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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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vorher der Pflegeleitung bekanntgegeben wurde, bereits ab dem Tag der Abwesenheit ein<br />

Betrag in Höhe von derzeit EUR 8,79 inkl. MWSt. des jeweiligen Entgelts im Rahmen der<br />

nächsten Monatsrechnung gut geschrieben. Bei Bezug einer Sozialhilfe erfolgt die Ver-<br />

rechnung nach sozialhilferechtlichen Bestimmungen.<br />

11. Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten<br />

11.1. Die Entgelte sind bis zum 10. Tag eines jeden Monats im Nachhinein zu entrichten.<br />

Die Entgelte sind mittels Abbuchungsauftrag/Erlagschein einzuzahlen. Im Falle<br />

eines befristeten Aufenthalts wird das Entgelt mittels Erlagschein einbezahlt.<br />

11.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen werden Mahngebühren in der Höhe<br />

von EUR 5,-- und bankmäßige Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Jahr ver-<br />

rechnet. Entsteht durch die Vertragsauflösung ein Kostenerstattungsanspruch der<br />

Bewohnerin gegenüber dem Leistungserbringer, so erfolgt die Rückzahlung von<br />

Guthaben innerhalb einer angemessenen Bearbeitungsfrist, frühestens aber nach<br />

Abholung der eingelagerten Sachen.<br />

12. Gewährleistung<br />

Werden die Leistungen des Leistungserbringers – nach Art oder Umfang – ohne Verschul-<br />

den der Bewohnerin nicht vereinbarungsgemäß erbracht (Schlechterfüllung), so kann die<br />

Bewohnerin unter Setzung einer Frist auf der Verbesserung der Leistung oder dem Nach-<br />

trag des Fehlenden bestehen. Ist eine Verbesserung der Leistung oder ein Nachtrag des<br />

Fehlenden nicht mehr möglich oder erfolgt fristgerecht keine Verbesserung der Leistung<br />

oder kein Nachtrag des Fehlenden, so ist die Bewohnerin für die Dauer und in dem Maße<br />

der Mangelhaftigkeit der Leistung von der Entrichtung des Entgelts befreit.<br />

13. Depotgeld<br />

13.1. Beim Einritt ins Heim kann die Bewohnerin der Heimleitung ein Depotgeld zur<br />

Verfügung stellen. Dieses Depotgeld wird vom Leistungserbringer treuhänderisch<br />

verwaltet und dient zur Abdeckung kleinerer Ansprüche des Leistungserbringers<br />

oder Dritter (z.B. Fußpflege, Frisör, Rezeptgebühren). Das Depotgeld wird fortlau-

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