Verzicht auf eine planmäßige Abschreibung <strong>de</strong>r entgeltlich erworbenen Firmenwerte hat in <strong>de</strong>rPraxis in vielen Bilanzen zu einem starken Wachstum <strong>de</strong>r Firmenwerte geführt, die bei vielenUnternehmen die Größenordnung <strong>de</strong>s EK erreicht o<strong>de</strong>r sogar übersteigtResultieren<strong>de</strong>r Wertberichtigungsbedarf kann in schlechten Jahren zu einer immensen Beeinträchtigung<strong>de</strong>r EK führen, wenn nicht sogar zu Überschuldung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut65


G+BBewertung <strong>de</strong>s Grund und Bo<strong>de</strong>nsIm <strong>HGB</strong>-JA wer<strong>de</strong>n Grundstücke mit und ohne Bauten in einer einzigen BilanzpositionII. Sachanlagenzusammengefasst.1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte für Bauten einschl. <strong>de</strong>r Bauten auf frem<strong>de</strong>nGrundstücken;Beim Erwerb eines Grundstücks ist <strong>de</strong>r Gesamtkaufpreis auf Grund und Bo<strong>de</strong>n und aufstehen<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>aufzuteilen. Dies ist zwingend notwendig, da <strong>de</strong>r Grund und Bo<strong>de</strong>n nicht abgeschrieben wer<strong>de</strong>n kann,während das aufstehen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> abgeschrieben wer<strong>de</strong>n muss. Durch die Aufteilung <strong>de</strong>sGesamtkaufpreises wird die BMG für Abschreibungen auf das Gebäu<strong>de</strong> festgelegt.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut66


FAVBewertung von FinanzanlagenIm <strong>HGB</strong>-JA wer<strong>de</strong>n die Finanzanlagen wie folgt geglie<strong>de</strong>rt:III. Finanzanlagen:1. Anteile an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen;2. Ausleihungen an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen;3. Beteiligungen;4. Ausleihungen an Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht;5. Wertpapiere <strong>de</strong>s Anlagevermögens;6. sonstige Ausleihungen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut67


KonzernAnteile an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen Hier sind gesellschaftsrechtliche Kapitalanteile an KapGes und PersGes zu erfassen hierzu gehörenauch solche Kapitalanteilen wirtschaftlich gleichstehen<strong>de</strong>, gesellschaftsrechtlich ähnliche Kapitalanlagen,wie stille BeteiligungenVerbun<strong>de</strong>ne Unternehmens sind solche, die als Mutter- o<strong>de</strong>r Tochterunternehmen in einenKonzernabschluss <strong>de</strong>s Mutterunternehmens einzubeziehen, wenn diesemDie Mehrheit <strong>de</strong>r Stimmrechte zusteht,Das Recht zusteht, die Mehrheit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Verwaltungs-, Leitungs- o<strong>de</strong>r Aufsichtsorgans zu bestellen o<strong>de</strong>rabzuberufen, und es gleichzeitig Gesellschafter ist o<strong>de</strong>rDas Recht zusteht, einen beherrschen<strong>de</strong>n Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenenBeherrschungsvertrag o<strong>de</strong>r aufgrund eine Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuübenVerbun<strong>de</strong>nes Unternehmen liegt nur vor, wenn Muttergesellschaft die Rechtsform einer KapGes und Sitzim Inland hatEs sind nur Anteile auszuweisen, die dauernd (langfristig) dazu bestimmt sind, <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb zudienenBewertung erfolgt zu AK, welche auch NK wie Notargebühren, Provisionen, Spesen umfassenAnteile können nicht planmäßig abgeschrieben wer<strong>de</strong>n; außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafterWertmin<strong>de</strong>rung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut68


KonzernAusleihungen an verbun<strong>de</strong>ne UnternehmenFinanzfor<strong>de</strong>rungen, For<strong>de</strong>rungen aus Geld- und FinanzgeschäftenAusleihungen entstehen durch Kapitalhingabe für eine bestimmte Zeit mit <strong>de</strong>r Verpflichtung <strong>de</strong>sEmpfängers, <strong>de</strong>n Betrag nach vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen und regelmäßig auch zuverzinsenLangfristige Ausleihungen: Hypotheken, Grund- und Rentenschul<strong>de</strong>n sowie DarlehenFalls bei Ausleihungen Wertberichtigungen notwendig sind o<strong>de</strong>r Abzinsungen (z.B. wegenUnverzinslichkeit) vorgenommen wer<strong>de</strong>n müssen, sind diese als Abschreibungen auszuweisenSind Ausleihungen durch Grundpfandrechte gesichert, ist dieses nicht beson<strong>de</strong>rs zu vermerken<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut69


Beteiligungen / Wepa AVBeteiligungen und Wertpapiere <strong>de</strong>s AnlagevermögensBeteiligungen sind Anteile an an<strong>de</strong>ren Unternehmen, die bestimmt sind, <strong>de</strong>m eigenen Geschäftsbetriebdurch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu jenem Unternehmen zu dienenUm als Beteiligung zu gelten, müssen die Anteile an <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Unternehmen <strong>de</strong>m eigenenGeschäftsbetrieb dienenAbsicht, mit <strong>de</strong>r Kapitalanlage eine angemessene Verzinsung zu erzielenDa Anteile <strong>de</strong>m eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu <strong>de</strong>man<strong>de</strong>ren Unternehmen dienen müssen, ist zu klären, wann eine solche dauerhafte Verbindung vorliegtWeniger Vorhan<strong>de</strong>nsein einer Verbindung schlechthin ist ausschlaggebend, son<strong>de</strong>rnbestimmungsgemäße Dauerhaftigkeit stellt Abgrenzungsmerkmal dar, das darüber entschei<strong>de</strong>t, obFinanzanlage o<strong>de</strong>r Umlaufvermögen vorliegtWertpapiere, die keine Beteiligung darstellen, zählen dann zum Finanzanlagevermögen, wenn sie dazubestimmt sind, langfristig <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb zu dienenWP <strong>de</strong>s AV sind zu AK anzusetzen, ebenso sind Bankprovisionen, Maklergebühren und <strong>de</strong>rgleichen zuaktivieren<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut70


Bewertung <strong>de</strong>sUmlaufvermögensWas ist Umlaufvermögen?Alle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die nicht dazu bestimmt sind, <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb dauernd zu dienenZu UV zählen als Erstes die Vorräte, die <strong>de</strong>m Glie<strong>de</strong>rungsschema <strong>de</strong>r Bilanz wie folgt auszuweisen sind:I. Vorräte:1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;3. fertige Erzeugnisse und Ware;4. geleistete AnzahlungenZu Rohstoffen zählen alle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die als Ausgangs- o<strong>de</strong>r Grundstoffe für die FertigungdienenAls Hilfsstoffe wer<strong>de</strong>n jene Gegenstän<strong>de</strong> bezeichnet, die zwar in das fertige Erzeugnis eingehen, aberkeine Rohstoffe darstellen, da sie nicht Hauptbestandteil <strong>de</strong>s Fertigerzeugnisses sindZu <strong>de</strong>n Betriebsstoffen zählt man jene Stoffe, die zur Durchführung <strong>de</strong>s Fertigungsprozesses benötigtwer<strong>de</strong>n, aber we<strong>de</strong>r Roh- noch Hilfsstoffe sind<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut71


Bewertung UVBewertungsprinzipienFür Bewertung <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s UV gilt Folgen<strong>de</strong>s:Ausgangswerte sind AK o<strong>de</strong>r HKUmlaufgüter sind nach <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rstwertprinzip auf <strong>de</strong>n niedrigeren Börsenkurs, niedrigeren Marktpreis o<strong>de</strong>rniedrigeren Marktpreis o<strong>de</strong>r niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n Wert abzuschreibenEs ist eine Zuschreibung (Wertaufholung) bis zur Höhe <strong>de</strong>r AK vorzunehmen, wenn <strong>de</strong>r Grund für <strong>de</strong>n niedrigerenWertansatz nicht mehr bestehtMarktpreis leitet sich für RHB vom Beschaffungsmarkt ab (Wie<strong>de</strong>rbeschaffungspreis amBeschaffungsmarkt am Bilanzstichtag)Für fertige Erzeugnisse, unfertige Erzeugnisse und Han<strong>de</strong>lswaren leitet sich <strong>de</strong>r Marktpreis in <strong>de</strong>r Regelvom Absatzmarkt ab (Veräußerungspreis)Für Han<strong>de</strong>lswaren und Wertpapiere gilt doppelte Maßgeblichkeit, d. h. <strong>de</strong>r Marktpreis kann sich sowohlvom Absatzmarkt als auch vom Beschaffungsmarkt ableiten niedrigerer Wert ist anzusetzenIst Börsen- o<strong>de</strong>r Marktpreis nicht zu ermitteln, muss <strong>de</strong>r beizulegen<strong>de</strong> Wert angesetzt wer<strong>de</strong>n beizulegen<strong>de</strong>r Wert leitet sich vom Beschaffungsmarkt o<strong>de</strong>r Absatzmarkt abAbleitung ergibt sich für Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, die noch nicht in Produktion eingegangen sindEs muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob nicht noch weitere Abwertungen notwendig sindBeizulegen<strong>de</strong>r Wert für unfertige und fertige Erzeugnisse sowie von Han<strong>de</strong>lswaren ist grundsätzlich vomAbsatzmarkt abzuleiten retrogra<strong>de</strong> Bewertung nach folgen<strong>de</strong>m Schema:<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut72


Bewertung UVVoraussichtlicher Verkauferlös- Erlösschmälerungen- Verpackungskosten und Ausgangsfrachten- Sonstige Vertriebskosten- Noch anfallen<strong>de</strong> Verwaltungskosten- Kapitaldienstkosten= Beizulegen<strong>de</strong>r Wert am Bilanzstichtag<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut73


VereinfachungBewertungsvereinfachungsverfahrenFür <strong>HGB</strong>-JA gilt Grundsatz <strong>de</strong>r Einzelbewertung, <strong>de</strong>r besagt, dass je<strong>de</strong>r Vermögensgegenstand in <strong>de</strong>rBilanz einzeln zu erfassen und zu bewerten istDem Grundsatz wi<strong>de</strong>rspricht es nicht, wenn im <strong>HGB</strong>-JA gleichartige Vermögensgegenstän<strong>de</strong> zu einemBilanzposten zusammengefasst wer<strong>de</strong>nDie Einzelbewertung fin<strong>de</strong>t ihre Grenze dort, wo die damit verbun<strong>de</strong>ne Arbeit, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>rInventur, durch die wirtschaftlichen Ziele, die mit diesem Grundsatz verfolgt wer<strong>de</strong>n, nicht mehrgerechtfertigt istIn solchen Fällen, in <strong>de</strong>nen die Einhaltung <strong>de</strong>s Grundsatzes <strong>de</strong>r Einzelbewertung einen unvertretbargroßen Arbeitsaufwand mit sich bringen wür<strong>de</strong>, gelten für <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JA folgen<strong>de</strong>Bewertungsvereinfachungsverfahren:Durchschnittsbewertung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Sammelbewertung o<strong>de</strong>r Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 <strong>HGB</strong>)FestbewertungVerbrauchsfolgeverfahren (Lifo- o<strong>de</strong>r Fifo-Metho<strong>de</strong>) gemäß § 256 <strong>HGB</strong><strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut74


VereinfachungDurchschnittsbewertungberuht auf <strong>de</strong>r Sammel- o<strong>de</strong>r GruppenbewertungZur Erleichterung <strong>de</strong>r Inventur und <strong>de</strong>r Bewertung kann eine Gruppenbewertung durchgeführt wer<strong>de</strong>n,wennGleichartige Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vorratsvermögens (gleichartig be<strong>de</strong>utet in diesem Zusammenhanggleicher Verwendungszweck, Funktionsgleichheit),An<strong>de</strong>re gleichartige bzw. gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstän<strong>de</strong>,bei <strong>de</strong>nen nach Art <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r aufgrund sonstiger Umstän<strong>de</strong> ein Durchschnittswert bekannt ist,zu einer Gruppe zusammen gefasst und als solche bewertet wer<strong>de</strong>n GoB beachten!Aus Anfangsbestän<strong>de</strong>n bestimmter Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vorratsvermögens (z. B. bestimmteChemikalien) und <strong>de</strong>n Zugängen während <strong>de</strong>s Jahres wird ein gewogener Durchschnittspreis gebil<strong>de</strong>t,mit welchem Abgänge und Endbestand bewertet wirdEine Verfeinerung <strong>de</strong>r Durchschnittsmetho<strong>de</strong> lässt sich erreichen, wenn nach je<strong>de</strong>m Zugang imGeschäftsjahr sofort ein neuer Durchschnittspreis errechnet und je<strong>de</strong>r Abgang (= Verbrauch) bis zumnächsten Zugang mit diesem so errechneten Durchschnittspreis bewertet wird Die Anwendung dieser gleiten<strong>de</strong>n Durchschnittsmetho<strong>de</strong> setzt voraus, dass die jeweiligen Abgänge (=Verbrauch) im Rahmen einer funktionieren<strong>de</strong>n Materialabrechnung genau erfasst wer<strong>de</strong>n<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut75


