Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) - Amt für Ernährung ...
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
zur<br />
Deckblatt 0<br />
Stand: 01.03.2008<br />
<strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>)<br />
(Agrarinvestitionsförderprogramm / Diversifizierungsförderung)<br />
<strong>für</strong> die EU-Programmplanungsperiode von 2007 bis 2013<br />
Bisherige Versionen des Leitfadens<br />
Leitfaden vom 01.07.2005<br />
Leitfaden vom 01.01.2006<br />
Leitfaden vom 01.06.2006<br />
Leitfaden vom 01.01.2007<br />
Leitfaden vom 01.10.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
1. Einleitung<br />
2. Stichwort-/Abkürzungsverzeichnis<br />
3. Bewilligungsstelle<br />
4. Richtlinie mit Vordrucken<br />
5. Förderhinweise<br />
6. Verfahrensbeschreibung<br />
7. Bescheide mit Anlagen<br />
8. EDV-Abwicklung<br />
9. Rechtsvorschriften<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Gliederung<br />
Gliederung 0.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis 0.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Nr. Punkt Inhalt Beiname<br />
0 Deckblatt<br />
0.1 Gliederung<br />
0.2 Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung Inhaltsverzeichnis<br />
1.1 Allgemeines<br />
1.2 Änderungshistorie<br />
2<br />
Stichwort-/<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
2.1 Stichwortverzeichnis<br />
2.2 Abkürzungsverzeichnis<br />
3 Bewilligungsstelle Informationen der Bewilligungsstelle<br />
3.1 Inhaltsregister<br />
3.2 Checklisten<br />
3.3 Checkliste Inaugenscheinnahme<br />
4 Richtlinie Inhaltsverzeichnis<br />
4.1 Richtlinie<br />
4.2<br />
Bauliche Anforderungen an eine besonders<br />
tiergerechte Haltung<br />
4.3 Antrag <strong>EIF</strong><br />
4.4 Unternehmen der Landwirtschaft<br />
4.5 Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
4.6<br />
Zusammenstellung vorhandener Verbindlichkeiten<br />
4.7 Ordentliche Eigenkapitalbildung<br />
4.8 Kreditbereitschaftserklärung<br />
Anlage 1<br />
Seite 1 von 3
4.9 Buchführungsauflage<br />
4.10 Vermögensnachweis<br />
4.11 GVE-Umrechnungsschlüssel<br />
4.12 De-minimis-Erklärung<br />
4.13 Beratungsnachweis Geflügelhaltung<br />
5 Förderhinweise Inhaltsverzeichnis<br />
5.1 Förderhinweise<br />
5.2 Betriebszusammenschlüsse<br />
5.3 Dienstleistungen, UadB<br />
5.4 Berufliche Qualifikation<br />
5.5 Prosperität<br />
5.6 Betreuung<br />
5.7 Anteilfinanzierung<br />
5.8 Erhöhter Zuschuss Milchvieh<br />
5.9 Plausibilisierung der Kosten<br />
5.10 Spezialmaschinen Berggebiet<br />
6 Verfahrensbeschreibung Inhaltsverzeichnis<br />
6.1<br />
6.2 Auszahlungstermine<br />
6.3 Richtlinienverteiler<br />
Zuständigkeit beim Bewilligungs- und Kontrollverfahren<br />
6.4 Verfahrensbeschreibung Rückforderung<br />
6.5 Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />
7 Formblätter Inhaltsverzeichnis<br />
7.1<br />
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn<br />
(VZ)<br />
Seite 2 von 3
7.2<br />
7.3<br />
7.4<br />
7.5<br />
7.6<br />
7.7<br />
7.8<br />
7.9<br />
7.10<br />
7.11<br />
7.12<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Teil B: Diversifizierungsförderung<br />
„De-minimis“-Bescheinigung<br />
ANBest-P<br />
Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />
Publizität<br />
Verwendungsnachweis mit Belegliste<br />
Auszahlungsmitteilung AFP<br />
8 EDV-Abwicklung Inhaltsverzeichnis<br />
8.1 VAIF<br />
9 Rechtsvorschriften Inhaltsverzeichnis<br />
Auszahlungsmitteilung Diversifizierung<br />
Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung<br />
beiAFP<br />
Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung<br />
bei Diversifizierung<br />
9.1 Geltende Rechtsvorschriften<br />
9.2 Anhang-I-Produkte<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Einleitung-Inhaltsverzeichnis<br />
Einleitung-Inhaltsverzeichnis 1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
1.1 Allgemeines 01.10.2007<br />
1.2 Änderungshistorie 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Allgemeines<br />
Allgemeines 1.1<br />
Stand: 01.10.2007<br />
In der kommenden Programmplanungsperiode 2007 – 2013 wird die Einzelbetriebliche<br />
<strong>Investitionsförderung</strong> mit EU-Mitteln kofinanziert. Die notwendige Anpassung an die EU-<br />
Vorgaben sowie den neuen GAK-Rahmenplan hat eine grundlegende Überarbeitung des<br />
„Leitfaden-<strong>EIF</strong>“ erfordert. Einige Bereiche dieses Leitfadens sind noch in Bearbeitung,<br />
weil derzeit ein neues EU-konformes EDV-System entwickelt wird. Nach Abschluss der<br />
Programmierarbeiten wird der Leitfaden um die entsprechenden Passagen ergänzt.<br />
Der Leitfaden zur <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) gliedert sich in mehrere<br />
Teilbereiche (siehe Gliederung), ist in Form einer Lose-Blatt-Sammlung gestaltet und<br />
besteht aus einer PDF-Datei. Die Seiten innerhalb der PDF-Datei sind nicht fortlaufend<br />
nummeriert. Jedes Teildokument (Gliederungspunkt) beginnt mit der Seite 1, wobei die<br />
jeweilige Gesamtseitenzahl des Teildokuments angezeigt wird.<br />
Innerhalb der PDF-Datei steht eine elektronische Suchfunktion zur Verfügung. Das Datei-<br />
Format ermöglicht kein schriftliches Stichwortverzeichnis.<br />
Falls Sie uns Ihre Anregungen zum Leitfaden mitteilen und/oder selbst entwickelte<br />
Arbeitshilfen zur Verfügung stellen wollen:<br />
E-Mail: infoeif@stmlf.bayern.de, Betreff: Leitfaden<br />
Fax (Abteilung B) Nr.: 089 2182-2712<br />
Anleitung zur Pflege des Leitfadens<br />
1. Speichern auf Festplatte<br />
Von Zeit zu Zeit wird der Leitfaden aktualisiert bzw. ergänzt. Es empfiehlt sich den<br />
Leitfaden in der jeweils aktuellen Version komplett herunterzuladen und auf Festplatte<br />
zu speichern.<br />
Dazu muss man mit der Maus auf den „Link“ gehen, über den der Leitfaden aufrufbar<br />
ist und die rechte Maustaste drücken. Im sich öffnenden Menüfernster ist mit der<br />
Funktion „Ziel speichern unter“ das Abspeichern möglich.<br />
Seite 1 von 3
2. Aufruf der Änderungshistorie<br />
Unter Punkt 1.2 kann man alle bisherigen Änderungstermine nachschlagen. In den<br />
jeweiligen Unterverzeichnissen sind in Stichpunkten die Änderungen zum jeweiligen<br />
Stand im Leitfaden aufgeführt.<br />
Seite 2 von 3
3. Ausdruck der aktualisierten Seiten<br />
Es ist nicht notwendig, den ganzen Leitfaden komplett auszudrucken.<br />
An Hand der Änderungshistorie kann man sich die betreffenden aktualisierten<br />
Bestandteile des Leitfadens aufrufen und einzeln ausdrucken.<br />
In der Unteren Bildleiste des Acrobat-Readers kann man die Position im<br />
Gesamtleitfadens erkennen.<br />
Da in jedem Kapitel und Unterkapitel rechts unten der Umfang angegeben ist, können<br />
jeweils die betreffenden Seiten aus dem Gesamtdokument gedruckt werden.<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Änderungshistorie - Inhaltsverzeichnis<br />
Änderungshistorie Inhalt 1.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Hinweis:<br />
Der „Leitfaden-<strong>EIF</strong>“ wurde aufgrund des neuen GAK-Rahmenplans überarbeitet. Eine<br />
Änderungshistorie <strong>für</strong> diesen „Leitfaden-<strong>EIF</strong>“ ist notwendig, damit diese Ergänzungen<br />
sowie zukünftige Änderungen eingearbeitet werden können.<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
1.2.1 Änderungen zum 01.10.2007 01.10.2007<br />
1.2.2 Änderungen zum 01.03.2008 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Änderungshistorie zum 01.10.2007<br />
Änderungshistorie 1.2.1<br />
Stand: 01.10.2007<br />
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Leitfaden vorgenommen:<br />
Die aktuelle Version des Leitfadens ist ab sofort im „INTRANET“ des StMLF verfügbar.<br />
Frühere Versionen des Leitfadens stehen dort ebenfalls zur Verfügung.<br />
Nr. Leitfaden Nr. Wesentliche Änderungen (Kurzhinweis)<br />
0 und 1 Änderung der Einteilung<br />
0.2 Inhaltsverzeichnis<br />
Neue Bestandteile Nr. 5.8 und 5.9<br />
3.1.1 und 3.1.2 In-<br />
Bei „Kostennachweis“ ist die Kostenplausibilisierung als<br />
haltsregister der Antragsunterlagen<br />
Bestandteil ergänzt<br />
3.2 Checklisten Neue Checklisten<br />
4.1 Richtlinie (RL) 2.2, A Beratung als förderfähiger Aufwand gestrichen<br />
3.1, A Prüfung Umsatzerlöse und Mindestgröße bei verschiedenen<br />
Unternehmensformen konkretisiert<br />
4.1.1, A Buchführung ist 5 Jahre nach Einreichung EVN fortzuführen<br />
4.1.2, A Prosperitätsprüfung von Gesellschaftern<br />
5.2.1, A Erhöhter Zuschuss <strong>für</strong> die Milchviehhaltung<br />
5.1, A Erläuterung, dass Höchstgrenze auch in einem Betriebszusammenschluss<br />
ausgeschöpft werden kann<br />
5.2.2, A aT-Zuschuss <strong>für</strong> Ökobetriebe<br />
2.2, B Beratung als förderfähiger Aufwand gestrichen<br />
2.4.1, B Ausschluss von Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen<br />
gestrichen<br />
3.1, B Prüfung Umsatzerlöse und Mindestgröße bei verschiedenen<br />
Unternehmensformen konkretisiert<br />
4.2, B Prosperitätsprüfung von Gesellschaftern<br />
5.1, B Erläuterung, dass Höchstgrenze auch in einem Betriebszusammenschluss<br />
ausgeschöpft werden kann<br />
7.4 aT ist bis 5 Jahre nach Einreichung des EVN einzuhalten<br />
4.2 Anlage 1 zur RL Neue Richtlinien-Nr. eingefügt<br />
4.3.1 Antrag <strong>EIF</strong> Neues Antragsformular<br />
4.4.1 Erklärung<br />
KMU/Umsatzerlöse<br />
Formular neu gestaltet<br />
5.1 Förderhinweise 2.1, A Förderung von Güllegruben im Zusammenhang mit<br />
rechtsverbindlichen Standards<br />
2.1.1, A Fördereinschränkung Wohnhausheizung<br />
2.4.1, A Ausschluss schnellwachsender Baumarten zur Energieholzgewinnung<br />
2.4.1, A Erläuterung des Begriffs „Ersatzinvestition“<br />
2.4.8, A Fördereinschränkung Wohnhausheizung<br />
3.1, A Prüfung Umsatzerlöse sowie Regelungen zur Trennung<br />
Investor/Betreiber<br />
3.2, A Ergänzende Erläuterung<br />
Seite 1 von 2
4.1.1, A Erläuterungen zu Investitions- und Finanzierungsplan<br />
sowie zur Plausibilität der Kosten;150.000 €-Grenze <strong>für</strong><br />
Ausnahme der Vorwegbuchführung entfallen<br />
4.2, A Ergänzende Erläuterung<br />
5.1, A Erläuterung Förderhöchstbetrag in Betriebsgemeinschaft<br />
5.2.1, A Bedingungen <strong>für</strong> den Erhalt des erhöhten Zuschusses <strong>für</strong><br />
die Milchviehhaltung<br />
5.2.2, A Prüfzeitraum u. Bedingungen <strong>für</strong> den Erhalt des erhöhten<br />
Zuschusses <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
5.2.3, A Belassung des ausbezahlten Betreuerzuschusses<br />
1., B Erläuterung selbständiger Tätigkeiten<br />
2.4.8, B Erläuterung des Begriffs „Ersatzinvestition“<br />
3.1, B Prüfung Umsatzerlöse sowie Regelungen zur Trennung<br />
Investor/Betreiber;<br />
Erläuterung zur Förderung von Ehegatten und MiFa<br />
3.2, B Ergänzende Erläuterung<br />
4.1, B Erläuterungen zu Investitions- und Finanzierungsplan<br />
und zur Plausibilität der Kosten; Berufliche Qualifikation<br />
5.1, B Erläuterung Förderhöchstbetrag in Betriebsgemeinschaft<br />
6.1 Mehrfachförderung im Zusammenhang mit Denkmalschutz<br />
7.1 Maschinenhallen bis auf Weiteres nicht förderfähig<br />
7.2 Vorhabensbeginn bei Dauerkulturen und Baumaßnahmen<br />
7.3 Regelungen zu Teilabrechnungen, Verfahren mit Betreuerbeteiligung,<br />
Kostenänderungen bei bewilligten unterschiedlichen<br />
Fördersätzen in der Milchviehhaltung bzw.<br />
bei aT<br />
7.4 Betriebsübergang, Veräußerung und Verpachtung des ge-<br />
förderten Objekts<br />
5.2 Betriebszusam-<br />
Sicherung von Rückforderungsansprüchen bei Betriebsmenschlüssezusammenschlüssen<br />
5.3 Dienstleistungen I. Fördereinschränkung Wohnhausheizung<br />
II. QMS nicht förderfähig<br />
III. Abgrenzung Direktvermarktung zwischen Teil A und B<br />
5.5 Bsp. Prosperität Vermögensprosperität um ein weiteres Beispiel ergänzt<br />
5.6.3 Betreuer-<br />
Aufgaben<br />
5.7 Anteilfinanzierung<br />
5.8 Beispiel zu erhöhten<br />
Fördersätzen<br />
5.9 Kostenplausibilisierung<br />
6.2 Mittelauszahlungstermine<br />
1.3 Betreuer führen keine VOK, sondern Betriebsbesuche<br />
durch<br />
2.2 Bemessung der Betreuergebühren<br />
4. Neue Deckungsmittel durch Einsparungen<br />
Neuer Bestandteil<br />
Neuer Bestandteil<br />
Auszahlungstermine 2008 mit geänderter Eingabefrist<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Änderungshistorie zum 01.03.2008<br />
Änderungshistorie 1.2.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Leitfaden vorgenommen:<br />
Die aktuelle Version des Leitfadens ist ab sofort im „INTRANET“ des StMLF verfügbar.<br />
Frühere Versionen des Leitfadens stehen dort ebenfalls zur Verfügung.<br />
Nr. Leitfaden Nr. Wesentliche Änderungen (Kurzhinweis)<br />
0.2 Inhaltsverzeichnis<br />
Ergänzt um Nr. 3.3, 4.12, 4.13, 5.10 und 8.1<br />
3.1.1 Inhaltsregister<br />
AFP<br />
Notwendige Ergänzungen; Neugliederung Nr. 18 - 20<br />
3.1.2 Inhaltsregister<br />
Diversifizierung<br />
Neugliederung Nr. 18 - 20<br />
3.2 Checklisten Neue Checklisten<br />
3.3 Checkliste Inaugenscheinnahme<br />
Neuer Bestandteil<br />
4.1 Richtlinie (RL) 2.2, A Förderung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung<br />
von Steillagen im Berggebiet<br />
2.4.3, A Spezialmaschinen im Berggebiet einziger Fördertatbestand<br />
bei Maschinen und Geräten<br />
5.1, A Mindestinvestitionsvolumen im Berggebiet, Obergrenze<br />
allgemein, bei Erstaussiedlung und bei Betriebszusammenschlüssen<br />
5.2.1, A Fördersatz allgemein, <strong>für</strong> Erstaussiedlung und <strong>für</strong> Spezialmaschinen<br />
im Berggebiet<br />
5.2.2, A Obergrenze Öko-VO und aT entfällt, erhöhte Fördersätze<br />
<strong>für</strong> aT und Öko-VO sowie <strong>für</strong> Umstellung Anbinde- auf<br />
aT-Laufstall<br />
5.1, B De-mininis-Obergrenze bezieht sich auf 3 Steuerjahre<br />
7.2 Für Bewilligung maßgebliche Richtlinie<br />
7.4 Zweckbindungsfrist Maschinen neu aufgenommen<br />
4.2 Anlage 1 zur RL Bei „Anforderungen an Laufställe <strong>für</strong> Milchkühe und<br />
Aufzuchtrinder“ Mindest-Laufgangbreiten <strong>für</strong> Milchkühe<br />
eingefügt<br />
4.3.1 Antrag <strong>EIF</strong> Neues Antragsformular<br />
4.4.3 Beispiel Handelsunternehmen<br />
Anpassung der Formatierung<br />
4.5 Sicherung der<br />
Verzicht auf Prüfung bei Entscheidungsvarianten der<br />
Rückforderungsansprüche<br />
Bewilligungsstelle aufgenommen<br />
4.7 Eigenkapitalbildung<br />
Formblatt ist zu unterschreiben<br />
4.9 Formblatt Buch-<br />
Betreiber aufgenommen; Anpassung der Frist zur Erfülführungsauflagelung<br />
der Auflage<br />
4.12 De-minimis-<br />
Erklärung<br />
Neuer Bestandteil<br />
Seite 1 von 3
4.13 Beratungsnachweis<br />
Geflügelhaltung<br />
Neuer Bestandteil<br />
5.1 Förderhinweise 2.2, A Beratungsnachweis Geflügelhalter;<br />
Förderbedingungen Spezialmaschinen im Berggebiet<br />
2.3.1, A Erläuterung zur betrieblichen Weiterentwicklung<br />
3.1, A Erläuterung zu GmbH & Co.KG;<br />
Trennung Investor – Betreiber nur bei einem Investor und<br />
einem Betreiber möglich<br />
4.1.1, A Ergänzung Alm- und Alpwirtschaftlicher Akademien;<br />
Erläuterung zum Wechsel des Systems der Umsatzbesteuerung<br />
während des Antragsverfahrens<br />
4.2, A Erläuterung zu Betriebszusammenschlüssen ist entfallen<br />
5.1, A Erläuterung zu Mindestinvestitionsvolumen und Bedingungen<br />
der erstmaligen Aussiedlung<br />
5.2, A Vorgehensweise bei unterschiedlichen Fördersätzen in<br />
einem Gebäude<br />
5.2.2, A Abgrenzung aT bei Maßnahmen in bestehende Stallungen;<br />
Investitionen in die Ferkelhaltung im Zshg. mit aT;<br />
Erläuterung zu Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung;<br />
Fördersatz Erschließungskosten auf 25 % begrenzt;<br />
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der aT-<br />
Bedingungen<br />
2.1, B Nachweis De-minimis-Förderungen<br />
3.1, B Erläuterung zu GmbH & Co.KG;<br />
Trennung Investor – Betreiber nur bei einem Investor und<br />
einem Betreiber möglich<br />
4.1, B Erläuterung zum Wechsel des Systems der Umsatzbesteuerung<br />
während des Antragsverfahrens; Ergänzung<br />
Alm- und Alpwirtschaftlicher Akademien<br />
5.1, B Förderobergrenzen <strong>EIF</strong>; Steuerjahr De-minimis<br />
6.5 Sicherung von Rückforderungsansprüchen bei Zuschussbeträgen<br />
unter 20.000 €<br />
7.4 Aufbewahrungsfrist Förderakten<br />
5.2 Betriebszusam-<br />
Erläuterung zu Betriebszusammenschluss i.S. der RL;<br />
menschlüsse<br />
Förderung in eigenständig bleibenden Betriebsteilen<br />
5.5 Prosperität Beispiele aktualisiert<br />
5.6.1 Zugelassene<br />
Betreuer<br />
Neueintrag<br />
5.6.3 Betreuer- 2.1 Textliche Korrektur: Mittelfreigabe wird von den ÄLF<br />
Aufgaben<br />
durchgeführt<br />
5.7 Anteilfinanzierung<br />
Aktualisierung der Beispiele<br />
5.8 Erhöhter Zuschuss<br />
Milchvieh<br />
Beispiel aktualisiert<br />
5.10 Spezialmaschi-<br />
Neuer Bestandteil: Spezialmaschinen zur Bewirtschafnentung<br />
von Steillagen im Berggebiet<br />
6.2 Auszahlungstermine<br />
Wegfall der 14-tägigen Vorlagefrist<br />
Seite 2 von 3
6.3 Richtlinien-<br />
Verteiler<br />
Verteiler angepasst<br />
7.1 VZ VZ an neue RiLi angepasst<br />
7.2 Zuwendungsbescheid<br />
AFP<br />
Neuer Bestandteil<br />
7.3 Zuwendungsbescheid<br />
Diversif.<br />
Neuer Bestandteil<br />
7.4 De-minimis-<br />
Bescheinigung<br />
Neuer Bestandteil<br />
7.7 Publizität Neuer Bestandteil<br />
7.8 Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis<br />
mit Belegliste<br />
Neuer Bestandteil<br />
7.9 Auszahlungsmitteilung<br />
AFP<br />
Neuer Bestandteil<br />
7.10 Auszahlungsmitteilung<br />
Diversif.<br />
Neuer Bestandteil<br />
8.1 VAIF Neuer Bestandteil<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Stichwort-/Abkürzungsverzeichnis 2<br />
Stand: 01.10.2007<br />
Stichwort-/Abkürzungsverzeichnis-Inhaltsverzeichnis<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
2.1 Stichwortverzeichnis 01.01.2007<br />
2.2 Abkürzungsverzeichnis 01.10.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Stichwortverzeichnis<br />
Stichwortverzeichnis 2.1<br />
Stand: 01.01.2007<br />
In der Gesamtausgabe des Leitfadens können Sie die Suchfunktion des „Adobe Reader“<br />
benutzen, um zu einem Stichwort die im Dokument vorhandenen Stellen zu finden.<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
AFP Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
ALF <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />
ALG Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte<br />
Abkürzungsverzeichnis 2.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung<br />
BayHO Bayerische Haushaltsordnung<br />
BayVwVfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
EFA Einfachanalyse<br />
<strong>EIF</strong> Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong><br />
ELER<br />
Europäischen Landwirtschaftsfonds <strong>für</strong> die Entwicklung des ländlichen<br />
Raums<br />
EPK Ex-post-Kontrolle<br />
EVN Endverwendungsnachweis<br />
FüAk Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
GA Gemeinschaftsaufgabe<br />
GAK Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz<br />
GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts<br />
GVE Großvieheinheit<br />
ILB<br />
Institut <strong>für</strong> Ländliche Strukturentwicklung, Betriebswirtschaft und Agrarinformatik<br />
der Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />
ISBAU-<br />
Liste<br />
Informationssystem Bau (landw. Bauberater)<br />
IVK Investitionskonzept<br />
LBS Lose-Blatt-Sammlung<br />
LL Leitlinien<br />
Mfa Mehrfachantrag<br />
RESI Registrierprogramm<br />
RL Richtlinie<br />
Seite 1 von 2
VAIF Verfahren zur Abwicklung Investiver Fördermaßnahmen<br />
VO Verordnung<br />
VOK Vor-Ort-Kontrolle<br />
VV Verwaltungsvorschriften<br />
Vwk Verwaltungskontrolle<br />
VZ Vorzeitiger Maßnahmenbeginn<br />
ZAP Zentrales Auszahlungsprogramm<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Bewilligungsstelle-Inhaltsverzeichnis 3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Bewilligungsstelle-Inhaltsverzeichnis<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
3.1 Inhaltsregister <strong>für</strong> die Zusammenstellung der Förderakten 01.03.2008<br />
3.1.1 Deckblatt / Inhaltsregister AFP 01.03.2008<br />
3.1.2 Deckblatt / Inhaltsregister Diversifizierung 01.03.2008<br />
3.2 Checklisten zur Antragsbearbeitung 01.03.2008<br />
3.2.1 Checkliste AFP 01.03.2008<br />
3.2.2 Checkliste Diversifizierung 01.03.2008<br />
3.2.3 Checkliste Milchvieh 01.03.2008<br />
3.2.4 Checkliste Erstaussiedlung 01.03.2008<br />
3.3 Checkliste Inaugenscheinnahme 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Inhaltsregister AFP 3.1.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Deckblatt / Inhaltsregister<br />
<strong>EIF</strong> Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Vorlageschreiben, Antrag Antrag 1<br />
<strong>EIF</strong> Teil A: AFP-Checkliste,<br />
ggf. Checkliste Einschränkung Milchvieh<br />
Checklisten 2<br />
Schriftverkehr, Aktenvermerke, Protokolle Schriftverkehr 3<br />
Einkommensteuerbescheide, NV-Bescheinigungen,<br />
Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen<br />
Prosperität,<br />
Privatvermögen<br />
Ausbildungsnachweis (Abschlussprüfung, LWS, BiLa, etc.) Berufl. Qualifikation 5<br />
Nachweis über Umsatzerlöse, ggf. ALG-Nachweis,<br />
Buchführungsabschlüsse, EK-Bildung, Auflagenbuchführung<br />
Umsatzerlöse,<br />
Buchführung<br />
Investitionskonzept (Ökonom, etc.) IVK 7<br />
Nachweis über bestehende Verbindlichkeiten,<br />
Eigenmittelbestätigungen, Kreditbereitschaftserklärung<br />
Kostenvoranschlag, Angebote, Kostenschätzungen, Erschließungskosten<br />
(Erstaussiedlung), Plausibilisierung der<br />
Kosten (z.B. Referenzkostensystem)<br />
Baugenehmigungsbescheid,<br />
Eingabeplan, Lageplan, Skizzen<br />
Stellungnahmen aT; Stellungnahme Spezialmaschinen;<br />
Nachweis/Zertifikat Öko-Betrieb; Nachweis Geflügelberatung<br />
Kredite, Finanzierungsnachweise<br />
Kostennachweis 9<br />
4<br />
6<br />
8<br />
Baupläne 10<br />
Nachweise besondere<br />
Anforderungen<br />
Übergabe-, Pacht-, Gesellschafts-Vertrag Verträge 12<br />
Dokumentation zur Prüfung der Absicherung von<br />
Rückforderungsansprüchen<br />
Milch-Referenzmengenbescheid,<br />
Berechnung der maximal möglichen Kuhplätze,<br />
Balis-Daten: 10.2.2 (Flächen und Viehbestand),<br />
10.1.1 (Betriebsaktivitäten), 10.3.5 (Flächen Berggebiet);<br />
sonstiges<br />
Rückforderungsansprüche<br />
11<br />
13<br />
Milch 14<br />
Balis,<br />
sonstiges<br />
Bescheide: Zuwendungsbescheid, VZ und sonstige Bescheide 16<br />
Betreuer, Betreuerberichte Betreuer 17<br />
(Teil-) Verwendungsnachweis(e), Mittelfreigaben des ALF VN, Mittelfreigaben 18<br />
Protokoll der Inaugenscheinnahme;<br />
Endfestsetzung der FüAk<br />
15<br />
Endfestsetzung 19<br />
VOK; Ex-post Kontrollen 20<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Deckblatt / Inhaltsregister<br />
<strong>EIF</strong> Teil B: Diversifizierung<br />
Inhaltsregister Diversifizierung 3.1.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Vorlageschreiben, Antrag Antrag 1<br />
<strong>EIF</strong> Teil B: Checkliste-Diversifizierung Checklisten 2<br />
Schriftverkehr, Aktenvermerke, Protokolle Schriftverkehr 3<br />
Einkommensteuerbescheide, NV-Bescheinigungen,<br />
Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen<br />
Prosperität<br />
Privatvermögen<br />
Ausbildungsnachweis (Abschlussprüfung, LWS, BiLa, etc.) Berufl. Qualifikation 5<br />
Nachweis über Umsatzerlöse, ggf. ALG-Nachweis,<br />
EK-Bildung bzw. sonstiger Nachweis<br />
Umsatzerlöse<br />
Betriebsführung<br />
Investitionskonzept (Ökonom, etc.) IVK 7<br />
Nachweis über bestehende Verbindlichkeiten,<br />
Eigenmittelbestätigungen, Kreditbereitschaftserklärung<br />
Kostenvoranschlag, Angebote, Kostenschätzungen,<br />
Plausibilisierung der Kosten (z.B. Referenzkostensystem)<br />
Baugenehmigungsbescheid,<br />
Eingabeplan, Lageplan, Skizzen<br />
Stellungnahmen aT; Nachweis/Zertifikat Öko-Betrieb<br />
Kredite, Finanzierungsnachweise<br />
Kostennachweis 9<br />
4<br />
6<br />
8<br />
Baupläne 10<br />
Nachweise besondere<br />
Anforderungen<br />
Übergabe-, Pacht-, Gesellschafts-Vertrag Verträge 12<br />
Dokumentation zur Prüfung der Absicherung von<br />
Rückforderungsansprüchen<br />
Rückforderungsansprüche<br />
Erhaltene „De-minimis“-Bescheinigung(en) „De-minimis“ 14<br />
Balis-Daten: 10.2.2 (Flächen und Viehbestand),<br />
10.1.1 (Betriebsaktivitäten); sonstiges<br />
11<br />
13<br />
sonstiges 15<br />
Bescheide: Zuwendungsbescheid, VZ und sonstige Bescheide 16<br />
Betreuer, Betreuerberichte Betreuer 17<br />
(Teil-) Verwendungsnachweis(e), Mittelfreigabe des ALF VN, Mittelfreigaben 18<br />
Protokoll der Inaugenscheinnahme;<br />
Endfestsetzung der FüAk<br />
Endfestsetzung 19<br />
VOK; Ex-post Kontrollen 20<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
<strong>EIF</strong> Teil A: AFP-Checkliste<br />
(zur Rili vom 01.03.08)<br />
Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />
Anschrift Telefon<br />
Gegenstand der Förderung<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
1. Einteilung der Maßnahmen<br />
1.1 Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (von 30.000 €) bis 100.000 €<br />
Reduziertes Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 €, weil mindestens<br />
50 % der Flächen im Berggebiet liegen (siehe Balis-Ausdruck)<br />
1.2 Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />
2. Prosperitätsgrenze<br />
3 Einkommensteuerbescheide (bzw. NV-Bescheinigungen) liegen vor<br />
(Jahre ________, ________, ________) ja nein<br />
Positive Einkünfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von 90.000 € /<br />
120.000 € nicht überschritten (Begründeter Einzelfall – letzter vorliegender<br />
Steuerbescheid, gilt auch <strong>für</strong> alle Gesellschafter etc.)<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung<br />
(Quercheck zu Antrag, Vermögensnachweis) wurden erzielt<br />
Die Förderbestimmungen wurden durch Teilung, Abtrennung oder<br />
sonstige Bewirtschaftungsformen nicht umgangen<br />
3. Privatvermögen (gemäß Angaben im <strong>EIF</strong>-Antrag)<br />
kleiner 400.000 € � weiter mit Punkt 4.<br />
größer 400.000 € und kleiner 1 Mio. €:<br />
Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen liegt vor.<br />
(alle Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil größer 5 %)<br />
Checkliste AFP 3.2.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Höhe des Privatvermögens gemäß Vermögensnachweis €<br />
abzüglich Freibetrag 400.000,00 €<br />
Differenz €<br />
Anzurechnendes Privatvermögen (50 % der Differenz)<br />
� Übertrag zu Punkt 12 dieser Checkliste<br />
größer 1 Mio. € � Förderung ausgeschlossen<br />
€<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 1 von 7
4. Berufliche Qualifikation<br />
Maßnahme nach 1.1: zuw. Investitionsvolumen bis 100.000 €<br />
1.<br />
Bildungsprogramm Landwirtschaft (Grundl. Pflanzenproduktion<br />
mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz + Betriebsw. Grundlagen<br />
+ ein Schwerpunktseminar Pflanzen- oder Tierproduktion),<br />
oder Besuch einer Alm- bzw. Alpwirtschaftsakademie, oder<br />
Teilnahme am Lehrgang der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbswinzer<br />
ja nein<br />
2. O D E R Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf ja nein<br />
3. O D E R Landw. Fachschule mit Erfolg abgeschlossen ja nein<br />
4. O D E R Gleichwertige Ausbildung: _____________________ ja nein<br />
5. O D E R Ausnahme der Bewilligungsstelle vom ___________ ja nein<br />
Maßnahme nach 1.2: zuw. Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />
1.<br />
Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und erfolgreicher<br />
Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule<br />
ja nein<br />
2. O D E R Gleichwertige Ausbildung: _____________________ ja nein<br />
3. O D E R Ausnahme der Bewilligungsstelle vom ___________ ja nein<br />
5. Unternehmen der Landwirtschaft (inkl. Imkerei, Wanderschäferei)<br />
Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und mit<br />
Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung<br />
ja nein<br />
Mindestgröße nach ALG ja nein<br />
KMU-Vorgaben erfüllt ja nein<br />
6. Buchführung<br />
Maßnahme nach 1.1: zuw. Investitionsvolumen bis 100.000 €<br />
Eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung ist durch eine<br />
Buchführungsauswertung (Formblatt) nachgewiesen<br />
O D E R: Eine erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit ist durch<br />
folgende geeignete Unterlagen nachgewiesen:<br />
_______________________________________<br />
Maßnahme nach 1.2: zuw. Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
2 aktuelle Buchführungsabschlüsse liegen vor (Jahre _____ , _____ ) ja nein<br />
Eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung ist nachgewiesen ja nein<br />
Anmeldung zur Auflagenbuchführung ist erfolgt. ja nein<br />
7. Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />
Der <strong>für</strong> die Bewilligung maßgebliche Investitions- und Finanzierungsplan<br />
wurde netto erstellt (Mehrwertsteuer/Vorsteuererstattungen sind somit<br />
nicht Gegenstand der Berechnung!).<br />
Maßnahme nach 1.1: zuwendungsfähiges<br />
Investitionsvolumen bis 100.000 €<br />
Maßnahme nach 1.2: zuwendungsfähiges<br />
Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />
ja nein<br />
Einfachanalyse (ILB) oder IVK wie<br />
bei Maßnahme nach 1.2<br />
Ökonom (ILB), IVK der Betreuerges.<br />
(BBA oder bbv-Landsiedlung)<br />
Das IVK wurde dem Antragsteller erläutert (Unterschrift!) ja nein<br />
Auslastung der mittelfr. KDG im Ziel: ___ % � Kapitaldienst tragbar ja nein<br />
Die Daten im IVK stimmen mit der Planung (Bauplan) überein ja nein<br />
Das Investitionskonzept wurde vom ALF auf Plausibilität geprüft und<br />
dies mit der Unterschrift des Sachbearbeiters dokumentiert<br />
ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 2 von 7
8. Finanzierungsnachweis<br />
Darlehensaufnahme > 50.000 €: Kreditbereitschaftserklärung liegt vor ja nein<br />
Bargeldeinsatz > 50.000 €: Bankbestätigung liegt vor ja nein<br />
9. Plausibilität der Investitionskosten<br />
9.a) Vergleich mit Referenzkostensystem<br />
Vom ALF unterschriebener Ausdruck des Referenzkostensystems liegt<br />
vor?<br />
Die kalkulierten Kosten sind kleiner als die Höchstwerte des<br />
Referenzkostensystems.<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />
auf die maximalen Kosten gemäß Referenzkostensystem:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 12.<br />
9.b) O D E R: Vergleichsangebote<br />
Es liegen jeweils mindestens 3 Vergleichsangebote vor<br />
(Kostenschätzung stellt ein Angebot dar).<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
___________ €<br />
ja nein<br />
Investitionskosten entsprechen dem Wert der günstigsten Angebote ja nein<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />
auf die Kosten des (jeweils) niedrigsten Angebotes:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 12.<br />
9.c) O D E R: Bewertungsausschuss<br />
___________ €<br />
Der Bewertungsausschuss bestätigt die Plausibilität der Kosten. ja nein<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />
auf die festgelegten Kosten des Bewertungsausschusses:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Punkt 12.<br />
10. Planungsgrundlagen<br />
___________ €<br />
Eingabeplan liegt vor ja nein<br />
Baugenehmigungsbescheid liegt vor ja nein<br />
Nachweis, dass der Bauplan eingereicht ist (falls Baugenehm. fehlt) ja nein<br />
Baumaßnahme ist nicht genehmigungspflichtig gemäß Stellungnahme<br />
bzw. Aktenvermerk von<br />
.<br />
ja nein<br />
Investition und Betriebssitz in Bayern ja nein<br />
11. Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen (Nr. 5.2.2 der Rili)<br />
11.1 Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />
Anlage 1 zur Richtlinie werden erfüllt (Stellungnahme!)<br />
O D E R:<br />
ja nein<br />
11.2<br />
Nachweis Ökobetrieb / Konformitätsbescheinigung liegt vor (nur<br />
bei Investitionen in die Tierhaltung nach EU-Öko-Verordnung,<br />
gilt nicht bei Fördersätzen größer 25 % !)<br />
Nur bei Investitionen in bestehende Stallungen:<br />
Höhe der stallbaulichen Investitionen in den<br />
aT-Bereich ohne technische Einrichtungen: €<br />
Höhe der Investitionen in Grundfutterund/oder<br />
Güllelagerraum: €<br />
Eine Förderung von Grundfutter- und/oder Güllelagerraum<br />
nach Nr. 5.2.2 der Rili ist möglich, weil diese Investitionen gegenüber<br />
den stallbaulichen Investitionen (ohne techn. Einrichtungen)<br />
in den aT-Bereich nicht überwiegen (weniger als 50 %).<br />
ja nein<br />
ja<br />
nein<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 3 von 7
12. Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen <strong>für</strong> Baumaßnahmen (ohne<br />
Betreuer) und Maschinen laut Antrag<br />
Reduzierung des beantragten zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,<br />
weil die veranschlagten Kosten nicht plausibel sind, auf:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages aus Punkt 9.a (bzw. 9.b, 9.c)<br />
Höchstgrenze der zuwendungsfähigen allgemeinen Aufwendungen ist<br />
eingehalten (maximal 12% der zuwendungsfähigen Investitionskosten)<br />
ja nein<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf €<br />
Abzüglich ggf. anzurechnendes Privatvermögen (siehe Punkt 3. dieser<br />
Checkliste)<br />
€<br />
= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />
davon <strong>für</strong> Baumaßnahmen €<br />
<strong>für</strong> Erschließungskosten und Außenanlagen (nur bei<br />
Fördersätzen größer 25 % separat ausweisen)<br />
€<br />
<strong>für</strong> Maschinen €<br />
13. Berechnung der maximal möglichen Zuschüsse<br />
13.1 Zuschuss (Basisfördersatz)<br />
= 20 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
<strong>für</strong> Baumaßnahmen<br />
U N D / O D E R<br />
13.2 Zuschuss wegen der Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
nach Nr. 5.2.2 der Rili<br />
Die Bedingungen bei Nummer 11 dieser<br />
Checkliste sind erfüllt. ja nein<br />
Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />
Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />
25 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />
U N D / O D E R<br />
13.3<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Milchviehhaltung und/oder Erstaussiedlung<br />
(Beachte: bei Fördersätzen größer 25 % muss die<br />
Erschließung separat ausgewiesen werden, siehe unten)<br />
Der Fördersatz wurde bei den Nummern 1.1 bis 1.4<br />
der Checkliste “Milchvieh“ ermittelt. ja nein<br />
Der Fördersatz wurde bei Nummer 1 oder 2<br />
der Checkliste “Erstaussiedlung“ ermittelt. ja nein<br />
Demnach gilt folgender Fördersatz: _____ % Zuschuss<br />
Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />
Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />
_____ % x korrigiertes zuwendungsfähiges<br />
(Fördersatz, siehe oben) Investitionsvolumen<br />
Davon abweichender Fördersatz (25 %) <strong>für</strong> Erschließung:<br />
25 % x ____________ € (= korrigiertes zuwendungsfähiges<br />
Investitionsvolumen <strong>für</strong> Erschließungskosten und<br />
Außenanlagen, siehe Nr. 12)<br />
Ggf. zusätzlich zu 13.1 bzw. 13.3<br />
13.4 Zuschuss <strong>für</strong> Spezialmaschinen im Berggebiet<br />
Mindestens 50 % der Flächen des Betriebes<br />
liegen im Berggebiet (vgl. Balis-Ausdruck) ja nein<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 4 von 7
Spezialmaschine im Sinne der <strong>EIF</strong>-Richtlinie (Stellungnahme<br />
des Landtechnikberaters, siehe Leitfaden 5.10) ja nein<br />
= 25 % x € (= korrigiertes zuwendungsfähiges<br />
Investitionsvolumen <strong>für</strong> Spezialmaschinen)<br />
Ggf. zusätzlich zu 13.1 bzw. 13.4<br />
13.5 Betreuerzuschuss<br />
Die vom zuwendungsfähigen Investitionsvolumen abhängi-<br />
gen Höchstwerte <strong>für</strong> den Betreuerzuschuss (4.500 € bei<br />
100.000 € bis 250.000 €; 7.500 € bei 250.000 € bis 500.000 €;<br />
9.000 € größer 500.000 €) sind eingehalten<br />
Betreuerkosten (netto, gemäß <strong>EIF</strong>-Antrag) €<br />
Abzüglich 1 % des zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumens<br />
ohne Baunebenkosten (siehe Rili. Nr. 5.2.3)<br />
€<br />
= maximal möglicher Betreuerzuschuss €<br />
13.6 Summe der Zuschüsse: Summe aus 13.1 bis 13.5: €<br />
13.7 Prüfung der Obergrenzen<br />
Bei der Summe der Zuschüsse gilt die Obergrenze von 200.000 € ja nein<br />
bzw. Obergrenze von 300.000 € (Checkliste Erstaussiedlung) ja nein<br />
bzw. Obergrenze von 400.000 € (siehe Nr. 18 dieser Checkliste) ja nein<br />
Die Obergrenze (siehe oben) von ____________ € ist eingehalten.<br />
Wenn nein, Kürzung der Zuschüsse auf:<br />
€<br />
ja nein<br />
€<br />
14. Beurteilung der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />
„Cash-flow III“ des IST-Betriebes (siehe Investitionskonzept) €<br />
davon 20 % bis 30 %, max. 50 % (abhängig von der Höhe der EKB) €<br />
x Anzahl der im Investitionskonzept festgelegten Übergangsjahre Jahr(e)<br />
= Mindestens einzubringender anteiliger Cash-flow €<br />
Zuzüglich sonstige projektbezogene Deckungsmittel<br />
z.B. Viehabstockung, Quotenverkauf, etc.<br />
= Mindestens einzubringende Mittel aufgrund der<br />
betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />
Abzüglich nicht zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto),<br />
das im <strong>EIF</strong>-Antrag angegeben ist.<br />
= In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />
Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Falls positiver Betrag � Übertrag in<br />
die übernächste Zeile; ansonsten weiter mit Punkt 15) €<br />
Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />
Abzüglich in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />
Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Übertrag, siehe 2 Zeilen oberhalb)<br />
Bei Brandfall:<br />
Abzüglich bare Eigenmittel in Höhe der gleitenden Neuwertversicherung<br />
= Verbleibendes Förderpotential €<br />
Berechnete Zuschüsse, ohne Betreuerzuschuss<br />
(Summe aus Nr. 13.1 bis 13.4)<br />
Berechneter Zuschuss > Verbleibendes Förderpotential ja nein<br />
Wenn ja, Kürzung Zuschuss auf €<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 5 von 7
15. Ausschöpfung der Höchstförderung<br />
Förderung innerhalb der letzten 6 Jahre (AKP, AZP, AFP) erhalten ja nein<br />
Wenn ja, zuwendungsfähige Ausgaben: vor 2007 (gefördert) €<br />
seit 2007 (gefördert) €<br />
aktueller Förderantrag €<br />
Die geförderten zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen während<br />
eines Zeitraums von 6 Jahren den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € nicht<br />
Höchstförderung dieser Förderperiode (Jahre 2007 bis 2013):<br />
Max. zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (inkl. Betreuer) in Höhe<br />
von 1 Mio. € (bei Betriebszusammenschlüssen: 1,5 Mio. €) beachtet<br />
Die Obergrenze <strong>für</strong> die Summe der Zuschüsse beim AFP in Höhe von<br />
200.000 € (bzw. 300.000 € bzw. 400.000 €) ist eingehalten<br />
Die Obergrenze <strong>für</strong> die Gesamtförderung in <strong>EIF</strong> (AFP und Div.) von<br />
300.000 € (bei Betriebszusammenschlüssen: 400.000 €) ist eingehalten<br />
16. Sicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
Auf eine Prüfung kann verzichtet werden, weil der Zuwendungsbetrag<br />
(Summe der Zuschüsse, siehe Nr. 13.6) weniger als 20.000 € beträgt<br />
Gemäß Prüfung (Dokumentation erforderlich, siehe Leitfaden Nr. 4.5)<br />
ist eine Sicherung von Rückforderungsansprüchen notwendig<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Wenn ja, Rückforderungsansprüche werden gesichert durch _____________________<br />
Absicherungsbetrag _____________ € ausreichend ja nein<br />
17. Existenzgründung<br />
Innerhalb der letzten beiden Jahre (Rili. Nr. 4.2 beachtet) ja nein<br />
18. Betriebszusammenschlüsse<br />
Dauer der Kooperation mind. 6 Jahre ab Bewilligung ja nein<br />
Persönliche Arbeitsleistung wird von jedem Mitglied erbracht ja nein<br />
Kooperationsvertrag liegt vor ja nein<br />
Anteilige Kürzung um den Anteil der Beteiligten, welche die Fördervoraussetzungen<br />
nicht erfüllen, beachtet<br />
ja nein<br />
Bei der Summe der Zuschüsse gilt die Obergrenze von 400.000 €<br />
(Übertrag zu Nr. 13.7 dieser Checkliste)<br />
19. Notwendige Verträge<br />
ja nein<br />
Gesellschaftsvertrag liegt bei (bei Gesellschaften) ja nein<br />
Bei einer Trennung von Investor und Betreiber:<br />
Miet-, bzw. Pachtvertrag <strong>für</strong> das geförderte Objekt liegt bei<br />
Die Bedingungen der Förderhinweise zur Rili. Nr. 3.1 sind erfüllt<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
20. Betreuer<br />
Betreuervertrag liegt bei und ja nein<br />
enthält u. a. eine Vollmacht zum Stellen der Auszahlungsanträge. ja nein<br />
21. Sonstige notwendige Unterlagen<br />
Bei Investitionen in Geflügelhaltung:<br />
Beratung zur Baumaßnahme in Fragen der Tierhygiene, etc. ist<br />
nachgewiesen (vgl. Förderhinweis zu Nr. 2.2)<br />
Bei Investitionen in Berge- und Lagerhallen:<br />
Bedarfsberechnung liegt bei und bestätigt den Bedarf<br />
Bei Investitionen in Güllelagerraum ohne Investition in Tierplätze:<br />
Berechnung des Güllelagerraums (ggf. im IVK integriert) liegt bei<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 6 von 7
22. Abschließende Feststellung des ALF<br />
Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann erteilt werden ja nein<br />
Es fehlen folgende Unterlagen:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Ansonsten sind der Antrag und die Antragsunterlagen vollständig ja nein<br />
Ggf. Anmerkung:<br />
Der Sachbearbeiter des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten bestätigt mit seiner Unterschrift,<br />
dass die <strong>EIF</strong> Voraussetzungen (nach Nachreichen der oben aufgeführten Unterlagen) erfüllt sind.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters am ALF<br />
23. Entscheidung über den Antrag (FüAk)<br />
1. Die vorgesehene Maßnahme ist notwendig, zweckmäßig, finanziell<br />
tragbar und entspricht den Vorgaben der Richtlinie und den einschlägigen<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
2. Bei Investitionen in die Milchviehhaltung:<br />
Die Checkliste Milchvieh (Anlage) wurde beachtet<br />
3. Bei einer erhöhten Förderung <strong>für</strong> Erstaussiedlung:<br />
Die Checkliste Erstaussiedlung (Anlage) wurde beachtet<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
4. Hinweise auf Subventionsbetrug gegeben ja nein<br />
Falls Zweifel bzgl. Subventionsbetrug: Vorlage an F1 1 am<br />
Falls Hinweise auf Subventionsbetrug „ja“: Vorlage an F1 1 am<br />
5. Die im Förderantrag auf Seite 6 aufgeführten Kontrollvermerke gemäß<br />
Verordnung (EG) 1975/2006 („Kontrollverordnung zu ELER“)<br />
wurden geprüft und sind erfüllt.<br />
ja nein<br />
6. Der Antrag ist VZ-bereit (EDV) ja nein<br />
Ggf. Anmerkung:<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />
Der Antrag ist vollständig und bewilligungsreif ja nein<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />
(Checkliste Stand FüAk: 03.03.08 / Stand B3: 03.03.08)<br />
____________________<br />
1 F1 prüft Förderfall auf Subventionsbetrug und erstellt schriftliche Stellungnahme. Diese wird dem Vorgang beigelegt.<br />
Seite 7 von 7
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
<strong>EIF</strong> Teil B: Diversifizierung<br />
Checkliste (zur Rili vom 01.03.08)<br />
Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />
Anschrift Telefon<br />
Gegenstand der Förderung<br />
1.<br />
2.<br />
1. Prosperitätsgrenze<br />
3 Einkommensteuerbescheide (bzw. NV-Bescheinigungen) liegen vor<br />
Checkliste Diversifizierung 3.2.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
(Jahre ________, ________, ________) ja nein<br />
Positive Einkünfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von 90.000 € /<br />
120.000 € nicht überschritten? (Begründeter Einzelfall – letzter vorliegender<br />
Steuerbescheid, gilt auch <strong>für</strong> alle Gesellschafter etc.)<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung<br />
(Quercheck zu Antrag, Vermögensnachweis) wurden erzielt?<br />
Die Förderbestimmungen wurden durch Teilung, Abtrennung oder<br />
sonstige Bewirtschaftungsformen nicht umgangen?<br />
2. Privatvermögen (gemäß Angaben im <strong>EIF</strong>-Antrag)<br />
kleiner 400.000 € � weiter mit Punkt 3.<br />
größer 400.000 € und kleiner 1 Mio. €:<br />
Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen liegt vor.<br />
(alle Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil größer 5 %)<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Höhe des Privatvermögens gemäß Vermögensnachweis €<br />
abzüglich Freibetrag 400.000,00 €<br />
Differenz €<br />
Anzurechnendes Privatvermögen (50 % der Differenz)<br />
� Übertrag zu Punkt 10 dieser Checkliste<br />
€<br />
größer 1 Mio. € � Förderung ausgeschlossen<br />
3. Berufliche Qualifikation<br />
3.a) Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen bis zu<br />
einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von 100.000 €:<br />
Bildungsprogramm Landwirtschaft (Grundl. Pflanzproduktion mit<br />
Sachkundenachweis Pflanzenschutz + Betriebsw. Grundlagen +<br />
1. ein Schwerpunktseminar Pflanzen- oder Tierproduktion)<br />
oder Besuch einer Alm- bzw. Alpwirtschaftsakademie, oder<br />
Teilnahme am Lehrgang der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbswinzer<br />
ja nein<br />
2. O D E R Abschlussprüfung in einem Agrarberuf bestanden ja nein<br />
3. O D E R Erfolgreicher Abschluss einer landw. Fachschule ja nein<br />
4.<br />
5.<br />
O D E R Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />
Berufsausbildung: ____________________________<br />
O D E R Erfolgreicher Abschluss des 1-semestrigen Studienganges<br />
der Landwirtschaftsschule, Abt. Hauswirtschaft (nur bei<br />
Investitionen in ländlich/hauswirtschaftliche Dienstleistungen)<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 1 von 5
3.b)<br />
Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ab<br />
einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von 100.000 €:<br />
1. Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf ja nein<br />
2. O D E R Erfolgreicher Abschluss einer landw. Fachschule ja nein<br />
3.<br />
O D E R Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />
Berufsausbildung: ____________________________<br />
3.c) Bei sonstigen Vorhaben<br />
Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />
Berufsausbildung: _____________________________________<br />
3.d) Alternativ zu 3.a) 3.b) und 3.c)<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Ausnahme der Bewilligungsstelle vom ____________ ja nein<br />
4. Unternehmen der Landwirtschaft (inkl. Imkerei, Wanderschäferei)<br />
Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und mit<br />
4.a)<br />
Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung<br />
U N D Mindestgröße nach ALG<br />
O D E R<br />
4.b) Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen (bzw. Ehegatte,<br />
mitarbeitender Familienangehöriger); Nachweis liegt bei !<br />
U N D Erstmaliger Aufbau einer selbstständigen Existenz in räumlicher<br />
Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb<br />
5. Erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit<br />
Eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung ist durch eine Buchführungsauswertung<br />
(Formblatt) nachgewiesen.<br />
O D E R: Eine erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit ist durch<br />
folgende geeignete Unterlagen nachgewiesen:<br />
_______________________________________<br />
6. Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />
Der <strong>für</strong> die Bewilligung maßgebliche Investitions- und Finanzierungsplan<br />
wurde netto erstellt?<br />
zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
größer 100.000 €<br />
zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
bis zu 100.000 €<br />
ja nein<br />
ja<br />
nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Ökonom (ILB), IVK der Betreuerges. BBA oder<br />
bbv-Landsiedlung<br />
Einfachanalyse (ILB) oder Investitionskonzept<br />
wie oben<br />
Wurde das IVK dem Antragsteller erläutert (Unterschrift!)? ja nein<br />
Auslastung der mittelfr. KDG im Ziel: ___ % -> Kapitaldienst tragbar? ja nein<br />
Stimmen die Daten im IVK mit der Planung überein? ja nein<br />
Investitionskonzept vom ALF auf Plausibilität geprüft und unterschrieben? ja nein<br />
7. Finanzierungsnachweis<br />
Darlehensaufnahme > 50.000 €: Kreditbereitschaftserklärung liegt vor?<br />
Bargeldeinsatz > 50.000 €: Bankbestätigung liegt vor?<br />
8. Plausibilität der Investitionskosten<br />
8.a) Vergleich mit Referenzkostensystem<br />
Vom ALF unterschr. Ausdruck des Referenzkostensystems liegt vor? ja nein<br />
Die kalkulierten Kosten sind kleiner als die Höchstwerte des<br />
Referenzkostensystem.<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />
auf die maximalen Kosten gemäß Referenzkostensystem:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 10.<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
ja nein<br />
___________ €<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 2 von 5
8.b) O D E R: Vergleichsangebote<br />
Es liegen jeweils mindestens 3 Vergleichsangebote vor<br />
(Kostenschätzung stellt ein Angebot dar)<br />
ja nein<br />
Investitionskosten entsprechen dem Wert der günstigsten Angebote ja nein<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />
auf die Kosten des (jeweils) niedrigsten Angebotes:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 10.<br />
8.c) O D E R: Bewertungsausschuss<br />
___________ €<br />
Der Bewertungsausschuss bestätigt die Plausibilität der veranschlagten<br />
Kosten.<br />
ja nein<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Punkt 10.<br />
___________ €<br />
9. Planungsgrundlagen<br />
Eingabeplan liegt vor ja nein<br />
Baugenehmigungsbescheid liegt vor ja nein<br />
Nachweis, dass der Bauplan eingereicht ist (nur wenn die Baugenehmigung<br />
noch nicht vorliegt)<br />
ja nein<br />
Baumaßnahme ist nicht genehmigungspflichtig gemäß Stellungnahme<br />
