MBZ Ausgabe 03/2012 - Zahnärztekammer Berlin
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Zusätzliches<br />
Curriculum Endodontie<br />
im Jahr <strong>2012</strong> geplant<br />
Aufgrund zahlreicher Nachfragen versuchen wir aktuell, ein<br />
zusätzliches Curriculum Endodontie unter der Moderation<br />
von Prof. Dr. Michael Hülsmann, Göttingen, für das zweite<br />
Halbjahr <strong>2012</strong> zu terminieren. Sie haben bereits jetzt die<br />
Möglichkeit, uns Ihr Interesse an diesem Zusatzangebot mitzuteilen.<br />
Wir informieren Sie dann umgehend, sobald der<br />
Zeitplan steht. Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail an<br />
info@pfaff-berlin.de oder rufen uns an unter <strong>03</strong>0 - 414725-0.<br />
Das<br />
ORIGINAL!<br />
ZMP-Seminar<br />
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Bezeichnung als „Spezialist“<br />
für Zahnärzte nur in seltenen<br />
Ausnahmefällen zulässig<br />
Nachdem das OVG Nordrhein-Westfalen<br />
bereits im Jahr 2007 ausgeurteilt hat, dass die Führung der<br />
Bezeichnung „Spezialist für Kieferorthopädie“ wegen der Nähe<br />
bzw. Gleichsetzung zum anerkannten Fachzahnarztbegriff unzulässig<br />
ist, wird in der Zahnärzteschaft teilweise angenommen,<br />
dass man sich außerhalb der Fachzahnarztgebiete bereits<br />
dann als Spezialist bezeichnen dürfe, wenn man z. B. Fortbildungs-Curricula<br />
von anerkannten Fachgesellschaften besucht<br />
hat. Dabei wird darauf verwiesen, dass einzelne Fachgesellschaften<br />
solche Fortbildungen damit bewerben, dass man sich<br />
dadurch zum „Spezialisten für ...“ qualifizieren könne.<br />
Dem ist entgegenzuhalten, dass sich ein Zahnarzt nach der<br />
Rechtsprechung nur dann als „Spezialist“ bezeichnen darf,<br />
wenn er über herausragende theoretische Kenntnisse und praktische<br />
Erfahrungen verfügt, etwa weil er auf dem Gebiet besonders<br />
intensiv tätig ist. Von einem „Spezialisten“ erwartet<br />
das Publikum, dass der betreffende Zahnarzt über langjährige<br />
praktische Erfahrungen verfügt. Von der Rechtsprechung<br />
wird gefordert, dass sich ein Spezialist ausschließlich oder zumindest<br />
nahezu ausschließlich mit seinem Spezialgebiet beschäftigt<br />
und Materien außerhalb des Spezialgebiets nicht oder<br />
nur ganz unwesentlich bearbeitet (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss<br />
vom 28.07.2004; LG Kiel NJW 2006, 2496 f.). Mit der Formulierung,<br />
dass selbst Fachanwälte nicht notwendig Spezia-<br />
17. <strong>Berlin</strong>er<br />
Prophylaxetag am<br />
Philipp-Pfaff-Institut<br />
Der Fachkongress mit begleitender<br />
Dentalausstellung findet in diesem Jahr<br />
am 07. und 08. Dezember statt.<br />
Das Programm erscheint zu Beginn des<br />
dritten Quartals.<br />
Sie können sich bereits heute in den Verteiler<br />
für das Programm des Prophylaxetages eintragen lassen.<br />
Eine kurze E-Mail an info@pfaff-berlin.de genügt.<br />
Kostenfreier Informationsabend ZMP<br />
Mi 28.<strong>03</strong>.<strong>2012</strong>, 19:30 Uhr<br />
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listen sind, bringt das Bundesverfassungsgericht beispielsweise<br />
für den Bereich der Rechtsanwälte zum Ausdruck, dass es<br />
die Qualifikation eines „Spezialisten“ zumindest auf der Stufe<br />
eines langjährig weitergebildeten und in seinem Fachgebiet besonders<br />
nachhaltig tätigen Fachanwaltes ansiedelt.<br />
Nach der bereits zitierten Entscheidung des OVG Nordrhein-<br />
Westfalen ist es ein aussagekräftiges Kriterium für die Zulässigkeit<br />
der Führung der Zusatzbezeichnung „Spezialist“, wenn<br />
sich der betreffende Zahnarzt entscheidet, nur den speziellen<br />
Teilbereich der Zahnmedizin als „Vollberuf“ zu bearbeiten,<br />
also z. B. nur noch endodontologische Leistungen erbringt.<br />
Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist festzuhalten, dass<br />
sich ein Zahnarzt, der ein breites Behandlungsspektrum abdeckt,<br />
auch dann nicht als Spezialist bezeichnen darf, wenn er<br />
im guten Glauben an die Richtigkeit der Werbeaussagen eines<br />
Fortbildungsveranstalters meint, sich durch diese Fortbildung<br />
zum Spezialisten qualifiziert zu haben. Die DGZMK und ihre<br />
Fachgesellschaften sind auf Initiative der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
<strong>Berlin</strong> mittlerweile auf die Rechtslage hingewiesen und um<br />
Überprüfung etwaiger irreführender Bewerbungen ihrer Fortbildungsangebote<br />
gebeten worden.<br />
Dietmar Kuhn / Reinhard Biker<br />
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<strong>MBZ</strong> Heft <strong>03</strong> <strong>2012</strong><br />
r E c h t / p Fa F F b E r l i n<br />
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