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MBZ Ausgabe 03/2012 - Zahnärztekammer Berlin

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Die Zahnärztliche Stelle informiert<br />

Änderung der Röntgenverordnung 2011<br />

Wichtiger Hinweis der Bundeszahnärztekammer<br />

Am 01. November 2011 ist die durch<br />

Artikel 2 der Verordnung vom 04. Oktober 2011 (BGBl. I S.<br />

2000) geänderte Röntgenverordnung in Kraft getreten. Aus<br />

zahnärztlicher Sicht ergibt sich die entscheidende Änderung<br />

aus der Streichung des Wortes „nachteilig“ in § 16 Abs. 2,<br />

Satz 2. Die neue Formulierung lautet:<br />

„Nach jeder Änderung der Einrichtung oder ihres Betriebes,<br />

welche die Bildqualität oder die Höhe der Strahlenexposition<br />

[nachteilig] beeinflussen kann, ist dafür zu sorgen, dass<br />

eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten<br />

durchgeführt wird, die sich auf die Änderung und deren Auswirkungen<br />

beschränkt.“<br />

Das heißt, wenn es bisher möglich war, eine die Höhe der<br />

Strahlenexposition „positiv“ beeinflussende Änderung wie die<br />

Verwendung eines Filmes mit einer höheren Empfindlichkeitsklasse<br />

durch eine überlappende Konstanzprüfung zu legalisieren,<br />

so ist dafür jetzt eine Teilabnahmeprüfung notwendig.<br />

4. ORAL-B SYMPOSIUM<br />

Change your mind<br />

Mundhygiene ist Kopfarbeit<br />

Velodrom, <strong>Berlin</strong><br />

Freitag, 20. April <strong>2012</strong><br />

13.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Sind Sie schon angemeldet?<br />

Mit großem Abendevent ab 20.30 Uhr:<br />

NIGHT IN MOTION<br />

Zusätzliches Workshopangebot<br />

am Vormittag (10.30 Uhr bis 12.30 Uhr)<br />

Die Röntgenstelle der Bundeszahnärztekammer hatte diese Änderung<br />

der RöV im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt<br />

als Bürokratie erweiternde Maßnahme kritisiert, war aber<br />

letztlich auch im Bundesrat mit ihrem Anliegen gescheitert.<br />

Da auch Vertreter von Länderbehörden den Standpunkt der<br />

Zahnärzteschaft teilen, wird derzeit in verschiedenen staatlichen<br />

Gremien diskutiert, ob das bisherige Verfahren für die Zahnheilkunde<br />

durch eine Bezugnahme in Richtlinien oder Ausführungsbestimmungen<br />

weiterhin legalisiert werden könnte.<br />

Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie informieren.<br />

Veronika Hannak<br />

Die aktuelle Fassung der Röntgenverordnung finden Sie auf<br />

der Homepage der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong>:<br />

www.zaek-berlin.de –> Zahnärzte –> Zahnärztliche Stelle<br />

Röntgen –> Text der Röntgenverordnung<br />

SYMPOSIUM<br />

<strong>2012</strong><br />

Anmeldung und<br />

weitere Details unter<br />

www.oralbsymposium.de<br />

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<strong>MBZ</strong> Heft <strong>03</strong> <strong>2012</strong><br />

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