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Ausgabe 1/2004 - Neue Seite 2

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kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 16<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Impressum:<br />

Eigentümer, Verleger und Herausgeber: Komitee unabhängiger<br />

Gemeindebediensteter (KUG) Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und<br />

Freiheitlicher (AUF), Bartensteing. 14/9, 1010 Wien.<br />

Medieninhaber: Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und<br />

Freiheitlicher, zu 100 % vertreten durch deren Bundesvorstand.<br />

Druck: Digital Image, 1120 Wien. Offenlegung nach dem Mediengesetz.<br />

Die AUF-Info dient der Information im öffentl. Dienst stehender<br />

Bediensteter.<br />

Verlagspostamt: A - 1010 Wien<br />

DVR.Nr. 0557617 02Z030384 S KUG-Info Nr: 1/<strong>2004</strong><br />

16. Jahrgang. P.b.b<br />

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erreichbar mit der Strassenbahnlinie 31 vom Schottenring<br />

Tel.: 01/53114/87646, 87647; 0664/1448322<br />

Fax: 53114/99/87648; E-Mail: buero@kug.auf.wien.at<br />

Sie finden uns im Internet unter www.kug.at.<br />

Gemeinderatsanfragen im Originaltext, diverse aktuelle Erlässe sowie neue Informationen<br />

können hier jederzeit<br />

nachgelesen werden.


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 1<br />

KUG-Auf<br />

Nr 1/<strong>2004</strong><br />

P.b.b.<br />

INFO<br />

+++ Letzte Meldung +++<br />

KUG-Auf gewinnt in der Frage der Hausarbeiter-Zulage<br />

vor dem OGH !<br />

Der OGH hat der KUG-Auf-Klage Recht gegeben:<br />

Hausarbeiter die im AKH mit der spitalsinternen Müllentsorgung<br />

befasst sind, erhalten ab 1999 - <strong>2004</strong> ihre Zulage in der Höhe von<br />

rund 20.- Euro pro Arbeitstag<br />

PS: Die Forderung für Hausarbeiterinnen (Gefahrenzulage im<br />

Gefahrenbereich) wurde nun ebenfalls in der 1. Instanz gewonnen!<br />

Wir reden nicht nur – wir handeln! KUG-Auf<br />

Da spießt sich was:<br />

Das KAV-Mikado <strong>Seite</strong> 2<br />

<strong>Neue</strong>s Theater, alte Statisten:<br />

Vom „Fonds Soziales Wien“ ... 2,3<br />

Flexible Diensteinteilung ... 6<br />

Geriatriezulage ... 7<br />

Dienstaufsicht mit Hund ... 8<br />

Antrag für Überstellung der<br />

Pflegehelferinnen abgelehnt ...9<br />

Verbrauch des Urlaubes ...10<br />

Dazu Neuigkeiten aus dem Gemeinderat und vieles mehr...


