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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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20. Gerichtsstand<br />

Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht BLUDENZ vereinbart.<br />

Zu 7.:<br />

Städtische Musikschule;<br />

Änderung der Schulordnung<br />

Die bestehende Schulordnung für die Städtische Musikschule ist gemäß § 9 des Schulsta-<br />

tutes erstellt und beschlossen worden und seit dem 1. September 2000 gültig.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, folgende Änderungen vorzunehmen:<br />

In Punkt I / ( 2 ):<br />

„Für Schüler, die bereits an der Schule Unterricht nehmen, findet die Wiederanmeldung für<br />

das neue Schuljahr im Monat Mai statt. Für Neueintretende erfolgen die Anmeldungen<br />

ebenfalls im Monat Mai, Termine für die Eignungsgespräche und Tests werden im An-<br />

schluss an die Anmeldung vereinbart. Die Schülerzuteilung hat bis spätestens Freitag der<br />

ersten Schulwoche im September zu erfolgen.“<br />

In Punkt II / ( 1 ):<br />

„Für den Besuch der Musikschule ist ein Entgelt zu entrichten. Bei Schülern, deren<br />

Hauptwohnsitz in <strong>Bludenz</strong> ist, deckt dieses ca. 1/3 der tatsächlich anfallenden Personal-<br />

kosten ab. Bei auswärtig wohnhaften Schülern ist der Beitrag höher. Die Höhe der Schulta-<br />

rife wird von der <strong>Stadt</strong>vertretung festgesetzt.“<br />

Für den Beginn des kommenden Schuljahres bleibt noch die bisherige Regelung in Kraft.<br />

Im Laufe des kommenden Schuljahres werden diese aber durch die neue Regelung ersetzt,<br />

damit diese dann schon im Mai Gültigkeit erlangen.

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