bzw. Aktenvermerk von<br />
.<br />
ja nein<br />
Investition und Betriebssitz in Bayern ja nein<br />
10. Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen laut Antrag €<br />
Reduzierung des beantragten zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,<br />
weil die veranschlagten Kosten nicht plausibel sind, auf:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages aus Punkt 8.a (bzw. 8.b; 8.c)<br />
Höchstgrenze der zuwendungsfähigen allgemeinen Aufwendungen ist<br />
eingehalten (maximal 12% der zuwendungsfähigen Investitionskosten)<br />
(Betreuergebühren sind erst ab einem zuwendungsfähigen baulichen<br />
Investitionsvolumen > 100.000.- € förderfähig!)<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf €<br />
Abzüglich ggf. anzurechnendes Privatvermögen (siehe Punkt 2. dieser<br />
Checkliste)<br />
€<br />
= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />
11. Berechnung der maximal möglichen Fördermittel<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Diversifizierung<br />
= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen x 20 %,<br />
jedoch maximal 80.000 €<br />
ja<br />
nein<br />
€<br />
€<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 3 von 5
12. Beurteilung der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />
„Cash-flow III“ IST-Betrieb €<br />
davon 20 % bis 30 % (max. 50 %) €<br />
x Anzahl der im Investitionskonzept festgelegten Übergangsjahre Jahr(e)<br />
= Mindestens einzubringender anteiliger Cash-flow €<br />
Zuzüglich sonstige projektbezogene Deckungsmittel €<br />
= Mindestens einzubringende Mittel aufgrund der<br />
betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />
Abzüglich nicht zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto),<br />
das im <strong>EIF</strong>-Antrag angegeben ist.<br />
= In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />
Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Falls positiver Betrag � Übertrag<br />
in übernächste Zeile; ansonsten weiter mit Punkt 13.) €<br />
Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto) €<br />
Abzüglich in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />
Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Übertrag, siehe 2 Zeilen<br />
oberhalb)<br />
Bei Brandfall:<br />
Abzüglich bare Eigenmittel in Höhe der gleitenden Neuwertversicherung<br />
= Verbleibendes Förderpotential €<br />
Berechneter Zuschuss (Übertrag aus Punkt 11.) €<br />
Berechneter Zuschuss > Verbleibendes Förderpotential ja nein<br />
Wenn ja, Kürzung Zuschuss auf €<br />
13. Ausschöpfung der Höchstförderung<br />
Förderung innerhalb der letzten 6 Jahre (AKP, AZP, AFP) erhalten ? ja nein<br />
Wenn ja, zuwendungsfähige Ausgaben: vor 2007 (gefördert) €<br />
seit 2007 (gefördert) €<br />
aktueller Förderantrag €<br />
Die geförderten zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen während<br />
eines Zeitraums von 6 Jahren den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € nicht<br />
Höchstförderung dieser Förderperiode (Jahre 2007 bis 2013):<br />
Die Obergrenze <strong>für</strong> die Gesamtförderung in <strong>EIF</strong> (AFP und Div.) von<br />
300.000 € (bei Betriebszusammenschlüssen: 400.000 €) ist eingehalten.<br />
14. Sicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
Auf eine Prüfung kann verzichtet werden, weil der Zuwendungsbetrag<br />
(Zuschuss, siehe Nr. 11) weniger als 20.000 € beträgt<br />
Gemäß Prüfung (Dokumentation erforderlich, siehe Leitfaden Nr. 4.5)<br />
ist eine Sicherung von Rückforderungsansprüchen notwendig<br />
Wenn ja, Rückforderungsansprüche werden gesichert durch ________________<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
€<br />
€<br />
€<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Absicherungsbetrag _____________ € ausreichend ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Seite 4 von 5
15. Betriebszusammenschlüsse<br />
Dauer der Kooperation mind. 6 Jahre ab Bewilligung ja nein<br />
Persönliche Arbeitsleistung wird von jedem Mitglied erbracht ja nein<br />
Kooperationsvertrag liegt vor ja nein<br />
Anteilige Kürzung um den Anteil der Beteiligten, welche die Fördervoraussetzungen<br />
nicht erfüllen, beachtet<br />
ja nein<br />
Die Obergrenze beim Zuschuss (abweichend zu Nr. 11 dieser Checkliste)<br />
in Höhe von 80.000 € je Mitglied ist eingehalten.<br />
16. „De-minimis“<br />
ja nein<br />
„De-minimis“-Behilfe(n) innerhalb der letzten 3 Jahre erhalten ja nein<br />
Wenn ja, Höhe der „De-minimis“-Bescheinigung(en) €<br />
Höhe der „De-minimis“-Bescheinigung <strong>für</strong> die beantragte Maßnahme €<br />
„De-minimis“ Höchstbetrag max. 200.000 € innerhalb von 3 Steuerjahren ja nein<br />
17. Abschließende Feststellung des ALF<br />
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann erteilt werden. ja nein<br />
Es fehlen folgende Unterlagen: ja nein<br />
1.<br />
2.<br />
Ansonsten sind der Antrag und die Antragsunterlagen vollständig ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
Der Sachbearbeiter des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten bestätigt mit seiner Unterschrift,<br />
dass die <strong>EIF</strong> Voraussetzungen (nach Nachreichen der oben aufgeführten Unterlagen) erfüllt sind.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters am ALF<br />
18. Entscheidung der FüAk über den Antrag<br />
1. Die vorgesehene Maßnahme ist notwendig, zweckmäßig, finanziell<br />
tragbar und entspricht den Vorgaben der Richtlinie und den einschlägigen<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
ja nein<br />
2. Hinweise auf Subventionsbetrug gegeben ja nein<br />
Falls Zweifel bzgl. Subventionsbetrug: Vorlage an F1 1 am<br />
Falls Hinweise auf Subventionsbetrug „ja“: Vorlage an F1 1 am<br />
3. Die im Förderantrag auf Seite 6 aufgeführten Kontrollvermerke gemäß<br />
Verordnung (EG) 1975/2006 („Kontrollverordnung zu ELER“) wurden<br />
geprüft und sind erfüllt.<br />
ja nein<br />
4. Der Antrag ist VZ-bereit (EDV)<br />
Ggf. Anmerkung:<br />
ja nein<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />
Der Antrag ist vollständig und bewilligungsreif ja nein<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />
(Checkliste Stand FüAk: 03.03.08 / Stand B 3: 03.03.08)<br />
__________________________________<br />
1<br />
F1 prüft Förderfall auf Subventionsbetrug und erstellt schriftliche Stellungnahme. Diese wird dem Vorgang beigelegt.<br />
Seite 5 von 5
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Anlage zur AFP-Checkliste:<br />
Milchvieh (zur Rili vom 01.03.08)<br />
Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />
Anschrift Telefon<br />
1. Erhöhter Zuschuss <strong>für</strong> Investitionen in Milchviehlaufställe<br />
(Bitte nicht zutreffende Varianten durchstreichen!)<br />
Umstellung der Milchkuhhaltung vom Anbinde- zum Laufstall (Nr. 1.1 bis 1.3)<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
Erstmalige<br />
U N D<br />
vollständige Umstellung der Milchkuhhaltung<br />
Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />
Anlage 1 zur Richtlinie sind erfüllt (Stellungnahme!).<br />
ERGEBNIS: Fördersatz von bis zu 35 % kann gewährt werden.<br />
� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />
Keine vollständige Umstellung der Milchkuhhaltung vom Anbinde-<br />
zum Laufstall<br />
Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />
Anlage 1 zur Richtlinie sind erfüllt (Stellungnahme!).<br />
ERGEBNIS: Fördersatz von bis zu 30 % kann gewährt werden.<br />
� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />
Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />
Anlage 1 zur Richtlinie werden nicht erfüllt.<br />
ERGEBNIS: Fördersatz von bis zu 25 % kann gewährt werden.<br />
� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />
Ausdehnung der Milchkuhhaltung im bestehenden Laufstall (Nr. 1.4)<br />
1.4<br />
a) Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung<br />
entsprechend Anlage 1 zur Richtlinie sind <strong>für</strong> alle Produk-<br />
tionsverfahren, in die investiert wird, im gesamten<br />
Gebäude (-komplex) erfüllt (Stellungnahme!).<br />
b) Bei einer Investition in Melk- und Futtertechnik werden<br />
gleichzeitig Investitionen zur Erfüllung<br />
der aT-Kriterien im Milchviehbereich getätigt,<br />
U N D<br />
c) hierzu erhebliche Aufwendungen nach mehreren Kriterien<br />
der Anlage 1 erbracht.<br />
ERGEBNIS:<br />
Falls alle Bedingungen bei Nr. 1.4 mit „ja“ erfüllt sind<br />
(Bedingungen b und c, nur bei Investition in Melk- und<br />
Futtertechnik), kann ein Fördersatz <strong>für</strong> Gebäude sowie<br />
Melk- und Futtertechnik von bis zu 30 % gewährt werden.<br />
Ansonsten (falls mindestens einmal „nein“) kann ein<br />
Fördersatz von bis zu 25 % gewährt werden.<br />
� Übertrag des Fördersatzes zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />
Checkliste Milchvieh 3.2.3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft / NZ<br />
Seite 1 von 3
1.5 Bei Investitionen in Gülle- und/oder Futterlagerraum:<br />
1.6<br />
Die Investitionen in Gülle- und/oder Futterlagerraum stehen im<br />
Zusammenhang mit einem Milchviehstallbau (Nr. 1.1 bis 1.4).<br />
U N D<br />
Die Investitionen in Gülle- und/oder Futterlagerraum sind geringer<br />
als die stallbaulichen Investitionen (ohne technische Einrichtungen).<br />
Höhe der Investitionen in Gülle-<br />
und/oder Futterlagerraum: €<br />
Höhe der stallbaulichen Investitionen in den<br />
aT-Bereich ohne technische Einrichtungen €<br />
ERGEBNIS:<br />
Der erhöhte Fördersatz von ____ % (siehe Nr. 1.1 bis 1.4<br />
dieser Checkliste) kann auch <strong>für</strong> Gülle- und/oder Futter-<br />
lagerraum gewährt werden.<br />
Für Gülle- und/oder Futterlagerraum kann ein Fördersatz<br />
von bis zu 20 % gewährt werden.<br />
� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />
Die Checkliste Erstaussiedlung wurde bearbeitet.<br />
Der maximale Zuschussbetrag kann auf bis zu 300.000 Euro<br />
erhöht werden.<br />
2. Einschränkung: erforderliche Referenzmenge<br />
Milchleistung im IST:<br />
Referenzmenge im IST (Ende des MWJ) 1 kg<br />
∅ Milch-Kuhbestand 01.04. bis 31.03. aus HIT<br />
=<br />
Kühe<br />
Mindestens geforderte Referenzmenge im ZIEL:<br />
Mindestmenge im Ziel = Kuhzahl im ZIEL (IVK) x Milchleistung im IST =<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
= kg/Kuh<br />
= Kühe x kg/Kuh = kg<br />
Im IVK tatsächlich eingesetzte Referenzmenge im ZIEL:<br />
Kühe (ZIEL) x kg/Kuh ( ZIEL-Variante des IVK) = kg<br />
Die im IVK eingeplante ZIEL-Referenzmenge ist mindestens<br />
so groß (≥) wie die geforderte Referenzmenge !<br />
Wenn nein, Erhöhung der Referenzmenge auf die mindestens<br />
geforderte Referenzmenge im ZIEL (siehe oben):<br />
3.a) Anzahl der Milchviehplätze<br />
ja nein<br />
___________kg<br />
Anzahl der Kühe laut Investitionskonzept (Ziel): Plätze<br />
+ maximal 30% Kalbinnenplätze mit Kuhplatzmaßen<br />
(sofern die Anzahl dieser Kalbinnenplätze nach den<br />
Tierzahlen im IVK (ZIEL) plausibel ist!): Plätze<br />
= Anzahl der max. möglichen Plätze mit Kuhplatzmaßen = Plätze<br />
Nachweis<br />
geprüft / NZ<br />
1<br />
Ausnahmen sind nur in ganz begründeten Einzelfällen (z.B: Quotenkauf im Vorgriff auf die Investition) möglich !<br />
Seite 2 von 3
3.b) Nicht angerechnete, sonstige Funktionsplätze <strong>für</strong> Kühe<br />
a) Abkalbebucht: ____________ m² � ALB-Vorgaben beachtet<br />
b) Kranken- und Selektionsbuchten oder -stände:<br />
______ m² oder ___ Plätze � maximal 5 % des Bestandes<br />
c) Sonstiges: ____________________________________________<br />
____________________________________________<br />
3.c) Anzahl der tatsächlich vorhandenen Kuhplätze<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Plätze mit Kuhplatzmaßen laut Bauplan im Neu- bzw. Umbau: Plätze<br />
Zusätzliche Milchkuhplätze, weil zuviel sonstige Funktionsplätze,<br />
die nicht unter die Regelung von Nr. 3.b fallen, vorhanden sind: Plätze<br />
In Altställen vorhandene Plätze mit Kuhplatzmaßen: Plätze<br />
Die vorhandenen Plätze mit Kuhplatzmaßen sind kleiner<br />
als die maximal möglichen Plätze mit Kuhplatzmaßen ja nein<br />
alle weiteren Plätze sind signifikant kleiner ja nein<br />
4. Alter Milchviehstall<br />
Die zukünftige Verwendung des Altstalles ist dokumentiert. ja nein<br />
Falls im Altstall weiterhin Kuhplätze oder Kalbinnenplätze mit Kuhplatzmaßen<br />
vorhanden sind, ist davon ein Plan/Skizze beigelegt.<br />
5. Abschließende Feststellung des ALF<br />
ja nein<br />
Das Konzept ist insgesamt schlüssig. ja nein<br />
Die beantragten Investitionen im Bereich Milchvieh entsprechen<br />
den Vorgaben der Richtlinie und den einschlägigen Ausführungsbestimmungen.<br />
Ggf. Anmerkung/Stellungnahme:<br />
ja nein<br />
Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter des ALF<br />
6. Entscheidung über den Antrag (FüAk)<br />
Die beantragten Investitionen im Bereich Milchvieh entsprechen den Vorgaben<br />
der Richtlinie und den einschlägigen Ausführungsbestimmungen.<br />
Ggf. Anmerkung/Stellungnahme:<br />
Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter der FüAk<br />
(Checkliste Milchvieh: Stand FüAK: 03.03.2008 / Stand B3: 03.03.2008)<br />
Nachweis<br />
geprüft / NZ<br />
ja nein<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Anlage zur AFP-Checkliste:<br />
Erstaussiedlung (zur Rili vom 01.03.08)<br />
Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />
Anschrift Telefon<br />
Erstaussiedlung<br />
1. Bedingungen <strong>für</strong> eine erhöhte Förderung bei Erstaussiedlung<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
An einem Standort im Außenbereich wird erstmalig die Tierhaltung<br />
aufgenommen<br />
O D E R<br />
die Produktion gärtnerischer Erzeugnisse<br />
Es fallen signifikante zuwendungsfähige Erschließungskosten<br />
von mindestens 20.000 Euro an:<br />
Strom: €<br />
Wasser: €<br />
Telefon: €<br />
Wegebau: € (� Kürzeste Entfernung, siehe Lageplan mit<br />
eingezeichnetem Weg und Bemaßung)<br />
Checkliste Erstaussiedlung 3.2.4<br />
Stand: 01.03.2008<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
SUMME: € größer 20.000 Euro ja nein<br />
Die Erschließungskosten sind durch Angebote belegt und vom<br />
ALF plausibilisiert (möglichst vom Bauberater).<br />
Ggf. anteilige Erschließungskosten <strong>für</strong> Wohnhäuser wurden<br />
herausgerechnet.<br />
Die Entfernung des geförderten Objekts (Außenwand) zur<br />
nächstgelegen Grenze des/eines bisherigen Hofstellengrundstücks<br />
beträgt mindestens 100 Meter (Lageplan mit Maßangaben<br />
muss zwingend beigelegt sein!).<br />
ERGEBNIS: Die Bedingungen <strong>für</strong> eine erhöhte Förderung<br />
bei Erstaussiedlung sind erfüllt.<br />
Maximaler Zuschussbetrag wird auf bis zu 300.000 Euro erhöht.<br />
� Übertrag zu Nr. 13.7 der AFP-Checkliste.<br />
Es kann ein Fördersatz von bis zu 25 % gewährt werden.<br />
� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste, falls keine Investition<br />
zur Erfüllung besonderer Anforderungen und keine Umstellung<br />
der Milchkühe von Anbinde- auf Laufstallhaltung.<br />
2. Erhöhter Zuschuss bei Erstaussiedlung in Verbindung .<br />
mit der Erfüllung besonderer Anforderungen (Nr. 5.2.2 der Rili)<br />
Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />
Anlage 1 zur Richtlinie sind erfüllt (Stellungnahme!).<br />
Es kann ein Fördersatz von bis zu 30 % gewährt werden.<br />
� Übertrag des Fördersatzes zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste,<br />
falls keine Investition zur Umstellung der Milchkühe von<br />
Anbinde- auf Laufstallhaltung.<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Nachweis<br />
geprüft / NZ<br />
Seite 1 von 2
Ggf. Anmerkung/Stellungnahme des ALF:<br />
Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter des ALF<br />
3. Entscheidung über den Antrag (FüAk)<br />
Die Bedingungen <strong>für</strong> eine erhöhte Förderung bei Erstaussiedlung sind erfüllt ja nein<br />
Ggf. Anmerkung/Stellungnahme:<br />
Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter der FüAk<br />
(Checkliste Erstaussiedlung: Stand FüAK: 03.03.2008 / Stand B3: 03.03.2008)<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Checkliste Inaugenscheinnahme 3.3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Endabnahme und Überprüfung des <strong>EIF</strong>-Förderfalles<br />
(Inaugenscheinnahme)<br />
(Richtlinie Nr. B 3-7271-7040 vom 01.10.2007)<br />
AZ des Zuwendungsbescheides:<br />
F4-7271-<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
BN: Datum:<br />
Zuwendungsbescheid vom: .............................. VZ vom: ................................<br />
Bewilligte Maßnahme:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
1. Allgemeine Bauausführung, Nutzung<br />
1.1 Genehmigter Bauplan entspricht Plan im Förderakt:<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
ja nein<br />
1.2 Gebaut wie bewilligt bzw. entsprechend zugestimmter Änderungen:<br />
(Abweichungen aufführen, Änderungen im Bauplan mit roter Farbe einzeichnen, größere Abweichungen<br />
fachlich beurteilen, Anmerkungen ggf. auf Beiblatt)<br />
ja nein<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
Festgestellte Abweichungen von der Bauplanung führen dazu, dass die aT-<br />
Bedingungen nicht mehr eingehalten werden können. (siehe auch Nr. 3)<br />
1.3 Zweckentsprechende Nutzung der Gebäude:<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
1.4 Wurden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt: ja nein<br />
Wenn ja: - welche: ..............................................................................................<br />
2. Milchviehhaltung<br />
- wie finanziert: ....................................................................................<br />
- im Rahmen der Zielplanung/Zielquote oder<br />
- der zusätzlich vorhandenen Milchquote über die Zielplanung hinaus<br />
(mit Zustimmung zur weiteren Aufstockung durch die Bewilligungsstelle!)<br />
Vorhandene Plätze mit Kuhmaßen:<br />
- davon Milchviehplätze:<br />
Milchquote (aktuelle Referenzmengenbescheinigung<br />
erforderlich):<br />
Zielplanung<br />
(IVK bzw. Checkliste )<br />
vorhanden<br />
am . .200<br />
kg kg<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Seite 1 von 2
Alle weiteren Plätze signifikant kleiner (mindestens 10 cm Differenz):<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
Nutzung des Altstalles wie geplant:<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
3. aT-Zuschuss – Soweit durch Inaugenscheinnahme feststellbar ist, werden die<br />
Voraussetzungen gemäß Anlage 1 erfüllt:<br />
___________________________________________________________________<br />
4. Allgemeines<br />
4.1 Zuwendungsempfänger (oder festgelegter Betreiber) ist Bewirtschafter<br />
4.2 Besondere Auflagen aus Zuwendungsbescheid (i.d.R. Nr. 4.12 des Bescheides)<br />
sind eingehalten<br />
4.3 Publizitätsvorschrift eingehalten – Erläuterungstafel sichtbar angebracht!<br />
5. Sonstige Anmerkungen bzw. Erläuterungen / erforderliche Konsequenzen<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Förderzweck erfüllt ja nein<br />
Ort, Datum Name<br />
____________________________ ____________________________<br />
Endfestsetzung durch Bewilligungsstelle:<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
Ort, Datum Name<br />
____________________________ ____________________________<br />
(Checkliste Stand FüAk: 06.08.07 / Stand B 3: 25.01.2008)<br />
ALF<br />
FüAk<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Richtlinie-Inhaltsverzeichnis<br />
Richtlinie-Inhaltsverzeichnis 4<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
4.1 Richtlinie 01.03.2008<br />
4.2 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung<br />
(ANLAGE 1)<br />
01.03.2008<br />
4.3 Antrag <strong>EIF</strong> 01.03.2008<br />
4.3.1 Antrag <strong>EIF</strong> 01.03.2008<br />
4.3.2 Ergänzungsblatt Gesellschafter 01.01.2007<br />
4.4 Unternehmen der Landwirtschaft 01.10.2007<br />
4.4.1 Erklärung Umsatzerlöse<br />
Formular zum Download<br />
01.10.2007<br />
4.4.2 Beispiel Gartenbau 01.01.2007<br />
4.4.3 Beispiel Handelsunternehmen 01.03.2008<br />
4.4.4 Beispiel gewerbliche Tierhaltung 01.01.2007<br />
4.5 Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
Formular zum Download<br />
01.03.2008<br />
4.6 Zusammenstellung vorhandener Verbindlichkeiten 01.10.2007<br />
4.7 Ordentliche Eigenkapitalbildung<br />
Formular zum Download<br />
01.03.2008<br />
4.8 Kreditbereitschaftserklärung 01.01.2007<br />
4.9 Erklärung zur Erfüllung der Buchführungsauflage 01.03.2008<br />
4.10 Vermögensnachweis<br />
Formular zum Download<br />
01.01.2007<br />
4.11 GVE-Umrechnungsschlüssel 01.01.2007<br />
4.12 De-minimis-Erklärung 01.03.2008<br />
4.13 Beratungsnachweis Geflügelhaltung 01.03.2008<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Richtlinie<br />
Richtlinie 4.1<br />
Stand 01.10.2007<br />
des Bayer. Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur<br />
E I N Z E L B E T R I E B L I C H E N<br />
I N V E S T I T I O N S F Ö R D E R U N G<br />
Die Richtlinie ist in der aktuellen Fassung Bestandteil der Förderhinweise<br />
(siehe Leitfaden Nr. 5.1, linke Spalte der Förderhinweise).<br />
Als eigenständiger Text ist die aktuell gültige Richtlinie im Internet unter<br />
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/24021/rili.pdf<br />
verfügbar.<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Bauliche Anforderungen 4.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Bauliche Anforderungen an eine besonders<br />
tiergerechte Haltung<br />
gemäß Nr. 2.1.2 der Richtlinie (Teil A)<br />
Anlage 1 zur <strong>EIF</strong>-Richtlinie Nr. B 3-7271-7150 vom 01.03.2008<br />
Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen<br />
zur Einhaltung der folgenden Anforderungen zu schaffen:<br />
Generelle Anforderung:<br />
Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens<br />
- 3 % der Stallgrundfläche bei Mastschweinen, Zuchtsauen, Zuchtebern u. Ferkeln sowie<br />
- 5 % bei allen übrigen Tierarten<br />
betragen.<br />
Anforderungen an Laufställe <strong>für</strong> Milchkühe und Aufzuchtrinder<br />
- Zuwendungsfähig sind Liegeboxenlaufställe oder Mehrflächenställe (z. B. Tiefstreu-<br />
oder Tretmiststall).<br />
- Für jedes Tier ist ein Grundfutterfressplatz bereitzustellen, dessen Breite dazu ausreicht,<br />
dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Bei Vorratsfütterung ist ein Tier-<br />
Fressplatz-Verhältnis von 1,2 : 1 zulässig.<br />
- Die spaltenfreie Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen<br />
können.<br />
- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 5 m 2 je Großvieheinheit betragen.<br />
- Laufgänge müssen ausreichend breit sein, so dass sich die Tiere stressfrei begegnen<br />
können. Für Milchkühe sind dabei die Laufgangbreiten nach ALB-Empfehlung (ALB-<br />
Arbeitsblatt 02.03.15) von mind. 2,40 m Laufgangbreite zwischen Liegeboxenreihen<br />
(bzw. zwischen Liegeboxenreihe und Wand) sowie von mind. 3,50 m am Futtertisch<br />
einzuhalten. Bei Umbauten, die keine andere bauliche Lösung zulassen, können die<br />
genannten Maße geringfügig unterschritten werden (Stellungnahme des Bauberaters).<br />
- Im Falle von Liegeboxen ist <strong>für</strong> jedes Tier eine Liegebox bereitzustellen.<br />
- Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu oder anderem komfortschaffenden<br />
Material (Komfortmatten geprüfter und anerkannter Qualität) versehen<br />
werden können.<br />
Anforderungen an die Kälberhaltung<br />
- Der Stall muss so beschaffen sein, dass die Kälber ab der 5. Lebenswoche in Gruppen<br />
gehalten werden können.<br />
- Die Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere einer Gruppe gleichzeitig liegen<br />
können.<br />
- Die Liegefläche muss ausreichend mit geeigneter Einstreu versehen werden können.<br />
- Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren entweder während der Weideperiode<br />
täglich ein Auslauf mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung geboten werden<br />
kann oder die Tiere im Offenstall (einschließlich Kälberhütten) gehalten werden.<br />
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Anforderungen an Haltungsformen in der Rindermast (außer Mutterkuhhaltung)<br />
- Für jedes Tier ist ein Grundfutterfressplatz bereitzustellen, dessen Breite ausreicht,<br />
dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Bei Vorratsfütterung ist ein Tier-<br />
Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 zulässig.<br />
- Perforierte Böden (mit einer Spaltenbreite von max. 3,5 cm) dürfen höchstens 50 % der<br />
nutzbaren Stallfläche ausmachen.<br />
- Die verfügbare Fläche muss<br />
• bis 350 kg Lebendgewicht mind. 3,5 m 2 pro Tier und<br />
• über 350 kg Lebendgewicht mind. 4,5 m 2 pro Tier<br />
betragen.<br />
- Die Liegefläche muss ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu oder anderem<br />
komfortschaffenden Material (Komfortmatten geprüfter und anerkannter Qualität) versehen<br />
werden können.<br />
- Die Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können.<br />
Anforderungen an die Haltung von Mutterkühen<br />
- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 5 m 2 je Großvieheinheit betragen.<br />
- Die Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können.<br />
- Die Liegefläche muss ausreichend mit geeigneter Einstreu versehen werden können.<br />
- Der Stall muss über einen Zugang zu einem befestigten Auslauf verfügen, der so bemessen<br />
ist, dass er <strong>für</strong> den Aufenthalt der gesamten Herde ausreicht.<br />
Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen<br />
- Für je 6 Tiere ist eine Tränke bereitzustellen.<br />
- Die Gruppengröße muss, soweit es die Bestandsgröße zulässt, mindestens 20 Tiere umfassen.<br />
- Die Buchten müssen so groß und so gestaltet sein, dass sie in Fressbereich, Liegebereich<br />
und Bewegungs-/Abkotbereich strukturiert werden können.<br />
- Für Zuchtläufer und Mastschweine muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche<br />
zur Verfügung stehen, die mindestens 20 % größer ist, als nach § 24 Abs. 2<br />
TierSchNutztV 1 vorgeschrieben. Der Liegebereich muss<br />
• ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden können oder<br />
• mit Tiefstreu versehen werden können oder<br />
• mit einer Komfortliegefläche ausgestattet sein, wobei im Stall <strong>für</strong> alle Tiere zugänglich<br />
mindestens drei verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente<br />
in einer ausreichenden Anzahl zur Verfügung stehen müssen. Geeignet<br />
hier<strong>für</strong> sind Holz an Ketten, eine besondere Fütterungstechnik, die die Dauer<br />
der Futteraufnahme beim Tier ausdehnt und eine Beschäftigung induziert,<br />
Strohraufen oder vergleichbare Elemente.<br />
1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchutzNutztV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August<br />
2006 (BGBl. I, S. 2044)<br />
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Anforderungen an die Haltung von Zuchtsauen und Zuchtebern<br />
- Die Haltungseinrichtung <strong>für</strong> Eber muss eine Fläche aufweisen, die mindestens 20 %<br />
größer ist, als nach § 20 TierSchNutztV 1 vorgeschrieben.<br />
- Für Jungsauen und Sauen muss im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken<br />
bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin eine uneingeschränkt nutzbare<br />
Bodenfläche zur Verfügung stehen, die mindestens 20 % größer ist, als nach § 25<br />
Abs. 2 TierSchNutztV 1 vorgeschrieben. Der Liegebereich muss im genannten Produktionsabschnitt<br />
• ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden können oder<br />
• mit Tiefstreu versehen werden können oder<br />
• mit einer Komfortliegefläche ausgestattet sein, wobei im Stall <strong>für</strong> alle Tiere<br />
zugänglich mindestens drei verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente<br />
in einer ausreichenden Anzahl zur Verfügung stehen müssen.<br />
Geeignet hier<strong>für</strong> sind Holz an Ketten, eine besondere Fütterungstechnik, die<br />
die Dauer der Futteraufnahme beim Tier ausdehnt und eine Beschäftigung<br />
induziert, Strohraufen oder vergleichbare Elemente.<br />
- Im Falle der Trogfütterung ist je Sau bzw. Jungsau ein Fressplatz bereitzustellen, dessen<br />
Breite es zulässt, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können.<br />
- Die Mindestfläche je Abferkelbucht muss 4,5 m 2 betragen.<br />
- Der Kastenstand muss so ausgestaltet sein, dass er nach dem Abferkeln dauerhaft geöffnet<br />
werden kann. Die Sau muss sich dann ungehindert umdrehen können.<br />
Anforderungen an die Haltung von Ziegen<br />
- Für jedes Tier ist ein Fressplatz bereitzustellen, dessen Breite dazu ausreicht, dass alle<br />
Tiere gleichzeitig fressen können.<br />
- Der Stallraum muss mit einem planbefestigten Boden sowie einer Ablamm- bzw. Absonderungsbucht<br />
ausgestattet sein.<br />
- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 1,5 m 2 /Ziege und 0,35 m 2 /Ziegenkitz betragen.<br />
- Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden<br />
können.<br />
- Neben der o. g. nutzbaren Stallfläche sind zusätzlich pro Ziege mind. 0,5 m 2 nutzbare<br />
Liegeflächen zu schaffen, die gegenüber der übrigen Stallfläche erhöht sind und auf<br />
unterschiedlichem Niveau mindestens 3 Stufen vorsehen; ergänzend sind Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> Springmöglichkeiten zu schaffen.<br />
- Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf mit ausreichend und<br />
geeigneten Klettermöglichkeiten zur Verfügung steht.<br />
- Es müssen Kitznester vorhanden sein, die so bemessen sind, dass alle Kitze gleichzeitig<br />
liegen können.<br />
- In Stall und Auslauf müssen ausreichend Bürsten und Reibungsflächen zur Verfügung<br />
stehen.<br />
1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchutzNutztV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August<br />
2006 (BGBl. I, S. 2044)<br />
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Anforderungen an die Haltung von Schafen<br />
- Der Stallraum muss mit einem planbefestigten Boden sowie einer Ablamm- bzw. Absonderungsbucht<br />
ausgestattet sein.<br />
- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 1,5 m 2 /Schaf und 0,35 m 2 /Lamm betragen.<br />
- Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden<br />
können.<br />
- Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf zur Verfügung steht,<br />
der so bemessen und gestaltet ist, dass er <strong>für</strong> die Sammlung und den Aufenthalt der<br />
Herde ausreicht.<br />
- Die Auslauffläche (Abtriebeinrichtung) muss mit einem Klauenbad einschließlich<br />
Zutriebeinrichtung ausgestattet sein.<br />
Anforderungen an die Freilandhaltung von Legehennen<br />
- Der Stall muss über einen Dachüberstand von mindestens 2 m Breite/Tiefe über die gesamte<br />
mit Ausschlupflöchern versehene Stallseite verfügen; die gesamte Fläche unter<br />
dem Dachüberstand muss befestigt sein.<br />
- Im Außenbereich müssen<br />
• <strong>für</strong> alle Tiere ausreichende Schutzeinrichtungen natürlicher oder baulicher Art<br />
(z. B. Unterstände, Bäume, Sträucher) zur Verfügung stehen, die ausreichend<br />
breit und so verteilt und zusammenhängend angelegt sind, dass sie von den Hühnern<br />
von jeder Stelle des Außenbereiches schnell erreicht werden können sowie<br />
• Tränkeeinrichtungen in ausreichender Zahl und verteilt angeordnet vorhanden<br />
sein.<br />
Anforderungen an die Bodenhaltung von Legehennen<br />
- Der Stall muss mit einem befestigten Kaltscharrraum (überdachter, befestigter Außenraum)<br />
verbunden sein, der mindestens einem Drittel der nutzbaren Stallfläche entspricht<br />
und mit geeigneten, ausreichend bemessenen und gleichmäßig verteilten Staubbädern<br />
ausgestattet ist.<br />
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Anforderungen an die Haltung von Mastputen<br />
- Der Stall muss gemäß den bundeseinheitlichen Eckwerten <strong>für</strong> eine freiwillige Vereinbarung<br />
zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen,<br />
vom 17.09.1999, Anlage 2 Mindestanforderungen <strong>für</strong> die Putenhaltung 2) , ausgestattet<br />
sein.<br />
- Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase bei<br />
Putenhennen max. 35 kg und bei Putenhähnchen max. 40 kg Lebendgewicht pro m 2<br />
nutzbarer Stallfläche nicht überschreitet.<br />
- Es muss ein Stallabteil zur gesonderten Haltung von abgestoßenen, kranken oder verletzten<br />
Tieren vorhanden sein.<br />
- Der Stall muss mit einem befestigten Kaltscharrraum bzw. Wintergarten verbunden<br />
sein, der mindestens 800 cm 2 /Putenhahn und 500 cm 2 /Putenhenne umfasst und mit geeigneten,<br />
ausreichend bemessenen und gleichmäßig verteilten Staubbädern ausgestattet<br />
ist.<br />
- Stall und Kaltscharrraum bzw. Wintergarten sind mit Vorrichtungen <strong>für</strong> Rückzugsmöglichkeiten<br />
und Beschäftigung (erhöhte Ebenen, Sichtbarrieren, Strohraufen) auszustatten.<br />
Anforderungen an die Haltung von Masthühnern<br />
- Der Stall muss gemäß den bundeseinheitlichen Eckwerten <strong>für</strong> eine freiwillige Vereinbarung<br />
zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen<br />
vom 17.09.1999, Anlage 1 Mindestanforderungen <strong>für</strong> die Mast von Jungmasthühnern<br />
(Broiler, Masthähnchen) 2) , ausgestattet sein.<br />
- Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase<br />
max. 25 kg Lebendgewicht pro m 2 nutzbarer Stallfläche nicht überschreitet.<br />
- Es muss ein Stallabteil zur gesonderten Haltung von abgestoßenen, kranken oder verletzten<br />
Tieren vorhanden sein.<br />
- Die nutzbare Stallfläche muss planbefestigt und ausreichend mit geeigneter trockener<br />
Einstreu versehen werden können.<br />
2) siehe Tierschutzbericht der Bundesregierung, Anhang 6; BT-Drucksache 14/5712<br />
Seite 5 von 6
Anforderungen an die Haltung von Enten oder Gänsen<br />
- Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase bei<br />
Mastenten max. 25 kg und bei Mastgänsen max. 30 kg Lebendgewicht pro m 2 nutzbarer<br />
Stallfläche nicht überschreitet.<br />
- Der Außenbereich muss so bemessen sein, dass ein Weideauslauf von mind.<br />
2 m 2 /Mastente bzw. 4 m 2 /Mastgans zur Verfügung steht.<br />
- Der Stall muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf und jederzeit zugängliche,<br />
ausreichend bemessene Bademöglichkeiten zur Verfügung stehen.<br />
- Die Bademöglichkeiten müssen mit einer Wasseraufbereitungsanlage zu betreiben und<br />
so gestaltet sein, dass die Enten oder Gänse den Kopf bis mindestens hinter das Auge<br />
ins Wasser stecken können. Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die die Bereitstellung<br />
von klarem Wasser <strong>für</strong> das Baden gewährleisten.<br />
Seite 6 von 6
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Antrag <strong>EIF</strong> 4.3.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
StMLF – B 3/04-03.2008<br />
Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung)<br />
Straße, Hs.-Nr., Ortsteil<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon Kreditinstitut<br />
Über das<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten (ALF)<br />
_______________________________________<br />
an die<br />
Bewilligungsstelle<br />
Staatliche Führungsakademie<br />
Am Lurzenhof 3c<br />
84036 Landshut<br />
Geburtsdatum<br />
Betriebsnummer<br />
Bankverbindung<br />
(nur wenn kein Mehrfachantrag gestellt wurde!)<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>)<br />
Antrag auf Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)/Diversifizierungsförderung<br />
nach der Richtlinie des Bayer. Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten in der jeweils geltenden<br />
Fassung 1 . Die Maßnahmen werden mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes kofinanziert.<br />
Ich beantrage eine<br />
Kurze Erläuterung der geplanten Maßnahme(n):<br />
� Auf die beantragte Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />
� Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Prüfung und Genehmigung der Anpassung des Bayerischen Zukunftsprogramms<br />
„Agrarwirtschaft und ländlicher Raum 2007 – 2013“ durch die Europäische Kommission Änderungen bei den<br />
Förderbedingungen/Fördersätzen ergeben können bzw. eine Förderung insgesamt nicht möglich sein kann.<br />
� Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Angaben vollständig sind und alle erforderlichen Anlagen beiliegen.<br />
Zur Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen kann die Bewilligungsstelle weitere Angaben und Unterlagen verlangen.<br />
� Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – dazu<br />
zählt bereits der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Bestellung,<br />
Kaufvertrag, Werkvertrag) – hat ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle einen Förderausschluss zur Folge.<br />
1 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltende Fassung.<br />
2 Bauliche Anforderungen nach Anlage 1 der Richtlinie.<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen � !<br />
Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm <strong>für</strong> eine zuwendungsfähige<br />
Investition<br />
bis zu 100.000 € Investitionsvolumen<br />
über 100.000 € Investitionsvolumen<br />
<strong>für</strong> eine besonders artgerechte Tierhaltung2<br />
<strong>für</strong> die erstmalige und vollständige Umstellung der Milchkuhhaltung von<br />
Anbinde- auf Laufstallhaltung mit besonders artgerechter Tierhaltung2 oder eine<br />
Diversifizierungsförderung<br />
Dem Antrag habe ich folgende Unterlagen/Nachweise – soweit erforderlich –<br />
beigefügt:<br />
Nachweis Umsatzerlöse<br />
Nachweise über Ausbildung<br />
Steuerbescheide/NV-Bescheinigung<br />
Buchführungsabschlüsse<br />
Anmeldung zur Auflagen-BF<br />
Investitionskonzept/Einfachanalyse<br />
Kostenvoranschlag/-angebote<br />
Kopie Eingabeplan/Lageplan<br />
Nachweis eingereichter Bauplan<br />
Baugenehmigung<br />
Eigenmittelbestätigung<br />
<strong>für</strong> eine Erstaussiedlung<br />
im Rahmen der EU-Öko-VO<br />
<strong>für</strong> Spezialmaschinen im<br />
Berggebiet<br />
Kreditbereitschaftserklärung<br />
Verbindlichkeiten (Bankbestätigung)<br />
Referenzmengenbestätigung<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Ergänzungsblätter bei Gesellschaft<br />
Zertifikat Ökobetrieb<br />
Übergabe/-Pachtvertrag<br />
Vermögensnachweis(e)<br />
„De-minimis“-Erklärung<br />
Sonstiges: ____________________<br />
Eingangsstempel<br />
(ALF)<br />
Eingangsstempel<br />
(Bewilligungsstelle)<br />
Kontroll- und Bearbeitungs -<br />
ver merke ALF<br />
Antragsregistrierung (RESI)<br />
Erstellung/Kontrolle IVK<br />
Vollständigkeit des Antrags<br />
geprüft (Checkliste)<br />
Bewilligungsreife geprüft<br />
(Checkliste)<br />
Weiter leitung an Bewilligungsstelle<br />
Inaugenscheinnahme vor letztem<br />
Mittelabruf durchgeführt<br />
Kontroll- und Bearbeitungs vermerke<br />
der Bewilligungsstelle<br />
EDV-Eingabe (A)<br />
Zustimmung zum vorzeitigen<br />
Maßnahmenbeginn<br />
Bewilligungsreifer Antrag (F)<br />
Bewilligung/Nachbewilligung (B)<br />
Änderungsbescheid erstellt<br />
Endverwendungsnachweis<br />
geprüft/Endfestsetzung<br />
Fehlende/unvollständige<br />
Antragsunterlagen<br />
Datum NZ<br />
Datum NZ<br />
Erledigt<br />
Datum<br />
NZ<br />
Seite 1 von 6
Angaben des Antragstellers<br />
1. Rechtsform des Unternehmens*<br />
Einzelunternehmen<br />
Sonstiges Unternehmen (z. B. GbR, KG, GmbH, eG, Sonstige)<br />
Rechtsform:<br />
2. Unternehmer<br />
* Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind die Angaben zu Nr. 2 – 4<br />
von jedem beteiligten Gesellschafter auf dem Ergänzungsblatt beizufügen.<br />
Ich bin Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung <strong>für</strong> Landwirte (ALG)<br />
nach § 1 Abs. 2.<br />
Der Nachweis, dass in meinen Unternehmen mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der<br />
Bodenbewirtschaftung und der damit verbundenen Tierhaltung gewonnen werden, geht aus<br />
der Anlage „Nachweis der Umsatzerlöse“ hervor.<br />
Ich habe folgende berufliche Qualifikationen:<br />
mind. 3 Seminare BiLa nach RL Nr. 4.1.1.<br />
die bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf.<br />
den erfolgreichen Abschluss der landwirtschaftlichen Fachschule.<br />
eine gleichwertige Berufsbildung: _______________________________________________<br />
Diversifizierung:<br />
Dieses Unternehmen ist ein Betriebszusammenschluss aus mehreren ehemals<br />
eigenständigen Betrieben.<br />
Namen der Gesellschafter, deren Berufe und Gesellschaftsanteile in %<br />
Eine dem Investitionsziel angemessene Qualifikation: _______________________________<br />
3. Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />
Ich bin zur Einkommensteuer veranlagt<br />
nein<br />
(Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
vorlegen)<br />
Ich bin verheiratet ja nein<br />
ja, die Summen positiver Einkünfte aller Einkunftsarten<br />
(Antragsteller und Ehegatte) lt. Steuerbescheiden der<br />
letzten 3 Jahre betragen:<br />
Jahr __________ _______________________ €<br />
Jahr __________ _______________________ €<br />
Jahr __________ _______________________ €<br />
Ich und mein Ehegatte verfüge(n) über Privatvermögen (siehe Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen)<br />
von (bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die Gesellschafter (mit über 5 % Anteil))<br />
bis zu 400.000 €<br />
über 400.000 € (Vorlage des Vermögensnachweises <strong>für</strong> Privatvermögen erforderlich)<br />
über 1 Mio. € (keine Förderung möglich!)<br />
4. Bisherige Förderung<br />
4.1 Ich erkläre, dass <strong>für</strong> mein Unternehmen in den letzten 6 Jahren folgende Förderungen nach dem<br />
AFP, dem AKP/AZP oder sonstigen investiven Programmen (z. B. Dorferneuerung, LEADER) gewährt<br />
wurden (Maßnahme, Bewilligungsbehörde und -jahr):<br />
4.2 De-minimis-Erklärung (nur bei Diversifizierungsförderung):<br />
Die Erklärung über alle erhaltenen und beantragten De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in<br />
den zwei vorangegangenen Steuerjahren (Kalenderjahren) auf Basis der genannten Verordnung<br />
(EG) Nr. 1998/2005 (De-minimis-Gewerbe) liegt dem Antrag bei.<br />
Kontroll- und Bearbeitungs-<br />
vermerke der Bewilligungsstelle<br />
Zuwendungsfähiges<br />
Unternehmen<br />
Zuwendungs-<br />
berechtigter<br />
Personenkreis<br />
___ Ergänzungsblätter geprüft<br />
ALG-Landwirt (Mindestgröße)<br />
Unternehmen der Landwirtschaft<br />
Berufl.<br />
Qualifikation<br />
Einkommens-<br />
obergrenze<br />
geprüft;<br />
Festsetzung<br />
des Eigen-<br />
mittel einsatzes:<br />
______________________ €<br />
Max. Förder häufigkeit und<br />
Förderobergrenzen eingehalten<br />
„De-minimis“-Beihilfen in _____________ €<br />
Seite 2 von 6
5. Angaben zum Unternehmen<br />
Investitionsart<br />
6.1 zuwendungsfähige Investitionen<br />
a) AFP<br />
• Milchviehstall<br />
• Mastrinderstall<br />
• Sonstiger Rinderstall<br />
• Zuchtsauenstall<br />
• Mastschweinestall<br />
• Sonstige Stallbauten<br />
• Gewächshäuser und<br />
dazugehörige Anlagen<br />
• Sonstige landwirtschaftliche<br />
Gebäude<br />
• Landwirtschaftliche<br />
Pflanzungen<br />
• Spezialmaschinen im<br />
Berggebiet<br />
• Direktvermarktung von<br />
Agrarerzeugnissen<br />
• Erschließung<br />
• Betreuer<br />
b) Diversifizierungsförderung<br />
• Urlaub a. d. Bauernhof<br />
• Freizeit und Erholung<br />
• Direktvermarktung<br />
• Sonstiges<br />
6.2 nicht zuwendungsfähige Investitionen<br />
• Geräte, mobile<br />
Betriebsmittel<br />
• Viehkauf<br />
• Kauf von<br />
Referenzmenge<br />
• Sonstiges<br />
Mehr als 50 % meiner landwirtschaftlichen Fläche liegt im Berggebiet.<br />
Ich bewirtschafte das Unternehmen nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus.<br />
Die Investitionen dienen nicht der Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards.<br />
6. Netto-Investitionsplan (ohne Mehrwertsteuer)<br />
Kurztext: Art, Umfang<br />
(z. B. Umbau Milchvieh, Bergeraum, Güllegrube)<br />
Summe<br />
voraussichtliches Netto-Investitionsvolumen insgesamt<br />
voraussichtliches<br />
Investitionsvolumen<br />
Netto (ohne MwSt.)<br />
€<br />
Zielreferenzmenge bei Investitionen in der Milchviehhaltung (lt. IVK)<br />
Kontroll- und Bearbeitungs-<br />
vermerke der Bewilligungsstelle<br />
Betrieb im<br />
Berggebiet<br />
Ökobetrieb nach<br />
VO (EWG) 2092/91<br />
zuwendungsfähiges<br />
Investitions-<br />
volumen<br />
€<br />
Seite 3 von 6
7. Finanzierung<br />
Eigene Finanzierungsmittel<br />
Bargeld, Guthaben<br />
verfügbar aus Einnahmen des Betriebes („cash-flow“-Anteil)<br />
Kapitalmarktdarlehen<br />
Versicherungsleistungen: Brand, Inventar, andere<br />
Sonstiges<br />
Andere Finanzierungsmittel<br />
Zuschuss (Teil A)<br />
<strong>für</strong> Baumaßnahmen und Erschließungskosten (Fördersatz 20 %)<br />
<strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen im Rahmen der EU-Öko-Verordnung<br />
bzw. nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 25 %)<br />
<strong>für</strong> die Erstaussiedlung bei gleichzeitiger Erfüllung der besonderen Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 30 %)<br />
Zuschuss (Teil B)<br />
<strong>für</strong> Diversifizierung<br />
Summe der Zuschüsse<br />
Summe der Finanzierungsmittel<br />
(muss mit dem voraussichtlichen Netto-Investitionsvolumen übereinstimmen)<br />
8. Investitionskonzept (IVK)/Einfachanalyse (EFA)<br />
Finanzierung des<br />
Investitionsvolumens<br />
Netto (ohne MwSt.)<br />
Das dem Antrag beigefügte IVK/die EFA entspricht meinen Angaben und wurde mir eingehend<br />
erläutert.<br />
Ich bin mit den Kalkulationen, vor allem den wesentlichen Kennzahlen der Rentabilität, Stabilität<br />
und Liquidität (Gewinn, Eigenkapitalbildung, Kapitaldienst, Kapitaldienstgrenze)<br />
einverstanden. Die Angaben entsprechen meinen betrieblichen Gegebenheiten/Erwartungen.<br />
Anmerkungen:<br />
Summe der eigenen Mittel<br />
<strong>für</strong> Baumaßnahmen bei einer Erstaussiedlung und <strong>für</strong> Erschließungskosten<br />
(Fördersatz 25 %)<br />
<strong>für</strong> Baumaßnahmen bei Milchkuhlaufställen (Fördersatz 25 %)<br />
<strong>für</strong> Baumaßnahmen bei Milchkuhlaufställen bei gleichzeitiger Erfüllung der besonderen<br />
Anforderungen nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 30 %)<br />
<strong>für</strong> die Umstellung der Milchkuhhaltung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei gleichzeitiger<br />
Erfüllung der Anforderungen nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 35 %)<br />
<strong>für</strong> Spezialmaschinen, die der Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet dienen<br />
(Fördersatz 25 % )<br />
Betreuer<br />
Außer den im Finanzierungsplan aufgeführten Zuwendungen wurden <strong>für</strong> das Vorhaben<br />
keine weiteren öffentlichen Fördermittel beantragt und werden auch keine beantragt.<br />
Die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und die Finanzierbarkeit der durchzuführenden<br />
Maßnahme(n) sind gegeben.<br />
€<br />
Kontroll- und Bearbeitungs-<br />
vermerke der Bewilligungsstelle<br />
Investitionskonzept/Einfachanalyse<br />
geprüft<br />
Wirtschaftlichkeit/Finanzierbarkeit/<br />
Zweckmäßigkeit gegeben<br />
Seite 4 von 6
9. Betreuung des Vorhabens<br />
Der Auftrag zur Betreuung des Vorhabens wurde/wird der<br />
10. Beginn der Maßnahmen<br />
Mit den Maßnahmen<br />
wurde noch nicht<br />
begonnen.<br />
Ich stelle hiermit Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.<br />
Genehmigter Bauplan bzw. Nachweis über eingereichten Eingabeplan liegt vor.<br />
Begründung der Notwendigkeit <strong>für</strong> den vorzeitigen Maßnahmenbeginn:<br />
Kontroll- Kontroll- und Bearbeitungsvermerke<br />
vermerke der Bewilligungsstelle<br />
Angaben des Antragstellers vollständig geprüft am _________________ durch __________________________________<br />
(Bewilligungsstelle)<br />
Mir ist bekannt, dass<br />
– ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung nicht besteht.<br />
– mit einer Kürzung bis hin zum vollständigen Verlust bzw. bis hin zur vollständigen Rückforderung der Zuwendung zu rechnen ist, wenn<br />
• die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wird,<br />
• nicht förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden,<br />
• Mittel zweckwidrig verwendet werden,<br />
• gegen Auflagen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Förderung verstoßen wird,<br />
• oder ein vergleichbar schwerwiegender anderer Grund vorliegt.<br />
– die Angaben im Antrag und in den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen/Nachweisen subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB i. V. m.<br />
Art. 1 des Bayer. Subventionsgesetzes, § 2 des Subventionsgesetzes sind bzw. wegen Subventionsbetrug bestraft wird<br />
� wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige, unvollständige Angaben macht,<br />
� oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.<br />
– das Bayerische Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, die Prüfungsorgane der Europäischen<br />
Union, die Bewilligungsstelle sowie das ALF das Recht haben, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Förderung durch Besichtigung an Ort<br />
und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge (z. B. Mehrfachantrag) entweder selbst zu prüfen oder durch<br />
Beauftragte prüfen zu lassen.<br />
Ich stimme zu, dass<br />
– die Landwirtschaftsverwaltung zur Bearbeitung und Kontrolle des Antrages Auskünfte einholt:<br />
� bei der Finanzverwaltung über die Einkünfte des Betriebes sowie bei weiteren Behörden wegen Prosperität<br />
� bei der Hausbank wegen evtl. bestehender Verbindlichkeiten, Guthaben, Wertpapieren, Bargeldnachweisen oder Kreditbereitschaftserklärungen<br />
� bei der Buchstelle wegen der erfolgreichen Betriebsführung<br />
– die Bewilligungsstelle im Falle einer Betreuung, dem Betreuer bzw. der Betreuergesellschaft amtliche Schreiben sowie Bescheide in Abdruck übermittelt.<br />
