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MBZ Ausgabe 03/2012 - Zahnärztekammer Berlin

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Was war, was ist …<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

Sie haben es sicherlich schon auf unserem gut besuchten <strong>Berlin</strong>er<br />

Zahnärztetag Mitte Februar oder auf der Titelseite dieses <strong>MBZ</strong><br />

entdeckt: Das Logo „50 Jahre <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong>“.<br />

Am 5. Dezember 1962 fand die konstituierende Delegiertenversammlung<br />

der <strong>Berlin</strong>er <strong>Zahnärztekammer</strong> im Bezirksamt Wilmersdorf<br />

statt. Dies war die Geburtsstunde Ihrer Kammer. Im<br />

Vergleich zu den anderen Bundesländern ein sehr später Zeitpunkt.<br />

Geschuldet war dies der damaligen Diskussion mit dem<br />

<strong>Berlin</strong>er Senat um die Inhalte des Kammergesetzes.<br />

Strittige Punkte daraus waren Rechte und Pflichten der Zahnärzteschaft,<br />

zum Beispiel die Zuständigkeit beim Erlass einer Berufsordnung,<br />

die Freiheiten der Selbstverwaltung, aber auch die<br />

Ermöglichung von Disziplinarmaßnahmen. Überaus wichtig<br />

war auch die Einrichtung eines berufsständischen Versorgungswerkes,<br />

da viele Kollegen zum damaligen Zeitpunkt keine oder<br />

nur ungenügende Altersvorsorge betrieben.<br />

Historisch betrachtet, begannen etwa ab der zweiten Hälfte des<br />

19. Jahrhunderts die freien Berufe wie Ärzte, Apotheker und<br />

Rechtsanwälte Selbstverwaltungsstrukturen in Form von Kammern<br />

aufzubauen. Hierzu wurden staatliche Rechte auf kommunale<br />

Strukturen übertragen. Im Gegenzug wurden Pflichten<br />

auferlegt.<br />

Schon damals suchte man durch die Schaffung der Kammern<br />

nach einer Möglichkeit, sich der zunehmenden staatlichen Reglementierung<br />

zu entziehen. Die Selbstbestimmung erforderte<br />

jedoch eine an ethische Grundsätze gebundene Selbstdisziplinierung.<br />

Diese zumindest teilweise widerstreitenden Interessen<br />

wurden schon vor 150 Jahren intensiv diskutiert – nicht<br />

anders in der Gründungsphase der <strong>Berlin</strong>er <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

vor über fünfzig Jahren.<br />

Ein auch heute noch aktuelles Beispiel ist der Umgang mit Honoraren,<br />

Gebührenordnungen und den Versuchen einzelner,<br />

durch wirtschaftlich langfristig nicht tragbare Tiefstpreise kurzfristige<br />

persönliche Vorteile zu erzielen. Die kontrovers geführte<br />

Diskussion führte dazu, dass das <strong>Berlin</strong>er Kammergesetz erst<br />

1961 verabschiedet wurde und den gesetzlichen Rahmen für die<br />

Kammergründung legte.<br />

Die Kammer erlebte in der Folgezeit die Höhen und Tiefen der<br />

Politik und des Gesundheitswesens intensiv mit. Die staatlichen<br />

Einflussnahmen auf die Selbstverwaltung bleiben ein immerwährendes<br />

Thema, vor 150 Jahren, seit Kammergründung bis heute.<br />

Auf unserer Seite stehen das Fachwissen und die praktische, heilende<br />

Arbeit am Patienten, verbunden mit hohen ethischen Ansprüchen,<br />

aber auch mit dem Bewusstsein für die wirtschaft-<br />

lichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Der Staat scheint<br />

konstant der Meinung zu sein, den Bürger mit immer neuen Gesetzen<br />

vor uns Zahnärzten schützen zu müssen, aktuell mit der<br />

QS-Gesetzgebung, dem Patientenrechtegesetz, Änderungen der<br />

RKI-Richtlinien und vielem mehr.<br />

Damals wie heute ist eine der Haupttätigkeiten der Kammern,<br />

den Gesetzgeber unermüdlich darauf hinzuweisen, wo Änderungen<br />

(für Patienten und Zahnärzte) sinnvoll und notwendig<br />

oder andererseits geplante Änderung eher unsinnig, im Aufwands-Nutzen-Verhältnis<br />

nicht erfolgversprechend oder sogar<br />

schädlich sind.<br />

Nehmen wir zum Beispiel das Patientenrechtegesetz. Ursprünglich<br />

als Zusammenfassung der aktuellen Urteile der verschiedenen<br />

Rechtsprechungen geplant und vielleicht auch sinnvoll, führt es<br />

im Nachgang zu einer deutlich verschärften Dokumentationspflicht<br />

(die in ihrer Grundlage schon immer vorhanden ist) und<br />

zu einem entsprechenden Verwaltungsmehraufwand, der nur zu<br />

Lasten der uns verfügbaren Behandlungszeit gehen kann.<br />

Ein weiteres – und bereits vielbesprochenes – sehr altes Thema ist<br />

das Preisdumping. In moderner Form über Internet-Plattformen<br />

angeboten. Hier ist für uns die Kollegenschaft der Ansprechpartner.<br />

Als Kammer können wir Kollegen, die versuchen, auf diese<br />

Weise Werbung zu betreiben, gar nicht genug warnen. Zum einen<br />

verstoßen sie gegen die Berufsordnung, zum anderen fördern sie<br />

eine „Geiz ist geil“-Mentalität ohne zu bedenken, dass Patienten<br />

auf „Schnäppchenjagd“ genauso schnell, wie sie gekommen sind,<br />

bei einem neuen Angebot zum nächsten Kollegen gehen.<br />

Auch Gespräche mit der Politik machen solche Billigangebote<br />

nicht einfacher. Dort entwickelt sich schnell die Vorstellung, „da<br />

geht ja noch was in der Honorarsenkung“, selbst wenn ersichtlich<br />

ist, dass die beworbenen Angebote für den anbietenden Zahnarzt<br />

nicht mehr wirtschaftlich erbringbar sind.<br />

Aktuell haben die Krankenkassen Milliarden Überschüsse erwirtschaftet.<br />

Die Überlegungen hierzu sind: Rückerstattungen an die<br />

Patienten, wie von Herrn Bahr gefordert, Rücknahme der steuerlichen<br />

Förderung durch das Finanzministerium, Rücklagenbildung<br />

durch die Krankenkassen und so fort. Niemand auf Seiten<br />

der Politik denkt darüber nach, die uns Zahnärzten seit Jahren<br />

durch Budgets vorenthaltenen Honorare auszugleichen und die<br />

Budgets abzuschaffen. Auch damit wäre ein Stück ausgleichende<br />

soziale Gerechtigkeit herzustellen.<br />

Wir als Kammer haben das Wohl der Patienten und der Kollegen<br />

immer im Fokus. Das war vor fünfzig Jahren unsere Aufgabe und<br />

wird es weiterhin bleiben.<br />

Ihr Michael Dreyer<br />

E d i t o r i a l<br />

<strong>MBZ</strong> Heft <strong>03</strong> <strong>2012</strong> 1

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