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Medizin - Berliner Ärzteblatt

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spiel Krankenhäusern, Nicht-Ärzten<br />

sowie in §7 er-Verträgen auch<br />

von Mini- oder Privatpraxen für<br />

KV-Leistungen Gebühren einzuziehen.<br />

In Zukunft, meinte Bratz-<br />

ke, solle jede Genehmigung im<br />

Qualitätssicherungsrahmen, so et-<br />

wa dem angestellten Arzt, in Rech-<br />

nung gestellt werden. Dabei gehe<br />

es um den entsprechenden Anteil<br />

an den Qualitätssicherungskosten.<br />

Weiter gehe es um Abrechnungsgenehmigungen,<br />

wie zum Beispiel<br />

für Computertomographie, für<br />

interventionelle Radiologie, invasi-<br />

ve Kardiologie, Kernspintomographie<br />

… Koloskopie, Mammogra-<br />

phie, Zytologie etc. etc. Als zeit-<br />

lich umfangreiche und aufwen-<br />

dige Prüfungen der fachlichen/<br />

organisatorischen/baulichen Vor-<br />

aussetzungen inkl. Geräteprüfung<br />

und Kommissionssitzungen mit<br />

Kolloquium; alles mit 400,00 Euro<br />

Gebühr belegt, wobei natürlich<br />

bei weniger aufwendigen Prüfun-<br />

gen, wie etwa Abrechnungsgenehmigungen<br />

für Med. Rehabilita-<br />

tion auch nur mal 150,00 Euro<br />

fällig werden. Das „billigste“ sind<br />

dann rein formelle Prüfungen, wie<br />

zum Beispiel die Abrechnungsgenehmigung<br />

für die Soziotherapie –<br />

Kostenpunkt hier: 10,00 Euro.<br />

Der Vertreter Kreischer schlug da-<br />

zu vor, die „gesamte Nr. 2“ auf<br />

Null zu setzen oder die Vorlage<br />

neu zu bearbeiten. Die „Nr. 2“<br />

betrifft nachgelagerte Prüfungen,<br />

das heißt „Einzelfallprüfungen ge-<br />

mäß der Richtlinie des gemein-<br />

samen Bundesausschusses“ – et-<br />

wa ambulante Operationen,<br />

Schrittmacherkontrollen, Substitu-<br />

tionen, Ultraschall etc.; Kosten-<br />

punkt: 400,00 Euro; und weiter<br />

ging es mit „Frequenzprüfungen<br />

einer Vereinbarung oder Richtlinie“<br />

wie bei interventioneller Radiologie,<br />

Koloskopie (kurativ und<br />

präventiv), Mammographie; Kos-<br />

tenpunkt: 600,00 Euro. „Gebüh-<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> (Rotes Blatt) 09/2008/121/229<br />

renpflichtig“, heißt es, „ist immer<br />

der angestellte Arzt/die angestellte<br />

Gemeinschaftspraxis/das antragstellende<br />

MVZ. Bei mehreren<br />

Anträgen je Arzt/je Einrichtung<br />

wird die Gebühr für jeden einzelnen<br />

Antrag erhoben.“ Die VV<br />

stellt jährlich im Zusammenhang<br />

mit der Aufstellung des Verwaltungshaushaltes<br />

für das kommende<br />

Jahr den Anteil der Ausgaben<br />

für die Qualitätssicherung fest …<br />

Die für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren<br />

zu entrichtenden<br />

Gebühren werden mit dem individuellen,<br />

auf die Qualitätssicherung<br />

entfallenden Verwaltungskostenbeitrag<br />

verrechnet, das<br />

heißt, der Verwaltungkostenbeitrag<br />

verringert sich entsprechend.<br />

„Wenn ich schon das Pech habe“,<br />

warf der Vertreter Wiebrecht ein,<br />

„in eine Einzelfallprüfung zu geraten,<br />

soll ich auch noch 00,00 Euro<br />

zahlen. Das kann ich nicht nachvollziehen.<br />

Solche Prüfungen dauern<br />

doch oft nur 15 Minuten und<br />

sind daher in den Gebühren weit<br />

überhöht.“<br />

„Sie haben“, antwortete Bratzke,<br />

„nur die kurze Zeit gesehen,<br />

dabei aber die anfallenden Verwaltungskosten<br />

übersehen … wer<br />

am KV-System beteiligt ist und<br />

mit der Verwaltungskostenumlage<br />

abrechnet, ist von den Gebühren<br />

ja am Ende nicht wirklich<br />

betroffen, da diese ja auch<br />

zu seinen Gunsten individuell mit<br />

seinem Verwaltungskostenbeitrag<br />

verrechnet werden. Wer aber von<br />

außerhalb des KV-Systems die<br />

KV-Qualitätssicherung in Anspruch<br />

nimmt, soll auch die entsprechenden<br />

Gebühren zahlen …“<br />

Ein Antrag der Vertreterin Stennes<br />

auf Vertagung hinsichtlich der<br />

gesamten Vorlage wurde dann in<br />

der Abstimmung bei sieben Gegenstimmen<br />

und fünf Enthaltungen<br />

mehrheitlich gebilligt.<br />

Raimund August<br />

Aderlass oder Sparerfolg<br />

Über einen „echten Überschuss“<br />

von 1,6 Millionen, die<br />

über Sparmaßnahmen im Hau-<br />

se erwirtschaftet wurden, freut<br />

sich die KV Berlin. Im Wesentlichen<br />

hätten das die KV-<br />

Mitarbeiter ermöglicht, heißt<br />

es. Hier nun kam die Frage<br />

des Vertreters Kreischer, ob es<br />

stimme, dass Frau Wilhelmi<br />

das Haus verlassen werde, ins<br />

Spiel. Es werde auch gemunkelt,<br />

dass noch mehr Führungskräfte<br />

der KV den Rücken<br />

kehren wollten. Für die<br />

Stelle Frau Wilhelmis, verlaute-<br />

te vom Vorstand, seien inzwi-<br />

schen über 0 Bewerbungen<br />

eingegangen. Der Vertreter<br />

Pett ergänzte die Frage Krei-<br />

schers. Es hätten auch weitere<br />

Führungskräfte, wie Herr Benz<br />

oder Herr Kaiser, das Haus ver-<br />

lassen. Auf Nachfragen aus<br />

dem Plenum entschloss der<br />

Vorstand sich zum Antrag auf<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit,<br />

da es um Personalfragen ginge.<br />

Dem wurde dann in der Ab-<br />

stimmung bei vier Gegenstimmen<br />

entsprochen.<br />

Bedenklich scheint das Gan-<br />

ze dennoch zu sein, schließlich<br />

bekommt so ein Aderlass an<br />

Spezialisten (es sollen auch<br />

noch einige Sachbearbeiter<br />

darunter sein) einer Verwaltung,<br />

die wie wenige andere<br />

auf Spezialisten angewiesen<br />

ist, in keinem Fall. Es mögen<br />

sich auf freiwerdende Stellen<br />

zwar 0 oder mehr Bewerber<br />

melden, ob sich aber auch nur<br />

einer für die ganz speziellen<br />

Aufgaben als geeignet er-<br />

weist, ist mehr als unsicher,<br />

ganz abgesehen von einer<br />

möglichen längeren Einarbeitungszeit.<br />

Man sollte also schon<br />

pfleglich mit bewährtem Spezialistenpersonal<br />

umgehen.<br />

1<br />

Politik

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