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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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Zu 16.:<br />

- 43 -<br />

Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes durch die Wassergenossenschaft<br />

Außerbraz; Einräumung einer Dienstbarkeit<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> hat aufgrund des <strong>Stadt</strong>vertretungsbeschlusses vom 28.6.2001 mit dem<br />

Dienstbarkeitsvertrag vom 9.8.2001 der Wassergenossenschaft Außerbraz unter Pkt. IV.<br />

die Dienstbarkeit der energetischen Nutzung der Altoffaquellen-Ost eingeräumt. Für diese<br />

Dienstbarkeit hat die Wassergenossenschaft Außerbraz ein Entgelt von 9 % des direkten<br />

Verkaufserlöses aus der energetischen Nutzung ab dem Verkauf der ersten Kilowattstunde<br />

zu entrichten. Diese Dienstbarkeit ist nicht übertragbar.<br />

Die Wassergenossenschaft Außerbraz hat nun mit Schreiben vom 20.8.2002 einen Vorab-<br />

zug des Einreichprojektes 2002 zur Errichtung eines Trinkwasserwerkes mit der Bitte vor-<br />

gelegt, für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauabstandsnachsicht und eine Dienst-<br />

barkeit zur Wasserableitung ins Partellstobel einzuräumen. Weiters wird um die vorüber-<br />

gehende Benützung einer Teilfläche ersucht.<br />

Die Errichtung des Krafthauses ist auf der Gst.Nr. 3450/1, GB <strong>Bludenz</strong>, (Geschw. Stem-<br />

mer) geplant, wobei das Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze zur Gst.Nr. 3450/2, GB<br />

<strong>Bludenz</strong>, (<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>) situiert ist. Die Bauwerber benötigen daher die Zustimmung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> als Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft zur Einräumung einer Ab-<br />

standsnachsicht nach § 7 Baugesetz durch die Baubehörde. Da es sich bei der Gst.Nr.<br />

3450/2 um einen Holzlagerplatz handelt, kann seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> als Grundeigen-<br />

tümerin diese Zustimmung erteilt werden. Die im Lageplan grün-schraffierten Flächen<br />

können vorübergehend für die Bauphase benützt werden.<br />

Weiters ersucht die Wassergenossenschaft Außerbraz um die Einräumung einer Dienstbar-<br />

keit zur Errichtung, Instandhaltung und Erneuerung eines Schieberschachtes sowie der<br />

entsprechenden Ab- und Entleerungsleitungen ins Partellstobel mit einer Länge von ca. 26<br />

m über die Gst.Nr. 3450/2. Die Oberkante des Schieberschachtes soll niveaugleich mit der<br />

Erdoberkante ausgeführt werden.

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