Mitteilungsblatt - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
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VERBAND<br />
FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE<br />
FACHBILDUNG<br />
im Landkreis Schwandorf<br />
<strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
Mai 2008<br />
Inhalt:<br />
1. Termine, Besichtigungen, Lehrfahrten 7. Die Bäuerin als Mit-Unternehmerin 13. Dokumentation von Pflanzenschutz-<br />
2. VLF-Landesversammlung 2008 8. Semesterstart der neuen TZS 2008-2010 mittelanwendungen<br />
3. 3. Semester beendete Landw.Schule 9. Geprüfte/r Natur- u.Landschaftspfleger/in 14. Pamira-Aktion 2008<br />
3. Die neuen Meister im Lkr. Schwandorf 10. Neuer BiLa-Lehrgang 2008-2010 15. Worauf bei der Förderung zu achten ist<br />
5. Melken mal anders – Infotage zu AMS 11. Wirtschaftsdünger tier. Herkunft 16. Kartoffeln mit Grassilage silieren<br />
6. Die Landw. im Lkr. SAD im Internet 12. Lagerkapazität von Gülle <strong>und</strong> Jauche 17. Änderungen beim AFP ab März 2008<br />
Termine, Besichtigungen, Lehrfahrten<br />
� 31.05.2008 um 10.00 Uhr – Amberg, ACC<br />
VLF-Landesversammlung 2008<br />
� 13.06.2008 um 9.00 Uhr - Söllitz, Betrieb Prem<br />
Pflanzenschutzversuche in Getreide <strong>und</strong> Raps<br />
� 27.06.2008 um 9.00 Uhr - Wöllershof<br />
Getreide-Sortenversuche <strong>und</strong> Unkrautbekämpfung<br />
� 31.07.2008 um 19.00 Uhr - Eckendorf bei Nabburg,<br />
Betrieb Graf - Kartoffel-Sortenversuch<br />
zusätzlich Düngeversuch in Höflarn,<br />
Betrieb Schottenheim – Eisenfleckigkeit der Kartoffel<br />
VLF-Landesversammlung 2008<br />
Der Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern<br />
e.V. lädt sehr herzlich ein zur Landesversammlung 2008 am<br />
Samstag, den 31. Mai 2008 um 10.00 Uhr<br />
im Congress Centrum in Amberg (ACC).<br />
Den Festvortrag hält Dr. Clemens Dirscherl (EKD-Ratsbeauftragter<br />
<strong>für</strong> Agrarfragen) mit dem Thema: “Voller<br />
Teller – Voller Tank“ - <strong>Landwirtschaft</strong>liche Nutzung von<br />
morgen zwischen Welternährung <strong>und</strong> Weltklima.<br />
Wir wünschen uns, dass viele Mitglieder an der Veranstaltung<br />
teilnehmen.<br />
3. Semester beendete am 19.03.2008 die <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />
Nabburg<br />
Für 19 Studierende endete am 19. März 2008 an der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />
Nabburg der Schulbesuch. Die Studierenden<br />
kamen aus den Landkreisen Amberg-Sulzbach (4),<br />
Kelheim (1), Neumarkt (5), Regensburg (1), Schwandorf<br />
(8). Bester wurde Martin Wittl aus Flügelsberg, Lkr. Kelheim<br />
(1,42), gefolgt von Martin Köppl aus Spandlhof b.<br />
Nittenau, Lkr. Schwandorf (1,71) <strong>und</strong> Willibald Klein aus<br />
Berg, Lkr. Neumarkt (2,00).<br />
Wir gratulieren allen Absolventen zum erfolgreichen Abschluss<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule.<br />
7 frischgebackene Meister im Lkr. Schwandorf<br />
Aus der Hand von Regierungspräsident Dr. Wolfgang Kunert<br />
erhielten 6 Landwirte <strong>und</strong> eine Hauswirtschafterin des Prüfungsjahrganges<br />
2007 aus dem Landkreis Schwandorf ihren<br />
Meisterbrief überreicht. Jahrgangsbester aller 23 Oberpfälzer<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>smeister war Andreas Schmid aus Ziegelhof,<br />
An zweiter Stelle rangierte Johann Scheuerer aus Luigendorf.<br />
Beide haben mit dieser Platzierung die Studienberechtigung<br />
an einer landwirtschaftlichen Fachhochschule erworben.<br />
v.l.n.r. 1. Reihe: Josef Erdmann Fuhrn, Anita Bollinger, Turesbach, Margit<br />
Bayer, Höfen (Hausw.Meisterin), Mathias Dirnberger, Kulz, Andreas Schmid,<br />
Ziegelhof, Johann Scheuerer, Luigendorf <strong>und</strong> Josef Ederer, Berglarn (2. Reihe<br />
3.v.l.) zusammen mit dem Vors. des Meisterprüfungsausschusses Johann<br />
Scharbauer, dem Vors. der Arbeitsgemeinschaft der Meister in der Oberpfalz,<br />
Friedhelm Bleicher, dem Bezirkstagsvizepräsidenten Ludwig Spreitzer, dem<br />
Leiter des ALF Schwandorf Franz Josef Schneider, BBV-Präsident <strong>und</strong> MdL<br />
Franz Kustner <strong>und</strong> Regierungspräsident Dr.Wolfgang Kunert.
