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Raiffeisenverband Südtirol Genossenschaft

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1142.2 Angaben im Sinne des Art. 2423-ter ZGBNachfolgend werden jene Bilanzposten wiedergegeben, die sich im Vergleich zum Vorjahr verändert haben.In der Gliederung der Bilanzposten für den Jahresabschluss 2012 werden neben den kontrollierten und anderenUnternehmen nun zusätzlich die verbundenen Unternehmen berücksichtigt und im Finanzanlagevermögen (B.III.1b),bei den Forderungen (C.II.3) und den Verbindlichkeiten (D.I.10) angeführt. Für das Vergleichsjahr 2011 wurden dieWerte entsprechend angepasst.In der Erfolgsrechnung werden die Erträge für Lieferungen und Leistungen aus kontrollierten Unternehmen (A.1)sowohl für das Geschäftsjahr als auch für das Vergleichsjahr nicht mehr getrennt ausgewiesen. Zudem weichen zweiBilanzposten der Erfolgsrechnung um jeweils 330 € vom hinterlegten Jahresabschluss 2011 ab. Im Jahre 2011 sinddie Bestandsveränderung der Umsatzgüter (A.2) mit -127.597 € und die Bestandsveränderung bei Bedarfsgütern(B.11) mit 22.743 € angeführt. Im vorliegenden Jahresabschluss 2012 wurden die entsprechenden Bilanzposten fürdas Vorjahr mit den Werten -127.927 € (A.2) und 22.413 € (B.11) richtiggestellt.In der Bilanz 2012 sind in den Ordnungskonten anstelle der in den bisherigen Bilanzen aufgelisteten Bilanzposten„Güter bei Dritten“ und „Von Banken geleistete Garantien“ nur mehr die laut Art. 2424 ZGB vorgesehenen „Güter inVerwahrung von Dritten“ angeführt. Damit weichen die angeführten Vergleichszahlen des Vorjahres um 148.354 €vom hinterlegten Jahresabschluss 2011 ab.2.3 Angaben im Sinne des Art. 2426 ZGBDer im Jahre 2012 in Betrieb genommene Großrechner (Mainframe IBM zEnterprise 114, Modell Z03, inkl. Prozessor)wird aufgrund seiner kurzen technischen Lebensdauer auf drei Jahre abgeschrieben.Für immaterielle Anlagegüter (EDV-Programm für Branchenlösungen) wurde aus Vorsichtsgründen die Abschreibedauerim Vergleich zum Vorjahr von zehn auf fünf Jahre reduziert und somit an die Laufzeit der mit den Kunden vertraglichvereinbarten Nutzungsdauer angepasst.2.4 Angaben zu den Art. 2512, 2513, 2545 ZGB (Erklärung über die vorwiegend auf Mitglieder bezogeneTätigkeit)Für das Geschäftsjahr 2012 erklärt der Verwaltungsrat sowohl im Sinne des Art. 2 des Gesetzes Nr. 59 vom 30. Jänner1992 als auch im Sinne des Art. 2545 ZGB, dass der Verband in Anlehnung an den <strong>Genossenschaft</strong>sgegenstand,wie er im Art. 2 des Statutes geregelt ist, seine Tätigkeit ausgeübt hat und ebenso den <strong>Genossenschaft</strong>szweck lautebendiesem Artikel durch die Mitgliederförderung erfüllt hat.Der Verwaltungsrat erklärt, dass der Verband im Sinne des Art. 2513 ZGB die Geschäfte vorwiegend mit den Mitgliedernabgewickelt hat, indem 91,48 Prozent des Nettoumsatzerlöses an Mitglieder fakturiert worden sind. Im abgelaufenenGeschäftsjahr sind diesbezüglich mit den Mitgliedern und mit Dritten folgende Bewegungen abgewickelt worden:

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