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 2<br />

KUG Auf Mai-04<br />

KUG Auf: Aus dem Gemeindrat<br />

Christa Neubert-Plessl<br />

Das Chaos im Unternehmen Krankenanstaltenverbund<br />

–<br />

die Mikado-Stäbchen auf mder neuen<br />

KAV-Broschüre spiegeln die derzeitige<br />

Situation, in der sich die Verantwortlichen<br />

im Unternehmen KAV befinden,<br />

wider.<br />

Im inneren der Broschüre, wird gehorsame<br />

und militärische Ordnung erwartet.<br />

Ob das das Chaos beseitigt, ist fraglich.<br />

Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieders<br />

Aussage vor der U-Kommission, „... als<br />

ehemaliger Gesundheitsstadtrat, aber<br />

auch als Finanzstadtrat, wundert mich,<br />

wie es dem Krankenanstaltenverbund<br />

gelungen ist, innerhalb eines Jahres<br />

einen mehrstelligen Millionen Euro<br />

Rücklagenbetrag aufzubrauchen ... “<br />

bestätigt unsere Chaosvorwürfe merh<br />

als deutlich.<br />

● Die Stäbchen werden<br />

in die rechte<br />

Hand genommen<br />

und zwar so, dass<br />

die Faust unten<br />

anliegt und die Stäbchen<br />

oben hervorragen.<br />

Durch plötzliches<br />

Auslassen der<br />

Stäbchen fallen<br />

diese auf den Tisch.<br />

Chaos im Umgang mit<br />

dem Steuergeld! Kein Verantwortlicher! Man<br />

sucht im Durcheinander und stellt fest – wie<br />

derzeit in der U- Kommission lainz – keiner<br />

in der GD war und ist zuständig.<br />

Da<br />

spießt<br />

es sich ...!<br />

● Mit dem Mikado oder Mandarin darf<br />

man auch die Stäbchen aufwerfen.<br />

Wer Kritik anbringt, hat mit dienstrechtlichen<br />

Konsequenzen zu rechnen. Flugs weg mit<br />

ihm.<br />

● Die Stäbchen dürfen nur mit den Fingern<br />

genommen werden, wenn man<br />

aber den Mikado oder einen Mandarin<br />

hat, so kann man mit dessen Hilfe die<br />

Stäbchen aufnehmen. Aber die helfenden<br />

Stäbchen dürfen mit einem anderen<br />

Stäbchen nicht in Berührung kommen.<br />

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen von<br />

Vorgesetzten, die keine Verantwortung<br />

haben. Motto: " Den Letzten beißen die<br />

Hunde".<br />

Fonds Sozi a<br />

Der „Fonds Soziales Wien“ soll ab 1.<br />

Juli <strong>2004</strong> seine Tätigkeit aufnehmen.<br />

Derzeit wird allerdings noch bezüglich<br />

Belohnung, Chancengleichheit und<br />

Übernahme des Dienstpostenplanes<br />

eine Betriebsvereinbarung verhandelt.<br />

Was ist eigentlich die Zielsetzung<br />

des „Sozialen Fonds Wien“. Laut<br />

Eigendefinition geht es um:<br />

● Verbesserung der Gesundheit und<br />

des Gesundheitsbewusstseins der<br />

Bevölkerung.<br />

● Unterstützung in den sozialen<br />

Grundbedürfnissen Wohnen und<br />

Arbeit für bedürftige Menschen<br />

● Medizinische, psychische und soziale<br />

Beratung, Behandlung und Betreuung<br />

sowie Pflege von bedürftigen<br />

Menschen<br />

● Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung<br />

und Verhinderung bzw. Verringerung<br />

einer Bedürftigkeit<br />

Nicht der Mensch zählt – sondern die<br />

Anordnung, nach Reih und Glied, wie<br />

aus der Broschüre „Leitbild des Wiener<br />

Krankenanstaltenverbundes“ ersichtlich<br />

ist. Die Verantwortlichen, die diese<br />

Gestaltung gewählt haben, dürften ganz<br />

bewusst auch bzgl. der Spielregeln die<br />

Entscheidung für Mikadostäbchen<br />

getroffen haben.<br />

Wollen wir diese Regeln einmal auf die<br />

Generaldirektion umlegen: 1 Mikado, 5<br />

Mandarine.<br />

Derzeit befindet sich die Teilunternehmung<br />

4 in Gründung. Das 5 TU wird<br />

sicher nicht lange auf sich warten lassen:<br />

5 Bonzen (Anm.: mittlerweile gibt es<br />

schon 1 Bonzen mehr). Generaldirektion;<br />

15 Samurai und 15 Kuli.<br />

In den klassischen Mikado-Spielregeln<br />

findet man die Geschäfts- und Betriebsführung<br />

des KAV wieder:<br />

● Wenn die Stäbchen so liegen, dass<br />

man sie mit dem Finger an der Spitze<br />

herunterdrücken kann, so ist dies auch<br />

erlaubt. Kritik und Vorschläge nicht<br />

erwünscht. Wer diese anbringt, hat teilweise<br />

mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu<br />

rechnen.<br />

● Der Mikadospieler darf auf seinem<br />

Platz aufstehen, denselben jedoch nicht<br />

verlassen.<br />

Hier kommt das Dienstrecht und die VBO<br />

voll zu tragen.<br />

● Das Spiel soll streng gehalten werden,<br />

auch die geringste Bewegung des<br />

Stäbchen gilt als Fehler. Bei einem<br />

schlechten Wurf ist eine Wiederholung<br />

gestattet.<br />

Durch die Befragung der U-Kommission<br />

stellt sich bis dato heraus, dass es keinen<br />

Verantwortlichen in der Generaldirektion<br />

gibt. Dort hatte nämlich keiner die Dienstaufsicht.<br />

Also auf zur nächsten Runde!<br />

● Rehabilitation und gesellschaftliche<br />

Integration dieser Zielgruppen.<br />

Bei der Untersuchungskommission vom<br />

29.04.<strong>2004</strong>, sagte der amtsführende Stadtrat<br />

für Finanzen, Wirtschaftspolitik und<br />

Wiener Stadtwerke, Vizebürgermeister Dr.<br />

Sepp Rieder zum Thema FSW folgendes<br />

aus: (Auszug aus dem Protokoll)<br />

„Was notwendig ist, ist eine Verschiebung<br />

der Mittel zwischen dem Krankenanstaltenverbund<br />

und dem Fonds Soziales<br />

Wien. Der braucht mehr Mittel, damit<br />

er mehr leisten kann und dafür muss<br />

im KAV-Bereich ja auch frei gemacht<br />

werden die Mittel, weil sonst ist das<br />

insgesamt nur eine Vermehrung der<br />

<strong>Ausgabe</strong>n. Das muss man schon<br />

sehen. Also, das ist die, meiner Meinung<br />

nach, die Frage.<br />

Die zweite Frage ist, wie viele private<br />

Betreiber sind bereit, da mitzutun.<br />

Es hat ja in den vergangenen Jahren<br />

kaum Angebote, außer im Bereich der<br />

2


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 3<br />

Bilden Sie sich Ihre Meinung<br />

KUG Auf Mai-04<br />

ales Wien:<br />

<strong>Neue</strong>s Theater, alte Statisten...<br />

katholischen Kirche, gegeben, da tätig<br />

zu sein. Wenn ich jetzt die kommerziell,<br />

gewinnorientierten Einrichtungen für<br />

zahlungskräftige Personen weglasse<br />

und das ist sozusagen jetzt etwas<br />

anders geworden. Es gibt also durchaus<br />

auch einige Einrichtungen, die da tätig<br />

werden, eine haben wir ja im 22. Bezirk,<br />

"Wiener Heim" oder so ähnlich heißt die,<br />

die von einem Kärntner Betreiber errichtet<br />

ist, und andere mehr. Also, ich glaube,<br />

dass da auch von dem realen Angebot<br />

sich die Situation weiter verbessert<br />

hat.<br />

Also, ich denke, dass das Maximal,<br />

nämlich, was der Bürgermeister uns da<br />

vorgegeben hat mit einer Milliarde, gar<br />

nicht notwendig sein wird, und dass die<br />

Umsetzung sogar möglicherweise<br />

rascher ist, als es ursprünglich angedacht<br />

war. Es hängt davon ab, nach<br />

außen gesehen, wie viele private Betreiber<br />

sind bereit mitzutun, die auch einen<br />

gewissen Standard und auch bereit<br />

sind, auch die Gemeinnützigkeit anzubieten,<br />

und auf der anderen <strong>Seite</strong> hängt<br />

es jetzt stadtintern ab, wie es gelingt,<br />

diese Umschichtungen vom Krankenanstaltenfonds<br />

zum Bereich Fonds Soziales<br />

Wien herzustellen.<br />

Ich habe den Vorschlag gemacht, ich<br />

nehme an, dass er auch aufgegriffen<br />

worden ist, das war eine Vorstellung<br />

sozusagen in Vorbereitung der Überlegungen,<br />

dass man einen Fonds Soziales<br />

Wien einrichtet, dass man ja einen<br />

braucht, einen Bettenplan, und zwar<br />

nicht nur quantitativ, sondern qualitativ<br />

bewertend, für welchen Pflegebedarf<br />

brauche ich wie viele Betten. Und zwar<br />

deswegen, weil diese Betten dann einen<br />

unterschiedlichen Kostenfaktor darstellen<br />

und daher vom Fonds Soziales Wien<br />

auch nur dann sinnvollerweise angemietet<br />

oder angekauft werden können,<br />

wenn es dafür auch einen konkreten<br />

Maßstab gibt. Ein Bett in dieser oder<br />

jener Kategorie hat dann diesen oder<br />

jenen Wert, weil der Fonds Soziales<br />

Wien bedeutet ja auch im Klartext, dass<br />

der Krankenanstaltenverbund nicht automatisch<br />

erwarten kann, dass ihm<br />

jetzt die Betten abgenommen<br />

werden, die er in seinen Häusern<br />

hat, sondern da muss ja der<br />

Peter Hacker sehr wohl überlegen,<br />

welche Leistung kriege ich<br />

für mein Geld angeboten.<br />

Das ist eine völlig andere<br />

Situation als es früher einmal<br />

der Fall gewesen ist und unter<br />

dem Gesichtspunkt ist es ureigenstes<br />

Interesse des Krankenanstaltenverbundes,<br />

sehr<br />

rasch zu einer Struktur, auch<br />

einer Darstellung zu kommen,<br />

wo er seine Betten, soweit das<br />

notwendig ist, unter dem Titel,<br />

die sind teurer, weil für höhere<br />

Qualifikation auch tatsächlich<br />

abnehmbar sind, sonst muss<br />

er bei einem zunehmenden<br />

Angebot an privaten Betten auf<br />

seinen Betten sitzen bleiben.<br />

Also, das ist, glaube ich, ein wesentlicher<br />

Punkt; dafür halte ich es für unerlässlich,<br />

dass diese Struktur definiert<br />

wird, sozusagen um Klarheit, um auch<br />

Qualitätsstandards zu definieren, und<br />

ich glaube, dass es auch notwendig ist,<br />

die Bewertungen in diese Richtung vorzunehmen,<br />

dass es nicht automatisch<br />

bedeuten kann, dass alles, was jetzt im<br />

Krankenanstaltenverbund da ist, in<br />

einem, zwei, drei, vier, fünf, sechs Jahren<br />

noch nachgefragt werden wird, sondern<br />

das ist auszuräumen. Das ist das<br />

eine, was ich meine.<br />

Das Zweite ist, dass das Tempo, mit<br />

dem das zu vollziehen ist, sicher eine<br />

schwierige Frage ist. Also, weil wir wissen,<br />

dass Personal entweder überstellbar<br />

ist und dass es zum Teil ja auch<br />

begründet wird, der Personalengpass,<br />

dass Pflegepersonal in private Einrichtungen<br />

abgewandert ist oder in die<br />

großen Geriatriezentren.<br />

Die Sorge, dass die Stadt Wien dann<br />

sitzen bleibt auf den alten schlechten<br />

Einrichtungen, hat lange Zeit, lange Zeit<br />

eine Rolle gespielt. Ich habe mich dagegen<br />

mit allem Nachdruck gewehrt, aus<br />

innerer Überzeugung heraus, weil du<br />

sonst überhaupt nicht weiter kommst.<br />

Also, ich habe versucht, klar zu machen,<br />

bis in die achtziger Jahre hinein ist nur<br />

im eigenen Bereich ausgebaut worden<br />

und eigentlich relativ kaum etwas außerhalb<br />

geschehen.<br />

Es war dann vor allem der VBgm<br />

Hans Mayr, der hier da geholfen hat in<br />

diesem Umschwung oder mich mitgenommen<br />

hat, je nachdem, wie man es<br />

sieht, ich würde seine Rolle sehr groß<br />

einschätzen wollen, und da ist ein Wandel<br />

eingetreten, den muss man fortsetzen.<br />

Das ist einfach notwendig, diese<br />

Entwicklung fortzusetzen und das<br />

bedeutet aber, dass diese Definition, wie<br />

viele Betten sind auf welcher Ebene mit<br />

welcher Ausstattung notwendig, denn<br />

ich halte es für eine Illusion zu glauben,<br />

dass ein privater Anbieter in der Lage<br />

ist, eine Ausstattung anzubieten mit<br />

einer möglicherweise sehr selten notwendigen<br />

Arzt-rund-um-die-Uhr-Ausstattung<br />

und anderen therapeutischen<br />

Einrichtungen, das muss man sozusagen<br />

wissen, das ist öffentliche Einrichtung.<br />

3


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 4<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Es geht uns alle an<br />

Jüngste Aussagen zu der<br />

Fachaufsicht nach dem GuKG<br />

KUG- Auf: Wenn nur eine dipl. Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />

in einer Organisationseinheit anwesend ist, wann soll diese nach<br />

einem 12 Stunden Dienst oder Nachtdienst die Kontrolle der durchgeführten<br />

Tätigkeiten von der Pflegehilfe durchführen?<br />

A: Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />

nimmt diese Aufgaben während ihrer Dienstzeit und nicht nach<br />

einem 12-Stundendienst wahr. Diese Kontrolltätigkeit ist auch in<br />

der Stellenbeschreibung verankert.<br />

KUG-Auf: Gibt es entsprechende schriftliche Anweisungen?<br />

A: Die Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals ist unter<br />

Punkt 10 in der Stellenbeschreibung verankert. Die jeweilige<br />

Information an die Mitarbeiter erfolgt im Rahmen der Dienstübergabe<br />

bzw. im Stationsaushang.<br />

KUG- Auf: Zum Punkt 1 (Schlusssatz) Ihrer Beantwortung (v.<br />

12.8.2003) was ist unter "dementsprechende Maßnahmen einzuleiten"<br />

zu verstehen?<br />

A: Dementsprechende Maßnahmen bei nicht ausreichenden<br />

Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind in den überwiegenden<br />

Fällen Schulungsmaßnahmen, die eingeleitet werden.<br />

Bei Zeichen von Überforderung sind neben Schulungsmaßnahmen<br />

auch Verwendungsänderungen möglich.<br />

Zur<br />

Erinnerung:<br />

In diesem Fall kann unter Bezugnahme auf die allgemeinen<br />

Berufspflichten die Verantwortung im Sinne der Erfüllung der<br />

Berufspflichten nicht abgelehnt werden. Sollten die Kenntnisse,<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Ansicht der diplomierten<br />

