Ratgeber Depressionen 1 - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen und<br />
die Differenz wird als Grundsicherung ausgezahlt. Sind die<br />
Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine<br />
Grundsicherungsleistung.<br />
Anrechnung von<br />
Einkommen und Vermögen<br />
Grundsicherungsleistungen erhalten nur Bedürftige, die ihren<br />
Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig bestreiten können.<br />
Angerechnet werden<br />
• eigenes Einkommen und Vermögen wie in der Sozialhilfe und<br />
• Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Eheoder<br />
Lebenspartners, soweit es dessen Eigenbedarf übersteigt.<br />
Dauer<br />
Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Kalendermonate<br />
bewilligt.<br />
Bei Erstbewilligung beginnt die Auszahlung am Ersten des Monats,<br />
in dem der Antrag gestellt worden ist.<br />
Bei Änderung der Leistung beginnt die Auszahlung am Ersten des<br />
Monats, in dem die Voraussetzungen für die Änderung eingetreten<br />
und mitgeteilt worden sind. Bekommt der Berechtigte<br />
infolge der Änderung weniger Leistungen, beginnt der neue<br />
Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats.<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Der Antrag kann beim zuständigen Sozialamt gestellt werden, in<br />
dessen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort hat. Auch die Rentenversicherungsträger nehmen<br />
den Antrag entgegen.<br />
16 Arbeitsunfähigkeit und finanzielle Leistungen