„Melken - mal anders“ - Informationstage zum<br />
Einsatz Automatischer Melksysteme -<br />
Am Melkrobotertag in Wolfringmühle im November 2007<br />
wurde der Start zu einem umfassenden Informationsangebot<br />
zu zukünftigen Melksystemen gelegt.<br />
Die ausführlichen Fachinformationen durch Vertreter der<br />
Bayerischen Landesanstalt <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>, Herrn Dr.<br />
Harms <strong>und</strong> Herrn Dr. Dorfern wurden ergänzt durch die<br />
Vorstellungen der verschieden Melkrobotersysteme der am<br />
Markt befindlichen Melktechnikhersteller.<br />
Im Rahmen dieser Vortragsreihe wurde auch das Angebot<br />
vorgestellt, die einzelnen Systeme im Praxiseinsatz genauer<br />
kennen zu lernen.<br />
In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Melktechnikherstellern<br />
<strong>und</strong> ihrem Milchviehteam am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Nabburg wurden darauf hin Lehrfahrten<br />
angeboten, die Praxisbetriebe zum Ziel hatten, welche ihre<br />
Kühe schon mittels Melkroboter melken.<br />
Den Start der Informationstage macht die Firma Delaval am<br />
25. Januar 2008. Nach einer ausführlichen theoretischen<br />
Vorstellung <strong>und</strong> Diskussion mit Herrn Gottschalk wurde am<br />
Betrieb Kulzer in Windhof das VMS im Praxiseinsatz gezeigt.<br />
Für viele Teilnehmer der Lehrfahrt der erste <strong>und</strong> auch<br />
beeindruckende Einblick in das automatische Melken.<br />
Am Dienstag, 29. Januar 2008 startete dann ein Bus interessierter<br />
Bäuerinnen <strong>und</strong> Bauern Richtung Baden-<br />
Württemberg.<br />
Ziel dieses Tages war, Automatische Melksysteme kennen<br />
zu lernen, welche mehrere Boxen bedienen können. Um<br />
Reisezeiten zu sparen <strong>und</strong> weil es im Süddeutschen Raum<br />
nur diese zwei Anlagen bisher gab, wurden die Systeme der<br />
Firma SAC <strong>und</strong> WestfaliaSurge gleichzeitig angefahren.<br />
Der Vormittag wurde gemeinsam mit der Fa. SAC <strong>und</strong><br />
Herrn Engelhardt organisiert.<br />
Einer Vorstellung des besonderen Industrie-Roboters <strong>und</strong><br />
der Systembesonderheiten folgte ein Praxisbetrieb bei<br />
Mögglingen, Aalen, welcher seine Kühe mit dieser Doppelbox<br />
melkt.<br />
Die Firma WestfaliaSurge, vertreten durch Herrn Reichold,<br />
stellte am Nachmittag ihr Mehrboxensystem vor. Der aufwendigen<br />
Präsentation folgte die Vorstellung des Melkroboters,<br />
welcher die Melkboxen ähnlich einem Tandemmelkstand<br />
nacheinander angeordnet hat.<br />
Der Betrieb Friedrich, Crailsheim erklärte sein System sehr<br />
kompetent <strong>und</strong> vor allem schien er von dieser Investition<br />
überzeugt <strong>und</strong> zufrieden zu sein.<br />
Die Firma Ley <strong>und</strong> Herr Kohlmeier stellten am 29. Februar<br />
2008 ihr System vom Melkroboter vor. Start war auch, wie<br />
bei den anderen Tagen mit einem ausführlichen Einführungsteil,<br />
bei dem die Besonderheiten <strong>und</strong> Systemvorteile<br />
diskutiert wurden. Weiter ging es zum Betrieb Meier, Altmannsberg,<br />
Neumarkt. Herr Meier melkt in seinem Laufstallneubau<br />
seit ca. einem halben Jahr mit dem Astronaut zu<br />
seiner vollsten Zufriedenheit. Besonderheit hier war auch,<br />
dass die Spalten automatisch gereinigt werden. Möglich<br />
macht dies der eingesetzte Discovery, welcher eigenständig<br />
seine Bahnen auf den Laufgängen zieht <strong>und</strong> sie so sauber<br />
hält.<br />
Zum Abschluss wurde noch in Oberhochstatt, Weißenburg,<br />
ein Betrieb besucht, welcher durch Umbau seine 110 Kühe<br />
mit zwei AMS melkt, auch hier wieder reges Interesse <strong>und</strong><br />
Praktikerdiskussionen mit dem zufriedenen Betriebsleiter.<br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
Der Roboter im Einsatz unter den kritischen Blicken<br />
der Lehrfahrtteilnehmer<br />
Den Bäuerinnen <strong>und</strong> Bauern, welche an den Informationsfahrten<br />
teilnahmen, wurde durch die intensiven Diskussionen wie<br />
auch das ausführliche Informationsangebot in Theorie <strong>und</strong><br />
Praxis aufgezeigt, wie weit doch die Entwicklung im Bereich<br />
des Automatischen Melkens schon fortgeschritten ist.<br />
Für den einzelnen Milchviehbetrieb bleibt es aber nach wie<br />