VereinfachungFestbewertungStellt eine weitere Ausnahme von <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Einzelbewertung darFestwert kann für Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AV sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gebil<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>nFestwertverfahren unterstellt, dass sich bei <strong>de</strong>n in einem Festwert zusammengefassten VorrätenZugänge und Abgänge in etwa ausgleichen; gem. dieser Fiktion muss ein Wert errechnet wer<strong>de</strong>n, bei<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>m Abgang entsprichtVorraussetzung für Bildung ist, dass jeweiliger Gesamtwert eines Festwerts für das Unternehmen vonnachrangiger Be<strong>de</strong>utung istMit Nachrangigkeit soll ausgedrückt wer<strong>de</strong>n, dass es sich bei <strong>de</strong>m Festwert nicht um <strong>de</strong>n für dasUnternehmen be<strong>de</strong>utsamsten Bilanzposten han<strong>de</strong>ln darf nachrangige Be<strong>de</strong>utung kann immerunterstellt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r einzelne Festwert fünf Prozent <strong>de</strong>r Bilanzsumme nicht übersteigtBil<strong>de</strong>t ein Unternehmen mehrere Festwerte, ist die For<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>r Nachrangigkeit, für je<strong>de</strong>nFestwert getrennt, jährlich neu zu prüfen.Die Voraussetzung <strong>de</strong>r nachrangigen Be<strong>de</strong>utung erfor<strong>de</strong>rt also nicht die Zusammenrechnung aller imEinzelfall gebil<strong>de</strong>ten Festwerte zu einer Summe und die Bildung einer Gesamtreflation<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut76


VerbrauchsfolgenVerbrauchsfolgeverfahrenDurch BilMoG sind im <strong>HGB</strong>-JA als Verbrauchsfolgeverfahren nur noch das Lifo- und das Fifo-VerfahrenzulässigLifo-Metho<strong>de</strong>Last in, first outLifo unterstellt, dass zuletzt angeschaffte Vermögensgegenstän<strong>de</strong> buchungstechnisch stets zuerstverbraucht wer<strong>de</strong>n und dass die zuerst angeschafften Gegenstän<strong>de</strong> mit ihren Werten damit alsEndbestand verbleiben Bewertung mit BeschaffungspreisenFiktion, da i. d. R. zuerst angeschaffte Rohstoffe verbraucht wer<strong>de</strong>nLifo-Metho<strong>de</strong> eignet sich zur Bewertung vor allem in einer Phase steigen<strong>de</strong>r Preise, da Endbestand <strong>de</strong>rRohstoffe mit <strong>de</strong>n niedrigeren AK <strong>de</strong>s Jahresanfangsbestands und evtl. noch <strong>de</strong>r zeitlich am weitestenzurückliegen<strong>de</strong>n Einkäufe bewertet wird Gewinn verringert sichPermanentes Lifo: je<strong>de</strong>r Abgang wird mit Wert <strong>de</strong>r letzten Anschaffung o<strong>de</strong>r, falls erfor<strong>de</strong>rlich, mit <strong>de</strong>nWerten <strong>de</strong>r am nächsten zurückliegen<strong>de</strong>n Anschaffungen bewertet wird Voraussetzung einesentwickelten Rechnungswesens<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut77


VerbrauchsfolgenFifo-Metho<strong>de</strong>First in, first outZuerst beschaffte Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n buchungstechnisch stets als erste verbrauchtAK <strong>de</strong>r zuletzt angeschafften Vermögensgegenstän<strong>de</strong> sind daher die Werte, mit <strong>de</strong>nen am Bilanzstichtag<strong>de</strong>r Endbestand bewertet wirdEignet sich in Phase sinken<strong>de</strong>r PreiseGewinn wird niedriger ausgewiesen, als wenn die höheren, zeitlich zurückliegen<strong>de</strong>n Beschaffungspreiseangesetzt wor<strong>de</strong>n wären<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut78


For<strong>de</strong>rungenFor<strong>de</strong>rungenNach § 241 BGB ist eine For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r auf einem Schuldverhältnis beruhen<strong>de</strong> Anspruch <strong>de</strong>s Gläubigersgegen <strong>de</strong>n Schuldner eine Leistung zu for<strong>de</strong>rn§ 266 Abs. 2 <strong>HGB</strong> glie<strong>de</strong>rt die For<strong>de</strong>rungen wie folgt:II. For<strong>de</strong>rungen und sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>:1. For<strong>de</strong>rungen aus Lieferungen und Leistungen- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr;2. For<strong>de</strong>rungen gegen verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr;3. For<strong>de</strong>rungen gegen das Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr;4. sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.Position 4 hat Funktion eines Restpostens, enthält aber auch antizipative RAPPosition 3 enthält For<strong>de</strong>rungen gegen Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen Beteiligungsverhältnis bestehtPosition 2 enthält keine Ausleihungen an solche Unternehmen, da diese im Finanzanlagevermögenaktiviert sindBeson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung für Position 1: beruhen auf Kaufverträgen, Werkleistungs-,Werklieferungsverträgen, Dienstleistungsverträgen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut79


For<strong>de</strong>rungenFor<strong>de</strong>rungen sind mit AK, d. h. mit ihrem Nennwert anzusetzenFLL sind i. d. R. unverzinslichZinsverlust, <strong>de</strong>r durch schleppen<strong>de</strong> Zahlung <strong>de</strong>s Schuldners entsteht, min<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Bilanzansatz <strong>de</strong>rFor<strong>de</strong>rung nicht, darf aber in <strong>de</strong>r Bilanz bei <strong>de</strong>r PWB berücksichtigt wer<strong>de</strong>nAktiviert bei FLL wird Rechnungsbetrag, abzgl. Rabatte und einschl. NK und UStFür FLL gilbt Einzelbewertung; muss abgeschrieben wer<strong>de</strong>n, wenn Ansatz <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung zum Nennwertnicht mehr gerechtfertigt istUneinbringliche For<strong>de</strong>rungen sind völlig abzuschreibenIst am Bilanzstichtag zu erkennen, dass Teil einer For<strong>de</strong>rung nicht erfüllt wird, darf diese nicht zumNennwert bilanziert wer<strong>de</strong>n zweifelhafte For<strong>de</strong>rungWichtige Kriterien, dass For<strong>de</strong>rung zweifelhaft gewor<strong>de</strong>n ist:Die Einstellung von Zahlung durch einen Kun<strong>de</strong>nDie Einleitung eines Vergleichsverfahrens bei einem Kun<strong>de</strong>nDas Vorkommen von Scheck- und Wechselprotesten bei einem Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>rgleichenZweifelhafte For<strong>de</strong>rungen auf gleichnamiges Konto umbuchen = erfolgsneutrale Buchung, dient nur <strong>de</strong>rÜbersichtEine betriebliche For<strong>de</strong>rung darf solange nicht als wertlos abgeschrieben wer<strong>de</strong>n, solange in <strong>de</strong>r Bilaneine betriebliche Verbindlichkeit gegenüber <strong>de</strong>m Schuldner passiviert ist<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut80


For<strong>de</strong>rungenPauschalwertberichtigung zu For<strong>de</strong>rung ist zulässigUm allgemeines Ausfallrisiko in Höhe <strong>de</strong>r PWB berücksichtigen zu können, muss von Erfahrungswertenin <strong>de</strong>r Vergangenheit ausgegangen wer<strong>de</strong>nDa sowohl für EWB als auch für PWB eine direkte Abschreibung vorgenommen wer<strong>de</strong>n muss, kann dieBewertung <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsbestan<strong>de</strong>s wie folgt dargestellt wer<strong>de</strong>n:For<strong>de</strong>rungsausweis in <strong>de</strong>r BilanzFor<strong>de</strong>rungsbestand- Vollabschreibung uneinbringlicher For<strong>de</strong>rungen- Abschreibung auf zweifelhafte For<strong>de</strong>rungen= Zwischensumme- Pauschalwertberichtigung= For<strong>de</strong>rungsausweisDie Darstellung in <strong>de</strong>r Bilanz kann, je nach bilanzpolitischer Zielsetzung, entwe<strong>de</strong>r in dieser ausführlichenForm geschehen, o<strong>de</strong>r es wird <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsbestand nur in einer einzigen Summe ausgewiesen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut81


ARAPAktive RechnungsabgrenzungspostenRAP dienen <strong>de</strong>r perio<strong>de</strong>ngerechten Gewinnermittlung, die ein zentrales Anliegen sowohl <strong>de</strong>s <strong>HGB</strong>- alsauch <strong>de</strong>s IFRS-JA darstelltZwei Geschäftsjahre wer<strong>de</strong>n so abgegrenzt, dass je<strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> nur <strong>de</strong>rjenige Aufwand und Ertragzugeordnet wird, <strong>de</strong>r in ihr wirtschaftlich verursacht wor<strong>de</strong>n istRAP wirken sich auf GuV aus und erscheinen in Bilanz sind wirtschaftlich betrachtet KorrekturpostenTransitorische RAP dürfen als solche bezeichnet wer<strong>de</strong>n, wenn folgen<strong>de</strong> drei Kriterien erfüllt sind:Es muss sich um Einnahmen o<strong>de</strong>r Ausgaben vor <strong>de</strong>m Abschlussstichtag han<strong>de</strong>ln.Die Einnahmen o<strong>de</strong>r Ausgaben dürfen erst nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag erfolgswirksam wer<strong>de</strong>n.Der Erfolg (Aufwendungen o<strong>de</strong>r Erträge) muss eine bestimmte Zeit nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag betreffen.In Bilanz erscheinen aktive RAP unter geson<strong>de</strong>rter Position C: RAP auf <strong>de</strong>r Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz alsdrittletzter PostenAntizipative RAP sind sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong> z. B. noch nicht abgerechnete Zinsen fürWertpapiere o<strong>de</strong>r Festgel<strong>de</strong>r müssen im UV unter „sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>“ ausgewiesenwer<strong>de</strong>n und als Ertrag in GuV erfasst wer<strong>de</strong>nWenn diese Beträge größeren Umfang haben, müssen sie im Anhang von großen und mittelgroßenKapGes erläutert wer<strong>de</strong>n kleine KapGes sind von dieser Erläuterungspflicht befreit<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut82


Aktive latente SteuernAktivierungswahlrechtLiegen vorübergehen<strong>de</strong> Bewertungsdifferenzen zwischen Han<strong>de</strong>ls- und Steuerbilanz vor, können aktivelatente Steuern ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, während passive latente Steuern ausgewiesen wer<strong>de</strong>n müssen in Bilanz können neben passiven auch aktive latente Steuern erscheinenDurch BilMoG Aktivierungswahlrecht für aktive latente SteuernAktive und passive latente Steuern können getrennt angesetzt o<strong>de</strong>r miteinan<strong>de</strong>r saldiert wer<strong>de</strong>nBeispiele für latente Steuern:In <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz wer<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AV mit zeitlich begrenzter Nutzung <strong>de</strong>gressiv und in <strong>de</strong>rSteuerbilanz linear abgeschrieben. Das Han<strong>de</strong>lsbilanzergebnis liegt unter <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Steuerbilanz.Im <strong>HGB</strong>-JA wird das Disagio für einen aufgenommenen Kredit als Betriebsaufwand verrechnet, während in <strong>de</strong>rSteuerbilanz hierfür ein aktiver RAP gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss.Im <strong>HGB</strong>-JA wird auf bestimmte Finanzanlagen eine außerplanmäßige Abschreibung wegen einer vorübergehen<strong>de</strong>nWertmin<strong>de</strong>rung vorgenommen, was steuerrechtlich nicht zulässig ist.Im <strong>HGB</strong>-JA wird eine höhere Pensionsrückstellung als in <strong>de</strong>r Steuerbilanz gebil<strong>de</strong>t.Im <strong>HGB</strong>-JA wer<strong>de</strong>n bestimmte Verbindlichkeitsrückstellungen aufgrund <strong>de</strong>r Berücksichtigung von zu erwarten<strong>de</strong>nPreis- und Kostensteigerungen höher angesetzt als in <strong>de</strong>r Steuerbilanz, die vom Stichtagswert dieser Rückstellungenausgehen muss.Für aktive latente Steuern besteht eine Ausschüttungssperre, diese bezieht sich auf <strong>de</strong>n Aktivüberhang,<strong>de</strong>r sich durch die aktivierten latenten Steuern ergibt, unabhängig davon, ob dieser Übergang bruttoo<strong>de</strong>r netto ausgewiesen wird<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut83


