Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) - Amt für Ernährung ...
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12. Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen <strong>für</strong> Baumaßnahmen (ohne<br />
Betreuer) und Maschinen laut Antrag<br />
Reduzierung des beantragten zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,<br />
weil die veranschlagten Kosten nicht plausibel sind, auf:<br />
� Übertrag des gekürzten Betrages aus Punkt 9.a (bzw. 9.b, 9.c)<br />
Höchstgrenze der zuwendungsfähigen allgemeinen Aufwendungen ist<br />
eingehalten (maximal 12% der zuwendungsfähigen Investitionskosten)<br />
ja nein<br />
Wenn nein, Kürzung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf €<br />
Abzüglich ggf. anzurechnendes Privatvermögen (siehe Punkt 3. dieser<br />
Checkliste)<br />
€<br />
= Korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />
davon <strong>für</strong> Baumaßnahmen €<br />
<strong>für</strong> Erschließungskosten und Außenanlagen (nur bei<br />
Fördersätzen größer 25 % separat ausweisen)<br />
€<br />
<strong>für</strong> Maschinen €<br />
13. Berechnung der maximal möglichen Zuschüsse<br />
13.1 Zuschuss (Basisfördersatz)<br />
= 20 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen<br />
<strong>für</strong> Baumaßnahmen<br />
U N D / O D E R<br />
13.2 Zuschuss wegen der Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
nach Nr. 5.2.2 der Rili<br />
Die Bedingungen bei Nummer 11 dieser<br />
Checkliste sind erfüllt. ja nein<br />
Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />
Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />
25 % x korrigiertes zuwendungsfähiges Investitionsvolumen €<br />
U N D / O D E R<br />
13.3<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Milchviehhaltung und/oder Erstaussiedlung<br />
(Beachte: bei Fördersätzen größer 25 % muss die<br />
Erschließung separat ausgewiesen werden, siehe unten)<br />
Der Fördersatz wurde bei den Nummern 1.1 bis 1.4<br />
der Checkliste “Milchvieh“ ermittelt. ja nein<br />
Der Fördersatz wurde bei Nummer 1 oder 2<br />
der Checkliste “Erstaussiedlung“ ermittelt. ja nein<br />
Demnach gilt folgender Fördersatz: _____ % Zuschuss<br />
Das korrigierte zuwendungsfähige Investitionsvolumen, das <strong>für</strong> diese<br />
Baumaßnahmen maßgeblich ist, beträgt €<br />
_____ % x korrigiertes zuwendungsfähiges<br />
(Fördersatz, siehe oben) Investitionsvolumen<br />
Davon abweichender Fördersatz (25 %) <strong>für</strong> Erschließung:<br />
25 % x ____________ € (= korrigiertes zuwendungsfähiges<br />
Investitionsvolumen <strong>für</strong> Erschließungskosten und<br />
Außenanlagen, siehe Nr. 12)<br />
Ggf. zusätzlich zu 13.1 bzw. 13.3<br />
13.4 Zuschuss <strong>für</strong> Spezialmaschinen im Berggebiet<br />
Mindestens 50 % der Flächen des Betriebes<br />
liegen im Berggebiet (vgl. Balis-Ausdruck) ja nein<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Nachweis<br />
geprüft/NZ<br />
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