– gemäß Kapitel IV, Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 (Durchführungsverordnung zu ELER) der EU innerhalb bestimmter Fristen Berichte<br />
über die Maßnahme vorgelegt werden. Soweit zur Abfassung dieser Berichte die Mitwirkung des Antragstellers erforderlich ist, erkläre ich mich/erklären<br />
wir uns bereit, die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Angaben zum geförderten Projekt sowie dessen Auswirkungen zu machen.<br />
Ich verpflichte mich,<br />
– Unterlagen, die <strong>für</strong> die Bemessung der Förderung von Bedeutung sind, mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2022, „De-minimis“-Bescheinigungen<br />
mindestens zehn Jahre ab Bewilligung aufzubewahren; längere Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.<br />
– jede Änderung, die Auswirkungen auf die Förderungsberechtigung bzw. die Förderhöhe hat, unverzüglich der Bewilligungsstelle schriftlich mitzuteilen.<br />
Datenschutzrechtliche Hinweise:<br />
Die mit dem Antrag einschl. Anlagen erhobenen Daten werden zur Feststellung der Förderberechtigung und -höhe benötigt und gespeichert. Mit Ablauf<br />
des Jahres 2022 werden diese Daten gelöscht.<br />
Die Daten werden an das Bayerische Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten <strong>für</strong> die Überwachung der Mittelauszahlung sowie zur Erstellung des<br />
Agrarberichts und sonstiger vorgeschriebener Berichte übermittelt.<br />
Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal<br />
jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, <strong>für</strong> die die Zuwendungen<br />
gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mitteln.<br />
Von den Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen.<br />
erteilt.<br />
Code Nr. _____<br />
Ich versichere, dass die Angaben in diesem Antrag und in den eingereichten Unterlagen richtig und vollständig sind.<br />
_____________________________ ________________________________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller<br />
(bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die mit der Geschäftsführung beauftragte Person)<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> VZ gegeben.<br />
Seite 5 von 6
Kontroll- und Bearbeitungsvermerke der Bewilligungsstelle<br />
1. Förderfähigkeit der Investitionen ja nein<br />
– Die Investitionen entsprechen dem Zuwendungszweck und den Fördergegenständen gemäß der RL.<br />
– Einschränkungen im Bereich der Milchviehhaltung werden eingehalten<br />
– Sonstige einschränkende bzw. ausschließende Förderbestimmungen (RL 2.3, 2.4) werden beachtet.<br />
2. Auswahlkriterien ja nein<br />
Die Einhaltung der Auswahlkriterien (RL 7.1) ist erfüllt.<br />
3. Nationale und Gemeinschaftsvorschriften ja nein<br />
– Für das Investitionsvorhaben notwendige behördliche Genehmigungen liegen vor.<br />
– Die „De-minimis“-Vorgaben sind eingehalten.<br />
– Eine förderschädliche Doppelförderung ist ausgeschlossen.<br />
4. Investitionskosten ja nein<br />
Die Plausibilität der veranschlagten Kosten wurde geprüft.<br />
5. Antragsteller ja nein<br />
Die Zuverlässigkeit des Antragstellers bei der einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong> ist gegeben.<br />
6. Rückforderungsansprüche ja nein<br />
Die Sicherung von Rückforderungsansprüchen wurde geprüft (RL 6.5).<br />
Die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Förderung nach der Richtlinie<br />
Aktenzeichen<br />
B 3-7271-7150 vom<br />
sind gegeben.<br />
sind nicht gegeben.<br />
Datum Sachbearbeiter Datum Abteilungs-/Sachgebietsleiter<br />
Dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird zugestimmt.<br />
Datum Sachbearbeiter<br />
Der Bewilligung wird zugestimmt.<br />
Datum Abteilungs-/Sachgebietsleiter<br />
Datum Sachbearbeiter Datum Abteilungs-/Sachgebietsleiter<br />
Datum<br />
01.03.2008<br />
Seite 6 von 6
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Ergänzungsblatt Gesellschafter 4.3.2<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Ergänzungsblatt Gesellschafter<br />
zum AFP-Antrag<br />
Angaben des Antragstellers<br />
1. Rechtsform des Unternehmens*<br />
Einzelunternehmen<br />
2. Unternehmer<br />
Name der Gesellschaft<br />
Sonstiges Unternehmen (z. B. GbR, KG, GmbH, eG, Sonstige)<br />
Rechtsform:<br />
Betriebsnummer<br />
Name des Gesellschafters, Beruf, Gewinnanteil in % an der Gesellschaft<br />
* Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind die Angaben zu Nr. 2 – 4<br />
von jedem beteiligten Gesellschafter auf dem Ergänzungsblatt beizufügen.<br />
Ich bin Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung <strong>für</strong> Landwirte (ALG)<br />
nach § 1 Abs. 2.<br />
Der Nachweis, dass in meinen Unternehmen mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der<br />
Bodenbewirtschaftung und der damit verbundenen Tierhaltung gewonnen werden, geht aus<br />
der Anlage „Nachweis der Umsatzerlöse“ hervor.<br />
Ich habe folgende berufliche Qualifikationen:<br />
mind. 3 Seminare BiLa nach RL Nr. 4.1.1.<br />
die bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf.<br />
den erfolgreichen Abschluss der landwirtschaftlichen Fachschule.<br />
eine gleichwertige Berufsbildung: _______________________________________________<br />
Diversifizierung:<br />
Dieses Unternehmen ist ein Betriebszusammenschluss aus mehreren ehemals<br />
eigenständigen Betrieben.<br />
Namen der Gesellschafter, deren Berufe und Gesellschaftsanteile in %<br />
Eine dem Investitionsziel angemessene Qualifikation: _______________________________<br />
3. Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />
Ich bin zur Einkommenssteuer veranlagt<br />
nein<br />
(Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
vorlegen)<br />
Ich bin verheiratet ja nein<br />
ja, die Summen positiver Einkünfte aller Einkunftsarten<br />
(Antragsteller und Ehegatte) lt. Steuerbescheiden der<br />
letzten 3 Jahre betragen:<br />
Jahr __________ _______________________ €<br />
Jahr __________ _______________________ €<br />
Jahr __________ _______________________ €<br />
Ich und mein Ehegatte verfüge(n) über Privatvermögen (siehe Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen)<br />
von (bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die Gesellschafter (mit über 5 % Anteil))<br />
bis zu 400.000 €<br />
über 400.000 € (Vorlage des Vermögensnachweises <strong>für</strong> Privatvermögen erforderlich)<br />
über 1 Mio. € (keine Förderung möglich!)<br />
4. Bisherige Förderung<br />
Ich erkläre, dass <strong>für</strong> mein Unternehmen in den letzten 6 Jahren folgende Förderungen bzw. in den<br />
letzten drei Jahren folgende „De-minimis“-Beihilfen nach dem AFP, dem AKP/AZP oder sonstigen<br />
investiven Programmen (z. B. Dorferneuerung, LEADER) gewährt wurden (Maßnahme, Bewilligungsbehörde<br />
und -jahr; vgl. „De-minimis“-Bescheinigung):<br />
Ort, Datum Unterschrift Gesellschafter<br />
Kontroll- und Bearbeitungs-<br />
vermerke der Bewilligungsstelle<br />
geprüft/Voraussetzung erfüllt<br />
Zuwendungsfähiges<br />
Unternehmen<br />
Zuwendungs-<br />
berechtigter<br />
Personenkreis<br />
ALG-Landwirt (Mindestgröße)<br />
Unternehmen der Landwirtschaft<br />
Berufl.<br />
Qualifikation<br />
Einkommens-<br />
obergrenze<br />
geprüft;<br />
Festsetzung<br />
des Eigenmitteleinsatzes:<br />
______________________ €<br />
Max. Förderhäufigkeit und<br />
Förderobergrenzen eingehalten<br />
„De-minimis“-Beihilfen in _____________ €
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung) Betriebsnummer<br />
Erklärung KMU* / Umsatzerlöse<br />
Erklärung Umsatzerlöse/KMU 4.4.1<br />
Stand: 01.10.2007<br />
1. Erklärung KMU-Unternehmen<br />
*KMU: Unternehmen die weniger als 250 Personen beschäftigen U N D<br />
- die entweder einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. € aufweisen O D E R<br />
- deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.<br />
Ich erkläre, dass mein Unternehmen der Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />
und mittleren Unternehmen (KMU) angehört und keine Verflechtungen aufweist, bei denen<br />
mein Unternehmen mit mehr als 25 % (Kapital oder Stimmrechte) an einem anderen Unternehmen,<br />
das die KMU-Vorgaben nicht erfüllt, beteiligt ist oder ein anderes Unternehmen, das die<br />
KMU-Vorgaben nicht erfüllt, mehr als 25 % an meinem Unternehmen hält.<br />
2. Erklärung Umsatzerlöse<br />
2. 1 Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit Bodenbewirtschaftung verbundener<br />
Tierhaltung<br />
Ich erziele nur Umsatzerlöse aus Land- und Forstwirtschaft einschließlich Prämien. Aus Gewerbebetrieben<br />
und selbständiger Arbeit habe ich keine Umsatzerlöse. Ich erkläre deshalb, dass in meinen Unternehmen<br />
überwiegend (mindestens 25 %) Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit Bodenbewirtschaftung<br />
verbundener Tierhaltung erzielt werden.<br />
Ja (ausschl. Umsatzerlöse aus Land- und Forstwirtschaft � keine weiteren Angaben nötig)<br />
Nein (auch Umsatzerlöse aus Gewerbe und/oder selbständiger Tätigkeit � weiter mit Nr. 2.2)<br />
2.2 Ich erziele nachfolgend aufgelistete Umsatzerlöse:<br />
a) Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit<br />
Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung __________€<br />
(z. B. Milchgeld, Viehverkäufe, etc., inkl. Prämien 1 )<br />
b) Sonstige (nicht bodengebundene) Umsätze der Land- und Forstwirtschaft __________€<br />
(z. B. Maschinenring-Tätigkeit, Urlaub auf dem Bauernhof, etc.)<br />
c) Umsatzerlöse aus selbständiger Tätigkeit (z. B. Beratungstätigkeit, etc.) __________€<br />
d) Umsatzerlöse aus Gewerbebetrieb(e) __________€<br />
(z. B. Photovoltaik, Biogasanlagen, gewerbliche Tierhaltung, Handelsbetrieb, etc.)<br />
Summe der Umsatzerlöse: __________€<br />
� davon Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit<br />
Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung (siehe a) in % ___________%<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________<br />
1 Prämien = Betriebsprämie, KULAP, VNP, AGZ; sonstige mit der Bewirtschaftung verbundene Prämien (ohne Investitionszulagen,<br />
Agrardieselrückerstattung, etc.)<br />
Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt.<br />
___________________ __________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Beispiel Gartenbau<br />
zu Ziffer 3.1 der Richtlinie (jeweils Teil A und Teil B)<br />
Gartenbau 4.4.2<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Beispiel:<br />
Antragsteller führt einen landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb. Daneben wird vom Antragsteller<br />
ein Handelsbetrieb <strong>für</strong> landwirtschaftliche Produkte (z.B. Gemüsehandel) z.B. als<br />
OHG betrieben. Ein großer Teil der Erzeugung des landwirtschaftlichen Produktionsbetriebes<br />
wird über den Handelsbetrieb vermarktet. Aus den Buchführungsunterlagen des Handelsbetriebes<br />
ist der Umsatzerlösanteil, der aus den im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten<br />
erzielt wird, ersichtlich.<br />
A) Angaben im Einkommensteuerbescheid:<br />
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: €<br />
als Einzelunternehmer: 52.000,--<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb:<br />
laut gesonderter Feststellung: 10.000,--<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 2.800,--<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 400,--<br />
Der Einkommensteuerbescheid zeigt lediglich auf, dass neben der Landwirtschaft noch weitere<br />
(Gewerbe-)betriebe bestehen /bestanden. Zur Ermittlung des Umsatzerlösanteils sind die Angaben<br />
im Einkommensteuerbescheid unerheblich. Wenn der Handelsbetrieb eine GmbH ist, würden<br />
im Einkommensteuerbescheid statt Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger<br />
Arbeit und aus Kapitalvermögen auftreten.<br />
B) Ermittlung der Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung:<br />
1. Umsatzerlöse gemäß BMELV-Abschluss des landw. Produktionsbetriebes<br />
Kartoffeln 5.000,-- € *)<br />
Blattgemüse aus Freilandanbau 210.000,-- € *) 515.000,-- €<br />
Sonstiges Gemüse aus Freilandanbau 300.000,-- € *)<br />
Agrardieselerstattung, Zinszuschüsse etc. 15.000,-- €<br />
Privatanteile 5.000,-- €<br />
*) Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung, Summe: 515.000,-- €. Von diesen Umsätzen<br />
werden 400.000,- € durch den Verkauf der Ware an den eigenen Handelsbetrieb erzielt.<br />
2. Umsatzerlöse gemäß steuerlicher Abschluss der OHG (könnte auch z.B. der Abschluss<br />
der GmbH sein)<br />
Warenverkauf gesamt: 1.815.000,-- €<br />
davon Waren aus dem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb mit<br />
Handelswarenaufschlag 750.000,-- €<br />
davon sonstige Handelsware 1.065.000,-- €<br />
Seite 1 von 2
3. Berechnung des Umsatzerlöses aus der Bodenbewirtschaftung im Handelsbetrieb:<br />
Umsatzerlöse Ware aus dem landw. Produktionsbetrieb 750.000,-- €<br />
./. Wareneinsatz aus dem landw. Produktionsbetrieb 400.000,-- €<br />
= Umsatzerlöse des Handelsbetriebes, die als Umsatzerlöse aus der<br />
Bodenbewirtschaftung gelten 350.000,-- €<br />
C) Berechnung des Prozent-Anteils aus Bodenbewirtschaftung:<br />
4. Berechnung aller relevanten Umsatzerlöse (relevanter Gesamtumsatz):<br />
Umsatzerlöse des landw. Betriebes 515.000,-- €<br />
+ Umsatzerlöse des Handelsbetriebes 1.815.000,-- €<br />
./. Wareneinsatz aus dem landw. Betrieb 400.000,-- €<br />
= Relevanter Gesamtumsatz 1.930.000,-- €<br />
5. Berechnung des Umsatzes aus Bodenbewirtschaftung:<br />
Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung landw. Betrieb: 515.000,-- €<br />
+ Umsatzerlöse des Handelsbetriebes, die als Umsatzerlöse aus der<br />
Bodenbewirtschaftung gelten: 350.000,-- €<br />
= Gesamter Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung: 865.000,-- €<br />
6. Anteil der Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung:<br />
Anteil der Umsatzerlöse aus<br />
der Bodenbewirtschaftung<br />
=<br />
Umsatz aus Bodenbewirtsch. 865.000<br />
relevanter Gesamtumsatz<br />
=<br />
1.930.000<br />
= 44,8 %<br />
Ergebnis dieses Beispiels: Der Anteil des Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung liegt<br />
über 25%: Das Gesamtunternehmen ist somit förderfähig.<br />
D) Fazit:<br />
Das Beispiel zeigt nur das grundsätzliche Vorgehen auf. Die sehr vielfältigen Detailprobleme<br />
müssen einzelfallbezogen gelöst werden. Bei gewerblichen Gesamtunternehmen müssen die erforderlichen<br />
Daten von der Buchstelle eingefordert werden. Die dargestellte Prüfung ist <strong>für</strong> die<br />
Beurteilung der Förderfähigkeit bei außerlandwirtschaftlichen Umsätzen (Gewerbebetrieb,<br />
selbstständige Tätigkeit) zwingend.<br />
Bei der Frage der Buchführungsauflage sollte geprüft werden, ob die Maßnahme den gewerblichen<br />
Teil (hier: Handel) beeinflusst. Wenn dies der Fall ist, müssen auch bei der Auflagenbuchführung<br />
Daten gefordert werden, die sich auf das kumulierte Unternehmen beziehen.<br />
Dies macht im Hinblick auf die Anpassung der unterschiedlichen Wirtschaftsjahre u.U. Probleme.<br />
Wenn die Maßnahme den gewerblichen Teil nicht beeinflusst, kann es deshalb sinnvoller<br />
sein, bereits bei der Planung des Investitionskonzeptes den Überschuss aus dem Gewerbebetrieb<br />
nur als außerlandwirtschaftliche Einkünfte zu berücksichtigen und die Buchführungsauflage<br />
auf den landwirtschaftlichen Betriebsteil zu beschränken.<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Handelsunternehmen 4.4.3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Beispiel <strong>für</strong> die Berechnung des Mindestumsatzanteils<br />
von 25 % (Handelsunternehmen)<br />
zu Ziffer 3.1 der Richtlinie (Teil A und Teil B)<br />
Ausgangssachverhalt:<br />
Der Antragsteller bewirtschaftet einen viehlosen Ackerbaubetrieb und baut neben Getreide<br />
in erheblichem Umfang Speisekartoffeln (79 ha) und Zwiebeln (17,5 ha) an.<br />
Er verkauft seine Produkte an eine Erzeugergemeinschaft (EG), welche die Kartoffel und<br />
Zwiebel über eine GmbH vermarktet. Diese GmbH gehört wiederum dem Antragsteller<br />
und dessen Ehefrau. Die GmbH kauft allerdings bei Bedarf auch Kartoffeln aus dem Ausland<br />
zu und vermarktet diese, um seinen Markt bedienen zu können. (ganzjährige Lieferverpflichtungen).<br />
Außerdem bereitet der Antragsteller diese Ware im Lohn <strong>für</strong> die GmbH<br />
auf (Reinigung/Abpackung) und vermietet Lagerkisten <strong>für</strong> Kartoffeln und Zwiebeln an die<br />
Landwirte der EG.<br />
Graphische Darstellung:<br />
Aufbereitung und<br />
Abpackung im Lohn:<br />
- Kartoffel<br />
- Zwiebel<br />
Seite 1 von 3
1. Berechnung des Mindestumsatzanteils (MUA) (25 %) anhand der Bilanzen<br />
„Landwirtschaft“ (01.07.2006 – 30.06.2007) und<br />
„Gewerbe“ (01.01. – 31.12.2007)<br />
a) Erträge aus der Bodenbewirtschaftung (lt. GuV LW Wj. 06/07)<br />
+ ldw. Pflanzenproduktion 457.147<br />
+ Forst 2.348<br />
= 459.495<br />
b) Erträge aus Gewerbe (lt. GuV Gewerbe Kj. 2007)<br />
Umsatzerlöse 2.123.028<br />
c) MUA = 459.495 = 17,8 %<br />
459.495 + 2.123.028<br />
2. Berechnung des MUA (25 %) anhand bereinigter Zahlen<br />
a) Anpassung der Markterlöse mit Ansatz nachhaltiger ∅-Preise, die der Antragsteller<br />
<strong>für</strong> seine Ware bei der Vermarktung über die GmbH erzielt:<br />
1. Speisekartoffel (Ertrag 400 dt/ha):<br />
Verkaufsware (90 %) 360 dt/ha x 32 €/dt* ) = 11.520,- €/ha<br />
Futterware +Verlust (Brennereiware) (4%) 16 dt/ha x 2 €/dt = 32,- €/ha<br />
Pflanzgut (6 %) 25 dt/ha x 10,20 €/dt = 255,- €/ha<br />
11.807,- €/ha<br />
* ) Durchschnittspreis aus Vermarktung der eigenen Kartoffeln über 5 bzw.<br />
2,5 kg Gebinde: 0,32 ct/kg<br />
2. Speisezwiebel (Spätzwiebel):<br />
nachhaltig erzielbarer Durchschnittspreis aus Vermarktung der eigenen Ware<br />
über die GmbH 0,38 ct/kg<br />
→ 500 dt/ha x 38,- €/dt = 19.000,- €/ha<br />
3. Zuckerrüben:<br />
720 dt/ha x 6,40 €/dt = 4.608,- €/ha<br />
b) Umsatzerlöse aus der Land- und Forstwirtschaft (Anbauverhältnisse MFA<br />
2007)<br />
Speisekartoffel: 79,2 ha x 11.807,- €/ha = 935.114,- €<br />
Zuckerrüben: 25,13 ha x 4.608,- €/ha = 115.799,- €<br />
Zwiebel: 17,51 ha x 19.000,- €/ha = 332,690,- €<br />
1.383.603,- €<br />
Wald: 10,00 ha x pauschal 300,- €/ha = 3.000,- €<br />
1.386.603,- €<br />
c) Umsatzerlöse GmbH 2007 (laut vorgelegtem Jahresabschluss Stand:<br />
31. Dezember 2007 vom 29. Februar 2008)<br />
2.123.028,-€<br />
Seite 2 von 3
d) Bereinigung der Umsatzerlöse der GmbH um den Anteil der aus dem Betrieb<br />
des Antragstellers gelieferten und vermarkteten Speisekartoffel und Zwiebel<br />
2.123.028,- €<br />
- 912.384,- € (79,2 ha Speisekartoffel x 11.520,- €/ha =)<br />
- 332.690,- € (Zwiebel)<br />
877.954,- € = bereinigter Umsatzerlös der GmbH<br />
e) Anteil der Umsatzerlöse aus Land- und Forstwirtschaft am Gesamtumsatzerlös<br />
(= LuF + Gewerbe)<br />
1.386.603 = 1.386.603 = ca. 61 %<br />
877.854 + 1.386.603 2.264.557<br />
Fazit: Berechnung nach Nr. 2 ist richtig, da die alleinige Zugrundelegung der Umsatzerlöse<br />
der steuerlichen Bilanzen nicht sachgerecht ist, da die Steigerung der<br />
Wertschöpfung bei der Vermarktung nicht durch Transformation erfolgt.<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Beispiel gewerbliche Tierhaltung<br />
zu Ziffer 3.1 der Richtlinie (jeweils Teil A und Teil B)<br />
Gewerbliche Tierhaltung 4.4.4<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Beispiel:<br />
Ein Landwirt betreibt neben seinem landwirtschaftlichen Betrieb noch eine gewerbliche<br />
Tierhaltung (= Gewerbebetrieb).<br />
A) Angaben im Einkommensteuerbescheid:<br />
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: €<br />
als Einzelunternehmer: 32.000,--<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 68.000,--<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1.600,--<br />
Der Einkommensteuerbescheid zeigt lediglich auf, dass neben der Landwirtschaft noch<br />
weitere (Gewerbe-)betriebe bestehen/bestanden. Zur Ermittlung des Umsatzerlösanteils<br />
sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid unerheblich. Die Unternehmensstruktur<br />
kann sich gegenüber dem Jahr des letzten Einkommensteuerbescheides geändert haben.<br />
B) Berechnung des Prozent-Anteils aus Bodenbewirtschaftung:<br />
1. Ermittlung der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung<br />
verbundener Tierhaltung:<br />
Sämtliche Umsatzerlöse aus der Buchführung des landwirtschaftlichen Betriebes müssen<br />
in Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener<br />
Tierhaltung sowie andere Umsatzerlöse, die dieses Kriterium nicht erfüllen, eingeteilt<br />
werden. Dabei gelten die bekannten Bedingungen. Insbesondere bei den sonstigen betrieblichen<br />
Erträgen muss differenziert werden.<br />
Umsatzerlöse Pflanzenbau 21.000,-- € 21.000,-- €*)<br />
Umsatzerlöse Tierproduktion 280.000,-- € 280.000,-- €*)<br />
Umsatzerlöse Forstwirtschaft 1.000,-- € 1.000,-- €*)<br />
Umsatzerlöse Lohnarbeit, Maschinenmiete 4.000,-- € 0,-- €*)<br />
Sonstige betriebliche Erträge 12.000,-- € 9.000,-- €*)<br />
Summe 318.000,-- € 311.000,-- €*)<br />
*) Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener<br />
Tierhaltung<br />
Tierhaltung im Rahmen von Gewerbebetrieben gilt als nicht bodengebunden. Dementsprechend<br />
sind alle Umsatzerlöse solcher Gewerbebetriebe keine Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />
oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung.<br />
Seite 1 von 2
2. Berechnung des relevanten Gesamtumsatzes:<br />
Gesamte Umsatzerlöse des landwirtschaftlichen Betriebes 318.000,-- €<br />
+ Gesamte Umsatzerlöse des Gewerbebetriebes 780.000,-- €<br />
= Gesamtumsatz 998.000,-- €<br />
3. Anteil der Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung<br />
verbundener Tierhaltung<br />
Anteil der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />
oder mit Bodenbewirtschaftung<br />
verbundener Tierhaltung<br />
=<br />
311.000,-- €<br />
998.000,-- €<br />
= 31 %<br />
=<br />
Umsatz aus Bodenbewirtschaftung oder<br />
mit Bodenbew. verbundener Tierhaltung<br />
Gesamtumsatz<br />
Ergebnis dieses Beispiels: Der Anteil des Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung<br />
oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung<br />
liegt über 25%: Das Unternehmen ist förderfähig.<br />
C) Fazit:<br />
Das Beispiel zeigt nur das grundsätzliche Vorgehen auf. Antragsteller, die neben dem<br />
landwirtschaftlichen Betrieb noch eine gewerbliche Tierhaltung (Gewerbebetrieb) oder<br />
sonstige Gewerbebetriebe betreiben, müssen ihre gesamten Umsatzerlöse offen legen.<br />
Ansonsten kann die Fördervoraussetzung, dass mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus<br />
Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung stammen<br />
müssen, nicht geprüft werden. Maßgeblich sind dabei die Umsatzerlöse zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung. Eine Veränderung der Umsatzerlöse beim ZIEL-Betrieb hat keinen<br />
Einfluss auf die Fördervoraussetzungen.<br />
=<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung) Betriebsnummer<br />
Dokumentation zur Prüfung der<br />
Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
Absicherung 4.5<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Erklärung des Antragstellers:<br />
Der nachfolgend vereinfacht ermittelte Wert meiner Eigentumsflächen, verringert um die betrieblichen<br />
Belastungen, stellt eine ausreichende Absicherung der Rückforderungsansprüche dar. Die<br />
Werthaltigkeit der Absicherung habe ich nachgewiesen.<br />
ha LF x €/ha Verkehrswert = €<br />
ha FN x<br />
€/ha Verkehrswert =<br />
Summe der Verkehrswerte =<br />
Abzüglich Belastungen (z. B. Nießbrauch,<br />
vorhandene Verbindlichkeiten)<br />
Abzüglich neue Verbindlichkeiten<br />
(siehe Investitionskonzept)<br />
Sicherungswert =<br />
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers<br />
Bemerkung des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten (ALF): (Zutreffendes ankreuzen)<br />
Der Subventionswert der beantragten Förderung liegt bei __________________ €.<br />
Die Angaben des Antragstellers erscheinen plausibel (wenn nein: Dokumentation!).<br />
Nach fachlicher Einschätzung (Prüfung der mittelfristigen Kapitaldienstgrenze) besteht <strong>für</strong><br />
das geförderte Vorhaben bis zum Ende der Zweckbindungsfrist kein hohes wirtschaftliches<br />
Risiko. Auf die Absicherung von möglichen Rückforderungsansprüchen aus der Förderung<br />
kann außerdem wegen des vorhandenen Betriebsvermögens verzichtet werden.<br />
Auf eine Absicherung kann nicht verzichtet werden. Empfohlen wird Folgendes:<br />
Grundschuld an sicherer Rangstelle<br />
Privatrechtliche Grundschuldabtretung durch die Hausbank<br />
Sonstiges: _______________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter des ALF<br />
Entscheidung der Bewilligungsstelle:<br />
Auf die Absicherung der Rückforderungsansprüche wird verzichtet.<br />
Auf die Absicherung der Rückforderungsansprüche wird nicht verzichtet.<br />
Auf die Prüfung der Absicherung wird verzichtet (Zuschussbetrag unter 20.000 €).<br />
Begründung/Absicherung durch:<br />
__________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter der FüAk<br />
-<br />
-<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Zusammenstellung der vorhandenen Verbindlichkeiten zum <strong>EIF</strong>-Antrag<br />
Name:<br />
Adresse:<br />
Kapitaldienst<br />
in € pro Jahr<br />
Tilgung in €<br />
pro Jahr<br />
Tilgung<br />
in %<br />
Zins in<br />
€ pro Jahr<br />
ggf. Zinszuschuss<br />
in %<br />
Zins<br />
in %<br />
Valuta<br />
in €<br />
Nennbetrag<br />
in €<br />
Tilgungsfreie<br />
Jahre<br />
Jahr der<br />
Aufnahme<br />
Darlehenstyp*<br />
(s.u.)<br />
Darlehensnummer<br />
(ggf. Verwendungszweck)<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
* Darlehenstyp: 1 = Annuitätsdarlehen, 2 = Abzahlungsdarlehen<br />
Verbindlichkeiten 4.6<br />
Stand: 01.10.2007<br />
Bestätigung der Bank:<br />
Name (ggf. Stempel)<br />
Unterschrift<br />
Ort, Datum<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung) Betriebsnummer<br />
Eigenkapitalbildung 4.7<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Berechnung der ordentlichen Eigenkapitalbildung<br />
Position/Kennzahl<br />
Code<br />
BMELV<br />
Sp<br />
Wirtschaftsjahr<br />
1 Gewinn/Verlust lt. GuV 2959 5 0<br />
2 - zeitraumfremde Erträge 2497 5 0<br />
3 + zeitraumfremde Aufwendungen * 2896 5 0<br />
4 - außerordentliche Erträge 2920 5 0<br />
5 + außerordentliche Aufwendungen * 2924 5 0<br />
6 - Umsatzerlöse Forstwirtschaft und Jagd 2309 5 0<br />
7 + Aufwand Forst und Jagd * 2749 5 0<br />
8<br />
+ zeitraumechter Gewinn Forst<br />
(Faustzahl: 200 €/ha FN)<br />
Mittel<br />
200 € * 6122 (Sp. 7) 0<br />
9 + Unterhaltung Wirtschaftsgeb., baul Anlagen * 2811+2813 5 0<br />
10<br />
11<br />
- ∅ Unterhalt Wirtschaftsgeb., baul. Anlagen<br />
(1% der Anschaffungskosten)<br />
+/- sonstige Korrekturen<br />
(ggf. Beiblatt zur Beschreibung verwenden)<br />
1 % * (3023 + 3025) (Sp. 2) 0<br />
Individuell 0<br />
12 = zeitraumechter Gewinn (ordentliches Ergebnis) 0 0 0<br />
Position/Kennzahl<br />
Code<br />
BMELV<br />
Wirtschaftsjahr<br />
13 Entnahmen 1579 5 0<br />
14 - Entnahmen zur Bildung von Privatvermögen 1576 5 0<br />
15 - sonstige, außergewöhnliche Entnahmen individuell 0<br />
16 = laufende Entnahmen zur Lebenshaltung 0 0 0<br />
Position/Kennzahl<br />
Code<br />
BMELV<br />
Sp.<br />
Wirtschaftsjahr<br />
17 Einlagen 1589 5 0<br />
18 - Einlagen aus Privatvermögen 1582 5 0<br />
19 + regelmäßige Einlagen aus Privatvermögen individuell 0<br />
20 - sonstige, außergewöhnliche Einlagen individuell 0<br />
21 = laufende Einlagen 0 0 0<br />
Berechnung der ordentlichen Eigenkapitalbildung<br />
Sp.<br />
Wirtschaftsjahr<br />
22 zeitraumechter Gewinn Zeile 12 0 0 0<br />
23 - laufende Entnahmen zur Lebenshaltung Zeile 16 0 0<br />
24 + laufende Einlagen Zeile 21 0 0<br />
25 = ordentliche (z.e.) Eigenkapitalbildung (beim Unternehmer) 0 0 0<br />
Ort, Datum Sachbearbeiter / Betreuer ALF bzw. Firma Unterschrift<br />
* hier sind die absoluten Werte (ohne Vorzeichen) aus der GuV einzutragen.<br />
Mittel<br />
Mittel<br />
Mittel<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Kreditbereitschaftserklärung 4.8<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Auflagenbuchführung 4.9<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 2
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Vermögensnachweis 4.10<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
GVE-Umrechnungsschlüssel<br />
GVE-Umrechnungsschlüssel 4.11<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Bei der Ermittlung des Viehbesatzes ist folgender Umrechnungsschlüssel anzuwenden<br />
(vgl. Viehverzeichnis zum Mehrfachantrag):<br />
Rinder<br />
Kälber (Zucht/Mast) bis sechs Monate 0,30 GVE je Tier<br />
Männl. Rinder über sechs Monate bis ein Jahr 0,60 GVE je Tier<br />
Männl. Rinder über ein Jahr bis zwei Jahre 0,60 GVE je Tier<br />
Männl. Rinder über zwei Jahre, Zuchtbullen 1,00 GVE je Tier<br />
Weibl. Rinder über sechs Monate bis ein Jahr 0,60 GVE je Tier<br />
Weibl. Rinder über ein Jahr bis zwei Jahre 0,60 GVE je Tier<br />
Andere weibl. Rinder über zwei Jahre 1,00 GVE je Tier<br />
Kühe (Milch-, Mutter- und Ammenkühe) 1,00 GVE je Tier<br />
Schafe, Ziegen und Pferde<br />
Lämmer, Schafe bis ein Jahr 0,04 GVE je Tier<br />
Mutterschafe 0,15 GVE je Tier<br />
Andere Schafe über ein Jahr, einschl. Hammel 0,15 GVE je Tier<br />
Ziegen 0,15 GVE je Tier<br />
Pferde bis ein Jahr, Ponys und Kleinpferde 0,70 GVE je Tier<br />
Pferde über ein Jahr 1,00 GVE je Tier<br />
Schweine<br />
Ferkel bis unter 30 kg 0,02 GVE je Tier<br />
Zuchtsauen (ab erstem Abferkeln) 0,30 GVE je Tier<br />
Jungsauen trächtig 0,30 GVE je Tier<br />
Andere Zuchtschweine (einschl. Eber) ab 50 kg 0,16 GVE je Tier<br />
Jungschweine (Zucht/Mast) 30 kg bis unter 50 kg 0,06 GVE je Tier<br />
Mastschweine ab 50 kg 0,16 GVE je Tier<br />
Geflügel<br />
Legehennen über sechs Monate 0,40 GVE je 100 Tiere<br />
Küken u. Junghennen bis 6 Monate zur Aufzucht 0,15 GVE je 100 Tiere<br />
Masthähnchen 0,15 GVE je 100 Tiere<br />
Enten 0,40 GVE je 100 Tiere<br />
Gänse 0,80 GVE je 100 Tiere<br />
Puten 0,70 GVE je 100 Tiere<br />
Sonstige Tierarten<br />
Kaninchen 0,30 GVE je 100 Tiere<br />
Damwild 0,15 GVE je Muttertier, Zuchthirsch<br />
Rotwild 0,30 GVE je Muttertier, Zuchthirsch<br />
Hinweis:<br />
Die aufgeführten GVE-Werte sind mit den in den Kalkulationsprogrammen Ökonom und<br />
Einfachanalyse zugrundegelegten Daten identisch. Sie stimmen mit dem Schlüssel im<br />
Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm - Teil A überein.<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
De-minimis-Erklärung 4.12<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
StMLF – B 1/03-01.2008<br />
Erklärung zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses<br />
als De-minimis-Beihilfe 1 (Gewerbe)<br />
Anlage zum Antrag vom ______________<br />
Förderprogramm: ________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________<br />
Unternehmen: ________________________________________________________________________<br />
Betriebsnummer: ___________________________________<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen.<br />
Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren<br />
(Steuerjahren) keine De-minimis-Beihilfe gewährt.<br />
Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren<br />
(Steuerjahren) folgende De-minimis-Beihilfen 2 gewährt:<br />
Datum des<br />
Bewilligungsbescheids<br />
bzw.<br />
Vertrags<br />
Zuwendungs- bzw.<br />
Beihilfegeber (bitte<br />
Aktenzeichen angeben)<br />
Bewilligte Beihilfe<br />
(z. B. Darlehen,<br />
Zuschuss, Bürgschaft,<br />
Beteiligung)<br />
Fördersumme<br />
in EUR<br />
Über die Beihilfe hinaus wurden folgende De-minimis-Beihilfen beantragt 3) , aber noch nicht gewährt 4) :<br />
Datum der<br />
Antragstellung<br />
Zuwendungs-<br />
bzw. Beihilfegeber<br />
(ggf. mit Aktenzeichen)<br />
Art der beantragten<br />
Beihilfe<br />
Beantragte<br />
Fördersumme in EUR<br />
Subventionswert bzw.<br />
Beihilfebetrag in EUR<br />
Subventionswert<br />
in EUR<br />
(soweit bekannt)
De-minimis-Beihilfen dürfen neben anderen genehmigten oder freigestellten Beihilfen <strong>für</strong> dieselben förderbaren Kosten nur bis<br />
zu der maximalen Förderintensität gewährt werden, welche die Rechtsgrundlage der anderen Beihilfe gestattet.<br />
Wichtige Hinweise:<br />
1. Die vorstehend gemachten Angaben sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs. Nach<br />
dieser Vorschrift wird u. a. bestraft, wer einem Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen <strong>für</strong> sich oder einen<br />
anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die <strong>für</strong> ihn oder den anderen vorteilhaft sind (Subventionsbetrug).<br />
2. Änderungen sind der Beihilde gewährenden Stelle (Bewilligungsbehörde) vor einer Zuschusszusage mitzuteilen.<br />
Ort, Datum Stempel,<br />
Name und rechtsverbindliche Unterschrift des Antrag stellenden<br />
Unternehmens<br />
____________________<br />
1) Bei De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87<br />
und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen, <strong>Amt</strong>sblatt EU L 379 vom 28.12.2006, S. 5, handelt es sich um Beihilfen, die einen Gesamtbetrag<br />
von 200.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren nicht überschreiten dürfen. Diese Beihilfen sind von der vorherigen Anmeldungspflicht<br />
gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag freigestellt. Jedoch sind die Antragsteller verpflichtet, der jeweiligen Bewilligungsbehörde eine<br />
vollständige Übersicht der in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen vorzulegen.<br />
2) Einzutragen sind auch alle De-minimis-Beihilfen, die auf der Basis der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12.01.2001<br />
gewährt wurden; <strong>Amt</strong>sblatt EU L 10 vom 12.01.2001, S. 30.<br />
3) Die Angaben zu den beantragten, aber noch nicht abschließend gewährten Beihilfen werden solange bei der Berechnung der einzelbetrieblichen<br />
Obergrenze berücksichtigt, bis der Antragsteller nachgewiesen hat, dass ihm die Beihilfe nicht gewährt wurde.<br />
4) Hier sind nur diejenigen De-minimis-Beihilfen einzutragen, die nicht Gegenstand dieses Antrags sind.<br />
– 2 –
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Beratungsnachweis Geflügelhaltung<br />
Beratungsnachweis Geflügel 4.13<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Beratende Institution<br />
(TGD Bayern e.V., Fachtierarzt <strong>für</strong> Geflügel oder Veterinärabteilung des Landratsamts)<br />
_________________________________________________<br />
Name der Institution<br />
_________________________________________________<br />
Straße, Hs-Nr.<br />
_________________________________________________<br />
PLZ, Ort<br />
_________________________________________________<br />
Telefon<br />
Hiermit bestätigen wir, dass wir das Unternehmen<br />
_________________________________________________<br />
Name<br />
_________________________________________________<br />
Straße, Hs.-Nr., Ortsteil<br />
_________________________________________________<br />
PLZ, Ort<br />
am ____________________ im Hinblick auf sein Bauvorhaben im Bereich der Geflügelhaltung<br />
in Fragen der Tierhygiene und der Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen<br />
beraten haben.<br />
Dieser Beratungsnachweis dient der Vorlage bei der Landwirtschaftsverwaltung im Zusammenhang<br />
mit einer Antragstellung auf Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong>.<br />
_________________________ _____________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des Vertreters der beratenden Institution<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Förderhinweise-Inhaltsverzeichnis<br />
Förderhinweise-Inhaltsverzeichnis 5<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
5.1 Förderhinweise 01.03.2008<br />
5.2 Betriebszusammenschlüsse 01.03.2008<br />
5.3 Dienstleistungen/UadB 01.10.2007<br />
5.4 Berufliche Qualifikation 01.01.2007<br />
5.5 Prosperität 01.03.2008<br />
5.6 Betreuung 01.03.2008<br />
5.6.1 Zugelassene Betreuer 01.03.2008<br />
5.6.2 Betreuer-Zulassung 01.01.2007<br />
5.6.3 Betreuer-Aufgaben 01.03.2008<br />
5.7 Anteilfinanzierung 01.03.2008<br />
5.8 Erhöhter Zuschuss Milchvieh 01.03.2008<br />
5.9 Plausibilisierung der Kosten 01.10.2007<br />
5.10 Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im<br />
Berggebiet<br />
01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Inhalt:<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Förderhinweise<br />
zur<br />
R I C H T L I N I E<br />
Förderhinweise 5.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
des Bayer. Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur<br />
E I N Z E L B E T R I E B L I C H E N<br />
I N V E S T I T I O N S F Ö R D E R U N G<br />
vom 01.03.2008 Nr. B 3-7271-7150<br />
Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 4<br />
1. Zuwendungszweck 4<br />
2. Gegenstand der Förderung 4<br />
2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen 4<br />
2.1.1 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit 5<br />
2.1.2 Erfüllung besonderer Anforderungen 5<br />
2.2 Bemessungsgrundlage der Förderung 5<br />
2.3 Einschränkungen der Förderung 6<br />
2.3.1 Beachtung betrieblicher Referenzmengen 6<br />
2.3.2 Betreuung 7<br />
2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind 8<br />
2.4.1 der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren,<br />
Pflanzrechten oder Pflanzen, es sei denn sie dienen der Anlage von<br />
Dauerkulturen, sowie Ersatzinvestitionen, 8<br />
2.4.2 Neuinvestitionen in die Anbindehaltung, 8<br />
2.4.3 der Kauf von Maschinen und Geräten, 9<br />
2.4.4 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten,<br />
Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine<br />
Beratung in Rechtssachen, 9<br />
2.4.5 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, 9<br />
2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden, 9<br />
2.4.7 der Landankauf sowie der Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen, 9<br />
2.4.8 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie<br />
alle damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen<br />
Einrichtungen. 9<br />
3. Zuwendungsempfänger 10<br />
3.1 Unternehmen der Landwirtschaft 10<br />
3.2 Nicht gefördert werden 13<br />
4. Zuwendungsvoraussetzungen 13<br />
4.1 Allgemeine Anforderungen 13<br />
Seite 1 von 50
4.1.1 Qualifikation, Unternehmenszahlen 13<br />
4.1.2 Prosperität 17<br />
4.2 Existenzgründung 18<br />
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 19<br />
5.1 Zuwendungsart 19<br />
5.2 Höhe der Zuwendungen 21<br />
5.2.1 Zuschuss <strong>für</strong> die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit 21<br />
5.2.2 Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen 22<br />
5.2.3 Förderung der Betreuungskosten 24<br />
Teil B: Diversifizierungsförderung 25<br />
1. Zuwendungszweck 25<br />
2. Gegenstand der Förderung 25<br />
2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen 25<br />
2.2 Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Förderung 26<br />
2.3 Einschränkungen der Förderung 27<br />
2.3.1 Urlaub auf dem Bauernhof, Brennereien 27<br />
2.3.2 Betreuung 27<br />
2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind 28<br />
2.4.1 Investitionen, die die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen betreffen, 28<br />
2.4.2 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten,<br />
Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine<br />
Beratung in Rechtssachen, 28<br />
2.4.3 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, 28<br />
2.4.4 der Kauf von Maschinen und Geräten sowie der Erwerb von Bauten und<br />
baulichen Anlagen, 28<br />
2.4.5 der Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von<br />
Gesellschaftsanteilen, 28<br />
2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden, 28<br />
2.4.7 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie<br />
alle damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen<br />
Einrichtungen. 28<br />
2.4.8 Ersatzinvestitionen. 28<br />
3. Zuwendungsempfänger 29<br />
3.1 Unternehmen der Landwirtschaft 29<br />
3.2 Nicht gefördert werden 32<br />
4. Zuwendungsvoraussetzungen 32<br />
4.1 Allgemeine Anforderungen 32<br />
4.2 Prosperität 35<br />
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 37<br />
5.1 Zuwendungsart 37<br />
5.2 Höhe des Zuschusses 38<br />
Teile A und B: Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren, In-Kraft-Treten 39<br />
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 39<br />
6.1 Mehrfachförderung 39<br />
6.2 Zuwendungsfähige Ausgaben 39<br />
6.3 Brandfälle 40<br />
Stand: 01.03.2008 Seite 2 von 50
6.4 Vergabe von Aufträgen 40<br />
6.5 Rückforderungsansprüche 41<br />
7. Verfahren 42<br />
7.1 Antragstellung 42<br />
7.2 Entscheidung über den Antrag 44<br />
7.3 Prüfung des Verwendungsnachweises und Mittelfreigaben bzw. -abrufe 45<br />
7.4 Zweckbindungsfrist 48<br />
7.5 Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen 50<br />
8. In-Kraft-Treten 50<br />
Alle wesentlichen förderrelevanten Feststellungen und Entscheidungen, die im Zuge der Antragsprüfung<br />
und Bewilligung getroffen werden, sind schriftlich zu dokumentieren und zu begründen.<br />
Grundlegend gilt:<br />
Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, müssen die Zuwendungsvoraussetzungen<br />
zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Bewilligung vorliegen.<br />
Mit einem Antragsformular kann nur entweder ein Antrag auf AFP oder ein Antrag auf<br />
Diversifizierungsförderung gestellt werden.<br />
Stand: 01.03.2008 Seite 3 von 50
Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
1. Zuwendungszweck<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen,<br />
nachhaltigen,<br />
umweltschonenden, tiergerechten<br />
und multifunktionalen<br />
Landwirtschaft können investive<br />
Maßnahmen in landwirtschaftlichen<br />
Unternehmen gefördert<br />
werden.<br />
Die Interessen der Verbraucher,<br />
die Entwicklung des ländlichen<br />
Raumes sowie die Erhaltung der<br />
biologischen Vielfalt sind ebenso<br />
zu berücksichtigen wie die<br />
Verbesserung der Lebens-, Arbeits-<br />
und Produktionsbedingungen.<br />
2. Gegenstand der Förderung<br />
2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Zuwendungsfähig sind Investitionen<br />
in Bayern in langlebige<br />
Wirtschaftsgüter, die<br />
- die Voraussetzungen des<br />
Art. 26 Abs. 1a der Verordnung<br />
(EG) Nr.<br />
1698/2005 (ELER) erfüllen,<br />
- der Erzeugung, Verarbeitung<br />
oder Direktvermarktung<br />
von Anhang-I-<br />
Erzeugnissen dienen, und<br />
Der Betriebssitz des Antragstellers und der Standort der Investition<br />
müssen sich in Bayern befinden.<br />
Art. 26 Abs. 1a der ELER-VO umfasst Investitionen, die<br />
der Verbesserung der Gesamtleistung des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes dienen.<br />
Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende<br />
rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben,<br />
sind somit nicht zuwendungsfähig. Eine Ausnahme gilt <strong>für</strong><br />
Güllegruben, wenn diese Maßnahmen vor Bestandskraft<br />
des rechtsverbindlichen Standards beantragt und bewilligt<br />
wurden, und spätestens 12 Monate nach dem Inkrafttreten<br />
der rechtsverbindlichen Norm abgeschlossen sind.<br />
Unter der Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses<br />
ist die Einwirkung auf ein Erzeugnis, das im Anhang<br />
I des EG-Vertrages genannt ist, zu verstehen, bei der auch<br />
das durch die Einwirkung entstehende Produkt zu im vorgenannten<br />
Anhang aufgeführten Erzeugnissen zählt.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 4 von 50
durch Schaffung der baulichen<br />
und technischen Voraussetzungen<br />
einem oder mehreren der<br />
folgenden Ziele dienen:<br />
2.1.1 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
- Verbesserung der Produktions-<br />
und Arbeitsbedingungen,<br />
- Rationalisierung und Senkung<br />
der Produktionskosten,<br />
- Erhöhung der betrieblichen<br />
Wertschöpfung.<br />
2.1.2 Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
- Verbesserung des Tierschutzes<br />
und der Tierhygiene<br />
durch Schaffung<br />
der baulichen und technischen<br />
Anforderungen<br />
gemäß Anlage 1.<br />
2.2 Bemessungsgrundlage der Förderung<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bemessungsgrundlage der Förderung<br />
von Investitionen nach<br />
Nr. 2.1 sind die nachfolgend<br />
aufgeführten Ausgaben, soweit<br />
sie <strong>für</strong> die zu fördernden Vorhaben<br />
notwendig sind:<br />
Eine positive Stellungnahme der Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />
Institut <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong> und Markt, ist Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die Förderung von Milcherhitzungs- und Abfüllanlagen.<br />
Investitionen im Schlachtbereich sind von der Förderung<br />
ausgeschlossen. Räume zum Zerlegen (Zerwirken), Verarbeiten,<br />
Kühlen und Vermarkten von Fleisch sind zuwendungsfähig.<br />
Der Betrieb muss die Anforderungen des<br />
Fleischhygienerechts erfüllen.<br />
Eine Förderung der Energieeinsparung und –umstellung auf<br />
alternative Energiequellen kann nur gewährt werden, wenn<br />
belegt ist, dass die erzeugte Energie überwiegend der landwirtschaftlichen<br />
Produktion dient. Ansonsten gelten die<br />
Bedingungen <strong>für</strong> die Diversifizierung (Teil B der RL).<br />
Untergeordnete Wohnhausbeheizung ist zwar nicht förderschädlich,<br />
der Anteil der Wohnhausbeheizung ist jedoch<br />
nicht förderfähig.<br />
Auf den Förderausschluss in Nr. 2.4.8 wird verwiesen.<br />
Zu Anlage 1 der RL/Kälberhaltung<br />
Definition Offenstall: Der Offenstall ist gleichzusetzen mit<br />
einem Außenklimastall. Dieser ist grundsätzlich nicht frostfrei.<br />
Die entsprechende Einstufung bzw. Beurteilung ist<br />
vorrangig von den Baufachberatern vorzunehmen.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 5 von 50
- Errichtung oder Modernisierung<br />
von Bauten und<br />
baulichen Anlagen einschließlich<br />
dem Kauf<br />
neuer technischer Einrichtungen<br />
der Innenwirtschaft,<br />
- Spezialmaschinen zur<br />
Bewirtschaftung von<br />
Steillagen im Berggebiet<br />
gemäß Richtlinie<br />
86/465/EWG,<br />
- Allgemeine Aufwendungen,<br />
etwa <strong>für</strong> Architektur-<br />
und Ingenieurleistungen<br />
sowie <strong>für</strong> Betreuung von<br />
baulichen Investitionen,<br />
Durchführbarkeitsstudien,<br />
den Erwerb von Patentrechten<br />
und Lizenzen, bis<br />
zu einem Höchstsatz von<br />
insgesamt bis zu 12 % der<br />
im ersten Spiegelstrich<br />
genannten zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben.<br />
2.3 Einschränkungen der Förderung<br />
2.3.1 Beachtung betrieblicher Referenzmengen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Investitionen in Bereichen mit<br />
betrieblichen Referenzmengen<br />
sind nur im Rahmen dieser Referenzmengen<br />
zuwendungsfähig.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine Förderung der Geflügelhaltung ist,<br />
dass der Antragsteller eine Beratung zur geplanten Baumaßnahme<br />
in Fragen der Tierhygiene und der Vermeidung<br />
der Einschleppung von Tierseuchen durch eine der folgenden<br />
Institutionen nachweist:<br />
- TGD Bayern e.V. (Abteilung Geflügelgesundheitsdienst),<br />
- Fachtierarzt <strong>für</strong> Geflügel oder<br />
- Landratsamt, Abteilung Veterinärwesen.<br />
Technische Einrichtungen sind i. d. R. stationär und mit<br />
Bauten oder baulichen Anlagen verbunden (z. B. Lüftungstechnik,<br />
Melk- bzw. Kühltechnik). Gebrauchte technische<br />
Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Die Förderung von Spezialmaschinen ist nur möglich, wenn<br />
mindestens 50 % der Flächen des Betriebes im Berggebiet<br />
gemäß Richtlinie 86/465/EWG liegen. Die Kontrolle ist über<br />
aktuelle Daten zur Ausgleichszulage in BALIS Anwendungen<br />
10.3.5 (Flächen Berggebiet) sowie über 10.2.2<br />
(Fläche LF) durchzuführen.<br />
Die Abgrenzung förderfähiger Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung<br />
von Steillagen im Berggebiet ist im Leitfaden<br />
Nr. 5.10 geregelt.<br />
Beispiel Milchviehhaltung:<br />
Die Zahl der förderfähigen Tierplätze wird im Investitionskonzept<br />
nach folgendem Schema festgelegt:<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 6 von 50
Der Nachweis über die nach den<br />
einschlägigen Bestimmungen<br />
vorhandene und zusätzlich erworbene<br />
betriebliche Referenzmenge,<br />
die der Bewilligung zu<br />
Grunde liegt, ist bis zum Abschluss<br />
der Investitionsmaßnahmen<br />
zu erbringen, d. h. spätestens<br />
bei Vorlage des Verwendungsnachweises.<br />
2.3.2 Betreuung<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Gebühren <strong>für</strong> die Betreuung<br />
von Investitionsvorhaben können<br />
nur bei einem zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumen<br />
von mehr als 100 000 €<br />
gefördert werden.<br />
1. Feststellung der tatsächlichen Milchleistung je Kuh im<br />
IST<br />
Dies erfolgt aus der betrieblichen Referenzmenge im letzten<br />
Milchwirtschaftsjahr (Anlieferungs- bzw. Direktvermarktungsreferenzmenge<br />
(ggf. korrigiert um Unterlieferungen))<br />
sowie der in HI-Tier erfassten durchschnittlichen Anzahl<br />
an Milchkühen im entsprechenden Zeitraum (in begründeten<br />
Einzelfällen auch der Durchschnitt der letzten<br />
beiden Jahre). Bei zusätzlicher Mutterkuhhaltung sind entsprechende<br />
Korrekturen notwendig.<br />
2. Ermittlung der förderfähigen Milchkuhplätze<br />
Dies erfolgt aus dem Verhältnis der Zielreferenzmenge und<br />
der Milchleistung je Kuh im ZIEL lt. Investitionskonzept.<br />
Dabei ist mindestens die Milchleistung je Kuh im IST (s.<br />
Nr. 1) anzusetzen. Ausnahmen sind z.B. bei der Umstellung<br />
auf Ökolandbau möglich.<br />
3. Ermittlung der förderfähigen Kalbinnenplätze<br />
Zu den festgestellten förderfähigen Milchkuhplätzen können<br />
30 % zusätzlich als Kalbinnenplätze errichtet werden,<br />
sofern die Anzahl dieser Kalbinnenplätze nach den Tierzahlen<br />
im IVK (Ziel) plausibel sind.<br />
Die so insgesamt festgestellte Tierplatzzahl stellt eine Förderobergrenze<br />
dar, die nicht überschritten werden darf.<br />
Sonstige <strong>für</strong> Aufzuchtrinder errichtete Plätze müssen signifikant<br />
kleiner als Kalbinnenplätze mit Kuhplatzmaßen sein.<br />
Die Beihilfe wird anteilig im Verhältnis der nachgewiesenen<br />
Referenzmenge zur ZIEL-Referenzmenge ausbezahlt.<br />
So lange der Nachweis über die volle ZIEL-Referenzmenge<br />
lt. IVK nicht geführt ist, können maximal 90 % des Beihilfewertes<br />
ausbezahlt werden.<br />
Die weitere Nutzung des Altstalles ist zu dokumentieren.<br />
Betriebliche Weiterentwicklungen sind im Rahmen der<br />
Aufstockung der betrieblichen Referenzmenge möglich.<br />
Zugelassene Betreuer, Verfahren der Betreuer-Zulassung,<br />
Betreuer-Aufgaben (s. Leitfaden Nr. 5.6).<br />
Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> die Betreuungsgebühren ist das<br />
zuwendungsfähige bauliche Investitionsvolumen einschließlich<br />
technischer Einrichtungen und Erschließung, jedoch<br />
ohne Baunebenkosten.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 7 von 50
Bei einer Förderung von Maßnahmen<br />
mit einem zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumen<br />
von mehr als 250 000 €<br />
ist ein fachkundiger, zugelassener<br />
Betreuer einzuschalten.<br />
2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />
2.4.1 der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten<br />
oder Pflanzen, es sei denn sie dienen der Anlage von Dauerkulturen, sowie<br />
Ersatzinvestitionen,<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Anlage von mindestens 10-jährigen Dauerkulturen (z.<br />
B. Äpfel, Reben und Hopfen) einschl. Gerüstmaterial ist<br />
zuwendungsfähig. Mehrjährige Kulturen mit einmaliger<br />
Ernte (z. B. Christbäume, Baumschule) sowie schnellwachsende<br />
Baumarten zur Energieholzgewinnung sind von der<br />
Förderung ausgeschlossen.<br />
2.4.2 Neuinvestitionen in die Anbindehaltung,<br />
Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass die Beantragung<br />
einer einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong> bei Betrieben,<br />
denen eine Prämie <strong>für</strong> die Rodung von Apfel-, Birnen-<br />
und Pfirsichbäumen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2467/97<br />
der Kommission vom 11.12.1997 gewährt wurde, nicht zu<br />
einem Verstoß gegen die im Zusammenhang mit der Rodungsprämie<br />
verfügten Auflagen führt.<br />
Die genannten Betriebe haben sich verpflichtet, 15 Jahre<br />
lang keine Apfel-, Birnen- und Pfirsichbäume auf der geförderten<br />
Rodefläche anzupflanzen und die übrige Anbaufläche<br />
<strong>für</strong> Äpfel, Birnen und Pfirsiche im Betrieb während<br />
dieser Zeit nicht auszudehnen. Davon ausgenommen ist der<br />
Anbau <strong>für</strong> die Mostobsterzeugung.<br />
Keine Ersatzinvestitionen sind Investitionen, die aufgrund<br />
des damit einhergehenden technischen Fortschritts zu einer<br />
signifikanten Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />
und/oder Arbeitswirtschaft führen.<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Als Neuinvestitionen gelten neben Neubauten auch die Erweiterung<br />
bzw. der Anbau an bestehende(r) Anbindeställe.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 8 von 50
2.4.3 der Kauf von Maschinen und Geräten, ausgenommen Spezialmaschinen zur<br />
Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet,<br />
2.4.4 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen,<br />
Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine Beratung in Rechtssachen,<br />
2.4.5 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen,<br />
2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden,<br />
2.4.7 der Landankauf sowie der Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen,<br />
2.4.8 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie alle<br />
damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen.<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Photovoltaikanlagen, Holzvergasungsanlagen und sonstige<br />
Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis fester Biomasse (z.<br />
B. Holz, Miscanthus), Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung<br />
auf Basis Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioethanol sowie Ölpressen<br />
sind von der Förderung ausgeschlossen. Hingegen<br />
sind solarthermische Anlagen zur überwiegenden Gewinnung<br />
von Wärme <strong>für</strong> den Betrieb zuwendungsfähig; eine<br />
untergeordnete Beheizung des eigenen Wohnhauses ist dabei<br />
zwar nicht förderschädlich, der Anteil der Wohnhausbeheizung<br />
ist jedoch nicht förderfähig..<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 9 von 50
3. Zuwendungsempfänger<br />
3.1 Unternehmen der Landwirtschaft<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Gefördert werden Unternehmen,<br />
unbeschadet der gewählten<br />
Rechtsform,<br />
die im Sinne der Empfehlungen<br />
2003/361/EG der Kommission<br />
Kleinstunternehmen, kleine oder<br />
mittlere Unternehmen sind,<br />
wenn<br />
- entweder<br />
deren Geschäftstätigkeit zu<br />
wesentlichen Teilen (mehr<br />
als 25 % der Umsatzerlöse)<br />
darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung<br />
oder durch<br />
mit Bodenbewirtschaftung<br />
verbundene Tierhaltung<br />
pflanzliche oder tierische<br />
Erzeugnisse zu gewinnen<br />
Zu Unternehmen zählen Einzelunternehmen (natürliche<br />
Personen), Personengesellschaften, juristische Personen<br />
und Mischformen.<br />
Als Unternehmen gilt jede Einheit unabhängig von Ihrer<br />
Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.<br />
Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />
und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen<br />
zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen<br />
und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens<br />
50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />
sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Dabei sind auch<br />
Verflechtungen mit entsprechenden Unternehmen gem.<br />
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der KOM-<br />
MISSION zu berücksichtigen..<br />
Die „Geschäftstätigkeit“ bezieht sich nur auf Umsatzerlöse<br />
zzgl. Prämien der/des Zuwendungsempfänger/s aus unternehmerischer<br />
(Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gewerbe)<br />
einschließlich freiberuflicher Tätigkeit.<br />
Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und aus Nutzungsüberlassungen<br />
sowie der Wert <strong>für</strong> Naturalentnahmen<br />
<strong>für</strong> geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie Dienstleistungen<br />
nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.<br />
Aus folgenden steuerlichen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft<br />
werden keine unternehmerischen Umsatzerlöse<br />
erzielt:<br />
Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung<br />
und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte.<br />
Der Mindestumsatzanteil von 25 % soll den Bezug des Zuwendungsempfängers<br />
zur originären traditionellen Landwirtschaft<br />
sicherstellen. Die zur Landwirtschaft zu zählenden<br />
Umsatzerlöse müssen aus Pflanzenproduktion, flächengebundener<br />
Tierproduktion oder Veredelung betriebseigener<br />
Rohstoffe (Direktvermarktung, Verarbeitung) kommen.<br />
Die steuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft<br />
ist bei der Beurteilung der Unternehmen der<br />
Landwirtschaft im Sinne der Nr. 3.1 nicht maßgebend.<br />
Vielmehr sind die Umsatzerlöse in bodengebundene und<br />
nichtbodengebundene Umsatzerlöse aufzuteilen.<br />
Umsatzerlöse aus nach dem Bewertungsgesetz gewerblicher<br />
Tierhaltung sind den nicht bodengebundenen Umsatzerlösen<br />
zuzurechnen.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 10 von 50
und<br />
- die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes<br />
über die Alterssicherung<br />
der Landwirte (ALG) genannte<br />
Mindestgröße erreicht<br />
oder überschritten wird.<br />
oder<br />
wenn das Unternehmen einen<br />
landwirtschaftlichen Betrieb<br />
bewirtschaftet und unmittelbar<br />
kirchliche, gemeinnützige oder<br />
mildtätige Zwecke verfolgt.<br />
Bei juristischen Personen wird<br />
bei der Bewertung der Geschäftstätigkeit<br />
sowie der Mindestgröße<br />
auf das Unternehmen,<br />
bei Personengesellschaften und<br />
Einzelunternehmen auf die am<br />
Unternehmen beteiligten natürlichen<br />
Personen abgestellt.<br />
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse ist der Vordruck Nr. 4.4.1<br />
im Leitfaden zu verwenden.<br />
Maßgeblich <strong>für</strong> die Beurteilung sind die Umsatzerlöse zum<br />
Zeitpunkt der Antragstellung (Ist-Situation lt. Antragsunterlagen);<br />
zur Bewilligung sind Veränderungen, die bis dahin<br />
vom Antragsteller mitgeteilt wurden, in die Beurteilung<br />
einzubeziehen; eine spätere Unterschreitung des Mindestumsatzanteils<br />
führt <strong>für</strong> sich genommen zu keiner Rückforderung.<br />
Natürliche Personen oder eine Gesellschaft, an der mehrere<br />
natürliche Personen beteiligt sind, können nebeneinander<br />
mehrere selbstständige Aktivitäten betreiben, die ggf. in getrennten<br />
Buchführungen abgebildet sein können. Die Prüfung<br />
des Umsatzkriteriums ist personenbezogen durchzuführen.<br />
Zur Bestimmung des Umsatzkriteriums sind dann die Umsatzerlöse<br />
der jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
personenbezogen zusammen zu fassen und der landwirtschaftliche<br />
Anteil an der Gesamtsumme der Umsatzerlöse<br />
zu ermitteln.<br />
Bei einer GmbH & Co. KG ist auch die GmbH (juristische<br />
Person) als Gesellschafter der Personengesellschaft hinsichtlich<br />
der Geschäftstätigkeit und der Mindestgröße zu<br />
prüfen.<br />
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn mindestens<br />
50 % der Gesellschafter die Fördervoraussetzungen erfüllen<br />
und gleichzeitig die Anteile der förderfähigen Gesellschafter<br />
mindestens 50 % an der Gesellschaft betragen.<br />
Die Anteile der förderfähigen Gesellschafter ergeben den<br />
förderfähigen Anteil der Investition.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 11 von 50
Als Tierhaltung im Sinne des 1.<br />
Spiegelstrichs gelten auch die<br />
Imkerei und die Wanderschäferei.<br />
Bei der Förderung von Betriebszusammenschlüssen<br />
muss die<br />
Geschäftstätigkeit des Betriebszusammenschlusses<br />
selbst oder<br />
des Durchschnitts seiner Mitglieder<br />
jeweils <strong>für</strong> sich betrachtet<br />
den Bedingungen nach Nr.<br />
3.1 entsprechen. Nichtlandwirte<br />
im Sinne von Nr. 3.1 erhalten<br />
<strong>für</strong> ihren Anteil keine Förderung.<br />
Bei einer Familien-GbR werden zur Ermittlung der Voraussetzungen<br />
nach Nr. 3.1 die unternehmerischen Aktivitäten<br />
aller Gesellschafter zusammengefasst. Für die Voraussetzung<br />
nach Nr. 4.1.2 (Prosperität) der Richtlinie muss jedoch<br />
auch bei der Familien-GbR jeder einzelne Gesellschafter<br />
geprüft werden.<br />
Eine Familien-GbR, <strong>für</strong> die diese Regelung gilt, ist regelmäßig<br />
nur eine GbR, die der Betriebsleiter mit seinem Ehegatten<br />
und/oder seinem potentiellen Hofnachfolger eingeht.<br />
Jedes Mitglied der Gesellschaft muss dabei durch persönliche<br />
Arbeitsleistung an der Bewirtschaftung des Betriebes<br />
mitwirken (lt. Gesellschaftsvertrag).<br />
Betriebszusammenschlüsse, s. Leitfaden Nr. 5.2<br />
Die Einbringung des geförderten Objekts in bzw. dessen<br />
Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betreiber (z. B.<br />
GbR), d. h. die Trennung von Investor und Betreiber ist unter<br />
der Bedingung zulässig, dass sowohl Investor als auch<br />
Betreiber alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich<br />
gilt:<br />
1) Es darf nur ein Investor und ein Betreiber beteiligt sein.<br />
2) Es muss eine Teilidentität zwischen Investor und Betreiber<br />
gegeben sein.<br />
3) Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen von Investor<br />
und Betreiber gelten die gleichen Bestimmungen, die <strong>für</strong><br />
Gesellschaften allgemein gelten (siehe oben). Dabei ist<br />
es unerheblich, ob der Investor oder der Betreiber eine<br />
Personengesellschaft ist.<br />
4) Die Verpachtung des Investitionsobjekts an den Betreiber<br />
muss bei Antragstellung durch einen schriftlichen<br />
Pachtvertrag, der mindestens <strong>für</strong> die Dauer der Zweckbindungsfrist<br />
abgeschlossen ist, nachgewiesen werden.<br />
5) Im Rahmen der Buchführungsauflage ist eine Buchführung<br />
des Betreibers vorzulegen.<br />
Es können nur Rechnungsbelege anerkannt werden, die an<br />
den Investor gerichtet sind.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 12 von 50
3.2 Nicht gefördert werden<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung<br />
der öffentlichen<br />
Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals<br />
des Unternehmens beträgt<br />
oder<br />
die sich im Sinne der „Leitlinien<br />
der Gemeinschaft <strong>für</strong> staatliche<br />
Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung<br />
von Unternehmen<br />
in Schwierigkeiten“ in Schwierigkeiten<br />
befinden.<br />
4. Zuwendungsvoraussetzungen<br />
4.1 Allgemeine Anforderungen<br />
4.1.1 Qualifikation, Unternehmenszahlen<br />
Die Tatsache, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten<br />
befindet, wird anhand der Tragbarkeit des Kapitaldienstes<br />
im Ist und Ziel beurteilt. Dabei ist zu überprüfen, ob ein<br />
Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, Verluste aufzufangen,<br />
die das Unternehmen so gut wie sicher in den wirtschaftlichen<br />
Untergang treiben.<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Der Zuwendungsempfänger hat: Die Zuverlässigkeit des Antragsstellers ist unter Berücksichtigung<br />
früherer, seit 2000 durchgeführter einzelbetrieblicher<br />
Investitionsfördermaßnahmen zu prüfen.<br />
- berufliche Fähigkeiten <strong>für</strong><br />
eine ordnungsgemäße Führung<br />
des Betriebes nachzuweisen.<br />
Bei juristischen<br />
Personen und Personengesellschaften<br />
muss mindestens<br />
ein Mitglied der Unternehmensleitung<br />
diese<br />
Voraussetzungen erfüllen.<br />
Bei Maßnahmen bis zu einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />
von 100 000 €:<br />
- Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf oder<br />
- Erfolgreicher Abschluss der Landw. Fachschule<br />
oder<br />
- Teilnahme an mindestens drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm<br />
Landwirt (Grundlagen der pflanzlichen<br />
Produktion mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz, das<br />
Seminar Betriebswirtschaftliche Grundlagen, ein<br />
Schwerpunktseminar Pflanzenproduktion oder Schwerpunktseminar<br />
Tierproduktion). Die Teilnahme am Lehrgang<br />
der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbs-Winzer sowie der Besuch<br />
der Alpwirtschaftsakademie Allgäu, der Almwirtschaftsakademie<br />
Miesbach und der Akademie <strong>für</strong> Land-<br />
und Almwirtschaft Südostoberbayern Traunstein ist<br />
gleichwertig.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 13 von 50
- grundsätzlich eine Vorwegbuchführung<br />
<strong>für</strong> mindestens<br />
2 Jahre vorzulegen,<br />
Bei Maßnahmen ab einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />
von 100 000 €:<br />
Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und erfolgreicher<br />
Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule<br />
oder eine gleichwertige Berufsbildung.<br />
Verzeichnis der beruflichen und schulischen Abschlüsse<br />
siehe Leitfaden Nr. 5.4.<br />
Die jeweils erforderliche berufliche Qualifikation kann<br />
auch von einer sonstigen an der Betriebsleitung beteiligten<br />
Person (z. B. Hofnachfolger bzw. Mitunternehmer auf Basis<br />
eines GbR-Vertrages) nachgewiesen werden.<br />
Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen entscheidet<br />
die Bewilligungsstelle unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Persönlichkeit, der Berufserfahrung, des Betriebserfolgs<br />
des Antragstellers bzw. des Mitgliedes der Betriebsleitung.<br />
Die Vorwegbuchführung dient dem Nachweis einer erfolgreichen<br />
Betriebsführung in der Vergangenheit und damit<br />
der Beurteilung der Förderwürdigkeit. Sie ist <strong>für</strong> Vorhaben<br />
ab 100 000 € zuwendungsfähigem Investitionsvolumen in<br />
Form des BMELV-Jahresabschlusses (möglichst als csv-<br />
Datensatz) mit dem Antrag einzureichen. Zur Ermittlung<br />
der zeitraumechten Eigenkapitalbildung ist der Vordruck<br />
im Leitfaden (Nr. 4.7) zu verwenden. Zulässig ist auch die<br />
Bilanzanalyse des Institutes <strong>für</strong> Agrarökonomie der LfL.<br />
Anstelle des BMELV-Jahresabschlusses kann in Ausnahmefällen<br />
zur Vermeidung von Härten von der Bewilligungsstelle<br />
auch die Vorlage eines steuerlichen Jahresabschlusses<br />
akzeptiert werden. In diesem Falle kann jedoch<br />
die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Beurteilung der<br />
Förderwürdigkeit verlangt werden.<br />
Soweit im Rahmen der Vorwegbuchführung <strong>für</strong> Teile dieses<br />
Unternehmens separat Bücher geführt werden, ist vom<br />
Antragsteller eine Zusammenführung der wesentlichen<br />
wirtschaftlichen Kennzahlen des Gesamtunternehmens vorzulegen.<br />
Bei den Vorhaben bis 100 000 € zuwendungsfähigem Investitionsvolumen<br />
ist eine erfolgreiche Betriebsführung in<br />
der Vergangenheit durch andere geeignete Unterlagen<br />
nachzuweisen (z.B. LKV-Auswertungen, Schuldenstand<br />
sowie Stellungnahme des ALF erforderlich).<br />
Der Antragsteller kann das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
auf max. 100.000 € im Antrag begrenzen.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 14 von 50
- <strong>für</strong> Vorhaben ab 100 000 €<br />
zuwendungsfähigem Investitionsvolumen<br />
eine Buchführung,<br />
die dem BMELV-<br />
Jahresabschluss entspricht,<br />
<strong>für</strong> 5 Jahre vom Zeitpunkt<br />
der Einreichung des Endverwendungsnachweises<br />
an<br />
fortzuführen und<br />
- einen Nachweis in Form<br />
eines Investitionskonzeptes<br />
(IVK) über die Wirtschaftlichkeit<br />
des Unternehmens<br />
und der durchzuführenden<br />
Maßnahmen zu erbringen.<br />
Die Buchführungsabschlüsse (Inhalt s. Mindestanforderungen<br />
an die Auflagenbuchführung) sind von den Betrieben<br />
vorzuhalten und bei Prüfungen (Prüforgane von EU, Bund,<br />
Land) vorzulegen.<br />
Bei besonderen Härten ist der steuerliche Abschluss ausreichend.<br />
Zugelassen sind:<br />
- ÖKONOM (ILB)<br />
- EDV-Anwendungen der Betreuungsgesellschaften<br />
BBA und bbv-Landsiedlung GmbH<br />
sowie<br />
- Einfachanalyse EFA (ILB) <strong>für</strong> Fälle bis zu einem<br />
zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />
100 000 €.<br />
Der Investitions- und Finanzierungsplan umfasst die Gesamtmaßnahme<br />
(zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige<br />
Investitionsbestandteile). Der Kapitaldienst<br />
muss unter Berücksichtigung evtl. schon bestehender<br />
Verpflichtungen und angemessener Lebenshaltungskosten<br />
tragbar sein. Das IVK muss daher die im Entwicklungszeitraum<br />
geplanten Maßnahmen (auch von vornherein nicht<br />
zuwendungsfähige) sowie die vorhandenen und neu hinzu<br />
kommende Belastungen aufzeigen.<br />
Für die Bewilligung wird der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
netto erstellt. Die Finanzierung von Investitionen,<br />
die nicht im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme<br />
(z.B. geplanter Mähdrescherkauf bei geförderter<br />
Stallbaumaßnahme) stehen sowie die Finanzierung der<br />
Mehrwertsteuer, sind nicht Gegenstand des der Bewilligung<br />
zugrunde liegenden Investitions- und Finanzierungsplans.<br />
Ein Wechsel des Betriebes beim System der Umsatzbesteuerung<br />
während des Förderverfahrens hat daher keinen Einfluss<br />
auf die Förderhöhe.<br />
Die Plausibilität der veranschlagten Kosten ist gem. Art. 26<br />
der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 mit dem Referenzkostensystem<br />
(abgeleitet aus der ISBAU-Liste) oder dem Vergleich<br />
der(s) dem Antrag zugrunde liegenden Kostenschätzung/Angebots<br />
mit mindestens zwei weiteren Angeboten,<br />
im Ausnahmefall auch durch den Bewertungsausschuss, zu<br />
prüfen (siehe Nr. 5.9 des Leitfaden).<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 15 von 50
Aus der Vorwegbuchführung<br />
soll sich eine angemessene Eigenkapitalbildung<br />
des Unternehmens<br />
nachweisen lassen.<br />
Das Investitionskonzept soll eine<br />
Abschätzung über die Verbesserung<br />
der Wirtschaftlichkeit<br />
des Unternehmens auf Grund<br />
der durchzuführenden Maßnahme<br />
zulassen.<br />
Die Finanzierbarkeit des Vorhabens muss nachweislich<br />
gewährleistet sein. Bei zu finanzierenden Beträgen über<br />
50.000 € ist eine Guthabenbestätigung bzw. Kreditbereitschaftserklärung<br />
der Hausbank zwingend erforderlich.<br />
Deckungsmittel, die nach Erteilung der Bewilligung projektbezogen<br />
neu hinzukommen, sind im Sinne der Anteilfinanzierung<br />
anzurechnen. Dagegen sind z. B. Erbschaften<br />
nach der Bewilligung nicht als projektbezogene Mittelzuwächse<br />
zu werten und daher auch nicht anzurechnen.<br />
Aus „zur Finanzierung verfügbar“ sind Mittel in den Finanzierungsplan<br />
einzusetzen, soweit diese in den Übergangsjahren<br />
sicher zu erwarten sind. Dabei sind 50 % der <strong>für</strong> die<br />
Laufzeit des Entwicklungsplanes erwarteten Mittel die absolute<br />
Obergrenze dessen, was nach kaufmännischen<br />
Grundsätzen noch vertretbar erscheint.<br />
Anhaltswert <strong>für</strong> die Berechnung im Normalfall:<br />
„Zur Finanzierung verfügbar („IST''-Jahr)" x Übergangsjahre<br />
x 20 bis 50 %. Bei einer Eigenkapitalbildung im IST von<br />
unter 30.000 € ist dabei ein Anteil von 20 %, zwischen<br />
30.000 € und 50.000 € ein Anteil von 30 % und bei mehr<br />
als 50.000 € Eigenkapitalbildung sind 50 % anzusetzen.<br />
Bei der Anrechnung des „cash-flow“ muss eine hinreichende<br />
Liquiditätsreserve zum Ausgleich ungünstiger betrieblicher<br />
Entwicklungsphasen, unvorhersehbarer Investitionen,<br />
größerer Reparaturen usw. oder anderer Belange Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Vorwegbuchführung, IVK und Auflagenbuchführung müssen<br />
sich auf das antragstellende Unternehmen beziehen. Im<br />
Rahmen des IVK sind auch alle außerlandwirtschaftlichen<br />
Einkünfte des Antragstellers zu berücksichtigen. Bei einer<br />
Trennung von Investor und Betreiber wird zur Beurteilung<br />
der Ausgangssituation auf das bestehende landwirtschaftliche<br />
Unternehmen abgestellt. In der Ziellösung werden die<br />
IVK von Investor und Betreiber zusammengefasst. Bei neu<br />
gegründeten juristischen Personen und Personengesellschaften<br />
muss mindestens ein aktiver Gesellschafter über<br />
eine entsprechende Vorwegbuchführung verfügen.<br />
Dabei ist auch eine evtl. bestehende Beteiligung an einem<br />
Betriebszusammenschluss einzubeziehen. Im Falle einer<br />
Vollfusion bezieht sich das Investitionskonzept auf die gesamte<br />
neue Wirtschaftseinheit. Die Anteile der beteiligten<br />
Gesellschafter am Investitionsvolumen sind darzulegen.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 16 von 50
4.1.2 Prosperität<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Summe der positiven Einkünfte<br />
(Prosperitätsgrenze) des<br />
Zuwendungsempfängers und<br />
seines Ehegatten darf zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung im<br />
Durchschnitt der letzten drei<br />
von der Finanzverwaltung erlassenen<br />
Steuerbescheide<br />
90 000 € je Jahr bei Ledigen<br />
und 120 000 € je Jahr bei Ehegatten<br />
nicht überschritten haben.<br />
In begründeten Einzelfällen<br />
genügt es, zur Feststellung<br />
der Summe der positiven Einkünfte<br />
nur den letzten Steuerbescheid<br />
heranzuziehen.<br />
Die Einkommens- und Vermögensprosperität<br />
sowie die Würdigung<br />
der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />
betrifft bei juristischen<br />
Personen und Personengesellschaften<br />
einschließlich der<br />
GmbH & Co. KG alle Gesellschafter,Genossenschaftsmitglieder<br />
und Aktionäre (jeweils<br />
einschließlich ihrer Ehegatten),<br />
sofern diese hauptberuflich im<br />
Unternehmen tätig sind oder über<br />
einen Gesellschaftsanteil<br />
von mehr als 5 % verfügen.<br />
Falls die Summe der positiven<br />
Einkünfte eines der o. g. Anteilseigner<br />
90 000 € je Jahr bei<br />
Ledigen und 120 000 € je Jahr<br />
bei Ehegatten überschreitet, wird<br />
das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
des Zuwendungsempfängers<br />
um den Anteil von<br />
Hundert gekürzt, der dem Gesellschaftsanteil<br />
dieses Gesellschafters,Genossenschaftsmitglieds<br />
oder Aktionärs entspricht.<br />
Eine Saldierung von positiven mit negativen Einkünften<br />
des (der) Steuerbescheides(e) ist nicht zulässig.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 17 von 50
Bei der Bemessung der Höhe<br />
der Zuwendung im Rahmen der<br />
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />
sind sowohl das Eigeninteresse<br />
als auch die Leistungskraft<br />
des Zuwendungsempfängers<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
Die Vermögensprosperität ist zu<br />
berücksichtigen.<br />
4.2 Existenzgründung<br />
Im Antragsformblatt erfolgt eine pauschale Abfrage des<br />
Privatvermögens des Antragstellers und dessen Ehegatten.<br />
Verfügen der Antragsteller und dessen Ehegatte über mehr<br />
als 400 000 € Privatvermögen, so ist dem Antrag eine detaillierte<br />
Vermögensaufstellung nach dem Formblatt „Vermögensnachweis<br />
<strong>für</strong> Privatvermögen“ beizulegen.<br />
Die Angaben aller Antragsteller sind anhand der mit dem<br />
Antrag vorgelegten Einkommensteuerbescheide zu plausibilisieren<br />
(Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie<br />
aus Vermietung und Verpachtung).<br />
Das den Freibetrag von 400 000 € übersteigende Privatvermögen<br />
ist zu 50 % auf das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
anzurechnen. Dadurch verringert sich das zuwendungsfähige<br />
Investitionsvolumen entsprechend.<br />
Ab einem vorhandenen Privatvermögen von mehr als 1<br />
Mio. € wird keine <strong>Investitionsförderung</strong> gewährt.<br />
Beispiele: s. Leitfaden Nr. 5.5<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bei Unternehmen, die während<br />
eines Zeitraums von höchstens<br />
2 Jahren vor Antragstellung gegründet<br />
wurden und die auf eine<br />
erstmalige selbstständige Existenzgründung<br />
zurückgehen, gelten<br />
die Zuwendungsvoraussetzungen<br />
der Nr. 4.1.1 mit der<br />
Maßgabe, dass<br />
- statt einer angemessenen Eigenkapitalbildung<br />
ein angemessener<br />
Eigenkapitalanteil<br />
Bei allen Aussiedlungsarten ist der Erlös aus dem Verkauf<br />
der bisherigen Hofstelle oder Teilen davon in die Finanzierung<br />
des Vorhabens einzubringen.<br />
Als erstmalige selbständige Existenzgründung gilt der Kauf<br />
oder die langfristige Pacht von Hof- und landwirtschaftlichen<br />
Flächen oder eines Betriebes. Dabei darf der potentielle<br />
Antragsteller nicht bereits vorher einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb bewirtschaftet haben.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 18 von 50
am Unternehmen und am zu<br />
fördernden Vorhaben sowie<br />
- die Wirtschaftlichkeit der<br />
durchzuführenden Maßnahmen<br />
durch eine differenzierte<br />
Planungsrechnung nachzuweisen<br />
ist.<br />
Diese Bestimmungen gelten<br />
nicht <strong>für</strong> Unternehmen, die infolge<br />
einer Betriebsteilung oder<br />
im Rahmen der Hofnachfolge<br />
neu gegründet werden.<br />
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen<br />
5.1 Zuwendungsart<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Zuwendungen werden als<br />
Zuschüsse gewährt (Projektförderung<br />
- Anteilfinanzierung).<br />
Unterschreitet das zuwendungsfähige<br />
Investitionsvolumen den<br />
Betrag von 30 000 € bzw.<br />
20 000 € bei Investitionen im<br />
Berggebiet, wird keine Förderung<br />
gewährt.<br />
Die Förderung wird begrenzt auf<br />
ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
von 1 Mio. € und<br />
einen Zuschussbetrag von<br />
200 000 € je Zuwendungsempfänger<br />
bzw. Mitglied eines Betriebszusammenschlusses;abweichend<br />
davon wird die Förderung<br />
auf einen Zuschussbetrag<br />
von 300 000 € bei Erstaussiedlungen<br />
und 400 000 € bei Betriebszusammenschlüssen<br />
sowie<br />
bei Betriebszusammenschlüssen<br />
auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
von 1,5 Mio.<br />
€ begrenzt. Diese Obergrenzenkönnen<br />
in den Jahren von 2007<br />
bis 2013 höchstens einmal ausgeschöpft<br />
werden.<br />
Differenzierte Planungsrechnung = Investitionskonzept<br />
In das maximale zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
von 1 Mio. € bzw. 1,5 Mio. € sind die zuwendungsfähigen<br />
Betreuerausgaben einzubeziehen. Jeder Zuwendungsempfänger<br />
kann seine Fördermöglichkeit ganz oder teilweise im<br />
Rahmen von Betriebszusammenschlüssen wahrnehmen. In<br />
diesen Fällen ist im Bewilligungsbescheid <strong>für</strong> den Betriebszusammenschluss<br />
festzusetzen wie hoch der Zuschuss ist,<br />
der auf einen beteiligten Landwirt entfällt. Die Gesamtförderung<br />
eines Zuwendungsempfängers in <strong>EIF</strong> (Summe AFP<br />
und Diversifizierung) wird begrenzt auf einen Zuschussbetrag<br />
von 300.000 € <strong>für</strong> Einzelbetriebe bzw. 400.000 € <strong>für</strong><br />
Betriebszusammenschlüsse während der gesamten Programmplanungsperiode<br />
2007 bis 2013.<br />
Zudem darf der Gesamtwert der nach Nrn. 5.2 je Unternehmen<br />
gewährten Beihilfen, ausgedrückt als Prozentsatz<br />
der Bemessungsgrundlage, den Wert von 40 % und, ausgedrückt<br />
als absolute Zahl, in keinem Zeitraum von drei Wirtschaftsjahren<br />
(hier sind auch Wirtschaftsjahre außerhalb der<br />
Programmplanungsperiode zu berücksichtigen) den Betrag<br />
von 400.000 € übersteigen.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 19 von 50
Dies gilt auch bei Unternehmensteilungen<br />
und bei einem<br />
Wechsel der Rechtsform des<br />
Unternehmens.<br />
Beantragt ein Landwirt innerhalb von sechs Jahren sowohl<br />
im Betriebszusammenschluss als auch in seinem Einzelbetrieb<br />
eine Förderung, so darf seine Gesamtförderung nicht<br />
höher sein als die <strong>für</strong> einen Einzelbetrieb zulässige.<br />
Eine erstmalige Aussiedlung ist dann gegeben, wenn<br />
gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt werden:<br />
- an einem Standort im Außenbereich wird erstmalig die<br />
Tierhaltung (bzw. die Produktion gärtnerischer Erzeugnisse)<br />
aufgenommen,<br />
- es fallen signifikante zuwendungsfähige Erschließungskosten<br />
an (mindestens 20.000 €, evt. anfallende anteilige<br />
Erschließungskosten <strong>für</strong> Wohnhäuser sind herauszurechnen)<br />
und<br />
- bei an das bisherige Hofstellengrundstück angrenzendem<br />
oder nahe gelegenem Aussiedlungsstandort muss eine<br />
Mindestentfernung des geförderten Objekts (nächstgelegene<br />
Außenwand) zum bisherigen Hofstellengrundstück<br />
(nächstgelegene Grenze des Hof-Flurstücks) von mindestens<br />
100 m gegeben sein.<br />
Die Kalkulation der zuwendungsfähigen Erschließungskosten<br />
ist dabei durch Angebote zu belegen. Die Höhe der kalkulierten<br />
Erschließungskosten ist durch das ALF (i.d.R.<br />
Bauberater) auf Plausibilität zu prüfen. Zur Ermittlung der<br />
Mindestgrenze von 20.000 € können folgende Investitionen<br />
anerkannt werden: Ersterschließung des Grundstücks mit<br />
Wasser (ohne satzungsgemäße Gebühren), Telefon und<br />
Strom sowie Wegebau ab öffentlichem Weg bis zum Beginn<br />
des neuen Gehöfts. Die Befestigung der neuen Hofstelle<br />
gehört nicht zu den Erschließungskosten und kann daher<br />
bei der Ermittlung der Mindestgrenze nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Anrechnung der früheren einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong>en<br />
(beachte: sonstige Fördermaßnahmen nach<br />
LEADER oder Dorferneuerung sind nicht anzurechnen) vor<br />
2007 erfolgt dabei auf der Grundlage der geförderten zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben. Diese dürfen während eines<br />
Zeitraums von sechs Jahren (von Bewilligung bis Bewilligung)<br />
den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € je Unternehmen<br />
nicht übersteigen.<br />
Eine Anrechnung erfolgt, soweit<br />
- die Zuwendungsempfänger,<br />
- deren Gesellschafter/Genossenschaftsmitglieder/<br />
Aktionäre oder<br />
- von den Zuwendungsempfängern bzw. deren Gesellschaftern/Genossenschaftsmitgliedern/Aktionären<br />
– unbeschadet der gewählten Rechtsform – be-<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 20 von 50
5.2 Höhe der Zuwendungen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bei Investitionen nach Nr. 2<br />
können folgende Zuwendungen<br />
gewährt werden:<br />
triebene landwirtschaftliche Unternehmen,<br />
eine Förderung nach den Grundsätzen der <strong>Einzelbetrieblichen</strong><br />
<strong>Investitionsförderung</strong> erhalten haben.<br />
Eine Anrechnung erfolgt auch <strong>für</strong> den Fall, dass Fördermittel<br />
von Dritten übernommen werden. Bei gesellschaftsrechtlich<br />
organisierten Unternehmen ist Maßstab <strong>für</strong> die<br />
Anrechnung der Gesellschaftsanteil des Zuwendungsempfängers<br />
bzw. des Gesellschafters/Genossenschaftsmitglieds/<br />
Aktionärs; sofern dieser 25 % nicht übersteigt, kann eine<br />
Anrechnung unterbleiben.<br />
Es ist darauf zu achten, dass inhaltlich zusammenhängende<br />
Investitionsmaßnahmen/Entwicklungsschritte (funktionsfähige<br />
Einheiten!) auch zusammenhängend beantragt werden.<br />
Für förderfähige Anteile innerhalb eines Gebäudes, <strong>für</strong> die<br />
sich aus den Nrn. 5.2.1 und/oder 5.2.2 der Richtlinie unterschiedliche<br />
Fördersätze ergeben würden, ist ein einheitlicher<br />
Fördersatz zu gewähren. Dieser entspricht dem niedrigsten<br />
Fördersatz, der sich <strong>für</strong> die jeweils förderfähigen<br />
Anteile ergeben würde.<br />
5.2.1 Zuschuss <strong>für</strong> die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bei Investitionen nach Nr. 2.1.1<br />
wird ein Zuschuss in Höhe von<br />
bis zu 20 %, bei Erstaussied-<br />
lungen bis zu 25 % gewährt.<br />
Für Investitionen in die Milchviehhaltung<br />
sowie in Spezialmaschinen<br />
im Berggebiet kann unabhängig<br />
von einer Erstaussiedlung<br />
ein Zuschuss in Höhe von<br />
bis zu 25 % gewährt werden.<br />
Der erhöhte Zuschuss <strong>für</strong> Investitionen in die Milchviehhaltung<br />
(einschl. Jungvieh und Melk- und Futtertechnik) wird<br />
nur <strong>für</strong> folgende Vorhaben gewährt:<br />
1) Im Rahmen der geförderten Investition erfolgt die Umstellung<br />
von einem Milchviehanbindestall auf einen<br />
Milchviehlaufstall<br />
oder<br />
2) es findet eine Ausdehnung der Milchviehhaltung bei<br />
einem bestehenden Milchviehlaufstall statt. In diesem<br />
Zusammenhang ist die erhöhte Förderung auch möglich,<br />
wenn im bestehenden Laufstall Jungviehplätze zu<br />
Milchkuhplätzen umgebaut bzw. umgenutzt werden.<br />
Investitionen in Gülle- und /oder Futterlagerraum sind nur<br />
dann mit dem erhöhten Fördersatz <strong>für</strong> die Milchviehhaltung<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 21 von 50
Der jeweilige Fördersatz gilt<br />
auch <strong>für</strong> ggf. erforderliche Erschließungsmaßnahmen<br />
sowie<br />
notwendige Außenanlagen.<br />
zuwendungsfähig, wenn sie<br />
a) in Zusammenhang mit einer stallbaulichen Maßnahme<br />
nach 1) oder 2) stattfinden<br />
und<br />
b) weniger als 50 % des zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionsvolumens<br />
betragen.<br />
Beispiel: siehe Leitfaden Nr. 5.8<br />
Bei den Erschließungsmaßnahmen ist eine Förderung <strong>für</strong><br />
den Bau öffentlicher Wege auszunehmen.<br />
Bei Vollaussiedlungen (Wirtschaftsteil und Wohnhaus)<br />
sind die anteiligen Erschließungsbeiträge <strong>für</strong> das Wohnhaus<br />
nicht zuwendungsfähig.<br />
5.2.2 Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bei Investitionen nach Nr. 2.1.2<br />
kann <strong>für</strong> tierhaltungsbezogene<br />
Investitionen ein gegenüber Nr.<br />
5.2.1 erhöhter Fördersatz von bis<br />
zu 25 %, <strong>für</strong> Investitionen in bestehende<br />
Milchviehlaufställe<br />
sowie bei Erstaussiedlungen ein<br />
erhöhter Fördersatz von bis zu<br />
30 % sowie <strong>für</strong> Investitionen,<br />
die der Umstellung der Anbindehaltung<br />
von Milchkühen auf<br />
Laufstallhaltung dienen, befristet<br />
bis zum 31.12.2010 ein erhöhter<br />
Fördersatz von 35 % gewährt<br />
werden. Die genannten<br />
erhöhten Fördersätze können<br />
Ökobetrieben auch bei Investitionen<br />
in die Tierhaltung nach<br />
der EU-Öko-Verordnung gewährt<br />
werden, bei Investitionen<br />
in die Milchviehhaltung und bei<br />
Erstaussiedlung allerdings nur,<br />
wenn gleichzeitig auch die Anforderungen<br />
gemäß Nr. 2.1.2 erfüllt<br />
werden.<br />
Die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen wird gem.<br />
der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 in einem Zeitraum<br />
von 5 Jahren nach der Einreichung des EVN geprüft.<br />
Bei Stallneubauten ist <strong>für</strong> die neu errichteten Gebäude eine<br />
Entscheidung insgesamt <strong>für</strong> oder gegen aT erforderlich.<br />
Eine „geteilte“ Förderung ist nicht möglich. Die zur Funktionsfähigkeit<br />
dieser Einheit betriebsnotwendigen Anlagen<br />
(z.B. Melkanlage, Lager <strong>für</strong> Grundfutter, Güllelager) werden<br />
bei Stallneubauten nicht abgetrennt und sind auch nach<br />
Nr. 5.2.2 zuschussfähig.<br />
Bei Investitionen in bestehende Stallungen (Umbau oder<br />
Erweiterung), kann ein einzelnes Produktionsverfahren (z.<br />
B. Milchkuh, Jungvieh, Kälber) innerhalb eines Gebäudes<br />
nur nach aT gefördert werden, wenn anschließend <strong>für</strong> alle<br />
Tierplätze dieses Produktionsverfahrens im Gebäude die<br />
aT-Bedingungen erfüllt sind. Werden in diesem Gebäude<br />
gleichzeitig Investitionen <strong>für</strong> Produktionsverfahren durchgeführt,<br />
bei denen die aT-Bedingungen nicht erfüllt werden<br />
können, ist der Förderhinweis unter Nr. 5.2 zu beachten.<br />
Kann bei Investitionen in bestehende Stallungen ein erhöhter<br />
Fördersatz aufgrund der Erfüllung der Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der RL (aT-Bereich) gewährt<br />
werden und werden gleichzeitig Investitionen in Melk-<br />
und Futtertechnik sowie Lagerräumen <strong>für</strong> Grundfutter<br />
und/oder Gülle getätigt, gilt:<br />
1) Die Investitionen in Grundfutter- oder Güllelagerraum<br />
können mit den Fördersätzen nach Nr. 5.2.2 gefördert<br />
werden, wenn diese Investitionen gegenüber den<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 22 von 50
stallbaulichen Investitionen (ohne technische Einrichtungen)<br />
in den aT-Bereich nicht überwiegen (weniger als<br />
50 %).<br />
2) Die vergleichsweise teuere Melk- und Futtertechnik<br />
kann nur dann nach Nr. 5.2.2 der RL gefördert werden,<br />
wenn die Investitionen in den Stall zur Erfüllung der Anforderung<br />
nach Anlage 1 der RL den Milchkuhbereich<br />
betreffen und erhebliche Aufwendungen nach mehreren<br />
Kriterien der Anlage 1 erbracht werden.<br />
Beispiel: siehe Leitfaden Nr. 5.8<br />
Investitionsvorhaben <strong>für</strong> die Haltung von Ferkeln sind nur<br />
im Sinne einer Gesamtkonzeption gemeinsam mit einem<br />
Zuchtsauenstall, der die aT-Bedingungen erfüllt, mit einem<br />
Fördersatz nach Nr. 5.2.2 förderfähig. Einzelställe <strong>für</strong> Absetzferkel<br />
können daher nicht mit dem erhöhten Zuschuss<br />
<strong>für</strong> die Einhaltung von aT-Anforderungen gefördert werden.<br />
Bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung<br />
kann der Fördersatz von bis zu 35 % nur dann gewährt<br />
werden, wenn es sich um eine erstmalige und vollständige<br />
Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen<br />
handelt. Werden die Milchkühe überwiegend, aber<br />
nicht vollständig von Anbinde- auf Laufstallhaltung umgestellt<br />
(z. B. Trockensteher noch in Anbindehaltung im Altstall),<br />
wird ein Fördersatz von bis zu 30 % gewährt.<br />
Für ggf. erforderliche Aufwendungen <strong>für</strong> Erschließungsmaßnahmen<br />
und Außenanlagen gilt, dass sie bis zu einem<br />
Fördersatz von 25 % entsprechend der in Nr. 5.2.1 enthaltenen<br />
Regelung gefördert werden können. Der Fördersatz<br />
<strong>für</strong> Erschließungsmaßnahmen und Außenanlagen ist im Zusammenhang<br />
mit Baumaßnahmen, die mit einem Fördersatz<br />
von mehr als 25 % gefördert werden, auf 25 % begrenzt.<br />
In diesen Fällen sind die Kosten <strong>für</strong> Erschließungsmaßnahmen<br />
und Außenanlagen gesondert zu erfassen.<br />
Wird zum oder nach Abschluss der Maßnahme festgestellt,<br />
dass der Antragsteller die besonderen Anforderungen nach<br />
EU-Öko-Verordnung bzw. nach Anlage 1 der Richtlinie<br />
nicht erfüllen kann, kommen <strong>für</strong> die Maßnahme nicht die<br />
erhöhten Fördersätze nach Nr. 5.2.2, sondern nur die Fördersätze<br />
nach Nr. 5.2.1 zur Anwendung. Demgegenüber<br />
zuviel gewährte Zuwendungen müssen zurückgefordert<br />
werden.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 23 von 50
5.2.3 Förderung der Betreuungskosten<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Der Zuschuss zur Förderung der<br />
Betreuung beträgt bei einem<br />
zuwendungsfähigen baulichen<br />
Investitionsvolumen von<br />
- bis zu 250 000 € maxi-<br />
mal 4 500 €<br />
- über 250 000 € bis zu<br />
500 000 € maximal<br />
7 500 €<br />
- über 500 000 € maximal<br />
9 000 €.<br />
Eine weitere Förderung der<br />
Betreuung mit Zuschüssen nach<br />
den Nrn. 5.2.1 und 5.2.2 ist ausgeschlossen.<br />
Der Eigenbetrag des Zuwendungsempfängers<br />
zu den<br />
Betreuungsgebühren beträgt<br />
mindestens 1 % des zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumens.<br />
Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> die Betreuungsgebühren ist das<br />
zuwendungsfähige bauliche Investitionsvolumen einschließlich<br />
technischer Einrichtungen und Erschließung, jedoch<br />
ohne Baunebenkosten.<br />
Die erste Rate des Betreuerzuschusses wird in Höhe von 40<br />
% nach der Bewilligung ausgezahlt.<br />
Wird das Vorhaben nach Bewilligung der Mittel eingestellt,<br />
muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob der bereits ausgezahlte<br />
Teil des Betreuerzuschusses zurückzufordern ist.<br />
Der Betreuerzuschuss kann nur belassen werden, wenn von<br />
der Maßnahme wegen außergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer<br />
Umstände Abstand genommen werden musste.<br />
Wird gemäß Nr. 2.2.1 der RL zum Zeitpunkt der Verwendungsnachweisprüfung,<br />
die dem Investitionskonzept<br />
zugrunde liegende betriebliche Referenzmenge nicht vollständig<br />
nachgewiesen, hat dies keine Kürzung der Höhe der<br />
Betreuerförderung zur Folge.<br />
Eine Betreuerförderung kann im Zeitraum von 2007 bis<br />
2013 höchstens dreimal gewährt werden. Maßgeblich sind<br />
die Zeitpunkte der Bewilligungen.<br />
Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 24 von 50
Teil B: Diversifizierungsförderung<br />
1. Zuwendungszweck<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen<br />
aus selbstständiger<br />
Tätigkeit wird unterstützt<br />
und damit ein Beitrag zur Erhaltung<br />
der Wirtschaftskraft des<br />
ländlichen Raumes geleistet.<br />
2. Gegenstand der Förderung<br />
2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Gefördert werden Investitionen<br />
in Bayern zur Schaffung zusätzlicher<br />
Einkommensquellen im<br />
ländlichen Raum, die die Bedingungen<br />
des Art. 53 (Diversifizierung<br />
hin zu nichtlandwirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten) der<br />
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />
(ELER) sowie die Bedingungen<br />
der Verordnung (EG) Nr.<br />
1998/2006 (De-minimis-<br />
Beihilfen) erfüllen.<br />
Selbstständige Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie können<br />
landwirtschaftliche, gewerbliche und selbstständige<br />
Tätigkeiten sein.<br />
Der Betriebssitz des Antragstellers und der Standort der Investition<br />
müssen in Bayern liegen.<br />
Die „De-minimis“-Regelungen begrenzen die Förderung in<br />
den genannten Bereichen in einem Zeitraum von drei Jahren<br />
(Bewilligungsdatum maßgeblich) auf höchstens 200<br />
000 € (Subventionsbarwert) je Antragsteller. Das begünstigte<br />
Unternehmen ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass es innerhalb<br />
von drei Jahren „De-minimis“-Beihilfen mit einem<br />
Subventionsbarwert von insgesamt höchstens<br />
200 000 € erhält.<br />
Zuwendungsempfänger, die nach den „De-minimis“-<br />
Regelungen gefördert werden, erhalten zusammen mit dem<br />
Zuwendungsbescheid eine „De-minimis“-Bescheinigung.<br />
Der Zuwendungsempfänger ist zur Aufbewahrung von<br />
„De-minimis“-Bescheinigungen <strong>für</strong> mindestens zehn Jahre<br />
verpflichtet. Die dort enthaltenen Zuwendungsbeträge sind<br />
bei einer erneuten Antragstellung in eine „De-minimis“-<br />
Erklärung zu übernehmen. Diese Erklärung ist der Bewilligungsstelle<br />
bei erneuter Antragstellung vom Begünstigten<br />
abgezeichnet vorzulegen. Die Angaben des Zuwendungsempfängers<br />
sind subventionserheblich.<br />
Die Bewilligungsstelle darf eine neue „De-minimis“-<br />
Beihilfe erst gewähren, nachdem sie überprüft hat, dass der<br />
Gesamtbetrag der in dem relevanten Dreijahreszeitraum erhaltenen<br />
„De-minimis“-Beihilfen den Höchstbetrag von<br />
200 000 € nicht überschreitet.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 25 von 50
Gefördert werden Investitionen,<br />
die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen<br />
ermöglichen, sowie<br />
sonstige Vorhaben, die gleichzeitig<br />
dem Erhalt und der Modernisierung<br />
bestehender Gebäudesubstanz<br />
dienen. Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> eine Förderung von<br />
Vorhaben ist die räumliche Nähe<br />
zu einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb. Der Zuwendungsempfänger<br />
hat darüber hinaus persönliche<br />
Arbeitsleistung beim<br />
Betrieb des geförderten Projekts<br />
zu erbringen.<br />
2.2 Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Förderung<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die<br />
Förderung sind die nachfolgend<br />
aufgeführten Ausgaben, soweit<br />
sie <strong>für</strong> die zu fördernden Vorhaben<br />
notwendig sind:<br />
- Errichtung oder Modernisierung<br />
von Bauten und baulichen<br />
Anlagen einschließlich<br />
dem Kauf neuer (technischer)<br />
Einrichtungen der Innenwirtschaft;<br />
Dem Zuwendungsbescheid wird die „De-minimis“-<br />
Bescheinigung beigefügt.<br />
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften, privatwirtschaftlichen<br />
Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften,<br />
Anstalten und Stiftungen oder bei einem Zusammenschluss<br />
antragsberechtigter Zuwendungsempfänger jeweils i. S. von<br />
Nr. 3.1 der RL gilt der „De-minimis“-Förderhöchstbetrag<br />
nur <strong>für</strong> den konkreten Antragsteller in seiner jeweiligen<br />
Rechtsform (z. B. Personen- oder Kapitalgesellschaft, Zusammenschluss<br />
in der Rechtsform einer GbR usw.), nicht<br />
jedoch <strong>für</strong> die einzelnen Mitglieder. Die Bescheinigung ist<br />
deshalb auch nur <strong>für</strong> den Antragsteller in seiner jeweiligen<br />
Rechtsform zu erstellen und hat nur <strong>für</strong> diesen Geltung (Sie<br />
ist nicht <strong>für</strong> die einzelnen Mitglieder zu erstellen!).<br />
Alle Investitionen müssen dem Ziel der Einkommenserzielung<br />
gem. Nr. 1 dienen.<br />
Landwirtschaftsnahe Dienstleistungen sind im Leitfaden<br />
unter Nr. 5.3 festgelegt. Fällt die Investition unter diesen<br />
Katalog sind auch Neubauten förderfähig.<br />
Investitionen in sonstige Vorhaben können nur gefördert<br />
werden, wenn damit gleichzeitig bestehende Gebäudesubstanz<br />
eines landwirtschaftlichen Betriebes erhalten und modernisiert<br />
wird. Ausgeschlossen sind Investitionen, die ausschließlich<br />
der Vermietung und Verpachtung dienen.<br />
Reine Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehender<br />
Gebäudesubstanz ohne wirtschaftlichen Hintergrund<br />
und ohne das Ziel zusätzlicher Einkommenserzielung<br />
sind nicht zuwendungsfähig.<br />
Technische Einrichtungen sind i. d. R. stationär und mit<br />
Bauten oder baulichen Anlagen verbunden (z. B. Lüftungstechnik,<br />
Heiztechnik). Gebrauchte technische Einrichtungen<br />
sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 26 von 50
- Allgemeine Aufwendungen,<br />
etwa <strong>für</strong> Architektur- und Ingenieurleistungen<br />
sowie <strong>für</strong><br />
Betreuung von baulichen Investitionen,Durchführbarkeitsstudien,<br />
den Erwerb von Patentrechten<br />
und Lizenzen, bis<br />
zu einem Höchstsatz von insgesamt<br />
bis zu 12 % der im ersten<br />
Spiegelstrich genannten<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
2.3 Einschränkungen der Förderung<br />
2.3.1 Urlaub auf dem Bauernhof, Brennereien<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Investitionen im Bereich „Urlaub<br />
auf dem Bauernhof“ können nur<br />
bis zur Gesamtkapazität von maximal<br />
25 Gästebetten gefördert<br />
werden.<br />
Bei Brennereien sind nur Investitionen<br />
im Bereich der Direktvermarktung<br />
von Abfindungs-<br />
sowie Verschlusskleinbrennereien<br />
(mit einer jährlichen Alkoholproduktion<br />
bis zu 10 hl) zuwendungsfähig;<br />
Brennereigeräte<br />
sind nicht zuwendungsfähig.<br />
2.3.2 Betreuung<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Gebühren <strong>für</strong> die Betreuung<br />
von Investitionsvorhaben können<br />
nur bei einem zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumen<br />
von mehr als 100 000 €<br />
gefördert werden.<br />
Zur Verbesserung der Auslastung ist eine befristete Dauervermietung<br />
außerhalb der Saison zulässig.<br />
Siehe Leitfaden Nr. 5.3<br />
Zugelassene Betreuer, Verfahren der Betreuer-Zulassung,<br />
Betreuer-Aufgaben (s. Leitfaden Nr. 5.6)<br />
Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> die Betreuungsgebühren ist das<br />
zuwendungsfähige bauliche Investitionsvolumen einschließlich<br />
technischer Einrichtungen und Erschließung, jedoch<br />
ohne Baunebenkosten.<br />
Ein separater Betreuerzuschuss wird nicht gewährt.<br />
Aus diesem Grund entfällt eine Betreuerpflicht.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 27 von 50
2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />
2.4.1 Investitionen, die die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen betreffen,<br />
2.4.2 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen,<br />
Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine Beratung in Rechtssachen,<br />
2.4.3 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen,<br />
2.4.4 der Kauf von Maschinen und Geräten sowie der Erwerb von Bauten und baulichen<br />
Anlagen,<br />
2.4.5 der Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen,<br />
2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden,<br />
2.4.7 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie alle<br />
damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen,<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Photovoltaikanlagen, Holzvergasungsanlagen und sonstige<br />
Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis fester Biomasse (z.<br />
B. Holz, Miscanthus), Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung<br />
auf Basis Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioethanol sowie Ölpressen<br />
sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
2.4.8 Ersatzinvestitionen.<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Keine Ersatzinvestitionen sind Investitionen, die aufgrund<br />
des damit einhergehenden technischen Fortschritts zu einer<br />
signifikanten Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />
und/oder Arbeitswirtschaft führen.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 28 von 50
3. Zuwendungsempfänger<br />
Gefördert werden:<br />
3.1 Unternehmen der Landwirtschaft<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
• Unternehmen, unbeschadet<br />
der gewählten Rechtsform,<br />
- deren Geschäftstätigkeit zu<br />
wesentlichen Teilen (mehr<br />
als 25 % der Umsatzerlöse)<br />
darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung<br />
oder durch<br />
mit Bodenbewirtschaftung<br />
verbundene Tierhaltung<br />
pflanzliche oder tierische Erzeugnisse<br />
zu gewinnen<br />
Zu Unternehmen zählen Einzelunternehmen (natürliche<br />
Personen), Personengesellschaften, juristische Personen<br />
und Mischformen.<br />
Die „Geschäftstätigkeit“ bezieht sich nur auf Umsatzerlöse<br />
zzgl. Prämien der/des Zuwendungsempfänger/s aus unternehmerischer<br />
(Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gewerbe)<br />
einschließlich freiberuflicher Tätigkeit.<br />
Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und aus Nutzungsüberlassungen<br />
sowie der Wert <strong>für</strong> Naturalentnahmen<br />
<strong>für</strong> geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie Dienstleistungen<br />
nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.<br />
Aus folgenden steuerlichen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft<br />
werden keine unternehmerischen Umsatzerlöse<br />
erzielt:<br />
Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung<br />
und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte.<br />
Der Mindestumsatzanteil von 25 % soll den Bezug des Zuwendungsempfängers<br />
zur originären traditionellen Landwirtschaft<br />
sicherstellen. Die zur Landwirtschaft zu zählenden<br />
Umsatzerlöse müssen aus Pflanzenproduktion, flächengebundener<br />
Tierproduktion oder Veredelung betriebseigener<br />
Rohstoffe (Direktvermarktung, Verarbeitung) kommen.<br />
Die steuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft<br />
ist bei der Beurteilung der Unternehmen der<br />
Landwirtschaft im Sinne der Nr. 3.1 nicht maßgebend.<br />
Vielmehr sind die Umsatzerlöse in bodengebundene und<br />
nichtbodengebundene Umsatzerlöse aufzuteilen.<br />
Umsatzerlöse aus nach dem Bewertungsgesetz gewerblicher<br />
Tierhaltung sind den nicht bodengebundenen Umsatzerlösen<br />
zuzurechnen.<br />
Bei Pensionspferdehaltung sind Umsatzerlöse nur anrechnungsfähig,<br />
wenn ausreichend eigen bewirtschaftete Futterflächen<br />
zur überwiegenden Grundfutterversorgung der Tiere<br />
vorliegen; als Richtwert <strong>für</strong> „überwiegend“ gilt dabei rd.<br />
0,35 ha Flächenbedarf/Großpferd; als „eigen“ bewirtschaftet<br />
kann dabei auch eine langfristige Flächenpacht von<br />
mindestens 12 Jahren anerkannt werden.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 29 von 50
und<br />
- die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes<br />
über die Alterssicherung<br />
der Landwirte (ALG)<br />
genannte Mindestgröße erreichen<br />
oder überschreiten<br />
oder<br />
- die einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb bewirtschaften<br />
und unmittelbar kirchliche,<br />
gemeinnützige oder mildtätige<br />
Zwecke verfolgen.<br />
Bei juristischen Personen wird<br />
bei der Bewertung der Geschäftstätigkeit<br />
sowie der Mindestgröße<br />
auf das Unternehmen,<br />
bei Personengesellschaften und<br />
Einzelunternehmen auf die am<br />
Unternehmen beteiligten natürlichen<br />
Personen abgestellt.<br />
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse ist der Vordruck Nr. 4.4.1<br />
im Leitfaden zu verwenden.<br />
Maßgeblich <strong>für</strong> die Beurteilung sind die Umsatzerlöse zum<br />
Zeitpunkt der Antragstellung (Ist-Situation lt. Antragsunterlagen);<br />
zur Bewilligung sind Veränderungen, die bis dahin<br />
vom Antragsteller mitgeteilt wurden, in die Beurteilung<br />
einzubeziehen; eine spätere Unterschreitung des Mindestumsatzanteils<br />
führt <strong>für</strong> sich genommen zu keiner Rückforderung.<br />
Natürliche Personen oder eine Gesellschaft, an der mehrere<br />
natürliche Personen beteiligt sind, können nebeneinander<br />
mehrere selbstständige Aktivitäten betreiben, die ggf. in getrennten<br />
Buchführungen abgebildet sein können. Die Prüfung<br />
des Umsatzkriteriums ist personenbezogen durchzuführen.<br />
Zur Bestimmung des Umsatzkriteriums sind dann die Umsatzerlöse<br />
der jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
personenbezogen zusammen zu fassen und der landwirtschaftliche<br />
Anteil an der Gesamtsumme der Umsatzerlöse<br />
zu ermitteln.<br />
Bei einer GmbH & Co. KG ist auch die GmbH (juristische<br />
Person) als Gesellschafter der Personengesellschaft hinsichtlich<br />
der Geschäftstätigkeit und der Mindestgröße zu<br />
prüfen.<br />
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn mindestens<br />
50 % der Gesellschafter die Fördervoraussetzungen erfüllen<br />
und gleichzeitig die Anteile der förderfähigen Gesellschafter<br />
mindestens 50 % an der Gesellschaft betragen.<br />
Die Anteile der förderfähigen Gesellschafter ergeben den<br />
förderfähigen Anteil der Investition.<br />
Bei einer Familien-GbR werden zur Ermittlung der Voraussetzungen<br />
nach Nr. 3.1 die unternehmerischen Aktivitäten<br />
aller Gesellschafter zusammengefasst. Für die Voraussetzung<br />
nach Nr. 4.1.2 (Prosperität) der Richtlinie muss je-<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 30 von 50
• Inhaber landwirtschaftlicher<br />
Einzelunternehmen oder deren<br />
Ehegatten oder mitarbeitende<br />
Familienangehörige<br />
gem. § 1 Abs. 8 ALG, soweit<br />
sie in räumlicher Nähe<br />
zum landwirtschaftlichen<br />
Betrieb erstmalig eine<br />
selbstständige Existenz<br />
gründen oder entwickeln.<br />
Als Tierhaltung im Sinne des 1.<br />
Spiegelstrichs gelten auch die<br />
Imkerei und die Wanderschäferei.<br />
Bei der Förderung von Betriebszusammenschlüssen<br />
muss die<br />
Geschäftstätigkeit des Betriebszusammenschlusses<br />
selbst oder<br />
des Durchschnitts seiner Mitglieder<br />
jeweils <strong>für</strong> sich betrachtet<br />
den Bedingungen nach Nr.<br />
3.1 dieser Richtlinie entsprechen.<br />
Nichtlandwirte im Sinne<br />
von Nr. 3.1 erhalten <strong>für</strong> ihren<br />
Anteil keine Förderung.<br />
doch auch bei der Familien-GbR jeder einzelne Gesellschafter<br />
geprüft werden.<br />
Eine Familien-GbR, <strong>für</strong> die diese Regelung gilt, ist regelmäßig<br />
nur eine GbR, die der Betriebsleiter mit seinem Ehegatten<br />
und/oder seinem potentiellen Hofnachfolger eingeht.<br />
Jedes Mitglied der Gesellschaft muss dabei durch persönliche<br />
Arbeitsleistung an der Bewirtschaftung des Betriebes<br />
mitwirken.<br />
Bei Inhabern landwirtschaftlicher Einzelunternehmen und<br />
deren Ehegatten können auch Folgeinvestitionen in bereits<br />
bestehende selbständige Existenzen gefördert werden. Die<br />
räumliche Nähe zum Betrieb und die erstmalige Existenzgründung<br />
(einschließlich einer ersten Folgeinvestition) ist<br />
lediglich bei den mitarbeitenden Familienangehörigen notwendig.<br />
Für das Kriterium der räumlichen Nähe ist die Investition<br />
in den ländlichen Raum im engeren Sinne gefordert.<br />
Mitarbeitende Familienangehörige sind hauptberuflich<br />
im landwirtschaftlichen Unternehmen tätige Verwandte bis<br />
zum 3. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad und Pflegekinder<br />
des Landwirtes oder seines Ehegatten.<br />
Betriebszusammenschlüsse, s. Leitfaden Nr. 5.2<br />
Die Einbringung des geförderten Objekts in bzw. dessen<br />
Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betreiber (z. B.<br />
GbR), d. h. die Trennung von Investor und Betreiber ist unter<br />
der Bedingung zulässig, dass sowohl Investor als auch<br />
Betreiber alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich<br />
gilt:<br />
1) Es darf nur ein Investor und ein Betreiber beteiligt sein.<br />
2) Es muss eine Teilidentität zwischen Investor und Betreiber<br />
gegeben sein.<br />
3) Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen von Investor<br />
und Betreiber gelten die gleichen Bestimmungen, die <strong>für</strong><br />
Gesellschaften allgemein gelten (siehe oben). Dabei ist<br />
es unerheblich, ob der Investor oder der Betreiber eine<br />
Personengesellschaft ist.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 31 von 50
3.2 Nicht gefördert werden<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung<br />
der öffentlichen<br />
Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals<br />
des Unternehmens be-<br />
trägt oder<br />
die sich im Sinne „Leitlinien der<br />
Gemeinschaft <strong>für</strong> staatliche Beihilfen<br />
zur Rettung und Umstrukturierung<br />
von Unternehmen in<br />
Schwierigkeiten“ in Schwierigkeiten<br />
befinden.<br />
4. Zuwendungsvoraussetzungen<br />
4.1 Allgemeine Anforderungen<br />
4) Die Verpachtung des Investitionsobjekts an den Betreiber<br />
muss bei Antragstellung durch einen schriftlichen<br />
Pachtvertrag, der mindestens <strong>für</strong> die Dauer der Zweckbindungsfrist<br />
abgeschlossen ist, nachgewiesen werden.<br />
Es können nur Rechnungsbelege anerkannt werden, die an<br />
den Investor gerichtet sind.<br />
Die Tatsache, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten<br />
befindet, wird anhand der Tragbarkeit des Kapitaldienstes<br />
im Ist und Ziel beurteilt. Dabei ist zu überprüfen, ob ein<br />
Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, Verluste aufzufangen,<br />
die das Unternehmen so gut wie sicher in den wirtschaftlichen<br />
Untergang treiben.<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Der Zuwendungsempfänger hat: Die Zuverlässigkeit des Antragsstellers ist unter Berücksichtigung<br />
früherer, seit 2000 durchgeführter einzelbetrieblicher<br />
Investitionsfördermaßnahmen zu beurteilen.<br />
- einen Nachweis in Form<br />
eines Investitionskonzeptes<br />
(IVK) über die Wirtschaftlichkeit<br />
des Unternehmens<br />
und der durchzuführenden<br />
Maßnahmen zu erbringen<br />
Eine erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit ist<br />
durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.<br />
Zugelassen sind:<br />
- ÖKONOM (ILB)<br />
- EDV-Anwendungen der Betreuungsgesellschaften<br />
BBA und bbv-Landsiedlung GmbH<br />
sowie<br />
- Einfachanalyse EFA (ILB) <strong>für</strong> Fälle bis zu einem<br />
zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />
100 000 €.<br />
Der Investitions- und Finanzierungsplan umfasst die Gesamtmaßnahme<br />
(zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige<br />
Investitionsbestandteile). Der Kapital-<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 32 von 50
dienst muss unter Berücksichtigung evtl. schon bestehender<br />
Verpflichtungen und angemessener Lebenshaltungskosten<br />
tragbar sein. Das Investitionskonzept muss daher die im<br />
Entwicklungszeitraum geplanten Maßnahmen (auch von<br />
vornherein nicht zuwendungsfähige) sowie die vorhandenen<br />
und neu hinzu kommende Belastungen aufzeigen.<br />
Für die Bewilligung wird der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
netto erstellt. Die Finanzierung von Investitionen,<br />
die nicht im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme<br />
(z.B. geplanter Mähdrescherkauf bei geförderter Direktvermarktung)<br />
stehen sowie die Finanzierung der Mehrwertsteuer,<br />
sind nicht Gegenstand des der Bewilligung<br />
zugrunde liegenden Investitions- und Finanzierungsplans.<br />
Ein Wechsel des Betriebes beim System der Umsatzbesteuerung<br />
während des Förderverfahrens hat daher keinen Einfluss<br />
auf die Förderhöhe.<br />
Die Plausibilität der veranschlagten Kosten ist gem. Art. 26<br />
der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 mit dem Referenzkostensystem<br />
(abgeleitet aus der ISBAU-Liste) oder dem Vergleich<br />
der(s) dem Antrag zugrunde liegenden Kostenschätzung/Angebots<br />
mit mindestens zwei weiteren Angeboten,<br />
im Ausnahmefall auch durch den Bewertungsausschuss, zu<br />
prüfen (siehe Nr. 5.9 des Leitfaden).<br />
Die Finanzierbarkeit des Vorhabens muss nachweislich<br />
gewährleistet sein. Bei zu finanzierenden Beträgen über<br />
50.000 € ist eine Guthabenbestätigung bzw. Kreditbereitschaftserklärung<br />
der Hausbank zwingend erforderlich.<br />
Deckungsmittel, die nach Erteilung der Bewilligung projektbezogen<br />
neu hinzukommen, sind im Sinne der Anteilfinanzierung<br />
anzurechnen. Dagegen sind z. B. Erbschaften<br />
nach der Bewilligung nicht als projektbezogene Mittelzuwächse<br />
zu werten und daher auch nicht anzurechnen.<br />
Aus „zur Finanzierung verfügbar“ sind Mittel in den Finanzierungsplan<br />
einzusetzen, soweit diese in den Übergangsjahren<br />
sicher zu erwarten sind. Dabei sind 50 % der <strong>für</strong> die<br />
Laufzeit des Entwicklungsplanes erwarteten Mittel die absolute<br />
Obergrenze dessen, was nach kaufmännischen<br />
Grundsätzen noch vertretbar erscheint.<br />
Anhaltswert <strong>für</strong> die Berechnung im Normalfall:<br />
„Zur Finanzierung verfügbar („IST''-Jahr)" x Übergangsjahre<br />
x 20 bis 50 %. Bei einer Eigenkapitalbildung im IST von<br />
unter 30.000 € ist dabei ein Anteil von 20 %, zwischen<br />
30.000 € und 50.000 € ein Anteil von 30 % und bei mehr<br />
als 50.000 € Eigenkapitalbildung sind 50 % anzusetzen.<br />
Bei der Anrechnung des „cash-flow“ muss eine hinreichende<br />
Liquiditätsreserve zum Ausgleich ungünstiger betriebli-<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 33 von 50
und<br />
- berufliche Fähigkeiten <strong>für</strong><br />
eine ordnungsgemäße Führung<br />
des Betriebes nachzuweisen.<br />
Bei juristischen<br />
Personen und Personengesellschaften<br />
muss mindestens<br />
ein Mitglied der Unternehmensleitung<br />
diese<br />
Voraussetzungen erfüllen.<br />
cher Entwicklungsphasen, unvorhersehbarer Investitionen,<br />
größerer Reparaturen usw. oder anderer Belange Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen<br />
bis zu einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />
100 000 €:<br />
- Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf<br />
oder<br />
- Erfolgreicher Abschluss einer Landw. Fachschule<br />
oder<br />
- Teilnahme an mindestens drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm<br />
Landwirt (Grundlagen der pflanzlichen<br />
Produktion mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz,<br />
das Seminar Betriebswirtschaftliche Grundlagen, ein<br />
Schwerpunktseminar Pflanzenproduktion oder Schwerpunktseminar<br />
Tierproduktion). Die Teilnahme am Lehrgang<br />
der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbs-Winzer sowie der<br />
Besuch der Alpwirtschaftsakademie Allgäu, der Almwirtschaftsakademie<br />
Miesbach und der Akademie <strong>für</strong><br />
Land- und Almwirtschaft Südostoberbayern Traunstein<br />
ist gleichwertig.<br />
oder<br />
- Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />
Berufsbildung.<br />
oder<br />
- Bei Investitionen in ländlich/hauswirtschaftliche<br />
Dienstleistungen der erfolgreiche Abschluss des 1semestrigen<br />
Studiengangs der Landwirtschaftsschule,<br />
Abt. Hauswirtschaft.<br />
Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen<br />
ab einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />
100 000 €:<br />
- Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf<br />
oder<br />
- Erfolgreicher Abschluss einer Landw. Fachschule<br />
oder<br />
- Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />
Berufsausbildung.<br />
Bei sonstigen Vorhaben ist ein erfolgreicher Abschluss einer<br />
dem Investitionsziel angemessenen Berufsausbildung<br />
nachzuweisen.<br />
Die jeweils erforderliche berufliche Qualifikation kann<br />
auch von einer sonstigen an der Betriebsleitung beteiligten<br />
Person (z. B. Hofnachfolger bzw. Mitunternehmer auf der<br />
Basis eines GbR-Vertrages) nachgewiesen werden.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 34 von 50
4.2 Prosperität<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Summe der positiven Einkünfte<br />
(Prosperitätsgrenze) des<br />
Zuwendungsempfängers und<br />
seines Ehegatten darf zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung im<br />
Durchschnitt der letzten drei von<br />
der Finanzverwaltung erlassenen<br />
Steuerbescheide<br />
90 000 € je Jahr bei Ledigen und<br />
120 000 € je Jahr bei Ehegatten<br />
nicht überschritten haben. In begründeten<br />
Einzelfällen genügt<br />
es, zur Feststellung der Summe<br />
der positiven Einkünfte nur den<br />
letzten Steuerbescheid heranzuziehen.<br />
Die Einkommens- und Vermögensprosperität<br />
sowie die Würdigung<br />
der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />
betrifft bei juristischen<br />
Personen und Personengesellschaften<br />
einschließlich der<br />
GmbH & Co. KG alle Gesellschafter,Genossenschaftsmitglieder<br />
und Aktionäre (jeweils<br />
einschließlich ihrer Ehegatten),<br />
sofern diese hauptberuflich im<br />
Unternehmen tätig sind oder über<br />
einen Gesellschaftsanteil<br />
von mehr als 5 % verfügen.<br />
Falls die Summe der positiven<br />
Einkünfte eines der o. g. Anteilseigner<br />
90 000 € je Jahr bei<br />
Ledigen und 120 000 € je Jahr<br />
bei Ehegatten überschreitet, wird<br />
das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
des Zuwendungsempfängers<br />
um den Anteil von<br />
Hundert gekürzt, der dem Ge-<br />
Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen entscheidet<br />
die Bewilligungsstelle unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Persönlichkeit, der Berufserfahrung, des Betriebserfolgs<br />
des Antragstellers bzw. des Mitgliedes der Betriebsleitung.<br />
Eine Saldierung von positiven mit negativen Einkünften<br />
des (der) Steuerbescheides(e) ist nicht zulässig.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 35 von 50
sellschaftsanteil dieses Gesellschafters,Genossenschaftsmitglieds<br />
oder Aktionärs entspricht.<br />
Bei der Bemessung der Höhe<br />
der Zuwendung im Rahmen der<br />
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />
sind sowohl das Eigeninteresse<br />
als auch die Leistungskraft<br />
des Zuwendungsempfängers<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
Die Vermögensprosperität ist zu<br />
berücksichtigen.<br />
Im Antragsformblatt erfolgt eine pauschale Abfrage des<br />
Privatvermögens des Antragstellers und dessen Ehegatten.<br />
Verfügen der Antragsteller und dessen Ehegatte danach<br />
gem. dem „Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen“ über<br />
mehr als 400 000 € Privatvermögen, so ist dem Antrag eine<br />
detaillierte Vermögensaufstellung nach dem Formblatt<br />
„Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen“ beizulegen.<br />
Die Angaben aller Antragsteller sind anhand der mit dem<br />
Antrag vorgelegten Einkommensteuerbescheide zu plausibilisieren<br />
(Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie<br />
aus Vermietung und Verpachtung).<br />
Das den Freibetrag von 400 000 € übersteigende Privatvermögen<br />
ist zu 50 % auf das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
anzurechnen. Dadurch verringert sich das zuwendungsfähige<br />
Investitionsvolumen entsprechend.<br />
Ab einem vorhandenen Privatvermögen von mehr als 1<br />
Mio. € wird keine <strong>Investitionsförderung</strong> gewährt.<br />
Beispiele: s. Leitfaden Nr. 5.5<br />
Bei allen Aussiedlungsarten ist der Erlös aus dem Verkauf<br />
der bisherigen Hofstelle oder Teilen davon in die Finanzierung<br />
des Vorhabens einzubringen.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 36 von 50
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen<br />
5.1 Zuwendungsart<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Zuwendungen werden als<br />
Zuschüsse gewährt (Projektförderung<br />
- Anteilfinanzierung).<br />
Unterschreitet das zuwendungsfähige<br />
Investitionsvolumen den<br />
Betrag von 20 000 €, wird keine<br />
Förderung gewährt.<br />
Die Förderung wird begrenzt auf<br />
ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
von<br />
400.000 € und einen Zuschussbetrag<br />
von 80 000 € je Zuwendungsempfänger<br />
bzw. Mitglied<br />
eines Betriebszusammenschlusses.<br />
In das maximale zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
von 400 000 € sind die zuwendungsfähigen Betreuerausgaben<br />
einzubeziehen.<br />
Jeder Zuwendungsempfänger kann seine Fördermöglichkeit<br />
ganz oder teilweise im Rahmen von Betriebszusammenschlüssen<br />
wahrnehmen. In diesen Fällen ist im Bewilligungsbescheid<br />
<strong>für</strong> den Betriebszusammenschluss festzusetzen<br />
wie hoch der Zuschuss ist, der auf den einzelnen beteiligten<br />
Landwirt entfällt.<br />
Beantragt ein Landwirt innerhalb von sechs Jahren sowohl<br />
im Betriebszusammenschluss als auch in seinem Einzelbetrieb<br />
eine Förderung, so darf seine Gesamtförderung nicht<br />
höher sein als die <strong>für</strong> einen Einzelbetrieb zulässige.<br />
Die Anrechnung der früheren einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong>en<br />
(beachte: sonstige Fördermaßnahmen nach<br />
LEADER oder Dorferneuerung sind nicht anzurechnen)<br />
vor 2007 erfolgt dabei auf der Grundlage der geförderten<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese dürfen während eines<br />
Zeitraums von sechs Jahren (von Bewilligung bis Bewilligung)<br />
den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € je Unternehmen<br />
nicht übersteigen.<br />
Eine Anrechnung erfolgt, soweit<br />
- die Zuwendungsempfänger<br />
- deren Gesellschafter/Genossenschaftsmitglieder/<br />
Aktionäre oder<br />
- von den Zuwendungsempfängern bzw. deren Gesellschaftern/Genossenschaftsmitgliedern/Aktionären<br />
–<br />
unbeschadet der gewählten Rechtsform – betriebene<br />
landwirtschaftliche Unternehmen<br />
eine Förderung nach den Grundsätzen der einzelbetrieblichen<br />
<strong>Investitionsförderung</strong> erhalten haben.<br />
Eine Anrechnung erfolgt auch <strong>für</strong> den Fall, dass Fördermittel<br />
von Dritten übernommen werden. Bei gesellschafts-<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 37 von 50
Darüber hinaus darf der Gesamtwert<br />
der einem Unternehmen<br />
gewährten De-minimis-<br />
Beihilfen 200 000 € bezogen auf<br />
einen Zeitraum von drei Steuerjahren<br />
nicht übersteigen.<br />
Dies gilt auch bei Unternehmensteilungen<br />
und bei einem Wechsel<br />
der Rechtsform des Unternehmens.<br />
5.2 Höhe des Zuschusses<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Bei Investitionen nach Nr. 2.1<br />
wird ein Zuschuss in Höhe von<br />
bis zu 20 % gewährt.<br />
Dieser Fördersatz gilt auch <strong>für</strong><br />
ggf. erforderliche Erschließungsmaßnahmen<br />
sowie notwendige<br />
Außenanlagen.<br />
rechtlich organisierten Unternehmen ist Maßstab <strong>für</strong> die<br />
Anrechnung der Gesellschaftsanteil des Zuwendungsempfängers<br />
bzw. des Gesellschafters/Genossenschaftsmitglieds/Aktionärs;<br />
sofern dieser 25 % nicht übersteigt, kann<br />
eine Anrechnung unterbleiben.<br />
Die Gesamtförderung eines Zuwendungsempfängers in <strong>EIF</strong><br />
(Summe AFP und Diversifizierung) wird begrenzt auf einen<br />
Zuschussbetrag von 300.000 € <strong>für</strong> Einzelbetriebe bzw.<br />
400.000 € <strong>für</strong> Betriebszusammenschlüsse während der gesamten<br />
Programmplanungsperiode 2007 bis 2013.<br />
Es ist darauf zu achten, dass inhaltlich zusammenhängende<br />
Investitionsmaßnahmen/Entwicklungsschritte (funktionsfähige<br />
Einheiten!) auch zusammenhängend beantragt werden.<br />
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
Bei den Erschließungsmaßnahmen ist eine Förderung <strong>für</strong><br />
den Bau öffentlicher Wege auszunehmen.<br />
Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 38 von 50
Teile A und B: Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren, In-Kraft-Treten<br />
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Förderung erfolgt ohne<br />
Rechtsanspruch im Rahmen der<br />
verfügbaren Haushaltsmittel.<br />
Die Fördermittel sind Zuwendungen<br />
im Sinne des Art. 23 und<br />
44 BayHO. Es gelten deshalb<br />
die Verwaltungsvorschriften zu<br />
diesen Artikeln (VV) und die<br />
Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />
<strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung<br />
(ANBest-P), soweit<br />
nicht nachstehend oder im<br />
Zuwendungsbescheid <br />
bzw.<br />
etwas anderes<br />
bestimmt ist.<br />
6.1 Mehrfachförderung<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Vorhaben, die aus Mitteln anderer<br />
öffentlicher Förderungsprogramme<br />
gefördert werden, dürfen<br />
nicht gleichzeitig nach diesen<br />
Grundsätzen gefördert werden.<br />
6.2 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Zuwendungsfähig sind die durch<br />
Rechnungen seitens des Handels,<br />
des Gewerbes, anderer Betriebe<br />
und Unternehmen oder<br />
Die Förderung nach AFP und Diversifizierung kann während<br />
des genannten Zeitraumes nacheinander und in begründeten<br />
Fällen auch parallel in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Eine gleichzeitige Förderung denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
mit Mitteln aus der <strong>EIF</strong> und der Denkmalpflege kann<br />
unter folgenden Bedingungen gewährt werden:<br />
- Das Investitionsvorhaben wird aufgeteilt in Investitionen,<br />
die aufgrund der erhöhten Anforderungen des<br />
Denkmalschutzes mit Mitteln der Denkmalpflege gefördert<br />
werden können, und Investitionen, die der Agrarstrukturverbesserung<br />
dienen.<br />
- Die vom Denkmalschutz geförderten Investitionsteile<br />
werden dem beim <strong>EIF</strong> nicht zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />
zugeordnet.<br />
Beiträge zur Bauberufsgenossenschaft sind keine zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> Leiharbeitsverhältnisse zählen zu den im<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 39 von 50
des Maschinenringes nachgewiesenen<br />
Ausgaben abzüglich<br />
Umsatzsteuer, Rabatte und<br />
Skonti.<br />
Für Eigenleistungen (z. B.<br />
Selbsthilfe durch Angehörige<br />
oder Betriebskräfte, Holz, Kies<br />
und dgl. aus eigenem Betrieb,<br />
Selbstanfertigungen u. ä.), Zahlungen<br />
an Privatpersonen, behördliche<br />
Gebühren, Abgaben,<br />
satzungsgemäße Anschlussbeiträge<br />
und dgl. an staatliche,<br />
kommunale oder übergebietliche<br />
Stellen und Einrichtungen sowie<br />
<strong>für</strong> Zölle werden keine Zuwendungen<br />
gewährt.<br />
6.3 Brandfälle<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Sind Investitionen als Folge eines<br />
Brandes erforderlich, müssen<br />
bare Eigenleistungen mindestens<br />
in Höhe des Betrages in<br />
die Finanzierung eingebracht<br />
werden, der sich bei ordnungsgemäßer<br />
Versicherung nach den<br />
Bedingungen <strong>für</strong> die gleitende<br />
Neuwertversicherung von landwirtschaftlichen<br />
Gebäuden als<br />
Entschädigung errechnen würde.<br />
6.4 Vergabe von Aufträgen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P<br />
werden nicht angewandt.<br />
Rahmen der <strong>EIF</strong> zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern sie<br />
durch Rechnungen des Verleihers nach folgenden Anforderungen<br />
belegt werden:<br />
Bei investiven Förderprogrammen sind lediglich Eigenleistungen<br />
(Selbsthilfe durch Angehörige, Eigenarbeitsleistungen,<br />
Aufwendungen an Private u. ä.) nicht zuwendungsfähig.<br />
Unter diesen Begriff fallen aber nach Sinn und Zweck<br />
der Regelung nicht Kosten <strong>für</strong> Leiharbeitsverhältnisse. Diese<br />
entstehen nämlich durch Rechnungen des Verleihers, die<br />
er dem Zuwendungsempfänger als von diesem unabhängigen<br />
Unternehmer gestellt hat. Die Angaben zu Art und Höhe<br />
der in diesen Rechnungen geltend gemachten Aufwendungen<br />
sind wesentlich verlässlicher als die in "Rechnungen"<br />
<strong>für</strong> Arbeitsleistungen von Angehörigen oder Betriebskräften.<br />
Gerade diese Bewertungsschwierigkeiten der Eigenleistungen<br />
sind aber ein maßgeblicher Grund <strong>für</strong> ihre<br />
Nichtanerkennung als zuwendungsfähige Ausgaben.<br />
Ein Skonto ist von den zuwendungsfähigen Ausgaben als<br />
nicht zuwendungsfähig abzuziehen, wenn es dem Zuwendungsempfänger<br />
angeboten wurde. Unerheblich ist insoweit,<br />
ob der Zuwendungsempfänger das Skonto genutzt hat.<br />
Der dem zuwendungsfähigen Ersatzbau zuzuordnende Nettobetrag<br />
ist in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />
einzubringen. Kürzungen des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />
aufgrund der Vermögensprosperität (AFP:<br />
Nr. 4.1.2, Diversifizierung Nr. 4.2) sind zu beachten.<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 40 von 50
6.5 Rückforderungsansprüche<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Rückforderungsansprüche sind<br />
grundsätzlich auf geeignete<br />
Weise abzusichern.<br />
Evtl. Rückforderungsansprüche sind grundsätzlich dann zu<br />
sichern, wenn erkennbar ein hohes wirtschaftliches Risiko<br />
<strong>für</strong> das geförderte Projekt bei dessen Durchführung bis zum<br />
Ende der Zweckbindungsfrist besteht (vgl. VV Nr. 5.2.1 zu<br />
Art. 44 BayHO). Bei der Risikoanalyse sind neben dem Betriebsvermögen<br />
noch andere Kriterien wie z.B. das Privatvermögen,<br />
die Rechtsform des Unternehmens oder der finanzielle<br />
Umfang der Fördermaßnahmen zu berücksichtigen.<br />
Die Höhe der Sicherung kann sich deshalb von 100 % bei<br />
sehr risikobehafteten Vorhaben auf z. B. 50 % bei weniger<br />
risikobehafteten Vorhaben ermäßigen. Die Sicherung kann<br />
auf Antrag oder auch automatisch reduziert werden je nach<br />
der Zeit der zweckentsprechenden Verwendung während<br />
der Zweckbindungsfrist, gestaffelt nach Gebäuden und<br />
Technikausstattung.<br />
Auf eine Prüfung der Sicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
kann verzichtet werden, wenn der Zuwendungsbetrag<br />
weniger als 20.000 € beträgt, da das wirtschaftliche<br />
Risiko in diesen Fällen als gering einzustufen ist.<br />
Wird nach der Durchführung einer Prüfung der Sicherung<br />
von Rückforderungsansprüchen festgestellt, dass das wirtschaftliche<br />
Risiko der Fördermaßnahme gering ist, kann<br />
ebenfalls gänzlich auf eine Sicherung verzichtet werden.<br />
Falls eine Prüfung erforderlich ist, hat sie vor Erlass des<br />
jeweiligen Bewilligungsbescheids zu erfolgen. Das Ergebnis<br />
ist zu dokumentieren.<br />
Möglichkeiten der dinglichen Sicherung von Rückforderungsansprüchen:<br />
- Eintragung einer Grundschuld <strong>für</strong> den Freistaat Bayern,<br />
vertreten durch die Bewilligungsstelle,<br />
- Eine - im Grundbuch zu vollziehende - Teilabtretung<br />
einer zugunsten einer Bank eingetragenen Grundschuld<br />
an den Freistaat Bayern.<br />
- Eintragung einer Grundschuld an sicherer Rangstelle<br />
zugunsten der Hausbank. Die Hausbank tritt mit schriftlicher<br />
Abtretungserklärung die Grundschuld oder einen<br />
Grundschuldteilbetrag an den Freistaat Bayern ab (treuhänderische<br />
Verwaltung der staatlichen Teilgrundschuld<br />
durch die Bank (d. h. nur die Bank ist im Grundbuch<br />
eingetragen). Der Charakter einer internen vertraglichen<br />
Vereinbarung zwischen Bank und Freistaat wird dadurch<br />
aufgehoben, dass das Kreditinstitut eine entspre-<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 41 von 50
7. Verfahren<br />
7.1 Antragstellung<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Der Antrag ist unter Verwendung<br />
des Vordrucks (Anlage 2 zur RL) beim <strong>Amt</strong><br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />
(ALF) einzureichen.<br />
Das Staatsministerium kann die<br />
Antragstellung auf Förderung<br />
chende Forderungsabtretung mit dem Landwirt vereinbart.<br />
Über die Grundschuldteilabtretung kann nur verfügt<br />
werden gegen Auszahlung des bewilligten Förderbetrages<br />
auf das angegebene Konto laut der Forderungsabtretung.<br />
- Abtretung von Forderungen,<br />
- Sicherungsübereignung von Gegenständen.<br />
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stellung<br />
einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder im Ausnahmefall<br />
einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch eine<br />
oder mehrere Privatpersonen.<br />
Weitere Formen der Sicherheitsleistung können VV Nr. 1.5<br />
zu Art. 59 BayHO entnommen werden.<br />
Dem Aspekt der sicheren Rangstelle, d. h. der Anspruch<br />
des Staates muss voraussichtlich noch neben der vorrangigen<br />
Grundschuld befriedigt werden können (Grundbuchauszug<br />
prüfen!), kommt in jedem der genannten Beispiele<br />
große Bedeutung zu.<br />
Die im Bedarfsfall <strong>für</strong> die dingliche Sicherung erforderlichen<br />
Unterlagen und Nachweise sind vom Antragsteller zu<br />
erbringen. Er hat insbesondere auch die Werthaltigkeit der<br />
Absicherung (d. h. der mit der Grundschuld belasteten<br />
Grundstücke) nachzuweisen (z. B. Verkehrswert der Flächen,<br />
angelehnt an die regionale Kaufpreissammlung <strong>für</strong><br />
landwirtschaftliche Grundstücke).<br />
Bei einer Grundschuldbestellung zugunsten des Freistaats<br />
Bayern soll die Bewilligungsstelle darauf hinwirken, dass<br />
durch einen entsprechenden Betreff (z. B. Name des Antragstellers,<br />
Bewilligungsstelle, Betriebsnummer) eine Zuordnung<br />
zu dem jeweiligen Förderverfahren ermöglicht<br />
wird. Die Originale der Urkunden sind von der Bewilligungsstelle<br />
zu den Akten zu nehmen.<br />
Die ÄLF halten Antragsvordrucke und notwendige Formblätter<br />
in ausreichender Zahl vor und händigen diese nach<br />
Bedarf an die Investoren aus.<br />
Grundsätzlich zuwendungsfähige Investitionen in Maschinenhallen<br />
(einschl. Schleppergaragen und Werkstätten) so-<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 42 von 50
von grundsätzlich zuwendungsfähigen<br />
Investitionen bei Bedarf<br />
aussetzen.<br />
wie Mehrzweckhallen werden bis auf Weiteres nicht gefördert.<br />
Eine Antragstellung ist aus diesem Grund nicht möglich.<br />
Ausgenommen davon sind<br />
- Berge- und Lagerhallen, soweit sie durch Vorrichtungen<br />
oder durch die bauliche Gestaltung eindeutig<br />
zweckbestimmt und dauerhaft nur zur Lagerung von<br />
Erntegut bestimmt sind,<br />
- sonstige Lagerhallen, wenn sie im Zusammenhang<br />
mit einer gleichzeitig geförderten Maßnahme in der<br />
Tierhaltung in diesem Umfang zur Lagerung von<br />
Erntegut oder Einstreu betriebsnotwendig sind.<br />
Die Beratung zu den Anträgen, soweit von den Antragstellern<br />
gewünscht, ist von den <strong>für</strong> den jeweiligen Investitionsschwerpunkt/Betriebszweig<br />
zuständigen Beratungsteams<br />
durchzuführen.<br />
Soweit die Beratung von privaten Stellen (Betreuer o. a.)<br />
durchgeführt werden soll oder darauf verzichtet wird, liegt<br />
dies im Ermessen des Begünstigten. In jedem Fall hat eine<br />
Vorprüfung auf Bewilligungsfähigkeit des Antrags durch<br />
das fachlich zuständige Beratungsteam zu erfolgen. Sofern<br />
das IVK vom Betreuer erstellt wurde, hat das fachlich zuständige<br />
Beratungsteam auf dem IVK zu dokumentieren,<br />
dass das IVK auf Plausibilität geprüft wurde.<br />
Nach Abschluss der Beratung reicht der Antragsteller oder<br />
dessen Betreuer den vollständig ausgefüllten Antrag beim<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten ein.<br />
Die Ämter registrieren die Anträge (RESI), bearbeiten sie<br />
nach einer von der Bewilligungsstelle unter Beachtung des<br />
Art. 26 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission<br />
(„Kontrollverordnung“) vorgegebenen Checkliste und<br />
zeichnen <strong>für</strong> die vollständige Bearbeitung verantwortlich.<br />
Mit der Antragstellung entscheidet sich der Landwirt <strong>für</strong><br />
ein bestimmtes Förderprogramm. Er kann seinen Antrag<br />
aber zurücknehmen und einen neuen stellen, wenn er mit<br />
der Maßnahme noch nicht begonnen hat.<br />
Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Programmen<br />
ist aus Gründen des Verwaltungsverfahrensrechts nach<br />
Maßnahmenbeginn nicht mehr möglich.<br />
Anträge sind in angemessener Zeit (z. B. 6 Monate) zu vervollständigen.<br />
Nach vorheriger Fristsetzung kann ein unvollständiger<br />
bzw. unzureichender Antrag zur Ablehnung<br />
an die FüAk weitergeleitet werden.<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 43 von 50
7.2 Entscheidung über den Antrag<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Bewilligungsstelle<br />
entscheidet über den Antrag.<br />
Dazu gibt sie die Antragsdaten<br />
in die EDV ein und erteilt im<br />
Rahmen des Bewilligungskontingents<br />
ggf. einen Zuwendungsbescheid.<br />
Maßgeblich <strong>für</strong> die Entscheidung<br />
des jeweiligen Antrags ist<br />
die zum Zeitpunkt der Bewilligung<br />
bzw. Ablehnung geltende<br />
Richtlinie, <strong>für</strong> Maßnahmen, die<br />
nach Zustimmung zum vorzeitigen<br />
Maßnahmenbeginn bereits<br />
begonnen sind, jedoch die zum<br />
Zeitpunkt der Antragstellung<br />
geltende Richtlinie.<br />
Für die Entscheidung über die Zustimmung zum vorzeitigen<br />
Maßnahmenbeginn ist - sofern die sonstigen Antragsunterlagen<br />
vorliegen - die geforderte Vollständigkeit durch<br />
den Nachweis eines eingereichten Bauantrags gegeben. Ein<br />
Abzug des Eingabeplans ist den Förderunterlagen beizulegen.<br />
Zentrale Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie<br />
<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).<br />
Die FüAk ist auch <strong>für</strong> die Erstellung von Ablehnungsbescheiden<br />
zuständig.<br />
Sie bearbeitet die Anträge unter Berücksichtigung der in<br />
Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission<br />
(„Kontrollverordnung“) enthaltenen Verwaltungskontrollen.<br />
Der Antragsteller hat das volle Finanzierungsrisiko selbst<br />
zu tragen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung<br />
zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur dann erteilt<br />
werden darf, wenn<br />
- das Antragsformblatt vollständig ausgefüllt ist,<br />
- alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen,<br />
- es sich um eine im Sinne der Richtlinie zulässige Maßnahme<br />
handelt,<br />
- alle Fördervoraussetzungen (insbesondere die Finanzierung,<br />
Prosperität sowie die Unternehmenseigenschaft<br />
nach Nr. 3.1) eingehend geprüft und erfüllt sind,<br />
- <strong>für</strong> genehmigungspflichtige Maßnahmen der Nachweis<br />
eines eingereichten Bauplans vorliegt und<br />
- die Zwischenfinanzierung bis zum Bewilligungszeitpunkt<br />
gesichert ist.<br />
(Teil-)Vorhaben, die nach Baurecht genehmigungspflichtig<br />
sind, können nur bewilligt werden, wenn der Bewilligungsstelle<br />
ein genehmigter Bauplan vorliegt.<br />
Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich ein der Ausführung<br />
zuzurechnender Lieferungs- und Leistungsvertrag (Ausnahme:<br />
Vertrag enthält auflösende oder aufschiebende Bedingung<br />
bei Nichtförderung) sowie der Beginn der Pflanzungen<br />
bei Dauerkulturen zu werten, soweit <strong>für</strong> die Pflanzungen<br />
eine Förderung beantragt wird. Bei Baumaßnahmen<br />
gelten Planung und Baugrunduntersuchungen nicht als Beginn.<br />
Rechnungen <strong>für</strong> derartige Leistungen können auch<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 44 von 50
Die Maßnahmen dürfen vor Bewilligung<br />
nicht begonnen sein.<br />
Die Bewilligungsstelle kann im<br />
Einzelfall (z. B. wegen Unaufschiebbarkeit<br />
der Maßnahmen)<br />
zustimmen, dass mit den Maßnahmen<br />
bereits vor der Bewilligung<br />
begonnen wird. Aus der<br />
Zustimmung zum vorzeitigen<br />
Beginn kann jedoch kein Anspruch<br />
auf Förderung abgeleitet<br />
werden.<br />
Die Bewilligungsstelle kann in<br />
begründeten Härtefällen (z. B.<br />
Brandfall) zustimmen, dass<br />
Maßnahmen, die nach Antragstellung<br />
ohne Genehmigung<br />
zum vorzeitigen Beginn begonnen<br />
wurden, noch in die Förderung<br />
einbezogen werden.<br />
dann gefördert werden, wenn diese vor VZ entstanden sind.<br />
Grunderwerb, Herrichten (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren)<br />
und Erschließen des Grundstücks, vorbereitende Beschaffung<br />
von allgemein verwendbaren Baumaterialien wie<br />
z.B. Sand, Mauersteine, Dachziegel sowie Lohnschnitt von<br />
Bauholz sind jederzeit (d. h. sowohl vor VZ als auch vor<br />
Antragstellung) förderunschädlich möglich. Die in diesem<br />
Zusammenhang vor VZ-Erteilung anfallenden Rechnungen<br />
können jedoch nicht in der Förderung berücksichtigt werden.<br />
Nicht als Baubeginn gilt auch, wenn eine Bauvoranfrage<br />
beim Landratsamt gestellt wurde oder bereits ein<br />
genehmigter Bauplan vorliegt.<br />
Verfahrensweise bei Anträgen <strong>für</strong> Nachbewilligungen bzw.<br />
Behandlung von Zusatzmaßnahmen:<br />
1. Nachbewilligung<br />
Einem Nachbewilligungsantrag kann dann zugestimmt<br />
werden, wenn <strong>für</strong> das bereits bewilligte Vorhaben eine Finanzierungslücke<br />
entsteht, die zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />
(Erstbewilligung) nicht vorhersehbar war, ohne<br />
ergänzende Förderung nicht tragbar ist und die Höchstförderung<br />
noch nicht ausgeschöpft ist.<br />
2. Mittel nicht ausgeschöpft<br />
Wird der Zuwendungszweck einer Erstbewilligung erreicht,<br />
ohne dass dabei die bewilligten Fördermittel vollständig<br />
ausgeschöpft werden (z. B. durch höhere Eigenleistungen),<br />
ist eine Ausschöpfung der offenen Mittel durch Zusatzmaßnahmen<br />
generell unzulässig.<br />
3. Ausweitung der Maßnahme<br />
Erweiterungen der Investition, die über den bewilligten<br />
Förderrahmen des Erstbescheides hinausgehen, und alle<br />
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bewilligten<br />
Investitionsobjekt stehenden zusätzlichen Maßnahmen<br />
sind als Neuanträge zu behandeln.<br />
7.3 Prüfung des Verwendungsnachweises und Mittelfreigaben bzw. -abrufe<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Zuschüsse werden nach Prüfung<br />
durch das zuständige <strong>Amt</strong><br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />
zur Auszahlung erst freigegeben,<br />
wenn der Antragsteller die<br />
Rechnungen über zuwendungsfähige<br />
Ausgaben sowie die entsprechenden<br />
Zahlungsnachweise<br />
Für die Durchführung des Nachweises der Verwendung gilt<br />
Nr. 6 der ANBest-P mit Ausnahme der Nr. 6.6.<br />
Ein einfacher Verwendungsnachweis nach Nr. 6.6 ANBest-<br />
P ist nicht zugelassen.<br />
Die endgültige Höhe der Förderung bemisst sich nach der<br />
bei Prüfung des Endverwendungsnachweises festgestellten<br />
Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Anzahl der<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 45 von 50
eim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
und Forsten vorgelegt hat.<br />
Teilabrechnungen sind möglich.<br />
Die Zuschüsse werden vom<br />
Staatsministerium über das zentrale<br />
Auszahlungsprogramm<br />
(ZAP) auf die im Förderantrag<br />
ausgewiesene Bankverbindung<br />
des Zuwendungsempfängers<br />
ausgezahlt.<br />
Die Bewilligungsstelle prüft den<br />
vorgelegten Endverwendungsnachweis<br />
und die antrags- und<br />
bestimmungsgemäße Durchführung<br />
der Maßnahmen verwaltungsmäßig<br />
sowie im Rahmen<br />
mindestens einer Inaugenscheinnahme<br />
der Maßnahmen.<br />
Mittelfreigaben bzw. Teilverwendungsnachweise sollte soweit<br />
als möglich beschränkt werden (Verwaltungseffizienz).<br />
Daher muss ein Auszahlungsantrag mindestens zuwendungsfähige<br />
Ausgaben von 20.000 € umfassen. Die<br />
letzten 20 % der bewilligten Fördermittel können erst freigegeben<br />
werden, wenn die Inaugenscheinnahme der Maßnahme<br />
erfolgt ist.<br />
Verfahren ohne Betreuerbeteiligung<br />
Bei jeder Mittelfreigabe ist eine Belegprüfung durchzuführen.<br />
Mit dem Endverwendungsnachweis ist die ganze Maßnahme<br />
belegmäßig (Originalrechnungen, Zahlungsnachweise<br />
und Kaufverträge) und vor Ort umfassend zu prüfen.<br />
Verfahren mit Betreuerbeteiligung<br />
Die Freigabe der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage entsprechender<br />
Finanzierungs- und Kostenübersichten der Betreuer<br />
sowie der zugrundeliegenden Belege und einer verkürzten<br />
Belegprüfung.<br />
Der Verwendungsnachweis ist vom Betreuer nach den im<br />
Bescheid genannten genehmigten Investitionen (Positionen)<br />
zu gliedern und die Rechnungsbelege entsprechend sortiert<br />
zuzuordnen. Der Betreuer und der Begünstigte haben die<br />
Richtigkeit der Angaben in dem Verwendungsnachweis<br />
schriftlich zu bestätigen.<br />
Bei Abrechnungen in mehreren Tranchen sind die vorgelegten<br />
Teilverwendungsnachweise und die dazu gehörigen<br />
Sachberichte zu prüfen.<br />
Spätestens im Zusammenhang mit dem Endverwendungsnachweis<br />
einschließlich Sachbericht sind sämtliche mit dem<br />
Nachweis verbundenen Originalbelege und die Verträge<br />
über die Vergabe von Aufträgen beim ALF vorzulegen. Mit<br />
dem Endverwendungsnachweis sind die Originalbelege einer<br />
jeden geförderten Investition von den Ämtern im Auftrag<br />
der FüAk umfassend vor Ort zu prüfen (Inaugenscheinnahme).<br />
Die geprüften Belege sind zu markieren. Die<br />
FüAk stellt <strong>für</strong> die Inaugenscheinnahme Prüflisten zur Verfügung.<br />
Dort ist das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren.<br />
Daneben sind mindestens 4 % der öffentlichen Ausgaben,<br />
die der EU-Kommission jedes Jahr gemeldet wurden und<br />
mindestens 5 % der öffentlichen Ausgaben, die der Kommission<br />
<strong>für</strong> die gesamte Programmlaufzeit gemeldet wurden,<br />
zu kontrollieren. Diese Prüfung nach Art. 27 und 28<br />
der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission<br />
(„Kontrollverordnung“) wird vom zentralen Prüfdienst der<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 46 von 50
Beispiel:<br />
zuwendungsfähiges<br />
Investitionsvolumen von<br />
250.000 €<br />
FüAk übernommen. Sie dient dazu, evtl. systematische<br />
Fehler und Probleme zu erkennen und abzustellen.<br />
Bei der Verwendungsnachweisprüfung gilt bei Ermäßigung<br />
der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Nrn. 2.1 und<br />
2.1.1 ANBest-P folgende Verfahrensweise:<br />
Die o. a. Förderprogramme werden als Projektförderung<br />
mit Anteilfinanzierung durchgeführt. Mit Erlass eines Bewilligungsbescheides<br />
sind die Anteile der eigenen Mittel,<br />
der Mittel von Dritten und der öffentlichen Mittel an den<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben verbindlich (Nr. 1.2 Satz 2<br />
ANBest-P).<br />
Sobald sich die zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber<br />
dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen verringern, ermäßigt sich die<br />
Zuwendung anteilig. Diese Regelung stellt eine auflösende<br />
Bedingung nach Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG dar (siehe<br />
auch VV Nr. 8.2.1 Satz 2 zu Art. 44 BayHO, Nr. 8.2.3<br />
ANBest-P). Die Zuwendungsbescheide werden insoweit<br />
