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Mitteilungsblatt - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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von 30 bzw. 35 % bei Investitionen in die Milchviehhaltung<br />

sowie bei erstmaliger Aussiedlung nur erhalten, soweit<br />

gleichzeitig auch die Anforderungen der Anlage 1 erfüllt<br />

werden.<br />

d) Anhebung der Förderobergrenze<br />

Aufgr<strong>und</strong> steigender Investitionsvolumina wird die Zuschussobergrenze<br />

auf 200.000 €, bei erstmaliger Aussiedlung<br />

(Definition siehe oben) auf 300.000 € angehoben.<br />

Zusätzlich zur Zuschussobergrenze ist auch die Obergrenze<br />

des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens von 1 Mio. €<br />

(Einzelbetriebe) <strong>und</strong> 1,5 Mio. € (Betriebszusammenschlüsse)<br />

zu beachten.<br />

2. Antragstellung bei Maschinen- <strong>und</strong> Mehrzweckhallen<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Vorrangs der Förderung von Investitionen in<br />

produktive Anlagen bleibt die Antragstellung bei Maschinen-<br />

<strong>und</strong> Mehrzweckhallen bis auf Weiteres ausgesetzt.<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />

Beratung, Antragstellung <strong>und</strong> Information:<br />

* Beratung zur Antragstellung <strong>und</strong> Abwicklung der Investiven<br />

Förderung (AFP):<br />

Roland Marchl Tel.: 09433/896-350<br />

* Beratung zu wirtschaftlichen, tier- <strong>und</strong> umweltgerechten<br />

sowie landschaftsangepassten Bauweisen im Sachgebiet<br />

Milchviehhaltung:<br />

Konrad Wagner Tel.: 09433/896-221<br />

Herbert Wendl Tel.: 09433/896-104<br />

Im Internet unter www.alf-sd.bayern.de oder<br />

www.stmlf.bayern.de, Bereich „Förderung“<br />

Voraussetzungen:<br />

- Mindestgröße (ca. 5 ha LF) nach dem Gesetz über die<br />

Alterssicherung der Landwirte (ALG)<br />

- mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />

bzw. bodengeb<strong>und</strong>ener Tierhaltung<br />

- positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von<br />

max. 90.000 € bei Ledigen <strong>und</strong> 120.000 € bei Verheirateten<br />

- Abschlussprüfung in einem Agrarberuf <strong>und</strong> landwirtschaftliche<br />

Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung<br />

wie z. B. <strong>Landwirtschaft</strong>smeister<br />

- Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei<br />

Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses)<br />

- Buchführungsauflage <strong>für</strong> mind. 5 Jahre ab Bewilligung<br />

- Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme<br />

- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (ohne Mehrwertsteuer!)<br />

von mindestens 30.000 € bis max. 1,0 Mio. €<br />

Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche<br />

Qualifikation (nur Abschlussprüfung oder landw. Fachschule)<br />

sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung<br />

(keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen von bis 100.000 €.<br />

Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />

Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />

Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />

Einschränkungen:<br />

- Keine Neuinvestitionen in Verfahren der Anbindehaltung<br />

- Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge<br />

- Keine Förderung von Biogasanlagen <strong>und</strong> anderen durch die<br />

Novelle von 2004 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen<br />

- Keine Förderung von Maschinen der Innen- <strong>und</strong> Außenwirtschaft<br />

- Nur Investitionen in Bayern<br />

- Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung!<br />

Förderung: Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in<br />

folgender Höhe gewährt:<br />

Maßnahme Förder<br />

<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />

bei Milchkuhlaufställen sowie<br />

<strong>für</strong> Umstellung von Anbinde-<br />

auf Laufstallhaltung ohne Erfüllung<br />

der besonderen Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der<br />

Richtlinie (aT)<br />

<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />

bei Milchkuhlaufställen bei<br />

gleichzeitiger Erfüllung der<br />

besonderen Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der Richtlinie<br />

(aT) sowie <strong>für</strong> nicht vollständige<br />

Umstellung von Anbinde-<br />

auf Laufstallhaltung mit aT<br />

<strong>für</strong> die erstmalige <strong>und</strong> vollständige<br />

Umstellung der Milchkuhhaltung<br />

von Anbinde- auf Laufstallhaltung<br />

bei gleichzeitiger<br />

Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

nach Anlage 1 der<br />

Richtlinie (aT)<br />

satz <br />

Zuschussobergrenze<br />

25 % 200.000 €<br />

bzw.<br />

300.000 €<br />

bei Erstaussiedlung<br />

30 % 200.000 €<br />

bzw.<br />

300.000 €<br />

bei Erstaussiedlung<br />

35 % 200.000 €<br />

bzw.<br />

300.000 €<br />

bei Erstaussiedlung<br />

<strong>für</strong> sonstige Baumaßnahmen 20 % 200.000 €<br />

mit Erstaussiedlung 25 % 300.000 €<br />

mit Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

im Rahmen der<br />

EU-Öko-Verordnung (nur Ökobetriebe)<br />

oder nach Anlage 1<br />

der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />

Baumaßnahme)<br />

25 % 200.000 €<br />

mit Erstaussiedlung bei gleichzeitiger<br />

Erfüllung der besonderen<br />

Anforderungen nach Anlage<br />

1 der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />

Baumaßnahme)<br />

30 % 300.000 €<br />

* Zuschüsse zur fachk<strong>und</strong>igen Betreuung bei zuwendungsfähigen<br />

baulichen Investitionsvolumen<br />

- von 100.000 € bis zu 250.000 €: max. 4.500 €<br />

- über 250.000 € bis 500.000 €: max. 7.500 €<br />

- über 500.000 € max. 9.000 €<br />

Roland Marchl, LR

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