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6. Prüfungsdurchführung - Prof-skopp.de

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<strong>Prüfungsdurchführung</strong>PrüfungstechnikPrüffeldübergreifen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungenPrüfungsnachweise zu einzelnen Prüffel<strong>de</strong>rnDokumentation und Berichterstattung1 (c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. PrüfungstechnikLiteraturhinweisIDW PS- PS 300: Arten von Prüfungshandlungen- PS 302: Bestätigungen Dritter- PS 303: Erklärungen <strong>de</strong>r Unternehmensleitung- PS 314: Schätzwerte- PS 320 – 322: Verwertung von Arbeiten DritterSchmidt, Stefan: Handbuch risikoorientierterAbschlussprüfung, Düsseldorf 2008, S. 37 - 822(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik1. Systemprüfungen und aussagebezogenePrüfungshandlungen Notwendigkeit <strong>de</strong>r Erlangung angemessenerPrüfungsnachweise zur Entwicklung verlässlicherPrüfungsnachweiseSystemprüfung: Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit undWirksamkeit <strong>de</strong>s internen Kontrollsystems ( IKS ) =Aufbau- und Funktionsprüfung Aussagebezogene Prüfunghandlungen = Prüfungeinzelner Geschäftsvorfälle und Bestän<strong>de</strong> sowie analytischePrüfungshandlungen3(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik Systemprüfung: Frage: Ist das IKS geeignet, wesentliche Fehler aufzu<strong>de</strong>cken undhat es diese Rolle im Berichtsjahr angemessen erfüllt? Einzelfallprüfung: Nachweis <strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r Rechnungslegung Verlässlichkeit: Abhängig von Art und Quelle Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Abschlussprüfung versus Qualität4(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik 1. Arten von Prüfungshandlungen Durchsicht von Unterlagen und Inaugenscheinnahme vonVermögenswerten Beobachtungen Befragungen Bestätigungen Sal<strong>de</strong>nbestätigungen für Debitoren und Kreditoren Bankbestätigungen Rechtsanwälte und Steuerberater5(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik2. Analytische Prüfungshandlungen= Plausibilitätsprüfung Analyse be<strong>de</strong>utsamer Kennzahlen und Trends Vergleich eigener Erwartungen mit tatsächlichenVerhältnissen Finanzielle und nicht finanzielle Indikatoren Von <strong>de</strong>r Prüfungsplanung bis zum Prüfungsen<strong>de</strong> Zusammenhänge bestimmter Daten => Unstimmigkeiten=> Nachforschungen6(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik3. Stichprobengestützte Prüfungshandlungen Vollprüfung als Ausnahme, Stichprobe = Regelfall Zufallgesteuerte (statistische Verfahren ) u./o. bewussteAuswahl ( nicht statistische Verfahren ). Stichprobenrisiko Eher bei Einzelfallprüfungen als bei Funktionsprüfungen Bewusste Auswahl: Gewicht / Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Elemente fürdas Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Prüffel<strong>de</strong>s: Nachteil:Unterbewertungen wer<strong>de</strong>n nicht erkannt. Orientierung amFehlerrisiko7(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik Stichprobengestützte Prüfungshandlungen ( Fortsetzung ) Kombination Fehlerrisiko und Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>sPrüfungsgegenstan<strong>de</strong>s Typische Fälle Zufallsauswahl Echte Zufallsauswahl Systematische Zufallsauswahl Schlussziffernverfahren Grundgesamtheit: Angemessenheit im Hinblick auf die Prüfungshandlungen Vollständigkeit Homogenität Monetary Unit Sampling8(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik 4. Bestätigungen Dritter Formen: Sal<strong>de</strong>nbestätigungen Bankbestätigungen Rechtsanwaltsbestätigungen Verwahrerbestätigung Auswahl und Versand durch WP Metho<strong>de</strong>n Positive Metho<strong>de</strong> Negative Metho<strong>de</strong> Alternative Prüfungshandlungen bei Fehlen9(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik 5. Erklärungen <strong>de</strong>r Unternehmensleitung Verantwortung <strong>de</strong>r GL für ordnungsmäßige Aufstellung <strong>de</strong>sJA Schriftliche Erklärungen zu für <strong>de</strong>n Abschluss wesentlichenSachverhalten Kein Ersatz für an<strong>de</strong>re verfügbare Prüfungsnachweise Bei Wi<strong>de</strong>rspruch zu an<strong>de</strong>ren Prüfungsergebnissen: Prüfung! Aufstellung <strong>de</strong>r nicht korrigierten Fehler zurVollständigkeitserklärung Evtl. Prüfungshemmnis bei Weigerung10(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik<strong>6.</strong> Schätzwerte Geschätzte Werte <strong>de</strong>r Rechnungslegung z. B: Werthaltigkeit von For<strong>de</strong>rungen, Nutzungsdauern, Rückstellungen für Prozessrisiken Prüfung Beurteilung <strong>de</strong>s Verfahrens, Vergleiche Ergebnisse nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>de</strong>r Daten Eigene Schätzung als Massstab11(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik7. Verwertung von Arbeiten Dritter A) An<strong>de</strong>rer Prüfer Auswirkung auf das eigene Prüfungsurteil Entscheidung, ob eigener Prüfungsumfang ausreichend: Wesentlichkeit <strong>de</strong>r selbst geprüften Teile Kenntnisse Wesentliche Fehler Berufliche Qualifikation und fachliche Kompetenz <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>renPrüfers Verwendbarkeit <strong>de</strong>r Arbeitsergebnisse Überblick über die Prüfungshandlungen Dokumentation in <strong>de</strong>n Arbeitspapieren Kein Hinweis im Bestätigungsvermerk12(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik Verwertung von Arbeiten Dritter B) Interne Revision Aufgaben IKS-Prüfung Prozessoptimierung RMS-Prüfung Compliance Untersuchungen Verwertung <strong>de</strong>r Ergebnisse möglich Keine Integration <strong>de</strong>r Revisionsmitarbeiter in Prüfungteam13(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


