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Mitteilungsblatt - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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VERBAND<br />

FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE<br />

FACHBILDUNG<br />

im Landkreis Schwandorf<br />

<strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

Mai 2008<br />

Inhalt:<br />

1. Termine, Besichtigungen, Lehrfahrten 7. Die Bäuerin als Mit-Unternehmerin 13. Dokumentation von Pflanzenschutz-<br />

2. VLF-Landesversammlung 2008 8. Semesterstart der neuen TZS 2008-2010 mittelanwendungen<br />

3. 3. Semester beendete Landw.Schule 9. Geprüfte/r Natur- u.Landschaftspfleger/in 14. Pamira-Aktion 2008<br />

3. Die neuen Meister im Lkr. Schwandorf 10. Neuer BiLa-Lehrgang 2008-2010 15. Worauf bei der Förderung zu achten ist<br />

5. Melken mal anders – Infotage zu AMS 11. Wirtschaftsdünger tier. Herkunft 16. Kartoffeln mit Grassilage silieren<br />

6. Die Landw. im Lkr. SAD im Internet 12. Lagerkapazität von Gülle <strong>und</strong> Jauche 17. Änderungen beim AFP ab März 2008<br />

Termine, Besichtigungen, Lehrfahrten<br />

� 31.05.2008 um 10.00 Uhr – Amberg, ACC<br />

VLF-Landesversammlung 2008<br />

� 13.06.2008 um 9.00 Uhr - Söllitz, Betrieb Prem<br />

Pflanzenschutzversuche in Getreide <strong>und</strong> Raps<br />

� 27.06.2008 um 9.00 Uhr - Wöllershof<br />

Getreide-Sortenversuche <strong>und</strong> Unkrautbekämpfung<br />

� 31.07.2008 um 19.00 Uhr - Eckendorf bei Nabburg,<br />

Betrieb Graf - Kartoffel-Sortenversuch<br />

zusätzlich Düngeversuch in Höflarn,<br />

Betrieb Schottenheim – Eisenfleckigkeit der Kartoffel<br />

VLF-Landesversammlung 2008<br />

Der Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern<br />

e.V. lädt sehr herzlich ein zur Landesversammlung 2008 am<br />

Samstag, den 31. Mai 2008 um 10.00 Uhr<br />

im Congress Centrum in Amberg (ACC).<br />

Den Festvortrag hält Dr. Clemens Dirscherl (EKD-Ratsbeauftragter<br />

<strong>für</strong> Agrarfragen) mit dem Thema: “Voller<br />

Teller – Voller Tank“ - <strong>Landwirtschaft</strong>liche Nutzung von<br />

morgen zwischen Welternährung <strong>und</strong> Weltklima.<br />

Wir wünschen uns, dass viele Mitglieder an der Veranstaltung<br />

teilnehmen.<br />

3. Semester beendete am 19.03.2008 die <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />

Nabburg<br />

Für 19 Studierende endete am 19. März 2008 an der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />

Nabburg der Schulbesuch. Die Studierenden<br />

kamen aus den Landkreisen Amberg-Sulzbach (4),<br />

Kelheim (1), Neumarkt (5), Regensburg (1), Schwandorf<br />

(8). Bester wurde Martin Wittl aus Flügelsberg, Lkr. Kelheim<br />

(1,42), gefolgt von Martin Köppl aus Spandlhof b.<br />

Nittenau, Lkr. Schwandorf (1,71) <strong>und</strong> Willibald Klein aus<br />

Berg, Lkr. Neumarkt (2,00).<br />

Wir gratulieren allen Absolventen zum erfolgreichen Abschluss<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule.<br />

7 frischgebackene Meister im Lkr. Schwandorf<br />

Aus der Hand von Regierungspräsident Dr. Wolfgang Kunert<br />

erhielten 6 Landwirte <strong>und</strong> eine Hauswirtschafterin des Prüfungsjahrganges<br />

2007 aus dem Landkreis Schwandorf ihren<br />

Meisterbrief überreicht. Jahrgangsbester aller 23 Oberpfälzer<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>smeister war Andreas Schmid aus Ziegelhof,<br />

An zweiter Stelle rangierte Johann Scheuerer aus Luigendorf.<br />

Beide haben mit dieser Platzierung die Studienberechtigung<br />

an einer landwirtschaftlichen Fachhochschule erworben.<br />

v.l.n.r. 1. Reihe: Josef Erdmann Fuhrn, Anita Bollinger, Turesbach, Margit<br />

Bayer, Höfen (Hausw.Meisterin), Mathias Dirnberger, Kulz, Andreas Schmid,<br />

Ziegelhof, Johann Scheuerer, Luigendorf <strong>und</strong> Josef Ederer, Berglarn (2. Reihe<br />

3.v.l.) zusammen mit dem Vors. des Meisterprüfungsausschusses Johann<br />

Scharbauer, dem Vors. der Arbeitsgemeinschaft der Meister in der Oberpfalz,<br />

Friedhelm Bleicher, dem Bezirkstagsvizepräsidenten Ludwig Spreitzer, dem<br />

Leiter des ALF Schwandorf Franz Josef Schneider, BBV-Präsident <strong>und</strong> MdL<br />

Franz Kustner <strong>und</strong> Regierungspräsident Dr.Wolfgang Kunert.