vor sehr wichtig, sich bei Investitionen in Melktechnik bewusst<br />
zu machen, welche Technik, ob konventioneller Melkstand<br />
oder AMS, <strong>für</strong> ihn geeignet ist <strong>und</strong> welche Ziele er mit<br />
der Investition verfolgt.<br />
Für die Entscheidungsfindung auf dem Weg von den ersten<br />
Überlegungen bis zum Einzug in den neuen Stall bzw. Melksystem<br />
stehen wir Ihnen als Beratungsteam sehr gerne zur<br />
Seite.<br />
Herbert Wendl, LOI<br />
Die <strong>Landwirtschaft</strong> im Landkreis Schwandorf<br />
im Internet<br />
Informationen über Entwicklungen können unter der Internetadresse<br />
www.alf-sd.bayern.de<br />
abgerufen werden.<br />
Unter der Rubrik „Daten <strong>und</strong> Fakten“ sind Darstellungen<br />
enthalten zu Veränderungen in den letzten 20 Jahren auf<br />
Landkreis- <strong>und</strong> Gemeindeebene in den Bereichen:<br />
• Strukturelle Entwicklungen (Betriebsgrößen, Nebenerwerb)<br />
• Viehhaltung (Tierzahl, Bestandsentwicklungen)<br />
• Anbauentwicklungen<br />
• Spezialbetriebszweige (Biogas, Kartoffel)<br />
Aktuelle Informationen zur Milchquotenbörse sind in der<br />
Rubrik „Tierhaltung“ unter dem Punkt Milchviehhaltung zu<br />
finden. Die Fachvorträge des Pflanzenbautages <strong>und</strong> der Grünlandtagungen<br />
sind unter „Pflanzenbau“ eingestellt.<br />
Die Bäuerin als Mit-Unternehmerin<br />
Josef Graf, LOR<br />
Sehr guten Anklang bei den 20 teilnehmenden Bäuerinnen<br />
fand die viertägige Qualifizierungsmaßnahme „Die Bäuerin<br />
als Mit-Unternehmerin“, initiiert <strong>und</strong> organisiert im Rahmen<br />
der Unternehmerinnenschulungen des Sachgebiets „Haushalts-
leistungen <strong>und</strong> Bildung“. Die behandelten Themen reichten<br />
von Arbeitsdaten aus Buchführung <strong>und</strong> Milchleistungsprüfung<br />
<strong>für</strong> betriebliche Entscheidungen über Betriebsgrößen<br />
<strong>und</strong> Betriebserweiterung, Fördermöglichkeiten, Milchquotenbörse<br />
<strong>und</strong> Zeitmanagement im Milchviehbetrieb bis hin<br />
zu Kuhkomfort <strong>und</strong> Leistung. Die Besichtigung des neuen<br />
Milchviehstalles der Familie Müller in Köttlitz r<strong>und</strong>ete die<br />
Seminarreihe ab.<br />
Auf dem Foto in der Mitte Landwirt Johann Müller bei<br />
seinen Erläuterungen (links Betriebsnachfolger Andreas Müller)<br />
Für die einzelnen Referate stellte sich das Milchviehteam<br />
des ALF Schwandorf unter Federführung von LOR Konrad<br />
Wagner zur Verfügung. Die Evaluierung der Qualifizierung<br />
machte deutlich, dass neben den Themen <strong>und</strong> Referenten<br />
besonders auch die zeitliche Beschränkung auf Vormittage<br />
von den Teilnehmerinnen als sehr positiv empf<strong>und</strong>en wurde.<br />
Maria Müller, HRin<br />
Semesterstart der neuen Teilzeitschule<br />
Hauswirtschaft der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />
Nabburg am 29. Mai 2008<br />
Die <strong>Landwirtschaft</strong>sschule Nabburg, Abt. Hauswirtschaft<br />
beginnt am 29. Mai 2008 erneut mit einem einsemestrigen<br />
Studiengang in Teilzeitform. Dieser Studiengang soll in<br />
erster Linie künftige Bäuerinnen auf die Tätigkeit im landwirtschaftlichen<br />
Haushalt <strong>und</strong> Betrieb vorbereiten. Auch<br />
Frauen, die sich <strong>für</strong> Einkommensmöglichkeiten in vor- <strong>und</strong><br />
nachgelagerten Bereichen der <strong>Landwirtschaft</strong>, wie z. B.<br />
Direktvermarktung, Hauswirtschaftlichen Fachservice fit<br />
machen wollen, sind in unserer Schule richtig. Der Unterricht<br />
findet zweimal pro Woche statt.<br />
Der Theorieunterricht ist immer am Dienstag von 17.15 –<br />
21.00 Uhr. Der Praxisunterricht wird in zwei Gruppen aufgeteilt.<br />
Die eine Gruppe kommt am Montag von 17.15 –<br />
21.00 Uhr, die andere Praxisgruppe am Donnerstagvormittag<br />
von 08.30 – 12.15 Uhr. Einmal im Monat wird an einem<br />
Freitag ganztags unterrichtet.<br />
Der Lehrplan beinhaltet fachpraktische Unterrichtsfächer<br />
wie Küchenpraxis, Haus- <strong>und</strong> Textilpraxis sowie Hausgartenbau.<br />
Die erforderlichen theoretischen Gr<strong>und</strong>lagen werden<br />
in den Fächern <strong>Ernährung</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, Familie <strong>und</strong><br />
