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MBZ Ausgabe 03/2012 - Zahnärztekammer Berlin

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E c h t<br />

Der Nachdruck dieses Beitrages erfolgt mit Genehmigung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern,<br />

Erstveröffentlichung im kzvb TRANSPARENT, <strong>Ausgabe</strong> 23/2011.<br />

Bitte beachten Sie, dass die im Artikel erwähnten Genehmigungen bei der jeweils zuständigen,<br />

ortsansässigen KZV zu beantragen sind.<br />

Berufsausübung wird flexibler<br />

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV bringt Neues<br />

für Zahnärzte<br />

Zum 1. Januar tritt das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-VStG) in Kraft. KZVB-Juristin Claudia Rein erklärt,<br />

welche Auswirkungen es auf die vertragszahnärztliche Tätigkeit<br />

haben wird.<br />

1. Erleichterungen rund um ssistententätigkeit<br />

und Vertretung<br />

Vorbereitungsassistenzzeit:<br />

Gleichstellung der auf einer Zahnstation der Bundeswehr<br />

abgeleisteten Tätigkeit mit der in der Universitätszahnklinik:<br />

Grundsätzlich müssen sechs Monate der zweijährigen Vorbereitungsassistenzzeit<br />

bei einem niedergelassenen Vertragszahnarzt<br />

absolviert werden. Die übrige Assistenzzeit kann<br />

30 <strong>MBZ</strong> Heft <strong>03</strong> <strong>2012</strong><br />

hingegen sowohl an Universitätszahnkliniken, Zahnstationen<br />

eines Krankenhauses, des öffentlichen Gesundheitsdienstes,<br />

der Bundeswehr bzw. in Zahnkliniken abgeleistet werden.<br />

Bereits jetzt sieht die Zulassungsverordnung für Zahnärzte<br />

vor, dass sich die mindestens sechsmonatige Assistenzzeit bei<br />

einem niedergelassenen Vertragszahnarzt auf maximal drei<br />

Monate reduzieren lässt, wenn für die gleiche Dauer eine Tätigkeit<br />

an einer Universitätszahnklinik nachgewiesen werden<br />

kann. Diese privilegierte Anrechnung von Tätigkeiten an Universitätszahnkliniken<br />

führt dazu, dass an Universitätskliniken<br />

abgeleistete Tätigkeiten in Höhe von maximal einem Jahr und<br />

neun Monaten angerechnet werden können. Um Zahnärzten<br />

der Bundeswehr die Niederlassung als Vertragszahnärzte nach<br />

Beendigung ihrer Dienstzeit zu erleichtern, werden deren auf<br />

Zahnstationen abgeleistete Tätigkeiten zukünftig den an Uni-

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