„Melken - mal anders“ - Informationstage zum<br />

Einsatz Automatischer Melksysteme -<br />

Am Melkrobotertag in Wolfringmühle im November 2007<br />

wurde der Start zu einem umfassenden Informationsangebot<br />

zu zukünftigen Melksystemen gelegt.<br />

Die ausführlichen Fachinformationen durch Vertreter der<br />

Bayerischen Landesanstalt <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>, Herrn Dr.<br />

Harms <strong>und</strong> Herrn Dr. Dorfern wurden ergänzt durch die<br />

Vorstellungen der verschieden Melkrobotersysteme der am<br />

Markt befindlichen Melktechnikhersteller.<br />

Im Rahmen dieser Vortragsreihe wurde auch das Angebot<br />

vorgestellt, die einzelnen Systeme im Praxiseinsatz genauer<br />

kennen zu lernen.<br />

In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Melktechnikherstellern<br />

<strong>und</strong> ihrem Milchviehteam am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Nabburg wurden darauf hin Lehrfahrten<br />

angeboten, die Praxisbetriebe zum Ziel hatten, welche ihre<br />

Kühe schon mittels Melkroboter melken.<br />

Den Start der Informationstage macht die Firma Delaval am<br />

25. Januar 2008. Nach einer ausführlichen theoretischen<br />

Vorstellung <strong>und</strong> Diskussion mit Herrn Gottschalk wurde am<br />

Betrieb Kulzer in Windhof das VMS im Praxiseinsatz gezeigt.<br />

Für viele Teilnehmer der Lehrfahrt der erste <strong>und</strong> auch<br />

beeindruckende Einblick in das automatische Melken.<br />

Am Dienstag, 29. Januar 2008 startete dann ein Bus interessierter<br />

Bäuerinnen <strong>und</strong> Bauern Richtung Baden-<br />

Württemberg.<br />

Ziel dieses Tages war, Automatische Melksysteme kennen<br />

zu lernen, welche mehrere Boxen bedienen können. Um<br />

Reisezeiten zu sparen <strong>und</strong> weil es im Süddeutschen Raum<br />

nur diese zwei Anlagen bisher gab, wurden die Systeme der<br />

Firma SAC <strong>und</strong> WestfaliaSurge gleichzeitig angefahren.<br />

Der Vormittag wurde gemeinsam mit der Fa. SAC <strong>und</strong><br />

Herrn Engelhardt organisiert.<br />

Einer Vorstellung des besonderen Industrie-Roboters <strong>und</strong><br />

der Systembesonderheiten folgte ein Praxisbetrieb bei<br />

Mögglingen, Aalen, welcher seine Kühe mit dieser Doppelbox<br />

melkt.<br />

Die Firma WestfaliaSurge, vertreten durch Herrn Reichold,<br />

stellte am Nachmittag ihr Mehrboxensystem vor. Der aufwendigen<br />

Präsentation folgte die Vorstellung des Melkroboters,<br />

welcher die Melkboxen ähnlich einem Tandemmelkstand<br />

nacheinander angeordnet hat.<br />

Der Betrieb Friedrich, Crailsheim erklärte sein System sehr<br />

kompetent <strong>und</strong> vor allem schien er von dieser Investition<br />

überzeugt <strong>und</strong> zufrieden zu sein.<br />

Die Firma Ley <strong>und</strong> Herr Kohlmeier stellten am 29. Februar<br />

2008 ihr System vom Melkroboter vor. Start war auch, wie<br />

bei den anderen Tagen mit einem ausführlichen Einführungsteil,<br />

bei dem die Besonderheiten <strong>und</strong> Systemvorteile<br />

diskutiert wurden. Weiter ging es zum Betrieb Meier, Altmannsberg,<br />

Neumarkt. Herr Meier melkt in seinem Laufstallneubau<br />

seit ca. einem halben Jahr mit dem Astronaut zu<br />

seiner vollsten Zufriedenheit. Besonderheit hier war auch,<br />

dass die Spalten automatisch gereinigt werden. Möglich<br />

macht dies der eingesetzte Discovery, welcher eigenständig<br />

seine Bahnen auf den Laufgängen zieht <strong>und</strong> sie so sauber<br />

hält.<br />

Zum Abschluss wurde noch in Oberhochstatt, Weißenburg,<br />

ein Betrieb besucht, welcher durch Umbau seine 110 Kühe<br />

mit zwei AMS melkt, auch hier wieder reges Interesse <strong>und</strong><br />

Praktikerdiskussionen mit dem zufriedenen Betriebsleiter.<br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

