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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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fend abgerechnet und der Saldo bei Auflösung des Vertrags an die Bewohnerin<br />

bzw. Erben ausbezahlt.<br />

13.2. Durch das Führen dieses Depotkontos entstehen für die Bewohnerin keine zusätzli-<br />

chen Kosten.<br />

14. Versicherungen<br />

Persönliches Mobiliar ist von der Besitzerin selbst gegen jedes Risiko zu versichern. Per-<br />

sönliche Geldmittel und Wertsachen sind nur dann gegen Feuer und Diebstahl versichert,<br />

wenn sie von der Heimleitung zur Verwahrung im Tresor übernommen wurden. Die Ver-<br />

wahrung im Tresor ist unentgeltlich.<br />

15. Auflösung des Vertrags; Räumung der Unterkunft<br />

15.1. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag wird beendet durch<br />

- schriftliche Kündigung seitens der Bewohnerin unter Einhaltung einer<br />

einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalendermonats, jedoch jeden-<br />

falls durch deren Tod,<br />

- schriftliche Kündigung seitens des Leistungserbringers unter Einhaltung einer<br />

dreimonatigen Kündigungsfrist.<br />

15.2. Der Leistungserbringer kann den Vertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

- der Betrieb eingestellt oder wesentlich eingeschränkt wird,<br />

- die Bewohnerin mit der Zahlung des Entgelts drei aufeinander folgende Monate<br />

im Rückstand ist und der Leistungserbringer die Bewohnerin unter Androhung<br />

der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von ... Wochen erfolglos ge-<br />

mahnt hat,<br />

- sich der Gesundheitszustand der Bewohnerin so verändert hat, dass die fachge-<br />

rechte Pflege im Pflegeheim nicht mehr gewährleistet ist,

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