1. Prüfungstechnik Verwertung von Arbeiten Dritter C) Sachverständige Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen ausserhalb <strong>de</strong>rRechnungslegung Fachliche Berichte, Urteile und Stellungnahmen Beurteilung <strong>de</strong>r fachlichen Kompetenz erfor<strong>de</strong>rlich Objektivität Richtlinien und Anweisungen für die Arbeit <strong>de</strong>sSachverständigen14(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen Literatur PS 210: Unregelmäßigkeiten PS 255: Nahestehen<strong>de</strong> Personen PS 270: Unternehmensfortführung PS 330: IT-gestützte Rechnungslegungssysteme PS 331: Outsorcing FAIT2: E-Commerce15(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen1. Unregelmäßigkeiten Unrichtigkeiten ( unabsichtlich ) Verstöße ( absichtlich ) UnregelmäßigkeitenA) Unrichtigkeiten in <strong>de</strong>r Rechnungslegung und Verstöße gegenrechnungslegungsbezogene gesetzliche Vorschriften Unabsichtliche Fehler Beabsichtigte Handlungen Verantwortung <strong>de</strong>r GL / Aufsichtsrat AP muss Risiko wesentlicher falscher Angaben einschätzen und geeignetePrüfungshandlungen als Reaktion durchführen. Aufgabe: welche Beispiele lassen sich anführen? Anfälligkeit ( Gelegenheit, Motivation, innere Rechtfertigung ) IKS -Wirksamkeit16(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen 2. Sonstige Gesetzesverstöße Verstöße gegen nicht unmittelbar rechnungslegungsbezogenerechtliche Vorschriften Präventive Wirkung <strong>de</strong>r Abschlussprüfung Begrenzte Erkenntnismöglichkeiten mit Risiko <strong>de</strong>rNichterkennung Keine Verpflichtung <strong>de</strong>s AP zu diesbezüglichenPrüfungshandlungen, die kein wesentliches Fehlerrisiko aufweisen Informationspflicht <strong>de</strong>s AP Berichtspflicht im Prüfungsbericht Kündigungsgrund für <strong>de</strong>n Prüfungsauftrag17(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen3. Beziehungen zu Nahestehen<strong>de</strong>n Personen PS 255 GL muss geeignete organisatorische Maßnahmen ergreifen. AP muss Beziehungen untersuchen: Vorjahres-Arbeitspapiere Nachforschungen Gesellschafterlisten usw. Risiko für das Vorliegen nicht bekannter Beziehungen Ungewöhnliche Geschäftsvorfälle usw.. Berichtspflicht im Anhang. Schriftliche Erklärung <strong>de</strong>r Unternehmensleitung Erhöhtes Risiko für Auftreten von wesentlichen Fehlern Problem <strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong>n Prüfungsnachweise Berichtspflicht Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bestätigungsvermerk18(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen4. Going Concern Angemessenheit <strong>de</strong>r Annahme durch <strong>de</strong>n AP zu prüfen Sachverhalte, welche die Überlebensfähigkeit in Frage stellen, sind zu prüfen. Auswirkung auf das Prüfungsrisiko Prognose durch die UL zur Fortführung ist zu prüfen Zeitraum: 12 MonateEigene Prognose auf Basis <strong>de</strong>r Annahmen <strong>de</strong>r UL Befragung <strong>de</strong>r UL. Erklärungen <strong>de</strong>r UL bei begrün<strong>de</strong>ten Zweifeln. Darstellung <strong>de</strong>rgeplanten Maßnahmen. Prüfung <strong>de</strong>r Umsetzbarkeit und Wirksamkeit Prüfungshandlungen Analysen, Plausi-Prüfungen, Durchsicht Verträge, Bestätigung von Finanzversprechen,Ereignisse nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag Versagung <strong>de</strong>s BV bei nicht möglicher Fortführung, wenn Going Concern beiAufstellung <strong>de</strong>s JA zu Grun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>. Zusätzliche Prüfungshandlungen bei verzögerter Abschlusserstellung19(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen<strong>6.</strong> IT-gestützte Rechnungslegungssysteme PS 330 Hard- und Software IT-System erfüllt Anfor<strong>de</strong>rungen an die Rechnungslegung Eigenschaften: Datensicherheit und Datenschutz Vertraulichkeit Integrität Verfügbarkeit Autorisierung Authentizität Verbindlichkeit Beachtung <strong>de</strong>r GoBS ( Belegfunktion, Dokumentation, Aufbewahrungsfristen ) Kenntnisse <strong>de</strong>s AP Sachverständiger? Systemprüfung20(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen7. Outsourcing Auslagerung betrieblicher Funktionen o<strong>de</strong>rGeschäftsprozesse auf ein an<strong>de</strong>res Unternehmen AP muss die Auswirkungen <strong>de</strong>r Aktivitäten <strong>de</strong>sDienstleistungsunternehmens auf das zu prüfen<strong>de</strong>Unternehmen und die Abschlussprüfung einschätzen Wesentliche Auswirkungen Überprüfung <strong>de</strong>s AP auf Basis von Prüfungsergebnissenan<strong>de</strong>rer Prüfer Kein Hinweis im BV21(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


