V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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fend abgerechnet und der Saldo bei Auflösung des Vertrags an die Bewohnerin<br />
bzw. Erben ausbezahlt.<br />
13.2. Durch das Führen dieses Depotkontos entstehen für die Bewohnerin keine zusätzli-<br />
chen Kosten.<br />
14. Versicherungen<br />
Persönliches Mobiliar ist von der Besitzerin selbst gegen jedes Risiko zu versichern. Per-<br />
sönliche Geldmittel und Wertsachen sind nur dann gegen Feuer und Diebstahl versichert,<br />
wenn sie von der Heimleitung zur Verwahrung im Tresor übernommen wurden. Die Ver-<br />
wahrung im Tresor ist unentgeltlich.<br />
15. Auflösung des Vertrags; Räumung der Unterkunft<br />
15.1. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag wird beendet durch<br />
- schriftliche Kündigung seitens der Bewohnerin unter Einhaltung einer<br />
einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalendermonats, jedoch jeden-<br />
falls durch deren Tod,<br />
- schriftliche Kündigung seitens des Leistungserbringers unter Einhaltung einer<br />
dreimonatigen Kündigungsfrist.<br />
15.2. Der Leistungserbringer kann den Vertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
- der Betrieb eingestellt oder wesentlich eingeschränkt wird,<br />
- die Bewohnerin mit der Zahlung des Entgelts drei aufeinander folgende Monate<br />
im Rückstand ist und der Leistungserbringer die Bewohnerin unter Androhung<br />
der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von ... Wochen erfolglos ge-<br />
mahnt hat,<br />
- sich der Gesundheitszustand der Bewohnerin so verändert hat, dass die fachge-<br />
rechte Pflege im Pflegeheim nicht mehr gewährleistet ist,