Gesundheits- und Krankenpflegeperson, welche die<br />

Anleitung und Überwachung übernommen hat, nicht ausreichen,<br />

ist dies begründet der nächsten Vorgesetzten (Stationsschwester)<br />

zu melden. In diesem Fall sind dementsprechende<br />

Maßnahmen einzuleiten.<br />

KUG- Auf: Kann eine dipl. Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />

als Fachaufsicht am Wochenende über einige Stationen bzw.<br />

Pavillons bestimmt werden, obwohl noch dipl. Personal in anderen<br />

Pavillons anwesend ist?<br />

„...so nicht!“<br />

Ich glaube nicht,<br />

dass man unter solchen<br />

Vorraussetzungen<br />

diplomiertes<br />

Personal motivieren<br />

kann, in einem<br />

Geriatriezentrum zu<br />

arbeiten.<br />

Es sollen mir die<br />

Verantwortlichen in<br />

der Generaldirektion<br />

vorzeigen, wie das<br />

geht – „ ... voll in der Grosslicht Olga<br />

Gruppenpflege eingeteilt<br />

...“, „... die komplette Versorgung der Station nach<br />

§ 15 im GuKG mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich “ –<br />

und Kontrollen auf der/den Station/en. Fühlt man sich<br />

überfordert, kann man sich ja umschulen lassen.<br />

Eine solche Aussage kann nur jemand tätigen, der von<br />

der Praxis sehr wenig Ahnung hat. Vielleicht sollten die in<br />

der Generaldirektion tätigen Pflegepersonen zurück an<br />

das Krankenbett.<br />

Aber man gründet jetzt ein Teilunternehmen (TU) 4 in der<br />

Generaldirektion mit Schwerpunkt Geriatriezentren, aber<br />

angeblich ohne Personalvermehrung, man schichtet um.<br />

Dies bedeutet: Das die Personen die derzeit schon keine<br />

Verantwortung und Ideen zur Verbesserung haben bzw.<br />

hatten in diese TU 4 übersiedeln.<br />

Wir forderten daher (siehe Faksimile) Eigenverantwortung<br />

der Pflegehelferinnen für die im § 84 Abs. 4 im GUKG<br />

vorgesehenen Tätigkeitsbereich.<br />

Derzeit ist es von der Laune der Führungskräfte abhängig<br />

ob diese Tätigkeiten überhaupt durchgeführt werden dürfen.<br />

So nicht!<br />

A: Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson<br />

kann am Wochenende über einige Stationen bzw. Pavillons<br />

bestimmt werden, obwohl noch diplomiertes Personal in<br />

anderen Pavillons anwesend ist.<br />

4


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 5<br />

KUG Auf: Wir handeln<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Durch die Personalvertreter<br />

der KUG-Auf erreicht<br />

In der Universitätsklinik für Augenheilkunde war im<br />

Archivraum für die dort tätigen Kolleginnen, die Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben nur unter dem Opfer ihrer eigenen Sicherheit<br />

und Gesundheit möglich. Die Fachläden des Regalsystems<br />

waren unzulässig überlastet und die Regale drohten<br />

abzustürzen. Die Entnahme bzw. das Einreihen der<br />

Krankengeschichten war auf Grund der übervoll gepressten<br />

Befunde kaum mehr möglich. Nur unter Gewaltanwendung<br />

und Abschürfungen der Fingerknöchel ausführbar.<br />

Die Verantwortlichen im AKH haben ganz<br />

klar, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

missachtet. Von der FSG wurden jahrelang,<br />

die gesundheitlichen Interessen der<br />

Kolleginnen nicht vertreten. Sie kannten<br />

die Missstände und sahen tatenlos zu. Die<br />

getätigten Aussagen: "Do kann ma nix<br />

machen – woar scho immer so!" konnten<br />

wir eindeutig widerlegen.<br />

Grohar Martha<br />

Im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sind Arbeitgeber<br />

jedoch verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz,<br />

in Bezug auf alle Aspekte der Arbeit zu sorgen. Dies betrifft<br />

auch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel (Archivierungsraum),<br />

sowie die Schaffung ergonomischer Arbeitsbedingungen.<br />

Nachdem uns die dort herrschenden Missstände<br />

bekannt wurden, haben wir sofort das Arbeitsinspektorat,<br />

sowie Frau Stadträtin Pittermann eingeschaltet und innerhalb<br />

kurzer Zeit wurden die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.<br />

Arbeitsmedizinische Betreuung nun auch für Schüler/innen<br />

Bis jetzt haben Schüler/innen der Krankenpflegeschulen und der<br />

MTD- Akademien im KAV, keine arbeitsmedizinische Betreuung<br />

erhalten, obwohl nach dem Arbeitnehmer/innenschutzgesetz<br />

diese ebenfalls als Arbeitnehmer anzusehen sind.<br />

Ich als Personalvertreterin der Plattform<br />

KUG-Auf habe mich dafür eingesetzt, dass<br />

die arbeitsmedizinische Betreuung von<br />

Schüler/innen der Krankenpflegeschulen<br />

und Akademien vor Ort in den jeweiligen<br />

Krankenanstalten durchgeführt wird.<br />

So wird nun auch, die Organisation und<br />

Durchführung der Hepatitis-Prophylaxe<br />

inkl. der erforderlichen Titerbestimmungen<br />

von den Betriebsärzten durchgeführt.<br />

Zodl Hildegard<br />

Es war an der Zeit, dass im Wiener Krankenanstaltenverbund,<br />

nun endlich auch die in Ausbildung befindlichen Kolleginnen<br />

und Kollegen, in die arbeitsmedizinische Betreuung einbezogen<br />

werden. Darüber hinaus stehen die Arbeitsmediziner für<br />

ausführliche Beratungen zu den verschiedensten Themen<br />

(Infektionsrisiko, Impfungen, Schwangerschaft, Nachtarbeit,<br />

allgemeiner Arbeitnehmerschutz, Zytostatika, Ergonomieberatungen,<br />

Entsorgungsprobleme, Berufserkrankungen und<br />

Arbeitsunfälle ...) jederzeit zur Verfügung. Wie Frau Stadtrat<br />

Pittermann außerdem mitteilte, organisieren die Arbeitsmediziner<br />

freiwillige Gesundenuntersuchungen im jeweiligen Krankenhaus,<br />

dessen Programm nach einem Anamnesegespräch,<br />

einvernehmlich mit den Mitarbeiter/innen nach dem persönlichen<br />

Risikoprofil festgelegt wird.<br />

KUG/Auf Tipp: Die Inanspruchnahme der Arbeitsmediziner,<br />

sowie Kosten von Untersuchungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

sind vom Arbeitgeber zu tragen.<br />

Da will man den Augen nicht mehr trauen:<br />

Unglaubliche Zustände im Archivraum der Uniklinik für Augenheilkunde<br />

5


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 6<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Flexible Diensteinteilung im<br />

