Ausgabe 1/2004 - Neue Seite 2
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kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 16<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Impressum:<br />
Eigentümer, Verleger und Herausgeber: Komitee unabhängiger<br />
Gemeindebediensteter (KUG) Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und<br />
Freiheitlicher (AUF), Bartensteing. 14/9, 1010 Wien.<br />
Medieninhaber: Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und<br />
Freiheitlicher, zu 100 % vertreten durch deren Bundesvorstand.<br />
Druck: Digital Image, 1120 Wien. Offenlegung nach dem Mediengesetz.<br />
Die AUF-Info dient der Information im öffentl. Dienst stehender<br />
Bediensteter.<br />
Verlagspostamt: A - 1010 Wien<br />
DVR.Nr. 0557617 02Z030384 S KUG-Info Nr: 1/<strong>2004</strong><br />
16. Jahrgang. P.b.b<br />
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Tel.: 01/53114/87646, 87647; 0664/1448322<br />
Fax: 53114/99/87648; E-Mail: buero@kug.auf.wien.at<br />
Sie finden uns im Internet unter www.kug.at.<br />
Gemeinderatsanfragen im Originaltext, diverse aktuelle Erlässe sowie neue Informationen<br />
können hier jederzeit<br />
nachgelesen werden.
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 1<br />
KUG-Auf<br />
Nr 1/<strong>2004</strong><br />
P.b.b.<br />
INFO<br />
+++ Letzte Meldung +++<br />
KUG-Auf gewinnt in der Frage der Hausarbeiter-Zulage<br />
vor dem OGH !<br />
Der OGH hat der KUG-Auf-Klage Recht gegeben:<br />
Hausarbeiter die im AKH mit der spitalsinternen Müllentsorgung<br />
befasst sind, erhalten ab 1999 - <strong>2004</strong> ihre Zulage in der Höhe von<br />
rund 20.- Euro pro Arbeitstag<br />
PS: Die Forderung für Hausarbeiterinnen (Gefahrenzulage im<br />
Gefahrenbereich) wurde nun ebenfalls in der 1. Instanz gewonnen!<br />
Wir reden nicht nur – wir handeln! KUG-Auf<br />
Da spießt sich was:<br />
Das KAV-Mikado <strong>Seite</strong> 2<br />
<strong>Neue</strong>s Theater, alte Statisten:<br />
Vom „Fonds Soziales Wien“ ... 2,3<br />
Flexible Diensteinteilung ... 6<br />
Geriatriezulage ... 7<br />
Dienstaufsicht mit Hund ... 8<br />
Antrag für Überstellung der<br />
Pflegehelferinnen abgelehnt ...9<br />
Verbrauch des Urlaubes ...10<br />
Dazu Neuigkeiten aus dem Gemeinderat und vieles mehr...
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 2<br />
KUG Auf Mai-04<br />
KUG Auf: Aus dem Gemeindrat<br />
Christa Neubert-Plessl<br />
Das Chaos im Unternehmen Krankenanstaltenverbund<br />
–<br />
die Mikado-Stäbchen auf mder neuen<br />
KAV-Broschüre spiegeln die derzeitige<br />
Situation, in der sich die Verantwortlichen<br />
im Unternehmen KAV befinden,<br />
wider.<br />
Im inneren der Broschüre, wird gehorsame<br />
und militärische Ordnung erwartet.<br />
Ob das das Chaos beseitigt, ist fraglich.<br />
Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieders<br />
Aussage vor der U-Kommission, „... als<br />
ehemaliger Gesundheitsstadtrat, aber<br />
auch als Finanzstadtrat, wundert mich,<br />
wie es dem Krankenanstaltenverbund<br />
gelungen ist, innerhalb eines Jahres<br />
einen mehrstelligen Millionen Euro<br />
Rücklagenbetrag aufzubrauchen ... “<br />
bestätigt unsere Chaosvorwürfe merh<br />
als deutlich.<br />
● Die Stäbchen werden<br />
in die rechte<br />
Hand genommen<br />
und zwar so, dass<br />
die Faust unten<br />
anliegt und die Stäbchen<br />
oben hervorragen.<br />
Durch plötzliches<br />
Auslassen der<br />
Stäbchen fallen<br />
diese auf den Tisch.<br />
Chaos im Umgang mit<br />
dem Steuergeld! Kein Verantwortlicher! Man<br />
sucht im Durcheinander und stellt fest – wie<br />
derzeit in der U- Kommission lainz – keiner<br />
in der GD war und ist zuständig.<br />
Da<br />
spießt<br />
es sich ...!<br />
● Mit dem Mikado oder Mandarin darf<br />
man auch die Stäbchen aufwerfen.<br />
Wer Kritik anbringt, hat mit dienstrechtlichen<br />
Konsequenzen zu rechnen. Flugs weg mit<br />
ihm.<br />
● Die Stäbchen dürfen nur mit den Fingern<br />
genommen werden, wenn man<br />
aber den Mikado oder einen Mandarin<br />
hat, so kann man mit dessen Hilfe die<br />
Stäbchen aufnehmen. Aber die helfenden<br />
Stäbchen dürfen mit einem anderen<br />
Stäbchen nicht in Berührung kommen.<br />
Nicht nachvollziehbare Entscheidungen von<br />
Vorgesetzten, die keine Verantwortung<br />
haben. Motto: " Den Letzten beißen die<br />
Hunde".<br />
Fonds Sozi a<br />
Der „Fonds Soziales Wien“ soll ab 1.<br />
Juli <strong>2004</strong> seine Tätigkeit aufnehmen.<br />
Derzeit wird allerdings noch bezüglich<br />
Belohnung, Chancengleichheit und<br />
Übernahme des Dienstpostenplanes<br />
eine Betriebsvereinbarung verhandelt.<br />
Was ist eigentlich die Zielsetzung<br />
des „Sozialen Fonds Wien“. Laut<br />
Eigendefinition geht es um:<br />
● Verbesserung der Gesundheit und<br />
des Gesundheitsbewusstseins der<br />
Bevölkerung.<br />
● Unterstützung in den sozialen<br />
Grundbedürfnissen Wohnen und<br />
Arbeit für bedürftige Menschen<br />
● Medizinische, psychische und soziale<br />
Beratung, Behandlung und Betreuung<br />
sowie Pflege von bedürftigen<br />
Menschen<br />
● Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung<br />
und Verhinderung bzw. Verringerung<br />
einer Bedürftigkeit<br />
Nicht der Mensch zählt – sondern die<br />
Anordnung, nach Reih und Glied, wie<br />
aus der Broschüre „Leitbild des Wiener<br />
Krankenanstaltenverbundes“ ersichtlich<br />
ist. Die Verantwortlichen, die diese<br />
Gestaltung gewählt haben, dürften ganz<br />
bewusst auch bzgl. der Spielregeln die<br />
Entscheidung für Mikadostäbchen<br />
getroffen haben.<br />
Wollen wir diese Regeln einmal auf die<br />
Generaldirektion umlegen: 1 Mikado, 5<br />
Mandarine.<br />
Derzeit befindet sich die Teilunternehmung<br />
4 in Gründung. Das 5 TU wird<br />
sicher nicht lange auf sich warten lassen:<br />
5 Bonzen (Anm.: mittlerweile gibt es<br />
schon 1 Bonzen mehr). Generaldirektion;<br />
15 Samurai und 15 Kuli.<br />
In den klassischen Mikado-Spielregeln<br />
findet man die Geschäfts- und Betriebsführung<br />
des KAV wieder:<br />
● Wenn die Stäbchen so liegen, dass<br />
man sie mit dem Finger an der Spitze<br />
herunterdrücken kann, so ist dies auch<br />
erlaubt. Kritik und Vorschläge nicht<br />
erwünscht. Wer diese anbringt, hat teilweise<br />
mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu<br />
rechnen.<br />
● Der Mikadospieler darf auf seinem<br />
Platz aufstehen, denselben jedoch nicht<br />
verlassen.<br />
Hier kommt das Dienstrecht und die VBO<br />
voll zu tragen.<br />
● Das Spiel soll streng gehalten werden,<br />
auch die geringste Bewegung des<br />
Stäbchen gilt als Fehler. Bei einem<br />
schlechten Wurf ist eine Wiederholung<br />
gestattet.<br />
Durch die Befragung der U-Kommission<br />
stellt sich bis dato heraus, dass es keinen<br />
Verantwortlichen in der Generaldirektion<br />
gibt. Dort hatte nämlich keiner die Dienstaufsicht.<br />
Also auf zur nächsten Runde!<br />
● Rehabilitation und gesellschaftliche<br />
Integration dieser Zielgruppen.<br />
Bei der Untersuchungskommission vom<br />
29.04.<strong>2004</strong>, sagte der amtsführende Stadtrat<br />
für Finanzen, Wirtschaftspolitik und<br />
Wiener Stadtwerke, Vizebürgermeister Dr.<br />
Sepp Rieder zum Thema FSW folgendes<br />
aus: (Auszug aus dem Protokoll)<br />
„Was notwendig ist, ist eine Verschiebung<br />
der Mittel zwischen dem Krankenanstaltenverbund<br />
und dem Fonds Soziales<br />
Wien. Der braucht mehr Mittel, damit<br />
er mehr leisten kann und dafür muss<br />
im KAV-Bereich ja auch frei gemacht<br />
werden die Mittel, weil sonst ist das<br />
insgesamt nur eine Vermehrung der<br />
<strong>Ausgabe</strong>n. Das muss man schon<br />
sehen. Also, das ist die, meiner Meinung<br />
nach, die Frage.<br />
Die zweite Frage ist, wie viele private<br />
Betreiber sind bereit, da mitzutun.<br />
Es hat ja in den vergangenen Jahren<br />
kaum Angebote, außer im Bereich der<br />
2
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 3<br />
Bilden Sie sich Ihre Meinung<br />
KUG Auf Mai-04<br />
ales Wien:<br />
<strong>Neue</strong>s Theater, alte Statisten...<br />
