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Ohne Recht geht es nicht - Volleyball tut Deutschland gut

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Eine Tombola ist nur dann <strong>nicht</strong> öffentlich, wenn ausschli<strong>es</strong>slich Vereinsmitglieder an derVeranstaltung und den Verlosungen teilnehmen. Die Teilnahme auch nur ein<strong>es</strong> Nichtmitgliedsmacht die Veranstaltung öffentlich und damit erlaubnispflichtig.Unabhängig von der Erlaubnispflicht muss die Verlosung binnen einer Woche nachZustellung d<strong>es</strong> B<strong>es</strong>cheid<strong>es</strong> beim Finanzamt angemeldet werden.Steuerfrei und auch <strong>nicht</strong> anmeldepflichtig beim Finanzamt sind die sogenannten kleinerenSachausspielungen - sog. "Kleinlotterie” -, bei denen der G<strong>es</strong>amtpreis der Lose einen b<strong>es</strong>timmtenWert von <strong>nicht</strong> übersteigt.Die Lotteri<strong>es</strong>teuer beträgt 16 2/3 v. H. d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtpreis<strong>es</strong> der Lose und ist vor dem Losverkauf andas zuständige Finanzamt zu entrichten. Der endgültig zu zahlende Steuerbetrag wird von denabg<strong>es</strong>etzten Losen - d. h. den verkauften Losen - berechnet.VI. SportversicherungsverträgeVeransalter-Haftpflichtversicherung-Die "normale Veranstaltung fällt unter den Schutz der allgemeinen Sportversicherung. Di<strong>es</strong>bedeutet, für die überwiegende Zahl unserer Sportveranstaltungen sind die Risiken abgedeckt.Bei grösseren Veranstaltungen, insb<strong>es</strong>ondere dann, wenn “Fremd-Unternehmen" beteiligt sind, z.B. bei kommerziellen Veranstaltungeng reinen Freizeitveranstaltungen und Veranstaltungen fürsportfremde Organisationen, sind Zusatzvezsicheirungen wie die Veranstalter-Haftpflichtversicherung, empfehlenswert. Einzelheiten zu di<strong>es</strong>er Veranstalter-Haftpflichtversicherung können bei den Versicherungsbüros der Land<strong>es</strong>sportbünde erfragtwerden.Verschiedene Veranstaltungen, siehe auch - Nutzung öffentlichen Strassenraums - werden nurgenehmigt, wenn entsprechender zusätzlicher Versicherungsschutz nachgewi<strong>es</strong>en wird.Bei Grossveranstaltungen - national und international - ergeben sich i. d. R. extremeGefahrenkumulationen. Da der Veranstalter oftmals <strong>nicht</strong> beurteilen kann, wie vielschichtig dieGefahrenbereiche sein können und welche Versicherungskonzepte hierfür erforderlich sind, bietendie grossen Sportversicherer sog. "Risikoerfassungsbögen für Sportveranstaltungen" an, mitderen Hilfe dann ein G<strong>es</strong>amtversicherungskonzept erstellt werden kann.Das Versicherungsunternehmen fragt für die Erstellung ein<strong>es</strong> solchen Vertrag<strong>es</strong> denG<strong>es</strong>amtumfang mit Ablauf der geplanten Veranstaltung ab, damit sich der Veranstalteranschli<strong>es</strong>send entscheiden kann, wo noch ggf. Versicherungsschutz b<strong>es</strong>teht. So werden mitdi<strong>es</strong>em Risikoerfassungsbogen zunächst u. a. Aussagen zu den im Organisationsausschusstätigen Personen, den erwarteten Zuschauern und Gästen, den b<strong>es</strong>tehenden vertraglichenVereinbarungen, dem Haushaltsbudget für die Veranstaltung, dem Umfang der bürotechnischenund der sporttechnischen Ausrüstung und dem Einsatz von Geräten ermittelt, bevor einendgültiger Abschluss erfolgt.6.2 Versicherungsschutz für Veranstaltungen mit Nicht-VereinsmitgliedernSofern bei Sportveranstaltungen Nicht-Mitglieder aktiv teilnehmen, sollten di<strong>es</strong>e über . eineZusatzversicherung abg<strong>es</strong>ichert werden. Häufig veranstalten die Sportvereine sog.Jedermannturniere, an denen im Rahmen ein<strong>es</strong> Fussballturniers z. B. Mitglieder der Feuerwehr,der Parteien, d<strong>es</strong> Karnevalclubs, d I <strong>es</strong> G<strong>es</strong>angvereins oder sonstiger Hilfsdienste teilnehmen.Aber auch bei Feriencamps für Kinder und Jugendliche zum Einüben einer neuen Sportart sindsolche Versicherungen für Nicht-Mitglieder notwendig.Es empfiehlt sich, mit den Versicherungsträgern Kontakt aufzunehmen und um eine sog."Kurzzeitversicherung” nachzusuchen. Die Nicht-Mitglieder geni<strong>es</strong>sen dann den gleichenVersicherungsschutz wie die Mitglieder d<strong>es</strong> Verein<strong>es</strong>. Da di<strong>es</strong>e Kurzzeitversicherungen i. d. R.12

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