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Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) - Amt für Ernährung ...

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

zur<br />

Deckblatt 0<br />

Stand: 01.03.2008<br />

<strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>)<br />

(Agrarinvestitionsförderprogramm / Diversifizierungsförderung)<br />

<strong>für</strong> die EU-Programmplanungsperiode von 2007 bis 2013<br />

Bisherige Versionen des Leitfadens<br />

Leitfaden vom 01.07.2005<br />

Leitfaden vom 01.01.2006<br />

Leitfaden vom 01.06.2006<br />

Leitfaden vom 01.01.2007<br />

Leitfaden vom 01.10.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

1. Einleitung<br />

2. Stichwort-/Abkürzungsverzeichnis<br />

3. Bewilligungsstelle<br />

4. Richtlinie mit Vordrucken<br />

5. Förderhinweise<br />

6. Verfahrensbeschreibung<br />

7. Bescheide mit Anlagen<br />

8. EDV-Abwicklung<br />

9. Rechtsvorschriften<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Gliederung<br />

Gliederung 0.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis 0.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Nr. Punkt Inhalt Beiname<br />

0 Deckblatt<br />

0.1 Gliederung<br />

0.2 Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung Inhaltsverzeichnis<br />

1.1 Allgemeines<br />

1.2 Änderungshistorie<br />

2<br />

Stichwort-/<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

2.1 Stichwortverzeichnis<br />

2.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

3 Bewilligungsstelle Informationen der Bewilligungsstelle<br />

3.1 Inhaltsregister<br />

3.2 Checklisten<br />

3.3 Checkliste Inaugenscheinnahme<br />

4 Richtlinie Inhaltsverzeichnis<br />

4.1 Richtlinie<br />

4.2<br />

Bauliche Anforderungen an eine besonders<br />

tiergerechte Haltung<br />

4.3 Antrag <strong>EIF</strong><br />

4.4 Unternehmen der Landwirtschaft<br />

4.5 Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

4.6<br />

Zusammenstellung vorhandener Verbindlichkeiten<br />

4.7 Ordentliche Eigenkapitalbildung<br />

4.8 Kreditbereitschaftserklärung<br />

Anlage 1<br />

Seite 1 von 3


4.9 Buchführungsauflage<br />

4.10 Vermögensnachweis<br />

4.11 GVE-Umrechnungsschlüssel<br />

4.12 De-minimis-Erklärung<br />

4.13 Beratungsnachweis Geflügelhaltung<br />

5 Förderhinweise Inhaltsverzeichnis<br />

5.1 Förderhinweise<br />

5.2 Betriebszusammenschlüsse<br />

5.3 Dienstleistungen, UadB<br />

5.4 Berufliche Qualifikation<br />

5.5 Prosperität<br />

5.6 Betreuung<br />

5.7 Anteilfinanzierung<br />

5.8 Erhöhter Zuschuss Milchvieh<br />

5.9 Plausibilisierung der Kosten<br />

5.10 Spezialmaschinen Berggebiet<br />

6 Verfahrensbeschreibung Inhaltsverzeichnis<br />

6.1<br />

6.2 Auszahlungstermine<br />

6.3 Richtlinienverteiler<br />

Zuständigkeit beim Bewilligungs- und Kontrollverfahren<br />

6.4 Verfahrensbeschreibung Rückforderung<br />

6.5 Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

7 Formblätter Inhaltsverzeichnis<br />

7.1<br />

Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn<br />

(VZ)<br />

Seite 2 von 3


7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

7.5<br />

7.6<br />

7.7<br />

7.8<br />

7.9<br />

7.10<br />

7.11<br />

7.12<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Teil B: Diversifizierungsförderung<br />

„De-minimis“-Bescheinigung<br />

ANBest-P<br />

Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />

Publizität<br />

Verwendungsnachweis mit Belegliste<br />

Auszahlungsmitteilung AFP<br />

8 EDV-Abwicklung Inhaltsverzeichnis<br />

8.1 VAIF<br />

9 Rechtsvorschriften Inhaltsverzeichnis<br />

Auszahlungsmitteilung Diversifizierung<br />

Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung<br />

beiAFP<br />

Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung<br />

bei Diversifizierung<br />

9.1 Geltende Rechtsvorschriften<br />

9.2 Anhang-I-Produkte<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Einleitung-Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung-Inhaltsverzeichnis 1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

1.1 Allgemeines 01.10.2007<br />

1.2 Änderungshistorie 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Allgemeines<br />

Allgemeines 1.1<br />

Stand: 01.10.2007<br />

In der kommenden Programmplanungsperiode 2007 – 2013 wird die Einzelbetriebliche<br />

<strong>Investitionsförderung</strong> mit EU-Mitteln kofinanziert. Die notwendige Anpassung an die EU-<br />

Vorgaben sowie den neuen GAK-Rahmenplan hat eine grundlegende Überarbeitung des<br />

„Leitfaden-<strong>EIF</strong>“ erfordert. Einige Bereiche dieses Leitfadens sind noch in Bearbeitung,<br />

weil derzeit ein neues EU-konformes EDV-System entwickelt wird. Nach Abschluss der<br />

Programmierarbeiten wird der Leitfaden um die entsprechenden Passagen ergänzt.<br />

Der Leitfaden zur <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) gliedert sich in mehrere<br />

Teilbereiche (siehe Gliederung), ist in Form einer Lose-Blatt-Sammlung gestaltet und<br />

besteht aus einer PDF-Datei. Die Seiten innerhalb der PDF-Datei sind nicht fortlaufend<br />

nummeriert. Jedes Teildokument (Gliederungspunkt) beginnt mit der Seite 1, wobei die<br />

jeweilige Gesamtseitenzahl des Teildokuments angezeigt wird.<br />

Innerhalb der PDF-Datei steht eine elektronische Suchfunktion zur Verfügung. Das Datei-<br />

Format ermöglicht kein schriftliches Stichwortverzeichnis.<br />

Falls Sie uns Ihre Anregungen zum Leitfaden mitteilen und/oder selbst entwickelte<br />

Arbeitshilfen zur Verfügung stellen wollen:<br />

E-Mail: infoeif@stmlf.bayern.de, Betreff: Leitfaden<br />

Fax (Abteilung B) Nr.: 089 2182-2712<br />

Anleitung zur Pflege des Leitfadens<br />

1. Speichern auf Festplatte<br />

Von Zeit zu Zeit wird der Leitfaden aktualisiert bzw. ergänzt. Es empfiehlt sich den<br />

Leitfaden in der jeweils aktuellen Version komplett herunterzuladen und auf Festplatte<br />

zu speichern.<br />

Dazu muss man mit der Maus auf den „Link“ gehen, über den der Leitfaden aufrufbar<br />

ist und die rechte Maustaste drücken. Im sich öffnenden Menüfernster ist mit der<br />

Funktion „Ziel speichern unter“ das Abspeichern möglich.<br />

Seite 1 von 3


2. Aufruf der Änderungshistorie<br />

Unter Punkt 1.2 kann man alle bisherigen Änderungstermine nachschlagen. In den<br />

jeweiligen Unterverzeichnissen sind in Stichpunkten die Änderungen zum jeweiligen<br />

Stand im Leitfaden aufgeführt.<br />

Seite 2 von 3


3. Ausdruck der aktualisierten Seiten<br />

Es ist nicht notwendig, den ganzen Leitfaden komplett auszudrucken.<br />

An Hand der Änderungshistorie kann man sich die betreffenden aktualisierten<br />

Bestandteile des Leitfadens aufrufen und einzeln ausdrucken.<br />

In der Unteren Bildleiste des Acrobat-Readers kann man die Position im<br />

Gesamtleitfadens erkennen.<br />

Da in jedem Kapitel und Unterkapitel rechts unten der Umfang angegeben ist, können<br />

jeweils die betreffenden Seiten aus dem Gesamtdokument gedruckt werden.<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Änderungshistorie - Inhaltsverzeichnis<br />

Änderungshistorie Inhalt 1.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Hinweis:<br />

Der „Leitfaden-<strong>EIF</strong>“ wurde aufgrund des neuen GAK-Rahmenplans überarbeitet. Eine<br />

Änderungshistorie <strong>für</strong> diesen „Leitfaden-<strong>EIF</strong>“ ist notwendig, damit diese Ergänzungen<br />

sowie zukünftige Änderungen eingearbeitet werden können.<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

1.2.1 Änderungen zum 01.10.2007 01.10.2007<br />

1.2.2 Änderungen zum 01.03.2008 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Änderungshistorie zum 01.10.2007<br />

Änderungshistorie 1.2.1<br />

Stand: 01.10.2007<br />

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Leitfaden vorgenommen:<br />

Die aktuelle Version des Leitfadens ist ab sofort im „INTRANET“ des StMLF verfügbar.<br />

Frühere Versionen des Leitfadens stehen dort ebenfalls zur Verfügung.<br />

Nr. Leitfaden Nr. Wesentliche Änderungen (Kurzhinweis)<br />

0 und 1 Änderung der Einteilung<br />

0.2 Inhaltsverzeichnis<br />

Neue Bestandteile Nr. 5.8 und 5.9<br />

3.1.1 und 3.1.2 In-<br />

Bei „Kostennachweis“ ist die Kostenplausibilisierung als<br />

haltsregister der Antragsunterlagen<br />

Bestandteil ergänzt<br />

3.2 Checklisten Neue Checklisten<br />

4.1 Richtlinie (RL) 2.2, A Beratung als förderfähiger Aufwand gestrichen<br />

3.1, A Prüfung Umsatzerlöse und Mindestgröße bei verschiedenen<br />

Unternehmensformen konkretisiert<br />

4.1.1, A Buchführung ist 5 Jahre nach Einreichung EVN fortzuführen<br />

4.1.2, A Prosperitätsprüfung von Gesellschaftern<br />

5.2.1, A Erhöhter Zuschuss <strong>für</strong> die Milchviehhaltung<br />

5.1, A Erläuterung, dass Höchstgrenze auch in einem Betriebszusammenschluss<br />

ausgeschöpft werden kann<br />

5.2.2, A aT-Zuschuss <strong>für</strong> Ökobetriebe<br />

2.2, B Beratung als förderfähiger Aufwand gestrichen<br />

2.4.1, B Ausschluss von Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen<br />

gestrichen<br />

3.1, B Prüfung Umsatzerlöse und Mindestgröße bei verschiedenen<br />

Unternehmensformen konkretisiert<br />

4.2, B Prosperitätsprüfung von Gesellschaftern<br />

5.1, B Erläuterung, dass Höchstgrenze auch in einem Betriebszusammenschluss<br />

ausgeschöpft werden kann<br />

7.4 aT ist bis 5 Jahre nach Einreichung des EVN einzuhalten<br />

4.2 Anlage 1 zur RL Neue Richtlinien-Nr. eingefügt<br />

4.3.1 Antrag <strong>EIF</strong> Neues Antragsformular<br />

4.4.1 Erklärung<br />

KMU/Umsatzerlöse<br />

Formular neu gestaltet<br />

5.1 Förderhinweise 2.1, A Förderung von Güllegruben im Zusammenhang mit<br />

rechtsverbindlichen Standards<br />

2.1.1, A Fördereinschränkung Wohnhausheizung<br />

2.4.1, A Ausschluss schnellwachsender Baumarten zur Energieholzgewinnung<br />

2.4.1, A Erläuterung des Begriffs „Ersatzinvestition“<br />

2.4.8, A Fördereinschränkung Wohnhausheizung<br />

3.1, A Prüfung Umsatzerlöse sowie Regelungen zur Trennung<br />

Investor/Betreiber<br />

3.2, A Ergänzende Erläuterung<br />

Seite 1 von 2


4.1.1, A Erläuterungen zu Investitions- und Finanzierungsplan<br />

sowie zur Plausibilität der Kosten;150.000 €-Grenze <strong>für</strong><br />

Ausnahme der Vorwegbuchführung entfallen<br />

4.2, A Ergänzende Erläuterung<br />

5.1, A Erläuterung Förderhöchstbetrag in Betriebsgemeinschaft<br />

5.2.1, A Bedingungen <strong>für</strong> den Erhalt des erhöhten Zuschusses <strong>für</strong><br />

die Milchviehhaltung<br />

5.2.2, A Prüfzeitraum u. Bedingungen <strong>für</strong> den Erhalt des erhöhten<br />

Zuschusses <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

5.2.3, A Belassung des ausbezahlten Betreuerzuschusses<br />

1., B Erläuterung selbständiger Tätigkeiten<br />

2.4.8, B Erläuterung des Begriffs „Ersatzinvestition“<br />

3.1, B Prüfung Umsatzerlöse sowie Regelungen zur Trennung<br />

Investor/Betreiber;<br />

Erläuterung zur Förderung von Ehegatten und MiFa<br />

3.2, B Ergänzende Erläuterung<br />

4.1, B Erläuterungen zu Investitions- und Finanzierungsplan<br />

und zur Plausibilität der Kosten; Berufliche Qualifikation<br />

5.1, B Erläuterung Förderhöchstbetrag in Betriebsgemeinschaft<br />

6.1 Mehrfachförderung im Zusammenhang mit Denkmalschutz<br />

7.1 Maschinenhallen bis auf Weiteres nicht förderfähig<br />

7.2 Vorhabensbeginn bei Dauerkulturen und Baumaßnahmen<br />

7.3 Regelungen zu Teilabrechnungen, Verfahren mit Betreuerbeteiligung,<br />

Kostenänderungen bei bewilligten unterschiedlichen<br />

Fördersätzen in der Milchviehhaltung bzw.<br />

bei aT<br />

7.4 Betriebsübergang, Veräußerung und Verpachtung des ge-<br />

förderten Objekts<br />

5.2 Betriebszusam-<br />

Sicherung von Rückforderungsansprüchen bei Betriebsmenschlüssezusammenschlüssen<br />

5.3 Dienstleistungen I. Fördereinschränkung Wohnhausheizung<br />

II. QMS nicht förderfähig<br />

III. Abgrenzung Direktvermarktung zwischen Teil A und B<br />

5.5 Bsp. Prosperität Vermögensprosperität um ein weiteres Beispiel ergänzt<br />

5.6.3 Betreuer-<br />

Aufgaben<br />

5.7 Anteilfinanzierung<br />

5.8 Beispiel zu erhöhten<br />

Fördersätzen<br />

5.9 Kostenplausibilisierung<br />

6.2 Mittelauszahlungstermine<br />

1.3 Betreuer führen keine VOK, sondern Betriebsbesuche<br />

durch<br />

2.2 Bemessung der Betreuergebühren<br />

4. Neue Deckungsmittel durch Einsparungen<br />

Neuer Bestandteil<br />

Neuer Bestandteil<br />

Auszahlungstermine 2008 mit geänderter Eingabefrist<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Änderungshistorie zum 01.03.2008<br />

Änderungshistorie 1.2.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Leitfaden vorgenommen:<br />

Die aktuelle Version des Leitfadens ist ab sofort im „INTRANET“ des StMLF verfügbar.<br />

Frühere Versionen des Leitfadens stehen dort ebenfalls zur Verfügung.<br />

Nr. Leitfaden Nr. Wesentliche Änderungen (Kurzhinweis)<br />

0.2 Inhaltsverzeichnis<br />

Ergänzt um Nr. 3.3, 4.12, 4.13, 5.10 und 8.1<br />

3.1.1 Inhaltsregister<br />

AFP<br />

Notwendige Ergänzungen; Neugliederung Nr. 18 - 20<br />

3.1.2 Inhaltsregister<br />

Diversifizierung<br />

Neugliederung Nr. 18 - 20<br />

3.2 Checklisten Neue Checklisten<br />

3.3 Checkliste Inaugenscheinnahme<br />

Neuer Bestandteil<br />

4.1 Richtlinie (RL) 2.2, A Förderung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung<br />

von Steillagen im Berggebiet<br />

2.4.3, A Spezialmaschinen im Berggebiet einziger Fördertatbestand<br />

bei Maschinen und Geräten<br />

5.1, A Mindestinvestitionsvolumen im Berggebiet, Obergrenze<br />

allgemein, bei Erstaussiedlung und bei Betriebszusammenschlüssen<br />

5.2.1, A Fördersatz allgemein, <strong>für</strong> Erstaussiedlung und <strong>für</strong> Spezialmaschinen<br />

im Berggebiet<br />

5.2.2, A Obergrenze Öko-VO und aT entfällt, erhöhte Fördersätze<br />

<strong>für</strong> aT und Öko-VO sowie <strong>für</strong> Umstellung Anbinde- auf<br />

aT-Laufstall<br />

5.1, B De-mininis-Obergrenze bezieht sich auf 3 Steuerjahre<br />

7.2 Für Bewilligung maßgebliche Richtlinie<br />

7.4 Zweckbindungsfrist Maschinen neu aufgenommen<br />

4.2 Anlage 1 zur RL Bei „Anforderungen an Laufställe <strong>für</strong> Milchkühe und<br />

Aufzuchtrinder“ Mindest-Laufgangbreiten <strong>für</strong> Milchkühe<br />

eingefügt<br />

4.3.1 Antrag <strong>EIF</strong> Neues Antragsformular<br />

4.4.3 Beispiel Handelsunternehmen<br />

Anpassung der Formatierung<br />

4.5 Sicherung der<br />

Verzicht auf Prüfung bei Entscheidungsvarianten der<br />

Rückforderungsansprüche<br />

Bewilligungsstelle aufgenommen<br />

4.7 Eigenkapitalbildung<br />

Formblatt ist zu unterschreiben<br />

4.9 Formblatt Buch-<br />

Betreiber aufgenommen; Anpassung der Frist zur Erfülführungsauflagelung<br />

der Auflage<br />

4.12 De-minimis-<br />

Erklärung<br />

Neuer Bestandteil<br />

Seite 1 von 3


4.13 Beratungsnachweis<br />

Geflügelhaltung<br />

Neuer Bestandteil<br />

5.1 Förderhinweise 2.2, A Beratungsnachweis Geflügelhalter;<br />

Förderbedingungen Spezialmaschinen im Berggebiet<br />

2.3.1, A Erläuterung zur betrieblichen Weiterentwicklung<br />

3.1, A Erläuterung zu GmbH & Co.KG;<br />

Trennung Investor – Betreiber nur bei einem Investor und<br />

einem Betreiber möglich<br />

4.1.1, A Ergänzung Alm- und Alpwirtschaftlicher Akademien;<br />

Erläuterung zum Wechsel des Systems der Umsatzbesteuerung<br />

während des Antragsverfahrens<br />

4.2, A Erläuterung zu Betriebszusammenschlüssen ist entfallen<br />

5.1, A Erläuterung zu Mindestinvestitionsvolumen und Bedingungen<br />

der erstmaligen Aussiedlung<br />

5.2, A Vorgehensweise bei unterschiedlichen Fördersätzen in<br />

einem Gebäude<br />

5.2.2, A Abgrenzung aT bei Maßnahmen in bestehende Stallungen;<br />

Investitionen in die Ferkelhaltung im Zshg. mit aT;<br />

Erläuterung zu Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung;<br />

Fördersatz Erschließungskosten auf 25 % begrenzt;<br />

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der aT-<br />

Bedingungen<br />

2.1, B Nachweis De-minimis-Förderungen<br />

3.1, B Erläuterung zu GmbH & Co.KG;<br />

Trennung Investor – Betreiber nur bei einem Investor und<br />

einem Betreiber möglich<br />

4.1, B Erläuterung zum Wechsel des Systems der Umsatzbesteuerung<br />

während des Antragsverfahrens; Ergänzung<br />

Alm- und Alpwirtschaftlicher Akademien<br />

5.1, B Förderobergrenzen <strong>EIF</strong>; Steuerjahr De-minimis<br />

6.5 Sicherung von Rückforderungsansprüchen bei Zuschussbeträgen<br />

unter 20.000 €<br />

7.4 Aufbewahrungsfrist Förderakten<br />

5.2 Betriebszusam-<br />

Erläuterung zu Betriebszusammenschluss i.S. der RL;<br />

menschlüsse<br />

Förderung in eigenständig bleibenden Betriebsteilen<br />

5.5 Prosperität Beispiele aktualisiert<br />

5.6.1 Zugelassene<br />

Betreuer<br />

Neueintrag<br />

5.6.3 Betreuer- 2.1 Textliche Korrektur: Mittelfreigabe wird von den ÄLF<br />

Aufgaben<br />

durchgeführt<br />

5.7 Anteilfinanzierung<br />

Aktualisierung der Beispiele<br />

5.8 Erhöhter Zuschuss<br />

Milchvieh<br />

Beispiel aktualisiert<br />

5.10 Spezialmaschi-<br />

Neuer Bestandteil: Spezialmaschinen zur Bewirtschafnentung<br />

von Steillagen im Berggebiet<br />

6.2 Auszahlungstermine<br />

Wegfall der 14-tägigen Vorlagefrist<br />

Seite 2 von 3


6.3 Richtlinien-<br />

Verteiler<br />

Verteiler angepasst<br />

7.1 VZ VZ an neue RiLi angepasst<br />

7.2 Zuwendungsbescheid<br />

AFP<br />

Neuer Bestandteil<br />

7.3 Zuwendungsbescheid<br />

Diversif.<br />

Neuer Bestandteil<br />

7.4 De-minimis-<br />

Bescheinigung<br />

Neuer Bestandteil<br />

7.7 Publizität Neuer Bestandteil<br />

7.8 Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis<br />

mit Belegliste<br />

Neuer Bestandteil<br />

7.9 Auszahlungsmitteilung<br />

AFP<br />

Neuer Bestandteil<br />

7.10 Auszahlungsmitteilung<br />

Diversif.<br />

Neuer Bestandteil<br />

8.1 VAIF Neuer Bestandteil<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Stichwort-/Abkürzungsverzeichnis 2<br />

Stand: 01.10.2007<br />

Stichwort-/Abkürzungsverzeichnis-Inhaltsverzeichnis<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

2.1 Stichwortverzeichnis 01.01.2007<br />

2.2 Abkürzungsverzeichnis 01.10.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Stichwortverzeichnis<br />

Stichwortverzeichnis 2.1<br />

Stand: 01.01.2007<br />

In der Gesamtausgabe des Leitfadens können Sie die Suchfunktion des „Adobe Reader“<br />

benutzen, um zu einem Stichwort die im Dokument vorhandenen Stellen zu finden.<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AFP Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

ALF <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />

ALG Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte<br />

Abkürzungsverzeichnis 2.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung<br />

BayHO Bayerische Haushaltsordnung<br />

BayVwVfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

EFA Einfachanalyse<br />

<strong>EIF</strong> Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong><br />

ELER<br />

Europäischen Landwirtschaftsfonds <strong>für</strong> die Entwicklung des ländlichen<br />

Raums<br />

EPK Ex-post-Kontrolle<br />

EVN Endverwendungsnachweis<br />

FüAk Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

GA Gemeinschaftsaufgabe<br />

GAK Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz<br />

GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts<br />

GVE Großvieheinheit<br />

ILB<br />

Institut <strong>für</strong> Ländliche Strukturentwicklung, Betriebswirtschaft und Agrarinformatik<br />

der Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

ISBAU-<br />

Liste<br />

Informationssystem Bau (landw. Bauberater)<br />

IVK Investitionskonzept<br />

LBS Lose-Blatt-Sammlung<br />

LL Leitlinien<br />

Mfa Mehrfachantrag<br />

RESI Registrierprogramm<br />

RL Richtlinie<br />

Seite 1 von 2


VAIF Verfahren zur Abwicklung Investiver Fördermaßnahmen<br />

VO Verordnung<br />

VOK Vor-Ort-Kontrolle<br />

VV Verwaltungsvorschriften<br />

Vwk Verwaltungskontrolle<br />

VZ Vorzeitiger Maßnahmenbeginn<br />

ZAP Zentrales Auszahlungsprogramm<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Bewilligungsstelle-Inhaltsverzeichnis 3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Bewilligungsstelle-Inhaltsverzeichnis<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

3.1 Inhaltsregister <strong>für</strong> die Zusammenstellung der Förderakten 01.03.2008<br />

3.1.1 Deckblatt / Inhaltsregister AFP 01.03.2008<br />

3.1.2 Deckblatt / Inhaltsregister Diversifizierung 01.03.2008<br />

3.2 Checklisten zur Antragsbearbeitung 01.03.2008<br />

3.2.1 Checkliste AFP 01.03.2008<br />

3.2.2 Checkliste Diversifizierung 01.03.2008<br />

3.2.3 Checkliste Milchvieh 01.03.2008<br />

3.2.4 Checkliste Erstaussiedlung 01.03.2008<br />

3.3 Checkliste Inaugenscheinnahme 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Inhaltsregister AFP 3.1.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Deckblatt / Inhaltsregister<br />

<strong>EIF</strong> Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Vorlageschreiben, Antrag Antrag 1<br />

<strong>EIF</strong> Teil A: AFP-Checkliste,<br />

ggf. Checkliste Einschränkung Milchvieh<br />

Checklisten 2<br />

Schriftverkehr, Aktenvermerke, Protokolle Schriftverkehr 3<br />

Einkommensteuerbescheide, NV-Bescheinigungen,<br />

Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen<br />

Prosperität,<br />

Privatvermögen<br />

Ausbildungsnachweis (Abschlussprüfung, LWS, BiLa, etc.) Berufl. Qualifikation 5<br />

Nachweis über Umsatzerlöse, ggf. ALG-Nachweis,<br />

Buchführungsabschlüsse, EK-Bildung, Auflagenbuchführung<br />

Umsatzerlöse,<br />

Buchführung<br />

Investitionskonzept (Ökonom, etc.) IVK 7<br />

Nachweis über bestehende Verbindlichkeiten,<br />

Eigenmittelbestätigungen, Kreditbereitschaftserklärung<br />

Kostenvoranschlag, Angebote, Kostenschätzungen, Erschließungskosten<br />

(Erstaussiedlung), Plausibilisierung der<br />

Kosten (z.B. Referenzkostensystem)<br />

Baugenehmigungsbescheid,<br />

Eingabeplan, Lageplan, Skizzen<br />

Stellungnahmen aT; Stellungnahme Spezialmaschinen;<br />

Nachweis/Zertifikat Öko-Betrieb; Nachweis Geflügelberatung<br />

Kredite, Finanzierungsnachweise<br />

Kostennachweis 9<br />

4<br />

6<br />

8<br />

Baupläne 10<br />

Nachweise besondere<br />

Anforderungen<br />

Übergabe-, Pacht-, Gesellschafts-Vertrag Verträge 12<br />

Dokumentation zur Prüfung der Absicherung von<br />

Rückforderungsansprüchen<br />

Milch-Referenzmengenbescheid,<br />

Berechnung der maximal möglichen Kuhplätze,<br />

Balis-Daten: 10.2.2 (Flächen und Viehbestand),<br />

10.1.1 (Betriebsaktivitäten), 10.3.5 (Flächen Berggebiet);<br />

sonstiges<br />

Rückforderungsansprüche<br />

11<br />

13<br />

Milch 14<br />

Balis,<br />

sonstiges<br />

Bescheide: Zuwendungsbescheid, VZ und sonstige Bescheide 16<br />

Betreuer, Betreuerberichte Betreuer 17<br />

(Teil-) Verwendungsnachweis(e), Mittelfreigaben des ALF VN, Mittelfreigaben 18<br />

Protokoll der Inaugenscheinnahme;<br />

Endfestsetzung der FüAk<br />

15<br />

Endfestsetzung 19<br />

VOK; Ex-post Kontrollen 20<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Deckblatt / Inhaltsregister<br />

<strong>EIF</strong> Teil B: Diversifizierung<br />

Inhaltsregister Diversifizierung 3.1.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Vorlageschreiben, Antrag Antrag 1<br />

<strong>EIF</strong> Teil B: Checkliste-Diversifizierung Checklisten 2<br />

Schriftverkehr, Aktenvermerke, Protokolle Schriftverkehr 3<br />

Einkommensteuerbescheide, NV-Bescheinigungen,<br />

Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen<br />

Prosperität<br />

Privatvermögen<br />

Ausbildungsnachweis (Abschlussprüfung, LWS, BiLa, etc.) Berufl. Qualifikation 5<br />

Nachweis über Umsatzerlöse, ggf. ALG-Nachweis,<br />

EK-Bildung bzw. sonstiger Nachweis<br />

Umsatzerlöse<br />

Betriebsführung<br />

Investitionskonzept (Ökonom, etc.) IVK 7<br />

Nachweis über bestehende Verbindlichkeiten,<br />

Eigenmittelbestätigungen, Kreditbereitschaftserklärung<br />

Kostenvoranschlag, Angebote, Kostenschätzungen,<br />

Plausibilisierung der Kosten (z.B. Referenzkostensystem)<br />

Baugenehmigungsbescheid,<br />

Eingabeplan, Lageplan, Skizzen<br />

Stellungnahmen aT; Nachweis/Zertifikat Öko-Betrieb<br />

Kredite, Finanzierungsnachweise<br />

Kostennachweis 9<br />

4<br />

6<br />

8<br />

Baupläne 10<br />

Nachweise besondere<br />

Anforderungen<br />

Übergabe-, Pacht-, Gesellschafts-Vertrag Verträge 12<br />

Dokumentation zur Prüfung der Absicherung von<br />

Rückforderungsansprüchen<br />

Rückforderungsansprüche<br />

Erhaltene „De-minimis“-Bescheinigung(en) „De-minimis“ 14<br />

Balis-Daten: 10.2.2 (Flächen und Viehbestand),<br />

10.1.1 (Betriebsaktivitäten); sonstiges<br />

11<br />

13<br />

sonstiges 15<br />

Bescheide: Zuwendungsbescheid, VZ und sonstige Bescheide 16<br />

Betreuer, Betreuerberichte Betreuer 17<br />

(Teil-) Verwendungsnachweis(e), Mittelfreigabe des ALF VN, Mittelfreigaben 18<br />

Protokoll der Inaugenscheinnahme;<br />

Endfestsetzung der FüAk<br />

Endfestsetzung 19<br />

VOK; Ex-post Kontrollen 20<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

<strong>EIF</strong> Teil A: AFP-Checkliste<br />

(zur Rili vom 01.03.08)<br />

Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />

Anschrift Telefon<br />

Gegenstand der Förderung<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

1. Einteilung der Maßnahmen<br />

1.1 Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (von 30.000 €) bis 100.000 €<br />

Reduziertes Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 €, weil mindestens<br />

50 % der Flächen im Berggebiet liegen (siehe Balis-Ausdruck)<br />

1.2 Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />

2. Prosperitätsgrenze<br />

3 Einkommensteuerbescheide (bzw. NV-Bescheinigungen) liegen vor<br />

(Jahre ________, ________, ________) ja nein<br />

Positive Einkünfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von 90.000 € /<br />

120.000 € nicht überschritten (Begründeter Einzelfall – letzter vorliegender<br />

Steuerbescheid, gilt auch <strong>für</strong> alle Gesellschafter etc.)<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung<br />

(Quercheck zu Antrag, Vermögensnachweis) wurden erzielt<br />

Die Förderbestimmungen wurden durch Teilung, Abtrennung oder<br />

sonstige Bewirtschaftungsformen nicht umgangen<br />

3. Privatvermögen (gemäß Angaben im <strong>EIF</strong>-Antrag)<br />

kleiner 400.000 € � weiter mit Punkt 4.<br />

größer 400.000 € und kleiner 1 Mio. €:<br />

Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen liegt vor.<br />

(alle Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil größer 5 %)<br />

Checkliste AFP 3.2.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Höhe des Privatvermögens gemäß Vermögensnachweis €<br />

abzüglich Freibetrag 400.000,00 €<br />

Differenz €<br />

Anzurechnendes Privatvermögen (50 % der Differenz)<br />

� Übertrag zu Punkt 12 dieser Checkliste<br />

größer 1 Mio. € � Förderung ausgeschlossen<br />

€<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 1 von 7


4. Berufliche Qualifikation<br />

Maßnahme nach 1.1: zuw. Investitionsvolumen bis 100.000 €<br />

1.<br />

Bildungsprogramm Landwirtschaft (Grundl. Pflanzenproduktion<br />

mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz + Betriebsw. Grundlagen<br />

+ ein Schwerpunktseminar Pflanzen- oder Tierproduktion),<br />

oder Besuch einer Alm- bzw. Alpwirtschaftsakademie, oder<br />

Teilnahme am Lehrgang der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbswinzer<br />

ja nein<br />

2. O D E R Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf ja nein<br />

3. O D E R Landw. Fachschule mit Erfolg abgeschlossen ja nein<br />

4. O D E R Gleichwertige Ausbildung: _____________________ ja nein<br />

5. O D E R Ausnahme der Bewilligungsstelle vom ___________ ja nein<br />

Maßnahme nach 1.2: zuw. Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />

1.<br />

Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und erfolgreicher<br />

Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule<br />

ja nein<br />

2. O D E R Gleichwertige Ausbildung: _____________________ ja nein<br />

3. O D E R Ausnahme der Bewilligungsstelle vom ___________ ja nein<br />

5. Unternehmen der Landwirtschaft (inkl. Imkerei, Wanderschäferei)<br />

Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und mit<br />

Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung<br />

ja nein<br />

Mindestgröße nach ALG ja nein<br />

KMU-Vorgaben erfüllt ja nein<br />

6. Buchführung<br />

Maßnahme nach 1.1: zuw. Investitionsvolumen bis 100.000 €<br />

Eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung ist durch eine<br />

Buchführungsauswertung (Formblatt) nachgewiesen<br />

O D E R: Eine erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit ist durch<br />

folgende geeignete Unterlagen nachgewiesen:<br />

_______________________________________<br />

Maßnahme nach 1.2: zuw. Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

2 aktuelle Buchführungsabschlüsse liegen vor (Jahre _____ , _____ ) ja nein<br />

Eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung ist nachgewiesen ja nein<br />

Anmeldung zur Auflagenbuchführung ist erfolgt. ja nein<br />

7. Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />

Der <strong>für</strong> die Bewilligung maßgebliche Investitions- und Finanzierungsplan<br />

wurde netto erstellt (Mehrwertsteuer/Vorsteuererstattungen sind somit<br />

nicht Gegenstand der Berechnung!).<br />

Maßnahme nach 1.1: zuwendungsfähiges<br />

Investitionsvolumen bis 100.000 €<br />

Maßnahme nach 1.2: zuwendungsfähiges<br />

Investitionsvolumen größer 100.000 €<br />

ja nein<br />

Einfachanalyse (ILB) oder IVK wie<br />

bei Maßnahme nach 1.2<br />

Ökonom (ILB), IVK der Betreuerges.<br />

(BBA oder bbv-Landsiedlung)<br />

Das IVK wurde dem Antragsteller erläutert (Unterschrift!) ja nein<br />

Auslastung der mittelfr. KDG im Ziel: ___ % � Kapitaldienst tragbar ja nein<br />

Die Daten im IVK stimmen mit der Planung (Bauplan) überein ja nein<br />

Das Investitionskonzept wurde vom ALF auf Plausibilität geprüft und<br />

dies mit der Unterschrift des Sachbearbeiters dokumentiert<br />

ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 2 von 7


8. Finanzierungsnachweis<br />

Darlehensaufnahme > 50.000 €: Kreditbereitschaftserklärung liegt vor ja nein<br />

Bargeldeinsatz > 50.000 €: Bankbestätigung liegt vor ja nein<br />

9. Plausibilität der Investitionskosten<br />

9.a) Vergleich mit Referenzkostensystem<br />

Vom ALF unterschriebener Ausdruck des Referenzkostensystems liegt<br />

vor?<br />

Die kalkulierten Kosten sind kleiner als die Höchstwerte des<br />

Referenzkostensystems.<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />

auf die maximalen Kosten gemäß Referenzkostensystem:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 12.<br />

9.b) O D E R: Vergleichsangebote<br />

Es liegen jeweils mindestens 3 Vergleichsangebote vor<br />

(Kostenschätzung stellt ein Angebot dar).<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

___________ €<br />

ja nein<br />

Investitionskosten entsprechen dem Wert der günstigsten Angebote ja nein<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />

auf die Kosten des (jeweils) niedrigsten Angebotes:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 12.<br />

9.c) O D E R: Bewertungsausschuss<br />

___________ €<br />

Der Bewertungsausschuss bestätigt die Plausibilität der Kosten. ja nein<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />

auf die festgelegten Kosten des Bewertungsausschusses:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Punkt 12.<br />

10. Planungsgrundlagen<br />

___________ €<br />

Eingabeplan liegt vor ja nein<br />

Baugenehmigungsbescheid liegt vor ja nein<br />

Nachweis, dass der Bauplan eingereicht ist (falls Baugenehm. fehlt) ja nein<br />

Baumaßnahme ist nicht genehmigungspflichtig gemäß Stellungnahme<br />

bzw. Aktenvermerk von<br />

.<br />

ja nein<br />

Investition und Betriebssitz in Bayern ja nein<br />

11. Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen (Nr. 5.2.2 der Rili)<br />

11.1 Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />

Anlage 1 zur Richtlinie werden erfüllt (Stellungnahme!)<br />

O D E R:<br />

ja nein<br />

11.2<br />

Nachweis Ökobetrieb / Konformitätsbescheinigung liegt vor (nur<br />

bei Investitionen in die Tierhaltung nach EU-Öko-Verordnung,<br />

gilt nicht bei Fördersätzen größer 25 % !)<br />

Nur bei Investitionen in bestehende Stallungen:<br />

Höhe der stallbaulichen Investitionen in den<br />

aT-Bereich ohne technische Einrichtungen: €<br />

Höhe der Investitionen in Grundfutterund/oder<br />

Güllelagerraum: €<br />

Eine Förderung von Grundfutter- und/oder Güllelagerraum<br />

nach Nr. 5.2.2 der Rili ist möglich, weil diese Investitionen gegenüber<br />

den stallbaulichen Investitionen (ohne techn. Einrichtungen)<br />

in den aT-Bereich nicht überwiegen (weniger als 50 %).<br />

ja nein<br />

ja<br />

nein<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 3 von 7


12. Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen <strong>für</strong> Baumaßnahmen (ohne<br />

Betreuer) und Maschinen laut Antrag<br />

Reduzierung des beantragten zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,<br />

weil die veranschlagten Kosten nicht plausibel sind, auf:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages aus Punkt 9.a (bzw. 9.b, 9.c)<br />

Höchstgrenze der zuwendungsfähigen allgemeinen Aufwendungen ist<br />

eingehalten (maximal 12% der zuwendungsfähigen Investitionskosten)<br />

ja nein<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf €<br />

Abzüglich ggf. anzurechnendes Privatvermögen (siehe Punkt 3. dieser<br />

Checkliste)<br />

€<br />

= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />

davon <strong>für</strong> Baumaßnahmen €<br />

<strong>für</strong> Erschließungskosten und Außenanlagen (nur bei<br />

Fördersätzen größer 25 % separat ausweisen)<br />

€<br />

<strong>für</strong> Maschinen €<br />

13. Berechnung der maximal möglichen Zuschüsse<br />

13.1 Zuschuss (Basisfördersatz)<br />

= 20 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

<strong>für</strong> Baumaßnahmen<br />

U N D / O D E R<br />

13.2 Zuschuss wegen der Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

nach Nr. 5.2.2 der Rili<br />

Die Bedingungen bei Nummer 11 dieser<br />

Checkliste sind erfüllt. ja nein<br />

Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />

Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />

25 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />

U N D / O D E R<br />

13.3<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Milchviehhaltung und/oder Erstaussiedlung<br />

(Beachte: bei Fördersätzen größer 25 % muss die<br />

Erschließung separat ausgewiesen werden, siehe unten)<br />

Der Fördersatz wurde bei den Nummern 1.1 bis 1.4<br />

der Checkliste “Milchvieh“ ermittelt. ja nein<br />

Der Fördersatz wurde bei Nummer 1 oder 2<br />

der Checkliste “Erstaussiedlung“ ermittelt. ja nein<br />

Demnach gilt folgender Fördersatz: _____ % Zuschuss<br />

Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />

Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />

_____ % x korrigiertes zuwendungsfähiges<br />

(Fördersatz, siehe oben) Investitionsvolumen<br />

Davon abweichender Fördersatz (25 %) <strong>für</strong> Erschließung:<br />

25 % x ____________ € (= korrigiertes zuwendungsfähiges<br />

Investitionsvolumen <strong>für</strong> Erschließungskosten und<br />

Außenanlagen, siehe Nr. 12)<br />

Ggf. zusätzlich zu 13.1 bzw. 13.3<br />

13.4 Zuschuss <strong>für</strong> Spezialmaschinen im Berggebiet<br />

Mindestens 50 % der Flächen des Betriebes<br />

liegen im Berggebiet (vgl. Balis-Ausdruck) ja nein<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 4 von 7


Spezialmaschine im Sinne der <strong>EIF</strong>-Richtlinie (Stellungnahme<br />

des Landtechnikberaters, siehe Leitfaden 5.10) ja nein<br />

= 25 % x € (= korrigiertes zuwendungsfähiges<br />

Investitionsvolumen <strong>für</strong> Spezialmaschinen)<br />

Ggf. zusätzlich zu 13.1 bzw. 13.4<br />

13.5 Betreuerzuschuss<br />

Die vom zuwendungsfähigen Investitionsvolumen abhängi-<br />

gen Höchstwerte <strong>für</strong> den Betreuerzuschuss (4.500 € bei<br />

100.000 € bis 250.000 €; 7.500 € bei 250.000 € bis 500.000 €;<br />

9.000 € größer 500.000 €) sind eingehalten<br />

Betreuerkosten (netto, gemäß <strong>EIF</strong>-Antrag) €<br />

Abzüglich 1 % des zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumens<br />

ohne Baunebenkosten (siehe Rili. Nr. 5.2.3)<br />

€<br />

= maximal möglicher Betreuerzuschuss €<br />

13.6 Summe der Zuschüsse: Summe aus 13.1 bis 13.5: €<br />

13.7 Prüfung der Obergrenzen<br />

Bei der Summe der Zuschüsse gilt die Obergrenze von 200.000 € ja nein<br />

bzw. Obergrenze von 300.000 € (Checkliste Erstaussiedlung) ja nein<br />

bzw. Obergrenze von 400.000 € (siehe Nr. 18 dieser Checkliste) ja nein<br />

Die Obergrenze (siehe oben) von ____________ € ist eingehalten.<br />

Wenn nein, Kürzung der Zuschüsse auf:<br />

€<br />

ja nein<br />

€<br />

14. Beurteilung der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />

„Cash-flow III“ des IST-Betriebes (siehe Investitionskonzept) €<br />

davon 20 % bis 30 %, max. 50 % (abhängig von der Höhe der EKB) €<br />

x Anzahl der im Investitionskonzept festgelegten Übergangsjahre Jahr(e)<br />

= Mindestens einzubringender anteiliger Cash-flow €<br />

Zuzüglich sonstige projektbezogene Deckungsmittel<br />

z.B. Viehabstockung, Quotenverkauf, etc.<br />

= Mindestens einzubringende Mittel aufgrund der<br />

betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />

Abzüglich nicht zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto),<br />

das im <strong>EIF</strong>-Antrag angegeben ist.<br />

= In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />

Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Falls positiver Betrag � Übertrag in<br />

die übernächste Zeile; ansonsten weiter mit Punkt 15) €<br />

Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />

Abzüglich in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />

Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Übertrag, siehe 2 Zeilen oberhalb)<br />

Bei Brandfall:<br />

Abzüglich bare Eigenmittel in Höhe der gleitenden Neuwertversicherung<br />

= Verbleibendes Förderpotential €<br />

Berechnete Zuschüsse, ohne Betreuerzuschuss<br />

(Summe aus Nr. 13.1 bis 13.4)<br />

Berechneter Zuschuss > Verbleibendes Förderpotential ja nein<br />

Wenn ja, Kürzung Zuschuss auf €<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 5 von 7


15. Ausschöpfung der Höchstförderung<br />

Förderung innerhalb der letzten 6 Jahre (AKP, AZP, AFP) erhalten ja nein<br />

Wenn ja, zuwendungsfähige Ausgaben: vor 2007 (gefördert) €<br />

seit 2007 (gefördert) €<br />

aktueller Förderantrag €<br />

Die geförderten zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen während<br />

eines Zeitraums von 6 Jahren den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € nicht<br />

Höchstförderung dieser Förderperiode (Jahre 2007 bis 2013):<br />

Max. zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (inkl. Betreuer) in Höhe<br />

von 1 Mio. € (bei Betriebszusammenschlüssen: 1,5 Mio. €) beachtet<br />

Die Obergrenze <strong>für</strong> die Summe der Zuschüsse beim AFP in Höhe von<br />

200.000 € (bzw. 300.000 € bzw. 400.000 €) ist eingehalten<br />

Die Obergrenze <strong>für</strong> die Gesamtförderung in <strong>EIF</strong> (AFP und Div.) von<br />

300.000 € (bei Betriebszusammenschlüssen: 400.000 €) ist eingehalten<br />

16. Sicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

Auf eine Prüfung kann verzichtet werden, weil der Zuwendungsbetrag<br />

(Summe der Zuschüsse, siehe Nr. 13.6) weniger als 20.000 € beträgt<br />

Gemäß Prüfung (Dokumentation erforderlich, siehe Leitfaden Nr. 4.5)<br />

ist eine Sicherung von Rückforderungsansprüchen notwendig<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Wenn ja, Rückforderungsansprüche werden gesichert durch _____________________<br />

Absicherungsbetrag _____________ € ausreichend ja nein<br />

17. Existenzgründung<br />

Innerhalb der letzten beiden Jahre (Rili. Nr. 4.2 beachtet) ja nein<br />

18. Betriebszusammenschlüsse<br />

Dauer der Kooperation mind. 6 Jahre ab Bewilligung ja nein<br />

Persönliche Arbeitsleistung wird von jedem Mitglied erbracht ja nein<br />

Kooperationsvertrag liegt vor ja nein<br />

Anteilige Kürzung um den Anteil der Beteiligten, welche die Fördervoraussetzungen<br />

nicht erfüllen, beachtet<br />

ja nein<br />

Bei der Summe der Zuschüsse gilt die Obergrenze von 400.000 €<br />

(Übertrag zu Nr. 13.7 dieser Checkliste)<br />

19. Notwendige Verträge<br />

ja nein<br />

Gesellschaftsvertrag liegt bei (bei Gesellschaften) ja nein<br />

Bei einer Trennung von Investor und Betreiber:<br />

Miet-, bzw. Pachtvertrag <strong>für</strong> das geförderte Objekt liegt bei<br />

Die Bedingungen der Förderhinweise zur Rili. Nr. 3.1 sind erfüllt<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

20. Betreuer<br />

Betreuervertrag liegt bei und ja nein<br />

enthält u. a. eine Vollmacht zum Stellen der Auszahlungsanträge. ja nein<br />

21. Sonstige notwendige Unterlagen<br />

Bei Investitionen in Geflügelhaltung:<br />

Beratung zur Baumaßnahme in Fragen der Tierhygiene, etc. ist<br />

nachgewiesen (vgl. Förderhinweis zu Nr. 2.2)<br />

Bei Investitionen in Berge- und Lagerhallen:<br />

Bedarfsberechnung liegt bei und bestätigt den Bedarf<br />

Bei Investitionen in Güllelagerraum ohne Investition in Tierplätze:<br />

Berechnung des Güllelagerraums (ggf. im IVK integriert) liegt bei<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 6 von 7


22. Abschließende Feststellung des ALF<br />

Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann erteilt werden ja nein<br />

Es fehlen folgende Unterlagen:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Ansonsten sind der Antrag und die Antragsunterlagen vollständig ja nein<br />

Ggf. Anmerkung:<br />

Der Sachbearbeiter des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten bestätigt mit seiner Unterschrift,<br />

dass die <strong>EIF</strong> Voraussetzungen (nach Nachreichen der oben aufgeführten Unterlagen) erfüllt sind.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters am ALF<br />

23. Entscheidung über den Antrag (FüAk)<br />

1. Die vorgesehene Maßnahme ist notwendig, zweckmäßig, finanziell<br />

tragbar und entspricht den Vorgaben der Richtlinie und den einschlägigen<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

2. Bei Investitionen in die Milchviehhaltung:<br />

Die Checkliste Milchvieh (Anlage) wurde beachtet<br />

3. Bei einer erhöhten Förderung <strong>für</strong> Erstaussiedlung:<br />

Die Checkliste Erstaussiedlung (Anlage) wurde beachtet<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

4. Hinweise auf Subventionsbetrug gegeben ja nein<br />

Falls Zweifel bzgl. Subventionsbetrug: Vorlage an F1 1 am<br />

Falls Hinweise auf Subventionsbetrug „ja“: Vorlage an F1 1 am<br />

5. Die im Förderantrag auf Seite 6 aufgeführten Kontrollvermerke gemäß<br />

Verordnung (EG) 1975/2006 („Kontrollverordnung zu ELER“)<br />

wurden geprüft und sind erfüllt.<br />

ja nein<br />

6. Der Antrag ist VZ-bereit (EDV) ja nein<br />

Ggf. Anmerkung:<br />

Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />

Der Antrag ist vollständig und bewilligungsreif ja nein<br />

Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />

(Checkliste Stand FüAk: 03.03.08 / Stand B3: 03.03.08)<br />

____________________<br />

1 F1 prüft Förderfall auf Subventionsbetrug und erstellt schriftliche Stellungnahme. Diese wird dem Vorgang beigelegt.<br />

Seite 7 von 7


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

<strong>EIF</strong> Teil B: Diversifizierung<br />

Checkliste (zur Rili vom 01.03.08)<br />

Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />

Anschrift Telefon<br />

Gegenstand der Förderung<br />

1.<br />

2.<br />

1. Prosperitätsgrenze<br />

3 Einkommensteuerbescheide (bzw. NV-Bescheinigungen) liegen vor<br />

Checkliste Diversifizierung 3.2.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

(Jahre ________, ________, ________) ja nein<br />

Positive Einkünfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von 90.000 € /<br />

120.000 € nicht überschritten? (Begründeter Einzelfall – letzter vorliegender<br />

Steuerbescheid, gilt auch <strong>für</strong> alle Gesellschafter etc.)<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung<br />

(Quercheck zu Antrag, Vermögensnachweis) wurden erzielt?<br />

Die Förderbestimmungen wurden durch Teilung, Abtrennung oder<br />

sonstige Bewirtschaftungsformen nicht umgangen?<br />

2. Privatvermögen (gemäß Angaben im <strong>EIF</strong>-Antrag)<br />

kleiner 400.000 € � weiter mit Punkt 3.<br />

größer 400.000 € und kleiner 1 Mio. €:<br />

Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen liegt vor.<br />

(alle Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil größer 5 %)<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Höhe des Privatvermögens gemäß Vermögensnachweis €<br />

abzüglich Freibetrag 400.000,00 €<br />

Differenz €<br />

Anzurechnendes Privatvermögen (50 % der Differenz)<br />

� Übertrag zu Punkt 10 dieser Checkliste<br />

€<br />

größer 1 Mio. € � Förderung ausgeschlossen<br />

3. Berufliche Qualifikation<br />

3.a) Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen bis zu<br />

einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von 100.000 €:<br />

Bildungsprogramm Landwirtschaft (Grundl. Pflanzproduktion mit<br />

Sachkundenachweis Pflanzenschutz + Betriebsw. Grundlagen +<br />

1. ein Schwerpunktseminar Pflanzen- oder Tierproduktion)<br />

oder Besuch einer Alm- bzw. Alpwirtschaftsakademie, oder<br />

Teilnahme am Lehrgang der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbswinzer<br />

ja nein<br />

2. O D E R Abschlussprüfung in einem Agrarberuf bestanden ja nein<br />

3. O D E R Erfolgreicher Abschluss einer landw. Fachschule ja nein<br />

4.<br />

5.<br />

O D E R Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />

Berufsausbildung: ____________________________<br />

O D E R Erfolgreicher Abschluss des 1-semestrigen Studienganges<br />

der Landwirtschaftsschule, Abt. Hauswirtschaft (nur bei<br />

Investitionen in ländlich/hauswirtschaftliche Dienstleistungen)<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 1 von 5


3.b)<br />

Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ab<br />

einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von 100.000 €:<br />

1. Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf ja nein<br />

2. O D E R Erfolgreicher Abschluss einer landw. Fachschule ja nein<br />

3.<br />

O D E R Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />

Berufsausbildung: ____________________________<br />

3.c) Bei sonstigen Vorhaben<br />

Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />

Berufsausbildung: _____________________________________<br />

3.d) Alternativ zu 3.a) 3.b) und 3.c)<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Ausnahme der Bewilligungsstelle vom ____________ ja nein<br />

4. Unternehmen der Landwirtschaft (inkl. Imkerei, Wanderschäferei)<br />

Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und mit<br />

4.a)<br />

Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung<br />

U N D Mindestgröße nach ALG<br />

O D E R<br />

4.b) Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen (bzw. Ehegatte,<br />

mitarbeitender Familienangehöriger); Nachweis liegt bei !<br />

U N D Erstmaliger Aufbau einer selbstständigen Existenz in räumlicher<br />

Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb<br />

5. Erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit<br />

Eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung ist durch eine Buchführungsauswertung<br />

