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Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) - Amt für Ernährung ...

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12. Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen <strong>für</strong> Baumaßnahmen (ohne<br />

Betreuer) und Maschinen laut Antrag<br />

Reduzierung des beantragten zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,<br />

weil die veranschlagten Kosten nicht plausibel sind, auf:<br />

� Übertrag des gekürzten Betrages aus Punkt 9.a (bzw. 9.b, 9.c)<br />

Höchstgrenze der zuwendungsfähigen allgemeinen Aufwendungen ist<br />

eingehalten (maximal 12% der zuwendungsfähigen Investitionskosten)<br />

ja nein<br />

Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf €<br />

Abzüglich ggf. anzurechnendes Privatvermögen (siehe Punkt 3. dieser<br />

Checkliste)<br />

€<br />

= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />

davon <strong>für</strong> Baumaßnahmen €<br />

<strong>für</strong> Erschließungskosten und Außenanlagen (nur bei<br />

Fördersätzen größer 25 % separat ausweisen)<br />

€<br />

<strong>für</strong> Maschinen €<br />

13. Berechnung der maximal möglichen Zuschüsse<br />

13.1 Zuschuss (Basisfördersatz)<br />

= 20 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />

<strong>für</strong> Baumaßnahmen<br />

U N D / O D E R<br />

13.2 Zuschuss wegen der Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

nach Nr. 5.2.2 der Rili<br />

Die Bedingungen bei Nummer 11 dieser<br />

Checkliste sind erfüllt. ja nein<br />

Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />

Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />

25 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />

U N D / O D E R<br />

13.3<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Milchviehhaltung und/oder Erstaussiedlung<br />

(Beachte: bei Fördersätzen größer 25 % muss die<br />

Erschließung separat ausgewiesen werden, siehe unten)<br />

Der Fördersatz wurde bei den Nummern 1.1 bis 1.4<br />

der Checkliste “Milchvieh“ ermittelt. ja nein<br />

Der Fördersatz wurde bei Nummer 1 oder 2<br />

der Checkliste “Erstaussiedlung“ ermittelt. ja nein<br />

Demnach gilt folgender Fördersatz: _____ % Zuschuss<br />

Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />

Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />

_____ % x korrigiertes zuwendungsfähiges<br />

(Fördersatz, siehe oben) Investitionsvolumen<br />

Davon abweichender Fördersatz (25 %) <strong>für</strong> Erschließung:<br />

25 % x ____________ € (= korrigiertes zuwendungsfähiges<br />

Investitionsvolumen <strong>für</strong> Erschließungskosten und<br />

Außenanlagen, siehe Nr. 12)<br />

Ggf. zusätzlich zu 13.1 bzw. 13.3<br />

13.4 Zuschuss <strong>für</strong> Spezialmaschinen im Berggebiet<br />

Mindestens 50 % der Flächen des Betriebes<br />

liegen im Berggebiet (vgl. Balis-Ausdruck) ja nein<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Nachweis<br />

geprüft/NZ<br />

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