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Planungsbericht - Gemeinde Waldstatt

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldstatt</strong>; Zonenplananpassung 2008 / Revision Baureglement - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 9Die planliche Unterscheidung von Verkehrsflächen innerhalb und ausserhalb derBauzone wird nach dem Baugesetz nicht verlangt, erscheint aber für die Praxishilfreich.Die Verkehrsflächen gelten aufgrund der Bauverordnung Art. 1 Abs. 4 nicht alsanrechenbare Landfläche für die Berechnung der Ausnützung. Da nur ausparzellierteFlächen ausgewiesen werden, hat dies auch bei einer allfälligen Um- undEinzonung keine Auswirkung auf eine Ausnützung von Bauparzellen.Nicht ausparzellierte Strassen, welche im rechtskräftigen Zonenplan als Übriges<strong>Gemeinde</strong>gebiet UEG ausgeschieden sind, können gemäss Definition nicht derVerkehrsfläche zugewiesen werden. Diese Flächen werden einer zweckmässigenangrenzenden Bauzone zugeschieden.4.1.3 Überprüfung NaturgefahrenDie Gefahrenkarte für das Hinterland (Los 1) ist vom Regierungsrat am15.04.2008 erlassen worden. Diese wird im separaten Zonenplan „Gefahrenzonen“umgesetzt.In den Einzonungsgebieten besteht keine erhebliche Gefährdung durch Naturgefahren,aber diverse mittlere bis geringe Gefährdungen, welche vor allem durchHochwasser zu begründen sind.In den Gebieten Scheibenböhl, Hinterdorf und Mooshalden besteht die Gefährdungdurch Hochwasser. Diese kann durch Hochwasserschutzprojekte im Zusammenhangmit der notwendigen Quartierplanerarbeitung voraussichtlich ohnebesondere Probleme beseitigt werden.Beim Gebiet Hof / Graströchni besteht eine mittlere Gefährdung durch Rutschungen.In den Entwürfen zur Gefahrenkarte war diese Gefährdung bisher nichtersichtlich. Die Einstufung wurde erst in der Erarbeitung der definitiven Gefahrenkartevorgenommen.4.1.4 OrtsbildschutzzoneDie Reduktion der Ortsbildschutzzonewurde gemäss dem Richtplanbeschlussunverändert vorgenommen.24.06.2008 / La ERR Raumplaner FSU SIA

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