V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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vorher der Pflegeleitung bekanntgegeben wurde, bereits ab dem Tag der Abwesenheit ein<br />
Betrag in Höhe von derzeit EUR 8,79 inkl. MWSt. des jeweiligen Entgelts im Rahmen der<br />
nächsten Monatsrechnung gut geschrieben. Bei Bezug einer Sozialhilfe erfolgt die Ver-<br />
rechnung nach sozialhilferechtlichen Bestimmungen.<br />
11. Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten<br />
11.1. Die Entgelte sind bis zum 10. Tag eines jeden Monats im Nachhinein zu entrichten.<br />
Die Entgelte sind mittels Abbuchungsauftrag/Erlagschein einzuzahlen. Im Falle<br />
eines befristeten Aufenthalts wird das Entgelt mittels Erlagschein einbezahlt.<br />
11.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen werden Mahngebühren in der Höhe<br />
von EUR 5,-- und bankmäßige Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Jahr ver-<br />
rechnet. Entsteht durch die Vertragsauflösung ein Kostenerstattungsanspruch der<br />
Bewohnerin gegenüber dem Leistungserbringer, so erfolgt die Rückzahlung von<br />
Guthaben innerhalb einer angemessenen Bearbeitungsfrist, frühestens aber nach<br />
Abholung der eingelagerten Sachen.<br />
12. Gewährleistung<br />
Werden die Leistungen des Leistungserbringers – nach Art oder Umfang – ohne Verschul-<br />
den der Bewohnerin nicht vereinbarungsgemäß erbracht (Schlechterfüllung), so kann die<br />
Bewohnerin unter Setzung einer Frist auf der Verbesserung der Leistung oder dem Nach-<br />
trag des Fehlenden bestehen. Ist eine Verbesserung der Leistung oder ein Nachtrag des<br />
Fehlenden nicht mehr möglich oder erfolgt fristgerecht keine Verbesserung der Leistung<br />
oder kein Nachtrag des Fehlenden, so ist die Bewohnerin für die Dauer und in dem Maße<br />
der Mangelhaftigkeit der Leistung von der Entrichtung des Entgelts befreit.<br />
13. Depotgeld<br />
13.1. Beim Einritt ins Heim kann die Bewohnerin der Heimleitung ein Depotgeld zur<br />
Verfügung stellen. Dieses Depotgeld wird vom Leistungserbringer treuhänderisch<br />
verwaltet und dient zur Abdeckung kleinerer Ansprüche des Leistungserbringers<br />
oder Dritter (z.B. Fußpflege, Frisör, Rezeptgebühren). Das Depotgeld wird fortlau-