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Ratgeber Depressionen 1 - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen und<br />

die Differenz wird als Grundsicherung ausgezahlt. Sind die<br />

Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine<br />

Grundsicherungsleistung.<br />

Anrechnung von<br />

Einkommen und Vermögen<br />

Grundsicherungsleistungen erhalten nur Bedürftige, die ihren<br />

Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig bestreiten können.<br />

Angerechnet werden<br />

• eigenes Einkommen und Vermögen wie in der Sozialhilfe und<br />

• Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Eheoder<br />

Lebenspartners, soweit es dessen Eigenbedarf übersteigt.<br />

Dauer<br />

Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Kalendermonate<br />

bewilligt.<br />

Bei Erstbewilligung beginnt die Auszahlung am Ersten des Monats,<br />

in dem der Antrag gestellt worden ist.<br />

Bei Änderung der Leistung beginnt die Auszahlung am Ersten des<br />

Monats, in dem die Voraussetzungen für die Änderung eingetreten<br />

und mitgeteilt worden sind. Bekommt der Berechtigte<br />

infolge der Änderung weniger Leistungen, beginnt der neue<br />

Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats.<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Der Antrag kann beim zuständigen Sozialamt gestellt werden, in<br />

dessen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort hat. Auch die Rentenversicherungsträger nehmen<br />

den Antrag entgegen.<br />

16 Arbeitsunfähigkeit und finanzielle Leistungen

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