automatisch unwirksam (vgl. VV Nr. 8.1 Satz 1 zu Art 44.<br />
BayHO; Art 43 Abs. 2 BayVwVfG).<br />
Mit der Endfestsetzung wird die entsprechende Korrektur<br />
durchgeführt, wobei eigene Mittel wie auch öffentliche<br />
Mittel (Zuschuss) entsprechend den Grundsätzen der Anteilfinanzierung<br />
reduziert werden.<br />
Ausgabenverringerung<br />
um 125.000 €,<br />
d. h. um<br />
zuwendungsfähige Ausgaben<br />
von 125.000 €<br />
Eigene Mittel: 212.500 € 50 % Eigene Mittel neu: 106.250 €<br />
Zuschüsse: 37.500 € 50 % Zuschüsse neu: 18.750 €<br />
Wird gemäß Teil A Nr. 5.2.1 und 5.2.2 ein erhöhter Zuschuss<br />
<strong>für</strong> den Bau von Gülle- und Futterlagerräumen<br />
gewährt, ist zu prüfen, ob die geplanten stallbaulichen<br />
Investitionen in der Milchviehhaltung und/oder zur Erfüllung<br />
der Anforderungen an eine besonders tiergerechte<br />
Haltung (vgl. Merkblatt) umgesetzt wurden. Werden die<br />
stallbaulichen Investitionen nicht wie geplant realisiert,<br />
entfällt der erhöhte Zuschuss, wenn die unter Nr. 5.2.1<br />
und 5.2.2 genannten Schwellenwerte, die maßgeblich <strong>für</strong><br />
den erhöhten Zuschuss sind, unterschritten werden. Der<br />
erhöhte Zuschuss kann nur dann belassen werden, wenn<br />
die stallbaulichen Investitionen zwar umgesetzt wurden,<br />
aber aufgrund einer erhöhten Eigenleistung des An-<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 47 von 50
7.4 Zweckbindungsfrist<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Zweckbindungsfrist beträgt<br />
bei geförderten Bauten und baulichen<br />
Anlagen 12 Jahre ab Fertigstellung,<br />
bei technischen Einrichtungen<br />
und Maschinen<br />
5 Jahre ab Lieferung. Werden<br />
die geförderten Investitionen innerhalb<br />
der genannten Fristen<br />
veräußert oder nicht mehr dem<br />
Zuwendungszweck entsprechend<br />
verwendet, wird die Zuwendung<br />
anteilig zurückgefordert.<br />
Sofern ein Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung<br />
besonderer Anforderungen<br />
an eine besonders tiergerechte<br />
Haltung gewährt wird, so<br />
sind diese beim geförderten<br />
Bauobjekt gem. der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1698/2005 des Rates<br />
tragstellers Ermäßigungen eingetreten sind. Den ggf.<br />
notwendigen Nachweis, dass keine Unterschreitung der<br />
oben genannten Schwellenwerte eingetreten ist, muss der<br />
Antragsteller führen.<br />
Wird ein erhöhter Zuschuss nach Teil A Nr. 5.2.2 <strong>für</strong><br />
den Einbau von Melk- und Futtertechnik gewährt, so ist<br />
zu prüfen, ob die geplanten stallbaulichen Investitionen<br />
umgesetzt wurden. Wurden die stallbaulichen Investitionen<br />
nicht wie geplant realisiert, entfällt der Zuschuss <strong>für</strong><br />
die Erfüllung besonderer Anforderungen <strong>für</strong> den Bereich<br />
der Melk– und Futtertechnik. Der erhöhte Zuschuss kann<br />
nur dann belassen werden, wenn die stallbaulichen Investitionen,<br />
die mehrere Kriterien der Anlage 1 betreffen,<br />
umgesetzt wurden und nach Durchführung der Investitionen<br />
alle vorhandenen Milchkuhplätze die Anforderungen<br />
an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen.<br />
Analog dieser Regelungen entfällt die Förderung nicht,<br />
wenn das im IVK vorgesehen Konzept umgesetzt wurde,<br />
jedoch z.B. aufgrund erhöhter Eigenleistungen des Antragstellers<br />
Ermäßigungen eingetreten sind, die zu einer<br />
Unterschreitung der Mindestinvestitionssumme führen.<br />
Eine Baumaßnahme gilt als fertiggestellt, wenn der Endverwendungsnachweis<br />
beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft eingeht<br />
(Datum des Einlaufs).<br />
Die Förderunterlagen der Verwaltung sind mindestens so<br />
lange aufzubewahren wie die Zweckbindung besteht, mindestens<br />
jedoch bis zum Jahr 2022.<br />
Innerhalb des Zeitraums der Zweckbindung hat der Begünstigte<br />
Tatbestände zu melden, die zu einer Veränderung<br />
der Zweckbindung oder der <strong>für</strong> die Bewilligung maßgeblichen<br />
Tatbestände führen. Im Grundsatz können Betriebe<br />
nach Bewilligung in Abstimmung mit der Bewilligungsstelle<br />
bzw. nach Abschluss der Maßnahme (Endfestsetzung)<br />
eigenständig weitere Wachstumsschritte vornehmen.<br />
Gemäß Art. 72 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />
des Rates (ELER-Verordnung) besteht <strong>für</strong> eine Kofinanzierung<br />
nach dem ELER-Fonds Prüfungsrelevanz <strong>für</strong> einen<br />
Zeitraum von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem die<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 48 von 50
mindestens während eines Zeitraumes<br />
von 5 Jahren nach der<br />
Einreichung des Endverwendungsnachweises<br />
einzuhalten.<br />
Bewilligungsstelle die Finanzierung des Vorhabens beschlossen<br />
hat.<br />
Die Prüfung der Zweckbindung (sog. „Ex post-Kontrollen“<br />
nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der<br />
Kommission („Kontrollverordnung“) soll sicher stellen,<br />
dass bei dem geförderten Vorhaben keine erhebliche Veränderung<br />
erfolgt ist,<br />
- die seine Art oder die Durchführungsbedingungen<br />
beeinträchtigt, oder<br />
- die einem Zuwendungsempfänger einen ungerechtfertigten<br />
Vorteil verschafft, oder<br />
- die darauf zurückzuführen ist, dass sich die Art der<br />
Besitzverhältnisse bei einer Infrastruktur geändert<br />
hat,<br />
- oder dass eine Produktionstätigkeit aufgegeben worden<br />
ist oder<br />
- sich deren Standort geändert hat.<br />
Daneben ist zu überprüfen, ob der Begünstigte die Zahlungen<br />
tatsächlich und endgültig geleistet hat und keine regelwidrige<br />
Doppelfinanzierung aus verschiedenen einzelstaatlichen<br />
oder Gemeinschaftsquellen vorliegt.<br />
Eine Überprüfung von Einzelheiten des Investitionskonzeptes<br />
ist dagegen nicht erforderlich.<br />
Die Ex-post-Kontrollen erstrecken sich jedes Jahr auf mindestens<br />
1 % der beihilfefähigen Ausgaben <strong>für</strong> Vorhaben<br />
gemäß Art. 72 Abs. 1 der ELER-Verordnung, <strong>für</strong> die die<br />
Abschlusszahlung geleistet wurde. Sie werden vom zentralen<br />
Prüfdienst der FüAk durchgeführt.<br />
Beim Betriebsübergang und bei Veräußerung bzw. Verpachtung<br />
des geförderten Objektes muss der Zuwendungszweck<br />
weiterhin erfüllt bleiben und der Übernehmer nach<br />
der Richtlinie ein berechtigter Zuwendungsempfänger sein.<br />
Der Betriebsnachfolger muss also entsprechend den Fördervoraussetzungen<br />
auch als Zuwendungsempfänger in Betracht<br />
kommen; dabei dürfen die personenbezogenen Fördervoraussetzungen<br />
nicht durch die Übergabe des Betriebes<br />
umgangen werden.<br />
Bei Veräußerung bzw. Verpachtung des geförderten Objekts<br />
unter Beibehaltung einer Nutzung im Sinne des Zuwendungszweckes<br />
kann eine Förderung ohne Weiteres nur<br />
dann belassen werden, wenn besondere betriebliche oder<br />
persönliche Gründe vorliegen.<br />
Bei Betriebsübergang bzw. Veräußerung des geförderten<br />
Objekts ist stets eine Zustimmung der jeweils zuständigen<br />
Stelle erforderlich. Im Falle eines notwendigen Antrags auf<br />
Übertragung des Zuwendungsverhältnisses ist dieser über<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 49 von 50
das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten bei der Bewilligungsstelle<br />
einzureichen.<br />
Im Falle einer Gebrauchsüberlassung (z. B. durch Verpachtung)<br />
oder Veräußerung des geförderten Objekts <strong>für</strong> nichtlandwirtschaftliche<br />
Zwecke ist keine Förderung möglich<br />
bzw. wird die Förderung (anteilig) zurückgefordert.<br />
7.5 Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Die Aufhebung (Rücknahme<br />
oder Widerruf) von Zuwendungsbescheiden<br />
und die Erstattung<br />
gewährter Zuschüsse richten<br />
sich nach den <strong>für</strong> die Förderung<br />
einschlägigen Rechtsvorschriften<br />
und den im jeweiligen<br />
Zuwendungsbescheid enthaltenen<br />
Nebenbestimmungen.<br />
Die Erhebung von Kosten richtet<br />
sich nach dem Kostengesetz.<br />
8. In-Kraft-Treten<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung<br />
vom 01.03.2008 in Kraft.<br />
Sie tritt am 31.12.2010 außer<br />
Kraft. Die Richtlinie wird im Internet<br />
veröffentlicht.<br />
Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 50 von 50
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Anmerkung<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Betriebszusammenschlüsse<br />
Betriebszusammenschlüsse 5.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Fragen über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Steuerrecht) zählen nicht zum Aufga-<br />
benbereich unserer Verwaltung. Dieser Bereich liegt im Verantwortungsbereich des<br />
Landwirts selbst. Auskünfte werden ausschließlich durch die Steuerverwaltung oder steu-<br />
erberatende Berufe erteilt.<br />
Betriebszusammenschluss im Sinne der Richtlinie<br />
Unter einem Betriebszusammenschluss ist die Zusammenführung der wesentlichen Teile<br />
vorher eigenständiger landwirtschaftlicher Betriebe und die daraus resultierende vertrag-<br />
lich geregelte Zusammenarbeit mehrerer Landwirte – unbeschadet der gewählten Rechts-<br />
form – zu verstehen. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Der Betriebszu-<br />
sammenschluss muss <strong>für</strong> eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Be-<br />
willigung an, vereinbart sein. Die Mitglieder des Betriebszusammenschlusses können ih-<br />
ren Anteil am Kapital des Betriebszusammenschlusses durch Geld- oder Sacheinlagen ent-<br />
sprechend ihrer Beteiligung einbringen. Jedes Mitglied muss darüber hinaus durch persön-<br />
liche Arbeitsleistung an der Bewirtschaftung des Betriebszusammenschlusses mitwirken.<br />
Ein Zusammenschluss zwischen Ehepartnern und/oder deren Kindern ist kein Betriebszu-<br />
sammenschluss im Sinne der Richtlinie (d.h. keine erhöhte Förderobergrenze), auch wenn<br />
die Mitglieder dieses Zusammenschlusses vorher eigenständige Betriebe geführt haben.<br />
Betriebszusammenschlüsse in der Rechtsform der GbR<br />
Betriebszusammenschlüsse in der Landwirtschaft erfolgen i.d.R. in der Rechtsform einer<br />
GbR. Nach §§ 705 ff. BGB ist die GbR ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die sich<br />
zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes (sog. Gesellschaftszweck) verpflichten. Die<br />
GbR entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (vgl. § 705 BGB). Der Gesell-<br />
schaftsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Dennoch ist der<br />
Bewilligungsbehörde vor der Bewilligung ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorzule-<br />
gen. In diesem muss ein Bevollmächtigter benannt sein. Die GbR ist eine sogenannte Au-<br />
ßen-GbR, wenn sie nach außen unmittelbar „als Gesellschaft“ am Rechtsverkehr teil-<br />
nimmt. Die Außen-GbR ist selbst als Zuwendungsempfängerin zu behandeln. Sie muss<br />
daher, sofern in der Richtlinie nicht abweichend geregelt, die jeweiligen Fördervorausset-<br />
Seite 1 von 3
zungen selbst erfüllen. Sofern auf Grund der Richtlinie eine personenbezogene Voraus-<br />
setzung durch einen Gesellschafter erfüllt werden muss, so ist durch eine Auflage im Be-<br />
willigungsbescheid sicher zu stellen, dass dieser Gesellschafter während der Zweckbin-<br />
dungsfrist in der Gesellschaft verbleibt oder aber durch einen entsprechenden Gesellschaf-<br />
ter ersetzt wird. Förderobergrenzen sowie Förderhöchstsätze können <strong>für</strong> die Außen-GbR<br />
nur einmal ausgeschöpft werden. In die Außen-GbR von den Gesellschaftern eingebrachte<br />
Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.<br />
Der Bewilligungsbescheid ist ausschließlich an die Außen-GbR zu adressieren und be-<br />
kannt zu geben. Eine anteilige Bewilligung der einzelnen Gesellschafter ist nicht möglich.<br />
Ein zugunsten der Außen-GbR ergangener Bewilligungsbescheid kann nur gegenüber der<br />
Gesellschaft aufgehoben werden. Es empfiehlt sich, die Aufhebungs- und Rückforde-<br />
rungsbescheide (ebenso wie Ablehnungsbescheide) förmlich zuzustellen. Hat die Außen-<br />
GbR einen Bevollmächtigten bestellt und dies der Bewilligungsbehörde gegenüber schrift-<br />
lich nachgewiesen, so hat die Zustellung zwingend an diesen Bevollmächtigten zu erfol-<br />
gen (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayVwZVG).<br />
Die Gesellschafter können <strong>für</strong> separate Vorhaben in eigenständig betriebenen, vorher un-<br />
tergeordneten Teilen des eigenen Betriebs (z. B. Direktvermarktung) weiterhin Förderung<br />
erhalten, soweit sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.<br />
Sicherung von Rückforderungsansprüchen bei Betriebszusammenschlüssen<br />
(gilt analog bei Familien GbR´s)<br />
Wie bei Einzelunternehmen ist auch bei einer GbR anhand einer Risikoanalyse zu prüfen,<br />
ob ein hohes wirtschaftliches Risiko besteht, die eine Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />
erforderlich macht. Dabei ist neben dem Betriebsvermögen der GbR auch das<br />
Vermögen der Gesellschafter bei der Analyse heranzuziehen.<br />
Ist das Ergebnis der Risikoanalyse, dass eine Absicherung erforderlich ist, ist zu prüfen,<br />
ob die GbR über ausreichend Betriebsvermögen verfügt, um mögliche Rückforderungsansprüche<br />
abzusichern. Als Sicherungsmittel sind dabei die in Nr. 6.5 der Förderhinweise<br />
genannten Möglichkeiten der dinglichen Sicherung heranzuziehen.<br />
Seite 2 von 3
Verfügt die GbR über kein ausreichendes Betriebsvermögen, muss die Absicherung möglicher<br />
Rückforderungsansprüche durch das Vermögen der Gesellschafter sichergestellt<br />
werden. In diesem Fall ist i.d.R. eine dingliche Absicherung der Rückforderungsansprüche<br />
(z.B. durch eine Grundschuldbestellung) durch die Gesellschafter erforderlich. Die Sicherung<br />
der Rückforderungsansprüche kann sowohl durch einen als auch durch mehrere Gesellschafter<br />
erbracht werden.<br />
Neben den Möglichkeiten der dinglichen Sicherung ist in jedem Fall auch die Bestellung<br />
einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ein adäquates Sicherungsmittel.<br />
Ergibt die Risikoanalyse, dass das Vermögen der einzelnen Gesellschafter derzeit <strong>für</strong> eine<br />
Haftung ausreichen würde, sind ggf. aber Vorkehrungen <strong>für</strong> das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
zu treffen. Dies kann durch die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft<br />
durch den einzelnen Gesellschafter erfolgen. Hintergrund dieser Absicherung ist,<br />
dass zwar die Gesellschafter <strong>für</strong> die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich mit ihrem<br />
gesamten Vermögen haften. Allerdings ist diese Haftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
auf 5 Jahre begrenzt. Bei Zweckbindungsfristen von 12 Jahren bei Bauten<br />
kann daher eine entsprechende Gesellschafter-Bürgschaft zweckmäßig sein.<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Dienstleistungen<br />
Dienstleistungen / UadB 5.3<br />
Stand: 01.10.2007<br />
Förderbereich "land- und<br />
forstwirtschaftliche/ländlich-hauswirtschaftliche<br />
Tätigkeiten oder Dienstleistungen"<br />
I. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen<br />
Dienstleistungen:<br />
- Erzeugung und Vermarktung von<br />
Wärme<br />
- Pensionspferdehaltung<br />
- Wegeinstandsetzung, Holzeinschlag,<br />
Kulturpflege, Pflanzung,<br />
Landschaftspflege.<br />
Investitionen:<br />
- bauliche Maßnahmen<br />
- Biomassekessel auf Basis naturbelassener<br />
fester Biomasse bis 150 kW zur<br />
ausschließlichen Wärmeerzeugung.<br />
Wärmeleitungen soweit eine ausreichende<br />
Wärmebelegungsdichte (1,5 MWh/(m u.<br />
Jahr) vom Fachberater <strong>für</strong> Landtechnik<br />
bestätigt wird. Eine untergeordnete<br />
Nutzung <strong>für</strong> das eigene Wohnhaus ist zwar<br />
förderunschädlich, der Anteil <strong>für</strong> das<br />
eigene Wohnhaus ist jedoch nicht<br />
förderfähig.<br />
- bauliche Maßnahmen<br />
- bauliche Maßnahmen<br />
II. Landwirtschaftsnahe/ländlich-hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder<br />
Dienstleistungen<br />
• Urlaub auf dem Bauernhof<br />
Dienstleistungen: Investitionen:<br />
Unterkünfte und technische Einrichtungen - Bau und dadurch verursachte<br />
auf eigener bewirtschafteter Hofstelle oder Erschließungsmaßnahmen<br />
in einem unmittelbar angrenzenden - Einrichtung<br />
Gebäude <strong>für</strong> Urlauber und Feriengäste. Es können nur technische sowie fest<br />
verbundene (z.B. Küche, Einbauschränke)<br />
und behindertengerechte Einrichtungen<br />
gefördert werden .<br />
- Kommunikationstechnik<br />
Erstausstattung mit<br />
Kommunikationsgeräten einschließlich<br />
notwendiger Software zur<br />
computergestützten Vermarktung von<br />
Dienstleistungsangeboten, z.B.<br />
Entwurf gef. 04.03.2008/mlme Seite 1 von 2<br />
Pfad H:\REF-B3\_<strong>EIF</strong>\Leitfaden\Gesamtausgabe 2008-03-01\5_3_dienstleistungen_UadB.doc<br />
Reinschrift gef./gel. Ins Intranet gest.
Direktanschlüsse an ein Buchungs- und<br />
Reservierungssystem sowie<br />
Informationssäulen.<br />
- Außenanlagen<br />
Bau und Ausstattung (z.B. Freisitz,<br />
Sitzplatz, Stellplätze, Spielplätze)<br />
Dauerbepflanzungen (z.B.<br />
Sichtschutzpflanzung)<br />
• Familien- und Altenbetreuung<br />
Dienstleistungen: Investitionen außerhalb des privaten<br />
- Zubereiten und Anliefern von<br />
Mahlzeiten<br />
Wohnbereiches.:<br />
- bauliche Maßnahmen,<br />
Großkücheneinrichtung und sonstige<br />
technische und gastronomische<br />
Einrichtungen; Transportbehälter<br />
- Wäschepflege, Reinigungsarbeiten - bauliche Maßnahmen, Arbeitsräume,<br />
technische Einrichtungen<br />
- Kinderbetreuung (Kindertagesstätte) - kindgerechte Sanitäranlagen, Turn- und<br />
Spielanlagen, kindgerechtes Mobiliar<br />
- Kurzzeitpflege (bis 6 Wochen) - bauliche Maßnahmen zur<br />
Pflegeeinrichtung, pflegegerechte<br />
- Behindertenbetreuung (Urlaub <strong>für</strong><br />
Behinderte)<br />
• Bäuerliche Gastronomie<br />
Dienstleistungen:<br />
- Strauß-/Buschenwirtschaft,<br />
Bauernhofcafe<br />
- Festgestaltung (z. B. Familienfeste)<br />
- Buffetservice<br />
• Pädagogische Angebote<br />
Dienstleistungen:<br />
- Pädagogische Angebote, z. B. "Lernen<br />
auf dem Bauernhof" (Schulbauernhöfe)<br />
- Anbieten von<br />
handwerklichen/künstlerischen Kursen<br />
• Direktvermarktung (nähere Erläuterungen siehe III.)<br />
Einrichtung und Ausstattung<br />
- behindertengerechte Sanitäranlagen<br />
und Küchen bzw. behindertengerechte<br />
Ausstattung und Einrichtung<br />
Investitionen:<br />
- bauliche Maßnahmen,<br />
Großkücheneinrichtung und<br />
gastronomische Einrichtung.<br />
Investitionen:<br />
- bauliche Maßnahmen, technische<br />
Spezialeinrichtungen, Einrichtung und<br />
Ausstattung<br />
Seite 2 von 2
III. Abgrenzung von Vorhaben in der Direktvermarktung zwischen Teil B<br />
(Diversifizierungsmaßnahmen) und Teil A (AFP)<br />
Dienstleistungen:<br />
- Diversifizierung durch Direktvermarktung<br />
(Teil B):<br />
Diversifizierung bezieht sich auf „Nicht-Anhang<br />
I-Produkte“ sowie auf die Verarbeitung und<br />
Vermarktung von „Anhang-I-Produkten“.<br />
Bei Anhang-I-Produkten, wie zum Beispiel<br />
Milch, Käse, Fleisch, Honig, Fruchtsäfte, Wein,<br />
Blumen, Heilkräuter (Pflanzenteile), Stroh,<br />
Kork etc. ist also lediglich die Förderung der<br />
Erzeugung dieser Produkte über<br />
Diversifizierung ausgeschlossen.<br />
Beispiele <strong>für</strong> „Nicht-Anhang I-Produkte“ sind<br />
Holz, Schafwolle, Glas, Obstbrände, Brot,<br />
ätherische Öle aus Heilkräutern, Rapsöl (techn.<br />
Anwendung). Maßnahmen, die ganz oder<br />
teilweise die Produktion und Vermarktung<br />
dieser Produkte betreffen, werden über <strong>EIF</strong>,<br />
Teil B „Diversifizierung“ gefördert.<br />
- Direktvermarktung (Teil A):<br />
Maßnahmen, die während der gesamten<br />
Zweckbindungsfrist ausschließlich der<br />
Erzeugung, Verarbeitung oder<br />
Direktvermarktung von Anhang-I-<br />
Erzeugnissen dienen, werden über <strong>EIF</strong>, Teil A<br />
gefördert.<br />
(Liste mit Anhang-I-Erzeugnissen siehe<br />
Leitfaden Nr. 9.2)<br />
Investitionen:<br />
- Bauliche Investitionen<br />
- Nur technische sowie fest<br />
verbundene Einrichtungen sind<br />
förderfähig. Ausnahme: Bei der<br />
Vermarktung über<br />
Verkaufsfahrzeuge (z.B.<br />
Verkaufsanhänger, Kühlfahrzeuge)<br />
können Auf- und Einbauten bei den<br />
Fahrzeugen, die <strong>für</strong> diese<br />
Vermarktungsform notwendig sind,<br />
gefördert werden. Die<br />
„Trägerfahrzeuge“ sind jedoch nicht<br />
förderfähig.<br />
- Bauliche Investitionen<br />
- Nur technische sowie fest<br />
verbundene Einrichtungen sind<br />
förderfähig. Ausnahme: Bei der<br />
Vermarktung über<br />
Verkaufsfahrzeuge (z.B.<br />
Verkaufsanhänger, Kühlfahrzeuge)<br />
können Auf- und Einbauten bei den<br />
Fahrzeugen, die <strong>für</strong> diese<br />
Vermarktungsform notwendig sind,<br />
gefördert werden. Die<br />
„Trägerfahrzeuge“ sind jedoch nicht<br />
förderfähig.<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Berufliche Qualifikation<br />
- Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Berufliche Qualifikation 5.4<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Zur Abschlussprüfung in einem Agrarberuf zählen folgende Berufsabschlüsse:<br />
• Landwirte<br />
• Gärtner<br />
• Hauswirtschafterin im Beruf der Landwirtschaft, vormals Hauswirtschafterin,<br />
Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft<br />
• Tierwirte<br />
• Brenner<br />
• Pferdewirte<br />
• Fischwirte<br />
• Milchwirtschaftliche Laboranten<br />
• Molkereifachleute<br />
• Forstwirte<br />
• Winzer<br />
• Revierjäger<br />
• Fachkraft Agrarservice<br />
und die schulische Ausbildung zum<br />
• agrartechnischen Assistenten, vormals landwirtschaftlich technischen Assistenten.<br />
Der geforderte Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule wird in folgenden<br />
Fachschulen erreicht:<br />
• die Landwirtschaftsschule, dreisemestrig, mit den Abteilungen Landwirtschaft und<br />
Hauswirtschaft<br />
• die staatliche Fachschule <strong>für</strong> Agrarwirtschaft mit den Fachrichtungen Gartenbau,<br />
Garten- und Landschaftsbau, Weinbau und Kellerwirtschaft, ökologischer Landbau,<br />
Milchwirtschaft und Molkereiwesen, Milchwirtschaftliche Laboranten<br />
• die staatlichen Höheren Landbauschulen<br />
• die staatlichen Technikerschulen mit den Fachrichtungen Landbau, ökologischer<br />
Landbau, Hauswirtschaft und <strong>Ernährung</strong>, Gartenbau, Garten und Landschaftsbau,<br />
Weinbau und Kellerwirtschaft, Milchwirtschaft und Molkereiwesen, sowie die<br />
staatliche Bayerische Technikerschule <strong>für</strong> Waldwirtschaft<br />
Seite 1 von 2
• die staatliche Fachakademie <strong>für</strong> Landwirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft und<br />
<strong>Ernährung</strong>.<br />
Die gleichwertige Berufsbildung kann nachgewiesen werden durch die Meisterprüfung in<br />
einem Agrarberuf oder Studienabschlüsse der Fachhochschule bzw. Hochschule in der<br />
entsprechenden Fachrichtung.<br />
Meister/innen der Hauswirtschaft ohne Bezug zur Landwirtschaft haben an mindestens<br />
drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm Landwirt teilzunehmen.<br />
Als gleichwertige Berufsbildung ist auch ein Fachagrarwirt und der/die Staatlich geprüfte<br />
Dorfhelfer/Dorfhelferin anzusehen.<br />
Bäuerinnen, die eine Abschlussprüfung als „städtische“ Hauswirtschafterin abgelegt<br />
haben, können, um die Voraussetzungen zu erfüllen,<br />
an mindestens drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm Landwirt teilnehmen<br />
oder<br />
die Meisterprüfung ablegen.<br />
Die berufliche Qualifikation kann bei entsprechendem Nachweis der Mitwirkung des<br />
Hofnachfolgers an der Leitung (z. B. Arbeitsvertrag) auch vom Hofnachfolger erbracht<br />
werden.<br />
Eine rechtliche Beteiligung an der Unternehmensleitung (z. B. durch GbR-Vertrag) ist<br />
nicht erforderlich. Gleichermaßen kann verfahren werden, wenn ausschließlich der<br />
Ehepartner über die berufliche Qualifikation verfügt.<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
1. Vermögensprosperität<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Prosperität-Einbringung<br />
Prosperität 5.5<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Die einzubringenden Eigenmittel sind auf das zuwendungsfähige Investitionsvolumen an-<br />
zurechnen. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen verringert sich entsprechend.<br />
1. Beispiel zur Einbringung von Eigenmitteln<br />
Privatvermögen gemäß Formblatt: 600.000 €<br />
Freibetrag laut Vorgaben der Richtlinie: 400.000 €<br />
Anzurechnendes Vermögen: 50 % aus (600.000 € - 400.000 €) = 100.000 €<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 280.000 €<br />
Einzubringende Eigenmittel laut Vorgaben der Richtlinie (Nr. 4.1.2 bei<br />
Teil A sowie zu Nr. 4.2 bei Teil B) 100.000 €<br />
Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 180.000 €<br />
Zuschuss<br />
(20 % aus dem korrigierten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen) 36.000 €<br />
2. Beispiel zur Einbringung von Eigenmitteln<br />
Anzurechnendes Vermögen (s. 1. Bsp.): 50 % aus (600.000 € - 400.000 €) = 100.000 €<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen Milchviehstall (mit Erfüllung<br />
besonderer Anforderungen, bisher Anbindestall, keine Erstaussiedlung)<br />
800.000 €<br />
Einzubringende Eigenmittel laut Vorgaben der Richtlinie (Nr. 4.1.2 bei<br />
Teil A sowie zu Nr. 4.2 bei Teil B) 100.000 €<br />
Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
700.000 €<br />
(� theoretisch würde dies bei 35 % Fördersatz zu einem Zuschuss von<br />
245.000 € führen)<br />
max. Zuschuss lt. Richtlinie 200.000 €<br />
Seite 1 von 2
2. Relative Prosperität (cash-flow)<br />
Die Mittel aus der Position „zur Finanzierung verfügbar“ sind in die Gesamtfinanzierung<br />
(ohne MWSt.) einzubringen (siehe Förderhinweise Nr. 4.1.1 bei Teil A sowie zu Nr. 4.1<br />
bei Teil B). Sie können aber im Gegensatz zu den einzubringenden Mitteln aufgrund der<br />
Vermögensprosperität auch <strong>für</strong> die Finanzierung von nicht-zuwendungsfähigem Investiti-<br />
onsvolumen (ohne MWSt.) eingesetzt werden.<br />
Übersteigt die Position „zur Finanzierung verfügbar“ das nicht-zuwendungsfähige Investi-<br />
tionsvolumen, so muss die Differenz in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einge-<br />
bracht werden. Das verbleibende Förderpotential reduziert sich um diesen Betrag.<br />
Beispiel zur Berechnung des einzubringenden cash-flow<br />
Einzubringen aus „zur Finanzierung verfügbar“ (siehe Förderhinweise zu<br />
Nr. 4.1.1 bei Teil A sowie zu Nr. 4.1 bei Teil B) 50.000 €<br />
Abzüglich nicht-zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (ohne MWSt.) - 30.000 €<br />
In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender Teil der<br />
Position „zur Finanzierung verfügbar“ 20.000 €<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 280.000 €<br />
Einzubringende Eigenmittel aufgrund der Vermögensprosperität - 100.000 €<br />
Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 180.000 €<br />
In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender Teil der<br />
Position „zur Finanzierung verfügbar“ - 20.000 €<br />
„Verbleibendes Förderpotential“ 160.000 €<br />
Zuschuss<br />
(20 % aus dem korrigierten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen) 36.000 €<br />
Hinweis: Die Summe aller gewährten Zuschüsse darf das verbleibende<br />
Förderpotential nicht übersteigen.<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
bbv-Landsiedlung GmbHn<br />
Max-Joseph-Str. 9<br />
80333 München<br />
LS.Muenchen@bbv-Landsiedlung.de<br />
www.bbv-landsiedlung.de<br />
Telefon: (089) 590 6829 - 10<br />
Telefax: (089) 590 6829 - 33<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Zugelassene Betreuer<br />
Adresse des Betreuers<br />
(Übernahme in Bewilligungsbescheid)<br />
Zugelassene Betreuer 5.6.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Betreuungsgesellschaft <strong>für</strong> landw. Bauwesen und Agrarstruktur m. b. H. (BBA)<br />
Maillingerstr.5<br />
83043 Bad Aibling<br />
info@bba-baubetreuung.de<br />
www.bba-baubetreuung.de<br />
Telefon: (08061) 8502<br />
Telefax: (08061) 3316<br />
Junker Agrarkonzepte<br />
Waldburger Str. 5<br />
88279 <strong>Amt</strong>zell<br />
info@junker-agrarkonzepte.de<br />
www.junker-agrarkonzepte.de<br />
Telefon: (07520) 967897<br />
Telefax: (07520) 967898<br />
Dipl. Ing. Berthold Just, Architekt<br />
Weinbergstraße 5<br />
95461 Bindlach<br />
info@just-bindlach.de<br />
www.just-bindlach.de<br />
Telefon: (09208) 6222<br />
Telefax: (09208) 6224<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Betreuer-Zulassung<br />
1. Fachliche Qualifikation des Betreuers<br />
Betreuer-Zulassung 5.6.2<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Der Betreuer muss fachlich und persönlich qualifiziert und zuverlässig sein.<br />
Insbesondere sind hinreichende Kenntnisse vor allem auf folgenden Gebieten<br />
erforderlich:<br />
– landwirtschaftliche Betriebslehre;<br />
– landwirtschaftliches Bauwesen;<br />
– landwirtschaftliches Steuerwesen;<br />
– Anwendung der Förderungsbestimmungen (Landes-, Bundes- und EU-<br />
Vorschriften);<br />
– Kreditwesen;<br />
– Grundbuchangelegenheiten;<br />
– Bayer. Haushaltsordnung (insbesondere Art. 44 und 44a);<br />
– Subventionsgesetz und der Strafbarkeit des Subventionsbetruges;<br />
– Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz;<br />
– Öffentliches Auftragswesen (VOB-Ausschreibungs- und Vergabepraxis);<br />
2. Berufs-Haftpflichtversicherung<br />
Der Betreuer hat eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer<br />
Mindestdeckungssumme von 500 000 € pro einzelnem Schadensfall oder<br />
1 000 000 € Gesamtsumme nachzuweisen. Eine Verlängerung der Zulassung setzt<br />
folglich einen Nachweis voraus, dass eine Berufshaftpflichtversicherung auch <strong>für</strong><br />
diesen Zeitraum abgeschlossen ist.<br />
Seite 1 von 2
3. Erteilung der Zulassung, Mitteilungspflichten<br />
Die Zulassung wird erteilt unter der Bedingung, dass die Erlaubnis zur<br />
Wahrnehmung von Aufgaben eines Betreuers gemäß § 34 c Gewerbeordnung<br />
vorgelegt wird. Diese Zulassung erlischt, wenn die Tätigkeit als Betreuer eingestellt<br />
oder die Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit entzogen wird. Hiervon hat der<br />
Betreuer das Staatsministerium unverzüglich zu unterrichten.<br />
4. Widerruf der Zulassung<br />
Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Zuverlässigkeit nicht<br />
mehr gegeben ist, wenn den Verpflichtungen aus Nr. 3 nicht nachgekommen wird,<br />
oder sich infolge einer Anhäufung von Mängeln und Beanstandungen in betreuten<br />
Fällen zeigt, dass der Betreuer nicht geeignet ist, die ihm obliegenden Aufgaben<br />
ordnungsgemäß wahrzunehmen. Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn sich die<br />
der Förderung zugrundeliegenden Bestimmungen des Landes, Bundes oder der<br />
Gemeinschaft ändern.<br />
Die Zulassung ist zeitlich beschränkt. Sie verlängert sich um jeweils zwei Jahre,<br />
sofern die aufgeführten Vorgaben und Bedingungen weiterhin erfüllt sind.<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
1. Betreueraufgaben<br />
1.1 Allgemeines:<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Betreuer-Aufgaben<br />
Betreuer-Aufgaben 5.6.3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Der Betreuer hat den Antragsteller bei der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens<br />
fachkundig zu unterstützen und zur Sicherstellung des Förderungszweckes<br />
die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen. Hierzu gehört insbesondere<br />
auch eine Hilfestellung bei Verhandlungen mit Banken und Firmen sowie bei Behördenterminen.<br />
Die Betreueraufgaben müssen so erledigt werden, dass sie den jeweils geltenden<br />
Prüfungsanforderungen gerecht werden.<br />
Sämtliche Leistungen, die im Rahmen der Betreuung erbracht und abgerechnet werden,<br />
müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.<br />
1.2 Antragstellung<br />
Bei der Antragstellung hat der Betreuer insbesondere zu gewährleisten, dass die dem<br />
Förderantrag beizulegenden Unterlagen bzw. Anlagen vollständig sind. Soweit<br />
Formblätter vorhanden sind, sind diese zu verwenden (Antragsvordrucke, BF-<br />
Auflage, Kreditbereitschaftserklärung, Verbindlichkeiten etc.).<br />
Der Betreuer wirkt bei der Erstellung des Investitionskonzeptes mit, insbesondere<br />
bei der Betriebsdatenerhebung und der Baukostenschätzung unter Berücksichtigung<br />
der unbaren Eigenleistungen, aufgeschlüsselt nach Baubereichen (z. B. Stallgebäude,<br />
Güllegrube, Silo, Bergehalle usw.).<br />
Bei Aussiedlungsverfahren unterstützt der Betreuer den Antragsteller in der Klärung<br />
der Standortfrage. Er leistet Hilfestellung bei der Verwertung der Althofstelle<br />
bzw. von ihren Teilen.<br />
Der Betreuer erörtert die Möglichkeiten und die Notwendigkeit einer Ausschreibung<br />
und Vergabe von Bauleistungen nach Teil A der Verdingungsordnung <strong>für</strong><br />
Seite 1 von 5
Bauleistungen (VOB/A).<br />
Der Betreuer prüft und wertet die Angebote und, soweit nicht durch Ausschreibung<br />
eingeholt, vergleicht er diese mit ortsüblichen Preisen/Baukosten oder dem Referenzkostensystem.<br />
Vor Beginn der Maßnahmen ist mit dem Antragsteller das Investitionskonzept insbesondere<br />
hinsichtlich der Aktualität aller wesentlicher Inhalte (v. a. Finanzierbarkeit<br />
und Durchführbarkeit des Vorhabens) nochmals eingehend zu besprechen<br />
(Baubeginnsbesprechung). Dies ist umso wichtiger, je größer der zeitliche Abstand<br />
zwischen Planung/Antragstellung und Realisierung des Vorhabens ist. Dabei wird<br />
der Antragsteller u. a. auch über die zu beachtenden allgemeinen Nebenbestimmungen<br />
<strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) informiert.<br />
1.3 Objektüberwachung und Mittelabrufe<br />
Der Betreuer begleitet die Abwicklung der Baumaßnahme und prüft die realisierten<br />
Maßnahmen dem Baufortschritt entsprechend auf Übereinstimmung mit den Antrags-<br />
und Bewilligungsdaten unter Einhaltung von Auflagen des Bewilligungsbescheides<br />
im Rahmen von mindestens 4-6 zu dokumentierenden Betriebsbesuche<br />
während der Bauphase. Der Bericht hierüber ist in Abdruck der Bewilligungsstelle<br />
zuzuleiten.<br />
Zeichnen sich nennenswerte Abweichungen vom Investitionskonzept ab (z. B.<br />
Änderungen in der Bauausführung, zusätzlich erforderliche und zum Zeitpunkt der<br />
Erstellung des Investitionskonzeptes noch nicht absehbare Investitionen<br />
oder eine Überschreitung des Kostenrahmens), hat umgehend eine schriftliche<br />
Mitteilung an die Bewilligungsstelle (mit Beschreibung und Begründung) zu erfolgen.<br />
Abweichungen von der Planung dürfen nur mit Genehmigung der Bewilligungsstelle<br />
vorgenommen werden.<br />
Der Betreuer überprüft die Rechnungen und informiert den Bauherrn an Hand von<br />
mindestens vierteljährlichen Zwischenbilanzen über die tatsächlichen Kosten im<br />
Vergleich zu den veranschlagten Kosten sowie über die verausgabten und noch verfügbaren<br />
Finanzierungsmittel (Kosten- und Finanzierungsübersichten).<br />
Seite 2 von 5
Der Betreuer fordert zeitgerecht bei der Bewilligungsstelle die Fördermittel <strong>für</strong> ge-<br />
tätigte Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszweckes unter Berücksichtigung ei-<br />
nes dem Baufortschritt entsprechenden Eigenmitteleinsatzes an. Hier<strong>für</strong> werden der<br />
Bewilligungsstelle die genannten Zwischenbilanzen sowie Beleglisten vorgelegt.<br />
Auf Anforderung sind in Einzelfällen auch die Originalrechnungen mit den dazugehörigen<br />
Zahlungsnachweisen bereitzustellen.<br />
Nach Fertigstellung des Vorhabens führt der Betreuer gemeinsam mit dem Bauherrn<br />
und ggf. der beauftragten Baufirma sowie dem Architekten eine Objektbegehung<br />
durch. Hierbei wird eine Aufstellung der noch offenen Restarbeiten angefertigt.<br />
Ferner werden bei der Besichtigung dem Bauherrn bzw. dem Betreuer aufgefallene<br />
Baumängel schriftlich festgehalten. Der Betreuer hat dabei im Rahmen seiner<br />
Möglichkeiten da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass die Ausführung der Bauleistungen den<br />
Anforderungen nach Teilen B und C der VOB entsprechen.<br />
1.4 Verwendungsnachweis<br />
Der Betreuer überprüft alle bei der Durchführung der Fördermaßnahme(n) angefallenen<br />
Einzelbelege und Zahlungsnachweise auf Vollständigkeit sowie sachliche<br />
Richtigkeit und gewährleistet, dass der Verwendungsnachweis mit Belegliste korrekt<br />
erstellt und unter Beifügung aller Originalrechnungen (auch förderrelevante<br />
Kaufverträge) sowie dazugehöriger Zahlungsnachweise fristgerecht innerhalb von 6<br />
Monaten nach Abschluss der geförderten Maßnahme vorgelegt wird, spätestens jedoch<br />
bis Ablauf des auf das Bewilligungsjahr folgende vierte Kalenderjahr. Der<br />
Verwendungsnachweis ist vom Betreuer nach den im Bescheid genannten genehmigten<br />
Investitionen (Baubereiche) zu gliedern und die Rechnungsbelege sind entsprechend<br />
zuzuordnen.<br />
Nach Abschluss der Maßnahme wird mit dem Bauherrn eine Schlussbesprechung<br />
über die tatsächlichen Kosten und der daraus sich ergebenden Fördermittel durchgeführt,<br />
wobei auch die Einhaltung der Bewilligungsdaten (einschl. Auflagen) bzw.<br />
Förderrichtlinie nochmals überprüft wird.<br />
Der Bewilligungsstelle ist ein Schlussprotokoll vorzulegen, das neben einer Dokumentation<br />
der durchgeführten Investitionen und dem zusammenfassenden Ergebnis<br />
der vom Betreuer vorgenommenen Belegprüfung auch eine Auflistung der erbrach-<br />
Seite 3 von 5
ten Betreuerleistungen enthält, die dem Antragsteller nachweislich (Unterschrift) zur<br />
Kenntnis gebracht wurde. Dem Schlussprotokoll ist bei Neubauten und soweit aus-<br />
sagekräftig auch bei Umbauten eine Zusammenstellung der Baukosten nach Ge-<br />
werken mit einer Auswertung der Kosten pro m 3 umbauter Raum, pro m 2 Stallflä-<br />
che, pro Platz, je m 3 Güllegrube oder Fahrsilo usw. (je nach Förderfall) beizufügen.<br />
In dieser Zusammenstellung muss auch, falls dies <strong>für</strong> den Umfang der Fördermittel<br />
notwendig ist, die bei den einzelnen Gewerken vom Antragsteller eingebrachte<br />
unbare Eigenleistung ausgewiesen sein.<br />
2. Betreuerförderung<br />
2.1 Entgelt <strong>für</strong> die Betreuung im Einzelfall<br />
Die bei der Mitwirkung eines Betreuers entstehenden Kosten können nach der jeweils<br />
gültigen Richtlinie gefördert werden.<br />
Der Betreuerzuschuss wird dem Begünstigten nach Bezahlung entsprechender<br />
Rechnungen in zwei Raten ausbezahlt. Die<br />
1. Rate kann nach Bewilligung des Förderantrages, die<br />
2. Rate nach Prüfung des Verwendungsnachweises<br />
von den Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur Auszahlung freigegeben werden.<br />
Die erste Rechnung und deren Förderung basiert auf der Einstufung des jeweiligen<br />
Förderfalles nach der Höhe des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, wie es im<br />
Investitionskonzept sachgerecht geschätzt wurde.<br />
Die endgültige Höhe der Betreuungskosten bemisst sich nach dem tatsächlichen<br />
Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis. Da der<br />
Eigenanteil des Zuwendungsempfängers 1 % der im EVN nachgewiesenen zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben beträgt, kann dies gegenüber den Verhältnissen bei der Antragstellung<br />
zu einer notwendigen Anpassung der Betreuergebühr führen. Der Betreuerzuschuss<br />
wird dagegen entsprechend der Bewilligung ausgezahlt, außer die<br />
Investitionen wurden nicht wie geplant durchgeführt mit der Folge, dass die Änderungen<br />
zu einer Unterschreitung der in der RL Teil A, Nr. 5.2.3 genannten Schwellenwerte<br />
führen.<br />
Seite 4 von 5
Die zuständige Bewilligungsstelle kann die bewilligte Förderung kürzen, wenn auf-<br />
grund der im Einzelfall gegebenen Sachlage nur eine Betreuung in vermindertem<br />
Umfang erforderlich war oder wenn nach der Aktenlage eine mangelhafte Betreuung<br />
offensichtlich ist. Der Betreuer kann Forderungen seinerseits nur dem Betreuten ge-<br />
genüber geltend machen.<br />
2.2 Betreuervertrag, Evaluierung, Weitergabe von Daten<br />
Die Bewilligung einer Betreuerförderung setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen<br />
Betreuer und Betreutem voraus. In diesem Vertrag sind die unter Nr. 1 genannten<br />
Betreuungsaufgaben aufzuführen und deren Bezahlung zu regeln. Folgende<br />
Klausel ist zwingend in die Betreuungsverträge aufzunehmen:<br />
„Hinweise zum Datenschutz/Einwilligungserklärung<br />
Der Betreuer ist berechtigt, betriebsbezogene und persönliche Daten des Auftraggebers<br />
im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages zu verarbeiten<br />
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Betreuer ist weiter berechtigt, die<br />
im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag erhobenen Daten zum Zwecke<br />
der Evaluierung des Agrarinvestitionsförderprogramms sowie zum Zwecke der<br />
Überprüfung der Fördermaßnahme an den Bayerischen Obersten Rechnungshof,<br />
das Bayerische Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, die Landesanstalt<br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und die Bewilligungsstelle weiterzugeben.“<br />
Ein Muster-Betreuungsvertrag ist dem Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
und Forsten unverzüglich vorzulegen. Der Betreuungsvertrag <strong>für</strong> jede Fördermaßnahme<br />
ist der zuständigen Bewilligungsstelle mit dem Antrag vorzulegen.<br />
Der Betreuer ist bei vorliegender Einwilligungserklärung verpflichtet, die o.g. Daten<br />
an das StMLF, den ORH, die LfL und die Bewilligungsstelle weiterzugeben.<br />
3. Abschluss der Betreuung<br />
Die Betreuungsaufgaben enden mit dem Abschluss der Investitionsmaßnahme. Die<br />
Festsetzung der endgültigen Höhe der Zuwendung durch die Bewilligungsstelle<br />
stellt den Abschluss der Investitionsmaßnahme dar.<br />
Seite 5 von 5
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
1. Definition Anteilfinanzierung<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Anteilfinanzierung<br />
Anteilfinanzierung 5.7<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag wird ein auch prozentual bezifferter Anteil an<br />
den zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers gefördert.<br />
2. Berechnung der Anteile am zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />
Eigene Mittel Mittel von Dritten Öffentliche Mittel<br />
- Mittel aus Privatvermögen<br />
- Mittel aus „zur Finanzierung<br />
verfügbar“ (cash-flow Anteil)<br />
- Verkaufserlöse<br />
- Sonstige Kapitalmarktdarlehen<br />
- Versicherungsleistungen (z. B.<br />
Brandversicherungsentschädi-<br />
gung)<br />
�<br />
Anteil der eigenen Mittel in Prozent<br />
Spenden - Zuschuss<br />
- Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung<br />
besonderer Anforderungen<br />
- Zuschuss zur Förderung<br />
der Betreuung<br />
�<br />
Anteil der Mittel von<br />
Dritten in Prozent<br />
Alle Bereichen ergeben zusammen 100 %<br />
3. Anwendungsbeispiele <strong>für</strong> den Umgang mit neuen Deckungsmitteln<br />
�<br />
Anteil der Öffentlichen Mittel<br />
(Zuschüsse) in Prozent<br />
Bei der Anteilfinanzierung gilt unter Berücksichtigung des Haushaltsrechts bei Hinzutreten<br />
von neuen Deckungsmitteln Folgendes. Nach Nr. 2.1 ANBest-P verringert sich stets<br />
die Höhe der Zuwendung. Nachträgliche Ausgabenerhöhungen können nicht mit neuen<br />
Deckungsmitteln verrechnet werden.<br />
3.a) Beispiel ohne Ausgabenerhöhung gegenüber dem Investitionsplan:<br />
Gesamtinvestitionskosten (netto): 400.000 €<br />
(Grundsätzlich) zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto): 300 000 €<br />
Neue Deckungsmittel: 20 000 €<br />
Vorgehensweise zur Berechnung der maximal möglichen Förderung:<br />
Variante 20 % Variante 30 %<br />
Neuberechnung<br />
Zuwendungsfähige Ausgaben: 300 000 € 300 000 €<br />
Neue Deckungsmittel: 20 000 € 20 000 €<br />
Differenz 280 000 € 280 000 €<br />
Neufestsetzung Zuschuss : 56 000 € 84 000 €<br />
Verringerung Zuschuss um 4 000 € 6 000 €<br />
Seite 1 von 2
3.b) Beispiel mit Ausgabenerhöhung gegenüber dem Investitionsplan:<br />
Gesamtinvestitionskosten (netto): 400.000 €<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen lt. Investitionsplan: 300 000 €<br />
Tatsächliche Nettoausgaben <strong>für</strong> zuwendungsfähige Investitionsbestandteile: 350 000 €<br />
Neue Deckungsmittel: 20 000 €<br />
Vorgehensweise:<br />
Nachträgliche Ausgabenerhöhungen können nicht mit neuen Deckungsmitteln verrechnet<br />
werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben verbleiben bei der im Investitionsplan festgelegten<br />
maximalen Höhe (hier: 300 000 €). Die Neufestsetzung des Zuschusses wird wie in<br />
Beispiel 3.a berechnet und ergibt somit den exakt gleichen Wert.<br />
3.c) Nachträgliche Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber dem<br />
Investitionsplan und gleichzeitiges Hinzutreten von neuen Deckungsmitteln:<br />
Gesamtinvestitionskosten (netto): 400.000 €<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen lt. Investitionsplan: 300 000 €<br />
Tatsächliche Nettoausgaben <strong>für</strong> zuwendungsfähige Investitionsbestandteile: 230 000 €<br />
Neue Deckungsmittel: 20 000 €<br />
Vorgehensweise zur Berechnung der maximal möglichen Förderung aufgrund den Vorgaben<br />
der Anteilfinanzierung:<br />
Variante 20 % Variante 30 %<br />
Neuberechnung<br />
Zuwendungsfähige Ausgaben: 230 000 € 230 000 €<br />
Neue Deckungsmittel: 20 000 € 20 000 €<br />
Differenz 210 000 € 210 000 €<br />
Neufestsetzung Zuschuss : 42 000 € 63 000 €<br />
4. Neue Deckungsmittel durch Einsparungen<br />
Frei werdende Eigenmittel wegen Einsparung bzw. Nichtdurchführung von nicht zuwendungsfähigen<br />
Investitionen (z.B. Mähdrescher bei gefördertem Stallbau, günstigerer<br />
Quotenkauf), stellen grundsätzlich keine neuen Deckungsmittel im Sinne von Nr. 2 AN-<br />
Best-P dar, da die notwendige Einbringung von Eigenmitteln bereits bei der Bewilligung<br />
auf Grundlage der Vermögensprosperität festgestellt wurde. Sie sind ebenso wie <strong>für</strong> die<br />
Finanzierung nicht zuwendungsfähiger Investitionen nicht benötigte unverbilligte Darlehen<br />
nicht auf die Förderung anzurechnen.<br />
Ermäßigungen der zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber dem zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen laut Investitionskonzept bzw. Betriebsverbesserungsplan führen bei<br />
der Anteilfinanzierung nicht zu neuen Deckungsmitteln nach ANBest-P, sondern zu einer<br />
anteiligen Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Eigenmittel. Für die<br />
Bewertung der Verbilligung der Gesamtmaßnahme ist es unerheblich, ob bei den nach<br />
dem Investitionsplan durchgeführten Maßnahmen Kosteneinsparungen erreicht werden<br />
oder der Antragsteller auf abgegrenzte zuwendungsfähige Teilmaßnahmen verzichtet und<br />
deshalb kostengünstiger baut.<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Erhöhter Zuschuss Milchvieh 5.8<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Beispiel zur Förderfähigkeit mit erhöhten Zuschüssen<br />
nach Nrn. 5.2.1 und 5.2.2 der Richtlinie<br />
Ausgangsituation:<br />
Ein Landwirt hält entsprechend seiner betrieblichen Referenzmenge 45 Milchkühe und<br />
weibliche Nachzucht in einem Laufstall mit 40 Liege- und Fressplätzen <strong>für</strong> die Milchkühe.<br />
Vorratsfütterung wird nicht durchgeführt. Die nutzbare Stallfläche beträgt weniger als<br />
5 m 2 je Großvieheinheit.<br />
Bei den Aufzuchtrindern steht jedem Tier ein Fress- und ein Liegeplatz zur Verfügung.<br />
Die sonstigen Kriterien nach Anlage 1 der Richtlinie werden <strong>für</strong> die Milchkühe und die<br />
Aufzuchtrinder im bestehenden Stall erfüllt.<br />
Folgende Vorhaben sollen im Rahmen einer Investitionsfördermaßnahme verwirklicht<br />
werden (Annahme: Die genannten Netto-Investitionssummen entsprechen dem zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen):<br />
- Anbau des Laufstalls <strong>für</strong> 20 Milchkühe mit Aufzuchtrinder<br />
unter Erfüllung der aT-Kriterien: 60.000 € Netto-Investition<br />
- Neubau Güllegrube mit 600 m 3 und Fahrsilo mit 800 m 3 : 70.000 € Netto-Investition<br />
- Einbau eines Melkroboters aus arbeitswirtschaftlichen<br />
Gründen: 130.000 € Netto-Investition<br />
- Umbau der vorhandenen Milchviehplätze auf aT durch<br />
Anbau eines Laufhofs, Schaffung von je 5 Fress- und Liegeplätzen<br />
<strong>für</strong> bestehenden Kuhbestand: 20.000 € Netto-Investition<br />
Seite 1 von 3
1. Für welche Maßnahmen kann ein erhöhter Zuschuss nach Nr.<br />
5.2.1 <strong>für</strong> die Milchviehhaltung gewährt werden?<br />
a) Investitionen in die Milchviehhaltung einschließlich Melktechnik und Jungvieh<br />
Mit dem Anbau von 20 Milchviehplätzen (mit entsprechendem Zukauf von Referenzmenge)<br />
an den vorhandenen Laufstall und durch die Erfüllung der aT-Anforderungen<br />
auf allen Tierplätzen und bei allen Produktionsverfahren, in die im Gebäude investiert<br />
wird, sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> den erhöhten Zuschuss erfüllt.<br />
Folgende Investitionen können grundsätzlich einbezogen werden:<br />
Stallanbau Milchkühe u. Jungvieh 60.000 €<br />
Melkroboter 130.000 €<br />
aT-Umbau vorhandener MV-Plätze 20.000 €<br />
Summe 210.000 €<br />
Bitte beachten: Eine alleinige Erhöhung der Milchviehplätze, um die aT-Kriterien zu<br />
erfüllen (im Beispiel 5 Plätze) ohne Ausdehnung der Milchviehhaltung, wäre nicht<br />
ausreichend, um den erhöhten Zuschuss <strong>für</strong> die Milchviehhaltung erhalten zu können.<br />
b) Investitionen in Gülle- oder Futterlagerraum<br />