Der Roboter im Einsatz unter den kritischen Blicken<br />

der Lehrfahrtteilnehmer<br />

Den Bäuerinnen <strong>und</strong> Bauern, welche an den Informationsfahrten<br />

teilnahmen, wurde durch die intensiven Diskussionen wie<br />

auch das ausführliche Informationsangebot in Theorie <strong>und</strong><br />

Praxis aufgezeigt, wie weit doch die Entwicklung im Bereich<br />

des Automatischen Melkens schon fortgeschritten ist.<br />

Für den einzelnen Milchviehbetrieb bleibt es aber nach wie<br />

vor sehr wichtig, sich bei Investitionen in Melktechnik bewusst<br />

zu machen, welche Technik, ob konventioneller Melkstand<br />

oder AMS, <strong>für</strong> ihn geeignet ist <strong>und</strong> welche Ziele er mit<br />

der Investition verfolgt.<br />

Für die Entscheidungsfindung auf dem Weg von den ersten<br />

Überlegungen bis zum Einzug in den neuen Stall bzw. Melksystem<br />

stehen wir Ihnen als Beratungsteam sehr gerne zur<br />

Seite.<br />

Herbert Wendl, LOI<br />

Die <strong>Landwirtschaft</strong> im Landkreis Schwandorf<br />

im Internet<br />

Informationen über Entwicklungen können unter der Internetadresse<br />

www.alf-sd.bayern.de<br />

abgerufen werden.<br />

Unter der Rubrik „Daten <strong>und</strong> Fakten“ sind Darstellungen<br />

enthalten zu Veränderungen in den letzten 20 Jahren auf<br />

Landkreis- <strong>und</strong> Gemeindeebene in den Bereichen:<br />

• Strukturelle Entwicklungen (Betriebsgrößen, Nebenerwerb)<br />

• Viehhaltung (Tierzahl, Bestandsentwicklungen)<br />

• Anbauentwicklungen<br />

• Spezialbetriebszweige (Biogas, Kartoffel)<br />

Aktuelle Informationen zur Milchquotenbörse sind in der<br />

Rubrik „Tierhaltung“ unter dem Punkt Milchviehhaltung zu<br />

finden. Die Fachvorträge des Pflanzenbautages <strong>und</strong> der Grünlandtagungen<br />

sind unter „Pflanzenbau“ eingestellt.<br />

Die Bäuerin als Mit-Unternehmerin<br />

Josef Graf, LOR<br />

Sehr guten Anklang bei den 20 teilnehmenden Bäuerinnen<br />

fand die viertägige Qualifizierungsmaßnahme „Die Bäuerin<br />

als Mit-Unternehmerin“, initiiert <strong>und</strong> organisiert im Rahmen<br />

der Unternehmerinnenschulungen des Sachgebiets „Haushalts-


leistungen <strong>und</strong> Bildung“. Die behandelten Themen reichten<br />

von Arbeitsdaten aus Buchführung <strong>und</strong> Milchleistungsprüfung<br />

<strong>für</strong> betriebliche Entscheidungen über Betriebsgrößen<br />

<strong>und</strong> Betriebserweiterung, Fördermöglichkeiten, Milchquotenbörse<br />

<strong>und</strong> Zeitmanagement im Milchviehbetrieb bis hin<br />

zu Kuhkomfort <strong>und</strong> Leistung. Die Besichtigung des neuen<br />

Milchviehstalles der Familie Müller in Köttlitz r<strong>und</strong>ete die<br />

Seminarreihe ab.<br />

Auf dem Foto in der Mitte Landwirt Johann Müller bei<br />

seinen Erläuterungen (links Betriebsnachfolger Andreas Müller)<br />

Für die einzelnen Referate stellte sich das Milchviehteam<br />

des ALF Schwandorf unter Federführung von LOR Konrad<br />

Wagner zur Verfügung. Die Evaluierung der Qualifizierung<br />

machte deutlich, dass neben den Themen <strong>und</strong> Referenten<br />

besonders auch die zeitliche Beschränkung auf Vormittage<br />

von den Teilnehmerinnen als sehr positiv empf<strong>und</strong>en wurde.<br />

Maria Müller, HRin<br />

Semesterstart der neuen Teilzeitschule<br />

Hauswirtschaft der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />

Nabburg am 29. Mai 2008<br />

Die <strong>Landwirtschaft</strong>sschule Nabburg, Abt. Hauswirtschaft<br />

beginnt am 29. Mai 2008 erneut mit einem einsemestrigen<br />

Studiengang in Teilzeitform. Dieser Studiengang soll in<br />

erster Linie künftige Bäuerinnen auf die Tätigkeit im landwirtschaftlichen<br />

Haushalt <strong>und</strong> Betrieb vorbereiten. Auch<br />

Frauen, die sich <strong>für</strong> Einkommensmöglichkeiten in vor- <strong>und</strong><br />

nachgelagerten Bereichen der <strong>Landwirtschaft</strong>, wie z. B.<br />

Direktvermarktung, Hauswirtschaftlichen Fachservice fit<br />

machen wollen, sind in unserer Schule richtig. Der Unterricht<br />

findet zweimal pro Woche statt.<br />

Der Theorieunterricht ist immer am Dienstag von 17.15 –<br />

21.00 Uhr. Der Praxisunterricht wird in zwei Gruppen aufgeteilt.<br />

Die eine Gruppe kommt am Montag von 17.15 –<br />

21.00 Uhr, die andere Praxisgruppe am Donnerstagvormittag<br />

von 08.30 – 12.15 Uhr. Einmal im Monat wird an einem<br />

Freitag ganztags unterrichtet.<br />

Der Lehrplan beinhaltet fachpraktische Unterrichtsfächer<br />

wie Küchenpraxis, Haus- <strong>und</strong> Textilpraxis sowie Hausgartenbau.<br />

Die erforderlichen theoretischen Gr<strong>und</strong>lagen werden<br />

in den Fächern <strong>Ernährung</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, Familie <strong>und</strong><br />

Erziehung, Wirtschaftslehre des Haushalts, Gr<strong>und</strong>lagen der<br />

Betriebsorganisation sowie Berufs- <strong>und</strong> Arbeitspädagogik<br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

vermittelt. Auch landwirtschaftliche Inhalte wie Gr<strong>und</strong>lagen<br />

der Betriebslehre, Markt <strong>und</strong> landwirtschaftliche Produktion,<br />

Sozial- <strong>und</strong> Steuerwesen sind Bestandteile des Lehrplanes.<br />

Wer sich <strong>für</strong> diese kommende Schule interessiert, sollte sich<br />

schnell entscheiden, da nur noch wenige Plätze frei sind. Auskünfte<br />

dazu erhalten Sie am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong><br />

Schwandorf, Außenstelle Nabburg unter der Tel. Nr.<br />

09433/896-342, Frau Treiber-Banse.<br />

Maria Treiber-Banse, HDin<br />

Geprüfte/r Natur- <strong>und</strong> Landschaftspfleger/in<br />

Die Fortbildung zum/zur „Geprüften Natur- <strong>und</strong> Landschaftspfleger/in“<br />

ist eine Zusatzqualifikation <strong>für</strong> gut ausgebildete<br />

Fachkräfte. Gr<strong>und</strong>lage ist ein Berufsabschluss in einem "grünen"<br />

Ausbildungsberuf wie z. B. im Beruf Landwirt <strong>und</strong> einer<br />

dreijährigen Berufserfahrung. Auch <strong>für</strong> die Mitarbeiter der<br />

Natura 2000 Teams an den Ämtern <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Forsten</strong> stellt die Fortbildung eine hervorragende Qualifizierung<br />

dar. Ausführliche Informationen zu dieser 17 Wochen<br />

dauernden Fortbildung liefert das Faltblatt.<br />

Die Lehrgangsreihe beginnt mit dem Infotag am 12. Juni 08<br />

am Lehr-, Versuchs- <strong>und</strong> Fachzentrum (LVFZ) <strong>für</strong> Milchvieh-<br />

<strong>und</strong> Rinderhaltung Almesbach, Baumannplatz 1, 92637 Weiden<br />

i. d. Opf. (Tel. 0961/39020-0) um 13.00 Uhr. Die erste<br />

Kurswoche startet am 22. September 2008 an der ANL in<br />

Laufen, die letzte Prüfung findet im Juli 2009 statt.<br />

Weitere Auskünfte erteilt das Fortbildungszentrum <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> Hauswirtschaft Almesbach (Tel. 0961/39020-<br />

54). Anmeldungen <strong>für</strong> den Fortbildungslehrgang 2007 sind bis<br />

30. Juni 2008 an das Fortbildungszentrum Almesbach zu richten.<br />

Die Lehrgangsgebühr beträgt 750,00 €, die Prüfungsgebühr<br />

180,00 €. Information im Internet:<br />

www.stmlf.bayern.de/berufsbildung/fortbildung/15461<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Bildungsprogramm Landwirt – BiLa<br />

Das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) bietet bereits ausgebildeten<br />

Landwirten/innen die Möglichkeit, ihr fachliches<br />

Wissen zu erweitern bzw. aufzufrischen. Vor allem aber ist<br />

dieses Programm gedacht <strong>für</strong> Übernehmer von Nebenerwerbsbetrieben<br />

mit einer außerlandwirtschaftlichen Erstausbildung.<br />

BiLa bietet in den zwei Winterhalbjahren 2008/09 <strong>und</strong><br />

2009/10 verschiedene Seminare in den Bereichen Pflanzenbau,<br />

Tierhaltung <strong>und</strong> Betriebswirtschaft an.<br />

Diese Seminare geben außerdem die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung<br />

Landwirt teilzunehmen.<br />

Beginn ist voraussichtlich Mitte Oktober<br />

am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Schwandorf<br />

an der Dienststelle Nabburg<br />

Anmeldung wird erbeten bis 15. September 2008 an Herrn<br />

Hermann Bolz, Ausbildungsberater, Tel.Nr. 09433/896-252<br />

oder per Fax 09433/896-180 oder schriftlich an das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Schwandorf, Regensburgerstr.51,<br />

