V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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Der Erwerb dieser Waldgrundstücke wird in erster Linie als Kompensation für die<br />
Waldverkäufe und Rodungen im Rahmen der Neuerrichtung der Seilbahn Muttersberg<br />
gesehen und u.a. mit dem § 70 GG begründet, wonach das Gemeindevermögen mög-<br />
lichst ohne Beeinträchtigung der Substanz zu erhalten ist.<br />
Die Bedeckung für diesen Grundankauf soll nach Rücksprache mit der Finanzabteilung<br />
durch Mehrerlöse aus Grundverkäufen in Hinterplärsch und im Bereich Muttersberg,<br />
welche im Rahmen der Neuerrichtung der Seilbahn Muttersberg durchgeführt wurden<br />
(EUR 15.000,--) und durch Auflösung von Rücklagen „Grundbesitz“ erfolgen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Gst.Nrn. 2401/1, 2401/2, 2401/3 und<br />
.554/22 (Wald mit Baufläche – ehemalige Heubarge) in EZ 3131 im Ausmaß von ge-<br />
samt 25.170 m² zum Preis von insgesamt EUR 38.589,27 von der Sparkasse der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong>, welche diese Liegenschaften anlässlich einer Versteigerung am 16.07.2002<br />
von Herrn Neyer Wolfgang, <strong>Bludenz</strong>, um denselben Wert erworben hat, zu kaufen,<br />
wobei alle durch dieses Rechtsgeschäft anfallenden Kosten von der Käuferin zu tragen<br />
sind.<br />
b) Zufahrt Talstation Muttersbergseilbahn – Grundtausch in Hinterplärsch<br />
(TAGWERKER);<br />
Ersatz-<strong>Stadt</strong>vertreter Arthur Tagwerker erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für<br />
befangen.<br />
Im Zuge der Vermessung der Zufahrt zur Talstation der Muttersbergseilbahn wurde<br />
festgestellt, dass sich eine Teilfläche von 19 m² (3) aus der Gst.Nr. 3514/6, GB Blu-<br />
denz, Tagwerker Anna, außerhalb der Gartenmauer im Bereich der Zufahrtsstraße be-<br />
findet. Diese Teilfläche ragt bei einer Länge von ca. 19,50 m als Dreieck im östlichen<br />
Bereich 1,23 m in die Zufahrtsstraße. Im Vorfeld der Vermessung wurde mit der<br />
Eigentümerin ein Grundtausch besprochen, wonach eine von ihr am süd-westlichen<br />
Bereich ihrer Gst.Nr. 3514/6 genutzte städtische Liegenschaft im Umfang von ca. 33<br />
m² (2) gegen die in die Zufahrtsstraße ragende Teilfläche getauscht werden soll. Der<br />
<strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2002 unter Pkt. 14) beschlossen, diesem