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Planungsbericht - Gemeinde Waldstatt

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldstatt</strong>; Zonenplananpassung 2008 / Revision Baureglement - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 195 Berücksichtigung der übergeordneten Raumplanung5.1 Verhältnis zum kantonalen RichtplanDie im kantonalen Richtplan aufgeführten Planungs- und Koordinationsmassnahmenwerden durch die Zonenplananpassung weitgehend berücksichtigt.Die Vorgaben des kantonalen Richtplans wurden in der Zonenplanrevision so gutwie möglich berücksichtigt. Die möglichen Konflikte bei den Einzonungen wurdenbeim entsprechenden Gebiet beschrieben (siehe Kapitel 4.1.5 bis 4.1.6).Das Landschaftsbild wird mit den vorgesehenen Siedlungserweiterungen nichtwesentlich beeinträchtigt.5.2 Verhältnis zum kantonalen SchutzzonenplanDie Schutzobjekte des kantonalen Schutzzonenplans wurden in der Zonenplanrevisionso gut wie möglich berücksichtigt (siehe Kapitel 4.1.5). Insbesondere imGebiet Hof / „Graströchni“ wurde auf die Schutzobjekte Rücksicht genommen. Siewerden neu der Grünzone zugeschieden und werden durch die mögliche angrenzendeÜberbauung praktisch nicht beeinträchtigt. Entsprechende detaillierteMassnahmen können in der Quartierplanung festgeschrieben werden.5.3 Verhältnis zum BaugesetzDie Zonenplanrevision wie auch die Baureglementsrevision stehen in keinemersichtlichen Widerspruch zur Bundes- respektive zur kantonalen Gesetzgebung.5.4 Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der RaumplanungDie Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Raumplanungsgesetz Art. 1 undArt. 3) sind bereits mit der Erarbeitung des kommunalen Richtplans berücksichtigtworden. Die vorliegende Zonenplananpassung baut auf dem Richtplan auf. Bereitshaben sich zwischenzeitlich neue Tatsachen oder Bedürfnisse ergeben, dieauf der Zonenplanebene zu Handlungsbedarf geführt haben. Als Abweichungenvom Richtplan sind aufzuführen:- Gebiet Dorf / Friedhof: keine gemeindeeigenen Bedürfnisse mehr vorhanden;neue Planungsidee infolge Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates;vermehrte Förderung dichter Wohnformen im bereits bebauten Gebiet- Gebiet Hinterdorf: Zone W3 anstelle W2 im östlichen Gebiet; Förderungdichter Wohnformen in Dorfkernnähe; W3 erst durch Baureglementsrevisionmöglich- Gebiet Bad Säntisblick: Vergrösserung der Kurzone auf die Südostseite;aktuelle Bestrebungen für eine Nachfolgeregelung der Altersheimes; Potenzialfür Erweiterungen oder Neubauten (vgl. auch KurzonenzweckbestimmungBauR)24.06.2008 / La ERR Raumplaner FSU SIA

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