92507 Nabburg.<br />

Hermann Bolz, LOI


Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern<br />

tierischer Herkunft beachten<br />

Aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft dürfen nach § 4<br />

Abs. 3 der Düngeverordnung (DVO) im Durchschnitt eines<br />

Betriebes max. 170 kg Gesamtstickstoff pro Hektar landwirtschaftlich<br />

genutzter Fläche ausgebracht werden. Dies<br />

gilt <strong>für</strong> o.g. Dünger auch dann, wenn sie in Mischungen,<br />

z.B. mit Biogassubstraten, ausgebracht werden. Nur auf<br />

Antrag <strong>und</strong> unter Beachtung einer Reihe besonderer Auflagen<br />

kann auf intensives Grünland (= mind. 4 Schnitte)<br />

eine Gesamt-N-Menge von bis zu 230 kg/ha aus Wirtschaftsdüngern<br />

tierischer Herkunft ausgebracht werden. Ein<br />

entsprechender Ausnahmeantrag kann bis spätestens 31.<br />

Januar des jeweiligen Jahres beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> gestellt werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der sehr umfangreichen Bedingungen, mit denen<br />

eine Ausnahmegenehmigung verb<strong>und</strong>en ist, wird allen viehstarken<br />

Betrieben empfohlen, stattdessen lieber überschüssige<br />

Mengen an Gülle an viehlose oder viehschwache Betriebe<br />

(mit Vertrag) abzugeben. Ein entsprechendes Kalkulationsprogramm<br />

zur Berechnung bzgl. der Einhaltung der 170 kg<br />

N/ha-Regelung finden Sie im Internet unter<br />

www.lfl.bayern.de<br />

Bei der Berechnung werden von der Nährstoffausscheidung<br />

lediglich die Stall- bzw. Lagerverluste abgezogen. Ausbringverluste<br />

können nicht angesetzt werden. Die Nichtbeachtung<br />

dieser Obergrenze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ist<br />

Cross Compliance relevant <strong>und</strong> führt zu Kürzungen bei<br />

der Betriebsprämie <strong>und</strong> gegebenenfalls auch bei Kulap<br />

<strong>und</strong> Ausgleichszulage.<br />

Hans Feiler, LOR<br />

Gülle <strong>und</strong> Jauche: 6 Monate Lagerkapazität<br />

vorgeschrieben<br />

Nach der Anlagenverordnung (VaWS) vom 18.01.2006 müssen<br />

ab 1. Januar 2009 alle tierhaltenden Betriebe <strong>für</strong> Gülle<br />

<strong>und</strong> Jauche eine Lagerkapazität von mind. 6 Monate nachweisen.<br />

Dies gilt nicht nur <strong>für</strong> Neubauten, sondern auch <strong>für</strong><br />

bestehende Anlagen. Der Nachweis kann auch über die Anpachtung<br />

von leerstehenden Güllegruben erfolgen (schriftlicher<br />

Vertrag).<br />

Das Institut <strong>für</strong> Agrarökologie der Bayer. Landesanstalt<br />

<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> (LfL) bietet im Internet eine entsprechende<br />

Excelanwendung zur Berechnung des notwendigen<br />

Lagerraumes an. Die Anwendung kann entweder<br />

online genutzt oder heruntergeladen werden.<br />

Internetadresse: http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung<br />

Die je nach Tierart mindestens erforderlichen Mengen können<br />

auch im „Gelben Heft“ (Leitfaden <strong>für</strong> die Düngung von<br />

Acker- <strong>und</strong> Grünland, Auflage 2007) auf den Seiten 91 <strong>und</strong><br />

92, Anhang 6b <strong>und</strong> 6c, nachgelesen werden. Die nach Düngeverordnung<br />

(DüV) festgelegten, b<strong>und</strong>eseinheitlichen Mengen<br />

finden Sie in der Spalte „DüV“. Diese Werte werden zur<br />

Berechnung der Mindestlagerkapazität herangezogen. Die in<br />

der Praxis anfallenden Mengen liegen jedoch meist höher<br />

(vgl. Spalte „7,5 % TS“ bei Rindern bzw. Spalte „5 % TS“<br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

bei Schweinen). Bei der Errichtung neuer Lagerräume sollte Sie<br />

dies unbedingt beachten!<br />

Güllekanäle können bei der Berechnung der Lagerkapazität<br />

berücksichtigt werden. Dabei müssen bis zur Spaltenunterkante<br />

10 cm Freiraum, bei Stallentlüftungen mit Unterflurabsaugung<br />

mindestens 50 cm abgezogen werden.<br />

Bei offenen Lagerbehältern sind von der Höhe 30 cm Freiraum<br />

abzuziehen.<br />

Eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung <strong>für</strong> auslaufende<br />

Betriebe kann in der Regel erteilt werden, wenn alle nachstehenden<br />

Bedingungen erfüllt werden:<br />

1. Der Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebes hat<br />

zum 01.01.2009 das 60. Lebensjahr vollendet.<br />

2. Der Betriebsleiter erklärt, dass er die Aufgabe der Tierhaltung<br />

spätestens mit Vollendung seines 65. Lebensjahres<br />

beabsichtigt.<br />

3. Es ist kein Hofnachfolger mit einer abgeschlossenen<br />

landwirtschaftlichen Ausbildung vorhanden.<br />

4. Der Betrieb verfügt mindestens über eine 4,5-monatige<br />

Lagerraumkapazität <strong>für</strong> Gülle <strong>und</strong> Jauche. Eine Zupachtmöglichkeit<br />

von zusätzlichem Güllelagerraum ist nicht<br />

gegeben.<br />

Der Antrag ist schriftlich mit Erläuterung der oben genannten<br />

Punke bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.<br />

Alle anderen Betriebe sollten sich, falls ein höherer Bedarf<br />

errechnet wurde, rechtzeitig um zusätzliche Lagerkapazitäten<br />

umsehen. Dies kann in Form des Baus einer neuen Güllegrube<br />

geschehen, häufig bietet es sich aber auch an, in der näheren<br />

Umgebung freie Güllegruben anzupachten. Das ist meist billiger<br />

<strong>und</strong> besonders bei noch ungeklärter Betriebsentwicklung<br />

zu empfehlen.<br />

Hans Feiler, LOR<br />

Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-<br />

anwendungen<br />

Nach der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes im März 2008<br />

ist nach § 6 Abs. 4 ab sofort der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

im Betrieb (Land-, Forstwirtschaft <strong>und</strong> Gartenbau) zu<br />

dokumentieren.<br />

Folgende Aufzeichnungen sind Pflicht:<br />

1. Anwendungsdatum<br />

2. Anwendungsgebiet (d. h. Kultur (z. B. Weizen)) <strong>und</strong><br />

Schadorganismus (z. B. Mehltau oder Unkräuter)<br />

3. Jeweilige Anwendungsfläche (z. B. FID-Nr. oder Schlagbezeichnung)<br />

4. Verwendetes Pflanzenschutzmittel<br />

5. Aufwandmenge (Kilogramm bzw. Liter je ha)<br />

6. Name des Anwenders<br />

Die Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre nach dem Jahr<br />

der Anwendung aufzubewahren.<br />

Ein Musterformblatt finden Sie unter folgender Internetadresse:<br />

www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzrecht/30240/<br />

Karl Seegerer, LAR


Rücknahme von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern<br />

auch 2008<br />

Pamira-Aktion <strong>für</strong> kostenlose Rücknahme von leeren<br />

Planzenschutzmittelverpackungen:<br />

Saubere, d. h. gereinigte bzw. ausgespülte Behälter können<br />

z. B. <strong>für</strong> den Landkreis Schwandorf am 31. Juli 2008 bei<br />

der BayWa in Nabburg abgegeben werden.<br />

Karl Seegerer, LAR<br />

Worauf bei der Förderung zu achten ist:<br />

1. Tierab- bzw. Zugänge sind innerhalb einer Woche an<br />

die H-Tier-Datenbank zu melden: Versäumnisse werden<br />

als CC-Verstoß eingestuft <strong>und</strong> führen zu einer<br />

Kürzung der Betriebsprämie, die je nach Höhe zwischen<br />

1 % <strong>und</strong> 3 % beträgt. Diese Meldepflicht gilt insbesondere<br />

auch dann, wenn der Landwirt die Tierhaltung<br />

ganz aufgibt.<br />

2. Die Übernahme von einzelflächenbezogenen Maßnahmen<br />

nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm<br />

muss ab sofort innerhalb der jeweiligen Kulapantragstellungsphase<br />

durch ein eigenes Formblatt beantragt<br />

werden. Damit gelten hier dieselben Verfristungsvorschriften<br />

wie bei der regulären Antragstellung.<br />

Josef Lanzl, LD<br />

500 t Kartoffeln im Landkreis Schwandorf<br />

stehen zur Verfügung<br />

- Kartoffeln mit Grassilage silieren -<br />

Kartoffeln werden von Kühen sehr<br />

gerne gefressen <strong>und</strong> sind ein hochver-<br />

dauliches Futter (> 90 %). Außerdem<br />

sind Kartoffeln mit 8,4 MJNEL/kg T<br />

ein äußerst energiereiches Futter.<br />

Die Stärke wird von der Kuh zu fast 100 % verdaut, wobei<br />

der größte Vorteil darin liegt, dass der Anteil an beständiger<br />

Stärke deutlich höher liegt als der bei Getreide. Die Kartoffelstärke<br />

ist also durch einen langsamen Abbau charakterisiert.<br />

Kartoffeln sind hervorragend geeignet, eine gute Pansensynchronisation<br />

in Kombination mit Getreide als Energiefuttermittel<br />

zu erreichen. In Kombination mit eiweißreichen<br />

Grassilagen (positive RNB) sind Kartoffeln (negative<br />

RNB) auch <strong>für</strong> Hochleistungstiere ideal einzusetzen.<br />

Beim Einsatz von Kartoffeln muss darauf geachtet werden,<br />

dass die Knollen sauber <strong>und</strong> keimfrei sind <strong>und</strong> dunkel gelagert<br />

wurden, denn Solanin kann zu Durchfall <strong>und</strong> Blähungen<br />

führen. In Keimen ist der Solaningehalt besonders<br />

hoch!<br />

Kartoffeln sollen also unbedingt gereinigt <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

entkeimt werden. Kartoffeln sollten in nicht zu dichten<br />

Schichten zu Grassilage siliert werden, denn sonst bleiben<br />

Luftlöcher. Die Kartoffeln werden durch die Silierung<br />

weich.<br />

Der Futterwert der Kartoffeln liegt bei ca. 5,00 €/dt, allerdings<br />

ist die Silierung auch mit zusätzlichem Aufwand<br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

verb<strong>und</strong>en: Transport der Kartoffeln, Zwischenlagerung, zusätzliches<br />

Einbringen ins Silo zum laufenden Silierprozess.<br />

Der Transport ist mit ca. 2,00 €/dt zu veranschlagen, es bleibt<br />

noch der zusätzliche Aufwand zu bewerten, der je nach Betrieb<br />

unterschiedlich ist, so dass jeder Betrieb den möglichen<br />

Preis selbst kalkulieren muss.<br />

Gerade aus den Preisentwicklungen der letzten Wochen sollen<br />

auch die Landwirte daran denken, dass die Preise <strong>für</strong> diese<br />

Futterkartoffeln so vereinbart werden, dass beide Seiten mit<br />

dem Geschäft zufrieden sind.<br />

Bezug von Futterkartoffeln: Josef Irlbacher, Grubhof,<br />

Geschäftsführer Kartoffel-EG Stulln, Tel. 09606/8519.<br />

Konrad Wagner, LOR<br />

Änderungen beim Agrarinvestitonsförderprogramm<br />

(AFP) ab März 2008<br />

1. Anpassung der Förderkonditionen<br />

a) Anhebung des Basisfördersatzes im AFP<br />

Es gelten künftig folgende Fördersätze:<br />

• Basisfördersatz 20 % (<strong>für</strong> sonstige Baumaßnahmen: z.B.<br />

Ställe, Güllegruben/Fahrsilos)<br />

• Basisfördersatz bei erstmaliger Aussiedlung 25 %<br />

• Basisfördersatz bei Investitionen in Milchviehlaufställe<br />

wie bisher 25 %<br />

Eine erstmalige Aussiedlung ist dann gegeben, wenn gleichzeitig<br />

folgende Bedingungen erfüllt werden:<br />

• an einem Standort im Außenbereich wird erstmalig die<br />

Tierhaltung (bzw. die Produktion gärtnerischer Erzeugnisse)<br />

aufgenommen<br />

• es fallen signifikante zuwendungsfähige Erschließungskosten<br />

an (mindestens 20.000 €)<br />

• bei an das bisherige Hofstellengr<strong>und</strong>stück angrenzendem<br />

oder nahe gelegenem Aussiedlungsstandort muss eine<br />

Mindestentfernung des geförderten Objekts (nächstgelegene<br />

Außenwand) zum bisherigen Hofstellengr<strong>und</strong>stück<br />

(nächstgelegene Grenze) von mindestens 100 m gegeben<br />

sein.<br />

b) Förderung von besonders tiergerechter Haltung<br />

Bei tierhaltungsbezogenen Investitionen, die den Anforderungen<br />

an eine besonders tiergerechte Haltung gem. Anlage 1 der<br />

Richtlinie entsprechen, gelten zukünftig folgende Fördersätze:<br />

• 25 % <strong>für</strong> Investitionen im Bereich Rindermast, Schweine-<br />

<strong>und</strong> Geflügel- sowie sonstiger Tierhaltung<br />

• 30 % <strong>für</strong> Investitionen in bestehende Milchviehlaufställe<br />

sowie im Zusammenhang mit einer erstmaligen Aussiedlung<br />

bei allen Verfahren der Tierhaltung<br />

• 35 % <strong>für</strong> Investitionen, die der erstmaligen <strong>und</strong> vollständigen<br />

Umstellung von Anbindehaltung <strong>für</strong> Milchkühe auf<br />

Laufstallhaltung dienen (begrenzt bis 31.12.2010)<br />

c) Förderung von Ökobetrieben bei tierhaltungsbezogenen<br />

Maßnahmen<br />

Ökobetriebe, die in die Rindermast sowie die Schweine-,<br />

Geflügel- oder sonstige Tierhaltung investieren, erhalten unabhängig<br />

von den Anforderungen der Anlage 1 ebenfalls einen<br />

Fördersatz von 25 %. Aufgr<strong>und</strong> der GAK-Vorgaben können<br />

allerdings Ökobetriebe, die unter 1 b) genannten Fördersätze


von 30 bzw. 35 % bei Investitionen in die Milchviehhaltung<br />

sowie bei erstmaliger Aussiedlung nur erhalten, soweit<br />

gleichzeitig auch die Anforderungen der Anlage 1 erfüllt<br />

werden.<br />

d) Anhebung der Förderobergrenze<br />

Aufgr<strong>und</strong> steigender Investitionsvolumina wird die Zuschussobergrenze<br />

auf 200.000 €, bei erstmaliger Aussiedlung<br />

(Definition siehe oben) auf 300.000 € angehoben.<br />

Zusätzlich zur Zuschussobergrenze ist auch die Obergrenze<br />

des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens von 1 Mio. €<br />

(Einzelbetriebe) <strong>und</strong> 1,5 Mio. € (Betriebszusammenschlüsse)<br />

zu beachten.<br />

2. Antragstellung bei Maschinen- <strong>und</strong> Mehrzweckhallen<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Vorrangs der Förderung von Investitionen in<br />

produktive Anlagen bleibt die Antragstellung bei Maschinen-<br />

<strong>und</strong> Mehrzweckhallen bis auf Weiteres ausgesetzt.<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Beratung, Antragstellung <strong>und</strong> Information:<br />