(Formblatt) nachgewiesen.<br />

O D E R: Eine erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit ist durch<br />

folgende geeignete Unterlagen nachgewiesen:<br />

_______________________________________<br />

6. Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />

Der <strong>für</strong> die Bewilligung maßgebliche Investitions- und Finanzierungsplan<br />

wurde netto erstellt?<br />

zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

größer 100.000 €<br />

zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

bis zu 100.000 €<br />

ja nein<br />

ja<br />

nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Ökonom (ILB), IVK der Betreuerges. BBA oder<br />

bbv-Landsiedlung<br />

Einfachanalyse (ILB) oder Investitionskonzept<br />

wie oben<br />

Wurde das IVK dem Antragsteller erläutert (Unterschrift!)? ja nein<br />

Auslastung der mittelfr. KDG im Ziel: ___ % -> Kapitaldienst tragbar? ja nein<br />

Stimmen die Daten im IVK mit der Planung überein? ja nein<br />

Investitionskonzept vom ALF auf Plausibilität geprüft und unterschrieben? ja nein<br />

7. Finanzierungsnachweis<br />

Darlehensaufnahme > 50.000 €: Kreditbereitschaftserklärung liegt vor?<br />

Bargeldeinsatz > 50.000 €: Bankbestätigung liegt vor?<br />

8. Plausibilität der Investitionskosten<br />

8.a) Vergleich mit Referenzkostensystem<br />

Vom ALF unterschr. Ausdruck des Referenzkostensystems liegt vor? ja nein<br />

Die kalkulierten Kosten sind kleiner als die Höchstwerte des<br />

Referenzkostensystem.<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />

auf die maximalen Kosten gemäß Referenzkostensystem:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 10.<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja nein<br />

___________ €<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 2 von 5


8.b) O D E R: Vergleichsangebote<br />

Es liegen jeweils mindestens 3 Vergleichsangebote vor<br />

(Kostenschätzung stellt ein Angebot dar)<br />

ja nein<br />

Investitionskosten entsprechen dem Wert der günstigsten Angebote ja nein<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />

auf die Kosten des (jeweils) niedrigsten Angebotes:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Pkt. 10.<br />

8.c) O D E R: Bewertungsausschuss<br />

___________ €<br />

Der Bewertungsausschuss bestätigt die Plausibilität der veranschlagten<br />

Kosten.<br />

ja nein<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages in die zweite Zeile von Punkt 10.<br />

___________ €<br />

9. Planungsgrundlagen<br />

Eingabeplan liegt vor ja nein<br />

Baugenehmigungsbescheid liegt vor ja nein<br />

Nachweis, dass der Bauplan eingereicht ist (nur wenn die Baugenehmigung<br />

noch nicht vorliegt)<br />

ja nein<br />

Baumaßnahme ist nicht genehmigungspflichtig gemäß Stellungnahme<br />

bzw. Aktenvermerk von<br />

.<br />

ja nein<br />

Investition und Betriebssitz in Bayern ja nein<br />

10. Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen laut Antrag €<br />

Reduzierung des beantragten zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,<br />

weil die veranschlagten Kosten nicht plausibel sind, auf:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages aus Punkt 8.a (bzw. 8.b; 8.c)<br />

Höchstgrenze der zuwendungsfähigen allgemeinen Aufwendungen ist<br />

eingehalten (maximal 12% der zuwendungsfähigen Investitionskosten)<br />

(Betreuergebühren sind erst ab einem zuwendungsfähigen baulichen<br />

Investitionsvolumen > 100.000.- € förderfähig!)<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf €<br />

Abzüglich ggf. anzurechnendes Privatvermögen (siehe Punkt 2. dieser<br />

Checkliste)<br />

€<br />

= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />

11. Berechnung der maximal möglichen Fördermittel<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Diversifizierung<br />

= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen x 20 %,<br />

jedoch maximal 80.000 €<br />

ja<br />

nein<br />

€<br />

€<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 3 von 5


12. Beurteilung der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />

„Cash-flow III“ IST-Betrieb €<br />

davon 20 % bis 30 % (max. 50 %) €<br />

x Anzahl der im Investitionskonzept festgelegten Übergangsjahre Jahr(e)<br />

= Mindestens einzubringender anteiliger Cash-flow €<br />

Zuzüglich sonstige projektbezogene Deckungsmittel €<br />

= Mindestens einzubringende Mittel aufgrund der<br />

betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />

Abzüglich nicht zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto),<br />

das im <strong>EIF</strong>-Antrag angegeben ist.<br />

= In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />

Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Falls positiver Betrag � Übertrag<br />

in übernächste Zeile; ansonsten weiter mit Punkt 13.) €<br />

Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto) €<br />

Abzüglich in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender<br />

Teil der Position „cash-flow, etc.“ (Übertrag, siehe 2 Zeilen<br />

oberhalb)<br />

Bei Brandfall:<br />

Abzüglich bare Eigenmittel in Höhe der gleitenden Neuwertversicherung<br />

= Verbleibendes Förderpotential €<br />

Berechneter Zuschuss (Übertrag aus Punkt 11.) €<br />

Berechneter Zuschuss > Verbleibendes Förderpotential ja nein<br />

Wenn ja, Kürzung Zuschuss auf €<br />

13. Ausschöpfung der Höchstförderung<br />

Förderung innerhalb der letzten 6 Jahre (AKP, AZP, AFP) erhalten ? ja nein<br />

Wenn ja, zuwendungsfähige Ausgaben: vor 2007 (gefördert) €<br />

seit 2007 (gefördert) €<br />

aktueller Förderantrag €<br />

Die geförderten zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen während<br />

eines Zeitraums von 6 Jahren den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € nicht<br />

Höchstförderung dieser Förderperiode (Jahre 2007 bis 2013):<br />

Die Obergrenze <strong>für</strong> die Gesamtförderung in <strong>EIF</strong> (AFP und Div.) von<br />

300.000 € (bei Betriebszusammenschlüssen: 400.000 €) ist eingehalten.<br />

14. Sicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

Auf eine Prüfung kann verzichtet werden, weil der Zuwendungsbetrag<br />

(Zuschuss, siehe Nr. 11) weniger als 20.000 € beträgt<br />

Gemäß Prüfung (Dokumentation erforderlich, siehe Leitfaden Nr. 4.5)<br />

ist eine Sicherung von Rückforderungsansprüchen notwendig<br />

Wenn ja, Rückforderungsansprüche werden gesichert durch ________________<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

€<br />

€<br />

€<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Absicherungsbetrag _____________ € ausreichend ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Seite 4 von 5


15. Betriebszusammenschlüsse<br />

Dauer der Kooperation mind. 6 Jahre ab Bewilligung ja nein<br />

Persönliche Arbeitsleistung wird von jedem Mitglied erbracht ja nein<br />

Kooperationsvertrag liegt vor ja nein<br />

Anteilige Kürzung um den Anteil der Beteiligten, welche die Fördervoraussetzungen<br />

nicht erfüllen, beachtet<br />

ja nein<br />

Die Obergrenze beim Zuschuss (abweichend zu Nr. 11 dieser Checkliste)<br />

in Höhe von 80.000 € je Mitglied ist eingehalten.<br />

16. „De-minimis“<br />

ja nein<br />

„De-minimis“-Behilfe(n) innerhalb der letzten 3 Jahre erhalten ja nein<br />

Wenn ja, Höhe der „De-minimis“-Bescheinigung(en) €<br />

Höhe der „De-minimis“-Bescheinigung <strong>für</strong> die beantragte Maßnahme €<br />

„De-minimis“ Höchstbetrag max. 200.000 € innerhalb von 3 Steuerjahren ja nein<br />

17. Abschließende Feststellung des ALF<br />

Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann erteilt werden. ja nein<br />

Es fehlen folgende Unterlagen: ja nein<br />

1.<br />

2.<br />

Ansonsten sind der Antrag und die Antragsunterlagen vollständig ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

Der Sachbearbeiter des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten bestätigt mit seiner Unterschrift,<br />

dass die <strong>EIF</strong> Voraussetzungen (nach Nachreichen der oben aufgeführten Unterlagen) erfüllt sind.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters am ALF<br />

18. Entscheidung der FüAk über den Antrag<br />

1. Die vorgesehene Maßnahme ist notwendig, zweckmäßig, finanziell<br />

tragbar und entspricht den Vorgaben der Richtlinie und den einschlägigen<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

ja nein<br />

2. Hinweise auf Subventionsbetrug gegeben ja nein<br />

Falls Zweifel bzgl. Subventionsbetrug: Vorlage an F1 1 am<br />

Falls Hinweise auf Subventionsbetrug „ja“: Vorlage an F1 1 am<br />

3. Die im Förderantrag auf Seite 6 aufgeführten Kontrollvermerke gemäß<br />

Verordnung (EG) 1975/2006 („Kontrollverordnung zu ELER“) wurden<br />

geprüft und sind erfüllt.<br />

ja nein<br />

4. Der Antrag ist VZ-bereit (EDV)<br />

Ggf. Anmerkung:<br />

ja nein<br />

Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />

Der Antrag ist vollständig und bewilligungsreif ja nein<br />

Ort, Datum Unterschrift des Sachbearbeiters der FüAk<br />

(Checkliste Stand FüAk: 03.03.08 / Stand B 3: 03.03.08)<br />

__________________________________<br />

1<br />

F1 prüft Förderfall auf Subventionsbetrug und erstellt schriftliche Stellungnahme. Diese wird dem Vorgang beigelegt.<br />

Seite 5 von 5


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Anlage zur AFP-Checkliste:<br />

Milchvieh (zur Rili vom 01.03.08)<br />

Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />

Anschrift Telefon<br />

1. Erhöhter Zuschuss <strong>für</strong> Investitionen in Milchviehlaufställe<br />

(Bitte nicht zutreffende Varianten durchstreichen!)<br />

Umstellung der Milchkuhhaltung vom Anbinde- zum Laufstall (Nr. 1.1 bis 1.3)<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

Erstmalige<br />

U N D<br />

vollständige Umstellung der Milchkuhhaltung<br />

Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />

Anlage 1 zur Richtlinie sind erfüllt (Stellungnahme!).<br />

ERGEBNIS: Fördersatz von bis zu 35 % kann gewährt werden.<br />

� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />

Keine vollständige Umstellung der Milchkuhhaltung vom Anbinde-<br />

zum Laufstall<br />

Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />

Anlage 1 zur Richtlinie sind erfüllt (Stellungnahme!).<br />

ERGEBNIS: Fördersatz von bis zu 30 % kann gewährt werden.<br />

� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />

Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />

Anlage 1 zur Richtlinie werden nicht erfüllt.<br />

ERGEBNIS: Fördersatz von bis zu 25 % kann gewährt werden.<br />

� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />

Ausdehnung der Milchkuhhaltung im bestehenden Laufstall (Nr. 1.4)<br />

1.4<br />

a) Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung<br />

entsprechend Anlage 1 zur Richtlinie sind <strong>für</strong> alle Produk-<br />

tionsverfahren, in die investiert wird, im gesamten<br />

Gebäude (-komplex) erfüllt (Stellungnahme!).<br />

b) Bei einer Investition in Melk- und Futtertechnik werden<br />

gleichzeitig Investitionen zur Erfüllung<br />

der aT-Kriterien im Milchviehbereich getätigt,<br />

U N D<br />

c) hierzu erhebliche Aufwendungen nach mehreren Kriterien<br />

der Anlage 1 erbracht.<br />

ERGEBNIS:<br />

Falls alle Bedingungen bei Nr. 1.4 mit „ja“ erfüllt sind<br />

(Bedingungen b und c, nur bei Investition in Melk- und<br />

Futtertechnik), kann ein Fördersatz <strong>für</strong> Gebäude sowie<br />

Melk- und Futtertechnik von bis zu 30 % gewährt werden.<br />

Ansonsten (falls mindestens einmal „nein“) kann ein<br />

Fördersatz von bis zu 25 % gewährt werden.<br />

� Übertrag des Fördersatzes zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />

Checkliste Milchvieh 3.2.3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft / NZ<br />

Seite 1 von 3


1.5 Bei Investitionen in Gülle- und/oder Futterlagerraum:<br />

1.6<br />

Die Investitionen in Gülle- und/oder Futterlagerraum stehen im<br />

Zusammenhang mit einem Milchviehstallbau (Nr. 1.1 bis 1.4).<br />

U N D<br />

Die Investitionen in Gülle- und/oder Futterlagerraum sind geringer<br />

als die stallbaulichen Investitionen (ohne technische Einrichtungen).<br />

Höhe der Investitionen in Gülle-<br />

und/oder Futterlagerraum: €<br />

Höhe der stallbaulichen Investitionen in den<br />

aT-Bereich ohne technische Einrichtungen €<br />

ERGEBNIS:<br />

Der erhöhte Fördersatz von ____ % (siehe Nr. 1.1 bis 1.4<br />

dieser Checkliste) kann auch <strong>für</strong> Gülle- und/oder Futter-<br />

lagerraum gewährt werden.<br />

Für Gülle- und/oder Futterlagerraum kann ein Fördersatz<br />

von bis zu 20 % gewährt werden.<br />

� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste<br />

Die Checkliste Erstaussiedlung wurde bearbeitet.<br />

Der maximale Zuschussbetrag kann auf bis zu 300.000 Euro<br />

erhöht werden.<br />

2. Einschränkung: erforderliche Referenzmenge<br />

Milchleistung im IST:<br />

Referenzmenge im IST (Ende des MWJ) 1 kg<br />

∅ Milch-Kuhbestand 01.04. bis 31.03. aus HIT<br />

=<br />

Kühe<br />

Mindestens geforderte Referenzmenge im ZIEL:<br />

Mindestmenge im Ziel = Kuhzahl im ZIEL (IVK) x Milchleistung im IST =<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

= kg/Kuh<br />

= Kühe x kg/Kuh = kg<br />

Im IVK tatsächlich eingesetzte Referenzmenge im ZIEL:<br />

Kühe (ZIEL) x kg/Kuh ( ZIEL-Variante des IVK) = kg<br />

Die im IVK eingeplante ZIEL-Referenzmenge ist mindestens<br />

so groß (≥) wie die geforderte Referenzmenge !<br />

Wenn nein, Erhöhung der Referenzmenge auf die mindestens<br />

geforderte Referenzmenge im ZIEL (siehe oben):<br />

3.a) Anzahl der Milchviehplätze<br />

ja nein<br />

___________kg<br />

Anzahl der Kühe laut Investitionskonzept (Ziel): Plätze<br />

+ maximal 30% Kalbinnenplätze mit Kuhplatzmaßen<br />

(sofern die Anzahl dieser Kalbinnenplätze nach den<br />

Tierzahlen im IVK (ZIEL) plausibel ist!): Plätze<br />

= Anzahl der max. möglichen Plätze mit Kuhplatzmaßen = Plätze<br />

Nachweis<br />

geprüft / NZ<br />

1<br />

Ausnahmen sind nur in ganz begründeten Einzelfällen (z.B: Quotenkauf im Vorgriff auf die Investition) möglich !<br />

Seite 2 von 3


3.b) Nicht angerechnete, sonstige Funktionsplätze <strong>für</strong> Kühe<br />

a) Abkalbebucht: ____________ m² � ALB-Vorgaben beachtet<br />

b) Kranken- und Selektionsbuchten oder -stände:<br />

______ m² oder ___ Plätze � maximal 5 % des Bestandes<br />

c) Sonstiges: ____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

3.c) Anzahl der tatsächlich vorhandenen Kuhplätze<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Plätze mit Kuhplatzmaßen laut Bauplan im Neu- bzw. Umbau: Plätze<br />

Zusätzliche Milchkuhplätze, weil zuviel sonstige Funktionsplätze,<br />

die nicht unter die Regelung von Nr. 3.b fallen, vorhanden sind: Plätze<br />

In Altställen vorhandene Plätze mit Kuhplatzmaßen: Plätze<br />

Die vorhandenen Plätze mit Kuhplatzmaßen sind kleiner<br />

als die maximal möglichen Plätze mit Kuhplatzmaßen ja nein<br />

alle weiteren Plätze sind signifikant kleiner ja nein<br />

4. Alter Milchviehstall<br />

Die zukünftige Verwendung des Altstalles ist dokumentiert. ja nein<br />

Falls im Altstall weiterhin Kuhplätze oder Kalbinnenplätze mit Kuhplatzmaßen<br />

vorhanden sind, ist davon ein Plan/Skizze beigelegt.<br />

5. Abschließende Feststellung des ALF<br />

ja nein<br />

Das Konzept ist insgesamt schlüssig. ja nein<br />

Die beantragten Investitionen im Bereich Milchvieh entsprechen<br />

den Vorgaben der Richtlinie und den einschlägigen Ausführungsbestimmungen.<br />

Ggf. Anmerkung/Stellungnahme:<br />

ja nein<br />

Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter des ALF<br />

6. Entscheidung über den Antrag (FüAk)<br />

Die beantragten Investitionen im Bereich Milchvieh entsprechen den Vorgaben<br />

der Richtlinie und den einschlägigen Ausführungsbestimmungen.<br />

Ggf. Anmerkung/Stellungnahme:<br />

Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter der FüAk<br />

(Checkliste Milchvieh: Stand FüAK: 03.03.2008 / Stand B3: 03.03.2008)<br />

Nachweis<br />

geprüft / NZ<br />

ja nein<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Anlage zur AFP-Checkliste:<br />

Erstaussiedlung (zur Rili vom 01.03.08)<br />

Name bzw. Bezeichnung Betriebsnummer<br />

Anschrift Telefon<br />

Erstaussiedlung<br />

1. Bedingungen <strong>für</strong> eine erhöhte Förderung bei Erstaussiedlung<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

An einem Standort im Außenbereich wird erstmalig die Tierhaltung<br />

aufgenommen<br />

O D E R<br />

die Produktion gärtnerischer Erzeugnisse<br />

Es fallen signifikante zuwendungsfähige Erschließungskosten<br />

von mindestens 20.000 Euro an:<br />

Strom: €<br />

Wasser: €<br />

Telefon: €<br />

Wegebau: € (� Kürzeste Entfernung, siehe Lageplan mit<br />

eingezeichnetem Weg und Bemaßung)<br />

Checkliste Erstaussiedlung 3.2.4<br />

Stand: 01.03.2008<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

SUMME: € größer 20.000 Euro ja nein<br />

Die Erschließungskosten sind durch Angebote belegt und vom<br />

ALF plausibilisiert (möglichst vom Bauberater).<br />

Ggf. anteilige Erschließungskosten <strong>für</strong> Wohnhäuser wurden<br />

herausgerechnet.<br />

Die Entfernung des geförderten Objekts (Außenwand) zur<br />

nächstgelegen Grenze des/eines bisherigen Hofstellengrundstücks<br />

beträgt mindestens 100 Meter (Lageplan mit Maßangaben<br />

muss zwingend beigelegt sein!).<br />

ERGEBNIS: Die Bedingungen <strong>für</strong> eine erhöhte Förderung<br />

bei Erstaussiedlung sind erfüllt.<br />

Maximaler Zuschussbetrag wird auf bis zu 300.000 Euro erhöht.<br />

� Übertrag zu Nr. 13.7 der AFP-Checkliste.<br />

Es kann ein Fördersatz von bis zu 25 % gewährt werden.<br />

� Übertrag zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste, falls keine Investition<br />

zur Erfüllung besonderer Anforderungen und keine Umstellung<br />

der Milchkühe von Anbinde- auf Laufstallhaltung.<br />

2. Erhöhter Zuschuss bei Erstaussiedlung in Verbindung .<br />

mit der Erfüllung besonderer Anforderungen (Nr. 5.2.2 der Rili)<br />

Die Anforderungen einer besonders tiergerechten Haltung entsprechend<br />

Anlage 1 zur Richtlinie sind erfüllt (Stellungnahme!).<br />

Es kann ein Fördersatz von bis zu 30 % gewährt werden.<br />

� Übertrag des Fördersatzes zu Nr. 13.3 der AFP-Checkliste,<br />

falls keine Investition zur Umstellung der Milchkühe von<br />

Anbinde- auf Laufstallhaltung.<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Nachweis<br />

geprüft / NZ<br />

Seite 1 von 2


Ggf. Anmerkung/Stellungnahme des ALF:<br />

Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter des ALF<br />

3. Entscheidung über den Antrag (FüAk)<br />

Die Bedingungen <strong>für</strong> eine erhöhte Förderung bei Erstaussiedlung sind erfüllt ja nein<br />

Ggf. Anmerkung/Stellungnahme:<br />

Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter der FüAk<br />

(Checkliste Erstaussiedlung: Stand FüAK: 03.03.2008 / Stand B3: 03.03.2008)<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Checkliste Inaugenscheinnahme 3.3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Endabnahme und Überprüfung des <strong>EIF</strong>-Förderfalles<br />

(Inaugenscheinnahme)<br />

(Richtlinie Nr. B 3-7271-7040 vom 01.10.2007)<br />

AZ des Zuwendungsbescheides:<br />

F4-7271-<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

BN: Datum:<br />

Zuwendungsbescheid vom: .............................. VZ vom: ................................<br />

Bewilligte Maßnahme:<br />

__________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________<br />

1. Allgemeine Bauausführung, Nutzung<br />

1.1 Genehmigter Bauplan entspricht Plan im Förderakt:<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

ja nein<br />

1.2 Gebaut wie bewilligt bzw. entsprechend zugestimmter Änderungen:<br />

(Abweichungen aufführen, Änderungen im Bauplan mit roter Farbe einzeichnen, größere Abweichungen<br />

fachlich beurteilen, Anmerkungen ggf. auf Beiblatt)<br />

ja nein<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

Festgestellte Abweichungen von der Bauplanung führen dazu, dass die aT-<br />

Bedingungen nicht mehr eingehalten werden können. (siehe auch Nr. 3)<br />

1.3 Zweckentsprechende Nutzung der Gebäude:<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

1.4 Wurden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt: ja nein<br />

Wenn ja: - welche: ..............................................................................................<br />

2. Milchviehhaltung<br />

- wie finanziert: ....................................................................................<br />

- im Rahmen der Zielplanung/Zielquote oder<br />

- der zusätzlich vorhandenen Milchquote über die Zielplanung hinaus<br />

(mit Zustimmung zur weiteren Aufstockung durch die Bewilligungsstelle!)<br />

Vorhandene Plätze mit Kuhmaßen:<br />

- davon Milchviehplätze:<br />

Milchquote (aktuelle Referenzmengenbescheinigung<br />

erforderlich):<br />

Zielplanung<br />

(IVK bzw. Checkliste )<br />

vorhanden<br />

am . .200<br />

kg kg<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Seite 1 von 2


Alle weiteren Plätze signifikant kleiner (mindestens 10 cm Differenz):<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

Nutzung des Altstalles wie geplant:<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

3. aT-Zuschuss – Soweit durch Inaugenscheinnahme feststellbar ist, werden die<br />

Voraussetzungen gemäß Anlage 1 erfüllt:<br />

___________________________________________________________________<br />

4. Allgemeines<br />

4.1 Zuwendungsempfänger (oder festgelegter Betreiber) ist Bewirtschafter<br />

4.2 Besondere Auflagen aus Zuwendungsbescheid (i.d.R. Nr. 4.12 des Bescheides)<br />

sind eingehalten<br />

4.3 Publizitätsvorschrift eingehalten – Erläuterungstafel sichtbar angebracht!<br />

5. Sonstige Anmerkungen bzw. Erläuterungen / erforderliche Konsequenzen<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Förderzweck erfüllt ja nein<br />

Ort, Datum Name<br />

____________________________ ____________________________<br />

Endfestsetzung durch Bewilligungsstelle:<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

Ort, Datum Name<br />

____________________________ ____________________________<br />

(Checkliste Stand FüAk: 06.08.07 / Stand B 3: 25.01.2008)<br />

ALF<br />

FüAk<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Richtlinie-Inhaltsverzeichnis<br />

Richtlinie-Inhaltsverzeichnis 4<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

4.1 Richtlinie 01.03.2008<br />

4.2 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung<br />

(ANLAGE 1)<br />

01.03.2008<br />

4.3 Antrag <strong>EIF</strong> 01.03.2008<br />

4.3.1 Antrag <strong>EIF</strong> 01.03.2008<br />

4.3.2 Ergänzungsblatt Gesellschafter 01.01.2007<br />

4.4 Unternehmen der Landwirtschaft 01.10.2007<br />

4.4.1 Erklärung Umsatzerlöse<br />

Formular zum Download<br />

01.10.2007<br />

4.4.2 Beispiel Gartenbau 01.01.2007<br />

4.4.3 Beispiel Handelsunternehmen 01.03.2008<br />

4.4.4 Beispiel gewerbliche Tierhaltung 01.01.2007<br />

4.5 Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

Formular zum Download<br />

01.03.2008<br />

4.6 Zusammenstellung vorhandener Verbindlichkeiten 01.10.2007<br />

4.7 Ordentliche Eigenkapitalbildung<br />

Formular zum Download<br />

01.03.2008<br />

4.8 Kreditbereitschaftserklärung 01.01.2007<br />

4.9 Erklärung zur Erfüllung der Buchführungsauflage 01.03.2008<br />

4.10 Vermögensnachweis<br />

Formular zum Download<br />

01.01.2007<br />

4.11 GVE-Umrechnungsschlüssel 01.01.2007<br />

4.12 De-minimis-Erklärung 01.03.2008<br />

4.13 Beratungsnachweis Geflügelhaltung 01.03.2008<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Richtlinie<br />

Richtlinie 4.1<br />

Stand 01.10.2007<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur<br />

E I N Z E L B E T R I E B L I C H E N<br />

I N V E S T I T I O N S F Ö R D E R U N G<br />

Die Richtlinie ist in der aktuellen Fassung Bestandteil der Förderhinweise<br />

(siehe Leitfaden Nr. 5.1, linke Spalte der Förderhinweise).<br />

Als eigenständiger Text ist die aktuell gültige Richtlinie im Internet unter<br />

http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/24021/rili.pdf<br />

verfügbar.<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Bauliche Anforderungen 4.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Bauliche Anforderungen an eine besonders<br />

tiergerechte Haltung<br />

gemäß Nr. 2.1.2 der Richtlinie (Teil A)<br />

Anlage 1 zur <strong>EIF</strong>-Richtlinie Nr. B 3-7271-7150 vom 01.03.2008<br />

Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen<br />

zur Einhaltung der folgenden Anforderungen zu schaffen:<br />

Generelle Anforderung:<br />

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens<br />

- 3 % der Stallgrundfläche bei Mastschweinen, Zuchtsauen, Zuchtebern u. Ferkeln sowie<br />

- 5 % bei allen übrigen Tierarten<br />

betragen.<br />

Anforderungen an Laufställe <strong>für</strong> Milchkühe und Aufzuchtrinder<br />

- Zuwendungsfähig sind Liegeboxenlaufställe oder Mehrflächenställe (z. B. Tiefstreu-<br />

oder Tretmiststall).<br />

- Für jedes Tier ist ein Grundfutterfressplatz bereitzustellen, dessen Breite dazu ausreicht,<br />

dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Bei Vorratsfütterung ist ein Tier-<br />

Fressplatz-Verhältnis von 1,2 : 1 zulässig.<br />

- Die spaltenfreie Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen<br />

können.<br />

- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 5 m 2 je Großvieheinheit betragen.<br />

- Laufgänge müssen ausreichend breit sein, so dass sich die Tiere stressfrei begegnen<br />

können. Für Milchkühe sind dabei die Laufgangbreiten nach ALB-Empfehlung (ALB-<br />

Arbeitsblatt 02.03.15) von mind. 2,40 m Laufgangbreite zwischen Liegeboxenreihen<br />

(bzw. zwischen Liegeboxenreihe und Wand) sowie von mind. 3,50 m am Futtertisch<br />

einzuhalten. Bei Umbauten, die keine andere bauliche Lösung zulassen, können die<br />

genannten Maße geringfügig unterschritten werden (Stellungnahme des Bauberaters).<br />

- Im Falle von Liegeboxen ist <strong>für</strong> jedes Tier eine Liegebox bereitzustellen.<br />

- Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu oder anderem komfortschaffenden<br />

Material (Komfortmatten geprüfter und anerkannter Qualität) versehen<br />

werden können.<br />

Anforderungen an die Kälberhaltung<br />

- Der Stall muss so beschaffen sein, dass die Kälber ab der 5. Lebenswoche in Gruppen<br />

gehalten werden können.<br />

- Die Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere einer Gruppe gleichzeitig liegen<br />

können.<br />

- Die Liegefläche muss ausreichend mit geeigneter Einstreu versehen werden können.<br />

- Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren entweder während der Weideperiode<br />

täglich ein Auslauf mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung geboten werden<br />

kann oder die Tiere im Offenstall (einschließlich Kälberhütten) gehalten werden.<br />

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Anforderungen an Haltungsformen in der Rindermast (außer Mutterkuhhaltung)<br />

- Für jedes Tier ist ein Grundfutterfressplatz bereitzustellen, dessen Breite ausreicht,<br />

dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Bei Vorratsfütterung ist ein Tier-<br />

Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 zulässig.<br />

- Perforierte Böden (mit einer Spaltenbreite von max. 3,5 cm) dürfen höchstens 50 % der<br />

nutzbaren Stallfläche ausmachen.<br />

- Die verfügbare Fläche muss<br />

• bis 350 kg Lebendgewicht mind. 3,5 m 2 pro Tier und<br />

• über 350 kg Lebendgewicht mind. 4,5 m 2 pro Tier<br />

betragen.<br />

- Die Liegefläche muss ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu oder anderem<br />

komfortschaffenden Material (Komfortmatten geprüfter und anerkannter Qualität) versehen<br />

werden können.<br />

- Die Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können.<br />

Anforderungen an die Haltung von Mutterkühen<br />

- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 5 m 2 je Großvieheinheit betragen.<br />

- Die Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können.<br />

- Die Liegefläche muss ausreichend mit geeigneter Einstreu versehen werden können.<br />

- Der Stall muss über einen Zugang zu einem befestigten Auslauf verfügen, der so bemessen<br />

ist, dass er <strong>für</strong> den Aufenthalt der gesamten Herde ausreicht.<br />

Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen<br />

- Für je 6 Tiere ist eine Tränke bereitzustellen.<br />

- Die Gruppengröße muss, soweit es die Bestandsgröße zulässt, mindestens 20 Tiere umfassen.<br />

- Die Buchten müssen so groß und so gestaltet sein, dass sie in Fressbereich, Liegebereich<br />

und Bewegungs-/Abkotbereich strukturiert werden können.<br />

- Für Zuchtläufer und Mastschweine muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche<br />

zur Verfügung stehen, die mindestens 20 % größer ist, als nach § 24 Abs. 2<br />

TierSchNutztV 1 vorgeschrieben. Der Liegebereich muss<br />

• ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden können oder<br />

• mit Tiefstreu versehen werden können oder<br />

• mit einer Komfortliegefläche ausgestattet sein, wobei im Stall <strong>für</strong> alle Tiere zugänglich<br />

mindestens drei verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente<br />

in einer ausreichenden Anzahl zur Verfügung stehen müssen. Geeignet<br />

hier<strong>für</strong> sind Holz an Ketten, eine besondere Fütterungstechnik, die die Dauer<br />

der Futteraufnahme beim Tier ausdehnt und eine Beschäftigung induziert,<br />

Strohraufen oder vergleichbare Elemente.<br />

1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchutzNutztV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August<br />

2006 (BGBl. I, S. 2044)<br />

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Anforderungen an die Haltung von Zuchtsauen und Zuchtebern<br />

- Die Haltungseinrichtung <strong>für</strong> Eber muss eine Fläche aufweisen, die mindestens 20 %<br />

größer ist, als nach § 20 TierSchNutztV 1 vorgeschrieben.<br />

- Für Jungsauen und Sauen muss im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken<br />

bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin eine uneingeschränkt nutzbare<br />

Bodenfläche zur Verfügung stehen, die mindestens 20 % größer ist, als nach § 25<br />

Abs. 2 TierSchNutztV 1 vorgeschrieben. Der Liegebereich muss im genannten Produktionsabschnitt<br />

• ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden können oder<br />

• mit Tiefstreu versehen werden können oder<br />

• mit einer Komfortliegefläche ausgestattet sein, wobei im Stall <strong>für</strong> alle Tiere<br />

zugänglich mindestens drei verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente<br />

in einer ausreichenden Anzahl zur Verfügung stehen müssen.<br />

Geeignet hier<strong>für</strong> sind Holz an Ketten, eine besondere Fütterungstechnik, die<br />

die Dauer der Futteraufnahme beim Tier ausdehnt und eine Beschäftigung<br />

induziert, Strohraufen oder vergleichbare Elemente.<br />

- Im Falle der Trogfütterung ist je Sau bzw. Jungsau ein Fressplatz bereitzustellen, dessen<br />

Breite es zulässt, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können.<br />

- Die Mindestfläche je Abferkelbucht muss 4,5 m 2 betragen.<br />

- Der Kastenstand muss so ausgestaltet sein, dass er nach dem Abferkeln dauerhaft geöffnet<br />

werden kann. Die Sau muss sich dann ungehindert umdrehen können.<br />

Anforderungen an die Haltung von Ziegen<br />

- Für jedes Tier ist ein Fressplatz bereitzustellen, dessen Breite dazu ausreicht, dass alle<br />

Tiere gleichzeitig fressen können.<br />

- Der Stallraum muss mit einem planbefestigten Boden sowie einer Ablamm- bzw. Absonderungsbucht<br />

ausgestattet sein.<br />

- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 1,5 m 2 /Ziege und 0,35 m 2 /Ziegenkitz betragen.<br />

- Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden<br />

können.<br />

- Neben der o. g. nutzbaren Stallfläche sind zusätzlich pro Ziege mind. 0,5 m 2 nutzbare<br />

Liegeflächen zu schaffen, die gegenüber der übrigen Stallfläche erhöht sind und auf<br />

unterschiedlichem Niveau mindestens 3 Stufen vorsehen; ergänzend sind Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> Springmöglichkeiten zu schaffen.<br />

- Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf mit ausreichend und<br />

geeigneten Klettermöglichkeiten zur Verfügung steht.<br />

- Es müssen Kitznester vorhanden sein, die so bemessen sind, dass alle Kitze gleichzeitig<br />

liegen können.<br />

- In Stall und Auslauf müssen ausreichend Bürsten und Reibungsflächen zur Verfügung<br />

stehen.<br />

1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchutzNutztV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August<br />

2006 (BGBl. I, S. 2044)<br />

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Anforderungen an die Haltung von Schafen<br />

- Der Stallraum muss mit einem planbefestigten Boden sowie einer Ablamm- bzw. Absonderungsbucht<br />

ausgestattet sein.<br />

- Die nutzbare Stallfläche muss mind. 1,5 m 2 /Schaf und 0,35 m 2 /Lamm betragen.<br />

- Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden<br />

können.<br />

- Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf zur Verfügung steht,<br />

der so bemessen und gestaltet ist, dass er <strong>für</strong> die Sammlung und den Aufenthalt der<br />

Herde ausreicht.<br />

- Die Auslauffläche (Abtriebeinrichtung) muss mit einem Klauenbad einschließlich<br />

Zutriebeinrichtung ausgestattet sein.<br />

Anforderungen an die Freilandhaltung von Legehennen<br />

- Der Stall muss über einen Dachüberstand von mindestens 2 m Breite/Tiefe über die gesamte<br />

mit Ausschlupflöchern versehene Stallseite verfügen; die gesamte Fläche unter<br />

dem Dachüberstand muss befestigt sein.<br />

- Im Außenbereich müssen<br />

• <strong>für</strong> alle Tiere ausreichende Schutzeinrichtungen natürlicher oder baulicher Art<br />

(z. B. Unterstände, Bäume, Sträucher) zur Verfügung stehen, die ausreichend<br />

breit und so verteilt und zusammenhängend angelegt sind, dass sie von den Hühnern<br />

von jeder Stelle des Außenbereiches schnell erreicht werden können sowie<br />

• Tränkeeinrichtungen in ausreichender Zahl und verteilt angeordnet vorhanden<br />

sein.<br />

Anforderungen an die Bodenhaltung von Legehennen<br />

- Der Stall muss mit einem befestigten Kaltscharrraum (überdachter, befestigter Außenraum)<br />

verbunden sein, der mindestens einem Drittel der nutzbaren Stallfläche entspricht<br />

und mit geeigneten, ausreichend bemessenen und gleichmäßig verteilten Staubbädern<br />

ausgestattet ist.<br />

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Anforderungen an die Haltung von Mastputen<br />

- Der Stall muss gemäß den bundeseinheitlichen Eckwerten <strong>für</strong> eine freiwillige Vereinbarung<br />

zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen,<br />

vom 17.09.1999, Anlage 2 Mindestanforderungen <strong>für</strong> die Putenhaltung 2) , ausgestattet<br />

sein.<br />

- Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase bei<br />

Putenhennen max. 35 kg und bei Putenhähnchen max. 40 kg Lebendgewicht pro m 2<br />

nutzbarer Stallfläche nicht überschreitet.<br />

- Es muss ein Stallabteil zur gesonderten Haltung von abgestoßenen, kranken oder verletzten<br />

Tieren vorhanden sein.<br />

- Der Stall muss mit einem befestigten Kaltscharrraum bzw. Wintergarten verbunden<br />

sein, der mindestens 800 cm 2 /Putenhahn und 500 cm 2 /Putenhenne umfasst und mit geeigneten,<br />

ausreichend bemessenen und gleichmäßig verteilten Staubbädern ausgestattet<br />

ist.<br />

- Stall und Kaltscharrraum bzw. Wintergarten sind mit Vorrichtungen <strong>für</strong> Rückzugsmöglichkeiten<br />

und Beschäftigung (erhöhte Ebenen, Sichtbarrieren, Strohraufen) auszustatten.<br />

Anforderungen an die Haltung von Masthühnern<br />

- Der Stall muss gemäß den bundeseinheitlichen Eckwerten <strong>für</strong> eine freiwillige Vereinbarung<br />

zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen<br />

vom 17.09.1999, Anlage 1 Mindestanforderungen <strong>für</strong> die Mast von Jungmasthühnern<br />

(Broiler, Masthähnchen) 2) , ausgestattet sein.<br />

- Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase<br />

max. 25 kg Lebendgewicht pro m 2 nutzbarer Stallfläche nicht überschreitet.<br />

- Es muss ein Stallabteil zur gesonderten Haltung von abgestoßenen, kranken oder verletzten<br />

Tieren vorhanden sein.<br />

- Die nutzbare Stallfläche muss planbefestigt und ausreichend mit geeigneter trockener<br />

Einstreu versehen werden können.<br />

2) siehe Tierschutzbericht der Bundesregierung, Anhang 6; BT-Drucksache 14/5712<br />

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Anforderungen an die Haltung von Enten oder Gänsen<br />

- Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase bei<br />

Mastenten max. 25 kg und bei Mastgänsen max. 30 kg Lebendgewicht pro m 2 nutzbarer<br />

Stallfläche nicht überschreitet.<br />

- Der Außenbereich muss so bemessen sein, dass ein Weideauslauf von mind.<br />

2 m 2 /Mastente bzw. 4 m 2 /Mastgans zur Verfügung steht.<br />

- Der Stall muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf und jederzeit zugängliche,<br />

ausreichend bemessene Bademöglichkeiten zur Verfügung stehen.<br />

- Die Bademöglichkeiten müssen mit einer Wasseraufbereitungsanlage zu betreiben und<br />

so gestaltet sein, dass die Enten oder Gänse den Kopf bis mindestens hinter das Auge<br />

ins Wasser stecken können. Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die die Bereitstellung<br />

von klarem Wasser <strong>für</strong> das Baden gewährleisten.<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Antrag <strong>EIF</strong> 4.3.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


StMLF – B 3/04-03.2008<br />

Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung)<br />

Straße, Hs.-Nr., Ortsteil<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon Kreditinstitut<br />

Über das<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten (ALF)<br />

_______________________________________<br />

an die<br />

Bewilligungsstelle<br />

Staatliche Führungsakademie<br />

Am Lurzenhof 3c<br />

84036 Landshut<br />

Geburtsdatum<br />

Betriebsnummer<br />

Bankverbindung<br />

(nur wenn kein Mehrfachantrag gestellt wurde!)<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>)<br />

Antrag auf Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)/Diversifizierungsförderung<br />

nach der Richtlinie des Bayer. Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten in der jeweils geltenden<br />

Fassung 1 . Die Maßnahmen werden mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes kofinanziert.<br />

Ich beantrage eine<br />

Kurze Erläuterung der geplanten Maßnahme(n):<br />

� Auf die beantragte Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

� Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Prüfung und Genehmigung der Anpassung des Bayerischen Zukunftsprogramms<br />

„Agrarwirtschaft und ländlicher Raum 2007 – 2013“ durch die Europäische Kommission Änderungen bei den<br />

Förderbedingungen/Fördersätzen ergeben können bzw. eine Förderung insgesamt nicht möglich sein kann.<br />

� Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Angaben vollständig sind und alle erforderlichen Anlagen beiliegen.<br />

Zur Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen kann die Bewilligungsstelle weitere Angaben und Unterlagen verlangen.<br />

� Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – dazu<br />

zählt bereits der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Bestellung,<br />

Kaufvertrag, Werkvertrag) – hat ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle einen Förderausschluss zur Folge.<br />

1 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltende Fassung.<br />

2 Bauliche Anforderungen nach Anlage 1 der Richtlinie.<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen � !<br />

Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm <strong>für</strong> eine zuwendungsfähige<br />

Investition<br />

bis zu 100.000 € Investitionsvolumen<br />

über 100.000 € Investitionsvolumen<br />

<strong>für</strong> eine besonders artgerechte Tierhaltung2<br />

<strong>für</strong> die erstmalige und vollständige Umstellung der Milchkuhhaltung von<br />

Anbinde- auf Laufstallhaltung mit besonders artgerechter Tierhaltung2 oder eine<br />

Diversifizierungsförderung<br />

Dem Antrag habe ich folgende Unterlagen/Nachweise – soweit erforderlich –<br />

beigefügt:<br />

Nachweis Umsatzerlöse<br />

Nachweise über Ausbildung<br />

Steuerbescheide/NV-Bescheinigung<br />

Buchführungsabschlüsse<br />

Anmeldung zur Auflagen-BF<br />

Investitionskonzept/Einfachanalyse<br />

Kostenvoranschlag/-angebote<br />

Kopie Eingabeplan/Lageplan<br />

Nachweis eingereichter Bauplan<br />

Baugenehmigung<br />

Eigenmittelbestätigung<br />

<strong>für</strong> eine Erstaussiedlung<br />

im Rahmen der EU-Öko-VO<br />

<strong>für</strong> Spezialmaschinen im<br />

Berggebiet<br />

Kreditbereitschaftserklärung<br />

Verbindlichkeiten (Bankbestätigung)<br />

Referenzmengenbestätigung<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Ergänzungsblätter bei Gesellschaft<br />

Zertifikat Ökobetrieb<br />

Übergabe/-Pachtvertrag<br />

Vermögensnachweis(e)<br />

„De-minimis“-Erklärung<br />

Sonstiges: ____________________<br />

Eingangsstempel<br />

(ALF)<br />

Eingangsstempel<br />

(Bewilligungsstelle)<br />

Kontroll- und Bearbeitungs -<br />

ver merke ALF<br />

Antragsregistrierung (RESI)<br />

Erstellung/Kontrolle IVK<br />

Vollständigkeit des Antrags<br />

geprüft (Checkliste)<br />

Bewilligungsreife geprüft<br />

(Checkliste)<br />

Weiter leitung an Bewilligungsstelle<br />

Inaugenscheinnahme vor letztem<br />

Mittelabruf durchgeführt<br />

Kontroll- und Bearbeitungs vermerke<br />

der Bewilligungsstelle<br />

EDV-Eingabe (A)<br />

Zustimmung zum vorzeitigen<br />

Maßnahmenbeginn<br />

Bewilligungsreifer Antrag (F)<br />

Bewilligung/Nachbewilligung (B)<br />

Änderungsbescheid erstellt<br />

Endverwendungsnachweis<br />

geprüft/Endfestsetzung<br />

Fehlende/unvollständige<br />

Antragsunterlagen<br />

Datum NZ<br />

Datum NZ<br />

Erledigt<br />

Datum<br />

NZ<br />

Seite 1 von 6


Angaben des Antragstellers<br />

1. Rechtsform des Unternehmens*<br />

Einzelunternehmen<br />

Sonstiges Unternehmen (z. B. GbR, KG, GmbH, eG, Sonstige)<br />

Rechtsform:<br />

2. Unternehmer<br />

* Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind die Angaben zu Nr. 2 – 4<br />

von jedem beteiligten Gesellschafter auf dem Ergänzungsblatt beizufügen.<br />

Ich bin Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung <strong>für</strong> Landwirte (ALG)<br />

nach § 1 Abs. 2.<br />

Der Nachweis, dass in meinen Unternehmen mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der<br />

Bodenbewirtschaftung und der damit verbundenen Tierhaltung gewonnen werden, geht aus<br />

der Anlage „Nachweis der Umsatzerlöse“ hervor.<br />

Ich habe folgende berufliche Qualifikationen:<br />

mind. 3 Seminare BiLa nach RL Nr. 4.1.1.<br />

die bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf.<br />

den erfolgreichen Abschluss der landwirtschaftlichen Fachschule.<br />

eine gleichwertige Berufsbildung: _______________________________________________<br />

Diversifizierung:<br />

Dieses Unternehmen ist ein Betriebszusammenschluss aus mehreren ehemals<br />

eigenständigen Betrieben.<br />

Namen der Gesellschafter, deren Berufe und Gesellschaftsanteile in %<br />

Eine dem Investitionsziel angemessene Qualifikation: _______________________________<br />

3. Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

Ich bin zur Einkommensteuer veranlagt<br />

nein<br />

(Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

vorlegen)<br />

Ich bin verheiratet ja nein<br />

ja, die Summen positiver Einkünfte aller Einkunftsarten<br />

(Antragsteller und Ehegatte) lt. Steuerbescheiden der<br />

letzten 3 Jahre betragen:<br />

Jahr __________ _______________________ €<br />

Jahr __________ _______________________ €<br />

Jahr __________ _______________________ €<br />

Ich und mein Ehegatte verfüge(n) über Privatvermögen (siehe Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen)<br />

von (bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die Gesellschafter (mit über 5 % Anteil))<br />

bis zu 400.000 €<br />

über 400.000 € (Vorlage des Vermögensnachweises <strong>für</strong> Privatvermögen erforderlich)<br />

über 1 Mio. € (keine Förderung möglich!)<br />

4. Bisherige Förderung<br />

4.1 Ich erkläre, dass <strong>für</strong> mein Unternehmen in den letzten 6 Jahren folgende Förderungen nach dem<br />

AFP, dem AKP/AZP oder sonstigen investiven Programmen (z. B. Dorferneuerung, LEADER) gewährt<br />

wurden (Maßnahme, Bewilligungsbehörde und -jahr):<br />

4.2 De-minimis-Erklärung (nur bei Diversifizierungsförderung):<br />

Die Erklärung über alle erhaltenen und beantragten De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in<br />

den zwei vorangegangenen Steuerjahren (Kalenderjahren) auf Basis der genannten Verordnung<br />

(EG) Nr. 1998/2005 (De-minimis-Gewerbe) liegt dem Antrag bei.<br />

Kontroll- und Bearbeitungs-<br />

vermerke der Bewilligungsstelle<br />

Zuwendungsfähiges<br />

Unternehmen<br />

Zuwendungs-<br />

berechtigter<br />

Personenkreis<br />

___ Ergänzungsblätter geprüft<br />

ALG-Landwirt (Mindestgröße)<br />

Unternehmen der Landwirtschaft<br />

Berufl.<br />

Qualifikation<br />

Einkommens-<br />

obergrenze<br />

geprüft;<br />

Festsetzung<br />

des Eigen-<br />

mittel einsatzes:<br />

______________________ €<br />

Max. Förder häufigkeit und<br />

Förderobergrenzen eingehalten<br />

„De-minimis“-Beihilfen in _____________ €<br />

Seite 2 von 6


5. Angaben zum Unternehmen<br />

Investitionsart<br />

6.1 zuwendungsfähige Investitionen<br />

a) AFP<br />

• Milchviehstall<br />

• Mastrinderstall<br />

• Sonstiger Rinderstall<br />

• Zuchtsauenstall<br />

• Mastschweinestall<br />

• Sonstige Stallbauten<br />

• Gewächshäuser und<br />

dazugehörige Anlagen<br />

• Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebäude<br />

• Landwirtschaftliche<br />

Pflanzungen<br />

• Spezialmaschinen im<br />

Berggebiet<br />

• Direktvermarktung von<br />

Agrarerzeugnissen<br />

• Erschließung<br />

• Betreuer<br />

b) Diversifizierungsförderung<br />

• Urlaub a. d. Bauernhof<br />

• Freizeit und Erholung<br />

• Direktvermarktung<br />

• Sonstiges<br />

6.2 nicht zuwendungsfähige Investitionen<br />

• Geräte, mobile<br />

Betriebsmittel<br />

• Viehkauf<br />

• Kauf von<br />

Referenzmenge<br />

• Sonstiges<br />

Mehr als 50 % meiner landwirtschaftlichen Fläche liegt im Berggebiet.<br />

Ich bewirtschafte das Unternehmen nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus.<br />

Die Investitionen dienen nicht der Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards.<br />

6. Netto-Investitionsplan (ohne Mehrwertsteuer)<br />

Kurztext: Art, Umfang<br />

(z. B. Umbau Milchvieh, Bergeraum, Güllegrube)<br />

Summe<br />

voraussichtliches Netto-Investitionsvolumen insgesamt<br />

voraussichtliches<br />

Investitionsvolumen<br />

Netto (ohne MwSt.)<br />

€<br />

Zielreferenzmenge bei Investitionen in der Milchviehhaltung (lt. IVK)<br />

Kontroll- und Bearbeitungs-<br />

vermerke der Bewilligungsstelle<br />

Betrieb im<br />

Berggebiet<br />

Ökobetrieb nach<br />

VO (EWG) 2092/91<br />

zuwendungsfähiges<br />

Investitions-<br />

volumen<br />

€<br />

Seite 3 von 6


7. Finanzierung<br />

Eigene Finanzierungsmittel<br />

Bargeld, Guthaben<br />

verfügbar aus Einnahmen des Betriebes („cash-flow“-Anteil)<br />

Kapitalmarktdarlehen<br />

Versicherungsleistungen: Brand, Inventar, andere<br />

Sonstiges<br />

Andere Finanzierungsmittel<br />

Zuschuss (Teil A)<br />

<strong>für</strong> Baumaßnahmen und Erschließungskosten (Fördersatz 20 %)<br />

<strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen im Rahmen der EU-Öko-Verordnung<br />

bzw. nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 25 %)<br />

<strong>für</strong> die Erstaussiedlung bei gleichzeitiger Erfüllung der besonderen Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 30 %)<br />

Zuschuss (Teil B)<br />

<strong>für</strong> Diversifizierung<br />

Summe der Zuschüsse<br />

Summe der Finanzierungsmittel<br />

(muss mit dem voraussichtlichen Netto-Investitionsvolumen übereinstimmen)<br />

8. Investitionskonzept (IVK)/Einfachanalyse (EFA)<br />

Finanzierung des<br />

Investitionsvolumens<br />

Netto (ohne MwSt.)<br />

Das dem Antrag beigefügte IVK/die EFA entspricht meinen Angaben und wurde mir eingehend<br />

erläutert.<br />

Ich bin mit den Kalkulationen, vor allem den wesentlichen Kennzahlen der Rentabilität, Stabilität<br />

und Liquidität (Gewinn, Eigenkapitalbildung, Kapitaldienst, Kapitaldienstgrenze)<br />

einverstanden. Die Angaben entsprechen meinen betrieblichen Gegebenheiten/Erwartungen.<br />

Anmerkungen:<br />

Summe der eigenen Mittel<br />

<strong>für</strong> Baumaßnahmen bei einer Erstaussiedlung und <strong>für</strong> Erschließungskosten<br />

(Fördersatz 25 %)<br />

<strong>für</strong> Baumaßnahmen bei Milchkuhlaufställen (Fördersatz 25 %)<br />

<strong>für</strong> Baumaßnahmen bei Milchkuhlaufställen bei gleichzeitiger Erfüllung der besonderen<br />

Anforderungen nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 30 %)<br />

<strong>für</strong> die Umstellung der Milchkuhhaltung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei gleichzeitiger<br />

Erfüllung der Anforderungen nach Anlage 1 der Richtlinie (Fördersatz 35 %)<br />

<strong>für</strong> Spezialmaschinen, die der Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet dienen<br />

(Fördersatz 25 % )<br />

Betreuer<br />

Außer den im Finanzierungsplan aufgeführten Zuwendungen wurden <strong>für</strong> das Vorhaben<br />

keine weiteren öffentlichen Fördermittel beantragt und werden auch keine beantragt.<br />

Die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und die Finanzierbarkeit der durchzuführenden<br />

Maßnahme(n) sind gegeben.<br />

€<br />

Kontroll- und Bearbeitungs-<br />

vermerke der Bewilligungsstelle<br />

Investitionskonzept/Einfachanalyse<br />

geprüft<br />

Wirtschaftlichkeit/Finanzierbarkeit/<br />

Zweckmäßigkeit gegeben<br />

Seite 4 von 6


9. Betreuung des Vorhabens<br />

Der Auftrag zur Betreuung des Vorhabens wurde/wird der<br />

10. Beginn der Maßnahmen<br />

Mit den Maßnahmen<br />

wurde noch nicht<br />

begonnen.<br />

Ich stelle hiermit Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.<br />

Genehmigter Bauplan bzw. Nachweis über eingereichten Eingabeplan liegt vor.<br />

Begründung der Notwendigkeit <strong>für</strong> den vorzeitigen Maßnahmenbeginn:<br />

