MBZ Ausgabe 03/2012 - Zahnärztekammer Berlin
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E c h t<br />
Der Nachdruck dieses Beitrages erfolgt mit Genehmigung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern,<br />
Erstveröffentlichung im kzvb TRANSPARENT, <strong>Ausgabe</strong> 23/2011.<br />
Bitte beachten Sie, dass die im Artikel erwähnten Genehmigungen bei der jeweils zuständigen,<br />
ortsansässigen KZV zu beantragen sind.<br />
Berufsausübung wird flexibler<br />
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV bringt Neues<br />
für Zahnärzte<br />
Zum 1. Januar tritt das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV-VStG) in Kraft. KZVB-Juristin Claudia Rein erklärt,<br />
welche Auswirkungen es auf die vertragszahnärztliche Tätigkeit<br />
haben wird.<br />
1. Erleichterungen rund um ssistententätigkeit<br />
und Vertretung<br />
Vorbereitungsassistenzzeit:<br />
Gleichstellung der auf einer Zahnstation der Bundeswehr<br />
abgeleisteten Tätigkeit mit der in der Universitätszahnklinik:<br />
Grundsätzlich müssen sechs Monate der zweijährigen Vorbereitungsassistenzzeit<br />
bei einem niedergelassenen Vertragszahnarzt<br />
absolviert werden. Die übrige Assistenzzeit kann<br />
30 <strong>MBZ</strong> Heft <strong>03</strong> <strong>2012</strong><br />
hingegen sowohl an Universitätszahnkliniken, Zahnstationen<br />
eines Krankenhauses, des öffentlichen Gesundheitsdienstes,<br />
der Bundeswehr bzw. in Zahnkliniken abgeleistet werden.<br />
Bereits jetzt sieht die Zulassungsverordnung für Zahnärzte<br />
vor, dass sich die mindestens sechsmonatige Assistenzzeit bei<br />
einem niedergelassenen Vertragszahnarzt auf maximal drei<br />
Monate reduzieren lässt, wenn für die gleiche Dauer eine Tätigkeit<br />
an einer Universitätszahnklinik nachgewiesen werden<br />
kann. Diese privilegierte Anrechnung von Tätigkeiten an Universitätszahnkliniken<br />
führt dazu, dass an Universitätskliniken<br />
abgeleistete Tätigkeiten in Höhe von maximal einem Jahr und<br />
neun Monaten angerechnet werden können. Um Zahnärzten<br />
der Bundeswehr die Niederlassung als Vertragszahnärzte nach<br />
Beendigung ihrer Dienstzeit zu erleichtern, werden deren auf<br />
Zahnstationen abgeleistete Tätigkeiten zukünftig den an Uni-