Pflegebereich<br />

Wir wollten es wissen und fragten<br />

nach: Flexible Diensteinteilung im<br />

Pflegebereich? Durch die Aussage<br />

von Generaloberin Staudinger wurde<br />

unsere Kritik bestätigt. Wir lassen<br />

nicht locker Frau Generaloberin!<br />

In der Untersuchungskommission vom<br />

13. November 2003 gibt es zwei Aussagen<br />

von der General-oberen Staudinger:<br />

Weil wir schon bei der Arbeitseinsatzplanung<br />

sind, möchte ich auf die Diensteinteilung<br />

zurückkommen. Ich habe das<br />

letzte Mal in der Geriatriekommission<br />

die Unterlagen ausgeteilt. Wir praktizieren<br />

seit fast 10 Jahren im Wiener Krankenanstaltenverbund<br />

eine sogenannte<br />

flexible Diensteinteilung, die dieses traditionelle<br />

"Radl-System" abgelöst hat.<br />

Wo sich die Mitarbeiter im Rahmen des<br />

Teams sehr wohl die Diensteinteilung<br />

selber gestalten können, allerdings<br />

natürlich unter der Voraussetzung, dass<br />

Tages- und Nachtpräsenzen sichergestellt<br />

sind. Eines ist auch ganz klar, je<br />

enger die Personalsituation wird, das<br />

heißt, je weniger Mitarbeiter zur Verfügung<br />

stehen, umso weniger Flexibilität<br />

gibt es bei dieser Diensteinteilung, bei<br />

der Arbeitseinsatzplanung.<br />

Generaloberin Staudinger: Ich glaube,<br />

das Eine ist der strategische Rahmen<br />

und das sind die Vorgaben und die Möglichkeiten.<br />

Da sage ich noch einmal:<br />

"Das ist da und das gibt es." Das Zweite<br />

ist die operative Umsetzung, die wirklich<br />

flächendeckende Einführung. Da gibt es<br />

sicherlich noch Nachholbedarf. In jedem<br />

einzelnen Stationsteam, gemeinsam mit<br />

der Stationsschwester, gemeinsam mit<br />

der Oberschwester.<br />

KUG-Auf: Warum war eine flächendeckende<br />

Einführung in den letzten 10 Jahren nicht<br />

möglich?<br />

A: Im Rahmen der Personaleinsatzplanung<br />

des Pflegedienstes wurde ab 1993<br />

auf Grund der hohen Sensibilität dieses<br />

Thema in einem partizipativen Prozess<br />

gemeinsam mit den Mitarbeiter/innen,<br />

den Führungskräften und der Personalvertretung<br />

mit der Umstellung der Diensteinteilung<br />

vom traditionellen "Radl-<br />

Dienst" zur flexiblen Diensteinteilung<br />

begonnen. Gleichzeitig wurden die hierfür<br />

erforderlichen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

geschaffen.<br />

Die flexible Diensteinteilung ist danach<br />

ausgerichtet, dass unter Vorgabe<br />

bestimmter Rahmenbedingungen, wie<br />

z.B. erforderliche Tages- und Nachtpräsenz<br />

an Pflegepersonal, die Einsatzzeiten<br />

des Pflegepersonals dem Arbeitsanfall<br />

entsprechend angepasst sind und<br />

andererseits u.a. durch die Möglichkeit<br />

der Mitgestaltung bzw. Mitsprache bei<br />

der Dienstplangestaltung die soziale<br />

Verträglichkeit und die Gesundheitsvorsorge<br />

der Mitarbeiter/innen sichergestellt<br />

wird.<br />

Die Einführung des Instruments der flexiblen<br />

Diensteinteilung im Pflegedienst<br />

konnte Ende des Jahres 2000 für alle<br />

MitarbeiterInnen, welche im Tourendienst<br />

tätig sind, zu fast 100 Prozent<br />

abgeschlossen werden.<br />

KUG-Auf: Wie viele Plus- und Minusstunden<br />

kann sich ein/e Mitarbeiter/in in der flexiblen<br />

Diensteinteilung unter Berücksichtigung<br />

des Dienstbetriebes in den einzelnen<br />

Krankenanstalten und Geriatriezentren einteilen?<br />

Aufgeschlüsselt nach Krankenanstalten,<br />

Geriatriezentren und AKH :<br />

Haus Plusstunden Minusstunden<br />

KH Lainz max. 38 Stunden max. 5,5 Stunden<br />

Wilhelminenspital es gibt keine fixe Vorgabe es gibt keine fixe Vorgabe<br />

Fanz-Josef-Spital max. 25 Stunden max. 5 Stunden<br />

GZ Favoriten max. 30 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

KA Rudolfstiftung max. 28 Stunden nicht gestattet<br />

Elisabethspital max. 30 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

SMZ Floridsdorf max. 30 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

OKH Gersthof max. 25 Stunden max. 12 Stunden<br />

NKH Rosenhügel max. 38 Stunden max. 5,5 Stunden<br />

Preyer`sches<br />

Kinderspital max. 30 Stunden max. 30 Stunden<br />

GZ Am Wienerwald max. 35 Stunden, können grundsätzlich nicht vorgesehen<br />

überschritten werden<br />

aber nicht auzuschließen<br />

GZ Baumgarten max. 40 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

GZ Liesing max. 40 Stunden max. 12 Stunden<br />

GZ St. Andrä/Traisen max. 30 Stunden nicht gestattet<br />

6<br />

Fortsetzung nächste <strong>Seite</strong>


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 7<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

KUG Auf Mai-04<br />

GZ Klosterneuburg max. 35 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

SZS Sophienspital grundsätzlich nicht vorgesehen, grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschliessen<br />

nicht auszuschliessen<br />

SMZ Ost-Donauspital max. 15 Stunden max. 3 Stunden<br />

GZ Donaustadt max. 0,5 Stunden max. 0,5 Stunden<br />

SMZ Baumgartner max. 35 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

TZ Ybbs max. 25 Stunden grundsätzlich nicht vorgesehen, aber<br />

nicht auszuschließen<br />

Allgemeines max. 25 Stunden kommen in der Praxis<br />

Krankenhaus<br />

kaum vor<br />

Gelockt wurde bei der Einführung der flexiblen Diensteinteilung mit Plus- und Minusstunden. Mittlerweile<br />

ist es so, dass in manchen Krankenanstalten, Minusstunden überhaupt nicht gestattet sind. Ich verstehe<br />

nicht, dass die Personalvertretung die so stolz auf dieses Model ist sowie der PGA Pflege, solche Machenschaften<br />

duldet. Die Generaloberin Staudinger hat in ihrer Aussage vor der Untersuchungskommission<br />

festgestellt, dass ein Nachholbedarf bei der operativen Umsetzung besteht. Man benötigt 10 Jahre um darauf<br />

zu kommen, dass es doch nicht so positiv läuft. Hat die damalige Direktion Kranken- und Altenpflege<br />

jahrelang geschlafen? Wurde dieser Bereich deshalb abgeschafft und die Pflege aus diesem Grund wieder<br />

den Ärzten unterstellt? Scheint so… Jetzt im U-KAV ist in der GD keiner mehr Verantwortlich und die<br />

Häuser machen sich eigene Richtlinien. Obwohl die Unterlagen die der Geriatriekommission überreicht<br />

wurden, eine andere Sprache sprechen. Vor den politisch Verantwortlichen ----alles OK. In der zweiten Aussage<br />

wird bei der Dienstplangestaltung, plötzlich nur mehr von einem Mitspracherecht gesprochen, jetzt<br />

wundert mich das nicht mehr, dass auf vielen Stationen in den Krankenanstalten und Geriatriezentren die<br />

Christa Neubert-<br />

Plessl<br />

Stationsschwestern den Dienstplan vorgeben. Aber man glaubt es nicht, man darf Tage aufschreiben die man frei haben möchte.<br />

Aber ich kenne eine Führungskraft, die teilt gerade an diesem Tag einen Dienst ein. Wenn das nicht frustriert.<br />

KUG-Auf Tip: Bei einer Versetzung, immer nach der Handhabung der Dienstplangestaltung fragen!<br />

So müsste bzw. sollte die flexible Diensteinteilung funktionieren:<br />

Die Dienstplanerstellung sollte durch die Teammitglieder zwei Monate im Vorhinein erfolgen.<br />

Durch diese Einteilung sollten größere Freizeiträume entstehen.<br />

Mitarbeiter sollten sich nach einen Rotationsprinzip jeweils zuerst ihre Dienste einteilen können.<br />

Thema Geriatriezulage<br />

Zulage:<br />

a) für Gesundheits- und Krankenschwestern (Gesundheitsund<br />

Krankenpfleger), Ständige Stationsschwesternvertreterinnen<br />

(Ständige Stationspflegevertreter) und Pflegehelfer/innen,<br />

die in nachstehenden Einrichtungen des KAV<br />

ständig mit der Pflege der geriatrischen Patient/innen<br />

betraut sind:<br />

GZW<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

GZB<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

GZL<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

GZA<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

GZK<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

Ybbs<br />

Geriatriezentrum und FPH<br />

monatlich Kz. 812301 90,20 EUR<br />

Haus<br />

KHL<br />

KHL<br />

KFJ<br />

GZ<br />

FLO<br />

GZ Flo<br />

SOP<br />

GZD<br />

OWSG<br />

Abteilung<br />

Abteilung für Palliativmedizin<br />

Abteilung für Akutgeriatrie<br />

Abteilung für Akutgeriatri<br />

Süd gesamtes Geriatriezentrum<br />

Abteilung für Akutgeriatrie<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

Geriatriebereich<br />

gesamtes Geriatriezentrum<br />

gesamtes Geriatriezentrum (inkl. FPH)<br />

b) für Stationsschwestern (Stationspfleger), Medizinische<br />

Masseur/innen, Heilmasseur/innen, und – sofern sie in der<br />

Therapie tätig sind - Bedienstete der gehobenen medizinischen<br />

technischen Dienste (Ergotherapeut/innen, Physiotherapeut/innen,<br />

Logopäd/innen, Diätassistent/innen) und<br />

medizinisch technische Fachkräfte, bei Vorliegen der in lit.<br />

a genannten Voraussetzungen<br />

monatlich Kz. 812401 67,65 EUR<br />

7


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 8<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Glosse / Aus dem Gemeinderat<br />

Glosse: Dienstaufsicht mit Hund<br />

Aus dem Original-Protokoll, 7. Sitzung, 15.1.<strong>2004</strong>, U-Kommission, Frau Polat-Firtinger:<br />

Ich habe seit 13 Jahren einen Hund. Dieser Hund begleitet mich auf meinen<br />

Tätigkeiten in den Geriatriezentren. Das klingt jetzt etwas paradox,<br />

aber es ist so. Mit diesem Hund sage ich jetzt einmal – gelingt es mir<br />

immer, Kontakt zum Bewohner herzustellen, weil ich zuerst immer zum<br />

Bewohner gehe und dort versuche, Kontakt aufzunehmen, mit dem Bewohner<br />

zu reden, so weit es überhaupt möglich ist. In der Diskussion z.B. über<br />

diesen Hund kann ich auf Grund meines Fachwissens auch feststellen, wie<br />

ist der Ernährungszustand, wie ist der kognitive Zustand des Bewohners.<br />

Ist er gepflegt? Hat er ausreichend Wasser zu trinken bekommen? Ich rede<br />

auch oft darüber, wie ihnen das Essen schmeckt etc. Erst nachher gehe<br />

ich und schaue mir die Pflegedokumentation an.<br />

Erstaunt? Wir auch. Die Dienstaufsicht wurde also jahrelang vom Flocki durchgeführt. Auch nicht schlecht. Es gibt zwar Therapiehunde in den Geriatriezentren,<br />

aber ich war immer der Meinung, diese Haustiere befinden sich dauernd vor Ort.<br />

Flocki ist aber ohnehin universeller einsetzbar. Er nimmt anscheinend auch in der Generaldirektion die Dienstaufsicht wahr, weil dort verbringt er mit Frauchen die meiste<br />

Zeit.<br />

Wie kann man sich nun diesen Hundeeinsatz in der Praxis vorstellen? Wie stellt Flocki etwa “den Ernährungszustand fest”? Zeigt er durch die verschiedenen Belllaute an,<br />

ob der Patient noch durstig oder hungrig ist? Teilt er sich vielleicht auch gleich mit diesem überschüssige Nahrung. Und hilft so auch Geld sparen, weil das Personal<br />

weniger wegtragen muß beziehungsweise, noch besser, reinigt er auch gleich das Essgeschirr mit sorgfältig geführter Dienstzunge?<br />

Klar: Sträuben sich ihm die Nackenhaare, ist das dann ein guter Indikator für den äußeren Zustand des Patienten.<br />

Keine Frage: Dienstaufsichtshund Flocki ist ein ganz besonderes Exemplar. Interessant wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch das Gehaltschema des Hundes und<br />

die Zulagen. Und – welcher Hund kann schon von sich behaupten, „Außerln “ auf Kosten der Steuerzahlen gehen zu dürfen... CNP<br />