katholischen Kirche, gegeben, da tätig<br />
zu sein. Wenn ich jetzt die kommerziell,<br />
gewinnorientierten Einrichtungen für<br />
zahlungskräftige Personen weglasse<br />
und das ist sozusagen jetzt etwas<br />
anders geworden. Es gibt also durchaus<br />
auch einige Einrichtungen, die da tätig<br />
werden, eine haben wir ja im 22. Bezirk,<br />
"Wiener Heim" oder so ähnlich heißt die,<br />
die von einem Kärntner Betreiber errichtet<br />
ist, und andere mehr. Also, ich glaube,<br />
dass da auch von dem realen Angebot<br />
sich die Situation weiter verbessert<br />
hat.<br />
Also, ich denke, dass das Maximal,<br />
nämlich, was der Bürgermeister uns da<br />
vorgegeben hat mit einer Milliarde, gar<br />
nicht notwendig sein wird, und dass die<br />
Umsetzung sogar möglicherweise<br />
rascher ist, als es ursprünglich angedacht<br />
war. Es hängt davon ab, nach<br />
außen gesehen, wie viele private Betreiber<br />
sind bereit mitzutun, die auch einen<br />
gewissen Standard und auch bereit<br />
sind, auch die Gemeinnützigkeit anzubieten,<br />
und auf der anderen <strong>Seite</strong> hängt<br />
es jetzt stadtintern ab, wie es gelingt,<br />
diese Umschichtungen vom Krankenanstaltenfonds<br />
zum Bereich Fonds Soziales<br />
Wien herzustellen.<br />
Ich habe den Vorschlag gemacht, ich<br />
nehme an, dass er auch aufgegriffen<br />
worden ist, das war eine Vorstellung<br />
sozusagen in Vorbereitung der Überlegungen,<br />
dass man einen Fonds Soziales<br />
Wien einrichtet, dass man ja einen<br />
braucht, einen Bettenplan, und zwar<br />
nicht nur quantitativ, sondern qualitativ<br />
bewertend, für welchen Pflegebedarf<br />
brauche ich wie viele Betten. Und zwar<br />
deswegen, weil diese Betten dann einen<br />
unterschiedlichen Kostenfaktor darstellen<br />
und daher vom Fonds Soziales Wien<br />
auch nur dann sinnvollerweise angemietet<br />
oder angekauft werden können,<br />
wenn es dafür auch einen konkreten<br />
Maßstab gibt. Ein Bett in dieser oder<br />
jener Kategorie hat dann diesen oder<br />
jenen Wert, weil der Fonds Soziales<br />
Wien bedeutet ja auch im Klartext, dass<br />
der Krankenanstaltenverbund nicht automatisch<br />
erwarten kann, dass ihm<br />
jetzt die Betten abgenommen<br />
werden, die er in seinen Häusern<br />
hat, sondern da muss ja der<br />
Peter Hacker sehr wohl überlegen,<br />
welche Leistung kriege ich<br />
für mein Geld angeboten.<br />
Das ist eine völlig andere<br />
Situation als es früher einmal<br />
der Fall gewesen ist und unter<br />
dem Gesichtspunkt ist es ureigenstes<br />
Interesse des Krankenanstaltenverbundes,<br />
sehr<br />
rasch zu einer Struktur, auch<br />
einer Darstellung zu kommen,<br />
wo er seine Betten, soweit das<br />
notwendig ist, unter dem Titel,<br />
die sind teurer, weil für höhere<br />
Qualifikation auch tatsächlich<br />
abnehmbar sind, sonst muss<br />
er bei einem zunehmenden<br />
Angebot an privaten Betten auf<br />
seinen Betten sitzen bleiben.<br />
Also, das ist, glaube ich, ein wesentlicher<br />
Punkt; dafür halte ich es für unerlässlich,<br />
dass diese Struktur definiert<br />
wird, sozusagen um Klarheit, um auch<br />
Qualitätsstandards zu definieren, und<br />
ich glaube, dass es auch notwendig ist,<br />
die Bewertungen in diese Richtung vorzunehmen,<br />
dass es nicht automatisch<br />
bedeuten kann, dass alles, was jetzt im<br />
Krankenanstaltenverbund da ist, in<br />
einem, zwei, drei, vier, fünf, sechs Jahren<br />
noch nachgefragt werden wird, sondern<br />
das ist auszuräumen. Das ist das<br />
eine, was ich meine.<br />
Das Zweite ist, dass das Tempo, mit<br />
dem das zu vollziehen ist, sicher eine<br />
schwierige Frage ist. Also, weil wir wissen,<br />
dass Personal entweder überstellbar<br />
ist und dass es zum Teil ja auch<br />
begründet wird, der Personalengpass,<br />
dass Pflegepersonal in private Einrichtungen<br />
abgewandert ist oder in die<br />
großen Geriatriezentren.<br />
Die Sorge, dass die Stadt Wien dann<br />
sitzen bleibt auf den alten schlechten<br />
Einrichtungen, hat lange Zeit, lange Zeit<br />
eine Rolle gespielt. Ich habe mich dagegen<br />
mit allem Nachdruck gewehrt, aus<br />
innerer Überzeugung heraus, weil du<br />
sonst überhaupt nicht weiter kommst.<br />
Also, ich habe versucht, klar zu machen,<br />
bis in die achtziger Jahre hinein ist nur<br />
im eigenen Bereich ausgebaut worden<br />
und eigentlich relativ kaum etwas außerhalb<br />
geschehen.<br />
Es war dann vor allem der VBgm<br />
Hans Mayr, der hier da geholfen hat in<br />
diesem Umschwung oder mich mitgenommen<br />
hat, je nachdem, wie man es<br />
sieht, ich würde seine Rolle sehr groß<br />
einschätzen wollen, und da ist ein Wandel<br />
eingetreten, den muss man fortsetzen.<br />
Das ist einfach notwendig, diese<br />
Entwicklung fortzusetzen und das<br />
bedeutet aber, dass diese Definition, wie<br />
viele Betten sind auf welcher Ebene mit<br />
welcher Ausstattung notwendig, denn<br />
ich halte es für eine Illusion zu glauben,<br />
dass ein privater Anbieter in der Lage<br />
ist, eine Ausstattung anzubieten mit<br />
einer möglicherweise sehr selten notwendigen<br />
Arzt-rund-um-die-Uhr-Ausstattung<br />
und anderen therapeutischen<br />
Einrichtungen, das muss man sozusagen<br />
wissen, das ist öffentliche Einrichtung.<br />
3
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 4<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Es geht uns alle an<br />
Jüngste Aussagen zu der<br />
Fachaufsicht nach dem GuKG<br />
KUG- Auf: Wenn nur eine dipl. Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />
in einer Organisationseinheit anwesend ist, wann soll diese nach<br />
einem 12 Stunden Dienst oder Nachtdienst die Kontrolle der durchgeführten<br />
Tätigkeiten von der Pflegehilfe durchführen?<br />
A: Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />
nimmt diese Aufgaben während ihrer Dienstzeit und nicht nach<br />
einem 12-Stundendienst wahr. Diese Kontrolltätigkeit ist auch in<br />
der Stellenbeschreibung verankert.<br />
KUG-Auf: Gibt es entsprechende schriftliche Anweisungen?<br />
A: Die Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals ist unter<br />
Punkt 10 in der Stellenbeschreibung verankert. Die jeweilige<br />
Information an die Mitarbeiter erfolgt im Rahmen der Dienstübergabe<br />
bzw. im Stationsaushang.<br />
KUG- Auf: Zum Punkt 1 (Schlusssatz) Ihrer Beantwortung (v.<br />
12.8.2003) was ist unter "dementsprechende Maßnahmen einzuleiten"<br />
zu verstehen?<br />
A: Dementsprechende Maßnahmen bei nicht ausreichenden<br />
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind in den überwiegenden<br />
Fällen Schulungsmaßnahmen, die eingeleitet werden.<br />
Bei Zeichen von Überforderung sind neben Schulungsmaßnahmen<br />
auch Verwendungsänderungen möglich.<br />
Zur<br />
Erinnerung:<br />
In diesem Fall kann unter Bezugnahme auf die allgemeinen<br />
Berufspflichten die Verantwortung im Sinne der Erfüllung der<br />
Berufspflichten nicht abgelehnt werden. Sollten die Kenntnisse,<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Ansicht der diplomierten<br />
Gesundheits- und Krankenpflegeperson, welche die<br />
Anleitung und Überwachung übernommen hat, nicht ausreichen,<br />
ist dies begründet der nächsten Vorgesetzten (Stationsschwester)<br />
zu melden. In diesem Fall sind dementsprechende<br />
Maßnahmen einzuleiten.<br />
KUG- Auf: Kann eine dipl. Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />
als Fachaufsicht am Wochenende über einige Stationen bzw.<br />
Pavillons bestimmt werden, obwohl noch dipl. Personal in anderen<br />
Pavillons anwesend ist?<br />
„...so nicht!“<br />
Ich glaube nicht,<br />
dass man unter solchen<br />
Vorraussetzungen<br />
diplomiertes<br />
Personal motivieren<br />
kann, in einem<br />
Geriatriezentrum zu<br />
arbeiten.<br />
Es sollen mir die<br />
Verantwortlichen in<br />
der Generaldirektion<br />
vorzeigen, wie das<br />
geht – „ ... voll in der Grosslicht Olga<br />
Gruppenpflege eingeteilt<br />
...“, „... die komplette Versorgung der Station nach<br />
§ 15 im GuKG mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich “ –<br />