Erziehung, Wirtschaftslehre des Haushalts, Gr<strong>und</strong>lagen der<br />
Betriebsorganisation sowie Berufs- <strong>und</strong> Arbeitspädagogik<br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
vermittelt. Auch landwirtschaftliche Inhalte wie Gr<strong>und</strong>lagen<br />
der Betriebslehre, Markt <strong>und</strong> landwirtschaftliche Produktion,<br />
Sozial- <strong>und</strong> Steuerwesen sind Bestandteile des Lehrplanes.<br />
Wer sich <strong>für</strong> diese kommende Schule interessiert, sollte sich<br />
schnell entscheiden, da nur noch wenige Plätze frei sind. Auskünfte<br />
dazu erhalten Sie am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong><br />
Schwandorf, Außenstelle Nabburg unter der Tel. Nr.<br />
09433/896-342, Frau Treiber-Banse.<br />
Maria Treiber-Banse, HDin<br />
Geprüfte/r Natur- <strong>und</strong> Landschaftspfleger/in<br />
Die Fortbildung zum/zur „Geprüften Natur- <strong>und</strong> Landschaftspfleger/in“<br />
ist eine Zusatzqualifikation <strong>für</strong> gut ausgebildete<br />
Fachkräfte. Gr<strong>und</strong>lage ist ein Berufsabschluss in einem "grünen"<br />
Ausbildungsberuf wie z. B. im Beruf Landwirt <strong>und</strong> einer<br />
dreijährigen Berufserfahrung. Auch <strong>für</strong> die Mitarbeiter der<br />
Natura 2000 Teams an den Ämtern <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Forsten</strong> stellt die Fortbildung eine hervorragende Qualifizierung<br />
dar. Ausführliche Informationen zu dieser 17 Wochen<br />
dauernden Fortbildung liefert das Faltblatt.<br />
Die Lehrgangsreihe beginnt mit dem Infotag am 12. Juni 08<br />
am Lehr-, Versuchs- <strong>und</strong> Fachzentrum (LVFZ) <strong>für</strong> Milchvieh-<br />
<strong>und</strong> Rinderhaltung Almesbach, Baumannplatz 1, 92637 Weiden<br />
i. d. Opf. (Tel. 0961/39020-0) um 13.00 Uhr. Die erste<br />
Kurswoche startet am 22. September 2008 an der ANL in<br />
Laufen, die letzte Prüfung findet im Juli 2009 statt.<br />
Weitere Auskünfte erteilt das Fortbildungszentrum <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>und</strong> Hauswirtschaft Almesbach (Tel. 0961/39020-<br />
54). Anmeldungen <strong>für</strong> den Fortbildungslehrgang 2007 sind bis<br />
30. Juni 2008 an das Fortbildungszentrum Almesbach zu richten.<br />
Die Lehrgangsgebühr beträgt 750,00 €, die Prüfungsgebühr<br />
180,00 €. Information im Internet:<br />
www.stmlf.bayern.de/berufsbildung/fortbildung/15461<br />
Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Bildungsprogramm Landwirt – BiLa<br />
Das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) bietet bereits ausgebildeten<br />
Landwirten/innen die Möglichkeit, ihr fachliches<br />
Wissen zu erweitern bzw. aufzufrischen. Vor allem aber ist<br />
dieses Programm gedacht <strong>für</strong> Übernehmer von Nebenerwerbsbetrieben<br />
mit einer außerlandwirtschaftlichen Erstausbildung.<br />
BiLa bietet in den zwei Winterhalbjahren 2008/09 <strong>und</strong><br />
2009/10 verschiedene Seminare in den Bereichen Pflanzenbau,<br />
Tierhaltung <strong>und</strong> Betriebswirtschaft an.<br />
Diese Seminare geben außerdem die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung<br />
Landwirt teilzunehmen.<br />
Beginn ist voraussichtlich Mitte Oktober<br />
am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Schwandorf<br />
an der Dienststelle Nabburg<br />
Anmeldung wird erbeten bis 15. September 2008 an Herrn<br />
Hermann Bolz, Ausbildungsberater, Tel.Nr. 09433/896-252<br />
oder per Fax 09433/896-180 oder schriftlich an das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Schwandorf, Regensburgerstr.51,<br />
92507 Nabburg.<br />
Hermann Bolz, LOI
Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern<br />
tierischer Herkunft beachten<br />
Aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft dürfen nach § 4<br />
Abs. 3 der Düngeverordnung (DVO) im Durchschnitt eines<br />
Betriebes max. 170 kg Gesamtstickstoff pro Hektar landwirtschaftlich<br />
genutzter Fläche ausgebracht werden. Dies<br />
gilt <strong>für</strong> o.g. Dünger auch dann, wenn sie in Mischungen,<br />
z.B. mit Biogassubstraten, ausgebracht werden. Nur auf<br />
Antrag <strong>und</strong> unter Beachtung einer Reihe besonderer Auflagen<br />
kann auf intensives Grünland (= mind. 4 Schnitte)<br />