Kontroll- Kontroll- und Bearbeitungsvermerke<br />

vermerke der Bewilligungsstelle<br />

Angaben des Antragstellers vollständig geprüft am _________________ durch __________________________________<br />

(Bewilligungsstelle)<br />

Mir ist bekannt, dass<br />

– ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung nicht besteht.<br />

– mit einer Kürzung bis hin zum vollständigen Verlust bzw. bis hin zur vollständigen Rückforderung der Zuwendung zu rechnen ist, wenn<br />

• die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wird,<br />

• nicht förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden,<br />

• Mittel zweckwidrig verwendet werden,<br />

• gegen Auflagen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Förderung verstoßen wird,<br />

• oder ein vergleichbar schwerwiegender anderer Grund vorliegt.<br />

– die Angaben im Antrag und in den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen/Nachweisen subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB i. V. m.<br />

Art. 1 des Bayer. Subventionsgesetzes, § 2 des Subventionsgesetzes sind bzw. wegen Subventionsbetrug bestraft wird<br />

� wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige, unvollständige Angaben macht,<br />

� oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.<br />

– das Bayerische Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, die Prüfungsorgane der Europäischen<br />

Union, die Bewilligungsstelle sowie das ALF das Recht haben, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Förderung durch Besichtigung an Ort<br />

und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge (z. B. Mehrfachantrag) entweder selbst zu prüfen oder durch<br />

Beauftragte prüfen zu lassen.<br />

Ich stimme zu, dass<br />

– die Landwirtschaftsverwaltung zur Bearbeitung und Kontrolle des Antrages Auskünfte einholt:<br />

� bei der Finanzverwaltung über die Einkünfte des Betriebes sowie bei weiteren Behörden wegen Prosperität<br />

� bei der Hausbank wegen evtl. bestehender Verbindlichkeiten, Guthaben, Wertpapieren, Bargeldnachweisen oder Kreditbereitschaftserklärungen<br />

� bei der Buchstelle wegen der erfolgreichen Betriebsführung<br />

– die Bewilligungsstelle im Falle einer Betreuung, dem Betreuer bzw. der Betreuergesellschaft amtliche Schreiben sowie Bescheide in Abdruck übermittelt.<br />

– gemäß Kapitel IV, Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 (Durchführungsverordnung zu ELER) der EU innerhalb bestimmter Fristen Berichte<br />

über die Maßnahme vorgelegt werden. Soweit zur Abfassung dieser Berichte die Mitwirkung des Antragstellers erforderlich ist, erkläre ich mich/erklären<br />

wir uns bereit, die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Angaben zum geförderten Projekt sowie dessen Auswirkungen zu machen.<br />

Ich verpflichte mich,<br />

– Unterlagen, die <strong>für</strong> die Bemessung der Förderung von Bedeutung sind, mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2022, „De-minimis“-Bescheinigungen<br />

mindestens zehn Jahre ab Bewilligung aufzubewahren; längere Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.<br />

– jede Änderung, die Auswirkungen auf die Förderungsberechtigung bzw. die Förderhöhe hat, unverzüglich der Bewilligungsstelle schriftlich mitzuteilen.<br />

Datenschutzrechtliche Hinweise:<br />

Die mit dem Antrag einschl. Anlagen erhobenen Daten werden zur Feststellung der Förderberechtigung und -höhe benötigt und gespeichert. Mit Ablauf<br />

des Jahres 2022 werden diese Daten gelöscht.<br />

Die Daten werden an das Bayerische Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten <strong>für</strong> die Überwachung der Mittelauszahlung sowie zur Erstellung des<br />

Agrarberichts und sonstiger vorgeschriebener Berichte übermittelt.<br />

Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal<br />

jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, <strong>für</strong> die die Zuwendungen<br />

gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mitteln.<br />

Von den Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen.<br />

erteilt.<br />

Code Nr. _____<br />

Ich versichere, dass die Angaben in diesem Antrag und in den eingereichten Unterlagen richtig und vollständig sind.<br />

_____________________________ ________________________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Antragsteller<br />

(bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die mit der Geschäftsführung beauftragte Person)<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> VZ gegeben.<br />

Seite 5 von 6


Kontroll- und Bearbeitungsvermerke der Bewilligungsstelle<br />

1. Förderfähigkeit der Investitionen ja nein<br />

– Die Investitionen entsprechen dem Zuwendungszweck und den Fördergegenständen gemäß der RL.<br />

– Einschränkungen im Bereich der Milchviehhaltung werden eingehalten<br />

– Sonstige einschränkende bzw. ausschließende Förderbestimmungen (RL 2.3, 2.4) werden beachtet.<br />

2. Auswahlkriterien ja nein<br />

Die Einhaltung der Auswahlkriterien (RL 7.1) ist erfüllt.<br />

3. Nationale und Gemeinschaftsvorschriften ja nein<br />

– Für das Investitionsvorhaben notwendige behördliche Genehmigungen liegen vor.<br />

– Die „De-minimis“-Vorgaben sind eingehalten.<br />

– Eine förderschädliche Doppelförderung ist ausgeschlossen.<br />

4. Investitionskosten ja nein<br />

Die Plausibilität der veranschlagten Kosten wurde geprüft.<br />

5. Antragsteller ja nein<br />

Die Zuverlässigkeit des Antragstellers bei der einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong> ist gegeben.<br />

6. Rückforderungsansprüche ja nein<br />

Die Sicherung von Rückforderungsansprüchen wurde geprüft (RL 6.5).<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Förderung nach der Richtlinie<br />

Aktenzeichen<br />

B 3-7271-7150 vom<br />

sind gegeben.<br />

sind nicht gegeben.<br />

Datum Sachbearbeiter Datum Abteilungs-/Sachgebietsleiter<br />

Dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird zugestimmt.<br />

Datum Sachbearbeiter<br />

Der Bewilligung wird zugestimmt.<br />

Datum Abteilungs-/Sachgebietsleiter<br />

Datum Sachbearbeiter Datum Abteilungs-/Sachgebietsleiter<br />

Datum<br />

01.03.2008<br />

Seite 6 von 6


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Ergänzungsblatt Gesellschafter 4.3.2<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Ergänzungsblatt Gesellschafter<br />

zum AFP-Antrag<br />

Angaben des Antragstellers<br />

1. Rechtsform des Unternehmens*<br />

Einzelunternehmen<br />

2. Unternehmer<br />

Name der Gesellschaft<br />

Sonstiges Unternehmen (z. B. GbR, KG, GmbH, eG, Sonstige)<br />

Rechtsform:<br />

Betriebsnummer<br />

Name des Gesellschafters, Beruf, Gewinnanteil in % an der Gesellschaft<br />

* Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind die Angaben zu Nr. 2 – 4<br />

von jedem beteiligten Gesellschafter auf dem Ergänzungsblatt beizufügen.<br />

Ich bin Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung <strong>für</strong> Landwirte (ALG)<br />

nach § 1 Abs. 2.<br />

Der Nachweis, dass in meinen Unternehmen mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der<br />

Bodenbewirtschaftung und der damit verbundenen Tierhaltung gewonnen werden, geht aus<br />

der Anlage „Nachweis der Umsatzerlöse“ hervor.<br />

Ich habe folgende berufliche Qualifikationen:<br />

mind. 3 Seminare BiLa nach RL Nr. 4.1.1.<br />

die bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf.<br />

den erfolgreichen Abschluss der landwirtschaftlichen Fachschule.<br />

eine gleichwertige Berufsbildung: _______________________________________________<br />

Diversifizierung:<br />

Dieses Unternehmen ist ein Betriebszusammenschluss aus mehreren ehemals<br />

eigenständigen Betrieben.<br />

Namen der Gesellschafter, deren Berufe und Gesellschaftsanteile in %<br />

Eine dem Investitionsziel angemessene Qualifikation: _______________________________<br />

3. Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

Ich bin zur Einkommenssteuer veranlagt<br />

nein<br />

(Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

vorlegen)<br />

Ich bin verheiratet ja nein<br />

ja, die Summen positiver Einkünfte aller Einkunftsarten<br />

(Antragsteller und Ehegatte) lt. Steuerbescheiden der<br />

letzten 3 Jahre betragen:<br />

Jahr __________ _______________________ €<br />

Jahr __________ _______________________ €<br />

Jahr __________ _______________________ €<br />

Ich und mein Ehegatte verfüge(n) über Privatvermögen (siehe Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen)<br />

von (bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die Gesellschafter (mit über 5 % Anteil))<br />

bis zu 400.000 €<br />

über 400.000 € (Vorlage des Vermögensnachweises <strong>für</strong> Privatvermögen erforderlich)<br />

über 1 Mio. € (keine Förderung möglich!)<br />

4. Bisherige Förderung<br />

Ich erkläre, dass <strong>für</strong> mein Unternehmen in den letzten 6 Jahren folgende Förderungen bzw. in den<br />

letzten drei Jahren folgende „De-minimis“-Beihilfen nach dem AFP, dem AKP/AZP oder sonstigen<br />

investiven Programmen (z. B. Dorferneuerung, LEADER) gewährt wurden (Maßnahme, Bewilligungsbehörde<br />

und -jahr; vgl. „De-minimis“-Bescheinigung):<br />

Ort, Datum Unterschrift Gesellschafter<br />

Kontroll- und Bearbeitungs-<br />

vermerke der Bewilligungsstelle<br />

geprüft/Voraussetzung erfüllt<br />

Zuwendungsfähiges<br />

Unternehmen<br />

Zuwendungs-<br />

berechtigter<br />

Personenkreis<br />

ALG-Landwirt (Mindestgröße)<br />

Unternehmen der Landwirtschaft<br />

Berufl.<br />

Qualifikation<br />

Einkommens-<br />

obergrenze<br />

geprüft;<br />

Festsetzung<br />

des Eigenmitteleinsatzes:<br />

______________________ €<br />

Max. Förderhäufigkeit und<br />

Förderobergrenzen eingehalten<br />

„De-minimis“-Beihilfen in _____________ €


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung) Betriebsnummer<br />

Erklärung KMU* / Umsatzerlöse<br />

Erklärung Umsatzerlöse/KMU 4.4.1<br />

Stand: 01.10.2007<br />

1. Erklärung KMU-Unternehmen<br />

*KMU: Unternehmen die weniger als 250 Personen beschäftigen U N D<br />

- die entweder einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. € aufweisen O D E R<br />

- deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.<br />

Ich erkläre, dass mein Unternehmen der Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />

und mittleren Unternehmen (KMU) angehört und keine Verflechtungen aufweist, bei denen<br />

mein Unternehmen mit mehr als 25 % (Kapital oder Stimmrechte) an einem anderen Unternehmen,<br />

das die KMU-Vorgaben nicht erfüllt, beteiligt ist oder ein anderes Unternehmen, das die<br />

KMU-Vorgaben nicht erfüllt, mehr als 25 % an meinem Unternehmen hält.<br />

2. Erklärung Umsatzerlöse<br />

2. 1 Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit Bodenbewirtschaftung verbundener<br />

Tierhaltung<br />

Ich erziele nur Umsatzerlöse aus Land- und Forstwirtschaft einschließlich Prämien. Aus Gewerbebetrieben<br />

und selbständiger Arbeit habe ich keine Umsatzerlöse. Ich erkläre deshalb, dass in meinen Unternehmen<br />

überwiegend (mindestens 25 %) Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit Bodenbewirtschaftung<br />

verbundener Tierhaltung erzielt werden.<br />

Ja (ausschl. Umsatzerlöse aus Land- und Forstwirtschaft � keine weiteren Angaben nötig)<br />

Nein (auch Umsatzerlöse aus Gewerbe und/oder selbständiger Tätigkeit � weiter mit Nr. 2.2)<br />

2.2 Ich erziele nachfolgend aufgelistete Umsatzerlöse:<br />

a) Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit<br />

Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung __________€<br />

(z. B. Milchgeld, Viehverkäufe, etc., inkl. Prämien 1 )<br />

b) Sonstige (nicht bodengebundene) Umsätze der Land- und Forstwirtschaft __________€<br />

(z. B. Maschinenring-Tätigkeit, Urlaub auf dem Bauernhof, etc.)<br />

c) Umsatzerlöse aus selbständiger Tätigkeit (z. B. Beratungstätigkeit, etc.) __________€<br />

d) Umsatzerlöse aus Gewerbebetrieb(e) __________€<br />

(z. B. Photovoltaik, Biogasanlagen, gewerbliche Tierhaltung, Handelsbetrieb, etc.)<br />

Summe der Umsatzerlöse: __________€<br />

� davon Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und durch mit<br />

Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung (siehe a) in % ___________%<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________<br />

1 Prämien = Betriebsprämie, KULAP, VNP, AGZ; sonstige mit der Bewirtschaftung verbundene Prämien (ohne Investitionszulagen,<br />

Agrardieselrückerstattung, etc.)<br />

Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt.<br />

___________________ __________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Antragsteller<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Beispiel Gartenbau<br />

zu Ziffer 3.1 der Richtlinie (jeweils Teil A und Teil B)<br />

Gartenbau 4.4.2<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Beispiel:<br />

Antragsteller führt einen landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb. Daneben wird vom Antragsteller<br />

ein Handelsbetrieb <strong>für</strong> landwirtschaftliche Produkte (z.B. Gemüsehandel) z.B. als<br />

OHG betrieben. Ein großer Teil der Erzeugung des landwirtschaftlichen Produktionsbetriebes<br />

wird über den Handelsbetrieb vermarktet. Aus den Buchführungsunterlagen des Handelsbetriebes<br />

ist der Umsatzerlösanteil, der aus den im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten<br />

erzielt wird, ersichtlich.<br />

A) Angaben im Einkommensteuerbescheid:<br />

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: €<br />

als Einzelunternehmer: 52.000,--<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb:<br />

laut gesonderter Feststellung: 10.000,--<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen: 2.800,--<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 400,--<br />

Der Einkommensteuerbescheid zeigt lediglich auf, dass neben der Landwirtschaft noch weitere<br />

(Gewerbe-)betriebe bestehen /bestanden. Zur Ermittlung des Umsatzerlösanteils sind die Angaben<br />

im Einkommensteuerbescheid unerheblich. Wenn der Handelsbetrieb eine GmbH ist, würden<br />

im Einkommensteuerbescheid statt Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger<br />

Arbeit und aus Kapitalvermögen auftreten.<br />

B) Ermittlung der Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung:<br />

1. Umsatzerlöse gemäß BMELV-Abschluss des landw. Produktionsbetriebes<br />

Kartoffeln 5.000,-- € *)<br />

Blattgemüse aus Freilandanbau 210.000,-- € *) 515.000,-- €<br />

Sonstiges Gemüse aus Freilandanbau 300.000,-- € *)<br />

Agrardieselerstattung, Zinszuschüsse etc. 15.000,-- €<br />

Privatanteile 5.000,-- €<br />

*) Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung, Summe: 515.000,-- €. Von diesen Umsätzen<br />

werden 400.000,- € durch den Verkauf der Ware an den eigenen Handelsbetrieb erzielt.<br />

2. Umsatzerlöse gemäß steuerlicher Abschluss der OHG (könnte auch z.B. der Abschluss<br />

der GmbH sein)<br />

Warenverkauf gesamt: 1.815.000,-- €<br />

davon Waren aus dem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb mit<br />

Handelswarenaufschlag 750.000,-- €<br />

davon sonstige Handelsware 1.065.000,-- €<br />

Seite 1 von 2


3. Berechnung des Umsatzerlöses aus der Bodenbewirtschaftung im Handelsbetrieb:<br />

Umsatzerlöse Ware aus dem landw. Produktionsbetrieb 750.000,-- €<br />

./. Wareneinsatz aus dem landw. Produktionsbetrieb 400.000,-- €<br />

= Umsatzerlöse des Handelsbetriebes, die als Umsatzerlöse aus der<br />

Bodenbewirtschaftung gelten 350.000,-- €<br />

C) Berechnung des Prozent-Anteils aus Bodenbewirtschaftung:<br />

4. Berechnung aller relevanten Umsatzerlöse (relevanter Gesamtumsatz):<br />

Umsatzerlöse des landw. Betriebes 515.000,-- €<br />

+ Umsatzerlöse des Handelsbetriebes 1.815.000,-- €<br />

./. Wareneinsatz aus dem landw. Betrieb 400.000,-- €<br />

= Relevanter Gesamtumsatz 1.930.000,-- €<br />

5. Berechnung des Umsatzes aus Bodenbewirtschaftung:<br />

Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung landw. Betrieb: 515.000,-- €<br />

+ Umsatzerlöse des Handelsbetriebes, die als Umsatzerlöse aus der<br />

Bodenbewirtschaftung gelten: 350.000,-- €<br />

= Gesamter Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung: 865.000,-- €<br />

6. Anteil der Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung:<br />

Anteil der Umsatzerlöse aus<br />

der Bodenbewirtschaftung<br />

=<br />

Umsatz aus Bodenbewirtsch. 865.000<br />

relevanter Gesamtumsatz<br />

=<br />

1.930.000<br />

= 44,8 %<br />

Ergebnis dieses Beispiels: Der Anteil des Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung liegt<br />

über 25%: Das Gesamtunternehmen ist somit förderfähig.<br />

D) Fazit:<br />

Das Beispiel zeigt nur das grundsätzliche Vorgehen auf. Die sehr vielfältigen Detailprobleme<br />

müssen einzelfallbezogen gelöst werden. Bei gewerblichen Gesamtunternehmen müssen die erforderlichen<br />

Daten von der Buchstelle eingefordert werden. Die dargestellte Prüfung ist <strong>für</strong> die<br />

Beurteilung der Förderfähigkeit bei außerlandwirtschaftlichen Umsätzen (Gewerbebetrieb,<br />

selbstständige Tätigkeit) zwingend.<br />

Bei der Frage der Buchführungsauflage sollte geprüft werden, ob die Maßnahme den gewerblichen<br />

Teil (hier: Handel) beeinflusst. Wenn dies der Fall ist, müssen auch bei der Auflagenbuchführung<br />

Daten gefordert werden, die sich auf das kumulierte Unternehmen beziehen.<br />

Dies macht im Hinblick auf die Anpassung der unterschiedlichen Wirtschaftsjahre u.U. Probleme.<br />

Wenn die Maßnahme den gewerblichen Teil nicht beeinflusst, kann es deshalb sinnvoller<br />

sein, bereits bei der Planung des Investitionskonzeptes den Überschuss aus dem Gewerbebetrieb<br />

nur als außerlandwirtschaftliche Einkünfte zu berücksichtigen und die Buchführungsauflage<br />

auf den landwirtschaftlichen Betriebsteil zu beschränken.<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Handelsunternehmen 4.4.3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Beispiel <strong>für</strong> die Berechnung des Mindestumsatzanteils<br />

von 25 % (Handelsunternehmen)<br />

zu Ziffer 3.1 der Richtlinie (Teil A und Teil B)<br />

Ausgangssachverhalt:<br />

Der Antragsteller bewirtschaftet einen viehlosen Ackerbaubetrieb und baut neben Getreide<br />

in erheblichem Umfang Speisekartoffeln (79 ha) und Zwiebeln (17,5 ha) an.<br />

Er verkauft seine Produkte an eine Erzeugergemeinschaft (EG), welche die Kartoffel und<br />

Zwiebel über eine GmbH vermarktet. Diese GmbH gehört wiederum dem Antragsteller<br />

und dessen Ehefrau. Die GmbH kauft allerdings bei Bedarf auch Kartoffeln aus dem Ausland<br />

zu und vermarktet diese, um seinen Markt bedienen zu können. (ganzjährige Lieferverpflichtungen).<br />

Außerdem bereitet der Antragsteller diese Ware im Lohn <strong>für</strong> die GmbH<br />

auf (Reinigung/Abpackung) und vermietet Lagerkisten <strong>für</strong> Kartoffeln und Zwiebeln an die<br />

Landwirte der EG.<br />

Graphische Darstellung:<br />

Aufbereitung und<br />

Abpackung im Lohn:<br />

- Kartoffel<br />

- Zwiebel<br />

Seite 1 von 3


1. Berechnung des Mindestumsatzanteils (MUA) (25 %) anhand der Bilanzen<br />

„Landwirtschaft“ (01.07.2006 – 30.06.2007) und<br />

„Gewerbe“ (01.01. – 31.12.2007)<br />

a) Erträge aus der Bodenbewirtschaftung (lt. GuV LW Wj. 06/07)<br />

+ ldw. Pflanzenproduktion 457.147<br />

+ Forst 2.348<br />

= 459.495<br />

b) Erträge aus Gewerbe (lt. GuV Gewerbe Kj. 2007)<br />

Umsatzerlöse 2.123.028<br />

c) MUA = 459.495 = 17,8 %<br />

459.495 + 2.123.028<br />

2. Berechnung des MUA (25 %) anhand bereinigter Zahlen<br />

a) Anpassung der Markterlöse mit Ansatz nachhaltiger ∅-Preise, die der Antragsteller<br />

<strong>für</strong> seine Ware bei der Vermarktung über die GmbH erzielt:<br />

1. Speisekartoffel (Ertrag 400 dt/ha):<br />

Verkaufsware (90 %) 360 dt/ha x 32 €/dt* ) = 11.520,- €/ha<br />

Futterware +Verlust (Brennereiware) (4%) 16 dt/ha x 2 €/dt = 32,- €/ha<br />

Pflanzgut (6 %) 25 dt/ha x 10,20 €/dt = 255,- €/ha<br />

11.807,- €/ha<br />

* ) Durchschnittspreis aus Vermarktung der eigenen Kartoffeln über 5 bzw.<br />

2,5 kg Gebinde: 0,32 ct/kg<br />

2. Speisezwiebel (Spätzwiebel):<br />

nachhaltig erzielbarer Durchschnittspreis aus Vermarktung der eigenen Ware<br />

über die GmbH 0,38 ct/kg<br />

→ 500 dt/ha x 38,- €/dt = 19.000,- €/ha<br />

3. Zuckerrüben:<br />

720 dt/ha x 6,40 €/dt = 4.608,- €/ha<br />

b) Umsatzerlöse aus der Land- und Forstwirtschaft (Anbauverhältnisse MFA<br />

2007)<br />

Speisekartoffel: 79,2 ha x 11.807,- €/ha = 935.114,- €<br />

Zuckerrüben: 25,13 ha x 4.608,- €/ha = 115.799,- €<br />

Zwiebel: 17,51 ha x 19.000,- €/ha = 332,690,- €<br />

1.383.603,- €<br />

Wald: 10,00 ha x pauschal 300,- €/ha = 3.000,- €<br />

1.386.603,- €<br />

c) Umsatzerlöse GmbH 2007 (laut vorgelegtem Jahresabschluss Stand:<br />

31. Dezember 2007 vom 29. Februar 2008)<br />

2.123.028,-€<br />

Seite 2 von 3


d) Bereinigung der Umsatzerlöse der GmbH um den Anteil der aus dem Betrieb<br />

des Antragstellers gelieferten und vermarkteten Speisekartoffel und Zwiebel<br />

2.123.028,- €<br />

- 912.384,- € (79,2 ha Speisekartoffel x 11.520,- €/ha =)<br />

- 332.690,- € (Zwiebel)<br />

877.954,- € = bereinigter Umsatzerlös der GmbH<br />

e) Anteil der Umsatzerlöse aus Land- und Forstwirtschaft am Gesamtumsatzerlös<br />

(= LuF + Gewerbe)<br />

1.386.603 = 1.386.603 = ca. 61 %<br />

877.854 + 1.386.603 2.264.557<br />

Fazit: Berechnung nach Nr. 2 ist richtig, da die alleinige Zugrundelegung der Umsatzerlöse<br />

der steuerlichen Bilanzen nicht sachgerecht ist, da die Steigerung der<br />

Wertschöpfung bei der Vermarktung nicht durch Transformation erfolgt.<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Beispiel gewerbliche Tierhaltung<br />

zu Ziffer 3.1 der Richtlinie (jeweils Teil A und Teil B)<br />

Gewerbliche Tierhaltung 4.4.4<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Beispiel:<br />

Ein Landwirt betreibt neben seinem landwirtschaftlichen Betrieb noch eine gewerbliche<br />

Tierhaltung (= Gewerbebetrieb).<br />

A) Angaben im Einkommensteuerbescheid:<br />

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: €<br />

als Einzelunternehmer: 32.000,--<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 68.000,--<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1.600,--<br />

Der Einkommensteuerbescheid zeigt lediglich auf, dass neben der Landwirtschaft noch<br />

weitere (Gewerbe-)betriebe bestehen/bestanden. Zur Ermittlung des Umsatzerlösanteils<br />

sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid unerheblich. Die Unternehmensstruktur<br />

kann sich gegenüber dem Jahr des letzten Einkommensteuerbescheides geändert haben.<br />

B) Berechnung des Prozent-Anteils aus Bodenbewirtschaftung:<br />

1. Ermittlung der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung<br />

verbundener Tierhaltung:<br />

Sämtliche Umsatzerlöse aus der Buchführung des landwirtschaftlichen Betriebes müssen<br />

in Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener<br />

Tierhaltung sowie andere Umsatzerlöse, die dieses Kriterium nicht erfüllen, eingeteilt<br />

werden. Dabei gelten die bekannten Bedingungen. Insbesondere bei den sonstigen betrieblichen<br />

Erträgen muss differenziert werden.<br />

Umsatzerlöse Pflanzenbau 21.000,-- € 21.000,-- €*)<br />

Umsatzerlöse Tierproduktion 280.000,-- € 280.000,-- €*)<br />

Umsatzerlöse Forstwirtschaft 1.000,-- € 1.000,-- €*)<br />

Umsatzerlöse Lohnarbeit, Maschinenmiete 4.000,-- € 0,-- €*)<br />

Sonstige betriebliche Erträge 12.000,-- € 9.000,-- €*)<br />

Summe 318.000,-- € 311.000,-- €*)<br />

*) Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener<br />

Tierhaltung<br />

Tierhaltung im Rahmen von Gewerbebetrieben gilt als nicht bodengebunden. Dementsprechend<br />

sind alle Umsatzerlöse solcher Gewerbebetriebe keine Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />

oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung.<br />

Seite 1 von 2


2. Berechnung des relevanten Gesamtumsatzes:<br />

Gesamte Umsatzerlöse des landwirtschaftlichen Betriebes 318.000,-- €<br />

+ Gesamte Umsatzerlöse des Gewerbebetriebes 780.000,-- €<br />

= Gesamtumsatz 998.000,-- €<br />

3. Anteil der Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung<br />

verbundener Tierhaltung<br />

Anteil der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />

oder mit Bodenbewirtschaftung<br />

verbundener Tierhaltung<br />

=<br />

311.000,-- €<br />

998.000,-- €<br />

= 31 %<br />

=<br />

Umsatz aus Bodenbewirtschaftung oder<br />

mit Bodenbew. verbundener Tierhaltung<br />

Gesamtumsatz<br />

Ergebnis dieses Beispiels: Der Anteil des Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung<br />

oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung<br />

liegt über 25%: Das Unternehmen ist förderfähig.<br />

C) Fazit:<br />

Das Beispiel zeigt nur das grundsätzliche Vorgehen auf. Antragsteller, die neben dem<br />

landwirtschaftlichen Betrieb noch eine gewerbliche Tierhaltung (Gewerbebetrieb) oder<br />

sonstige Gewerbebetriebe betreiben, müssen ihre gesamten Umsatzerlöse offen legen.<br />

Ansonsten kann die Fördervoraussetzung, dass mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus<br />

Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung stammen<br />

müssen, nicht geprüft werden. Maßgeblich sind dabei die Umsatzerlöse zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung. Eine Veränderung der Umsatzerlöse beim ZIEL-Betrieb hat keinen<br />

Einfluss auf die Fördervoraussetzungen.<br />

=<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung) Betriebsnummer<br />

Dokumentation zur Prüfung der<br />

Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

Absicherung 4.5<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Erklärung des Antragstellers:<br />

Der nachfolgend vereinfacht ermittelte Wert meiner Eigentumsflächen, verringert um die betrieblichen<br />

Belastungen, stellt eine ausreichende Absicherung der Rückforderungsansprüche dar. Die<br />

Werthaltigkeit der Absicherung habe ich nachgewiesen.<br />

ha LF x €/ha Verkehrswert = €<br />

ha FN x<br />

€/ha Verkehrswert =<br />

Summe der Verkehrswerte =<br />

Abzüglich Belastungen (z. B. Nießbrauch,<br />

vorhandene Verbindlichkeiten)<br />

Abzüglich neue Verbindlichkeiten<br />

(siehe Investitionskonzept)<br />

Sicherungswert =<br />

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers<br />

Bemerkung des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten (ALF): (Zutreffendes ankreuzen)<br />

Der Subventionswert der beantragten Förderung liegt bei __________________ €.<br />

Die Angaben des Antragstellers erscheinen plausibel (wenn nein: Dokumentation!).<br />

Nach fachlicher Einschätzung (Prüfung der mittelfristigen Kapitaldienstgrenze) besteht <strong>für</strong><br />

das geförderte Vorhaben bis zum Ende der Zweckbindungsfrist kein hohes wirtschaftliches<br />

Risiko. Auf die Absicherung von möglichen Rückforderungsansprüchen aus der Förderung<br />

kann außerdem wegen des vorhandenen Betriebsvermögens verzichtet werden.<br />

Auf eine Absicherung kann nicht verzichtet werden. Empfohlen wird Folgendes:<br />

Grundschuld an sicherer Rangstelle<br />

Privatrechtliche Grundschuldabtretung durch die Hausbank<br />

Sonstiges: _______________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter des ALF<br />

Entscheidung der Bewilligungsstelle:<br />

Auf die Absicherung der Rückforderungsansprüche wird verzichtet.<br />

Auf die Absicherung der Rückforderungsansprüche wird nicht verzichtet.<br />

Auf die Prüfung der Absicherung wird verzichtet (Zuschussbetrag unter 20.000 €).<br />

Begründung/Absicherung durch:<br />

__________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter der FüAk<br />

-<br />

-<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Zusammenstellung der vorhandenen Verbindlichkeiten zum <strong>EIF</strong>-Antrag<br />

Name:<br />

Adresse:<br />

Kapitaldienst<br />

in € pro Jahr<br />

Tilgung in €<br />

pro Jahr<br />

Tilgung<br />

in %<br />

Zins in<br />

€ pro Jahr<br />

ggf. Zinszuschuss<br />

in %<br />

Zins<br />

in %<br />

Valuta<br />

in €<br />

Nennbetrag<br />

in €<br />

Tilgungsfreie<br />

Jahre<br />

Jahr der<br />

Aufnahme<br />

Darlehenstyp*<br />

(s.u.)<br />

Darlehensnummer<br />

(ggf. Verwendungszweck)<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

* Darlehenstyp: 1 = Annuitätsdarlehen, 2 = Abzahlungsdarlehen<br />

Verbindlichkeiten 4.6<br />

Stand: 01.10.2007<br />

Bestätigung der Bank:<br />

Name (ggf. Stempel)<br />

Unterschrift<br />

Ort, Datum<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Antragsteller (Name, Vorname bzw. Bezeichnung) Betriebsnummer<br />

Eigenkapitalbildung 4.7<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Berechnung der ordentlichen Eigenkapitalbildung<br />

Position/Kennzahl<br />

Code<br />

BMELV<br />

Sp<br />

Wirtschaftsjahr<br />

1 Gewinn/Verlust lt. GuV 2959 5 0<br />

2 - zeitraumfremde Erträge 2497 5 0<br />

3 + zeitraumfremde Aufwendungen * 2896 5 0<br />

4 - außerordentliche Erträge 2920 5 0<br />

5 + außerordentliche Aufwendungen * 2924 5 0<br />

6 - Umsatzerlöse Forstwirtschaft und Jagd 2309 5 0<br />

7 + Aufwand Forst und Jagd * 2749 5 0<br />

8<br />

+ zeitraumechter Gewinn Forst<br />

(Faustzahl: 200 €/ha FN)<br />

Mittel<br />

200 € * 6122 (Sp. 7) 0<br />

9 + Unterhaltung Wirtschaftsgeb., baul Anlagen * 2811+2813 5 0<br />

10<br />

11<br />

- ∅ Unterhalt Wirtschaftsgeb., baul. Anlagen<br />

(1% der Anschaffungskosten)<br />

+/- sonstige Korrekturen<br />

(ggf. Beiblatt zur Beschreibung verwenden)<br />

1 % * (3023 + 3025) (Sp. 2) 0<br />

Individuell 0<br />

12 = zeitraumechter Gewinn (ordentliches Ergebnis) 0 0 0<br />

Position/Kennzahl<br />

Code<br />

BMELV<br />

Wirtschaftsjahr<br />

13 Entnahmen 1579 5 0<br />

14 - Entnahmen zur Bildung von Privatvermögen 1576 5 0<br />

15 - sonstige, außergewöhnliche Entnahmen individuell 0<br />

16 = laufende Entnahmen zur Lebenshaltung 0 0 0<br />

Position/Kennzahl<br />

Code<br />

BMELV<br />

Sp.<br />

Wirtschaftsjahr<br />

17 Einlagen 1589 5 0<br />

18 - Einlagen aus Privatvermögen 1582 5 0<br />

19 + regelmäßige Einlagen aus Privatvermögen individuell 0<br />

20 - sonstige, außergewöhnliche Einlagen individuell 0<br />

21 = laufende Einlagen 0 0 0<br />

Berechnung der ordentlichen Eigenkapitalbildung<br />

Sp.<br />

Wirtschaftsjahr<br />

22 zeitraumechter Gewinn Zeile 12 0 0 0<br />

23 - laufende Entnahmen zur Lebenshaltung Zeile 16 0 0<br />

24 + laufende Einlagen Zeile 21 0 0<br />

25 = ordentliche (z.e.) Eigenkapitalbildung (beim Unternehmer) 0 0 0<br />

Ort, Datum Sachbearbeiter / Betreuer ALF bzw. Firma Unterschrift<br />

* hier sind die absoluten Werte (ohne Vorzeichen) aus der GuV einzutragen.<br />

Mittel<br />

Mittel<br />

Mittel<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Kreditbereitschaftserklärung 4.8<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Auflagenbuchführung 4.9<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Seite 1 von 2


Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Vermögensnachweis 4.10<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

GVE-Umrechnungsschlüssel<br />

GVE-Umrechnungsschlüssel 4.11<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Bei der Ermittlung des Viehbesatzes ist folgender Umrechnungsschlüssel anzuwenden<br />

(vgl. Viehverzeichnis zum Mehrfachantrag):<br />

Rinder<br />

Kälber (Zucht/Mast) bis sechs Monate 0,30 GVE je Tier<br />

Männl. Rinder über sechs Monate bis ein Jahr 0,60 GVE je Tier<br />

Männl. Rinder über ein Jahr bis zwei Jahre 0,60 GVE je Tier<br />

Männl. Rinder über zwei Jahre, Zuchtbullen 1,00 GVE je Tier<br />

Weibl. Rinder über sechs Monate bis ein Jahr 0,60 GVE je Tier<br />

Weibl. Rinder über ein Jahr bis zwei Jahre 0,60 GVE je Tier<br />

Andere weibl. Rinder über zwei Jahre 1,00 GVE je Tier<br />

Kühe (Milch-, Mutter- und Ammenkühe) 1,00 GVE je Tier<br />

Schafe, Ziegen und Pferde<br />

Lämmer, Schafe bis ein Jahr 0,04 GVE je Tier<br />

Mutterschafe 0,15 GVE je Tier<br />

Andere Schafe über ein Jahr, einschl. Hammel 0,15 GVE je Tier<br />

Ziegen 0,15 GVE je Tier<br />

Pferde bis ein Jahr, Ponys und Kleinpferde 0,70 GVE je Tier<br />

Pferde über ein Jahr 1,00 GVE je Tier<br />

Schweine<br />

Ferkel bis unter 30 kg 0,02 GVE je Tier<br />

Zuchtsauen (ab erstem Abferkeln) 0,30 GVE je Tier<br />

Jungsauen trächtig 0,30 GVE je Tier<br />

Andere Zuchtschweine (einschl. Eber) ab 50 kg 0,16 GVE je Tier<br />

Jungschweine (Zucht/Mast) 30 kg bis unter 50 kg 0,06 GVE je Tier<br />

Mastschweine ab 50 kg 0,16 GVE je Tier<br />

Geflügel<br />

Legehennen über sechs Monate 0,40 GVE je 100 Tiere<br />

Küken u. Junghennen bis 6 Monate zur Aufzucht 0,15 GVE je 100 Tiere<br />

Masthähnchen 0,15 GVE je 100 Tiere<br />

Enten 0,40 GVE je 100 Tiere<br />

Gänse 0,80 GVE je 100 Tiere<br />

Puten 0,70 GVE je 100 Tiere<br />

Sonstige Tierarten<br />

Kaninchen 0,30 GVE je 100 Tiere<br />

Damwild 0,15 GVE je Muttertier, Zuchthirsch<br />

Rotwild 0,30 GVE je Muttertier, Zuchthirsch<br />

Hinweis:<br />

Die aufgeführten GVE-Werte sind mit den in den Kalkulationsprogrammen Ökonom und<br />

Einfachanalyse zugrundegelegten Daten identisch. Sie stimmen mit dem Schlüssel im<br />

Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm - Teil A überein.<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

De-minimis-Erklärung 4.12<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


StMLF – B 1/03-01.2008<br />

Erklärung zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses<br />

als De-minimis-Beihilfe 1 (Gewerbe)<br />

Anlage zum Antrag vom ______________<br />

Förderprogramm: ________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

Unternehmen: ________________________________________________________________________<br />

Betriebsnummer: ___________________________________<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen.<br />

Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren<br />

(Steuerjahren) keine De-minimis-Beihilfe gewährt.<br />

Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren<br />

(Steuerjahren) folgende De-minimis-Beihilfen 2 gewährt:<br />

Datum des<br />

Bewilligungsbescheids<br />

bzw.<br />

Vertrags<br />

Zuwendungs- bzw.<br />

Beihilfegeber (bitte<br />

Aktenzeichen angeben)<br />

Bewilligte Beihilfe<br />

(z. B. Darlehen,<br />

Zuschuss, Bürgschaft,<br />

Beteiligung)<br />

Fördersumme<br />

in EUR<br />

Über die Beihilfe hinaus wurden folgende De-minimis-Beihilfen beantragt 3) , aber noch nicht gewährt 4) :<br />

Datum der<br />

Antragstellung<br />

Zuwendungs-<br />

bzw. Beihilfegeber<br />

(ggf. mit Aktenzeichen)<br />

Art der beantragten<br />

Beihilfe<br />

Beantragte<br />

Fördersumme in EUR<br />

Subventionswert bzw.<br />

Beihilfebetrag in EUR<br />

Subventionswert<br />

in EUR<br />

(soweit bekannt)


De-minimis-Beihilfen dürfen neben anderen genehmigten oder freigestellten Beihilfen <strong>für</strong> dieselben förderbaren Kosten nur bis<br />

zu der maximalen Förderintensität gewährt werden, welche die Rechtsgrundlage der anderen Beihilfe gestattet.<br />

Wichtige Hinweise:<br />

1. Die vorstehend gemachten Angaben sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs. Nach<br />

dieser Vorschrift wird u. a. bestraft, wer einem Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen <strong>für</strong> sich oder einen<br />

anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die <strong>für</strong> ihn oder den anderen vorteilhaft sind (Subventionsbetrug).<br />

2. Änderungen sind der Beihilde gewährenden Stelle (Bewilligungsbehörde) vor einer Zuschusszusage mitzuteilen.<br />

Ort, Datum Stempel,<br />

Name und rechtsverbindliche Unterschrift des Antrag stellenden<br />

Unternehmens<br />

____________________<br />

1) Bei De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87<br />

und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen, <strong>Amt</strong>sblatt EU L 379 vom 28.12.2006, S. 5, handelt es sich um Beihilfen, die einen Gesamtbetrag<br />

von 200.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren nicht überschreiten dürfen. Diese Beihilfen sind von der vorherigen Anmeldungspflicht<br />

gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag freigestellt. Jedoch sind die Antragsteller verpflichtet, der jeweiligen Bewilligungsbehörde eine<br />

vollständige Übersicht der in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen vorzulegen.<br />

2) Einzutragen sind auch alle De-minimis-Beihilfen, die auf der Basis der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12.01.2001<br />

gewährt wurden; <strong>Amt</strong>sblatt EU L 10 vom 12.01.2001, S. 30.<br />

3) Die Angaben zu den beantragten, aber noch nicht abschließend gewährten Beihilfen werden solange bei der Berechnung der einzelbetrieblichen<br />

Obergrenze berücksichtigt, bis der Antragsteller nachgewiesen hat, dass ihm die Beihilfe nicht gewährt wurde.<br />

4) Hier sind nur diejenigen De-minimis-Beihilfen einzutragen, die nicht Gegenstand dieses Antrags sind.<br />

– 2 –


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Beratungsnachweis Geflügelhaltung<br />

Beratungsnachweis Geflügel 4.13<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Beratende Institution<br />

(TGD Bayern e.V., Fachtierarzt <strong>für</strong> Geflügel oder Veterinärabteilung des Landratsamts)<br />

_________________________________________________<br />

Name der Institution<br />

_________________________________________________<br />

Straße, Hs-Nr.<br />

_________________________________________________<br />

PLZ, Ort<br />

_________________________________________________<br />

Telefon<br />

Hiermit bestätigen wir, dass wir das Unternehmen<br />

_________________________________________________<br />

Name<br />

_________________________________________________<br />

Straße, Hs.-Nr., Ortsteil<br />

_________________________________________________<br />

PLZ, Ort<br />

am ____________________ im Hinblick auf sein Bauvorhaben im Bereich der Geflügelhaltung<br />

in Fragen der Tierhygiene und der Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen<br />

beraten haben.<br />

Dieser Beratungsnachweis dient der Vorlage bei der Landwirtschaftsverwaltung im Zusammenhang<br />

mit einer Antragstellung auf Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong>.<br />

_________________________ _____________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Vertreters der beratenden Institution<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Förderhinweise-Inhaltsverzeichnis<br />

Förderhinweise-Inhaltsverzeichnis 5<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

5.1 Förderhinweise 01.03.2008<br />

5.2 Betriebszusammenschlüsse 01.03.2008<br />

5.3 Dienstleistungen/UadB 01.10.2007<br />

5.4 Berufliche Qualifikation 01.01.2007<br />

5.5 Prosperität 01.03.2008<br />

5.6 Betreuung 01.03.2008<br />

5.6.1 Zugelassene Betreuer 01.03.2008<br />

5.6.2 Betreuer-Zulassung 01.01.2007<br />

5.6.3 Betreuer-Aufgaben 01.03.2008<br />

5.7 Anteilfinanzierung 01.03.2008<br />

5.8 Erhöhter Zuschuss Milchvieh 01.03.2008<br />

5.9 Plausibilisierung der Kosten 01.10.2007<br />

5.10 Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im<br />

Berggebiet<br />

01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Inhalt:<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Förderhinweise<br />

zur<br />

R I C H T L I N I E<br />

Förderhinweise 5.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur<br />

E I N Z E L B E T R I E B L I C H E N<br />

I N V E S T I T I O N S F Ö R D E R U N G<br />

vom 01.03.2008 Nr. B 3-7271-7150<br />

Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 4<br />

1. Zuwendungszweck 4<br />

2. Gegenstand der Förderung 4<br />

2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen 4<br />

2.1.1 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit 5<br />

2.1.2 Erfüllung besonderer Anforderungen 5<br />

2.2 Bemessungsgrundlage der Förderung 5<br />

2.3 Einschränkungen der Förderung 6<br />

2.3.1 Beachtung betrieblicher Referenzmengen 6<br />

2.3.2 Betreuung 7<br />

2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind 8<br />

2.4.1 der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren,<br />

Pflanzrechten oder Pflanzen, es sei denn sie dienen der Anlage von<br />

Dauerkulturen, sowie Ersatzinvestitionen, 8<br />

2.4.2 Neuinvestitionen in die Anbindehaltung, 8<br />

2.4.3 der Kauf von Maschinen und Geräten, 9<br />

2.4.4 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten,<br />

Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine<br />

Beratung in Rechtssachen, 9<br />

2.4.5 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, 9<br />

2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden, 9<br />

2.4.7 der Landankauf sowie der Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen, 9<br />

2.4.8 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie<br />

alle damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen<br />

Einrichtungen. 9<br />

3. Zuwendungsempfänger 10<br />

3.1 Unternehmen der Landwirtschaft 10<br />

3.2 Nicht gefördert werden 13<br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen 13<br />

4.1 Allgemeine Anforderungen 13<br />

Seite 1 von 50


4.1.1 Qualifikation, Unternehmenszahlen 13<br />

4.1.2 Prosperität 17<br />

4.2 Existenzgründung 18<br />

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 19<br />

5.1 Zuwendungsart 19<br />

5.2 Höhe der Zuwendungen 21<br />

5.2.1 Zuschuss <strong>für</strong> die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit 21<br />

5.2.2 Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen 22<br />

5.2.3 Förderung der Betreuungskosten 24<br />

Teil B: Diversifizierungsförderung 25<br />

1. Zuwendungszweck 25<br />

2. Gegenstand der Förderung 25<br />

2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen 25<br />

2.2 Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Förderung 26<br />

2.3 Einschränkungen der Förderung 27<br />

2.3.1 Urlaub auf dem Bauernhof, Brennereien 27<br />

2.3.2 Betreuung 27<br />

2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind 28<br />

2.4.1 Investitionen, die die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen betreffen, 28<br />

2.4.2 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten,<br />

Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine<br />

Beratung in Rechtssachen, 28<br />

2.4.3 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, 28<br />

2.4.4 der Kauf von Maschinen und Geräten sowie der Erwerb von Bauten und<br />

baulichen Anlagen, 28<br />

2.4.5 der Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von<br />

Gesellschaftsanteilen, 28<br />

2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden, 28<br />

2.4.7 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie<br />

alle damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen<br />

Einrichtungen. 28<br />

2.4.8 Ersatzinvestitionen. 28<br />

3. Zuwendungsempfänger 29<br />

3.1 Unternehmen der Landwirtschaft 29<br />

3.2 Nicht gefördert werden 32<br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen 32<br />

4.1 Allgemeine Anforderungen 32<br />

4.2 Prosperität 35<br />

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 37<br />

5.1 Zuwendungsart 37<br />

5.2 Höhe des Zuschusses 38<br />

Teile A und B: Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren, In-Kraft-Treten 39<br />

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 39<br />

6.1 Mehrfachförderung 39<br />

6.2 Zuwendungsfähige Ausgaben 39<br />

6.3 Brandfälle 40<br />

Stand: 01.03.2008 Seite 2 von 50


6.4 Vergabe von Aufträgen 40<br />

6.5 Rückforderungsansprüche 41<br />

7. Verfahren 42<br />

7.1 Antragstellung 42<br />

7.2 Entscheidung über den Antrag 44<br />

7.3 Prüfung des Verwendungsnachweises und Mittelfreigaben bzw. -abrufe 45<br />

7.4 Zweckbindungsfrist 48<br />

7.5 Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen 50<br />

8. In-Kraft-Treten 50<br />

Alle wesentlichen förderrelevanten Feststellungen und Entscheidungen, die im Zuge der Antragsprüfung<br />

und Bewilligung getroffen werden, sind schriftlich zu dokumentieren und zu begründen.<br />

Grundlegend gilt:<br />

Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, müssen die Zuwendungsvoraussetzungen<br />

zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Bewilligung vorliegen.<br />

Mit einem Antragsformular kann nur entweder ein Antrag auf AFP oder ein Antrag auf<br />

Diversifizierungsförderung gestellt werden.<br />

Stand: 01.03.2008 Seite 3 von 50


Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

1. Zuwendungszweck<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen,<br />

nachhaltigen,<br />

umweltschonenden, tiergerechten<br />

und multifunktionalen<br />

Landwirtschaft können investive<br />

Maßnahmen in landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen gefördert<br />

werden.<br />

Die Interessen der Verbraucher,<br />

die Entwicklung des ländlichen<br />

Raumes sowie die Erhaltung der<br />

biologischen Vielfalt sind ebenso<br />

zu berücksichtigen wie die<br />

Verbesserung der Lebens-, Arbeits-<br />

und Produktionsbedingungen.<br />

2. Gegenstand der Förderung<br />

2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Zuwendungsfähig sind Investitionen<br />

in Bayern in langlebige<br />

Wirtschaftsgüter, die<br />

- die Voraussetzungen des<br />

Art. 26 Abs. 1a der Verordnung<br />

(EG) Nr.<br />

1698/2005 (ELER) erfüllen,<br />

- der Erzeugung, Verarbeitung<br />

oder Direktvermarktung<br />

von Anhang-I-<br />

Erzeugnissen dienen, und<br />

Der Betriebssitz des Antragstellers und der Standort der Investition<br />

müssen sich in Bayern befinden.<br />

Art. 26 Abs. 1a der ELER-VO umfasst Investitionen, die<br />

der Verbesserung der Gesamtleistung des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes dienen.<br />

Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende<br />

rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben,<br />

sind somit nicht zuwendungsfähig. Eine Ausnahme gilt <strong>für</strong><br />

Güllegruben, wenn diese Maßnahmen vor Bestandskraft<br />

des rechtsverbindlichen Standards beantragt und bewilligt<br />

wurden, und spätestens 12 Monate nach dem Inkrafttreten<br />

der rechtsverbindlichen Norm abgeschlossen sind.<br />

Unter der Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses<br />

ist die Einwirkung auf ein Erzeugnis, das im Anhang<br />

I des EG-Vertrages genannt ist, zu verstehen, bei der auch<br />

das durch die Einwirkung entstehende Produkt zu im vorgenannten<br />

Anhang aufgeführten Erzeugnissen zählt.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 4 von 50


durch Schaffung der baulichen<br />

und technischen Voraussetzungen<br />

einem oder mehreren der<br />

folgenden Ziele dienen:<br />

2.1.1 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

- Verbesserung der Produktions-<br />

und Arbeitsbedingungen,<br />

- Rationalisierung und Senkung<br />

der Produktionskosten,<br />

- Erhöhung der betrieblichen<br />

Wertschöpfung.<br />

2.1.2 Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

- Verbesserung des Tierschutzes<br />

und der Tierhygiene<br />

durch Schaffung<br />

der baulichen und technischen<br />

Anforderungen<br />

gemäß Anlage 1.<br />

2.2 Bemessungsgrundlage der Förderung<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bemessungsgrundlage der Förderung<br />

von Investitionen nach<br />

Nr. 2.1 sind die nachfolgend<br />

aufgeführten Ausgaben, soweit<br />

sie <strong>für</strong> die zu fördernden Vorhaben<br />

notwendig sind:<br />

Eine positive Stellungnahme der Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />

Institut <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong> und Markt, ist Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Förderung von Milcherhitzungs- und Abfüllanlagen.<br />

Investitionen im Schlachtbereich sind von der Förderung<br />

ausgeschlossen. Räume zum Zerlegen (Zerwirken), Verarbeiten,<br />

Kühlen und Vermarkten von Fleisch sind zuwendungsfähig.<br />

Der Betrieb muss die Anforderungen des<br />

Fleischhygienerechts erfüllen.<br />

Eine Förderung der Energieeinsparung und –umstellung auf<br />

alternative Energiequellen kann nur gewährt werden, wenn<br />

belegt ist, dass die erzeugte Energie überwiegend der landwirtschaftlichen<br />

Produktion dient. Ansonsten gelten die<br />

Bedingungen <strong>für</strong> die Diversifizierung (Teil B der RL).<br />

Untergeordnete Wohnhausbeheizung ist zwar nicht förderschädlich,<br />

der Anteil der Wohnhausbeheizung ist jedoch<br />

nicht förderfähig.<br />

Auf den Förderausschluss in Nr. 2.4.8 wird verwiesen.<br />

Zu Anlage 1 der RL/Kälberhaltung<br />

Definition Offenstall: Der Offenstall ist gleichzusetzen mit<br />

einem Außenklimastall. Dieser ist grundsätzlich nicht frostfrei.<br />

Die entsprechende Einstufung bzw. Beurteilung ist<br />

vorrangig von den Baufachberatern vorzunehmen.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 5 von 50


