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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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zierten Restfläche geprüft und als ausreichend befunden. Zur grundbücherlichen Durchfüh-<br />

rung dieses Rechtsgeschäftes ist die Auflassung der gegenständlichen Teilfläche als Ge-<br />

meindestrasse im Sinne des § 9 Abs 6 Straßengesetz erforderlich.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, folgende Verordnung gem. § 9 Abs 6 Straßen-<br />

gesetz, LGBl.Nr. 8/1969 über die Auflassung als Gemeindestraße:<br />

Die in der Vermessungsurkunde des DI Dietmar Geiger vom 31.07.2001, GZ 1543, aus-<br />

gewiesene Teilfläche (1) aus der Gst.Nr. 3696 in EZ 857, GB <strong>Bludenz</strong> (Öffentliches Gut<br />

Straßen und Wege) im Bereich der Einbindung zur L 97 (Klostertalerstraße) im Ausmaß<br />

von 42 m² wird als Gemeindestraße aufgelassen.<br />

Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.<br />

Zu 14.:<br />

Gst.Nr. 3707/1, GB <strong>Bludenz</strong> (Öffentliches Gut – Straßen und Wege);<br />

Verkauf einer Teilfläche von 74 m² an Alois FRAINER, Winkelbühelweg 8,<br />

Außerbraz; Verkauf einer Teilfläche von 42 m² an Maria SCHNEIDER, Winkelbü-<br />

helweg 33, Außerbraz;<br />

Auflassung als Gemeindestraße gemäß § 9 Straßengesetz<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 10. Jänner 2002 unter Pkt. 12. aufgrund eines vor-<br />

läufigen Vermessungsplanes beschlossen, Herrn Frainer Alois, Winkelbühelweg 8, 6751<br />

I.<br />

II.<br />

Außerbraz eine Teilfläche von ca. 60 m² und Frau Schneider Maria, Winkelbühelweg 33,<br />

6751 Außerbraz, eine Teilfläche von ca. 40 m² zu Preis von € 54,50/m² zu verkaufen. Die<br />

Durchführung des nun vorliegenden Vermessungsplanes des Vermessungsbüros Bischof-<br />

berger & Partner vom 7.2.2002, GZ 12419/2002, mittels Anmeldebogens wurde vom<br />

Vermessungsamt aufgrund der Wertüberschreitung abgewiesen. Gemäß der vorliegenden

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