Andere Berücksichtigung<br />

der Hebammen<br />

Aufgrund der Ausbildung wäre es wichtig, dass Hebammen<br />

ab sofort der ärztlichen Leitung unterstellt und im K<br />

Schema anders berücksichtigt würden.<br />

KUG-Auf: Warum gibt es nicht wie im LKH Klagenfurt und der Semmelweisklinik<br />

für die fachliche sowie organisatorische Leitung im<br />

AKH eine Leitende Hebamme entsprechend einer Oberschwester?<br />

A: Medizinisch fachlich unterstehen die Habammen dem ärztlichen<br />

Leiter der Abteilung für Geburtshilfe. Diese Aufbauorganisationsform<br />

ist außer an der Klinik Semmelweis, in allen Gemeinde-<br />

Wien-Spitälern mit geburtshilflichen Abteilungen üblich.<br />

KUG-Auf: Kann die Oberschwester im AKH fachliche Order geben<br />

bzw. fachliche Punkte in der Mitarbeiterbeurteilung der Stationshebammen<br />

bewerten, ohne entsprechende Ausbildung nach dem<br />

Hebammengesetz?<br />

A: Die fachliche Order durch die Oberschwester bezieht sich<br />

auf die in der Stellenbeschreibung festgelegten Führungs-,Leistungs-<br />

und Organisationsaufgaben der Stationshebamme,<br />

keinesfalls auf Einzeltätigkeiten der Hebammentätigkeit.<br />

Im einzelnen handelt es sich um Überwachung, Sicherung und<br />

Verbesserung der Betreuungs- und Pflegequalität und –organisation,<br />

Führung und Einsatz des Personals im Pflegebereich,<br />

Organisation der Sachmittel und Überwachung des Sachmitteleinsatzes<br />

sowie Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen,<br />

Organisationseinheiten und Berufsgruppen.<br />

Ich arbeite im AKH als Hebamme und stelle<br />

fest, dass die Trennung der Bereiche fachlich<br />

und organisatorisch, sich nicht positiv auf<br />

unser Arbeitsumfeld auswirken. Bei uns<br />

wurde von der Oberschwester eine Job Rotation<br />

eingeführt, ohne Zustimmung der betroffenen<br />

Mitarbeiterinnen. Wie immer wurden<br />

die betroffenen Mitarbeiter im AKH, die über<br />

fachliches Wissen verfügen, nicht gefragt.<br />

Dusanka<br />

Lamprecht<br />

Die Semmelweisklinik sollte als Vorbild dienen, da dort immer<br />

schon ein Dienstposten einer Oberhebamme vorhanden ist.<br />

Aufgrund der Ausbildung wäre es wichtig, das Hebammen ab<br />

sofort der ärztlichen Leitung unterstellt und im K - Schema<br />

anders berücksichtigt würden. Für manche vielleicht unverständlich<br />

meine Forderung, aber seit in Kraft treten des neuen<br />

Hebammengesetzes im Jahr 1995, kann die Ausbildung erst<br />

nach der Matura begonnen werden.<br />

8


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 9<br />

KUG - Büro Intern<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Antrag für Überstellung der<br />

Pflegehelferinnen abgelehnt<br />

Nächste PV- Wahlen und Gewerkschaftswahlen im Jahr<br />

2006 wecken kurzfristig die Funktionäre der FSG und<br />

auch die anderen Fraktionen. Die FSG legt keinen Wert<br />

auf die Mitarbeit von Gruppierungen und Fraktionen.<br />

Nach dem Slogan: sie wurden gewählt und haben damit<br />

auch das Sagen. Wir werden uns so wie sie überraschen<br />

lassen.<br />

Die Mehrheitsfraktion will das K –<br />

Schema dem europäischen Standart<br />

anpassen: Wir hoffen – nicht nach<br />

den neuen Beitrittsländern<br />

Unser Antrag für Überstellung der<br />

PflegehelferInnen nach 12<br />

Dienstjahren in einem Geriatriezentrum<br />

in das K5 Schema zu<br />

überstellen, wurde nach eingehender<br />

Beratung im PGA Pflege<br />

nicht angenommen.<br />

Eine der Ängste war, dass<br />

durch diese Maßnahme der<br />

Entlohnungsabstand zu der<br />

Dipl. Pflegeperson sehr knapp<br />

würde und daher die Pflegehelfer/innen<br />

keine Motivation<br />

mehr für den zweiten Bildungsweg<br />

haben.<br />

Es gibt schon Ergebnisse von<br />

Arbeitskreisen und die<br />

Gewerkschaft tritt schon in<br />

Verhandlungen für alle<br />

Berufsgruppen die im K-<br />

Schema sind ein.<br />

Bei der letzten Gewerkschaftssitzung<br />

wurde von<br />

uns beantragt, dass der<br />

Wiener Vorstand (Vorsitzender<br />

Hr. Huntsdorfer)<br />

eine Änderung herbeiführt.<br />

Dürfte ja nicht so<br />

schwer sein.<br />

Die rote Gewerkschaft<br />

wird doch solche Änderungen<br />

bei der roten<br />

Stadtpolitik durchsetzen<br />

können.<br />

Wie:<br />

● Leistungsbeurteilung<br />

bei positiver Mitarbeiterbeurteilung<br />

● Beförderungen sind der zeit eine KANN Bestimmung –<br />

Schluss damit Änderung des Wortlautes in - es MUSS überstellt<br />

werden. Hausarbeiter/innen müssen nach 20 Jahren bei<br />

positiver Mitarbeiterbeurteilung in die Verwendungsgruppe 3<br />

überstellt werden.<br />

Wiener KrankenAnstalten Verbund<br />

1090 Wien, Maria- Theresien-Straße 11<br />

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten<br />

Werte Kollegin, liebe Christa!<br />

Wien, 30. März <strong>2004</strong><br />

Der Antrag der Plattform KUG AUF vom 28.10.2003 auf<br />

Überstellung der Pflegehelfer/Innen nach 12 jähriger<br />

Tätigkeit in einem Geriatriezentrum in das K-<br />

Schema 5 - wird nach ein-gehender Beratung des Personalgruppenausschusses<br />

Pflege in der vorliegenden<br />

Form nicht angenommen.<br />

Es ist nicht vertretbar, dass ausschließlich Pflegehelfer/Innen<br />

der geriatrischen Bereiche bedacht<br />

werden sollen. Die Belastungen sind auch für Pflegehelferilnnen<br />

und für diplomier-tes Gesundheitsund<br />

Krankenpflegepersonal in allen anderen Bereichen<br />

ebenso überdurch-schnittlich groß. Da durch<br />

diese Maßnahme der Entlohnungsabstand sehr knapp<br />

würde, ist zu befürchten, dass es keine Motivation<br />

mehr gibt den z. Bildungsweg zu besuchen.<br />

Der PGA Pflege der Hauptgruppe II hat daher in der<br />

Hauptausschuss-Sitzung der HG II am 29.3.<strong>2004</strong> folgenden<br />

Antrag gestellt:<br />

Alle Berufsgruppen, MTD-s (diagnostische und therapeutische)<br />

sowie alle hierarchischen Ebenen des<br />

Wiener Krankenanstaltenverbundes und seine Teilunternehmungen<br />

sind nach den derzeitigen und auch den<br />

zukünftigen Anforderungen dem europäischen Standard<br />

entsprechend angemessen zu entlohnen.<br />

Der Antrag des PGA Pflege wurde in der Hauptausschuss-Sitzung<br />

der HG II bei Abstimmung einstimmig<br />

angenommen.<br />

Das Ergebnis unserer Arbeitskreise (PGA Pflege, PGA<br />

MTD und PGA SHD) wird seitens des Hauptgruppenausschusses<br />

der GdG - HG II raschest in Verhandlung<br />

gebracht werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

9


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 10<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Es geht uns alle an<br />