und Kontrollen auf der/den Station/en. Fühlt man sich<br />
überfordert, kann man sich ja umschulen lassen.<br />
Eine solche Aussage kann nur jemand tätigen, der von<br />
der Praxis sehr wenig Ahnung hat. Vielleicht sollten die in<br />
der Generaldirektion tätigen Pflegepersonen zurück an<br />
das Krankenbett.<br />
Aber man gründet jetzt ein Teilunternehmen (TU) 4 in der<br />
Generaldirektion mit Schwerpunkt Geriatriezentren, aber<br />
angeblich ohne Personalvermehrung, man schichtet um.<br />
Dies bedeutet: Das die Personen die derzeit schon keine<br />
Verantwortung und Ideen zur Verbesserung haben bzw.<br />
hatten in diese TU 4 übersiedeln.<br />
Wir forderten daher (siehe Faksimile) Eigenverantwortung<br />
der Pflegehelferinnen für die im § 84 Abs. 4 im GUKG<br />
vorgesehenen Tätigkeitsbereich.<br />
Derzeit ist es von der Laune der Führungskräfte abhängig<br />
ob diese Tätigkeiten überhaupt durchgeführt werden dürfen.<br />
So nicht!<br />
A: Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />
kann am Wochenende über einige Stationen bzw. Pavillons<br />
bestimmt werden, obwohl noch diplomiertes Personal in<br />
anderen Pavillons anwesend ist.<br />
4
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 5<br />
KUG Auf: Wir handeln<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Durch die Personalvertreter<br />
der KUG-Auf erreicht<br />
In der Universitätsklinik für Augenheilkunde war im<br />
Archivraum für die dort tätigen Kolleginnen, die Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben nur unter dem Opfer ihrer eigenen Sicherheit<br />
und Gesundheit möglich. Die Fachläden des Regalsystems<br />
waren unzulässig überlastet und die Regale drohten<br />
abzustürzen. Die Entnahme bzw. das Einreihen der<br />
Krankengeschichten war auf Grund der übervoll gepressten<br />
Befunde kaum mehr möglich. Nur unter Gewaltanwendung<br />
und Abschürfungen der Fingerknöchel ausführbar.<br />
Die Verantwortlichen im AKH haben ganz<br />
klar, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
missachtet. Von der FSG wurden jahrelang,<br />
die gesundheitlichen Interessen der<br />
Kolleginnen nicht vertreten. Sie kannten<br />
die Missstände und sahen tatenlos zu. Die<br />
getätigten Aussagen: "Do kann ma nix<br />
machen – woar scho immer so!" konnten<br />
wir eindeutig widerlegen.<br />
Grohar Martha<br />
Im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sind Arbeitgeber<br />
jedoch verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz,<br />
in Bezug auf alle Aspekte der Arbeit zu sorgen. Dies betrifft<br />
auch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel (Archivierungsraum),<br />
sowie die Schaffung ergonomischer Arbeitsbedingungen.<br />
Nachdem uns die dort herrschenden Missstände<br />
bekannt wurden, haben wir sofort das Arbeitsinspektorat,<br />
sowie Frau Stadträtin Pittermann eingeschaltet und innerhalb<br />
kurzer Zeit wurden die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.<br />
Arbeitsmedizinische Betreuung nun auch für Schüler/innen<br />
Bis jetzt haben Schüler/innen der Krankenpflegeschulen und der<br />
MTD- Akademien im KAV, keine arbeitsmedizinische Betreuung<br />
erhalten, obwohl nach dem Arbeitnehmer/innenschutzgesetz<br />
diese ebenfalls als Arbeitnehmer anzusehen sind.<br />
Ich als Personalvertreterin der Plattform<br />
KUG-Auf habe mich dafür eingesetzt, dass<br />
die arbeitsmedizinische Betreuung von<br />
Schüler/innen der Krankenpflegeschulen<br />
und Akademien vor Ort in den jeweiligen<br />
Krankenanstalten durchgeführt wird.<br />
So wird nun auch, die Organisation und<br />
Durchführung der Hepatitis-Prophylaxe<br />
inkl. der erforderlichen Titerbestimmungen<br />
von den Betriebsärzten durchgeführt.<br />
Zodl Hildegard<br />
Es war an der Zeit, dass im Wiener Krankenanstaltenverbund,<br />
nun endlich auch die in Ausbildung befindlichen Kolleginnen<br />
und Kollegen, in die arbeitsmedizinische Betreuung einbezogen<br />
werden. Darüber hinaus stehen die Arbeitsmediziner für<br />
ausführliche Beratungen zu den verschiedensten Themen<br />
(Infektionsrisiko, Impfungen, Schwangerschaft, Nachtarbeit,<br />
allgemeiner Arbeitnehmerschutz, Zytostatika, Ergonomieberatungen,<br />
Entsorgungsprobleme, Berufserkrankungen und<br />
Arbeitsunfälle ...) jederzeit zur Verfügung. Wie Frau Stadtrat<br />
Pittermann außerdem mitteilte, organisieren die Arbeitsmediziner<br />
freiwillige Gesundenuntersuchungen im jeweiligen Krankenhaus,<br />
dessen Programm nach einem Anamnesegespräch,<br />
einvernehmlich mit den Mitarbeiter/innen nach dem persönlichen<br />
Risikoprofil festgelegt wird.<br />
KUG/Auf Tipp: Die Inanspruchnahme der Arbeitsmediziner,<br />
sowie Kosten von Untersuchungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
sind vom Arbeitgeber zu tragen.<br />
Da will man den Augen nicht mehr trauen:<br />
Unglaubliche Zustände im Archivraum der Uniklinik für Augenheilkunde<br />
5
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 6<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
Flexible Diensteinteilung im<br />
Pflegebereich<br />
Wir wollten es wissen und fragten<br />
nach: Flexible Diensteinteilung im<br />
Pflegebereich? Durch die Aussage<br />
von Generaloberin Staudinger wurde<br />
unsere Kritik bestätigt. Wir lassen<br />
nicht locker Frau Generaloberin!<br />
In der Untersuchungskommission vom<br />
13. November 2003 gibt es zwei Aussagen<br />
von der General-oberen Staudinger:<br />
Weil wir schon bei der Arbeitseinsatzplanung<br />
sind, möchte ich auf die Diensteinteilung<br />
zurückkommen. Ich habe das<br />
letzte Mal in der Geriatriekommission<br />
die Unterlagen ausgeteilt. Wir praktizieren<br />
seit fast 10 Jahren im Wiener Krankenanstaltenverbund<br />
eine sogenannte<br />
flexible Diensteinteilung, die dieses traditionelle<br />
"Radl-System" abgelöst hat.<br />
Wo sich die Mitarbeiter im Rahmen des<br />
Teams sehr wohl die Diensteinteilung<br />
selber gestalten können, allerdings<br />
natürlich unter der Voraussetzung, dass<br />
Tages- und Nachtpräsenzen sichergestellt<br />
sind. Eines ist auch ganz klar, je<br />
enger die Personalsituation wird, das<br />
heißt, je weniger Mitarbeiter zur Verfügung<br />
stehen, umso weniger Flexibilität<br />
gibt es bei dieser Diensteinteilung, bei<br />
der Arbeitseinsatzplanung.<br />
Generaloberin Staudinger: Ich glaube,<br />
das Eine ist der strategische Rahmen<br />
und das sind die Vorgaben und die Möglichkeiten.<br />
Da sage ich noch einmal:<br />
"Das ist da und das gibt es." Das Zweite<br />
ist die operative Umsetzung, die wirklich<br />
flächendeckende Einführung. Da gibt es<br />
sicherlich noch Nachholbedarf. In jedem<br />
einzelnen Stationsteam, gemeinsam mit<br />
der Stationsschwester, gemeinsam mit<br />
der Oberschwester.<br />
KUG-Auf: Warum war eine flächendeckende<br />
Einführung in den letzten 10 Jahren nicht<br />
möglich?<br />
A: Im Rahmen der Personaleinsatzplanung<br />
des Pflegedienstes wurde ab 1993<br />
auf Grund der hohen Sensibilität dieses<br />
Thema in einem partizipativen Prozess<br />
gemeinsam mit den Mitarbeiter/innen,<br />
den Führungskräften und der Personalvertretung<br />
mit der Umstellung der Diensteinteilung<br />
vom traditionellen "Radl-<br />
Dienst" zur flexiblen Diensteinteilung<br />
begonnen. Gleichzeitig wurden die hierfür<br />
erforderlichen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
geschaffen.<br />
Die flexible Diensteinteilung ist danach<br />
ausgerichtet, dass unter Vorgabe<br />
bestimmter Rahmenbedingungen, wie<br />
z.B. erforderliche Tages- und Nachtpräsenz<br />
an Pflegepersonal, die Einsatzzeiten<br />
des Pflegepersonals dem Arbeitsanfall<br />
entsprechend angepasst sind und<br />
andererseits u.a. durch die Möglichkeit<br />
der Mitgestaltung bzw. Mitsprache bei<br />
der Dienstplangestaltung die soziale<br />
Verträglichkeit und die Gesundheitsvorsorge<br />
der Mitarbeiter/innen sichergestellt<br />
wird.<br />
Die Einführung des Instruments der flexiblen<br />
Diensteinteilung im Pflegedienst<br />
konnte Ende des Jahres 2000 für alle<br />
