V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 13 -<br />
zählen) sind nicht Vertragsgegenstand und daher von der Bewohnerin gesondert<br />
und direkt mit dem jeweiligen Dienstleister zu verrechnen.<br />
7.2. Leistungen sind jedenfalls nicht im Heimentgelt enthalten, wenn sie als Sachleis-<br />
tung der Krankenkasse gewährt werden.<br />
8. Vorgehensweise bei akuter bzw. schwerer Erkrankung<br />
Wenn die Bewohnerin in ein Krankenhaus aufgenommen werden muss, bleibt das Zimmer<br />
ohne ausdrückliche Kündigung für die Bewohnerin reserviert und wird weiterhin im Aus-<br />
maß des Punktes 10. verrechnet.<br />
9. Entgelt<br />
9.1. Mit dem Entgelt werden die im Punkt 5. angeführten Leistungen abgegolten. Das<br />
Entgelt richtet sich nach der Einstufung in eine Pflegestufe entsprechend dem je-<br />
weiligen Betreuungs- und Pflegebedarf. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt<br />
durch den Rechtsträger nach sachlichen Kriterien und ist der Bewohnerin unver-<br />
züglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn eine Veränderung des Betreuungs- und<br />
Pflegebedarfs, die voraussichtlich länger als einen Monat anhalten wird, eine Ände-<br />
rung der Einstufung verlangt. Der Bewohnerin sind auf Verlangen alle für die Pfle-<br />
geeinstufung maßgebenden Unterlagen zu übergeben. Die erstmalige Einstufung<br />
wirkt ab Vertragsbeginn, eine spätere Änderung der Einstufung ab Beginn des auf<br />
die Änderung folgenden Monats. Änderungen zu Gunsten der Bewohnerin erfolgen<br />
ab jenem Zeitpunkt, ab dem der geringere Pflegebedarf eingetreten ist.<br />
9.2. Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach Anzahl der Tage im Nachhinein. Der<br />
Eintritts- und Austrittstag wird voll verrechnet. Im Entgelt nicht enthaltene Dienst-<br />
leistungen (Punkt 6.) werden ebenfalls jeweils für einen Monat im Nachhinein ver-<br />
rechnet.