2. Prüffeldübergreifen<strong>de</strong>Anfor<strong>de</strong>rungen8. E-Commerce Aktivitäten Information Interaktion Transaktion Integration HGB- und GoB – konforme Abwicklung erfor<strong>de</strong>rlichPrüfung: Technisches Umfeld Spezifische Risiken Sachkenntnisse <strong>de</strong>r Prüfer Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s E-Commerce für das Unternehmen / Strategie Risiken Integrität <strong>de</strong>r Transaktionen Sicherheitsrisiken Keine ordnungsmäßige Bilanzierung Verstoß gegen Vorschriften Vertragsrisiken22(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn1. Regelungen PS 250: Lagebericht PS 340: Risikofrüherkennung PS 318: Vergleichsangaben PS 301: Vorratsvermögen PS 315: Zeitwerte PS 203: Ereignisse nach <strong>de</strong>mAbschlussstichtag PS 205: Erstprüfung / EB-Werte PS 345: Corporate Governance PS 300 / 202: Sonstige Informationen23(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn2. Lagebericht § 289 I, III HGB: Angaben zum Geschäftsverlauf und zur Lage <strong>de</strong>sUnternehmens. Erläuterung <strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utsamsten finanziellenLeistungindikatoren Darstellung <strong>de</strong>r voraussichtlichen Chancen und Risiken und <strong>de</strong>renEntwicklung § 289 II HGB: Vorgänge von bes. Be<strong>de</strong>utung nach Schluss <strong>de</strong>s Gj. Risikomanagementsystem F+E Zweignie<strong>de</strong>rlassungen Vergütungssystem Erklärung nach § 289a HGB bei börsennotierten Gesellschaften Angabepflichten für AG / KGaA nach § 289 IV HGB24(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn Zum Lagebericht: Beschreibung <strong>de</strong>r wesentlichen Merkmale <strong>de</strong>s IKS / RMS Lagebericht muss GOB-konform sein. Vorläufige Beurteilung zu Beginn <strong>de</strong>r Prüfung Verifikation während <strong>de</strong>r Prüfung Vergangenheits- und Zukunftsorientierung Wertungen hinsichtlich <strong>de</strong>s Geschäftsverlaufes Prognosen und Wertungen sind zukunftsorientiert zu prüfen Vorgänge von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag Abstimmung mit Vollständigkeitserklärung Ausführungen im Prüfungsbericht Aussage im BV25(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn2. Risikofrüherkennungssystem § 91 II AktG mit Ausstrahlungswirkung auf an<strong>de</strong>re KapG Rechtzeitiges Erkennen von Unternehmensgefährdungen AP muss sich Überblick verschaffen Prüfungspflicht im Falle von § 317 IV HGB Fehlen<strong>de</strong> Dokumentation Zweifel an Ordnungsmäßigkeit Überprüfung <strong>de</strong>r Maßnahmen auf Eignung Verantwortlichkeiten sind zu prüfen Verfahren: Risikoi<strong>de</strong>ntifikation Analyse Kommunikation Überwachung <strong>de</strong>s Systems Auswirkung auf Berichterstattung und BV26(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn3. Vergleichsangaben Übereinstimmung <strong>de</strong>r Vorjahreszahlenentwicklung § 265 II HGB Nachweise zur Prüfung <strong>de</strong>r Vj-Zahlen erfor<strong>de</strong>rlich Keine Prüfung <strong>de</strong>s Vj-Abschlusses! Prüfung auf wesentliche Fehler Keine beson<strong>de</strong>re Berichterstattung im Regelfall erfor<strong>de</strong>rlich27(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn4. Vorratsvermögen Wenn wesentlicher Posten,: Vorhan<strong>de</strong>nsein, Vollständigkeit, Zustand zu überprüfen. Inventurbeobachtung zur Wirksamkeit <strong>de</strong>s IKS ( 4-Augen-Prinzip!) Anfor<strong>de</strong>rungen Testzählungen wegen Vollständigkeit und Richtigkeit Lagerzu- und Abgänge Fortschreibung und Rückrechnung Fremdbestän<strong>de</strong>28(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn5. Zeitwerte Für ausgewählte Vggst., Verbindlichkeiten und EK-Teile Bestimmung <strong>de</strong>s Zeitwerts (aktiver Markt ) o<strong>de</strong>rBewertungsmo<strong>de</strong>lle Prüfung erfor<strong>de</strong>rt ausreichen<strong>de</strong>s Verständnis und Beurteilung<strong>de</strong>r Fehlerrisiken Einzelfallprüfung <strong>de</strong>r Zeitwerte Schriftliche Stellungnahme <strong>de</strong> UL zur Angemessenheit <strong>de</strong>rZeitbewertung29(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn<strong>6.</strong> Ereignisse nach <strong>de</strong>m Abschlussstichtag Wertaufhellen<strong>de</strong> Ereignisse ( Auswirkung auf die Rechnungslegung) Wertbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ereignisse ( i. d. R. keine Auswirkung auf dieRechnungslegung Prüfungsnachweise von Abschlussstichtag bis zum Datum <strong>de</strong>s BV Prüfungshandlungen Maßnahmen zur Feststellung <strong>de</strong>r Ereignisse Lesen von Protokollen Zwischenabschlüsse Rechtsanwaltsbestätigungen Befragung <strong>de</strong>r UL Keine Pflicht zur weiteren Prüfung nach Erteilung <strong>de</strong>s BV Nachtragsprüfung bei Än<strong>de</strong>rungen gem. § 316 III HGB Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>s BV Neuer BV, wenn keine Än<strong>de</strong>rung nach Wi<strong>de</strong>rruf erfolgt30(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn7. Erstprüfungen und Prüfung von EB-Werten Bei Erstprüfung o<strong>de</strong>r Prüferwechsel: Fehler EB? Bilanzi<strong>de</strong>ntität Ausweis, Bilanzierungs- und Bewertungsmetho<strong>de</strong>n angemessen undstetig in <strong>de</strong>r Anwendung Umfang vom Einzelfall abhängig Vorjahr geprüft: Ermessen <strong>de</strong>s AP für weiterePrüfungshandlungen; notwendig bei Einschränkung o<strong>de</strong>rVersagung Ungeprüfter VJ – JA: Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r Prüfungshandlungen Einschränkung o<strong>de</strong>r Versagung, wenn keine Prüfung möglich Berichtigung von Fehlern in laufen<strong>de</strong>r Rechnung31(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn8. Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Ko<strong>de</strong>x Angabepflicht nach § 161 AktG Inhalt nicht Gegenstand <strong>de</strong>r JAP Richtigkeit nur formal Erklärung vergangenheitsbezogen und zukunftsorientiert Zugänglichkeit für Aktionäre Berichtspflicht gem. § 321 I 3 HGB bei nicht zutreffen<strong>de</strong>nAussagen PS 345 und Anlage32(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn9. Rechtsstreitigkeiten Rechtstreitigkeiten und Klagen Prüfungshandlungen Befragung <strong>de</strong>r gesetzl. Vertreter Durchsicht von AR / GL – Protokollen Rechts- und Beratungskosten Weitere Informationen Direkter Kontakt zu Rechtsberatern Wenn Kontakt untersagt wird, Einschränkung o<strong>de</strong>rVersagung <strong>de</strong>s BV33(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