Verbrauch des<br />

Erholungsurlaubes<br />

Beamte:<br />

§ 48. (1) Die Urlaubszeit ist vom<br />

Dienststellenleiter nach Zulässigkeit<br />

des Dienstes und nach Anhören des<br />

Beamten festzusetzen, wobei auf die<br />

persönlichen Verhältnisse des Beamten<br />

angemessene Rücksicht zu nehmen<br />

ist. Der Beamte hat Anspruch,<br />

soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen,<br />

mindestens die Hälfte des<br />

jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt<br />

zu verbrauchen.<br />

(2) Die Festsetzung der Urlaubszeit<br />

schließt eine abändernde Verfügung<br />

nicht aus, sofern dies aus zwingenden<br />

dienstlichen oder in der Person des<br />

Beamten liegenden Gründen notwendig<br />

ist. Ist die abändernde Verfügung<br />

aus zwingenden dienstlichen Gründen<br />

erfolgt, so ist dem Beamten der Antritt<br />

oder die Fortsetzung des Erholungsurlaubes,<br />

sobald es der Dienst zuläßt, zu<br />

ermöglichen. Weiters sind dem Beamten,<br />

der aus zwingenden dienstlichen<br />

Gründen den Erholungsurlaub nicht<br />

zum festgesetzten Tag antreten konnte<br />

oder aus dem Urlaub zurückberufen<br />

wurde, die hiedurch entstandenen<br />

unvermeidlichen Mehrauslagen zu<br />

ersetzen. Letzteres gilt auch für die<br />

von dieser Maßnahme betroffenen, mit<br />

ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

nahen Angehörigen im Sinn des §<br />

61 Abs. 5, wenn ihnen ein Urlaubsantritt<br />

oder eine Fortsetzung des Urlaubes<br />

ohne den Beamten nicht zumutbar<br />

ist.<br />

(3) Der Anspruch auf den jährlichen<br />

Erholungsurlaub verfällt, wenn der<br />

Beamte den Erholungsurlaub nicht bis<br />

zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr<br />

folgenden Kalenderjahres verbraucht<br />

hat. Hat der Beamte eine<br />

Eltern-Karenz gemäß §§ 53 bis 53b<br />

oder gemäß § 54 oder eine Pflegefreistellung<br />

gegen Entfall der Bezüge<br />

gemäß § 61a in Anspruch genommen,<br />

wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum<br />

hinausgeschoben, um den die<br />

Eltern-Karenz, die Summe der Eltern-<br />

Karenzen oder die Summe aus Eltern-<br />

Karenz und Pflegefreistellung gegen<br />

Entfall der Bezüge zehn Monate übersteigt.<br />

(4) Dem Beamten kann bei Vorliegen<br />

besonders berücksichtigungswürdiger<br />

Umstände oder, wenn es im dienstlichen<br />

Interesse liegt, ein Vorgriff auf<br />

den Erholungsurlaub für das nächste<br />

Urlaubsjahr oder, wenn der Beamte die<br />

Voraussetzungen des § 45 noch nicht<br />

erfüllt, ein Vorgriff auf den Erholungsurlaub<br />

für das erste Urlaubsjahr<br />

gewährt werden.<br />

(5) Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung<br />

gemäß § 61 erschöpft, kann zu<br />

einem in § 61 Abs. 2 genannten Zweck<br />

ein noch nicht verbrauchter Erholungsurlaub<br />

auch ohne die gemäß Abs. 1<br />

vorgesehene Festsetzung durch den<br />

Dienststellenleiter angetreten werden.<br />

Die Dienststelle ist unverzüglich zu<br />

verständigen.<br />

Erkrankung während des Erholungsurlaubes<br />

§ 49. (1) Erkrankt der Beamte während<br />

des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />

zu haben, so ist die auf Werktage<br />

(Arbeitstage, Schichten, Arbeitsstunden<br />

gemäß § 46 Abs. 6, 7 oder 9) fallende<br />

Zeit der Erkrankung, während<br />

der der Beamte durch Erkrankung<br />

dienstunfähig war, auf das Urlaubsausmaß<br />

nicht anzurechnen, wenn die<br />

Erkrankung länger als drei Kalendertage<br />

gedauert hat.<br />

(2) Übt der Beamte während des Erholungsurlaubes<br />

eine dem Erholungszweck<br />

widersprechende Erwerbstätigkeit<br />

aus, so ist Abs. 1 nicht anzuwenden,<br />

wenn die Erkrankung mit dieser<br />

Erwerbstätigkeit in ursächlichem<br />

Zusammenhang steht.<br />

(3) Der Beamte hat der Dienstbehörde<br />

nach dreitägiger Krankheitsdauer die<br />

Erkrankung unverzüglich mitzuteilen.<br />

Ist dies aus Gründen, die vom Beamten<br />

nicht zu vertreten sind, nicht möglich,<br />

so gilt die Mitteilung als rechtzeitig<br />

erfolgt, wenn sie unmittelbar nach<br />

Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt<br />

wird. Bei Wiederantritt des Dienstes<br />

hat der Beamte ohne schuldhafte<br />

Verzögerung ein ärztliches Zeugnis<br />

oder eine Bestätigung des zuständigen<br />

Krankenversicherungsträgers (der<br />

Krankenfürsorgeanstalt) über Beginn<br />

und Dauer der Dienstunfähigkeit vorzulegen.<br />

Kommt der Beamte diesen<br />

Verpflichtungen nicht nach, so ist Abs.<br />

1 nicht anzuwenden.<br />

(4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für den<br />

Beamten, der infolge eines Unfalles<br />

dienstunfähig war.<br />

Sonderurlaub<br />

§ 52. (1) Dem Beamten kann auf<br />

Antrag aus wichtigen persönlichen<br />

oder familiären Gründen oder aus<br />

einem sonstigen besonderen Anlaß ein<br />

Sonderurlaub gewährt werden.<br />

(2) Der Sonderurlaub darf nur gewährt<br />

werden, wenn keine zwingenden<br />

dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen.<br />

Er darf die dem Anlaß angemessene<br />

Dauer nicht übersteigen.<br />

Vertragsbediensteter:<br />

§ 25. (1) Die Urlaubszeit ist vom<br />

Dienststellenleiter nach Zulässigkeit<br />

des Dienstes und nach Anhören des<br />

Vertragsbediensteten festzusetzen,<br />

wobei auf die persönlichen Verhältnisse<br />

des Vertragsbediensteten angemessene<br />

Rücksicht zu nehmen ist. Der<br />

Vertragsbedienstete hat Anspruch,<br />

soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen,<br />

mindestens die Hälfte des<br />

jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt<br />

zu verbrauchen.<br />

(2) Die Festsetzung der Urlaubszeit<br />

schließt eine nachträgliche Abänderung<br />

nicht aus, sofern dies aus zwingenden<br />

dienstlichen oder in der Person<br />

des Vertragsbediensteten liegenden<br />

Gründen notwendig ist. Ist die<br />

Abänderung aus zwingenden dienstlichen<br />

Gründen erfolgt, so ist dem Vertragsbediensteten<br />

der Antritt oder die<br />

10


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 11<br />

Es geht uns alle an<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Fortsetzung des Erholungsurlaubes,<br />

