Bundesparteiprogramm - Die Republikaner – Hessen
Bundesparteiprogramm - Die Republikaner – Hessen
Bundesparteiprogramm - Die Republikaner – Hessen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Demokratie<br />
Gemäß Artikel 20 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Nach 1949 ist dem Volk<br />
die Staatsgewalt jedoch Stück für Stück entwendet worden: Durch die Monopolisierung<br />
politischer Macht bei wenigen Parteien, Übertragung deutscher Hoheitsrechte auf die<br />
europäische Bürokratie und den demokratisch nicht legitimierten Einfluß der großen<br />
internationalen Konzerne.<br />
Wir fordern die Rückkehr zu Volkssouveränität und Gewaltenteilung als Grundlage der<br />
parlamentarischen Demokratie:<br />
- Annahme des Grundgesetzes als Verfassung durch das Volk<br />
- Volksabstimmungen zu grundlegenden politischen Entscheidungen, insbesondere zu<br />
Verfassungsänderungen, Einschränkungen deutscher Staatsgewalt zugunsten<br />
internationaler Organisationen, Veränderungen des Staatscharakters durch<br />
Masseneinwanderungen<br />
- Stärkung der direkten Demokratie durch Erleichterung von Volksbegehren<br />
- Chancengleichheit für noch nicht in den Parlamenten vertretene Parteien<br />
Abschaffung des Verfassungsschutzes in der bisherigen Form<br />
- Beseitigung der Sperrklauseln bei Wahlen<br />
- Begrenzung der Wahlperioden auf 4 Jahre<br />
- Reduzierung der Zahl der Abgeordneten entsprechend der Wahlbeteiligung<br />
- Volkswahl des Bundespräsidenten<br />
- strikte Trennung von Politik und Wirtschaft<br />
- keine Beteiligung politischer Parteien an Wirtschaftsunternehmen<br />
- Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat<br />
Bekämpfung der Parteibuchwirtschaft im öffentlichen <strong>Die</strong>nst<br />
- keine rechtsfreien Räume aufgrund wirtschaftlicher, politischer oder gesellschaftlicher<br />
Macht<br />
- Verbot von Spenden juristischer Personen an Parteien<br />
5