Aktive latente SteuernVerlustvorträgeAktive latente Steuern können auch auf Verlustvorträge angesetzt wer<strong>de</strong>n, allerdings sind die aktivenlatenten Steuern auf diejenigen Verlustvorträge zu begrenzen, die sich innerhalb <strong>de</strong>r nächsten fünf Jahredurch die zu erwarten<strong>de</strong> Verlustverrechnung ausgleichen wer<strong>de</strong>n Planungsrechnung erfor<strong>de</strong>rlichDie Auflösung <strong>de</strong>r Position „Aktive latente Steuern“ führt in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r tatsächlichenSteuerentstehung zu einer perio<strong>de</strong>ngerechten Steuerquote, die das Verhältnis von tatsächlichen undlatenten Steuern (einmal Ertrag einmal Aufwand) im Verhältnis zum Gewinn korrekt wie<strong>de</strong>rgiebtKleine KapGes brauchen keine latenten Steuern auszuweisenDer Aufwand o<strong>de</strong>r Ertrag aus <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung latenter Steuern ist in <strong>de</strong>r GuV geson<strong>de</strong>rt unter <strong>de</strong>mPosten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ auszuweisen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut84


Aktiver Unterschiedsbetrag aus<strong>de</strong>r VermögensverrechnungSaldierungsgebot Im <strong>HGB</strong>-JA Saldierungsverbot Posten <strong>de</strong>r Aktivseite dürfen nicht mit Posten <strong>de</strong>r Passivseite verrechnetwer<strong>de</strong>nSaldierungsverbot ist aufgehoben bzw. in Saldierungsgebot umgewan<strong>de</strong>lt, wennVermögensgegenstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>m Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich <strong>de</strong>rErfüllung von Schul<strong>de</strong>n aus Altersversorgungsverpflichtungen o<strong>de</strong>r vergleichbaren langfristigenVerpflichtungen dienen, dazu bestimmt sind, mit diesen Schul<strong>de</strong>n verrechnet zu wer<strong>de</strong>nVerrechnungsverpflichtung bezieht sich vor allem auf:PensionsverpflichtungenAltersteilzeitverpflichtungenVerpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmo<strong>de</strong>llenDie zu verrechnen<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong> (z. B. Wertguthaben aus Lebensarbeitszeitkonten) müssen<strong>de</strong>m Zugriff <strong>de</strong>r Gläubiger entzogen sein. Dies ist <strong>de</strong>r Fall, wenn einzelne Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>mZugriff <strong>de</strong>r Gläubiger <strong>de</strong>s bilanzierungspflichtigen Unternehmens im Wege <strong>de</strong>r Einzelvollstreckung o<strong>de</strong>rInsolvenz genauso entzogen sind wie <strong>de</strong>m Zugriff <strong>de</strong>r Gläubiger eines vom bilanzierungspflichtigenUnternehmens unabhängigen Rechtsträgers, auf <strong>de</strong>n die Vermögensgegenstän<strong>de</strong> übertragen wor<strong>de</strong>nsind. Dies muss im Einzelfall geprüft wer<strong>de</strong>n. Die Vermögensgegenstän<strong>de</strong> müssen je<strong>de</strong>rzeit zu Erfüllung<strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. Dies ist beispielsweise nicht <strong>de</strong>r Fall, wenn es sich umVermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AV han<strong>de</strong>lt, die zum Betrieb <strong>de</strong>s Unternehmens notwendig sind.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut85


SaldierungsverbotSaldierungsverbotFür alle übrigen gegenüber Arbeitnehmern bestehen<strong>de</strong>n Verpflichtungen bleibt es bei <strong>de</strong>mSaldierungsverbot.Da bislang <strong>de</strong>r Bruttoausweis vorgeschrieben war (Saldierungsverbot), konnte <strong>de</strong>r externe Bilanzleser dietatsächlich bestehen<strong>de</strong> Nettoverpflichtung nicht exakt feststellen. Nach <strong>de</strong>r Neuregelung <strong>de</strong>s BilMoGerfolgt nun aufgrund <strong>de</strong>s Saldierungsgebots ein Nettoausweis, <strong>de</strong>r einen Verpflichtungsüberschussbilanziell offenlegt.Da <strong>de</strong>utsche Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen traditionell intern finanzieren, ergibt sich aus <strong>de</strong>mSaldierungsgebot eine erhebliche Be<strong>de</strong>utung für das Bilanzbild. Dem externen Bilanzleser erschließt sich<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong> Verpflichtungsüberschuss aufgrund <strong>de</strong>r eingegangenen Pensionszusagen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut86


ZeitwertbewertungBeizulegen<strong>de</strong>r ZeitwertDie zu verrechnen<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong> sind mit ihrem beizulegen<strong>de</strong>n Zeitwert zu bewerten. Derbeizulegen<strong>de</strong> Zeitwert ist <strong>de</strong>r Marktpreis, <strong>de</strong>r auf einem aktiven Markt ermittelt wird. Übersteigt <strong>de</strong>rbeizulegen<strong>de</strong> Zeitwert <strong>de</strong>r zu saldieren<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz <strong>de</strong>nBetrag <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r übersteigen<strong>de</strong> Betrag unter einem geson<strong>de</strong>rten Posten auszuweisen. Biediesen Posten han<strong>de</strong>lt es sich nicht um einen Vermögensgegenstand im han<strong>de</strong>lsrechtlichen Sinn,son<strong>de</strong>rn um einen Verrechnungsposten.Erträge und Aufwendungen, die aus <strong>de</strong>r Abzinsung resultieren, sind in <strong>de</strong>r GuV geson<strong>de</strong>rt im Finanzergebnisauszuweisen. Die übrigen Erfolgsbeiträge, die aus <strong>de</strong>r Zeitbewertung entstehen können, sind alssonstige betriebliche Aufwendungen o<strong>de</strong>r sonstige betriebliche Erträge auszuweisen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut87


UnterschiedsbetragUnterschiedsbetragErgibt sich aus <strong>de</strong>r Verrechnung für das zu verrechnen<strong>de</strong> Vermögen ein positiver Unterschiedsbetrag, istdieser auf <strong>de</strong>r Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz unter <strong>de</strong>r Position „E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus <strong>de</strong>rVermögensverrechnung“ auszuweisen.Ein solcher aktiver Unterschiedsbetrag, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n durch die Zeitwertbewertung aufge<strong>de</strong>ckten stillenReserven resultiert, ist ausschüttungsgesperrt.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut88


PflichtangabenAngabepflichtIm Anhang gilt für die KapGes sämtlicher Betriebsgrößenklassen eine Angabepflicht in Bezug auf dasSaldierungsgebot nach § 246 (2) S. 2 <strong>HGB</strong>.Es müssen angegeben wer<strong>de</strong>n (§ 285 Nr. 25 <strong>HGB</strong>)Die AK <strong>de</strong>r verrechneten Vermögensgegenstän<strong>de</strong>Der beizulegen<strong>de</strong> Zeitwert <strong>de</strong>r verrechneten Vermögensgegenstän<strong>de</strong>Der Erfüllungsbetrag <strong>de</strong>r verrechneten Schul<strong>de</strong>nDie verrechneten Aufwendungen und ErträgeAn <strong>de</strong>r Stelle wird darauf hingewiesen, dass die ursprünglich im BilMoG vorgesehene Bewertung <strong>de</strong>sHan<strong>de</strong>lsbestands von Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Optionsscheine,Geldmarktfor<strong>de</strong>rungen, Derivate) mit <strong>de</strong>m beizulegen<strong>de</strong>n Zeitwert gestrichen wur<strong>de</strong>. Der Gesetzgebersieht für einen Han<strong>de</strong>l mit Wertpapieren durch Unternehmen <strong>de</strong>r Realwirtschaft aufgrund <strong>de</strong>rgegenwärtigen Situation auf <strong>de</strong>n Finanzmärkten keinen Bedarf und hat diese Vorschrift <strong>de</strong>shalbgestrichen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut89


BewertungseinheitenWas sind Bewertungseinheiten?Dienen <strong>de</strong>r Absicherung finanzwirtschaftlicher RisikenBeruhen auf <strong>de</strong>r grundsätzlichen Überlegung, dass die aus einem Grundgeschäft resultieren<strong>de</strong>n Risikendurch <strong>de</strong>n Einsatz von Sicherungsgeschäften mit vergleichbaren Risiken neutralisiert wer<strong>de</strong>n könnenBewertungseinheiten kommen vor allem für folgen<strong>de</strong> Grundgeschäfte in Frage:Vermögensgegenstän<strong>de</strong> (z.B. Risiken aus <strong>de</strong>m künftigen Bezug von Rohstoffen)For<strong>de</strong>rungenSchul<strong>de</strong>nWertpapiereSchweben<strong>de</strong> Einkaufs- und VerkaufsgeschäfteMit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen (= antizipative Bewertungseinheiten)Besteht Bewertungseinheit, wird auf Berücksichtigung nicht realisierter Verluste verzichtet, wenn diesenin gleicher Höhe nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen, das heißt insoweit <strong>de</strong>r Eintritt <strong>de</strong>rabgesicherten Risiken ausgeschlossen istWertän<strong>de</strong>rungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wer<strong>de</strong>n außerbilanziell miteinan<strong>de</strong>rsaldiert und damit in <strong>de</strong>r Bilanz überhaupt nicht erfasstSoweit die gegenläufigen Wertän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Zahlungsströme sich nicht ausgleichen, fin<strong>de</strong>t dasVerzichtsprinzip mit allen seinen Ausprägungen (Anschaffungskostenprinzip, Realisationsprinzip,Imparitätsprinzip) uneingeschränkt Anwendung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut90


BewertungseinheitenBuchhalterisch vollzieht sich die Abbildung <strong>de</strong>r Sicherungsbeziehung, soweit sich die gegenläufigenWertän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Zahlungsströme tatsächlich ausgleichen, in einer Nebenrechnung außerhalb <strong>de</strong>rBilanzBei Passivüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebil<strong>de</strong>tBewertungseinheiten sind auch für die Steuerbilanz maßgebendMacht Unternehmen von Bildung von Bewertungseinheiten Gebrauch, hat es Angabepflicht im AnhangEs sind anzugeben:Der Betrag <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen gebil<strong>de</strong>ten BewertungseinheitenDie Höhe <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Bewertungseinheiten abgesicherten RisikenHinweise, warum sich die gegenläufigen Wertän<strong>de</strong>rungen zwischen Grundgeschäften und Sicherungsgeschäftenvoraussichtlich ausgleichen wer<strong>de</strong>nDie Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r BewertungseinheitenErläuterung <strong>de</strong>r gebil<strong>de</strong>ten antizipativen Bewertungseinheiten<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut91


SicherungsinstrumenteWelche Sicherungsinstrumente gibt es?In Bezug auf die Sicherungsinstrumente ist Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Als Sicherungsinstrumente sind insbeson<strong>de</strong>re Finanzinstrumente, vor allem Derivate (z.B. Zinsswaps)o<strong>de</strong>r auch Termingeschäfte zulässig.Die Sicherungsinstrumente müssen bereits im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>r Sicherungsbeziehungdokumentiert wer<strong>de</strong>n.Die Sicherungsbeziehung ist hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überwachen.Nicht realisierte Gewinne wer<strong>de</strong>n nicht erfolgswirksam gebucht<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut92


WertüberhangWas ist ein Wertüberhang?Gleichen sich die positiven und negativen Wertän<strong>de</strong>rungen von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäftennicht aus und es entsteht ein negativer Überhang, ist die Differenz als nicht realisierter Verlust in <strong>de</strong>rGuV zu erfassen (Imparitätsprinzip). Dies geschieht mit Hilfe einer Drohverlustrückstellung.Ein positiver Wertüberhang, also ein nicht realisierter Gewinn bleibt unberücksichtigt.Als Bewertungseinheiten kommen auch antizipative Bewertungseinheiten in Frage. Das BilMoG spricht indiesem Zusammenhang von mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehenen Transaktionen. Darunterversteht § 254 <strong>HGB</strong> künftig erwartete Rechtsgeschäfte, es fehlt somit noch an einem abgeschlossenenRechtsgeschäft. Aus diesem Grund muss eine hohe Wahrscheinlichkeit für <strong>de</strong>n tatsächlichen Abschluss<strong>de</strong>s Rechtsgeschäfts bestehen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass das Rechtsgeschäft so gut wie sicher sein muss.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut93


Passivseite <strong>de</strong>r BilanzDie Passivseite <strong>de</strong>r Bilanz enthält die finanziellen Mittel, die auf <strong>de</strong>r Aktivseite investiert sind. Sie umfasst dasEigen- und das Fremdkapital. Zum Fremdkapital zählen:VerbindlichkeitenRückstellungenPassive RAPPassive latente SteuernDabei gilt stets die Beziehung Aktiva = Passive. Die Summe bei<strong>de</strong>r Seiten <strong>de</strong>r Bilanz ist i<strong>de</strong>ntisch.Auf <strong>de</strong>r Passivseite <strong>de</strong>r Bilanz wer<strong>de</strong>n dargestellt: Das Eigenkapital unter Punkt 11 Das Fremdkapital unter Punkt 12<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut94


