Betriebsanweisung 042Umgang mit Leichen Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Gefahren für Mensch <strong>und</strong> UmweltBeim Umgang mit Leichen können Krankheiten übertragen werden, weil Mikroorganismenauch im toten Körper für einen Zeitraum existent sind. Gefahr besteht durch:- Vorschädigungen der Haut des Beschäftigten,- nicht sachgerechten Körperschutz/fehlende Hygiene,- Aufnahme der Erreger über M<strong>und</strong> - Magen -Darm,- Verschleppung der Erreger durch verschmutzte Kleidung,- besondere Gefahr durch Arbeiten mit Aerosolbildung (Kosmetik, Fönen der Haare),- Belastungen durch austretende Körperflüssigkeiten des Leichnams,- Gefahr durch Rückstände auf Seziertischen (Besteck, Geräte, Organe etc.),- Gefahr durch falsche Entsorgung von Drittstoffen (z.B. Tampons, Tupfer etc.),- Unvorsichtige Handhabung von Leichen (Restgase/Atem)- Zusätzliche Gefahren: Stichverletzungen/Psychische Belastung- Gefahr durch HIV, TBC etc.Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln- Maßnahmen treffen gemäß Risikogruppe (Kennzeichnung der Umgangsvorschriften).- Bei der Arbeit stets Schutzkleidung (ggf. Schürze, Handschuhe, Atemschutz, Fußschutz) tragen.- Atemschutz entspricht der Klasse FFP 2 (S).- Handschutz: Schutzhandschuhe möglichst feuchtigkeits-, säure-, schnitt-, stichfest.- Vor, während <strong>und</strong> nach der Arbeit Hautschutzmittel (Hautschutzpläne) verwenden.- Räume <strong>und</strong> Arbeitsmittel werden gemäß Reinigungs- <strong>und</strong> Hygieneplan gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert.- Arbeitskleidung regelmäßig oder bei Bedarf wechseln <strong>und</strong> reinigen (ggf. chemische Reinigung).- Essen, Trinken, Rauchen während der Arbeit verboten.- Aerosolbildung vermeiden (Fön, Gebläse, Hochdruckreiniger).- Alleinarbeit möglichst vermeiden (Heben <strong>und</strong> Tragen).- Benutzte Instrumente werden nach jedem Arbeitsgang desinfiziert <strong>und</strong> gereinigt.- Personen mit vorgeschädigter Haut oder Hautverletzungen sowie Personen mit geschädigtemImmunsystem haben keinen Umgang mit Leichen.- Verschmutzte Einwegausrüstungen werden in gesonderten Abfallbehältern gesammelt <strong>und</strong> der Entsorgung(Fachfirma) zugeführt.- Verschmutzte Kleidung der/des Verstorbenen sowie Drittstoffe (Prothesen u.a.) werden in gesondertenAbfallbehältern gesammelt <strong>und</strong> der Entsorgung (Fachfirma) zugeführt.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung
Betriebsanweisung 048Wasseranalysen Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Die Wasseranalysen sollen eine sichere <strong>und</strong> genaue Beurteilung des Kesselbetriebes, desVerdunstungskühlers <strong>und</strong> der Rückkühlwerke im Krematorium Dortm<strong>und</strong> ermöglichen. Deshalb sindalle Mitarbeiter verpflichtet die Analysen regelmäßig <strong>und</strong> mit der nötigen Sorgfalt, Sauberkeit <strong>und</strong>Genauigkeit durchzuführen.Dazu werden folgende Prüfmittel eingesetzt:LeitfähigkeitsmessgerätPH-Wert MessgerätPhosphat-TestkitSulfit-TestkitHärte(°dH) - Testkit- Die Einhaltung der Grenzwerte ist täglich zu überwachen.- Die Grenzwerte finden sich in den ausliegenden Protokollen.- Die ermittelten Werte sind in diesen Protokollen festzuhalten.- Alle Über- bzw. Unterschreitungen sind der zuständigen Aufsicht sofort zu melden.- Alle in den Protokollen geforderten Proben sind, wenn möglich, durchzuführen.- Die Analyseverfahren sind, wie in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller vorgeschrieben,durchzuführen.- Bei allen Arbeiten in der Wasseraufbereitung sind die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmenzu beachten <strong>und</strong> Körperschutzmittel zu benutzen. Dazu gehören:Schutzbrille, wenn nötigSicherheitsschuheGummihandschuhe, wenn nötigKörperschutzbekleidunBei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung