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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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Betriebsanweisung 009Ascheaufbereitung Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Im Normalbetrieb- Die Bedienung der Aschemühle ist nur den Mitarbeitern erlaubt, die auf der in der Ascheaufbereitungaushängenden Anweisung namentlich aufgeführt sind. Ausnahmen sind nur mit Einverständnis derAufsicht erlaubt.- Vor dem Betreten der Ascheaufbereitung ist die erforderliche Schutzkleidung anzulegen.Dazu gehören:SchutzbrilleSicherheitsschuheArbeitshandschuheKörperschutzbekleidungAtemschutz, wenn nötigGehörschutz- Die vorhandenen Absaugvorrichtungen sind zu benutzen.- Während des Mahlvorganges sind sämtliche Türen, Klappen <strong>und</strong> Schubfächer zu schließen.- Rauchen <strong>und</strong> offenes Feuer sind untersagt.- Unbefugte haben sich in der Ascheaufbereitung nicht aufzuhalten.- Arbeiten an laufenden Maschinen sind untersagt. Vor jedem Eingriff sind die Maschinen vomStromnetz zu trennen.- Um jede Staubbelastung des Personals zu vermeiden sind die Ascheaufbereitung <strong>und</strong> die darinbefindlichen Maschinen <strong>und</strong> Anlagen in sauberen Zustand zu halten. Am Ende jeder Schicht wird derRaum <strong>und</strong> die Anlagen gründlich ausgesaugt <strong>und</strong> feucht gereinigt.Bei Störungen- Bei einer auftretenden Gefahr oder Störung ist die entsprechende Anlage so schnell wie möglich,unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, still zusetzen.- Betriebsfremde haben das Krematorium sofort zu verlassen <strong>und</strong> sind unverzüglich nach Draußen zubegleiten. Der Gefahrenbereich ist weiträumig abzusperren.- Bei Unregelmäßigkeiten aller Art ist sofort das Personal <strong>und</strong> die zuständige Aufsicht zu verständigen.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

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