eine Gesamt-N-Menge von bis zu 230 kg/ha aus Wirtschaftsdüngern<br />
tierischer Herkunft ausgebracht werden. Ein<br />
entsprechender Ausnahmeantrag kann bis spätestens 31.<br />
Januar des jeweiligen Jahres beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> gestellt werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der sehr umfangreichen Bedingungen, mit denen<br />
eine Ausnahmegenehmigung verb<strong>und</strong>en ist, wird allen viehstarken<br />
Betrieben empfohlen, stattdessen lieber überschüssige<br />
Mengen an Gülle an viehlose oder viehschwache Betriebe<br />
(mit Vertrag) abzugeben. Ein entsprechendes Kalkulationsprogramm<br />
zur Berechnung bzgl. der Einhaltung der 170 kg<br />
N/ha-Regelung finden Sie im Internet unter<br />
www.lfl.bayern.de<br />
Bei der Berechnung werden von der Nährstoffausscheidung<br />
lediglich die Stall- bzw. Lagerverluste abgezogen. Ausbringverluste<br />
können nicht angesetzt werden. Die Nichtbeachtung<br />
dieser Obergrenze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ist<br />
Cross Compliance relevant <strong>und</strong> führt zu Kürzungen bei<br />
der Betriebsprämie <strong>und</strong> gegebenenfalls auch bei Kulap<br />
<strong>und</strong> Ausgleichszulage.<br />
Hans Feiler, LOR<br />
Gülle <strong>und</strong> Jauche: 6 Monate Lagerkapazität<br />
vorgeschrieben<br />
Nach der Anlagenverordnung (VaWS) vom 18.01.2006 müssen<br />
ab 1. Januar 2009 alle tierhaltenden Betriebe <strong>für</strong> Gülle<br />
<strong>und</strong> Jauche eine Lagerkapazität von mind. 6 Monate nachweisen.<br />
Dies gilt nicht nur <strong>für</strong> Neubauten, sondern auch <strong>für</strong><br />
bestehende Anlagen. Der Nachweis kann auch über die Anpachtung<br />
von leerstehenden Güllegruben erfolgen (schriftlicher<br />
Vertrag).<br />
Das Institut <strong>für</strong> Agrarökologie der Bayer. Landesanstalt<br />
<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> (LfL) bietet im Internet eine entsprechende<br />
Excelanwendung zur Berechnung des notwendigen<br />
Lagerraumes an. Die Anwendung kann entweder<br />
online genutzt oder heruntergeladen werden.<br />
Internetadresse: http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung<br />
Die je nach Tierart mindestens erforderlichen Mengen können<br />
auch im „Gelben Heft“ (Leitfaden <strong>für</strong> die Düngung von<br />
Acker- <strong>und</strong> Grünland, Auflage 2007) auf den Seiten 91 <strong>und</strong><br />
92, Anhang 6b <strong>und</strong> 6c, nachgelesen werden. Die nach Düngeverordnung<br />
(DüV) festgelegten, b<strong>und</strong>eseinheitlichen Mengen<br />
finden Sie in der Spalte „DüV“. Diese Werte werden zur<br />
Berechnung der Mindestlagerkapazität herangezogen. Die in<br />
der Praxis anfallenden Mengen liegen jedoch meist höher<br />
(vgl. Spalte „7,5 % TS“ bei Rindern bzw. Spalte „5 % TS“<br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
bei Schweinen). Bei der Errichtung neuer Lagerräume sollte Sie<br />
dies unbedingt beachten!<br />
Güllekanäle können bei der Berechnung der Lagerkapazität<br />
berücksichtigt werden. Dabei müssen bis zur Spaltenunterkante<br />
10 cm Freiraum, bei Stallentlüftungen mit Unterflurabsaugung<br />
mindestens 50 cm abgezogen werden.<br />
Bei offenen Lagerbehältern sind von der Höhe 30 cm Freiraum<br />
abzuziehen.<br />
Eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung <strong>für</strong> auslaufende<br />
Betriebe kann in der Regel erteilt werden, wenn alle nachstehenden<br />
Bedingungen erfüllt werden:<br />
1. Der Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebes hat<br />
zum 01.01.2009 das 60. Lebensjahr vollendet.<br />
2. Der Betriebsleiter erklärt, dass er die Aufgabe der Tierhaltung<br />
spätestens mit Vollendung seines 65. Lebensjahres<br />
beabsichtigt.<br />
3. Es ist kein Hofnachfolger mit einer abgeschlossenen<br />
landwirtschaftlichen Ausbildung vorhanden.<br />
4. Der Betrieb verfügt mindestens über eine 4,5-monatige<br />
Lagerraumkapazität <strong>für</strong> Gülle <strong>und</strong> Jauche. Eine Zupachtmöglichkeit<br />
von zusätzlichem Güllelagerraum ist nicht<br />
gegeben.<br />
Der Antrag ist schriftlich mit Erläuterung der oben genannten<br />
Punke bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.<br />
