Mitteilungsblatt - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
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von 30 bzw. 35 % bei Investitionen in die Milchviehhaltung<br />
sowie bei erstmaliger Aussiedlung nur erhalten, soweit<br />
gleichzeitig auch die Anforderungen der Anlage 1 erfüllt<br />
werden.<br />
d) Anhebung der Förderobergrenze<br />
Aufgr<strong>und</strong> steigender Investitionsvolumina wird die Zuschussobergrenze<br />
auf 200.000 €, bei erstmaliger Aussiedlung<br />
(Definition siehe oben) auf 300.000 € angehoben.<br />
Zusätzlich zur Zuschussobergrenze ist auch die Obergrenze<br />
des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens von 1 Mio. €<br />
(Einzelbetriebe) <strong>und</strong> 1,5 Mio. € (Betriebszusammenschlüsse)<br />
zu beachten.<br />
2. Antragstellung bei Maschinen- <strong>und</strong> Mehrzweckhallen<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Vorrangs der Förderung von Investitionen in<br />
produktive Anlagen bleibt die Antragstellung bei Maschinen-<br />
<strong>und</strong> Mehrzweckhallen bis auf Weiteres ausgesetzt.<br />
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)<br />
Beratung, Antragstellung <strong>und</strong> Information:<br />
* Beratung zur Antragstellung <strong>und</strong> Abwicklung der Investiven<br />
Förderung (AFP):<br />
Roland Marchl Tel.: 09433/896-350<br />
* Beratung zu wirtschaftlichen, tier- <strong>und</strong> umweltgerechten<br />
sowie landschaftsangepassten Bauweisen im Sachgebiet<br />
Milchviehhaltung:<br />
Konrad Wagner Tel.: 09433/896-221<br />
Herbert Wendl Tel.: 09433/896-104<br />
Im Internet unter www.alf-sd.bayern.de oder<br />
www.stmlf.bayern.de, Bereich „Förderung“<br />
Voraussetzungen:<br />
- Mindestgröße (ca. 5 ha LF) nach dem Gesetz über die<br />
Alterssicherung der Landwirte (ALG)<br />
- mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung<br />
bzw. bodengeb<strong>und</strong>ener Tierhaltung<br />
- positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von<br />
max. 90.000 € bei Ledigen <strong>und</strong> 120.000 € bei Verheirateten<br />
- Abschlussprüfung in einem Agrarberuf <strong>und</strong> landwirtschaftliche<br />
Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung<br />
wie z. B. <strong>Landwirtschaft</strong>smeister<br />
- Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei<br />
Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses)<br />
- Buchführungsauflage <strong>für</strong> mind. 5 Jahre ab Bewilligung<br />
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme<br />
- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen (ohne Mehrwertsteuer!)<br />
von mindestens 30.000 € bis max. 1,0 Mio. €<br />
Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche<br />
Qualifikation (nur Abschlussprüfung oder landw. Fachschule)<br />
sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung<br />
(keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen<br />
Investitionsvolumen von bis 100.000 €.<br />
Verband <strong>für</strong> landwirtschaftliche Fachbildung im Landkreis Schwandorf<br />
Regensburger Strasse 51, 92507 Nabburg, Tel. 09433/896-0<br />
Schriftleitung: VlF-Geschäftsführer Franz Schneider<br />
Einschränkungen:<br />
- Keine Neuinvestitionen in Verfahren der Anbindehaltung<br />
- Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge<br />
- Keine Förderung von Biogasanlagen <strong>und</strong> anderen durch die<br />
Novelle von 2004 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen<br />
- Keine Förderung von Maschinen der Innen- <strong>und</strong> Außenwirtschaft<br />
- Nur Investitionen in Bayern<br />
- Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung!<br />
Förderung: Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in<br />
folgender Höhe gewährt:<br />
Maßnahme Förder<br />
<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />
bei Milchkuhlaufställen sowie<br />
<strong>für</strong> Umstellung von Anbinde-<br />
auf Laufstallhaltung ohne Erfüllung<br />
der besonderen Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der<br />
Richtlinie (aT)<br />
<strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen<br />
bei Milchkuhlaufställen bei<br />
gleichzeitiger Erfüllung der<br />
besonderen Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der Richtlinie<br />
(aT) sowie <strong>für</strong> nicht vollständige<br />
Umstellung von Anbinde-<br />
auf Laufstallhaltung mit aT<br />
<strong>für</strong> die erstmalige <strong>und</strong> vollständige<br />
Umstellung der Milchkuhhaltung<br />
von Anbinde- auf Laufstallhaltung<br />
bei gleichzeitiger<br />
Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
nach Anlage 1 der<br />
Richtlinie (aT)<br />
satz <br />
Zuschussobergrenze<br />
25 % 200.000 €<br />
bzw.<br />
300.000 €<br />
bei Erstaussiedlung<br />
30 % 200.000 €<br />
bzw.<br />
300.000 €<br />
bei Erstaussiedlung<br />
35 % 200.000 €<br />
bzw.<br />
300.000 €<br />
bei Erstaussiedlung<br />
<strong>für</strong> sonstige Baumaßnahmen 20 % 200.000 €<br />
mit Erstaussiedlung 25 % 300.000 €<br />
mit Erfüllung besonderer Anforderungen<br />
im Rahmen der<br />
EU-Öko-Verordnung (nur Ökobetriebe)<br />
oder nach Anlage 1<br />
der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />
Baumaßnahme)<br />
25 % 200.000 €<br />
mit Erstaussiedlung bei gleichzeitiger<br />
Erfüllung der besonderen<br />
Anforderungen nach Anlage<br />
1 der Richtlinie (tierhaltungsbezogene<br />
Baumaßnahme)<br />
30 % 300.000 €<br />
* Zuschüsse zur fachk<strong>und</strong>igen Betreuung bei zuwendungsfähigen<br />
baulichen Investitionsvolumen<br />
- von 100.000 € bis zu 250.000 €: max. 4.500 €<br />
- über 250.000 € bis 500.000 €: max. 7.500 €<br />
- über 500.000 € max. 9.000 €<br />
Roland Marchl, LR