3. Prüfungsnachweise zu <strong>de</strong>neinzelnen Prüffel<strong>de</strong>rn10. Sonstige Informationen Informationen aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht Vereinbarung mit UL zur laufen<strong>de</strong>n Information Prüfung von wesentlichen Unstimmigkeiten Falsche Tatsachenbeschreibung: Besprechung mit UL o<strong>de</strong>rAR34(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


4. Dokumentation undBerichterstattung1. Literatur PS 460: Dokumentation PS 400: Bestätigungsvermerk PS 450: Prüfungsbericht PS 470: Mündlicher Bericht an <strong>de</strong>n AR35(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


4. Dokumentation undBerichterstattung2. Dokumentation Alle Sachverhalte, die als Prüfungsnachweise dienen Dokumentation = Aufnahme <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Abschlussprüfung erhaltenen und erstellten Unterlagen in dieArbeitspapiere <strong>de</strong>s AP. Arbeitspapiere Planung Durchführung ÜberwachungVollständig und <strong>de</strong>taillert Dokumentation in angemessener Zeit Dokumentationspflicht Beurteilung von Sachverhalten Alternative Prüfungshandlungen Gespräche usw. 60-Tage – Frist nach Datum BV Form- und Umfang auftragsabhängig Dauerakte Vertraulichkeit und Sicherheit <strong>de</strong>r Aufbewahrung Kein Ersatz für Buchhaltung <strong>de</strong>s Unternehmens36(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


4. Dokumentation undBerichterstattung 3. Berichterstattunga) Bestätigungsvermerk § 322 HGB: Bestätigungsvermerk FormenUneingeschränktEingeschränktVersagungFormÜberschriftAdressatEinleiten<strong>de</strong>r AbschnittBeschreiben<strong>de</strong>r AbschnittPrüfungsurteilEventuell ErgänzungBeson<strong>de</strong>rheitenGoing ConcernBe<strong>de</strong>utung von Prüfungshemmnissen und wesentlichen Fehlern für das PrüfungsurteilDetaillierter: Siehe Vorlesung „Bestätigungsvermerk“37(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


4. Dokumentation undBerichterstattung3. Berichterstattungb) Prüfungsbericht § 321 HGB: Berichterstattung an die UL Stellungnahme zur Beurteilung <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Gesellschaft durch dieULBericht über Unregelmäßigkeiten Entwicklungbeeinträchtigen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bestandsgefähr<strong>de</strong>ne Tatsachen Hauptteil: Bericht zur Recht- und Gesetzmäßigkeit <strong>de</strong>s Abschlusses Geson<strong>de</strong>rter Abschnitt: Beschreibung von Art und Umfang <strong>de</strong>rPrüfung Evtl. RMS- Berichterstattung Wie<strong>de</strong>rgabe <strong>de</strong>s BV38(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW


4. Dokumentation undBerichterstattung3. Berichterstattungc) Mündliche Berichterstattung An Aufsichtsrat Themen: Prüfungsansatz und Umfang <strong>de</strong>r AP Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s GJ Einfluss einzelner Geschäftsvorfälle Beson<strong>de</strong>rheiten im Konzern Lagedarstellung Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Rechnungslegung Schwachstellen im IKS Risikofrüherkennung Unregelmäßigkeiten39(c) WP / StB <strong>Prof</strong>. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW

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