sobald es der Dienst zuläßt, zu ermöglichen.<br />

Weiters sind dem Vertragsbediensteten,<br />

der aus zwingenden<br />

dienstlichen Gründen den Erholungsurlaub<br />

nicht zum festgesetzten Tag<br />

antreten konnte oder aus dem Urlaub<br />

zurückberufen wurde, die hiedurch<br />

entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen<br />

zu ersetzen. Letzteres gilt<br />

auch für die von dieser Maßnahme<br />

betroffenen, mit ihm im gemeinsamen<br />

Haushalt lebenden nahen Angehörigen<br />

im Sinn des § 37 Abs. 5, wenn ihnen<br />

ein Urlaubsantritt oder eine Fortsetzung<br />

des Urlaubes ohne den Bediensteten<br />

nicht zumutbar ist.<br />

(3) Der Anspruch auf den jährlichen<br />

Erholungsurlaub verfällt, wenn der Vertragsbedienstete<br />

den Erholungsurlaub<br />

nicht bis zum 31. Dezember des dem<br />

Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres<br />

verbraucht hat. Hat der Vertragsbedienstete<br />

eine Eltern-Karenz gemäß<br />

§§ 31 bis 31b oder gemäß § 32 oder<br />

eine Pflegefreistellung gegen Entfall<br />

der Bezüge gemäß § 37a in Anspruch<br />

genommen, wird der Verfallstermin um<br />

jenen Zeitraum hinausgeschoben, um<br />

den die Eltern-Karenz, die Summe der<br />

Eltern-Karenzen oder die Summe aus<br />

Eltern-Karenz und Pflegefreistellung<br />

gegen Entfall der Bezüge zehn Monate<br />

übersteigt.<br />

(4) Dem Vertragsbediensteten kann<br />

bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger<br />

Umstände oder im<br />

dienstlichen Interesse ein Vorgriff auf<br />

den Erholungsurlaub für das nächste<br />

Urlaubsjahr oder, wenn der Vertragsbedienstete<br />

die Voraussetzungen des<br />

§ 23 Abs. 1 noch nicht erfüllt, für das<br />

erste Urlaubsjahr gewährt werden.<br />

(5) Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung<br />

gemäß § 37 erschöpft, kann zu<br />

einem in § 37 Abs.2 genannten Zweck<br />

ein noch nicht verbrauchter Erholungsurlaub<br />

auch ohne die gemäß Abs. 1<br />

vorgesehene Festsetzung durch den<br />

Dienststellenleiter angetreten werden.<br />

Die Dienststelle ist unverzüglich zu<br />

verständigen.<br />

Erkrankung während des Erholungsurlaubes<br />

§ 26. (1) Erkrankt der Vetragsbedienstete<br />

während des Erholungsurlaubes,<br />

ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

herbeigeführt zu haben, so ist<br />

die auf Werktage (Arbeitstage, Schichten,<br />

Arbeitsstunden gemäß § 23 Abs.<br />

7, 8 oder 10) fallende Zeit der Erkrankung,<br />

während der der Vertragsbedienstete<br />

durch Erkrankung dienstunfähig<br />

war, auf das Urlaubsausmaß<br />

nicht anzurechnen, wenn die Erkrankung<br />

länger als drei Kalendertage<br />

gedauert hat.<br />

(2) Übt der Vertragsbedienstete<br />

während des Erholungsurlaubes eine<br />

dem Erholungszweck widersprechende<br />

Erwerbstätigkeit aus, so gilt Abs. 1<br />

nicht, wenn die Erkrankung mit dieser<br />

Erwerbstätigkeit in ursächlichem<br />

Zusammenhang steht.<br />

(3) Der Vertragsbedienstete hat dem<br />

Magistrat nach dreitägiger Krankheitsdauer<br />

die Erkrankung unverzüglich<br />

mitzuteilen. Ist dies aus Gründen, die<br />

vom Vertragsbediensteten nicht zu<br />

vertreten sind, nicht möglich, so gilt die<br />

Mitteilung als rechtzeitig, wenn sie<br />

unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes<br />

nachgeholt wird. Bei<br />

Wiederantritt des Dienstes hat der Vertragsbedienstete<br />

ohne schuldhafte<br />

Verzögerung ein ärztliches Zeugnis<br />

oder eine Bestätigung des zuständigen<br />

Krankenversicherungsträgers über<br />

Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit<br />

vorzulegen. Kommt der Vertragsbedienstete<br />

diesen Verpflichtungen<br />

nicht nach, so gilt Abs. 1 nicht.<br />

(4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für den<br />

Vertragsbediensteten, der infolge<br />

eines Unfalles dienstunfähig war.<br />

Sonderurlaub<br />

§ 30. (1) Dem Vertragsbediensteten<br />

kann auf Antrag aus wichtigen persönlichen<br />

oder familiären Gründen oder<br />

aus einem sonstigen besonderen<br />

Anlaß ein Sonderurlaub gewährt werden.<br />

(2) Der Sonderurlaub darf nur gewährt<br />

werden, wenn keine zwingenden<br />

dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen,<br />

und darf die dem Anlaß angemessene<br />

Dauer nicht übersteigen.<br />

Die Zeitbegrenzung auf Teilzeit bei<br />

Beamten ist gefallen<br />

Die Beamten dürfen ab September<br />

oder Oktober, ohne Zeitbegrenzung<br />

Teilzeit arbeiten.<br />

Altersteilzeit<br />

Wird nach Auskunft der Gewerkschaft<br />

bei der Gemeinde Wien, nicht realisiert.<br />

Für uns unverständlich. Da Mitarbeiter/innen<br />

sicherlich in manchen Bereichen<br />

diese dringend benötigen würden.<br />

Weiters könnten zusätzlich neue<br />

Arbeitsplätze geschaffen werden.<br />

So erfolgt eine<br />

Übernahme<br />

oder:<br />

Wie wird<br />

gespart ?<br />

Die Führung der Semmelweis<br />

Frauenklinik wird von der Kollegialen<br />

Führung der KA Rudolfstiftung<br />

wahrgenommen.<br />

Der erste Schritt, der auf eine<br />

Sperre hingewiesen hat. In der<br />

Krankenanstalt Rudolfstiftung wird<br />

mittlerweile der 2. Stock für Bereiche<br />

der Semmelweisklinik umgebaut.<br />

Also die Schließung steht bevor.<br />

Mittlerweile werden Pflegedirektoren<br />

auch mit anderen Häusern<br />

betraut:<br />

Orthopädisches KH Gersthof –<br />

Kaiserin Elisabeth-Spital,<br />

Neurologisches KH Rosenhügel -<br />

Krankenhaus Lainz<br />

Ist es nur mehr eine Frage der Zeit,<br />

wann die Geldbeschaffungsaktion<br />

durch den Verkauf der Grundstücke<br />

des KAV erfolgt.<br />

Was passiert wenn es nichts mehr zu<br />

Verkaufen gibt?<br />

11


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 12<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Es geht uns alle an<br />