- Errichtung oder Modernisierung<br />

von Bauten und<br />

baulichen Anlagen einschließlich<br />

dem Kauf<br />

neuer technischer Einrichtungen<br />

der Innenwirtschaft,<br />

- Spezialmaschinen zur<br />

Bewirtschaftung von<br />

Steillagen im Berggebiet<br />

gemäß Richtlinie<br />

86/465/EWG,<br />

- Allgemeine Aufwendungen,<br />

etwa <strong>für</strong> Architektur-<br />

und Ingenieurleistungen<br />

sowie <strong>für</strong> Betreuung von<br />

baulichen Investitionen,<br />

Durchführbarkeitsstudien,<br />

den Erwerb von Patentrechten<br />

und Lizenzen, bis<br />

zu einem Höchstsatz von<br />

insgesamt bis zu 12 % der<br />

im ersten Spiegelstrich<br />

genannten zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben.<br />

2.3 Einschränkungen der Förderung<br />

2.3.1 Beachtung betrieblicher Referenzmengen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Investitionen in Bereichen mit<br />

betrieblichen Referenzmengen<br />

sind nur im Rahmen dieser Referenzmengen<br />

zuwendungsfähig.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine Förderung der Geflügelhaltung ist,<br />

dass der Antragsteller eine Beratung zur geplanten Baumaßnahme<br />

in Fragen der Tierhygiene und der Vermeidung<br />

der Einschleppung von Tierseuchen durch eine der folgenden<br />

Institutionen nachweist:<br />

- TGD Bayern e.V. (Abteilung Geflügelgesundheitsdienst),<br />

- Fachtierarzt <strong>für</strong> Geflügel oder<br />

- Landratsamt, Abteilung Veterinärwesen.<br />

Technische Einrichtungen sind i. d. R. stationär und mit<br />

Bauten oder baulichen Anlagen verbunden (z. B. Lüftungstechnik,<br />

Melk- bzw. Kühltechnik). Gebrauchte technische<br />

Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Die Förderung von Spezialmaschinen ist nur möglich, wenn<br />

mindestens 50 % der Flächen des Betriebes im Berggebiet<br />

gemäß Richtlinie 86/465/EWG liegen. Die Kontrolle ist über<br />

aktuelle Daten zur Ausgleichszulage in BALIS Anwendungen<br />

10.3.5 (Flächen Berggebiet) sowie über 10.2.2<br />

(Fläche LF) durchzuführen.<br />

Die Abgrenzung förderfähiger Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung<br />

von Steillagen im Berggebiet ist im Leitfaden<br />

Nr. 5.10 geregelt.<br />

Beispiel Milchviehhaltung:<br />

Die Zahl der förderfähigen Tierplätze wird im Investitionskonzept<br />

nach folgendem Schema festgelegt:<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 6 von 50


Der Nachweis über die nach den<br />

einschlägigen Bestimmungen<br />

vorhandene und zusätzlich erworbene<br />

betriebliche Referenzmenge,<br />

die der Bewilligung zu<br />

Grunde liegt, ist bis zum Abschluss<br />

der Investitionsmaßnahmen<br />

zu erbringen, d. h. spätestens<br />

bei Vorlage des Verwendungsnachweises.<br />

2.3.2 Betreuung<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Gebühren <strong>für</strong> die Betreuung<br />

von Investitionsvorhaben können<br />

nur bei einem zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumen<br />

von mehr als 100 000 €<br />

gefördert werden.<br />

1. Feststellung der tatsächlichen Milchleistung je Kuh im<br />

IST<br />

Dies erfolgt aus der betrieblichen Referenzmenge im letzten<br />

Milchwirtschaftsjahr (Anlieferungs- bzw. Direktvermarktungsreferenzmenge<br />

(ggf. korrigiert um Unterlieferungen))<br />

sowie der in HI-Tier erfassten durchschnittlichen Anzahl<br />

an Milchkühen im entsprechenden Zeitraum (in begründeten<br />

Einzelfällen auch der Durchschnitt der letzten<br />

beiden Jahre). Bei zusätzlicher Mutterkuhhaltung sind entsprechende<br />

Korrekturen notwendig.<br />

2. Ermittlung der förderfähigen Milchkuhplätze<br />

Dies erfolgt aus dem Verhältnis der Zielreferenzmenge und<br />

der Milchleistung je Kuh im ZIEL lt. Investitionskonzept.<br />

Dabei ist mindestens die Milchleistung je Kuh im IST (s.<br />

Nr. 1) anzusetzen. Ausnahmen sind z.B. bei der Umstellung<br />

auf Ökolandbau möglich.<br />

3. Ermittlung der förderfähigen Kalbinnenplätze<br />

Zu den festgestellten förderfähigen Milchkuhplätzen können<br />

30 % zusätzlich als Kalbinnenplätze errichtet werden,<br />

sofern die Anzahl dieser Kalbinnenplätze nach den Tierzahlen<br />

im IVK (Ziel) plausibel sind.<br />

Die so insgesamt festgestellte Tierplatzzahl stellt eine Förderobergrenze<br />

dar, die nicht überschritten werden darf.<br />

Sonstige <strong>für</strong> Aufzuchtrinder errichtete Plätze müssen signifikant<br />

kleiner als Kalbinnenplätze mit Kuhplatzmaßen sein.<br />

Die Beihilfe wird anteilig im Verhältnis der nachgewiesenen<br />

Referenzmenge zur ZIEL-Referenzmenge ausbezahlt.<br />

So lange der Nachweis über die volle ZIEL-Referenzmenge<br />

lt. IVK nicht geführt ist, können maximal 90 % des Beihilfewertes<br />

ausbezahlt werden.<br />

Die weitere Nutzung des Altstalles ist zu dokumentieren.<br />

Betriebliche Weiterentwicklungen sind im Rahmen der<br />

Aufstockung der betrieblichen Referenzmenge möglich.<br />

Zugelassene Betreuer, Verfahren der Betreuer-Zulassung,<br />

Betreuer-Aufgaben (s. Leitfaden Nr. 5.6).<br />

Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> die Betreuungsgebühren ist das<br />

zuwendungsfähige bauliche Investitionsvolumen einschließlich<br />

technischer Einrichtungen und Erschließung, jedoch<br />

ohne Baunebenkosten.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 7 von 50


Bei einer Förderung von Maßnahmen<br />

mit einem zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumen<br />

von mehr als 250 000 €<br />

ist ein fachkundiger, zugelassener<br />

Betreuer einzuschalten.<br />

2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />

2.4.1 der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten<br />

oder Pflanzen, es sei denn sie dienen der Anlage von Dauerkulturen, sowie<br />

Ersatzinvestitionen,<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Anlage von mindestens 10-jährigen Dauerkulturen (z.<br />

B. Äpfel, Reben und Hopfen) einschl. Gerüstmaterial ist<br />

zuwendungsfähig. Mehrjährige Kulturen mit einmaliger<br />

Ernte (z. B. Christbäume, Baumschule) sowie schnellwachsende<br />

Baumarten zur Energieholzgewinnung sind von der<br />

Förderung ausgeschlossen.<br />

2.4.2 Neuinvestitionen in die Anbindehaltung,<br />

Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass die Beantragung<br />

einer einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong> bei Betrieben,<br />

denen eine Prämie <strong>für</strong> die Rodung von Apfel-, Birnen-<br />

und Pfirsichbäumen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2467/97<br />

der Kommission vom 11.12.1997 gewährt wurde, nicht zu<br />

einem Verstoß gegen die im Zusammenhang mit der Rodungsprämie<br />

verfügten Auflagen führt.<br />

Die genannten Betriebe haben sich verpflichtet, 15 Jahre<br />

lang keine Apfel-, Birnen- und Pfirsichbäume auf der geförderten<br />

Rodefläche anzupflanzen und die übrige Anbaufläche<br />

<strong>für</strong> Äpfel, Birnen und Pfirsiche im Betrieb während<br />

dieser Zeit nicht auszudehnen. Davon ausgenommen ist der<br />

Anbau <strong>für</strong> die Mostobsterzeugung.<br />

Keine Ersatzinvestitionen sind Investitionen, die aufgrund<br />

des damit einhergehenden technischen Fortschritts zu einer<br />

signifikanten Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />

und/oder Arbeitswirtschaft führen.<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Als Neuinvestitionen gelten neben Neubauten auch die Erweiterung<br />

bzw. der Anbau an bestehende(r) Anbindeställe.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 8 von 50


2.4.3 der Kauf von Maschinen und Geräten, ausgenommen Spezialmaschinen zur<br />

Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet,<br />

2.4.4 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen,<br />

Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine Beratung in Rechtssachen,<br />

2.4.5 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen,<br />

2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden,<br />

2.4.7 der Landankauf sowie der Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen,<br />

2.4.8 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie alle<br />

damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen.<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Photovoltaikanlagen, Holzvergasungsanlagen und sonstige<br />

Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis fester Biomasse (z.<br />

B. Holz, Miscanthus), Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung<br />

auf Basis Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioethanol sowie Ölpressen<br />

sind von der Förderung ausgeschlossen. Hingegen<br />

sind solarthermische Anlagen zur überwiegenden Gewinnung<br />

von Wärme <strong>für</strong> den Betrieb zuwendungsfähig; eine<br />

untergeordnete Beheizung des eigenen Wohnhauses ist dabei<br />

zwar nicht förderschädlich, der Anteil der Wohnhausbeheizung<br />

ist jedoch nicht förderfähig..<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 9 von 50


3. Zuwendungsempfänger<br />

3.1 Unternehmen der Landwirtschaft<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Gefördert werden Unternehmen,<br />

unbeschadet der gewählten<br />

Rechtsform,<br />

die im Sinne der Empfehlungen<br />

2003/361/EG der Kommission<br />

Kleinstunternehmen, kleine oder<br />

mittlere Unternehmen sind,<br />

wenn<br />

- entweder<br />

deren Geschäftstätigkeit zu<br />

wesentlichen Teilen (mehr<br />

als 25 % der Umsatzerlöse)<br />

darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung<br />

oder durch<br />

mit Bodenbewirtschaftung<br />

verbundene Tierhaltung<br />

pflanzliche oder tierische<br />

Erzeugnisse zu gewinnen<br />

Zu Unternehmen zählen Einzelunternehmen (natürliche<br />

Personen), Personengesellschaften, juristische Personen<br />

und Mischformen.<br />

Als Unternehmen gilt jede Einheit unabhängig von Ihrer<br />

Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.<br />

Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />

und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen<br />

zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen<br />

und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens<br />

50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />

sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Dabei sind auch<br />

Verflechtungen mit entsprechenden Unternehmen gem.<br />

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der KOM-<br />

MISSION zu berücksichtigen..<br />

Die „Geschäftstätigkeit“ bezieht sich nur auf Umsatzerlöse<br />

zzgl. Prämien der/des Zuwendungsempfänger/s aus unternehmerischer<br />

(Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gewerbe)<br />

einschließlich freiberuflicher Tätigkeit.<br />

Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und aus Nutzungsüberlassungen<br />

sowie der Wert <strong>für</strong> Naturalentnahmen<br />

<strong>für</strong> geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie Dienstleistungen<br />

nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.<br />

Aus folgenden steuerlichen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft<br />

werden keine unternehmerischen Umsatzerlöse<br />

erzielt:<br />

Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung<br />

und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte.<br />

Der Mindestumsatzanteil von 25 % soll den Bezug des Zuwendungsempfängers<br />

zur originären traditionellen Landwirtschaft<br />

sicherstellen. Die zur Landwirtschaft zu zählenden<br />

Umsatzerlöse müssen aus Pflanzenproduktion, flächengebundener<br />

Tierproduktion oder Veredelung betriebseigener<br />

Rohstoffe (Direktvermarktung, Verarbeitung) kommen.<br />

Die steuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft<br />

ist bei der Beurteilung der Unternehmen der<br />

Landwirtschaft im Sinne der Nr. 3.1 nicht maßgebend.<br />

Vielmehr sind die Umsatzerlöse in bodengebundene und<br />

nichtbodengebundene Umsatzerlöse aufzuteilen.<br />

Umsatzerlöse aus nach dem Bewertungsgesetz gewerblicher<br />

Tierhaltung sind den nicht bodengebundenen Umsatzerlösen<br />

zuzurechnen.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 10 von 50


und<br />

- die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes<br />

über die Alterssicherung<br />

der Landwirte (ALG) genannte<br />

Mindestgröße erreicht<br />

oder überschritten wird.<br />

oder<br />

wenn das Unternehmen einen<br />

landwirtschaftlichen Betrieb<br />

bewirtschaftet und unmittelbar<br />

kirchliche, gemeinnützige oder<br />

mildtätige Zwecke verfolgt.<br />

Bei juristischen Personen wird<br />

bei der Bewertung der Geschäftstätigkeit<br />

sowie der Mindestgröße<br />

auf das Unternehmen,<br />

bei Personengesellschaften und<br />

Einzelunternehmen auf die am<br />

Unternehmen beteiligten natürlichen<br />

Personen abgestellt.<br />

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse ist der Vordruck Nr. 4.4.1<br />

im Leitfaden zu verwenden.<br />

Maßgeblich <strong>für</strong> die Beurteilung sind die Umsatzerlöse zum<br />

Zeitpunkt der Antragstellung (Ist-Situation lt. Antragsunterlagen);<br />

zur Bewilligung sind Veränderungen, die bis dahin<br />

vom Antragsteller mitgeteilt wurden, in die Beurteilung<br />

einzubeziehen; eine spätere Unterschreitung des Mindestumsatzanteils<br />

führt <strong>für</strong> sich genommen zu keiner Rückforderung.<br />

Natürliche Personen oder eine Gesellschaft, an der mehrere<br />

natürliche Personen beteiligt sind, können nebeneinander<br />

mehrere selbstständige Aktivitäten betreiben, die ggf. in getrennten<br />

Buchführungen abgebildet sein können. Die Prüfung<br />

des Umsatzkriteriums ist personenbezogen durchzuführen.<br />

Zur Bestimmung des Umsatzkriteriums sind dann die Umsatzerlöse<br />

der jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

personenbezogen zusammen zu fassen und der landwirtschaftliche<br />

Anteil an der Gesamtsumme der Umsatzerlöse<br />

zu ermitteln.<br />

Bei einer GmbH & Co. KG ist auch die GmbH (juristische<br />

Person) als Gesellschafter der Personengesellschaft hinsichtlich<br />

der Geschäftstätigkeit und der Mindestgröße zu<br />

prüfen.<br />

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn mindestens<br />

50 % der Gesellschafter die Fördervoraussetzungen erfüllen<br />

und gleichzeitig die Anteile der förderfähigen Gesellschafter<br />

mindestens 50 % an der Gesellschaft betragen.<br />

Die Anteile der förderfähigen Gesellschafter ergeben den<br />

förderfähigen Anteil der Investition.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 11 von 50


Als Tierhaltung im Sinne des 1.<br />

Spiegelstrichs gelten auch die<br />

Imkerei und die Wanderschäferei.<br />

Bei der Förderung von Betriebszusammenschlüssen<br />

muss die<br />

Geschäftstätigkeit des Betriebszusammenschlusses<br />

selbst oder<br />

des Durchschnitts seiner Mitglieder<br />

jeweils <strong>für</strong> sich betrachtet<br />

den Bedingungen nach Nr.<br />

3.1 entsprechen. Nichtlandwirte<br />

im Sinne von Nr. 3.1 erhalten<br />

<strong>für</strong> ihren Anteil keine Förderung.<br />

Bei einer Familien-GbR werden zur Ermittlung der Voraussetzungen<br />

nach Nr. 3.1 die unternehmerischen Aktivitäten<br />

aller Gesellschafter zusammengefasst. Für die Voraussetzung<br />

nach Nr. 4.1.2 (Prosperität) der Richtlinie muss jedoch<br />

auch bei der Familien-GbR jeder einzelne Gesellschafter<br />

geprüft werden.<br />

Eine Familien-GbR, <strong>für</strong> die diese Regelung gilt, ist regelmäßig<br />

nur eine GbR, die der Betriebsleiter mit seinem Ehegatten<br />

und/oder seinem potentiellen Hofnachfolger eingeht.<br />

Jedes Mitglied der Gesellschaft muss dabei durch persönliche<br />

Arbeitsleistung an der Bewirtschaftung des Betriebes<br />

mitwirken (lt. Gesellschaftsvertrag).<br />

Betriebszusammenschlüsse, s. Leitfaden Nr. 5.2<br />

Die Einbringung des geförderten Objekts in bzw. dessen<br />

Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betreiber (z. B.<br />

GbR), d. h. die Trennung von Investor und Betreiber ist unter<br />

der Bedingung zulässig, dass sowohl Investor als auch<br />

Betreiber alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich<br />

gilt:<br />

1) Es darf nur ein Investor und ein Betreiber beteiligt sein.<br />

2) Es muss eine Teilidentität zwischen Investor und Betreiber<br />

gegeben sein.<br />

3) Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen von Investor<br />

und Betreiber gelten die gleichen Bestimmungen, die <strong>für</strong><br />

Gesellschaften allgemein gelten (siehe oben). Dabei ist<br />

es unerheblich, ob der Investor oder der Betreiber eine<br />

Personengesellschaft ist.<br />

4) Die Verpachtung des Investitionsobjekts an den Betreiber<br />

muss bei Antragstellung durch einen schriftlichen<br />

Pachtvertrag, der mindestens <strong>für</strong> die Dauer der Zweckbindungsfrist<br />

abgeschlossen ist, nachgewiesen werden.<br />

5) Im Rahmen der Buchführungsauflage ist eine Buchführung<br />

des Betreibers vorzulegen.<br />

Es können nur Rechnungsbelege anerkannt werden, die an<br />

den Investor gerichtet sind.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 12 von 50


3.2 Nicht gefördert werden<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung<br />

der öffentlichen<br />

Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals<br />

des Unternehmens beträgt<br />

oder<br />

die sich im Sinne der „Leitlinien<br />

der Gemeinschaft <strong>für</strong> staatliche<br />

Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung<br />

von Unternehmen<br />

in Schwierigkeiten“ in Schwierigkeiten<br />

befinden.<br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

4.1 Allgemeine Anforderungen<br />

4.1.1 Qualifikation, Unternehmenszahlen<br />

Die Tatsache, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten<br />

befindet, wird anhand der Tragbarkeit des Kapitaldienstes<br />

im Ist und Ziel beurteilt. Dabei ist zu überprüfen, ob ein<br />

Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, Verluste aufzufangen,<br />

die das Unternehmen so gut wie sicher in den wirtschaftlichen<br />

Untergang treiben.<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Der Zuwendungsempfänger hat: Die Zuverlässigkeit des Antragsstellers ist unter Berücksichtigung<br />

früherer, seit 2000 durchgeführter einzelbetrieblicher<br />

Investitionsfördermaßnahmen zu prüfen.<br />

- berufliche Fähigkeiten <strong>für</strong><br />

eine ordnungsgemäße Führung<br />

des Betriebes nachzuweisen.<br />

Bei juristischen<br />

Personen und Personengesellschaften<br />

muss mindestens<br />

ein Mitglied der Unternehmensleitung<br />

diese<br />

Voraussetzungen erfüllen.<br />

Bei Maßnahmen bis zu einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />

von 100 000 €:<br />

- Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf oder<br />

- Erfolgreicher Abschluss der Landw. Fachschule<br />

oder<br />

- Teilnahme an mindestens drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm<br />

Landwirt (Grundlagen der pflanzlichen<br />

Produktion mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz, das<br />

Seminar Betriebswirtschaftliche Grundlagen, ein<br />

Schwerpunktseminar Pflanzenproduktion oder Schwerpunktseminar<br />

Tierproduktion). Die Teilnahme am Lehrgang<br />

der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbs-Winzer sowie der Besuch<br />

der Alpwirtschaftsakademie Allgäu, der Almwirtschaftsakademie<br />

Miesbach und der Akademie <strong>für</strong> Land-<br />

und Almwirtschaft Südostoberbayern Traunstein ist<br />

gleichwertig.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 13 von 50


- grundsätzlich eine Vorwegbuchführung<br />

<strong>für</strong> mindestens<br />

2 Jahre vorzulegen,<br />

Bei Maßnahmen ab einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />

von 100 000 €:<br />

Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und erfolgreicher<br />

Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule<br />

oder eine gleichwertige Berufsbildung.<br />

Verzeichnis der beruflichen und schulischen Abschlüsse<br />

siehe Leitfaden Nr. 5.4.<br />

Die jeweils erforderliche berufliche Qualifikation kann<br />

auch von einer sonstigen an der Betriebsleitung beteiligten<br />

Person (z. B. Hofnachfolger bzw. Mitunternehmer auf Basis<br />

eines GbR-Vertrages) nachgewiesen werden.<br />

Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen entscheidet<br />

die Bewilligungsstelle unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Persönlichkeit, der Berufserfahrung, des Betriebserfolgs<br />

des Antragstellers bzw. des Mitgliedes der Betriebsleitung.<br />

Die Vorwegbuchführung dient dem Nachweis einer erfolgreichen<br />

Betriebsführung in der Vergangenheit und damit<br />

der Beurteilung der Förderwürdigkeit. Sie ist <strong>für</strong> Vorhaben<br />

ab 100 000 € zuwendungsfähigem Investitionsvolumen in<br />

Form des BMELV-Jahresabschlusses (möglichst als csv-<br />

Datensatz) mit dem Antrag einzureichen. Zur Ermittlung<br />

der zeitraumechten Eigenkapitalbildung ist der Vordruck<br />

im Leitfaden (Nr. 4.7) zu verwenden. Zulässig ist auch die<br />

Bilanzanalyse des Institutes <strong>für</strong> Agrarökonomie der LfL.<br />

Anstelle des BMELV-Jahresabschlusses kann in Ausnahmefällen<br />

zur Vermeidung von Härten von der Bewilligungsstelle<br />

auch die Vorlage eines steuerlichen Jahresabschlusses<br />

akzeptiert werden. In diesem Falle kann jedoch<br />

die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Beurteilung der<br />

Förderwürdigkeit verlangt werden.<br />

Soweit im Rahmen der Vorwegbuchführung <strong>für</strong> Teile dieses<br />

Unternehmens separat Bücher geführt werden, ist vom<br />

Antragsteller eine Zusammenführung der wesentlichen<br />

wirtschaftlichen Kennzahlen des Gesamtunternehmens vorzulegen.<br />

Bei den Vorhaben bis 100 000 € zuwendungsfähigem Investitionsvolumen<br />

ist eine erfolgreiche Betriebsführung in<br />

der Vergangenheit durch andere geeignete Unterlagen<br />

nachzuweisen (z.B. LKV-Auswertungen, Schuldenstand<br />

sowie Stellungnahme des ALF erforderlich).<br />

Der Antragsteller kann das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

auf max. 100.000 € im Antrag begrenzen.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 14 von 50


- <strong>für</strong> Vorhaben ab 100 000 €<br />

zuwendungsfähigem Investitionsvolumen<br />

eine Buchführung,<br />

die dem BMELV-<br />

Jahresabschluss entspricht,<br />

<strong>für</strong> 5 Jahre vom Zeitpunkt<br />

der Einreichung des Endverwendungsnachweises<br />

an<br />

fortzuführen und<br />

- einen Nachweis in Form<br />

eines Investitionskonzeptes<br />

(IVK) über die Wirtschaftlichkeit<br />

des Unternehmens<br />

und der durchzuführenden<br />

Maßnahmen zu erbringen.<br />

Die Buchführungsabschlüsse (Inhalt s. Mindestanforderungen<br />

an die Auflagenbuchführung) sind von den Betrieben<br />

vorzuhalten und bei Prüfungen (Prüforgane von EU, Bund,<br />

Land) vorzulegen.<br />

Bei besonderen Härten ist der steuerliche Abschluss ausreichend.<br />

Zugelassen sind:<br />

- ÖKONOM (ILB)<br />

- EDV-Anwendungen der Betreuungsgesellschaften<br />

BBA und bbv-Landsiedlung GmbH<br />

sowie<br />

- Einfachanalyse EFA (ILB) <strong>für</strong> Fälle bis zu einem<br />

zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />

100 000 €.<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan umfasst die Gesamtmaßnahme<br />

(zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige<br />

Investitionsbestandteile). Der Kapitaldienst<br />

muss unter Berücksichtigung evtl. schon bestehender<br />

Verpflichtungen und angemessener Lebenshaltungskosten<br />

tragbar sein. Das IVK muss daher die im Entwicklungszeitraum<br />

geplanten Maßnahmen (auch von vornherein nicht<br />

zuwendungsfähige) sowie die vorhandenen und neu hinzu<br />

kommende Belastungen aufzeigen.<br />

Für die Bewilligung wird der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

netto erstellt. Die Finanzierung von Investitionen,<br />

die nicht im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme<br />

(z.B. geplanter Mähdrescherkauf bei geförderter<br />

Stallbaumaßnahme) stehen sowie die Finanzierung der<br />

Mehrwertsteuer, sind nicht Gegenstand des der Bewilligung<br />

zugrunde liegenden Investitions- und Finanzierungsplans.<br />

Ein Wechsel des Betriebes beim System der Umsatzbesteuerung<br />

während des Förderverfahrens hat daher keinen Einfluss<br />

auf die Förderhöhe.<br />

Die Plausibilität der veranschlagten Kosten ist gem. Art. 26<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 mit dem Referenzkostensystem<br />

(abgeleitet aus der ISBAU-Liste) oder dem Vergleich<br />

der(s) dem Antrag zugrunde liegenden Kostenschätzung/Angebots<br />

mit mindestens zwei weiteren Angeboten,<br />

im Ausnahmefall auch durch den Bewertungsausschuss, zu<br />

prüfen (siehe Nr. 5.9 des Leitfaden).<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 15 von 50


Aus der Vorwegbuchführung<br />

soll sich eine angemessene Eigenkapitalbildung<br />

des Unternehmens<br />

nachweisen lassen.<br />

Das Investitionskonzept soll eine<br />

Abschätzung über die Verbesserung<br />

der Wirtschaftlichkeit<br />

des Unternehmens auf Grund<br />

der durchzuführenden Maßnahme<br />

zulassen.<br />

Die Finanzierbarkeit des Vorhabens muss nachweislich<br />

gewährleistet sein. Bei zu finanzierenden Beträgen über<br />

50.000 € ist eine Guthabenbestätigung bzw. Kreditbereitschaftserklärung<br />

der Hausbank zwingend erforderlich.<br />

Deckungsmittel, die nach Erteilung der Bewilligung projektbezogen<br />

neu hinzukommen, sind im Sinne der Anteilfinanzierung<br />

anzurechnen. Dagegen sind z. B. Erbschaften<br />

nach der Bewilligung nicht als projektbezogene Mittelzuwächse<br />

zu werten und daher auch nicht anzurechnen.<br />

Aus „zur Finanzierung verfügbar“ sind Mittel in den Finanzierungsplan<br />

einzusetzen, soweit diese in den Übergangsjahren<br />

sicher zu erwarten sind. Dabei sind 50 % der <strong>für</strong> die<br />

Laufzeit des Entwicklungsplanes erwarteten Mittel die absolute<br />

Obergrenze dessen, was nach kaufmännischen<br />

Grundsätzen noch vertretbar erscheint.<br />

Anhaltswert <strong>für</strong> die Berechnung im Normalfall:<br />

„Zur Finanzierung verfügbar („IST''-Jahr)" x Übergangsjahre<br />

x 20 bis 50 %. Bei einer Eigenkapitalbildung im IST von<br />

unter 30.000 € ist dabei ein Anteil von 20 %, zwischen<br />

30.000 € und 50.000 € ein Anteil von 30 % und bei mehr<br />

als 50.000 € Eigenkapitalbildung sind 50 % anzusetzen.<br />

Bei der Anrechnung des „cash-flow“ muss eine hinreichende<br />

Liquiditätsreserve zum Ausgleich ungünstiger betrieblicher<br />

Entwicklungsphasen, unvorhersehbarer Investitionen,<br />

größerer Reparaturen usw. oder anderer Belange Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Vorwegbuchführung, IVK und Auflagenbuchführung müssen<br />

sich auf das antragstellende Unternehmen beziehen. Im<br />

Rahmen des IVK sind auch alle außerlandwirtschaftlichen<br />

Einkünfte des Antragstellers zu berücksichtigen. Bei einer<br />

Trennung von Investor und Betreiber wird zur Beurteilung<br />

der Ausgangssituation auf das bestehende landwirtschaftliche<br />

Unternehmen abgestellt. In der Ziellösung werden die<br />

IVK von Investor und Betreiber zusammengefasst. Bei neu<br />

gegründeten juristischen Personen und Personengesellschaften<br />

muss mindestens ein aktiver Gesellschafter über<br />

eine entsprechende Vorwegbuchführung verfügen.<br />

Dabei ist auch eine evtl. bestehende Beteiligung an einem<br />

Betriebszusammenschluss einzubeziehen. Im Falle einer<br />

Vollfusion bezieht sich das Investitionskonzept auf die gesamte<br />

neue Wirtschaftseinheit. Die Anteile der beteiligten<br />

Gesellschafter am Investitionsvolumen sind darzulegen.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 16 von 50


4.1.2 Prosperität<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Summe der positiven Einkünfte<br />

(Prosperitätsgrenze) des<br />

Zuwendungsempfängers und<br />

seines Ehegatten darf zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung im<br />

Durchschnitt der letzten drei<br />

von der Finanzverwaltung erlassenen<br />

Steuerbescheide<br />

90 000 € je Jahr bei Ledigen<br />

und 120 000 € je Jahr bei Ehegatten<br />

nicht überschritten haben.<br />

In begründeten Einzelfällen<br />

genügt es, zur Feststellung<br />

der Summe der positiven Einkünfte<br />

nur den letzten Steuerbescheid<br />

heranzuziehen.<br />

Die Einkommens- und Vermögensprosperität<br />

sowie die Würdigung<br />

der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />

betrifft bei juristischen<br />

Personen und Personengesellschaften<br />

einschließlich der<br />

GmbH & Co. KG alle Gesellschafter,Genossenschaftsmitglieder<br />

und Aktionäre (jeweils<br />

einschließlich ihrer Ehegatten),<br />

sofern diese hauptberuflich im<br />

Unternehmen tätig sind oder über<br />

einen Gesellschaftsanteil<br />

von mehr als 5 % verfügen.<br />

Falls die Summe der positiven<br />

Einkünfte eines der o. g. Anteilseigner<br />

90 000 € je Jahr bei<br />

Ledigen und 120 000 € je Jahr<br />

bei Ehegatten überschreitet, wird<br />

das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

des Zuwendungsempfängers<br />

um den Anteil von<br />

Hundert gekürzt, der dem Gesellschaftsanteil<br />

dieses Gesellschafters,Genossenschaftsmitglieds<br />

oder Aktionärs entspricht.<br />

Eine Saldierung von positiven mit negativen Einkünften<br />

des (der) Steuerbescheides(e) ist nicht zulässig.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 17 von 50


Bei der Bemessung der Höhe<br />

der Zuwendung im Rahmen der<br />

zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />

sind sowohl das Eigeninteresse<br />

als auch die Leistungskraft<br />

des Zuwendungsempfängers<br />

angemessen zu berücksichtigen.<br />

Die Vermögensprosperität ist zu<br />

berücksichtigen.<br />

4.2 Existenzgründung<br />

Im Antragsformblatt erfolgt eine pauschale Abfrage des<br />

Privatvermögens des Antragstellers und dessen Ehegatten.<br />

Verfügen der Antragsteller und dessen Ehegatte über mehr<br />

als 400 000 € Privatvermögen, so ist dem Antrag eine detaillierte<br />

Vermögensaufstellung nach dem Formblatt „Vermögensnachweis<br />

<strong>für</strong> Privatvermögen“ beizulegen.<br />

Die Angaben aller Antragsteller sind anhand der mit dem<br />

Antrag vorgelegten Einkommensteuerbescheide zu plausibilisieren<br />

(Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie<br />

aus Vermietung und Verpachtung).<br />

Das den Freibetrag von 400 000 € übersteigende Privatvermögen<br />

ist zu 50 % auf das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

anzurechnen. Dadurch verringert sich das zuwendungsfähige<br />

Investitionsvolumen entsprechend.<br />

Ab einem vorhandenen Privatvermögen von mehr als 1<br />

Mio. € wird keine <strong>Investitionsförderung</strong> gewährt.<br />

Beispiele: s. Leitfaden Nr. 5.5<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bei Unternehmen, die während<br />

eines Zeitraums von höchstens<br />

2 Jahren vor Antragstellung gegründet<br />

wurden und die auf eine<br />

erstmalige selbstständige Existenzgründung<br />

zurückgehen, gelten<br />

die Zuwendungsvoraussetzungen<br />

der Nr. 4.1.1 mit der<br />

Maßgabe, dass<br />

- statt einer angemessenen Eigenkapitalbildung<br />

ein angemessener<br />

Eigenkapitalanteil<br />

Bei allen Aussiedlungsarten ist der Erlös aus dem Verkauf<br />

der bisherigen Hofstelle oder Teilen davon in die Finanzierung<br />

des Vorhabens einzubringen.<br />

Als erstmalige selbständige Existenzgründung gilt der Kauf<br />

oder die langfristige Pacht von Hof- und landwirtschaftlichen<br />

Flächen oder eines Betriebes. Dabei darf der potentielle<br />

Antragsteller nicht bereits vorher einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb bewirtschaftet haben.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 18 von 50


am Unternehmen und am zu<br />

fördernden Vorhaben sowie<br />

- die Wirtschaftlichkeit der<br />

durchzuführenden Maßnahmen<br />

durch eine differenzierte<br />

Planungsrechnung nachzuweisen<br />

ist.<br />

Diese Bestimmungen gelten<br />

nicht <strong>für</strong> Unternehmen, die infolge<br />

einer Betriebsteilung oder<br />

im Rahmen der Hofnachfolge<br />

neu gegründet werden.<br />

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen<br />

5.1 Zuwendungsart<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Zuwendungen werden als<br />

Zuschüsse gewährt (Projektförderung<br />

- Anteilfinanzierung).<br />

Unterschreitet das zuwendungsfähige<br />

Investitionsvolumen den<br />

Betrag von 30 000 € bzw.<br />

20 000 € bei Investitionen im<br />

Berggebiet, wird keine Förderung<br />

gewährt.<br />

Die Förderung wird begrenzt auf<br />

ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

von 1 Mio. € und<br />

einen Zuschussbetrag von<br />

200 000 € je Zuwendungsempfänger<br />

bzw. Mitglied eines Betriebszusammenschlusses;abweichend<br />

davon wird die Förderung<br />

auf einen Zuschussbetrag<br />

von 300 000 € bei Erstaussiedlungen<br />

und 400 000 € bei Betriebszusammenschlüssen<br />

sowie<br />

bei Betriebszusammenschlüssen<br />

auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

von 1,5 Mio.<br />

€ begrenzt. Diese Obergrenzenkönnen<br />

in den Jahren von 2007<br />

bis 2013 höchstens einmal ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Differenzierte Planungsrechnung = Investitionskonzept<br />

In das maximale zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

von 1 Mio. € bzw. 1,5 Mio. € sind die zuwendungsfähigen<br />

Betreuerausgaben einzubeziehen. Jeder Zuwendungsempfänger<br />

kann seine Fördermöglichkeit ganz oder teilweise im<br />

Rahmen von Betriebszusammenschlüssen wahrnehmen. In<br />

diesen Fällen ist im Bewilligungsbescheid <strong>für</strong> den Betriebszusammenschluss<br />

festzusetzen wie hoch der Zuschuss ist,<br />

der auf einen beteiligten Landwirt entfällt. Die Gesamtförderung<br />

eines Zuwendungsempfängers in <strong>EIF</strong> (Summe AFP<br />

und Diversifizierung) wird begrenzt auf einen Zuschussbetrag<br />

von 300.000 € <strong>für</strong> Einzelbetriebe bzw. 400.000 € <strong>für</strong><br />

Betriebszusammenschlüsse während der gesamten Programmplanungsperiode<br />

2007 bis 2013.<br />

Zudem darf der Gesamtwert der nach Nrn. 5.2 je Unternehmen<br />

gewährten Beihilfen, ausgedrückt als Prozentsatz<br />

der Bemessungsgrundlage, den Wert von 40 % und, ausgedrückt<br />

als absolute Zahl, in keinem Zeitraum von drei Wirtschaftsjahren<br />

(hier sind auch Wirtschaftsjahre außerhalb der<br />

Programmplanungsperiode zu berücksichtigen) den Betrag<br />

von 400.000 € übersteigen.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 19 von 50


Dies gilt auch bei Unternehmensteilungen<br />

und bei einem<br />

Wechsel der Rechtsform des<br />

Unternehmens.<br />

Beantragt ein Landwirt innerhalb von sechs Jahren sowohl<br />

im Betriebszusammenschluss als auch in seinem Einzelbetrieb<br />

eine Förderung, so darf seine Gesamtförderung nicht<br />

höher sein als die <strong>für</strong> einen Einzelbetrieb zulässige.<br />

Eine erstmalige Aussiedlung ist dann gegeben, wenn<br />

gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt werden:<br />

- an einem Standort im Außenbereich wird erstmalig die<br />

Tierhaltung (bzw. die Produktion gärtnerischer Erzeugnisse)<br />

aufgenommen,<br />

- es fallen signifikante zuwendungsfähige Erschließungskosten<br />

an (mindestens 20.000 €, evt. anfallende anteilige<br />

Erschließungskosten <strong>für</strong> Wohnhäuser sind herauszurechnen)<br />

und<br />

- bei an das bisherige Hofstellengrundstück angrenzendem<br />

oder nahe gelegenem Aussiedlungsstandort muss eine<br />

Mindestentfernung des geförderten Objekts (nächstgelegene<br />

Außenwand) zum bisherigen Hofstellengrundstück<br />

(nächstgelegene Grenze des Hof-Flurstücks) von mindestens<br />

100 m gegeben sein.<br />

Die Kalkulation der zuwendungsfähigen Erschließungskosten<br />

ist dabei durch Angebote zu belegen. Die Höhe der kalkulierten<br />

Erschließungskosten ist durch das ALF (i.d.R.<br />

Bauberater) auf Plausibilität zu prüfen. Zur Ermittlung der<br />

Mindestgrenze von 20.000 € können folgende Investitionen<br />

anerkannt werden: Ersterschließung des Grundstücks mit<br />

Wasser (ohne satzungsgemäße Gebühren), Telefon und<br />

Strom sowie Wegebau ab öffentlichem Weg bis zum Beginn<br />

des neuen Gehöfts. Die Befestigung der neuen Hofstelle<br />

gehört nicht zu den Erschließungskosten und kann daher<br />

bei der Ermittlung der Mindestgrenze nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Anrechnung der früheren einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong>en<br />

(beachte: sonstige Fördermaßnahmen nach<br />

LEADER oder Dorferneuerung sind nicht anzurechnen) vor<br />

2007 erfolgt dabei auf der Grundlage der geförderten zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben. Diese dürfen während eines<br />

Zeitraums von sechs Jahren (von Bewilligung bis Bewilligung)<br />

den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € je Unternehmen<br />

nicht übersteigen.<br />

Eine Anrechnung erfolgt, soweit<br />

- die Zuwendungsempfänger,<br />

- deren Gesellschafter/Genossenschaftsmitglieder/<br />

Aktionäre oder<br />

- von den Zuwendungsempfängern bzw. deren Gesellschaftern/Genossenschaftsmitgliedern/Aktionären<br />

– unbeschadet der gewählten Rechtsform – be-<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 20 von 50


5.2 Höhe der Zuwendungen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bei Investitionen nach Nr. 2<br />

können folgende Zuwendungen<br />

gewährt werden:<br />

triebene landwirtschaftliche Unternehmen,<br />

eine Förderung nach den Grundsätzen der <strong>Einzelbetrieblichen</strong><br />

<strong>Investitionsförderung</strong> erhalten haben.<br />

Eine Anrechnung erfolgt auch <strong>für</strong> den Fall, dass Fördermittel<br />

von Dritten übernommen werden. Bei gesellschaftsrechtlich<br />

organisierten Unternehmen ist Maßstab <strong>für</strong> die<br />

Anrechnung der Gesellschaftsanteil des Zuwendungsempfängers<br />

bzw. des Gesellschafters/Genossenschaftsmitglieds/<br />

Aktionärs; sofern dieser 25 % nicht übersteigt, kann eine<br />

Anrechnung unterbleiben.<br />

Es ist darauf zu achten, dass inhaltlich zusammenhängende<br />

Investitionsmaßnahmen/Entwicklungsschritte (funktionsfähige<br />

Einheiten!) auch zusammenhängend beantragt werden.<br />

Für förderfähige Anteile innerhalb eines Gebäudes, <strong>für</strong> die<br />

sich aus den Nrn. 5.2.1 und/oder 5.2.2 der Richtlinie unterschiedliche<br />

Fördersätze ergeben würden, ist ein einheitlicher<br />

Fördersatz zu gewähren. Dieser entspricht dem niedrigsten<br />

Fördersatz, der sich <strong>für</strong> die jeweils förderfähigen<br />

Anteile ergeben würde.<br />

5.2.1 Zuschuss <strong>für</strong> die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bei Investitionen nach Nr. 2.1.1<br />

wird ein Zuschuss in Höhe von<br />

bis zu 20 %, bei Erstaussied-<br />

lungen bis zu 25 % gewährt.<br />

Für Investitionen in die Milchviehhaltung<br />

sowie in Spezialmaschinen<br />

im Berggebiet kann unabhängig<br />

von einer Erstaussiedlung<br />

ein Zuschuss in Höhe von<br />

bis zu 25 % gewährt werden.<br />

Der erhöhte Zuschuss <strong>für</strong> Investitionen in die Milchviehhaltung<br />

(einschl. Jungvieh und Melk- und Futtertechnik) wird<br />

nur <strong>für</strong> folgende Vorhaben gewährt:<br />

1) Im Rahmen der geförderten Investition erfolgt die Umstellung<br />

von einem Milchviehanbindestall auf einen<br />

Milchviehlaufstall<br />

oder<br />

2) es findet eine Ausdehnung der Milchviehhaltung bei<br />

einem bestehenden Milchviehlaufstall statt. In diesem<br />

Zusammenhang ist die erhöhte Förderung auch möglich,<br />

wenn im bestehenden Laufstall Jungviehplätze zu<br />

Milchkuhplätzen umgebaut bzw. umgenutzt werden.<br />

Investitionen in Gülle- und /oder Futterlagerraum sind nur<br />

dann mit dem erhöhten Fördersatz <strong>für</strong> die Milchviehhaltung<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 21 von 50


Der jeweilige Fördersatz gilt<br />

auch <strong>für</strong> ggf. erforderliche Erschließungsmaßnahmen<br />

sowie<br />

notwendige Außenanlagen.<br />

zuwendungsfähig, wenn sie<br />

a) in Zusammenhang mit einer stallbaulichen Maßnahme<br />

nach 1) oder 2) stattfinden<br />

und<br />

b) weniger als 50 % des zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionsvolumens<br />

betragen.<br />

Beispiel: siehe Leitfaden Nr. 5.8<br />

Bei den Erschließungsmaßnahmen ist eine Förderung <strong>für</strong><br />

den Bau öffentlicher Wege auszunehmen.<br />

Bei Vollaussiedlungen (Wirtschaftsteil und Wohnhaus)<br />

sind die anteiligen Erschließungsbeiträge <strong>für</strong> das Wohnhaus<br />

nicht zuwendungsfähig.<br />

5.2.2 Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bei Investitionen nach Nr. 2.1.2<br />

kann <strong>für</strong> tierhaltungsbezogene<br />

Investitionen ein gegenüber Nr.<br />

5.2.1 erhöhter Fördersatz von bis<br />

zu 25 %, <strong>für</strong> Investitionen in bestehende<br />

Milchviehlaufställe<br />

sowie bei Erstaussiedlungen ein<br />

erhöhter Fördersatz von bis zu<br />

30 % sowie <strong>für</strong> Investitionen,<br />

die der Umstellung der Anbindehaltung<br />

von Milchkühen auf<br />

Laufstallhaltung dienen, befristet<br />

bis zum 31.12.2010 ein erhöhter<br />

Fördersatz von 35 % gewährt<br />

werden. Die genannten<br />

erhöhten Fördersätze können<br />

Ökobetrieben auch bei Investitionen<br />

in die Tierhaltung nach<br />

der EU-Öko-Verordnung gewährt<br />

werden, bei Investitionen<br />

in die Milchviehhaltung und bei<br />

Erstaussiedlung allerdings nur,<br />

wenn gleichzeitig auch die Anforderungen<br />

gemäß Nr. 2.1.2 erfüllt<br />

werden.<br />

Die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen wird gem.<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 in einem Zeitraum<br />

von 5 Jahren nach der Einreichung des EVN geprüft.<br />

Bei Stallneubauten ist <strong>für</strong> die neu errichteten Gebäude eine<br />

Entscheidung insgesamt <strong>für</strong> oder gegen aT erforderlich.<br />

Eine „geteilte“ Förderung ist nicht möglich. Die zur Funktionsfähigkeit<br />

dieser Einheit betriebsnotwendigen Anlagen<br />

(z.B. Melkanlage, Lager <strong>für</strong> Grundfutter, Güllelager) werden<br />

bei Stallneubauten nicht abgetrennt und sind auch nach<br />

Nr. 5.2.2 zuschussfähig.<br />

Bei Investitionen in bestehende Stallungen (Umbau oder<br />

Erweiterung), kann ein einzelnes Produktionsverfahren (z.<br />

B. Milchkuh, Jungvieh, Kälber) innerhalb eines Gebäudes<br />

nur nach aT gefördert werden, wenn anschließend <strong>für</strong> alle<br />

Tierplätze dieses Produktionsverfahrens im Gebäude die<br />

aT-Bedingungen erfüllt sind. Werden in diesem Gebäude<br />

gleichzeitig Investitionen <strong>für</strong> Produktionsverfahren durchgeführt,<br />

bei denen die aT-Bedingungen nicht erfüllt werden<br />

können, ist der Förderhinweis unter Nr. 5.2 zu beachten.<br />

Kann bei Investitionen in bestehende Stallungen ein erhöhter<br />

Fördersatz aufgrund der Erfüllung der Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der RL (aT-Bereich) gewährt<br />

werden und werden gleichzeitig Investitionen in Melk-<br />

und Futtertechnik sowie Lagerräumen <strong>für</strong> Grundfutter<br />

und/oder Gülle getätigt, gilt:<br />

1) Die Investitionen in Grundfutter- oder Güllelagerraum<br />

können mit den Fördersätzen nach Nr. 5.2.2 gefördert<br />

werden, wenn diese Investitionen gegenüber den<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 22 von 50


stallbaulichen Investitionen (ohne technische Einrichtungen)<br />

in den aT-Bereich nicht überwiegen (weniger als<br />

50 %).<br />

2) Die vergleichsweise teuere Melk- und Futtertechnik<br />

kann nur dann nach Nr. 5.2.2 der RL gefördert werden,<br />

wenn die Investitionen in den Stall zur Erfüllung der Anforderung<br />

nach Anlage 1 der RL den Milchkuhbereich<br />

betreffen und erhebliche Aufwendungen nach mehreren<br />

Kriterien der Anlage 1 erbracht werden.<br />

Beispiel: siehe Leitfaden Nr. 5.8<br />

Investitionsvorhaben <strong>für</strong> die Haltung von Ferkeln sind nur<br />

im Sinne einer Gesamtkonzeption gemeinsam mit einem<br />

Zuchtsauenstall, der die aT-Bedingungen erfüllt, mit einem<br />

Fördersatz nach Nr. 5.2.2 förderfähig. Einzelställe <strong>für</strong> Absetzferkel<br />

können daher nicht mit dem erhöhten Zuschuss<br />

<strong>für</strong> die Einhaltung von aT-Anforderungen gefördert werden.<br />

Bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung<br />

kann der Fördersatz von bis zu 35 % nur dann gewährt<br />

werden, wenn es sich um eine erstmalige und vollständige<br />

Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen<br />

handelt. Werden die Milchkühe überwiegend, aber<br />

nicht vollständig von Anbinde- auf Laufstallhaltung umgestellt<br />

(z. B. Trockensteher noch in Anbindehaltung im Altstall),<br />

wird ein Fördersatz von bis zu 30 % gewährt.<br />

Für ggf. erforderliche Aufwendungen <strong>für</strong> Erschließungsmaßnahmen<br />

und Außenanlagen gilt, dass sie bis zu einem<br />

Fördersatz von 25 % entsprechend der in Nr. 5.2.1 enthaltenen<br />

Regelung gefördert werden können. Der Fördersatz<br />

<strong>für</strong> Erschließungsmaßnahmen und Außenanlagen ist im Zusammenhang<br />

mit Baumaßnahmen, die mit einem Fördersatz<br />

von mehr als 25 % gefördert werden, auf 25 % begrenzt.<br />

In diesen Fällen sind die Kosten <strong>für</strong> Erschließungsmaßnahmen<br />

und Außenanlagen gesondert zu erfassen.<br />

Wird zum oder nach Abschluss der Maßnahme festgestellt,<br />

dass der Antragsteller die besonderen Anforderungen nach<br />

EU-Öko-Verordnung bzw. nach Anlage 1 der Richtlinie<br />

nicht erfüllen kann, kommen <strong>für</strong> die Maßnahme nicht die<br />

erhöhten Fördersätze nach Nr. 5.2.2, sondern nur die Fördersätze<br />

nach Nr. 5.2.1 zur Anwendung. Demgegenüber<br />

zuviel gewährte Zuwendungen müssen zurückgefordert<br />

werden.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 23 von 50


5.2.3 Förderung der Betreuungskosten<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Der Zuschuss zur Förderung der<br />

Betreuung beträgt bei einem<br />

zuwendungsfähigen baulichen<br />

Investitionsvolumen von<br />

- bis zu 250 000 € maxi-<br />

mal 4 500 €<br />

- über 250 000 € bis zu<br />

500 000 € maximal<br />

7 500 €<br />

- über 500 000 € maximal<br />

9 000 €.<br />

Eine weitere Förderung der<br />

Betreuung mit Zuschüssen nach<br />

den Nrn. 5.2.1 und 5.2.2 ist ausgeschlossen.<br />

Der Eigenbetrag des Zuwendungsempfängers<br />

zu den<br />

Betreuungsgebühren beträgt<br />

mindestens 1 % des zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumens.<br />

Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> die Betreuungsgebühren ist das<br />

zuwendungsfähige bauliche Investitionsvolumen einschließlich<br />

technischer Einrichtungen und Erschließung, jedoch<br />

ohne Baunebenkosten.<br />

Die erste Rate des Betreuerzuschusses wird in Höhe von 40<br />

% nach der Bewilligung ausgezahlt.<br />

Wird das Vorhaben nach Bewilligung der Mittel eingestellt,<br />

muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob der bereits ausgezahlte<br />

Teil des Betreuerzuschusses zurückzufordern ist.<br />

Der Betreuerzuschuss kann nur belassen werden, wenn von<br />

der Maßnahme wegen außergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer<br />

Umstände Abstand genommen werden musste.<br />

Wird gemäß Nr. 2.2.1 der RL zum Zeitpunkt der Verwendungsnachweisprüfung,<br />

die dem Investitionskonzept<br />

zugrunde liegende betriebliche Referenzmenge nicht vollständig<br />

nachgewiesen, hat dies keine Kürzung der Höhe der<br />

Betreuerförderung zur Folge.<br />

Eine Betreuerförderung kann im Zeitraum von 2007 bis<br />

2013 höchstens dreimal gewährt werden. Maßgeblich sind<br />

die Zeitpunkte der Bewilligungen.<br />

Teil A Stand: 01.03.2008 Seite 24 von 50


Teil B: Diversifizierungsförderung<br />

1. Zuwendungszweck<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen<br />

aus selbstständiger<br />

Tätigkeit wird unterstützt<br />

und damit ein Beitrag zur Erhaltung<br />

der Wirtschaftskraft des<br />

ländlichen Raumes geleistet.<br />

2. Gegenstand der Förderung<br />

2.1 Ziele der zuwendungsfähigen Investitionen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Gefördert werden Investitionen<br />

in Bayern zur Schaffung zusätzlicher<br />

Einkommensquellen im<br />

ländlichen Raum, die die Bedingungen<br />

des Art. 53 (Diversifizierung<br />

hin zu nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten) der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

(ELER) sowie die Bedingungen<br />

der Verordnung (EG) Nr.<br />

1998/2006 (De-minimis-<br />

Beihilfen) erfüllen.<br />

Selbstständige Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie können<br />

landwirtschaftliche, gewerbliche und selbstständige<br />

Tätigkeiten sein.<br />

Der Betriebssitz des Antragstellers und der Standort der Investition<br />

müssen in Bayern liegen.<br />

Die „De-minimis“-Regelungen begrenzen die Förderung in<br />

den genannten Bereichen in einem Zeitraum von drei Jahren<br />

(Bewilligungsdatum maßgeblich) auf höchstens 200<br />

000 € (Subventionsbarwert) je Antragsteller. Das begünstigte<br />

Unternehmen ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass es innerhalb<br />

von drei Jahren „De-minimis“-Beihilfen mit einem<br />

Subventionsbarwert von insgesamt höchstens<br />

200 000 € erhält.<br />

Zuwendungsempfänger, die nach den „De-minimis“-<br />

Regelungen gefördert werden, erhalten zusammen mit dem<br />

Zuwendungsbescheid eine „De-minimis“-Bescheinigung.<br />

Der Zuwendungsempfänger ist zur Aufbewahrung von<br />

„De-minimis“-Bescheinigungen <strong>für</strong> mindestens zehn Jahre<br />

verpflichtet. Die dort enthaltenen Zuwendungsbeträge sind<br />

bei einer erneuten Antragstellung in eine „De-minimis“-<br />

Erklärung zu übernehmen. Diese Erklärung ist der Bewilligungsstelle<br />

bei erneuter Antragstellung vom Begünstigten<br />

abgezeichnet vorzulegen. Die Angaben des Zuwendungsempfängers<br />

sind subventionserheblich.<br />

Die Bewilligungsstelle darf eine neue „De-minimis“-<br />

Beihilfe erst gewähren, nachdem sie überprüft hat, dass der<br />

Gesamtbetrag der in dem relevanten Dreijahreszeitraum erhaltenen<br />

„De-minimis“-Beihilfen den Höchstbetrag von<br />

200 000 € nicht überschreitet.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 25 von 50


Gefördert werden Investitionen,<br />

die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen<br />

ermöglichen, sowie<br />

sonstige Vorhaben, die gleichzeitig<br />

dem Erhalt und der Modernisierung<br />

bestehender Gebäudesubstanz<br />

dienen. Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine Förderung von<br />