EigenkapitalGrundsätzlichesDas Eigenkapital steht <strong>de</strong>r Unternehmung in <strong>de</strong>r Regel unbefristet zur Verfügung. Es umfasst die Mittel, dieentwe<strong>de</strong>r von außen, durch eine Form <strong>de</strong>r Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung gestellt o<strong>de</strong>r im Wege<strong>de</strong>r Selbstfinanzierung durch Verzicht auf Gewinnausschüttung von innen bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft wird nach <strong>de</strong>m Glie<strong>de</strong>rungsschema <strong>de</strong>s § 266 Abs. 2 <strong>HGB</strong> in einerGruppe zusammengefasst wie folgt ausgewiesen:A. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital;II. Kapitalrücklage;III. Gewinnrücklagen:1. gesetzliche Rücklage;2. Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternehmen;3. satzungsmäßige Rücklagen;4. an<strong>de</strong>re Gewinnrücklagen;IV. Gewinnvortrag/VerlustvortragV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut95


EigenkapitalGezeichnetes KapitalEnthält jene Teilkomponente <strong>de</strong>s EK, auf die die Haftung <strong>de</strong>r Gesellschafter für die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>rKapGes gegenüber <strong>de</strong>n Gläubigern beschränkt istGezeichnetes Kapital umfasst das Stammkapital, das bei GmbH min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR betragen mussBei AG umfasst gezeichnetes Kapital 50.000 EURGezeichnetes Kapital und nicht eingefor<strong>de</strong>rte Einlagen sind auf Passivseite <strong>de</strong>r Bilanz in VorspalteauszuweisenDer nach Saldierung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Posten verbleiben<strong>de</strong> Betrag ist unter <strong>de</strong>m Posten „Eingefor<strong>de</strong>rtesKapital“ in <strong>de</strong>r Hauptspalte <strong>de</strong>r Passivseite auszuweisen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut96


Eigene AnteileEigene Anteile Eigene Anteile sind passivisch vom EK abzusetzen Nennwert ist offen in einer Vorspalte vomgezeichneten Kapital abzusetzenDifferenzbetrag ist mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnenAnschaffungsnebenkosten stellen Aufwand darBei Veräußerung eigener Anteile ist Vorspaltenausweis wie<strong>de</strong>r rückgängig zu machenVerkaufserlös wird bis zu Höhe <strong>de</strong>r ursprünglichen AK in Kapitalrücklage eingestelltEventuelle ANK sind sowohl beim Erwerb, als auch bei Veräußerung Aufwand <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut97


RücklagenRücklagenUnterschied zwischen Kapitalrücklage und GewinnrücklageKapitalanlage = jene Anteile <strong>de</strong>s EK, die <strong>de</strong>m Unternehmen von außen zugeflossen sindGewinnrücklagen wer<strong>de</strong>n ausschließlich aus <strong>de</strong>n Beträgen gespeist, die im laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr o<strong>de</strong>rin einem früheren Geschäftsjahr aus <strong>de</strong>m Ergebnis gebil<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sindInnenfinanzierung und SelbstfinanzierungGewinne wer<strong>de</strong>n nicht ausgeschüttet, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>m EK zugeführtEs wer<strong>de</strong>n vier Gewinnrücklagen unterschie<strong>de</strong>n:1. Gesetzliche Rücklage2. Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternehmens;3. Satzungsmäßige Rücklagen;4. An<strong>de</strong>re GewinnrücklageGesetzliche Rücklage gibt es nur für AG 5 % aus Jahresüberschuss (vermin<strong>de</strong>rt um einen evtl.Verlustvortrag aus Vorjahr) in Rücklage einstellen, bis 10 % <strong>de</strong>s Grundkapitals erreicht sindFür Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mit Mehrheit beteiligtem Unternehmen ist eine Rücklage füreigene Anteile zu bil<strong>de</strong>n. Die Rücklage darf nur aufgelöst wer<strong>de</strong>n, wennDie Anteile ausgegeben wer<strong>de</strong>n,Wie<strong>de</strong>r veräußert o<strong>de</strong>r eingezogen wer<strong>de</strong>n,Auf <strong>de</strong>r Aktivseite wegen Abschreibung ein niedrigerer Betrag angesetzt wird.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut98


RücklagenSatzungsmäßige Rücklagen sind im Gesellschaftsvertrag vereinbartAn<strong>de</strong>re Rücklagen unterliegen <strong>de</strong>r Entscheidungsfreiheit einer GmbH am vorteilhaftesten, da sie gem.Situation gebil<strong>de</strong>t und wie<strong>de</strong>r aufgelöst wer<strong>de</strong>n können Wird <strong>HGB</strong>-JA nach Gewinnverwendung aufgestellt, sieht § 158 AktG vor, dass GuV nach Position 20Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag wie folgt fortgeführt wird:Gewinnverwendungsrechnung (§ 158 Abs. 1 AktG)20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag21. Gewinn-/Verlustvortrag auf <strong>de</strong>m Vorjahr22. Entnahmen aus <strong>de</strong>r Kapitalrücklage23. Entnahmen aus Gewinnrücklagena) aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rücklageb) aus <strong>de</strong>r Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternehmenc) aus satzungsmäßigen Rücklagend) aus an<strong>de</strong>ren Gewinnrücklagen24. Einstellungen in Gewinnrücklagena) in die gesetzlich Rücklageb) in die Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternehmenc) in satzungsmäßigen Rücklagend) in an<strong>de</strong>re Gewinnrücklagen25. Bilanzgewinn/-verlust <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut99


ÜberleitungÜberleitungDie Überleitung zum Bilanzgewinn bzw. zum Bilanzverlust geschieht durch Saldierung <strong>de</strong>r BilanzpositionenV. Jahresüberschuss und IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag.Diese Überleitungsrechnung zum Bilanzgewinn/-verlust kann auch für die GmbH verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Nicht durch Eigenkapital ge<strong>de</strong>ckter FehlbetragWenn das EK durch Verlust aufgebraucht ist und sich ein Überschuss <strong>de</strong>r Passivposten über die Aktivseiteergibt, muss <strong>de</strong>r Differenzbetrag auf <strong>de</strong>r Aktivseite am Schluss <strong>de</strong>r Bilanz unter <strong>de</strong>r Bezeichnung „Nichtdurch Eigenkapital ge<strong>de</strong>ckter Fehlbetrag“ ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut100


KennzahlenWirtschaftliches EigenkapitalEigenkapitalquote, die nach Basel II wie folgt berechnet wird, spielt eine zentrale Rolle:Eigenkapital x 100 = EigenkapitalquoteGesamtkapital Eigenkapitalquote geht in je<strong>de</strong>s bankinterne Ratingsystem in Dtl. im Durchschnitt mit 15 %Gesamtgewicht einWill Unternehmen gute Ratingquote erzielen, sollte Eigenkapitalquote mind. 30 % betragenDas bilanziell EK im <strong>HGB</strong>-JA wird zu niedrig ausgewiesen, wenn die stillen Reserven, <strong>de</strong>ren Auflösung zueiner Erhöhung <strong>de</strong>s EK und damit <strong>de</strong>r EK-quote führt, unberücksichtigt bleibenJe<strong>de</strong>s Unternehmen sollte stille Reserven auflösen und sein wirtschaftliches EK ermitteln<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut101


KennzahlenDas wirtschaftliche EK lässt sich wie folgt darstellen:Ausgangsgröße: Bilanz vor Gewinnverwendunggezeichnetes Kapital- Nicht eingefor<strong>de</strong>rte Einlagen= verfügbares Eigenkapital+ Gesamtsumme <strong>de</strong>r Rücklagen+ Gewinnvortrag (- Verlustvortrag) aus <strong>de</strong>m Vorjahr+ Jahresüberschuss (- Jahresfehlbetrag)+ Eigenkapitalanteil Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil (ca. 70 %)- Eigene Anteile- Ausschüttung= bilanzielles Eigenkapital+ eigenkapitalähnliche Gesellschafterdarlehen- Disagio für aufgenommene Darlehen+ stille Reserven (z. B. zu niedrig bewertete Vorräte, abzüglich Ertragsteuern)= wirtschaftliches Eigenkapital<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut102


KennzahlenWirtschaftliches EigenkapitalBilanzsummeX 100 = EigenkapitalquoteDas wirtschaftliche Eigenkapital enthält auch <strong>de</strong>n Eigenkapitalanteil <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil inHöhe von 70 %. Diese Posten sind aufgrund steuerlicher Son<strong>de</strong>rvorschriften entstan<strong>de</strong>n und haben zuoffen ausgewiesen „stillen Reserven“ geführt. Durch die Aufhebung <strong>de</strong>r umgekehrten Maßgeblichkeit <strong>de</strong>rSteuerbilanz für die Han<strong>de</strong>lsbilanz fallen solche Son<strong>de</strong>rposten ab Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG weg(Streichung <strong>de</strong>r bisherigen §§ 254, 273, 279 <strong>HGB</strong>).Für diese Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil besteht aufgrund <strong>de</strong>r Übergangsvorschriften im BilMoG einBeibehaltungswahlrecht o<strong>de</strong>r die Möglichkeit einer erfolgsneutralen Einstellung in die Gewinnrücklagen.Diese Einstellung in die Gewinnrücklagen kann nur auf einmal vorgenommen wer<strong>de</strong>n und erhöht dieEigenkapitalquote.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut103


FremdkapitalGrundsätzlichesDas FK ist in <strong>de</strong>r Bilanz wie folgt geglie<strong>de</strong>rt (§ 266 Abs. 3 <strong>HGB</strong>):Passivseite <strong>de</strong>r Bilanz:B. Rückstellungen1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;2. Steuerrückstellungen;3. Sonstige RückstellungenC. Verbindlichkeiten1. Anleihen- davon konvertibel- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;5. Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Annahme gezogener Wechsel und <strong>de</strong>r Ausstellung eigener Wechsel- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;6. Verbindlichkeiten gegenüber verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, Jahr; FH Landshut104


Fremdkapital7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;8. Sonstige Verbindlichkeiten- davon aus Steuern- davon im Rahmen <strong>de</strong>r sozialen Sicherheit- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;D. RechnungsabgrenzungspostenE. Passive latente Steuern<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut105


FremdkapitalZwischen EK und FK wur<strong>de</strong>n vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG auf <strong>de</strong>r Passivseite <strong>de</strong>r Bilanz die Son<strong>de</strong>rposten mitRücklageanteil (SOPO) ausgewiesen. Der Ausweis genau an dieser Stelle resultierte aus <strong>de</strong>r Tatsache,dass <strong>de</strong>r Steueranteil von 15 % KSt und 15 % GewSt zum FK zu rechnen war, während 70 % <strong>de</strong>s SOPOEK darstellten. Je<strong>de</strong>r SOPO musste nach Maßgabe <strong>de</strong>s Steuerrechts wie<strong>de</strong>r aufgelöst wer<strong>de</strong>n.Der Ausweis von solchen Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil ist künftig nicht mehr möglich, da die umgekehrteMaßgeblichkeit <strong>de</strong>r Steuerbilanz für die Han<strong>de</strong>lsbilanz durch das BilMoG aufgehoben wur<strong>de</strong>. Macht dasUnternehmen von <strong>de</strong>r Wahlmöglichkeit Gebraucht, einen vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG gebil<strong>de</strong>ten SOPOfortzuführen, ist die Aufspaltung in 70 % EK und 30 % FK (Steuerschul<strong>de</strong>n) nach wie vor erfor<strong>de</strong>rlich,wenn das EK vom FK zuverlässig abgegrenzt wer<strong>de</strong>n soll.Macht hingegen das Unternehmen von seiner Wahlmöglichkeit Gebrauch <strong>de</strong>n SOPO in die Gewinnrücklageneinzustellen, ist dieser endgültig mit <strong>de</strong>m EK verrechnet und wird nicht mehr geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut106


RückstellungenRückstellungenUnterschied zwischenVerbindlichkeitsrückstellungenAufwandsrückstellungenBei Verbindlichkeitsrückstellungen wird auf Schuldcharakter <strong>de</strong>r RS abgestellt am Bilanzstichtag Verb.gegenüber Dritten, die ungewiss sind Beispiele f. Verbindlichkeitsrückstellungen sind u. a.Abschluss-, Prüfungs- und BeratungskostenAbfindungsverpflichtungenAusbildungskosten für LehrlingeUrlaubsverpflichtungen an ANLohfortzahlungen im Krankheitsfall/To<strong>de</strong>sfallGewinnbeteiligungen von ArbeitnehmernHaftungsverpflichtungenJubiläumszuwendungenBürgschaftsrisikenProvisionsverpflichtungenBoni und RabatteBerufsgenossenschaftsbeiträgeAbbruchkosten für Gebäu<strong>de</strong> auf frem<strong>de</strong>n Grund und Bo<strong>de</strong>n…<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut107


