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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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Betriebsanweisung 019Entsorgung Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.- Die Entsorgung sämtlicher Abfälle <strong>und</strong> Gefahrstoffe hat nur nach den gesetzlichen Vorgaben zuerfolgen.- Bei der Entsorgung der Abfälle <strong>und</strong> Gefahrstoffe sind immer die nötigen Sicherheit- <strong>und</strong>Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.Fiterstäube, Grobstaub <strong>und</strong> Ofenabfälle:- Diese Stoffe gehen in die Untertagedeponie.3- Sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen transportiert <strong>und</strong> abgelagert werden.- Die Behältnisse sind fest zu verschließen, ordnungsgemäß zu kennzeichnen <strong>und</strong> bei Verschmutzungzu reinigen.- Der Transport von Fässern im LKW <strong>und</strong> zur Untertagedeponie erfolgt ausschließlich auf sogenanntenUTD-Paletten, die mit maximal 4 Fässern beladen sein dürfen <strong>und</strong> vorschriftsmäßig mit zweiStahlbändern gesichert werden müssen. Die Stahlbänder werden ausschließlich mit den dafürvorgesehenen Werkzeugen gespannt <strong>und</strong> befestigt. Die Fässer müssen mittig auf den Palettenstehen.- Jede Kontaminierung von Personen, Arbeitsräumen, Transportmitteln oder der Umwelt ist zuvermeiden.- Bei Auftreten von Verschmutzungen sind diese sofort mit den nötigen Mitteln zu beseitigen.- Dabei sind die vorliegenden Sicherheitsdatenblätter zu beachten.- Es ist darauf zu achten das gestapelte Paletten sicher stehen <strong>und</strong> somit keine Gefahr von ihnenausgeht. Es dürfen maximal 2 Paletten übereinander stehen.- Überreste von Verstorbenen (Aschen, Künstliche Gelenke,etc.) haben in den Behältnissengr<strong>und</strong>sätzlich nichts zu suchen.- Paletten dürfen nur mit den dafür vorgesehenen Transporthilfen bewegt werden. Einzelne Fässer sindmit der dafür vorgesehenen Fasskarre zu transportieren.- Der Abtransport der Fässer darf nur von autorisierten Fachfirmen übernommen <strong>und</strong> durch diezuständige Aufsicht veranlasst werden.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

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