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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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Betriebsanweisung 037Notstrom Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Im Normalbetrieb- Das Notstromaggregat <strong>und</strong> die daran angeschlossen Anlagen dürfen nur von eingewiesenenMitarbeitern bedient <strong>und</strong> benutzt werden.- Das Notstromaggregat <strong>und</strong> die angeschlossenen Anlagen sind täglich auf Störungen, Dichtheit <strong>und</strong>Korrosion zu überprüfen.- Mindestens alle 2 Wochen hat ein halbstündiger Probelauf zu erfolgen.- Beim Betrieb des Notstromaggregats ist Gehörschutz zu tragen.- Vor der Benutzung ist das Notstromaggregat <strong>und</strong> die angeschlossenen Anlagen auf ihreFunktionstüchtigkeit <strong>und</strong> Sicherheit hin zu überprüfen.- Vor jeder Inbetriebnahme der Anlage muss sich der Anlagenführer davon überzeugen, dass sichkeine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.- Das Notstromaggregat <strong>und</strong> die angeschlossenen Anlagen dürfen nicht zweckentfremdend genutztwerden.- Bei Arbeiten mit dem Notstromaggregat <strong>und</strong> den angeschlossenen Anlagen ist darauf zu achten, dasandere Personen nicht gefährdet werden können.- Fremden Personen ist der Aufenthalt im Gefahrenbereich verboten.- Wartungen <strong>und</strong> Reparaturen dürfen nur durch Sachk<strong>und</strong>ige <strong>und</strong> bei abgeschalteter <strong>und</strong> gegenWiedereinschalten gesicherter Anlage durchgeführt werden.- Das Schweißen <strong>und</strong> Brennen am im gesamten Anlagenbereich ist unzulässig.Bei Störungen- Bei einer auftretenden Gefahr oder Störung ist die entsprechende Ofenlinie so schnell wie möglich,unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, still zusetzen.- Betriebsfremde haben das Krematorium sofort zu verlassen <strong>und</strong> sind unverzüglich nach Draußen zubegleiten.- Gefahrenbereich weiträumig absperren.- Bei Unregelmäßigkeiten aller Art ist sofort das Personal <strong>und</strong> die zuständige Aufsicht zu verständigen.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

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