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Ohne Recht geht es nicht - Volleyball tut Deutschland gut

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G<strong>es</strong>tattungAufgrund d<strong>es</strong> § 12 d<strong>es</strong> Gaststätteng<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> vom 5. 5. 1970 (BGBl. 1 S. 465) wird Ihnen hiermitg<strong>es</strong>tattet, die nachfolgend aufgeführten Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Steileabzugeben:Getränke:Speisen:Anlass:Ort:Zeitraum:an: Getränkeverkaufsstand(ständen) Speiseverkaufsstand(-ständen) in einem ZeltGleichzeitig wird hiermit aufgrund d<strong>es</strong> § 5 Abs. 5 der Land<strong>es</strong>verordnung zur Bekämpfung d<strong>es</strong>Lärms (Lärmschutzverordnung) vom 25. 10. 1973 (GVBI. S. 312) die Ausnahme von dem Verbotd<strong>es</strong> § 5 Abs. 2 der Lärmschutzverordnung insoweit zugelassen, dass anlässlich der Veranstaltungan den oben bezeichneten Tagen jeweils bis ............................Uhr Tonwiedergabegeräte -Musikinstrumente benutzt werden.• Di<strong>es</strong>e G<strong>es</strong>tattung berührt <strong>nicht</strong> die <strong>Recht</strong>e Dritter und ersetzt <strong>nicht</strong> die nach anderen<strong>Recht</strong>svorschriften erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. die bauaufsichtliche Erlaubnis.• Auf die Beachtung der Jugendschutzb<strong>es</strong>timmungen wird b<strong>es</strong>onders hingewi<strong>es</strong>en.• Gem. § 18 d<strong>es</strong> Eichg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> vom 11.7.1969 dürfen nur geeichte, mit einem Füllstrichversehene Schankgefässe unter Angabe d<strong>es</strong> Inhalts verwendet werden.• Eine Verkehrsbehinderung darf <strong>nicht</strong> erfolgen. Den Anweisungen der Polizeibeamten istunverzüglich Folge zu leisten.• Die Verabreichung von Speisen und Getränken darf nur aus Verkaufsständen erfolgen, dieringsum den Käufer und andere Personen von den Lebensmitteln fernhalten. Die Ständemüssen einen eigenen Boden haben oder auf einem leicht zu reinigenden Platz aufg<strong>es</strong>telltwerden. Zum Schutz gegen Witterungseinflüsse ist eine Überdachung empfehlenswert. DerVerkaufsstand darf <strong>nicht</strong> an einer durch Staubentwicklung und Autoabgase gefährdetenStelle aufg<strong>es</strong>tellt werden. Die Arbeits- und Verkaufstische müssen eine glatte, riss- undspaltenfreie, leicht abwaschbare Oberfläche haben. Die zum Verkauf gelangenden Speisenmüssen in g<strong>es</strong>chlossenen Behältnissen aufbewahrt und befördert werden. Di<strong>es</strong>eBehältnisse sowie Umhüllungen und Verpackungen müssen hygienisch einwandfrei sein.Die Lebensmittel dürfen einer nachteiligen Beeinflussung durch Krankheitserreger, Staub,Schmutz, Gerüche oder Berührung durch Kunden <strong>nicht</strong> ausg<strong>es</strong>etzt sein. Das Lagern vonLebensmitteln sollte mind<strong>es</strong>tens 0,50 m über dem Boden erfolgen.• Die Zubereitung der Speisen hat im Inneren d<strong>es</strong> Stand<strong>es</strong> oder hinter einerSchutzvorrichtung, die bis in Augenhöhe reicht, so zu erfolgen, dass eine hygienischnachteilige Beeinflussung durch das Publikum ausg<strong>es</strong>chlossen ist. Anlagen für dieZubereitung von Schwenk-, Spi<strong>es</strong>s-, Grillbraten u. ä. müssen räumlich so, angeordnetwerden, dass das Publikum <strong>nicht</strong> an sie herantreten kann (Mind<strong>es</strong>tabstand 2,50 m). Einehygienisch nachteilige Beeinflussung durch Staubentwicklung, Autoabgase u. ä. darf <strong>nicht</strong>erfolgen. Der Standplatz ist entsprechend zu wählen.• Zum Reinigen der Bedarfsgegenstände (Geräte, G<strong>es</strong>chirr, Gläser) muss eine ausreichendeSpüleinrichtung vorhanden sein.• Verkaufsstände, in denen Lebensmittel behandelt werden, müssen zum Reinigen der Händed<strong>es</strong> Personals mit einer Schüssel, sauberen Handtüchern, Seife und Wasser mitTrinkqualität ausg<strong>es</strong>tattet sein.• Es ist für eine ausreichende, nach G<strong>es</strong>chlechtern getrennte Toilettenanlage zu sorgen, diemit einer Wascheinrichtung versehen sein muss.• Die Wascheinrichtungen müssen mind<strong>es</strong>tens ein Waschbecken, einen Seifenspender undeine g<strong>es</strong>undheitlich einwandfreie Handtrockeneinrichtung haben. Gemeinschaftshandtücherdürfen <strong>nicht</strong> bereitg<strong>es</strong>tellt werden.• Der Genuss von Tabakwaren in jeder Form ist beim Behandeln von Lebensmitteln verboten.8

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