Alle anderen Betriebe sollten sich, falls ein höherer Bedarf<br />
errechnet wurde, rechtzeitig um zusätzliche Lagerkapazitäten<br />
umsehen. Dies kann in Form des Baus einer neuen Güllegrube<br />
geschehen, häufig bietet es sich aber auch an, in der näheren<br />
Umgebung freie Güllegruben anzupachten. Das ist meist billiger<br />
<strong>und</strong> besonders bei noch ungeklärter Betriebsentwicklung<br />
zu empfehlen.<br />
Hans Feiler, LOR<br />
Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-<br />
anwendungen<br />
Nach der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes im März 2008<br />
ist nach § 6 Abs. 4 ab sofort der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
im Betrieb (Land-, Forstwirtschaft <strong>und</strong> Gartenbau) zu<br />
dokumentieren.<br />
Folgende Aufzeichnungen sind Pflicht:<br />
1. Anwendungsdatum<br />
2. Anwendungsgebiet (d. h. Kultur (z. B. Weizen)) <strong>und</strong><br />
Schadorganismus (z. B. Mehltau oder Unkräuter)<br />
3. Jeweilige Anwendungsfläche (z. B. FID-Nr. oder Schlagbezeichnung)<br />
4. Verwendetes Pflanzenschutzmittel<br />
5. Aufwandmenge (Kilogramm bzw. Liter je ha)<br />
6. Name des Anwenders<br />
Die Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre nach dem Jahr<br />
der Anwendung aufzubewahren.<br />
Ein Musterformblatt finden Sie unter folgender Internetadresse:<br />
www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzrecht/30240/<br />
Karl Seegerer, LAR
Rücknahme von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern<br />
auch 2008<br />
Pamira-Aktion <strong>für</strong> kostenlose Rücknahme von leeren<br />
Planzenschutzmittelverpackungen:<br />
Saubere, d. h. gereinigte bzw. ausgespülte Behälter können<br />
z. B. <strong>für</strong> den Landkreis Schwandorf am 31. Juli 2008 bei<br />
der BayWa in Nabburg abgegeben werden.<br />
Karl Seegerer, LAR<br />
Worauf bei der Förderung zu achten ist:<br />
1. Tierab- bzw. Zugänge sind innerhalb einer Woche an<br />
die H-Tier-Datenbank zu melden: Versäumnisse werden<br />
als CC-Verstoß eingestuft <strong>und</strong> führen zu einer<br />
Kürzung der Betriebsprämie, die je nach Höhe zwischen<br />
1 % <strong>und</strong> 3 % beträgt. Diese Meldepflicht gilt insbesondere<br />
auch dann, wenn der Landwirt die Tierhaltung<br />
ganz aufgibt.<br />
2. Die Übernahme von einzelflächenbezogenen Maßnahmen<br />
nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm<br />
muss ab sofort innerhalb der jeweiligen Kulapantragstellungsphase<br />
durch ein eigenes Formblatt beantragt<br />
werden. Damit gelten hier dieselben Verfristungsvorschriften<br />
wie bei der regulären Antragstellung.<br />
Josef Lanzl, LD<br />
500 t Kartoffeln im Landkreis Schwandorf<br />
stehen zur Verfügung<br />
- Kartoffeln mit Grassilage silieren -<br />
Kartoffeln werden von Kühen sehr<br />
gerne gefressen <strong>und</strong> sind ein hochver-<br />
dauliches Futter (> 90 %). Außerdem<br />
sind Kartoffeln mit 8,4 MJNEL/kg T<br />
ein äußerst energiereiches Futter.<br />
Die Stärke wird von der Kuh zu fast 100 % verdaut, wobei<br />
der größte Vorteil darin liegt, dass der Anteil an beständiger<br />
Stärke deutlich höher liegt als der bei Getreide. Die Kartoffelstärke<br />
ist also durch einen langsamen Abbau charakterisiert.<br />
Kartoffeln sind hervorragend geeignet, eine gute Pansensynchronisation<br />
in Kombination mit Getreide als Energiefuttermittel<br />
zu erreichen. In Kombination mit eiweißreichen<br />
Grassilagen (positive RNB) sind Kartoffeln (negative<br />
RNB) auch <strong>für</strong> Hochleistungstiere ideal einzusetzen.<br />
Beim Einsatz von Kartoffeln muss darauf geachtet werden,<br />
dass die Knollen sauber <strong>und</strong> keimfrei sind <strong>und</strong> dunkel gelagert<br />
wurden, denn Solanin kann zu Durchfall <strong>und</strong> Blähungen<br />
führen. In Keimen ist der Solaningehalt besonders<br />
hoch!<br />
Kartoffeln sollen also unbedingt gereinigt <strong>und</strong> gleichzeitig<br />
entkeimt werden. Kartoffeln sollten in nicht zu dichten<br />
Schichten zu Grassilage siliert werden, denn sonst bleiben<br />
Luftlöcher. Die Kartoffeln werden durch die Silierung<br />
weich.<br />
Der Futterwert der Kartoffeln liegt bei ca. 5,00 €/dt, allerdings<br />
ist die Silierung auch mit zusätzlichem Aufwand<br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