MitarbeiterInnen, welche im Tourendienst<br />
tätig sind, zu fast 100 Prozent<br />
abgeschlossen werden.<br />
KUG-Auf: Wie viele Plus- und Minusstunden<br />
kann sich ein/e Mitarbeiter/in in der flexiblen<br />
Diensteinteilung unter Berücksichtigung<br />
des Dienstbetriebes in den einzelnen<br />
Krankenanstalten und Geriatriezentren einteilen?<br />
Aufgeschlüsselt nach Krankenanstalten,<br />
Geriatriezentren und AKH :<br />
Haus Plusstunden Minusstunden<br />
KH Lainz max. 38 Stunden max. 5,5 Stunden<br />
Wilhelminenspital es gibt keine fixe Vorgabe es gibt keine fixe Vorgabe<br />
Fanz-Josef-Spital max. 25 Stunden max. 5 Stunden<br />
GZ Favoriten max. 30 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
KA Rudolfstiftung max. 28 Stunden nicht gestattet<br />
Elisabethspital max. 30 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
SMZ Floridsdorf max. 30 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
OKH Gersthof max. 25 Stunden max. 12 Stunden<br />
NKH Rosenhügel max. 38 Stunden max. 5,5 Stunden<br />
Preyer`sches<br />
Kinderspital max. 30 Stunden max. 30 Stunden<br />
GZ Am Wienerwald max. 35 Stunden, können grundsätzlich nicht vorgesehen<br />
überschritten werden<br />
aber nicht auzuschließen<br />
GZ Baumgarten max. 40 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
GZ Liesing max. 40 Stunden max. 12 Stunden<br />
GZ St. Andrä/Traisen max. 30 Stunden nicht gestattet<br />
6<br />
Fortsetzung nächste <strong>Seite</strong>
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 7<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
KUG Auf Mai-04<br />
GZ Klosterneuburg max. 35 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
SZS Sophienspital grundsätzlich nicht vorgesehen, grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschliessen<br />
nicht auszuschliessen<br />
SMZ Ost-Donauspital max. 15 Stunden max. 3 Stunden<br />
GZ Donaustadt max. 0,5 Stunden max. 0,5 Stunden<br />
SMZ Baumgartner max. 35 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
TZ Ybbs max. 25 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />
nicht auszuschließen<br />
Allgemeines max. 25 Stunden kommen in der Praxis<br />
Krankenhaus<br />
kaum vor<br />
Gelockt wurde bei der Einführung der flexiblen Diensteinteilung mit Plus- und Minusstunden. Mittlerweile<br />
ist es so, dass in manchen Krankenanstalten, Minusstunden überhaupt nicht gestattet sind. Ich verstehe<br />
nicht, dass die Personalvertretung die so stolz auf dieses Model ist sowie der PGA Pflege, solche Machenschaften<br />
duldet. Die Generaloberin Staudinger hat in ihrer Aussage vor der Untersuchungskommission<br />
festgestellt, dass ein Nachholbedarf bei der operativen Umsetzung besteht. Man benötigt 10 Jahre um darauf<br />
zu kommen, dass es doch nicht so positiv läuft. Hat die damalige Direktion Kranken- und Altenpflege<br />
jahrelang geschlafen? Wurde dieser Bereich deshalb abgeschafft und die Pflege aus diesem Grund wieder<br />
den Ärzten unterstellt? Scheint so… Jetzt im U-KAV ist in der GD keiner mehr Verantwortlich und die<br />
Häuser machen sich eigene Richtlinien. Obwohl die Unterlagen die der Geriatriekommission überreicht<br />
wurden, eine andere Sprache sprechen. Vor den politisch Verantwortlichen ----alles OK. In der zweiten Aussage<br />
wird bei der Dienstplangestaltung, plötzlich nur mehr von einem Mitspracherecht gesprochen, jetzt<br />
wundert mich das nicht mehr, dass auf vielen Stationen in den Krankenanstalten und Geriatriezentren die<br />
Christa Neubert-<br />
Plessl<br />
Stationsschwestern den Dienstplan vorgeben. Aber man glaubt es nicht, man darf Tage aufschreiben die man frei haben möchte.<br />
Aber ich kenne eine Führungskraft, die teilt gerade an diesem Tag einen Dienst ein. Wenn das nicht frustriert.<br />
KUG-Auf Tip: Bei einer Versetzung, immer nach der Handhabung der Dienstplangestaltung fragen!<br />
So müsste bzw. sollte die flexible Diensteinteilung funktionieren:<br />
Die Dienstplanerstellung sollte durch die Teammitglieder zwei Monate im Vorhinein erfolgen.<br />
Durch diese Einteilung sollten größere Freizeiträume entstehen.<br />
Mitarbeiter sollten sich nach einen Rotationsprinzip jeweils zuerst ihre Dienste einteilen können.<br />
Thema Geriatriezulage<br />
Zulage:<br />
a) für Gesundheits- und Krankenschwestern (Gesundheitsund<br />
Krankenpfleger), Ständige Stationsschwesternvertreterinnen<br />
(Ständige Stationspflegevertreter) und Pflegehelfer/innen,<br />
die in nachstehenden Einrichtungen des KAV<br />
ständig mit der Pflege der geriatrischen Patient/innen<br />
betraut sind:<br />
GZW<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
GZB<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
GZL<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
GZA<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
GZK<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
Ybbs<br />
Geriatriezentrum und FPH<br />
monatlich Kz. 812301 90,20 EUR<br />
Haus<br />
KHL<br />
KHL<br />
KFJ<br />
GZ<br />
FLO<br />
GZ Flo<br />
SOP<br />
GZD<br />
OWSG<br />
Abteilung<br />
Abteilung für Palliativmedizin<br />
Abteilung für Akutgeriatrie<br />
Abteilung für Akutgeriatri<br />
Süd gesamtes Geriatriezentrum<br />
Abteilung für Akutgeriatrie<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
Geriatriebereich<br />
gesamtes Geriatriezentrum<br />
gesamtes Geriatriezentrum (inkl. FPH)<br />
b) für Stationsschwestern (Stationspfleger), Medizinische<br />
Masseur/innen, Heilmasseur/innen, und – sofern sie in der<br />
Therapie tätig sind - Bedienstete der gehobenen medizinischen<br />
technischen Dienste (Ergotherapeut/innen, Physiotherapeut/innen,<br />
Logopäd/innen, Diätassistent/innen) und<br />
medizinisch technische Fachkräfte, bei Vorliegen der in lit.<br />
a genannten Voraussetzungen<br />
monatlich Kz. 812401 67,65 EUR<br />
7
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 8<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Glosse / Aus dem Gemeinderat<br />
Glosse: Dienstaufsicht mit Hund<br />
Aus dem Original-Protokoll, 7. Sitzung, 15.1.<strong>2004</strong>, U-Kommission, Frau Polat-Firtinger:<br />
Ich habe seit 13 Jahren einen Hund. Dieser Hund begleitet mich auf meinen<br />
Tätigkeiten in den Geriatriezentren. Das klingt jetzt etwas paradox,<br />
aber es ist so. Mit diesem Hund sage ich jetzt einmal – gelingt es mir<br />
immer, Kontakt zum Bewohner herzustellen, weil ich zuerst immer zum<br />
Bewohner gehe und dort versuche, Kontakt aufzunehmen, mit dem Bewohner<br />
zu reden, so weit es überhaupt möglich ist. In der Diskussion z.B. über<br />
diesen Hund kann ich auf Grund meines Fachwissens auch feststellen, wie<br />
ist der Ernährungszustand, wie ist der kognitive Zustand des Bewohners.<br />
Ist er gepflegt? Hat er ausreichend Wasser zu trinken bekommen? Ich rede<br />
auch oft darüber, wie ihnen das Essen schmeckt etc. Erst nachher gehe<br />
ich und schaue mir die Pflegedokumentation an.<br />
Erstaunt? Wir auch. Die Dienstaufsicht wurde also jahrelang vom Flocki durchgeführt. Auch nicht schlecht. Es gibt zwar Therapiehunde in den Geriatriezentren,<br />
aber ich war immer der Meinung, diese Haustiere befinden sich dauernd vor Ort.<br />
Flocki ist aber ohnehin universeller einsetzbar. Er nimmt anscheinend auch in der Generaldirektion die Dienstaufsicht wahr, weil dort verbringt er mit Frauchen die meiste<br />
Zeit.<br />
Wie kann man sich nun diesen Hundeeinsatz in der Praxis vorstellen? Wie stellt Flocki etwa “den Ernährungszustand fest”? Zeigt er durch die verschiedenen Belllaute an,<br />
ob der Patient noch durstig oder hungrig ist? Teilt er sich vielleicht auch gleich mit diesem überschüssige Nahrung. Und hilft so auch Geld sparen, weil das Personal<br />
weniger wegtragen muß beziehungsweise, noch besser, reinigt er auch gleich das Essgeschirr mit sorgfältig geführter Dienstzunge?<br />
Klar: Sträuben sich ihm die Nackenhaare, ist das dann ein guter Indikator für den äußeren Zustand des Patienten.<br />
Keine Frage: Dienstaufsichtshund Flocki ist ein ganz besonderes Exemplar. Interessant wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch das Gehaltschema des Hundes und<br />