Das gesamte zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt einschließlich der Investitionen<br />
in Gülle- und Futterlagerraum 280.000 €.<br />
Der Umfang der Investitionen in Gülle- und Futterlagerraum beläuft sich auf 70.000 €<br />
und damit auf 25 % des zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionsvolumens.<br />
Damit ist die Bedingung der Förderfähigkeit der Gülle- und Futterlagerräume mit erhöhten<br />
Zuschuss (weniger als 50 %) nach Nr. 5.2.1 erfüllt.<br />
Seite 2 von 3
2. Für welche Maßnahmen kann ein erhöhter Zuschuss nach Nr.<br />
5.2.2 (aT) gewährt werden?<br />
a) Stallbauliche Maßnahmen<br />
Folgende Maßnahmen tragen zur Erfüllung der aT-Kriterien bei und sind damit mit<br />
dem erhöhten Zuschuss nach Nr. 5.2.2 förderfähig:<br />
Stallanbau <strong>für</strong> Milchkühe und Jungvieh 60.000 €<br />
Umbau vorhandener Kuhplätze 20.000 €<br />
b) Futter- und Güllelagerraum<br />
Die Investitionen, die direkt zur Erfüllung von aT-Kriterien führen, betragen<br />
80.000 € (siehe 2 a). Die Investitionen in Futter- und Güllelagerraum liegen bei<br />
70.000 €. Damit überwiegen die aT-Investitionen <strong>für</strong> die Stallbaumaßnahmen, so<br />
dass auch die Investitionen in Gülle- und Futterlagerraum mit dem erhöhten Zuschuss<br />
nach Nr. 5.2.2 förderfähig sind.<br />
c) Melktechnik<br />
Die drei Kriterien<br />
1) die Investitionen in den Stall zur Erfüllung der Anforderungen nach Anlage 1<br />
der RL betreffen (u.a.) den Milchkuhbereich,<br />
2) es werden erhebliche Investitionen (80.000 €) nach mehreren Kriterien der<br />
Anlage 1 (Erweiterung Liegeplätze, Fressplätze und nutzbare Stallfläche je GV)<br />
durchgeführt und<br />
3) nach Durchführung der Investition erfüllen alle Milchkuhplätze die aT-<br />
Kriterien<br />
sind allesamt erfüllt, so dass eine Förderung der Melktechnik mit dem erhöhten Zuschuss<br />
nach Nr. 5.2.2 möglich ist.<br />
3. Fördersätze in der Zusammenfassung<br />
Stallanbau Milchkühe u. Jungvieh 30 % von 60.000 €<br />
Melkroboter 30 % von 130.000 €<br />
aT-Umbau vorhandener MV-Plätze 30 % von 20.000 €<br />
Futter- und Güllelagerraum 30 % von 70.000 €<br />
Seite 3 von 3
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Plausibilisierung der veranschlagten Kosten<br />
Plausibilisierung der Kosten 5.9<br />
Stand: 01.10.2007<br />
Gemäß Art. 26 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 (Kontrollverordnung zur ELER-Verordnung)<br />
ist die Plausibilität der im Investitionsplan des Förderantrags veranschlagten Kosten mit einem<br />
geeigneten Bewertungssystem zu prüfen. Dies kann durch ein Referenzkostensystem, den Vergleich<br />
verschiedener Angebote oder die Bewertung durch einen Bewertungsausschuss erfolgen.<br />
Diese Kostenplausibilisierung ist Teil der durch das EU-Recht vorgeschriebenen Verwaltungskontrollen<br />
und zwingend bei jedem Antrag durch das ALF vorzunehmen. Ist dieser Punkt nicht<br />
vollständig geklärt, kann keine Bewilligung erfolgen.<br />
Vorausschickend wird festgelegt, dass Kosten, die der Antragsteller geltend machen kann und deren<br />
Höhe auf Grundlage von Honorarordnungen festgelegt ist (z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen),<br />
Aufwendungen <strong>für</strong> Betreuer der vom Staatsministerium zugelassenen Betreuergesellschaften<br />
sowie Kosten <strong>für</strong> den Erwerb von Patentrechten oder Lizenzen nicht plausibilisiert werden<br />
müssen.<br />
Bei der Bewertung ist wie folgt vorzugehen:<br />
A) Bewertungssystem<br />
1. Grundsätzlich sollen die veranschlagten Kosten immer vorrangig mit dem Referenzkostensystem<br />
(in Bayern ISBAU-Liste) plausibilisiert werden.<br />
2. Sind die beantragten Investitionsobjekte nicht bzw. zum Teil nicht in ISBAU enthalten, sind die<br />
da<strong>für</strong> im Antrag zugrundegelegten Kosten (aus Angebot und/oder Kostenschätzung) mit mindestens<br />
zwei weiteren verschiedenen Angeboten zu vergleichen.<br />
3. Sind die Investitionsobjekte nicht bzw. zum Teil nicht in ISBAU enthalten und kann der Antragsteller<br />
aus nachweislich von ihm nicht zu vertretenden Gründen keine Vergleichsangebote<br />
vorlegen, muss als letzte Alternative ein Bewertungsausschuss darüber entscheiden, ob die veranschlagten<br />
Kosten plausibel sind. Diese Fälle sind jedoch im Interesse einer Minimierung des<br />
Arbeitsaufwandes der ÄLF auf ein Mindestmaß zu beschränken.<br />
Seite 1 von 3
B) Nähere Erläuterungen<br />
Allgemein:<br />
Die Plausibilisierung der Baukosten ist immer vom ALF vorzunehmen. Dabei ist auf eine möglichst<br />
vollständige Erfassung aller Gewerke zu achten.<br />
Können nur Teile der veranschlagten Kosten durch die ISBAU-Liste oder Vergleichsangebote<br />
plausibilisiert werden und handelt es sich bei den nicht über diese beiden Verfahren plausibilisierbaren<br />
Kostenteilen bzw. Gewerken um Aufwendungen, die unter 15 % der gesamten zuwendungsfähigen<br />
Kosten liegen sowie überwiegend im Rahmen von Eigenleistungen anfallen (z.B.<br />
Materialkosten <strong>für</strong> kleinere Betonarbeiten), so müssen diese Kostenteile nicht gesondert plausibilisiert<br />
werden.<br />
Überschreiten die im Antrag veranschlagten Kosten die Höchstwerte lt. Referenzkostensystem<br />
bzw. das niedrigste Vergleichsangebot, so werden die zuwendungsfähigen Kosten grundsätzlich<br />
auf den niedrigeren Wert gekürzt, der dann die Förderobergrenze darstellt (Ausnahme: siehe Erläuterungen<br />
zum Bewertungsausschuss).<br />
Zu A 1.: ISBAU-Liste<br />
- Handhabung<br />
Wie bereits bei den Regionalbesprechungen vorgestellt, wurden die Werte der ISBAU-Liste in<br />
eine Excelfunktion eingearbeitet, die die Führungsakademie zeitnah zu diesem Schreiben<br />
versenden wird. Diese Liste soll die Handhabung erleichtern und gleichzeitig eine übersichtliche<br />
Dokumentation der Ergebnisse gewährleisten. Das Ergebnis ist mit dem unterschriebenen<br />
Ausdruck aus der ISBAU-Liste zu dokumentieren.<br />
- An-/Umbauten<br />
Auch die kalkulierten Kosten bei An- und Umbauten sind mit den Neubaukosten lt. ISBAU zu<br />
vergleichen, da sich die An- und Umbaukosten erfahrungsgemäß in der weit überwiegenden<br />
Zahl der Fälle in ähnlicher Höhe wie die Neubaukosten bewegen.<br />
- Änderungen/Ergänzungen/Anregungen<br />
Der Inhalt der ISBAU-Liste 2004 wurde ergänzt und die Preisangaben teilweise aktualisiert<br />
sowie auf Nettopreise umgerechnet, da die der Bewilligung zugrunde liegenden Investitionskosten<br />
ebenfalls netto dargestellt werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Daten <strong>für</strong> die<br />
Berater erleichtert. Aufgrund der geringen regionalen Unterschiede wurde auf eine weitere Unterteilung<br />
in Regierungsbezirke verzichtet. Die angegebenen Referenzpreise gelten damit <strong>für</strong><br />
ganz Bayern.<br />
Der momentane Inhalt der ISBAU-Datei ist nicht abschließend.<br />
Seite 2 von 3
Soweit Sie Änderungen und/oder Ergänzungen bzgl. des Inhalts der Datei <strong>für</strong> erforderlich halten,<br />
bitten wir Sie, diese per E-Mail der FüAk, SG F4 (<strong>EIF</strong>@fueak.bayern.de) mitzuteilen.<br />
Zu A 3.: Vorlage bei einem Bewertungsausschuss<br />
Wenn <strong>für</strong> ein Vorhaben bzw. Teile eines Vorhabens keine geeigneten Referenzkosten zur Verfügung<br />
stehen und aus nicht vom Antragsteller zu vertretenden Gründen keine zwei weiteren vergleichbaren<br />
Angebote vorgelegt werden können, muss ein Bewertungsausschuss darüber entscheiden,<br />
ob die angesetzten Kosten plausibel sind.<br />
Weiterhin wird der Bewertungsausschuss dann tätig, wenn der Antragsteller plausible Gründe geltend<br />
macht, nach denen eine Kürzung auf die Höchstwerte nach ISBAU bzw. auf die Höhe des<br />
niedrigsten Vergleichsangebots unverhältnismäßig wäre (z.B. hohe Aufwendungen <strong>für</strong> Stützmauern<br />
aufgrund Geländegestaltung). Der Bewertungsausschuss muss dann entscheiden, ob die die<br />
Höchstwerte übersteigenden Kosten in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einbezogen<br />
werden können. In diesem Fall müssen die Mehrkosten bzw. der wirtschaftliche Vorteil der gewählten<br />
Investitionsvariante oder Bauausführung durch den Bewertungsausschuss schlüssig begründet<br />
werden können. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen und die Gründe sind nachvollziehbar<br />
zu dokumentieren.<br />
Für die Dokumentation dieser Prüfungen ist das Prüfschema zur Plausibilisierung der Kosten zu<br />
verwenden (siehe Formblatt „Bewertungsausschuss“).<br />
Erfolgt die Kostenplausibilisierung durch den Bewertungsausschuss, so stellen die hierbei ermittelten<br />
Baukosten eine Höchstgrenze <strong>für</strong> die Errechnung der Fördermittel dar.<br />
Der Bewertungsausschuss wird von der Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft, Institut <strong>für</strong> Landtechnik<br />
und Tierhaltung, Arbeitsgruppe Landwirtschaftliches Bauwesen, geleitet. Ein Mitarbeiter der Arbeitsgruppe<br />
ist dabei ständiges Mitglied und <strong>für</strong> die Klärung von Fachfragen sowie <strong>für</strong> die Kontrolle<br />
einer fachlich korrekten und einheitlichen Durchführung der Bewertungen zuständig. Das<br />
ALF bestimmt in eigener Zuständigkeit die beiden vor Ort tätigen Mitglieder des Bewertungsausschusses<br />
(nicht am Förderverfahren beteiligte Bau- oder Landtechnikberater sowie Fachberater)<br />
und führt die Bewertung durch. Ein Berater ist dann nicht direkt am Förderverfahren beteiligt,<br />
wenn er weder die Kostenschätzung erstellt hat, die dem Antrag zugrunde liegt, noch in sonstiger<br />
Weise (z.B. im Rahmen der Verwaltungskontrolle) im Förderfall eingebunden war.<br />
Das auf dem Formblatt (Anlage) dokumentierte Ergebnis der Plausibilisierung durch den Bewertungsausschuss<br />
ist zum Förderakt zu nehmen und in Abdruck per E-Mail an die Landesanstalt <strong>für</strong><br />
Landwirtschaft zu senden (TierundTechnik@lfl.bayern.de).<br />
Seite 3 von 3
Bayerische Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
Institut <strong>für</strong> Landtechnik und Tierhaltung<br />
Bewertungsausschuss<br />
1<br />
Prof.-Dürrwaechter-Platz 2<br />
85586 Poing-Grub<br />
http://www.LfL.bayern.de/<br />
Telefon: 089/99141-300<br />
Telefax: 089/99141-303<br />
zur Plausibilisierung der veranschlagten Kosten im Rahmen der<br />
<strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong><br />
1 Allgemeine Angaben<br />
Zusammensetzung des Bewertungsausschusses:<br />
Name <strong>Amt</strong>sbezeichnung <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
<strong>EIF</strong>-Förderfall: Antragsteller:<br />
Straße. HS.-Nr., Ortsteil:<br />
PLZ Ort:<br />
Betriebs-Nr.:<br />
<strong>EIF</strong>-Antrag vom<br />
2 Plausibilisierung der veranschlagten Kosten<br />
siehe anliegende Bewertungsblätter Nr. 2.1 bis Nr.<br />
3 Ergebnis der Bewertung<br />
Die Prüfung der veranschlagten Kosten durch den Bewertungsausschuss hat ergeben,<br />
dass<br />
die dem Antrag zugrunde gelegten Kosten plausibel sind,<br />
die dem Antrag zugrunde gelegten Kosten um €<br />
über den vom Bewertungsausschuss ermittelten Kosten liegen.<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________ _______________________________<br />
Unterschrift Unterschrift
Antragsteller: BN:<br />
2.1 Gewerk/Objekt:<br />
Im Antrag da<strong>für</strong> veranschlagte Kosten €.<br />
Gliederung der Kosten gemäß KTBL-Baukostengliederung (siehe http://daten.ktbl.de/baukost/ ):<br />
Kostengruppe<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
Summe der ermittelten Kosten<br />
Kostenermittlung durch Bewertungsausschuss:<br />
Methode(z.B. KTBL, Erfahrungswerte, Massenermittlung etc.),<br />
Rechenweg bzw. Begründung der Mehrkosten oder des<br />
wirtschaftlichen Vorteils<br />
2<br />
Ermittelte<br />
Kosten<br />
[€]
Antragsteller: BN:<br />
2. Gewerk/Objekt:<br />
Im Antrag da<strong>für</strong> veranschlagte Kosten €.<br />
Gliederung der Kosten gemäß KTBL-Baukostengliederung (siehe http://daten.ktbl.de/baukost/ ):<br />
Kostengruppe<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
Summe der ermittelten Kosten<br />
Kostenermittlung durch Bewertungsausschuss:<br />
Methode(z.B. KTBL, Erfahrungswerte, Massenermittlung etc.),<br />
Rechenweg bzw. Begründung der Mehrkosten oder des<br />
wirtschaftlichen Vorteils<br />
3<br />
Ermittelte<br />
Kosten<br />
[€]
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Spezialmaschinen 5.10<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet<br />
Die Berglandwirtschaft erfordert eine spezielle bodenschonende und auf Minimierung der<br />
Unfallgefahr ausgerichtete Mechanisierung der Futterernte, die mit hohen Kosten verbunden<br />
ist. Zum Ausgleich der Mehrkosten werden Spezialmaschinen gefördert, die sich<br />
durch eine tiefe Lage des Schwerpunktes, eine entsprechende Spurbreite, eine leichte<br />
Bauweise sowie gute Wendigkeit und bodenschonende Bereifung auszeichnen.<br />
Folgende Maschinen und Geräte sind förderfähig, soweit sie speziell <strong>für</strong> den Einsatz in<br />
Steillagen konzipiert sind:<br />
- Von Hand geführte Motormäher incl. Anbaugeräte wie z. B. Bandrechen, Mulcher,<br />
etc.<br />
- Hang-Geräteträger,<br />
- Zweiachsmäher,<br />
- Selbstfahrende Arbeits- und Erntemaschinen (z.B. Hangtransporter),<br />
- Aufbaugeräte <strong>für</strong> Hangtransporter,<br />
- Triebachsanhänger mit speziellen Aufbauten.<br />
Folgende Maschinen sind von der Förderung ausgeschlossen:<br />
- Schlepper,<br />
- Zweiachsfahrzeuge ohne spezielle Eignung <strong>für</strong> die Bewirtschaftung von Flächen im<br />
Berggebiet,<br />
- Maschinen und Geräte, die sich lediglich durch relativ geringe Änderung der Ausrüstung<br />
(z. B. breitere Bereifung, größere Spurweite, u.ä.) von der in normalen Lagen<br />
verwendeten Standardausführung unterscheiden.<br />
Eine fachliche Feststellung als Spezialmaschine <strong>für</strong> die Hangmechanisierung durch den<br />
Landtechnikfachberater ist erforderlich. Dabei ist auch zu dokumentieren, dass es sich<br />
um keine Ersatzinvestition handelt (siehe Förderhinweise Nr. 2.4.1).<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Verfahrensbeschreibung 6<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Verfahrensbeschreibung-Inhaltsverzeichnis<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
6.1 Zuständigkeit beim Bewilligungs- und Kontrollverfahren 01.01.2007<br />
6.2 Auszahlungstermine 01.03.2008<br />
6.3 Richtlinienverteiler 01.03.2008<br />
6.4 Verfahrensbeschreibung Rückforderung in Bearb.<br />
6.5 Verwaltungs- und Kontrollsystem in Bearb.<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Zuständigkeit beim Bewilligungs-<br />
und Kontrollverfahren<br />
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Antragstellung<br />
durch den möglichenZuwendungsempfänger<br />
bzw.<br />
dessen Betreuer<br />
Prüfung der Antragsunterlagen<br />
auf<br />
Vollständigkeit und<br />
Bewilligungsreife<br />
Prüfung der Antragsunterlagen(Verwaltungskontrolle)<br />
Stelle<br />
Örtlich bzw.<br />
fachl. zuständiges<br />
ALF<br />
Örtlich bzw.<br />
fachlich zuständiges<br />
ALF<br />
Bewilligungsstelle<br />
(FüAk, SG F 4)<br />
Zuständigkeit Bewilligungsverfahren 6.1<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
- Beratung zu den<br />
Fördermöglichkeiten,<br />
- Entgegennahme<br />
der Anträge<br />
- Prüfung der Antragsunterlagen<br />
auf Vollständigkeit<br />
- Vorprüfung auf<br />
Bewilligungsreife<br />
- Weiterleitung an<br />
die Bewilligungs-<br />
stelle<br />
Durchführung der<br />
Verwaltungskontrolle<br />
(Art. 26 - Investitionen)<br />
Prüfung der fachlichen,<br />
sachlichen,<br />
wirtschaftlichen<br />
und finanziellen<br />
Fördervorausset-<br />
zungen<br />
Prüfung der Förderfähigkeit<br />
(Art.<br />
26)<br />
Zuschussfähigkeit<br />
der Ausgaben<br />
Einhaltung der im<br />
Programm vorgegebenenAuswahlkriterien<br />
(Art. 26)<br />
Richtlinie<br />
Förderhinweise, Leitfaden<br />
Antragsformular und weitere<br />
Anlagen<br />
Projektbeschreibung,<br />
Investitionsplan/IVK<br />
- Richtlinien, Leitfaden<br />
- Vollzugshinweise<br />
- Checkliste (mit Bestätigungsvermerk)<br />
- Fachliche Stellungnahmen<br />
Richtlinien, Leitfaden<br />
Vollzugshinweise<br />
Checklisten mit Bestätigungsvermerk<br />
Abschließender Vermerk<br />
mit Bestätigung der Förder-<br />
fähigkeit<br />
Einhaltung der Förderhöhe.<br />
Richtlinie, Leitfaden<br />
Förderhinweise<br />
Projektunterlagen<br />
IVK<br />
fachliche Stellungnahmen<br />
Festlegungen im Programmplan<br />
Eingrenzung der Zuwendungsempfänger<br />
und der<br />
zuwendungsfähigen Maßnahmen<br />
durch die Richtlinie<br />
(ein eigenes Auswahlverfahren<br />
ist nicht vorgesehen)<br />
Seite 1 von 3
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Stelle<br />
Entscheidungsvorbereitung<br />
Bewilligung<br />
Bewilligungsstelle<br />
(FüAk, SG<br />
F 4) in Verbindung<br />
mit StMLF<br />
oder Zahlstelle<br />
Bewilligungsstelle<br />
(FüAk, SG<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
relevanten nationalen<br />
und Gemeinschaftsvorschriften<br />
Plausibilität der<br />
veranschlagten<br />
Kosten (Art. 26)<br />
Zuverlässigkeit des<br />
Begünstigten (Art.<br />
26)<br />
Eingabe des bewilligungsreifenAntrages<br />
in die EDV,<br />
Prüfung der Verfügbarkeitausreichender<br />
EU- und<br />
nationaler Kofinanzierungsmittel<br />
(Reservierung der<br />
Mittel, Kontingentierung,(Plafondsverwaltung))<br />
Ausarbeitung des<br />
Zuwendungsbescheids<br />
Bewilligung des<br />
Vorhabens durch<br />
„De-minimis“-<br />
Bescheinigung(en) bei Diversifizierung.<br />
Behördliche Genehmigungen.<br />
Ausschluss einer Doppelförderung:<br />
Finanzierungsplan des Vorhabens,<br />
Abfrage im Antrag,<br />
Verwendungsnachweis.<br />
Kostenschätzung Bauberater<br />
Referenzkostensystem (IS-<br />
BAU-Liste)<br />
Info zu früheren Vorhaben<br />
(Datenbank)<br />
Zeitraum seit 2000<br />
Einzelbetriebliche Investitionsmaßnahmen<br />
AFP, AKP,<br />
AZP, BayPaT, Diversifizie-<br />
rung<br />
EDV-Programm<br />
- Listen<br />
- EDV-Programm<br />
Richtlinie<br />
Förderhinweise<br />
- EDV-Programm<br />
- Bewilligungsbescheid<br />
Seite 2 von 3
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Erstellung Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis<br />
Prüfung des Verwendungsnachweises(Verwaltungskontrolle)<br />
Stelle<br />
F4)<br />
(4-Augen-<br />
Prinzip)<br />
Begünstigter<br />
bzw. Betreuer<br />
Örtlich zuständiges<br />
ALF<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
Dienstvorgesetzten<br />
Ggf. Genehmigung<br />
des vorzeitigen<br />
Maßnahmebeginns<br />
Auflistung der<br />
Ausgaben unter<br />
Beachtung der Zuwendungsbestimmungen<br />
Durchführung der<br />
Verwaltungskontrolle<br />
einschl.<br />
mind. einer Inaugenscheinnahme<br />
vor Ort (bei Investitionen).<br />
Fachliche, sachliche<br />
und rechnerische<br />
Richtigkeit<br />
Vorliegen von Originalbelegen/Abstempeln<br />
der Belege.<br />
Nachweis der Zahlung.<br />
Tatsächliche Lieferung<br />
und Erbringung<br />
der Leistungen<br />
(Art. 26)<br />
Einhaltung von<br />
Bedingungen und<br />
Auflagen, soweit<br />
zu diesem Zeitpunkt<br />
schon prüfbar<br />
(Art. 26).<br />
Vor Ort: Übereinstimmung<br />
der Investition<br />
mit der<br />
Bewilligung und<br />
mit Bedingungen und<br />
Auflagen<br />
- Nebenbestimmungen<br />
- Rechtsvorschriften zum<br />
Subventionsgesetz<br />
Genehmigung vorzeitiger<br />
Beginn der Maßnahme<br />
Zahlungsantrag<br />
Belegliste<br />
Rechnungen<br />
Zahlungsnachweise<br />
Sachstandsbericht<br />
(Verwendungsnachweisunterlagen)<br />
Richtlinien<br />
Vollzugshinweise<br />
Bewilligungsbescheid<br />
IVK<br />
Bauplan<br />
Checkliste (mit Bestätigung)<br />
Abschließender Vermerk<br />
zur Förderfähigkeit<br />
Inaugenscheinnahme durch<br />
100-%-Prüfung zum Endverwendungsnachweissichergestellt.<br />
EDV-Programm<br />
Seite 3 von 3
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Stelle<br />
Festsetzung des<br />
Auszahlungsbetrages<br />
Risikoanalyse<br />
(5 %)<br />
Vor-Ort-Kontrollen<br />
(5 %)<br />
Örtlich zuständiges<br />
ALF<br />
Zentrale Risikoanalyse<br />
durch<br />
StMLF, Referat<br />
B 3/B 2<br />
Zentraler Prüfdienst<br />
(Vor-Ort-<br />
Kontrolleure<br />
dürfen nicht in<br />
die Verwaltungskontrollen<br />
eingebunden<br />
sein)<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
dem Verwendungsnachweis<br />
(Art. 26).<br />
Verhängung von<br />
möglichen Sanktionen.<br />
Eingabe in die<br />
EDV<br />
Festlegung des<br />
Auszahlungsbetrages<br />
zur Freigabe<br />
(unter Berücksichtigung<br />
evt. notwendigerKürzungen<br />
und Sanktio-<br />
nen)<br />
Durchführung der<br />
Risikoauswahl <strong>für</strong><br />
die Vor-Ort-<br />
Kontrollen unter<br />
Berücksichtigung<br />
der Vorgaben in<br />
Art. 27 (investive<br />
Maßnahmen)<br />
Durchführung der<br />
Kontrollen (Art 27<br />
- Investitionen) und<br />
Rückkopplung mit<br />
Bewilligungsstelle:<br />
Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen.<br />
Übereinstimmung<br />
der vorgelegten<br />
Unterlagen und Belege<br />
mit den Gegebenheiten<br />
vor Ort.<br />
Übereinstimmung<br />
von Art und Zeitpunkt<br />
der Ausgaben<br />
mit der Bewilligung<br />
und tatsächlichenDurchführung<br />
der Arbeiten<br />
und Dienstleistungen.<br />
- Richtlinien<br />
- Förderhinweise<br />
- Vermerk/Bestätigung<br />
des Prüfdienstes<br />
- EDV-Programm<br />
- Zahlungsantrag mit Unterlagen<br />
- Beschreibung Auswahlverfahren<br />
- Auswahlliste<br />
- EDV-Programm<br />
Richtlinie<br />
Vollzugshinweise<br />
Bewilligungsbescheid<br />
Checkliste (mit Bestätigung)<br />
Musterprüfbericht mit Bestätigung<br />
Seite 4 von 4
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Stelle<br />
Berücksichtigung<br />
der Ergebnisse der<br />
Vor-Ort-Kontrollen<br />
Freigabe (Bewilligung)<br />
der Auszahlung<br />
Abrechnung der<br />
Zahlung<br />
(EU-Anteil, Bundes-<br />
und/oder Landesanteil) <br />
Bewilligungsstelle<br />
Örtlich zuständiges<br />
ALF<br />
(4-Augen-<br />
Prinzip)<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
Übereinstimmung<br />
der tatsächlichen<br />
oder geplanten<br />
Nutzung mit den<br />
Bewilligungsunterlagen,<br />
Erreichen<br />
des Verwendungszwecks<br />
Übereinstimmung<br />
mit den einschlägigen<br />
nationalen und<br />
Gemeinschaftsvorschriften.<br />
Kontrolle aller<br />
Verpflichtungen<br />
und Auflagen, die<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Prüfung kontrollierbar<br />
sind.<br />
Eingabe der Ergeb-<br />
nisse in EDV.<br />
Berechnung der<br />
Kürzungen und<br />
Sanktionen, die<br />
sich aus Verstößen<br />
ergeben<br />
Ggf. Rückforderung,<br />
Aufhebung<br />
des Bewilligungsbescheides,Änderung<br />
des Beschei-<br />
des<br />
Freigabe der Auszahlung<br />
Referat B 2 - Erstellung der<br />
Datenträger und<br />
der Auszahlungsstatistiken.<br />
- Bestätigung der<br />
sachlichen und<br />
rechnerischen<br />
EDV-Programm<br />
Richtlinie<br />
Förderhinweise<br />
Kontrollergebnisse<br />
Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk<br />
Bescheide zu Rückforderung,<br />
Aufhebung und Änderung,<br />
EDV<br />
EDV-Programm<br />
EDV-Programm<br />
Datenträger, Datenträgerbegleitzettel<br />
Bestätigungsvermerk<br />
X-Liste<br />
Seite 5 von 5
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Stelle<br />
Bestätigung der korrekten<br />
fachlichen<br />
Abwicklung<br />
Ausführung der<br />
Zahlung an den Antragsteller<br />
Verbuchung der<br />
Zahlungen<br />
Meldung der Ausgaben<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
Richtigkeit der<br />
Abrechnung.<br />
- Datenbereitstellung<br />
<strong>für</strong> X-<br />
Liste.<br />
- Datenbereitstellung<br />
<strong>für</strong> die<br />
Ausgabenerklärung<br />
(einschl.<br />
der förderfähigen<br />
öffentlichen<br />
Kofinanzierungsmittel,<br />
die<br />
nicht über die<br />
Zahlstelle ausbezahlt<br />
werden,<br />
aber dennoch<br />
Gegenstand der<br />
Ausgabenerklä-<br />
rung sind).<br />
Referat B 3 Bestätigung der<br />
fachlichen, sachlichen<br />
und rechnerischen<br />
Richtigkeit<br />
der Abrechnung.<br />
Bestätigung der<br />
korrekten Bereitstellung<br />
der Daten<br />
<strong>für</strong> die X-Liste<br />
(vollständig und<br />
Referat Z 3,<br />
Aufgabengebiet<br />
Zahlungsanordnung<br />
(Z 3/d)<br />
Referat Z 3,<br />
Aufgabengebiet<br />
Buchführung (Z<br />
3/c)<br />
Referat Z 3,<br />
Aufgabengebiet<br />
Zahlungsanordnung<br />
(Z 3/d)<br />
richtig)<br />
Überprüfung der<br />
zahlungsbegründenden<br />
Unterlagen,<br />
Verbuchung der<br />
Beträge im Lan-<br />
deshaushalt<br />
Zusammenstellung<br />
der Buchführungsdaten<br />
<strong>für</strong> die Jah-<br />
resrechnung<br />
Bereitstellung der<br />
Daten <strong>für</strong> die Ausgabenerklärung<br />
gemäß Art. 16 der<br />
Ausweisung des Gesamtbetrags<br />
der förderfähigen öffentlichen<br />
Ausgaben, <strong>für</strong><br />
den im jeweiligen Referenzzeitraum<br />
die ELER-<br />
Beteiligung ausgezahlt wurde<br />
Bestätigungsvermerke<br />
- Checkliste<br />
- Auszahlungsanordnungen<br />
X-Liste<br />
Anhang XI der VO<br />
883/2006<br />
Seite 6 von 6
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Stelle<br />
Auszahlungsmitteilung<br />
Endfestsetzung Bewilligungsstelle<br />
(FüAk, SG<br />
F4)<br />
Risikoanalyse <strong>für</strong><br />
Ex-post-Kontrollen<br />
(1%)<br />
Durchführung der<br />
Ex-post-Kontrollen<br />
(1 %)<br />
Unregelmäßigkeitsmeldung <br />
Monitoring/Evaluierung<br />
Qualitätskontrolle<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
VO 883/2006<br />
StMLF Erstellen einer<br />
Auszahlungsmittei-<br />
Zentrale Risikoauswahl<br />
durch<br />
Referat B3 / B 2<br />
Zentraler Prüfdienst<br />
der FüAk<br />
(keine Prüfer,<br />
die <strong>für</strong> dasselbe<br />
Vorhaben die<br />
Prüfungen vor<br />
der Zahlung<br />
durchgeführt haben) <br />
Bewilligungsstelle<br />
(FüAk, SG<br />
F4)<br />
Fachreferat<br />
Externer Evaluator<br />
- Örtlich zuständiges <br />
lung<br />
Bei Abschluss der<br />
Maßnahme: Erstellung<br />
einer Mitteilung<br />
über die endgültige<br />
Höhe der<br />
Zuwendung und<br />
zusätzlich bei Investitionen<br />
bzw.<br />
Gegenständen über<br />
einzuhaltende<br />
Zweckbindungs-<br />
fristen<br />
Durchführung der<br />
Risikoauswahl <strong>für</strong><br />
die Vor-Ort-<br />
Kontrollen (Art.<br />
30)<br />
Prüfung des Förderfalls<br />
im Hinblick<br />
auf die Bestimmungen<br />
des<br />
Zuwendungsbescheids<br />
(Art. 29)<br />
Kontrolle der ordnungs-<br />
und planungsgemäßen<br />
Umsetzung der<br />
Maßnahme<br />
Meldung der Unregelmäßigkeitsfälle<br />
nach VO 595<br />
Bereitstellung der<br />
Daten <strong>für</strong> Monitoring<br />
und Evaluierung<br />
Erhebung direkt bei<br />
den Antragstellern<br />
evtl. Jahre später<br />
Nachprüfung der<br />
Qualität der An-<br />
EDV-Programm<br />
EDV-Programm<br />
Richtlinie, Leifaden<br />
- Beschreibung/Dokumentation<br />
des Auswahlverfahrens,<br />
- Auswahlliste<br />
- EDV-Programm<br />
Richtlinien<br />
Vollzugshinweise<br />
Bewilligungsbescheid<br />
Checkliste mit Bestätigungsvermerk<br />
Musterprüfbericht mit Bestätigungsvermerk<br />
EDV-Programm<br />
Leitfaden, Formblätter<br />
EDV-Programm<br />
Monitoringtabellen<br />
Indikatorenliste<br />
Dokumentation<br />
Seite 7 von 7
Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />
Fachaufsicht<br />
Stelle<br />
ALF, Dienstvorgesetzter<br />
- Prüfdienst,<br />
Dienstvorgesetzter<br />
- Bewilligungsstelle,Dienstvorge-<br />
setzter<br />
Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />
tragsbearbeitung<br />
Vgl. VO 885/2006,<br />
Anhang I, 2. A, ii)<br />
Referat B 3 Prüfung der vorgabenkonformen<br />
Abwicklung der<br />
Verwaltungs- und<br />
Vor-Ort-Kontrollen<br />
(VO 885/2006,<br />
Anhang I C und 4<br />
A)<br />
Einhaltung der<br />
Vorgaben in den<br />
Richtlinien und<br />
Vollzugshinweisen<br />
Jährliche Fachaufsichtsberichte<br />
Bei der Erstellung des Verwaltungs- und Kontrollsystems sind folgende Vorgaben zu<br />
beachten:<br />
- Verordnung (EG) Nr. 885/2006 Anhang I – Zulassungskriterien (Abschnitte 1<br />
und 2)<br />
- Verordnung (EG) Nr. 883 /2006 Art. 16<br />
- Verordnung (EG) Nr. 1975/2006<br />
- Definition der Schlüssel- und Zusatzkontrollen (Anlagen 1, 2, 3 und 8)<br />
Seite 8 von 8
StMLF<br />
Ref. B 3<br />
Auszahlungstermine 2008<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Mittelauszahlungstermine<br />
Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>);<br />
Mittelauszahlungstermine 6.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Für o. g. Förderprogramme sind im Jahr 2008 folgende Auszahlungstermine vorgesehen:<br />
14. Februar<br />
17. April<br />
25. September<br />
27. November<br />
Eine termingerechte Auszahlung an die Landwirte setzt voraus, dass die jeweiligen Mittelfreigaben<br />
spätestens am Vortag der genannten Auszahlungstermine durchgeführt werden.<br />
Seite 1 von 1
StMLF<br />
Ref. B 3<br />
A) Behördennetz<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Richtlinienverteiler<br />
Richtlinienverteiler 6.3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Der Leitfaden-<strong>EIF</strong> mit der Richtlinie sowie alle weiteren <strong>für</strong> die Antragstellung und<br />
-bearbeitung erforderlichen Unterlagen kann im Behördennetz unter der Adresse:<br />
(http://www.stmlf.bybn.de/stmelf/foerderung/investitionen/Investitionsfoerderung.H<br />
TML) abgerufen werden.<br />
B) Verteiler per Post und/oder per E-Mail<br />
Nr. Adressat und Anschrift<br />
Betreuer:<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Presse:<br />
4<br />
bbv-Landsiedlung GmbH<br />
ls.muenchen@bbv-Landsiedlung.de X<br />
Betreuungsgesellschaft <strong>für</strong> landwirtschaftliches Bauwesen und<br />
Agrarstruktur m b H<br />
info@bba-baubetreuung.de<br />
Dipl.-Ing. Berthold Just<br />
info@just-bindlach.de X<br />
Junker Agrarkonzepte<br />
www.junker-agrarkonzepte.de X<br />
Bayer. Landw. Wochenblatt - Pressehaus<br />
Bayerstraße 80335 München<br />
blw@dlv.de<br />
Ministerien:<br />
5<br />
6<br />
Richtlinie Förderhinweise<br />
Post E-Mail Post E-Mail<br />
Bayer. Staatsministerium der Finanzen<br />
poststelle@stmf.bayern.de 3 X X 3 X X<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und<br />
Landwirtschaft<br />
Rochusstraße 1 53123 Bonn<br />
poststelle@bmvel.bund.de<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Seite 1 von 3
Rechnungsprüfung:<br />
7<br />
Bayer. Oberster Rechnungshof<br />
poststelle@orh.bayern.de X X X X<br />
8 Bundesrechnungshof<br />
Presse@brh.bund.de X<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
Banken:<br />
15<br />
16<br />
17<br />
Staatl. Rechnungsprüfungsamt München<br />
Winzererstraße 9 80797 München<br />
poststelle@rpra-m.bayern.de<br />
Staatl. Rechnungsprüfungsamt Regensburg<br />
Adolf-Schmetzer-Straße 6 93055 Regensburg<br />
poststelle@rpra-r.bayern.de<br />
Staatl. Rechnungsprüfungsamt Ansbach<br />
Karolinenstraße 30 91522 Ansbach<br />
poststelle@rpra-an.bayern.de<br />
Staatl. Rechnungsprüfungsamt Würzburg<br />
Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg<br />
poststelle@rpra-wue.bayern.de<br />
Staatl. Rechnungsprüfungsamt Augsburg<br />
Bahnhofstraße 18a 86150 Augsburg<br />
poststelle@rpra-a.bayern.de<br />
Staatl. Rechnungsprüfungsamt Bayreuth<br />
Rupprechtstr. 7 95444 Bayreuth<br />
poststelle@rpra-bt.bayern.de<br />
Bayer. Landesbank<br />
Stelle 31<br />
kontakt@bayernlb.de<br />
Deutsche Genossenschaftsbank Bayern Hauptverwaltung<br />
Türkenstraße 16 80333 München<br />
kontakt@gv-bayern.de<br />
Bayer. Sparkassen- und Giroverband Referat Agrarkunden<br />
Karolinenplatz 5 80333 München<br />
kontakt@blb.de<br />
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X<br />
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X<br />
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Verbände:<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
Bayer. Bauernverband<br />
Max-Joseph-Straße 9 80333 München<br />
kontakt@BayerischerBauernverband.de<br />
Verband der Landwirte im Nebenberuf Hans Mauthner<br />
Neusath 44 92507 Neusath/Nabburg 35 X<br />
Bayer. Gärtnereiverband e. V. (BGV)<br />
Hirschgartenallee 19 80639 München<br />
info@bgv-muenchen.de<br />
Landesvereinigung <strong>für</strong> den ökol. Landbau in Bayern e. V. (LVÖ)<br />
Bahnhofstraße 18 85354 Freising<br />
info@lvoe.de<br />
Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V.<br />
Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart<br />
info@vdaw.de<br />
Fachschulen:<br />
23<br />
Ausbildungsstätte <strong>für</strong> landwirtschaftl.-techn. Assistenten bei der<br />
Bundesanstalt <strong>für</strong> Fleischforschung<br />
E.-C.-Baumann-Str. 20 95326 Kulmbach<br />
poststelle@baff-kulmbach.de<br />
Universitäten:<br />
24<br />
25<br />
26<br />
Lehrstuhl <strong>für</strong> Wirtschaftslehre des Landbaus der TU-München<br />
Alte Akademie 14 85350 Freising-Weihenstephan<br />
heissenhuber@wzw.tum.de<br />
Lehrstuhl <strong>für</strong> Unternehmensforschung und Informationsmanagement<br />
der TU München Professor Dr. Peter Wagner<br />
Am Hochanger 2 85354 Freising-Weihenstephan<br />
dekanat@wzw.tum.de<br />
Fachhochschule Weihenstephan, Fachbereich Landwirtschaft,<br />
Abeilung Triesdorf<br />
Am Hofgarten 4 85354 Freising-Weihenstephan<br />
praesident@fh-weihenstephan.de<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Verfahren-Rückforderung 6.4<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Verwaltungs- und Kontrollsystem 6.5<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Formblätter-Inhaltsverzeichnis<br />
Formblätter-Inhaltsverzeichnis 7<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
7.1 Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZ) 01.03.2008<br />
7.2<br />
7.3<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Teil B: Diversifizierungsförderung<br />
01.03.2008<br />
01.03.2008<br />
7.4 „De-minimis“-Bescheinigung 01.03.2008<br />
7.5 ANBest-P 01.01.2007<br />
7.6 Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz 01.01.2007<br />
7.7 Publizität 01.03.2008<br />
7.8 Verwendungsnachweis mit Belegliste 01.03.2008<br />
7.9 Auszahlungsmitteilung AFP 01.03.2008<br />
7.10 Auszahlungsmitteilung Diversifizierung 01.03.2008<br />
7.11 Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung bei AFP in Bearb.<br />
7.12 Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung bei<br />
Diversifizierung<br />
in Bearb.<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Staatliche Führungsakademie<br />
Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />
Herr<br />
Michael Melker<br />
Milchweg 11<br />
89999 Milchheim<br />
Zum Antrag vom<br />
xx.xx.xxxx<br />
Unser Aktenzeichen<br />
F4-7271-1111<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Projekt<br />
111-2222-1<br />
Zustimmung VZ 7.1<br />
01.03.2008<br />
Name<br />
Josef Bearbeiter<br />
Telefon<br />
0871 9522-0<br />
Telefax<br />
0871 9522-399<br />
E-Mail<br />
josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />
Landshut<br />
xx.xx.xxxx<br />
Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL); Einzelbetriebliche<br />
<strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums<br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom xx.xx.xxxx Nr. B 3-7271-xxxx;<br />
Vollzug des Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Betriebsnummer: 777 777 0000<br />
Anlagen<br />
- Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Stand: xx.xx.xxxx<br />
- Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (soweit erforderlich)<br />
- Merkblatt zum Verwendungsnachweis<br />
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beim AFP<br />
Sehr geehrter Herr Melker,<br />
Staatliche Führungsakademie<br />
<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
aufgrund Ihres Antrages vom xx.xx.xxxx wird Ihnen gemäß Nr. 7.2 der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums<br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> vom xx.xx.xxxx<br />
Nr. B 3-7271-xxxx die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn folgender Investitionen ab Zugang dieses<br />
Schreibens erteilt:<br />
Neubau eines Milchviehlaufstalles mit AMS und Kauf einer stationären Tauchschneidpumpe<br />
Der vorzeitige Beginn steht bei Beachtung der beiliegenden ANBest-P einer späteren Förderung nach<br />
Maßgabe der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Förderrichtlinie nicht entgegen.<br />
Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />
<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Am Lurzenhof 3 c<br />
84036 Landshut<br />
Telefon<br />
Telefax<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
0871 9522-300<br />
0871 9522-399<br />
poststelle@fueak.bayern.de<br />
http://www.fueak.bayern.de<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />
und nach Vereinbahrung<br />
Seite 1 von 2
Diese förderrechtliche Zustimmung <strong>für</strong> gegebenenfalls geplante Baumaßnahmen ersetzt keine baurechtliche<br />
Genehmigung.<br />
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung des Vorhabens entsteht aufgrund dieser Zustimmung<br />
nicht. Sie haben das volle Finanzierungsrisiko - v. a. im Falle einer Ablehnung Ihres Förderantrages -<br />
selbst zu tragen.<br />
Die vorliegende Zustimmung zum vorzeitigen Kauf oder Beginn der genannten Investitionen verliert ein<br />
Jahr ab Datum dieses Schreibens ihre Gültigkeit (Art. 43 Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
- BayVwVfG), wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.<br />
Eine Bewilligung Ihres Förderantrages ist nur bei Vorliegen der Baugenehmigung möglich. Bitte reichen<br />
Sie diese baldmöglichst nach.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Josef Bearbeiter<br />
Landwirtschaftsamtmann<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Staatliche Führungsakademie<br />
Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />
Herr<br />
Michael Melker<br />
Milchweg 11<br />
89999 Milchheim<br />
Zum Antrag vom<br />
xx.xx.xxxx<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Staatliche Führungsakademie<br />
<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Unser Aktenzeichen<br />
F4-7271-1111<br />
Projekt<br />
111-2222-1<br />
Zuwendungsbescheid AFP 7.2<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Name<br />
Josef Bearbeiter<br />
Telefon<br />
0871 9522-0<br />
Telefax<br />
0871 9522-399<br />
E-Mail<br />
josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />
Landshut<br />
xx.xx.xxxx<br />
Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL);<br />
Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen<br />
Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom XX.XX.XXXX Nr. B 3-7271-XXXX;<br />
Vollzug des Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Betriebsnummer: 777 777 0000<br />
Anlagen:<br />
1 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P<br />
1 Vordruck - "Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis" inkl. Belegliste(n) und Merkblatt<br />
1 Merkblatt - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />
1 Erläuterungstafel<br />
1 Merkblatt - Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (soweit erforderlich)<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Sehr geehrter Herr Melker,<br />
aufgrund Ihres Antrages vom xx.xx.xxxx wird Ihnen eine Zuwendung<br />
(Zuschuss/Projektförderung) von bis zu<br />
bewilligt.<br />
Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />
<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Am Lurzenhof 3 c<br />
84036 Landshut<br />
Telefon<br />
Telefax<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
144.765,00 EUR<br />
0871 9522-300<br />
0871 9522-399<br />
poststelle@fueak.bayern.de<br />
http://www.fueak.bayern.de<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />
und nach Vereinbahrung<br />
Seite 1 von 5
Der Förderbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 20 % bis zu<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 25 % bis zu<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 30 % bis zu 137.265,00 EUR<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 35 % bis zu<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Maschinen 25 % bis zu<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Betreuer bis zu 7.500,00 EUR<br />
SUMME 144.765,00 EUR<br />
Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an der Förderung.<br />
1. Zweck der Zuwendung<br />
Zweck der Zuwendung ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, die Rationalisierung<br />
und Senkung der Produktionskosten, die Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung durch die Verwirklichung<br />
und die zweckentsprechende Nutzung folgender Investitionen während der Zweckbindungsfrist:<br />
Neubau eines Milchviehlaufstalles mit AMS<br />
Kauf einer stationären Tauchschneidpumpe<br />
Die der Bewilligung zugrundeliegende Zielreferenzmenge beträgt 444.500 kg<br />
Die bewilligten Mittel dürfen nur <strong>für</strong> die aufgeführten betrieblichen Investitionen gemäß vorliegendem Bauplan<br />
verwendet werden. Eine davon abweichende Ausführung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsstelle.<br />
2. Investitions- und Finanzierungsplan<br />
2.1 Netto-Investitionsplan (ohne MwSt.)<br />
Milchviehlaufstall mit AMS 457.563,00 EUR<br />
Betreuer: xy-Betreuung 12.076,00 EUR<br />
Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 469.639,00 EUR<br />
Nicht zuwendungsfähige Investitionen 47.150,00 EUR<br />
Netto-Investitionsvolumen insgesamt 516.789,00 EUR<br />
2.2 Finanzierungsplan<br />
Eigenmittel 372.024,00 EUR<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 30 % 137.265,00 EUR<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Betreuer 7.500,00 EUR<br />
Summe der Finanzierungsmittel 516.789,00 EUR<br />
Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen seitens des Handels, des Gewerbes, anderer Betriebe und<br />
Unternehmen oder des Maschinenringes nachgewiesenen Ausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte<br />
und Skonti.<br />
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Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Nachfolgend genannte Anteile am zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen ergeben sich aus dem Finanzierungsplan.<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto): 469.639,00 EUR Anteile<br />
Anteil der eigenen Finanzierungsmittel 324.874,00 EUR 69,18 %<br />
Anteil der Finanzierungsmittel über <strong>EIF</strong> 144.765,00 EUR 30,82 %<br />
Für die Würdigung der Leistungsfähigkeit des Betriebes wurden folgende Werte festgesetzt, die in der Gesamtfinanzierung<br />
zu berücksichtigen sind:<br />
Einzubringender Cash Flow 872,00 EUR<br />
Soweit zuwendungsfähige Ausgaben nicht in der der Bewilligung zugrundegelegten Höhe nachgewiesen<br />
werden oder neue Deckungsmittel in die Förderung einzubringen sind, vermindert sich die bewilligte Förderung<br />
nach den Grundsätzen der Anteilfinanzierung gemäß Nr. 2.1.1 der ANBest-P.<br />
3. Allgemeine Nebenbestimmungen<br />
Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />
sind Bestandteil dieses Bescheids, soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt ist. Die unter<br />
Nr. 2.1 dieses Bescheids ausgewiesenen Bestandteile des Finanzierungsplans sind Einzelansätze im Sinne<br />
von Nr. 1.2 der ANBest-P. Einzelansätze dürfen um bis zu 20 v.H. überschritten werden, soweit diese<br />
Überschreitungen bei anderen Ansätzen eingespart werden oder vom Antragsteller selbst finanziert werden.<br />
4. Besondere Nebenbestimmungen<br />
4.1 Die bewilligten Mittel dürfen nur <strong>für</strong> die zuwendungsfähigen betrieblichen Investitionen gemäß dem Antrag<br />
beiliegendem Investitionskonzept und genehmigtem Bauplan verwendet werden. Eine davon abweichende<br />
Ausführung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsstelle.<br />
4.2 Die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes endet bei geförderten Baumaßnahmen 12 Jahre nach<br />
Fertigstellung. Bei technischen Einrichtungen und Maschinen endet die Zweckbindungsfrist 5 Jahre nach<br />
Lieferung. Werden die geförderten Investitionen innerhalb der Zweckbindungsfrist entgegen dem Zuwendungszweck<br />
verwendet bzw. genutzt, wird die Förderung zumindest anteilig zurückgefordert.<br />
Sofern ein Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung der EU-Öko-Verordnung im Bereich Tierhaltung oder besonderer Anforderungen<br />
an eine besonders tiergerechte Haltung (siehe Anlage: Merkblatt - Anforderungen an eine besonders<br />
tiergerechte Haltung) gewährt wird, sind diese beim geförderten Bauobjekt gemäß der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1698/2005 des Rates mindestens während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Einreichung<br />
des Endverwendungsnachweises einzuhalten. Wird zum oder nach Abschluss der Maßnahme festgestellt,<br />
dass der Antragsteller die besonderen Anforderungen nach EU-Öko-Verordnung bzw. nach Anlage<br />
1 der Richtlinie nicht erfüllen kann, kommen <strong>für</strong> die Maßnahme nicht die erhöhten Fördersätze nach Nr.<br />
5.2.2 der Richtlinie, sondern nur die Fördersätze nach Nr. 5.2.1 der Richtlinie zur Anwendung. Der Zuwendungsbescheid<br />
verliert bezüglich des erhöhten Fördersatzes seine Gültigkeit. Demgegenüber zuviel gewährte<br />
Zuwendungen sind zu erstatten.<br />
4.3 Investitionen im Bereich der Milchkuhhaltung sind nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge<br />
zuwendungsfähig. Der Nachweis der betrieblichen Referenzmenge, die der Bewilligung zu Grunde liegt,<br />
muss bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahmen, d. h. spätestens zur Verwendungsnachweisprüfung<br />
erfolgen. Solange der Nachweis über die volle Referenzmenge nicht geführt ist, wird die Beihilfe im Verhältnis<br />
vorhandene Referenzmenge zur Zielreferenzmenge, maximal 90 % des Beihilfewertes ausbezahlt.<br />
4.4 Soweit die Mitwirkung des Zuwendungsempfängers zur Abfassung von Berichten erforderlich ist, die<br />
der EU vorgelegt werden müssen, sind die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen betriebliche Kenndaten<br />
zum geförderten Projekt sowie die Auswirkungen der Förderung darzulegen.<br />
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4.5 Bei Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 EUR ist auf<br />
die Dauer von 5 Jahren ab dem Wirtschaftsjahr, in dem der Endverwendungsnachweis vorgelegt wird, eine<br />
Buchführung, die dem BMELV-Jahresabschluss entspricht, fortzuführen und auf Verlangen vorzulegen.<br />
4.6 Bei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mehr als 50.000 EUR ist auf die Dauer von<br />
5 Jahren ab der Bewilligung eine Erläuterungstafel (siehe Anlage) gut sichtbar anzubringen.<br />
4.7 Die Rechnungsbelege und andere Belege, Lieferungs- und Leistungsverträge sowie alle sonstigen mit<br />
der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2022 aufzubewahren.<br />
4.8 Im Falle der Rückforderung von Fördermitteln ist der nationale Anteil gem. Art. 49a Abs. 3 BayVwVfG<br />
vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids an, der EU-Anteil gemäß Art. 73 Abs. 3 VO<br />
(EG) Nr. 796/2004 vom Tage der Übermittlung des Rückforderungsbescheides an bis zur Rückzahlung mit<br />
6 v.H. jährlich zu verzinsen.<br />
4.9 Das Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, die Prüfungsorgane<br />
der Europäischen Union und des Bundes, die Bescheinigende Stelle im Staatsministerium<br />
der Finanzen, die Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten sowie das <strong>Amt</strong><br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten haben das Recht, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Förderung<br />
durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge<br />
(z.B. Mehrfachantrag) entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.<br />
4.10 Die Nummern 3 und 4.2 der ANBest-P werden nicht angewandt.<br />
4.11 Ein Betriebsinhaberwechsel (z.B. Übergabe, vorweggenommene Erbfolge, Verpachtung, Gründung<br />
oder Auflösung einer GbR, Verkauf), eine Veräußerung bzw. Verpachtung des geförderten Objekts oder<br />
eine nicht mehr der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung während der Zweckbindungsfrist ist unverzüglich<br />
über das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten der Bewilligungsstelle mitzuteilen.<br />
5. Auszahlung der Zuwendung<br />
5.1 Entgegen von Nr. 1.4 der ANBest-P gilt, dass die Zuschüsse vom zuständigen ALF erst dann zur Auszahlung<br />
freigegeben werden, wenn der Antragsteller im Auszahlungsantrag die Rechnungen über zuwendungsfähige<br />
Ausgaben und die entsprechenden Zahlungsnachweise vorgelegt hat.<br />
Die erste Rate des Zuschusses <strong>für</strong> Betreuerleistungen in Höhe von 40 % kann mit dem ersten Auszahlungsantrag<br />
beantragt und ausgezahlt werden, die zweite Rate (60 %) nach Prüfung des Endverwendungsnachweises.<br />
5.2 Die Zuschüsse werden vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel ausgezahlt.<br />
6. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis<br />
6.1 Der Nachweis über die Verwendung der im Finanzierungsplan festgelegten Mittel wird durch die Vorlage<br />
der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise beim ALF mit beiliegendem Vordruck "Auszahlungsantrag<br />
und Verwendungsnachweis" erbracht. Die vorgelegten Belege sind gesammelt in einer Belegliste<br />
(siehe Anlage) aufzuführen, die bei der Landwirtschaftsverwaltung verbleibt.<br />
Mit Vorlage der Auszahlungsanträge sind dem ALF auch Lieferungs- und Leistungsverträge (z.B. Kaufverträge,<br />
Auftragserteilung und/oder -bestätigung, etc.) vorzulegen, die belegen, dass mit der Maßnahme<br />
nicht vor der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. der Bewilligung begonnen<br />
wurde.<br />
Zusammen mit jedem Auszahlungsantrag ist ein Sachbericht unter Berücksichtigung von Nr. 6.1 der AN-<br />
Best-P vorzulegen.<br />