verb<strong>und</strong>en: Transport der Kartoffeln, Zwischenlagerung, zusätzliches<br />
Einbringen ins Silo zum laufenden Silierprozess.<br />
Der Transport ist mit ca. 2,00 €/dt zu veranschlagen, es bleibt<br />
noch der zusätzliche Aufwand zu bewerten, der je nach Betrieb<br />
unterschiedlich ist, so dass jeder Betrieb den möglichen<br />
Preis selbst kalkulieren muss.<br />
Gerade aus den Preisentwicklungen der letzten Wochen sollen<br />
auch die Landwirte daran denken, dass die Preise <strong>für</strong> diese<br />
Futterkartoffeln so vereinbart werden, dass beide Seiten mit<br />
dem Geschäft zufrieden sind.<br />
Bezug von Futterkartoffeln: Josef Irlbacher, Grubhof,<br />
Geschäftsführer Kartoffel-EG Stulln, Tel. 09606/8519.<br />
Konrad Wagner, LOR<br />
Änderungen beim Agrarinvestitonsförderprogramm<br />
(AFP) ab März 2008<br />
1. Anpassung der Förderkonditionen<br />
a) Anhebung des Basisfördersatzes im AFP<br />
Es gelten künftig folgende Fördersätze:<br />
• Basisfördersatz 20 % (<strong>für</strong> sonstige Baumaßnahmen: z.B.<br />
Ställe, Güllegruben/Fahrsilos)<br />
• Basisfördersatz bei erstmaliger Aussiedlung 25 %<br />
• Basisfördersatz bei Investitionen in Milchviehlaufställe<br />
wie bisher 25 %<br />
Eine erstmalige Aussiedlung ist dann gegeben, wenn gleichzeitig<br />
folgende Bedingungen erfüllt werden:<br />
• an einem Standort im Außenbereich wird erstmalig die<br />
Tierhaltung (bzw. die Produktion gärtnerischer Erzeugnisse)<br />
aufgenommen<br />
• es fallen signifikante zuwendungsfähige Erschließungskosten<br />
an (mindestens 20.000 €)<br />
• bei an das bisherige Hofstellengr<strong>und</strong>stück angrenzendem<br />
oder nahe gelegenem Aussiedlungsstandort muss eine<br />
Mindestentfernung des geförderten Objekts (nächstgelegene<br />
Außenwand) zum bisherigen Hofstellengr<strong>und</strong>stück<br />
(nächstgelegene Grenze) von mindestens 100 m gegeben<br />
sein.<br />
b) Förderung von besonders tiergerechter Haltung<br />
Bei tierhaltungsbezogenen Investitionen, die den Anforderungen<br />
an eine besonders tiergerechte Haltung gem. Anlage 1 der<br />
Richtlinie entsprechen, gelten zukünftig folgende Fördersätze:<br />
• 25 % <strong>für</strong> Investitionen im Bereich Rindermast, Schweine-<br />
<strong>und</strong> Geflügel- sowie sonstiger Tierhaltung<br />
• 30 % <strong>für</strong> Investitionen in bestehende Milchviehlaufställe<br />
sowie im Zusammenhang mit einer erstmaligen Aussiedlung<br />
bei allen Verfahren der Tierhaltung<br />
• 35 % <strong>für</strong> Investitionen, die der erstmaligen <strong>und</strong> vollständigen<br />
Umstellung von Anbindehaltung <strong>für</strong> Milchkühe auf<br />
Laufstallhaltung dienen (begrenzt bis 31.12.2010)<br />
c) Förderung von Ökobetrieben bei tierhaltungsbezogenen<br />
Maßnahmen<br />
Ökobetriebe, die in die Rindermast sowie die Schweine-,<br />
Geflügel- oder sonstige Tierhaltung investieren, erhalten unabhängig<br />
von den Anforderungen der Anlage 1 ebenfalls einen<br />
Fördersatz von 25 %. Aufgr<strong>und</strong> der GAK-Vorgaben können<br />
allerdings Ökobetriebe, die unter 1 b) genannten Fördersätze
von 30 bzw. 35 % bei Investitionen in die Milchviehhaltung<br />
sowie bei erstmaliger Aussiedlung nur erhalten, soweit<br />
gleichzeitig auch die Anforderungen der Anlage 1 erfüllt<br />
werden.<br />
d) Anhebung der Förderobergrenze<br />
Aufgr<strong>und</strong> steigender Investitionsvolumina wird die Zuschussobergrenze<br />
auf 200.000 €, bei erstmaliger Aussiedlung<br />
(Definition siehe oben) auf 300.000 € angehoben.<br />
Zusätzlich zur Zuschussobergrenze ist auch die Obergrenze<br />
des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens von 1 Mio. €<br />
(Einzelbetriebe) <strong>und</strong> 1,5 Mio. € (Betriebszusammenschlüsse)<br />
zu beachten.<br />
2. Antragstellung bei Maschinen- <strong>und</strong> Mehrzweckhallen<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Vorrangs der Förderung von Investitionen in<br />
produktive Anlagen bleibt die Antragstellung bei Maschinen-<br />
<strong>und</strong> Mehrzweckhallen bis auf Weiteres ausgesetzt.<br />
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Beratung, Antragstellung <strong>und</strong> Information:<br />
* Beratung zur Antragstellung <strong>und</strong> Abwicklung der Investiven<br />