die Zulagen. Und – welcher Hund kann schon von sich behaupten, „Außerln “ auf Kosten der Steuerzahlen gehen zu dürfen... CNP<br />
Andere Berücksichtigung<br />
der Hebammen<br />
Aufgrund der Ausbildung wäre es wichtig, dass Hebammen<br />
ab sofort der ärztlichen Leitung unterstellt und im K<br />
Schema anders berücksichtigt würden.<br />
KUG-Auf: Warum gibt es nicht wie im LKH Klagenfurt und der Semmelweisklinik<br />
für die fachliche sowie organisatorische Leitung im<br />
AKH eine Leitende Hebamme entsprechend einer Oberschwester?<br />
A: Medizinisch fachlich unterstehen die Habammen dem ärztlichen<br />
Leiter der Abteilung für Geburtshilfe. Diese Aufbauorganisationsform<br />
ist außer an der Klinik Semmelweis, in allen Gemeinde-<br />
Wien-Spitälern mit geburtshilflichen Abteilungen üblich.<br />
KUG-Auf: Kann die Oberschwester im AKH fachliche Order geben<br />
bzw. fachliche Punkte in der Mitarbeiterbeurteilung der Stationshebammen<br />
bewerten, ohne entsprechende Ausbildung nach dem<br />
Hebammengesetz?<br />
A: Die fachliche Order durch die Oberschwester bezieht sich<br />
auf die in der Stellenbeschreibung festgelegten Führungs-,Leistungs-<br />
und Organisationsaufgaben der Stationshebamme,<br />
keinesfalls auf Einzeltätigkeiten der Hebammentätigkeit.<br />
Im einzelnen handelt es sich um Überwachung, Sicherung und<br />
Verbesserung der Betreuungs- und Pflegequalität und –organisation,<br />
Führung und Einsatz des Personals im Pflegebereich,<br />
Organisation der Sachmittel und Überwachung des Sachmitteleinsatzes<br />
sowie Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen,<br />
Organisationseinheiten und Berufsgruppen.<br />
Ich arbeite im AKH als Hebamme und stelle<br />
fest, dass die Trennung der Bereiche fachlich<br />
und organisatorisch, sich nicht positiv auf<br />
unser Arbeitsumfeld auswirken. Bei uns<br />
wurde von der Oberschwester eine Job Rotation<br />
eingeführt, ohne Zustimmung der betroffenen<br />
Mitarbeiterinnen. Wie immer wurden<br />
die betroffenen Mitarbeiter im AKH, die über<br />
fachliches Wissen verfügen, nicht gefragt.<br />
Dusanka<br />
Lamprecht<br />
Die Semmelweisklinik sollte als Vorbild dienen, da dort immer<br />
schon ein Dienstposten einer Oberhebamme vorhanden ist.<br />
Aufgrund der Ausbildung wäre es wichtig, das Hebammen ab<br />
sofort der ärztlichen Leitung unterstellt und im K - Schema<br />
anders berücksichtigt würden. Für manche vielleicht unverständlich<br />
meine Forderung, aber seit in Kraft treten des neuen<br />
Hebammengesetzes im Jahr 1995, kann die Ausbildung erst<br />
nach der Matura begonnen werden.<br />
8
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 9<br />
KUG - Büro Intern<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Antrag für Überstellung der<br />
Pflegehelferinnen abgelehnt<br />
Nächste PV- Wahlen und Gewerkschaftswahlen im Jahr<br />
2006 wecken kurzfristig die Funktionäre der FSG und<br />
auch die anderen Fraktionen. Die FSG legt keinen Wert<br />
auf die Mitarbeit von Gruppierungen und Fraktionen.<br />
Nach dem Slogan: sie wurden gewählt und haben damit<br />
auch das Sagen. Wir werden uns so wie sie überraschen<br />
lassen.<br />
Die Mehrheitsfraktion will das K –<br />
Schema dem europäischen Standart<br />
anpassen: Wir hoffen – nicht nach<br />
den neuen Beitrittsländern<br />
Unser Antrag für Überstellung der<br />
PflegehelferInnen nach 12<br />
Dienstjahren in einem Geriatriezentrum<br />
in das K5 Schema zu<br />
überstellen, wurde nach eingehender<br />
Beratung im PGA Pflege<br />
nicht angenommen.<br />
Eine der Ängste war, dass<br />
durch diese Maßnahme der<br />
Entlohnungsabstand zu der<br />
Dipl. Pflegeperson sehr knapp<br />
würde und daher die Pflegehelfer/innen<br />
keine Motivation<br />
mehr für den zweiten Bildungsweg<br />
haben.<br />
Es gibt schon Ergebnisse von<br />
Arbeitskreisen und die<br />
Gewerkschaft tritt schon in<br />
Verhandlungen für alle<br />
Berufsgruppen die im K-<br />
Schema sind ein.<br />
Bei der letzten Gewerkschaftssitzung<br />
wurde von<br />
uns beantragt, dass der<br />
Wiener Vorstand (Vorsitzender<br />
Hr. Huntsdorfer)<br />
eine Änderung herbeiführt.<br />
Dürfte ja nicht so<br />
schwer sein.<br />
Die rote Gewerkschaft<br />
wird doch solche Änderungen<br />
bei der roten<br />
Stadtpolitik durchsetzen<br />
können.<br />
Wie:<br />
● Leistungsbeurteilung<br />
bei positiver Mitarbeiterbeurteilung<br />
● Beförderungen sind der zeit eine KANN Bestimmung –<br />
Schluss damit Änderung des Wortlautes in - es MUSS überstellt<br />
werden. Hausarbeiter/innen müssen nach 20 Jahren bei<br />
positiver Mitarbeiterbeurteilung in die Verwendungsgruppe 3<br />
überstellt werden.<br />
Wiener KrankenAnstalten Verbund<br />
1090 Wien, Maria- Theresien-Straße 11<br />
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten<br />
Werte Kollegin, liebe Christa!<br />
Wien, 30. März <strong>2004</strong><br />
Der Antrag der Plattform KUG AUF vom 28.10.2003 auf<br />
Überstellung der Pflegehelfer/Innen nach 12 jähriger<br />
Tätigkeit in einem Geriatriezentrum in das K-<br />
Schema 5 - wird nach ein-gehender Beratung des Personalgruppenausschusses<br />
Pflege in der vorliegenden<br />
Form nicht angenommen.<br />
Es ist nicht vertretbar, dass ausschließlich Pflegehelfer/Innen<br />
der geriatrischen Bereiche bedacht<br />
werden sollen. Die Belastungen sind auch für Pflegehelferilnnen<br />
und für diplomier-tes Gesundheitsund<br />
Krankenpflegepersonal in allen anderen Bereichen<br />
ebenso überdurch-schnittlich groß. Da durch<br />
diese Maßnahme der Entlohnungsabstand sehr knapp<br />
würde, ist zu befürchten, dass es keine Motivation<br />
mehr gibt den z. Bildungsweg zu besuchen.<br />
Der PGA Pflege der Hauptgruppe II hat daher in der<br />
Hauptausschuss-Sitzung der HG II am 29.3.<strong>2004</strong> folgenden<br />
Antrag gestellt:<br />
Alle Berufsgruppen, MTD-s (diagnostische und therapeutische)<br />
sowie alle hierarchischen Ebenen des<br />
Wiener Krankenanstaltenverbundes und seine Teilunternehmungen<br />
sind nach den derzeitigen und auch den<br />
zukünftigen Anforderungen dem europäischen Standard<br />
entsprechend angemessen zu entlohnen.<br />
Der Antrag des PGA Pflege wurde in der Hauptausschuss-Sitzung<br />
der HG II bei Abstimmung einstimmig<br />
angenommen.<br />
Das Ergebnis unserer Arbeitskreise (PGA Pflege, PGA<br />
MTD und PGA SHD) wird seitens des Hauptgruppenausschusses<br />
der GdG - HG II raschest in Verhandlung<br />
gebracht werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
9
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 10<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Es geht uns alle an<br />
Verbrauch des<br />
Erholungsurlaubes<br />
Beamte:<br />
§ 48. (1) Die Urlaubszeit ist vom<br />
Dienststellenleiter nach Zulässigkeit<br />
des Dienstes und nach Anhören des<br />
Beamten festzusetzen, wobei auf die<br />
persönlichen Verhältnisse des Beamten<br />
angemessene Rücksicht zu nehmen<br />
ist. Der Beamte hat Anspruch,<br />
soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen,<br />
mindestens die Hälfte des<br />
jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt<br />
zu verbrauchen.<br />
(2) Die Festsetzung der Urlaubszeit<br />
schließt eine abändernde Verfügung<br />
nicht aus, sofern dies aus zwingenden<br />
dienstlichen oder in der Person des<br />
Beamten liegenden Gründen notwendig<br />
ist. Ist die abändernde Verfügung<br />
aus zwingenden dienstlichen Gründen<br />
erfolgt, so ist dem Beamten der Antritt<br />
oder die Fortsetzung des Erholungsurlaubes,<br />
sobald es der Dienst zuläßt, zu<br />
ermöglichen. Weiters sind dem Beamten,<br />
der aus zwingenden dienstlichen<br />
Gründen den Erholungsurlaub nicht<br />
zum festgesetzten Tag antreten konnte<br />
oder aus dem Urlaub zurückberufen<br />
wurde, die hiedurch entstandenen<br />
unvermeidlichen Mehrauslagen zu<br />
ersetzen. Letzteres gilt auch für die<br />
von dieser Maßnahme betroffenen, mit<br />
ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
nahen Angehörigen im Sinn des §<br />
61 Abs. 5, wenn ihnen ein Urlaubsantritt<br />