RückstellungenDrohverlustrückstellungen = z. B. Rückstellungen für drohen<strong>de</strong> Verluste aus schweben<strong>de</strong>n Einkaufso<strong>de</strong>rVerkaufsgeschäfteSchweben<strong>de</strong> Geschäfte = keine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Seiten hat Leistung erfüllt, keiner bilanziert außer es drohtVerlustIn <strong>de</strong>r StB ist unter Durchbrechung d. Maßgeblichkeitsprinzips Drohverlustrückstellung untersagtAusnahme: Bewertungseinheiten, bei <strong>de</strong>nen Verluste drohenDrohen<strong>de</strong>r Verlust bei Verkaufsgeschäften: Verkaufspreis minus zu erwarten<strong>de</strong> SelbstkostenKulanzrückstellungen = Rückstellung für Gewährleistung, ohne rechtliche VerpflichtungGewährleistungsrückstellung für GarantieleistungenBildung von Kulanzrückstellungen kann auf dreifache Art und Weise erfolgen:Durch die Bildung von EinzelrückstellungenDurch die Bildung von PauschalrückstellungenDurch ein gemischtes VerfahrenBei Einzelrückstellung muss je<strong>de</strong> Aktivität überprüft wer<strong>de</strong>n, ob Garantieleistung erbracht wer<strong>de</strong>n mussPauschalrückstellung erfolgt durch Erfahrung aus VergangenheitDas Unternehmen sollte für Bildung einer solchen Pauschalrückstellung für Kulanzleistung diegarantiebehafteten Umsätze möglichst differenzieren nach:<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut108


RückstellungenProdukten, ProduktgruppenKun<strong>de</strong>ngruppenUnterschiedliche GarantiefristenUnterschiedliche RisikenJe differenzierter die zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n garantiebehafteten Umsätze erfasst wer<strong>de</strong>n, umso genauerkann Schätzung <strong>de</strong>s Rückstellungsbetrages für Pauschalrückstellung für Kulanzleistung erfasst wer<strong>de</strong>nGemischtes Verfahren möglich: es wird für die mit beson<strong>de</strong>ren Risiken behafteten GarantieumsätzeEinzelrückstellungen und für die übrigen Umsätze eine Pauschalrückstellung gebil<strong>de</strong>tAufwandsrückstellungen entspringen dynamischer Bilanztheorie; Aufwand aber noch nicht AusgabeDienen <strong>de</strong>r perio<strong>de</strong>ngerechten AufwandsverrechnungAufwandsrückstellungen, die vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n:Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, die im folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr innerhalb von drei Monatennachgeholt wer<strong>de</strong>nRückstellungen für Instandhaltungen, die nach Ablauf <strong>de</strong>r Dreimonatsfrist bis zum Bilanzstichtag nachgeholtwer<strong>de</strong>n. Für diese Rückstellungen bestand vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG Passivierungswahlrecht.Ebenso bestand Passivierungswahlrecht für Rückstellungen für Großreparaturen und GeneralüberholungenAußer <strong>de</strong>r Instandhaltungsrückstellung sind im <strong>HGB</strong>-JA keine Rückstellungen mehr zulässigGrund: Rückstellungen haben Charakter von Rücklagen und geben irreführen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>rVermögenslage<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut109


RückstellungenErtragslage wür<strong>de</strong> verfälscht wer<strong>de</strong>n, da Zuordnung nicht perio<strong>de</strong>ngerecht erfolgtUnternehmen, die vor 31.12.2008 Aufwandsrückstellung gebil<strong>de</strong>t hatten, haben Beibehaltungsrechto<strong>de</strong>r Option <strong>de</strong>r Einstellung in Gewinnrücklagen Verbesserung <strong>de</strong>r Eigenkapitalbasis im <strong>HGB</strong>-JAIm Glie<strong>de</strong>rungsschema <strong>de</strong>r Bilanz wer<strong>de</strong>n Rückstellungen wie folgt differenziert1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen2. Steuerrückstellungen3. Sonstige RückstellungenBetriebliche Steuerschul<strong>de</strong>n, die bis zu Bilanzstichtag wirtschaftlich o<strong>de</strong>r rechtlich entstan<strong>de</strong>n sind,müssen als sonstige Verbindlichkeiten passiviert wer<strong>de</strong>nPassive latente Steuern sind ebenfalls als Steuerrückstellungen zu begreifen, wer<strong>de</strong>n aber ingeson<strong>de</strong>rter Position ausgewiesenSonstige Rückstellungen sind Rückstellungen, die nicht für Pensionen o<strong>de</strong>r Steuerrückstellungen sindMittelgroße und große KapGes haben Erläuterungspflicht für solche Rückstellungen Grundsatz <strong>de</strong>rWesentlichkeit<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut110


RückstellungenBewertung <strong>de</strong>r RückstellungenBewertung mit ErfüllungsbetragPreis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigenAls Planungshorizont für die Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen ist von einemZeitraum von fünf Jahren auszugehenBei Steuerbilanz sind Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend (Stichtagsprinzip) und künftigePreis- und Kostensteigerungen in <strong>de</strong>r Steuerbilanz nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n dürfenDa Rückstellung im <strong>HGB</strong>-JA bei Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen i. d. R. zueiner höheren Rückstellung als in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz und damit zu niedrigerem Han<strong>de</strong>lsbilanzgewinnführen dürfte, kommt <strong>de</strong>r Ansatz eines Postens „aktive latente Steuern“ in Frage Die neue Rückstellungsbewertung ist erstmals für Rückstellungen auf das nach <strong>de</strong>m 31.12.2009beginnen<strong>de</strong> Geschäftsjahr anzuwen<strong>de</strong>nDie Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen bei <strong>de</strong>r Rückstellungsbewertung führt zueiner Annäherung an die internationale Rechnungslegung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut111


AbzinsungsgebotAbzinsungsgebot Rückstellungen mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen für Darstellung <strong>de</strong>rtatsächlichen Verhältnisse entsprechen<strong>de</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann nichtunberücksichtigt bleiben, dass die in <strong>de</strong>n Rückstellungen gebun<strong>de</strong>nen Finanzmittel investiert und darausErträge realisiert wer<strong>de</strong>n könnenAbzinsung aufgrund <strong>de</strong>s durchschnittlichen Marktzinssatzes <strong>de</strong>r vergangenen sieben Geschäftsjahreunter Berücksichtigung <strong>de</strong>r RestlaufzeitAbzinsung hat nach Maßgabe <strong>de</strong>s Grundsatzes <strong>de</strong>r Einzelbewertung durch Berücksichtigung <strong>de</strong>rRestlaufzeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r jeweiligen Rückstellung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Verpflichtung zu erfolgenDeutsche Bun<strong>de</strong>sbank ermittelt Zinsstrukturkurve, aus <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Zinssatz zu entnehmen istRückstellungen in frem<strong>de</strong>r Währung sind ebenfalls mit <strong>de</strong>utschem Zinssatz abzuzinsenErträge und Aufwendungen aus <strong>de</strong>r Abzinsung bei <strong>de</strong>r Zugangs- und Folgebewertung <strong>de</strong>rRückstellungen (Barwertermittlung) sind geson<strong>de</strong>rt unter <strong>de</strong>n Positionen Zinserträge undZinsaufwendungen in GuV als Bestandteile <strong>de</strong>s Finanzergebnisses auszuweisen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut112


PensionsrückstellungenPensionsrückstellungenDie allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>r RückstellungsbewertungBerücksichtigung künftiger Kostensteigerungen (Gehaltstrends, Rententrends) undAbzinsung mit <strong>de</strong>m durchschnittlichen Marktzinsgelten auch für PensionsrückstellungenFür Abzinsung darf Durchschnittszinssatz aus 5 Geschäftsjahren benutzt wer<strong>de</strong>nDurch BilMoG ist ab jetzt Pauschalabzinsung erlaubt, mit Zinssatz, <strong>de</strong>r sich bei einer angenommenenLaufzeit von 15 JahrenBeachtung, dass JA tatsächliches Bild vermitteln mussAbzinsung mit durchschnittlichem Marktzinssatz auf Basis von fünfzehn Jahren muss auch aufRentenverpflichtungen angewandt wer<strong>de</strong>n, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten istAuch für Pensionsrückstellungen sind Erträge und Aufwendungen geson<strong>de</strong>rt unter Positionen Zinserträgeund Zinsaufwendungen als Bestandteile <strong>de</strong>s Finanzergebnisses zu zeigenAuf Steuerbilanz hat Neubewertung <strong>de</strong>r Pensionsrückstellungen keine Auswirkungen es gilt dasStichtagsprinzip, dass keine Berücksichtigung von Kostensteigerung erlaubt, und <strong>de</strong>r Abzinsungssatz vonsechs ProzentÜbernahme <strong>de</strong>r steuerlichen Wertansätze für Pensionsrückstellung von <strong>de</strong>r Steuerbilanz in <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JAmit Inkrafttreten <strong>de</strong>s BilMoG nicht mehr möglich<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut113


PensionsrückstellungenDa Pensionsrückstellungen i. d. R. im <strong>HGB</strong>-JA wohl höher ausfallen als in <strong>de</strong>r Steuerbilanz, wirdHan<strong>de</strong>lsbilanzgewinn gegenüber <strong>de</strong>m Steuerbilanzgewinn gemin<strong>de</strong>rt Aktivierungswahlrecht für aktivelatente SteuernSoweit aufgrund <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rückstellungsbewertung eine Zuführung zu <strong>de</strong>n Rückstellungen fürlaufen<strong>de</strong> Pensionen o<strong>de</strong>r Anwartschaften zu Pensionen erfor<strong>de</strong>rlich ist, darf dieser Betrag bis spätestens31.12.2004 in Jahresraten angesammelt wer<strong>de</strong>n, die min<strong>de</strong>stens 1/15 <strong>de</strong>s zuzuführen<strong>de</strong>n Betrages proJahr ausmachenDer erfor<strong>de</strong>rliche Zuführungsbetrag zu <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen ist einmal auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>rerstmaligen verpflichten<strong>de</strong>n Anwendung <strong>de</strong>r neuen Vorschriften zu berechnenDa kein bestimmtes Bewertungsverfahren vorhan<strong>de</strong>n, kann Zuführungsbetrag entwe<strong>de</strong>r zu Beginn o<strong>de</strong>rzum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ersten nach <strong>de</strong>m 31.12.2009 beginnen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres ermittelt wer<strong>de</strong>nDie KapGes aller Betriebsgrößenklassen müssen im Anhang zu <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen folgen<strong>de</strong>Angaben machen:Angewandtes versicherungsmathematisches BerechnungsverfahrenAbzinsungssatzLohn- und GehaltssteigerungenZugrun<strong>de</strong> gelegte Sterbetafeln<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut114


VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenVerbindlichkeiten zählen zum FK und sind durch folgen<strong>de</strong> drei Merkmale bestimmt:Es muss gewährleistet sein, dass ein Unternehmen in Höhe <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten eine Leistung zu erbringen hat.Die Leistung muss erzwingbar sein.Das Unternehmen muss durch die Verbindlichkeit tatsächlich wirtschaftlich belastet sein.Droht aus schweben<strong>de</strong>m Geschäft ein Verlust, muss Drohverlustrückstellung gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,ansonsten kein Ansatz in BilanzIm Glie<strong>de</strong>rungsschema <strong>de</strong>r Bilanz sind die Verbindlichkeiten wie folgt geglie<strong>de</strong>rt:C. Verbindlichkeiten:1. Anleihen- davon konvertibel- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;5. Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Annahme gezogener Wechsel und <strong>de</strong>r Ausstellung eigener Wechsel- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut115


Verbindlichkeiten6. Verbindlichkeiten gegenüber verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;8. sonstige Verbindlichkeiten- davon aus Steuern- davon im Rahmen <strong>de</strong>r sozialen Sicherheit- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem JahrVerbindlichkeiten wer<strong>de</strong>n entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt in:Kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem JahrMittelfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf JahrenLangfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf JahrenDie Bestimmung <strong>de</strong>r Restlaufzeit erfolgt zum Bilanzstichtag <strong>de</strong>s jeweiligen Geschäftsjahres<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut116


VerbindlichkeitsspiegelBeispiel für einen Verbindlichkeitenspiegel<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut117


VerbindlichkeitenspiegelVon <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r Absicherung <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten sind die kleinen KapGes ebenfalls befreitGewinnanteile von stillen Gesellschaftern sind von <strong>de</strong>m Beteiligungsunternehmen i. d. R. alsVerbindlichkeiten auszuweisen, wobei die Bilanzierung entsprechend <strong>de</strong>r Zurechenbarkeit dieser Schul<strong>de</strong>rfolgt bei:Verbindlichkeiten gegenüber verbun<strong>de</strong>nen UnternehmenVerbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis bestehtSonstige VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (geson<strong>de</strong>rter Bilanzposten)Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Begriff Erfüllungsbetrag ersetzt <strong>de</strong>nbisherigen Begriff Rückzahlungsbetrag. Eine sachliche Än<strong>de</strong>rung ist damit nicht verbun<strong>de</strong>n. DerGesetzgeber weist in seiner Gesetzesbegründung darauf hin, dass diese Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Bezeichnungnur eine klarstellen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung hat.Auch für Verbindlichkeiten gilt das Saldierungsverbot, das besagt, dass Verbindlichkeiten nicht mitFor<strong>de</strong>rungen verrechnet wer<strong>de</strong>n dürfen, auch wenn sie gegenüber <strong>de</strong>m gleichen Geschäftspartnerbestehen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut118