Vorhaben ist die räumliche Nähe<br />

zu einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb. Der Zuwendungsempfänger<br />

hat darüber hinaus persönliche<br />

Arbeitsleistung beim<br />

Betrieb des geförderten Projekts<br />

zu erbringen.<br />

2.2 Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Förderung<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die<br />

Förderung sind die nachfolgend<br />

aufgeführten Ausgaben, soweit<br />

sie <strong>für</strong> die zu fördernden Vorhaben<br />

notwendig sind:<br />

- Errichtung oder Modernisierung<br />

von Bauten und baulichen<br />

Anlagen einschließlich<br />

dem Kauf neuer (technischer)<br />

Einrichtungen der Innenwirtschaft;<br />

Dem Zuwendungsbescheid wird die „De-minimis“-<br />

Bescheinigung beigefügt.<br />

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften, privatwirtschaftlichen<br />

Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften,<br />

Anstalten und Stiftungen oder bei einem Zusammenschluss<br />

antragsberechtigter Zuwendungsempfänger jeweils i. S. von<br />

Nr. 3.1 der RL gilt der „De-minimis“-Förderhöchstbetrag<br />

nur <strong>für</strong> den konkreten Antragsteller in seiner jeweiligen<br />

Rechtsform (z. B. Personen- oder Kapitalgesellschaft, Zusammenschluss<br />

in der Rechtsform einer GbR usw.), nicht<br />

jedoch <strong>für</strong> die einzelnen Mitglieder. Die Bescheinigung ist<br />

deshalb auch nur <strong>für</strong> den Antragsteller in seiner jeweiligen<br />

Rechtsform zu erstellen und hat nur <strong>für</strong> diesen Geltung (Sie<br />

ist nicht <strong>für</strong> die einzelnen Mitglieder zu erstellen!).<br />

Alle Investitionen müssen dem Ziel der Einkommenserzielung<br />

gem. Nr. 1 dienen.<br />

Landwirtschaftsnahe Dienstleistungen sind im Leitfaden<br />

unter Nr. 5.3 festgelegt. Fällt die Investition unter diesen<br />

Katalog sind auch Neubauten förderfähig.<br />

Investitionen in sonstige Vorhaben können nur gefördert<br />

werden, wenn damit gleichzeitig bestehende Gebäudesubstanz<br />

eines landwirtschaftlichen Betriebes erhalten und modernisiert<br />

wird. Ausgeschlossen sind Investitionen, die ausschließlich<br />

der Vermietung und Verpachtung dienen.<br />

Reine Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehender<br />

Gebäudesubstanz ohne wirtschaftlichen Hintergrund<br />

und ohne das Ziel zusätzlicher Einkommenserzielung<br />

sind nicht zuwendungsfähig.<br />

Technische Einrichtungen sind i. d. R. stationär und mit<br />

Bauten oder baulichen Anlagen verbunden (z. B. Lüftungstechnik,<br />

Heiztechnik). Gebrauchte technische Einrichtungen<br />

sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 26 von 50


- Allgemeine Aufwendungen,<br />

etwa <strong>für</strong> Architektur- und Ingenieurleistungen<br />

sowie <strong>für</strong><br />

Betreuung von baulichen Investitionen,Durchführbarkeitsstudien,<br />

den Erwerb von Patentrechten<br />

und Lizenzen, bis<br />

zu einem Höchstsatz von insgesamt<br />

bis zu 12 % der im ersten<br />

Spiegelstrich genannten<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

2.3 Einschränkungen der Förderung<br />

2.3.1 Urlaub auf dem Bauernhof, Brennereien<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Investitionen im Bereich „Urlaub<br />

auf dem Bauernhof“ können nur<br />

bis zur Gesamtkapazität von maximal<br />

25 Gästebetten gefördert<br />

werden.<br />

Bei Brennereien sind nur Investitionen<br />

im Bereich der Direktvermarktung<br />

von Abfindungs-<br />

sowie Verschlusskleinbrennereien<br />

(mit einer jährlichen Alkoholproduktion<br />

bis zu 10 hl) zuwendungsfähig;<br />

Brennereigeräte<br />

sind nicht zuwendungsfähig.<br />

2.3.2 Betreuung<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Gebühren <strong>für</strong> die Betreuung<br />

von Investitionsvorhaben können<br />

nur bei einem zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumen<br />

von mehr als 100 000 €<br />

gefördert werden.<br />

Zur Verbesserung der Auslastung ist eine befristete Dauervermietung<br />

außerhalb der Saison zulässig.<br />

Siehe Leitfaden Nr. 5.3<br />

Zugelassene Betreuer, Verfahren der Betreuer-Zulassung,<br />

Betreuer-Aufgaben (s. Leitfaden Nr. 5.6)<br />

Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> die Betreuungsgebühren ist das<br />

zuwendungsfähige bauliche Investitionsvolumen einschließlich<br />

technischer Einrichtungen und Erschließung, jedoch<br />

ohne Baunebenkosten.<br />

Ein separater Betreuerzuschuss wird nicht gewährt.<br />

Aus diesem Grund entfällt eine Betreuerpflicht.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 27 von 50


2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />

2.4.1 Investitionen, die die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen betreffen,<br />

2.4.2 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen,<br />

Kreditbeschaffungskosten und Gebühren <strong>für</strong> eine Beratung in Rechtssachen,<br />

2.4.3 Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen,<br />

2.4.4 der Kauf von Maschinen und Geräten sowie der Erwerb von Bauten und baulichen<br />

Anlagen,<br />

2.4.5 der Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen,<br />

2.4.6 Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäuden,<br />

2.4.7 Biogasanlagen und andere durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie alle<br />

damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen,<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Photovoltaikanlagen, Holzvergasungsanlagen und sonstige<br />

Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis fester Biomasse (z.<br />

B. Holz, Miscanthus), Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung<br />

auf Basis Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioethanol sowie Ölpressen<br />

sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

2.4.8 Ersatzinvestitionen.<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Keine Ersatzinvestitionen sind Investitionen, die aufgrund<br />

des damit einhergehenden technischen Fortschritts zu einer<br />

signifikanten Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />

und/oder Arbeitswirtschaft führen.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 28 von 50


3. Zuwendungsempfänger<br />

Gefördert werden:<br />

3.1 Unternehmen der Landwirtschaft<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

• Unternehmen, unbeschadet<br />

der gewählten Rechtsform,<br />

- deren Geschäftstätigkeit zu<br />

wesentlichen Teilen (mehr<br />

als 25 % der Umsatzerlöse)<br />

darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung<br />

oder durch<br />

mit Bodenbewirtschaftung<br />

verbundene Tierhaltung<br />

pflanzliche oder tierische Erzeugnisse<br />

zu gewinnen<br />

Zu Unternehmen zählen Einzelunternehmen (natürliche<br />

Personen), Personengesellschaften, juristische Personen<br />

und Mischformen.<br />

Die „Geschäftstätigkeit“ bezieht sich nur auf Umsatzerlöse<br />

zzgl. Prämien der/des Zuwendungsempfänger/s aus unternehmerischer<br />

(Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gewerbe)<br />

einschließlich freiberuflicher Tätigkeit.<br />

Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und aus Nutzungsüberlassungen<br />

sowie der Wert <strong>für</strong> Naturalentnahmen<br />

<strong>für</strong> geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie Dienstleistungen<br />

nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.<br />

Aus folgenden steuerlichen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft<br />

werden keine unternehmerischen Umsatzerlöse<br />

erzielt:<br />

Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung<br />

und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte.<br />

Der Mindestumsatzanteil von 25 % soll den Bezug des Zuwendungsempfängers<br />

zur originären traditionellen Landwirtschaft<br />

sicherstellen. Die zur Landwirtschaft zu zählenden<br />

Umsatzerlöse müssen aus Pflanzenproduktion, flächengebundener<br />

Tierproduktion oder Veredelung betriebseigener<br />

Rohstoffe (Direktvermarktung, Verarbeitung) kommen.<br />

Die steuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft<br />

ist bei der Beurteilung der Unternehmen der<br />

Landwirtschaft im Sinne der Nr. 3.1 nicht maßgebend.<br />

Vielmehr sind die Umsatzerlöse in bodengebundene und<br />

nichtbodengebundene Umsatzerlöse aufzuteilen.<br />

Umsatzerlöse aus nach dem Bewertungsgesetz gewerblicher<br />

Tierhaltung sind den nicht bodengebundenen Umsatzerlösen<br />

zuzurechnen.<br />

Bei Pensionspferdehaltung sind Umsatzerlöse nur anrechnungsfähig,<br />

wenn ausreichend eigen bewirtschaftete Futterflächen<br />

zur überwiegenden Grundfutterversorgung der Tiere<br />

vorliegen; als Richtwert <strong>für</strong> „überwiegend“ gilt dabei rd.<br />

0,35 ha Flächenbedarf/Großpferd; als „eigen“ bewirtschaftet<br />

kann dabei auch eine langfristige Flächenpacht von<br />

mindestens 12 Jahren anerkannt werden.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 29 von 50


und<br />

- die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes<br />

über die Alterssicherung<br />

der Landwirte (ALG)<br />

genannte Mindestgröße erreichen<br />

oder überschreiten<br />

oder<br />

- die einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb bewirtschaften<br />

und unmittelbar kirchliche,<br />

gemeinnützige oder mildtätige<br />

Zwecke verfolgen.<br />

Bei juristischen Personen wird<br />

bei der Bewertung der Geschäftstätigkeit<br />

sowie der Mindestgröße<br />

auf das Unternehmen,<br />

bei Personengesellschaften und<br />

Einzelunternehmen auf die am<br />

Unternehmen beteiligten natürlichen<br />

Personen abgestellt.<br />

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse ist der Vordruck Nr. 4.4.1<br />

im Leitfaden zu verwenden.<br />

Maßgeblich <strong>für</strong> die Beurteilung sind die Umsatzerlöse zum<br />

Zeitpunkt der Antragstellung (Ist-Situation lt. Antragsunterlagen);<br />

zur Bewilligung sind Veränderungen, die bis dahin<br />

vom Antragsteller mitgeteilt wurden, in die Beurteilung<br />

einzubeziehen; eine spätere Unterschreitung des Mindestumsatzanteils<br />

führt <strong>für</strong> sich genommen zu keiner Rückforderung.<br />

Natürliche Personen oder eine Gesellschaft, an der mehrere<br />

natürliche Personen beteiligt sind, können nebeneinander<br />

mehrere selbstständige Aktivitäten betreiben, die ggf. in getrennten<br />

Buchführungen abgebildet sein können. Die Prüfung<br />

des Umsatzkriteriums ist personenbezogen durchzuführen.<br />

Zur Bestimmung des Umsatzkriteriums sind dann die Umsatzerlöse<br />

der jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

personenbezogen zusammen zu fassen und der landwirtschaftliche<br />

Anteil an der Gesamtsumme der Umsatzerlöse<br />

zu ermitteln.<br />

Bei einer GmbH & Co. KG ist auch die GmbH (juristische<br />

Person) als Gesellschafter der Personengesellschaft hinsichtlich<br />

der Geschäftstätigkeit und der Mindestgröße zu<br />

prüfen.<br />

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn mindestens<br />

50 % der Gesellschafter die Fördervoraussetzungen erfüllen<br />

und gleichzeitig die Anteile der förderfähigen Gesellschafter<br />

mindestens 50 % an der Gesellschaft betragen.<br />

Die Anteile der förderfähigen Gesellschafter ergeben den<br />

förderfähigen Anteil der Investition.<br />

Bei einer Familien-GbR werden zur Ermittlung der Voraussetzungen<br />

nach Nr. 3.1 die unternehmerischen Aktivitäten<br />

aller Gesellschafter zusammengefasst. Für die Voraussetzung<br />

nach Nr. 4.1.2 (Prosperität) der Richtlinie muss je-<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 30 von 50


• Inhaber landwirtschaftlicher<br />

Einzelunternehmen oder deren<br />

Ehegatten oder mitarbeitende<br />

Familienangehörige<br />

gem. § 1 Abs. 8 ALG, soweit<br />

sie in räumlicher Nähe<br />

zum landwirtschaftlichen<br />

Betrieb erstmalig eine<br />

selbstständige Existenz<br />

gründen oder entwickeln.<br />

Als Tierhaltung im Sinne des 1.<br />

Spiegelstrichs gelten auch die<br />

Imkerei und die Wanderschäferei.<br />

Bei der Förderung von Betriebszusammenschlüssen<br />

muss die<br />

Geschäftstätigkeit des Betriebszusammenschlusses<br />

selbst oder<br />

des Durchschnitts seiner Mitglieder<br />

jeweils <strong>für</strong> sich betrachtet<br />

den Bedingungen nach Nr.<br />

3.1 dieser Richtlinie entsprechen.<br />

Nichtlandwirte im Sinne<br />

von Nr. 3.1 erhalten <strong>für</strong> ihren<br />

Anteil keine Förderung.<br />

doch auch bei der Familien-GbR jeder einzelne Gesellschafter<br />

geprüft werden.<br />

Eine Familien-GbR, <strong>für</strong> die diese Regelung gilt, ist regelmäßig<br />

nur eine GbR, die der Betriebsleiter mit seinem Ehegatten<br />

und/oder seinem potentiellen Hofnachfolger eingeht.<br />

Jedes Mitglied der Gesellschaft muss dabei durch persönliche<br />

Arbeitsleistung an der Bewirtschaftung des Betriebes<br />

mitwirken.<br />

Bei Inhabern landwirtschaftlicher Einzelunternehmen und<br />

deren Ehegatten können auch Folgeinvestitionen in bereits<br />

bestehende selbständige Existenzen gefördert werden. Die<br />

räumliche Nähe zum Betrieb und die erstmalige Existenzgründung<br />

(einschließlich einer ersten Folgeinvestition) ist<br />

lediglich bei den mitarbeitenden Familienangehörigen notwendig.<br />

Für das Kriterium der räumlichen Nähe ist die Investition<br />

in den ländlichen Raum im engeren Sinne gefordert.<br />

Mitarbeitende Familienangehörige sind hauptberuflich<br />

im landwirtschaftlichen Unternehmen tätige Verwandte bis<br />

zum 3. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad und Pflegekinder<br />

des Landwirtes oder seines Ehegatten.<br />

Betriebszusammenschlüsse, s. Leitfaden Nr. 5.2<br />

Die Einbringung des geförderten Objekts in bzw. dessen<br />

Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betreiber (z. B.<br />

GbR), d. h. die Trennung von Investor und Betreiber ist unter<br />

der Bedingung zulässig, dass sowohl Investor als auch<br />

Betreiber alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich<br />

gilt:<br />

1) Es darf nur ein Investor und ein Betreiber beteiligt sein.<br />

2) Es muss eine Teilidentität zwischen Investor und Betreiber<br />

gegeben sein.<br />

3) Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen von Investor<br />

und Betreiber gelten die gleichen Bestimmungen, die <strong>für</strong><br />

Gesellschaften allgemein gelten (siehe oben). Dabei ist<br />

es unerheblich, ob der Investor oder der Betreiber eine<br />

Personengesellschaft ist.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 31 von 50


3.2 Nicht gefördert werden<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung<br />

der öffentlichen<br />

Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals<br />

des Unternehmens be-<br />

trägt oder<br />

die sich im Sinne „Leitlinien der<br />

Gemeinschaft <strong>für</strong> staatliche Beihilfen<br />

zur Rettung und Umstrukturierung<br />

von Unternehmen in<br />

Schwierigkeiten“ in Schwierigkeiten<br />

befinden.<br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

4.1 Allgemeine Anforderungen<br />

4) Die Verpachtung des Investitionsobjekts an den Betreiber<br />

muss bei Antragstellung durch einen schriftlichen<br />

Pachtvertrag, der mindestens <strong>für</strong> die Dauer der Zweckbindungsfrist<br />

abgeschlossen ist, nachgewiesen werden.<br />

Es können nur Rechnungsbelege anerkannt werden, die an<br />

den Investor gerichtet sind.<br />

Die Tatsache, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten<br />

befindet, wird anhand der Tragbarkeit des Kapitaldienstes<br />

im Ist und Ziel beurteilt. Dabei ist zu überprüfen, ob ein<br />

Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, Verluste aufzufangen,<br />

die das Unternehmen so gut wie sicher in den wirtschaftlichen<br />

Untergang treiben.<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Der Zuwendungsempfänger hat: Die Zuverlässigkeit des Antragsstellers ist unter Berücksichtigung<br />

früherer, seit 2000 durchgeführter einzelbetrieblicher<br />

Investitionsfördermaßnahmen zu beurteilen.<br />

- einen Nachweis in Form<br />

eines Investitionskonzeptes<br />

(IVK) über die Wirtschaftlichkeit<br />

des Unternehmens<br />

und der durchzuführenden<br />

Maßnahmen zu erbringen<br />

Eine erfolgreiche Betriebsführung in der Vergangenheit ist<br />

durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.<br />

Zugelassen sind:<br />

- ÖKONOM (ILB)<br />

- EDV-Anwendungen der Betreuungsgesellschaften<br />

BBA und bbv-Landsiedlung GmbH<br />

sowie<br />

- Einfachanalyse EFA (ILB) <strong>für</strong> Fälle bis zu einem<br />

zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />

100 000 €.<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan umfasst die Gesamtmaßnahme<br />

(zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige<br />

Investitionsbestandteile). Der Kapital-<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 32 von 50


dienst muss unter Berücksichtigung evtl. schon bestehender<br />

Verpflichtungen und angemessener Lebenshaltungskosten<br />

tragbar sein. Das Investitionskonzept muss daher die im<br />

Entwicklungszeitraum geplanten Maßnahmen (auch von<br />

vornherein nicht zuwendungsfähige) sowie die vorhandenen<br />

und neu hinzu kommende Belastungen aufzeigen.<br />

Für die Bewilligung wird der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

netto erstellt. Die Finanzierung von Investitionen,<br />

die nicht im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme<br />

(z.B. geplanter Mähdrescherkauf bei geförderter Direktvermarktung)<br />

stehen sowie die Finanzierung der Mehrwertsteuer,<br />

sind nicht Gegenstand des der Bewilligung<br />

zugrunde liegenden Investitions- und Finanzierungsplans.<br />

Ein Wechsel des Betriebes beim System der Umsatzbesteuerung<br />

während des Förderverfahrens hat daher keinen Einfluss<br />

auf die Förderhöhe.<br />

Die Plausibilität der veranschlagten Kosten ist gem. Art. 26<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 mit dem Referenzkostensystem<br />

(abgeleitet aus der ISBAU-Liste) oder dem Vergleich<br />

der(s) dem Antrag zugrunde liegenden Kostenschätzung/Angebots<br />

mit mindestens zwei weiteren Angeboten,<br />

im Ausnahmefall auch durch den Bewertungsausschuss, zu<br />

prüfen (siehe Nr. 5.9 des Leitfaden).<br />

Die Finanzierbarkeit des Vorhabens muss nachweislich<br />

gewährleistet sein. Bei zu finanzierenden Beträgen über<br />

50.000 € ist eine Guthabenbestätigung bzw. Kreditbereitschaftserklärung<br />

der Hausbank zwingend erforderlich.<br />

Deckungsmittel, die nach Erteilung der Bewilligung projektbezogen<br />

neu hinzukommen, sind im Sinne der Anteilfinanzierung<br />

anzurechnen. Dagegen sind z. B. Erbschaften<br />

nach der Bewilligung nicht als projektbezogene Mittelzuwächse<br />

zu werten und daher auch nicht anzurechnen.<br />

Aus „zur Finanzierung verfügbar“ sind Mittel in den Finanzierungsplan<br />

einzusetzen, soweit diese in den Übergangsjahren<br />

sicher zu erwarten sind. Dabei sind 50 % der <strong>für</strong> die<br />

Laufzeit des Entwicklungsplanes erwarteten Mittel die absolute<br />

Obergrenze dessen, was nach kaufmännischen<br />

Grundsätzen noch vertretbar erscheint.<br />

Anhaltswert <strong>für</strong> die Berechnung im Normalfall:<br />

„Zur Finanzierung verfügbar („IST''-Jahr)" x Übergangsjahre<br />

x 20 bis 50 %. Bei einer Eigenkapitalbildung im IST von<br />

unter 30.000 € ist dabei ein Anteil von 20 %, zwischen<br />

30.000 € und 50.000 € ein Anteil von 30 % und bei mehr<br />

als 50.000 € Eigenkapitalbildung sind 50 % anzusetzen.<br />

Bei der Anrechnung des „cash-flow“ muss eine hinreichende<br />

Liquiditätsreserve zum Ausgleich ungünstiger betriebli-<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 33 von 50


und<br />

- berufliche Fähigkeiten <strong>für</strong><br />

eine ordnungsgemäße Führung<br />

des Betriebes nachzuweisen.<br />

Bei juristischen<br />

Personen und Personengesellschaften<br />

muss mindestens<br />

ein Mitglied der Unternehmensleitung<br />

diese<br />

Voraussetzungen erfüllen.<br />

cher Entwicklungsphasen, unvorhersehbarer Investitionen,<br />

größerer Reparaturen usw. oder anderer Belange Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen<br />

bis zu einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />

100 000 €:<br />

- Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf<br />

oder<br />

- Erfolgreicher Abschluss einer Landw. Fachschule<br />

oder<br />

- Teilnahme an mindestens drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm<br />

Landwirt (Grundlagen der pflanzlichen<br />

Produktion mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz,<br />

das Seminar Betriebswirtschaftliche Grundlagen, ein<br />

Schwerpunktseminar Pflanzenproduktion oder Schwerpunktseminar<br />

Tierproduktion). Die Teilnahme am Lehrgang<br />

der LWG <strong>für</strong> Nebenerwerbs-Winzer sowie der<br />

Besuch der Alpwirtschaftsakademie Allgäu, der Almwirtschaftsakademie<br />

Miesbach und der Akademie <strong>für</strong><br />

Land- und Almwirtschaft Südostoberbayern Traunstein<br />

ist gleichwertig.<br />

oder<br />

- Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />

Berufsbildung.<br />

oder<br />

- Bei Investitionen in ländlich/hauswirtschaftliche<br />

Dienstleistungen der erfolgreiche Abschluss des 1semestrigen<br />

Studiengangs der Landwirtschaftsschule,<br />

Abt. Hauswirtschaft.<br />

Bei Investitionen in landwirtschaftsnahe Dienstleistungen<br />

ab einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von<br />

100 000 €:<br />

- Bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf<br />

oder<br />

- Erfolgreicher Abschluss einer Landw. Fachschule<br />

oder<br />

- Erfolgreicher Abschluss einer dem Investitionsziel angemessenen<br />

Berufsausbildung.<br />

Bei sonstigen Vorhaben ist ein erfolgreicher Abschluss einer<br />

dem Investitionsziel angemessenen Berufsausbildung<br />

nachzuweisen.<br />

Die jeweils erforderliche berufliche Qualifikation kann<br />

auch von einer sonstigen an der Betriebsleitung beteiligten<br />

Person (z. B. Hofnachfolger bzw. Mitunternehmer auf der<br />

Basis eines GbR-Vertrages) nachgewiesen werden.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 34 von 50


4.2 Prosperität<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Summe der positiven Einkünfte<br />

(Prosperitätsgrenze) des<br />

Zuwendungsempfängers und<br />

seines Ehegatten darf zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung im<br />

Durchschnitt der letzten drei von<br />

der Finanzverwaltung erlassenen<br />

Steuerbescheide<br />

90 000 € je Jahr bei Ledigen und<br />

120 000 € je Jahr bei Ehegatten<br />

nicht überschritten haben. In begründeten<br />

Einzelfällen genügt<br />

es, zur Feststellung der Summe<br />

der positiven Einkünfte nur den<br />

letzten Steuerbescheid heranzuziehen.<br />

Die Einkommens- und Vermögensprosperität<br />

sowie die Würdigung<br />

der betrieblichen Leistungsfähigkeit<br />

betrifft bei juristischen<br />

Personen und Personengesellschaften<br />

einschließlich der<br />

GmbH & Co. KG alle Gesellschafter,Genossenschaftsmitglieder<br />

und Aktionäre (jeweils<br />

einschließlich ihrer Ehegatten),<br />

sofern diese hauptberuflich im<br />

Unternehmen tätig sind oder über<br />

einen Gesellschaftsanteil<br />

von mehr als 5 % verfügen.<br />

Falls die Summe der positiven<br />

Einkünfte eines der o. g. Anteilseigner<br />

90 000 € je Jahr bei<br />

Ledigen und 120 000 € je Jahr<br />

bei Ehegatten überschreitet, wird<br />

das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

des Zuwendungsempfängers<br />

um den Anteil von<br />

Hundert gekürzt, der dem Ge-<br />

Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen entscheidet<br />

die Bewilligungsstelle unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Persönlichkeit, der Berufserfahrung, des Betriebserfolgs<br />

des Antragstellers bzw. des Mitgliedes der Betriebsleitung.<br />

Eine Saldierung von positiven mit negativen Einkünften<br />

des (der) Steuerbescheides(e) ist nicht zulässig.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 35 von 50


sellschaftsanteil dieses Gesellschafters,Genossenschaftsmitglieds<br />

oder Aktionärs entspricht.<br />

Bei der Bemessung der Höhe<br />

der Zuwendung im Rahmen der<br />

zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />

sind sowohl das Eigeninteresse<br />

als auch die Leistungskraft<br />

des Zuwendungsempfängers<br />

angemessen zu berücksichtigen.<br />

Die Vermögensprosperität ist zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im Antragsformblatt erfolgt eine pauschale Abfrage des<br />

Privatvermögens des Antragstellers und dessen Ehegatten.<br />

Verfügen der Antragsteller und dessen Ehegatte danach<br />

gem. dem „Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen“ über<br />

mehr als 400 000 € Privatvermögen, so ist dem Antrag eine<br />

detaillierte Vermögensaufstellung nach dem Formblatt<br />

„Vermögensnachweis <strong>für</strong> Privatvermögen“ beizulegen.<br />

Die Angaben aller Antragsteller sind anhand der mit dem<br />

Antrag vorgelegten Einkommensteuerbescheide zu plausibilisieren<br />

(Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie<br />

aus Vermietung und Verpachtung).<br />

Das den Freibetrag von 400 000 € übersteigende Privatvermögen<br />

ist zu 50 % auf das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

anzurechnen. Dadurch verringert sich das zuwendungsfähige<br />

Investitionsvolumen entsprechend.<br />

Ab einem vorhandenen Privatvermögen von mehr als 1<br />

Mio. € wird keine <strong>Investitionsförderung</strong> gewährt.<br />

Beispiele: s. Leitfaden Nr. 5.5<br />

Bei allen Aussiedlungsarten ist der Erlös aus dem Verkauf<br />

der bisherigen Hofstelle oder Teilen davon in die Finanzierung<br />

des Vorhabens einzubringen.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 36 von 50


5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen<br />

5.1 Zuwendungsart<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Zuwendungen werden als<br />

Zuschüsse gewährt (Projektförderung<br />

- Anteilfinanzierung).<br />

Unterschreitet das zuwendungsfähige<br />

Investitionsvolumen den<br />

Betrag von 20 000 €, wird keine<br />

Förderung gewährt.<br />

Die Förderung wird begrenzt auf<br />

ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

von<br />

400.000 € und einen Zuschussbetrag<br />

von 80 000 € je Zuwendungsempfänger<br />

bzw. Mitglied<br />

eines Betriebszusammenschlusses.<br />

In das maximale zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

von 400 000 € sind die zuwendungsfähigen Betreuerausgaben<br />

einzubeziehen.<br />

Jeder Zuwendungsempfänger kann seine Fördermöglichkeit<br />

ganz oder teilweise im Rahmen von Betriebszusammenschlüssen<br />

wahrnehmen. In diesen Fällen ist im Bewilligungsbescheid<br />

<strong>für</strong> den Betriebszusammenschluss festzusetzen<br />

wie hoch der Zuschuss ist, der auf den einzelnen beteiligten<br />

Landwirt entfällt.<br />

Beantragt ein Landwirt innerhalb von sechs Jahren sowohl<br />

im Betriebszusammenschluss als auch in seinem Einzelbetrieb<br />

eine Förderung, so darf seine Gesamtförderung nicht<br />

höher sein als die <strong>für</strong> einen Einzelbetrieb zulässige.<br />

Die Anrechnung der früheren einzelbetrieblichen <strong>Investitionsförderung</strong>en<br />

(beachte: sonstige Fördermaßnahmen nach<br />

LEADER oder Dorferneuerung sind nicht anzurechnen)<br />

vor 2007 erfolgt dabei auf der Grundlage der geförderten<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese dürfen während eines<br />

Zeitraums von sechs Jahren (von Bewilligung bis Bewilligung)<br />

den Höchstbetrag von 1,25 Mio. € je Unternehmen<br />

nicht übersteigen.<br />

Eine Anrechnung erfolgt, soweit<br />

- die Zuwendungsempfänger<br />

- deren Gesellschafter/Genossenschaftsmitglieder/<br />

Aktionäre oder<br />

- von den Zuwendungsempfängern bzw. deren Gesellschaftern/Genossenschaftsmitgliedern/Aktionären<br />

–<br />

unbeschadet der gewählten Rechtsform – betriebene<br />

landwirtschaftliche Unternehmen<br />

eine Förderung nach den Grundsätzen der einzelbetrieblichen<br />

<strong>Investitionsförderung</strong> erhalten haben.<br />

Eine Anrechnung erfolgt auch <strong>für</strong> den Fall, dass Fördermittel<br />

von Dritten übernommen werden. Bei gesellschafts-<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 37 von 50


Darüber hinaus darf der Gesamtwert<br />

der einem Unternehmen<br />

gewährten De-minimis-<br />

Beihilfen 200 000 € bezogen auf<br />

einen Zeitraum von drei Steuerjahren<br />

nicht übersteigen.<br />

Dies gilt auch bei Unternehmensteilungen<br />

und bei einem Wechsel<br />

der Rechtsform des Unternehmens.<br />

5.2 Höhe des Zuschusses<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Bei Investitionen nach Nr. 2.1<br />

wird ein Zuschuss in Höhe von<br />

bis zu 20 % gewährt.<br />

Dieser Fördersatz gilt auch <strong>für</strong><br />

ggf. erforderliche Erschließungsmaßnahmen<br />

sowie notwendige<br />

Außenanlagen.<br />

rechtlich organisierten Unternehmen ist Maßstab <strong>für</strong> die<br />

Anrechnung der Gesellschaftsanteil des Zuwendungsempfängers<br />

bzw. des Gesellschafters/Genossenschaftsmitglieds/Aktionärs;<br />

sofern dieser 25 % nicht übersteigt, kann<br />

eine Anrechnung unterbleiben.<br />

Die Gesamtförderung eines Zuwendungsempfängers in <strong>EIF</strong><br />

(Summe AFP und Diversifizierung) wird begrenzt auf einen<br />

Zuschussbetrag von 300.000 € <strong>für</strong> Einzelbetriebe bzw.<br />

400.000 € <strong>für</strong> Betriebszusammenschlüsse während der gesamten<br />

Programmplanungsperiode 2007 bis 2013.<br />

Es ist darauf zu achten, dass inhaltlich zusammenhängende<br />

Investitionsmaßnahmen/Entwicklungsschritte (funktionsfähige<br />

Einheiten!) auch zusammenhängend beantragt werden.<br />

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

Bei den Erschließungsmaßnahmen ist eine Förderung <strong>für</strong><br />

den Bau öffentlicher Wege auszunehmen.<br />

Teil B Stand: 01.03.2008 Seite 38 von 50


Teile A und B: Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren, In-Kraft-Treten<br />

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Förderung erfolgt ohne<br />

Rechtsanspruch im Rahmen der<br />

verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

Die Fördermittel sind Zuwendungen<br />

im Sinne des Art. 23 und<br />

44 BayHO. Es gelten deshalb<br />

die Verwaltungsvorschriften zu<br />

diesen Artikeln (VV) und die<br />

Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />

<strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung<br />

(ANBest-P), soweit<br />

nicht nachstehend oder im<br />

Zuwendungsbescheid <br />

bzw.<br />

etwas anderes<br />

bestimmt ist.<br />

6.1 Mehrfachförderung<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Vorhaben, die aus Mitteln anderer<br />

öffentlicher Förderungsprogramme<br />

gefördert werden, dürfen<br />

nicht gleichzeitig nach diesen<br />

Grundsätzen gefördert werden.<br />

6.2 Zuwendungsfähige Ausgaben<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Zuwendungsfähig sind die durch<br />

Rechnungen seitens des Handels,<br />

des Gewerbes, anderer Betriebe<br />

und Unternehmen oder<br />

Die Förderung nach AFP und Diversifizierung kann während<br />

des genannten Zeitraumes nacheinander und in begründeten<br />

Fällen auch parallel in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Eine gleichzeitige Förderung denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

mit Mitteln aus der <strong>EIF</strong> und der Denkmalpflege kann<br />

unter folgenden Bedingungen gewährt werden:<br />

- Das Investitionsvorhaben wird aufgeteilt in Investitionen,<br />

die aufgrund der erhöhten Anforderungen des<br />

Denkmalschutzes mit Mitteln der Denkmalpflege gefördert<br />

werden können, und Investitionen, die der Agrarstrukturverbesserung<br />

dienen.<br />

- Die vom Denkmalschutz geförderten Investitionsteile<br />

werden dem beim <strong>EIF</strong> nicht zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />

zugeordnet.<br />

Beiträge zur Bauberufsgenossenschaft sind keine zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> Leiharbeitsverhältnisse zählen zu den im<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 39 von 50


des Maschinenringes nachgewiesenen<br />

Ausgaben abzüglich<br />

Umsatzsteuer, Rabatte und<br />

Skonti.<br />

Für Eigenleistungen (z. B.<br />

Selbsthilfe durch Angehörige<br />

oder Betriebskräfte, Holz, Kies<br />

und dgl. aus eigenem Betrieb,<br />

Selbstanfertigungen u. ä.), Zahlungen<br />

an Privatpersonen, behördliche<br />

Gebühren, Abgaben,<br />

satzungsgemäße Anschlussbeiträge<br />

und dgl. an staatliche,<br />

kommunale oder übergebietliche<br />

Stellen und Einrichtungen sowie<br />

<strong>für</strong> Zölle werden keine Zuwendungen<br />

gewährt.<br />

6.3 Brandfälle<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Sind Investitionen als Folge eines<br />

Brandes erforderlich, müssen<br />

bare Eigenleistungen mindestens<br />

in Höhe des Betrages in<br />

die Finanzierung eingebracht<br />

werden, der sich bei ordnungsgemäßer<br />

Versicherung nach den<br />

Bedingungen <strong>für</strong> die gleitende<br />

Neuwertversicherung von landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden als<br />

Entschädigung errechnen würde.<br />

6.4 Vergabe von Aufträgen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P<br />

werden nicht angewandt.<br />

Rahmen der <strong>EIF</strong> zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern sie<br />

durch Rechnungen des Verleihers nach folgenden Anforderungen<br />

belegt werden:<br />

Bei investiven Förderprogrammen sind lediglich Eigenleistungen<br />

(Selbsthilfe durch Angehörige, Eigenarbeitsleistungen,<br />

Aufwendungen an Private u. ä.) nicht zuwendungsfähig.<br />

Unter diesen Begriff fallen aber nach Sinn und Zweck<br />

der Regelung nicht Kosten <strong>für</strong> Leiharbeitsverhältnisse. Diese<br />

entstehen nämlich durch Rechnungen des Verleihers, die<br />

er dem Zuwendungsempfänger als von diesem unabhängigen<br />

Unternehmer gestellt hat. Die Angaben zu Art und Höhe<br />

der in diesen Rechnungen geltend gemachten Aufwendungen<br />

sind wesentlich verlässlicher als die in "Rechnungen"<br />

<strong>für</strong> Arbeitsleistungen von Angehörigen oder Betriebskräften.<br />

Gerade diese Bewertungsschwierigkeiten der Eigenleistungen<br />

sind aber ein maßgeblicher Grund <strong>für</strong> ihre<br />

Nichtanerkennung als zuwendungsfähige Ausgaben.<br />

Ein Skonto ist von den zuwendungsfähigen Ausgaben als<br />

nicht zuwendungsfähig abzuziehen, wenn es dem Zuwendungsempfänger<br />

angeboten wurde. Unerheblich ist insoweit,<br />

ob der Zuwendungsempfänger das Skonto genutzt hat.<br />

Der dem zuwendungsfähigen Ersatzbau zuzuordnende Nettobetrag<br />

ist in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen<br />

einzubringen. Kürzungen des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens<br />

aufgrund der Vermögensprosperität (AFP:<br />

Nr. 4.1.2, Diversifizierung Nr. 4.2) sind zu beachten.<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 40 von 50


6.5 Rückforderungsansprüche<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Rückforderungsansprüche sind<br />

grundsätzlich auf geeignete<br />

Weise abzusichern.<br />

Evtl. Rückforderungsansprüche sind grundsätzlich dann zu<br />

sichern, wenn erkennbar ein hohes wirtschaftliches Risiko<br />

<strong>für</strong> das geförderte Projekt bei dessen Durchführung bis zum<br />

Ende der Zweckbindungsfrist besteht (vgl. VV Nr. 5.2.1 zu<br />

Art. 44 BayHO). Bei der Risikoanalyse sind neben dem Betriebsvermögen<br />

noch andere Kriterien wie z.B. das Privatvermögen,<br />

die Rechtsform des Unternehmens oder der finanzielle<br />

Umfang der Fördermaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Die Höhe der Sicherung kann sich deshalb von 100 % bei<br />

sehr risikobehafteten Vorhaben auf z. B. 50 % bei weniger<br />

risikobehafteten Vorhaben ermäßigen. Die Sicherung kann<br />

auf Antrag oder auch automatisch reduziert werden je nach<br />

der Zeit der zweckentsprechenden Verwendung während<br />

der Zweckbindungsfrist, gestaffelt nach Gebäuden und<br />

Technikausstattung.<br />

Auf eine Prüfung der Sicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

kann verzichtet werden, wenn der Zuwendungsbetrag<br />

weniger als 20.000 € beträgt, da das wirtschaftliche<br />

Risiko in diesen Fällen als gering einzustufen ist.<br />

Wird nach der Durchführung einer Prüfung der Sicherung<br />

von Rückforderungsansprüchen festgestellt, dass das wirtschaftliche<br />

Risiko der Fördermaßnahme gering ist, kann<br />

ebenfalls gänzlich auf eine Sicherung verzichtet werden.<br />

Falls eine Prüfung erforderlich ist, hat sie vor Erlass des<br />

jeweiligen Bewilligungsbescheids zu erfolgen. Das Ergebnis<br />

ist zu dokumentieren.<br />

Möglichkeiten der dinglichen Sicherung von Rückforderungsansprüchen:<br />

- Eintragung einer Grundschuld <strong>für</strong> den Freistaat Bayern,<br />

vertreten durch die Bewilligungsstelle,<br />

- Eine - im Grundbuch zu vollziehende - Teilabtretung<br />

einer zugunsten einer Bank eingetragenen Grundschuld<br />

an den Freistaat Bayern.<br />

- Eintragung einer Grundschuld an sicherer Rangstelle<br />

zugunsten der Hausbank. Die Hausbank tritt mit schriftlicher<br />

Abtretungserklärung die Grundschuld oder einen<br />

Grundschuldteilbetrag an den Freistaat Bayern ab (treuhänderische<br />

Verwaltung der staatlichen Teilgrundschuld<br />

durch die Bank (d. h. nur die Bank ist im Grundbuch<br />

eingetragen). Der Charakter einer internen vertraglichen<br />

Vereinbarung zwischen Bank und Freistaat wird dadurch<br />

aufgehoben, dass das Kreditinstitut eine entspre-<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 41 von 50


7. Verfahren<br />

7.1 Antragstellung<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Der Antrag ist unter Verwendung<br />

des Vordrucks (Anlage 2 zur RL) beim <strong>Amt</strong><br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />

(ALF) einzureichen.<br />

Das Staatsministerium kann die<br />

Antragstellung auf Förderung<br />

chende Forderungsabtretung mit dem Landwirt vereinbart.<br />

Über die Grundschuldteilabtretung kann nur verfügt<br />

werden gegen Auszahlung des bewilligten Förderbetrages<br />

auf das angegebene Konto laut der Forderungsabtretung.<br />

- Abtretung von Forderungen,<br />

- Sicherungsübereignung von Gegenständen.<br />

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stellung<br />

einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder im Ausnahmefall<br />

einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch eine<br />

oder mehrere Privatpersonen.<br />

Weitere Formen der Sicherheitsleistung können VV Nr. 1.5<br />

zu Art. 59 BayHO entnommen werden.<br />

Dem Aspekt der sicheren Rangstelle, d. h. der Anspruch<br />

des Staates muss voraussichtlich noch neben der vorrangigen<br />

Grundschuld befriedigt werden können (Grundbuchauszug<br />

prüfen!), kommt in jedem der genannten Beispiele<br />

große Bedeutung zu.<br />

Die im Bedarfsfall <strong>für</strong> die dingliche Sicherung erforderlichen<br />

Unterlagen und Nachweise sind vom Antragsteller zu<br />

erbringen. Er hat insbesondere auch die Werthaltigkeit der<br />

Absicherung (d. h. der mit der Grundschuld belasteten<br />

Grundstücke) nachzuweisen (z. B. Verkehrswert der Flächen,<br />

angelehnt an die regionale Kaufpreissammlung <strong>für</strong><br />

landwirtschaftliche Grundstücke).<br />

Bei einer Grundschuldbestellung zugunsten des Freistaats<br />

Bayern soll die Bewilligungsstelle darauf hinwirken, dass<br />

durch einen entsprechenden Betreff (z. B. Name des Antragstellers,<br />

Bewilligungsstelle, Betriebsnummer) eine Zuordnung<br />

zu dem jeweiligen Förderverfahren ermöglicht<br />

wird. Die Originale der Urkunden sind von der Bewilligungsstelle<br />

zu den Akten zu nehmen.<br />

Die ÄLF halten Antragsvordrucke und notwendige Formblätter<br />

in ausreichender Zahl vor und händigen diese nach<br />

Bedarf an die Investoren aus.<br />

Grundsätzlich zuwendungsfähige Investitionen in Maschinenhallen<br />

(einschl. Schleppergaragen und Werkstätten) so-<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 42 von 50


von grundsätzlich zuwendungsfähigen<br />

Investitionen bei Bedarf<br />

aussetzen.<br />

wie Mehrzweckhallen werden bis auf Weiteres nicht gefördert.<br />

Eine Antragstellung ist aus diesem Grund nicht möglich.<br />

Ausgenommen davon sind<br />

- Berge- und Lagerhallen, soweit sie durch Vorrichtungen<br />

oder durch die bauliche Gestaltung eindeutig<br />

zweckbestimmt und dauerhaft nur zur Lagerung von<br />

Erntegut bestimmt sind,<br />

- sonstige Lagerhallen, wenn sie im Zusammenhang<br />

mit einer gleichzeitig geförderten Maßnahme in der<br />

Tierhaltung in diesem Umfang zur Lagerung von<br />

Erntegut oder Einstreu betriebsnotwendig sind.<br />

Die Beratung zu den Anträgen, soweit von den Antragstellern<br />

gewünscht, ist von den <strong>für</strong> den jeweiligen Investitionsschwerpunkt/Betriebszweig<br />

zuständigen Beratungsteams<br />

durchzuführen.<br />

Soweit die Beratung von privaten Stellen (Betreuer o. a.)<br />

durchgeführt werden soll oder darauf verzichtet wird, liegt<br />

dies im Ermessen des Begünstigten. In jedem Fall hat eine<br />

Vorprüfung auf Bewilligungsfähigkeit des Antrags durch<br />

das fachlich zuständige Beratungsteam zu erfolgen. Sofern<br />

das IVK vom Betreuer erstellt wurde, hat das fachlich zuständige<br />

Beratungsteam auf dem IVK zu dokumentieren,<br />

dass das IVK auf Plausibilität geprüft wurde.<br />

Nach Abschluss der Beratung reicht der Antragsteller oder<br />

dessen Betreuer den vollständig ausgefüllten Antrag beim<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten ein.<br />

Die Ämter registrieren die Anträge (RESI), bearbeiten sie<br />

nach einer von der Bewilligungsstelle unter Beachtung des<br />

Art. 26 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission<br />

(„Kontrollverordnung“) vorgegebenen Checkliste und<br />

zeichnen <strong>für</strong> die vollständige Bearbeitung verantwortlich.<br />

Mit der Antragstellung entscheidet sich der Landwirt <strong>für</strong><br />

ein bestimmtes Förderprogramm. Er kann seinen Antrag<br />

aber zurücknehmen und einen neuen stellen, wenn er mit<br />

der Maßnahme noch nicht begonnen hat.<br />

Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Programmen<br />

ist aus Gründen des Verwaltungsverfahrensrechts nach<br />

Maßnahmenbeginn nicht mehr möglich.<br />

Anträge sind in angemessener Zeit (z. B. 6 Monate) zu vervollständigen.<br />

Nach vorheriger Fristsetzung kann ein unvollständiger<br />

bzw. unzureichender Antrag zur Ablehnung<br />

an die FüAk weitergeleitet werden.<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 43 von 50


7.2 Entscheidung über den Antrag<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Bewilligungsstelle<br />

entscheidet über den Antrag.<br />

Dazu gibt sie die Antragsdaten<br />

in die EDV ein und erteilt im<br />

Rahmen des Bewilligungskontingents<br />

ggf. einen Zuwendungsbescheid.<br />

Maßgeblich <strong>für</strong> die Entscheidung<br />

des jeweiligen Antrags ist<br />

die zum Zeitpunkt der Bewilligung<br />

bzw. Ablehnung geltende<br />

Richtlinie, <strong>für</strong> Maßnahmen, die<br />

nach Zustimmung zum vorzeitigen<br />

Maßnahmenbeginn bereits<br />

begonnen sind, jedoch die zum<br />

Zeitpunkt der Antragstellung<br />

geltende Richtlinie.<br />

Für die Entscheidung über die Zustimmung zum vorzeitigen<br />

Maßnahmenbeginn ist - sofern die sonstigen Antragsunterlagen<br />

vorliegen - die geforderte Vollständigkeit durch<br />

den Nachweis eines eingereichten Bauantrags gegeben. Ein<br />

Abzug des Eingabeplans ist den Förderunterlagen beizulegen.<br />

Zentrale Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie<br />

<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).<br />

Die FüAk ist auch <strong>für</strong> die Erstellung von Ablehnungsbescheiden<br />

zuständig.<br />

Sie bearbeitet die Anträge unter Berücksichtigung der in<br />

Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission<br />

(„Kontrollverordnung“) enthaltenen Verwaltungskontrollen.<br />

Der Antragsteller hat das volle Finanzierungsrisiko selbst<br />

zu tragen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung<br />

zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur dann erteilt<br />

werden darf, wenn<br />

- das Antragsformblatt vollständig ausgefüllt ist,<br />

- alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen,<br />

- es sich um eine im Sinne der Richtlinie zulässige Maßnahme<br />

handelt,<br />

- alle Fördervoraussetzungen (insbesondere die Finanzierung,<br />

Prosperität sowie die Unternehmenseigenschaft<br />

nach Nr. 3.1) eingehend geprüft und erfüllt sind,<br />

- <strong>für</strong> genehmigungspflichtige Maßnahmen der Nachweis<br />

eines eingereichten Bauplans vorliegt und<br />

- die Zwischenfinanzierung bis zum Bewilligungszeitpunkt<br />

gesichert ist.<br />

(Teil-)Vorhaben, die nach Baurecht genehmigungspflichtig<br />

sind, können nur bewilligt werden, wenn der Bewilligungsstelle<br />

ein genehmigter Bauplan vorliegt.<br />

Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich ein der Ausführung<br />

zuzurechnender Lieferungs- und Leistungsvertrag (Ausnahme:<br />

Vertrag enthält auflösende oder aufschiebende Bedingung<br />

bei Nichtförderung) sowie der Beginn der Pflanzungen<br />

bei Dauerkulturen zu werten, soweit <strong>für</strong> die Pflanzungen<br />

eine Förderung beantragt wird. Bei Baumaßnahmen<br />

gelten Planung und Baugrunduntersuchungen nicht als Beginn.<br />

Rechnungen <strong>für</strong> derartige Leistungen können auch<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 44 von 50


Die Maßnahmen dürfen vor Bewilligung<br />

nicht begonnen sein.<br />

Die Bewilligungsstelle kann im<br />

Einzelfall (z. B. wegen Unaufschiebbarkeit<br />

der Maßnahmen)<br />

zustimmen, dass mit den Maßnahmen<br />

bereits vor der Bewilligung<br />

begonnen wird. Aus der<br />

Zustimmung zum vorzeitigen<br />

Beginn kann jedoch kein Anspruch<br />

auf Förderung abgeleitet<br />

werden.<br />

Die Bewilligungsstelle kann in<br />

begründeten Härtefällen (z. B.<br />

Brandfall) zustimmen, dass<br />

Maßnahmen, die nach Antragstellung<br />

ohne Genehmigung<br />

zum vorzeitigen Beginn begonnen<br />

wurden, noch in die Förderung<br />

einbezogen werden.<br />

dann gefördert werden, wenn diese vor VZ entstanden sind.<br />

Grunderwerb, Herrichten (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren)<br />

und Erschließen des Grundstücks, vorbereitende Beschaffung<br />

von allgemein verwendbaren Baumaterialien wie<br />

z.B. Sand, Mauersteine, Dachziegel sowie Lohnschnitt von<br />

Bauholz sind jederzeit (d. h. sowohl vor VZ als auch vor<br />

Antragstellung) förderunschädlich möglich. Die in diesem<br />

Zusammenhang vor VZ-Erteilung anfallenden Rechnungen<br />

können jedoch nicht in der Förderung berücksichtigt werden.<br />

Nicht als Baubeginn gilt auch, wenn eine Bauvoranfrage<br />

beim Landratsamt gestellt wurde oder bereits ein<br />

genehmigter Bauplan vorliegt.<br />

Verfahrensweise bei Anträgen <strong>für</strong> Nachbewilligungen bzw.<br />

Behandlung von Zusatzmaßnahmen:<br />

1. Nachbewilligung<br />

Einem Nachbewilligungsantrag kann dann zugestimmt<br />

werden, wenn <strong>für</strong> das bereits bewilligte Vorhaben eine Finanzierungslücke<br />

entsteht, die zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

(Erstbewilligung) nicht vorhersehbar war, ohne<br />

ergänzende Förderung nicht tragbar ist und die Höchstförderung<br />

noch nicht ausgeschöpft ist.<br />

2. Mittel nicht ausgeschöpft<br />

Wird der Zuwendungszweck einer Erstbewilligung erreicht,<br />

ohne dass dabei die bewilligten Fördermittel vollständig<br />

ausgeschöpft werden (z. B. durch höhere Eigenleistungen),<br />

ist eine Ausschöpfung der offenen Mittel durch Zusatzmaßnahmen<br />

generell unzulässig.<br />

3. Ausweitung der Maßnahme<br />

Erweiterungen der Investition, die über den bewilligten<br />

Förderrahmen des Erstbescheides hinausgehen, und alle<br />

nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bewilligten<br />

Investitionsobjekt stehenden zusätzlichen Maßnahmen<br />

sind als Neuanträge zu behandeln.<br />

7.3 Prüfung des Verwendungsnachweises und Mittelfreigaben bzw. -abrufe<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Zuschüsse werden nach Prüfung<br />

durch das zuständige <strong>Amt</strong><br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />

zur Auszahlung erst freigegeben,<br />

wenn der Antragsteller die<br />

Rechnungen über zuwendungsfähige<br />

Ausgaben sowie die entsprechenden<br />

Zahlungsnachweise<br />

Für die Durchführung des Nachweises der Verwendung gilt<br />

Nr. 6 der ANBest-P mit Ausnahme der Nr. 6.6.<br />

Ein einfacher Verwendungsnachweis nach Nr. 6.6 ANBest-<br />

P ist nicht zugelassen.<br />

Die endgültige Höhe der Förderung bemisst sich nach der<br />

bei Prüfung des Endverwendungsnachweises festgestellten<br />

Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Anzahl der<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 45 von 50


eim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

und Forsten vorgelegt hat.<br />

Teilabrechnungen sind möglich.<br />

Die Zuschüsse werden vom<br />

Staatsministerium über das zentrale<br />

Auszahlungsprogramm<br />

(ZAP) auf die im Förderantrag<br />

ausgewiesene Bankverbindung<br />

des Zuwendungsempfängers<br />

ausgezahlt.<br />

Die Bewilligungsstelle prüft den<br />

vorgelegten Endverwendungsnachweis<br />

und die antrags- und<br />

bestimmungsgemäße Durchführung<br />

der Maßnahmen verwaltungsmäßig<br />

sowie im Rahmen<br />

mindestens einer Inaugenscheinnahme<br />

der Maßnahmen.<br />

Mittelfreigaben bzw. Teilverwendungsnachweise sollte soweit<br />

als möglich beschränkt werden (Verwaltungseffizienz).<br />

Daher muss ein Auszahlungsantrag mindestens zuwendungsfähige<br />

Ausgaben von 20.000 € umfassen. Die<br />

letzten 20 % der bewilligten Fördermittel können erst freigegeben<br />

werden, wenn die Inaugenscheinnahme der Maßnahme<br />

erfolgt ist.<br />

Verfahren ohne Betreuerbeteiligung<br />

Bei jeder Mittelfreigabe ist eine Belegprüfung durchzuführen.<br />

Mit dem Endverwendungsnachweis ist die ganze Maßnahme<br />

belegmäßig (Originalrechnungen, Zahlungsnachweise<br />

und Kaufverträge) und vor Ort umfassend zu prüfen.<br />

Verfahren mit Betreuerbeteiligung<br />

Die Freigabe der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage entsprechender<br />