oder eine Fortsetzung des Urlaubes<br />
ohne den Beamten nicht zumutbar<br />
ist.<br />
(3) Der Anspruch auf den jährlichen<br />
Erholungsurlaub verfällt, wenn der<br />
Beamte den Erholungsurlaub nicht bis<br />
zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr<br />
folgenden Kalenderjahres verbraucht<br />
hat. Hat der Beamte eine<br />
Eltern-Karenz gemäß §§ 53 bis 53b<br />
oder gemäß § 54 oder eine Pflegefreistellung<br />
gegen Entfall der Bezüge<br />
gemäß § 61a in Anspruch genommen,<br />
wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum<br />
hinausgeschoben, um den die<br />
Eltern-Karenz, die Summe der Eltern-<br />
Karenzen oder die Summe aus Eltern-<br />
Karenz und Pflegefreistellung gegen<br />
Entfall der Bezüge zehn Monate übersteigt.<br />
(4) Dem Beamten kann bei Vorliegen<br />
besonders berücksichtigungswürdiger<br />
Umstände oder, wenn es im dienstlichen<br />
Interesse liegt, ein Vorgriff auf<br />
den Erholungsurlaub für das nächste<br />
Urlaubsjahr oder, wenn der Beamte die<br />
Voraussetzungen des § 45 noch nicht<br />
erfüllt, ein Vorgriff auf den Erholungsurlaub<br />
für das erste Urlaubsjahr<br />
gewährt werden.<br />
(5) Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung<br />
gemäß § 61 erschöpft, kann zu<br />
einem in § 61 Abs. 2 genannten Zweck<br />
ein noch nicht verbrauchter Erholungsurlaub<br />
auch ohne die gemäß Abs. 1<br />
vorgesehene Festsetzung durch den<br />
Dienststellenleiter angetreten werden.<br />
Die Dienststelle ist unverzüglich zu<br />
verständigen.<br />
Erkrankung während des Erholungsurlaubes<br />
§ 49. (1) Erkrankt der Beamte während<br />
des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />
zu haben, so ist die auf Werktage<br />
(Arbeitstage, Schichten, Arbeitsstunden<br />
gemäß § 46 Abs. 6, 7 oder 9) fallende<br />
Zeit der Erkrankung, während<br />
der der Beamte durch Erkrankung<br />
dienstunfähig war, auf das Urlaubsausmaß<br />
nicht anzurechnen, wenn die<br />
Erkrankung länger als drei Kalendertage<br />
gedauert hat.<br />
(2) Übt der Beamte während des Erholungsurlaubes<br />
eine dem Erholungszweck<br />
widersprechende Erwerbstätigkeit<br />
aus, so ist Abs. 1 nicht anzuwenden,<br />
wenn die Erkrankung mit dieser<br />
Erwerbstätigkeit in ursächlichem<br />
Zusammenhang steht.<br />
(3) Der Beamte hat der Dienstbehörde<br />
nach dreitägiger Krankheitsdauer die<br />
Erkrankung unverzüglich mitzuteilen.<br />
Ist dies aus Gründen, die vom Beamten<br />
nicht zu vertreten sind, nicht möglich,<br />
so gilt die Mitteilung als rechtzeitig<br />
erfolgt, wenn sie unmittelbar nach<br />
Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt<br />
wird. Bei Wiederantritt des Dienstes<br />
hat der Beamte ohne schuldhafte<br />
Verzögerung ein ärztliches Zeugnis<br />
oder eine Bestätigung des zuständigen<br />
Krankenversicherungsträgers (der<br />
Krankenfürsorgeanstalt) über Beginn<br />
und Dauer der Dienstunfähigkeit vorzulegen.<br />
Kommt der Beamte diesen<br />
Verpflichtungen nicht nach, so ist Abs.<br />
1 nicht anzuwenden.<br />
(4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für den<br />
Beamten, der infolge eines Unfalles<br />
dienstunfähig war.<br />
Sonderurlaub<br />
§ 52. (1) Dem Beamten kann auf<br />
Antrag aus wichtigen persönlichen<br />
oder familiären Gründen oder aus<br />
einem sonstigen besonderen Anlaß ein<br />
Sonderurlaub gewährt werden.<br />
(2) Der Sonderurlaub darf nur gewährt<br />
werden, wenn keine zwingenden<br />
dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen.<br />
Er darf die dem Anlaß angemessene<br />
Dauer nicht übersteigen.<br />
Vertragsbediensteter:<br />
§ 25. (1) Die Urlaubszeit ist vom<br />
Dienststellenleiter nach Zulässigkeit<br />
des Dienstes und nach Anhören des<br />
Vertragsbediensteten festzusetzen,<br />
wobei auf die persönlichen Verhältnisse<br />
des Vertragsbediensteten angemessene<br />
Rücksicht zu nehmen ist. Der<br />
Vertragsbedienstete hat Anspruch,<br />
soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen,<br />
mindestens die Hälfte des<br />
jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt<br />
zu verbrauchen.<br />
(2) Die Festsetzung der Urlaubszeit<br />
schließt eine nachträgliche Abänderung<br />
nicht aus, sofern dies aus zwingenden<br />
dienstlichen oder in der Person<br />
des Vertragsbediensteten liegenden<br />
Gründen notwendig ist. Ist die<br />
Abänderung aus zwingenden dienstlichen<br />
Gründen erfolgt, so ist dem Vertragsbediensteten<br />
der Antritt oder die<br />
10
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 11<br />
Es geht uns alle an<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Fortsetzung des Erholungsurlaubes,<br />
sobald es der Dienst zuläßt, zu ermöglichen.<br />
Weiters sind dem Vertragsbediensteten,<br />
der aus zwingenden<br />
dienstlichen Gründen den Erholungsurlaub<br />
nicht zum festgesetzten Tag<br />
antreten konnte oder aus dem Urlaub<br />
zurückberufen wurde, die hiedurch<br />
entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen<br />
zu ersetzen. Letzteres gilt<br />
auch für die von dieser Maßnahme<br />
betroffenen, mit ihm im gemeinsamen<br />
Haushalt lebenden nahen Angehörigen<br />
im Sinn des § 37 Abs. 5, wenn ihnen<br />
ein Urlaubsantritt oder eine Fortsetzung<br />
des Urlaubes ohne den Bediensteten<br />
nicht zumutbar ist.<br />
(3) Der Anspruch auf den jährlichen<br />
Erholungsurlaub verfällt, wenn der Vertragsbedienstete<br />
den Erholungsurlaub<br />
nicht bis zum 31. Dezember des dem<br />
Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres<br />
verbraucht hat. Hat der Vertragsbedienstete<br />
eine Eltern-Karenz gemäß<br />
§§ 31 bis 31b oder gemäß § 32 oder<br />
eine Pflegefreistellung gegen Entfall<br />
der Bezüge gemäß § 37a in Anspruch<br />
genommen, wird der Verfallstermin um<br />
jenen Zeitraum hinausgeschoben, um<br />
den die Eltern-Karenz, die Summe der<br />
Eltern-Karenzen oder die Summe aus<br />
Eltern-Karenz und Pflegefreistellung<br />
gegen Entfall der Bezüge zehn Monate<br />
übersteigt.<br />
(4) Dem Vertragsbediensteten kann<br />
bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger<br />
Umstände oder im<br />
dienstlichen Interesse ein Vorgriff auf<br />
den Erholungsurlaub für das nächste<br />
Urlaubsjahr oder, wenn der Vertragsbedienstete<br />
die Voraussetzungen des<br />
§ 23 Abs. 1 noch nicht erfüllt, für das<br />
erste Urlaubsjahr gewährt werden.<br />
(5) Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung<br />
gemäß § 37 erschöpft, kann zu<br />
einem in § 37 Abs.2 genannten Zweck<br />
ein noch nicht verbrauchter Erholungsurlaub<br />
auch ohne die gemäß Abs. 1<br />
vorgesehene Festsetzung durch den<br />
Dienststellenleiter angetreten werden.<br />
Die Dienststelle ist unverzüglich zu<br />
verständigen.<br />
Erkrankung während des Erholungsurlaubes<br />
§ 26. (1) Erkrankt der Vetragsbedienstete<br />
während des Erholungsurlaubes,<br />
ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
herbeigeführt zu haben, so ist<br />
die auf Werktage (Arbeitstage, Schichten,<br />
Arbeitsstunden gemäß § 23 Abs.<br />
7, 8 oder 10) fallende Zeit der Erkrankung,<br />
während der der Vertragsbedienstete<br />
durch Erkrankung dienstunfähig<br />
war, auf das Urlaubsausmaß<br />
nicht anzurechnen, wenn die Erkrankung<br />
länger als drei Kalendertage<br />
gedauert hat.<br />
(2) Übt der Vertragsbedienstete<br />
während des Erholungsurlaubes eine<br />
dem Erholungszweck widersprechende<br />
Erwerbstätigkeit aus, so gilt Abs. 1<br />
nicht, wenn die Erkrankung mit dieser<br />
Erwerbstätigkeit in ursächlichem<br />
Zusammenhang steht.<br />
(3) Der Vertragsbedienstete hat dem<br />
Magistrat nach dreitägiger Krankheitsdauer<br />
die Erkrankung unverzüglich<br />
mitzuteilen. Ist dies aus Gründen, die<br />
vom Vertragsbediensteten nicht zu<br />
vertreten sind, nicht möglich, so gilt die<br />
Mitteilung als rechtzeitig, wenn sie<br />
unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes<br />
nachgeholt wird. Bei<br />
Wiederantritt des Dienstes hat der Vertragsbedienstete<br />
ohne schuldhafte<br />