Förderung (AFP):<br />
Roland Marchl Tel.: 09433/896-350<br />
* Beratung zu wirtschaftlichen, tier- <strong>und</strong> umweltgerechten<br />
sowie landschaftsangepassten Bauweisen im Sachgebiet<br />
Milchviehhaltung:<br />
Konrad Wagner Tel.: 09433/896-221<br />
Herbert Wendl Tel.: 09433/896-104<br />
Im Internet unter www.alf-sd.bayern.de oder<br />
www.stmlf.bayern.de, Bereich „Förderung“<br />
Voraussetzungen:<br />
- Mindestgröße (ca. 5 ha LF) nach dem Gesetz über die<br />
Alterssicherung der Landwirte (ALG)<br />
- mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />
bzw. bodengeb<strong>und</strong>ener Tierhaltung<br />
- positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von<br />
max. 90.000 € bei Ledigen <strong>und</strong> 120.000 € bei Verheirateten<br />
- Abschlussprüfung in einem Agrarberuf <strong>und</strong> landwirtschaftliche<br />
Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung<br />
wie z. B. <strong>Landwirtschaft</strong>smeister<br />
- Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei<br />
Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses)<br />
- Buchführungsauflage <strong>für</strong> mind. 5 Jahre ab Bewilligung<br />
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme<br />
- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (ohne Mehrwertsteuer!)<br />
von mindestens 30.000 € bis max. 1,0 Mio. €<br />
Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche<br />
Qualifikation (nur Abschlussprüfung oder landw. Fachschule)<br />
sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung<br />
(keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen von bis 100.000 €.<br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
Einschränkungen:<br />
- Keine Neuinvestitionen in Verfahren der Anbindehaltung<br />
- Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge<br />
- Keine Förderung von Biogasanlagen <strong>und</strong> anderen durch die<br />
Novelle von 2004 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen<br />
- Keine Förderung von Maschinen der Innen- <strong>und</strong> Außenwirtschaft<br />
- Nur Investitionen in Bayern<br />
- Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung!<br />
Förderung: Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in<br />
folgender Höhe gewährt:<br />
Maßnahme Förder<br />
<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />
bei Milchkuhlaufställen sowie<br />
<strong>für</strong> Umstellung von Anbinde-<br />
auf Laufstallhaltung ohne Erfüllung<br />
der besonderen Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der<br />
Richtlinie (aT)<br />
<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />
bei Milchkuhlaufställen bei<br />
gleichzeitiger Erfüllung der<br />
besonderen Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der Richtlinie<br />
(aT) sowie <strong>für</strong> nicht vollständige<br />
Umstellung von Anbinde-<br />
auf Laufstallhaltung mit aT<br />
<strong>für</strong> die erstmalige <strong>und</strong> vollständige<br />
Umstellung der Milchkuhhaltung<br />
von Anbinde- auf Laufstallhaltung<br />
bei gleichzeitiger<br />
Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der<br />
Richtlinie (aT)<br />
satz <br />
Zuschussobergrenze<br />
25 % 200.000 €<br />
bzw.<br />
300.000 €<br />
bei Erstaussiedlung<br />
30 % 200.000 €<br />
bzw.<br />
300.000 €<br />
bei Erstaussiedlung<br />
35 % 200.000 €<br />
bzw.<br />
300.000 €<br />
bei Erstaussiedlung<br />
<strong>für</strong> sonstige Baumaßnahmen 20 % 200.000 €<br />
mit Erstaussiedlung 25 % 300.000 €<br />
mit Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
im Rahmen der<br />
EU-Öko-Verordnung (nur Ökobetriebe)<br />
oder nach Anlage 1<br />
der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />
Baumaßnahme)<br />
25 % 200.000 €<br />
mit Erstaussiedlung bei gleichzeitiger<br />
Erfüllung der besonderen<br />
Anforderungen nach Anlage<br />
1 der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />
Baumaßnahme)<br />
30 % 300.000 €<br />
* Zuschüsse zur fachk<strong>und</strong>igen Betreuung bei zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumen<br />
- von 100.000 € bis zu 250.000 €: max. 4.500 €<br />
- über 250.000 € bis 500.000 €: max. 7.500 €<br />
- über 500.000 € max. 9.000 €<br />
Roland Marchl, LR