VerbindlichkeitenspiegelWährungsumrechnung, WährungsverbindlichkeitenDer neue § 256a <strong>HGB</strong> bil<strong>de</strong>t die gängige Praxis bei <strong>de</strong>r Währungsumrechnung ab. Er betrifft dieFolgebewertung für die Umrechnung vonVermögensgegenstän<strong>de</strong>n (For<strong>de</strong>rungen) undVerbindlichkeitenmit einer Restlaufzeit von mehr als einem JahrWährungsumrechnung hat zum Devisenkassamittelkurs <strong>de</strong>s Abschlussstichtages zu erfolgenEnstehungskurs ist maßgebend; zwei unterschiedliche Kurse:Geldkurs = Verkaufskurs für Devisen durch Banken pro EuroBriefkurs = Ankaufskurs für Devisen durch die Banken pro EuroSowohl für Zugangsbewertung als auch für Folgebewertung von For<strong>de</strong>rungen und Verbindlichkeiten inausländischer Währung, ist Devisenkassamittelkurs anzuwen<strong>de</strong>n:Geldkurs + Briefkurs2= DevisenkassamittelkursBei Bewertung ausländischer For<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten sind Realisationsprinzip undImparitätsprinzip zu beachten.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut119


VerbindlichkeitenspiegelBei For<strong>de</strong>rungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr kann ausPraktibilitätsüberlegungen mit <strong>de</strong>m Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet wer<strong>de</strong>n,ohne das Realisationsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip berücksichtigen zu müssenSolche For<strong>de</strong>rungen können nach § 256a <strong>HGB</strong> ohne Beachtung <strong>de</strong>s Realisationsprinzips und <strong>de</strong>sAnschaffungskostenprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet wer<strong>de</strong>nErgibt sich bei For<strong>de</strong>rungen u. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung mit einer Laufzeit vonweniger als einem Jahr ein Währungsverlust, muss dieser aufgrund <strong>de</strong>s Imparitätsprinzips ausgewiesenwer<strong>de</strong>nDie Regelung stellt eine Annäherung an IFRS dar, bei <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten inausländischer Währung, unabhängig von ihrer Laufzeit, zum Bilanzstichtagskurs umzurechnen sindEntstehen<strong>de</strong> Aufwendungen und Erträge aus <strong>de</strong>r Währungsumrechnung sind in <strong>de</strong>r GuV jeweils in einergeson<strong>de</strong>rten Position innerhalb <strong>de</strong>r Positionen „sonstige betriebliche Erträge“ und „sonstige betrieblicheAufwendungen“ auszuweisen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut120


VerbindlichkeitenEventualverbindlichkeitenIm <strong>HGB</strong>-JA sind bestimmte Haftungsverhältnisse unter <strong>de</strong>r Bilanz anzugeben. Hierunter fallen:Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Begebung und Übertragung von WechselnVerbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und ScheckbürgschaftenVerbindlichkeiten aus GewährleistungsverträgenHaftungsverhältnisse aus <strong>de</strong>r Bestellung von Sicherheiten für frem<strong>de</strong> VerbindlichkeitenIn allen Fällen han<strong>de</strong>lt es sich um Verpflichtungen, die erst dann auf das Unternehmen zukommen, wennbestimmte Bedingungen eintretenAusweis in Bilanz ist nur zulässig, solang wie mit <strong>de</strong>m Eintritt <strong>de</strong>r jeweiligen Bedingung nicht gerechnetwirdIn fast allen Fällen han<strong>de</strong>lt es sich in Bezug auf solche Eventualverbindlichkeiten fast immer umEventualverpflichtungen aus Haftungsverhältnissen für frem<strong>de</strong> VerbindlichkeitenBei Verbindlichkeiten aus Begebung und Übertragung von Wechseln geht es nicht darum, dass dasUnternehmen als Bezogener und Akzeptant <strong>de</strong>s Wechsels die Wechselsumme bei Fälligkeit zu zahlenhat, son<strong>de</strong>rn darum, dass es als bloßer Aussteller o<strong>de</strong>r als Indossant haftet, wenn <strong>de</strong>r Bezogene beiFälligkeit nicht zahltDie möglichen, noch nicht akuten Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse sind mit <strong>de</strong>m Betraganzugeben, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m höchst unwahrscheinlichen Fall <strong>de</strong>r Inanspruchnahme zu zahlen wäreGilt auch dann, wenn <strong>de</strong>r Verpflichtung gleichwertige Rückgriffsfor<strong>de</strong>rungen gegenüberstehen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut121


VerbindlichkeitenSicherheiten für frem<strong>de</strong> Verbindlichkeiten können durch Pfandrechte aller Art und ähnliche Rechtgewährt wer<strong>de</strong>n GrundpfandrechteHaftungsverhältnisse unter <strong>de</strong>r Bilanz dürfen in einem Betrag somit als Summe <strong>de</strong>r einzelnenHaftungsverhältnisse angegeben wer<strong>de</strong>nExterner Bilanzleser kann nicht erkennen, wie sich die zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Verpflichtungen undHaftungsverhältnisse aufschlüsseln und welche Risiken ihnen innewohnen dies hat Gesetzgeber dazubewogen zu for<strong>de</strong>rn, dass im Anhang anzugeben ist, welche Erwägungen und Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einschätzung<strong>de</strong>s Risikos <strong>de</strong>r Inanspruchnahme aus <strong>de</strong>n für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage be<strong>de</strong>utsamenEventualverbindlichkeiten zugrun<strong>de</strong> liegenAngabepflicht im Anhang betrifft KapGes aller BetriebsgrößenklassenMittelgroßen und großen KapGes, die Lagebericht aufzustellen und offenzulegen haben, habenWahlrecht, diese Infos innerhalb <strong>de</strong>s Risikoberichts im Anhang unterzubringen, da letztlichRisikoeinschätzung erläutert wer<strong>de</strong>n müssen<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut122


PRAPPassive RechnungsabgrenzungspostenNur anzusetzen, wenn transitorische Posten, die folgen<strong>de</strong> drei Kriterien erfüllenEs muss sich um Einnahmen vor <strong>de</strong>m Abschlussstichtag han<strong>de</strong>ln.Die Einnahmen dürfen erst nach Abschlussstichtag erfolgswirksam wer<strong>de</strong>n.Der Erfolg muss eine bestimmte Zeit nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag.Beispiele für transitorische passive RAP sind:Vorauszahlungen an MietenVorauszahlungen an ZinsenTeilzahlungszuschlägeWartungszuschläge, soweit die Vertragslaufzeit über <strong>de</strong>n Bilanzstichtag hinausgehtBestimmte Zeit nur, wenn ein<strong>de</strong>utiger Anfang und ein<strong>de</strong>utiges En<strong>de</strong>Passiver RAP kann aber auch in Betracht kommen, wenn eine Einnahme vor <strong>de</strong>m Bilanzstichtag Ertragzu einem bestimmten Zeitpunkt danach wirdAn<strong>de</strong>rs als bei aktiven RAP kann nach Grundsatz <strong>de</strong>r Vorsicht nicht auf Passivierung kleinerAbgrenzungsposten verzichtet wer<strong>de</strong>n, auch wenn diese sich auf das Jahresergebnis nur unwesentlichauswirken. Die Vermögenslage wür<strong>de</strong> dann zu günstig dargestellt wer<strong>de</strong>n und das wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>nGoB.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut123


Passive latente SteuernPassive latente SteuernWährend für aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht besteht, sind passive latente Steuern auf <strong>de</strong>rPassivseite <strong>de</strong>r Bilanz unter <strong>de</strong>r Position „E. Passive latente Steuern“ zwingend auszuweisen. Liegendaher bei bestimmten Bilanzpositionen vorübergehen<strong>de</strong> Wertdifferenzen zwischen Han<strong>de</strong>ls- undSteuerbilanz in <strong>de</strong>m Sinne vor, dass <strong>de</strong>r Gewinn im <strong>HGB</strong>-JA höher ausfällt als <strong>de</strong>r Steuerbilanzgewinn, istdie Position „Passive latente Steuern“ auszuweisen.Wenn beispielsweise ein Unternehmen einen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand <strong>de</strong>sAV aktiviert, fällt <strong>de</strong>r Gewinn im <strong>HGB</strong>-JA höher aus als <strong>de</strong>r Gewinn in <strong>de</strong>r Steuerbilanz. Das Unternehmenmuss passive latente Steuern ausweisen.O<strong>de</strong>r ein Unternehmen macht für seine Steuerbilanz von steuerlichen Son<strong>de</strong>rabschreibungen Gebrauch. DerSteuerbilanzgewinn fällt niedriger aus als <strong>de</strong>r Gewinn im <strong>HGB</strong>-JA. Auch dies führt zu passiven latentenSteuern.Passive latente Steuern sind in <strong>de</strong>r GuV unter <strong>de</strong>r Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ als„Aufwendungen aus latente Steuern“ auszuweisen.Kleine KapGes brauchen keine passiven latenten Steuern auszuweisen. Auch Angaben über latente Steuernsind nicht notwendigEbenso sind mittelgroße KapGes von einer Angabepflicht im Anhang über latente Steuern gem. § 285 Nr. 29<strong>HGB</strong> befreit. <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut124


Han<strong>de</strong>lsbilanzpolitikBilanzleser und Bilanzanalytiker <strong>HGB</strong>-JA muss von KapGes im Unternehmensregister offengelegt wer<strong>de</strong>n eingeschränkte Offenlegungfür kleine KapGes; große KapGes muss nahezu komplettes Bild ihres <strong>HGB</strong>-JA abgebenGeschäftsleitung einer KapGes muss sich im Klaren sein, dass es viele Interessenten für JA gibt, die mitbestimmten Instrumenten <strong>de</strong>r Bilanzanalyse sich ein Bild über Unternehmen machen wollenZu <strong>de</strong>n wichtigsten externen Bilanzlesern zählen:LieferantenKun<strong>de</strong>nKonkurrentenAuskunfteienMitarbeiterKreditversichererUnternehmensberaterDie gesamte interessierte ÖffentlichkeitU. a. auch Finanzamt, Banken, Gerichte und Gesellschafter gehören zu externen Bilanzlesern, auch wenndiese auf betriebsinterne Infos Zugriff habenExterne Bilanzleser können mit offengelegten JA Zeitvergleich durchführen, da neben je<strong>de</strong>r PositionVorjahreswert stehen mussLiegen Branchendurchschnittswerte aus zwischenbetrieblichen Vergleichen vor, kann zusätzlich einBranchenvergleich durchgeführt wer<strong>de</strong>n <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut125


BilanzpolitikGeschäftsführung einer KapGes sollte daher ein klares Konzept haben, wie <strong>de</strong>r jeweils offengelegte<strong>HGB</strong>-JA aussehen soll bzw. welche han<strong>de</strong>lsbilanzpolitischen Zielsetzungen kurz- und mittelfristig verfolgtwer<strong>de</strong>nHan<strong>de</strong>lsbilanzpolitik umfasst alle zielorientierten betrieblichen Entscheidungen, die, unter Beachtung <strong>de</strong>rgesetzlichen Vorschriften, darauf gerichtet sind, <strong>de</strong>n <strong>HGB</strong>-JA zu beeinflussen, um die von <strong>de</strong>rGeschäftsleitung verfolgten Zielsetzungen zu erreichenDie Ziele <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanzpolitik können ten<strong>de</strong>nziell eine negative o<strong>de</strong>r positive Darstellung <strong>de</strong>rVermögenslageKapitalstrukturErtragslageFinanzlageeines Unternehmens zum Inhalt haben.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut126


BilanzpolitikBilanzadressatenInteressenlagen <strong>de</strong>r KapGes im Hinblick auf unterschiedliche Bilanzadressaten sind abzuwägen:Hat z. B. eine KapGes nur einen einzigen o<strong>de</strong>r wenige Großabnehmer als Kun<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>nen mehr als50 % <strong>de</strong>s Gesamtumsatzes getätigt wer<strong>de</strong>n, und stehen Preisverhandlungen an, wird dieGeschäftsleitung bestrebt sein, <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsbilanzgewinn ten<strong>de</strong>nziell zu drücken. Nachteile einersolchen Han<strong>de</strong>lsbilanzpolitik, die sich unter Umstän<strong>de</strong>n bei an<strong>de</strong>ren Bilanzlesern wie Banken o<strong>de</strong>rLieferanten ergeben, wer<strong>de</strong>n hierbei billigend in Kauf genommen.Will eine KapGes ihre Konkurrenten über ihre wahre Ertragsstärke hinwegtäuschen, um einenWettbewerbsvorteil zu erringen, wird sie die Ertragssituation ten<strong>de</strong>nziell negativ darstellen.…Aus diesen wenigen konkreten Beispielen wird <strong>de</strong>utlich, dass sich nur ganz selten in Bezug auf allepotenziellen externen Bilanzadressaten ein<strong>de</strong>utige gleichgerichtete han<strong>de</strong>lsbilanzpolitische Zieleverfolgen lassen. Die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r KapGes muss daher i. d. R. Prioritäten setzen und ihrehan<strong>de</strong>lsbilanzpolitischen Ziele danach ausrichten.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut127