Verzögerung ein ärztliches Zeugnis<br />
oder eine Bestätigung des zuständigen<br />
Krankenversicherungsträgers über<br />
Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit<br />
vorzulegen. Kommt der Vertragsbedienstete<br />
diesen Verpflichtungen<br />
nicht nach, so gilt Abs. 1 nicht.<br />
(4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für den<br />
Vertragsbediensteten, der infolge<br />
eines Unfalles dienstunfähig war.<br />
Sonderurlaub<br />
§ 30. (1) Dem Vertragsbediensteten<br />
kann auf Antrag aus wichtigen persönlichen<br />
oder familiären Gründen oder<br />
aus einem sonstigen besonderen<br />
Anlaß ein Sonderurlaub gewährt werden.<br />
(2) Der Sonderurlaub darf nur gewährt<br />
werden, wenn keine zwingenden<br />
dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen,<br />
und darf die dem Anlaß angemessene<br />
Dauer nicht übersteigen.<br />
Die Zeitbegrenzung auf Teilzeit bei<br />
Beamten ist gefallen<br />
Die Beamten dürfen ab September<br />
oder Oktober, ohne Zeitbegrenzung<br />
Teilzeit arbeiten.<br />
Altersteilzeit<br />
Wird nach Auskunft der Gewerkschaft<br />
bei der Gemeinde Wien, nicht realisiert.<br />
Für uns unverständlich. Da Mitarbeiter/innen<br />
sicherlich in manchen Bereichen<br />
diese dringend benötigen würden.<br />
Weiters könnten zusätzlich neue<br />
Arbeitsplätze geschaffen werden.<br />
So erfolgt eine<br />
Übernahme<br />
oder:<br />
Wie wird<br />
gespart ?<br />
Die Führung der Semmelweis<br />
Frauenklinik wird von der Kollegialen<br />
Führung der KA Rudolfstiftung<br />
wahrgenommen.<br />
Der erste Schritt, der auf eine<br />
Sperre hingewiesen hat. In der<br />
Krankenanstalt Rudolfstiftung wird<br />
mittlerweile der 2. Stock für Bereiche<br />
der Semmelweisklinik umgebaut.<br />
Also die Schließung steht bevor.<br />
Mittlerweile werden Pflegedirektoren<br />
auch mit anderen Häusern<br />
betraut:<br />
Orthopädisches KH Gersthof –<br />
Kaiserin Elisabeth-Spital,<br />
Neurologisches KH Rosenhügel -<br />
Krankenhaus Lainz<br />
Ist es nur mehr eine Frage der Zeit,<br />
wann die Geldbeschaffungsaktion<br />
durch den Verkauf der Grundstücke<br />
des KAV erfolgt.<br />
Was passiert wenn es nichts mehr zu<br />
Verkaufen gibt?<br />
11
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 12<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Es geht uns alle an<br />
Die Gemeinde Wien lebt<br />
Im Jahr 1994 gab es den<br />
ersten Versuch - Arbeitsgruppe<br />
für d. Behandlung<br />
besonderer Krankenstandsfälle.<br />
Im Jahr<br />
<strong>2004</strong> - Arbeitsgruppe<br />
Frühwarnsystem für das<br />
Auftreten von vermehrten<br />
Krankenständen<br />
Krankenstandsrückkehrgespräch<br />
Was muss passiert sein,<br />
dass Mitarbeiter/innen nicht<br />
mehr mit den Vorgesetzten<br />
sprechen und so zu<br />
Gesprächen gezwungen<br />
werden. Diese Vorgangsweise<br />
zeigt ganz klar, wie die<br />
Führungsstruktur im U - KAV<br />
versagt.<br />
Wir fragten nach:<br />
Wurden Stationen in Geriatriezentren/<br />
AKH/ Krankenanstalten<br />
die über eine hohe<br />
Personalfluktuation und<br />
erhöhte Krankenstandstage<br />
im Pflegebereich aufweisen,<br />
von den zuständigen Organen<br />
des Unternehmen KAV der<br />
Generaldirektion analysiert.<br />
KUG-Auf: Wenn ja, wer führte<br />
die Analyse durch und welche<br />
Sofortmaßnahmen wurden von<br />
der Generaldirektion gesetzt?<br />
A: Wie mir der Wiener Krankenanstaltenverbund<br />
berichtet,<br />
wurden im Rahmen der<br />
routinemäßigen Sichtung<br />
von allgemeinen statistischen<br />
Daten erhöhte Krankenstände<br />
festgestellt und<br />
Handlungsbedarf erkannt.<br />
Die Analyse dieser Krankenstandsdaten<br />
auf Abteilungs-<br />
bzw. Stationsebene<br />
kommt jedoch aufgrund der<br />
ausschließlichen Zugänglichkeit<br />
zu den erforderlichen<br />
Daten den jeweiligen Leitungen<br />
der Krankenanstalten<br />
und Geriatriezentren zu.<br />
KUG-Auf: Wurden in den einzelnen<br />
KA und GZ auf Stationen<br />
die eine hohe Fluktuation<br />
haben entsprechende Analysen<br />
durchgeführt?<br />
A: Analysen werden beinahe<br />
flächendeckend durchgeführt.<br />
In jenen Dienstellen, in<br />
denen keine Analysen<br />
gemacht werden, gibt es<br />
keine auffallend hohe Fluktuation<br />
oder sie ist nachvollziehbar<br />
und begründbar. In<br />
jenen Dienstellen, die Analysen<br />
durchführen, werden folgende<br />
Maßnahmen gesetzt:<br />
Teamcoaching, Supervision,<br />
Einzelgespräche, Teamgespräche,<br />
Beiziehung des<br />
Betriebspsychologen, Abhaltung<br />
eines Seminars "gesunde<br />
Führung – gesunde Mitarbeiter",<br />
Beanspruchung der<br />
Fehlzeitenstatistik einmal<br />
jährlich in der Stationsschwesternkonferenz,<br />
Ausarbeitung<br />
von Fragebögen für<br />
Mitarbeiter im Rahmen der<br />
Qualitätssicherungskommision,<br />
usw.<br />
KUG-Auf: Gibt es eine Arbeitsgruppe<br />
die sich mit dieser Problematik<br />
befasst?<br />
A: Die Arbeitsgruppe unter<br />
dem Namen "Frühwarnsystem<br />
für das Auftreten von<br />
vermehrten Krankenständen",<br />
die im Dezember 2002<br />
gegründet wurde, befasste<br />
sich im Zuge ihrer Arbeit mit<br />
folgenden Themenkreisen:<br />
● Hypothesenbildung für<br />
Krankenstände (zur Strategieentwicklung),<br />
● Vorgehensweise bei Krankenständen<br />
(Normen und<br />
Gestaltungsspielräume, - -<br />
● Prozessdarstellung) und<br />
● Präventive Kommunikationsinstrumente.<br />
Im Detail haben sich daraus<br />
folgende Produkte ergeben:<br />
Informationsgespräch zur<br />
Gesundheitsförderung und Vorbeugung<br />
weiterer Krankenstände:<br />
Das Informationsgespräch<br />
wird durch Vorgesetzte initiierte<br />
und nach langen Absenzen<br />
mit dem/der<br />
Mitarbeiter/In geführt.<br />
Die Einführung des Informationsgesprächs<br />
wird ab<br />
November 2003 in vier<br />
Dienststellen (GZ Am Wienerwald,<br />
Elisabethspital,<br />
SMZ Floridsdorf, Generaldirektion<br />
und Direktion der Teilunternehmung<br />
Krankenanstalten<br />
und Pflegeheime)<br />
pilotiert werden. Die Evaluierung<br />
und eventuell notwendige<br />
Änderungen sollen<br />
Juni <strong>2004</strong> abgeschlossen<br />
sein, sodass ein flächendeckender<br />
Einsatz ab Juli<br />
<strong>2004</strong> erfolgen kann.<br />
Krankenstandsrückkehrgespräch:<br />
Auch diese Maßnahme wird<br />
parallel zum Informationsgespräch<br />
in den oben genannten<br />
Dienststellen pilotiert<br />
werden. Es wird durch die<br />
Dienststellenleitung bzw. die<br />
Abteilung Personal der<br />
Dienststelle initiiert und ist<br />
als dienstrechtliche Maßnahme<br />
anerkannt. Ziel ist, dass<br />
damit eine mitarbeiterfreundlichere<br />
Kommunikation<br />
erreicht wird, die die negativ<br />
besetzte Niederschrift zur<br />
Ankündigung dienstrechtlicher<br />
Schritte bei erneuter<br />
Erkrankung ersetzen soll.<br />
Kran-<br />
Prozessbeschreibung<br />
kenstand:<br />
Ab Frühjahr <strong>2004</strong> wird erhoben<br />
werden, wie sich die derzeitigen<br />
Handlungsläufe darstellen<br />
und wie diese verbessert<br />
werden können. Daraus<br />
wird eine Anleitung für Vorgesetzte<br />
ausgearbeitet werden,<br />
die Handlungsspielräume<br />
klar definiert.<br />
Hypothesen für Krankenstandshintergründe:<br />
Die Arbeitsgruppe wird eine<br />
Empfehlung ausarbeiten, die<br />
der Managementebene<br />
ermöglichen soll, Ursachen<br />
von Krankenständen zu<br />
erkennen und Analysen vor<br />
Ort effektiv durchzusetzen.<br />
KUG- Auf: In welchen Bereichen<br />
der Krankenanstalten incl. dem<br />
AKH, Geriatriezentren wurde<br />
diese Dienstanweisung den<br />
MitarbeiterInnen nachweislich<br />
zur Kenntnis gebracht?<br />
A: Eine derartige "hausinterne"<br />
Dienstanweisung gibt es<br />
im TZ Ybbs und gilt dort ausschließlich<br />
für den Pflegebereich.<br />
KUG Auf: Soll diese Dienstanweisung<br />
zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit<br />
führen?<br />
War die Personalvertretung/Gewerkschaft<br />
mir dieser<br />
Vorgangsweise einverstanden?<br />
A: Durch diese Maßnahme<br />
des TZ Ybbs soll vermieden<br />
