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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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Vermessungsurkunde soll die Teilfläche (1) im Ausmaß von 42 m² von der Gst.Nr. 3707/1,<br />

GB <strong>Bludenz</strong>, (Öffentliches Gut – Straßen und Wege) abgeschrieben und mit der Gst.Nr.<br />

3257/6, GB <strong>Bludenz</strong> (Schneider Maria) vereint werden. Die durch Teilung der Gst.Nr.<br />

3707/1 neu gebildete Gst.Nr. 3707/3 im Ausmaß von 74 m² voll an Herrn Frainer Alois<br />

verkauft werden. Die Belassung des sich auf der Teilfläche (1) befindlichen Kandelabers<br />

zur Straßenbeleuchtung des Winkelbühelweges soll durch Einräumung einer entsprechen-<br />

den Dienstbarkeit sichergestellt werden.<br />

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Rechtsgeschäftes ist die Auflassung der Teil-<br />

fläche (1) sowie der neu gebildeten Gst.Nr. 3707/3 als Gemeindestrasse im Sinne des § 9<br />

Abs 6 Straßengesetz erforderlich.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, gemäß Vermessungsurkunde des Vermes-<br />

sungsbüros Bischofberger & Partner vom 7.2.2002, GZ 12419/2002, Herrn Frainer Alois,<br />

Winkelbühelweg 8, 6751 Außerbraz, die neu gebildete Gst.Nr. 3707/3, GB <strong>Bludenz</strong>, im<br />

Ausmaß von 74 m² und Frau Maria Schneider, Winkelbühelweg 33, 6751 Außerbraz, die<br />

Teilfläche (1) im Ausmaß von 42 m² zum Preis von je EUR 54,50/m² zu verkaufen, wobei<br />

die Belassung des Kandelabers auf der Teilfläche (1) durch Einräumung einer entspre-<br />

chenden Dienstbarkeit sicherzustellen ist und alle Kosten, die mit diesen Rechtsgeschäften<br />

in Verbindung stehen, von den Käufern zu tragen sind.<br />

Weiters beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, folgende Verordnung gem. § 9 Abs 6<br />

Straßengesetz LGBl.Nr. 8/1969 über die Auflassung als Gemeindestraße:<br />

I.<br />

Die in der Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Bischofberger & Partner<br />

vom 7.2.2002, GZ 12419/2002 ausgewiesene Teilfläche (1) aus der Gst.Nr. 3707/1, GB<br />

<strong>Bludenz</strong> (Öffentliches Gut - Straßen und Wege), im Ausmaß von 42 m² sowie die neu<br />

durch Teilung gebildete Gst.Nr. 3707/3, GB <strong>Bludenz</strong>, im Ausmaß von 74 m² westlich an-<br />

grenzend an den Winkelbühelweg in Außerbraz werden als Gemeindestraße aufgelassen.

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