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Planungsbericht - Gemeinde Waldstatt

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldstatt</strong>; Zonenplananpassung 2008 / Revision Baureglement - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 144.1.6 UmzonungenGebiet Zentrum:Durch verschiedene bauliche undplanerische Massnahmen soll dasZentrum von <strong>Waldstatt</strong> gestärktwerden. Wie dies erreicht werdensoll, wurde an diversen Workshopsder „Arbeitsgruppe Zentrum“ erarbeitet.Die geplante Umzonung istein Resultat der geplantenMassnahmen.Durch die Umzonung der nichtmehr benötigten Zone fürÖffentliche Bauten und Anlagen OErespektive eines kleinen Teils der Wohnzone W2 in die Kernzone K soll ein grössererHandlungsspielraum für eine mögliche Überbauung entstehen (das bestehende<strong>Gemeinde</strong>haus ist auch in der Kernzone zonenkonform) Das Gebiet gehörtder <strong>Gemeinde</strong>. Durch die überlagerte Quartierplanpflicht kann eine Einpassungeiner möglichen Überbauung ins Orts- und Landschaftsbild gewährleistetwerden.4.1.7 ErhältlichkeitFolgende Grundeigentümer, bei denen Einzonungen vorgesehen sind, haben denWillen geäussert, ihr neues Bauland zu erschliessen und für eine Überbauungfreizugeben:- Hinterdorf: Bodenmann Immobilien AG- Dorf / Friedhof: Einwohnergemeinde <strong>Waldstatt</strong> (bislang vertreten durch<strong>Gemeinde</strong>rat)- Hof / „Graströchni“: mehrheitliche Zustimmung (div. Grundeigentümer)- Scheibenböhl: mehrheitliche Zustimmung (div. Grundeigentümer)- Im Gebiet Mooshalden gehört das Land dem Kanton. Bisherige Gesprächeim Rahmen der Richtplanung ergaben eine grundsätzliche Bereitschaftfür eine Freigabe (bislang: kant. Tiefbauamt).4.1.8 LärmschutzGemäss Lärmschutzverordnung dürfen neue Bauzonen nur dann ausgeschiedenwerden, wenn die Planungswerte eingehalten sind oder wenn diese Werte durchplanerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können.Für die diesbezüglich vor allem relevanten Wohnzonen sind infolge genügenderAbstände keine Probleme absehbar.24.06.2008 / La ERR Raumplaner FSU SIA

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