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technik werkstattmarkt<br />

Die tickende<br />

„Klima-Uhr“<br />

_ Ein ganzes Bündel neuer<br />

Verordnungen – allen voran die<br />

Chemikalien-Klimaschutzverordnung<br />

– regelt den Umgang<br />

mit Klimaanlagen. Wer einen<br />

gesetzeskonformen Klimaservice<br />

bieten möchte, sollte diese<br />

Regel kennen. Insbesondere<br />

der geforderte neue Sachkundenachweis<br />

ruft zur Eile.<br />

G<br />

enau genommen dürfen nur<br />

Werkstattmitarbeiter mit gültigem<br />

Sachkundenachweis<br />

Hand an den Kältemittelkreislauf<br />

einer Fahrzeugklimaanlage<br />

legen. Dies gilt nicht nur für Instandsetzungsarbeiten,<br />

sondern für alle Serviceund<br />

Wartungstätigkeiten. Prinzipiell<br />

ist dies schon der Fall, wenn der Klimafachmann<br />

das Klimaservicegerät für die<br />

turnusmäßige Wartung anschließt oder<br />

wenn er eine undichte Stelle im Kältemittelkreislauf<br />

suchen will.<br />

Neue Gesetze, neue Regeln<br />

Eines dieser Regelwerke ist die Chemikalien-Klimaschutzverordnung,<br />

im Beamtendeutsch<br />

kurz ChemKlimaschutzV<br />

genannt. Sie wurde am 7. Juli 2008 im<br />

Bundesgesetzblatt veröffentlicht und<br />

ist am 1. August 2008 von vielen Klimafachleuten<br />

unbemerkt in Kraft getreten.<br />

Die ChemKlimaschutzV ergänzt und konkretisiert<br />

die im Mai 2006 eingeführte<br />

Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen<br />

Parlaments über bestimmte<br />

fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung).<br />

Darüber hinaus gilt seit Mai 2006<br />

die Richtlinie 2006/40/EG, welche die<br />

Grundlagen für die Reduktion der Emis-<br />

28 <strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 12-2009<br />

Die Zeit läuft: Bis spätestens 4. Juli 2010 müssen alle Werkstattmitarbeiter, die am Kältemittelkreislauf<br />

der Klimaanlage arbeiten, einen neuen Sachkundenachweis vorweisen können.<br />

Foto (1): Kuss<br />

sionen aus Fahrzeugklimaanlagen zum<br />

Inhalt hat – und nicht nur die Automobilindustrie<br />

sondern vor allem auch den Klimafachmann<br />

in der Werkstatt betrifft.<br />

Diese EU-Verordnungen regeln aber<br />

nicht nur die Reduktion von Emissionen<br />

oder die Verwendung und Rückgewinnung<br />

bestimmter fluorierter Treibhausgase,<br />

sondern insbesondere auch die<br />

Ausbildung und Zertifizierung von Unternehmen<br />

und Personen, die mit solchen<br />

Gasen umgehen – und darunter<br />

fällt auch der so genannte neue Sachkundenachweis<br />

für Kfz-Fachleute.<br />

Sachkundenachweis für alle<br />

Ein Sachkundenachweis ist allerdings<br />

nicht erst vorgeschrieben, seit Worte<br />

wie „Klimakatastrophe“ und „Treibhauseffekt“<br />

den Allgemeinwortschatz bereichern,<br />

sondern gehört seit jeher zur<br />

Grundausstattung von Kfz-Betrieben, die<br />

sich mit Klimaanlagen befassen. Während<br />

es bislang ausreichte, dass wenigstens<br />

ein Mitarbeiter über das Sachkundezertifikat<br />

verfügte, müssen nun alle,<br />

die mit Kältemittel in Berührung kommen,<br />

einen entsprechenden Nachweis<br />

vorlegen.<br />

Entsprechende Trainings dürfen<br />

Kfz-Innungen, Industrie- und Handelskammern,<br />

Fahrzeughersteller und<br />

-importeure sowie – und soweit eine<br />

Anerkennung vorliegt – auch die so genannten<br />

„dritten Schulungsstätten“ wie<br />

Klimaservicegeräte-Anbieter, zertifizierte<br />

freie Trainer oder Prüforganisationen, anbieten<br />

und abhalten.<br />

Defizite beim Handling<br />

Gründe, die Inhalte des Sachkundenachweises<br />

anzupassen, sind unter anderem<br />

die Defizite des Servicepersonals, die<br />

nach Ansicht der EU bestehen. Vielen Kfz-<br />

Fachleuten sei das umweltgefährdende<br />

Potential von R134a gar nicht bewusst,<br />

so die europäischen Klimaschützer.<br />

Ein Beispiel dafür sei die Lecksuche:<br />

„Um Undichtigkeiten zu lokalisieren,<br />

verwenden viele Werkstätten ein UV-<br />

Kontrastmittel, das zusammen mit dem<br />

Kältemittel in die undichte Klimaanlage<br />

gefüllt wird.“ Nach Ansicht der EU ist<br />

diese Art der Diagnose nicht nur nicht<br />

mehr zeitgemäß, sondern auch umweltschädlich.<br />

Denn beim anschließenden<br />

Klimabetrieb, um das UV-Mittel in der<br />

undichten Anlage zu verteilen, gelange<br />

zwangsläufig Kältemittel in die Umwelt.<br />

Schnell handeln<br />

Die neue ChemKlimaschutzV verpflichtet<br />

Werkstätten, an einem Trainingsprogramm<br />

nach der EG-Verordnung<br />

307/2008 teilzunehmen. Im Klartext<br />

bedeutet dies, dass ab sofort jeder Servicemitarbeiter,<br />

der an Fahrzeugklimaanlagen<br />

hantiert, ein Sachkundezertifikat<br />

haben muss. Zudem läuft die „Schonfrist“<br />

für Kfz-Fachleute, die schon vor dem 4.<br />

Juli 2008 über praktische Erfahrungen an<br />

Fahrzeugklimaanlagen verfügten, am 4.<br />

Juli 2010 ab. Es ist also Eile geboten, denn<br />

die Wartelisten der Schulungsanbieter<br />

füllen sich.<br />

Klaus Kuss

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