Finanzierungs- und Kostenübersichten der Betreuer<br />

sowie der zugrundeliegenden Belege und einer verkürzten<br />

Belegprüfung.<br />

Der Verwendungsnachweis ist vom Betreuer nach den im<br />

Bescheid genannten genehmigten Investitionen (Positionen)<br />

zu gliedern und die Rechnungsbelege entsprechend sortiert<br />

zuzuordnen. Der Betreuer und der Begünstigte haben die<br />

Richtigkeit der Angaben in dem Verwendungsnachweis<br />

schriftlich zu bestätigen.<br />

Bei Abrechnungen in mehreren Tranchen sind die vorgelegten<br />

Teilverwendungsnachweise und die dazu gehörigen<br />

Sachberichte zu prüfen.<br />

Spätestens im Zusammenhang mit dem Endverwendungsnachweis<br />

einschließlich Sachbericht sind sämtliche mit dem<br />

Nachweis verbundenen Originalbelege und die Verträge<br />

über die Vergabe von Aufträgen beim ALF vorzulegen. Mit<br />

dem Endverwendungsnachweis sind die Originalbelege einer<br />

jeden geförderten Investition von den Ämtern im Auftrag<br />

der FüAk umfassend vor Ort zu prüfen (Inaugenscheinnahme).<br />

Die geprüften Belege sind zu markieren. Die<br />

FüAk stellt <strong>für</strong> die Inaugenscheinnahme Prüflisten zur Verfügung.<br />

Dort ist das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren.<br />

Daneben sind mindestens 4 % der öffentlichen Ausgaben,<br />

die der EU-Kommission jedes Jahr gemeldet wurden und<br />

mindestens 5 % der öffentlichen Ausgaben, die der Kommission<br />

<strong>für</strong> die gesamte Programmlaufzeit gemeldet wurden,<br />

zu kontrollieren. Diese Prüfung nach Art. 27 und 28<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission<br />

(„Kontrollverordnung“) wird vom zentralen Prüfdienst der<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 46 von 50


Beispiel:<br />

zuwendungsfähiges<br />

Investitionsvolumen von<br />

250.000 €<br />

FüAk übernommen. Sie dient dazu, evtl. systematische<br />

Fehler und Probleme zu erkennen und abzustellen.<br />

Bei der Verwendungsnachweisprüfung gilt bei Ermäßigung<br />

der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Nrn. 2.1 und<br />

2.1.1 ANBest-P folgende Verfahrensweise:<br />

Die o. a. Förderprogramme werden als Projektförderung<br />

mit Anteilfinanzierung durchgeführt. Mit Erlass eines Bewilligungsbescheides<br />

sind die Anteile der eigenen Mittel,<br />

der Mittel von Dritten und der öffentlichen Mittel an den<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben verbindlich (Nr. 1.2 Satz 2<br />

ANBest-P).<br />

Sobald sich die zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber<br />

dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen verringern, ermäßigt sich die<br />

Zuwendung anteilig. Diese Regelung stellt eine auflösende<br />

Bedingung nach Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG dar (siehe<br />

auch VV Nr. 8.2.1 Satz 2 zu Art. 44 BayHO, Nr. 8.2.3<br />

ANBest-P). Die Zuwendungsbescheide werden insoweit<br />

automatisch unwirksam (vgl. VV Nr. 8.1 Satz 1 zu Art 44.<br />

BayHO; Art 43 Abs. 2 BayVwVfG).<br />

Mit der Endfestsetzung wird die entsprechende Korrektur<br />

durchgeführt, wobei eigene Mittel wie auch öffentliche<br />

Mittel (Zuschuss) entsprechend den Grundsätzen der Anteilfinanzierung<br />

reduziert werden.<br />

Ausgabenverringerung<br />

um 125.000 €,<br />

d. h. um<br />

zuwendungsfähige Ausgaben<br />

von 125.000 €<br />

Eigene Mittel: 212.500 € 50 % Eigene Mittel neu: 106.250 €<br />

Zuschüsse: 37.500 € 50 % Zuschüsse neu: 18.750 €<br />

Wird gemäß Teil A Nr. 5.2.1 und 5.2.2 ein erhöhter Zuschuss<br />

<strong>für</strong> den Bau von Gülle- und Futterlagerräumen<br />

gewährt, ist zu prüfen, ob die geplanten stallbaulichen<br />

Investitionen in der Milchviehhaltung und/oder zur Erfüllung<br />

der Anforderungen an eine besonders tiergerechte<br />

Haltung (vgl. Merkblatt) umgesetzt wurden. Werden die<br />

stallbaulichen Investitionen nicht wie geplant realisiert,<br />

entfällt der erhöhte Zuschuss, wenn die unter Nr. 5.2.1<br />

und 5.2.2 genannten Schwellenwerte, die maßgeblich <strong>für</strong><br />

den erhöhten Zuschuss sind, unterschritten werden. Der<br />

erhöhte Zuschuss kann nur dann belassen werden, wenn<br />

die stallbaulichen Investitionen zwar umgesetzt wurden,<br />

aber aufgrund einer erhöhten Eigenleistung des An-<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 47 von 50


7.4 Zweckbindungsfrist<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Zweckbindungsfrist beträgt<br />

bei geförderten Bauten und baulichen<br />

Anlagen 12 Jahre ab Fertigstellung,<br />

bei technischen Einrichtungen<br />

und Maschinen<br />

5 Jahre ab Lieferung. Werden<br />

die geförderten Investitionen innerhalb<br />

der genannten Fristen<br />

veräußert oder nicht mehr dem<br />

Zuwendungszweck entsprechend<br />

verwendet, wird die Zuwendung<br />

anteilig zurückgefordert.<br />

Sofern ein Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung<br />

besonderer Anforderungen<br />

an eine besonders tiergerechte<br />

Haltung gewährt wird, so<br />

sind diese beim geförderten<br />

Bauobjekt gem. der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1698/2005 des Rates<br />

tragstellers Ermäßigungen eingetreten sind. Den ggf.<br />

notwendigen Nachweis, dass keine Unterschreitung der<br />

oben genannten Schwellenwerte eingetreten ist, muss der<br />

Antragsteller führen.<br />

Wird ein erhöhter Zuschuss nach Teil A Nr. 5.2.2 <strong>für</strong><br />

den Einbau von Melk- und Futtertechnik gewährt, so ist<br />

zu prüfen, ob die geplanten stallbaulichen Investitionen<br />

umgesetzt wurden. Wurden die stallbaulichen Investitionen<br />

nicht wie geplant realisiert, entfällt der Zuschuss <strong>für</strong><br />

die Erfüllung besonderer Anforderungen <strong>für</strong> den Bereich<br />

der Melk– und Futtertechnik. Der erhöhte Zuschuss kann<br />

nur dann belassen werden, wenn die stallbaulichen Investitionen,<br />

die mehrere Kriterien der Anlage 1 betreffen,<br />

umgesetzt wurden und nach Durchführung der Investitionen<br />

alle vorhandenen Milchkuhplätze die Anforderungen<br />

an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen.<br />

Analog dieser Regelungen entfällt die Förderung nicht,<br />

wenn das im IVK vorgesehen Konzept umgesetzt wurde,<br />

jedoch z.B. aufgrund erhöhter Eigenleistungen des Antragstellers<br />

Ermäßigungen eingetreten sind, die zu einer<br />

Unterschreitung der Mindestinvestitionssumme führen.<br />

Eine Baumaßnahme gilt als fertiggestellt, wenn der Endverwendungsnachweis<br />

beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft eingeht<br />

(Datum des Einlaufs).<br />

Die Förderunterlagen der Verwaltung sind mindestens so<br />

lange aufzubewahren wie die Zweckbindung besteht, mindestens<br />

jedoch bis zum Jahr 2022.<br />

Innerhalb des Zeitraums der Zweckbindung hat der Begünstigte<br />

Tatbestände zu melden, die zu einer Veränderung<br />

der Zweckbindung oder der <strong>für</strong> die Bewilligung maßgeblichen<br />

Tatbestände führen. Im Grundsatz können Betriebe<br />

nach Bewilligung in Abstimmung mit der Bewilligungsstelle<br />

bzw. nach Abschluss der Maßnahme (Endfestsetzung)<br />

eigenständig weitere Wachstumsschritte vornehmen.<br />

Gemäß Art. 72 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

des Rates (ELER-Verordnung) besteht <strong>für</strong> eine Kofinanzierung<br />

nach dem ELER-Fonds Prüfungsrelevanz <strong>für</strong> einen<br />

Zeitraum von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 48 von 50


mindestens während eines Zeitraumes<br />

von 5 Jahren nach der<br />

Einreichung des Endverwendungsnachweises<br />

einzuhalten.<br />

Bewilligungsstelle die Finanzierung des Vorhabens beschlossen<br />

hat.<br />

Die Prüfung der Zweckbindung (sog. „Ex post-Kontrollen“<br />

nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der<br />

Kommission („Kontrollverordnung“) soll sicher stellen,<br />

dass bei dem geförderten Vorhaben keine erhebliche Veränderung<br />

erfolgt ist,<br />

- die seine Art oder die Durchführungsbedingungen<br />

beeinträchtigt, oder<br />

- die einem Zuwendungsempfänger einen ungerechtfertigten<br />

Vorteil verschafft, oder<br />

- die darauf zurückzuführen ist, dass sich die Art der<br />

Besitzverhältnisse bei einer Infrastruktur geändert<br />

hat,<br />

- oder dass eine Produktionstätigkeit aufgegeben worden<br />

ist oder<br />

- sich deren Standort geändert hat.<br />

Daneben ist zu überprüfen, ob der Begünstigte die Zahlungen<br />

tatsächlich und endgültig geleistet hat und keine regelwidrige<br />

Doppelfinanzierung aus verschiedenen einzelstaatlichen<br />

oder Gemeinschaftsquellen vorliegt.<br />

Eine Überprüfung von Einzelheiten des Investitionskonzeptes<br />

ist dagegen nicht erforderlich.<br />

Die Ex-post-Kontrollen erstrecken sich jedes Jahr auf mindestens<br />

1 % der beihilfefähigen Ausgaben <strong>für</strong> Vorhaben<br />

gemäß Art. 72 Abs. 1 der ELER-Verordnung, <strong>für</strong> die die<br />

Abschlusszahlung geleistet wurde. Sie werden vom zentralen<br />

Prüfdienst der FüAk durchgeführt.<br />

Beim Betriebsübergang und bei Veräußerung bzw. Verpachtung<br />

des geförderten Objektes muss der Zuwendungszweck<br />

weiterhin erfüllt bleiben und der Übernehmer nach<br />

der Richtlinie ein berechtigter Zuwendungsempfänger sein.<br />

Der Betriebsnachfolger muss also entsprechend den Fördervoraussetzungen<br />

auch als Zuwendungsempfänger in Betracht<br />

kommen; dabei dürfen die personenbezogenen Fördervoraussetzungen<br />

nicht durch die Übergabe des Betriebes<br />

umgangen werden.<br />

Bei Veräußerung bzw. Verpachtung des geförderten Objekts<br />

unter Beibehaltung einer Nutzung im Sinne des Zuwendungszweckes<br />

kann eine Förderung ohne Weiteres nur<br />

dann belassen werden, wenn besondere betriebliche oder<br />

persönliche Gründe vorliegen.<br />

Bei Betriebsübergang bzw. Veräußerung des geförderten<br />

Objekts ist stets eine Zustimmung der jeweils zuständigen<br />

Stelle erforderlich. Im Falle eines notwendigen Antrags auf<br />

Übertragung des Zuwendungsverhältnisses ist dieser über<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 49 von 50


das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten bei der Bewilligungsstelle<br />

einzureichen.<br />

Im Falle einer Gebrauchsüberlassung (z. B. durch Verpachtung)<br />

oder Veräußerung des geförderten Objekts <strong>für</strong> nichtlandwirtschaftliche<br />

Zwecke ist keine Förderung möglich<br />

bzw. wird die Förderung (anteilig) zurückgefordert.<br />

7.5 Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Die Aufhebung (Rücknahme<br />

oder Widerruf) von Zuwendungsbescheiden<br />

und die Erstattung<br />

gewährter Zuschüsse richten<br />

sich nach den <strong>für</strong> die Förderung<br />

einschlägigen Rechtsvorschriften<br />

und den im jeweiligen<br />

Zuwendungsbescheid enthaltenen<br />

Nebenbestimmungen.<br />

Die Erhebung von Kosten richtet<br />

sich nach dem Kostengesetz.<br />

8. In-Kraft-Treten<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung<br />

vom 01.03.2008 in Kraft.<br />

Sie tritt am 31.12.2010 außer<br />

Kraft. Die Richtlinie wird im Internet<br />

veröffentlicht.<br />

Teil A und B Stand: 01.03.2008 Seite 50 von 50


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Anmerkung<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Betriebszusammenschlüsse<br />

Betriebszusammenschlüsse 5.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Fragen über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Steuerrecht) zählen nicht zum Aufga-<br />

benbereich unserer Verwaltung. Dieser Bereich liegt im Verantwortungsbereich des<br />

Landwirts selbst. Auskünfte werden ausschließlich durch die Steuerverwaltung oder steu-<br />

erberatende Berufe erteilt.<br />

Betriebszusammenschluss im Sinne der Richtlinie<br />

Unter einem Betriebszusammenschluss ist die Zusammenführung der wesentlichen Teile<br />

vorher eigenständiger landwirtschaftlicher Betriebe und die daraus resultierende vertrag-<br />

lich geregelte Zusammenarbeit mehrerer Landwirte – unbeschadet der gewählten Rechts-<br />

form – zu verstehen. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Der Betriebszu-<br />

sammenschluss muss <strong>für</strong> eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Be-<br />

willigung an, vereinbart sein. Die Mitglieder des Betriebszusammenschlusses können ih-<br />

ren Anteil am Kapital des Betriebszusammenschlusses durch Geld- oder Sacheinlagen ent-<br />

sprechend ihrer Beteiligung einbringen. Jedes Mitglied muss darüber hinaus durch persön-<br />

liche Arbeitsleistung an der Bewirtschaftung des Betriebszusammenschlusses mitwirken.<br />

Ein Zusammenschluss zwischen Ehepartnern und/oder deren Kindern ist kein Betriebszu-<br />

sammenschluss im Sinne der Richtlinie (d.h. keine erhöhte Förderobergrenze), auch wenn<br />

die Mitglieder dieses Zusammenschlusses vorher eigenständige Betriebe geführt haben.<br />

Betriebszusammenschlüsse in der Rechtsform der GbR<br />

Betriebszusammenschlüsse in der Landwirtschaft erfolgen i.d.R. in der Rechtsform einer<br />

GbR. Nach §§ 705 ff. BGB ist die GbR ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die sich<br />

zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes (sog. Gesellschaftszweck) verpflichten. Die<br />

GbR entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (vgl. § 705 BGB). Der Gesell-<br />

schaftsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Dennoch ist der<br />

Bewilligungsbehörde vor der Bewilligung ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorzule-<br />

gen. In diesem muss ein Bevollmächtigter benannt sein. Die GbR ist eine sogenannte Au-<br />

ßen-GbR, wenn sie nach außen unmittelbar „als Gesellschaft“ am Rechtsverkehr teil-<br />

nimmt. Die Außen-GbR ist selbst als Zuwendungsempfängerin zu behandeln. Sie muss<br />

daher, sofern in der Richtlinie nicht abweichend geregelt, die jeweiligen Fördervorausset-<br />

Seite 1 von 3


zungen selbst erfüllen. Sofern auf Grund der Richtlinie eine personenbezogene Voraus-<br />

setzung durch einen Gesellschafter erfüllt werden muss, so ist durch eine Auflage im Be-<br />

willigungsbescheid sicher zu stellen, dass dieser Gesellschafter während der Zweckbin-<br />

dungsfrist in der Gesellschaft verbleibt oder aber durch einen entsprechenden Gesellschaf-<br />

ter ersetzt wird. Förderobergrenzen sowie Förderhöchstsätze können <strong>für</strong> die Außen-GbR<br />

nur einmal ausgeschöpft werden. In die Außen-GbR von den Gesellschaftern eingebrachte<br />

Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.<br />

Der Bewilligungsbescheid ist ausschließlich an die Außen-GbR zu adressieren und be-<br />

kannt zu geben. Eine anteilige Bewilligung der einzelnen Gesellschafter ist nicht möglich.<br />

Ein zugunsten der Außen-GbR ergangener Bewilligungsbescheid kann nur gegenüber der<br />

Gesellschaft aufgehoben werden. Es empfiehlt sich, die Aufhebungs- und Rückforde-<br />

rungsbescheide (ebenso wie Ablehnungsbescheide) förmlich zuzustellen. Hat die Außen-<br />

GbR einen Bevollmächtigten bestellt und dies der Bewilligungsbehörde gegenüber schrift-<br />

lich nachgewiesen, so hat die Zustellung zwingend an diesen Bevollmächtigten zu erfol-<br />

gen (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayVwZVG).<br />

Die Gesellschafter können <strong>für</strong> separate Vorhaben in eigenständig betriebenen, vorher un-<br />

tergeordneten Teilen des eigenen Betriebs (z. B. Direktvermarktung) weiterhin Förderung<br />

erhalten, soweit sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.<br />

Sicherung von Rückforderungsansprüchen bei Betriebszusammenschlüssen<br />

(gilt analog bei Familien GbR´s)<br />

Wie bei Einzelunternehmen ist auch bei einer GbR anhand einer Risikoanalyse zu prüfen,<br />

ob ein hohes wirtschaftliches Risiko besteht, die eine Absicherung von Rückforderungsansprüchen<br />

erforderlich macht. Dabei ist neben dem Betriebsvermögen der GbR auch das<br />

Vermögen der Gesellschafter bei der Analyse heranzuziehen.<br />

Ist das Ergebnis der Risikoanalyse, dass eine Absicherung erforderlich ist, ist zu prüfen,<br />

ob die GbR über ausreichend Betriebsvermögen verfügt, um mögliche Rückforderungsansprüche<br />

abzusichern. Als Sicherungsmittel sind dabei die in Nr. 6.5 der Förderhinweise<br />

genannten Möglichkeiten der dinglichen Sicherung heranzuziehen.<br />

Seite 2 von 3


Verfügt die GbR über kein ausreichendes Betriebsvermögen, muss die Absicherung möglicher<br />

Rückforderungsansprüche durch das Vermögen der Gesellschafter sichergestellt<br />

werden. In diesem Fall ist i.d.R. eine dingliche Absicherung der Rückforderungsansprüche<br />

(z.B. durch eine Grundschuldbestellung) durch die Gesellschafter erforderlich. Die Sicherung<br />

der Rückforderungsansprüche kann sowohl durch einen als auch durch mehrere Gesellschafter<br />

erbracht werden.<br />

Neben den Möglichkeiten der dinglichen Sicherung ist in jedem Fall auch die Bestellung<br />

einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ein adäquates Sicherungsmittel.<br />

Ergibt die Risikoanalyse, dass das Vermögen der einzelnen Gesellschafter derzeit <strong>für</strong> eine<br />

Haftung ausreichen würde, sind ggf. aber Vorkehrungen <strong>für</strong> das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

zu treffen. Dies kann durch die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft<br />

durch den einzelnen Gesellschafter erfolgen. Hintergrund dieser Absicherung ist,<br />

dass zwar die Gesellschafter <strong>für</strong> die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich mit ihrem<br />

gesamten Vermögen haften. Allerdings ist diese Haftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

auf 5 Jahre begrenzt. Bei Zweckbindungsfristen von 12 Jahren bei Bauten<br />

kann daher eine entsprechende Gesellschafter-Bürgschaft zweckmäßig sein.<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Dienstleistungen<br />

Dienstleistungen / UadB 5.3<br />

Stand: 01.10.2007<br />

Förderbereich "land- und<br />

forstwirtschaftliche/ländlich-hauswirtschaftliche<br />

Tätigkeiten oder Dienstleistungen"<br />

I. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen<br />

Dienstleistungen:<br />

- Erzeugung und Vermarktung von<br />

Wärme<br />

- Pensionspferdehaltung<br />

- Wegeinstandsetzung, Holzeinschlag,<br />

Kulturpflege, Pflanzung,<br />

Landschaftspflege.<br />

Investitionen:<br />

- bauliche Maßnahmen<br />

- Biomassekessel auf Basis naturbelassener<br />

fester Biomasse bis 150 kW zur<br />

ausschließlichen Wärmeerzeugung.<br />

Wärmeleitungen soweit eine ausreichende<br />

Wärmebelegungsdichte (1,5 MWh/(m u.<br />

Jahr) vom Fachberater <strong>für</strong> Landtechnik<br />

bestätigt wird. Eine untergeordnete<br />

Nutzung <strong>für</strong> das eigene Wohnhaus ist zwar<br />

förderunschädlich, der Anteil <strong>für</strong> das<br />

eigene Wohnhaus ist jedoch nicht<br />

förderfähig.<br />

- bauliche Maßnahmen<br />

- bauliche Maßnahmen<br />

II. Landwirtschaftsnahe/ländlich-hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder<br />

Dienstleistungen<br />

• Urlaub auf dem Bauernhof<br />

Dienstleistungen: Investitionen:<br />

Unterkünfte und technische Einrichtungen - Bau und dadurch verursachte<br />

auf eigener bewirtschafteter Hofstelle oder Erschließungsmaßnahmen<br />

in einem unmittelbar angrenzenden - Einrichtung<br />

Gebäude <strong>für</strong> Urlauber und Feriengäste. Es können nur technische sowie fest<br />

verbundene (z.B. Küche, Einbauschränke)<br />

und behindertengerechte Einrichtungen<br />

gefördert werden .<br />

- Kommunikationstechnik<br />

Erstausstattung mit<br />

Kommunikationsgeräten einschließlich<br />

notwendiger Software zur<br />

computergestützten Vermarktung von<br />

Dienstleistungsangeboten, z.B.<br />

Entwurf gef. 04.03.2008/mlme Seite 1 von 2<br />

Pfad H:\REF-B3\_<strong>EIF</strong>\Leitfaden\Gesamtausgabe 2008-03-01\5_3_dienstleistungen_UadB.doc<br />

Reinschrift gef./gel. Ins Intranet gest.


Direktanschlüsse an ein Buchungs- und<br />

Reservierungssystem sowie<br />

Informationssäulen.<br />

- Außenanlagen<br />

Bau und Ausstattung (z.B. Freisitz,<br />

Sitzplatz, Stellplätze, Spielplätze)<br />

Dauerbepflanzungen (z.B.<br />

Sichtschutzpflanzung)<br />

• Familien- und Altenbetreuung<br />

Dienstleistungen: Investitionen außerhalb des privaten<br />

- Zubereiten und Anliefern von<br />

Mahlzeiten<br />

Wohnbereiches.:<br />

- bauliche Maßnahmen,<br />

Großkücheneinrichtung und sonstige<br />

technische und gastronomische<br />

Einrichtungen; Transportbehälter<br />

- Wäschepflege, Reinigungsarbeiten - bauliche Maßnahmen, Arbeitsräume,<br />

technische Einrichtungen<br />

- Kinderbetreuung (Kindertagesstätte) - kindgerechte Sanitäranlagen, Turn- und<br />

Spielanlagen, kindgerechtes Mobiliar<br />

- Kurzzeitpflege (bis 6 Wochen) - bauliche Maßnahmen zur<br />

Pflegeeinrichtung, pflegegerechte<br />

- Behindertenbetreuung (Urlaub <strong>für</strong><br />

Behinderte)<br />

• Bäuerliche Gastronomie<br />

Dienstleistungen:<br />

- Strauß-/Buschenwirtschaft,<br />

Bauernhofcafe<br />

- Festgestaltung (z. B. Familienfeste)<br />

- Buffetservice<br />

• Pädagogische Angebote<br />

Dienstleistungen:<br />

- Pädagogische Angebote, z. B. "Lernen<br />

auf dem Bauernhof" (Schulbauernhöfe)<br />

- Anbieten von<br />

handwerklichen/künstlerischen Kursen<br />

• Direktvermarktung (nähere Erläuterungen siehe III.)<br />

Einrichtung und Ausstattung<br />

- behindertengerechte Sanitäranlagen<br />

und Küchen bzw. behindertengerechte<br />

Ausstattung und Einrichtung<br />

Investitionen:<br />

- bauliche Maßnahmen,<br />

Großkücheneinrichtung und<br />

gastronomische Einrichtung.<br />

Investitionen:<br />

- bauliche Maßnahmen, technische<br />

Spezialeinrichtungen, Einrichtung und<br />

Ausstattung<br />

Seite 2 von 2


III. Abgrenzung von Vorhaben in der Direktvermarktung zwischen Teil B<br />

(Diversifizierungsmaßnahmen) und Teil A (AFP)<br />

Dienstleistungen:<br />

- Diversifizierung durch Direktvermarktung<br />

(Teil B):<br />

Diversifizierung bezieht sich auf „Nicht-Anhang<br />

I-Produkte“ sowie auf die Verarbeitung und<br />

Vermarktung von „Anhang-I-Produkten“.<br />

Bei Anhang-I-Produkten, wie zum Beispiel<br />

Milch, Käse, Fleisch, Honig, Fruchtsäfte, Wein,<br />

Blumen, Heilkräuter (Pflanzenteile), Stroh,<br />

Kork etc. ist also lediglich die Förderung der<br />

Erzeugung dieser Produkte über<br />

Diversifizierung ausgeschlossen.<br />

Beispiele <strong>für</strong> „Nicht-Anhang I-Produkte“ sind<br />

Holz, Schafwolle, Glas, Obstbrände, Brot,<br />

ätherische Öle aus Heilkräutern, Rapsöl (techn.<br />

Anwendung). Maßnahmen, die ganz oder<br />

teilweise die Produktion und Vermarktung<br />

dieser Produkte betreffen, werden über <strong>EIF</strong>,<br />

Teil B „Diversifizierung“ gefördert.<br />

- Direktvermarktung (Teil A):<br />

Maßnahmen, die während der gesamten<br />

Zweckbindungsfrist ausschließlich der<br />

Erzeugung, Verarbeitung oder<br />

Direktvermarktung von Anhang-I-<br />

Erzeugnissen dienen, werden über <strong>EIF</strong>, Teil A<br />

gefördert.<br />

(Liste mit Anhang-I-Erzeugnissen siehe<br />

Leitfaden Nr. 9.2)<br />

Investitionen:<br />

- Bauliche Investitionen<br />

- Nur technische sowie fest<br />

verbundene Einrichtungen sind<br />

förderfähig. Ausnahme: Bei der<br />

Vermarktung über<br />

Verkaufsfahrzeuge (z.B.<br />

Verkaufsanhänger, Kühlfahrzeuge)<br />

können Auf- und Einbauten bei den<br />

Fahrzeugen, die <strong>für</strong> diese<br />

Vermarktungsform notwendig sind,<br />

gefördert werden. Die<br />

„Trägerfahrzeuge“ sind jedoch nicht<br />

förderfähig.<br />

- Bauliche Investitionen<br />

- Nur technische sowie fest<br />

verbundene Einrichtungen sind<br />

förderfähig. Ausnahme: Bei der<br />

Vermarktung über<br />

Verkaufsfahrzeuge (z.B.<br />

Verkaufsanhänger, Kühlfahrzeuge)<br />

können Auf- und Einbauten bei den<br />

Fahrzeugen, die <strong>für</strong> diese<br />

Vermarktungsform notwendig sind,<br />

gefördert werden. Die<br />

„Trägerfahrzeuge“ sind jedoch nicht<br />

förderfähig.<br />

Seite 3 von 3


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Berufliche Qualifikation<br />

- Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Berufliche Qualifikation 5.4<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Zur Abschlussprüfung in einem Agrarberuf zählen folgende Berufsabschlüsse:<br />

• Landwirte<br />

• Gärtner<br />

• Hauswirtschafterin im Beruf der Landwirtschaft, vormals Hauswirtschafterin,<br />

Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft<br />

• Tierwirte<br />

• Brenner<br />

• Pferdewirte<br />

• Fischwirte<br />

• Milchwirtschaftliche Laboranten<br />

• Molkereifachleute<br />

• Forstwirte<br />

• Winzer<br />

• Revierjäger<br />

• Fachkraft Agrarservice<br />

und die schulische Ausbildung zum<br />

• agrartechnischen Assistenten, vormals landwirtschaftlich technischen Assistenten.<br />

Der geforderte Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule wird in folgenden<br />

Fachschulen erreicht:<br />

• die Landwirtschaftsschule, dreisemestrig, mit den Abteilungen Landwirtschaft und<br />

Hauswirtschaft<br />

• die staatliche Fachschule <strong>für</strong> Agrarwirtschaft mit den Fachrichtungen Gartenbau,<br />

Garten- und Landschaftsbau, Weinbau und Kellerwirtschaft, ökologischer Landbau,<br />

Milchwirtschaft und Molkereiwesen, Milchwirtschaftliche Laboranten<br />

• die staatlichen Höheren Landbauschulen<br />

• die staatlichen Technikerschulen mit den Fachrichtungen Landbau, ökologischer<br />

Landbau, Hauswirtschaft und <strong>Ernährung</strong>, Gartenbau, Garten und Landschaftsbau,<br />

Weinbau und Kellerwirtschaft, Milchwirtschaft und Molkereiwesen, sowie die<br />

staatliche Bayerische Technikerschule <strong>für</strong> Waldwirtschaft<br />

Seite 1 von 2


• die staatliche Fachakademie <strong>für</strong> Landwirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft und<br />

<strong>Ernährung</strong>.<br />

Die gleichwertige Berufsbildung kann nachgewiesen werden durch die Meisterprüfung in<br />

einem Agrarberuf oder Studienabschlüsse der Fachhochschule bzw. Hochschule in der<br />

entsprechenden Fachrichtung.<br />

Meister/innen der Hauswirtschaft ohne Bezug zur Landwirtschaft haben an mindestens<br />

drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm Landwirt teilzunehmen.<br />

Als gleichwertige Berufsbildung ist auch ein Fachagrarwirt und der/die Staatlich geprüfte<br />

Dorfhelfer/Dorfhelferin anzusehen.<br />

Bäuerinnen, die eine Abschlussprüfung als „städtische“ Hauswirtschafterin abgelegt<br />

haben, können, um die Voraussetzungen zu erfüllen,<br />

an mindestens drei Seminaren aus dem Bildungsprogramm Landwirt teilnehmen<br />

oder<br />

die Meisterprüfung ablegen.<br />

Die berufliche Qualifikation kann bei entsprechendem Nachweis der Mitwirkung des<br />

Hofnachfolgers an der Leitung (z. B. Arbeitsvertrag) auch vom Hofnachfolger erbracht<br />

werden.<br />

Eine rechtliche Beteiligung an der Unternehmensleitung (z. B. durch GbR-Vertrag) ist<br />

nicht erforderlich. Gleichermaßen kann verfahren werden, wenn ausschließlich der<br />

Ehepartner über die berufliche Qualifikation verfügt.<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

1. Vermögensprosperität<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Prosperität-Einbringung<br />

Prosperität 5.5<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Die einzubringenden Eigenmittel sind auf das zuwendungsfähige Investitionsvolumen an-<br />

zurechnen. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen verringert sich entsprechend.<br />

1. Beispiel zur Einbringung von Eigenmitteln<br />

Privatvermögen gemäß Formblatt: 600.000 €<br />

Freibetrag laut Vorgaben der Richtlinie: 400.000 €<br />

Anzurechnendes Vermögen: 50 % aus (600.000 € - 400.000 €) = 100.000 €<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 280.000 €<br />

Einzubringende Eigenmittel laut Vorgaben der Richtlinie (Nr. 4.1.2 bei<br />

Teil A sowie zu Nr. 4.2 bei Teil B) 100.000 €<br />

Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 180.000 €<br />

Zuschuss<br />

(20 % aus dem korrigierten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen) 36.000 €<br />

2. Beispiel zur Einbringung von Eigenmitteln<br />

Anzurechnendes Vermögen (s. 1. Bsp.): 50 % aus (600.000 € - 400.000 €) = 100.000 €<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen Milchviehstall (mit Erfüllung<br />

besonderer Anforderungen, bisher Anbindestall, keine Erstaussiedlung)<br />

800.000 €<br />

Einzubringende Eigenmittel laut Vorgaben der Richtlinie (Nr. 4.1.2 bei<br />

Teil A sowie zu Nr. 4.2 bei Teil B) 100.000 €<br />

Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

700.000 €<br />

(� theoretisch würde dies bei 35 % Fördersatz zu einem Zuschuss von<br />

245.000 € führen)<br />

max. Zuschuss lt. Richtlinie 200.000 €<br />

Seite 1 von 2


2. Relative Prosperität (cash-flow)<br />

Die Mittel aus der Position „zur Finanzierung verfügbar“ sind in die Gesamtfinanzierung<br />

(ohne MWSt.) einzubringen (siehe Förderhinweise Nr. 4.1.1 bei Teil A sowie zu Nr. 4.1<br />

bei Teil B). Sie können aber im Gegensatz zu den einzubringenden Mitteln aufgrund der<br />

Vermögensprosperität auch <strong>für</strong> die Finanzierung von nicht-zuwendungsfähigem Investiti-<br />

onsvolumen (ohne MWSt.) eingesetzt werden.<br />

Übersteigt die Position „zur Finanzierung verfügbar“ das nicht-zuwendungsfähige Investi-<br />

tionsvolumen, so muss die Differenz in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einge-<br />

bracht werden. Das verbleibende Förderpotential reduziert sich um diesen Betrag.<br />

Beispiel zur Berechnung des einzubringenden cash-flow<br />

Einzubringen aus „zur Finanzierung verfügbar“ (siehe Förderhinweise zu<br />

Nr. 4.1.1 bei Teil A sowie zu Nr. 4.1 bei Teil B) 50.000 €<br />

Abzüglich nicht-zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (ohne MWSt.) - 30.000 €<br />

In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender Teil der<br />

Position „zur Finanzierung verfügbar“ 20.000 €<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 280.000 €<br />

Einzubringende Eigenmittel aufgrund der Vermögensprosperität - 100.000 €<br />

Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 180.000 €<br />

In das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einzubringender Teil der<br />

Position „zur Finanzierung verfügbar“ - 20.000 €<br />

„Verbleibendes Förderpotential“ 160.000 €<br />

Zuschuss<br />

(20 % aus dem korrigierten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen) 36.000 €<br />

Hinweis: Die Summe aller gewährten Zuschüsse darf das verbleibende<br />

Förderpotential nicht übersteigen.<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

bbv-Landsiedlung GmbHn<br />

Max-Joseph-Str. 9<br />

80333 München<br />

LS.Muenchen@bbv-Landsiedlung.de<br />

www.bbv-landsiedlung.de<br />

Telefon: (089) 590 6829 - 10<br />

Telefax: (089) 590 6829 - 33<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Zugelassene Betreuer<br />

Adresse des Betreuers<br />

(Übernahme in Bewilligungsbescheid)<br />

Zugelassene Betreuer 5.6.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Betreuungsgesellschaft <strong>für</strong> landw. Bauwesen und Agrarstruktur m. b. H. (BBA)<br />

Maillingerstr.5<br />

83043 Bad Aibling<br />

info@bba-baubetreuung.de<br />

www.bba-baubetreuung.de<br />

Telefon: (08061) 8502<br />

Telefax: (08061) 3316<br />

Junker Agrarkonzepte<br />

Waldburger Str. 5<br />

88279 <strong>Amt</strong>zell<br />

info@junker-agrarkonzepte.de<br />

www.junker-agrarkonzepte.de<br />

Telefon: (07520) 967897<br />

Telefax: (07520) 967898<br />

Dipl. Ing. Berthold Just, Architekt<br />

Weinbergstraße 5<br />

95461 Bindlach<br />

info@just-bindlach.de<br />

www.just-bindlach.de<br />

Telefon: (09208) 6222<br />

Telefax: (09208) 6224<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Betreuer-Zulassung<br />

1. Fachliche Qualifikation des Betreuers<br />

Betreuer-Zulassung 5.6.2<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Der Betreuer muss fachlich und persönlich qualifiziert und zuverlässig sein.<br />

Insbesondere sind hinreichende Kenntnisse vor allem auf folgenden Gebieten<br />

erforderlich:<br />

– landwirtschaftliche Betriebslehre;<br />

– landwirtschaftliches Bauwesen;<br />

– landwirtschaftliches Steuerwesen;<br />

– Anwendung der Förderungsbestimmungen (Landes-, Bundes- und EU-<br />

Vorschriften);<br />

– Kreditwesen;<br />

– Grundbuchangelegenheiten;<br />

– Bayer. Haushaltsordnung (insbesondere Art. 44 und 44a);<br />

– Subventionsgesetz und der Strafbarkeit des Subventionsbetruges;<br />

– Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz;<br />

– Öffentliches Auftragswesen (VOB-Ausschreibungs- und Vergabepraxis);<br />

2. Berufs-Haftpflichtversicherung<br />

Der Betreuer hat eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer<br />

Mindestdeckungssumme von 500 000 € pro einzelnem Schadensfall oder<br />

1 000 000 € Gesamtsumme nachzuweisen. Eine Verlängerung der Zulassung setzt<br />

folglich einen Nachweis voraus, dass eine Berufshaftpflichtversicherung auch <strong>für</strong><br />

diesen Zeitraum abgeschlossen ist.<br />

Seite 1 von 2


3. Erteilung der Zulassung, Mitteilungspflichten<br />

Die Zulassung wird erteilt unter der Bedingung, dass die Erlaubnis zur<br />

Wahrnehmung von Aufgaben eines Betreuers gemäß § 34 c Gewerbeordnung<br />

vorgelegt wird. Diese Zulassung erlischt, wenn die Tätigkeit als Betreuer eingestellt<br />

oder die Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit entzogen wird. Hiervon hat der<br />

Betreuer das Staatsministerium unverzüglich zu unterrichten.<br />

4. Widerruf der Zulassung<br />

Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Zuverlässigkeit nicht<br />

mehr gegeben ist, wenn den Verpflichtungen aus Nr. 3 nicht nachgekommen wird,<br />

oder sich infolge einer Anhäufung von Mängeln und Beanstandungen in betreuten<br />

Fällen zeigt, dass der Betreuer nicht geeignet ist, die ihm obliegenden Aufgaben<br />

ordnungsgemäß wahrzunehmen. Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn sich die<br />

der Förderung zugrundeliegenden Bestimmungen des Landes, Bundes oder der<br />

Gemeinschaft ändern.<br />

Die Zulassung ist zeitlich beschränkt. Sie verlängert sich um jeweils zwei Jahre,<br />

sofern die aufgeführten Vorgaben und Bedingungen weiterhin erfüllt sind.<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

1. Betreueraufgaben<br />

1.1 Allgemeines:<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Betreuer-Aufgaben<br />

Betreuer-Aufgaben 5.6.3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Der Betreuer hat den Antragsteller bei der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens<br />

fachkundig zu unterstützen und zur Sicherstellung des Förderungszweckes<br />

die nachfolgend beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen. Hierzu gehört insbesondere<br />

auch eine Hilfestellung bei Verhandlungen mit Banken und Firmen sowie bei Behördenterminen.<br />

Die Betreueraufgaben müssen so erledigt werden, dass sie den jeweils geltenden<br />

Prüfungsanforderungen gerecht werden.<br />

Sämtliche Leistungen, die im Rahmen der Betreuung erbracht und abgerechnet werden,<br />

müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.<br />

1.2 Antragstellung<br />

Bei der Antragstellung hat der Betreuer insbesondere zu gewährleisten, dass die dem<br />

Förderantrag beizulegenden Unterlagen bzw. Anlagen vollständig sind. Soweit<br />

Formblätter vorhanden sind, sind diese zu verwenden (Antragsvordrucke, BF-<br />

Auflage, Kreditbereitschaftserklärung, Verbindlichkeiten etc.).<br />

Der Betreuer wirkt bei der Erstellung des Investitionskonzeptes mit, insbesondere<br />

bei der Betriebsdatenerhebung und der Baukostenschätzung unter Berücksichtigung<br />

der unbaren Eigenleistungen, aufgeschlüsselt nach Baubereichen (z. B. Stallgebäude,<br />

Güllegrube, Silo, Bergehalle usw.).<br />

Bei Aussiedlungsverfahren unterstützt der Betreuer den Antragsteller in der Klärung<br />

der Standortfrage. Er leistet Hilfestellung bei der Verwertung der Althofstelle<br />

bzw. von ihren Teilen.<br />

Der Betreuer erörtert die Möglichkeiten und die Notwendigkeit einer Ausschreibung<br />

und Vergabe von Bauleistungen nach Teil A der Verdingungsordnung <strong>für</strong><br />

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Bauleistungen (VOB/A).<br />

Der Betreuer prüft und wertet die Angebote und, soweit nicht durch Ausschreibung<br />

eingeholt, vergleicht er diese mit ortsüblichen Preisen/Baukosten oder dem Referenzkostensystem.<br />

Vor Beginn der Maßnahmen ist mit dem Antragsteller das Investitionskonzept insbesondere<br />

hinsichtlich der Aktualität aller wesentlicher Inhalte (v. a. Finanzierbarkeit<br />

und Durchführbarkeit des Vorhabens) nochmals eingehend zu besprechen<br />

(Baubeginnsbesprechung). Dies ist umso wichtiger, je größer der zeitliche Abstand<br />

zwischen Planung/Antragstellung und Realisierung des Vorhabens ist. Dabei wird<br />

der Antragsteller u. a. auch über die zu beachtenden allgemeinen Nebenbestimmungen<br />

<strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) informiert.<br />

1.3 Objektüberwachung und Mittelabrufe<br />

Der Betreuer begleitet die Abwicklung der Baumaßnahme und prüft die realisierten<br />

Maßnahmen dem Baufortschritt entsprechend auf Übereinstimmung mit den Antrags-<br />

und Bewilligungsdaten unter Einhaltung von Auflagen des Bewilligungsbescheides<br />

im Rahmen von mindestens 4-6 zu dokumentierenden Betriebsbesuche<br />

während der Bauphase. Der Bericht hierüber ist in Abdruck der Bewilligungsstelle<br />

zuzuleiten.<br />

Zeichnen sich nennenswerte Abweichungen vom Investitionskonzept ab (z. B.<br />

Änderungen in der Bauausführung, zusätzlich erforderliche und zum Zeitpunkt der<br />

Erstellung des Investitionskonzeptes noch nicht absehbare Investitionen<br />

oder eine Überschreitung des Kostenrahmens), hat umgehend eine schriftliche<br />

Mitteilung an die Bewilligungsstelle (mit Beschreibung und Begründung) zu erfolgen.<br />

Abweichungen von der Planung dürfen nur mit Genehmigung der Bewilligungsstelle<br />

vorgenommen werden.<br />

Der Betreuer überprüft die Rechnungen und informiert den Bauherrn an Hand von<br />

mindestens vierteljährlichen Zwischenbilanzen über die tatsächlichen Kosten im<br />

Vergleich zu den veranschlagten Kosten sowie über die verausgabten und noch verfügbaren<br />

Finanzierungsmittel (Kosten- und Finanzierungsübersichten).<br />

Seite 2 von 5


Der Betreuer fordert zeitgerecht bei der Bewilligungsstelle die Fördermittel <strong>für</strong> ge-<br />

tätigte Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszweckes unter Berücksichtigung ei-<br />

nes dem Baufortschritt entsprechenden Eigenmitteleinsatzes an. Hier<strong>für</strong> werden der<br />

Bewilligungsstelle die genannten Zwischenbilanzen sowie Beleglisten vorgelegt.<br />

Auf Anforderung sind in Einzelfällen auch die Originalrechnungen mit den dazugehörigen<br />

Zahlungsnachweisen bereitzustellen.<br />

Nach Fertigstellung des Vorhabens führt der Betreuer gemeinsam mit dem Bauherrn<br />

und ggf. der beauftragten Baufirma sowie dem Architekten eine Objektbegehung<br />

durch. Hierbei wird eine Aufstellung der noch offenen Restarbeiten angefertigt.<br />

Ferner werden bei der Besichtigung dem Bauherrn bzw. dem Betreuer aufgefallene<br />

Baumängel schriftlich festgehalten. Der Betreuer hat dabei im Rahmen seiner<br />

Möglichkeiten da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass die Ausführung der Bauleistungen den<br />

Anforderungen nach Teilen B und C der VOB entsprechen.<br />

1.4 Verwendungsnachweis<br />

Der Betreuer überprüft alle bei der Durchführung der Fördermaßnahme(n) angefallenen<br />

Einzelbelege und Zahlungsnachweise auf Vollständigkeit sowie sachliche<br />

Richtigkeit und gewährleistet, dass der Verwendungsnachweis mit Belegliste korrekt<br />

erstellt und unter Beifügung aller Originalrechnungen (auch förderrelevante<br />

Kaufverträge) sowie dazugehöriger Zahlungsnachweise fristgerecht innerhalb von 6<br />

Monaten nach Abschluss der geförderten Maßnahme vorgelegt wird, spätestens jedoch<br />

bis Ablauf des auf das Bewilligungsjahr folgende vierte Kalenderjahr. Der<br />

Verwendungsnachweis ist vom Betreuer nach den im Bescheid genannten genehmigten<br />

Investitionen (Baubereiche) zu gliedern und die Rechnungsbelege sind entsprechend<br />

zuzuordnen.<br />

Nach Abschluss der Maßnahme wird mit dem Bauherrn eine Schlussbesprechung<br />

über die tatsächlichen Kosten und der daraus sich ergebenden Fördermittel durchgeführt,<br />

wobei auch die Einhaltung der Bewilligungsdaten (einschl. Auflagen) bzw.<br />

Förderrichtlinie nochmals überprüft wird.<br />

Der Bewilligungsstelle ist ein Schlussprotokoll vorzulegen, das neben einer Dokumentation<br />

der durchgeführten Investitionen und dem zusammenfassenden Ergebnis<br />

der vom Betreuer vorgenommenen Belegprüfung auch eine Auflistung der erbrach-<br />

Seite 3 von 5


ten Betreuerleistungen enthält, die dem Antragsteller nachweislich (Unterschrift) zur<br />

Kenntnis gebracht wurde. Dem Schlussprotokoll ist bei Neubauten und soweit aus-<br />

sagekräftig auch bei Umbauten eine Zusammenstellung der Baukosten nach Ge-<br />

werken mit einer Auswertung der Kosten pro m 3 umbauter Raum, pro m 2 Stallflä-<br />

che, pro Platz, je m 3 Güllegrube oder Fahrsilo usw. (je nach Förderfall) beizufügen.<br />

In dieser Zusammenstellung muss auch, falls dies <strong>für</strong> den Umfang der Fördermittel<br />

notwendig ist, die bei den einzelnen Gewerken vom Antragsteller eingebrachte<br />

unbare Eigenleistung ausgewiesen sein.<br />

2. Betreuerförderung<br />

2.1 Entgelt <strong>für</strong> die Betreuung im Einzelfall<br />

Die bei der Mitwirkung eines Betreuers entstehenden Kosten können nach der jeweils<br />

gültigen Richtlinie gefördert werden.<br />

Der Betreuerzuschuss wird dem Begünstigten nach Bezahlung entsprechender<br />

Rechnungen in zwei Raten ausbezahlt. Die<br />

1. Rate kann nach Bewilligung des Förderantrages, die<br />

2. Rate nach Prüfung des Verwendungsnachweises<br />

von den Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur Auszahlung freigegeben werden.<br />

Die erste Rechnung und deren Förderung basiert auf der Einstufung des jeweiligen<br />

Förderfalles nach der Höhe des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, wie es im<br />

Investitionskonzept sachgerecht geschätzt wurde.<br />

Die endgültige Höhe der Betreuungskosten bemisst sich nach dem tatsächlichen<br />

Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis. Da der<br />

Eigenanteil des Zuwendungsempfängers 1 % der im EVN nachgewiesenen zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben beträgt, kann dies gegenüber den Verhältnissen bei der Antragstellung<br />

zu einer notwendigen Anpassung der Betreuergebühr führen. Der Betreuerzuschuss<br />

wird dagegen entsprechend der Bewilligung ausgezahlt, außer die<br />

Investitionen wurden nicht wie geplant durchgeführt mit der Folge, dass die Änderungen<br />

zu einer Unterschreitung der in der RL Teil A, Nr. 5.2.3 genannten Schwellenwerte<br />

führen.<br />

Seite 4 von 5


Die zuständige Bewilligungsstelle kann die bewilligte Förderung kürzen, wenn auf-<br />

grund der im Einzelfall gegebenen Sachlage nur eine Betreuung in vermindertem<br />

Umfang erforderlich war oder wenn nach der Aktenlage eine mangelhafte Betreuung<br />

offensichtlich ist. Der Betreuer kann Forderungen seinerseits nur dem Betreuten ge-<br />

genüber geltend machen.<br />

2.2 Betreuervertrag, Evaluierung, Weitergabe von Daten<br />

Die Bewilligung einer Betreuerförderung setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen<br />

Betreuer und Betreutem voraus. In diesem Vertrag sind die unter Nr. 1 genannten<br />

Betreuungsaufgaben aufzuführen und deren Bezahlung zu regeln. Folgende<br />

Klausel ist zwingend in die Betreuungsverträge aufzunehmen:<br />

„Hinweise zum Datenschutz/Einwilligungserklärung<br />

Der Betreuer ist berechtigt, betriebsbezogene und persönliche Daten des Auftraggebers<br />

im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages zu verarbeiten<br />

oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Betreuer ist weiter berechtigt, die<br />

im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag erhobenen Daten zum Zwecke<br />

der Evaluierung des Agrarinvestitionsförderprogramms sowie zum Zwecke der<br />

Überprüfung der Fördermaßnahme an den Bayerischen Obersten Rechnungshof,<br />

das Bayerische Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, die Landesanstalt<br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und die Bewilligungsstelle weiterzugeben.“<br />

Ein Muster-Betreuungsvertrag ist dem Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

und Forsten unverzüglich vorzulegen. Der Betreuungsvertrag <strong>für</strong> jede Fördermaßnahme<br />

ist der zuständigen Bewilligungsstelle mit dem Antrag vorzulegen.<br />

Der Betreuer ist bei vorliegender Einwilligungserklärung verpflichtet, die o.g. Daten<br />

an das StMLF, den ORH, die LfL und die Bewilligungsstelle weiterzugeben.<br />

3. Abschluss der Betreuung<br />

Die Betreuungsaufgaben enden mit dem Abschluss der Investitionsmaßnahme. Die<br />

Festsetzung der endgültigen Höhe der Zuwendung durch die Bewilligungsstelle<br />

stellt den Abschluss der Investitionsmaßnahme dar.<br />

Seite 5 von 5


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

1. Definition Anteilfinanzierung<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Anteilfinanzierung<br />

Anteilfinanzierung 5.7<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag wird ein auch prozentual bezifferter Anteil an<br />

den zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers gefördert.<br />

2. Berechnung der Anteile am zuwendungsfähigen Investitionsvolumen<br />

Eigene Mittel Mittel von Dritten Öffentliche Mittel<br />

- Mittel aus Privatvermögen<br />

- Mittel aus „zur Finanzierung<br />

verfügbar“ (cash-flow Anteil)<br />

- Verkaufserlöse<br />

- Sonstige Kapitalmarktdarlehen<br />

- Versicherungsleistungen (z. B.<br />

Brandversicherungsentschädi-<br />

gung)<br />

�<br />

Anteil der eigenen Mittel in Prozent<br />

Spenden - Zuschuss<br />

- Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung<br />

besonderer Anforderungen<br />

- Zuschuss zur Förderung<br />

der Betreuung<br />

�<br />

Anteil der Mittel von<br />

Dritten in Prozent<br />

Alle Bereichen ergeben zusammen 100 %<br />

3. Anwendungsbeispiele <strong>für</strong> den Umgang mit neuen Deckungsmitteln<br />

�<br />

Anteil der Öffentlichen Mittel<br />

(Zuschüsse) in Prozent<br />

Bei der Anteilfinanzierung gilt unter Berücksichtigung des Haushaltsrechts bei Hinzutreten<br />

von neuen Deckungsmitteln Folgendes. Nach Nr. 2.1 ANBest-P verringert sich stets<br />

die Höhe der Zuwendung. Nachträgliche Ausgabenerhöhungen können nicht mit neuen<br />

Deckungsmitteln verrechnet werden.<br />

3.a) Beispiel ohne Ausgabenerhöhung gegenüber dem Investitionsplan:<br />

Gesamtinvestitionskosten (netto): 400.000 €<br />

(Grundsätzlich) zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto): 300 000 €<br />

Neue Deckungsmittel: 20 000 €<br />

Vorgehensweise zur Berechnung der maximal möglichen Förderung:<br />

Variante 20 % Variante 30 %<br />

Neuberechnung<br />

Zuwendungsfähige Ausgaben: 300 000 € 300 000 €<br />

Neue Deckungsmittel: 20 000 € 20 000 €<br />

Differenz 280 000 € 280 000 €<br />

Neufestsetzung Zuschuss : 56 000 € 84 000 €<br />

Verringerung Zuschuss um 4 000 € 6 000 €<br />

Seite 1 von 2


3.b) Beispiel mit Ausgabenerhöhung gegenüber dem Investitionsplan:<br />

Gesamtinvestitionskosten (netto): 400.000 €<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen lt. Investitionsplan: 300 000 €<br />

