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Mitteilungsblatt - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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viduell vom Hofelektriker festzulegen. Dabei wird empfohlen,<br />

Leistungsreserven einzuplanen, da Laststöße durch<br />

hinzu geschaltete Geräte auftreten können.<br />

Wichtig ist, dass die Traktorleistung (in PS) mindestens das<br />

2,5-fache der Leistung (in kW) des Generators betragen<br />

muss. Für einen 40 kW-Generator ist somit ein 110 PS-<br />

Schlepper erforderlich<br />

Bei Einsatz im Hausbetrieb (Anlagenbetrieb) wird der<br />

Strom in die Haus- bzw. Hofinstallation eingeleitet. Da<strong>für</strong><br />

muss zwischen dem Zähler <strong>und</strong> dem FI-Schalter ein Umschalter<br />

von Netz- auf Ersatzstromversorgung eingebaut<br />

sein. Der Einbau dieses Umschalters muss durch einen<br />

konzessionierten Elektriker erfolgen. Der Einbau des Umschalters<br />

ist dem Netzbetreiber zu melden. Jeder Anschluss<br />

eines Notstromaggregates ist dem Netzbetreiber zu melden.<br />

Die Anschaffungskosten <strong>für</strong> zapfwellengetriebene Notstromaggregate<br />

liegen je nach Hersteller <strong>für</strong> Leistungen<br />

zwischen 30 <strong>und</strong> 50 kW in etwa bei 5.500 bis 7.000 Euro.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Maschinenring<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Fest installierte Notstromaggregate (das können auch festinstallierte<br />

zapfwellengetriebene Geräte sein) sind im Rahmen<br />

einer EIF-Förderung unter bestimmten Bedingungen<br />

förderfähig (Auskünfte hierzu erhalten Sie am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Schwandorf).<br />

Konrad Wagner, LOR<br />

Milchviehteam<br />

Bodenuntersuchungen im Wald<br />

Um <strong>für</strong> ein Waldstück die passenden Baumarten zu bestimmen,<br />

braucht der Waldbesitzer bzw. der Förster zwei<br />

Angaben: Die Ansprüche der Baumart <strong>und</strong> die vor Ort<br />

wirkenden Umweltfaktoren.<br />

Im Auftrag der Bayerischen Forstverwaltung erarbeitet die<br />

Landesanstalt <strong>für</strong> Wald <strong>und</strong> Forstwirtschaft (LWF) derzeit<br />

Karten, in denen möglichst genau alle Faktoren verzeichnet<br />

sind, die <strong>für</strong> ein gutes Wachstum der Baumarten wichtig<br />

sind. Denn in Zeiten des Klimawandels reicht es nicht mehr<br />

aus, die aktuellen Verhältnisse abzubilden. Vielmehr müssen<br />

wir auch die künftige Situation im Auge haben.<br />

Für die neuen sog. „Karten <strong>für</strong> die Zukunft“ verarbeiten die<br />

Wissenschaftler vorhandene Klimakarten, Klimaszenarien,<br />

Geländemodelle <strong>und</strong> Bodenkarten.<br />

Dabei ist es notwendig, dass stichprobenartig Überprüfungen<br />

der Waldbodenkarten vorgenommen werden. Mitarbeiter<br />

der LWF werden daher in den nächsten Wochen im<br />

Landkreis auf etwa 100 ausgewählten Waldflächen Bodenbohrungen<br />

mit einem Durchmesser von 28 mm durchführen.<br />

Davon ausgenommen sind die Waldbereiche östlich<br />

der Linie Oberviechtach - Neunburg - Bruck.<br />

Wolfhard-Rüdiger Wicht, FD<br />

Bereichsleiter <strong>Forsten</strong><br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

Vegetationsgutachten<br />

- ab 2012 mit Neuerungen -<br />

Im kommenden Jahr steht wiederum die Erstellung der<br />

mittlerweile 10. Vegetationsgutachten durch die Revierförster<br />

des <strong>Amt</strong>es an. Im Vorfeld wurde von Herrn Staatsminister<br />

Brunner in Abstimmung mit dem Bauernverband,<br />

dem Waldbesitzerverband, der Landesarbeitsgemeinschaft<br />

der Jagdgenossenschaften <strong>und</strong> Eigenjagdbesitzer <strong>und</strong> dem<br />

Bayerischen Jagdverband eine Reihe von Neuerungen bzw.<br />

Weiterentwicklungen auf den Weg gebracht. So sollen in<br />

den Gutachten <strong>für</strong> die Hegegemeinschaften zusätzlich <strong>für</strong><br />

die einzelnen Jagdreviere Aussagen über die<br />

Verbissgefährdung der Waldbäume aufgenommen werden.<br />

Für die 9 der insgesamt 18 Hegegemeinschaften im Landkreis,<br />

bei denen beim letzten Gutachten die Empfehlung<br />

„Abschuss erhöhen“ lautete, ist dies verpflichtend. Für die<br />

restlichen 9 Hegegemeinschaften mit tragbaren Verbissschäden<br />

wird die Revieraussage dann erstellt, wenn ein<br />

Pächter oder ein Jagdgenosse dies beim Landratsamt (Untere<br />

Jagdbehörde) beantragt.<br />

Eine weitere Neuerung ist die Anlage von mindestens einer<br />

Dauerbeobachtungsfläche pro Landkreis. Hierbei soll aufgezeigt<br />

werden, wie sich der ungeschützte Jungwald entwickelt,<br />

also welche Baumarten in welcher Anzahl <strong>und</strong> Verteilung<br />

beim bestehenden Wildstand die Dickungsphase<br />

erreichen.<br />

Auch die Anlage von Weiserzäunen zur Dokumentation des<br />

Schalenwildeinflusses wurde erneut gefordert.<br />

Nicht neu, aber nur selten tatsächlich durchgeführt, ist die<br />

Idee von gemeinsamen Revierbegängen. Staatsminister<br />

Brunner <strong>und</strong> die Verbandsspitzen haben daher nachdrücklich<br />

an die Gr<strong>und</strong>eigentümer <strong>und</strong> die Jägerschaft appelliert,<br />

möglichst jährlich solche Begänge im ganzen Jagdrevier<br />

durchzuführen, um vor Ort Probleme <strong>und</strong> Lösungsansätze<br />

zu diskutieren. Die Initiative sollte dabei von den Jagdvorstehern<br />

ausgehen. Der zuständige Förster kann sich beratend<br />

zur Seite stellen.<br />

Unser <strong>Amt</strong> hat in den letzten Wochen hierzu 3 Anschubveranstaltungen<br />

durchgeführt – mit uneingeschränkt positiver<br />

Resonanz!<br />

Stoßen Sie also auch in Ihrer Jagdgenossenschaft solche<br />

Begänge an <strong>und</strong> sprechen Sie mit Ihrem Jagdvorsteher<br />

darüber.<br />

Wichtig wäre es auch, dass Sie bei den Inventurbegängen<br />

unserer Revierleiter <strong>für</strong> das nächste Vegetationsgutachten,<br />

die im März <strong>und</strong> April stattfinden werden, teilnehmen. So<br />

können Sie sich selber ein Bild über die jagdlichen <strong>und</strong><br />

waldbaulichen Verhältnisse machen.<br />

Wolfhard-Rüdiger Wicht, FD<br />

Bereichsleiter <strong>Forsten</strong>

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