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.. nach den besten Winterreifen 2011

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Dir. Mag. Reinhold Soleder<br />

www.raiffeisen.at/<br />

wiener-neustadt<br />

Margit Bollenberger-Klemm<br />

www.bollenberger.com<br />

12 | Business Tipps<br />

Business Tipps<br />

Pensionsversicherung<br />

„Arbeit ist das halbe Leben“ doch was tun wenn am<br />

Ende einer langen beruflichen Laufbahn die Pension<br />

winkt und sie nicht in Pension gehen möchten,<br />

weil sie sich die Pension nicht leisten können? Die<br />

staatliche Pension wird nicht ausreichen um <strong>den</strong><br />

Lebensstandard zu erhalten.<br />

Je jünger man ist, desto weniger Pension wird es für<br />

<strong>den</strong> einzelnen geben. Darüber sind sich die Experten<br />

einig und die Politik getraut sich auch schon darüber<br />

zu sprechen. Private Pensionsvorsorge muss jetzt<br />

beginnen, nicht morgen! Je länger die Laufzeit, desto<br />

geringer ist der „Einstiegspreis“ für eine schöne<br />

Privatpension. Die Raiffeisen Pensionsversicherung<br />

garantiert ihnen Ertrag (bis 2% Garantiezins, die<br />

Gewinnbeteiligung kommt extra noch dazu), konservative<br />

Veranlagung, garantierter Kapitalaufbau<br />

für eine lebenslange Zusatzpension oder die Wahlmöglichkeit<br />

einer einmaligen Kapitalauszahlung.<br />

Die neue Finanzpolizei<br />

Die Bestimmungen über die Rechte der Finanzpolizei<br />

fin<strong>den</strong> sich im Ausländerbeschäftigungsgesetz und<br />

im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz:<br />

Die Finanzpolizei ist berechtigt, Grundstücke und<br />

Baulichkeiten, Betriebsstätten, Betriebsräume und<br />

Arbeitsstätten zu betreten. Auch wenn dies sonst der<br />

Allgemeinheit untersagt ist. Des Weiteren zählt es zu<br />

ihren Befugnissen, Fahrzeuge und sonstige Beförderungsmittel<br />

anzuhalten, und diese einschließlich der<br />

mitgeführten Güter zu überprüfen. Im Rahmen ihrer<br />

Aufsichts- und Kontrolltätigkeit ist sie dazu befugt,<br />

die I<strong>den</strong>tität von Personen festzustellen. Dazu gehört<br />

das Erfassen des Namens, des Geburtsdatums und<br />

der Wohnanschrift der überprüften Person.<br />

Achtung:<br />

Die Rechte für dieses Vorgehen hat die Finanzpolizei<br />

aber NUR in einem Fall:<br />

Es muss ein Grund zur Annahme bestehen, dass dort<br />

(in diesen Gebäu<strong>den</strong> oder Fahrzeugen oder von diesen<br />

Personen) Zuwiderhandlungen gegen die von<br />

<strong>den</strong> Abgabenbehör<strong>den</strong> zu vollziehen<strong>den</strong> Rechtsvorschriften<br />

begangen wer<strong>den</strong>.<br />

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Garantie<br />

der heutigen Berechnungsgrundlage (Rententafel)<br />

für die Pension. Die derzeit gültige Rententafel wird<br />

sich in <strong>den</strong> nächsten Jahren sehr zum Nachteil des<br />

Pensionsbeziehers verändern, die Menschen wer<strong>den</strong><br />

immer älter, die Medizin trägt dazu bei und das<br />

ist sehr schön für uns wenn wir im Ruhestand sind.<br />

Erfreulicherweise wer<strong>den</strong> die Österreicher immer älter,<br />

schon 2050 wer<strong>den</strong> 34% der Bevölkerung über<br />

60 Jahre alt sein.<br />

Da sind wir wieder beim „es sich leisten können“,<br />

nur wenn die Rententafel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

garantiert ist, dann ist es eine gute<br />

Pensionsversicherung – eine Raiffeisenpensionsversicherung!<br />

Im Regelfall ist die Finanzpolizei nicht dazu berechtigt,<br />

Personen festzunehmen. Das gilt auch dann,<br />

wenn Gefahr im Verzug ist. Jedoch ist die Finanzpolizei<br />

<strong>nach</strong> dem Ausländerbeschäftigungsgesetz<br />

dazu berechtigt, Ausländer für die Frem<strong>den</strong>polizei<br />

festzunehmen, wenn Gründe dafür bestehen, dass<br />

diese Personen illegal beschäftigt wer<strong>den</strong>.<br />

Zwangsstrafen<br />

Die Finanzpolizei darf das Betriebsgelände nicht auf<br />

gewaltsame Weise betreten.<br />

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ist es<br />

allerdings strafbar, die Kontrolle unberechtigt zu<br />

verhindern. Das Strafmaß liegt hier zwischen EUR<br />

2.500,00 und EUR 8.000,00.<br />

B&B-Steuertipp:<br />

Bei einer Prüfung sollte zuallererst der Steuerberater<br />

informiert wer<strong>den</strong>!<br />

Mehr Informationen fin<strong>den</strong> Sie<br />

unter www.bollenberger.com

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