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Raiffeisenverband Südtirol Genossenschaft

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91D. Die JahresrechnungEs wird vorausgeschickt, dass der Verwaltungsrat in seinerSitzung vom 23. April 2013 beschlossen hat, nachstehendenBilanzentwurf der Vollversammlung zur Genehmigungvorzulegen. Er wurde zusammen mit dem Bilanzanhang demAufsichtsrat zur Überprüfung übergeben. Der Aufsichtsrathat diesen in der Sitzung vom 3. Mai 2013 überprüft.Gemäß Art. 2429 ZGB lag dieser Bilanzentwurf samtBilanzanhang und dem Bericht des Aufsichtsrates mit denvollständigen Bilanzen der kontrollierten Gesellschaftenund der konsolidierten Bilanz am Sitz des Verbandes zurEinsichtnahme durch die Mitglieder auf.eine wahre und korrekte Darstellung der Vermögens-,der Ertrags- und der Finanzlage der <strong>Genossenschaft</strong>sicherzustellen.Die Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden,sodass die Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschlussdes Vorjahres gegeben ist.Der Jahresabschluss 2012 ist gemäß den Bilanzierungsrichtliniendes ZGB (Artt. 2423 u. ff.) erstellt worden.Der Anhang entspricht den Inhalten der Artt. 2427 und2427-bis ZGB und bildet integrierenden Bestandteil desJahresabschlusses im Sinne des Art. 2423. Die ausgewiesenenBeträge in Euro entsprechen den gerundetenWerten der Buchhaltung.Der Jahresabschluss ist ausschließlich nach zivilrechtlichenBestimmungen erstellt worden, wobei der Substanz derVorrang vor der Form gegeben worden ist. Er ist nachdenselben Kriterien des Vorjahres unter Wahrung desPrinzips der Bilanzklarheit, der Fortführung der Unternehmenstätigkeitund der Einzelbewertung sowie desStetigkeits-, Vorsichts- und Kompetenzprinzips und ohneWahrung von Sonderinteressen erstellt worden. Grundsätzlichwurden als Bewertungsansatz die Anschaffungs- unddie Herstellungskosten herangezogen. Ausnahmen dazusind im vorliegenden Anhang ausdrücklich angeführt. Dieangewandten Prinzipien sind, wo dies von den Gesetzesnormenvorgesehen ist, mit dem Aufsichtsrat vereinbartworden. Im vorliegenden Anhang werden alle für notwendigerachteten zusätzlichen Informationen geliefert, um

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