Die Gemeinde Wien lebt<br />

Im Jahr 1994 gab es den<br />

ersten Versuch - Arbeitsgruppe<br />

für d. Behandlung<br />

besonderer Krankenstandsfälle.<br />

Im Jahr<br />

<strong>2004</strong> - Arbeitsgruppe<br />

Frühwarnsystem für das<br />

Auftreten von vermehrten<br />

Krankenständen<br />

Krankenstandsrückkehrgespräch<br />

Was muss passiert sein,<br />

dass Mitarbeiter/innen nicht<br />

mehr mit den Vorgesetzten<br />

sprechen und so zu<br />

Gesprächen gezwungen<br />

werden. Diese Vorgangsweise<br />

zeigt ganz klar, wie die<br />

Führungsstruktur im U - KAV<br />

versagt.<br />

Wir fragten nach:<br />

Wurden Stationen in Geriatriezentren/<br />

AKH/ Krankenanstalten<br />

die über eine hohe<br />

Personalfluktuation und<br />

erhöhte Krankenstandstage<br />

im Pflegebereich aufweisen,<br />

von den zuständigen Organen<br />

des Unternehmen KAV der<br />

Generaldirektion analysiert.<br />

KUG-Auf: Wenn ja, wer führte<br />

die Analyse durch und welche<br />

Sofortmaßnahmen wurden von<br />

der Generaldirektion gesetzt?<br />

A: Wie mir der Wiener Krankenanstaltenverbund<br />

berichtet,<br />

wurden im Rahmen der<br />

routinemäßigen Sichtung<br />

von allgemeinen statistischen<br />

Daten erhöhte Krankenstände<br />

festgestellt und<br />

Handlungsbedarf erkannt.<br />

Die Analyse dieser Krankenstandsdaten<br />

auf Abteilungs-<br />

bzw. Stationsebene<br />

kommt jedoch aufgrund der<br />

ausschließlichen Zugänglichkeit<br />

zu den erforderlichen<br />

Daten den jeweiligen Leitungen<br />

der Krankenanstalten<br />

und Geriatriezentren zu.<br />

KUG-Auf: Wurden in den einzelnen<br />

KA und GZ auf Stationen<br />

die eine hohe Fluktuation<br />

haben entsprechende Analysen<br />

durchgeführt?<br />

A: Analysen werden beinahe<br />

flächendeckend durchgeführt.<br />

In jenen Dienstellen, in<br />

denen keine Analysen<br />

gemacht werden, gibt es<br />

keine auffallend hohe Fluktuation<br />

oder sie ist nachvollziehbar<br />

und begründbar. In<br />

jenen Dienstellen, die Analysen<br />

durchführen, werden folgende<br />

Maßnahmen gesetzt:<br />

Teamcoaching, Supervision,<br />

Einzelgespräche, Teamgespräche,<br />

Beiziehung des<br />

Betriebspsychologen, Abhaltung<br />

eines Seminars "gesunde<br />

Führung – gesunde Mitarbeiter",<br />

Beanspruchung der<br />

Fehlzeitenstatistik einmal<br />

jährlich in der Stationsschwesternkonferenz,<br />

Ausarbeitung<br />

von Fragebögen für<br />

Mitarbeiter im Rahmen der<br />

Qualitätssicherungskommision,<br />

usw.<br />

KUG-Auf: Gibt es eine Arbeitsgruppe<br />

die sich mit dieser Problematik<br />

befasst?<br />

A: Die Arbeitsgruppe unter<br />

dem Namen "Frühwarnsystem<br />

für das Auftreten von<br />

vermehrten Krankenständen",<br />

die im Dezember 2002<br />

gegründet wurde, befasste<br />

sich im Zuge ihrer Arbeit mit<br />

folgenden Themenkreisen:<br />

● Hypothesenbildung für<br />

Krankenstände (zur Strategieentwicklung),<br />

● Vorgehensweise bei Krankenständen<br />

(Normen und<br />

Gestaltungsspielräume, - -<br />

● Prozessdarstellung) und<br />

● Präventive Kommunikationsinstrumente.<br />

Im Detail haben sich daraus<br />

folgende Produkte ergeben:<br />

Informationsgespräch zur<br />

Gesundheitsförderung und Vorbeugung<br />

weiterer Krankenstände:<br />

Das Informationsgespräch<br />

wird durch Vorgesetzte initiierte<br />

und nach langen Absenzen<br />

mit dem/der<br />

Mitarbeiter/In geführt.<br />

Die Einführung des Informationsgesprächs<br />

wird ab<br />

November 2003 in vier<br />

Dienststellen (GZ Am Wienerwald,<br />

Elisabethspital,<br />

SMZ Floridsdorf, Generaldirektion<br />

und Direktion der Teilunternehmung<br />

Krankenanstalten<br />

und Pflegeheime)<br />

pilotiert werden. Die Evaluierung<br />

und eventuell notwendige<br />

Änderungen sollen<br />

Juni <strong>2004</strong> abgeschlossen<br />

sein, sodass ein flächendeckender<br />

Einsatz ab Juli<br />

<strong>2004</strong> erfolgen kann.<br />

Krankenstandsrückkehrgespräch:<br />

Auch diese Maßnahme wird<br />

parallel zum Informationsgespräch<br />

in den oben genannten<br />

Dienststellen pilotiert<br />

werden. Es wird durch die<br />

Dienststellenleitung bzw. die<br />

Abteilung Personal der<br />

Dienststelle initiiert und ist<br />

als dienstrechtliche Maßnahme<br />

anerkannt. Ziel ist, dass<br />

damit eine mitarbeiterfreundlichere<br />

Kommunikation<br />

erreicht wird, die die negativ<br />

besetzte Niederschrift zur<br />

Ankündigung dienstrechtlicher<br />

Schritte bei erneuter<br />

Erkrankung ersetzen soll.<br />

Kran-<br />

Prozessbeschreibung<br />

kenstand:<br />

Ab Frühjahr <strong>2004</strong> wird erhoben<br />

werden, wie sich die derzeitigen<br />

Handlungsläufe darstellen<br />

und wie diese verbessert<br />

werden können. Daraus<br />

wird eine Anleitung für Vorgesetzte<br />

ausgearbeitet werden,<br />

die Handlungsspielräume<br />

klar definiert.<br />

Hypothesen für Krankenstandshintergründe:<br />

Die Arbeitsgruppe wird eine<br />

Empfehlung ausarbeiten, die<br />

der Managementebene<br />

ermöglichen soll, Ursachen<br />

von Krankenständen zu<br />

erkennen und Analysen vor<br />

Ort effektiv durchzusetzen.<br />

KUG- Auf: In welchen Bereichen<br />

der Krankenanstalten incl. dem<br />

AKH, Geriatriezentren wurde<br />

diese Dienstanweisung den<br />

MitarbeiterInnen nachweislich<br />

zur Kenntnis gebracht?<br />

A: Eine derartige "hausinterne"<br />

Dienstanweisung gibt es<br />

im TZ Ybbs und gilt dort ausschließlich<br />

für den Pflegebereich.<br />

KUG Auf: Soll diese Dienstanweisung<br />

zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit<br />

führen?<br />

War die Personalvertretung/Gewerkschaft<br />

mir dieser<br />

Vorgangsweise einverstanden?<br />

A: Durch diese Maßnahme<br />

des TZ Ybbs soll vermieden<br />

werden, dass durch erkrankte<br />

MitarbeiterInnen deren<br />

KollegInnen ein erhöhtes<br />

Arbeitspensum erbringen<br />

müssen. Dadurch trägt diese<br />

Dienstanweisung zur<br />

Erhöhung der MitarbeiterInnenzufriedenheit<br />

bei.<br />

Da diese Dienstanweisung<br />

nicht im Sinne von Sanktionsmaßnahmen,<br />

sondern<br />

als Stufenpaket zu sehen ist,<br />

in dem versucht wird, MitarbeiterInnen<br />

wieder in den<br />

gesundheitsfördernden Prozess<br />

einzugliedern, besteht<br />

auch die Zustimmung und<br />

12


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 13<br />

Es geht uns alle an<br />

KUG Auf Mai-04<br />

von Wiederholungen...<br />

Unterstützung seitens der<br />

Personalvertretung/Gewerkschaft.<br />

Durch diese Maßnahme<br />

des TZ Ybbs soll vermieden<br />

werden, dass durch<br />

erkrankte MitarbeiterInnen<br />

deren KollegInnen ein<br />

erhöhtes Arbeitspensum<br />

erbringen müssen.<br />

Dadurch trägt diese Dienstanweisung<br />

zur Erhöhung der<br />

MitarbeiterInnenzufriedenheit<br />

bei.<br />

Da diese Dienstanweisung<br />

nicht im Sinne von Sanktionsmaßnahmen,<br />

sondern<br />

als Stufenpaket zu sehen ist,<br />

in dem versucht wird, MitarbeiterInnen<br />

wieder in den<br />

gesundheitsfördernden Prozess<br />

einzugliedern, besteht<br />

auch die Zustimmung und<br />

Unterstützung seitens der<br />

Personalvertretung/Gewerkschaft.<br />

Das kann nicht die<br />

Lösung sein. Bereiche<br />

mit vermehrt auftretenden<br />

Krankenstandsfällen<br />

müssen von außen<br />

analysiert werden. Das<br />

Resultat der Analyse,<br />

muss ohne wenn und<br />

Epler Jutta aber umgesetzt werden.<br />

Ich sehe als Personalvertreterin<br />

die unten angeführte Dienstanweisung<br />

als Sanktionsmaßnahme an. Bedauere das<br />

Führungskräfte schon einen Leitfaden brauchen,<br />

um mit ihren unmittelbaren Mitarbeiter /innen<br />

Gespräche zu führen. Es ist für mich unfassbar,<br />

dass sich Führungskräfte im Pflegebereich schon<br />

so weit von ihren Mitarbeiter/innen entfernt<br />

haben. Die Einführung des Informationsgespräches<br />

soll in vier Dienststellen (GZW, SMZ-<br />

Floridsdorf, Elisabethspital und Generaldirektion)<br />

durchgeführt und pilotiert werden und im Juni<br />

<strong>2004</strong> evaluiert werden. Man will im Juli <strong>2004</strong><br />

diese Form der Gesprächsführung flächendeckend<br />

einführen. Mittlerweile beginnen schon<br />

einige Krankenhäuser und Geriatriezentren diese<br />

Gespräche. Man wartet nicht einmal mehr die<br />

Evaluierung des Projektes ab.<br />

Man sollte im AKH ebenfalls auf Kommunikation<br />

setzen, anstatt kranken Mitarbeiter /innen solche<br />

Briefe zu schreiben. (siehe Brief unten). Da wir<br />

bei genauer Betrachtung feststellen mussten,<br />

dass weder die Dienstunfälle noch die Krankenhausaufenthalte<br />

aufscheinen und nach dem<br />

Motto krank ist krank vorgegangen wird, wollen<br />

wir festhalten dem ist nicht so. Wenn man schon<br />

so wie in einen Gespräch erklärt wurde, sich um<br />

die Gesundheit der Mitarbeiter/innen sorgt, müsste<br />

dies sofort richtig gestellt werden.<br />

Ein Verbesserungsvorschlag von uns: Dienstunfälle<br />

und Krankenhausaufenthalte müssen aus den<br />

Krankenstandszahlen herausgenommen werden.<br />

Auch die unten angeführte Dienstanweisung<br />

vom TZ Ybbs wird von uns als Sanktionsmaßnahme<br />

gesehen und trägt unserer Meinung nicht<br />

gerade positiv, zur Zufriedenheit der<br />

Mitarbeiter/innen bei.<br />

Nach 17 Kurzzeitkrankenstandstagen im Jahr – 3<br />

Monate keinen Nachtdienst, 8 Stunden Dienste<br />

usw.<br />

Wir von unserer Gruppierung sprechen uns<br />

gegen solche Vorgangsweisen aus.<br />

Brief vom Magistrat Wien (Auszug):<br />

Häufige Dienstabwesenheiten in Form von Krankenständen,<br />

Die Abteilung Personalverwaltung des Allgemeinen Krankenhauses bedauert, Sie darauf hinweisen zu<br />

müssen, dass Ihre überdurchschnittlich hohen krankheitsbedingten Dienstabwesenheiten eine Mehrbelastung<br />

ihrer Kolleginnen zur Folge haben und Auswirkungen auf den Dienstbetrieb hervorrufen.<br />

Wir sehen uns daher gezwungen, Sie auf die mögliche dienstrechtliche Folge der Auflösung des<br />

Dienstverhältnisses für den Fall aufmerksam zu machen. dass in absehbarer Zukunft kein maßgeblicher<br />

Rückgang der genannten Dienstabwesenheiten feststellbar ist.<br />

Dienstanweisung für Oberschwester/Oberpfleger,<br />

Stationsschwester/Stationspfleger<br />

sowie Vertretungen<br />

Betreff: Vorgangsweise bei<br />

Abwesenheit infolge Krankenstand<br />

Um die Gesundheit der Mitarbeiter/Innen<br />

zu fördern,<br />

wurde in Absprache mit den<br />

Bereichsleitungen nachfolgende<br />

schrittweise Vorgangsweise<br />

festgelegt:<br />

1. Informelles Gespräch<br />

nach jedem Krankenstand<br />

mit der/dem Mitarbeiter/In<br />

2. Gesundheitsorientierung:<br />

< keine Anordnung von<br />

Mehrdienstleistungen nach<br />

Krankenständen (Ausnahmen<br />

sind mit Oberschwester/Pfleger<br />

abzusprechen)<br />

3. Für Mitarbeiter/Innen, die<br />

17 Kurzzeitkrankenstandstage<br />

(Beobachtungszeitraum<br />

rückwirkend 1 Jahr) überschritten<br />

haben oder einen<br />

länger andauernden Krankenstand<br />

aufweisen, erfolgt<br />

ein Gespräch durch die<br />

jeweilige Stationsschwester/pfleger<br />

oder deren Vertretung<br />

nach jedem Krankenstand<br />

mit gezielter Thematisierung<br />

überdurchschnittlich<br />

angefallenen<br />

Fehlzeit (siehe Gesprächsleitfaden)<br />

4. Information der/des MA<br />

über weiterführende Maßnahmen<br />

5. gesundheitsfördernde<br />

Beratung seitens der Arbeitsmedizin<br />

nach erfolgter Meldung<br />

der/des betroffenen MA<br />

durch die Stationsleitung –<br />

statistische Infoaufbereitung<br />

bzgl. Anzahl, Frequenz, Auftreten<br />

der Krankenstandsstunden<br />

als Gesprächsgrundlage<br />

für eine gezielte<br />

Beratung<br />

6. Einstellung der Nebenbeschäftigung,<br />

falls die dienstlichen<br />

Aufgaben beeinträchtigt<br />

sind<br />

7. Kein Nachtdienst für den<br />

Zeitraum von 3 Monaten<br />

8. Dienst – Montag bis Freitag<br />

– maximal 8 Stunden/Tag<br />

für die Zeit von 3 Monaten<br />

Zu beachten ist auch, dass<br />

bei längeren oder wiederholten<br />

Krankenständen der<br />

Anspruch auf Widereinsetzbarkeit<br />

auf der gleichen Station<br />

entfällt.<br />

13


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 14<br />

KUG Auf Mai-04<br />

Schutzimpfung<br />

<strong>Neue</strong> Schutzimpfung<br />

Seit Jänner d. J. haben Impfwillige der Hochrisikogruppen Anspruch auf die Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff<br />

"Twinrix", mit welchem auch ein Schutz gegen Hepatitis A erreicht wird.<br />

Der Oberste Sanitätsrat hat außerdem festgelegt welche Leistungen neben der Verabreichung der Impfung zur ärztlichen Impfleistung<br />

zählen:<br />

● Information über die zu verhütende Krankheit und den Nutzen der Impfung<br />

● Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen<br />

● Anamnese inklusive Impfstatus, sowie allfälliger Allergiestatus<br />

● Feststellung der Impftauglichkeit<br />

● Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen nach der Impfung<br />

● Angaben über Beginn und Dauer der Schutzwirkung, sowie das Impfschema<br />

● Dokumentation der Impfung inkl. Chargennummer im Impfausweis (Klebeetikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen<br />

(§ 51 Ärztegesetz)<br />

Auch die<br />

Nachsorge<br />

nach Nadelstichverletzungen<br />

gehört zum<br />

Betreuungsangebot<br />

der arbeitsmedizinischen<br />

Dienste. Aufgrund<br />

der beruflichen<br />

Exposition besteht<br />

jedoch zusätzlich –<br />

unabhängig von einer<br />

Nadelstichverletzung -<br />

die Möglichkeit ein HIV<br />

und Hepatitis Screening<br />

durchführen zu lassen.<br />

14<br />

KUG - Auf Tipp: nicht vergessen, bei<br />

Nadelstichverletzungen sofort einen<br />

Dienstunfall melden!


kug 1a-04 10-05-<strong>2004</strong> 16:09 Uhr <strong>Seite</strong> 15<br />

Versicherung<br />

KUG Auf Mai-04<br />

15

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