Bilanzpolitische InstrumenteInstrumenteDas Instrumentarium <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanzpolitik lässt sich wie folgt systematisieren:Bilanzierungswahlrechte- Aktivierungswahlrechte- PassivierungswahlrechteBewertungswahlrechte- Bewertung <strong>de</strong>s AV- Bewertung <strong>de</strong>s UV- Bewertung <strong>de</strong>r Rückstellungen und <strong>de</strong>r VerbindlichkeitenSonstige Wahlrechte- Glie<strong>de</strong>rungswahlrechte- Publizitätswahlrechte- GewinnverwendungBilanzierungs- und bewertungspolitische Entscheidungen ermöglichen es <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r KapGes<strong>de</strong>n ausgewiesenen Erfolg,das ausgewiesene Vermögen,die ausgewiesenen Schul<strong>de</strong>n,im <strong>HGB</strong>-JA entsprechend <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lbilanzpolitischen Zielen zu beeinflussen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut128


Bilanzpolitische InstrumenteHan<strong>de</strong>lsbilanzpolitischer SpielraumDas BilMoG hat <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsbilanzpolitischen Spielraum einerseits erweitert und an<strong>de</strong>rerseits eingeengt, wiean <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Beispielen <strong>de</strong>utlich wird:Beispiele für die Erweiterung <strong>de</strong>s Aktionsraums:Es wur<strong>de</strong> ein Wahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AV eingeführt.Es gilt ein Wahlrecht für aktive latente Steuern.Die erfor<strong>de</strong>rliche Zuführung zu <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen kann mit 1/15 <strong>de</strong>s zuzuführen<strong>de</strong>n Betrags proGeschäftsjahr o<strong>de</strong>r mit einem höheren Betrag erfolgen, <strong>de</strong>r zu einer schnelleren Ansammlung führt.Beispiele für eine Einengung <strong>de</strong>s Aktionszeitraums:Die Wahlmöglichkeit <strong>de</strong>r Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung <strong>de</strong>sGeschäftsbetriebs als Bilanzierungshilfe wur<strong>de</strong> gestrichenDie Wahlmöglichkeit, <strong>de</strong>n entgeltlich erworbenen Firmenwert sofort als Aufwand zu behan<strong>de</strong>ln, wur<strong>de</strong> beseitigt.Der entgeltlich erworbene Firmenwert ist aktivierungspflichtig.Die Aufwandsrückstellungen, für die eine Passivierungswahlmöglichkeit bestand (Rückstellung fürInstandsetzungsaufwendungen, die zwischen <strong>de</strong>m dritten und <strong>de</strong>m zwölften Monat <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahresvorgenommen wer<strong>de</strong>n und Großreparaturrückstellungen), dürfen nicht mehr gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Das Hifo-Verfahren als mögliches Verbrauchsfolgeverfahren wur<strong>de</strong> abgeschaft.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut129


Bilanzpolitische InstrumenteGestaltung von SachverhaltenSachverhalte können im <strong>HGB</strong>-JA nur bis zum Bilanzstichtag mit bilanzpolitischer Wirkung gestaltetwer<strong>de</strong>n60 % <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsbilanzpolitischen Entscheidungen sind vor Bilanzstichtag zu treffen, wenn sie sich nochauf laufen<strong>de</strong> Bilanzierungsperio<strong>de</strong> auswirken sollenSoll Ertragslage ten<strong>de</strong>nziell negativ dargestellt wer<strong>de</strong>n, sind unter an<strong>de</strong>rem folgen<strong>de</strong>Sachverhaltsgestaltungen als bilanzpolitische Entscheidungen <strong>de</strong>nkbar:Das Unternehmen führt <strong>de</strong>gressive anstelle <strong>de</strong>r linearen AfA durch und erhöht so Abschreibungsvolumen.Das Unternehmen führt in größerem Umfang Erhaltungsaufwendungen durch, die sich sofort als Betriebsaufwandauswirken.Das Unternehmen gestaltet einen Lizenzvertrag umsatzabhängig, so dass die Kosten als nicht aktivierungspflichtigeVertriebskosten behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.Das Unternehmen macht für Umlaufgüter und/o<strong>de</strong>r bestimmte Anlagegüter von <strong>de</strong> Bildung eines FestewertsGebrauch.Das Unternehmen macht bei Wertpapieren im Finanzanlage vermögen von <strong>de</strong>r Abschreibungsmöglichkeit bei einernur vorübergehen<strong>de</strong>n Wertmin<strong>de</strong>rung Gebrauch.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut130


Bilanzpolitische IntstrumenteSoll Ertragslage ten<strong>de</strong>nziell positiv dargestellt wer<strong>de</strong>n, d. h., <strong>de</strong>r Jahresüberschuss erhöht wer<strong>de</strong>n,können u. a. folgen<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lsbilanzpolitische Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n:Das Unternehmen ordnet vor <strong>de</strong>m Bilanzstichtag einen Anschaffungsstopp für nicht dringend benötigteInvestitionsgüter anFür Anlagegüter mit zeitlich begrenzter Nutzung wird die lineare Abschreibung gewähltSelbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s AV wer<strong>de</strong>n aktiviert. Deren Entwicklungskostenerhöhen <strong>de</strong>n Gewinn…Größter Teil <strong>de</strong>r aufgeführten Sachverhaltsgestaltungen wirkt sich auch steuerbilanzpolitisch aus, so dasshier in vielen Fallen synchron vorangegangen wer<strong>de</strong>n kannHan<strong>de</strong>lsbilanzpolitische Entscheidungen wirken sich auf das EK im <strong>HGB</strong>-JA aus, wobei sich dieZusammenhänge wie folgt darstellen lassen:Aktiva- Fremdkapital= Eigenkapital<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut131


Bilanzpolitische InstrumenteErhöhung <strong>de</strong>r Aktiva und/o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FK sind gleichbe<strong>de</strong>utend mit EK-ErhöhungVermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aktiva und/o<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s FK sind gleichbe<strong>de</strong>utend mit EK-Vermin<strong>de</strong>rungAktivierung von Entwicklungskosten für einen selbst hergestellten immateriellen Vermögensgegenstand<strong>de</strong>s AV erhöht das EKErhöhte Abschreibungen über verkürzte ND vermin<strong>de</strong>rn EKDa GuV quasi Unterkonto zum EK ist, stellen alle EK-Verän<strong>de</strong>rungen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Perio<strong>de</strong>nerfolgs dar<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut132


Überleitungsvorschriften <strong>de</strong>sBilanzrechtsmo<strong>de</strong>rnisierungsgesetzesDie Überleitungsvorschriften zum neuen <strong>HGB</strong>-JA sind im Einführungsgesetz zum <strong>HGB</strong> (EG<strong>HGB</strong>) geregelt.Artikel 66 EG<strong>HGB</strong> enthält die Vorschriften zur erstmaligen Anwendung <strong>de</strong>s BilMoG.Artikel 67 EG<strong>HGB</strong> enthält in erster Linie Beibehaltungs-Fortführungswahlrechte sowie sonstigeErleichterungen.Die erstmalige Regelanwendung für alle KapGes gilt für Geschäftsjahre, die nach <strong>de</strong>m 31.12.2009 beginnen.Die Unternehmen können die durch das BilMoG geän<strong>de</strong>rten Vorschriften auch schon für nach <strong>de</strong>m31.12.2008 beginnen<strong>de</strong> Geschäftsjahre anwen<strong>de</strong>n, aber dann nur insgesamt. Eine nur teilweisevorzeitige Anwendung ist ausgeschlossen.Die vorzeitige Anwendung könnte vor allem für Unternehmen mit einem abweichen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahrinteressant sein.Artikel 66 EG<strong>HGB</strong> enthält auch die begünstigen<strong>de</strong> Vorschrift <strong>de</strong>r Heraufsetzung <strong>de</strong>r Schwellenwerte in Bezugauf die Kriterien Bilanzsumme und Jahresumsatzerlöse für die Einstufung <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaften in dieBetriebsgrößenklassen von im Durchschnitt 20 %. Die neuen Schwellenwerte können bereits für die nach<strong>de</strong>m 31.12.2007 beginnen<strong>de</strong>n Geschäftsjahre angewandt wer<strong>de</strong>n.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut133


BilMoGAuch die Begünstigungsvorschrift, wonach Einzelkaufleute, die an <strong>de</strong>n Abschlussstichtagen von zweiaufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Gewinnerzielen, von <strong>de</strong>r Buchführungs- und Inventarpflicht befreit sind, gilt bereits für die Geschäftsjahre, dienach <strong>de</strong>m 31.12.2007 beginnen. Wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Grenzen in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren 2006 und 2007nicht überschritten, sind sie ab 2008 von <strong>de</strong>r Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, sofern dastechnisch noch möglich ist.Im Einzelnen gilt bei <strong>de</strong>r Überleitung <strong>de</strong>r Grundsatz, dass Aufwendungen und Erträge aus <strong>de</strong>r erstmaligenAnwendungen <strong>de</strong>s BilMoG erfolgswirksam in <strong>de</strong>r GuV zu erfassen sind. Eine erfolgsneutrale Bilanzierungist nur möglich, soweit dies in <strong>de</strong>n Übergangsvorschriften ausdrücklich angeordnet wird.Entgeltlich erworbene Firmenwerte, die vor <strong>de</strong>r erstmaligen Anwendung <strong>de</strong>s BilMoG sofort als Aufwandverbucht wur<strong>de</strong>n, brauchen nicht nachaktiviert zu wer<strong>de</strong>n.Die Aktivierung <strong>de</strong>r Herstellungskosten auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Vollkosten, also unter Einbeziehung <strong>de</strong>rMaterialgemeinkosten und <strong>de</strong>r Fertigungsgemeinkosten, muss erstmalig zu <strong>de</strong>n Geschäftsjahrenerfolgen, die nach <strong>de</strong>m 31.12.2009 beginnen.Es können nur die Herstellungskosten für die Entwicklung von immateriellen Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>sAV aktiviert wer<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>ren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wur<strong>de</strong>, die nach <strong>de</strong>m31.12.2009 beginnen. Eine Aktivierung wird auch in diesen Fällen zugelassen, in <strong>de</strong>nen unwesentlicheTeile <strong>de</strong>r Entwicklung in <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr liegen. Gleichwohl ist eine Nachaktivierungdieser in <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen ausgeschlossen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut134


BilMoGArtikel 67 EG<strong>HGB</strong> begrenzt die Ansammlungen für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>r Rückstellung für laufen<strong>de</strong> Pensionen undAnwartschaften auf Pensionen nach unten auf 1/15 <strong>de</strong>s zuzuführen<strong>de</strong>n Betrags pro Geschäftsjahr.Höhere Zuführungen sind möglich.Soweit Vermögen vorhan<strong>de</strong>n ist, ist <strong>de</strong>r gesamt Zuführungsbetrag <strong>de</strong>r Betrag nach <strong>de</strong>r Verrechnung <strong>de</strong>raufge<strong>de</strong>ckten stillen Reserven aus <strong>de</strong>r Bewertung zum beizulegen<strong>de</strong>n Zeitwert. Dies verringert diejährlich erfor<strong>de</strong>rliche Zuführung und erleichtert damit <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>r Pensionsrückstellung.Der Zuführungsbetrag kann, je nach angewandtem Bewertungsverfahren zu Beginn o<strong>de</strong>r zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s nach31.12.2009 beginnen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres ermittelt wer<strong>de</strong>n.Das Unternehmen haben ein Beibehaltungswahlrecht für bisher gebil<strong>de</strong>teAufwandsrückstellungen sowieSon<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil (abzüglich latente Steuern)Im Fall <strong>de</strong>r Auflösung sind die daraus resultieren<strong>de</strong>n Beträge erfolgsneutral in die Gewinnrücklageneinzustellen.Beibehaltene Aufwandsrückstellungen sind stichtagsbezogen zu bewerten und nicht abzuzinsen. Ebensogelten die bisherigen Vorschriften zur Auflösung <strong>de</strong>r Aufwandsrückstellungen fort. Im Gegensatz zu <strong>de</strong>nSon<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil können Aufwandsrückstellungen teilweise beibehalten und teilweiseaufgelöst wer<strong>de</strong>n. Sie brauchen also nicht auf einmal aufgelöst wer<strong>de</strong>n.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut135