Einfache Verwendungsnachweise nach Nr. 6.6 ANBest-P sind nicht zulässig.<br />
Seite 4 von 5
6.2 Der Zuwendungsempfänger hat den Endverwendungsnachweis spätestens bis Ablauf des auf das Bewilligungsjahr<br />
folgenden vierten Kalenderjahres vorzulegen, andernfalls verfallen die bis dahin noch nicht<br />
ausgereichten Fördermittel.<br />
6.3 Die endgültige Höhe der Förderung wird nach Prüfung des Endverwendungsnachweises festgesetzt.<br />
7. Hinweise<br />
7.1 Werden bei der Vorlage der Auszahlungsanträge oder bei späteren Prüfungen geltend gemachte Auszahlungsbeträge<br />
festgestellt, die den von der zuständigen Behörde ermittelten Auszahlungsbetrag um<br />
mehr als 3 % übersteigen, so wird neben der Kürzung zusätzlich eine Sanktion in Höhe der festgestellten<br />
Differenz vorgenommen.<br />
7.2 Wird festgestellt, dass der Zuwendungsempfänger vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, so wird<br />
das betreffende Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen und bereits <strong>für</strong> das Vorhaben gezahlte Beträge<br />
werden zurückgefordert. Darüber hinaus wird der Zuwendungsempfänger im laufenden und folgenden<br />
Jahr von einer Förderung im Rahmen der <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> ausgeschlossen.<br />
7.3 Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz<br />
über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft<br />
gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die<br />
Zuwendungen gewährt wurden sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel.<br />
7.4 Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Fördermitteln der Europäischen Union sowie im Rahmen<br />
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aus Mitteln des<br />
Bundes und des Landes.<br />
7.5 Die Unwirksamkeit, die Rücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie als Folge<br />
hiervon die Erstattung der Zuwendung richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht (Art. 43, 48, 49,<br />
49a BayVwVfG) in Verbindung mit Art. 73 VO (EG) Nr. 796/2004 und in Verbindung mit Art. 31 VO (EG)<br />
Nr. 1975/2006.<br />
7.6 Ein Subventionsbetrug ist gemäß § 264 StGB strafbar. Auf die Erklärung zu den subventionserheblichen<br />
Tatsachen und die beiliegenden Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz wird hingewiesen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Josef Bearbeiter<br />
Landwirtschaftsamtmann<br />
Seite 5 von 5
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Staatliche Führungsakademie<br />
Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />
Herrn<br />
Andreas Schimmel<br />
Pferdedorf<br />
Rossbachstr. 17<br />
96666 Gaulstein<br />
Zum Antrag vom<br />
xx.xx.xxxx<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Staatliche Führungsakademie<br />
<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Unser Aktenzeichen<br />
F4-7271-3333<br />
Zuwendungsbescheid Diversifizierung 7.3<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Projekt<br />
222-4444-1<br />
Name<br />
Josef Bearbeiter<br />
Telefon<br />
0871 9522-0<br />
Telefax<br />
0871 9522-399<br />
E-Mail<br />
josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />
Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL);<br />
Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen<br />
Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom xx.xx.xxxx Nr. B 3-7271-xxxx;<br />
Vollzug der Diversifizierungsförderung<br />
Betriebsnummer: 444 111 0000<br />
Anlagen:<br />
1 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P<br />
1 Vordruck - "Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis" inkl. Belegliste(n) und Merkblatt<br />
1 Merkblatt - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />
1 De-minimis Bescheinigung<br />
1 Erläuterungstafel<br />
Zuwendungsbescheid<br />
Sehr geehrter Herr Schimmel,<br />
aufgrund Ihres Antrages vom xx.xx.xxxx wird Ihnen eine Zuwendung<br />
(Zuschuss/Projektförderung) von bis zu<br />
bewilligt.<br />
Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />
<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Am Lurzenhof 3 c<br />
84036 Landshut<br />
Telefon<br />
Telefax<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
72.792,00 EUR<br />
0871 9522-300<br />
0871 9522-399<br />
poststelle@fueak.bayern.de<br />
http://www.fueak.bayern.de<br />
Landshut<br />
xx.xx.xxxx<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />
und nach Vereinbahrung<br />
Seite 1 von 6
Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an der Förderung.<br />
Die Zuwendung wird entsprechend Ihrem Antrag vom xx.xx.xxxx aus folgenden Gründen in anteilig gekürzter<br />
Form bewilligt:<br />
1. Gemäß den Förderhinweisen zu Teil B (Diversifizierungsförderprogramm), Nr. 2.2 der Förderhinweise<br />
zu der geltenden Richtlinie sind Investitionsmaßnahmen in Geräte und mobile Betriebsmittel (einschließlich<br />
Mobiliar und Einrichtungsgegenstände), sowie Genehmigungsgebühren, nicht zuwendungsfähig und können<br />
somit nicht gefördert werden.<br />
Diese Investitionen sind zwar nicht förderschädlich, der Anteil der Geräte und mobilen Betriebsmittel, sowie<br />
Genehmigungsgebühren, sind jedoch nicht zuwendungsfähig.<br />
Nach Ihren Angaben im Antrag, dem Kostenangebot der Architekten Sowieso und Derda und der Berechnung<br />
der zuwendungsfähigen Investitionskosten des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten dienen in Ihren<br />
Fall 57.980,-- € der Investition in Geräte und mobilen Betriebsmittel sowie Genehmigungsgebühren. Deshalb<br />
verringert sich das zuwendungsfähige Investitionsvolumen aus diesem Grund von 425.031,--€ anteilig<br />
um 57.980,-- € auf 367.051,-- €.<br />
2. Gemäß den Förderhinweisen zu Teil B (Diversifizierungsförderprogramm), Nr. 2.2 der Förderhinweise<br />
zu der geltenden Richtlinie sind "Allgemeine Aufwendungen, etwa <strong>für</strong> Architektur- und Ingenieurleistungen,<br />
sowie <strong>für</strong> Betreuung, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12% des zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumens<br />
zuwendungsfähige Ausgaben. Übersteigende Beträge sind nicht zuwendungsfähig und<br />
können somit nicht gefördert werden.<br />
Diese Allgemeine Aufwendungen sind zwar nicht förderschädlich, der Anteil der 12% übersteigenden Allgemeine<br />
Aufwendungen ist jedoch nicht zuwendungsfähig.<br />
Nach Ihren Angaben im Antrag und der Kostenaufstellung der Architekten Sowieso und Derda dienen in<br />
Ihren Fall 47.046,-- € allgemeinen Aufwendungen. Deshalb verringert sich das oben festgesetzte zuwendungsfähige<br />
Investitionsvolumen von 367.051,-- € anteilig um den Betrag von 3.088,-- € (dies ist der Betrag,<br />
der die zuwendungsfähigen 12% allgemeinen Aufwendungen in Höhe von 44.046,-- € des zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumen überschreitet) auf letztendlich 363.963,-- €.<br />
3. Aus o. g. Gründen reduziert sich damit auch der Zuschuss von den beantragten 73.900,-- € auf 72.792,-<br />
- €.<br />
Die gegenüber dem Antrag gekürzten Beträge werden abgelehnt.<br />
1. Zweck der Zuwendung<br />
Zweck der Zuwendung ist die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen durch die Verwirklichung und<br />
die zweckentsprechende Nutzung folgender Investitionen während der Zweckbindungsfrist:<br />
Ausbau der bestehenden Scheune als Erweiterung <strong>für</strong> eine bestehende Frühstückspension<br />
2. Investitions- und Finanzierungsplan<br />
2.1 Netto-Investitionsplan (ohne MwSt.)<br />
Umbau einer Scheune zum Pensionsbetrieb 363.963,00 EUR<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 363.963,00 EUR<br />
Nicht zuwendungsfähige Investitionen 61.068,00 EUR<br />
Netto-Investitionsvolumen insgesamt 425.031,00 EUR<br />
2.2 Finanzierungsplan<br />
Eigenmittel 352.239,00 EUR<br />
Zuschuss 72.792,00 EUR<br />
Summe der Finanzierungsmittel 425.031,00 EUR<br />
Seite 2 von 6
Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen seitens des Handels, des Gewerbes, anderer Betriebe und<br />
Unternehmen oder des Maschinenringes nachgewiesenen Ausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte<br />
und Skonti.<br />
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Nachfolgend genannte Anteile am zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen ergeben sich aus dem Finanzierungsplan.<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto): 363.963,00 EUR Anteile<br />
Anteil der eigenen Finanzierungsmittel 291.171,00 EUR 80,00 %<br />
Anteil der Finanzierungsmittel über <strong>EIF</strong> 72.792,00 EUR 20,00 %<br />
Für die Würdigung der Leistungsfähigkeit des Betriebes wurden folgende Werte festgesetzt, die in der Gesamtfinanzierung<br />
zu berücksichtigen sind:<br />
Einzubringender Cash Flow 8.618,00 EUR<br />
Soweit zuwendungsfähige Ausgaben nicht in der der Bewilligung zugrundegelegten Höhe nachgewiesen<br />
werden oder neue Deckungsmittel in die Förderung einzubringen sind, vermindert sich die bewilligte Förderung<br />
nach den Grundsätzen der Anteilfinanzierung gemäß Nr. 2.1.1 der ANBest-P.<br />
3. Allgemeine Nebenbestimmungen<br />
Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />
sind Bestandteil dieses Bescheids, soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt ist. Die unter<br />
Nr. 2.2 dieses Bescheids ausgewiesenen Bestandteile des Finanzierungsplans sind mit Ausnahme von<br />
Betreuerkosten Einzelansätze im Sinne von Nr. 1.2 der ANBest-P. Einzelansätze dürfen um bis zu 20 v.H.<br />
überschritten werden, soweit diese Überschreitungen bei anderen Ansätzen eingespart werden oder vom<br />
Antragsteller selbst finanziert werden.<br />
Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine „De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr.<br />
1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87und 88 EG-Vertrag auf<br />
„De-minimis“-Beihilfen, <strong>Amt</strong>sblatt EU L 379 vom 28.12.2006, S. 5. „De-minimis“-Beihilfen dürfen einen Gesamtbetrag<br />
von 200.000 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht überschreiten. Die<br />
Antragsteller sind verpflichtet, der jeweiligen Bewilligungsbehörde eine vollständige Übersicht der in den<br />
letzten drei Kalenderjahren (Steuerjahren) auf Basis dieser Verordnung erhaltenen De-minimis-Beihilfen<br />
vorzulegen.<br />
4. Besondere Nebenbestimmungen<br />
4.1 Die bewilligten Mittel dürfen nur <strong>für</strong> die zuwendungsfähigen betrieblichen Investitionen gemäß dem Antrag<br />
beiliegendem Investitionskonzept und genehmigtem Bauplan verwendet werden. Eine davon abweichende<br />
Ausführung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsstelle.<br />
4.2 Die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes endet bei geförderten Baumaßnahmen 12 Jahre nach<br />
Fertigstellung. Bei technischen Einrichtungen und Maschinen endet die Zweckbindungsfrist 5 Jahre nach<br />
Lieferung. Werden die geförderten Investitionen innerhalb der Zweckbindungsfrist entgegen dem Zuwendungszweck<br />
verwendet bzw. genutzt, wird die Förderung zumindest anteilig zurückgefordert.<br />
4.3 Soweit die Mitwirkung des Zuwendungsempfängers zur Abfassung von Berichten erforderlich ist, die<br />
der EU vorgelegt werden müssen, sind die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen betriebliche Kenndaten<br />
zum geförderten Projekt sowie die Auswirkungen der Förderung darzulegen.<br />
4.4 Bei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mehr als 50.000 EUR ist auf die Dauer von<br />
5 Jahren ab der Bewilligung eine Erläuterungstafel (siehe Anlage) gut sichtbar anzubringen.<br />
4.5 Die Rechnungsbelege und andere Belege, Lieferungs- und Leistungsverträge sowie alle sonstigen mit<br />
der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2022 aufzubewahren.<br />
Seite 3 von 6
4.6 Im Falle der Rückforderung von Fördermitteln ist der nationale Anteil gem. Art. 49a Abs. 3 BayVwVfG<br />
vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids an, der EU-Anteil gemäß Art. 73 Abs. 3 VO<br />
(EG) Nr. 796/2004 vom Tage der Übermittlung des Rückforderungsbescheides an bis zur Rückzahlung mit<br />
6 v.H. jährlich zu verzinsen.<br />
4.7 Das Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, die Prüfungsorgane<br />
der Europäischen Union und des Bundes, die Bescheinigende Stelle im Staatsministerium<br />
der Finanzen, die Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten sowie das <strong>Amt</strong><br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten haben das Recht, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Förderung<br />
durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge<br />
(z.B. Mehrfachantrag) entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.<br />
4.8 Die Nummern 3 und 4.2 der ANBest-P werden nicht angewandt.<br />
4.9 Ein Betriebsinhaberwechsel (z.B. Übergabe, vorweggenommene Erbfolge, Verpachtung, Gründung<br />
oder Auflösung einer GbR, Verkauf), eine Veräußerung bzw. Verpachtung des geförderten Objekts oder<br />
eine nicht mehr der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung während der Zweckbindungsfrist ist unverzüglich<br />
über das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten der Bewilligungsstelle mitzuteilen.<br />
4.10 Sonstige Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits mit Baubeginn auf eine<br />
strikte Kostentrennung zwischen den einzelnen Gewerken und unterschiedlichen Investitionen zu achten<br />
und beim Endverwendungsnachweis auf eine getrennte Abrechnung zwischen den zuwendungsfähigen<br />
und nichtzuwendungsfähigen Investitionen in getrennte Beleglisten zu achten ist.<br />
5. Auszahlung der Zuwendung<br />
5.1 Entgegen von Nr. 1.4 der ANBest-P gilt, dass die Zuschüsse vom zuständigen ALF erst dann zur Auszahlung<br />
freigegeben werden, wenn der Antragsteller im Auszahlungsantrag die Rechnungen über zuwendungsfähige<br />
Ausgaben und die entsprechenden Zahlungsnachweise vorgelegt hat.<br />
5.2 Die Zuschüsse werden vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel ausgezahlt.<br />
6. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis<br />
6.1 Der Nachweis über die Verwendung der im Finanzierungsplan festgelegten Mittel wird durch die Vorlage<br />
der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise beim ALF mit beiliegendem Vordruck "Auszahlungsantrag<br />
und Verwendungsnachweis" erbracht. Die vorgelegten Belege sind gesammelt in einer Belegliste<br />
(siehe Anlage) aufzuführen, die bei der Landwirtschaftsverwaltung verbleibt.<br />
Mit Vorlage der Auszahlungsanträge sind dem ALF auch Lieferungs- und Leistungsverträge (z.B. Kaufverträge,<br />
Auftragserteilung und/oder -bestätigung, etc.) vorzulegen, die belegen, dass mit der Maßnahme<br />
nicht vor der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. der Bewilligung begonnen<br />
wurde.<br />
Zusammen mit jedem Auszahlungsantrag ist ein Sachbericht unter Berücksichtigung von Nr. 6.1 der AN-<br />
Best-P vorzulegen.<br />
Einfache Verwendungsnachweise nach Nr. 6.6 ANBest-P sind nicht zulässig.<br />
6.2 Der Zuwendungsempfänger hat den Endverwendungsnachweis spätestens bis Ablauf des auf das Bewilligungsjahr<br />
folgenden vierten Kalenderjahres vorzulegen, andernfalls verfallen die bis dahin noch nicht<br />
ausgereichten Fördermittel.<br />
6.3 Die endgültige Höhe der Förderung wird nach Prüfung des Endverwendungsnachweises festgesetzt.<br />
7. Hinweise<br />
7.1 Werden bei der Vorlage der Auszahlungsanträge oder bei späteren Prüfungen geltend gemachte Auszahlungsbeträge<br />
festgestellt, die den von der zuständigen Behörde ermittelten Auszahlungsbetrag um<br />
mehr als 3 % übersteigen, so wird neben der Kürzung zusätzlich eine Sanktion in Höhe der festgestellten<br />
Differenz vorgenommen.<br />
7.2 Wird festgestellt, dass der Zuwendungsempfänger vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, so wird<br />
das betreffende Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen und bereits <strong>für</strong> das Vorhaben gezahlte Be-<br />
Seite 4 von 6
träge werden zurückgefordert. Darüber hinaus wird der Zuwendungsempfänger im laufenden und folgenden<br />
Jahr von einer Förderung im Rahmen der <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> ausgeschlossen.<br />
7.3 Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz<br />
über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft<br />
gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die<br />
Zuwendungen gewährt wurden sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel.<br />
7.4 Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Fördermitteln der Europäischen Union sowie im Rahmen<br />
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aus Mitteln des<br />
Bundes und des Landes.<br />
7.5 Die Unwirksamkeit, die Rücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie als Folge<br />
hiervon die Erstattung der Zuwendung richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht (Art. 43, 48, 49,<br />
49a BayVwVfG) in Verbindung mit Art. 73 VO (EG) Nr. 796/2004 und in Verbindung mit Art. 31 VO (EG)<br />
Nr. 1975/2006.<br />
7.6 Ein Subventionsbetrug ist gemäß § 264 StGB strafbar. Auf die Erklärung zu den subventionserheblichen<br />
Tatsachen und die beiliegenden Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz wird hingewiesen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch<br />
eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>,<br />
Landwirtschaft und Forsten, Am Lurzenhof 3c in 84036 Landshut einzulegen. Sollte über den<br />
Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so<br />
kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach<br />
11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur<br />
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage<br />
kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer<br />
wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den<br />
Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und<br />
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel<br />
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften <strong>für</strong> die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach<br />
11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur<br />
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss<br />
den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel<br />
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften <strong>für</strong> die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
• Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des landwirtschaftlichen Subventionsrechts<br />
ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen<br />
Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.<br />
Seite 5 von 6
• Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist<br />
unzulässig.<br />
• Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004<br />
grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Josef Bearbeiter<br />
Landwirtschaftsamtmann<br />
Seite 6 von 6
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Staatliche Führungsakademie<br />
Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />
Herrn<br />
Bernhard Sowieso<br />
Großfeld 1<br />
91111 Berg<br />
Zum Antrag vom<br />
xx.xx.xxxx<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Staatliche Führungsakademie<br />
<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Unser Aktenzeichen<br />
F4-7271-2000<br />
Projekt<br />
269-3600-1<br />
De-minimis 7.4<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Name<br />
Josef Bearbeiter<br />
Telefon<br />
0871 9522-0<br />
Telefax<br />
0871 9522-399<br />
E-Mail<br />
josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />
Landshut<br />
xx.xx.xxxx<br />
Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL);<br />
Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen<br />
Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom XX.XX.XXXX Nr. B 3-7271-XXXX;<br />
Vollzug der Diversifizierungsförderung (DIV)<br />
Betrieb: Bernhard Sowieso, Großfeld 1, 91111 Berg<br />
Betriebsnummer: 555 111 0008<br />
De-minimis-Bescheinigung (Gewerbe) zum Zuwendungsbescheid vom xx.xx.xxxx<br />
Sehr geehrter Herr Sowieso,<br />
bei der o.g. bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe im Sinne der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1998/2006 1 .<br />
Der maximal zulässige Gesamtbetrag (Subventionswert) solcher Beihilfen darf im Zeitraum von drei Kalenderjahren<br />
(Steuerjahren) ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe<br />
200.000 EUR nicht übersteigen.<br />
Dieser Betrag gilt <strong>für</strong> alle Formen von De-minimis-Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen), mit<br />
Ausnahme von Bürgschaften. Er berührt nicht die Möglichkeit, dass der Empfänger sonstige von der<br />
Kommission genehmigte oder freigestellte Beihilfen erhält.<br />
1 Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und<br />
88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen, <strong>Amt</strong>sblatt EU L 379 vom 28.12.2006, S. 5<br />
Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />
<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />
Am Lurzenhof 3 c<br />
84036 Landshut<br />
Telefon<br />
Telefax<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
0871 9522-300<br />
0871 9522-399<br />
poststelle@fueak.bayern.de<br />
http://www.fueak.bayern.de<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />
und nach Vereinbahrung<br />
Seite 1 von 2
Ihren Angaben im Antrag zufolge wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren<br />
(Steuerjahren) folgende De-minimis-Beihilfen (als solche von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im<br />
Zuwendungsbescheid bezeichnet) gewährt:<br />
Datum<br />
Bew.-Bescheid<br />
Zuwendungsgeber Aktenzeichen<br />
www.stmelf.bybn.de/stmelf/Foerderung/eif/Leitfaden/7_formblaetter/7_5_de-minimis-muster.pdf<br />
Fördersumme<br />
[EUR]<br />
Subventionsbarwert<br />
[EUR]<br />
Summe 0,00<br />
Nach Abzug bereits erhaltener Subventionswerte vom Schwellenwert 200.000 EUR verbleibt eine Restfördermöglichkeit<br />
von 200.000 EUR.<br />
Die jetzt mit Bescheid vom xx.xx.xxxx erfolgte Bewilligung konnte ungekürzt erfolgen mit 9.081,00 EUR<br />
(Subventionsbarwert 9.081,00 EUR).<br />
Text bei Kürzung:<br />
war daher zu kürzen auf ......<br />
Text bei Endfestsetzung:<br />
wurde aufgrund der Endfestsetzung vom ...... rückwirkend auf folgenden Wert reduziert .........<br />
Diese De-minimis-Bescheinigung ersetzt die De-minimis-Bescheinigung vom .......<br />
Landshut, xx.xx.xxxx<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Josef Bearbeiter<br />
<strong>Amt</strong>mann<br />
Wichtige Hinweise:<br />
Diese Bescheinigung ist<br />
• 10 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der<br />
Bundesregierung, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer<br />
in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen.<br />
• bei zukünftigen Beantragungen ggf. als Nachweis <strong>für</strong> die vergangenen De-minimis-Beihilfen vorzulegen.<br />
Seite 2 von 2
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
ANBest-P 7.5<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Rechtsvorschriften Subventionsgesetz 7.6<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Stand: Oktober 2001<br />
Landwirtschaft und Forsten<br />
Referat R 3<br />
Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />
1. Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 13.11.1998 (BGBl I<br />
S. 3322)<br />
§ 264<br />
Subventionsbetrug<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
wird bestraft, wer<br />
1. einer <strong>für</strong> die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde<br />
oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten<br />
Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche<br />
Tatsachen <strong>für</strong> sich oder einen anderen unrichtige oder<br />
unvollständige Angaben macht, die <strong>für</strong> ihn oder den anderen<br />
vorteilhaft sind,<br />
2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung<br />
durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im<br />
Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung<br />
verwendet,<br />
3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über<br />
die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen<br />
in Unkenntnis lässt oder<br />
4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder<br />
unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine<br />
Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen<br />
gebraucht.<br />
(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer<br />
Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br />
1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter<br />
oder verfälschter Belege <strong>für</strong> sich oder einen anderen eine nicht<br />
gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,<br />
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als <strong>Amt</strong>sträger missbraucht<br />
oder<br />
3. die Mithilfe eines <strong>Amt</strong>strägers ausnutzt, der seine Befugnisse<br />
oder seine Stellung missbraucht.<br />
(3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig<br />
handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
(5) 1 Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig<br />
verhindert, dass auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird.<br />
2 Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird<br />
er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren<br />
der Subvention zu verhindern.<br />
(6) 1 Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr<br />
wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht<br />
die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit,<br />
Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45<br />
Abs. 2). 2 Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen<br />
werden; § 74 a ist anzuwenden.<br />
(7) 1 Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist<br />
1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht<br />
an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum<br />
Teil<br />
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und<br />
b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;<br />
2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der<br />
Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne<br />
marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.<br />
2<br />
Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch<br />
das öffentliche Unternehmen.<br />
(8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,<br />
1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem<br />
Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind<br />
oder<br />
2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung<br />
oder das Belassen einer Subvention oder eines<br />
Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.<br />
2. Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme<br />
von Subventionen (Subventionsgesetz<br />
– SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl I<br />
S. 2034, 2037)<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Dieses Gesetz gilt, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt,<br />
<strong>für</strong> Leistungen, die Subventionen im Sinne des § 264 des<br />
Strafgesetzbuches sind.<br />
(2) Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im<br />
Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6,<br />
soweit das Landesrecht dies bestimmt.<br />
§ 2<br />
Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen<br />
(1) Die <strong>für</strong> die Bewilligung einer Subvention zuständige Behörde<br />
oder andere in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle<br />
oder Person (Subventionsgeber) hat vor der Bewilligung oder Gewährung<br />
einer Subvention demjenigen, der <strong>für</strong> sich oder einen<br />
anderen eine Subvention beantragt oder eine Subvention oder<br />
einen Subventionsvorteil in Anspruch nimmt (Subventionsnehmer),<br />
die Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des § 264 des<br />
Strafgesetzbuches zu bezeichnen, die nach<br />
1. dem Subventionszweck,<br />
2. den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien<br />
über die Subventionsvergaben sowie<br />
3. den sonstigen Vergabevoraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung<br />
oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils<br />
erheblich sind.<br />
(2) Ergeben sich aus den im Subventionsverfahren gemachten<br />
Angaben oder aus sonstigen Umständen Zweifel, ob die beantragte<br />
oder in Anspruch genommene Subvention oder der in Anspruch<br />
genommene Subventionsvorteil mit dem Subventionszweck oder<br />
den Vergabevoraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 2, 3 im Einklang<br />
steht, so hat der Subventionsgeber dem Subventionsnehmer die<br />
Tatsachen, deren Aufklärung zur Beseitigung der Zweifel notwendig<br />
erscheint, nachträglich als subventionserheblich im Sinne des<br />
§ 264 des Strafgesetzbuches zu bezeichnen.<br />
Seite 1 von 2
§ 3<br />
Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme<br />
von Subventionen<br />
(1) Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber<br />
unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung,<br />
Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder<br />
dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils<br />
entgegenstehen oder <strong>für</strong> die Rückforderung der Subvention<br />
oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende<br />
Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt.<br />
(2) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren<br />
Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im<br />
Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung<br />
verwenden will, hat dies rechtzeitig<br />
vorher dem Subventionsgeber anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
Scheingeschäfte, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten<br />
(1) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind <strong>für</strong> die<br />
Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung<br />
oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils<br />
unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine<br />
Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der<br />
verdeckte Sachverhalt <strong>für</strong> die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung,<br />
Weitergewährung oder das Belassen der Subvention<br />
oder des Subventionsvorteils maßgebend.<br />
(2) Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder<br />
eines Subventionsvorteils ist ausgeschlossen, wenn im Zusammenhang<br />
mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft<br />
oder eine Handlung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten<br />
vorgenommen wird. Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand<br />
eine den gegebenen Tatsachen und Verhältnissen unangemessene<br />
Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention<br />
oder einen Subventionsvorteil <strong>für</strong> sich oder einen anderen in<br />
Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck<br />
widerspricht. Dies ist namentlich dann anzunehmen,<br />
wenn die förmlichen Voraussetzungen einer Subvention oder<br />
eines Subventionsvorteils in einer dem Subventionszweck<br />
widersprechenden Weise künstlich geschaffen werden.<br />
§ 5<br />
Herausgabe von Subventionsvorteilen<br />
(1) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren<br />
Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im<br />
Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung<br />
verwendet und dadurch einen Vorteil<br />
erlangt, hat diesen dem Subventionsgeber herauszugeben.<br />
(2) Für den Umfang der Herausgabe gelten die Vorschriften<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer<br />
ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf den Wegfall<br />
der Bereicherung kann sich der Herausgabepflichtige nicht<br />
berufen, soweit er die Verwendungsbeschränkung kannte oder<br />
infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.<br />
(3) Besonders bestehende Verpflichtungen zur Herausgabe<br />
bleiben unberührt.<br />
§ 6<br />
Anzeige bei Verdacht eines Subventionsbetrugs<br />
Gerichte und Behörden von Bund, Ländern und kommunalen<br />
Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die<br />
sie dienstlich erfahren und die den Verdacht eines Subventionsbetrugs<br />
begründen, den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.<br />
3. Gesetz über die Vergabe von Subventionen<br />
nach Landesrecht (Bayerisches Subventionsgesetz<br />
– BaySubvG –, BayRS 453-<br />
1-W)<br />
Art. 1<br />
Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im<br />
Sinn des § 264 des Strafgesetzbuchs 1) sind, gelten die §§ 2 bis<br />
6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von<br />
Subventionen 2) vom 29. Juli 1976 (BGBl I S. 2037).<br />
Art. 2<br />
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft 3) .<br />
1)<br />
BGBl FN 450-2.<br />
2)<br />
BGBl FN 453-18-1-2.<br />
3)<br />
Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1976 (GVBl<br />
S. 586).<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Publizität 7.7<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Um die Aktionen der Europäischen Union besser bekannt zu machen, hat die Europäische<br />
Kommission eine Verordnung erlassen, die regelt, was in Fällen der Kofinanzierung aus<br />
Mitteln der Europäischen Union zu beachten ist. Somit ist bei Investitionen mit einem<br />
Netto-Investitionsvolumen von mehr als 50.000 EUR auf die Dauer von 5 Jahren ab der<br />
Bewilligung eine Erläuterungstafel gut sichtbar am geförderten Objekt anzubringen.<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Merkblatt<br />
zur Auszahlung von Fördermitteln bei der<br />
<strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>)<br />
Verwendungsnachweis 7.8<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Welche Anforderungen werden an die Anerkennung von Rechnungen<br />
und Zahlungsbelegen gestellt?<br />
Folgendes ist bei der Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege zu beachten:<br />
• Ausschließlich Originalrechnungen (keine Kopien oder Durchschläge) vorlegen.<br />
• Die Rechnung muss auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt sein.<br />
• Die Belege müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden. Diese Nummern müssen mit den<br />
Nummern in Spalte 1 (Lfd. Nr.) der Beleglisten übereinstimmen. Bei Bezahlung einer Rechnung in<br />
Teilbeträgen ist die fortlaufende Nummer auf der Belegliste zu unterteilen (z.B. Nr. 5/1, 5/2, usw.)<br />
• Nicht zuwendungsfähige Positionen müssen auf den Rechnungen durchgestrichen werden. Auf<br />
den Beleglisten dürfen nur die dementsprechend gekürzten Beträge aufgeführt werden.<br />
• Gebrauchte technische Einrichtungen und Anlagen (z.B. gebrauchter Melkstand oder gebrauchte Lüftungstechnik)<br />
sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
• Als Zahlungsbeleg werden bei Überweisungen/Abbuchungen ausschließlich Kontoauszüge (auch<br />
in Kopie oder Duplikat ausreichend) anerkannt. Diese sind jeder Rechung beizulegen und ggf. die entsprechenden<br />
Umsätze auf den Auszügen zu kennzeichnen (nicht betroffene Beträge können geschwärzt<br />
werden).<br />
• Bar bezahlte Rechnungen werden nur mit Adresse anerkannt, sofern diese vom Rechnungssteller<br />
quittiert sind oder ein Barkassenbeleg beigelegt ist.<br />
• Es werden nur Rechnungen von Unternehmen anerkannt, die den umsatzsteuerlichen Vorgaben<br />
entsprechen (v.a. Angabe von Steuernummer und gesonderter MwSt-Ausweis, siehe auch § 14 Abs. 4<br />
Umsatzsteuergesetz).<br />
• Gewährte Skonti müssen in jedem Fall abgezogen werden, auch wenn diese bei der Bezahlung<br />
nicht in Anspruch genommen wurden. Eventuell beanspruchte Rabatte, Einbehalte, etc. müssen ebenfalls<br />
abgezogen werden.<br />
• Zuwendungsfähig ist nur der Nettobetrag, d.h. die MwSt. muss in jedem Fall abgezogen werden.<br />
• Es können nur Rechnungen mit ausgewiesenem Leistungsumfang (z.B. Anzahl Arbeitsstunden,<br />
m³ Beton) anerkannt werden. Wird anstelle der Leistungsbeschreibung auf ein Angebot, einen Auftrag<br />
oder Ähnliches verwiesen, so ist dieses/r der Rechnung beizufügen.<br />
• Bei Rechnungen mit Verweis auf eine schriftliche Auftragsvergabe (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag,<br />
Auftrag, Auftragsbestätigung, etc.), müssen diese beigelegt werden und in der Belegliste Nummer<br />
4 (siehe unten) erfasst werden.<br />
• Rechnungen <strong>für</strong> Bauhelfer können nur anerkannt werden, sofern diese über den Maschinenring abgerechnet<br />
werden.<br />
• Zahlungen an Privatpersonen, Eigenleistungen (auch z.B. Selbsthilfe durch Angehörige, Holz und Kies<br />
aus dem eigenen Betrieb) sowie Zölle dürfen nicht gefördert werden.<br />
Bitte die Sortierung der Rechnungen nach folgenden Investitionsbereichen<br />
beachten (Zuwendungsbescheid und die Untergliederung von Auszahlungsantrag und<br />
Verwendungsnachweis sowie der Beleglisten berücksichtigen!)<br />
(1) Zuwendungsfähige Ausgaben <strong>für</strong> bauliche Anlagen einschließlich technischer Einrichtungen<br />
und zuwendungsfähige Erschließungsausgaben (bei unterschiedlichem Fördersatz laut Zuwendungsbescheid<br />
oder bei umfangreichen Maßnahmen ist dieser Bereich ggf. in die Teilbereiche 1a),<br />
1b), etc. untergliedert).<br />
(2) Zuwendungsfähige Betreuungsgebühren<br />
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(3) Ausgaben <strong>für</strong> grundsätzlich nichtzuwendungsfähige Investitionsbereiche. Darunter fallen<br />
z. B. Quotenkauf, Maschinen und Geräte, behördliche Gebühren im Zusammenhang mit der Baumaßnahme,<br />
Abgaben, satzungsgemäße Anschlussbeträge und dergleichen an staatliche, kommunale oder<br />
übergebietliche Einrichtungen.<br />
(4) Lieferungs- und Leistungsverträge<br />
Falls der Platz in den Beleglisten (diese werden erst mit dem Zuwendungsbescheid versendet) nicht ausreichen<br />
sollte, setzen Sie bitte die Liste auf einem Ergänzungsblatt fort.<br />
Sofern <strong>für</strong> weitere Zuschussabrufe zusätzliche Auszahlungsanträge und Beleglisten gebraucht werden,<br />
können diese individuell von Ihrem <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten ausgedruckt werden.<br />
Bei Maßnahmen, die laut Zuwendungsbescheid nur anteilig förderfähig sind, muss auf den Beleglisten<br />
eindeutig kenntlich gemacht werden, welcher Betrag der Rechnungen als zuwendungsfähiger Anteil<br />
beantragt wird.<br />
Wo sind die Rechnungen vorzulegen?<br />
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides können Zuschüsse abgerufen werden. Für den Abruf von<br />
Zuschüssen sind die Rechnungen (Beleglisten mit Nachweisen) bei dem zuständigen <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
und Forsten, bei dem auch der Mehrfachantrag gestellt wird, einzureichen.<br />
Ausnahme:<br />
Gartenbaubetriebe müssen die Rechnungen bei dem <strong>für</strong> sie zuständigen <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und<br />
Forsten, Abteilung Gartenbau (Augsburg/Friedberg, Fürth, Kitzingen/Bamberg oder Landshut), einreichen.<br />
Wie oft können Zuschüsse abgerufen werden?<br />
Die Zahl der Mittelabrufe (= Zuschussanforderungen) soll sich aus Gründen der Verwaltungseffizienz auf<br />
ein notwendiges Minimum beschränken. Daher sollte ein Auszahlungsantrag mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige<br />
Ausgaben umfassen.<br />
Wie sind die Zuschüsse abzurufen?<br />
Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt nach Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrages<br />
und Verwendungsnachweises mit den zugehörigen Beleglisten zum Auszahlungsantrag<br />
entsprechend der beigefügten Anlage. Die auf den Beleglisten aufgeführten Rechnungen und<br />
dazugehörigen Zahlungsbelege müssen immer beigelegt sein. Für diese Rechnungen gelten die unten<br />
stehenden Bedingungen.<br />
Wenn ein Betreuer eingeschaltet wurde, erstellt dieser die Beleglisten (ggf. in abweichender Form) und<br />
unterstützt beim Ausfüllen des Auszahlungsantrags.<br />
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach der Mittelfreigabe<br />
durch das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten. Die Mittel werden durch das Bayerische Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten über die Staatsoberkasse Bayern auf das im Antrag angegebene Konto<br />
ausgezahlt. Die jeweiligen Auszahlungstermine werden vom Staatsministerium festgesetzt.<br />
Was ist noch zu beachten ?<br />
!<br />
Fehlerhafte Angaben bei den Auszahlungsanträgen können zu Sanktionen führen.<br />
Überschreitet der auf Basis der als zuwendungsfähig beantragten Kosten errechnete Zuschussbetrag den<br />
aufgrund der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten ermittelten Zuschussbetrag um mehr als 3 % (z. B.<br />
durch Beantragung von Rechnungsbeträgen mit nicht förderfähigen Bestandteilen oder durch falsche<br />
Zuordnung von Rechnungen bei unterschiedlichen Fördersätzen), wird der Zuschuss aufgrund<br />
der EU-Vorgaben im Wege der Sanktion zusätzlich um den ermittelten Differenzbetrag gekürzt.<br />
Sofern <strong>für</strong> die Abrechnung und den Mittelabruf Unterstützung benötigt wird, stehen als Dienstleistungsunternehmen<br />
Betreuungsgesellschaften zur Verfügung. Die Adressen sind bei den Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
und Forsten oder bei der Staatlichen Führungsakademie zu erfragen.<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Auszahlungsmitteilung AFP 7.9<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Auszahlungsmitteilung Diversifizierung 7.10<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
AFP-Endfestsetzung 7.11<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Diversifizierung-Endfestsetzung 7.12<br />
Stand: 01.01.2007<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
EDV-Abwicklung-Inhaltsverzeichnis 8<br />
Stand: 01.03.2008<br />
EDV-Abwicklung-Inhaltsverzeichnis<br />
Nr. Inhalt Stand<br />
8.1 VAIF 01.03.2008<br />
Seite 1 von 1
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
VAIF<br />
Verfahren zur Abwicklung investiver Fördermaßnahmen<br />
1. Einstieg unter: www.stmlf.bybn.de/vaif/<br />
2. Anmeldung mit den BALIS-Zugangsdaten<br />
VAIF 8.1<br />
Stand: 01.03.2008<br />
Seite 1 von 3
3. Mandanten<br />
(Zusammengesetzt aus Förderprogramm und dem <strong>für</strong> den jeweiligen Betrieb zuständigen<br />
Stamm-<strong>Amt</strong>)<br />
HINWEIS:<br />
Auf Grund der Richtlinienänderung und der damit verbunden technischen Anpassung ist<br />
das Förderprogramm <strong>für</strong> die bisherige Richtlinie unter „<strong>EIF</strong> (2007) - Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
(ELER)“ zu finden. Für die EDV-Anwendung der aktuellen Richtlinie hingegen<br />
ist „<strong>EIF</strong> - Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER)“ auszuwählen.<br />
VAIF<br />
Mandantenauswahl<br />
Benutzer: Test-AIF <strong>EIF</strong> SB-FüAk / StMLF / Kontext: Mandantenauswahl<br />
Herzlich Willkommen bei VAIF v2.21<br />
Bitte wählen Sie einen Mandanten aus:<br />
[-] <strong>EIF</strong> – Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER):<br />
<strong>EIF</strong> AFP - ALF Abensberg<br />
<strong>EIF</strong> AFP - ALF Amberg<br />
[-] <strong>EIF</strong> (2007) - Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER):<br />
<strong>EIF</strong> AFP (2007) - ALF Abensberg<br />
<strong>EIF</strong> AFP (2007) - ALF Amberg<br />
[-] <strong>EIF</strong> - Diversifizierung (ELER):<br />
<strong>EIF</strong> DIV - ALF Abensberg<br />
<strong>EIF</strong> DIV - ALF Amberg<br />
25.02.2008 11:08:31 (40 ms)<br />
VAIF-Administrator<br />
http://www.stmelf.bybn.de/stmelf/Foerderung/Vorderung/Betreuer/<br />
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4. Programmanweisungen<br />
erhalten Sie innerhalb VAIF unter Hilfe<br />
5. Hotline: 089-2182-2447<br />
http://www.stmelf.bybn.de/stmelf/Foerderung/Vorderung/Betreuer/<br />
Seite 3 von 3
Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Rechtsvorschriften-Inhaltsverzeichnis 9<br />
Stand 01.01.2007<br />
Rechtsvorschriften-Inhaltsverzeichnis<br />
Nr. Name / Verordnung Stand<br />
9.1 Geltende Rechtsvorschriften 01.01.2007<br />
9.2 Anhang I zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 30.01.1961<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Geltende Rechtsvorschriften<br />
Rechtsvorschriften 9.1<br />
Stand 01.01.2007<br />
Name / Verordnung Stand<br />
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 20.09.2005<br />
Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 15.12.2006<br />
Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 07.12.2006<br />
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 01.06.2005<br />
Verordnung (EG) Nr. 883/2006 21.06.2006<br />
Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 15.12.2006<br />
Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 15.12.2006<br />
Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 20.12.2006<br />
Verordnung (EG) Nr. 70/2001 12.01.2001<br />
Verordnung Nr. (EG) Nr. 364/2004 25.02.2004<br />
Gemeinschaftsrahmen <strong>für</strong> staatliche Beihilfen im Agrarsektor (2000/C<br />
28/02)<br />
ENTWURF<br />
Rahmenplan 2007-2010 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der<br />
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“<br />
01.02.2000<br />
19.12.2006<br />
Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) 24.03.2004<br />
Subventionsvergabe und Strafrecht<br />
http://www.stmlf.bayern.de/landwirtschaft/unternehmensfuehrung/<br />
foerderung/16527/subventionsvergabe.pdf<br />
14.02.2006<br />
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Bay. StMLF<br />
Referat B 3<br />
(1)<br />
Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />
Anhang-I-Produkte<br />
ANHANG I<br />
LISTE<br />
zu Artikel 32 dieses Vertrags<br />
Nummer des<br />
Brüsseler Zolltarifschemas<br />
Warenbezeichnung<br />
Kapitel 1 Lebende Tiere<br />
Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall<br />
Kapitel 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere<br />
Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier; natürlicher Honig<br />
Kapitel 5<br />
(2)<br />
Anhang-I-Produkte 9.2<br />
Stand: 01.01.2007<br />
05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt<br />
05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende<br />
Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar<br />
Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels<br />
Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu <strong>Ernährung</strong>szwecken verwendet<br />
werden<br />
Kapitel 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen<br />
Kapitel 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate (Position 0903)<br />
Kapitel 10 Getreide<br />
Kapitel 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber, Inulin<br />
Kapitel 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum<br />
Gewerbe- oder Heilgebrauch, Stroh und Futter<br />
Kapitel 13<br />
ex13.03 Pektin<br />
Kapitel 15<br />
15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepresst oder ausgeschmolzen<br />
15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich<br />
Premier Jus<br />
15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert,<br />
vermischt noch anders verarbeitet<br />
15.04 Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert<br />
15.07 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert<br />
15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Öle, gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht<br />
weiter verarbeitet<br />
15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette<br />
15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen<br />
Wachsen<br />
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Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren<br />
Kapitel 17<br />
17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest<br />
17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker<br />
und Melassen, karamellisiert<br />
17.03 Melassen, auch entfärbt<br />
17.05(1) Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich Vanilleund<br />
Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem Zusatz von Zucker<br />
Kapitel 18<br />
18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet<br />
18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall<br />
Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen<br />
oder Pflanzenteilen<br />
Kapitel 22<br />
22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht<br />
22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen<br />
Weintrauben<br />
22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke<br />
ex22.08(1)<br />
ex22.09(1)<br />
Äthylalkohol und Sprit, vergällt und unvergällt, mit einem beliebigen Äthylalkoholgehalt,<br />
hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anhang I des<br />
Vertrags aufgeführt sind (ausgenommen Branntwein, Likör und andere alkoholische<br />
Getränke, zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen — Essenzen —<br />
zur Herstellung von Getränken)<br />
ex22.10(1) Speiseessig<br />
Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter<br />
Kapitel 24<br />
24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle<br />
Kapitel 45<br />
45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl<br />
Kapitel 54<br />
54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch<br />
nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff)<br />
Kapitel 57<br />
57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,<br />
jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff)<br />
(1) Position eingefügt gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 7 a des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />
vom 18. Dezember 1959 (ABl. Nr. 7 vom 30.1.1961, S. 71/61).<br />
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