* Beratung zur Antragstellung <strong>und</strong> Abwicklung der Investiven<br />

Förderung (AFP):<br />

Roland Marchl Tel.: 09433/896-350<br />

* Beratung zu wirtschaftlichen, tier- <strong>und</strong> umweltgerechten<br />

sowie landschaftsangepassten Bauweisen im Sachgebiet<br />

Milchviehhaltung:<br />

Konrad Wagner Tel.: 09433/896-221<br />

Herbert Wendl Tel.: 09433/896-104<br />

Im Internet unter www.alf-sd.bayern.de oder<br />

www.stmlf.bayern.de, Bereich „Förderung“<br />

Voraussetzungen:<br />

- Mindestgröße (ca. 5 ha LF) nach dem Gesetz über die<br />

Alterssicherung der Landwirte (ALG)<br />

- mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />

bzw. bodengeb<strong>und</strong>ener Tierhaltung<br />

- positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von<br />

max. 90.000 € bei Ledigen <strong>und</strong> 120.000 € bei Verheirateten<br />

- Abschlussprüfung in einem Agrarberuf <strong>und</strong> landwirtschaftliche<br />

Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung<br />

wie z. B. <strong>Landwirtschaft</strong>smeister<br />

- Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei<br />

Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses)<br />

- Buchführungsauflage <strong>für</strong> mind. 5 Jahre ab Bewilligung<br />

- Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme<br />

- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (ohne Mehrwertsteuer!)<br />

von mindestens 30.000 € bis max. 1,0 Mio. €<br />

Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche<br />

Qualifikation (nur Abschlussprüfung oder landw. Fachschule)<br />

sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung<br />

(keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen von bis 100.000 €.<br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

Einschränkungen:<br />

- Keine Neuinvestitionen in Verfahren der Anbindehaltung<br />

- Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge<br />

- Keine Förderung von Biogasanlagen <strong>und</strong> anderen durch die<br />

Novelle von 2004 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen<br />

- Keine Förderung von Maschinen der Innen- <strong>und</strong> Außenwirtschaft<br />

- Nur Investitionen in Bayern<br />

- Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung!<br />

Förderung: Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in<br />

folgender Höhe gewährt:<br />

Maßnahme Förder<br />

<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />

bei Milchkuhlaufställen sowie<br />

<strong>für</strong> Umstellung von Anbinde-<br />

auf Laufstallhaltung ohne Erfüllung<br />

der besonderen Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der<br />

Richtlinie (aT)<br />

<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />

bei Milchkuhlaufställen bei<br />

gleichzeitiger Erfüllung der<br />

besonderen Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der Richtlinie<br />

(aT) sowie <strong>für</strong> nicht vollständige<br />

Umstellung von Anbinde-<br />

auf Laufstallhaltung mit aT<br />

<strong>für</strong> die erstmalige <strong>und</strong> vollständige<br />

Umstellung der Milchkuhhaltung<br />

von Anbinde- auf Laufstallhaltung<br />

bei gleichzeitiger<br />

Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der<br />

Richtlinie (aT)<br />

satz <br />

Zuschussobergrenze<br />

25 % 200.000 €<br />

bzw.<br />

300.000 €<br />

bei Erstaussiedlung<br />

30 % 200.000 €<br />

bzw.<br />

300.000 €<br />

bei Erstaussiedlung<br />

35 % 200.000 €<br />

bzw.<br />

300.000 €<br />

bei Erstaussiedlung<br />

<strong>für</strong> sonstige Baumaßnahmen 20 % 200.000 €<br />

mit Erstaussiedlung 25 % 300.000 €<br />

mit Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

im Rahmen der<br />

EU-Öko-Verordnung (nur Ökobetriebe)<br />

oder nach Anlage 1<br />

der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />

Baumaßnahme)<br />

25 % 200.000 €<br />

mit Erstaussiedlung bei gleichzeitiger<br />

Erfüllung der besonderen<br />

Anforderungen nach Anlage<br />

1 der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />

Baumaßnahme)<br />

30 % 300.000 €<br />

* Zuschüsse zur fachk<strong>und</strong>igen Betreuung bei zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumen<br />

- von 100.000 € bis zu 250.000 €: max. 4.500 €<br />

- über 250.000 € bis 500.000 €: max. 7.500 €<br />

- über 500.000 € max. 9.000 €<br />

Roland Marchl, LR

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