BilMoGAufwandsrückstellungen, die erst im letzten vor <strong>de</strong>m 01.01.2010 beginnen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr gebil<strong>de</strong>twur<strong>de</strong>n, sind von <strong>de</strong>m Beibehaltungswahlrecht ausgenommen. Damit soll verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass indiesem Geschäftsjahr (2009) Aufwandsrückstellungen allein mit <strong>de</strong>r Zielsetzung gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dieseim folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr direkt in die Gewinnrücklagen einzustellen.Für beibehaltene Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil gelten die Vorschriften zur Übertragung und Auflösungsowie zu <strong>de</strong>n Angaben im Anhang fort.Da die Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil mittelfristig im <strong>HGB</strong>-JA abgebaut wer<strong>de</strong>n sollen, ist nur eineeinmalige Übertragung zulässig. Das Beibehaltungswahlrecht darf nur einmal, nämlich im ersten, nach<strong>de</strong>m 31.12.2009 beginnen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Die Ausübung <strong>de</strong>rBeibehaltungswahlrechte (für SOPO mit Rücklageanteil) kann nur umfassend erfolgen.Wird von <strong>de</strong>n Beibehaltungswahlrechten kein Gebrauch gemacht, wird, wie bereits ausgeführt, <strong>de</strong>r sichergeben<strong>de</strong> Betrag unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt.Beträge zur Bildung o<strong>de</strong>r Auflösung latenter Steuern, die aus <strong>de</strong>r erstmaligen Steuerabgrenzung nach § 274<strong>HGB</strong> resultieren, sind erfolgsneutral mit <strong>de</strong>n Gewinnrücklagen zu verrechnen.Aufwendungen und Erträge, die aus <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Übergangsvorschriften herrühren und nichtunmittelbar mit <strong>de</strong>n Gewinnrücklagen eingestellt wer<strong>de</strong>n, sind in <strong>de</strong>r GuV unter <strong>de</strong>n Positionen„außeror<strong>de</strong>ntliche Erträge“ und „außeror<strong>de</strong>ntliche Aufwendungen“ anzugeben. Damit soll eineVerwässerung <strong>de</strong>s Betriebs- und Finanzergebnisses<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp,vermie<strong>de</strong>nFH Landshutwer<strong>de</strong>n.136


BilMoGDie Vorjahresbeträge müssen im Rahmen <strong>de</strong>s Übergangs auf das neue Bilanzrecht bei je<strong>de</strong>r Bilanz- und GuV-Position zwar angegeben, brauchen aber nicht erläutert zu wer<strong>de</strong>n.Will eine KapGes in ihrer Eröffnungsbilanz nach <strong>de</strong>m BilMoG ihre EK-Quote erhöhen, hat sie aufgrund <strong>de</strong>rÜberleitungsvorschriften folgen<strong>de</strong> bilanzpolitische Möglichkeiten:(1) Auflösung von Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil (abzgl. Latente Steuern) und Einstellung in dieGewinnrücklage(2) Auflösung von nicht mehr zulässigen Aufwandsrückstellungen und Einstellung in die Gewinnrücklage(3) Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Streckungswahlrechts bei <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen, das heißt Begrenzung <strong>de</strong>rZuführungsbeträge <strong>de</strong>s 1/15 <strong>de</strong>s notwendigen Zuführungsbetrags<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut137


ControllingAktivierung von EntwicklungskostenDas BilMoG bringt neue und zusätzliche Aufgaben für das Controlling im Unternehmen. Die zentralenHandlungsfel<strong>de</strong>r für die Aufstellung <strong>de</strong>s neuen <strong>HGB</strong>-JA sind insbeson<strong>de</strong>re:Das Aktivierungswahlrecht von Entwicklungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong><strong>de</strong>s AV bedarf <strong>de</strong>r Einrichtung eines Entwicklungskosten-Controllings. Die Entwicklungskosten sind vonBeginn <strong>de</strong>r Entwicklung an lückenlos zu dokumentieren. Internes (Kostenrechnung) und externes(Bilanzcontrolling) sind miteinan<strong>de</strong>r zu verzahnen.Bilanzierung von RückstellungenRückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen. Das Controlling muss alsErstes jene Rückstellungen ausson<strong>de</strong>rn, die eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, dadiese nicht abgezinst wer<strong>de</strong>n müssen. Für die abzuzinsen<strong>de</strong>n Rückstellungen sind die von <strong>de</strong>r DeutschenBun<strong>de</strong>sbank monatlich veröffentlichten aktuellen Marktzinssätzen zu berücksichtigen. Außer<strong>de</strong>m mussdas Controlling die Schätzung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n überschaubaren Zeitraum voraussichtlich zu erwarten<strong>de</strong>nPreis- und Kostensteigerungen vornehmen.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut138


ControllingBeson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>n PensionsrückstellungenBei <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen ist <strong>de</strong>r durchschnittliche Marktzinssatz, <strong>de</strong>r sich bei einer angenommenenLaufzeit von 15 Jahren ergibt, zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r ebenfalls von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank aufihren Internetseiten veröffentlicht wird. Ebenso sind die künftig zu erwarten<strong>de</strong>n Gehalts- undRententrends zu berücksichtigen um die erwarteten Kostensteigerungen darstellen zu können. DasControlling hat auch die Angaben für <strong>de</strong>n Anhang zu <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen zu liefern.Bewertung <strong>de</strong>r HerstellungskostenDie Einbeziehung <strong>de</strong>r Material- und Fertigungsgemeinkosten in die Herstellungskosten erfor<strong>de</strong>rt eine neueBestimmung <strong>de</strong>r Wertuntergrenze für die Herstellungskosten (Aktivierungspflicht) o<strong>de</strong>r wahlweise dieWertobergrenze (Aktivierungswahlrecht <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltung). Hier hat dasControlling dafür zu sorgen, dass eine entsprechen<strong>de</strong> Zuarbeitung durch die Kostenrechnung erfolgt.BewertungseinheitenDas Controlling muss dafür sorgen, dass die Bewertungseinheiten umfassend dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Bereitsim Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>r Sicherungsbeziehung muss festgehalten wer<strong>de</strong>n, mit Hilfe welcherFinanzinstrumente (Sicherungsinstrumente) welche Grundgeschäfte abgesichert wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sindEffektivitätstests durchzuführen. Haben die Sicherungsbeziehungen funktioniert o<strong>de</strong>r sind Abweichungennach oben o<strong>de</strong>r unten eingetreten?<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut139


ControllingSaldierungsgebotDas Saldierungsgebot für vorhan<strong>de</strong>nes zweckgebun<strong>de</strong>nes Vermögen auf <strong>de</strong>r Aktivseite mitAltersvorsorgeverpflichtungen verlangt von <strong>de</strong>m Controlling, die Metho<strong>de</strong>n und Instrumente zurErmittlung <strong>de</strong>s beizulegen<strong>de</strong>n Zeitwerts <strong>de</strong>r zu verrechnen<strong>de</strong>n Vermögenswerte bereitszustellen.Aktive latente SteuernDas Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern auch bei Verlustvorträgen erfor<strong>de</strong>rt für <strong>de</strong>nverpflichtend eingeführten Fünfjahreszeitraum eine Steuerplanung. Das Controlling muss dasInstrumentarium zu Verfügung stellen, wie aus <strong>de</strong>n im Unternehmen vorhan<strong>de</strong>nen Planungsrechnungeneine effektive Steuerplanung für die nächsten fünf Jahre entwickelt wer<strong>de</strong>n kann.Wegfall <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> für außerplanmäßige AbschreibungenDas Controlling hat die Aufgabe für je<strong>de</strong>n Bilanzstichtag zu prüfen, ob die Grün<strong>de</strong> für außerplanmäßigeAbschreibungen auf Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz weggefallen sind, da in diesenFällen eine Zuschreibungspflicht besteht.<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut140


AnhangGlie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r BilanzAktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>:1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen ansolchen Rechten und Werten;3. Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwert;4. geleistete Anzahlungen;II. Sachanlagen:1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Rechte und Bauten einschließlich <strong>de</strong>r Bauten auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken;2. technische Anlagen und Maschinen;3. an<strong>de</strong>re Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;III. Finanzanlagen:1. Anteile an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen;2. Ausleihungen an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen;3. Beteiligungen4. Ausleihungen an Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht;5. Wertpapiere <strong>de</strong>s AV;<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut6. sonstige Ausleihungen.141


AnhangB. UmlaufvermögenI. Vorräte:1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;3. fertige Erzeugnisse und Waren;4. geleistete Anzahlungen;II. For<strong>de</strong>rungen und sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>:1. FLL- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr;2. For<strong>de</strong>rungen gegen verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr;3. For<strong>de</strong>rungen gegen Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht- davon EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr;4. Sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>;III. Wertpapiere:1. Anteile an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen;2. sonstige WertpapiereIV. Kassenbestand, Bun<strong>de</strong>sbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks;C. RAP.D. Aktive latente Steuern.E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus <strong>de</strong>r Vermögensverrechnung<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut142


AnhangPassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital;II. Kapitalrücklage;III. Gewinnrücklagen:1. gesetzliche Rücklage;2. Rücklage für Anteile an einem herrschen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mehrheitlich beteiligten Unternehmen;3. satzungsmäßige Rücklagen;4. an<strong>de</strong>re Gewinnrücklagen;IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag;B. Rückstellungen:1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;2. Steuerrückstellungen;3. Sonstige Rückstellungen;C. Verbindlichkeiten:1. Anleihen- davon konvertibel- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut143


Anhang2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;4. VLL- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;5. Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Annahme gezogener Wechsel und <strong>de</strong>r Ausstellung eigener Wechsel- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;6. Verbindlichkeiten gegenüber verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr;7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;8. sonstige Verbindlichkeiten- davon aus Steuern- davon im Rahmen <strong>de</strong>r sozialen Sicherheit- davon EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;D. RAP.E. Passive latente Steuern<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut144


Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r GuV nach <strong>de</strong>m GesamtkostenverfahrenGeschäftsjahr € Vorjahr €1. Umsatzerlöse2. Erhöhung o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s an fertigen und unfertigen Erzeugnissen +/-3. An<strong>de</strong>re aktivierte Eigenleistungen +Gesamtleistung (*) =4. Sonstige betriebliche Erträge +- davon Kursgewinne (*)- Erträge aus <strong>de</strong>r Währungsumrechnung5. Materialaufwanda) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für bezogene Waren -b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -Rohergebnis (*) =6. Personalaufwanda) Löhne und Gehälter -b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung- davon für Altersversorgung -7. Abschreibungena) auf immaterielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Sachanlagen -- davon außerplanmäßige Abschreibungen (*)<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut- davon steuerliche Son<strong>de</strong>rabschreibungen145


AnhangGeschäftsjahr € Vorjahr €b) auf Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Umlaufvermögens, soweit diese die in <strong>de</strong>mUnternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten -- davon unübliche Abschreibungen (*)- davon steuerliche Son<strong>de</strong>rabschreibungen (*)8. Sonstige betriebliche AufwendungenAufwendungen aus <strong>de</strong>r Währungsumrechnung -Betriebsergebnis (*) =9. Erträge aus Beteiligungen +- davon aus verbun<strong>de</strong>nen UnternehmenErträge aus Verlustübernahmen +Erträge aus Gewinngemeinschaften +Erträge aus Gewinnabführungsverträgen +10. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen <strong>de</strong>s Finanzanlagevermögens- davon aus verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +- davon aus verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen- Erträge aus <strong>de</strong>r Abzinsung12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere <strong>de</strong>s UV -<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH Landshut146


Anhang13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -- davon betreffend verbun<strong>de</strong>ne UnternehmenAufwendungen für Verlustübernahmen -Aufwendungen für Gewinngemeinschaften -Aufwendungen für Gewinnabführungsverträge -Aufwendungen aus <strong>de</strong>r Abzinsung -Finanzergebnis (*) =14. Ergebnis <strong>de</strong>r gewöhnlichen Geschäftstätigkeit(=Betriebsergebnis +/- Finanzergebnis) =15. Außeror<strong>de</strong>ntliche Erträge +16. Außeror<strong>de</strong>ntliche Aufwendungen -17. Außeror<strong>de</strong>ntliches Ergebnis =Unternehmensergebnis vor Steuern (*) Pos. 14 + 17 =18. Steuern vom Einkommen und Ertrag- Erträge aus aktiven latenten Steuern o<strong>de</strong>r- Aufwendungen aus latenten Steuern -19. Sonstige Steuern -20. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag =Geschäftsjahr € Vorjahr €(*) Die so gekennzeichneten Positionen sollten sinnvollerweise <strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, in <strong>de</strong> GuV ausgewiesen FH Landshut wer<strong>de</strong>n, ohne dass die GmbH dazuverpflichtet wäre.147


Noch Fragen?<strong>Prof</strong>.Dr.Skopp, FH LandshutQuelle: Jakob Wolf „Schnellkurs <strong>HGB</strong>-<strong>Jahresabschluss</strong> – Das neue Bilanzrecht“148

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