werden, dass durch erkrankte<br />
MitarbeiterInnen deren<br />
KollegInnen ein erhöhtes<br />
Arbeitspensum erbringen<br />
müssen. Dadurch trägt diese<br />
Dienstanweisung zur<br />
Erhöhung der MitarbeiterInnenzufriedenheit<br />
bei.<br />
Da diese Dienstanweisung<br />
nicht im Sinne von Sanktionsmaßnahmen,<br />
sondern<br />
als Stufenpaket zu sehen ist,<br />
in dem versucht wird, MitarbeiterInnen<br />
wieder in den<br />
gesundheitsfördernden Prozess<br />
einzugliedern, besteht<br />
auch die Zustimmung und<br />
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kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 13<br />
Es geht uns alle an<br />
KUG Auf Mai-04<br />
von Wiederholungen...<br />
Unterstützung seitens der<br />
Personalvertretung/Gewerkschaft.<br />
Durch diese Maßnahme<br />
des TZ Ybbs soll vermieden<br />
werden, dass durch<br />
erkrankte MitarbeiterInnen<br />
deren KollegInnen ein<br />
erhöhtes Arbeitspensum<br />
erbringen müssen.<br />
Dadurch trägt diese Dienstanweisung<br />
zur Erhöhung der<br />
MitarbeiterInnenzufriedenheit<br />
bei.<br />
Da diese Dienstanweisung<br />
nicht im Sinne von Sanktionsmaßnahmen,<br />
sondern<br />
als Stufenpaket zu sehen ist,<br />
in dem versucht wird, MitarbeiterInnen<br />
wieder in den<br />
gesundheitsfördernden Prozess<br />
einzugliedern, besteht<br />
auch die Zustimmung und<br />
Unterstützung seitens der<br />
Personalvertretung/Gewerkschaft.<br />
Das kann nicht die<br />
Lösung sein. Bereiche<br />
mit vermehrt auftretenden<br />
Krankenstandsfällen<br />
müssen von außen<br />
analysiert werden. Das<br />
Resultat der Analyse,<br />
muss ohne wenn und<br />
Epler Jutta aber umgesetzt werden.<br />
Ich sehe als Personalvertreterin<br />
die unten angeführte Dienstanweisung<br />
als Sanktionsmaßnahme an. Bedauere das<br />
Führungskräfte schon einen Leitfaden brauchen,<br />
um mit ihren unmittelbaren Mitarbeiter /innen<br />
Gespräche zu führen. Es ist für mich unfassbar,<br />
dass sich Führungskräfte im Pflegebereich schon<br />
so weit von ihren Mitarbeiter/innen entfernt<br />
haben. Die Einführung des Informationsgespräches<br />
soll in vier Dienststellen (GZW, SMZ-<br />
Floridsdorf, Elisabethspital und Generaldirektion)<br />
durchgeführt und pilotiert werden und im Juni<br />
<strong>2004</strong> evaluiert werden. Man will im Juli <strong>2004</strong><br />
diese Form der Gesprächsführung flächendeckend<br />
einführen. Mittlerweile beginnen schon<br />
einige Krankenhäuser und Geriatriezentren diese<br />
Gespräche. Man wartet nicht einmal mehr die<br />
Evaluierung des Projektes ab.<br />
Man sollte im AKH ebenfalls auf Kommunikation<br />
setzen, anstatt kranken Mitarbeiter /innen solche<br />
Briefe zu schreiben. (siehe Brief unten). Da wir<br />
bei genauer Betrachtung feststellen mussten,<br />
dass weder die Dienstunfälle noch die Krankenhausaufenthalte<br />
aufscheinen und nach dem<br />
Motto krank ist krank vorgegangen wird, wollen<br />
wir festhalten dem ist nicht so. Wenn man schon<br />
so wie in einen Gespräch erklärt wurde, sich um<br />
die Gesundheit der Mitarbeiter/innen sorgt, müsste<br />
dies sofort richtig gestellt werden.<br />
Ein Verbesserungsvorschlag von uns: Dienstunfälle<br />
und Krankenhausaufenthalte müssen aus den<br />
Krankenstandszahlen herausgenommen werden.<br />
Auch die unten angeführte Dienstanweisung<br />
vom TZ Ybbs wird von uns als Sanktionsmaßnahme<br />
gesehen und trägt unserer Meinung nicht<br />
gerade positiv, zur Zufriedenheit der<br />
Mitarbeiter/innen bei.<br />
Nach 17 Kurzzeitkrankenstandstagen im Jahr – 3<br />
Monate keinen Nachtdienst, 8 Stunden Dienste<br />
usw.<br />
Wir von unserer Gruppierung sprechen uns<br />
gegen solche Vorgangsweisen aus.<br />
Brief vom Magistrat Wien (Auszug):<br />
Häufige Dienstabwesenheiten in Form von Krankenständen,<br />
Die Abteilung Personalverwaltung des Allgemeinen Krankenhauses bedauert, Sie darauf hinweisen zu<br />
müssen, dass Ihre überdurchschnittlich hohen krankheitsbedingten Dienstabwesenheiten eine Mehrbelastung<br />
ihrer Kolleginnen zur Folge haben und Auswirkungen auf den Dienstbetrieb hervorrufen.<br />
Wir sehen uns daher gezwungen, Sie auf die mögliche dienstrechtliche Folge der Auflösung des<br />
Dienstverhältnisses für den Fall aufmerksam zu machen. dass in absehbarer Zukunft kein maßgeblicher<br />
Rückgang der genannten Dienstabwesenheiten feststellbar ist.<br />
Dienstanweisung für Oberschwester/Oberpfleger,<br />
Stationsschwester/Stationspfleger<br />
sowie Vertretungen<br />
Betreff: Vorgangsweise bei<br />
Abwesenheit infolge Krankenstand<br />
Um die Gesundheit der Mitarbeiter/Innen<br />
zu fördern,<br />
wurde in Absprache mit den<br />
Bereichsleitungen nachfolgende<br />
schrittweise Vorgangsweise<br />
festgelegt:<br />
1. Informelles Gespräch<br />
nach jedem Krankenstand<br />
mit der/dem Mitarbeiter/In<br />
2. Gesundheitsorientierung:<br />
< keine Anordnung von<br />
Mehrdienstleistungen nach<br />
Krankenständen (Ausnahmen<br />
sind mit Oberschwester/Pfleger<br />
abzusprechen)<br />
3. Für Mitarbeiter/Innen, die<br />
17 Kurzzeitkrankenstandstage<br />
(Beobachtungszeitraum<br />
rückwirkend 1 Jahr) überschritten<br />
haben oder einen<br />
länger andauernden Krankenstand<br />
aufweisen, erfolgt<br />
ein Gespräch durch die<br />
jeweilige Stationsschwester/pfleger<br />
oder deren Vertretung<br />
nach jedem Krankenstand<br />
mit gezielter Thematisierung<br />
überdurchschnittlich<br />
angefallenen<br />
Fehlzeit (siehe Gesprächsleitfaden)<br />
4. Information der/des MA<br />
über weiterführende Maßnahmen<br />
5. gesundheitsfördernde<br />
Beratung seitens der Arbeitsmedizin<br />
nach erfolgter Meldung<br />
der/des betroffenen MA<br />
durch die Stationsleitung –<br />
statistische Infoaufbereitung<br />
bzgl. Anzahl, Frequenz, Auftreten<br />
der Krankenstandsstunden<br />
als Gesprächsgrundlage<br />
für eine gezielte<br />
Beratung<br />
6. Einstellung der Nebenbeschäftigung,<br />
falls die dienstlichen<br />
Aufgaben beeinträchtigt<br />
sind<br />
7. Kein Nachtdienst für den<br />
Zeitraum von 3 Monaten<br />
8. Dienst – Montag bis Freitag<br />
– maximal 8 Stunden/Tag<br />
für die Zeit von 3 Monaten<br />
Zu beachten ist auch, dass<br />
bei längeren oder wiederholten<br />
Krankenständen der<br />
Anspruch auf Widereinsetzbarkeit<br />
auf der gleichen Station<br />
entfällt.<br />
13
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 14<br />
KUG Auf Mai-04<br />
Schutzimpfung<br />
<strong>Neue</strong> Schutzimpfung<br />
Seit Jänner d. J. haben Impfwillige der Hochrisikogruppen Anspruch auf die Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff<br />
"Twinrix", mit welchem auch ein Schutz gegen Hepatitis A erreicht wird.<br />
Der Oberste Sanitätsrat hat außerdem festgelegt welche Leistungen neben der Verabreichung der Impfung zur ärztlichen Impfleistung<br />
zählen:<br />
● Information über die zu verhütende Krankheit und den Nutzen der Impfung<br />
● Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen<br />
● Anamnese inklusive Impfstatus, sowie allfälliger Allergiestatus<br />
● Feststellung der Impftauglichkeit<br />
● Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen nach der Impfung<br />
● Angaben über Beginn und Dauer der Schutzwirkung, sowie das Impfschema<br />
● Dokumentation der Impfung inkl. Chargennummer im Impfausweis (Klebeetikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen<br />
(§ 51 Ärztegesetz)<br />
Auch die<br />
Nachsorge<br />
nach Nadelstichverletzungen<br />
gehört zum<br />
Betreuungsangebot<br />
der arbeitsmedizinischen<br />
Dienste. Aufgrund<br />
der beruflichen<br />
Exposition besteht<br />
jedoch zusätzlich –<br />
unabhängig von einer<br />
Nadelstichverletzung -<br />
die Möglichkeit ein HIV<br />
und Hepatitis Screening<br />
durchführen zu lassen.<br />
14<br />
KUG - Auf Tipp: nicht vergessen, bei<br />
Nadelstichverletzungen sofort einen<br />
Dienstunfall melden!
kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 15<br />
Versicherung<br />
KUG Auf Mai-04<br />
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