Tatsächliche Nettoausgaben <strong>für</strong> zuwendungsfähige Investitionsbestandteile: 350 000 €<br />

Neue Deckungsmittel: 20 000 €<br />

Vorgehensweise:<br />

Nachträgliche Ausgabenerhöhungen können nicht mit neuen Deckungsmitteln verrechnet<br />

werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben verbleiben bei der im Investitionsplan festgelegten<br />

maximalen Höhe (hier: 300 000 €). Die Neufestsetzung des Zuschusses wird wie in<br />

Beispiel 3.a berechnet und ergibt somit den exakt gleichen Wert.<br />

3.c) Nachträgliche Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber dem<br />

Investitionsplan und gleichzeitiges Hinzutreten von neuen Deckungsmitteln:<br />

Gesamtinvestitionskosten (netto): 400.000 €<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen lt. Investitionsplan: 300 000 €<br />

Tatsächliche Nettoausgaben <strong>für</strong> zuwendungsfähige Investitionsbestandteile: 230 000 €<br />

Neue Deckungsmittel: 20 000 €<br />

Vorgehensweise zur Berechnung der maximal möglichen Förderung aufgrund den Vorgaben<br />

der Anteilfinanzierung:<br />

Variante 20 % Variante 30 %<br />

Neuberechnung<br />

Zuwendungsfähige Ausgaben: 230 000 € 230 000 €<br />

Neue Deckungsmittel: 20 000 € 20 000 €<br />

Differenz 210 000 € 210 000 €<br />

Neufestsetzung Zuschuss : 42 000 € 63 000 €<br />

4. Neue Deckungsmittel durch Einsparungen<br />

Frei werdende Eigenmittel wegen Einsparung bzw. Nichtdurchführung von nicht zuwendungsfähigen<br />

Investitionen (z.B. Mähdrescher bei gefördertem Stallbau, günstigerer<br />

Quotenkauf), stellen grundsätzlich keine neuen Deckungsmittel im Sinne von Nr. 2 AN-<br />

Best-P dar, da die notwendige Einbringung von Eigenmitteln bereits bei der Bewilligung<br />

auf Grundlage der Vermögensprosperität festgestellt wurde. Sie sind ebenso wie <strong>für</strong> die<br />

Finanzierung nicht zuwendungsfähiger Investitionen nicht benötigte unverbilligte Darlehen<br />

nicht auf die Förderung anzurechnen.<br />

Ermäßigungen der zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber dem zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen laut Investitionskonzept bzw. Betriebsverbesserungsplan führen bei<br />

der Anteilfinanzierung nicht zu neuen Deckungsmitteln nach ANBest-P, sondern zu einer<br />

anteiligen Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Eigenmittel. Für die<br />

Bewertung der Verbilligung der Gesamtmaßnahme ist es unerheblich, ob bei den nach<br />

dem Investitionsplan durchgeführten Maßnahmen Kosteneinsparungen erreicht werden<br />

oder der Antragsteller auf abgegrenzte zuwendungsfähige Teilmaßnahmen verzichtet und<br />

deshalb kostengünstiger baut.<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Erhöhter Zuschuss Milchvieh 5.8<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Beispiel zur Förderfähigkeit mit erhöhten Zuschüssen<br />

nach Nrn. 5.2.1 und 5.2.2 der Richtlinie<br />

Ausgangsituation:<br />

Ein Landwirt hält entsprechend seiner betrieblichen Referenzmenge 45 Milchkühe und<br />

weibliche Nachzucht in einem Laufstall mit 40 Liege- und Fressplätzen <strong>für</strong> die Milchkühe.<br />

Vorratsfütterung wird nicht durchgeführt. Die nutzbare Stallfläche beträgt weniger als<br />

5 m 2 je Großvieheinheit.<br />

Bei den Aufzuchtrindern steht jedem Tier ein Fress- und ein Liegeplatz zur Verfügung.<br />

Die sonstigen Kriterien nach Anlage 1 der Richtlinie werden <strong>für</strong> die Milchkühe und die<br />

Aufzuchtrinder im bestehenden Stall erfüllt.<br />

Folgende Vorhaben sollen im Rahmen einer Investitionsfördermaßnahme verwirklicht<br />

werden (Annahme: Die genannten Netto-Investitionssummen entsprechen dem zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen):<br />

- Anbau des Laufstalls <strong>für</strong> 20 Milchkühe mit Aufzuchtrinder<br />

unter Erfüllung der aT-Kriterien: 60.000 € Netto-Investition<br />

- Neubau Güllegrube mit 600 m 3 und Fahrsilo mit 800 m 3 : 70.000 € Netto-Investition<br />

- Einbau eines Melkroboters aus arbeitswirtschaftlichen<br />

Gründen: 130.000 € Netto-Investition<br />

- Umbau der vorhandenen Milchviehplätze auf aT durch<br />

Anbau eines Laufhofs, Schaffung von je 5 Fress- und Liegeplätzen<br />

<strong>für</strong> bestehenden Kuhbestand: 20.000 € Netto-Investition<br />

Seite 1 von 3


1. Für welche Maßnahmen kann ein erhöhter Zuschuss nach Nr.<br />

5.2.1 <strong>für</strong> die Milchviehhaltung gewährt werden?<br />

a) Investitionen in die Milchviehhaltung einschließlich Melktechnik und Jungvieh<br />

Mit dem Anbau von 20 Milchviehplätzen (mit entsprechendem Zukauf von Referenzmenge)<br />

an den vorhandenen Laufstall und durch die Erfüllung der aT-Anforderungen<br />

auf allen Tierplätzen und bei allen Produktionsverfahren, in die im Gebäude investiert<br />

wird, sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> den erhöhten Zuschuss erfüllt.<br />

Folgende Investitionen können grundsätzlich einbezogen werden:<br />

Stallanbau Milchkühe u. Jungvieh 60.000 €<br />

Melkroboter 130.000 €<br />

aT-Umbau vorhandener MV-Plätze 20.000 €<br />

Summe 210.000 €<br />

Bitte beachten: Eine alleinige Erhöhung der Milchviehplätze, um die aT-Kriterien zu<br />

erfüllen (im Beispiel 5 Plätze) ohne Ausdehnung der Milchviehhaltung, wäre nicht<br />

ausreichend, um den erhöhten Zuschuss <strong>für</strong> die Milchviehhaltung erhalten zu können.<br />

b) Investitionen in Gülle- oder Futterlagerraum<br />

Das gesamte zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt einschließlich der Investitionen<br />

in Gülle- und Futterlagerraum 280.000 €.<br />

Der Umfang der Investitionen in Gülle- und Futterlagerraum beläuft sich auf 70.000 €<br />

und damit auf 25 % des zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionsvolumens.<br />

Damit ist die Bedingung der Förderfähigkeit der Gülle- und Futterlagerräume mit erhöhten<br />

Zuschuss (weniger als 50 %) nach Nr. 5.2.1 erfüllt.<br />

Seite 2 von 3


2. Für welche Maßnahmen kann ein erhöhter Zuschuss nach Nr.<br />

5.2.2 (aT) gewährt werden?<br />

a) Stallbauliche Maßnahmen<br />

Folgende Maßnahmen tragen zur Erfüllung der aT-Kriterien bei und sind damit mit<br />

dem erhöhten Zuschuss nach Nr. 5.2.2 förderfähig:<br />

Stallanbau <strong>für</strong> Milchkühe und Jungvieh 60.000 €<br />

Umbau vorhandener Kuhplätze 20.000 €<br />

b) Futter- und Güllelagerraum<br />

Die Investitionen, die direkt zur Erfüllung von aT-Kriterien führen, betragen<br />

80.000 € (siehe 2 a). Die Investitionen in Futter- und Güllelagerraum liegen bei<br />

70.000 €. Damit überwiegen die aT-Investitionen <strong>für</strong> die Stallbaumaßnahmen, so<br />

dass auch die Investitionen in Gülle- und Futterlagerraum mit dem erhöhten Zuschuss<br />

nach Nr. 5.2.2 förderfähig sind.<br />

c) Melktechnik<br />

Die drei Kriterien<br />

1) die Investitionen in den Stall zur Erfüllung der Anforderungen nach Anlage 1<br />

der RL betreffen (u.a.) den Milchkuhbereich,<br />

2) es werden erhebliche Investitionen (80.000 €) nach mehreren Kriterien der<br />

Anlage 1 (Erweiterung Liegeplätze, Fressplätze und nutzbare Stallfläche je GV)<br />

durchgeführt und<br />

3) nach Durchführung der Investition erfüllen alle Milchkuhplätze die aT-<br />

Kriterien<br />

sind allesamt erfüllt, so dass eine Förderung der Melktechnik mit dem erhöhten Zuschuss<br />

nach Nr. 5.2.2 möglich ist.<br />

3. Fördersätze in der Zusammenfassung<br />

Stallanbau Milchkühe u. Jungvieh 30 % von 60.000 €<br />

Melkroboter 30 % von 130.000 €<br />

aT-Umbau vorhandener MV-Plätze 30 % von 20.000 €<br />

Futter- und Güllelagerraum 30 % von 70.000 €<br />

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Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Plausibilisierung der veranschlagten Kosten<br />

Plausibilisierung der Kosten 5.9<br />

Stand: 01.10.2007<br />

Gemäß Art. 26 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 (Kontrollverordnung zur ELER-Verordnung)<br />

ist die Plausibilität der im Investitionsplan des Förderantrags veranschlagten Kosten mit einem<br />

geeigneten Bewertungssystem zu prüfen. Dies kann durch ein Referenzkostensystem, den Vergleich<br />

verschiedener Angebote oder die Bewertung durch einen Bewertungsausschuss erfolgen.<br />

Diese Kostenplausibilisierung ist Teil der durch das EU-Recht vorgeschriebenen Verwaltungskontrollen<br />

und zwingend bei jedem Antrag durch das ALF vorzunehmen. Ist dieser Punkt nicht<br />

vollständig geklärt, kann keine Bewilligung erfolgen.<br />

Vorausschickend wird festgelegt, dass Kosten, die der Antragsteller geltend machen kann und deren<br />

Höhe auf Grundlage von Honorarordnungen festgelegt ist (z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen),<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Betreuer der vom Staatsministerium zugelassenen Betreuergesellschaften<br />

sowie Kosten <strong>für</strong> den Erwerb von Patentrechten oder Lizenzen nicht plausibilisiert werden<br />

müssen.<br />

Bei der Bewertung ist wie folgt vorzugehen:<br />

A) Bewertungssystem<br />

1. Grundsätzlich sollen die veranschlagten Kosten immer vorrangig mit dem Referenzkostensystem<br />

(in Bayern ISBAU-Liste) plausibilisiert werden.<br />

2. Sind die beantragten Investitionsobjekte nicht bzw. zum Teil nicht in ISBAU enthalten, sind die<br />

da<strong>für</strong> im Antrag zugrundegelegten Kosten (aus Angebot und/oder Kostenschätzung) mit mindestens<br />

zwei weiteren verschiedenen Angeboten zu vergleichen.<br />

3. Sind die Investitionsobjekte nicht bzw. zum Teil nicht in ISBAU enthalten und kann der Antragsteller<br />

aus nachweislich von ihm nicht zu vertretenden Gründen keine Vergleichsangebote<br />

vorlegen, muss als letzte Alternative ein Bewertungsausschuss darüber entscheiden, ob die veranschlagten<br />

Kosten plausibel sind. Diese Fälle sind jedoch im Interesse einer Minimierung des<br />

Arbeitsaufwandes der ÄLF auf ein Mindestmaß zu beschränken.<br />

Seite 1 von 3


B) Nähere Erläuterungen<br />

Allgemein:<br />

Die Plausibilisierung der Baukosten ist immer vom ALF vorzunehmen. Dabei ist auf eine möglichst<br />

vollständige Erfassung aller Gewerke zu achten.<br />

Können nur Teile der veranschlagten Kosten durch die ISBAU-Liste oder Vergleichsangebote<br />

plausibilisiert werden und handelt es sich bei den nicht über diese beiden Verfahren plausibilisierbaren<br />

Kostenteilen bzw. Gewerken um Aufwendungen, die unter 15 % der gesamten zuwendungsfähigen<br />

Kosten liegen sowie überwiegend im Rahmen von Eigenleistungen anfallen (z.B.<br />

Materialkosten <strong>für</strong> kleinere Betonarbeiten), so müssen diese Kostenteile nicht gesondert plausibilisiert<br />

werden.<br />

Überschreiten die im Antrag veranschlagten Kosten die Höchstwerte lt. Referenzkostensystem<br />

bzw. das niedrigste Vergleichsangebot, so werden die zuwendungsfähigen Kosten grundsätzlich<br />

auf den niedrigeren Wert gekürzt, der dann die Förderobergrenze darstellt (Ausnahme: siehe Erläuterungen<br />

zum Bewertungsausschuss).<br />

Zu A 1.: ISBAU-Liste<br />

- Handhabung<br />

Wie bereits bei den Regionalbesprechungen vorgestellt, wurden die Werte der ISBAU-Liste in<br />

eine Excelfunktion eingearbeitet, die die Führungsakademie zeitnah zu diesem Schreiben<br />

versenden wird. Diese Liste soll die Handhabung erleichtern und gleichzeitig eine übersichtliche<br />

Dokumentation der Ergebnisse gewährleisten. Das Ergebnis ist mit dem unterschriebenen<br />

Ausdruck aus der ISBAU-Liste zu dokumentieren.<br />

- An-/Umbauten<br />

Auch die kalkulierten Kosten bei An- und Umbauten sind mit den Neubaukosten lt. ISBAU zu<br />

vergleichen, da sich die An- und Umbaukosten erfahrungsgemäß in der weit überwiegenden<br />

Zahl der Fälle in ähnlicher Höhe wie die Neubaukosten bewegen.<br />

- Änderungen/Ergänzungen/Anregungen<br />

Der Inhalt der ISBAU-Liste 2004 wurde ergänzt und die Preisangaben teilweise aktualisiert<br />

sowie auf Nettopreise umgerechnet, da die der Bewilligung zugrunde liegenden Investitionskosten<br />

ebenfalls netto dargestellt werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Daten <strong>für</strong> die<br />

Berater erleichtert. Aufgrund der geringen regionalen Unterschiede wurde auf eine weitere Unterteilung<br />

in Regierungsbezirke verzichtet. Die angegebenen Referenzpreise gelten damit <strong>für</strong><br />

ganz Bayern.<br />

Der momentane Inhalt der ISBAU-Datei ist nicht abschließend.<br />

Seite 2 von 3


Soweit Sie Änderungen und/oder Ergänzungen bzgl. des Inhalts der Datei <strong>für</strong> erforderlich halten,<br />

bitten wir Sie, diese per E-Mail der FüAk, SG F4 (<strong>EIF</strong>@fueak.bayern.de) mitzuteilen.<br />

Zu A 3.: Vorlage bei einem Bewertungsausschuss<br />

Wenn <strong>für</strong> ein Vorhaben bzw. Teile eines Vorhabens keine geeigneten Referenzkosten zur Verfügung<br />

stehen und aus nicht vom Antragsteller zu vertretenden Gründen keine zwei weiteren vergleichbaren<br />

Angebote vorgelegt werden können, muss ein Bewertungsausschuss darüber entscheiden,<br />

ob die angesetzten Kosten plausibel sind.<br />

Weiterhin wird der Bewertungsausschuss dann tätig, wenn der Antragsteller plausible Gründe geltend<br />

macht, nach denen eine Kürzung auf die Höchstwerte nach ISBAU bzw. auf die Höhe des<br />

niedrigsten Vergleichsangebots unverhältnismäßig wäre (z.B. hohe Aufwendungen <strong>für</strong> Stützmauern<br />

aufgrund Geländegestaltung). Der Bewertungsausschuss muss dann entscheiden, ob die die<br />

Höchstwerte übersteigenden Kosten in das zuwendungsfähige Investitionsvolumen einbezogen<br />

werden können. In diesem Fall müssen die Mehrkosten bzw. der wirtschaftliche Vorteil der gewählten<br />

Investitionsvariante oder Bauausführung durch den Bewertungsausschuss schlüssig begründet<br />

werden können. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen und die Gründe sind nachvollziehbar<br />

zu dokumentieren.<br />

Für die Dokumentation dieser Prüfungen ist das Prüfschema zur Plausibilisierung der Kosten zu<br />

verwenden (siehe Formblatt „Bewertungsausschuss“).<br />

Erfolgt die Kostenplausibilisierung durch den Bewertungsausschuss, so stellen die hierbei ermittelten<br />

Baukosten eine Höchstgrenze <strong>für</strong> die Errechnung der Fördermittel dar.<br />

Der Bewertungsausschuss wird von der Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft, Institut <strong>für</strong> Landtechnik<br />

und Tierhaltung, Arbeitsgruppe Landwirtschaftliches Bauwesen, geleitet. Ein Mitarbeiter der Arbeitsgruppe<br />

ist dabei ständiges Mitglied und <strong>für</strong> die Klärung von Fachfragen sowie <strong>für</strong> die Kontrolle<br />

einer fachlich korrekten und einheitlichen Durchführung der Bewertungen zuständig. Das<br />

ALF bestimmt in eigener Zuständigkeit die beiden vor Ort tätigen Mitglieder des Bewertungsausschusses<br />

(nicht am Förderverfahren beteiligte Bau- oder Landtechnikberater sowie Fachberater)<br />

und führt die Bewertung durch. Ein Berater ist dann nicht direkt am Förderverfahren beteiligt,<br />

wenn er weder die Kostenschätzung erstellt hat, die dem Antrag zugrunde liegt, noch in sonstiger<br />

Weise (z.B. im Rahmen der Verwaltungskontrolle) im Förderfall eingebunden war.<br />

Das auf dem Formblatt (Anlage) dokumentierte Ergebnis der Plausibilisierung durch den Bewertungsausschuss<br />

ist zum Förderakt zu nehmen und in Abdruck per E-Mail an die Landesanstalt <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft zu senden (TierundTechnik@lfl.bayern.de).<br />

Seite 3 von 3


Bayerische Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

Institut <strong>für</strong> Landtechnik und Tierhaltung<br />

Bewertungsausschuss<br />

1<br />

Prof.-Dürrwaechter-Platz 2<br />

85586 Poing-Grub<br />

http://www.LfL.bayern.de/<br />

Telefon: 089/99141-300<br />

Telefax: 089/99141-303<br />

zur Plausibilisierung der veranschlagten Kosten im Rahmen der<br />

<strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong><br />

1 Allgemeine Angaben<br />

Zusammensetzung des Bewertungsausschusses:<br />

Name <strong>Amt</strong>sbezeichnung <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

<strong>EIF</strong>-Förderfall: Antragsteller:<br />

Straße. HS.-Nr., Ortsteil:<br />

PLZ Ort:<br />

Betriebs-Nr.:<br />

<strong>EIF</strong>-Antrag vom<br />

2 Plausibilisierung der veranschlagten Kosten<br />

siehe anliegende Bewertungsblätter Nr. 2.1 bis Nr.<br />

3 Ergebnis der Bewertung<br />

Die Prüfung der veranschlagten Kosten durch den Bewertungsausschuss hat ergeben,<br />

dass<br />

die dem Antrag zugrunde gelegten Kosten plausibel sind,<br />

die dem Antrag zugrunde gelegten Kosten um €<br />

über den vom Bewertungsausschuss ermittelten Kosten liegen.<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________ _______________________________<br />

Unterschrift Unterschrift


Antragsteller: BN:<br />

2.1 Gewerk/Objekt:<br />

Im Antrag da<strong>für</strong> veranschlagte Kosten €.<br />

Gliederung der Kosten gemäß KTBL-Baukostengliederung (siehe http://daten.ktbl.de/baukost/ ):<br />

Kostengruppe<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Summe der ermittelten Kosten<br />

Kostenermittlung durch Bewertungsausschuss:<br />

Methode(z.B. KTBL, Erfahrungswerte, Massenermittlung etc.),<br />

Rechenweg bzw. Begründung der Mehrkosten oder des<br />

wirtschaftlichen Vorteils<br />

2<br />

Ermittelte<br />

Kosten<br />

[€]


Antragsteller: BN:<br />

2. Gewerk/Objekt:<br />

Im Antrag da<strong>für</strong> veranschlagte Kosten €.<br />

Gliederung der Kosten gemäß KTBL-Baukostengliederung (siehe http://daten.ktbl.de/baukost/ ):<br />

Kostengruppe<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Summe der ermittelten Kosten<br />

Kostenermittlung durch Bewertungsausschuss:<br />

Methode(z.B. KTBL, Erfahrungswerte, Massenermittlung etc.),<br />

Rechenweg bzw. Begründung der Mehrkosten oder des<br />

wirtschaftlichen Vorteils<br />

3<br />

Ermittelte<br />

Kosten<br />

[€]


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Spezialmaschinen 5.10<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet<br />

Die Berglandwirtschaft erfordert eine spezielle bodenschonende und auf Minimierung der<br />

Unfallgefahr ausgerichtete Mechanisierung der Futterernte, die mit hohen Kosten verbunden<br />

ist. Zum Ausgleich der Mehrkosten werden Spezialmaschinen gefördert, die sich<br />

durch eine tiefe Lage des Schwerpunktes, eine entsprechende Spurbreite, eine leichte<br />

Bauweise sowie gute Wendigkeit und bodenschonende Bereifung auszeichnen.<br />

Folgende Maschinen und Geräte sind förderfähig, soweit sie speziell <strong>für</strong> den Einsatz in<br />

Steillagen konzipiert sind:<br />

- Von Hand geführte Motormäher incl. Anbaugeräte wie z. B. Bandrechen, Mulcher,<br />

etc.<br />

- Hang-Geräteträger,<br />

- Zweiachsmäher,<br />

- Selbstfahrende Arbeits- und Erntemaschinen (z.B. Hangtransporter),<br />

- Aufbaugeräte <strong>für</strong> Hangtransporter,<br />

- Triebachsanhänger mit speziellen Aufbauten.<br />

Folgende Maschinen sind von der Förderung ausgeschlossen:<br />

- Schlepper,<br />

- Zweiachsfahrzeuge ohne spezielle Eignung <strong>für</strong> die Bewirtschaftung von Flächen im<br />

Berggebiet,<br />

- Maschinen und Geräte, die sich lediglich durch relativ geringe Änderung der Ausrüstung<br />

(z. B. breitere Bereifung, größere Spurweite, u.ä.) von der in normalen Lagen<br />

verwendeten Standardausführung unterscheiden.<br />

Eine fachliche Feststellung als Spezialmaschine <strong>für</strong> die Hangmechanisierung durch den<br />

Landtechnikfachberater ist erforderlich. Dabei ist auch zu dokumentieren, dass es sich<br />

um keine Ersatzinvestition handelt (siehe Förderhinweise Nr. 2.4.1).<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Verfahrensbeschreibung 6<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Verfahrensbeschreibung-Inhaltsverzeichnis<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

6.1 Zuständigkeit beim Bewilligungs- und Kontrollverfahren 01.01.2007<br />

6.2 Auszahlungstermine 01.03.2008<br />

6.3 Richtlinienverteiler 01.03.2008<br />

6.4 Verfahrensbeschreibung Rückforderung in Bearb.<br />

6.5 Verwaltungs- und Kontrollsystem in Bearb.<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Zuständigkeit beim Bewilligungs-<br />

und Kontrollverfahren<br />

Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Antragstellung<br />

durch den möglichenZuwendungsempfänger<br />

bzw.<br />

dessen Betreuer<br />

Prüfung der Antragsunterlagen<br />

auf<br />

Vollständigkeit und<br />

Bewilligungsreife<br />

Prüfung der Antragsunterlagen(Verwaltungskontrolle)<br />

Stelle<br />

Örtlich bzw.<br />

fachl. zuständiges<br />

ALF<br />

Örtlich bzw.<br />

fachlich zuständiges<br />

ALF<br />

Bewilligungsstelle<br />

(FüAk, SG F 4)<br />

Zuständigkeit Bewilligungsverfahren 6.1<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

- Beratung zu den<br />

Fördermöglichkeiten,<br />

- Entgegennahme<br />

der Anträge<br />

- Prüfung der Antragsunterlagen<br />

auf Vollständigkeit<br />

- Vorprüfung auf<br />

Bewilligungsreife<br />

- Weiterleitung an<br />

die Bewilligungs-<br />

stelle<br />

Durchführung der<br />

Verwaltungskontrolle<br />

(Art. 26 - Investitionen)<br />

Prüfung der fachlichen,<br />

sachlichen,<br />

wirtschaftlichen<br />

und finanziellen<br />

Fördervorausset-<br />

zungen<br />

Prüfung der Förderfähigkeit<br />

(Art.<br />

26)<br />

Zuschussfähigkeit<br />

der Ausgaben<br />

Einhaltung der im<br />

Programm vorgegebenenAuswahlkriterien<br />

(Art. 26)<br />

Richtlinie<br />

Förderhinweise, Leitfaden<br />

Antragsformular und weitere<br />

Anlagen<br />

Projektbeschreibung,<br />

Investitionsplan/IVK<br />

- Richtlinien, Leitfaden<br />

- Vollzugshinweise<br />

- Checkliste (mit Bestätigungsvermerk)<br />

- Fachliche Stellungnahmen<br />

Richtlinien, Leitfaden<br />

Vollzugshinweise<br />

Checklisten mit Bestätigungsvermerk<br />

Abschließender Vermerk<br />

mit Bestätigung der Förder-<br />

fähigkeit<br />

Einhaltung der Förderhöhe.<br />

Richtlinie, Leitfaden<br />

Förderhinweise<br />

Projektunterlagen<br />

IVK<br />

fachliche Stellungnahmen<br />

Festlegungen im Programmplan<br />

Eingrenzung der Zuwendungsempfänger<br />

und der<br />

zuwendungsfähigen Maßnahmen<br />

durch die Richtlinie<br />

(ein eigenes Auswahlverfahren<br />

ist nicht vorgesehen)<br />

Seite 1 von 3


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Stelle<br />

Entscheidungsvorbereitung<br />

Bewilligung<br />

Bewilligungsstelle<br />

(FüAk, SG<br />

F 4) in Verbindung<br />

mit StMLF<br />

oder Zahlstelle<br />

Bewilligungsstelle<br />

(FüAk, SG<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

relevanten nationalen<br />

und Gemeinschaftsvorschriften<br />

Plausibilität der<br />

veranschlagten<br />

Kosten (Art. 26)<br />

Zuverlässigkeit des<br />

Begünstigten (Art.<br />

26)<br />

Eingabe des bewilligungsreifenAntrages<br />

in die EDV,<br />

Prüfung der Verfügbarkeitausreichender<br />

EU- und<br />

nationaler Kofinanzierungsmittel<br />

(Reservierung der<br />

Mittel, Kontingentierung,(Plafondsverwaltung))<br />

Ausarbeitung des<br />

Zuwendungsbescheids<br />

Bewilligung des<br />

Vorhabens durch<br />

„De-minimis“-<br />

Bescheinigung(en) bei Diversifizierung.<br />

Behördliche Genehmigungen.<br />

Ausschluss einer Doppelförderung:<br />

Finanzierungsplan des Vorhabens,<br />

Abfrage im Antrag,<br />

Verwendungsnachweis.<br />

Kostenschätzung Bauberater<br />

Referenzkostensystem (IS-<br />

BAU-Liste)<br />

Info zu früheren Vorhaben<br />

(Datenbank)<br />

Zeitraum seit 2000<br />

Einzelbetriebliche Investitionsmaßnahmen<br />

AFP, AKP,<br />

AZP, BayPaT, Diversifizie-<br />

rung<br />

EDV-Programm<br />

- Listen<br />

- EDV-Programm<br />

Richtlinie<br />

Förderhinweise<br />

- EDV-Programm<br />

- Bewilligungsbescheid<br />

Seite 2 von 3


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Erstellung Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis<br />

Prüfung des Verwendungsnachweises(Verwaltungskontrolle)<br />

Stelle<br />

F4)<br />

(4-Augen-<br />

Prinzip)<br />

Begünstigter<br />

bzw. Betreuer<br />

Örtlich zuständiges<br />

ALF<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

Dienstvorgesetzten<br />

Ggf. Genehmigung<br />

des vorzeitigen<br />

Maßnahmebeginns<br />

Auflistung der<br />

Ausgaben unter<br />

Beachtung der Zuwendungsbestimmungen<br />

Durchführung der<br />

Verwaltungskontrolle<br />

einschl.<br />

mind. einer Inaugenscheinnahme<br />

vor Ort (bei Investitionen).<br />

Fachliche, sachliche<br />

und rechnerische<br />

Richtigkeit<br />

Vorliegen von Originalbelegen/Abstempeln<br />

der Belege.<br />

Nachweis der Zahlung.<br />

Tatsächliche Lieferung<br />

und Erbringung<br />

der Leistungen<br />

(Art. 26)<br />

Einhaltung von<br />

Bedingungen und<br />

Auflagen, soweit<br />

zu diesem Zeitpunkt<br />

schon prüfbar<br />

(Art. 26).<br />

Vor Ort: Übereinstimmung<br />

der Investition<br />

mit der<br />

Bewilligung und<br />

mit Bedingungen und<br />

Auflagen<br />

- Nebenbestimmungen<br />

- Rechtsvorschriften zum<br />

Subventionsgesetz<br />

Genehmigung vorzeitiger<br />

Beginn der Maßnahme<br />

Zahlungsantrag<br />

Belegliste<br />

Rechnungen<br />

Zahlungsnachweise<br />

Sachstandsbericht<br />

(Verwendungsnachweisunterlagen)<br />

Richtlinien<br />

Vollzugshinweise<br />

Bewilligungsbescheid<br />

IVK<br />

Bauplan<br />

Checkliste (mit Bestätigung)<br />

Abschließender Vermerk<br />

zur Förderfähigkeit<br />

Inaugenscheinnahme durch<br />

100-%-Prüfung zum Endverwendungsnachweissichergestellt.<br />

EDV-Programm<br />

Seite 3 von 3


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Stelle<br />

Festsetzung des<br />

Auszahlungsbetrages<br />

Risikoanalyse<br />

(5 %)<br />

Vor-Ort-Kontrollen<br />

(5 %)<br />

Örtlich zuständiges<br />

ALF<br />

Zentrale Risikoanalyse<br />

durch<br />

StMLF, Referat<br />

B 3/B 2<br />

Zentraler Prüfdienst<br />

(Vor-Ort-<br />

Kontrolleure<br />

dürfen nicht in<br />

die Verwaltungskontrollen<br />

eingebunden<br />

sein)<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

dem Verwendungsnachweis<br />

(Art. 26).<br />

Verhängung von<br />

möglichen Sanktionen.<br />

Eingabe in die<br />

EDV<br />

Festlegung des<br />

Auszahlungsbetrages<br />

zur Freigabe<br />

(unter Berücksichtigung<br />

evt. notwendigerKürzungen<br />

und Sanktio-<br />

nen)<br />

Durchführung der<br />

Risikoauswahl <strong>für</strong><br />

die Vor-Ort-<br />

Kontrollen unter<br />

Berücksichtigung<br />

der Vorgaben in<br />

Art. 27 (investive<br />

Maßnahmen)<br />

Durchführung der<br />

Kontrollen (Art 27<br />

- Investitionen) und<br />

Rückkopplung mit<br />

Bewilligungsstelle:<br />

Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen.<br />

Übereinstimmung<br />

der vorgelegten<br />

Unterlagen und Belege<br />

mit den Gegebenheiten<br />

vor Ort.<br />

Übereinstimmung<br />

von Art und Zeitpunkt<br />

der Ausgaben<br />

mit der Bewilligung<br />

und tatsächlichenDurchführung<br />

der Arbeiten<br />

und Dienstleistungen.<br />

- Richtlinien<br />

- Förderhinweise<br />

- Vermerk/Bestätigung<br />

des Prüfdienstes<br />

- EDV-Programm<br />

- Zahlungsantrag mit Unterlagen<br />

- Beschreibung Auswahlverfahren<br />

- Auswahlliste<br />

- EDV-Programm<br />

Richtlinie<br />

Vollzugshinweise<br />

Bewilligungsbescheid<br />

Checkliste (mit Bestätigung)<br />

Musterprüfbericht mit Bestätigung<br />

Seite 4 von 4


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Stelle<br />

Berücksichtigung<br />

der Ergebnisse der<br />

Vor-Ort-Kontrollen<br />

Freigabe (Bewilligung)<br />

der Auszahlung<br />

Abrechnung der<br />

Zahlung<br />

(EU-Anteil, Bundes-<br />

und/oder Landesanteil) <br />

Bewilligungsstelle<br />

Örtlich zuständiges<br />

ALF<br />

(4-Augen-<br />

Prinzip)<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

Übereinstimmung<br />

der tatsächlichen<br />

oder geplanten<br />

Nutzung mit den<br />

Bewilligungsunterlagen,<br />

Erreichen<br />

des Verwendungszwecks<br />

Übereinstimmung<br />

mit den einschlägigen<br />

nationalen und<br />

Gemeinschaftsvorschriften.<br />

Kontrolle aller<br />

Verpflichtungen<br />

und Auflagen, die<br />

zum Zeitpunkt der<br />

Prüfung kontrollierbar<br />

sind.<br />

Eingabe der Ergeb-<br />

nisse in EDV.<br />

Berechnung der<br />

Kürzungen und<br />

Sanktionen, die<br />

sich aus Verstößen<br />

ergeben<br />

Ggf. Rückforderung,<br />

Aufhebung<br />

des Bewilligungsbescheides,Änderung<br />

des Beschei-<br />

des<br />

Freigabe der Auszahlung<br />

Referat B 2 - Erstellung der<br />

Datenträger und<br />

der Auszahlungsstatistiken.<br />

- Bestätigung der<br />

sachlichen und<br />

rechnerischen<br />

EDV-Programm<br />

Richtlinie<br />

Förderhinweise<br />

Kontrollergebnisse<br />

Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk<br />

Bescheide zu Rückforderung,<br />

Aufhebung und Änderung,<br />

EDV<br />

EDV-Programm<br />

EDV-Programm<br />

Datenträger, Datenträgerbegleitzettel<br />

Bestätigungsvermerk<br />

X-Liste<br />

Seite 5 von 5


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Stelle<br />

Bestätigung der korrekten<br />

fachlichen<br />

Abwicklung<br />

Ausführung der<br />

Zahlung an den Antragsteller<br />

Verbuchung der<br />

Zahlungen<br />

Meldung der Ausgaben<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

Richtigkeit der<br />

Abrechnung.<br />

- Datenbereitstellung<br />

<strong>für</strong> X-<br />

Liste.<br />

- Datenbereitstellung<br />

<strong>für</strong> die<br />

Ausgabenerklärung<br />

(einschl.<br />

der förderfähigen<br />

öffentlichen<br />

Kofinanzierungsmittel,<br />

die<br />

nicht über die<br />

Zahlstelle ausbezahlt<br />

werden,<br />

aber dennoch<br />

Gegenstand der<br />

Ausgabenerklä-<br />

rung sind).<br />

Referat B 3 Bestätigung der<br />

fachlichen, sachlichen<br />

und rechnerischen<br />

Richtigkeit<br />

der Abrechnung.<br />

Bestätigung der<br />

korrekten Bereitstellung<br />

der Daten<br />

<strong>für</strong> die X-Liste<br />

(vollständig und<br />

Referat Z 3,<br />

Aufgabengebiet<br />

Zahlungsanordnung<br />

(Z 3/d)<br />

Referat Z 3,<br />

Aufgabengebiet<br />

Buchführung (Z<br />

3/c)<br />

Referat Z 3,<br />

Aufgabengebiet<br />

Zahlungsanordnung<br />

(Z 3/d)<br />

richtig)<br />

Überprüfung der<br />

zahlungsbegründenden<br />

Unterlagen,<br />

Verbuchung der<br />

Beträge im Lan-<br />

deshaushalt<br />

Zusammenstellung<br />

der Buchführungsdaten<br />

<strong>für</strong> die Jah-<br />

resrechnung<br />

Bereitstellung der<br />

Daten <strong>für</strong> die Ausgabenerklärung<br />

gemäß Art. 16 der<br />

Ausweisung des Gesamtbetrags<br />

der förderfähigen öffentlichen<br />

Ausgaben, <strong>für</strong><br />

den im jeweiligen Referenzzeitraum<br />

die ELER-<br />

Beteiligung ausgezahlt wurde<br />

Bestätigungsvermerke<br />

- Checkliste<br />

- Auszahlungsanordnungen<br />

X-Liste<br />

Anhang XI der VO<br />

883/2006<br />

Seite 6 von 6


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Stelle<br />

Auszahlungsmitteilung<br />

Endfestsetzung Bewilligungsstelle<br />

(FüAk, SG<br />

F4)<br />

Risikoanalyse <strong>für</strong><br />

Ex-post-Kontrollen<br />

(1%)<br />

Durchführung der<br />

Ex-post-Kontrollen<br />

(1 %)<br />

Unregelmäßigkeitsmeldung <br />

Monitoring/Evaluierung<br />

Qualitätskontrolle<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

VO 883/2006<br />

StMLF Erstellen einer<br />

Auszahlungsmittei-<br />

Zentrale Risikoauswahl<br />

durch<br />

Referat B3 / B 2<br />

Zentraler Prüfdienst<br />

der FüAk<br />

(keine Prüfer,<br />

die <strong>für</strong> dasselbe<br />

Vorhaben die<br />

Prüfungen vor<br />

der Zahlung<br />

durchgeführt haben) <br />

Bewilligungsstelle<br />

(FüAk, SG<br />

F4)<br />

Fachreferat<br />

Externer Evaluator<br />

- Örtlich zuständiges <br />

lung<br />

Bei Abschluss der<br />

Maßnahme: Erstellung<br />

einer Mitteilung<br />

über die endgültige<br />

Höhe der<br />

Zuwendung und<br />

zusätzlich bei Investitionen<br />

bzw.<br />

Gegenständen über<br />

einzuhaltende<br />

Zweckbindungs-<br />

fristen<br />

Durchführung der<br />

Risikoauswahl <strong>für</strong><br />

die Vor-Ort-<br />

Kontrollen (Art.<br />

30)<br />

Prüfung des Förderfalls<br />

im Hinblick<br />

auf die Bestimmungen<br />

des<br />

Zuwendungsbescheids<br />

(Art. 29)<br />

Kontrolle der ordnungs-<br />

und planungsgemäßen<br />

Umsetzung der<br />

Maßnahme<br />

Meldung der Unregelmäßigkeitsfälle<br />

nach VO 595<br />

Bereitstellung der<br />

Daten <strong>für</strong> Monitoring<br />

und Evaluierung<br />

Erhebung direkt bei<br />

den Antragstellern<br />

evtl. Jahre später<br />

Nachprüfung der<br />

Qualität der An-<br />

EDV-Programm<br />

EDV-Programm<br />

Richtlinie, Leifaden<br />

- Beschreibung/Dokumentation<br />

des Auswahlverfahrens,<br />

- Auswahlliste<br />

- EDV-Programm<br />

Richtlinien<br />

Vollzugshinweise<br />

Bewilligungsbescheid<br />

Checkliste mit Bestätigungsvermerk<br />

Musterprüfbericht mit Bestätigungsvermerk<br />

EDV-Programm<br />

Leitfaden, Formblätter<br />

EDV-Programm<br />

Monitoringtabellen<br />

Indikatorenliste<br />

Dokumentation<br />

Seite 7 von 7


Verfahrensschritt Verantwortliche/zuständige<br />

Fachaufsicht<br />

Stelle<br />

ALF, Dienstvorgesetzter<br />

- Prüfdienst,<br />

Dienstvorgesetzter<br />

- Bewilligungsstelle,Dienstvorge-<br />

setzter<br />

Aufgabe Unterlagen/Dokumentation<br />

tragsbearbeitung<br />

Vgl. VO 885/2006,<br />

Anhang I, 2. A, ii)<br />

Referat B 3 Prüfung der vorgabenkonformen<br />

Abwicklung der<br />

Verwaltungs- und<br />

Vor-Ort-Kontrollen<br />

(VO 885/2006,<br />

Anhang I C und 4<br />

A)<br />

Einhaltung der<br />

Vorgaben in den<br />

Richtlinien und<br />

Vollzugshinweisen<br />

Jährliche Fachaufsichtsberichte<br />

Bei der Erstellung des Verwaltungs- und Kontrollsystems sind folgende Vorgaben zu<br />

beachten:<br />

- Verordnung (EG) Nr. 885/2006 Anhang I – Zulassungskriterien (Abschnitte 1<br />

und 2)<br />

- Verordnung (EG) Nr. 883 /2006 Art. 16<br />

- Verordnung (EG) Nr. 1975/2006<br />

- Definition der Schlüssel- und Zusatzkontrollen (Anlagen 1, 2, 3 und 8)<br />

Seite 8 von 8


StMLF<br />

Ref. B 3<br />

Auszahlungstermine 2008<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Mittelauszahlungstermine<br />

Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>);<br />

Mittelauszahlungstermine 6.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Für o. g. Förderprogramme sind im Jahr 2008 folgende Auszahlungstermine vorgesehen:<br />

14. Februar<br />

17. April<br />

25. September<br />

27. November<br />

Eine termingerechte Auszahlung an die Landwirte setzt voraus, dass die jeweiligen Mittelfreigaben<br />

spätestens am Vortag der genannten Auszahlungstermine durchgeführt werden.<br />

Seite 1 von 1


StMLF<br />

Ref. B 3<br />

A) Behördennetz<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Richtlinienverteiler<br />

Richtlinienverteiler 6.3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Der Leitfaden-<strong>EIF</strong> mit der Richtlinie sowie alle weiteren <strong>für</strong> die Antragstellung und<br />

-bearbeitung erforderlichen Unterlagen kann im Behördennetz unter der Adresse:<br />

(http://www.stmlf.bybn.de/stmelf/foerderung/investitionen/Investitionsfoerderung.H<br />

TML) abgerufen werden.<br />

B) Verteiler per Post und/oder per E-Mail<br />

Nr. Adressat und Anschrift<br />

Betreuer:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Presse:<br />

4<br />

bbv-Landsiedlung GmbH<br />

ls.muenchen@bbv-Landsiedlung.de X<br />

Betreuungsgesellschaft <strong>für</strong> landwirtschaftliches Bauwesen und<br />

Agrarstruktur m b H<br />

info@bba-baubetreuung.de<br />

Dipl.-Ing. Berthold Just<br />

info@just-bindlach.de X<br />

Junker Agrarkonzepte<br />

www.junker-agrarkonzepte.de X<br />

Bayer. Landw. Wochenblatt - Pressehaus<br />

Bayerstraße 80335 München<br />

blw@dlv.de<br />

Ministerien:<br />

5<br />

6<br />

Richtlinie Förderhinweise<br />

Post E-Mail Post E-Mail<br />

Bayer. Staatsministerium der Finanzen<br />

poststelle@stmf.bayern.de 3 X X 3 X X<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und<br />

Landwirtschaft<br />

Rochusstraße 1 53123 Bonn<br />

poststelle@bmvel.bund.de<br />

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Rechnungsprüfung:<br />

7<br />

Bayer. Oberster Rechnungshof<br />

poststelle@orh.bayern.de X X X X<br />

8 Bundesrechnungshof<br />

Presse@brh.bund.de X<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

Banken:<br />

15<br />

16<br />

17<br />

Staatl. Rechnungsprüfungsamt München<br />

Winzererstraße 9 80797 München<br />

poststelle@rpra-m.bayern.de<br />

Staatl. Rechnungsprüfungsamt Regensburg<br />

Adolf-Schmetzer-Straße 6 93055 Regensburg<br />

poststelle@rpra-r.bayern.de<br />

Staatl. Rechnungsprüfungsamt Ansbach<br />

Karolinenstraße 30 91522 Ansbach<br />

poststelle@rpra-an.bayern.de<br />

Staatl. Rechnungsprüfungsamt Würzburg<br />

Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg<br />

poststelle@rpra-wue.bayern.de<br />

Staatl. Rechnungsprüfungsamt Augsburg<br />

Bahnhofstraße 18a 86150 Augsburg<br />

poststelle@rpra-a.bayern.de<br />

Staatl. Rechnungsprüfungsamt Bayreuth<br />

Rupprechtstr. 7 95444 Bayreuth<br />

poststelle@rpra-bt.bayern.de<br />

Bayer. Landesbank<br />

Stelle 31<br />

kontakt@bayernlb.de<br />

Deutsche Genossenschaftsbank Bayern Hauptverwaltung<br />

Türkenstraße 16 80333 München<br />

kontakt@gv-bayern.de<br />

Bayer. Sparkassen- und Giroverband Referat Agrarkunden<br />

Karolinenplatz 5 80333 München<br />

kontakt@blb.de<br />

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Verbände:<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

Bayer. Bauernverband<br />

Max-Joseph-Straße 9 80333 München<br />

kontakt@BayerischerBauernverband.de<br />

Verband der Landwirte im Nebenberuf Hans Mauthner<br />

Neusath 44 92507 Neusath/Nabburg 35 X<br />

Bayer. Gärtnereiverband e. V. (BGV)<br />

Hirschgartenallee 19 80639 München<br />

info@bgv-muenchen.de<br />

Landesvereinigung <strong>für</strong> den ökol. Landbau in Bayern e. V. (LVÖ)<br />

Bahnhofstraße 18 85354 Freising<br />

info@lvoe.de<br />

Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V.<br />

Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart<br />

info@vdaw.de<br />

Fachschulen:<br />

23<br />

Ausbildungsstätte <strong>für</strong> landwirtschaftl.-techn. Assistenten bei der<br />

Bundesanstalt <strong>für</strong> Fleischforschung<br />

E.-C.-Baumann-Str. 20 95326 Kulmbach<br />

poststelle@baff-kulmbach.de<br />

Universitäten:<br />

24<br />

25<br />

26<br />

Lehrstuhl <strong>für</strong> Wirtschaftslehre des Landbaus der TU-München<br />

Alte Akademie 14 85350 Freising-Weihenstephan<br />

heissenhuber@wzw.tum.de<br />

Lehrstuhl <strong>für</strong> Unternehmensforschung und Informationsmanagement<br />

der TU München Professor Dr. Peter Wagner<br />

Am Hochanger 2 85354 Freising-Weihenstephan<br />

dekanat@wzw.tum.de<br />

Fachhochschule Weihenstephan, Fachbereich Landwirtschaft,<br />

Abeilung Triesdorf<br />

Am Hofgarten 4 85354 Freising-Weihenstephan<br />

praesident@fh-weihenstephan.de<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Verfahren-Rückforderung 6.4<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem 6.5<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Formblätter-Inhaltsverzeichnis<br />

Formblätter-Inhaltsverzeichnis 7<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

7.1 Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZ) 01.03.2008<br />

7.2<br />

7.3<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Teil B: Diversifizierungsförderung<br />

01.03.2008<br />

01.03.2008<br />

7.4 „De-minimis“-Bescheinigung 01.03.2008<br />

7.5 ANBest-P 01.01.2007<br />

7.6 Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz 01.01.2007<br />

7.7 Publizität 01.03.2008<br />

7.8 Verwendungsnachweis mit Belegliste 01.03.2008<br />

7.9 Auszahlungsmitteilung AFP 01.03.2008<br />

7.10 Auszahlungsmitteilung Diversifizierung 01.03.2008<br />

7.11 Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung bei AFP in Bearb.<br />

7.12 Mitteilung über die endgültige Höhe der Zuwendung bei<br />

Diversifizierung<br />

in Bearb.<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Staatliche Führungsakademie<br />

Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />

Herr<br />

Michael Melker<br />

Milchweg 11<br />

89999 Milchheim<br />

Zum Antrag vom<br />

xx.xx.xxxx<br />

Unser Aktenzeichen<br />

F4-7271-1111<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Projekt<br />

111-2222-1<br />

Zustimmung VZ 7.1<br />

01.03.2008<br />

Name<br />

Josef Bearbeiter<br />

Telefon<br />

0871 9522-0<br />

Telefax<br />

0871 9522-399<br />

E-Mail<br />

josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />

Landshut<br />

xx.xx.xxxx<br />

Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL); Einzelbetriebliche<br />

<strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums<br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom xx.xx.xxxx Nr. B 3-7271-xxxx;<br />

Vollzug des Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Betriebsnummer: 777 777 0000<br />

Anlagen<br />

- Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Stand: xx.xx.xxxx<br />

- Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (soweit erforderlich)<br />

- Merkblatt zum Verwendungsnachweis<br />

Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beim AFP<br />

Sehr geehrter Herr Melker,<br />

Staatliche Führungsakademie<br />

<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

aufgrund Ihres Antrages vom xx.xx.xxxx wird Ihnen gemäß Nr. 7.2 der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums<br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten zur <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> vom xx.xx.xxxx<br />

Nr. B 3-7271-xxxx die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn folgender Investitionen ab Zugang dieses<br />

Schreibens erteilt:<br />

Neubau eines Milchviehlaufstalles mit AMS und Kauf einer stationären Tauchschneidpumpe<br />

Der vorzeitige Beginn steht bei Beachtung der beiliegenden ANBest-P einer späteren Förderung nach<br />

Maßgabe der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Förderrichtlinie nicht entgegen.<br />

Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />

<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Am Lurzenhof 3 c<br />

84036 Landshut<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

0871 9522-300<br />

0871 9522-399<br />

poststelle@fueak.bayern.de<br />

http://www.fueak.bayern.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />

Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />

und nach Vereinbahrung<br />

Seite 1 von 2


Diese förderrechtliche Zustimmung <strong>für</strong> gegebenenfalls geplante Baumaßnahmen ersetzt keine baurechtliche<br />

Genehmigung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung des Vorhabens entsteht aufgrund dieser Zustimmung<br />

nicht. Sie haben das volle Finanzierungsrisiko - v. a. im Falle einer Ablehnung Ihres Förderantrages -<br />

selbst zu tragen.<br />

Die vorliegende Zustimmung zum vorzeitigen Kauf oder Beginn der genannten Investitionen verliert ein<br />

Jahr ab Datum dieses Schreibens ihre Gültigkeit (Art. 43 Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

- BayVwVfG), wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.<br />

Eine Bewilligung Ihres Förderantrages ist nur bei Vorliegen der Baugenehmigung möglich. Bitte reichen<br />

Sie diese baldmöglichst nach.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Josef Bearbeiter<br />

Landwirtschaftsamtmann<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Staatliche Führungsakademie<br />

Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />

Herr<br />

Michael Melker<br />

Milchweg 11<br />

89999 Milchheim<br />

Zum Antrag vom<br />

xx.xx.xxxx<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Staatliche Führungsakademie<br />

<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Unser Aktenzeichen<br />

F4-7271-1111<br />

Projekt<br />

111-2222-1<br />

Zuwendungsbescheid AFP 7.2<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Name<br />

Josef Bearbeiter<br />

Telefon<br />

0871 9522-0<br />

Telefax<br />

0871 9522-399<br />

E-Mail<br />

josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />

Landshut<br />

xx.xx.xxxx<br />

Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL);<br />

Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom XX.XX.XXXX Nr. B 3-7271-XXXX;<br />

Vollzug des Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Betriebsnummer: 777 777 0000<br />

Anlagen:<br />

1 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P<br />

1 Vordruck - "Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis" inkl. Belegliste(n) und Merkblatt<br />

1 Merkblatt - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />

1 Erläuterungstafel<br />

1 Merkblatt - Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (soweit erforderlich)<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Sehr geehrter Herr Melker,<br />

aufgrund Ihres Antrages vom xx.xx.xxxx wird Ihnen eine Zuwendung<br />

(Zuschuss/Projektförderung) von bis zu<br />

bewilligt.<br />

Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />

<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Am Lurzenhof 3 c<br />

84036 Landshut<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

144.765,00 EUR<br />

0871 9522-300<br />

0871 9522-399<br />

poststelle@fueak.bayern.de<br />

http://www.fueak.bayern.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />

Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />

und nach Vereinbahrung<br />

Seite 1 von 5


Der Förderbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 20 % bis zu<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 25 % bis zu<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 30 % bis zu 137.265,00 EUR<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 35 % bis zu<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Maschinen 25 % bis zu<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Betreuer bis zu 7.500,00 EUR<br />

SUMME 144.765,00 EUR<br />

Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an der Förderung.<br />

1. Zweck der Zuwendung<br />

Zweck der Zuwendung ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, die Rationalisierung<br />

und Senkung der Produktionskosten, die Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung durch die Verwirklichung<br />

und die zweckentsprechende Nutzung folgender Investitionen während der Zweckbindungsfrist:<br />

Neubau eines Milchviehlaufstalles mit AMS<br />

Kauf einer stationären Tauchschneidpumpe<br />

Die der Bewilligung zugrundeliegende Zielreferenzmenge beträgt 444.500 kg<br />

Die bewilligten Mittel dürfen nur <strong>für</strong> die aufgeführten betrieblichen Investitionen gemäß vorliegendem Bauplan<br />

verwendet werden. Eine davon abweichende Ausführung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsstelle.<br />

2. Investitions- und Finanzierungsplan<br />

2.1 Netto-Investitionsplan (ohne MwSt.)<br />

Milchviehlaufstall mit AMS 457.563,00 EUR<br />

Betreuer: xy-Betreuung 12.076,00 EUR<br />

Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 469.639,00 EUR<br />

Nicht zuwendungsfähige Investitionen 47.150,00 EUR<br />

Netto-Investitionsvolumen insgesamt 516.789,00 EUR<br />

2.2 Finanzierungsplan<br />

Eigenmittel 372.024,00 EUR<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Baumaßnahmen 30 % 137.265,00 EUR<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Betreuer 7.500,00 EUR<br />

Summe der Finanzierungsmittel 516.789,00 EUR<br />

Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen seitens des Handels, des Gewerbes, anderer Betriebe und<br />

Unternehmen oder des Maschinenringes nachgewiesenen Ausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte<br />

und Skonti.<br />

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Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Nachfolgend genannte Anteile am zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen ergeben sich aus dem Finanzierungsplan.<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto): 469.639,00 EUR Anteile<br />

Anteil der eigenen Finanzierungsmittel 324.874,00 EUR 69,18 %<br />

Anteil der Finanzierungsmittel über <strong>EIF</strong> 144.765,00 EUR 30,82 %<br />

Für die Würdigung der Leistungsfähigkeit des Betriebes wurden folgende Werte festgesetzt, die in der Gesamtfinanzierung<br />

zu berücksichtigen sind:<br />

Einzubringender Cash Flow 872,00 EUR<br />

Soweit zuwendungsfähige Ausgaben nicht in der der Bewilligung zugrundegelegten Höhe nachgewiesen<br />

werden oder neue Deckungsmittel in die Förderung einzubringen sind, vermindert sich die bewilligte Förderung<br />

nach den Grundsätzen der Anteilfinanzierung gemäß Nr. 2.1.1 der ANBest-P.<br />

3. Allgemeine Nebenbestimmungen<br />

Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />

sind Bestandteil dieses Bescheids, soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt ist. Die unter<br />

Nr. 2.1 dieses Bescheids ausgewiesenen Bestandteile des Finanzierungsplans sind Einzelansätze im Sinne<br />

von Nr. 1.2 der ANBest-P. Einzelansätze dürfen um bis zu 20 v.H. überschritten werden, soweit diese<br />

Überschreitungen bei anderen Ansätzen eingespart werden oder vom Antragsteller selbst finanziert werden.<br />

4. Besondere Nebenbestimmungen<br />

4.1 Die bewilligten Mittel dürfen nur <strong>für</strong> die zuwendungsfähigen betrieblichen Investitionen gemäß dem Antrag<br />

beiliegendem Investitionskonzept und genehmigtem Bauplan verwendet werden. Eine davon abweichende<br />

Ausführung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsstelle.<br />

4.2 Die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes endet bei geförderten Baumaßnahmen 12 Jahre nach<br />

Fertigstellung. Bei technischen Einrichtungen und Maschinen endet die Zweckbindungsfrist 5 Jahre nach<br />

Lieferung. Werden die geförderten Investitionen innerhalb der Zweckbindungsfrist entgegen dem Zuwendungszweck<br />

verwendet bzw. genutzt, wird die Förderung zumindest anteilig zurückgefordert.<br />

Sofern ein Zuschuss <strong>für</strong> die Erfüllung der EU-Öko-Verordnung im Bereich Tierhaltung oder besonderer Anforderungen<br />

an eine besonders tiergerechte Haltung (siehe Anlage: Merkblatt - Anforderungen an eine besonders<br />

tiergerechte Haltung) gewährt wird, sind diese beim geförderten Bauobjekt gemäß der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1698/2005 des Rates mindestens während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Einreichung<br />

des Endverwendungsnachweises einzuhalten. Wird zum oder nach Abschluss der Maßnahme festgestellt,<br />

dass der Antragsteller die besonderen Anforderungen nach EU-Öko-Verordnung bzw. nach Anlage<br />

1 der Richtlinie nicht erfüllen kann, kommen <strong>für</strong> die Maßnahme nicht die erhöhten Fördersätze nach Nr.<br />

5.2.2 der Richtlinie, sondern nur die Fördersätze nach Nr. 5.2.1 der Richtlinie zur Anwendung. Der Zuwendungsbescheid<br />

verliert bezüglich des erhöhten Fördersatzes seine Gültigkeit. Demgegenüber zuviel gewährte<br />

Zuwendungen sind zu erstatten.<br />

4.3 Investitionen im Bereich der Milchkuhhaltung sind nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge<br />

zuwendungsfähig. Der Nachweis der betrieblichen Referenzmenge, die der Bewilligung zu Grunde liegt,<br />

muss bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahmen, d. h. spätestens zur Verwendungsnachweisprüfung<br />

erfolgen. Solange der Nachweis über die volle Referenzmenge nicht geführt ist, wird die Beihilfe im Verhältnis<br />

vorhandene Referenzmenge zur Zielreferenzmenge, maximal 90 % des Beihilfewertes ausbezahlt.<br />

4.4 Soweit die Mitwirkung des Zuwendungsempfängers zur Abfassung von Berichten erforderlich ist, die<br />

der EU vorgelegt werden müssen, sind die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen betriebliche Kenndaten<br />

zum geförderten Projekt sowie die Auswirkungen der Förderung darzulegen.<br />

Seite 3 von 5


4.5 Bei Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 EUR ist auf<br />

die Dauer von 5 Jahren ab dem Wirtschaftsjahr, in dem der Endverwendungsnachweis vorgelegt wird, eine<br />

Buchführung, die dem BMELV-Jahresabschluss entspricht, fortzuführen und auf Verlangen vorzulegen.<br />

4.6 Bei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mehr als 50.000 EUR ist auf die Dauer von<br />

5 Jahren ab der Bewilligung eine Erläuterungstafel (siehe Anlage) gut sichtbar anzubringen.<br />

4.7 Die Rechnungsbelege und andere Belege, Lieferungs- und Leistungsverträge sowie alle sonstigen mit<br />

der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2022 aufzubewahren.<br />

4.8 Im Falle der Rückforderung von Fördermitteln ist der nationale Anteil gem. Art. 49a Abs. 3 BayVwVfG<br />

vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids an, der EU-Anteil gemäß Art. 73 Abs. 3 VO<br />

(EG) Nr. 796/2004 vom Tage der Übermittlung des Rückforderungsbescheides an bis zur Rückzahlung mit<br />

6 v.H. jährlich zu verzinsen.<br />

4.9 Das Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, die Prüfungsorgane<br />

der Europäischen Union und des Bundes, die Bescheinigende Stelle im Staatsministerium<br />

der Finanzen, die Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten sowie das <strong>Amt</strong><br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten haben das Recht, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Förderung<br />

durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge<br />

(z.B. Mehrfachantrag) entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.<br />

4.10 Die Nummern 3 und 4.2 der ANBest-P werden nicht angewandt.<br />

4.11 Ein Betriebsinhaberwechsel (z.B. Übergabe, vorweggenommene Erbfolge, Verpachtung, Gründung<br />

oder Auflösung einer GbR, Verkauf), eine Veräußerung bzw. Verpachtung des geförderten Objekts oder<br />

eine nicht mehr der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung während der Zweckbindungsfrist ist unverzüglich<br />

über das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten der Bewilligungsstelle mitzuteilen.<br />

5. Auszahlung der Zuwendung<br />

5.1 Entgegen von Nr. 1.4 der ANBest-P gilt, dass die Zuschüsse vom zuständigen ALF erst dann zur Auszahlung<br />

freigegeben werden, wenn der Antragsteller im Auszahlungsantrag die Rechnungen über zuwendungsfähige<br />

Ausgaben und die entsprechenden Zahlungsnachweise vorgelegt hat.<br />

Die erste Rate des Zuschusses <strong>für</strong> Betreuerleistungen in Höhe von 40 % kann mit dem ersten Auszahlungsantrag<br />

beantragt und ausgezahlt werden, die zweite Rate (60 %) nach Prüfung des Endverwendungsnachweises.<br />

5.2 Die Zuschüsse werden vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel ausgezahlt.<br />

6. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis<br />

6.1 Der Nachweis über die Verwendung der im Finanzierungsplan festgelegten Mittel wird durch die Vorlage<br />

der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise beim ALF mit beiliegendem Vordruck "Auszahlungsantrag<br />

und Verwendungsnachweis" erbracht. Die vorgelegten Belege sind gesammelt in einer Belegliste<br />

(siehe Anlage) aufzuführen, die bei der Landwirtschaftsverwaltung verbleibt.<br />

Mit Vorlage der Auszahlungsanträge sind dem ALF auch Lieferungs- und Leistungsverträge (z.B. Kaufverträge,<br />

Auftragserteilung und/oder -bestätigung, etc.) vorzulegen, die belegen, dass mit der Maßnahme<br />

nicht vor der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. der Bewilligung begonnen<br />

wurde.<br />

Zusammen mit jedem Auszahlungsantrag ist ein Sachbericht unter Berücksichtigung von Nr. 6.1 der AN-<br />

Best-P vorzulegen.<br />

Einfache Verwendungsnachweise nach Nr. 6.6 ANBest-P sind nicht zulässig.<br />

Seite 4 von 5


6.2 Der Zuwendungsempfänger hat den Endverwendungsnachweis spätestens bis Ablauf des auf das Bewilligungsjahr<br />

folgenden vierten Kalenderjahres vorzulegen, andernfalls verfallen die bis dahin noch nicht<br />

ausgereichten Fördermittel.<br />

6.3 Die endgültige Höhe der Förderung wird nach Prüfung des Endverwendungsnachweises festgesetzt.<br />

7. Hinweise<br />

7.1 Werden bei der Vorlage der Auszahlungsanträge oder bei späteren Prüfungen geltend gemachte Auszahlungsbeträge<br />

festgestellt, die den von der zuständigen Behörde ermittelten Auszahlungsbetrag um<br />

mehr als 3 % übersteigen, so wird neben der Kürzung zusätzlich eine Sanktion in Höhe der festgestellten<br />

Differenz vorgenommen.<br />

7.2 Wird festgestellt, dass der Zuwendungsempfänger vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, so wird<br />

das betreffende Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen und bereits <strong>für</strong> das Vorhaben gezahlte Beträge<br />

werden zurückgefordert. Darüber hinaus wird der Zuwendungsempfänger im laufenden und folgenden<br />

Jahr von einer Förderung im Rahmen der <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> ausgeschlossen.<br />

7.3 Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz<br />

über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft<br />

gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die<br />

Zuwendungen gewährt wurden sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel.<br />

7.4 Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Fördermitteln der Europäischen Union sowie im Rahmen<br />

der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aus Mitteln des<br />

Bundes und des Landes.<br />

7.5 Die Unwirksamkeit, die Rücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie als Folge<br />

hiervon die Erstattung der Zuwendung richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht (Art. 43, 48, 49,<br />

49a BayVwVfG) in Verbindung mit Art. 73 VO (EG) Nr. 796/2004 und in Verbindung mit Art. 31 VO (EG)<br />

Nr. 1975/2006.<br />

7.6 Ein Subventionsbetrug ist gemäß § 264 StGB strafbar. Auf die Erklärung zu den subventionserheblichen<br />

Tatsachen und die beiliegenden Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz wird hingewiesen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Josef Bearbeiter<br />

Landwirtschaftsamtmann<br />

Seite 5 von 5


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Staatliche Führungsakademie<br />

Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />

Herrn<br />

Andreas Schimmel<br />

Pferdedorf<br />

Rossbachstr. 17<br />

96666 Gaulstein<br />

Zum Antrag vom<br />

xx.xx.xxxx<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Staatliche Führungsakademie<br />

<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Unser Aktenzeichen<br />

F4-7271-3333<br />

Zuwendungsbescheid Diversifizierung 7.3<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Projekt<br />

222-4444-1<br />

Name<br />

Josef Bearbeiter<br />

Telefon<br />

0871 9522-0<br />

Telefax<br />

0871 9522-399<br />

E-Mail<br />

josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />

Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL);<br />

Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom xx.xx.xxxx Nr. B 3-7271-xxxx;<br />

Vollzug der Diversifizierungsförderung<br />

Betriebsnummer: 444 111 0000<br />

Anlagen:<br />

1 Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P<br />

1 Vordruck - "Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis" inkl. Belegliste(n) und Merkblatt<br />

1 Merkblatt - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />

1 De-minimis Bescheinigung<br />

1 Erläuterungstafel<br />

Zuwendungsbescheid<br />

Sehr geehrter Herr Schimmel,<br />

aufgrund Ihres Antrages vom xx.xx.xxxx wird Ihnen eine Zuwendung<br />

(Zuschuss/Projektförderung) von bis zu<br />

bewilligt.<br />

Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />

<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Am Lurzenhof 3 c<br />

84036 Landshut<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

72.792,00 EUR<br />

0871 9522-300<br />

0871 9522-399<br />

poststelle@fueak.bayern.de<br />

http://www.fueak.bayern.de<br />

Landshut<br />

xx.xx.xxxx<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />

Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />

und nach Vereinbahrung<br />

Seite 1 von 6


Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an der Förderung.<br />

Die Zuwendung wird entsprechend Ihrem Antrag vom xx.xx.xxxx aus folgenden Gründen in anteilig gekürzter<br />

Form bewilligt:<br />

1. Gemäß den Förderhinweisen zu Teil B (Diversifizierungsförderprogramm), Nr. 2.2 der Förderhinweise<br />

zu der geltenden Richtlinie sind Investitionsmaßnahmen in Geräte und mobile Betriebsmittel (einschließlich<br />

Mobiliar und Einrichtungsgegenstände), sowie Genehmigungsgebühren, nicht zuwendungsfähig und können<br />

somit nicht gefördert werden.<br />

Diese Investitionen sind zwar nicht förderschädlich, der Anteil der Geräte und mobilen Betriebsmittel, sowie<br />

Genehmigungsgebühren, sind jedoch nicht zuwendungsfähig.<br />

Nach Ihren Angaben im Antrag, dem Kostenangebot der Architekten Sowieso und Derda und der Berechnung<br />

der zuwendungsfähigen Investitionskosten des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten dienen in Ihren<br />

Fall 57.980,-- € der Investition in Geräte und mobilen Betriebsmittel sowie Genehmigungsgebühren. Deshalb<br />

verringert sich das zuwendungsfähige Investitionsvolumen aus diesem Grund von 425.031,--€ anteilig<br />

um 57.980,-- € auf 367.051,-- €.<br />

2. Gemäß den Förderhinweisen zu Teil B (Diversifizierungsförderprogramm), Nr. 2.2 der Förderhinweise<br />

zu der geltenden Richtlinie sind "Allgemeine Aufwendungen, etwa <strong>für</strong> Architektur- und Ingenieurleistungen,<br />

sowie <strong>für</strong> Betreuung, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12% des zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumens<br />

zuwendungsfähige Ausgaben. Übersteigende Beträge sind nicht zuwendungsfähig und<br />

können somit nicht gefördert werden.<br />

Diese Allgemeine Aufwendungen sind zwar nicht förderschädlich, der Anteil der 12% übersteigenden Allgemeine<br />

Aufwendungen ist jedoch nicht zuwendungsfähig.<br />

Nach Ihren Angaben im Antrag und der Kostenaufstellung der Architekten Sowieso und Derda dienen in<br />

Ihren Fall 47.046,-- € allgemeinen Aufwendungen. Deshalb verringert sich das oben festgesetzte zuwendungsfähige<br />

Investitionsvolumen von 367.051,-- € anteilig um den Betrag von 3.088,-- € (dies ist der Betrag,<br />

der die zuwendungsfähigen 12% allgemeinen Aufwendungen in Höhe von 44.046,-- € des zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumen überschreitet) auf letztendlich 363.963,-- €.<br />

3. Aus o. g. Gründen reduziert sich damit auch der Zuschuss von den beantragten 73.900,-- € auf 72.792,-<br />

- €.<br />

Die gegenüber dem Antrag gekürzten Beträge werden abgelehnt.<br />

1. Zweck der Zuwendung<br />

Zweck der Zuwendung ist die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen durch die Verwirklichung und<br />

die zweckentsprechende Nutzung folgender Investitionen während der Zweckbindungsfrist:<br />

Ausbau der bestehenden Scheune als Erweiterung <strong>für</strong> eine bestehende Frühstückspension<br />

2. Investitions- und Finanzierungsplan<br />

2.1 Netto-Investitionsplan (ohne MwSt.)<br />

Umbau einer Scheune zum Pensionsbetrieb 363.963,00 EUR<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 363.963,00 EUR<br />

Nicht zuwendungsfähige Investitionen 61.068,00 EUR<br />

Netto-Investitionsvolumen insgesamt 425.031,00 EUR<br />

2.2 Finanzierungsplan<br />

Eigenmittel 352.239,00 EUR<br />

Zuschuss 72.792,00 EUR<br />

Summe der Finanzierungsmittel 425.031,00 EUR<br />

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Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen seitens des Handels, des Gewerbes, anderer Betriebe und<br />

Unternehmen oder des Maschinenringes nachgewiesenen Ausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte<br />

und Skonti.<br />

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Nachfolgend genannte Anteile am zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen ergeben sich aus dem Finanzierungsplan.<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (netto): 363.963,00 EUR Anteile<br />

Anteil der eigenen Finanzierungsmittel 291.171,00 EUR 80,00 %<br />

Anteil der Finanzierungsmittel über <strong>EIF</strong> 72.792,00 EUR 20,00 %<br />

Für die Würdigung der Leistungsfähigkeit des Betriebes wurden folgende Werte festgesetzt, die in der Gesamtfinanzierung<br />

zu berücksichtigen sind:<br />

Einzubringender Cash Flow 8.618,00 EUR<br />

Soweit zuwendungsfähige Ausgaben nicht in der der Bewilligung zugrundegelegten Höhe nachgewiesen<br />

werden oder neue Deckungsmittel in die Förderung einzubringen sind, vermindert sich die bewilligte Förderung<br />

nach den Grundsätzen der Anteilfinanzierung gemäß Nr. 2.1.1 der ANBest-P.<br />

3. Allgemeine Nebenbestimmungen<br />

Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)<br />

sind Bestandteil dieses Bescheids, soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt ist. Die unter<br />

Nr. 2.2 dieses Bescheids ausgewiesenen Bestandteile des Finanzierungsplans sind mit Ausnahme von<br />

Betreuerkosten Einzelansätze im Sinne von Nr. 1.2 der ANBest-P. Einzelansätze dürfen um bis zu 20 v.H.<br />

überschritten werden, soweit diese Überschreitungen bei anderen Ansätzen eingespart werden oder vom<br />

Antragsteller selbst finanziert werden.<br />

Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine „De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr.<br />

1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87und 88 EG-Vertrag auf<br />

„De-minimis“-Beihilfen, <strong>Amt</strong>sblatt EU L 379 vom 28.12.2006, S. 5. „De-minimis“-Beihilfen dürfen einen Gesamtbetrag<br />

von 200.000 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht überschreiten. Die<br />

Antragsteller sind verpflichtet, der jeweiligen Bewilligungsbehörde eine vollständige Übersicht der in den<br />

letzten drei Kalenderjahren (Steuerjahren) auf Basis dieser Verordnung erhaltenen De-minimis-Beihilfen<br />

vorzulegen.<br />

4. Besondere Nebenbestimmungen<br />

4.1 Die bewilligten Mittel dürfen nur <strong>für</strong> die zuwendungsfähigen betrieblichen Investitionen gemäß dem Antrag<br />

beiliegendem Investitionskonzept und genehmigtem Bauplan verwendet werden. Eine davon abweichende<br />

Ausführung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsstelle.<br />

4.2 Die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes endet bei geförderten Baumaßnahmen 12 Jahre nach<br />

Fertigstellung. Bei technischen Einrichtungen und Maschinen endet die Zweckbindungsfrist 5 Jahre nach<br />

Lieferung. Werden die geförderten Investitionen innerhalb der Zweckbindungsfrist entgegen dem Zuwendungszweck<br />

verwendet bzw. genutzt, wird die Förderung zumindest anteilig zurückgefordert.<br />

4.3 Soweit die Mitwirkung des Zuwendungsempfängers zur Abfassung von Berichten erforderlich ist, die<br />

der EU vorgelegt werden müssen, sind die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen betriebliche Kenndaten<br />

zum geförderten Projekt sowie die Auswirkungen der Förderung darzulegen.<br />

4.4 Bei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mehr als 50.000 EUR ist auf die Dauer von<br />

5 Jahren ab der Bewilligung eine Erläuterungstafel (siehe Anlage) gut sichtbar anzubringen.<br />

4.5 Die Rechnungsbelege und andere Belege, Lieferungs- und Leistungsverträge sowie alle sonstigen mit<br />

der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2022 aufzubewahren.<br />

Seite 3 von 6


4.6 Im Falle der Rückforderung von Fördermitteln ist der nationale Anteil gem. Art. 49a Abs. 3 BayVwVfG<br />

vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids an, der EU-Anteil gemäß Art. 73 Abs. 3 VO<br />

(EG) Nr. 796/2004 vom Tage der Übermittlung des Rückforderungsbescheides an bis zur Rückzahlung mit<br />

6 v.H. jährlich zu verzinsen.<br />

4.7 Das Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, die Prüfungsorgane<br />

der Europäischen Union und des Bundes, die Bescheinigende Stelle im Staatsministerium<br />

der Finanzen, die Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten sowie das <strong>Amt</strong><br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten haben das Recht, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Förderung<br />

durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge<br />

(z.B. Mehrfachantrag) entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.<br />

4.8 Die Nummern 3 und 4.2 der ANBest-P werden nicht angewandt.<br />

4.9 Ein Betriebsinhaberwechsel (z.B. Übergabe, vorweggenommene Erbfolge, Verpachtung, Gründung<br />

oder Auflösung einer GbR, Verkauf), eine Veräußerung bzw. Verpachtung des geförderten Objekts oder<br />

eine nicht mehr der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung während der Zweckbindungsfrist ist unverzüglich<br />

über das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten der Bewilligungsstelle mitzuteilen.<br />

4.10 Sonstige Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits mit Baubeginn auf eine<br />

strikte Kostentrennung zwischen den einzelnen Gewerken und unterschiedlichen Investitionen zu achten<br />

und beim Endverwendungsnachweis auf eine getrennte Abrechnung zwischen den zuwendungsfähigen<br />

und nichtzuwendungsfähigen Investitionen in getrennte Beleglisten zu achten ist.<br />

5. Auszahlung der Zuwendung<br />

5.1 Entgegen von Nr. 1.4 der ANBest-P gilt, dass die Zuschüsse vom zuständigen ALF erst dann zur Auszahlung<br />

freigegeben werden, wenn der Antragsteller im Auszahlungsantrag die Rechnungen über zuwendungsfähige<br />

Ausgaben und die entsprechenden Zahlungsnachweise vorgelegt hat.<br />

5.2 Die Zuschüsse werden vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel ausgezahlt.<br />

6. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis<br />

6.1 Der Nachweis über die Verwendung der im Finanzierungsplan festgelegten Mittel wird durch die Vorlage<br />

der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise beim ALF mit beiliegendem Vordruck "Auszahlungsantrag<br />

und Verwendungsnachweis" erbracht. Die vorgelegten Belege sind gesammelt in einer Belegliste<br />

(siehe Anlage) aufzuführen, die bei der Landwirtschaftsverwaltung verbleibt.<br />

Mit Vorlage der Auszahlungsanträge sind dem ALF auch Lieferungs- und Leistungsverträge (z.B. Kaufverträge,<br />

Auftragserteilung und/oder -bestätigung, etc.) vorzulegen, die belegen, dass mit der Maßnahme<br />

nicht vor der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. der Bewilligung begonnen<br />

wurde.<br />

Zusammen mit jedem Auszahlungsantrag ist ein Sachbericht unter Berücksichtigung von Nr. 6.1 der AN-<br />

Best-P vorzulegen.<br />

Einfache Verwendungsnachweise nach Nr. 6.6 ANBest-P sind nicht zulässig.<br />

6.2 Der Zuwendungsempfänger hat den Endverwendungsnachweis spätestens bis Ablauf des auf das Bewilligungsjahr<br />

folgenden vierten Kalenderjahres vorzulegen, andernfalls verfallen die bis dahin noch nicht<br />

ausgereichten Fördermittel.<br />

6.3 Die endgültige Höhe der Förderung wird nach Prüfung des Endverwendungsnachweises festgesetzt.<br />

7. Hinweise<br />

7.1 Werden bei der Vorlage der Auszahlungsanträge oder bei späteren Prüfungen geltend gemachte Auszahlungsbeträge<br />

festgestellt, die den von der zuständigen Behörde ermittelten Auszahlungsbetrag um<br />

mehr als 3 % übersteigen, so wird neben der Kürzung zusätzlich eine Sanktion in Höhe der festgestellten<br />

Differenz vorgenommen.<br />

7.2 Wird festgestellt, dass der Zuwendungsempfänger vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, so wird<br />

das betreffende Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen und bereits <strong>für</strong> das Vorhaben gezahlte Be-<br />

Seite 4 von 6


träge werden zurückgefordert. Darüber hinaus wird der Zuwendungsempfänger im laufenden und folgenden<br />

Jahr von einer Förderung im Rahmen der <strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> ausgeschlossen.<br />

7.3 Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz<br />

über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft<br />

gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die<br />

Zuwendungen gewährt wurden sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel.<br />

7.4 Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Fördermitteln der Europäischen Union sowie im Rahmen<br />

der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aus Mitteln des<br />

Bundes und des Landes.<br />

7.5 Die Unwirksamkeit, die Rücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie als Folge<br />

hiervon die Erstattung der Zuwendung richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht (Art. 43, 48, 49,<br />

49a BayVwVfG) in Verbindung mit Art. 73 VO (EG) Nr. 796/2004 und in Verbindung mit Art. 31 VO (EG)<br />

Nr. 1975/2006.<br />

7.6 Ein Subventionsbetrug ist gemäß § 264 StGB strafbar. Auf die Erklärung zu den subventionserheblichen<br />

Tatsachen und die beiliegenden Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz wird hingewiesen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch<br />

eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>,<br />

Landwirtschaft und Forsten, Am Lurzenhof 3c in 84036 Landshut einzulegen. Sollte über den<br />

Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so<br />

kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach<br />

11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur<br />

Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage<br />

kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer<br />

wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den<br />

Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und<br />

soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel<br />

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften <strong>für</strong> die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach<br />

11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur<br />

Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss<br />

den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />

und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel<br />

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften <strong>für</strong> die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

• Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des landwirtschaftlichen Subventionsrechts<br />

ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen<br />

Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.<br />

Seite 5 von 6


• Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist<br />

unzulässig.<br />

• Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004<br />

grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Josef Bearbeiter<br />

Landwirtschaftsamtmann<br />

Seite 6 von 6


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Staatliche Führungsakademie<br />

Am Lurzenhof 3 c, 84036 Landshut<br />

Herrn<br />

Bernhard Sowieso<br />

Großfeld 1<br />

91111 Berg<br />

Zum Antrag vom<br />

xx.xx.xxxx<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Staatliche Führungsakademie<br />

<strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Unser Aktenzeichen<br />

F4-7271-2000<br />

Projekt<br />

269-3600-1<br />

De-minimis 7.4<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Name<br />

Josef Bearbeiter<br />

Telefon<br />

0871 9522-0<br />

Telefax<br />

0871 9522-399<br />

E-Mail<br />

josef.bearbeiter@fueak.bayern.de<br />

Landshut<br />

xx.xx.xxxx<br />

Bayerisches Zukunftsprogramm "Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL);<br />

Einzelbetriebliche <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>) nach der Richtlinie des Bayerischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten vom XX.XX.XXXX Nr. B 3-7271-XXXX;<br />

Vollzug der Diversifizierungsförderung (DIV)<br />

Betrieb: Bernhard Sowieso, Großfeld 1, 91111 Berg<br />

Betriebsnummer: 555 111 0008<br />

De-minimis-Bescheinigung (Gewerbe) zum Zuwendungsbescheid vom xx.xx.xxxx<br />

Sehr geehrter Herr Sowieso,<br />

bei der o.g. bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe im Sinne der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1998/2006 1 .<br />

Der maximal zulässige Gesamtbetrag (Subventionswert) solcher Beihilfen darf im Zeitraum von drei Kalenderjahren<br />

(Steuerjahren) ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe<br />

200.000 EUR nicht übersteigen.<br />

Dieser Betrag gilt <strong>für</strong> alle Formen von De-minimis-Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen), mit<br />

Ausnahme von Bürgschaften. Er berührt nicht die Möglichkeit, dass der Empfänger sonstige von der<br />

Kommission genehmigte oder freigestellte Beihilfen erhält.<br />

1 Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und<br />

88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen, <strong>Amt</strong>sblatt EU L 379 vom 28.12.2006, S. 5<br />

Staatliche Führungsakademie <strong>für</strong><br />

<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten<br />

Am Lurzenhof 3 c<br />

84036 Landshut<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

0871 9522-300<br />

0871 9522-399<br />

poststelle@fueak.bayern.de<br />

http://www.fueak.bayern.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr<br />

Fr. 8:00 - 14:00 Uhr<br />

und nach Vereinbahrung<br />

Seite 1 von 2


Ihren Angaben im Antrag zufolge wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren<br />

(Steuerjahren) folgende De-minimis-Beihilfen (als solche von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im<br />

Zuwendungsbescheid bezeichnet) gewährt:<br />

Datum<br />

Bew.-Bescheid<br />

Zuwendungsgeber Aktenzeichen<br />

www.stmelf.bybn.de/stmelf/Foerderung/eif/Leitfaden/7_formblaetter/7_5_de-minimis-muster.pdf<br />

Fördersumme<br />

[EUR]<br />

Subventionsbarwert<br />

[EUR]<br />

Summe 0,00<br />

Nach Abzug bereits erhaltener Subventionswerte vom Schwellenwert 200.000 EUR verbleibt eine Restfördermöglichkeit<br />

von 200.000 EUR.<br />

Die jetzt mit Bescheid vom xx.xx.xxxx erfolgte Bewilligung konnte ungekürzt erfolgen mit 9.081,00 EUR<br />

(Subventionsbarwert 9.081,00 EUR).<br />

Text bei Kürzung:<br />

war daher zu kürzen auf ......<br />

Text bei Endfestsetzung:<br />

wurde aufgrund der Endfestsetzung vom ...... rückwirkend auf folgenden Wert reduziert .........<br />

Diese De-minimis-Bescheinigung ersetzt die De-minimis-Bescheinigung vom .......<br />

Landshut, xx.xx.xxxx<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Josef Bearbeiter<br />

<strong>Amt</strong>mann<br />

Wichtige Hinweise:<br />

Diese Bescheinigung ist<br />

• 10 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der<br />

Bundesregierung, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer<br />

in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen.<br />

• bei zukünftigen Beantragungen ggf. als Nachweis <strong>für</strong> die vergangenen De-minimis-Beihilfen vorzulegen.<br />

Seite 2 von 2


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

ANBest-P 7.5<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3 Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Rechtsvorschriften Subventionsgesetz 7.6<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Stand: Oktober 2001<br />

Landwirtschaft und Forsten<br />

Referat R 3<br />

Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz<br />

1. Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 13.11.1998 (BGBl I<br />

S. 3322)<br />

§ 264<br />

Subventionsbetrug<br />

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

wird bestraft, wer<br />

1. einer <strong>für</strong> die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde<br />

oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten<br />

Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche<br />

Tatsachen <strong>für</strong> sich oder einen anderen unrichtige oder<br />

unvollständige Angaben macht, die <strong>für</strong> ihn oder den anderen<br />

vorteilhaft sind,<br />

2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung<br />

durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im<br />

Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung<br />

verwendet,<br />

3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über<br />

die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen<br />

in Unkenntnis lässt oder<br />

4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder<br />

unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine<br />

Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen<br />

gebraucht.<br />

(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />

von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer<br />

Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br />

1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter<br />

oder verfälschter Belege <strong>für</strong> sich oder einen anderen eine nicht<br />

gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,<br />

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als <strong>Amt</strong>sträger missbraucht<br />

oder<br />

3. die Mithilfe eines <strong>Amt</strong>strägers ausnutzt, der seine Befugnisse<br />

oder seine Stellung missbraucht.<br />

(3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig<br />

handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

(5) 1 Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig<br />

verhindert, dass auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird.<br />

2 Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird<br />

er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren<br />

der Subvention zu verhindern.<br />

(6) 1 Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr<br />

wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht<br />

die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit,<br />

Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45<br />

Abs. 2). 2 Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen<br />

werden; § 74 a ist anzuwenden.<br />

(7) 1 Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist<br />

1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht<br />

an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum<br />

Teil<br />

a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und<br />

b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;<br />

2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der<br />

Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne<br />

marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.<br />

2<br />

Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch<br />

das öffentliche Unternehmen.<br />

(8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,<br />

1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem<br />

Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind<br />

oder<br />

2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung<br />

oder das Belassen einer Subvention oder eines<br />

Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.<br />

2. Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme<br />

von Subventionen (Subventionsgesetz<br />

– SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl I<br />

S. 2034, 2037)<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Dieses Gesetz gilt, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt,<br />

<strong>für</strong> Leistungen, die Subventionen im Sinne des § 264 des<br />

Strafgesetzbuches sind.<br />

(2) Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im<br />

Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6,<br />

soweit das Landesrecht dies bestimmt.<br />

§ 2<br />

Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen<br />

(1) Die <strong>für</strong> die Bewilligung einer Subvention zuständige Behörde<br />

oder andere in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle<br />

oder Person (Subventionsgeber) hat vor der Bewilligung oder Gewährung<br />

einer Subvention demjenigen, der <strong>für</strong> sich oder einen<br />

anderen eine Subvention beantragt oder eine Subvention oder<br />

einen Subventionsvorteil in Anspruch nimmt (Subventionsnehmer),<br />

die Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des § 264 des<br />

Strafgesetzbuches zu bezeichnen, die nach<br />

1. dem Subventionszweck,<br />

2. den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien<br />

über die Subventionsvergaben sowie<br />

3. den sonstigen Vergabevoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung<br />

oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils<br />

erheblich sind.<br />

(2) Ergeben sich aus den im Subventionsverfahren gemachten<br />

Angaben oder aus sonstigen Umständen Zweifel, ob die beantragte<br />

oder in Anspruch genommene Subvention oder der in Anspruch<br />

genommene Subventionsvorteil mit dem Subventionszweck oder<br />

den Vergabevoraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 2, 3 im Einklang<br />

steht, so hat der Subventionsgeber dem Subventionsnehmer die<br />

Tatsachen, deren Aufklärung zur Beseitigung der Zweifel notwendig<br />

erscheint, nachträglich als subventionserheblich im Sinne des<br />

§ 264 des Strafgesetzbuches zu bezeichnen.<br />

Seite 1 von 2


§ 3<br />

Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme<br />

von Subventionen<br />

(1) Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber<br />

unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung,<br />

Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder<br />

dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils<br />

entgegenstehen oder <strong>für</strong> die Rückforderung der Subvention<br />

oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende<br />

Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt.<br />

(2) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren<br />

Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im<br />

Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung<br />

verwenden will, hat dies rechtzeitig<br />

vorher dem Subventionsgeber anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

Scheingeschäfte, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten<br />

(1) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind <strong>für</strong> die<br />

Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung<br />

oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils<br />

unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine<br />

Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der<br />

verdeckte Sachverhalt <strong>für</strong> die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung,<br />

Weitergewährung oder das Belassen der Subvention<br />

oder des Subventionsvorteils maßgebend.<br />

(2) Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder<br />

eines Subventionsvorteils ist ausgeschlossen, wenn im Zusammenhang<br />

mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft<br />

oder eine Handlung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten<br />

vorgenommen wird. Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand<br />

eine den gegebenen Tatsachen und Verhältnissen unangemessene<br />

Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention<br />

oder einen Subventionsvorteil <strong>für</strong> sich oder einen anderen in<br />

Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck<br />

widerspricht. Dies ist namentlich dann anzunehmen,<br />

wenn die förmlichen Voraussetzungen einer Subvention oder<br />

eines Subventionsvorteils in einer dem Subventionszweck<br />

widersprechenden Weise künstlich geschaffen werden.<br />

§ 5<br />

Herausgabe von Subventionsvorteilen<br />

(1) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren<br />

Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im<br />

Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung<br />

verwendet und dadurch einen Vorteil<br />

erlangt, hat diesen dem Subventionsgeber herauszugeben.<br />

(2) Für den Umfang der Herausgabe gelten die Vorschriften<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer<br />

ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf den Wegfall<br />

der Bereicherung kann sich der Herausgabepflichtige nicht<br />

berufen, soweit er die Verwendungsbeschränkung kannte oder<br />

infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.<br />

(3) Besonders bestehende Verpflichtungen zur Herausgabe<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 6<br />

Anzeige bei Verdacht eines Subventionsbetrugs<br />

Gerichte und Behörden von Bund, Ländern und kommunalen<br />

Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die<br />

sie dienstlich erfahren und die den Verdacht eines Subventionsbetrugs<br />

begründen, den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.<br />

3. Gesetz über die Vergabe von Subventionen<br />

nach Landesrecht (Bayerisches Subventionsgesetz<br />

– BaySubvG –, BayRS 453-<br />

1-W)<br />

Art. 1<br />

Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im<br />

Sinn des § 264 des Strafgesetzbuchs 1) sind, gelten die §§ 2 bis<br />

6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von<br />

Subventionen 2) vom 29. Juli 1976 (BGBl I S. 2037).<br />

Art. 2<br />

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft 3) .<br />

1)<br />

BGBl FN 450-2.<br />

2)<br />

BGBl FN 453-18-1-2.<br />

3)<br />

Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1976 (GVBl<br />

S. 586).<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Publizität 7.7<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Um die Aktionen der Europäischen Union besser bekannt zu machen, hat die Europäische<br />

Kommission eine Verordnung erlassen, die regelt, was in Fällen der Kofinanzierung aus<br />

Mitteln der Europäischen Union zu beachten ist. Somit ist bei Investitionen mit einem<br />

Netto-Investitionsvolumen von mehr als 50.000 EUR auf die Dauer von 5 Jahren ab der<br />

Bewilligung eine Erläuterungstafel gut sichtbar am geförderten Objekt anzubringen.<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Merkblatt<br />

zur Auszahlung von Fördermitteln bei der<br />

<strong>Einzelbetrieblichen</strong> <strong>Investitionsförderung</strong> (<strong>EIF</strong>)<br />

Verwendungsnachweis 7.8<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Welche Anforderungen werden an die Anerkennung von Rechnungen<br />

und Zahlungsbelegen gestellt?<br />

Folgendes ist bei der Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege zu beachten:<br />

• Ausschließlich Originalrechnungen (keine Kopien oder Durchschläge) vorlegen.<br />

• Die Rechnung muss auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt sein.<br />

• Die Belege müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden. Diese Nummern müssen mit den<br />

Nummern in Spalte 1 (Lfd. Nr.) der Beleglisten übereinstimmen. Bei Bezahlung einer Rechnung in<br />

Teilbeträgen ist die fortlaufende Nummer auf der Belegliste zu unterteilen (z.B. Nr. 5/1, 5/2, usw.)<br />

• Nicht zuwendungsfähige Positionen müssen auf den Rechnungen durchgestrichen werden. Auf<br />

den Beleglisten dürfen nur die dementsprechend gekürzten Beträge aufgeführt werden.<br />

• Gebrauchte technische Einrichtungen und Anlagen (z.B. gebrauchter Melkstand oder gebrauchte Lüftungstechnik)<br />

sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

• Als Zahlungsbeleg werden bei Überweisungen/Abbuchungen ausschließlich Kontoauszüge (auch<br />

in Kopie oder Duplikat ausreichend) anerkannt. Diese sind jeder Rechung beizulegen und ggf. die entsprechenden<br />

Umsätze auf den Auszügen zu kennzeichnen (nicht betroffene Beträge können geschwärzt<br />

werden).<br />

• Bar bezahlte Rechnungen werden nur mit Adresse anerkannt, sofern diese vom Rechnungssteller<br />

quittiert sind oder ein Barkassenbeleg beigelegt ist.<br />

• Es werden nur Rechnungen von Unternehmen anerkannt, die den umsatzsteuerlichen Vorgaben<br />

entsprechen (v.a. Angabe von Steuernummer und gesonderter MwSt-Ausweis, siehe auch § 14 Abs. 4<br />

Umsatzsteuergesetz).<br />

• Gewährte Skonti müssen in jedem Fall abgezogen werden, auch wenn diese bei der Bezahlung<br />

nicht in Anspruch genommen wurden. Eventuell beanspruchte Rabatte, Einbehalte, etc. müssen ebenfalls<br />

abgezogen werden.<br />

• Zuwendungsfähig ist nur der Nettobetrag, d.h. die MwSt. muss in jedem Fall abgezogen werden.<br />

• Es können nur Rechnungen mit ausgewiesenem Leistungsumfang (z.B. Anzahl Arbeitsstunden,<br />

m³ Beton) anerkannt werden. Wird anstelle der Leistungsbeschreibung auf ein Angebot, einen Auftrag<br />

oder Ähnliches verwiesen, so ist dieses/r der Rechnung beizufügen.<br />

• Bei Rechnungen mit Verweis auf eine schriftliche Auftragsvergabe (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag,<br />

Auftrag, Auftragsbestätigung, etc.), müssen diese beigelegt werden und in der Belegliste Nummer<br />

4 (siehe unten) erfasst werden.<br />

• Rechnungen <strong>für</strong> Bauhelfer können nur anerkannt werden, sofern diese über den Maschinenring abgerechnet<br />

werden.<br />

• Zahlungen an Privatpersonen, Eigenleistungen (auch z.B. Selbsthilfe durch Angehörige, Holz und Kies<br />

aus dem eigenen Betrieb) sowie Zölle dürfen nicht gefördert werden.<br />

Bitte die Sortierung der Rechnungen nach folgenden Investitionsbereichen<br />

beachten (Zuwendungsbescheid und die Untergliederung von Auszahlungsantrag und<br />

Verwendungsnachweis sowie der Beleglisten berücksichtigen!)<br />

(1) Zuwendungsfähige Ausgaben <strong>für</strong> bauliche Anlagen einschließlich technischer Einrichtungen<br />

und zuwendungsfähige Erschließungsausgaben (bei unterschiedlichem Fördersatz laut Zuwendungsbescheid<br />

oder bei umfangreichen Maßnahmen ist dieser Bereich ggf. in die Teilbereiche 1a),<br />

1b), etc. untergliedert).<br />

(2) Zuwendungsfähige Betreuungsgebühren<br />

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(3) Ausgaben <strong>für</strong> grundsätzlich nichtzuwendungsfähige Investitionsbereiche. Darunter fallen<br />

z. B. Quotenkauf, Maschinen und Geräte, behördliche Gebühren im Zusammenhang mit der Baumaßnahme,<br />

Abgaben, satzungsgemäße Anschlussbeträge und dergleichen an staatliche, kommunale oder<br />

übergebietliche Einrichtungen.<br />

(4) Lieferungs- und Leistungsverträge<br />

Falls der Platz in den Beleglisten (diese werden erst mit dem Zuwendungsbescheid versendet) nicht ausreichen<br />

sollte, setzen Sie bitte die Liste auf einem Ergänzungsblatt fort.<br />

Sofern <strong>für</strong> weitere Zuschussabrufe zusätzliche Auszahlungsanträge und Beleglisten gebraucht werden,<br />

können diese individuell von Ihrem <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten ausgedruckt werden.<br />

Bei Maßnahmen, die laut Zuwendungsbescheid nur anteilig förderfähig sind, muss auf den Beleglisten<br />

eindeutig kenntlich gemacht werden, welcher Betrag der Rechnungen als zuwendungsfähiger Anteil<br />

beantragt wird.<br />

Wo sind die Rechnungen vorzulegen?<br />

Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides können Zuschüsse abgerufen werden. Für den Abruf von<br />

Zuschüssen sind die Rechnungen (Beleglisten mit Nachweisen) bei dem zuständigen <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

und Forsten, bei dem auch der Mehrfachantrag gestellt wird, einzureichen.<br />

Ausnahme:<br />

Gartenbaubetriebe müssen die Rechnungen bei dem <strong>für</strong> sie zuständigen <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und<br />

Forsten, Abteilung Gartenbau (Augsburg/Friedberg, Fürth, Kitzingen/Bamberg oder Landshut), einreichen.<br />

Wie oft können Zuschüsse abgerufen werden?<br />

Die Zahl der Mittelabrufe (= Zuschussanforderungen) soll sich aus Gründen der Verwaltungseffizienz auf<br />

ein notwendiges Minimum beschränken. Daher sollte ein Auszahlungsantrag mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige<br />

Ausgaben umfassen.<br />

Wie sind die Zuschüsse abzurufen?<br />

Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt nach Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrages<br />

und Verwendungsnachweises mit den zugehörigen Beleglisten zum Auszahlungsantrag<br />

entsprechend der beigefügten Anlage. Die auf den Beleglisten aufgeführten Rechnungen und<br />

dazugehörigen Zahlungsbelege müssen immer beigelegt sein. Für diese Rechnungen gelten die unten<br />

stehenden Bedingungen.<br />

Wenn ein Betreuer eingeschaltet wurde, erstellt dieser die Beleglisten (ggf. in abweichender Form) und<br />

unterstützt beim Ausfüllen des Auszahlungsantrags.<br />

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach der Mittelfreigabe<br />

durch das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten. Die Mittel werden durch das Bayerische Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten über die Staatsoberkasse Bayern auf das im Antrag angegebene Konto<br />

ausgezahlt. Die jeweiligen Auszahlungstermine werden vom Staatsministerium festgesetzt.<br />

Was ist noch zu beachten ?<br />

!<br />

Fehlerhafte Angaben bei den Auszahlungsanträgen können zu Sanktionen führen.<br />

Überschreitet der auf Basis der als zuwendungsfähig beantragten Kosten errechnete Zuschussbetrag den<br />

aufgrund der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten ermittelten Zuschussbetrag um mehr als 3 % (z. B.<br />

durch Beantragung von Rechnungsbeträgen mit nicht förderfähigen Bestandteilen oder durch falsche<br />

Zuordnung von Rechnungen bei unterschiedlichen Fördersätzen), wird der Zuschuss aufgrund<br />

der EU-Vorgaben im Wege der Sanktion zusätzlich um den ermittelten Differenzbetrag gekürzt.<br />

Sofern <strong>für</strong> die Abrechnung und den Mittelabruf Unterstützung benötigt wird, stehen als Dienstleistungsunternehmen<br />

Betreuungsgesellschaften zur Verfügung. Die Adressen sind bei den Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

und Forsten oder bei der Staatlichen Führungsakademie zu erfragen.<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Auszahlungsmitteilung AFP 7.9<br />

Stand: 01.03.2008<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Auszahlungsmitteilung Diversifizierung 7.10<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

AFP-Endfestsetzung 7.11<br />

Stand: 01.01.2007<br />

Seite 1 von 1


Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Diversifizierung-Endfestsetzung 7.12<br />

Stand: 01.01.2007<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

EDV-Abwicklung-Inhaltsverzeichnis 8<br />

Stand: 01.03.2008<br />

EDV-Abwicklung-Inhaltsverzeichnis<br />

Nr. Inhalt Stand<br />

8.1 VAIF 01.03.2008<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

VAIF<br />

Verfahren zur Abwicklung investiver Fördermaßnahmen<br />

1. Einstieg unter: www.stmlf.bybn.de/vaif/<br />

2. Anmeldung mit den BALIS-Zugangsdaten<br />

VAIF 8.1<br />

Stand: 01.03.2008<br />

Seite 1 von 3


3. Mandanten<br />

(Zusammengesetzt aus Förderprogramm und dem <strong>für</strong> den jeweiligen Betrieb zuständigen<br />

Stamm-<strong>Amt</strong>)<br />

HINWEIS:<br />

Auf Grund der Richtlinienänderung und der damit verbunden technischen Anpassung ist<br />

das Förderprogramm <strong>für</strong> die bisherige Richtlinie unter „<strong>EIF</strong> (2007) - Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

(ELER)“ zu finden. Für die EDV-Anwendung der aktuellen Richtlinie hingegen<br />

ist „<strong>EIF</strong> - Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER)“ auszuwählen.<br />

VAIF<br />

Mandantenauswahl<br />

Benutzer: Test-AIF <strong>EIF</strong> SB-FüAk / StMLF / Kontext: Mandantenauswahl<br />

Herzlich Willkommen bei VAIF v2.21<br />

Bitte wählen Sie einen Mandanten aus:<br />

[-] <strong>EIF</strong> – Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER):<br />

<strong>EIF</strong> AFP - ALF Abensberg<br />

<strong>EIF</strong> AFP - ALF Amberg<br />

[-] <strong>EIF</strong> (2007) - Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER):<br />

<strong>EIF</strong> AFP (2007) - ALF Abensberg<br />

<strong>EIF</strong> AFP (2007) - ALF Amberg<br />

[-] <strong>EIF</strong> - Diversifizierung (ELER):<br />

<strong>EIF</strong> DIV - ALF Abensberg<br />

<strong>EIF</strong> DIV - ALF Amberg<br />

25.02.2008 11:08:31 (40 ms)<br />

VAIF-Administrator<br />

http://www.stmelf.bybn.de/stmelf/Foerderung/Vorderung/Betreuer/<br />

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4. Programmanweisungen<br />

erhalten Sie innerhalb VAIF unter Hilfe<br />

5. Hotline: 089-2182-2447<br />

http://www.stmelf.bybn.de/stmelf/Foerderung/Vorderung/Betreuer/<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Rechtsvorschriften-Inhaltsverzeichnis 9<br />

Stand 01.01.2007<br />

Rechtsvorschriften-Inhaltsverzeichnis<br />

Nr. Name / Verordnung Stand<br />

9.1 Geltende Rechtsvorschriften 01.01.2007<br />

9.2 Anhang I zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 30.01.1961<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Geltende Rechtsvorschriften<br />

Rechtsvorschriften 9.1<br />

Stand 01.01.2007<br />

Name / Verordnung Stand<br />

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 20.09.2005<br />

Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 15.12.2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 07.12.2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 01.06.2005<br />

Verordnung (EG) Nr. 883/2006 21.06.2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 15.12.2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 15.12.2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 20.12.2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 70/2001 12.01.2001<br />

Verordnung Nr. (EG) Nr. 364/2004 25.02.2004<br />

Gemeinschaftsrahmen <strong>für</strong> staatliche Beihilfen im Agrarsektor (2000/C<br />

28/02)<br />

ENTWURF<br />

Rahmenplan 2007-2010 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der<br />

Agrarstruktur und des Küstenschutzes“<br />

01.02.2000<br />

19.12.2006<br />

Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) 24.03.2004<br />

Subventionsvergabe und Strafrecht<br />

http://www.stmlf.bayern.de/landwirtschaft/unternehmensfuehrung/<br />

foerderung/16527/subventionsvergabe.pdf<br />

14.02.2006<br />

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Bay. StMLF<br />

Referat B 3<br />

(1)<br />

Leitfaden - <strong>EIF</strong><br />

Anhang-I-Produkte<br />

ANHANG I<br />

LISTE<br />

zu Artikel 32 dieses Vertrags<br />

Nummer des<br />

Brüsseler Zolltarifschemas<br />

Warenbezeichnung<br />

Kapitel 1 Lebende Tiere<br />

Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall<br />

Kapitel 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere<br />

Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier; natürlicher Honig<br />

Kapitel 5<br />

(2)<br />

Anhang-I-Produkte 9.2<br />

Stand: 01.01.2007<br />

05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt<br />

05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende<br />

Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar<br />

Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels<br />

Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu <strong>Ernährung</strong>szwecken verwendet<br />

werden<br />

Kapitel 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen<br />

Kapitel 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate (Position 0903)<br />

Kapitel 10 Getreide<br />

Kapitel 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber, Inulin<br />

Kapitel 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum<br />

Gewerbe- oder Heilgebrauch, Stroh und Futter<br />

Kapitel 13<br />

ex13.03 Pektin<br />

Kapitel 15<br />

15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepresst oder ausgeschmolzen<br />

15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich<br />

Premier Jus<br />

15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert,<br />

vermischt noch anders verarbeitet<br />

15.04 Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert<br />

15.07 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert<br />

15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Öle, gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht<br />

weiter verarbeitet<br />

15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette<br />

15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen<br />

Wachsen<br />

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Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren<br />

Kapitel 17<br />

17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest<br />

17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker<br />

und Melassen, karamellisiert<br />

17.03 Melassen, auch entfärbt<br />

17.05(1) Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich Vanilleund<br />

Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem Zusatz von Zucker<br />

Kapitel 18<br />

18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet<br />

18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall<br />

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen<br />

oder Pflanzenteilen<br />

Kapitel 22<br />

22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht<br />

22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen<br />

Weintrauben<br />

22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke<br />

ex22.08(1)<br />

ex22.09(1)<br />

Äthylalkohol und Sprit, vergällt und unvergällt, mit einem beliebigen Äthylalkoholgehalt,<br />

hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anhang I des<br />

Vertrags aufgeführt sind (ausgenommen Branntwein, Likör und andere alkoholische<br />

Getränke, zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen — Essenzen —<br />

zur Herstellung von Getränken)<br />

ex22.10(1) Speiseessig<br />

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter<br />

Kapitel 24<br />

24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle<br />

Kapitel 45<br />

45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl<br />

Kapitel 54<br />

54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch<br />

nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff)<br />

Kapitel 57<br />

57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,<br />

jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff)<br />

(1) Position eingefügt gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 7 a des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />

vom 18. Dezember 1959 (ABl. Nr. 7 vom 30.1.1961, S. 71/61).<br />

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